selektiver vertriebsvertrag selective distribution contract - E

Transcription

selektiver vertriebsvertrag selective distribution contract - E
SELEC TIVE
DISTRIBUTION
CONTR AC T
SELEK TIVER
VERTRIEBSVERTR AG
for KRUPS products
Approved Retailers with Point of Sale
für die Produkte der Marke KRUPS
Autorisierte Einzelhändler mit Verkaufsstelle
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Between
Zwischen
KRUPS GmbH, whose registered office address is
Herrnrainweg 5, D-63067 Offenbach
KRUPS GmbH, mit eingetragenem Firmensitz an
folgender Adresse:
Herrnrainweg 5, D-63067 Offenbach
Acting in the person of Olivier Naccache as Managing Director duly authorized and domiciled at
the said address,
In der Person von Olivier Naccache in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer handelnd, ordnungsgemäß befugt und mit Zustellungsadresse an der
besagten Anschrift,
SEB DEVELOPPEMENT, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 806 400 Euro, mit Gesellschaftssitz an folgender Adresse: Chemin du
Petit-Bois, 69 130 ECULLY, Frankreich, vertreten
von Herrn Harry TOURET, Vorsitzender,
SEB DEVELOPPEMENT, Simplified Joint-Stock company, having a capital of 806 400 euros, whose
registered office address is Chemin du Petit-Bois,
69 130 ECULLY, France represented by Mr Harry
TOURET, Chairman,
SEB DEVELOPPEMENT also intevenes in the Contract as the company in charge of the strategy of
KRUPS B brand for Groupe SEB
SEB DEVELOPPEMENT tritt in diesem Vertrag auch
als Unternehmen auf, das für die Strategie der
Marke KRUPS im Auftrag der Groupe SEB verantwortlich ist
Hereinafter referred to as “The Supplier”
First Party,
Nachstehend bezeichnet als „Der Lieferant“
einerseits,
And
Und
Hereinafter referred to as “The Approved Retailer”,
Second Party,
Nachstehend bezeichnet als „Der autorisierte Einzelhändler“ andererseits
Hereinafter referred to together as “The Parties”
Nachstehend gemeinsam bezeichnet als „die Parteien“
RECITALS:
VERTRAGSRAHMEN:
SEB DEVELOPPEMENT defines the brand strategy and
policy for Groupe SEB. According to this mission, it has
defined objective criteria for KRUPS brand selective distribution.
SEB DEVELOPPEMENT legt die Strategie der Marke und
die Politik der Groupe SEB fest. Im Rahmen dieser
Aufgabe hat sie objektive Kriterien für den selektiven
Vertrieb der Marke KRUPS festgelegt.
As KRUPS GmbH distributes the GROUPE SEB’s products in Germany, SEB DEVELOPPEMENT hereby mandates KRUPS GmbH (the Supplier) to implement its
brand strategy locally.
Da KRUPS GmbH die Produkte der Groupe SEB in
Deutschland vertreibt, erteilt hiermit SEB DEVELOPPEMENT KRUPS GmbH (dem Lieferanten) den Auftrag,
die Markenstrategie vor Ort umzusetzen.
The Supplier holds the right to utilise the KRUPS Brand
in Germany. The product range of this Brand includes
small household and domestic appliances.
Der Lieferant verfügt über das Recht, die Marke KRUPS
in Deutschland zu verwenden. Das Produktsortiment
dieser Marke umfasst kleine Haushalts-Elektrokleingeräte.
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These high-quality products of wide renown, known
and valued in Germany as well as abroad, must be
marketed according to conditions appropriate to the
KRUPS brand image, under the responsibility and with
the skills of qualified personnel.
Diese sehr hochwertigen Produkte mit hohem Bekanntheitsgrad, die in Deutschland sowie im Ausland bekannt und geschätzt sind, müssen unter Beachtung der
für das Image der Marke KRUPS geeigneten Bedingungen und unter der Verantwortung und mit kompetenten qualifizierten Personals vermarktet werden.
In view of their high quality, distribution of these products requires certain services, in particular advice and
demonstration services suited to achieve customer satisfaction.
Aufgrund ihres hohen Qualitätsstandards macht der
Vertrieb dieser Produkte bestimmte Dienstleistungen,
insbesondere Beratung und Vorführung, erforderlich,
um den Verbraucher zufrieden zu stellen.
