Zentralabitur in Nordrhein-Westfalen. www.schulministerium.nrw.de

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Zentralabitur in Nordrhein-Westfalen. www.schulministerium.nrw.de
Wurde das Zentralabitur „erprobt“?
Für den ersten Jahrgang, der unter den neuen Bedingungen im Jahr 2007
seine Abiturprüfung ablegt, gab es im Mai 2006 die Möglichkeit, in einigen Fächern an Probeklausuren teilzunehmen. In der Übergangssituation
konnte so der Umgang mit zentral gestellten Aufgaben erprobt werden.
Für die Abiturprüfung im Jahr 2008 kann auf die dann vorliegenden
Ergebnisse und die Erfahrungen des ersten Zentralabiturs, die von der
Schulaufsicht und in den Schulen intensiv ausgewertet werden, zurückgegriffen werden. Schlussfolgerungen aus den jährlichen Evaluationen
fließen direkt in die Aufgabenerstellung für die Folgejahre ein.
Was geschieht bei Unterrichtsausfall und
Lehrerwechsel?
Die inhaltlichen Vorgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen decken
nicht die gesamte Unterrichtszeit ab, so dass Unterrichtsausfall in begrenztem Maße die Prüfungen nicht gefährdet. Außerdem können die
Lehrerinnen und Lehrer gezielt Aufgaben auswählen, die im Unterricht
behandelt worden sind. Dennoch sind vorbereitete Konzepte für Vertretungsunterricht oder Phasen selbstständigen Lernens unverzichtbar.
Ein Lehrerwechsel in der Qualifikationsphase hat keine Auswirkungen,
da die inhaltlichen Vorgaben für alle Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen verbindlich sind.
Wo finde ich weitere Informationen zu diesem
Thema?
Alle Informationen zum Zentralabitur (Vorgaben zu den Prüfungsschwerpunkten, Beispielaufgaben für Grund- und Leistungskurse aller
Abiturfächer, fachliche Hinweise, Termine, Verfahrensablauf usw.) werden über das Internet bereitgestellt. Sie stehen allen Schülerinnen und
Schülern, Lehrkräften und Eltern gleichermaßen zur Verfügung. Die
Adressen lauten:
www.schulministerium.nrw.de
Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 58 67 - 40
Telefax: (02 11) 58 67 - 32 20
www.schulministerium.nrw.de
www.learnline.nrw.de.
E- Mail:
Für persönliche Beratungen stehen selbstverständlich die Lehrerinnen
und Lehrer an den Schulen zur Verfügung. Bei speziellen Fragen und
Problemen können Sie sich an die nachfolgend aufgeführten Adressen
wenden:
Stand: 09/2006
[email protected]
Bezirksregierung
Bezirksregierung
Bezirksregierung
Bezirksregierung
Bezirksregierung
in Arnsberg:
in Detmold:
in Düsseldorf:
in Köln:
in Münster:
[email protected]
www.schulministerium.nrw.de
Seibertzstr. 1
Leopoldstr. 15
Postfach 300865
Zeughausstr. 2-10
Domplatz 1-3
59821 Arnsberg
32754 Detmold
40408 Düsseldorf
50667 Köln
48143 Münster
Zentralabitur in
Nordrhein-Westfalen.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
wir sind in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg
zu größerer Eigenverantwortlichkeit der Schulen.
Dieser neue Gestaltungsspielraum der Schulen
setzt jedoch voraus, dass die Anforderungen
transparenter und die Ergebnisse vergleichbar
werden. Deshalb werden auch in NordrheinWestfalen ab dem Jahr 2007 die schriftlichen
Abiturprüfungen – wie in fast allen Bundesländern – mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt.
Die zentralen Abiturprüfungen helfen Standards
zu sichern und sorgen für größere Transparenz
hinsichtlich der gestellten Anforderungen. Sie
geben der einzelnen Schule wichtige Aufschlüsse
über Qualität und Erfolg des Unterrichts. Und
sie zeigen den Schülerinnen und Schülern, ob
sie die für die allgemeine Hochschulreife erforderlichen Kompetenzen erworben haben.
Ich bin überzeugt, dass die Einführung der zentralen Abiturprüfungen ebenso wie die Leistungsüberprüfung am Ende der Klasse 10, die
Lernstandserhebungen und weitere Maßnahmen dazu beitragen, dass die Qualität der
Schulen in Nordrhein-Westfalen gefördert wird.
Für diesen neuen Schritt wünsche ich allen
Beteiligten viel Erfolg!
Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Abitur?
Alle bisherigen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für
die gymnasiale Oberstufe gelten unverändert fort. Dies gilt auch für die Lehrpläne, die für das jeweilige Fach grundlegende methodische und inhaltliche
Zielsetzungen vorgeben. Sie sind weiterhin Grundlage für den Unterricht und
die Abiturprüfungen.
