WIR 1/2015 - Rechtsanwaltskammer Nürnberg

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WIR 1/2015 - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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2015
Das Thema
3W = Wissen + Wollen + Weiterkommen
Die Aktion zur Ausbildungsinitiative 2015
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Abschlussprüfung 2015/II
am 30.06./01.07.2015
Jahreshauptversammlung
am 08.05.2015
WISSENSWERTE
INFORMATIONEN DER
RECHTSANWALTSKAMMER
NÜRNBERG
Mit Sicherheit besser beraten
Datensicherheit als kritischer Aspekt bei Mobilität und Vernetzung
Indem Rechtsanwaltskanzleien ihre geschäftlichen Abläufe zunehmend
elektronisch abbilden und miteinander vernetzen, können sie von Rationalisierungspotenzialen profitieren. Mandantenakten und die interne
Organisation werden in elektronischen Systemen geführt und sollen in
vielen Fällen via Notebook, Tablet-PC oder Smartphone zugänglich sein.
Solche digitalen Kommunikations- und Abwicklungsmöglichkeiten bringen Kostenersparnis, generieren Wettbewerbsvorteile und ermöglichen
einen engen Kundenkontakt. Dem gegenüber stehen ernst zu nehmende
Sicherheitsrisiken, die es zu minimieren gilt.
Über diese Infrastruktur können Kanzleiinhaber ihren Mitarbeitern auf Wunsch
auch mit deren privaten Endgeräten
einen abgesicherten Zugriff auf das
Kanzleinetz ermöglichen. Um Heimarbeitsplätze sicher mit dem Kanzleinetzwerk zu verbinden, steht DATEVnet pro Telearbeitsplatz zur Verfügung.
Damit sind Sie an Ihrem PC oder Notebook von überall sicher mit dem Büro
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classic pro zur Steuerung der Kanz- schlüpfen, sorgt das Reverse-Scan- E-Mails automatisch sicher
lei und IT-Security-Lösungen hilft die Verfahren für seine umgehende Ent- Mit der DATEV E-Mail-Verschlüsselung
DATEV eG dabei, den Gefahren aus tarnung. Das DATEV Web-Radar hilft sind vertrauliche Daten auf Knopfdruck
dem Netz zu begegnen. Mit den Lösun- dabei, die Verbreitung von Schadcode sicher. Beim Versenden wird die E-Mail
automatisch so verschlüsselt,
gen können sensible Daten, wie
dass der Empfänger sie lesen
beispielsweise anvertraute Mankann. Eine Softwareinstalladantendaten, im elektronischen
Ist Ihre Kanzlei-IT wirklich sicher?
tion ist dabei weder in der
Rechts- und Geschäftsverkehr
Kanzlei noch beim Empfänger
effektiv gegen unbefugten
Mit dem DATEV Sicherheitscheck erfahren
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Zugriff abgesichert sowie revisiSie es – schnell, kostenlos und selbstverständlich
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ons- als auch archivierungssicher
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Nachrichten zentral entschlüsgespeichert werden. Auch bei
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selt, ohne die Abläufe in der
mobiler Nutzung lassen sich die
Kanzlei zu behindern.
Daten wirkungsvoll und praktikabel schützen. Weitere Services
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der IT-Infrastruktur zu gewährleisten.
dämmen. Dafür aktualisiert das Infor- Verlust oder Zerstörung bietet DATEV
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Umfassende Leistungen
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seuchten Seiten. Der Zugriff darauf wird an. Dabei erfolgt die Sicherung softEin Kernelement für den sicheren bei DATEV zentral geblockt. Über den waregestützt und automatisch über
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Mehr Infos unter
keit des Sicherheitssystems bedeutet zentrale Verwaltung von Smartwww.datev.de/anwalt-sicherheit
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schnellstmöglichen Schutz. Sollte gängige Authentifizierungsverfahren.
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei der Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren gemäß dem 2. KostRMoG zum
01.08.2013 ist es der Anwaltschaft meiner Auffassung nach gelungen, mit Augenmaß unserem berechtigten Anliegen
nach einer überfälligen Gebührenerhöhung nachzukommen, ohne die Interessen des rechtssuchenden Publikums
nach einem Zugang zu einem Recht zu
vernachlässigen, den man sich noch leisten kann und möchte. Erstaunt war man
jedoch darüber, dass es den Ländern im
Vermittlungsausschuss trotz eines Kostendeckungsgrades von knapp 50 % gelungen ist, eine Gerichtskostenerhöhung
von durchschnittlich 20 % durchzusetzen.
Die Gerichtskostenerhöhung war also
höher als die Gebührenanpassung bei
uns Anwälten.
Kurz nach dem Inkrafttreten sind nun
zwei Diskussionen in Gang gekommen.
– Welche Auswirkungen hat die Anpassung der Gebühren und der Gerichtskosten auf das Rechtspublikum?
– Wann und wie muss die Anwaltschaft
die nächste Gebührenerhöhung in Angriff nehmen?
Nach noch vorsichtigen Aussagen aus
Justizkreisen wird im Jahr 2014 ein starker Rückgang der Klageverfahren vor
den Zivilgerichten festzustellen sein. Es
ist von einem Rückgang von etwa 25 %
die Rede. Das Justizministerium verweist darauf, dass es bereits nach Inkrafttreten des RVG im Jahr 2004 zu einem
Rückgang der Verfahrenszahlen von ca.
20 % gekommen sei. Der Unterschied zu
damals ist jedoch, dass die kräftige Gerichtskostenerhöhung in Kombination mit
der Erhöhung der Anwaltsgebühren befürchten lässt, dass sich Rechtssuchende
ohne RS-Versicherung zunehmend einen
Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang
nicht mehr leisten zu können.
Mit Blick auf die zurückgehenden Eingangszahlen stellt sich um so mehr die
Frage, wann und wie man die nächste
Gebührenerhöhung in Angriff nimmt.
Nach Inkrafttreten des RVG im Jahr 2004
wurde nach einem Zeitraum von 4 Jah-
ren erstmals eine Gebührenanpassung
von mindestens 15 % vom damaligen
Präsidenten des DAV, RA Hartmut Kilger, eingefordert. Es hat dann weitere 5
Jahre gedauert, bis zum 01.08.2013 das
2. KostRMoG in Kraft getreten ist.
Mit der Diskussion um eine erneute Anpassung unserer Gebühren hat man diesmal nicht lange gewartet. Bereits nach
vier Monaten berichtete Kilian im Anwaltsblatt, dass nach einer Untersuchung
des Soldan Institut für Anwaltsmanagement 72 % der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebühren fordern.
INHALTSVERZEICHNIS
Das Thema.............................................................4
Ausbildungsinitiative 2015........................................4
Gerichte, Ämter, Ministerien..........................6
PKH – Einatz von Einkommen...................................6
Nürnberger Rechtsanwalt beim BGH.......................6
Es stellt sich die Frage, ob dieser Wunsch
nicht nur ein eventuell nicht zielführender
Reflex darauf ist, dass jede neue Gebührenerhöhung dem Anschein nach nur in
Zeitabständen von knapp 10 Jahren und
nach mühseligen und langen Verhandlungen erreicht werden kann.
Wiederaufleben der Fachanwaltsbezeichnung ......7
Machen wir Anwälte etwas verkehrt, wenn
die freie Berufsgruppe der Architekten in
den letzten 10 Jahren dreimal eine Gebührenerhöhung erreicht hat?
Europaecke...........................................................10
Der elektronische Fristenkalender............................8
Verrechnung Anwaltshonorar..................................8
Berufspflicht zur Herausgabe von Handakten.........9
Fallliste Fachanwalt für Verkehrsrecht ....................9
Aus der Arbeit des Vorstands.......................11
Tagung der Gebührenreferenten ...........................11
Ich halte den diskutierten Weg einer Indexierung für falsch, weil man hiermit
eine offene Flanke für die Abschaffung
der gesetzlichen Vergütung schafft. Im Ergebnis löst die automatische Anpassung
der Gebühren durch Indexierung auch
nicht das Problem der angemessenen
Vergütung. Der einzig richtige Weg dürfte
sein, eine regelmäßige strukturelle und
lineare Anpassung des RVG durch den
Gesetzgeber zu erreichen. Nur so werden
wir den sich ständig verändernden Anforderungen an die berufliche Leistung
der Anwaltschaft gerecht.
Einladung zur JHV...................................................13
Mit der Diskussion um eine weitere Anpassung der Gebühren sollte man daher derzeit noch abwarten. Das ändert
natürlich nichts daran, dass wir bei den
einzelnen Gebührentatbeständen – z.B.
Terminsgebühr nach Nr. 1010 RVG für
die Streitverkündung – schon heute die
Diskussion beginnen müssen.
Personalien..........................................................21
Unser Bezirk.........................................................14
Ausbildungsverhältnisse 2013/14...........................14
Aufruf STAR-Umfrage 2015....................................15
Jahressteuererklärungen 2014...............................15
Sommerabschlussprüfung 2015/II ........................16
6. Rednerwettstreit des Alumni-Vereins................18
Beschlüsse der Satzungsversammlung.................19
ReNoPat-Ausbildungsverordnung.........................20
Kanzleiforum.......................................................22
Anwaltsinstitut....................................................25
Fortbildungsveranstaltungen.......................27
Anmeldeformular....................................................38
Ihr
Stefan Wolf
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Wissen + Wollen + Weiterkommen
Die Aktion zur Ausbildungsinitiative 2015
Wissen.Wollen.Weiterkommen, so lautet der Slogan, mit dem die Rechtsanwaltskammer Nürnberg in einer breit gefächerten Aktion 2015 frischen Schwung in unsere gemeinsame Ausbildungsinitiative bringt.
Jeder kennt das Stichwort „Fachkräftemangel“, mit dem das Schreckgespenst knapp werdenden Fachpersonals in düsteren Farben gezeichnet
wird. In der Tat ist auch die Anwaltschaft betroffen, nachdem die demografische Entwicklung längst den
Wettbewerb um die befähigten Schulabgänger eröffnet hat.
Dabei ist der Beruf der/des Rechtsanwaltsfachgestellten bei potenziellen
Auszubildenden und insbesondere
auch deren Eltern vergleichsweise
wenig bekannt und zu allem Überfluss auch noch mit einem schlechten
Image versehen.
Deshalb haben wir schon 2012 mit der
Ausbildungsinitiative der Rechtsanwaltskammer Nürnberg ein gemeinsames Konzept auf freiwilliger Basis
mit den Kanzleien in unserem Bezirk
entwickelt und auch realisiert.
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Wen sprechen wir an?
Wir selbst, jede Kollegin und jeder Kollege, müssen als Initiatoren und als
Gewährleister für die Umsetzung nachlegen und uns für die gesellschaftlich
wichtige Aufgabe, junge Menschen
auszubilden, noch mehr einsetzen. Die
freiwilligen Mitglieder der Ausbildungsinitiative verpflichten sich deshalb,
Schülerpraktikanten das Berufsbild
vorzustellen und Mindeststandards bei
der Ausbildung und insbesondere der
Ausbildungsvergütung zu gewährleisten. Selbstverständlich soll damit auch
ganz allgemein die grundsätzliche Bereitschaft, junge Menschen in diesem
anspruchsvollen und interessanten Beruf auszubilden, gefördert und weiter
verbreitet werden.
Die Initiative zeigte Erfolg, die Zahl der
Ausbildungsverträge stieg im Kammerbezirk um 19%. Aber bereits für
2014 scheinen die Impulse verpufft,
die Zahl der Ausbildungsverträge sank
von 245 auf nur noch 199.
Bei der Zielgruppe unserer Kolleginnen und Kollegen müssen wir also
nachlegen und die Bereitschaft, junge
Menschen auszubilden, noch besser
motivieren.
Zielgruppe sind natürlich vor allem
auch die potenziellen Auszubildenden
und deren Eltern. Die Berufswahl ist
für junge Menschen ausgesprochen
schwierig. Eine Vorstellung, wie der
Beruf in der Praxis läuft, ist kaum vorhanden oder allenfalls schwach ausgeprägt. Eher äußerliche und wenig
tragfähige Motive bestimmen die Entscheidung und dann schneidet der Beruf des Rechtsanwaltsfachangestellten
mit seinem verstaubten Image im Vergleich zu nur vermeintlich modernen
Berufen schlecht ab.
Das Thema
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Eine weitere Zielgruppe sind Schulen und Lehrer, die zum einen die Plattform für die Informationsvermittlung bieten, zum
anderen bei der Berufswahl den Schülerinnen und Schülern
beratend und fördernd zur Seite stehen. Die Vorbereitung auf
den Beruf ist eine Bildungsaufgabe der Schulen, weshalb in
fast allen Schulzweigen mindestens einwöchige Berufspraktika
verpflichtend sind. Hier informierend und unterstützend den
Schulen und Lehrkräften bei der Auswahl und Vermittlung
eines Praktikumsplatzes zur Seite zu stehen, ist deshalb ein
wichtiges Aktionsfeld für diese Initiative.
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DIE AUSBILDUNGSINITIATIVE
FÜR RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE
Wissen
RECHTSANWALTSKAMMER
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Das
könnte dein
Ding sein!
Was ist geplant?
