Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2015
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Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2015
320 aE-5-3 Amtsgericht Königs Wusterhausen Geschäftsverteilungsplan 2015 Die Geschäfte des richterlichen Dienstes für das Jahr 2015 werden wie folgt verteilt: I. Dezernat: 1. Entscheidungen über die Ablehnung von Richterinnen und Richtern 2. Grundbuchsachen 3. Zwangsversteigerungssachen 4. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 17, 27, 37, 50 und 77 5. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 6. Geschäfte, die nach der Geschäftsverteilung keinem Richter bzw. keiner Richterin ausdrücklich zugewiesen sind 7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäfte Zuständig: Direktor des Amtsgerichts Deller Vertreter: Richter am Amtsgericht Uecker II. Dezernat: 1. Die Geschäfte des Vorsitzenden des Schöffengerichts - ohne Jugendsachen - und des erweiterten Schöffengerichts 2. Auslosung der Schöffen zu Ziffer 1 3. Jugendschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts 4. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben J – L, Q, T – Z 5. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 4, 5, 9 und 0 6. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 7. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Uecker Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Deller III. Dezernat: 1. Die Geschäfte der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts einschließlich der Anklagen nach § 26 GVG 2. Auslosung der Jugendschöffen zu Ziffer 1 3. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz mit den Buchstaben A - W 4. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden, mit den Anfangsbuchstaben A - W 5. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben R und S 6. Beisitz im erweiterten Schöffengericht 7. Erwachsenenschöffensachen bei Zurückverweisung oder bei begründeter Ablehnung der Vorsitzenden des Erwachsenenschöffengerichts 8. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 6, 7 und 8 9. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 10. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Haase Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Raßmann IV. Dezernat: 1. Bs-, Cs- und Ds-Sachen des Strafprozessregisters gegen Erwachsene mit den Anfangsbuchstaben A – I, M – P 2. Gs-Sachen des Strafprozessregisters, Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen und sonstige Verfahren mit den Endziffern 1, 2 und 3 3. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Griehl Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Haase V. Dezernat: 1. Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche 2. Unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen gemäß Anlage 2 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Raßmann Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Griehl VI. Dezernat: 1. Betreuungssachen mit den Anfangsbuchstaben M – Z 2. Unterbringungssachen mit den Anfangsbuchstaben M – Z, soweit nicht die Zuständigkeit der Familienabteilung gegeben ist 3. Erzwingungshaftsachen gegen Heranwachsende, Jugendliche und Erwachsene sowie alle anderen richterlichen Entscheidungen nach dem OWiG, soweit nicht die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats V begründet ist 4. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1 5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den Endziffern 1 – 5 6. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Zipperling Vertreter: Richter am Oberlandesgericht Friedrichs VII. Dezernat: 1. Betreuungssachen mit den Anfangsbuchstaben A – L 2. Unterbringungssachen mit den Anfangsbuchstaben A – L, soweit nicht die Zuständigkeit der Familienabteilung gegeben ist 3. Alle Betreuungs- und Unterbringungssachen, in denen die Ehefrau des Richters am Amtsgericht Zipperling zur Betreuerin bestellt ist 4. Eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen gemäß Anlage 1 5. Zwangsvollstreckungssachen einschließlich Rechtshilfe in Insolvenzsachen mit den Endziffern 6 – 0 6. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Oberlandesgericht Friedrichs Vertreter: Richter am Amtsgericht Zipperling VIII. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben E, H, I, K – M, Q, T und U, soweit nicht für die Anfangsbuchstaben E und K die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Mindak Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher IX. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben B, C, G, J, N, O, P, V - Z 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. Adoptionssachen 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher Vertreter: Richter am Amtsgericht Mindak X. Dezernat: 1. Familiensachen im Sinne der §§ 23 a, 23 b GVG mit den Anfangsbuchstaben A, D, F, R und S, soweit nicht für die Anfangsbuchstaben F und S die vorrangige Zuständigkeit des Dezernats XV begründet ist 2. Vollstreckungssachen zu Ziffer 1 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Holzammer Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Wunderlich XI. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 1, 60, 90, 47, 87 und 97 2. Richterliche Geschäfte nach dem Schiedsstellengesetz 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Wunderlich Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Holzammer XII. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 2, 20, 30, 40, 70 und 80 2. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Kröger Vertreter: Richter am Amtsgericht Böhme XIII. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 5, 6, 57 und 67 2. Landwirtschaftssachen 3. Auslosung der ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichter 4. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 1 – 5 5. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richterin am Amtsgericht Städtke Vertreter: Richter am Amtsgericht Dr. Tóth XIV. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 8, 9, 00 und 10 2. Wohnungseigentumssachen mit den Endziffern 6 – 0 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Dr. Tóth Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Städtke XV. Dezernat: 1. Zivilsachen (C- und H-Sachen) – ohne WEG-Sachen – einschl. der Räumungsschutzsachen und §§ 721, 794 a ZPO: Verfahren mit den Endziffern 3, 4 und 07 2. Nachlasssachen 3. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften 4. Abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich (Abteilungen 110 F und 130 F) mit den Anfangsbuchstaben E, F, K und S, soweit diese Verfahren vor dem 01.03.2014 wiederaufgenommen worden sind. Zuständig: Richter am Amtsgericht Böhme Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Kröger XVI. Dezernat: 1. Verfahren vor dem Jugendrichter als Einzelrichter, jugendgerichtliche Strafbefehlssachen und Privatklagesachen nebst diesbezüglicher Entscheidung nach § 36 Schiedsstellengesetz im Buchstabenbereich X – Z 2. Anklagen gem. § 26 GVG, soweit sie vor dem Jugendrichter erhoben werden, mit den Anfangsbuchstaben X – Z 3. VRJs-Sachen bezüglich Vollstreckung von Jugendarrest 4. AR-Sachen zu den vorstehend aufgeführten Geschäften Zuständig: Richter am Amtsgericht Grauer Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Deller XVII. Vertretungsregelung Ist der zuständige Richter und sein Vertreter verhindert, ist bezogen auf den jeweiligen Bereich (Zivilrecht, Strafrecht oder Familienrecht) der dienstälteste Richter zuständig. Ergibt sich aus dieser Bereichsregelung kein zuständiger Richter oder ist ein anderer Tätigkeitsbereich betroffen (etwa Betreuungsrecht) ist der jeweils dienstälteste Richter bezogen auf das ganze Amtsgericht zuständig. Insoweit wird auf Anlage 3 verwiesen. XVIII. Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen Der Bereitschaftsdienst an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2015 wird wie folgt geregelt: 1. Der Bereitschaftsdienst wird eingerichtet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. 2. Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für die während der Bereitschaftsdienstzeit eingehenden Sachen, die keinen Aufschub bis zum kommenden Dienstbeginn dulden. 3. Der Bereitschaftsdienst wird durch persönliche Anwesenheit an der Gerichtsstelle von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie in der übrigen Zeit durch richterliche Rufbereitschaft wahrgenommen. 4. Die Einteilung zum Bereitschaftsdienst erfolgt nach Maßgabe der Anlage 4. 