Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2015

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Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2015
320 aE-5-3
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Geschäftsverteilungsplan 2015
Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2015 werden wie
folgt verteilt:
I. Dezernat:
1. Entscheidungen über die Ablehnung von Richterinnen und Richtern
2. Grundbuchsachen
3. Zwangsversteigerungssachen
4. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 17, 27, 37, 50 und 77
5. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
6. Geschäfte, die nach der Geschäftsverteilung keinem Richter bzw. keiner Richterin
ausdrücklich zugewiesen sind
7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäfte
Zuständig:
Direktor des Amtsgerichts Deller
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Uecker
II. Dezernat:
1. Die Geschäfte des Vorsitzenden des Schöffengerichts - ohne Jugendsachen - und des
erweiterten Schöffengerichts
2. Auslosung der Schöffen zu Ziffer 1
3. Jugendschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der
Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts
4. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den
Anfangsbuchstaben J – L, Q, T – Z
5. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 4, 5, 9 und 0
6. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Uecker
Vertreter:
Direktor des Amtsgerichts Deller
III. Dezernat:
1. Die Geschäfte der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts einschließlich der Anklagen
nach § 26 GVG
2. Auslosung der Jugendschöffen zu Ziffer 1
3. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen
und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz mit den Buchstaben A - W
4. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden, mit den
Anfangsbuchstaben A - W
5. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben R und S
6. Beisitz im erweiterten Schöffengericht
7. Erwachsenenschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der
Vorsitzenden des Erwachsenenschöffengerichts
8. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 6, 7 und 8
9. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
10. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Haase
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Raßmann
IV. Dezernat:
1. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben A – I, M – P
2. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 1, 2 und 3
3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Griehl
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Haase
V. Dezernat:
1. Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche
2. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit
Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Raßmann
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Griehl
VI. Dezernat:
1. Betreuungssachen mit den Anfangsbuchstaben M – Z
2. Unterbringungssachen mit den Anfangsbuchstaben M – Z, soweit nicht die Zuständigkeit
der Familienabteilung gegeben ist
3. Erzwingungshaftsachen gegen Heranwachsende, Jugendliche und Erwachsene sowie alle
anderen richterlichen Entscheidungen nach dem OWiG, soweit nicht die vorrangige
Zuständigkeit des Dezernats V begründet ist
4. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1
5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den
Endziffern 1 – 5
6. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Zipperling
Vertreter:
Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
VII. Dezernat:
1. Betreuungssachen mit den Anfangsbuchstaben A – L
2. Unterbringungssachen mit den Anfangsbuchstaben A – L, soweit nicht die Zuständigkeit
der Familienabteilung gegeben ist
3. Alle Betreuungs- und Unterbringungssachen, in denen die Ehefrau des Richters am
Amtsgericht Zipperling zur Betreuerin bestellt ist
4. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1
5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den
Endziffern 6 – 0
6. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Zipperling
VIII. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben E, H, I, K –
M, Q, T und U, soweit nicht für die Anfangsbuchstaben E und K die vorrangige
Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Mindak
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher
IX. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben B, C, G, J,
N, O, P, V - Z
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. Adoptionssachen
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Mindak
X. Dezernat:
1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben A, D, F, R
und S, soweit nicht für die Anfangsbuchstaben F und S die vorrangige Zuständigkeit des
Dezernats XV begründet ist
2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Holzammer
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Wunderlich
XI. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 1, 60, 90, 47, 87 und 97
2. Richterliche Geschäfte nach dem Schiedsstellengesetz
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Wunderlich
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Holzammer
XII. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 2, 20, 30, 40, 70 und 80
2. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Kröger
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Böhme
XIII. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 5, 6, 57 und 67
2. Landwirtschaftssachen
3. Auslosung der ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichter
4. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 1 – 5
5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richterin am Amtsgericht Städtke
Vertreter:
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth
XIV. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 8, 9, 00 und 10
2. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 6 – 0
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Städtke
XV. Dezernat:
1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen
und §§ 721, 794 a ZPO:
Verfahren mit den Endziffern 3, 4 und 07
2. Nachlasssachen
3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
4. Abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich (Abteilungen 110 F und 130 F) mit den
Anfangsbuchstaben E, F, K und S,
soweit diese Verfahren vor dem 01.03.2014 wiederaufgenommen worden sind.
