GO-NICE - Paul-Ehrlich
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GO-NICE - Paul-Ehrlich
Essex Pharma GmbH, München, Deutschland GO-NICE Beobachtungsplan Nicht interventionelle Studie (NIS) „Nicht interventionelle klinische Evaluierung der Anwendung von Golimumab (Simponi®) bei Patienten mit rheumatoider Arthritis, Psoriasis-Arthritis bzw. ankylosierender Spondylitis“ Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 1 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland NIS-Synopse Titel „Nicht interventionelle klinische Evaluierung der Anwendung von Golimumab (Simponi®) bei Patienten mit rheumatoider Arthritis, Psoriasis-Arthritis bzw. ankylosierender Spondylitis“ Projektkennung P06554 Studiendesign Nicht interventionelle Multizentrische Studie Anwendungsgebiete Rheumatoide Arthritis (RA) Psoriasis-Arthritis (PsA) Ankylosierende Spondylitis (AS) Medikation Simponi® (Golimumab) Studienkollektiv In diese Studie sollen ca. 1.500 Patienten aufgenommen werden. Die Rekrutierung erfolgt kompetitiv. Es soll jeweils eine ähnlich hohe Anzahl von Patienten mit RA, PsA und AS aufgenommen werden. Studienzentren Die NIS wird an ca. 400 Zentren in Deutschland durchgeführt: - ca. 300 Rheumatologen - ca. 100 Dermatologen Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 2 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Ziele der NIS und zu dokumentierende Parameter SICHERHEIT: Evaluierung der klinischen Sicherheit von Simponi® unter „Alltagsbedingungen“ durch die Bestimmung der folgenden Parameter: - Unerwünschte Ereignisse - Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse KLINISCHE ERGEBNISSE: Evaluierung der Verbesserung des klinischen Status der Patienten durch die Bestimmung folgender Parameter: a) Bei allen Patienten: - Beurteilung des klinischen Gesamteindrucks (Clinical Global Impression, CGI) - Allgemeine Evaluierung der Veränderung des Krankheitsstatus (CGI) - FFbH (Funktionsfragebogen Hannover) (ein spezifischer Fragebogen in deutscher Sprache zur Erfassung der funktionellen Beeinträchtigung, dessen Werte sich in HAQ-Werte überführen lassen) - Erschöpfungs-Skala des Fragebogensystems Functional Assessment of Chronic Illness Therapy (FACIT-Fatigue) b) Erkrankungsspezifische Erfassung der Krankheitsaktivität: - Rheumatoide Arthritis: DAS28 - Psoriasis-Arthritis: PsARC - Ankylosierende Spondylitis: BASDAI c) Ausgewählte Laborparameter (u.a. C-reaktives Protein [CRP], Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit [BSG], Rheumafaktor [RF], Antikörper gegen zyklisches citrulliniertes Peptid [CCP]) ÖKONOMISCHE ERGEBNISSE: Evaluierung der „Alltagssituation“ durch die Bestimmung der folgenden Parameter: - berufliche Situation - ggf. Grund der Berentung - Beeinträchtigung täglicher Routineaktivitäten - zusätzliche medikamentöse Therapie - Klinikaufenthalte in Tagen - Zahl der krankheitsbedingten Fehltage und der Tage mit eingeschränkter Produktivität (Absentismus und Präsentismus) PATIENTENBEZOGENE ERGEBNISSE: Evaluierung der „Alltagssituation“ durch die Bestimmung folgender Parameter: - Veränderung der Lebensqualität (EQ-5D) - Anwendungskomfort des Autoinjektors Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 3 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Dauer Dauer der Studie: Einschluss des ersten Patienten: Abschluss des letzten Patienten: 1. Quartal 2010 4. Quartal 2013 Dauer der Patientenbeobachtung: Bis zu 24 Monate mit einem Beobachtungstermin zu Studienbeginn und maximal 8 Beobachtungsterminen im Verlauf der Behandlung. Die Daten folgender Patienten erfüllen die Kriterien für die Dokumentation: Einschlusskriterien und Dokumentationsvorgang • Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA), Psoriasis-Arthritis (PsA) oder ankylosierender Spondylitis (AS), bei denen eine Therapie mit Simponi® indiziert ist UND bei denen der Arzt eine Therapie zur Verabreichung mittels Autoinjektor gewählt hat. • Einwilligungserklärung des Patienten für die Verwendung pseudonymisierter Daten zu wissenschaftlichen Zwecken liegt vor. Erwachsene Patienten (≥ 18 Jahre) mit RA, PsA oder AS, die erstmals mit Simponi® – verabreicht mittels Autoinjektor – behandelt werden sollen und die eine schriftliche Einwilligungserklärung für die Verwendung ihrer Daten im Rahmen dieser nicht-interventionellen Studie abgeben. Die Entscheidung über die Einleitung einer Therapie mit Simponi® fällt unabhängig von dieser nicht-interventionellen Studie (NIS). Jedem Patienten wird eine eindeutige entpersonalisierte Identifikationsnummer zugewiesen. Die Therapiedaten und die Angaben zu den Fragebögen werden in einen elektronischen Dokumentationsbogen (eCRF) eingegeben. Die Bestimmungen zum Datenschutz und die übrigen geltenden behördlichen Anforderungen werden erfüllt. Stichprobenumfang Das Hauptziel dieser NIS ist die Dokumentation und Evaluierung von Daten zur Sicherheit von Simponi®, d.h. zur Inzidenz und zur Art der unerwünschten Ereignisse und der unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Es wurde ein Stichprobenumfang von 1.500 Patienten gewählt, um auch selten auftretende Ereignisse mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit erkennen zu können. (Die zugehörigen Berechnungen enthält der Abschnitt zur Statistik in Kapitel 9.) Die Rekrutierung erfolgt kompetitiv. Es soll jeweils eine ähnlich hohe Anzahl von Patienten mit RA, PsA und AS aufgenommen werden (siehe Kapitel 9). Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 4 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Statistische Auswertung Die Hauptanalysen betreffen die Sicherheitsdaten zu allen Patienten. Der gewählte Stichprobenumfang ist geeignet, um selten auftretende unerwünschte Ereignisse erkennen zu können. Die Inzidenz an unerwünschten Ereignissen und die Inzidenz an unerwünschten Arzneimittelwirkungen werden berechnet und beschrieben (siehe Kapitel 9). Die klinischen, die ökonomischen und die patientenbezogenen Ergebnisse werden unter Angabe von Häufigkeit, Medianwert, Mittelwert, Standardabweichung, Spannweite und zweiseitigem 95 %-Konfidenzintervall deskriptiv analysiert. Ein Patient gilt als auswertbar, wenn mindestens 2 Besuche dokumentiert sind: Der Beobachtungstermin zu Studienbeginn UND entweder der Termin nach 12 Monaten oder der Termin nach 24 Monaten. Es werden Untergruppenanalysen und Zwischenanalysen durchgeführt. Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 5 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland 1 Hintergrund Nicht interventionelle Studien (NIS) sind sowohl für Pharmaunternehmen als auch für Aufsichtsbehörden wichtige Instrumente der pharmazeutischen Forschung. Im Jahr 2008 wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von 215 neuen NIS-Projekten in Kenntnis gesetzt. Besonders bedeutsam ist, dass 54 dieser Studien für neu zugelassene Präparate initiiert wurden. Diese relativ hohe Zahl ist nicht sehr überraschend, da Pharmaunternehmen gesetzlich verpflichtet sind, unter Alltagsbedingungen Daten zur Sicherheit, zur Wirksamkeit und zu gesundheitlichen Auswirkungen neu auf den Markt gebrachter Arzneimittel zu sammeln.1 Der deutsche Gesetzgeber sowie die Aufsichtsbehörden und Pharmaverbände (wie etwa der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller [VFA], aber auch die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations EFPIA) haben daher vor Kurzem Richtlinien für nicht interventionelle Studien herausgegeben. Diese Richtlinien enthalten die Anforderungen, die eine NIS erfüllen muss, um als geeignetes Instrument für die Erhebung von Daten aus der Praxis gelten zu können. Das Projekt GO-NICE ist darauf ausgelegt, alle derzeit geltenden Anforderungen vollständig zu erfüllen und die Forderungen deutscher Interessengruppen, wie der IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) und des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss), zu berücksichtigen. Simponi® (Golimumab) ist ein neuer TNF-Blocker (ATC-Code L04AB06, „Tumornekrosefaktoralpha[TNF-alpha]-Hemmer“). Es handelt sich um einen vollständig humanen monoklonalen Immunglobulin-G1κ(IgG1κ)-Antikörper, der aus einer murinen Hybridom-Zelllinie gewonnen wird und mit hoher Affinität und Spezifität sowohl an lösliche als auch an membranständige Formen von TNF-alpha bindet und auf diese Weise die biologische Aktivität von TNF-alpha neutralisiert. Eine abnorm hohe TNF-Konzentration war mit der Pathophysiologie verschiedener immunvermittelter Erkrankungen, einschließlich der rheumatoiden Arthritis (RA), der Psoriasis-Arthritis (PsA) und der ankylosierenden Spondylitis (AS), korreliert. Der klinische Nutzen von Simponi® besteht in der Reduktion der Symptomatik bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer aktiver RA und bei Patienten mit aktiver fortschreitender PsA, die auf eine vorangegangene Therapie mit antirheumatischen Basistherapeutika (DMARDs) nur unzureichend angesprochen haben. Simponi® lindert darüber hinaus die Symptomatik bei Patienten mit schwerer aktiver AS. Simponi® wird als subkutane Injektion verabreicht. Im Unterschied zu anderen TNF-Blockern ist bei Simponi® nur einmal im Monat die Injektion einer Dosis von 0,5 ml (50 mg Golimumab) erforderlich. Simponi® ist für die Anwendung mit dem SmartJect®-Autoinjektor unter ärztlicher Aufsicht bzw. für die Selbstinjektion durch den Patienten vorgesehen. Der Autoinjektor wurde für Patienten entwickelt, bei denen die Funktion der Hände infolge der rheumatoiden Arthritis eingeschränkt ist. Die Entwicklung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit RA-Patienten. Diese prospektive, nicht interventionelle Studie ist auf die Beurteilung der therapeutischen Sicherheit und Wirksamkeit von Simponi® (bestimmt als die Rate an Patienten, bei denen es zu einer Besserung der CGI-Werte kommt) in der Behandlung der rheumatoiden Arthritis, der Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 6 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Psoriasis-Arthritis und der ankylosierenden Spondylitis unter Alltagsbedingungen ausgelegt. Zusätzlich werden Daten zu gesundheitsökonomischen Aspekten – wie etwa Kosten – und Daten zu subjektiv vom Patienten bewerteten Parametern (patient reported outcomes, PRO) – wie der Lebensqualität und dem Eindruck des Patienten in Hinblick auf die Anwendungsfreundlichkeit (patientenbezogene Ergebnisse) – erhoben. Es ist die Aufnahme von ca. 1.500 Patienten geplant. Aufgrund des Designs als nicht interventionelle Studie wird Essex Pharma GmbH in der Lage sein, jederzeit bei Bedarf Zwischenanalysen durchzuführen. Die volle Kontrolle über die Daten und die Verfügbarkeit früherer Daten sind entscheidend für die Bereitstellung von Informationen und die Erstellung von Analysen für die Gesundheitsbehörden, die Krankenversicherer, das IQWiG und weitere Parteien. Diese nicht interventionelle Studie soll helfen zu gewährleisten, dass Essex Pharma GmbH über die Daten verfügt, die erforderlich sind, um die Anforderungen der Gesundheitsbehörden, der Krankenversicherer und/oder weiterer Parteien zu erfüllen. Das NIS-Design gewährleistet die Erhebung von Daten unter Alltagsbedingungen, ohne dass Ärzte oder Patienten beeinflusst werden. 2 Ziele und Parameter Diese nicht interventionelle Studie soll Daten zu Patienten liefern, die mit Simponi® gemäß der Fachinformation2 behandelt wurden. Ziele der Studie und für die Evaluierung verwendete Parameter: • SICHERHEIT: Evaluierung der klinischen Sicherheit von Simponi® unter „Alltagsbedingungen“ durch die Bestimmung der folgenden Parameter: - Unerwünschte Ereignisse - Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse • KLINISCHE ERGEBNISSE: Evaluierung der Verbesserung des klinischen Status durch die Bestimmung folgender Parameter: a) Bei allen Patienten: Beurteilung des klinischen Gesamteindrucks (Clinical Global Impression, CGI) Allgemeine Evaluierung der Veränderung des Krankheitsstatus (CGI) Klinische Wirksamkeit von Simponi® (CGI) FFbH3 (Funktionsfragebogen Hannover) Erschöpfungs-Skala des Fragebogensystems Functional Assessment of Chronic Illness Therapy (FACIT-Fatigue) b) Spezifische Fragebögen zur Krankheitsaktivität: Rheumatoide Arthritis: DAS28 Psoriasis-Arthritis: PsARC ankylosierende Spondylitis: BASDAI c) Ausgewählte Laborparameter (u.a. C-reaktives Protein [CRP], Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit [BSG], Rheumafaktor [RF], Antikörper gegen zyklisches citrulliniertes Peptid [CCP]) Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 7 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland • ÖKONOMISCHE ERGEBNISSE: Evaluierung der „Alltagssituation“ durch die Bestimmung folgender Parameter: berufliche Situation ggf. Grund der Berentung Beeinträchtigung täglicher Routineaktivitäten zusätzliche medikamentöse Therapie Klinikaufenthalte in Tagen Zahl der krankheitsbedingten Fehltage und der Tage mit eingeschränkter Produktivität (Absentismus und Präsentismus) • PATIENTENBEZOGENE ERGEBNISSE: Evaluierung der „Alltagssituation“ durch die Bestimmung folgender Parameter: Veränderung der Lebensqualität (EQ5D) Anwendungskomfort des Autoinjektors (Patientenzufriedenheit) Mit dem CGI