5. Der in Anlage 4 genannte jeweilige Vertreter ist zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter verhindert ist. Er ist als weiterer Richter zuständig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohen Geschäftsanfalls im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters für erforderlich erachtet. Ist der jeweilige Vertreter verhindert, gilt für die weitere Vertretung die allgemeine Regelung aus Ziffer XVII. Satz 2 in Verbindung mit Anlage 3. XIX. Ablehnung von Rechtspflegern Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger ist der aufgrund dieser Geschäftsverteilung nach dem Sachgebiet und Buchstaben zuständige Richter zuständig. XX. Zuständigkeit in Verweisungs- und Ausschließungsfällen Wird eine Sache nach § 354 Abs. 2 StPO oder nach § 79 OWiG an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen, so ist jeweils die Abteilung des ordentlichen Vertreters die zuständige Abteilung. Wird dagegen eine Sache „an das Amtsgericht“ zurückverwiesen, ist der Richter weiterhin zuständig, in dessen Dezernat die aufgehobene Sache nach dieser Geschäftsverteilung gehört; die Regelungen zu II. und III. gehen vor. XXI. Grundsätzliche Bestimmungen 1. Bestimmt die Geschäftsverteilung eine richterliche Zuständigkeit, so gilt dies auch für den Bestand, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen ist. 2. Eine einmal gegebene Zuständigkeit bleibt bestehen, auch wenn ein Beteiligter, nach welchem sich die Zuständigkeit gerichtet hatte, aus dem Verfahren ausscheidet. 3. In Familiensachen bestimmt sich die Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Antragsgegners. Bei mehreren Antragsgegnern ist der Nachname des Erstgenannten maßgeblich. Haben Antragsteller und Antragsgegner keinen gemeinsamen Familiennamen und geht später eine Sache mit umgekehrtem Rubrum ein, so richtet sich die Zuständigkeit dieses Verfahrens nach der des Erstverfahrens, falls dieses noch anhängig ist. Handelt es sich in einer isolierten Familiensache um eine Kindschaftsoder Abstammungssache richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des Kindes und bei mehreren nach dem des Jüngsten. 4. Für Anträge auf Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenvorschuss gilt die Zuständigkeit des beabsichtigten Verfahrens. 5. Für Verfahren in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten gilt folgendes: 5.1. Maßgebend ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Angeklagten, Angeschuldigten, Beschuldigten, Betroffenen oder Verurteilten, wobei bei mehreren von ihnen der Nachname des ältesten, ansonsten der Name des Erstbenannten maßgebend ist. Dies gilt auch für Gs- und Rechtshilfesachen. 5.2. In Jugendsachen kommt es für die Zuständigkeit bei mehreren Beteiligten auf den Nachnamen des Ältesten, ansonsten auf den Erstbenannten an. 5.3. Ist in einem Ermittlungsverfahren ein Jugendlicher oder Heranwachsender Beschuldigter, so ist auch für erwachsene Mitbeschuldigte der Jugendrichter zuständig. 5.4. Für den Erlass von Strafbefehlen ist der Schöffenrichter oder der Jugendschöffenrichter dann zuständig, wenn für den Fall des Einspruchs Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht beantragt worden ist. XXII. Güterichter Für alle Gerichte des Landgerichtsbezirks Cottbus ist ein Güterichter am Amtsgericht Bad Liebenwerda eingerichtet. Im Hinblick darauf wird kein eigener Güterichter am Amtsgericht Königs Wusterhausen bestimmt. XXIII. Zweifelsfragen Ist die Zuständigkeit im konkreten Fall zweifelhaft, so entscheidet das Präsidium, soweit nicht gesetzliche Regelungen vorgehen. Königs Wusterhausen, 03.12.2014 Das Präsidium (Deller) Direktor des Amtsgerichts (Haase) Richterin am Amtsgericht (Dr. Schleicher) Richterin am Amtsgericht (Dr. Tóth) Richter am Amtsgericht (Uecker) Richter am Amtsgericht Anlage 1 Für eilbedürftige Geschäfte in Betreuungs- und Unterbringungssachen, die unabweisbar am gleichen Tag erledigt werden müssen und bis Dienstschluss eingehen, ist unabhängig von der Buchstabenverteilung zuständig: a) Richter am Oberlandesgericht Friedrichs: Dienstag und Freitag und Donnerstag (nur gerade Kalenderwoche) b) Richter am Amtsgericht Zipperling: Montag und Mittwoch und Donnerstag (nur ungerade Kalenderwoche) Eilsachen, die nach Dienstschluss eingehen, werden dem Folgetag zugerechnet. Dienstschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen im Sinne dieser Bestimmung ist: Montag, Mittwoch, Freitag: Dienstag: Donnerstag: 15.00 Uhr, 17.00 Uhr, 15.30 Uhr. Anlage 2 Zuständig für unaufschiebbare Sachen im Zusammenhang mit Gs-Sachen des