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Böhme
Vertreterin:
Richterin am Amtsgericht Kröger
XVI. Dezernat:
1. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen
und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz
im Buchstabenbereich X – Z
2. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden, mit den
Anfangsbuchstaben X – Z
3. VRJs-Sachen bezüglich Vollstreckung von Jugendarrest
4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften
Zuständig:
Richter am Amtsgericht Grauer
Vertreter:
Direktor des Amtsgerichts Deller
XVII. Vertretungsregelung
Ist der zuständige Richter und sein Vertreter verhindert, ist bezogen auf den jeweiligen
Bereich (Zivilrecht, Strafrecht oder Familienrecht) der dienstälteste Richter zuständig.
Ergibt sich aus dieser Bereichsregelung kein zuständiger Richter oder ist ein anderer
Tätigkeitsbereich betroffen (etwa Betreuungsrecht) ist der jeweils dienstälteste Richter
bezogen auf das ganze Amtsgericht zuständig. Insoweit wird auf Anlage 3 verwiesen.
XVIII. Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen
Der Bereitschaftsdienst an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2015 wird
wie folgt geregelt:
1. Der Bereitschaftsdienst wird eingerichtet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
2. Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für die während der Bereitschaftsdienstzeit eingehenden Sachen, die keinen Aufschub bis zum kommenden Dienstbeginn dulden.
3. Der Bereitschaftsdienst wird durch persönliche Anwesenheit an der Gerichtsstelle von
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie in der übrigen Zeit durch richterliche Rufbereitschaft
wahrgenommen.
4. Die Einteilung zum Bereitschaftsdienst erfolgt nach Maßgabe der Anlage 4.
5. Der in Anlage 4 genannte jeweilige Vertreter ist zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter verhindert ist. Er ist als weiterer Richter zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohen Geschäftsanfalls im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters für erforderlich erachtet. Ist der jeweilige Vertreter verhindert, gilt für
die weitere Vertretung die allgemeine Regelung aus Ziffer XVII. Satz 2 in Verbindung mit Anlage 3.
XIX. Ablehnung von Rechtspflegern
Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger ist der aufgrund dieser Geschäftsverteilung nach dem Sachgebiet und Buchstaben zuständige
Richter zuständig.
XX. Zuständigkeit in Verweisungs- und Ausschließungsfällen
Wird eine Sache nach § 354 Abs. 2 StPO oder nach § 79 OWiG an eine andere Abteilung
des Amtsgerichts zurückverwiesen, so ist jeweils die Abteilung des ordentlichen
Vertreters die zuständige Abteilung. Wird dagegen eine Sache „an das Amtsgericht“
zurückverwiesen, ist der Richter weiterhin zuständig, in dessen Dezernat die
aufgehobene Sache nach dieser Geschäftsverteilung gehört; die Regelungen zu II. und III.
gehen vor.
XXI. Grundsätzliche Bestimmungen
1. Bestimmt die Geschäftsverteilung eine richterliche Zuständigkeit, so gilt dies auch für
den Bestand, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist.
2. Eine einmal gegebene Zuständigkeit bleibt bestehen, auch wenn ein Beteiligter, nach
welchem sich die Zuständigkeit gerichtet hatte, aus dem Verfahren ausscheidet.
3. In Familiensachen bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des
Antragsgegners. Bei mehreren Antragsgegnern ist der Nachname des Erstgenannten
maßgeblich. Haben Antragsteller und Antragsgegner keinen gemeinsamen
Familiennamen und geht später eine Sache mit umgekehrtem Rubrum ein, so richtet
sich die Zuständigkeit dieses Verfahrens nach der des Erstverfahrens, falls dieses noch
anhängig ist. Handelt es sich in einer isolierten Familiensache um eine Kindschaftsoder Abstammungssache richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des
Kindes und bei mehreren nach dem des Jüngsten.
4. Für Anträge auf Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenvorschuss gilt die Zuständigkeit des beabsichtigten Verfahrens.
5. Für Verfahren in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten gilt folgendes:
5.1. Maßgebend ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Angeklagten, Angeschuldigten, Beschuldigten, Betroffenen oder Verurteilten, wobei bei mehreren von
ihnen der Nachname des ältesten, ansonsten der Name des Erstbenannten maßgebend
ist. Dies gilt auch für Gs- und Rechtshilfesachen.
5.2. In Jugendsachen kommt es für die Zuständigkeit bei mehreren Beteiligten auf den
Nachnamen des Ältesten, ansonsten auf den Erstbenannten an.