werden der aktuelle Status einer Erkrankung (nicht krankheitsspezifisch), die Veränderung des klinischen Status sowie die Wirksamkeit der angewendeten Therapie evaluiert. Mit dem FFbH3 wird die Behinderung des Patienten auf einer 18-Punkte-Skala für die Aktivitäten des täglichen Lebens erfasst. Der FFbH ähnelt dem Gesundheitsfragebogen HAQ (Health Assessment Questionnaire), doch ist seine Anwendung in Deutschland stärker verbreitet. Die beiden Skalen korrelieren in hohem Maße, und die Werte des FFbH lassen sich mit folgender Formel in HAQ-Werte überführen: HAQ = 3,16 – 0,0286 FFbH. Die Erschöpfungs-Skala des Fragebogensystems Functional Assessment of Chronic Illness Therapy-Fatigue (FACIT-Fatigue)4 dient zur Beurteilung der Erschöpfung des Patienten. Sie umfasst 13 spezifische Aspekte der Erschöpfung: Schwäche, Antriebslosigkeit, Müdigkeit, die Schwierigkeit, etwas anzufangen, die Schwierigkeit, etwas zu Ende zu bringen, Energie, Aktivität, Schlaf, Nahrungsaufnahme, Hilfe bei Aktivitäten, Frustration und soziale Aktivitäten. Der Wertebereich des FACIT-Fatigue reicht von 0 bis 52 Punkten, wobei eine höhere Punktzahl für eine weniger stark ausgeprägte Erschöpfung steht. Dieses Instrument wurde für die Allgemeinbevölkerung und für Patienten mit RA validiert. Beim DAS28, dem PsARC und dem BASDAI handelt es sich um krankheitsspezifische Fragebögen zur Beurteilung des aktuellen Status der jeweiligen Erkrankung bzw. zur Beurteilung der Veränderung des klinischen Status. Der DAS28 ist speziell für Patienten mit rheumatoider Arthritis vorgesehen, der PsARC für Patienten mit Psoriasis-Arthritis und der BASDAI für Patienten mit ankylosierender Spondylitis. Der von der EuroQol-Gruppe entwickelte EuroQol-Fragebogen (EQ5D)5 ist ein allgemein einsetzbares Instrument für die Bewertung des aktuellen allgemeinen Gesundheitszustands. Er umfasst fünf Domänen (Mobilität, Selbstversorgung, allgemeine Tätigkeiten, Schmerzen oder körperliche Beschwerden und Angst oder Niedergeschlagenheit) sowie eine visuelle Analogskala (VAS). In Abhängigkeit davon, wie der Befragte seinen Gesundheitszustand in den einzelnen Domänen beurteilt, können Werte von 0 bis 100 erreicht werden. Bei einem Wert von 100 entspricht der aktuelle Gesundheitszustand völliger Gesundheit; bei einem Wert von 0 entspricht der aktuelle Gesundheitszustand dem Tod. Auf der Basis der in den fünf Domänen erreichten Werte wird ein Summenscore zwischen 0 und 1 errechnet. Ein Summenscore von 1 steht für einen einwandfreien Zustand. Darüber hinaus muss der Patient seinen aktuellen Gesundheitszustand auf einer 20 Zentimeter langen vertikalen visuellen Analogskala von 0 bis Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 8 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland 100 markieren, die ein Kontinuum vom besten vorstellbaren bis zum schlechtesten vorstellbaren Gesundheitszustand darstellt. Der EQ5D hat sich als zuverlässiges, valides Instrument zur Selbstbeurteilung bewährt. Er ist das am häufigsten für allgemeine Evaluierungen im Gesundheitswesen – auch für Kosten-Nutzen-Evaluierungen – eingesetzte Instrument. 3 Studienzentren Diese multizentrische, nicht interventionelle Studie soll an ca. 300 rheumatologischen und ca. 100 dermatologischen Studienzentren in Deutschland durchgeführt werden. Sowohl geeignete Krankenhäuser als auch Praxisärzte sollen teilnehmen. 4 Patienten 4.1 Stichprobenumfang Eines der Hauptziele ist die Dokumentation und Evaluierung von Daten zur Sicherheit von Simponi®, d.h. zur Inzidenz und zur Art der (schwerwiegenden) unerwünschten Ereignisse und der unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Es wird eine statistische Begründung für den Stichprobenumfang von 1.500 Patienten gegeben, der es erlaubt, das Auftreten unerwünschter Ereignisse ab einer Inzidenz von 0,1 % zu erkennen (siehe Kapitel 9). Dank der großen Zahl von Zentren und Patienten ist ein repräsentativer Querschnitt der realen Situation gewährleistet. 4.2 Die Daten folgender Patienten erfüllen die Kriterien für die Dokumentation Erfasst werden Patienten und Patientinnen mit rheumatoider Arthritis, Psoriasis-Arthritis oder ankylosierender Spondylitis, bei denen nach Ermessen des Arztes (unter Beachtung der aktuellen Fachinformation) erstmals eine Behandlung mit Simponi®, verabreicht mittels Autoinjektor, eingeleitet werden soll. Patienten, bei denen laut Fachinformation2 Gegenanzeigen bestehen, dürfen nicht in die NIS eingeschlossen werden. Die Ziele der Studie und das Studiendesign werden erläutert (siehe Patienteninformation zum Datenschutz und Einwilligungserklärung, Anhang 3). Vor der Aufnahme in die Studie wird die Einwilligung der teilnehmenden Patienten in die Erhebung, Weiterleitung und Verarbeitung pseudomymisierter Daten eingeholt. Wenn ein Patient im Laufe der Beobachtungsdauer auf die Applikationsform von Simponi® als Fertigspritze umgestellt wird, kann die Dokumentation fortgesetzt werden. Der Grund für die Umstellung muss angegeben werden. 5 Dauer der Studie und Studiendesign Diese multizentrische, prospektive, nicht interventionelle Studie wird über einen Zeitraum von 4 Jahren durchgeführt. Der erste Patient wird im ersten Quartal 2010 rekrutiert. Voraussichtliches Ende der Behandlungsphase ist das vierte Quartal 2013. Der abschließende statistische Bericht wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2014 vorliegen. Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 9 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Die Datenerhebung bei den einzelnen Patienten erfolgt bei bis zu 9 Beobachtungsterminen innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten (ein Beobachtungstermin zu Studienbeginn und bis zu 8 vierteljährliche Beobachtungstermine im Verlauf der Behandlung). Die Daten werden mittels eines webbasierten elektronischen Dokumentationsbogens erhoben. Die Daten zu den klinischen, ökonomischen und patientenbezogenen Ergebnissen werden entsprechend dem üblichen Vorgehen vom Arzt im elektronischen Dokumentationsbogen erfasst. Zusätzlich werden die Patienten bei sechs Besuchen zum Anwendungskomfort des Autoinjektors vom behandelnden Arzt befragt. 6 Medikation Es werden Daten von Patienten erfasst, die eine Einwilligungserklärung abgegeben haben und gemäß dem Therapiestandard mit Simponi® (Golimumab) behandelt wurden. Die in der Fachinformation2 (siehe Studienordner) enthaltenen Hinweise zur Verabreichung und zu Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. 