Das Präsidium des Amtsgerichts Bergen auf Rügen

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Das Präsidium des Amtsgerichts Bergen auf Rügen
Das Präsidium
des Amtsgerichts Bergen auf Rügen
Geschäfts-Nr.:
Das
Präsidium
des
Erziehungsurlaubes
Amtsgerichts
Bergen
auf
Rügen
hat
3204/1 E
auf grund
des
Endes
des
der Richterin am Amtsgericht Lemcke-Breuel nachstehenden
Geschäftsverteilungsplan
ab 16.07.2013
beschlossen:
A. Zuständigkeiten
I. Dezernat 1- Direktor des Amtsgerichts Lüdtke
1. Vertreter: Richter am Amtsgericht Ehlers
2. Vertreter: Richter am Amtsgericht Nolte
1.
Erstinstanzliehe Zivilprozess-, Mahn-, Vollstreckungs-, Urkundsregister II- und
Beratungshilfe-Sachen, soweit sie dem Dezernat 1 nach dem in Abschnitt B. II. geregelten
Turnus zugewiesen werden, sowie alle bisher dem Dezernat 1 (Abteilungsziffer 21) zugewiesenen Verfahren;
2.
alle nicht aufgeführten Geschäfte des Amtsgerichts.
11. Dezernat 2 - Richter am Amtsgericht Ehlers
1. Vertreter: Richter am Amtsgericht Nolte
2. Vertreter: Richter Hauke Schäfer
1.
Erstinstanzliehe Zivilprozess-, Mahn-, Vollstreckungs-, Urkundsregister II- und
Beratungshilfe-Sachen, soweit sie dem Dezernat 2 nach dem in Abschnitt B. II. geregelten
Turnus zugewiesen werden, sowie alle bisher dem Dezernat 2 (Abteilungsziffer 22) zugewiesenen Verfahren;
2.
Betreuungssachen,
betreuungsgerichtliche
Zuweisungssachen
und Unterbringungssachen;
soweit die zu Betreuenden ihren Wohnsitz in im Bereich des Amtes Mönchgut-Granitz,
Gemeinde Binz, der Stadt Sassnitz und der Stadt Putbus haben;
3.
Beisitzer im erweiterten Schöffengericht;
4.
Entscheidungen nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden.
111. Dezernat 3 - Richter Hauke Schäfer
1. Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Lüdtke
der
-
2 -
2. Vertreter: Richter am Amtsgericht Ehlers
1.
Erstinstanzliehe Zivilprozess-, Mahn-, Vollstreckungs-, Urkundsregister II- und
Beratungshilfe-Sachen, soweit sie dem Dezernat 3 nach dem in Abschnitt B. II. geregelten
Turnus zugewiesen werden, sowie alle bisher dem Dezernat 3 (Abteilungsziffer 23 )
zugewiesenen Verfahren;
2.
Erstinstanzliehe Zivilprozess-, Mahn-, Vollstreckungs-, Urkundsregister II- und
Beratungshilfe-Sachen, soweit sie bis zum 30.06.2011 Richter am Amtsgericht Dr. Wache
zugeordnet waren.
IV. Dezernat - 4 Richter am Amtsgericht Nolte
1. Vertreter: Richter Hauke Schäfer
2. Vertreter: Direktor des Amtsgerichts Lüdtke
1.
Freiheitsentziehungssachen (Abschiebehaft und weitere Freiheitsentziehungen
Bundesgesetz) mit den Buchstaben A - K;
nach
2.
Einzelrichterstrafsachen gegen Erwachsene einschl. Bewährungsaufsicht,
Privatklagesachen und Ermittlungsrichtertätigkeiten mit den Buchstaben A - K;
3.
Erstinstanzliehe Zivilprozess-, Mahn-, Vollstreckungs-, Urkundsregister II- und
Beratungshilfe-Sachen, soweit sie dem Dezernat 4 nach dem in Abschnitt B. H. geregelten
Turnus zugewiesen werden, sowie alle bisher dem Dezernat 4 (Abteilungsziffer 24) zugewiesenen Verfahren;
V. Dezernat 5 - Richter am Amtsgericht Dr. Wache
1. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Lemcke-Breuel
2. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Seidel
1.
Familiensachen und familiengerichtliche Zuweisungssachen mit den Buchstaben A - L;
2.
Vormundschaftssachen mit den Buchstaben A - L, soweit es sich nicht um
Betreuungssachen, betreuungs gerichtliche Zuweisungssachen und Unterbringungssachen
handelt;
2.
Wohnungseigentumssachen;
3.