According to these conditions, the Supplier has decided
to entrust the distribution of these products to Approved Retailers, selected according to objective qualitative criteria linked, especially, to their professional
skills, to the layout of their points of sale, to the products being made available in a quality environment, as
also to the advice services given to consumers.
Demzufolge hat der Lieferant beschlossen, den Vertrieb
dieser Produkte autorisierten Einzelhändlern anzuvertrauen, die nach objektiven Qualitätskriterien ausgewählt werden, welche sich insbesondere auf ihre
beruflichen Kompetenzen, die Gestaltung ihrer Verkaufsstellen, das Angebot der Produkte in einer hochwertigen Umgebung und die Beratung der Verbraucher
beziehen.
WHEREFORE IT HAS BEEN AGREED AS FOLLOWS:
AUFGRUND DESSEN WURDE FOLGENDES
VEREINBART:
Article 1: DEFINITIONS
Artikel 1: DEFINITIONEN
Each time that they are used herein, the terms below
shall have the following meaning:
Immer wenn die folgenden Begriffe hier verwendet
werden, haben sie die folgende Bedeutung:
Supplier: KRUPS GmbH
Lieferant: KRUPS GmbH
Approved Retailer: …………………………
…………………………………………………...
Autorisierter Einzelhändler:
…………………………………………………
Brand: the KRUPS Brand properly registered as a TM
internationally and in the EC covering the territory of
Germany, and where the Supplier is authorized by the
holder of the KRUPS TM to grant utilisation licences
within the scope of this Contract.
Marke: Die Marke KRUPS ist eine international und in
der EU eingetragene Marke und deckt das Gebiet von
Deutschland ab. Der Lieferant wird vom Eigentümer der
eingetragenen Marke KRUPS berechtigt, im Rahmen
dieses Vertrags Verwendungslizenzen zu gewähren.
Products: the products having the KRUPS Brand, offered for sale by the Supplier to the Approved Retailer,
for sale in the Point of Sale, and described in appendix
2, excluding products that may be produced after this
Contract coming into force, and which will only be able
to be marketed by the Approved Retailer following an
express agreement between the Parties.
Produkte: Die Produkte der Marke KRUPS, die dem autorisierten Einzelhändler vom Lieferanten zum Verkauf
in der Verkaufsstelle angeboten werden und die im Anhang 2 beschrieben sind. Außerdem Produkte, die nach
dem Inkrafttreten dieses Vertrags produziert werden
und die vom autorisierten Einzelhändler nur im Rahmen
einer besonderen Vereinbarung oder eines Verkaufs­
dokumentes zwischen den Parteien vertrieben werden.
Point of Sale: the sales premises where the Approved
Retailer operates its business concern.
Verkaufsstelle: Die Verkaufsräume, in denen der autorisierte Einzelhändler sein Geschäft führt.
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Contract: this Contract in its entirety, including the
appendices which form an integral part thereof.
Vertrag: Dieser Vertrag in seiner Gesamtheit, einschließlich der Anhänge, die wesentlicher Bestandteil
davon sind.
Evaluation record: the contractual document, in force
on the day of signature of the Contract, enclosed in
appendix 3, and defining the criteria satisfied by the
Approved Retailer, as well as the number of points
awarded by the Supplier for each criterion.
Beurteilungsakte: das zum Tag der Unterzeichnung
des Vertrags gültige vertragliche Dokument in Anhang
3, in dem die vom autorisierten Einzelhändler erfüllten
Kriterien sowie die Anzahl der Punkte definiert sind, die
der Lieferant für jedes Kriterium vergeben hat.
Article 2: PURPOSE OF THE CONTRACT
Artikel 2: GEGENSTAND DES VERTRAGS
The Supplier grants the capacity of “Approved Retailer”
for the KRUPS Brand to the other contracting party.
For the aforesaid, the Approved Retailer shall place its
skills in the service of distribution of the Products, and
undertakes to distribute them during the Contract
term according to conditions appropriate for the brand
image, so as to achieve customer satisfaction.
Der Lieferant bestätigt der anderen Vertragspartei den
Status als „autorisierter Einzelhändler“ für die Marke
KRUPS. Der autorisierte Einzelhändler stellt für den
Lieferanten seine Kompetenzen in den Dienst des Vertriebs der Produkte und verpflichtet sich, diese während
der Vertragsdauer gemäß den für das Image der Marke
geeigneten Bedingungen zu vertreiben, um den Verbraucher zufrieden zu stellen.