5.3. Ist in einem Ermittlungsverfahren ein Jugendlicher oder Heranwachsender
Beschuldigter, so ist auch für erwachsene Mitbeschuldigte der Jugendrichter
zuständig.
5.4. Für den Erlass von Strafbefehlen ist der Schöffenrichter oder der Jugendschöffenrichter dann zuständig, wenn für den Fall des Einspruchs Termin zur
Hauptverhandlung vor dem Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht beantragt worden
ist.
XXII. Güterichter
Für alle Gerichte des Landgerichtsbezirks Cottbus ist ein Güterichter am Amtsgericht
Bad Liebenwerda eingerichtet. Im Hinblick darauf wird kein eigener Güterichter am
Amtsgericht Königs Wusterhausen bestimmt.
XXIII. Zweifelsfragen
Ist die Zuständigkeit im konkreten Fall zweifelhaft, so entscheidet das Präsidium,
soweit nicht gesetzliche Regelungen vorgehen.
Königs Wusterhausen, 03.12.2014
Das Präsidium
(Deller)
Direktor des Amtsgerichts
(Haase)
Richterin am Amtsgericht
(Dr. Schleicher)
Richterin am Amtsgericht
(Dr. Tóth)
Richter am Amtsgericht
(Uecker)
Richter am Amtsgericht
Anlage 1
Für eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen, die unabweisbar am
gleichen Tag erledigt werden müssen und bis Dienstschluss eingehen, ist unabhängig von der
Buchstabenverteilung zuständig:
a) Richter am Oberlandesgericht Friedrichs:
Dienstag und Freitag
und Donnerstag (nur gerade Kalenderwoche)
b) Richter am Amtsgericht Zipperling:
Montag und Mittwoch
und Donnerstag (nur ungerade Kalenderwoche)
Eilsachen, die nach Dienstschluss eingehen, werden dem Folgetag zugerechnet.
Dienstschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Sinne dieser Bestimmung ist:
Montag, Mittwoch, Freitag:
Dienstag:
Donnerstag:
15.00 Uhr,
17.00 Uhr,
15.30 Uhr.
Anlage 2
Zuständig für unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen sind am
Montag:
Richterin am Amtsgericht Haase
Dienstag:
Richter am Amtsgericht Uecker
Mittwoch:
Richterin am Amtsgericht Griehl
Donnerstag:
Richterin am Amtsgericht Raßmann
Freitag:
Direktor des Amtsgerichts Deller
Dieser Bereitschaftsdienst umfasst die Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Zur Vertretung ist zunächst der geschäftsplanmäßige Vertreter berufen. Für die weitere
Vertretung gilt der Vertretungsring „Strafrecht“ gemäß Anlage 3.
Anlage 3
Namentliche Aufstellung der Richter, beginnend mit dem
Dienstältesten
Direktor des Amtsgerichts Deller
Richter am Oberlandesgericht Friedrichs
Richterin am Amtsgericht Raßmann (S)
Richterin am Amtsgericht Haase (S)
Richterin am Amtsgericht Städtke (Z)
Richterin am Amtsgericht Griehl (S)
Richter am Amtsgericht Zipperling
Richter am Amtsgericht Böhme (Z)
Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher (F)
Richter am Amtsgericht Dr. Tóth (Z)
Richterin am Amtsgericht Holzammer (F)
Richter am Amtsgericht Mindak (F)
Richterin am Amtsgericht Kröger (Z)
Richter am Amtsgericht Uecker (S)
Richterin am Amtsgericht Wunderlich (Z)
Hinweis:
In Klammern ist die Zugehörigkeit der Richter zu den fachlichen Vertretungsringen wie folgt
angegeben:
F:
S:
Z:
Familienrecht,
Strafrecht,
Zivilrecht.
Anlage 4
Datum
01.01.2015
Neujahr
03.01.
Richter
Dr. Schleicher
Vertreter
Mindak
Haase
Griehl
04.01.
Haase
Griehl
10.01.
Böhme
Holzammer
11.01.
Böhme
Holzammer
17.01.
Griehl
Mindak
18.01.
Griehl
Mindak
24.01.
Raßmann
Böhme
25.01.
Raßmann
Böhme
31.01.
Dr. Tóth
Städtke
01.02.
Dr. Tóth
Städtke
07.02.
Zipperling
Dr. Tóth
08.02.
Zipperling
Dr. Tóth
14.02.
Uecker
Mindak
15.02.
Uecker
Mindak
21.02.
