zeitung - Bückeberg Klinik

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zeitung - Bückeberg Klinik
Hauszeitung der Fachklinik für Orthopädie, Innere Krankheiten und Rheumatologie
zeitung
Ausgabe 2. Halbjahr 2015
Da die Ablehnungsquote in Verbindung mit
Kurmaßnahmen nicht unerheblich ist, bleibt
oftmals doch nur die Eigeninitiative.
Liebe Freunde und Gäste unserer Klinik!
Erfreulicherweise gibt es in unserem Land
keine Altersobergrenze für die Beantragung
und Inanspruchnahme von Gesundheitsmaßnahmen. Rentner haben grundsätzlich
Anspruch auf Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen - auch, wenn sie nicht mehr
erwerbstätig sind. Wie können Sie eine Kur
beantragen?
Besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, ob für Sie
eine Vorsorgekur (um eine Krankheit zu
vermeiden) oder eine Rehabilitationskur (um
eine Krankheit zu lindern oder zu heilen) in
Frage kommt. Der Hausarzt muss Ihnen die
medizinische Notwendigkeit einer Kur
bescheinigen. Mit ihm zusammen füllen Sie
den Kurantrag aus, den Sie von Ihrem Arzt
bekommen oder den Sie sich von Ihrer
Krankenkasse zuschicken lassen müssen. Den
ausgefüllten Kurantrag reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.
In der Regel wird die Krankenkasse Ihren
Antrag dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung übergeben, der dann Ihrer Krankenkasse eine Empfehlung bezüglich einer Zuoder Absage gibt.
Deshalb möchten wir Sie auch mit dieser
Ausgabe unserer Hauszeitung dazu ermuntern,
ein Gesundheitsprogramm in der BückebergKlinik in Erwägung zu ziehen. Sie werden hier
von unseren erfahrenen Ärzten und Therapeuten in einem Wechselspiel von aktiven und
passiven Therapien bestmöglich behandelt und
versorgt.
Bei Fragen stehen wir gern mit Rat und Tat zur
Seite. Rufen Sie doch gern bei uns an. Nun
wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen
dieser Ausgabe der Hauszeitung.
Bleiben Sie gesund und bis bald.
Eine Kur dauert in der Regel 3 Wochen. Die
Krankenkasse bewilligt Ihnen entweder eine
ambulante oder stationäre Maßnahme. Es gilt
der Grundsatz: Ambulant vor stationär. Eine
stationäre Kur wird Ihnen nur genehmigt,
wenn eine ambulante Behandlung nicht
ausreichend ist.
Eine Kur können Sie im Intervall von 4 Jahren
beantragen. Falls es jedoch gesundheitlich
notwendig ist sind kürzere Abstände möglich.
Denken Sie bei allem an das Motto im Gesundheitswesen:
„Wer nicht fragt, bekommt auch nichts.“
Dr. med. Uwe Linke
Chefarzt
Ralf Schönwald
Geschäftsführer
Ich komme nun schon das 29. Mal...
... in die Bückeberg-Klinik nach Bad Eilsen.
Empfohlen wurde mir die Klinik von meinem Mann. Ich war das 1. Mal im Jahr 2002 hier. Es gefällt
mir so gut, weil man liebevoll betreut wird.
Um die Leistungsfähigkeit meiner Gelenke zu erhalten bzw. zu verbessern, komme ich zweimal im
Jahr nach Bad Eilsen. Die sachgerechten Therapien sind von Erfolg gekrönt. Deshalb komme ich
gerne wieder.
Brigitte Ludwig
Bückeberg-Klinik • Wiesenstraße 1 • 31707 Bad Eilsen • Telefon 05722 881-0 • Telefax 05722 881-159 • [email protected]
Tipps und Tricks
Rehasport und Funktionstraining
Haben Sie schon einmal von Funktionstraining oder Rehabilitationssport gehört?