Weil die bislang „selbstgestrickten“ Aktionen schnell an die
Grenze ihrer Wirksamkeit geraten, hat die Rechtsanwaltskammer mit professioneller, kreativer Hilfe auf allen Feldern
und Ebenen der Zielgruppen eine Image- und Informationskampagne gestartet, die mit einer Wort-Bild-Marke einen
markanten Wiedererkennungseffekt setzt. Überarbeitetes
Informationsmaterial, das speziell für die Zielgruppen inhaltlich aufgearbeitet wird und das ansprechende jugendliche
Layout wecken die Aufmerksamkeit und steigern die Lesebereitschaft. Der Aktionscharakter der Kampagne wird auch
bei Lehrkräften und Informationsveranstaltungen in Schulen
sowie durch unsere Präsenz bei Ausbildungsmessen positive
Resonanz erzeugen. Mit Dynamik und Attraktivität werden wir
das heutige Image des Berufsbildes entstauben.
Mit Anzeigen in Magazinen, die sich an die künftigen Auszubildenden und/oder ihre Eltern richten, wollen wir zudem
möglichst frühzeitig das Interesse an dem Ausbildungsberuf
wecken, noch bevor sich die Jugendlichen entschieden haben.
Die erste Anzeige wurde bereits geschalten (siehe rechts) –
wir sind gespannt auf die Reaktion.
Unser zeichnerisch gestalteter Sympathieträger, der sich Ihnen heute hier vorstellt, verkörpert den coolen und smarten
Typen, der die richtige Entscheidung getroffen hat, nämlich
mit dem erworbenen Wissen ein erstrebenswertes Ziel anzusteuern, also diese Ausbildung wirklich zu wollen, um beruflich weiterzukommen.
Wir alle wissen, der Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten ist alles andere als staubig und langweilig. Der Umgang mit Menschen gestaltet den Tag abwechslungsreich,
Teamfähigkeit ist gefragt und die Befassung mit rechtlichen
Themen ist anspruchsvoll und hebt den Wissenden aus seinem sozialen Umfeld heraus.
Dies gilt es zu transportieren, um die an einer „büroorientierten“ Ausbildung interessierten Jugendlichen auf den sicheren Job in einer Anwaltskanzlei aufmerksam zu machen. Die
GESCHAFFT!
Mein schulisches Wissen war prima. Nach meinem
Praktikum beim Anwalt war klar: Ich muss die Ausbildung
echt Wollen und auch dran bleiben. Jetzt habe ich gute
Chancen fürs berufliche Weiterkommen!
Und super wichtig: Die Arbeit als Rechtsanwaltsfachangestellte macht mir richtig Freude!
Wie wär‘s? Kannst auch du dir das Praktikum „Beruf live“
in einer Kanzlei vorstellen?
Die Arbeit im Anwaltsbüro ist vielfältig. Sie beschränkt sich
nicht aufs Tippen, Telefonieren und Kaffeekochen.
Ein Anwalt braucht zuverlässige Unterstützung von qualifizierten Fachkräften.
Mit erlerntem Wissen und deinem Wollen
hast du gute Voraussetzungen und
Chancen zum Weiterkommen.
Mach dich schlau!
Informiere dich über Praktikum und
Ausbildung für diesen abwechslungsreichen Beruf:
www.rak-nbg.de/de/service/
ausbildung/
[email protected]
S.5
Die Ausbildungsinitiative für
Rechtsanwaltsfachangestellte
1/2015
Das Thema
Weiterbildungsmöglichkeit zum/zur
Geprüften Rechtsfachwirt/in eröffnet
Karrierechancen bis hin zum Hochschulstudium. Damit erweist sich die
Berufswahl keineswegs als Sackgasse,
sondern als grundlegender Baustein
für einen hohen Qualifizierungsgrad.
„Weiterkommen“ ist damit entgegen
dem ersten Eindruck kein leeres Versprechen.
Was können Sie tun?
Unsere Aktion wäre jedoch zum kläglichen Scheitern verurteilt, wenn es
uns zwar gelänge, auf der Seite der
Zielgruppen Jugendliche/Eltern und
Schulen/Lehrer eine Erwartungserhaltung zu generieren, die wir dann im
Kollegenkreis nicht erfüllen.
einen Ausbildungsplatz anzubieten.
Ein buntes Berufspraktikum, das die
Arbeit in einer Anwaltskanzlei realistisch erfahren lässt, führt zu einem
positiven Feedback in der Bevölkerung. Der junge Praktikant berichtet
im Familienkreis und von dort wird
das positive Bild der Praktikumskanzlei
weiter verbreitet. Insgesamt wird auf
diese Weise das Ansehen der Anwaltschaft positiv beleuchtet, denn wer
vom Berufsbild des/der Rechtsanwaltsfachangestellten eine hohe Meinung
hat, verbindet damit automatisch eine
positive Grundeinstellung gegenüber
dem Anwaltsberuf. Die Ausbildungs-
Deshalb rufe ich Sie laut und vernehmlich auf, sich der Ausbildungsinitiative
anzuschließen und zumindest Praktikumsplätze anzubieten. Die Ausbildungsinitiative stellt für jede Kanzlei
einen Gewinn dar, selbst für diejenigen, die sich aufgrund individueller
Situationen nicht im Stande sehen,
initiative ist damit auch eine wertvolle,
vertrauensbildende Maßnahme.
Mitmachen lohnt sich also doppelt:
Wir schaffen damit für die Zukunft
das für den Kanzleibetrieb erforderliche hochqualifizierte Fachpersonal
und fördern gleichzeitig das Image
der Anwaltschaft.
q RA Dr. Uwe Wirsching,
Vizepräsident
Machen Sie mit!
Sie haben Fragen und Anregungen zu
unserer Ausbildungsinitiative?
Ich freue mich, wenn Sie sich melden.
Ihre Andrea Fendt
0911-92633-0
PKH – Einatz von Einkommen Nürnberger Rechtsanwalt
beim BGH
Die seit dem 1. Januar 2015 maßgebenden Beträge, die
nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b, Nr. 2 ZPO vom Einkommen
der Partei abzusetzen sind, wurden neu bekannt gemacht
(BGBl. I 2014, S. 2007). Sie betragen für Parteien, die ein
Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 210 Euro, für
Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner
462 Euro, für jede weitere Person, der die Partei aufgrund
gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter für Erwachsene 370 Euro, für
Jugendliche von Beginn des 15. bis Vollendung des 18.
Lebensjahres 349 Euro, für Kinder vom Beginn des 7. bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres 306 Euro und für
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 268 Euro.
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RA Thomas Kofler, Nürnberg, wurde im Oktober 2014
vom Bundesjustizminister als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen. Er wird künftig im Rahmen von
Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden vor dem BGH tätig sein. Damit übernimmt
nach RA Dr. Büttner, der von 1983 bis 2013 als Anwalt
beim BGH zugelassen war, wieder ein Kollege aus unserem Kammerbezirk diese Aufgabe.
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Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite des BGH unter www.bundesgerichtshof.de oder unter www.rabgh-kofler.de
Gerichte, Ämter, Ministerien
Weiterbildung ist unser Fall
Mehr als 15 Jahre erfolgreiche,
praxisnahe Ausbildung
Erfahrenes Referententeam
Bundesweiter Qualitätsführer:
Bestnoten und geringste Durchfallquoten
Im Juli 2015 beginnt in Nürnberg ein Seminar zur Erreichung des Abschlusses
Gepr. Rechtsfachwirt/in
(gem. Bundesgesetzblatt 2001 Teil I Nr. 45)
Weitere Informationen:
Hans Soldan GmbH
Telefon: 0201 8612-304
E-Mail: [email protected]
soldan.de/seminare
Zertifiziertes Unternehmen
gem. § 2 der RechtsVO zum SGB III (AZAV)
In jedem Fall die beste Wahl.
Geltungsbereich Seminare.
150115_Rechtsfachwirt_01.indd 1
20.01.15 14:55
BVerfG, Beschl. v. 22.10.2014 – 1 BvR 1815/12
Wiederaufleben der Fachanwaltsbezeichnung bei erneuter
Anwaltszulassung
Ein einmal erworbener Fachanwaltstitel kann nach einer Wiederzulassung weiterhin geführt werden, wenn die
nach § 15 FAO vorgesehene jährliche Fortbildungspflicht erfüllt wurde.
Auf die Verfassungsklage einer früheren Rechtsanwältin,
die aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf
die Rechte aus der Zulassung zur Anwaltschaft verzichtet
hatte, stellten die Karlsruher Richter klar, dass es an einer
gesetzlichen Grundlage für das endgültige Erlöschen des
Fachanwaltstitels fehle.
Es mag legitim sein, nach erneuter Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Fortführung einer bereits vor dem Widerruf erworbenen Fachanwaltsbezeichnung von einem
neuerlichen Erwerb und damit insbesondere von zeitlichen
Vorgaben für eine anwaltliche Tätigkeit (§ 3 FAO) sowie
vom Nachweis dabei erlangter besonderer praktischer
Erfahrungen (§ 5 FAO) abhängig zu machen, heißt es im
Beschluss des Gerichtes. Gleichwohl habe der Gesetzge-
ber in dieser Hinsicht die anwaltliche Berufsfreiheit nicht
beschränkt, denn weder den Vorschriften des Gesetzes,
noch des Satzungsrechts ließe sich eine dahingehende
Regelung entnehmen. Diese gesetzgeberische Grundentscheidung sei zu respektieren.
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Gerichte, Ämter, Ministerien
Haftungsfalle oder Segen
Der elektronische Fristenkalender
In vielen Kanzleien ist er nicht mehr wegzudenken. Er begleitet den Rechtsanwalt unterwegs, in der Kanzlei können
alle Mitarbeiter darauf zugreifen und er ist immer aktuell.
Er hat bei vielen den guten alten Papierkalender vertrieben.
Aber welche Vorschriften gelten für den Kalender? Wie
muss er geführt werden und von wem? Dürfen erledigte
Fristen und Termine einfach gelöscht werden? Viele Fragen, mit denen sich nach und nach die Gerichte befassen:
Im April 2012 hat sich der BGH mit den anwaltlichen Organisationspflichten hinsichtlich der Kontrolle von Eingaben von Fristen in einen EDV-Kalender beschäftigt (BGH,
Beschluss v. 17.04.2012, Az. VI ZB 55/11). Dabei hat er
klargestellt, dass die elektronische Kalenderführung nach
gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich keine geringere Überprüfungssicherheit bieten darf als
ein herkömmlicher Fristenkalender. So ist mit Blick auf die
spezifischen Fehlermöglichkeiten ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen, wenn die Eingaben in den
EDV-Kalender nicht durch Ausgabe der eingegebenen Einzelvorgänge über den Drucker oder durch Ausgabe eines
Fehlerprotokolls durch das Programm kontrolliert werden.
Um Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms oder
Eingabefehler oder –versäumnisse rechtzeitig erkennen
und beseitigen zu können, bedürfe es der Fertigung eines
Kontrollausdrucks – so der BGH. Fehlt es daran, sei ein
Organisationsverschulden anzunehmen. Diese Anforderungen der Rechtsprechung an einen EDV-Kalender wären grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn aufgrund
einer konkreten Einzelanweisung eine Eintragung vorzunehmen wäre. Fehlende Kontrollmaßnahmen begründen
ein Organisationsverschulden.
Im November 2014 hat der BGH entschieden, dass die Überprüfungssicherheit bei einem elektronisch
geführten Fristenkalender nicht
hinter der manuellen Führung zurückbleiben dürfe. Die allabendliche
Ausgangskontrolle fristgebundener
Anwaltsschriftsätze mittels Abgleich
mit dem Fristenkalender diene nicht
nur zur Überprüfung, ob sich aus
den Eintragungen noch unerledigt
gebliebene Fristsachen ergäben.
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Sie solle vielmehr auch gewährleisten festzustellen, ob
möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten
Fristsache die fristwahrende Handlung noch ausstehe
(BGH, Beschluss vom 04.11.2014, VIII ZB 38/14). In einem
elektronisch geführten Kalender dürfen deshalb die erledigten Fristen nicht einfach gelöscht werden, sie müssen
durch farbliche Markierung oder sonstige Kennzeichnungen als erledigt ausgewiesen werden.
Gesetzlich wurde nicht geregelt, wie und in welcher Form
ein Fristenkalender zu führen ist; hier ist die Rechtsprechung gefragt. Schaut man auf vorstehende Entscheidungen zum Organisationsverschulden, birgt die schöne
elektronische Welt viele Haftungsfallen. qpp
BGH, Versäumnisurt. v. 13.11.2014 –
IX ZR 267/13
Verrechnung Anwaltshonorar
Die Bestimmung im Mietvertrag über eine Rechtsanwaltskanzlei, dass sich die Höhe der Miete nach dem erzielten
Umsatz richtet, ist auch dann nicht wegen Gebührenunterschreitung nichtig, wenn der Mieter den Vermieter anwaltlich vertritt. q
Volltext unter www.bundesgerichtshof.de
Wir trauern um unsere verstorbenen Kollegen
Reiner Grimm, Nürnberg
Georg J. Rudolph, Nürnberg
Wolfgang Herdegen, Amberg
Dieter Griese
Ulf Schiel, Schwabach
Klaus Meck, Roth
Felix Müller, Nürnberg
Gerhard Meyer-Heim, Nürnberg
verst. 04.12.201472 Jahre
verst. 05.12.201473 Jahre
verst. 24.12.2014 63 Jahre
verst. 29.12.2014 87 Jahre
verst. 30.12.201467 Jahre
verst. 06.01.2015 67 Jahre
verst. 22.01.2015 62 Jahre
verst. 24.01.201572 Jahre
Gerichte, Ämter, Ministerien
Die Anwaltschaft unseres Bezirks trauert um
Wolfgang Herdegen
*15.12.1953Rechtsanwalt+24.12.2014
Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Nürnberg von 1998 – 2014
Über viele Jahre hat sich unser Kollege Herdegen als Vertreter des Bezirks
Amberg im Vorstand für die Kollegenschaft eingesetzt. Von 2001 – 2014 hat
er sich zudem als Mitglied im Verwaltungsrat der Bayerischen Rechtsanwaltsund Steuerberaterversorgung ehrenamtlich eingebracht.