Strafprozessregisters, mit Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaftsachen sind am Montag: Richterin am Amtsgericht Haase Dienstag: Richter am Amtsgericht Uecker Mittwoch: Richterin am Amtsgericht Griehl Donnerstag: Richterin am Amtsgericht Raßmann Freitag: Direktor des Amtsgerichts Deller Dieser Bereitschaftsdienst umfasst die Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Zur Vertretung ist zunächst der geschäftsplanmäßige Vertreter berufen. Für die weitere Vertretung gilt der Vertretungsring „Strafrecht“ gemäß Anlage 3. Anlage 3 Namentliche Aufstellung der Richter, beginnend mit dem Dienstältesten Direktor des Amtsgerichts Deller Richter am Oberlandesgericht Friedrichs Richterin am Amtsgericht Raßmann (S) Richterin am Amtsgericht Haase (S) Richterin am Amtsgericht Städtke (Z) Richterin am Amtsgericht Griehl (S) Richter am Amtsgericht Zipperling Richter am Amtsgericht Böhme (Z) Richterin am Amtsgericht Dr. Schleicher (F) Richter am Amtsgericht Dr. Tóth (Z) Richterin am Amtsgericht Holzammer (F) Richter am Amtsgericht Mindak (F) Richterin am Amtsgericht Kröger (Z) Richter am Amtsgericht Uecker (S) Richterin am Amtsgericht Wunderlich (Z) Hinweis: In Klammern ist die Zugehörigkeit der Richter zu den fachlichen Vertretungsringen wie folgt angegeben: F: S: Z: Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht. Anlage 4 Datum 01.01.2015 Neujahr 03.01. Richter Dr. Schleicher Vertreter Mindak Haase Griehl 04.01. Haase Griehl 10.01. Böhme Holzammer 11.01. Böhme Holzammer 17.01. Griehl Mindak 18.01. Griehl Mindak 24.01. Raßmann Böhme 25.01. Raßmann Böhme 31.01. Dr. Tóth Städtke 01.02. Dr. Tóth Städtke 07.02. Zipperling Dr. Tóth 08.02. Zipperling Dr. Tóth 14.02. Uecker Mindak 15.02. Uecker Mindak 21.02. Städtke Uecker 22.02. Städtke Uecker 28.02. Kröger Wunderlich 01.03. Kröger Wunderlich 07.03. Dr. Schleicher Zipperling 08.03. Dr. Schleicher Zipperling 14.03. Friedrichs Mindak 15.03. Friedrichs Mindak 21.03. Mindak Friedrichs 22.03. Mindak Friedrichs 28.03. Friedrichs Kröger 29.03. Friedrichs Kröger 03.04. Karfreitag 04.04. Haase Griehl Haase Griehl 05.04. Ostersonntag 06.04. Ostermontag 11.04. Böhme Holzammer Griehl Haase Deller Dr. Schleicher 12.04. Deller Dr. Schleicher 18.04. Raßmann Griehl 19.04. Raßmann Griehl 25.04. Haase Böhme 26.04. Haase Böhme 01.05. Maifeiertag 02.05. Kröger Friedrichs Uecker Holzammer 03.05. Uecker Holzammer 09.05. Raßmann Haase 10.05. Raßmann Haase 14.05. Himmelfahrt 16.05. Wunderlich Städtke Städtke Dr. Tóth 17.05. Städtke Dr. Tóth 23.05. Uecker Deller 24.05. Pfingstsonntag 25.05. Pfingstmontag Uecker Deller Dr. Tóth Kröger 30.05. Böhme Uecker 31.05. Böhme Uecker 06.06. Haase Griehl 07.06. Haase Griehl 13.06. Deller Uecker 14.06. Deller Uecker 20.06. Zipperling Dr. Schleicher 21.06. Zipperling Dr. Schleicher 27.06. Friedrichs Zipperling 28.06. Friedrichs Zipperling 04.07. Griehl Friedrichs 05.07. Griehl Friedrichs 11.07. Dr. Tóth Raßmann 12.07. Dr. Tóth Raßmann 18.07. Dr. Schleicher Deller 19.07. Dr. Schleicher Deller 25.07. Mindak Deller 26.07. Mindak Deller 01.08. Deller Böhme 02.08. Deller Böhme 08.08. Holzammer Städtke 09.08. Holzammer Städtke 15.08. Böhme Haase 16.08. Böhme Haase 22.08. Städtke Dr. Tóth 23.08. Städtke Dr. Tóth 29.08. Griehl Städtke 30.08. Griehl Städtke 05.09. Dr. Tóth Holzammer 06.09. Dr. Tóth Holzammer 12.09. Kröger Haase 13.09. Kröger Haase 19.09. Uecker Deller 20.09. Uecker Deller 26.09. Wunderlich Kröger 27.09. Wunderlich Kröger 03.10. Tag der Dt. Einheit 04.10. Holzammer Raßmann Holzammer Raßmann 10.10. Dr. Schleicher Wunderlich 11.10. Dr. Schleicher Wunderlich 17.10. Mindak Dr. Schleicher 18.10. Mindak Dr. Schleicher 24.10. Friedrichs Zipperling 25.10. Friedrichs Zipperling 31.10. Reformationstag 01.11. Zipperling Friedrichs Zipperling Friedrichs 07.11. Holzammer Raßmann 08.11. Holzammer Raßmann 14.11. Zipperling Friedrichs 15.11. Zipperling Friedrichs 21.11. Böhme Holzammer 22.11. Raßmann Böhme 28.11. Deller Uecker 29.11. Griehl Haase 05.12. Dr. Tóth Städtke 06.12. Städtke Dr. Tóth 12.12. Dr. Schleicher Mindak 13.12. Mindak Dr. Schleicher 19.12. Holzammer Raßmann 20.12. Holzammer Raßmann 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtstag 26.12. 2. Weihnachtstag 27.12. Städtke Dr. Tóth Raßmann Böhme Wunderlich Dr. Schleicher Wunderlich Zipperling 31.12.2015 Silvester Mindak Zipperling