Nachlass- und Teilungssachen;
VI. Dezernat 6 - Richterin am Amtsgericht Seidel
1. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Klein-Cohaupt
2. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Lemcke-Breuel
1.
Freiheitsentziehungssachen (Abschiebehaft und weitere Freiheitsentziehungen
Bundesgesetz) mit den Buchstaben L - Z;
nach
- 3 -
2.
Einzelrichterstrafsachen gegen Erwachsene einschl. Bewährungsaufsicht,
Privatklagesachen und Ermittlungsrichtertätigkeiten mit den Buchstaben L - Z;
3.
Betreuungssachen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen und Unterbringungssachen
soweit die zu Betreuenden ihren Wohnsitz im Bereich des Amtes Nord-Rügen, des Amtes
Bergen auf Rügen und des Amtes West-Rügen haben,
4.
Wiederaufgenommene
Versorgungsausgleichsverfahren
mit den Buchstaben M - Z.
VII. Dezernat 7 - Richterin am Amtsgericht Klein-Cohaupt
1. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Seidel
2. Vertreter: Richter am Amtsgericht Dr. Wache
1.
Maßnahmen nach dem SOG;
2.
Einzelrichterstrafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschl.
Bewährungsaufsicht, Vollstreckung und Ermittl ungsrichtertätigkeit;
3.
Jugendschutzsachen;
4.
Schöffengerichtssachen
einschl. Bewährungsaufsicht
gegen
a) Erwachsene,
b) Jugendliche und Heranwachsende (einschließlich Vollstreckung);
5.
Richterin am Amtsgericht gemäß §§ 38 - 56 GVG
6.
Betreuungssachen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen und Unterbringungssachen
soweit die zu Betreuenden ihren Wohnsitz im Bereich des Bergen-Stadt haben.
7.
Güterichterin.
VIII. Dezernat 8 - Richterin am Amtsgericht Lemcke-Breuel
I. Vertreter: Richter am Amtsgericht Dr. Wache
2. Vertreter: Richterin am Amtsgericht Klein-Cohaupt
1.
Familiensachen und familiengerichtliche
Zuweisungssachen mit den Buchstaben M - Z,
ohne die wiederaufgenommene Versorgungsausgleichsverfahren.
2.
Vormundschaftssachen mit den Buchstaben M - Z, soweit es sich nicht um
Betreuungssachen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen und Unterbringungssachen
handelt;
3.
Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende.
4.
Grundbuchsachen.
- 4 -
IX. Sonstiges
1.
Für Rechtshilfesachen ist jeweils der Richter zuständig, der zuständig wäre, wenn die
Hauptsache hier anhängig wäre.
2.
Für Befangenheitsanträge, Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen ist
zuständig jeweils der zweite Vertreter. Der erste Vertreter ist ausgeschlossen.
3.
Tritt in Zivilsachen bis spätestens zum Eingang der Klageerwiderung bzw. in allen anderen
Sachen bis zur ersten Terminierung in einem Verfahren der Ehegatte oder dessen Sozietät
auf, so wird der erste Vertreter des Vorsitzenden zuständig.
X. Vertretungs regelung
Für den Fall, dass der erste und der zweiter Vertreter eines Richters verhindert sind, treten
an ihre Stelle die Richter in der Reihenfolge ihres Alters, beginnend mit dem lebensältesten
Richter.
B. Allgemeine Bestimmungen und Turnusregelung
I. Allgemeine Zuständigkeitsregelungen:
1.
Maßgebend für die Bestimmung der Zuständigkeit ist der Zeitpunkt des Eingangs der
Sache.
2.
Besteht zwischen mehreren anhängigen Zivilverfahren ein enger sachlicher Zusammenhang, dann ist der Richter zuständig, der für das zuerst beim Amtsgericht Bergen auf Rügen
anhängig gewordene Verfahren zuständig ist, für alle Verfahren zuständig.
Das gilt nur für solche Verfahren, bei denen die mündlichen Verhandlung zum Zeitpunkt
der Zuständigkeitsprüfung noch nicht oder vor maximal einem Jahr durch den betreffenden
Richter geschlossen wurde. Einbezogen sind Eil-, Prozesskostenhilfe- und selbständige
Bewei sverfahren.
Ein enger sachlicher Zusammenhang besteht dann, wenn
a) mindestens eine Partei dieselbe ist und
b) auf grund eines in den wesentlichen Punkten identischen Sachverhalts (z.B. derselbe
Verkehrsunfall, derselbe Vertrag oder dasselbe schädigende Ereignis) dieselben Tatsachen
und/oder dieselben Rechtsfragen zu klären sind.
3.