Damit alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen auf die zentralen Prüfungsthemen vorbereitet werden, werden für die Abiturprüfungen enger gefasste inhaltliche Schwerpunkte und auch Medien und Materialien (z.B. Lektüren)
vorgegeben. Die inhaltlichen Vorgaben lassen aber auch Freiräume für schulische Schwerpunkte und für die individuelle Gestaltung des Unterrichts.
Es wurden bewusst solche inhaltlichen Schwerpunkte ausgewählt, die in den
vergangenen Jahren häufig Abiturthemen waren. Sie sind somit den Schulen
vertraut und können mit den eingeführten Lehrmaterialien unterrichtet werden. Die Aufgabentypen der zentralen Abiturprüfungen werden dieselben sein
wie bisher. Sie werden jedoch nicht von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer
erstellt, sondern von Aufgabenkommissionen.
Die Vorgaben zu den Prüfungsschwerpunkten und zugehörige Beispielaufgaben findet man im Internet unter der Adresse www.learnline.nrw.de.
Wer entwickelt die Prüfungsaufgaben?
Für jedes Fach gibt es eine Aufgabenkommission, die die Prüfungsaufgaben
erstellt. Sie setzt sich aus Lehrkräften der Gymnasien und Gesamtschulen
aus allen Landesteilen zusammen. Diese Lehrkräfte verfügen über eine langjährige Erfahrung im Abiturbereich und wissen aufgrund der täglichen
Unterrichtspraxis, worauf es ankommt. Als Grundlage für die Arbeit der Kommissionen reichen Lehrerinnen und Lehrer Aufgabenvorschläge ein. Damit
wird der außerordentlich große Erfahrungsschatz der Lehrkräfte NordrheinWestfalens genutzt und zugleich die Unterrichtspraxis berücksichtigt.
Gibt es eine Aufgabenauswahl bei den schriftlichen
Prüfungen?
Barbara Sommer
Ministerin für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Je nach Fach haben Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer die
Möglichkeit, eine Prüfungsaufgabe auszuwählen. So können sie auf vertraute
Aufgabenformate und Inhalte zurückgreifen. Zur Auswahl stehen zum Beispiel:
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vier Aufgaben für Schülerinnen und Schüler im Fach Deutsch
drei Aufgaben für Schülerinnen und Schüler in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern
zwei Aufgaben für Schülerinnen und Schüler in den modernen
Fremdsprachen
24 Teilaufgaben in Mathematik für Lehrerinnen und Lehrer, davon werden
zwei für den Grundkurs und drei für den Leistungskurs ausgesucht
mindestens zwei Aufgaben für Lehrkräfte oder Schülerinnen und
Schüler in den naturwissenschaftlichen Fächern.
Die hohe Anzahl von Auswahlaufgaben im Fach Mathematik gewährleistet,
dass Aufgaben gestellt werden, die an die jeweiligen unterrichtlichen
Voraussetzungen anschließen. Ebenso kann der bisher im Unterricht eingesetzte Taschenrechner benutzt werden; eine Neuanschaffung ist nicht
erforderlich.
Wer stellt die Aufgaben für die mündlichen
Prüfungen?
Für die mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach und – falls erforderlich –
im 1. bis 3. Abiturfach gibt es keine Änderungen. Die Prüfungsaufgaben
werden weiterhin von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer gestellt und
beziehen sich auf den Unterricht in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Die
Vorgaben für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen gelten hier
nicht. Wie bisher ist jedoch zu beachten, dass in den mündlichen
Prüfungen andere inhaltliche Schwerpunkte berücksichtigt werden als
bei den schriftlichen. Auch für den Ablauf und die Bewertung der mündlichen Prüfungen gibt es keine Veränderungen.
Welche Vorbereitung gibt es für die Lehrkräfte?
In einem ersten Schritt fanden Informationsveranstaltungen für alle
Schulleitungen statt. Seit Frühjahr 2005 werden landesweit Beratungsveranstaltungen für alle Fächer zur Vorbereitung auf die Prüfungen
durchgeführt. Wenn Rückmeldungen aus den Schulen oder den Beratungsveranstaltungen weiteren Klärungs- und Konkretisierungsbedarf
ergaben, wurden entsprechende fachliche Hinweise gegeben und auch im
Internet veröffentlicht.
Ab Juli 2005 wurden nach und nach für die Grund- und Leistungskurse
aller Fächer Beispielaufgaben mit einheitlichen Bewertungskriterien
bereitgestellt. Nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, auch alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Interessierte können sich so unter der
Internetadresse www.learnline.nrw.de über Anforderungen, Aufgabentypen und Bewertungskriterien im Zentralabitur informieren.
Die Bezirksregierungen organisieren nach Bedarf weitere Beratungsveranstaltungen für die Lehrkräfte.