The Approved Retailer will purchase the Products as an
independent retailer, and will sell them in its own name,
on its own behalf, and at its own risk.
Der autorisierte Einzelhändler kauft die Produkte als unabhängiger Händler und verkauft sie in seinem eigenen
Namen unter seiner eigenen Verantwortung und auf
eigene Gefahr.
Article 3: CONDITIONS OF APPROVAL OF THE
APPROVED RETAILER
Artikel 3: BEDINGUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG
DES AUTORISIERTEN EINZELHÄNDLERS
3.1 – PRINCIPLE OF APPROVAL BY POINT COUNT
The Approved Retailer, in order to be authorised by the
Supplier to market the KRUPS Products, must satisfy
qualitative objective selection criteria. These selection
criteria are marked by the Supplier on the basis of a
point scale. Each criterion awarded by the Supplier shall
be worth 2 points.
3.1 – PRINZIP DER ZULASSUNG NACH PUNKTEN
Damit der autorisierte Einzelhändler vom Lieferanten
die Berechtigung erhält, die Produkte der Marke KRUPS
zu vermarkten, muss er qualitative Auswahlkriterien erfüllen. Diese Auswahlkriterien werden vom Lieferanten
auf der Basis einer Notenskala notiert. Jedes vom Lieferanten bestätigte Kriterium erhält zwei Punkte.
So as to have the benefit of the Supplier’s approval, the
Approved Retailer must have at least 14 points out of
the maximum of 20 points that can be awarded by the
Supplier.
Damit der autorisierte Einzelhändler die Zulassung des
Lieferanten erhält, muss er mindestens 14 von 20 möglichen Punkten erzielen.
In all cases, the Approved Retailer must always satisfy
all the mandatory criteria defined in article 3.2, and at
least two of the additional criteria defined in article 3.3.
Auf jeden Fall muss der autorisierte Einzelhändler immer alle unter Artikel 3.2. festgelegten obligatorischen
Kriterien und mindestens zwei der zusätzlichen Kriterien, die unter Artikel 3.3. genannt sind, erfüllen.
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3.2 – MANDATORY CRITERIA
3.2 – OBLIGATORISCHE KRITERIEN
3.2.1 – High-grade environment of the Brand
The Approved Retailer must be seller of a minimum of
four (4) selective high-grade brands including food
preparation appliances and espresso coffee machines
with :
– a minimum of two (2) selective high-end brands in
food preparation and electrical cooking appliances
– a minimum of two (2) selective high-end brands in
espresso coffee machines
3.2.1 – Hochwertiges Umfeld der Marke
Der autorisierte Einzelhändler muss Geräte für die Zubereitung von Speisen und Espressomaschinen von
mindestens vier (4) selektiven, hochwertigen Marken
verkaufen:
– mindestens zwei (2) selektive, hochwertige Marken
bei Geräten für die Zubereitung von Speisen und
Elektrokochgeräten.
– mindestens zwei (2) selektive, hochwertige Marken
bei Espressomaschinen.
Especially considered as high-grade brands are Miele,
Jura, Kitchen Aid, WMF, Saeco, Kenwood.������������
It is understood that this list is given for indication purposes only.
Insbesondere folgende Marken gelten als hochwertige
Marken: Miele, Jura, Kitchen Aid, WMF, Saeco, Kenwood. Diese Liste dient nur zur Information.
The Approved Retailer shall abstain from selling the
Products alongside goods that may depreciate them.
Der autorisierte Einzelhändler darf die Produkte nicht
neben Waren anbieten, die diese abwerten könnten.
3.2.2 – Display of the unwrapped Products
The Approved Retailer shall display the Products without original packaging in an appropriate location,
which sets off the Products of said Brand. This display
shall permit customers to appreciate the quality of the
Products and the high-positioning of the brand.
3.2.2 – Präsentation der ausgepackten Produkte
Der autorisierte Einzelhändler muss die Produkte ohne
Originalverpackung an einer geeigneten Stelle präsentieren, welche die Produkte der besagten Marke richtig
zur Geltung bringen. Diese Präsentation muss den Kunden die Möglichkeit geben, die Qualität der Produkte
und die High-End-Positionierung der Marke zu erkennen.
The Products will be kept in perfect state of presentation and preservation.
Die Produkte werden in einem einwandfreien Präsentations- und Erhaltungszustand gehalten.
The Approved Retailer shall also display the accessories.
Der autorisierte Einzelhändler muss auch das Zubehör
präsentieren.