6.1 Darreichungsformen von Simponi® (Golimumab) Simponi® ist kommerziell erhältlich als SmartJect®-Autoinjektor zum Einmalgebrauch sowie als Fertigspritze, jeweils mit 50 mg Golimumab. Beide Applikationsformen sind für die subkutane (s.c.) Injektion vorgesehen. 6.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung Die Behandlung mit Simponi® ist von entsprechend qualifizierten Ärzten, die in der Diagnose und der Behandlung der rheumatoiden Arthritis, der Psoriasis-Arthritis bzw. der ankylosierenden Spondylitis erfahren sind, einzuleiten und zu überwachen. Patienten, die Simponi® erhalten, muss gemäß der Fachinformation die in der Arzneimittelpackung enthaltene PatientenHinweiskarte mit Warnhinweisen ausgehändigt werden. Simponi® ist subkutan zu injizieren. Nach einer ordnungsgemäßen Schulung in der subkutanen Injektionstechnik kann sich der Patient Simponi® selbst injizieren, wenn der Arzt dies für sinnvoll erachtet; falls erforderlich, erfolgt eine ärztliche Überwachung. Der Patient wird angewiesen, die gesamte Dosis von Simponi® gemäß der in der Packungsbeilage enthaltenen ausführlichen Anleitung zur Verabreichung zu injizieren. Rheumatoide Arthritis: Simponi® 50 mg wird einmal im Monat, und zwar jeweils am selben Tag des Monats, verabreicht. Simponi® ist in Kombination mit Methotrexat zu verabreichen. Psoriasis-Arthritis: Simponi® 50 mg wird einmal im Monat, und zwar jeweils am selben Tag des Monats, verabreicht. Ankylosierende Spondylitis: Simponi® 50 mg wird einmal im Monat, und zwar jeweils am selben Tag des Monats, verabreicht. Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 10 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland 7 Dokumentation der Parameter Die folgenden Angaben werden entsprechend den Zielen und Parametern dieser Studie erfasst: Beobachtungstermin zu Studienbeginn: • Patienteninformation zum Datenschutz und Einwilligungserklärung • Kenngrößen der Patienten / Soziodemographische Daten (z.B. Alter, Geschlecht) • Diagnose (RA, PsA oder AS) • Begleiterkrankungen • Klinische Anamnese / Vitalparameter • Früher angewendete Therapien und Begleittherapien (Therapieerfahrung) • Tuberkulose-Screening • Klinische Gesamtbeurteilung durch den Arzt (Clinical Global Impression, CGI) • Fragebogen zu klinischen, ökonomischen und patientenbezogenen Erfolgsparametern (z.B. Arbeitsproduktivität / Sozioökonomie) • Ausgewählte Laborparameter Beobachtungsbesuche (vorzugsweise alle 3 Monate: Monat 3, 6, 9, 12, 15, 18, 21 und 24) • Klinische Wirksamkeit von Simponi® (CGI) • Klinische Gesamtbeurteilung der Veränderung (CGI) • Dokumentation/Meldung von UEs/SUEs • Begleitmedikationen • Nutzung von Ressourcen im Behandlungsalltag bei RA, PsA und AS (Gesundheitsökonomie) • Fragebogen zur Krankheitsaktivität (DAS28, PsARC, BASDAI) • Fragebogen zu Funktionsbeeinträchtigungen (FFbH) • Erschöpfungs-Fragebogen (FACIT-Fatigue) - nur in den Monaten 3, 6, 12, 18, 24 • Patientenzufriedenheit mit der Behandlung und mit dem Anwendungskomfort des Autoinjektors - nur in den Monaten 3, 6, 12, 18, 24 • Status der Simponi® Therapie und sofern zutreffend: Grund für das Absetzen der Therapie Zusätzliche Evaluierungen in den Monaten 6, 12, 18, 24 Ökonomische Parameter • Veränderung der beruflichen Situation / soziodemographischen Daten • Arbeitsproduktivität / Sozioökonomie Patientenbezogene Parameter • Lebensqualität/Veränderung der Lebensqualität (EQ-5D) Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 11 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Die NIS darf keinen Einfluss auf die Entscheidung für die Therapieoption oder die diagnostischen Verfahren haben. Die Verfahren für die Therapiekontrolle liegen im Ermessen des Arztes und müssen ausnahmslos den relevanten therapeutischen Leitlinien und Routineverfahren und den individuellen klinischen Anforderungen entsprechen. Die in der Fachinformation2 beschriebenen Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen und Verabreichungshinweise sind bei der Wahl der Therapie mit Simponi® zu berücksichtigen. Die Daten werden in elektronische Dokumentationsbögen (eCRFs) eingegeben. Die eCRFs stehen auf einer Website im Internet zur Verfügung. Es ist keine Installation spezieller Software im Computersystem des Zentrums erforderlich. Der Zugriff auf das System ist durch die Verwendung individueller Konten und Passwörter beschränkt. Jedem teilnehmenden Arzt werden ein Passwort und Hinweise zum eCRF-System bereitgestellt. Um eine hohe Qualität der Daten zu erreichen, können zusätzliche Abfragen erstellt werden, die es ermöglichen, die in den eCRF eingegebenen Daten zu verifizieren (siehe auch die Hinweise zu den eCRFs). Die Daten werden in einer Forschungsdatenbank verwaltet, die die Grundlage der biometrischen Evaluierung und der Erstellung der Zwischen- und der Abschlussberichte zur Studie bildet. Die Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW, siehe Abschnitt 8) gehen an die Essex Pharma GmbH, die sie entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet. 8 Unerwünschte Ereignisse (UEs) 8.1 Beurteilung und Meldung von unerwünschten Ereignissen Unter einem unerwünschten Ereignis (UE) ist jedes ungünstige medizinische Vorkommnis zu verstehen, das bei einem Patienten auftritt, dem ein Arzneimittel, ein Biologikum oder ein Medizinprodukt (unabhängig von der jeweils gewählten Dosis) verabreicht wurde, das aber nicht notwendigerweise in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Therapie stehen muss. Ein UE ist sowohl jede neu aufgetretene Erkrankung als auch jede Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung. Als UEs gelten auch das Eintreten einer Schwangerschaft (auch wenn diese nicht unbedingt unerwünscht ist), eine absichtliche oder versehentliche Überdosierung, Missbrauch oder das Auftreten von Entzugssymptomen nach Absetzen sowie das Ausbleiben einer pharmakologischen oder biologischen therapeutischen Wirkung. Alle bei einem Patienten aufgetretenen UEs sollten sowohl in der Krankenakte des Patienten als auch im NIS-Dokumentationsbogen festgehalten werden. Bei jedem UE wird das Datum seines Auftretens und Abklingens, sein Schweregrad sowie der Zusammenhang zum verabreichten Arzneimittel dokumentiert. Der Schweregrad eines UE wird anhand spezifischer Richtlinien bestimmt. Desgleichen werden für jedes UE jegliche Therapiemaßnahmen sowie etwaige Folgen dokumentiert (z.B. stationäre Behandlung, Abbruch der Therapie, usw.). Die Patienten werden vom behandelnden Arzt auf Anzeichen eines UE hin befragt und/oder untersucht. Die Befragung von Patienten im Hinblick auf das mögliche Auftreten von unerwünschten Ereignissen wird dabei allgemein gehalten, z.B.: „Wie geht es Ihnen, seitdem Sie das letzte Mal untersucht wurden?” Dem Patienten wird weder das Vorhandensein noch das Fehlen von spezifischen UEs suggeriert. Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 12 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland 8.2 Beurteilung des Schweregrades Zusammenhangs mit dem Arzneimittel des unerwünschten Ereignisses und des Die Beurteilung des Schweregrades eines unerwünschten Ereignisses sollte durch einen medizinisch entsprechend qualifizierten Arzt erfolgen. Der Schweregrad der UEs wird gemäß der folgenden Definitionen zu beurteilen: Leicht: Auffälligkeit, Symptom oder Ereignis wird zwar wahrgenommen, jedoch gut toleriert; Mäßig: Beschwerden, die die normale Aktivität beeinträchtigen und möglicherweise eine Intervention erforderlich machen; Schwer: Der klinische Status des Patienten ist in signifikanter Weise beeinträchtigt, die normale Aktivität ist nicht mehr möglich, eine Intervention ist erforderlich; Lebensbedrohlich: Unmittelbare Lebensgefahr. Ein medizinisch entsprechend qualifizierter Arzt muss anhand der verfügbaren Informationen und entsprechend der folgenden Richtlinien den Zusammenhang eines jeden UE mit dem Einsatz des Arzneimittels beurteilen: Zusammenhang unwahrscheinlich: Ereignis steht nicht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Arzneimittel bzw. die Ursache für das Ereignis wurde identifiziert bzw. das Arzneimittel, Biologikum oder Medizinprodukt kommt nicht als Ursache für das UE in Betracht; Zusammenhang möglich: Ereignis steht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Arzneimittel, ist wahrscheinlich aber auf andere Gründe zurückzuführen; eine Beteiligung des Arzneimittels, Biologikums oder Medizinproduktes kann allerdings nicht ausgeschlossen werden; Zusammenhang wahrscheinlich: Ereignis steht in zeitlichem Zusammenhang mit dem Arzneimittel, andere Gründe für das UE sind zwar möglich, aber unwahrscheinlich. Die Beurteilung einer unerwünschten Arzneimittelwirkung als „erwartet“ bzw. „unerwartet“ erfolgt anhand der aktuellen Fachinformation (Referenzdokument). Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 13 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland 8.3 Überwachung unerwünschter Ereignisse Patienten, bei denen UEs aufgetreten sind, werden - je nach Ermessen des behandelnden Arztes - anhand einschlägiger klinischer Untersuchungen und Labortests überwacht. UEs, die nach Abschluss der AWB noch anhalten, sollten dem Hausarzt mitgeteilt werden, der dann die Notwendigkeit einer weiteren medizinischen Versorgung bestimmt und diese gewährleistet. Alle Maßnahmen und alle Ergebnisse, die im Rahmen der Nachuntersuchungen erhoben werden, sollten ggf. auf der entsprechenden Seite im Beobachtungsbogen sowie in der Krankenakte des Patienten festgehalten werden. Labormedizinische Ergebnisse, die im Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen erhoben werden, werden der Krankenakte des Patienten beigefügt. Die Abteilung Pharmacovigilance der Essex Pharma behält sich vor, die o.g. Informationen ggf. im Rahmen der weiteren Bearbeitung des UEs anzufordern. 8.4 Bekannte unerwünschte Ereignisse, Grunderkrankung des Patienten stehen die im Zusammenhang mit der UEs, die eindeutig im Zusammenhang mit der/den Grunderkrankung(en) des Patienten stehen, sollten nicht als UEs im Rahmen dieser AWB erfasst werden. 8.5 Bekannte potenzielle Toxizitäten des Arzneimittels In klinischen Prüfungen zu Simponi® wurden die folgenden UEs beschrieben: • Allergische Reaktionen (Bronchospasmus, Überempfindlichkeit, Urtikaria) • Reaktionen an der Injektionsstelle, einschließlich Erythem, Urtikaria, Induration, Schmerz, Bluterguss, Juckreiz, Reizung und Parästhesie im Bereich der Injektionsstelle • Infektionen, einschließlich Sepsis und Tuberkulose • Herzinsuffizienz (Neuauftreten oder Verschlechterung) • Positiver Befund der Bestimmung des ANA-Titers • Maligne Erkrankungen, einschließlich Lymphomen Konsultieren Sie die aktuelle Fachinformation für alle zusätzlichen Informationen. Die in diesem Abschnitt erwähnten UEs müssen, unabhängig von ihrer Ursache, in der Krankenakte des Patienten und im Beobachtungsbogen festgehalten werden. 8.6 Definition eines schwerwiegenden unerwünschten Ereignisses Ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (SUE) ist jedes Ereignis, das, unabhängig von der jeweils gewählten Dosis, nach Anwendung eines Arzneimittels, Biologikums oder Medizinproduktes auftritt und eines der folgenden Ergebnisse nach sich zieht: • Tod • Lebensbedrohliches UE (d. h. ein Ereignis, infolge dessen der Patient aus Sicht der Person, die dieses Ereignis als erste meldet, einer unmittelbaren Lebensgefahr ausgesetzt ist) Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 14 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland • Bleibende oder signifikante Behinderung/Arbeitsunfähigkeit • Erforderliche stationäre Behandlung (d. h. Einweisung Verlängerung eines stationären Aufenthalts des Patienten • Kongenitale Missbildung oder Geburtsschädigung in ein Krankenhaus) oder Darüber hinaus können bedeutsame medizinische Ereignisse, auch wenn sie nicht den Tod des Patienten zur Folge haben, nicht lebensbedrohlich sind bzw. keine stationäre Behandlung erforderlich machen, als schwerwiegende unerwünschte Ereignisse eingestuft werden, wenn diese den Patienten gemäß einer angemessenen medizinischen Beurteilung gefährden und eine medizinische bzw. chirurgische Intervention erforderlich ist, um die in dieser Definition aufgeführten Folgen zu verhindern. Beispiele für derartige medizinisch bedeutsame Ereignisse sind allergische Bronchospasmen, die eine intensive medizinische Betreuung entweder in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder zu Hause erforderlich machen, Blutdyskrasien oder Krampfanfälle, die nicht stationär behandelt werden müssen, oder das Auftreten einer Medikamentenabhängigkeit oder eines Medikamentenmissbrauchs. Darüber hinaus müssen alle Laborwertveränderungen gemeldet werden, die medizinisch bedeutsam sind und die Kriterien für ein SUE erfüllen. Bei etwaigen Zweifeln, ob ein UE als schwerwiegendes UE oder als nicht schwerwiegendes UE zu erachten ist, sollte das UE als schwerwiegendes UE betrachtet werden. Alle SUEs, ob diese nun im Zusammenhang mit dem verabreichten Arzneimittel stehen bzw. erwartet waren oder nicht, müssen vom behandelnden Arzt oder einem entsprechend qualifizierten Vertreter innerhalb eines Werktages (24 Stunden) nach dem erstmaligen Bekanntwerden des Ereignisses per Fax auf dem vorgesehenen