Wir haben mit ihm einen hochgeschätzten, engagierten und klugen Kollegen verloren.
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Hans Link, Präsident
BGH, Urt. v. 03.11.2014 – AnwZ (Brfg)
72/13
BGH, Urteil vom 27.10.2014 – AnwZ
(Brfg) 85/13
Berufspflicht zur Herausgabe Fallliste Fachanwalt für Vervon Handakten
kehrsrecht
Nach der Entscheidung des BGH besteht eine Berufspflicht
zur Herausgabe von Handakten.
Der BGH hat sich hierbei auf die Generalklausel des
§ 43 BRAO i.V.m. §§ 675, 667 BGB und inzidenter auch auf
§ 50 BRAO gestützt. Nach Auffassung des BGH können
zivilrechtliche Pflichten, die den Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung treffen, in Verbindung mit
§ 43 BRAO eine Berufspflicht darstellen, wenn es sich um
grobe Verstöße handele, welche die äußere Seite der Anwaltstätigkeit beträfen und mit der Stellung des Rechtsanwalts nicht mehr vereinbar seien. Dies sei insbesondere
bei Verweigerung der Herausgabe der Handakten ohne
rechtfertigenden Grund der Fall.
Für den Nachweis der praktischen Erfahrungen auf dem
Gebiet des Verkehrsrechts nach der Fachanwaltsordnung
(FAO) können – so der BGH – nur solche versicherungsrechtlichen Fälle herangezogen werden, die einen Bezug
zum Straßenverkehr aufweisen.
In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte der
Betroffene sich auf sein Zurückbehaltungsrecht nach § 50
Abs. 3 BRAO berufen, obwohl er gegenüber dem früheren Mandanten zum Zeitpunkt des Herausgabeverlangens
nicht abgerechnet hatte. q
Zwar werde in § 14d Nr. 2 FAO ein Teilgebiet des Verkehrsrecht mit „Versicherungsrecht, insbesondere das
Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung
sowie Grundzüge der Personenversicherung“ umschrieben. Damit würden aber nur versicherungsrechtliche
Fälle erfasst, die sich mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht
befassen. Begründet hat der BGH dies unter anderem mit
Verbraucherschutzgesichtspunkten: Wer einen Fachanwalt
für Verkehrsrecht aufsuche, rechne nicht damit, dass dieser seine besonderen praktischen Erfahrungen zu einem
wesentlichen Teil auf Teilgebieten des Versicherungsrechts
gesammelt habe, die in keinerlei Zusammenhang mit einem verkehrsrechtlichen Vorgang stünden. q
Volltext unter www.bundesgerichtshof.de
Volltext unter www.bundesgerichtshof.de
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Europaecke
Neues aus Brüssel
Zivilrecht
GERINGFÜGIGE FORDERUNGEN
UND MAHNVERFAHREN
Der Rat der Europäischen Union (Justiz) hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2014 eine allgemeine Ausrichtung
zu dem Verordnungsvorschlag für die
Überarbeitung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
und des Europäischen Mahnverfahrens angenommen. Darin spricht sich
der Rat gegen den Vorschlag der Kommission aus, den Gegenstandswert
beim Europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen von bisher
2.000 EUR auf 10.000 EUR zu erhöhen
und schlägt statt dessen eine Anhebung des Schwellenwerts auf 4.000
EUR vor.
Ferner hat sich der Rat dafür ausgesprochen, das Verfahren für geringfügige Forderungen mit dem
Europäischen Mahnverfahren zu verbinden. Ein Kläger soll danach die
Möglichkeit erhalten, das Europäische
Verfahren für geringfügige Forderungen zu nutzen, wenn ein Einspruch
gegen seinen Europäischen Zahlungsbefehl eingelegt wurde.
RICHTLINIENVORSCHLAG ZUR UNSCHULDSVERMUTUNG
Der Innen- und Justizministerrat hat
am 4. Dezember 2014 eine allgemeine
Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag
zur Stärkung bestimmter Aspekte der
Unschuldsvermutung und des Rechts
auf Anwesenheit in der Verhandlung
in Strafverfahren angenommen.
Der aktuelle Vorschlag enthält das von
der BRAK geforderte grundsätzliche
Verbot zur Ausübung von Zwang, um
den Verdächtigen oder Beschuldigten
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zu einer Aussage zu bewegen. Darüber
hinaus wurde der Grundsatz, wonach
die unter Verstoß gegen die Selbstbelastungsfreiheit erlangten Beweismittel unter bestimmten Umständen
verwertbar sein sollen, gestrichen.
ENGERE POLIZEILICHE UND JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT
Seit dem 1. Dezember 2014 gelten
nach einer Übergangsphase von fünf
Jahren die neuen Regeln des Lissabon-Vertrages 2009 für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
in Strafsachen in Europa. Dies bedeutet, dass die Befugnisse der Europäischen Kommission und die richterliche
Kontrolle durch den Europäischen
Gerichtshof nun uneingeschränkt für
Rechtsakte in diesem Bereich wie in allen anderen Bereichen des EU-Rechts
gelten. Die Kommission kann damit
Vertragsverletzungsverfahren gegen
Mitgliedstaaten einleiten, die EU-Recht
in diesem letzten verbleibenden Teil
der sogenannten „dritten Säule“ nicht
korrekt umsetzen.
EP ERNENNT NEUEN EU-DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Das EP hat am 27. November 2014
Giovanni Buttarelli zum neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten
ernannt sowie Wojciech Wiewiórowski, den ehemaligen polnischen
Datenschutzbeauftragten, zu dessen
Stellvertreter. Buttarelli tritt damit
mit rund einem Jahr Verzögerung
die Nachfolge von Peter Hustinx an.
menschenrechte“ eingerichtet (www.
institut-fuer-menschenrechte.de/rechtsprechungsdatenbank-ius-menschenrechte.html).
In „ius Menschenrechte“ werden
ausgewählte Entscheidungen internationaler Spruchkörper, wie der UNFachausschüsse, des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) eingestellt.
Mit der Datenbank soll der Zugang zu
menschenrechtlichen Informationen
gebündelt und damit verbessert und
so insbesondere Rechtsanwälten und
Richtern die Arbeit erleichtert werden.
EUROPÄISCHES RECHTSANWALTSVERZEICHNIS „FINDA-LAWYER“ (FAL) ONLINE
Am 8. Dezember 2014 ist das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis „Find-a-Lawyer“ (FAL) auf
dem Europäischen e-Justizportal
online gestellt worden. Damit ist
es jetzt möglich, auf folgender
Website europaweit nach Rechtsanwälten zu suchen:
https://e-justice.europa.eu/external.do?idTaxonomy=334&plang=
de&init=true
Suchkriterien sind Land, Name
oder auch Tätigkeitsschwerpunkte. Die Suchmaschine wird
gemeinsam von der Europäischen
Kommission und den teilnehmenden nationalen Anwaltskammern
betrieben. Bislang nehmen Kammern aus 17 EU-Mitgliedstaaten
teil, darunter auch die BRAK.
NEUE ONLINE-DATENBANK
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine neue kostenlose Online-Rechtsprechungsdatenbank „ius
Quelle: BRAK, weitergehende Informationen unter
www.brak.de (Nachrichten aus Brüssel)
Aus der Arbeit des Vorstands
Tagung der Gebührenreferenten
Am 20.09.2014 fand in Braunschweig die 69. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern statt. Generalthemen der 69. Tagung waren eine mögliche Indexierung der
Rechtsanwaltsvergütung sowie die Praxis der Pauschgebühr.
1.Indexierung der Rechtsanwaltsvergütung
Die Gebührenreferenten diskutierten
als erstes Generalthema, ob bzw. wie
eine Koppelung der Rechtsanwaltsvergütung an einen Index möglich
sei, so dass die Rechtsanwaltsvergütung jährlich moderat angepasst
werden könnte.
Die Gebührenreferenten fassten hierzu
folgende gemeinsame Auffassung:
Nach einer Untersuchung des
Soldan Instituts für Anwaltsmanagement befürwortet ein großer
Anteil der Anwaltschaft die Indexierung der Rechtsanwaltsgebühren (so z. B. Kilian in AnwBl.
2013, 882 ff.; Erwiderung Otto in
AnwBl. 2014, 318 ff.). Die Konferenz der Gebührenreferenten
der Rechtsanwaltskammern hat
in ihrer Sitzung am 20.09.2014
die Argumente für und gegen
eine automatische Anpassung
der Vergütung eingehend diskutiert und sich einstimmig gegen
eine Indexierung ausgesprochen.
Die automatische Anpassung der
Gebühren durch ihre Anbindung
an die Veränderung von Indizes
löst nicht das Problem der angemessenen Vergütung der Leistungen der Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte. Die sich verändernden Anforderungen an
die berufliche Leistung der Anwaltschaft, das Wegbrechen von
Aufgabenbereichen, der deutliche Rückgang der gerichtlich
eingetragenen Rechtsstreitigkeiten, die Tendenz außergerichtlicher Konfliktregulierungen und
die Kostensteigerungen in den
Anwaltskanzleien werden durch
eine Indexierung nicht angemessen abgebildet und berücksichtigt.
Nur eine regelmäßige strukturelle
und lineare Anpassung des RVG
an diese veränderten Vorgaben
durch den Gesetzgeber gewährleistet auf Dauer ein angemessenes Gebührenaufkommen der
Rechtsanwaltschaft. Diese zu formulieren und in die Diskussion
mit dem Gesetzgeber einzubringen, bleibt Aufgabe der BRAK und
des DAV.
2.Praxis der Pauschgebühr
Die Gebührenreferenten kamen überein, dass das Verfahren zur Festsetzung der Pauschgebühr kompliziert
und die Ergebnisse oft wenig befriedigend seien. Gleichwohl werde aber für
Verfahren, in denen die gesetzlichen
Gebühren nicht auskömmlich seien,
mit der Pauschgebühr ein Ausgleich
gewährt. Die Gebührenreferententagung stellte daher die Überlegung an,
ob das Instrument der Pauschgebühr
auf andere Bereiche, wie zum Beispiel
das sozialrechtliche Opferentschädigungsverfahren, übertragbar sei und
fasste hierzu folgenden Beschluss:
Die Tagung der Gebührenreferenten unterstützt den Vorschlag,
die Pauschgebühr insbesondere
auf Opferentschädigungsverfahren auszuweiten, nachhaltig.
Es soll darüber hinaus eine dem
§ 14 Abs. 2 RVG ähnliche Regelung geschaffen werden, damit
der Sachverstand der Rechtsanwaltskammern bei der Bemessung der Pauschgebühr
eingeholt wird. Der Ausschuss
Rechtsanwaltsvergütung der Bun-
Stopp, hier sind Sie richtig!
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S.11
1/2015
Aus der Arbeit des Vorstands
desrechtsanwaltskammer wird
gebeten, sich weitere Gedanken
über die Gestaltung der Gesetzgebungsvorschläge zu machen.
3.Zusätzliche Gebühr für die Streitverkündung
Die Gebührenreferenten sprachen
sich einstimmig dafür aus, dass der
zusätzliche Zeitaufwand sowie das
besondere Haftungsrisiko in Fällen
der Streitverkündung für den Rechtsanwalt gebührenrechtlich Berücksichtigung finden sollten. Der Ausschuss
RVG der BRAK wurde gebeten, ggf.
gemeinsam mit dem BMJV eine Regelung zu diskutieren, die auch eine
Änderung der Nr. 1010 VV RVG bedeuten könne.
4.Erfahrungen mit der Anwendung
der Nr. 1010 VV RVG
Bereits im Rahmen der 68. Tagung der
Gebührenreferenten wurde beschlossen, die Erfahrungen mit der neuen Nr.
1010 VV RVG über die Kammermitteilungen sowie den BRAK-Newsletter
abzufragen. Insgesamt sind hier einige Rückmeldungen eingegangen,
die bestätigten, dass Erfahrungen mit
der Nr. 1010 VV RVG bisher kaum gemacht wurden. Es soll im nächsten
Jahr erneut durch die Rechtsanwaltskammern in ihren Kammerbezirken
abgefragt werden, in welchen Fällen
und wie häufig die Gebühr nach Nr.
1010 VV RVG bereits angefallen und in
welchen extremen Fällen trotz erheblichen Aufwands die Gebühr gerade
nicht angefallen ist. Gegenüber dem
Gesetzgeber solle versucht werden,
zwei anstatt drei gerichtliche Beweiserhebungstermine für die Nr. 1010 VV
RVG ausreichen zu lassen.
5.Kriterien für die übliche Gebühr
für die Beratung nach § 34 Abs. 1
S. 2 RVG
Wenn im Rahmen von § 34 RVG keine
Vergütungsvereinbarung getroffen
werde, stelle sich die Berechnung der
üblichen Vergütung i. S. d. BGB oft als
problematisch dar, so die Erfahrung
der Gebührenreferenten. Zur üblichen
Gebühr für die Beratung seien bisher nur wenige Gerichtsentscheidungen bekannt geworden, die inhaltlich
Änderungen bei der Fortbildungspflicht
Bitte beachten Sie bei Ihrer Jahresplanung, dass seit 2015 diejenigen, die
eine Fachanwaltsbezeichnung führen, mindestens 15 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr und Fachanwaltsbezeichnung nachweisen müssen!