3.2.3 – Specialised sales staff
The Approved Retailer shall have, at the Point of Sale
and in normal working hours, specialised sales staff immediately available to give customers a high-grade
service.
3.2.3 – Spezialisiertes Verkaufspersonal
Der autorisierte Einzelhändler muss in seiner Verkaufsstelle und während der normalen Öffnungszeiten über
Fachpersonal verfügen, um den Kunden einen hochwertigen Service zu bieten.
3.2.4 – Training of sale staff
The Approved Retailer undertakes that its sales staff
shall take twice a year training courses organised by the
Supplier.
The training shall take place on the Point of Sale or in
any place chosen by the Supplier
3.2.4 – Ausbildung des Verkaufspersonals
Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, dass
sein Verkaufspersonal pro Jahr zwei vom Lieferanten
organisierte Schulungen besucht.
Die Schulung findet in der Verkaufsstelle oder an einem
beliebigen anderen, vom Lieferanten gewählten Ort
statt.
3.2.5 – Detention of a sufficient stock to meet the
demand of consumers
The Approved Retailer must display on the shelves or in
a space dedicated to Krups brand, a representative selection of Supplier’s Products which corresponds to customer’s expectation and request.
3.2.5 – Ausreichender Lagerbestand, um die Nachfrage der Kunden zu erfüllen
Der autorisierte Einzelhändler muss auf den Regalen
oder in einem für die Produkte der Marke Krups vorbehaltenen Bereich eine repräsentative Auswahl der Produkte des Lieferanten ausstellen, die den Erwartungen
und den Nachfragen der Verbraucher entspricht.
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A reserve of stocks of Products must also be maintained
that is sufficient to meet customers’ needs.
Er muss auch einen ausreichenden Bestand an Produkten
bevorraten, um die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen.
3.3 – ADDITIONAL CRITERIA
3.3 – ZUSÄTZLICHE KRITERIEN
3.3.1 – Brand display furniture
The Approved Retailer undertakes to use the furniture
proposed by the Supplier and taking into account of
the annual financial objectives of turnover defined in
parallel with the Supplier for Products’ display at the
Point of Sale.
The furniture shall be exclusively dedicated to the Products.
3.3.1 – Display-Element der Marke
Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, das vom
Lieferanten angebotene Display-Element zu verwenden
und die mit dem Lieferanten vereinbarten jährlichen
Umsatzziele für die Präsentation der Produkte in der
Verkaufsstelle zu berücksichtigen.
Das Display-Element wird ausschließlich für KRUPS Produkte verwendet.
3.3.2 – Space exclusively dedicated to the Brand
The Approved Retailer undertakes to display the Products in a space exclusively dedicated to the Brand. This
dedicated space shall correspond to the high-grade positioning of the Brand.
3.3.2 – Ausschließlich für die Marke
vorbehaltener Bereich
Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, die Produkte in einem ausschließlich der Marke vorbehaltenen
Bereich zu präsentieren. Dieser reservierte Bereich muss
der High-End-Positionierung der Marke entsprechen.
3.3.3 – Minimum of Brand references in
catalogues or folders
The Approved Retailer undertakes to present a minimum of Products in its catalogues or folders.
However, this criterion shall be balanced regarding the
Brand assortment chosen by the Approved Retailer.
3.3.3 – Mindestanzahl von verschiedenen Artikeln
der Marke in den Katalogen oder
Prospekten
Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, eine
Mindestanzahl an Produkten in seinen Katalogen oder
Prospekten zu präsentieren. Jedoch wird dieses Kriterium durch das vom autorisierten Einzelhändler gewählte
Sortiment der Marke ausgeglichen.
3.3.4 – Point of Sale in high-grade positioning
area
The Point of Sale of the Approved Retailer shall be located in a high-grade shopping area in accordance with
the high-grade image of the Brand.
3.3.4 – Verkaufsstelle in einem Umfeld, das für
hohe Qualität steht
Die Verkaufsstelle des autorisierten Einzelhändlers befindet sich in einer hochwertigen Geschäftszone, die
mit dem Qualitätsimage der Marke übereinstimmt.
3.3.5 – Approved Retailer with internet website
The Approved Retailer with Point of Sale disposing of
an Internet website for the distribution of the Products
which meets the criteria set out in appendix 4.