Städtke
Uecker
22.02.
Städtke
Uecker
28.02.
Kröger
Wunderlich
01.03.
Kröger
Wunderlich
07.03.
Dr. Schleicher
Zipperling
08.03.
Dr. Schleicher
Zipperling
14.03.
Friedrichs
Mindak
15.03.
Friedrichs
Mindak
21.03.
Mindak
Friedrichs
22.03.
Mindak
Friedrichs
28.03.
Friedrichs
Kröger
29.03.
Friedrichs
Kröger
03.04.
Karfreitag
04.04.
Haase
Griehl
Haase
Griehl
05.04.
Ostersonntag
06.04.
Ostermontag
11.04.
Böhme
Holzammer
Griehl
Haase
Deller
Dr. Schleicher
12.04.
Deller
Dr. Schleicher
18.04.
Raßmann
Griehl
19.04.
Raßmann
Griehl
25.04.
Haase
Böhme
26.04.
Haase
Böhme
01.05.
Maifeiertag
02.05.
Kröger
Friedrichs
Uecker
Holzammer
03.05.
Uecker
Holzammer
09.05.
Raßmann
Haase
10.05.
Raßmann
Haase
14.05.
Himmelfahrt
16.05.
Wunderlich
Städtke
Städtke
Dr. Tóth
17.05.
Städtke
Dr. Tóth
23.05.
Uecker
Deller
24.05.
Pfingstsonntag
25.05.
Pfingstmontag
Uecker
Deller
Dr. Tóth
Kröger
30.05.
Böhme
Uecker
31.05.
Böhme
Uecker
06.06.
Haase
Griehl
07.06.
Haase
Griehl
13.06.
Deller
Uecker
14.06.
Deller
Uecker
20.06.
Zipperling
Dr. Schleicher
21.06.
Zipperling
Dr. Schleicher
27.06.
Friedrichs
Zipperling
28.06.
Friedrichs
Zipperling
04.07.
Griehl
Friedrichs
05.07.
Griehl
Friedrichs
11.07.
Dr. Tóth
Raßmann
12.07.
Dr. Tóth
Raßmann
18.07.
Dr. Schleicher
Deller
19.07.
Dr. Schleicher
Deller
25.07.
Mindak
Deller
26.07.
Mindak
Deller
01.08.
Deller
Böhme
02.08.
Deller
Böhme
08.08.
Holzammer
Städtke
09.08.
Holzammer
Städtke
15.08.
Böhme
Haase
16.08.
Böhme
Haase
22.08.
Städtke
Dr. Tóth
23.08.
Städtke
Dr. Tóth
29.08.
Griehl
Städtke
30.08.
Griehl
Städtke
05.09.
Dr. Tóth
Holzammer
06.09.
Dr. Tóth
Holzammer
12.09.
Kröger
Haase
13.09.
Kröger
Haase
19.09.
Uecker
Deller
20.09.
Uecker
Deller
26.09.
Wunderlich
Kröger
27.09.
Wunderlich
Kröger
03.10.
Tag der Dt. Einheit
04.10.
Holzammer
Raßmann
Holzammer
Raßmann
10.10.
Dr. Schleicher
Wunderlich
11.10.
Dr. Schleicher
Wunderlich
17.10.
Mindak
Dr. Schleicher
18.10.
Mindak
Dr. Schleicher
24.10.
Friedrichs
Zipperling
25.10.
Friedrichs
Zipperling
31.10.
Reformationstag
01.11.
Zipperling
Friedrichs
Zipperling
Friedrichs
07.11.
Holzammer
Raßmann
08.11.
Holzammer
Raßmann
14.11.
Zipperling
Friedrichs
15.11.
Zipperling
Friedrichs
21.11.
Böhme
Holzammer
22.11.
Raßmann
Böhme
28.11.
Deller
Uecker
29.11.
Griehl
Haase
05.12.
Dr. Tóth
Städtke
06.12.
Städtke
Dr. Tóth
12.12.
Dr. Schleicher
Mindak
13.12.
Mindak
Dr. Schleicher
19.12.
Holzammer
Raßmann
20.12.
Holzammer
Raßmann
24.12.
Heiligabend
25.12.
1. Weihnachtstag
26.12.
2. Weihnachtstag
27.12.
Städtke
Dr. Tóth
Raßmann
Böhme
Wunderlich
Dr. Schleicher
Wunderlich
Zipperling
31.12.2015
Silvester
Mindak
Zipperling