Die nachzuweisenden Fortbildungsstunden können aufgeteilt werden. Wie
bisher müssen 10 Stunden für eine hörende Teilnahme oder dozierende
Tätigkeit auf dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Anerkannt werden können auch Veröffentlichungen von Aufsätzen, Skripten
oder Artikeln mit entsprechendem fachlichen Niveau.
Gem. § 15 Abs. 4 FAO n.F. können die zusätzlichen 5 Zeitstunden im Wege
des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle absolviert werden. Die reine
Lektüre von Fachzeitschriften reicht zur Erfüllung dieser Voraussetzungen
aber ebenso wenig aus wie eine anwaltliche Versicherung zum Nachweis
des Selbststudiums. q
1/2015
S.12
auch sehr voneinander abwichen. Die
Rechtanwaltskammern seien zwar
grundsätzlich nicht verpflichtet, hierzu
ein Gutachten nach § 14 Abs. 2 RVG
abzugeben, sie könnten aber oft bei
der Frage zur ortsüblichen Vergütung
weiterhelfen und einen Betragsrahmen
zur Orientierung angeben. Erfahrungen mit der Bestimmung der Ortsüblichkeit im Rahmen von § 34 RVG i. V.
m. § 612 Abs. 2 BGB richten Sie bitte
an die Bundesrechtsanwaltskammer
([email protected]). Die Zusammenstellung soll ggf. für einen Aufsatz
genutzt werden.
6.Rechtsprechungsänderung bei Vergütungsvereinbarungen
Die Gebührenreferenten diskutierten auch, ob das Urteil des BGH vom
05.06.2014 (Az. IX ZR 137/12) überhaupt zu Auswirkungen in der Praxis führe und kamen zu dem Schluss,
dass dem nicht so sei. Die Vergütungsvereinbarung selbst sei zwar nicht
mehr nichtig, aber das Ergebnis bleibe
identisch. Neu sei aber, dass der BGH
deutlich sage, dass das anwaltliche
Berufsrecht im Verhältnis zum Mandanten außer Betracht bleibe und sich
der Rechtsanwalt grundsätzlich an
dem Vereinbarten festhalten lassen
muss, wenn er unter die gesetzliche
Vergütung gehe.
7.70. Tagung der Gebührenreferenten
Die 70. Tagung der Gebührenreferenten wird voraussichtlich am 21.03.2015
in Leipzig stattfinden. Als Generalthemen sind die Überlegungen zur Nachbesserung der Nr. 1010 VV RVG sowie
zu zusätzlichen Gebühren für die
Streitverkündung und das Güterichterverfahren vorgesehen. Hierneben
soll eine mögliche Ausweitung der
Pauschgebühr weiter diskutiert und
die „Thesen zu Vergütungsvereinbarungen“ überarbeitet werden. qbrak
Aus der Arbeit des Vorstands
Einladung zur
Jahreshauptversammlung
am Freitag, den 08.05.2015 im Arvena Park Hotel,
Görlitzer Str. 51, 90473 Nürnberg
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Tagesordnung:
8. Beschluss über die Sonderumlage beA 2016
1. Begrüßung – Ansprache des Präsidenten
Die BRAK wird aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz
zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den
Gerichten zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden
Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische
Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird.
2. Aussprache über den vorgelegten Jahresbericht
3. Bericht des Schatzmeisters / Bericht des vereid. Buchprüfers
4. Beschluss über die Entlastung des Vorstands gem. § 89
Abs. 2 Nr. 6 BRAO
5. Ersatzwahl zum Vorstand
Die Mitglieder der Vorstandes werden auf vier Jahre gewählt, § 68 Abs. 1 S. 1 BRAO.
RA Wolfgang Herdegen ist am 24.12.2014 verstorben.
Gemäß § 69 Abs. 3 S. 1 BRAO ist in der nächsten Versammlung der Kammer für den Rest seiner Amtszeit bis
01.05.2018 ein neues Mitglied zu wählen.
Das zu wählende Mitglied muss gemäß § 9 der Geschäftsordnung aus dem Bezirk des LG Amberg sein.
Schriftliche Wahlvorschläge sind gem. § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung bis spätestens zwei Wochen vor dem Zeitpunkt der Kammerversammlung (Donnerstag, 23.04.2015)
bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg einzureichen.
In der Jahreshauptversammlung 2014 wurde beschlossen,
für die Errichtung des beA eine jährliche Sonderumlage zu
erheben, die sich an dem Beitragsanteil bemisst, der von
der Bundesrechtsanwaltskammer von der RAK Nürnberg
erhoben wird und der zum 01.03. eines jeden Kalenderjahres
fällig wird. Für das Jahr 2015 wurde eine Umlage in Höhe
von 63,00 € beschlossen.
Nunmehr ist über die Höhe der Sonderumlage für das Jahr
2016 zu beschließen.
9. Änderung der Verwaltungsgebühren- und Entschädigungsordnung
Bislang wird die Aufwandsentschädigung und Reisekostenvergütung für die Mitglieder des Vorstands und des
Anwaltsgerichts zusammen in § 2 geregelt. Die Entschädigungen sollen künftig getrennt geregelt werden.
6. Beschluss über den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2015
Ab vss. Juli 2015 können sich auch Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte bei der Vollmachtsdatenbank registrieren
lassen. Die Registrierung erfolgt über die Rechtsanwaltskammer, die auch die erforderlichen Zugangskarten ausgibt.
Über die Höhe der Verwaltungsgebühr ist zu beschließen.
7. Beschluss über die Höhe des Jahresbeitrages 2016
10. Verschiedenes
Der Jahresbeitrag 2015 ist in der letzten Jahreshauptversammlung beschlossen worden. Er ist am 01.03.2015 zur
Zahlung fällig und beträgt Euro 230,00, § 1 Abs. 8 Beitragsordnung.
Anträge zur Tagesordnung bitten wir bis spätestens zwei
Wochen vor der Jahreshauptversammlung, also bis spätestens 23.04.2015, bei der Kammergeschäftsstelle einzureichen (§ 4 Abs. 3 Geschäftsordnung).
IBAN: DE96 7602 0070 2020105979 BIC: HYVEDEMM460,
Hypo Vereinsbank Nürnberg
Nunmehr ist über den Jahresbeitrag 2016 zu beschließen.
Hans Link
Präsident
S.13
1/2015
Unser Bezirk
Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse
im Schuljahr 2013/14
Die Ausbildungszahlen sind weiter
rückläufig, wie die Statistik der BRAK
belegt.
Die Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge beruhen
auf den Rückmeldungen der regi-
onalen Rechtsanwaltskammern an
das Bundesinstitut für Berufsbildung
(BiBB). Bundesweit wurden im Aus-
Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum 30.09.2014
RAKn
ReNoFa
Gesamt
Vorjahr ReFa Vorjahr
ReNoFa
Vorjahr
gesamt
Angaben
(%) zu 2013
0
0
0
0
0
0
-
Bamberg
171
0
171
173
0
173
99
Berlin
118
94
212
123
108
231
92
BGH
Brandenburg
56
0
56
59
0
59
95
Braunschweig
35
47
82
46
55
101
81
Bremen
21
38
59
25
53
78
76
Celle
116
193
309
120
200
320
97
Düsseldorf
342
60
402
322
47
369
109
Frankfurt
140
96
236
131
103
234
101
Freiburg
142
0
142
135
0
135
105
Hamburg
151
0
151
183
0
183
83
Hamm
347
463
810
362
449
811
100
Karlsruhe
110
0
110
134
0
134
82
51
33
84
48
41
89
94
Koblenz
191
0
191
204
0
204
94
Köln
358
0
358
391
0
391
92
53
0
53
56
0
56
95
München
404
0
404
445
0
445
91
Nürnberg
199
0
199
245
0
245
81
Oldenburg
47
173
220
49
166
215
102
Saarbrücken
74
0
74
76
0
76
97
132
0
132
134
0
134
99
Sachsen Anh.
63
0
63
66
0
66
95
Schleswig
40
149
189
27
159
186
102
Stuttgart
222
4
226
267
4
271
83
Thüringen
64
0
64
52
0
52
123
Tübingen
75
0
75
79
1
80
94
Zweibrücken
86
0
86
95
0
95
91
3.808
1.350
5.158
4.047
1.386
5.433
95
Kassel
Mecklenb.-Vp.
Sachsen
Gesamt
Quelle: BRAK
1/2015
ReFa
S.14
Unser Bezirk
bildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten 5,9 % weniger Verträge
abgeschlossen als im Vorjahr.
Bemerkenswert sind erneut die unterschiedlichen regionalen Entwicklungen. Während in sieben Kammern
ein Gleichstand bzw. Zuwachs bis zu
23 % zu verzeichnen ist, weisen sechs
Kammern einen Rückgang von über
15 % auf.
q
STAR-Umfrage
2015!
Auch 2015 beteiligt sich die Rechtsanwaltskammer Nürnberg wieder an der
STAR-Umfrage (STAR = Statistisches
Berichtssystem für Rechtsanwälte). Die
Umfrage wird vom Institut für Freie
Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durchgeführt.
Die Erhebung der angeforderten Daten
dient dazu, die wirtschaftliche Lage
der Rechtsanwaltschaft in Deutschland und im Kammerbezirk zu analysieren und neue Entwicklungen in der
Anwaltschaft zu erkennen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
im hiesigen Kammerbezirk werden
durch eine Stichprobenziehung ermittelt. Wir bitten diejenigen, die für
die Beteiligung an der Umfrage ausgewählt werden, mitzuwirken. Die
Ergebnisse sind für die gesamte Anwaltschaft von Interesse!
Der Fragebogen kann mit einem geringfügigen Aufwand ausgefüllt werden. Um repräsentative Ergebnisse zu
erhalten ist es wichtig, dass sich auch
die jüngeren Kollegen und Kollegen
beteiligen.
q
Jahressteuererklärungen
2014
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (BayStMF) hat mitgeteilt, dass
die Jahressteuererklärungen 2014, wie in den vergangenen Jahren, steuerlich
beratenen Steuerpflichtigen – ausgenommen sind Genossenschaften – von
den Finanzämtern in Bayern nicht zugesandt werden.
Die erforderlichen Vordrucke werden
stattdessen den Angehörigen der steuerberatenden Berufe auf Anforderung
zur Verfügung gestellt. Sie sind bei
dem Finanzamt zu bestellen, das für
den Berufsangehörigen zuständig ist
bzw. bei der zuständigen Außenstelle.
Für im Bereich der Finanzämter Nürnberg und Fürth ansässige Rechtsanwälte ist das Finanzamt Nürnberg Süd,
Sandstraße 20, 90443 Nürnberg zuständig.
Bitte beachten:
Im Steuerbürokratieabbaugesetz vom
19.12.2008 wurde für die Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuererklärungen sowie für die Erklärungen zur
gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr.
2 AO geregelt, dass die Daten ab dem
Veranlagungszeitraum 2011 grundsätzlich elektronisch zu übermitteln
sind. Für die Umsatzsteuerjahreserklärungen wurde im Jahressteuergesetz 2010 entsprechendes geregelt.
Steuervordrucke für diese Steuerarten
sind deshalb in der Bestellliste nicht
mehr enthalten.
Der Bestellschein für die Steuererklärungen 2014 ist auf den Internetseiten
der bayerischen Finanzämter unter der
Rubrik „Formulare/Weitere Themen
von A – Z / Steuerberatende Berufe“
verfügbar.
q
Österreich:
grenzüberschreitende
Exekutionen/Zwangsvollstreckungen und
Vollstreckbarerklärungsverfahren von
Wir führen seit Jahren
deutschen Titel in Österreich durch, auch als Substitute
für dt. Kollegen/-innen und selbstverständlich bei vollem
Mandatsschutz.
VIEHBACHER Rechtsanwälte Steuerberater
Deutschland Österreich Schweiz Italien Liechtenstein
Bischof-von-Henle-Str. 2a
DE-93051 Regensburg
Tel +49 (0)941 94 66 04-0
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S.15
1/2015
Unser Bezirk
Sommerabschlussprüfung 2015/II
der Rechtsanwaltsfachangestellten
Die Abschlussprüfung 2015/II der Rechtsanwaltsfachangestellten findet statt am
Dienstag, den 30.06.2015
Mittwoch, den 01.07.2015
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss fristgemäß (§ 11 Abs. 1 PO) in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg eingehen. Die Ausbilder sind für die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung verantwortlich.
Die Anmeldefrist endet am 22.05.2015. Verspätet eingegangene Anmeldungen können grundsätzlich nicht
mehr berücksichtigt werden.
Bitte verwenden Sie für die Anmeldung ausschließlich das Formblatt, das die Auszubildenden über ihre
Berufsschulen erhalten (haben). Die Unterlagen stehen Ihnen auch als Download auf unserer Internetseite
unter www.rak-nbg.de unter der Rubrik „Service/Ausbildung“ zur Verfügung.
Mit der Anmeldung wird die Prüfungsgebühr i. H. v. 125,00 Euro zur Zahlung fällig. Bitte legen Sie der Anmeldung den Überweisungsbeleg bei.
Bitte beachten Sie, dass die Auszubildenden, die die Berufsschule in Straubing besuchen, an der bei der
Rechtsanwaltskammer München stattfindenden Abschlussprüfung teilnehmen. Die Prüfungstermine weichen ab. Die Betroffenen werden hierüber gesondert unterrichtet.
Crash-Kurs
Die Crash-Kurse zur Prüfungsvorbereitung finden in diesem Jahr am 12. und 13.06.2015 in Nürnberg sowie am
08.06.2015 in Regensburg statt.
Referentinnen sind wie im Vorjahr Martina Hylla (Gepr.