3.3.5 – Autorisierter Einzelhändler mit
Internetauftritt
Der autorisierte Einzeländler mit einer Verkaufsstelle,
der einen Internetauftritt für den Vertrieb der Produkte
besitzt, beachtet die in Anhang 4 genannten Kriterien.
Article 4: OBLIGATIONS OF THE APPROVED
RETAILER
Artikel 4: VERPFLICHTUNGEN DES AUTORISIERTEN
EINZELHÄNDLERS
4.1 – POINT OF SALE
The Approved Retailer guarantees that its Point of Sale
satisfies all the mandatory criteria referred to in article
3.2 and the additional criteria accepted by it among
those defined in article 3.3. The Approved Retailer acknowledges that this clause represents an essential and
defining condition of the Supplier’s agreement to its approval in the KRUPS selective distribution network.
4.1 – VERKAUFSSTELLE
Der autorisierte Einzelhändler gewährleistet, dass seine
Verkaufsstelle alle unter 3.2 beschriebenen, rechtsverbindlichen Kriterien sowie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt, die u.a. unter 3.3 definiert und von ihm
akzeptiert worden sind. Der autorisierte Einzelhändler
bestätigt, dass diese Klausel eine wesentliche und eindeutige Voraussetzung für die Zustimmung des Lieferanten zu seiner Aufnahme im KRUPS Selective Distribution Netz darstellt.
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If the Supplier observes, during an inspection of the
Point of Sale, that the latter does not conform to the
approval criteria validated in the Evaluation Record, the
Supplier will inform the Approved Retailer immediately
thereof in writing. The latter will then have a time limit
of 14 days, after discussion with the Supplier, to carry
out any modification necessary for satisfying the criteria
validated in the Evaluation Record.
Without any modification to satisfy the criteria in this
period, the Supplier shall be authorised to terminate
the Agreement according to the rules defines in article 10.
Wenn der Lieferant bei einer Prüfung der Verkaufsstelle
feststellt, dass diese die in der Beurteilungsakte festgehaltenen Genehmigungskriterien nicht erfüllt, wird der
Lieferant den autorisierten Einzelhändler sofort schriftlich davon in Kenntnis setzen. Dieser hat dann 14 Tage
Zeit, um nach seinem Gespräch mit dem Lieferanten
die Änderungen durchzuführen, die zur Erfüllung der
im Beurteilungsbericht festgehaltenen Kriterien notwendig sind. Werden keine Änderungen zur Erfüllung
der Kritieren in diesem Zeitraum durchgeführt, ist der
Lieferant berechtigt, die Vereinbarung gemäß der in
Klausel 10 definierten Bestimmungen zu kündigen.
4.2 – P
ROHIBITED RESALE TO NON-APPROVED
DISTRIBUTORS
So as to assure the effectiveness of the selective distribution network set in place, the Approved Retailer shall
abstain from selling the Products to Customers who are
not end users unless such customers satisfy with the
criteria referred to in article 3.
4.2 – VERBOT EINES WEITERVERKAUFS AN NICHT
AUTORISIERTE EINZELHÄNDLER
Um die Wirksamkeit des eingerichteten selektiven Vertriebsnetzes zu garantieren, muss es der autorisierte
Einzelhändler unterlassen, Produkte an Kunden zu verkaufen, die keine Endverbraucher sind, es sei denn diese Kunden erfüllen die Kriterien unter Artikel 3.
4.3 – PUBLISHING OF CATALOGUES
The Approved Retailer is authorised to reproduce the
Products in catalogues when said presentation of the
Products in catalogues is performed in an appropriate
environment, i.e. alongside comparable renowned
high-grade branded products such as Miele, Jura,
Kitchen Aid, WMF, Saeco, Kenwood, where this list
must not be considered as restrictive.
4.3 – VERÖFFENTLICHUNG VON KATALOGEN
Der autorisierte Einzelhändler ist berechtigt, die Produkte in den Katalogen abzubilden, wenn die genannte Abbildung der Produkte in einer geeigneten Umgebung erfolgt, d.h. zusammen mit Produkten
hochwertiger Marken wie Miele, Jura, Kitchen Aid,
WMF, Saeco, Kenwood, wobei diese Liste nicht erschöpfend ist.
The Products of the KRUPS Brand must be clearly identifiable and distinct from other brands of products,
through reproduction of the logos, trademarks, designs
and colours of KRUPS.
Die Produkte der Marke KRUPS müssen durch die Darstellung der Logos, der eingetragenen Marken, der Designs und Farben von KRUPS klar erkennbar und von
den anderen Marken zu unterscheiden sein.
