TAM Regionalstelle Hessen Diese schriftliche Meldung ist

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TAM Regionalstelle Hessen Diese schriftliche Meldung ist
Rückantwort per Post oder per Fax an 06631 – 784-78
TAM Regionalstelle Hessen
Hessischer Verband für Leistungs- und
Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.
An der Hessenhalle 1
Name und Anschrift des Tierhalters
Registriernummer:____________________________
36304 Alsfeld
Straße, Haus Nr.: ____________________________
Name, Vorname: ____________________________
PLZ, Ort:
____________________________
Meldung der Nutzungsart ( nach §58a Arzneimittelgesetz)
Rinder: Angabe gilt für alle, für die Mast vorgesehenen Rinder ab dem Absetzen vom Muttertier
Mastrinder/ -kälber bis 8 Monate
gültig ab / bis
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Mastrinder ab 8 Monate
gültig ab / bis
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Schweine: Angabe gilt für alle, für die Mast vorgesehenen Schweine ab dem Absetzen vom Muttertier
Ferkel bis einschl. 30 kg LG
gültig ab / bis
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Mastschweine über 30 kg LG
gültig ab / bis
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Hühner: Angabe gilt für alle, für die Mast vorgesehenen Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens
Masthühner
gültig ab / bis
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Puten: Angabe gilt für alle, für die Mast vorgesehenen Puten ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens
Mastputen
gültig ab / bis
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Diese schriftliche Meldung ist kostenpflichtig.
Masttiere sind Tiere, die zum Zweck der Fleischerzeugung gehalten werden.
Ort, Datum
Unterschrift des Tierhalters