Rechtsfachwirtin), Manuela Knauer (Gepr. Rechtsfachwirtin) sowie für das Fach Recht Rechtsanwalt Alexander Grünert.
1/2015
S.16
In der Veranstaltung werden insbesondere die Bereiche
RVG, Zwangsvollstreckung, Recht, Rechnungswesen und
ZPO vertieft. Die Auszubildenden haben Gelegenheit, ihren
eigenen Wissensstand zu überprüfen und bei bestehenden
Lücken nachzufragen.
Die Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig über die Berufsschulen. q
Unser Bezirk
Rezension
Retos Verdächtigung
Im Herbst 2014 ist bei Der Kleine Buch
Verlag in Karlsruhe der Kriminalroman von Rechtsanwalt Dieter Fasel
erschienen. Mit seinem spannenden
Debüt beweist er eindrucksvoll, dass
auch ein Rechtsanwalt dramaturgisch
und rhetorisch mehr als nur sachliche
Schriftsätze beherrscht.
Zum Inhalt:
Alles fängt in Venedig an. Der Schweizer Schriftsteller Reto Caminada versucht gerade, seine Schreibblockade in
einer anderen Umgebung mit Unmengen Wein zu überwinden, als er eines
Abends von einem Fremden angespro-
chen wird, der ihm etwas zusteckt.
Als er diesen Mann kurze Zeit später
ermordet in einem Kanal entdeckt,
wittert Reto seine Chance für eine Kriminalgeschichte. Kurzentschlossen
nimmt er selbst die Suche nach dem
Mörder auf und wird auf einen Pharmakonzern aufmerksam. Die Spuren
führen ihn über die Schweiz nach Kenya. Reto hat sich mit einem mächtigen Gegner angelegt – zu mächtig?
Der Autor:
Dieter Fasel, Jahrgang 1940, ist
Rechtsanwalt und Landwirt. Unter
anderem ist er als Datenschutzkont-
rollbeauftragter für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg tätig. Er lebt mit
seiner Großfamilie auf einem Hof im
Allgäu und schreibt derzeit am zweiten
Krimi um den Schweizer Schriftsteller
Reto. q
Kriminalroman,
Der Kleine Buch
Verlag, 256 Seiten
Preis: € 13,95
ISBN
978-3-7650-8809-4
S.17
1/2015
Unser Bezirk
Sechster Rednerwettstreit des
Alumni-Vereins
Am 09.12.2014 fand zum 6. Mal der
Rednerwettstreit des Vereins der
Alumni der Juristischen Fakultät Erlangen-Nürnberg statt.
fremd sein mag, in wenigen Jahren
aber aus der täglichen Arbeit ebenso
wenig wegzudenken sein wird wie
heute Tablet oder Smartphone.
im Kampf ums Recht mit blankgezogener Klinge vor seinen Mandanten
stellt“ und empfahl, sich das Kuscheln
für zuhause aufzuheben.
Die mit hochrangigen Vertretern aus
den wichtigsten juristischen Tätigkeitsbereichen besetzte Jury konnte
dieses Mal aus 11 Teilnehmerinnen
und Teilnehmern den Sieger wählen.
Bewertet wurden Inhalt, aber auch
und vor allem Wortwahl und Ausstrahlung unter Beachtung der Kunst der
freien Rede.
Beliebtestes Thema was die Frage
nach den Laien auf der Richterbank,
wobei die jungen angehenden Kolleginnen und Kollegen den Einsatz von
Schöffen durchaus kritisch sahen. Fast
genauso gefragt war das Thema „Kuscheln statt kämpfen“, das sich auch
der Sieger Benedikt Bachmann ausgesucht hatte. Er hielt ein flammendes
Plädoyer für den Kämpfer, „der sich
Alle Teilnehmer bewiesen nicht nur
großen Mut, sich vor dieser Jury und
zahlreichen fachkundigen Zuhörern
dem Wettbewerb zu stellen. Sie zeigten auch alle ihr rhetorisches Talent.
Ihnen gebührt Respekt und Anerkennung und dem Alumni-Verein Erlangen
Dank für die Ausrichtung des Rednerwettstreits. Wir freuen uns auf die angekündigte Neuauflage. q
Die Teilnehmer – Studenten, Referendare und junge Assessoren – konnten
unter diesen Themen wählen:
• Kuscheln statt Kämpfen – das neue
Anwaltsbild?
• Die elektronische Akte – Albtraum
oder Erlösung?
• „Im Namen des Volkes“ – Leerformel, Fiktion oder Realität? Laien auf
die Richterbank?
Zwei Redner sprachen sich in ihrem
Vortrag für die elektronische Akte aus,
die zwar einigen Juristen heute noch
1/2015
S.18
Jury:
PräsOLG Peter Küspert, Oberlandesgericht Nürnberg
Ulrike Löw, Gerichtsreporterin, Redaktion der Nürnberger Nachrichten
GenStA Hasso Nerlich, Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
Prof. Dr. Reinhard Greger, Richter am BGH a. D., Univ.-Prof. i. R., Mitverfasser des Zöller
RA Dr. Uwe Wirsching, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Folgende Teilnehmer stellten sich dem Urteil der Jury:
Bachmann Benedikt, Assessor; Binder Helen, RRefin: Fuhrmann Florian,
stud. jur. ; Giersdorf Fabian, stud. jur. ; Kulhanek Tobias, RRef.; Lehner
Kristina, RRefin.; Ludolph Melanie, RRefin.; Luft Miron, stud. jur.; Raschpichler Karsten, stud. jur. ; Roth Michael, RRef.; Rühl Daniel, stud. jur.
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K A N Z L E I S O F T W A R E
Beschlüsse der Satzungsversammlung
Die 5. Satzungsversammlung hat in ihrer 7. Sitzung am 10./11.11.2014 in Berlin unter anderem
folgende Beschlüsse gefasst:
Verschwiegenheit
Die Satzungsversammlung hat sich in
ihrer Sitzung Mitte November unter
anderem mit der anwaltlichen Verschwiegenheit befasst und in diesem
Zusammenhang insbesondere eine
das sog. Non-Legal-Outsourcing betreffende Änderung des § 2 BORA
beschlossen. Klargestellt wird, dass
kein Verstoß vorliegt, wenn das Verhalten des Rechtsanwalts „im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei
einschließlich der Inanspruchnahme
von Leistungen Dritter erfolgt und
objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht
(Sozialadäquanz)“. Außerdem ist jetzt
im Berufsrecht niedergelegt, dass der
Rechtsanwalt grundsätzlich auch die
Dienste kanzleiexterner Personen in
Anspruch nehmen kann, diese aber
ebenso wie Kanzleimitarbeiter zur
Verschwiegenheit verpflichten muss.
Mandatsbearbeitung
Die Satzungsversammlung hat ferner
eine Neufassung des § 11 BORA beschlossen. Nunmehr muss der Mandant nicht nur unverzüglich über alle
für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen
unterrichtet werden, sondern es ist
jetzt auch normativ festgelegt, dass
das Mandat in angemessener Zeit zu
bearbeiten ist. Diese Änderung beschränkt sich darauf, allein das Zeitmoment in die Norm aufzunehmen.
Der Inhalt oder die Qualität der anwaltlichen Mandatsbearbeitung wird
hingegen nicht zum Gegenstand berufsrechtlicher Pflichten.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung müssen nun zunächst vom Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz geprüft werden.
Werden sie nicht beanstandet, treten
die Beschlüsse mit dem ersten Tag
des dritten Monats in Kraft, der auf
die Veröffentlichung in den BRAKMitteilungen folgt.
q
Alle Beschlüsse finden Sie unter http://www.brak.
de/die-brak/satzungsversammlung/amtszeit-der5-satzungsversammlung/
S.19
1/2015
Unser Bezirk
Ehrung von
Kanzleiangestellten
10-jähriges Jubiläum
Sabrina Berendi
Link Siry Rechtsanwälte
Nordring 98
90409 Nürnberg
20-jähriges Jubiläum
Grit Förster
Dr. Schatz & Kollegen
Ziegelgasse 6
92224 Amberg
Marianne Kohler
Dr. Bader & Partner
Hauptmarkt 2
90403 Nürnberg
25-jähriges Jubiläum
Sylvia Liedel-Illenberger
Bleisteiner & Kollegen
Oskar-Sembach-Ring 24
91207 Lauf
30-jähriges Jubiläum
Petra Schwandner
Dr. Wiedemann & Kollegen
Hefnersplatz 7
90402 Nürnberg
Albrecht Steindorff
Dr. Wiedemann & Kollegen
Hefnersplatz 7
90402 Nürnberg
Novellierung der ReNoPatAusbildungsverordnung
Die novellierte Fassung der ReNoPatAusbildungsverordnung und des Ausbildungsrahmenplans wurde am 11.
September 2014 im Bundesgesetzblatt
verkündet und tritt zum 01. August
2015 in Kraft. Berufsausbildungsverhältnisse, die zu diesem Stichtag bereits bestehen, können nach der neuen
Verordnung fortgesetzt werden, wenn
die Vertragsparteien dies vereinbaren
und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.
Die Neuregelung sieht vor, dass im
Rahmen der betrieblichen Ausbildung
mehr Wert auf die Mandanten- oder
Beteiligtenbetreuung gelegt wird.
Darüber hinaus sollen den Auszubildenden die Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr sowie die
Grundzüge des Wirtschaftsrechts
näher gebracht werden. Dem zunehmenden grenzüberschreitenden
Rechtsverkehr soll beispielsweise
durch die Vermittlung von englischen
Sprachkenntnissen Rechnung getragen werden.
Die Zwischenprüfung wird künftig zu
Beginn des zweiten Ausbildungsjahres
in den Bereichen Kommunikation und
Büroorganisation sowie Rechtsanwendung durch schriftliche Aufgaben mit
einer Bearbeitungszeit von jeweils 60
Minuten abgelegt.
Die Abschlussprüfung gliedert sich
dann in folgende Prüfungsbereiche:
• Geschäfts- und Leistungsprozesse
•Mandantenbetreuung
• Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
• Vergütung und Kosten
• Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Bereich Mandantenbetreuung soll
dabei durch ein fallbezogenes Fachgespräch mit der Dauer von höchstens
15 Minuten unter Berücksichtigung
der englischen Sprache geprüft werden. Diese Prüfung macht 15 % der
Gesamtnote der Abschlussprüfung
aus. Die übrigen Prüfungsbereiche
werden schriftlich abgeprüft. Hierfür
stehen insgesamt 360 Minuten Prüfungszeit zur Verfügung.
Das bisherige Prüfungsfach „Fachbezogene Informationsverarbeitung“
entfällt.
In den Berufsschulen werden ab dem
kommenden Schuljahr nicht mehr
„Fächer“ unterrichtet, sondern den
Auszubildenden soll im Rahmen von
Lernfeldern eine gesamte Handlung
vermittelt werden.
Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan
finden Sie auf unserer Homepage. q
Juristische Fachübersetzungen
bersetzungen
Nadine Schnelzer
• Verträge
• AGB
• Kanzlei-Websites
• Korrespondenz
• beglaubigte Urkundenübersetzungen
www.uebersetzungen-schnelzer.de • Telefon: 09131 1235908
1/2015
S.20
Personalien
Neue Fachanwälte
FA FÜR ARBEITSRECHT
RA Dominic Baumüller, Nürnberg
RA Moritz Hebold, Nürnberg
RA Alex Christ, Nürnberg
FA FÜR BANK- UND
KAPITALMARKTRECHT
RAin Dr. Nadine Ruppel,
Schwabach
FA FÜR BAU- UND
ARCHITEKTENRECHT
RA Dr. Konrad Wilfurth, Amberg
RA Maximilian Wacker, Nürnberg
FA FÜR FAMILIENRECHT
RAin Christine Majer, Nürnberg
RAin Barbara Wittmann, Straubing
RAin Bettina Zebisch, Erlangen
FA FÜR INSOLVENZRECHT
RA Michael Farnbacher, Nürnberg
RA Gerald Markl, Regensburg
FA FÜR SOZIALRECHT
RA Markus Huber, Amberg
FA FÜR STEUERRECHT
RA Dr. Florian Maier, LL.M.,
Straubing
FA FÜR TRANSPORT- UND
SPEDITIONSRECHT
RA Peter Hans Engelmann,
Nürnberg
FA FÜR VERKEHRSRECHT
RAin Verena Möhring,
Gunzenhausen
Berichtigung Neue
Fachanwälte
RA Michael Farnbacher, Nürnberg, hat
die Befugnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht
erworben, nicht wie versehentlich in
6/2014 veröffentlicht „Fachanwalt für IT-Recht“. q
Mitgliederentwicklung
Mitgliederstand zum 16.01.2015 (einschließlich Rechtsbeistände): 4.770
Aufnahmen (40)
Erstzulassung (keine Kennzeichnung)
Mitglied durch Kammerwechsel *
Mitglied durch Wiederzulassung **
Abd-el-Aal, Yasmin (Nürnberg)
Baer, Jochen (Erlangen) **
Balles, Elisabeth (Regensburg)
Bär, Maximilian (Nürnberg)
Bayer, Nicole (Perkam)
Becker, Markus (Gunzenhausen)
Bommer, Walter (Kalchreuth)
Brandl, Gabi (Cham)
Brobeil, Ulrich (Nürnberg) *
Bühl, Michael (Nürnberg)
Czilwa, Ramona (Nürnberg)
Davis, Michael (Ansbach)
Denker, Simon (Parkstetten) *
Donhauser, Susanne (Weiden)
Dotterweich, Sandra (Nürnberg)
Dratvová, Kristína (Roding)
Ermer, Simone (Nürnberg)
Gollwitzer, Robert (Nürnberg)
Grätz, Dr. Ute (Erlangen) *
Helgert, Miriam (Flossenbürg) **
Henfling, Regina (Nürnberg)
Janson, Philipp (Regensburg)
Johnson, David (Nürnberg)
Koeppelle, Adina (Bad Kötzting)
Mainka, Samantha (Lauf)
Matthias, Christian (Straubing)
Modschiedler, Markus (Fürth)
Müller, Andreas (Nürnberg)
Munse, Juliane (Neumarkt)
Negenborn, Ursus-Mortimer
(Nürnberg)
Noack, Peter (Nürnberg) *
Pinkert, Christian (Nürnberg)
Preßmann, Anne (Fürth)
Rainer, Johanna (Haselbach) *
Rüb, Benedikt (Fürth)
Sklenarz, Linus-Laurian (Nürnberg)
Speth, Stefanie (Regensburg)
Sycha, Sebastian (Erlangen)
Tantzscher, Santhosh (Nürnberg)
Waltner, Jochen (Neusorg) **
Löschungen (40)
^ Wechsel in anderen Kammerbezirk
^^ verstorben
Bachl, Dr. Thomas (Regensburg) ^
Balbinot, Chiara (Tiefenbach) ^
Becker, Lutz (Regensburg) ^
Bräuner, Walter (Regensburg)
Brügmann, Nils Peter (Nürnberg) ^
Bülow, Silivia (Amberg) ^
Ellert, Heike (Floß)
Gascha, Markus (Wendelstein)
Goldberg, Alexander (Erlangen)
Grabner, Thomas (Straubing) ^
Grimm, Florian (Gunzenhausen) ^
Grimm, Reiner (Nürnberg)
Guja, Kirstin (Fürth)
Heißler, Sven-Oliver (Nürnberg)
Hensel, Dr. Christian (Nürnberg) ^
Hofmann, Paul (Nittenau) ^
Horvay, Martin (kanzleipflichtbefreit) ^
Jäger, Jennifer (Schwandorf)
Jung, Adrian (Erlangen)
Korn, Peter (Schwabach)
Kruse, Dr. Klaus-Dieter
Linke, Gisela (Nürnberg)
Müller, Christian (Nürnberg)
Pauli, Christiane (Burglengenfeld)
Perner, Falk (Regensburg)
Pfeiler, Daria (Nürnberg)
Prexler, Herbert (Furth i. W.)