4.4 – SALE OVER THE INTERNET
The Approved Retailer is authorised to market the Products over the Internet, providing it fulfils with all the
qualitative criteria defined in appendix 4.
4.4 – VERKAUF IM INTERNET
Der autorisierte Einzelhändler ist berechtigt, die Produkte über das Internet zu vermarkten, vorausgesetzt
er erfüllt alle im Anhang 4 genannten Qualitätskriterien.
4.5 – SUPPLYING
The Approved Retailer shall address its orders to the
Supplier or to its wholesaler. It can also be supplied by
any Approved Retailer.
The prices and conditions of sale applicable to purchases of Products by the Approved Retailer shall be those
shown in the Supplier’s General Conditions of Sale reproduced in appendix 1 ( only for any order addressed
directly to the Supplier), and where the Approved Retailer expressly declares that it is aware thereof and that
it agrees to them.
4.5 – LIEFERUNG
Der autorisierte Einzelhändler bestellt beim Lieferanten
oder bei seinem Großhändler. Er kann auch von jedem
autorisierten Einzelhändler beliefert werden.
Die Preise und Geschäftsbedingungen für den Kauf der
Produkte durch den autorisierten Einzelhändler sind die
im Anhang 1 abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten (nur für die direkt beim Lieferanten erteilten Bestellungen), wenn der autorisierte
Einzelhändler ausdrücklich erklärt, dass er von diesen
Bedingungen Kenntnis genommen hat und dass er sie
akzeptiert.
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4.6 – PROMOTION OF THE BRAND
The Approved Retailer undertakes to promote the
KRUPS Brand by all appropriate means. On request by
the Supplier, it will communicate to it any publicity
performed by it outside of the point of sale or of the
catalogue, and will take into account any observations
concerning respect of the brand image of the Products.
4.6 – VERKAUFSFÖRDERUNG DER MARKE
Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, den Verkauf der Marke KRUPS mit allen geeigneten Mitteln zu
fördern. Auf Anfrage des Lieferanten teilt er diesem
jede außerhalb der Verkaufsstelle oder des Katalogs
rea­lisierte Werbung mit und berücksichtigt alle Beobachtungen hinsichtlich der Beachtung des Image der
Produkte.
4.7 – G
ENERAL OBLIGATION TO PROVIDE
INFORMATION
The Approved Retailer undertakes to keep the Supplier informed:
– of the penetration of the Products with customers,
– of any modification to any of the details of the selection criteria defined in this contract (cf. appendix 3)
4.7 – ALLGEMEINE AUSKUNFTSPFLICHT
4.8 – TARIFF POLICY
The Approved Retailer shall be free in its tariff policy,
providing it shall be in accordance with the image of
excellence of the KRUPS Brand.
The Approved Retailer undertakes not to adopt tariff
promotions that use the Products as promotional tools
in circumstances, which may harm the image of the
KRUPS Brand or the reputation of excellence of the
Products.
4.8 – PREISGESTALTUNG
Der autorisierte Einzelhändler gestaltet seine Preise frei,
vorausgesetzt er beachtet das ausgezeichnete Image
der Marke KRUPS.
Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, keine
Verkaufsförderung zu betreiben, bei der die Produkte
als verkaufsfördernde Instrumente unter Bedingungen
verwendet werden, die dem Image der Marke KRUPS
oder dem ausgezeichneten Ruf der Produkte schaden
könnten.
4.9 – PRODUCT WARRANTY
Taking account of the high-grade nature of the Products, the Approved Retailer undertakes to check any
Products returned by consumers, and to apply the warranty provisions specified by the Supplier in its warranty
analysis folder.
4.9 – PRODUKTGARANTIE
Unter Berücksichtigung der hochwertigen Qualität der
Produkte verpflichtet sich der autorisierte Einzelhändler,
alle von den Verbrauchern zurückgesandten Produkte
zu überprüfen und die vom Lieferanten in seinem Garantieheft genannten Garantiebedingungen anzuwenden.
Article 5: OBLIGATIONS OF THE SUPPLIER
Artikel 5: VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN
5.1 – DELIVERY
The Supplier undertakes to fulfil the orders of the Approved Retailer as soon as possible. Any delays in delivery time cannot bring about any compensation, refusal
of goods, or cancellation of pending orders. However, if
one (1) month after the date initially specified for the
delivery, the delivery has not been made for any reason
other than for a case of force majeure or fortuitous
event, either Party may cancel the order without the
payment of indemnities, or compensation.