Beim Rehabilitationssport (auf der Verordnung in rot abgebildet) und auch beim Funktionstraining (auf der Verordnung in grün abgebildet) handelt es
sich ausschließlich um Gruppenübungen, die von einem Übungsleiter geleitet und immer über mehrere Monate fortgeführt werden.
Ihr Hausarzt oder Facharzt kann Ihnen solch eine Verordnung ausstellen, ohne dass es sein Budget belastet. Nach Ausstellung der Verordnung müssen
Sie diese dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen.
Sollten Sie nicht wissen, wo Sie das Rezept in
Ihrem Umkreis einlösen können, kann Ihnen Ihre
Krankenkasse auf jeden Fall weiterhelfen oder
Sie informieren sich im Internet, z. B. auf:
http://www.rehavitalisplus.de/rehasportler/
standorte/niedersachsen.html
oder
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
cae/servlet/contentblob/255250/publication
File/63443/Liste_Funktionstraining_
Osteoporose.pdf
Die Links auf die genannten Seiten finden Sie
auch auf unserer Internetseite unter der Rubrik
„Service“.
Im Übrigen bietet auch die Bückeberg-Klinik
verschiedene Funktionstrainingsgruppen im
Bewegungsbad und in der Gymnastikhalle an.
Rückseite einer Verordnung
Verordnungen von Rehabilitationssport und
Funktionstraining kommen nur in Betracht,
wenn aufgrund von Erkrankungen beim Patienten eine Behinderung eingetreten ist oder solch eine Behinderung droht. Als Behinderung definiert das
Gesetz die eingetretene oder zu erwartende dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe einer
Person.
Vorderseite einer Verordnung
Hier die Unterschiede im Überblick:
Rehabilitationssport
Funktionstraining
Im Regelfall 50 Einheiten in 18 Monaten
Im Regelfall 12 Monate
Ganzheitliche Bewegungstherapie mit den Mitteln des
Sports und sportlich ausgerichteter Spiele, um die
gesamte Bewegung des Patienten zu verbessern.
Funktionelle Bewegungstherapie mit Mitteln der
Krankengymnastik und/oder Ergotherapie, um gezielt auf
bestimmte körperliche Strukturen wie Muskeln, Gelenke
usw. einzuwirken.
Für wen
Für alle Patienten mit Erkrankungen am Stütz- und
Bewegungsapparat
Vorrangig für Patienten mit rheumatischen Erkrankungen
(Arthrose, Gelenkbeschwerden)
Ziel
Stärkung der Ausdauer und Kraft, Verbesserung der
Koordination und Flexibilität, Stärkung des
Selbstbewusstseins und Hilfe zur Selbsthilfe
Erhalt und die Verbesserung von Funktionen einzelner
Körperteile, Verbessern von Funktionsstörungen,
Hinauszögern von Funktionsverlusten, Schmerzlinderung,
Bewegungsverbesserung
Dauer
Durchführung
www.bueckeberg-klinik.de
Was genau ist eigentlich...
...eine Allergenkennzeichnung? Kennzeichnungspflicht in der Verpflegung
Ab Dezember 2014 gilt eine neue EU–Verordnung zur Information der Verbraucher über
Lebensmittel und Speisen, die Allergene
(Substanz, die Überempfindlichkeitsreaktionen
auslöst) enthalten.
Für Menschen mit Lebensmittelallergien,
Zöliakie und einer Milchzuckerunverträglichkeit bringt die Kennzeichnung große Vorteile.
Es ist einfacher zu erkennen, welche Speisen
welche Allergene enthalten.
Das ist besonders in der Gemeinschaftsverpflegung wichtig. Der Allergiker kann sich nicht
selbst verpflegen und ist darauf angewiesen,
dass er nur Lebensmittel und Speisen bekommt
und verzehrt, die aufgrund seiner Allergie oder
Intoleranz für ihn geeignet sind.