Saldiray, Yasar (Nürnberg)
Schmid, Silke (Parkstetten)
Schmidt, Florian (Nürnberg)
Schmitt, Rudolf (Nürnberg)
Schneider, Wolfgang (Regensburg)
Schreiner, Uwe (Roth)
Schwinghammer, Franz (Regensburg)
Sipos, Norbert (Nürnberg) ^
Sonder, Dr. Nicolas (Nürnberg) ^
U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen RA-GmbH (Regensburg)
Urmann, Thomas (Regensburg)
Weidlich, Meike (Nürnberg)
Zuschrott-Wahl, Iris (Lappersdorf)
S.21
1/2015
Kanzleiforum
Stellenmarkt
Stellenangebote
RECHTSANWÄLTE/
RECHTSANWÄLTINNEN
Chiffre: 2015-SARA-01
Zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg sucht Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zur Anstellung
in Teilzeit (20 Wochenstunden). Berufserfahrung wäre von Vorteil.
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www.rak-nbg.de“
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Fachanwältin/-anwalt für „Irgendwas“ gesucht – Wir suchen zur Verstärkung unserer Fachanwaltsreferate
Fachanwältinnen/-anwälte aus allen
Bereichen. Unsere renommierte, überregional empfohlene Kanzlei können
Sie unter www.meyerhuber.de näher
kennenlernen. Etwaige Bewerbungen
bitte unter: [email protected]
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Kanzlei sucht motivierte/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Bereitschaft, sich
als Fachanwalt zu qualifizieren, sowie
fundierte Rechtskenntnisse, die durch
Prädikatsexamina belegt werden, setzen wir voraus. Ihre Bewerbung wollen Sie bitte an Frau RAin Gabriele K.
Müller richten.
Rebekka Lyle, Tel. 09131-7782 246
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(VZ; Arbeitsort Erlangen; zunächst
befristet auf 1 Jahr EZV) mit Berufser-
1/2015
S.22
fahrung (Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Unternehmenscompliance und
Gesellschaftsrecht in D-A-CH, Personalverantwortung). Bewerbungen bitte
per Mail an:
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Wir sind eine expandierende Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nürnberg und suchen
zur Erweiterung unseres Teams ab
sofort eine/n Rechtsanwalt/in für den
Bereich Anlegerschutz und Bankrecht
in Vollzeit. Ihre aussagekräf. u. vollständ. Bew.unterlagen übersenden Sie
bitte an: [email protected]
Kanzlei Dr. Jachmann
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Wir sind eine auf Wirtschaftsrecht
sowie Unternehmensberatung spezialisierte Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei. Am Standort Freising suchen
wir eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin als Assistent/in für unseren
Seniorpartner. Bitte senden Sie Ihre
Bewerbungen an: [email protected]
[email protected]
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wir einen weiteren Rechtsanwalt (m/w)
mit mehrjähriger Berufserfahrung.
Falls Sie Interesse an einer langfristigen Tätigkeit in einem motivierten
Team haben, senden Sie Ihre Bewerbung an o.g. Email-Adresse oder RAe
Förster & Förster, Wendelsteiner Str.
2 a, 91126 Schwabach.
RAe Dr. Jokisch - www.jockisch.de
Für die Erweiterung unserer modernen
Kanzlei suchen wir eine(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (möglichst mit
absolviertem Fachanwaltskurs im immobilienrechtlichen Bereich). Bewerbungen bitte mit den Ergebnissen der
schriftlichen Teile der Staatsexamen
und Angabe der Gehaltsvorstellungen.
Hr. Müller, [email protected]
Überwiegend forensisch tätige Kanzlei sucht zur Verstärkung im außergerichtlichen Bereich am Standort
Regensburg Rechtsanwälte m/w. Auch
Berufseinsteiger sind willkommen. Wir
bieten eine Zusammenarbeit auf Basis
freier Mitarbeit mit leistungsbezogener
Vergütung. Bei Interesse bitte Mail an
o.g. Adresse.
[email protected]
Kanzlei für hochqualifizierte juristische Erstberatung am Telefon sucht
zur Verstärkung an den Standorten
Regensburg und Altmannstein Rechtsanwälte m/w. Auch Berufseinsteiger
sind willkommen. Wir bieten eine Zusammenarbeit auf Basis freier Mitarbeit mit fester Vergütung. Bei Interesse
bitte Mail an og. Adresse.
[email protected]
Alteingesessene Kanzlei in Fürth
sucht zur Teamverstärkung engagierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit
Berufserfahrung (Familienrecht, Vertragsrecht, allg. Zivilrecht) in Vollzeit
für langfristige Zusammenarbeit.
[email protected]
Wir, eine mittelständische Kanzlei in
Nürnberg suchen zum baldmöglichsten Zeitpunkt einen weiteren Kollegen
(m/w), gerne mit anwaltlicher Berufserfahrung und Kenntnissen im oder
Interesse am Versicherungsrecht.
[email protected]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für den
Bereich Arbeitsrecht aus dem Raum R,
WEN, CHA gesucht. Gerne auch Fachanwalt. Faszinieren Sie die täglichen
Herausforderungen einer in unserer
Kanzleiforum
Stadt gut etablierten und dynamischen
Mittelstandskanzlei? Haben Sie Witz
und Teamgeist? Bewerbungen bitte
an obige Adresse.
Stellengesuche
RECHTSANWÄLTE/
RECHTSANWÄLTINNEN
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Rechtsanwältin mit mehrjähiger Berufserfahrung in Allgmeinkanzlei (u.a.
Arbeits-, Miet-, Vertragsrecht, Familien- und Medizinrecht), 2 bay. Ex.
und Zusatzquali. (BankKF, Ausland,
DHV Speyer) sucht neue Herausforderung im Raum ER, FÜ, N. Wegen
Lehr- und Prüfungstätigkeit untervollschichtig.
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Rechtsanwältin mit Heilpraktikerausbildung sucht Anstellung in Teilzeit
(10 bis 20 Stunden/Wo.) oder freie
Mitarbeit in den Bereichen Zivil- und
Medizinrecht in Nürnberger Kanzlei, 2
1/2 Jahre Berufserfahrung als RAin, 2
bayer. Prädikatsexamina, 4 Jahre Berufserfahrung in Arztpraxis.
[email protected]
RAin mit Berufserfahrung im Arbeitsrecht/allg. Zivilrecht sucht neue Herausforderung im Raum Regensburg/
Schwandorf in Teilzeit (max. 20 Stunden) bzw. freier Mitarbeit.
[email protected]
Sie suchen eine junge Juristin, mit
Interessenschwerpunkt im Baurecht
oder Arbeitsrecht, mit verhandlungssicherem Englisch, int. Auslandeserfahrung und einer ausgeprägten
Kommunikationsfähigkeit? Nach meinem 2. bayrischen Staatsexamen suche ich ab sofort einen Berufseinstieg
als RAin in der Region N/FÜ/ER.
Daniela Lampe, [email protected]
Selbständige Kollegin sucht Tätigkeit
als freie MA – Raum N/ER/FÜ – Ich
bearbeite gerne Ihre Überhänge bzw.
gehe Ihnen als Urlaubs- und Krankheitsvertretung zur Hand. Schwerpunkte: Allg. Zivilrecht, Miet-und WEG,
Verkehrsrecht, ArbR (theoretischer Teil
des FA vorhanden). www.ra-lampe.net
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Engagierte Volljuristin sucht Berufseinstieg als Rechtsanwältin in Nürnberg/Regensburg und Umgebung.
Meine Interessengebiete liegen im
allg. Zivil-, Arbeits- sowie Bau- und
Architektenrecht. Eine Mitarbeit ist
ab sofort möglich. Nachrichten bitte
an o.g. E-Mail-Adresse.
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[email protected],
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wieder bei einem Insolvenzverwalter.
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ebenfalls vorhanden).
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gegenüber. Sehr gerne würde ich ein
Teil Ihres Teams sein und meine Fähigkeiten und mein Potential einbringen
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Erlangen/Nürnberg. Wenn Sie eine
loyale, flexible und engagierte Mitarbeiterin suchen, rufen Sie mich an.
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Anmeldung Festanstellung in Vollzeit.
Verfüge über abgeschl. Schul- und
Berufsausbildung zur ZMF.
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kurzfristige Termin- und Fristangelegenheiten.
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1/2015
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1979, Schwerp. VerkehrsR, ziv. Bau-
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Christina Ott, Tel. 089-4129 13801
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Rahmen einer promotionsbegleitenden Tätigkeit in unserem Unternehmen ein. Sie unterstützen uns u.a. bei
der Rechtsberatung, Vertragserstellung und -prüfung im nationalen sowie internationalen Wirtschaftsrecht.
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Wir bieten folgende gebundenen
Werke zum Verkauf: Bundesgesetzblätter Jahrgänge 1969-2003, Fundstellennachweise 1979-2003 sowie
Bayerische Verwaltungsblätter 1961,
1962, 1965,1966, 1968, 1969, 1971-2001
Einladung
Nürnberger Gespräche 2015
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige
Am Freitag, den 6. März 2015
von 9:00 bis 17:00 Uhr
im Saal 600 im Justizpalast Nürnberg
anschl. Führung Memorium und Imbiss
Themen:
1. Rechts- und Justizstandort Bayern
2. Aktuelle Rechtsprechung
3. Richterliche Prozessleitung und anwaltliches Fragerecht
Rechtsfragen im Beweisbeschluss
Nürnberger
Gemeinsame Fortbildungsve
für Richter, Rechtsanwälte un
Schirmherr:
Joachim
Herrmann, Bayerisc
Die Veranstaltung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg, der
Industrieund Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der Handwerkskammer für Mittelfranken und der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Weitere Informationen finden Sie unter: www. lvs-bayern.de
Am Freitag, den 6. März 201
von 9:00 bis 17:00 Uhr
im Saal 600 im Justizpalast
anschl. Führung Memorium
Themen:
1/2015
S.24
1.
Rechts- und Justizstand
2.
Aktuelle Rechtsprechun
3.
Richterliche Prozessleitu
Rechtsfragen im Beweis
Anwaltsinstitut
Fortbildungsveranstaltungen des Instituts
für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis
Anmeldeformulare unter www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/
oder über die Kontaktstelle wtt/CWW
Henkestr. 91, 91052 Erlangen
Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869, E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsort: Juridicum der Universität, Sitzungssaal JDC 0.283, Erlangen, Schillerstr. 1
Teilnahmegebühr einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen
Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz
Prof. Dr. Markus Gehrlein gehört dem für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des
Bundesgerichtshofs an und ist Mitherausgeber des „Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht“.
Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung
wird erteilt.
Freitag, 13. März 2015
09:00 – 15:00 Uhr
Richter am BGH Prof. Dr. Markus
Gehrlein
Teilnahmegebühr: 140 €
90 € ermäßigt für Rechtsreferendare
Aktuelle Beratungsschwerpunkte
im Insolvenzsteuerrecht
Samstag, 25. April 2015
09:00 bis 14:00 Uhr
Prof. Dr. Michael Fischer ist seit August 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Schwerpunkt seiner Lehr- und Forschungstätigkeit bildet das nationale und internationale Steuerrecht. Er ist Verfasser des
gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Abschnitts des von Vallender und Undritz
herausgegebenen Bandes Praxis des Insolvenzrechts.