The Supplier shall be released from any obligation to
deliver in case of force majeure or fortuitous events, or
any circumstances outside of the Supplier’s responsibility, and the aforesaid without payment of any indemnity.
5.1 – LIEFERUNG
Der Lieferant verpflichtet sich, die Bestellungen des
autorisierten Einzelhändlers so schnell wie möglich zu
liefern. Verspätete Lieferungen sind kein Grund für eine
Entschädigung, Annahmeverweigerung oder Stornierung der offenen Bestellungen. Wenn die Lieferung
jedoch einen (1) Monat nach dem ursprünglich angegebenen Liefertermin aufgrund etwas anderem als höherer Gewalt oder einem unvorhersehbaren Ereignis
nicht erfolgt ist, kann jede der Parteien die Bestellung
ohne Zahlung einer Entschädigung stornieren.
In Fällen höherer Gewalt oder bei Eintreten eines unvorhergesehenen Ereignisses oder infolge jeglicher Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegen, wird der Lieferant von sämtlichen
Lieferpflichten entbunden und muss keinerlei Entschädigung zahlen.
Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, den Lieferanten über folgendes zu informieren:
– Marktdurchdringung der Produkte bei den Kunden,
– Änderungen jeglicher Details der in diesem Vertrag
genannten Auswahlkriterien (siehe Anhang 3).
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Without prejudice to the provisions to be taken vis-à-vis
the carrier, any complaints concerning apparent defects, or nonconformity of the product delivered compared to the product ordered or to the delivery note,
must be formulated in writing within eight (8) days of
delivery of the Products.
Unbeschadet der Maßnahmen, die gegenüber dem
Spediteur zu ergreifen sind, muss jede Beschwerde bezüglich sichtbarer Fehler oder einer mangelnden Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit den bestellten Produkten oder mit dem Lieferschein schriftlich
innerhalb von acht (8) Tagen nach der Lieferung der
Produkte mitgeteilt werden.
The Supplier undertakes to take back, at its cost, any
Product with a manufacturing defect, providing this
Product has been stored, displayed or used according
to normal conditions, and fulfilling with the General
Conditions of Sale reproduced in appendix 1.
Der Lieferant verpflichtet sich, unter Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anhang 1 jegliches Produkt mit Fabrikationsfehlern auf seine Kosten
zurückzunehmen, vorausgesetzt das Produkt wurde
unter normalen Bedingungen gelagert, präsentiert oder
verwendet.
This undertaking shall be subject to the Supplier’s prior
agreement, the Supplier not being obliged in any way
to take back Products that have become shop-soiled or
damaged due to the Approved Retailer’s or its customer’s fault.
Hierzu ist das vorherige Einverständnis des Lieferanten
erforderlich, denn dieser ist keinesfalls verpflichtet, die
Produkte zurückzunehmen, die aufgrund fehlender
Sorgfalt des autorisierten Einzelhändlers oder seines
Kunden verschmutzt oder beschädigt wurden.
5.2 – TRAINING
The Supplier assures the training of its representatives
such that they are able to orient the Approved Retailer
with respect to its orders according to the specificity of
its Point of Sale and its customers.
5.2 – SCHULUNG
Der Lieferant gewährleistet die Schulung seiner Ver­
treter, damit diese den autorisierten Einzelhändler bei
seinen Bestellungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Verkaufsstelle und deren Kunden beraten
können.
The Supplier also undertakes to provide free-of-charge
training to sellers of the Products by way of organising
training courses, where technical advisors will explain
the specificity of the Products and the best methods of
selling them.
Der Lieferant verpflichtet sich auch, die Verkäufer der
Produkte kostenlos zu schulen, indem er Schulungsseminare veranstaltet, bei denen technische Berater die
Besonderheiten der Produkte und die besten Verkaufstechniken erklären.
5.3 – TECHNICAL AND ADVERTISING ASSISTANCE
The Supplier undertakes to assist the Approved Retailer
in the development of its activity in giving the latter all
information and documents concerning initiatives relating to promotion and sale of the Products.
5.3 – TECHNISCHE UND VERKAUFSFÖRDERNDE
UNTERSTÜTZUNG
Der Lieferant verpflichtet sich, den autorisierten Einzelhändler dabei zu unterstützen, seine Geschäftstätigkeit
zu entwickeln, indem er ihm alle Informationen und
Dokumente in Verbindung mit Werbe- und Verkaufs­
aktionen der Produkte gibt.