Formular für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse der Essex Pharma gemeldet werden, und zwar unter folgender Adresse: Essex Pharma GmbH Abteilung Pharmacovigilance Thomas-Dehler-Str. 27 81737 München Fax: 0800 6 27 31 380 oder (089) 6 27 31-380 Tel: 0800 6 27 31 395 oder (089) 6 27 31-395 E-Mail: [email protected] Neben der Nummer der NIS und dem Arzneimittel sollte der Bericht die folgenden Informationen enthalten: • Angaben zum behandelnden Arzt: Name, Adresse und Telefonnummer • Demographische Daten des Patienten (Initialen, Patientennummer, Alter, Geschlecht) • Dosierung des Arzneimittels, Beginn und Ende der Verabreichung • Beschreibung des unerwünschten Ereignisses/der unerwünschten Ereignisse sowie Zeitpunkt des Auftretens und aktueller Zustand des Patienten • Behandlung des unerwünschten Ereignisses/der unerwünschten Ereignisse Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 15 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland • Kausalitätsbewertung durch den behandelnden Arzt Das Dokument sollte vom behandelnden Arzt unterschrieben werden. Wird der Bericht ausnahmsweise telefonisch an die Essex Pharma GmbH übermittelt (z. B., um die Meldefrist einzuhalten), muss dieser eine vollständige Beschreibung des Ereignisses und all seiner Folgen umfassen, einschließlich der Kausalitätsbewertung des behandelnden Arztes bezüglich des Zusammenhanges mit dem Arzneimittel. Dem telefonischen Bericht sollte unverzüglich ein schriftlicher Bericht nachgereicht werden. Alle SUEs, die im Zeitraum zwischen der Aufnahme des Patienten in die nicht interventionelle Studie und 30 Tage nach dessen Ausscheiden aus der Studie (regulär oder vorzeitig) auftreten, müssen gemeldet werden. Ein Patient gilt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Einwilligungserklärung als Teilnehmer an der nicht interventionellen Studie. Alle meldepflichtigen Berichte über SUEs werden in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und Richtlinien durch die Essex Pharma bzw. den jeweiligen Lizenzpartner den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet. 8.7 Meldung des Todes eines Patienten Jeder Tod eines Patienten, der nach dessen Aufnahme in die nicht interventionelle Studie bzw. innerhalb von 30 Tagen nach dessen Ausscheiden aus der Studie auftritt, muss, unabhängig von der zugrunde liegenden Ursache, innerhalb eines Werktages (24 Stunden) nach dem erstmaligen Bekanntwerden des Todes des Patienten durch den behandelnden Arzt oder einen entsprechend qualifizierten Vertreter der Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma gemeldet werden. Wird der Bericht nicht auf dem für SUEs vorgesehenen Formular übermittelt, sondern in telefonischer Form, muss er eine vollständige Beschreibung der Todesumstände umfassen, einschließlich einer Kausalitätsbewertung des behandelnden Arztes bezüglich des Zusammenhangs mit dem Arzneimittel. Wird eine Autopsie durchgeführt, muss eine anonymisierte Kopie des Autopsieberichtes an die Essex Pharma GmbH als Sponsor bzw. einen Vertreter des Sponsors übermittelt werden. Alle meldepflichtigen Berichte über Todesfälle werden in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen und Richtlinien durch die Essex Pharma GmbH bzw. den jeweiligen Lizenzpartner den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet. 8.8 Meldung von Schwangerschaften Informationen zu Schwangerschaften der Studienteilnehmer werden von der Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH erhoben. Sollte eine Patientin, einschließlich der Partnerin(nen) eines männlichen Patienten, im Verlauf der nicht interventionellen Studie schwanger werden, muss der behandelnde Arzt oder der entsprechend qualifizierte Vertreter dies innerhalb von fünf Werktagen, nachdem der behandelnde Arzt bzw. der entsprechend qualifizierte Vertreter von der Schwangerschaft erfahren hat, der Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH melden. Tritt im Zusammenhang mit der Schwangerschaft ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis auf (z. B. Spontanabort oder Missbildung), gilt der Zeitrahmen für die Meldung eines SUEs (ein Werktag). Die Ergebnisse der Verlaufsbeobachtung der Schwangerschaft sollten, soweit praktikabel, ebenfalls an die Essex Pharma GmbH weitergeleitet werden. Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 16 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland 8.9 Bereits vor Einschluss des Patienten in die Studie geplante Krankenhausaufenthalte oder Eingriffe Wird der Patient im Verlauf der nicht interventionellen Studie wegen eines Ereignisses/einer Erkrankung, das/die bereits vor Studienbeginn vorlag, stationär behandelt oder unterzieht er sich einem Eingriff (z.B. elektive Chirurgie), der bereits vor Einschluss des Patienten in die Studie geplant war, so gilt diese stationäre Behandlung als therapeutische Intervention und nicht als das Ergebnis eines SUEs. Verschlimmert sich das Ereignis/die Erkrankung jedoch im Verlauf der nicht interventionellen Studie, so muss diese Verschlimmerung als UE gemeldet werden (oder als SUE, wenn das Ereignis/die Erkrankung eine schwerwiegende Folge, wie eine stationäre Behandlung, nach sich zieht). 8.10 Meldung von Überdosierungen Eine Überdosierung ist übersteigende Dosierung. jede die gemäß Fachinformation empfohlene Höchstdosis Informationen zur Überdosierung des in dieser nicht interventionellen Studie untersuchten Arzneimittels werden von der Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH erhoben. Sollte im Verlauf der nicht interventionellen Studie das Arzneimittel bei einem Patienten absichtlich oder unabsichtlich überdosiert worden sein (unabhängig davon, ob die Überdosis Symptome hervorruft oder nicht), muss der behandelnde Arzt oder ein entsprechend qualifizierter Vertreter dies innerhalb von fünf Werktagen, nachdem der behandelnde Arzt bzw. der entsprechend qualifizierte Vertreter von der Überdosierung erfahren hat, der Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH melden. Alle Informationen zu den Folgen einer Überdosierung des Arzneimittels, die im Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen erhoben werden, müssen an die Essex Pharma GmbH weitergeleitet werden. Alle Ereignisse, die im Zusammenhang mit einer Überdosierung des Arzneimittels auftreten bzw. beobachtet werden (unabhängig davon, ob die Überdosierung beabsichtigt oder unbeabsichtigt erfolgte), sowie jeder Missbrauch des Arzneimittels und/oder alle etwaigen Entzugserscheinungen, die nach Absetzen des Arzneimittels auftreten, werden als UE angesehen und müssen als solches gemeldet werden. Tritt im Zusammenhang mit der Überdosierung ein schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis auf (z. B. Spontanabort oder Missbildung), gilt der Zeitrahmen für die Meldung eines SUEs (ein Werktag). 