Teilnahmegebühr: 140 €
Prof. Dr. Michael Fischer,
FAU Erlangen-Nürnberg,
Rechtsanwalt Dr. Jan Roth, Frankfurt
Dr. Jan Roth ist Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht. Er hat im Otto Schmidt
Verlag ein Handbuch zum Insolvenzsteuerrecht veröffentlicht.
Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung
wird erteilt.
S.25
1/2015
Anwaltsinstitut
Freitag, 12. Juni 2015
13:00 – 19:00 Uhr
Prof. Dr. Robert Esser,
Universität Passau
Teilnahmegebühr: 140 €
90 € ermäßigt für Rechtsreferendare
Strafverteidigung und EMRK
Prof. Dr. Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales
Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und
Leiter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings – Menschenrechte im Strafverfahren). Er ist außerdem Mitherausgeber des StPO-Großkommentars
Löwe-Rosenberg.
Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung
wird erteilt.
Einführung in die VOB/B
Freitag, 18.09.2015
09:00 bis 15:30 Uhr
Prof. Dr. Jürgen Stamm,
Universität Erlangen-Nürnberg
Teilnahmegebühr: 140 €
90 € ermäßigt für Rechtsreferendare
Prof. Dr. Jürgen Stamm verfügt über eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
und Insolvenzrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt das private Bau- und Bauprozessrecht, zu dem er durch zahlreiche Veröffentlichungen in Erscheinung getreten ist.
Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung
wird erteilt.
Schnittpunkte zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
Samstag, 19. September 2015
09:00 – 14:00 Uhr
Prof. Dr. Georg Crezelius, Linklaters,
Dr. Thomas Wachter, Notar München
Teilnahmegebühr: 140 €
90 € ermäßigt für Rechtsreferendare
Prof. Dr. Georg Crezelius war bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg und ist nun als Of Counsel bei der Sozietät Linklaters tätig.
Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen u. a. Gesellschaftsrecht sowie Konzernsteuerund Bilanzrecht.
Dr. Thomas Wachter ist Notar in München.
Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung
wird erteilt.
Weitere Seminare sowie ausführliche Seminarbeschreibungen
finden Sie auf der Webseite des Veranstalters oder unter
www.rak-nbg.de im Bereich Seminare.
1/2015
S.26
Fortbildungsveranstaltungen
Seminare
Anmeldungen zu den Seminaren der Rechtsanwaltskammer Nürnberg können
nur schriftlich erfolgen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular auf Seite 38
oder melden Sie sich online unter www.rak-nbg.de an.
Teilnahmebedingungen
Mit Ihrer Anmeldung wird der Tagungsbeitrag fällig. Bitte überweisen Sie die
Gebühr unter Angabe der jeweiligen Seminarnummer und des Namens des
Teilnehmers (HypoVereinsbank Nürnberg, IBAN DE96 7602 0070 2020105979,
BIC HYVEDEMM460). Eine Rechnung oder gesonderte Bestätigung Ihrer Anmeldung wird nicht versandt.
Anmeldungen, die uns nach Anmeldeschluss erreichen, können wir leider nur
berücksichtigen, wenn noch Plätze frei sind. Sollte das Seminar ausgebucht
sein, werden wir Sie entsprechend unterrichten.
Sie können Ihre Teilnahme bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos stornieren. Nur bei rechtzeitiger Abmeldung entfällt die Kostenpflicht,
bzw. können wir die bereits entrichteten Seminargebühren erstatten.
Am Ende einer jeden Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
In den Seminargebühren sind bei Ganztagsveranstaltungen in der Regel enthalten:
Kaffeepause
Mittagessen
kalte Getränke im Tagungsraum
Die Kosten für alkoholische Getränke sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Fortbildung!
Weitere Seminare und ausführliche Inhaltsbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.rak-nbg.de.
Sie können sich dort auch direkt registrieren und online anmelden.
S.27
1/2015
Fortbildungsveranstaltungen
Mitarbeiterseminar
Seminar Nr. 7707
Samstag, 14.03.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 27.02.2015
alternativ:
Seminar Nr. 7713
Samstag, 26.09.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 11.09.2015
Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
Ort:
Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Referentin:
Petra Schmidtner,
gepr. Rechtsfachwirtin
je 80,00 €
max. 50
Zwangsvollstreckung intensiv
Sachbearbeitung in der Forderungspfändung
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die
schon fundierte Grundkenntnisse in der Zwangsvollstreckung besitzen oder
bereits am Seminar Praxis der Zwangsvollstreckung – Grund- und Aufbaukurs
teilgenommen haben und sich die Schwerpunkte der Sachbearbeitung in der
Forderungspfändung aneignen oder diese vertiefen wollen. Es werden vielfältige Möglichkeiten und Vollstreckungstipps aufgezeigt, um in Geldforderungen
des Schuldners pfänden zu können, um so über den/die Drittschuldner eine
wesentlich höhere Realisierungschance zu erlangen.
Aus dem Inhalt (Kurzübersicht):
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Pfändungsverfahren und Zuständigkeiten
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Vorpfändung/vorläufiges Zahlungsverbot
Pfändung von Arbeitseinkommen
Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
Zusammenrechnung mehrerer, einzeln unpfändbarer Arbeitseinkommen
Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen
Auskunfts- und Herausgabeansprüche gemäß § 836 III ZPO
Erklärungspflicht des Drittschuldners gemäß § 840 ZPO
Besonderheiten der Unterhaltspfändung (bevorrechtigte Gläubiger)
Rechtsbehelfe und Pfändungsschutzbestimmungen
Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte ZPO, GKG und RVG, Gebührentabelle
und Taschenrechner mitbringen.
1/2015
S.28
Fortbildungsveranstaltungen
Informationstechnologierecht
– Recht des Datenschutzes
IT-Recht
Referent: Rudolf Fiedler Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) verfügt über langjährige
Berufserfahrung in der Informationstechnologie und ist seit 2010 Geschäftsführer eines von ihm gegründeten Beratungsunternehmens für IT-Sicherheit
und Datenschutz in Frankfurt am Main. Er berät deutschlandweit Unternehmen bei der Erstellung und Einführung von IT-Risikomanagement-Systemen.
Ferner schult er Manager in den Themen IT-Compliance und Datenschutz und
ist in verschiedenen Hochschulen als Dozent und Gutachter tätig.
Inhalt: Datenschutzrechtliche Anforderungen von Cloudverträgen nach § 11
BDSG
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Was ist Cloud-Computing?
Service-Level-Agreements (SLAs)
Datenübermittlung innerhalb EU und in Drittländer
Zugriffsrechte Dritter?
Kontrollrechte des Auftraggebers
Zulässigkeit von Unterauftragsverhältnissen
Exit-Strategien: Laufzeit/Kündigung, Löschung und Rückübertragung von
Daten
• Sonderfragen: Insolvenz des Auftragnehmers
• Praktische Beispiele
Seminar Nr. 7705
Dienstag, 17.03.2015
von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
03.03.2015
20,00 €
max. 32
Ort:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115/4. OG
90429 Nürnberg
Referent:
Rudolf Fiedler
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH),
Frankfurt am Main
§ 15 FAO 2,5 ZS | FA IT-Recht
Haftung und Haftungsvermeidung bei interprofessioneller
Zusammenarbeit Handels- und Gesellschaftsrecht
Versicherungsrecht
Seminar Nr. 7704
Freitag, 20.03.2015
von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
06.03.2015
100,00 €
max. 50
Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Dr. Hölscheidt ist die Abwehr von Haftungsansprüchen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
die Beratung zur Haftungsprävention und zu berufsrechtlichen Fragen. Herr
Dr. Hölscheidt hat zahlreiche Beiträge zu Themen des Haftungsrechts und der
Haftungsvermeidung veröffentlicht.
Ort:
Novotel Nürnberg
Münchener Str. 340
90471 Nürnberg
Inhalt:
1. Rechtsberatung und Steuerberatung sind „gefahrgeneigte Tätigkeiten“
2. „Uferlose“ Pflichten des rechtlichen und steuerlichen Beraters
3. Schriftlicher Mandatsvertrag: Warum?
Referent:
Dr. iur. Norbert H. Hölscheidt,
Rechtsanwalt/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in Vagen
S.29
1/2015
Fortbildungsveranstaltungen
4. Haftungsbeschränkung durch Vereinbarung mit dem Mandanten
5. Haftung bei interprofessioneller Zusammenarbeit
6. Rechtsformen für die gemeinschaftliche Berufsausübung
7. Insbesondere: Partnerschaftsgesellschaft mbB
8. Wege in die Partnerschaftsgesellschaft mbB
9. Auswirkungen der „mbB“ auf das Mandatsverhältnis
10. Wichtige Regelungen im Gesellschaftsvertrag der PartG mbB
11. Berufshaftpflichtversicherung: Kein Rundum-Sorglos-Paket
12. Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung der
interprofessionellen PartG mbB
13. Umgang mit Dritten / Gefahr der Dritthaftung
14. Weitere Maßnahmen zur Haftungsprävention
§ 15 FAO 6 ZS | FA Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht
Mitarbeiterseminar
Seminar Nr. 7708
Samstag, 28.03.2015
09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Anmeldeschluss: 13.03.2015
alternativ:
Seminar Nr. 7714
Samstag, 24.10.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 09.10.2015
Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
Ort: Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Referentin: Petra Schmidtner,
gepr. Rechtsfachwirtin
je 80,00 €
max. 40
RVG – Einführung und Grundlagen
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter und Auszubildende
im Anwaltsbüro, die sich einen Überblick über die abrechnungsrelevanten
Grundsätze nach dem RVG verschaffen wollen. Sie werden daneben anhand
von zahlreichen Beispielen mit einfachen und schwierigen Vergütungsabrechnungen vertraut.
Aus dem Inhalt (Kurzübersicht):
• Aufbau und Einteilung des RVG
• Anwendung des Vergütungsverzeichnisses (VV)
• Wert- und Rahmengebühren
• Wertvorschriften und Wertberechnung
• Fälligkeit und Berechnung der Vergütung
• Geschäftsgebühr in der außergerichtlichen Vertretung
• Gebühren im gerichtlichen Mahnverfahren
• Anwaltsgebühren im Zivilprozess
•Anrechnungsvorschriften
•Prozesskostenhilfevergütung
Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte RVG, GKG, FamGKG und ZPO, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen!
1/2015
S.30
Fortbildungsveranstaltungen
Tipps für die erfolgreiche Verteidigung in
Strafsachen
Aktuelles Strafverfahrensrecht, Jugend- und Betäubungsmittelstrafrecht
Strafrecht
Themenschwerpunkte sind u.a.:
• Aktuelles Straf(verfahrens)recht:
Erforderlichkeit einer qualifizierten Belehrung zeugnisverweigerungsberechtigter Zeugen (BGH 2 StR 656/13); Neues zur Verständigung im Strafverfahren (2 BvR 2172/13), Beweisantragsrecht sowie Verfassungsmäßigkeit der
ungleichartigen Wahlfeststellung (BGH 2 StR 495/12)
• Neue Entwicklungen im Jugendstrafrecht: Gesetzesänderungen, Aktuelles zu
den Voraussetzungen schädlicher Neigungen und der Schwere der Schuld;
Besonderheiten des Jugendstrafrechtes, insb. Rechtsmittelmöglichkeiten
und Einbeziehung von Urteilen
Seminar Nr. 7716
Samstag, 18.04.2015
09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
02.04.2015
100,00 €
max. 40
Ort: Novotel Nürnberg
Münchener Str. 340
90471 Nürnberg
Referent:
Wolfgang Schwürzer
Leitender Oberstaatsanwalt bei der
Generalstaatsanwaltschaft Dresden
• Aktuelles zum Betäubungsmittelstrafrecht: Erforderlichkeit der Feststellung
der Mindestqualität bei neuen Drogen, insb. Crystal, Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei rechtsstaatswidrigem Lockspitzeleinsatz,
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zu Konkurrenzverhältnissen
bei Betäubungsmitteldelikten (BGH 4 StR 223/13)
§ 15 FAO 5 ZS | FA Strafrecht
S.31
1/2015
Fortbildungsveranstaltungen
Aktuelle Fragen des allgemeinen Baurechts
Seminar Nr. 7701
Freitag, den 24.04.2015
09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
10.04.2015
100,00 €
max. 40
Ort: Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Referent: RA Michael Merk,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Frankfurt am Main
Schwerpunktthemen „Verjährung“ und „Der
Vergleich in Bausachen“
Bau- und Architektenrecht
RA Merk ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Bau- und Architektenrecht.
Er referiert schon seit Jahren u. a. bei der RAK Koblenz, RAK Frankfurt sowie
bei Eiden Seminare.
Inhalt:
• Einzelprobleme beim Werklieferungsvertrag
• Abschluss des Bauvertrages
• Wirksamkeit des Bauvertrages (Schwarzarbeitervertrag)
•AGB-Problematik
•Verjährung
• Vergleich in Bausachen (Arten des Vergleichs, außergerichtlicher Vergleich,
gerichtlicher Vergleich, Vergleichsinhalte und Umfang des Vergleichs, Nachträgliches Lösen vom Vergleich)
§ 15 FAO 5 ZS | FA Bau- und Architektenrecht
Fernabsatzgesetz
Seminar Nr. 7703
Samstag, 09.05.2015
von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
24.04.2015
100,00 €
max. 40
Ort:
Novotel Nürnberg
Münchener Str. 340
90471 Nürnberg
Referent:
RA Dr. Walter Felling, Soest
1/2015
S.32
IT-Recht
Gew. Rechtsschutz
Der Referent ist seit mehr als 15 Jahren bestens mit dem Fernabsatzrecht
vertraut und Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Fernabsatzanwälte.