Anderenfalls kann es gefährlich werden. Die
Überreaktion des Immunsystems kann von
Hautrötungen und –schwellungen bis hin zum
Asthmaanfall und anaphylaktischen Schock
mit möglicher Todesfolge unterschiedlich
schwere Symptome hervorrufen.
Folgende 14 Hauptallergene müssen daher
deklariert werden:
Ÿ Gluten (in Weizen, Roggen, Gerste,
Hafer, Dinkel, Kamut sowie daraus
hergestellte Erzeugnisse enthalten)
Ÿ Krebstiere und daraus hergestellte
Erzeugnisse
Ÿ Ei und Eierzeugnisse
Ÿ Fisch- und Fischerzeugnisse
Ÿ Erdnüsse und daraus gewonnene
Erzeugnisse
Ÿ Sojabohnen
Ÿ Milch- und Milchprodukte
Ÿ Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse,
Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse,
Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)
Ÿ Sellerie und Sellerieerzeugnisse
Ÿ Senf und Senferzeugnisse
Ÿ Sesamsamen und deren Erzeugnisse
Ÿ Schwefeldioxid und Sulfite
Ÿ Lupinen und daraus gewonnene
Erzeugnisse
Ÿ Weichtiere und daraus gewonnene
Erzeugnisse
Geschätzt 4-8% der Kinder und 2-4% der
Erwachsenen leiden unter einer Lebensmittelallergie. Tatsächlich stecken meist Intoleranzen (Unverträglichkeiten) z. B. gegen Milchzucker hinter den mit der Allergie in Verbindung
gebrachten Symptomen. Meistens äußern sich
die Symptome bei Unverträglichkeiten in Verdauungsproblemen, wie Blähungen, Durchfall
oder Magenkrämpfen.
Auf verpackten Lebensmitteln (z. B. Schokolade, Müsli, Joghurt, Fertiggerichte, Fixprodukte,...), die Sie im Einzelhandel kaufen, müssen
die 14 Hauptallergene in der Zutatenliste
aufgeführt werden. Zudem sind Bäcker und
Metzger verpflichtet anzugeben, ob und
welche Allergene sich in ihren Produkten
befinden.
Anhand einer Information auf unseren Speiseplänen kann jeder Patient oder Gast Einsicht in
einen speziell erstellten Ordner nehmen. Alle
enthaltenen Allergene und Zusatzstoffe sind
für jedes Gericht, Dessert, Salat sowie Kuchen
und Eisspeisen gelistet.
Aktuelles aus der Klinik
Eröffnung des zweiten Restaurants erhöht den Komfort
Auf vielfachen Wunsch unserer Gäste wurde am 8. April 2015 ein zweites Restaurant eröffnet, in dem bis zu 30 Personen Platz finden.
Durch diesen zusätzlichen Raum wurde gleichzeitig der Komfort im bestehenden Restaurant durch das erweiterte Platzangebot maßgeblich verbessert. Da sich im neuen Restaurant ebenfalls ein komplettes Buffet befindet, ist ein reibungsloser und entspannter Ablauf an den Buffets entstanden.
In Zeiten hoher Auslastung der Klinik haben Gäste bislang auch Mahlzeiten in der Cafeteria eingenommen. Dies wird ebenfalls durch das neue
Restaurant vermieden.
Überzeugen Sie sich bei Ihrem nächsten Aufenthalt von der Wohlfühlatmosphäre, die in diesem neu geschaffenen Bereich herrscht.
Zimmerreservierung unter 0800 4555 666
Verbringen Sie Weihnachten und Silvester in Bad Eilsen
Neben Festtagsstimmung ohne Hektik können Sie einiges für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit tun.
