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INTERNATIONALE FRIEDENSSCHULE
KÖLN gGmbH
Neue Sandkaul 29
50859 Köln-Widdersdorf
telefon: +49.221.31 06 34-0
fax: +49.221.31 06 34-10
e-mail: [email protected]
internet: www.if-koeln.de
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COLOGNE INTERNATIONAL SCHOOL
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an der Internationalen Friedensschule Köln Träger: Internationale Friedensschule Köln gemeinnützige GmbH
Schüler/in
Nachname
Vorname
Geburtsdatum
Nationalität
Religion
Geschlecht
Adresse
Muttersprache(n)
weitere Sprachen
Besonderheiten (Hochbegabung, Interessen, Förderbedarf)
Name und Anschrift der derzeitigen Schule oder Kindertagesstätte
gewünschter
Einschulungstermin
Klassenstufe
Grundschule
Bilinguales Gymnasium
International School
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Vertreter 1
Vertreter 2
Nachname
Vorname
Beruf
Nationalität
Geburtsdatum
Muttersprache
Weitere Sprachen
Adresse
Telefon privat
Telefon mobil
E-mail
Name und Anschrift des Arbeitgebers
Telefon dienstlich
Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit werden sämtliche denkbaren Varianten von „Vertreter“
(männlich, weiblich, Einzahl, Mehrzahl) im Text durchgehend mit der männlichen Mehrzahl „Die Vertreter“ bezeichnet. Der Begriff
erfüllt mithin lediglich die Funktion einer eindeutigen Bestimmung von Vertragsparteien, ist im Übrigen aber völlig neutral.
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Angaben zum Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht,
ggf. weitere Besonderheiten (soweit nicht Vertreter vollständig gleichberechtigt):
Falls das Kind bei nur einem Vertreter lebt, geht die Schule davon aus, dass derjenige, bei dem das Kind
wohnt, in Abstimmung mit dem anderen in allen schulischen Angelegenheiten die Entscheidung trifft und
Empfänger der Schulpost ist.
Die Vertreter haben bei der Anmeldung des Schülers/der Schülerin folgende Unterlagen beizufügen:
1. a
mtlich beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse der letzten beiden Schuljahre bzw. Bericht
des Erziehers des aktuell besuchten Kindergartens (über soziales Verhalten, Auffassungsgabe,
motorische Fertigkeiten, Sprachkenntnisse des Kindes) in zweifacher Ausfertigung, falls notwendig
jeweils in deutscher oder englischer Übersetzung,
2. G
eburtsschein/-urkunde zur Einsicht,
3. I mpfbuch in Abschrift bzw. Kopie (bzw. Impfschein(e) zur Einsicht oder Kopie
falls kein Impfbuch vorhanden),
4. Antrag der Vertreter gem. § 35 Abs. 2 SchulG NW, wenn erforderlich*.
Die Vertreter werden ein ärztliches Gesundheitszeugnis nach Maßgabe des ihnen von der Schule
übergebenen Formulars vorlegen
Über die Schulaufnahme kann erst nach Durchführung eines Auswahlgesprächs durch den Schulträger
entschieden werden. Die Schule behält sich das Recht vor, Bewerbungen abzulehnen.
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Erklärung der Vertreter
Wir/Ich erkläre(n) uns/mich damit einverstanden, dass unsere/meine personenbezogenen Daten als auch die
Daten unseres/meines Kindes elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Bewerbung an der Internationalen Friedensschule Köln
verwendet und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften streng vertraulich behandelt und nicht
an Dritte weitergegeben.
Ort, Datum Unterschrift der Vertreter
Bitte senden Sie diesen Anmeldebogen zurück an unsere Geschäftsstelle
(die Adresse finden Sie auf dem Briefkopf).
* Gem. § 35 Abs. 1 S.1 SchulG NW beginnt die Schulpflicht für
für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen
Kinder, die bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr voll-
Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten
enden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die nach
ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden
diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können
mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die
gem. § 35 Abs. 2 SchulG NW auf Antrag der Eltern zu Beginn des
Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des
Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die
schulärztlichen Gutachtens.
HRB 56113, Amtsgericht Köln, Finanzamt Brühl 224/5972/3