Soweit es für die Bestimmung der Zuständigkeit auf den Anfangsbuchstaben
alphabetische Reihenfolge ankommt, gilt Folgendes:
oder die
- 5 -
a) Maßgebend ist der Familienname des ersten Angeklagten bzw. Beklagten,
Antragsgegners oder Schuldners. Adelsprädikate, Titel, Berufsbezeichnungen und
dergleichen bleiben außer Betracht. Ist auch danach die Zuständigkeit unklar, ist auf den
Familiennamen des ersten Klägers, Antragstellers oder Gläubigers abzustellen.
b) Abweichend von a) ist bei Familiensachen mit mehreren unterschiedlich bezeichneten
Antragsgegnern stets auf den Familiennamen des ersten Antragstellers abzustellen.
c) Werden mehrere Familiensachen aus einer Familie anhängig, so bleibt derjenige Richter
zuständig, der für die erste Sache zuständig ist.
4.
Wird eine Sache an eine andere Abteilung des Gerichts zurückverwiesen,
jeweilige Vertreter für diese Sache zuständig.
5.
Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan und über
dessen Auslegung entscheidet das Präsidium nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag.
11 . Verteilung der Zivilprozess-, Mahn-, Vollstreckungs-, Urkundsregister
Beratungshilfe-Sachen
so ist der
11- und
im Turnus:
1.1.
Die ersten 60 ab dem 16.07.2013 eingehenden C und H-Sachen werden vorab dem
Dezernat 4 zugeteilt;
1.2.
Die nach den ersten 60 Sachen ab 16.07.2013 eingehenden C+H Sachen werden jeweils in
einem Turnus in der nachstehenden Reihenfolge an die nach Abschnitt A zuständigen
Richter verteilt:
01. - 02., 15. - 16.,28. - 30. Verfahren
03. - 04.,17. - 18.,31.
Verfahren
05. - 11., 19. - 25., 32. - 37. Verfahren
12. - 14.,26. - 27., 38. - 40. Verfahren
im Turnus
im Turnus
im Turnus
im Turnus
an das Dezernat
an das Dezernat
an das Dezernat
an das Dezernat
1
2
3
4.
2.
Die turnusmäßige Zuteilung der einzelnen Sachen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs
bei der Eingangsstelle für erstinstanzliehe Zivilsachen (Tageskennziffer). Die Sachen
werden in der zeitlichen Reihenfolge ihrer Vorlage bei dem für ihre Entgegennahme
zuständigen Wachtmeister mit dem Eingangsstempel und fortlaufenden Kennziffern - jeden
Tag neu mit "1" beginnend - versehen. Gleichzeitig eingehende Sachen werden in
alphabetischer Reihenfolge beziffert. Die in der Wachtmeisterei mit Kennziffern
versehenen Zivilsachen werden der Verteilungs stelle für Zivilsachen zugeleitet, die sie den
Geschäftsstellen der beteiligten Abteilungen in der Reihenfolge der Kennziffern nach dem
unter Ziffer B.II.l. geregelten Turnus zuteilt, und zwar beginnend mit dem Dezernat 1.
3.
Bis 24.00 Uhr im Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Bergen auf Rügen sowie werktags
nach 16.00 Uhr bei dem Pförtner eingegangene Zivilsachen werden als an dem ablaufenden
Tage, nach 24.00 Uhr eingegangene Zivilsachen als an dem neuen Tage gleichzeitig
eingegangen behandelt. Ist eine neue Sache nicht als solche behandelt worden und etwa in
den Geschäftsgang gelangt, so ist sie unverzüglich der Eingangsstelle zuzuleiten. Für die
Feststellung der Reihenfolge der Eingänge ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Sache
bei der Eingangsstelle für Zivilsachen eingeht.
4.
Die Eingänge im Sinne von Ziffer B.1.2. und A.X.3. sowie Abgaben innerhalb des
Gerichtes werden auf den Turnus (Ziffer 1.1 und 1.2) angerechnet. Das Dezernat, das eine
-
6 -
Sache an ein anderes Dezernat abgibt, wird beim nächsten Turnus doppelt berücksichtigt.
Bei dem Dezernat, bei dem eine Sache eines anderen Dezernates übernommen wird,
erfolgt ein Anrechnung auf den Turnus.
Bergen auf Rügen, den 28.06.2013
Das Präsidium
des Amtsgerichts Bergen auf Rügen
gez. Lüdtke
Direktor des Amtsgerichts
gez. Lemcke-Breuel
Richterin am Amtsgericht
gez. Dr. Wache
Richter am Amtsgericht
gez. Klein-Cohaupt
Richterin am Amtsgericht
gez. Seidel
Richterin am Amtsgericht