Unser diesjähriges Angebot für Sie umfasst folgende Leistungen:
• ärztliches Aufnahmegespräch • ein umfangreiches Freizeit- und Unterhaltungsprogramm • fröhliche Silvesterfeier
(Buffet siehe unten) • auf Wunsch: Fahrservice von Haus zu Haus - gern holen wir Sie von Zuhause ab und bringen
Sie auch wieder dorthin zurück (die Kosten hierfür betragen 0,69 € pro Kilometer)
Therapeutische Leistungen - bitte ENTSCHEIDEN Sie sich für eine der beiden nachstehenden Varianten:
VARIANTE 1 (Leistungen pro Woche)
1x Thermo-Pack
1x Massage
2x Wassergymnastik in der Gruppe
2x Hockergymnastik
2x Muskelaufbautraining
1x Teilbad (Arm oder Fuß)
täglich Ergometer
täglich Kneipp‘sches Wassertreten
täglich freiwillige Nutzung des Bewegungsbads
VARIANTE 2 (Leistungen pro Woche)
2x Rotlicht
1x Massage
2x Hydrojet
2x Trockengymnastik in der Gruppe
1x Einzelkrankengymnastik
1x Einzelbewegungsbad
täglich Ergometer
täglich Kneipp‘sches Wassertreten
täglich freiwillige Nutzung des Bewegungsbads
***** Bitte beachten Sie, dass die Kapazitäten für die einzelnen Varianten begrenzt sind. *****
Weihnachten
Weihnachten und Silvester
Silvester
vom 21.12.2015 - 28.12.2015
vom 21.12.2015 - 4.1.2016
vom 28.12.2015 - 4.1.2016
individuelle Verlängerung je Tag:
625,00 €
1.095,00 €
625,00 €
80,00 €
(jeweils zzgl. Kurtaxe)
In diesem Angebot sind natürlich die Leistungen unseres Basispakets enthalten:
• Unterbringung im komfortablen Einzelzimmer mit Dusche, WC, Balkon, Satelliten-TV und Telefon (bei Paaren auf Wunsch Doppelzimmer)
• Vollpension mit reichhaltigem Frühstücks- und Abendbuffet, mittags Menüwahl • Bereitschaft des hausinternen Pflegedienstes bei
Notwendigkeit kurzzeitiger pflegerischer Hilfe • ein umfangreiches Freizeitangebot mit attraktiven Abendveranstaltungen • kostenlose
Nutzung des Internet-PC‘s • Nutzung der hauseigenen Sauna zu den im Aushang genannten Zeiten • Teilnahme an
Gesundheitsvorträgen sowie an geführten Wanderungen
Kulinarische Highlights
Unser Weihnachtsmenü für Sie
Heiligabend, 24.12.2015:
~ Röllchen von Rotzunge und Lachs
mit cremigem Gurkentartar,
Wildkräutersalat und Brioche
~ Schweinemedaillons mit Nusskruste
dazu Portweinsauce, Süßkartoffelpüree und geschmorte Perlzwiebeln
~ After Eight-Mousse auf ApfelVanilleragout und Knuspergebäck
1. Weihnachtstag, 25.12.2015
~ Rinderkraftbrühe mit Eierstich und
Gemüsestreifen
~ Geschmorte Gänsekeule mit
Orangensauce, Rosenkohl und
Mini-Knödel
~ Moussedessert “Knusperhäuschen“
2. Weihnachtstag, 26.12.2015
~ Selleriecremesuppe mit
Kürbiskernöl
~ Rinderroulade “Hausfrauen Art“
dazu Rotkohl und Kartoffeln
~ Oma Anni´s Apfelcreme mit
Weinschaumsauce
Silvester „Gourmet-Teller“
Lachsschinken mit Honigmelone, Spinat-Tomatentaschen, pikant belegte Mini-Butterbrioche, Tartar vom
Räucherlachs auf Dill-Schmand, pikante Haxe vom Hähnchen, Roastbeef in Sesamlack
und Wasabicreme, Frischkäsepraline auf Tomatenmarmelade,
Partybrötchen, Rotwein und Weißwein am Tisch
um Mitternacht: Berliner, Gulaschsuppe, Heringssalat, Sekt
Wir freuen uns darauf, Sie wiederzusehen.