TAM Regionalstelle Hessen Diese schriftliche Meldung ist
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TAM Regionalstelle Hessen Diese schriftliche Meldung ist
Rückantwort per Post oder per Fax an 06631 – 784-78 TAM Regionalstelle Hessen Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. An der Hessenhalle 1 Name und Anschrift des Tierhalters Registriernummer:____________________________ 36304 Alsfeld Straße, Haus Nr.: ____________________________ Name, Vorname: ____________________________ PLZ, Ort: ____________________________ Meldung der Nutzungsart ( nach §58a Arzneimittelgesetz) Rinder: Angabe gilt für alle, für die Mast vorgesehenen Rinder ab dem Absetzen vom Muttertier Mastrinder/ -kälber bis 8 Monate gültig ab / bis _______ / ________ Mastrinder ab 8 Monate gültig ab / bis _______ / ________ Schweine: Angabe gilt für alle, für die Mast vorgesehenen Schweine ab dem Absetzen vom Muttertier Ferkel bis einschl. 30 kg LG gültig ab / bis ________ / ________ Mastschweine über 30 kg LG gültig ab / bis ________ / ________ Hühner: Angabe gilt für alle, für die Mast vorgesehenen Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens Masthühner gültig ab / bis _______ / ________ Puten: Angabe gilt für alle, für die Mast vorgesehenen Puten ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens Mastputen gültig ab / bis ________ / ________ Diese schriftliche Meldung ist kostenpflichtig. Masttiere sind Tiere, die zum Zweck der Fleischerzeugung gehalten werden. Ort, Datum Unterschrift des Tierhalters