Seit vielen Jahren leitet er die Fortbildung von Rechtsanwälten für verschiedene Rechtsanwaltskammern im Bereich des Fernabsatzrechtes. Er ist Autor
verschiedener Bücher und Aufsätze in diesem Bereich.
Inhalt: I. Grundlagen des Fernabsatzrechts
II. Begriff und Abgrenzung des Fernabsatzrechts
III. Aufbau eines Webshops in rechtlicher Hinsicht
IV. Der Vertragsschluss im Internet
V. Allgemeine Informationspflichten
VI. Das Widerrufs- und Rückgaberecht
VII. Abmahnungen, einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren
VIII.Negative Feststellungsklage
Fortbildungsveranstaltungen
Im Rahmen des Seminars werden mehr als 200 aktuelle Urteile der letzten zwei
bis drei Jahre erörtert, wobei vom Referenten eine rege Diskussion mit den
Teilnehmern ausdrücklich gewünscht wird. Zusätzlich wird auf die umfangreiche gesetzliche Änderung eingegangen, die am 13.06.2014 in Kraft getreten
ist und die erheblichen Beratungsbedarf auslösen wird.
§ 15 FAO 6 ZS | FA IT-Recht, gewerblichen Rechtschutz
Mitarbeiterseminar
RVG spezial
Ausgewählte Abrechnungsprobleme aus dem
RVG
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die über
fundierte Kenntnisse in der Vergütungsabrechnung nach dem RVG verfügen oder
bereits am Seminar RVG-Einführung und Grundlagen teilgenommen haben.
Es werden u. a. die Besonderheiten der gerichtlichen Kostenfestsetzung sowie
spezielle Einzelfälle der Gebührenabrechnung behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Anrechnungsvorschriften des RVG. Anhand von zahlreichen
praxisnahen Beispielen wird die Vergütungsabrechnung optimiert, Fehlerquellen im Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsverfahren aufgezeigt.
Aus dem Inhalt (Kurzübersicht):
• Grundlagen der Anrechnungsvorschriften
• Anrechnungsreihenfolge und Kürzung
• Mehrvergleich (rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche)
• Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung
• Gerichtliche Kostenausgleichung und Kostenfestsetzung
Seminar Nr. 7709
Samstag, 09.05.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 24.04.2015
alternativ:
Seminar Nr. 7715
Samstag, 07.11.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: 23.10.2015
Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
je 80,00 €
max. 50
Ort:
Novotel Nürnberg
Münchener Str. 340
90471 Nürnberg
Referentin:
Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin
Achtung: Bitte Gesetzestexte RVG, GKG und ZPO, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen.
S.33
1/2015
Fortbildungsveranstaltungen
Mitarbeiterseminar
RVG Familienrecht spezial
Seminar Nr. 7710
Samstag, 23.05.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
08.05.2015
80,00 €
max. 50
Ort: Novotel Nürnberg
Münchener Str. 340
90471 Nürnberg
Referentin:
Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin
Die Abrechnung des Ehescheidungsverfahrens mit Folgesachen, einstweiliger Anordnung und Scheidungsvereinbarung
Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die sich
einen Überblick über die abrechnungsrelevanten Verfahrensgrundsätze des
Ehescheidungsverfahrens mit Folgesachen und einstweiligen Anordnungsverfahren verschaffen wollen. Sie werden daneben auch mit der Verfahrenskostenhilfe vertraut und sind anhand von Musterunterlagen imstande, die richtige
Wertfestsetzung zu beantragen und die Verfahren eigenständig abzurechnen.
Aus dem Inhalt (Kurzübersicht):
• Ehescheidung und Folgesachen
• Einstweilige Anordnung Unterhalt
• Gerichtliche Protokollierung der Scheidungsvereinbarung und deren wertmäßige Erfassung (rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche)
•Gegenstandswerte
•Wertfestsetzung
• Anwaltsvergütung im gerichtlichen Verfahren
•VKH-Vergütungsfestsetzung
Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte FamFG, FamGKG, ZPO und RVG, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen.
Seminar Nr. 7717
Freitag, 12.06.2015
09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Anmeldeschluss: 29.05.2015
Tagungsbeitrag: 100,00 €
Teilnehmerzahl:
max. 40
Ort: Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Referent:
Dr. Hendrik Schutzky, Nürnberg
1/2015
S.34
Beschlüsse der Wohnungseigentümer
Mietrecht
Referent: Richter am Landgericht Dr. Hendrik Schultzky, zur Zeit abgeordnet
an das Oberlandesgericht Nürnberg, war als Richter in der WEG-Kammer
am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig und als Referatsleiter im Bayerischen
Staatsministerium der Justiz für das Wohnungseigentumsrecht zuständig.
Als ständiger Autor des Mietrechts-Beraters und Mitautor u. a. im Jennißen,
Kommentar zum WEG und Beck-Online Großkommentar veröffentlicht er regelmäßig in diesem Rechtsgebiet.
Fortbildungsveranstaltungen
Inhalt: Der Beschluss ist das Regelungsinstrument für die Wohnungseigentümer. Das
Seminar befasst sich dabei mit den durch die WEG-Reform erweiterten Beschlusskompetenzen ebenso wie mit den derzeit besonders diskutierten Problemfeldern, z.B. Öffnungsklauseln, Rauchwarnmeldern und Wohnungsnutzung
als Hotelappartement. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
werden außerdem das Verfahren der Beschlussfassung in der Versammlung,
die Beschlussanfechtungsklage sowie Haftungsfragen behandelt.
§ 15 FAO 5 ZS | FA Miet- und WEG-Recht
Das Mandat im Sozialrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
Seminar Nr. 7720
RA Fertig ist Fachanwalt für Sozialrecht seit 2002, Einzelanwalt mit Kanzleisitz
in Leipzig (bis 2006), seit 2007 im LG-Bezirk Aschaffenburg
Samstag, 13.06.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Inhalt:
Ausgewählte LSG und BSG-Rechtsprechung 2014, insbesondere zum SGB
III und SGB VI, aktuelle Rechtsprechung zur Haftung im Sozialversicherungsrecht, Gebührenoptimierung im Sozialrecht durch Vergütungsvereinbarung/
Erfolgshonorar.
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
29.05.2015
100,00 €
max. 40
Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden für Fachanwälte
für Arbeitsrecht sowie Sozialrecht anerkannt.
Ort:
Novotel Nürnberg
Münchener Str. 340
90471 Nürnberg
§ 15 FAO 6 ZS | FA Sozialrecht, Arbeitsrecht
Referent:
RA Thomas Fertig, Bürgstadt
S.35
1/2015
Fortbildungsveranstaltungen
Anlageberatung und „Schrottimmobilien“ in der forensischen Praxis
Seminar Nr. 7719
Freitag, 19.06.2015
von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
05.06.2015
100,00 €
max. 40
Ort: Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Referent:
RA Dr. Sven Friedl, MBA (Wales),
Augsburg
Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Referent ist als FA für Bank- und Kapitalmarktrecht vorwiegend auf Institutsseite tätig. Neben seiner Dozententätigkeit in diesem Bereich ist er Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg und der Frankfurt School of Finance
and Management
Inhalt:
Die vorliegende Veranstaltung soll unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Anlageberatung
einerseits aber auch der sog. Schrottimmobilienproblematik andererseits in
der forensischen Praxis geben und umfasst insbesondere:
• Prozessuale Fragen,
• insbesondere Klageanträge und Beweisantritt,
•Verjährung,
• Tatbestände der Pflichtverletzung,
• Fragen der Kausalität und des Verschuldens,
•Schadensumfang
§ 15 FAO 6 ZS | FA Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitarbeiterseminar
Seminar Nr. 7711
Samstag, 20.06.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
05.06.2015
80,00 €
max. 50
Ort: Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Referentin:
Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin
1/2015
S.36
Insolvenzsachbearbeitung –
Grundkurs
Grundlagen des Insolvenzverfahrens und der
Sachbearbeitung
Weitere Informationen finden Sie www.rak-nbg.de
Fortbildungsveranstaltungen
Keine Angst vor beA – Elektronischer Rechtsverkehr heute
und morgen
RAin Sabine Ecker ist Leitende Beraterin Rechtsanwaltsmarkt bei der DATEV
eG sowie Leiterin der Projekte „Organisation Anwaltskanzlei“ und „Elektronischer Rechtsverkehr im Anwaltsmarkt“
Inhalt: Regelungsinhalt des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehr; technische Voraussetzungen für das beA, das “beA-System“, Voraussetzungen in den Kanzleien.
Mitarbeiterseminar
Praxis der Zwangsvollstreckung
Seminar Nr. 7722
Dienstag, 30.06.2015
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
16.06.2015
20,00 €
max. 32
Ort:
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115/ 4. OG
90429 Nürnberg
Referentin:
RAin Sabine Ecker, Nürnberg,
DATEV eG
Seminar Nr. 7712
Samstag, 12.09.2015
09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Grund- und Aufbaukurs
Anmeldeschluss: Tagungsbeitrag: Teilnehmerzahl:
Das Seminar richtet sich an Kanzleimitarbeiter und Quer- oder Wiedereinsteiger die sich künftig mit der Zwangsvollstreckung in der Praxis befassen oder
ihre Kenntnisse durch geeignete Maßnahmen vertiefen und festigen wollen.
Es ist ebenso für Auszubildende geeignet, um sich auf die Abschlussprüfung zur/
zum Rechtsanwaltsfachangestellte(n) vorzubereiten oder sich nach Abschluss
der Ausbildung mit der praktischen Zwangsvollstreckung vertraut zu machen.
Ort:
Novotel Nürnberg
Münchener Straße 340
90471 Nürnberg
Aus dem Inhalt (Kurzübersicht):
• Vollstreckungsvoraussetzungen und Vollstreckungsorgane
• Erweiterte Auskunftsrechte und Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers
• Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
• Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft
• Nachbesserung/Ergänzung oder wiederholte Abgabe der Vermögensauskunft
• Schuldnerverzeichnisse bei den zentralen Vollstreckungsgerichten
• Pfändung von Arbeitseinkommen
• Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)
• Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO
• Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO
28.08.2015
je 80,00 €
max. 50
Referentin:
Petra Schmidtner,
gepr. Rechtsfachwirtin
Achtung: Bitte Taschenrechner, Gebührentabelle und (aktuelle) Gesetzestexte
ZPO und RVG mitbringen!
S.37
1/2015
Fortbildungen
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Anmeldeformular
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Frau Ziegler
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg
Gerichtsfach: 1
Fax: 0911/92633-33
Entsprechendes bitte ankreuzen!
14.03.2015
80,–
7707 Mitarbeiterseminar – Zwangsvollstreckung intensiv
17.03.2015
20,–
7705 Informationstechnologierecht – Recht des Datenschutzes
20.03.2015
100,–
28.03.2015
80,–
18.04.2015
100,–
7716
24.04.2015
100,–
7701 Aktuelle Fragen des allgemeinen Baurechts
09.05.2015
100,–
7703 Fernabsatzgesetz
09.05.2015
80,–
7709 Mitarbeiterseminar – RVG spezial
23.05.2015
80,–
7710 Mitarbeiterseminar – RVG Familienrecht spezial
12.06.2015
100,–
7717 Beschlüsse der Wohnungseigentümer
13.06.2015
100,–
7720 Das Mandat im Sozialrecht
19.06.2015
100,–
7719
20.06.2015
80,–
7711 Mitarbeiterseminar – Insolvenzsachbearbeitung, Grundkurs
30.06.2015
20,–
7722 Keine Angst vor beA
12.09.2015
80,–
7712 Mitarbeiterseminar – Praxis der Zwangsvollstreckung
26.09.2015
80,–
7713 Mitarbeiterseminar – Zwangsvollstreckung intensiv
24.10.2015
80,–
7714 Mitarbeiterseminar – RVG, Einführung und Grundlagen
07.11.2015
80,–
7715 Mitarbeiterseminar – RVG spezial
7704 Haftung und Haftungsvermeidung
7708 Mitarbeiterseminar – RVG, Einführung und Grundlagen
Aktuelles Strafverfahrensrecht, Jugend- und
Betäubungsmittelstrafrecht
Anlageberatung und „Schrottimmobilien“ in der forensischen
Praxis
Teilnehmer/in: Bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen.
Name, Vorname:
Kanzlei:
Straße:
PLZ / Ort:
Tel. und Fax:
Datum:Unterschrift / Kanzleistempel
*HypoVereinsbank Nürnberg, BLZ 760 200 70, Ktnr. 2020105979 – IBAN DE96 7602 0070 2020105979, BIC HYVEDEMM460
(Bitte geben Sie als Verwendungszweck die Seminarnummer und den Namen des Teilnehmers an)
IMPRESSUM
WIR:Wissenswerte Informationen der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Herausgeber:Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg – Gerichtsfach Nr. 1
Tel: 0911/926 33-0, Fax: 0911/926 33-33
[email protected], www.rak-nbg.de
Redaktion:Dr. Uwe Wirsching, Katja Popp
Gestaltung:Instant Elephant UG
Fotonachweis: Titel © Instant Elephant UG
Portraits © Christian Oberlander
Erscheinungsweise: 6 Ausgaben pro Jahr
Aktuelle Ausgabe: Februar 2015
Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Beiträge, die mit Namenskürzeln gekennzeichnet sind, geben nicht in allen Fällen
die Meinung des Vorstands wieder. Zwecks Straffung der Darstellung wird oftmals
lediglich die männliche Berufsbezeichnung verwendet.
Thomas Prochaska
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Würzburg
WinMACS User seit 2014
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