8.11 Meldung von Tumoren und lymphoproliferativen Erkrankungen Wenn bei einem Patienten während der Teilnahme an der NIS ein Tumor und/oder eine lymphoproliferative Erkrankung diagnostiziert wird, ist dieser Tumor bzw. diese lymphoproliferative Erkrankung innerhalb von 5 Werktagen nach der Diagnostizierung durch den Arzt/nach dem Bekanntwerden an die Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH zu melden. Wenn Kriterien für ein SUE zutreffen, gilt entsprechend die 24Stunden-Frist für die Meldung. Sofern irgend möglich, sind auch Informationen zum Verlauf der Erkrankung weiterzuleiten. 8.12 Meldung einer Tuberkulose Wenn bei einem Teilnehmer einer nicht interventionellen Studie eine aktive Tuberkulose diagnostiziert wird, muss der behandelnde Arzt oder dessen Vertreter diese Erkrankung innerhalb von 5 Werktagen nach der Diagnostizierung/dem Bekanntwerden der Tuberkulose an die Abteilung für Arzneimittelsicherheit der Essex Pharma GmbH melden. Wenn ein oder Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 17 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland mehrere Kriterien für ein SUE zutreffen, gilt entsprechend die Frist für die Meldung von SUEs. Darüber hinaus ist der Arzt angewiesen, der in Deutschland geltenden gesetzlichen Meldepflicht für aktive TB nachzukommen. 8.13 Meldung von Qualitätsreklamationen des Arzneimittels Jeder Mangel oder mögliche Mangel des Arzneimittels muss vom behandelnden Arzt oder einem entsprechend qualifizierten Vertreter an die folgende Adresse gemeldet werden: Essex Pharma GmbH Abteilung Pharmacovigilance Thomas-Dehler-Str. 27 81737 München Fax: 0800 6 27 31 380 oder (089) 6 27 31-380 Tel: 0800 6 27 31 395 oder (089) 6 27 31-395 E-Mail: [email protected] und zwar innerhalb eines Werktages (24 Stunden), nachdem der mögliche Mangel erstmals bemerkt wurde. Der Bericht kann entweder per Telefon oder per Fax auf dem Formular zu SUEMeldungen und Qualitätsmängeln des Arzneimittels übermittelt werden. Die fraglichen Bestandteile des Präparats bzw. der Verpackung müssen, sofern verfügbar, an einem sicheren Ort und unter besonderen Bedingungen aufbewahrt werden, bis geklärt ist, ob das Arzneimittel wegen der Mängel zur weiteren Untersuchung an den Hersteller zurückgegeben werden muss. Steht die mangelnde Qualität des Arzneimittels im Zusammenhang mit einem SUE, muss dieses SUE separat gemeldet werden. Im Bericht über das SUE sollte dann die Qualitätsreklamation des Arzneimittels auch erwähnt werden. 9 Berechnung des Stichprobenumfangs, statistische Analyse und Berichte 9.1 Berechnung des Stichprobenumfangs Diese NIS untersucht Behandlungsszenarien unter Alltagsbedingungen und vermehrt so den Bestand an Sicherheitsdaten zu diesem Arzneimittel. Sie ergänzt die in klinischen Prüfungen gesammelten Daten. Eines der Hauptziele ist die Dokumentation und Evaluierung von Daten zur Sicherheit von Simponi® – d.h. die Bestimmung der Inzidenz und der Art der auftretenden (schwerwiegenden) unerwünschten Ereignisse und der unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Nachfolgend wird eine statistische Begründung für den Stichprobenumfang von 1.500 Patienten gegeben, der es erlaubt, das Auftreten unerwünschte Ereignisse bis zu einer Inzidenzrate von 0,1 % zu erkennen. Auf der Basis der beobachteten Inzidenz an bestimmten Arten unerwünschter Ereignisse (z. B. zusammengefasst nach der MedDRA-Terminologie) kann anhand der Daten ein 95 %Konfidenzintervall für die zugrunde liegende (unbekannte) tatsächliche Inzidenz ermittelt werden. Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 18 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Die obere Grenze dieses Konfidenzintervalls stellt einen sinnvollen Grenzwert für diese Inzidenz dar. Sie hängt von der Patientenzahl und von der innerhalb der Stichprobe beobachteten Inzidenz ab. Die nachstehende Tabelle gibt die obere Grenze eines zweiseitigen 95 % Konfidenzintervalls für den Anteil (unter Verwendung der Normalapproximation für einen großen Stichprobenumfang) bei verschiedenen beobachteten Inzidenzen unter der Annahme eines Gesamt-Stichprobenumfangs von 1 500 Patienten und einer Abbruchrate von 15 % wieder: Beobachtete Inzidenz an UEs Obere Grenze des Konfidenzintervalls 0,001 0,003 0,005 0,009 0,010 1,015 0,020 0,027 0,030 0,039 0,040 0,050 0,050 0,062 0,100 0,116 0,150 0,169 0,200 0,221 Beispiel: Wenn die beobachtete Inzidenz (der Anteil) eines bestimmten unerwünschten Ereignisses in der Stichprobe 1 % beträgt, ergibt sich eine Obergrenze des 95 %-Konfidenzintervalls von 1,5 %. Demnach lässt sich folgern, dass die (unbekannte) wahre Inzidenz dieses betreffenden unerwünschten Ereignisses in einer Population, die dem Studienkollektiv der NIS ähnelt, nicht höher als 1,5 % ist. Der gewählte Stichprobenumfang ist außerdem geeignet, um selten auftretende unerwünschte Ereignisse erkennen zu können. Die nachstehende Tabelle zeigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes unerwünschtes Ereignis bei mindestens 1 Patienten auftritt, in Abhängigkeit von der (unbekannten) Inzidenz dieses Ereignisses: Inzidenz des UEs Wahrscheinlichkeit 0,0010 0,741 0,0020 0,933 0,0030 0,983 0,0040 0,996 0,0050 0,999 Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 19 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Beispiel: Ist die Inzidenz eines bestimmten unerwünschten Ereignisses größer oder gleich 0,1 %, so liegt die Wahrscheinlichkeit, dass das betreffende Ereignis bei mindestens einem Patienten in der Stichprobe auftritt, bei über 74 %. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch selten auftretende Ereignisse erkannt werden, bei einem Stichprobenumfang von 1.500 Patienten relativ hoch. 9.2 Statistische Auswertung Die klinischen, die ökonomischen und die patientenbezogenen Ergebnisse werden deskriptiv analysiert. Ein Patient gilt als auswertbar, wenn mindestens 2 Besuche dokumentiert sind: der Beobachtungstermin zu Studienbeginn UND entweder der Termin nach 12 Monaten oder der Termin nach 24 Monaten. Für die kontinuierlichen Variablen werden Mittelwerte, Medianwerte, Maximalwerte, Minimalwerte und die Standardabweichung berechnet. Für die ordinalen und die kategorialen Variablen werden Häufigkeiten berechnet. Patienten, bei denen Daten zu einem Parameter fehlen, werden von der Berechnung der Häufigkeiten zu diesem Parameter ausgeschlossen. Für die zu verschiedenen Zeitpunkten bestimmten Parameter werden die Unterschiede gegenüber den Ausgangswerten ermittelt. Für die Veränderungen bei den einzelnen Patienten werden Signifikanztests durchgeführt. Es erfolgen Subgruppenanalysen für die verschiedenen Anwendungsgebiete (rheumatoide Arthritis, Psoriasis-Arthritis, ankylosierende Spondylitis). Zwischenanalysen werden nach Bedarf, z. B. jährlich, durchgeführt. Neben den deskriptiven Analysen ist geplant, ausgedehnte erklärende Analysen durchzuführen, um einen tieferen Einblick in die Therapieschemata bei diesen Anwendungsgebieten zu erlangen. Darüber hinaus werden Daten aus dieser NIS die Basis für zukünftige gesundheitsökonomische Studien unter Alltagsbedingungen bei allen drei interessierenden Anwendungsgebieten bilden. Die Ergebnisse gehen in den Abschlussbericht der Studie ein. 10 Qualitätssicherung/Überwachung Die an dieser nicht interventionellen Studie teilnehmenden Ärzte werden von der Essex Pharma GmbH und vom Auftragsforschungsinstitut (Contract Research Organization, CRO), das die Studie durchführt, unterstützt. Während der nicht interventionellen Studie finden an den teilnehmenden Studienzentren Überwachungs- bzw. Auditbesuche zur Qualitätssicherung statt, um die hohe Qualität der Daten zu gewährleisten. Diese Besuche werden nach einem festen Schema durchgeführt. Eine Überwachung erfolgt außerdem in Form von Telefonkontakten und auf elektronischem Wege (Kontrolle der elektronischen Dokumentationsbögen, Erstellung von Fragenentwürfen etc.). Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 20 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland 11 Finanzielle Aufwandsentschädigung/Vergütung Gemäß den Empfehlungen des deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gilt die Teilnahme an einer NIS als medizinische Tätigkeit, weshalb sich die finanzielle Vergütung für im Rahmen der NIS geleistete Aufgaben nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) richtet. Die für die Teilnahme an dieser NIS geleistete Vergütung ist eine Entschädigung für die Datenbeschaffung und die Dokumentation, für den zusätzlichen Arbeitsaufwand des Vertrautmachens mit dem Studienprotokoll und dem eCRF-System und für die Bereitstellung von Patienteninformationen. Das Arzneimittel, das Gegenstand der Beobachtung ist, wird vom Arzt gemäß dem medizinischen Routinevorgehen verordnet. Die Kosten für medizinische Verfahren oder Leistungen, die im Rahmen des routinemäßigen medizinischen Behandlungsvorgehens bereitgestellt werden, werden von den Krankenversicherern erstattet. 12 Rechtliche Aspekte Die NIS wird gemäß § 67 (6) des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) dem Paul-EhrlichInstitut, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Krankenkassen gemeldet. Die Meldung umfasst Angaben zu den Zielen der nicht interventionellen Studie, zu den Einzelheiten der Durchführung, zur Datenerfassung, zu den Zeitrahmen und zum Vorgehen bei der Patientenaufklärung sowie die Namen der teilnehmenden Prüfärzte und die Höhe der Aufwandsentschädigung. Zur Durchführung der NIS wird eine geeignete Ethikkommission konsultiert. 13 Kriterien für die Beendigung der Studie Essex Pharma kann diese nicht interventionelle Studie insgesamt bzw. die Teilnahme weiterer Patienten durch die Benachrichtigung der teilnehmenden Zentren mit einer Frist von 30 Tagen beenden. Die verfügbaren Daten werden dennoch gesammelt, ausgewertet und weitergeleitet. Darüber hinaus steht es den Patienten jederzeit frei, ihre Einwilligung in die Verarbeitung weiterer Daten zu widerrufen. Ein solcher Widerruf darf keine Nachteile für den Patienten nach sich ziehen. 14 Publikationsgrundsätze Nach erfolgten Zwischenanalysen werden Berichte erstellt, und den aktiv zur Studie beitragenden Studienzentren sowie den Behörden werden bei Bedarf Zusammenfassungen zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Studie (letzter Besuch des letzten Patienten) wird eine statistische und medizinische Zusammenfassung der Studienergebnisse veröffentlicht. Es wird ein Publikationsplan erstellt. Der Autor bzw. die Autoren werden unter den Prüfärzten ausgesucht, die hohe Rekrutierungszahlen und eine Dokumentationsleistung von hoher Qualität aufweisen, sowie unter externen Experten und den zuständigen Mitarbeitern des Sponsors. Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 21 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Literaturverzeichnis 1 Übersicht: der KBV gemeldete Anwendungsbeobachtungen 2008; KBV-Bericht; Dezernat 4, Abteilung Arzneimittel, 14. April 2009. 2 Fachinformation Simponi® 3 FFbH in: Lautenschläger, J., Mau, W., Kohlmann, T., Raspe, H. H., Struve, F., Brückle, W., Zeidler, H. Vergleichende Evaluation einer deutschen Version des Health Assessment Questionnaires (HAQ) und des Funktionsfragebogens Hannover (FFbH). Z Rheumatol 1997, Mai–Juni; 56(3): 144–55. 4 FACIT-Fatigue in: Cella, D., Yount, S., Sorensen, M., Chartash, E., Sengupta, N., Grober, J. Validation of the Functional Assessment of Chronic Illness Therapy Fatigue Scale relative to other instrumentation in patients with rheumatoid arthritis. J Rheumatol 2005, Mai; 32(5): 811–9. 5 EQ-5D in: Brooks, R. EuroQol: The current state of play. Health Policy 1996; 37: 53–72. Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 23 von 25 Essex Pharma GmbH, München, Deutschland Dokumentationsplan Verfahren Visit 1 Visit 2 Visit 3 Visit 4 Visit 5 Visit 6 Visit 7 Visit 8 Visit 9 Monat 0 Monat 3 Monat 6 Monat 9 Monat 12 Monat 15 Monat 18 Monat 21 Monat 24 Abbruchdokumentation Patienteneinverständniserklärung X Soziodemographische Daten des Patienten / Änderungen X Diagnose (RA, PsA, AS) X Begleiterkrankungen / Änderungen X Klinische Anamnese / Vitalparameter X Früher angewendete Therapien & Begleittherapien (Therapieerfahrung) X Tuberkulose-Screening X Klinischer Gesamteindruck des Patienten / Änderungen (CGI) X Arbeitsproduktivität / Sozioökonomie X Laboruntersuchung X ® Klinische Wirksamkeit SIMPONI (CGI Efficacy) X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Begleitmedikation / Änderungen X Nutzung Ressourcen / Gesundheitsökonomie X DAS28 (RA) / PsARC (PsA) / BASDAI (AS) X X X X X X X X X FFbH X X X X X X X X X FACIT-Fatigue X X X X X X EQ5D X X X X X X X X X X X X Anwendungskomfort Autoinjektor / Patientenzufriedenheit X X Unerwünschte Ereignisse (UE/SUE) X X X X X X X X X X X X X X X X ® Status der SIMPONI Therapie / Abbruchgrund Beobachtungsplan FINALE VERSION 1.3 23-FEB-2010 Seite 24 von 25