The Supplier shall provide liaison, according to the best
possible conditions, between the Approved Retailer
and its own production, research and marketing departments.
Der Lieferant muss als optimales Bindeglied zwischen
dem autorisierten Einzelhändler und seinen eigenen
Produktions-, Forschungs- und Marketingabteilungen
fungieren .
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Article 6: UTILISATION OF THE BRAND
Artikel 6: VERWENDUNG DER MARKE
The Supplier authorises the Approved Retailer to use
the Brand, solely in relation with sale of the Products,
and for the performance of this Contract according to
the conditions described below:
– not objecting to the validity of Brand and/or other
intellectual property right registrations connected
with the Products,
– using the Brand solely in relation to the Products and
the performance of this Contract,
– not using the Brand for purposes other than those
specified under this Contract, without the Supplier’s
prior written agreement,
– not using, or allowing the use of, a name, business
name, trade name, or other trade designation including the Brand or trade name of the Supplier,
– informing the Supplier of any infringement or unfair
competition concerning the Products and/or the other intellectual property rights connected with Products
– Stopping use of the Brand upon termination of this
Contract.
Der Lieferant berechtigt den autorisierten Einzelhändler, die Marke nur im Zusammenhang mit dem Verkauf
der Produkte und zur Erfüllung dieses Vertrags gemäß
den nachfolgenden Bedingungen zu verwenden:
– ohne Einwände gegen die Gültigkeit der Eintragungen hinsichtlich der Marke und/oder der geistigen
Eigentumsrechte an den Produkten zu erheben,
– die Marke nur in Verbindung mit den Produkten und
in Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden ,
– die Marke ohne vorherige schriftliche Genehmigung
des Lieferanten zu keinem anderen Zweck außer den
in diesem Vertrag genannten Zwecken zu verwenden,
– keinen Namen, keine Geschäfts- oder Firmenbezeichnung sowie keine andere Handelsbezeichnung einschließlich des Marken- oder Firmennamens des Lieferanten zu verwenden bzw. deren Verwendung zu
gestatten,
– den Lieferanten über jede Rechtsverletzung oder jede
Handlung unlauteren Wettbewerbs in Zusammenhang mit den Produkten und/oder den anderen geistigen Eigentumsrechten zu informieren,
– die Marke nach Ablauf dieses Vertrags nicht mehr zu
verwenden.
Article 7: INTUITU PERSONAE AND NONTRANSFERABILITY OF THE CONTRACT
Artikel 7: VERTRAG INTUITU PERSONAE UND
NICHTÜBERTRAGBARKEIT DES
VERTRAGS
This Contract shall be non-transferable, and is entered
into on intuitu personae terms.
Dieser Vertrag ist nicht übertragbar und tritt unter
intuitu personae-Bedingungen in Kraft.
Entered into in consideration of the qualifications and
special skills of the Approved Retailer, as duly noted by
the Supplier, any change in the control, ownership or
management of the company/business of the Approved
Retailer, for any reason whatever, including the (signatory) manager’s death, must be notified immediately to
the Supplier by registered letter with acknowledgement
of receipt.
Unter Berücksichtigung der besonderen Qualifizierungen und Kompetenzen des autorisierten Einzelhändlers, die vom Lieferanten zur Kenntnis genommen wurden, muss jegliche Änderung bezüglich Kontrolle,
Besitz oder Geschäftsführung des Unternehmens des
autorisierten Einzelhändlers unabhängig vom Grund,
einschließlich des Todes des Verantwortlichen (Unterzeichneten), unverzüglich dem Lieferanten per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden.
If the qualitative selection criteria are still satisfied, the
Supplier will offer a new contract to the new business
operator ; in the negative case, the Supplier will terminate the contract, making its decision known within
a time limit of ninety (90) days from receipt of the notification.
Wenn die qualitativen Auswahlkriterien weiterhin erfüllt werden, bietet der Lieferant dem neuen Akteur
einen neuen Vertrag an; im gegenteiligen Fall beendet
der Lieferant den Vertrag, indem er seine Entscheidung
innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Erhalt der
oben genannten Benachrichtigung mitteilt.
In case of termination of the contractual relations, the
sums due by the Approved Retailer will become immediately payable.
Im Falle einer Beendigung der Vertragsverhältnisse werden die vom autorisierten Einzelhändler geschuldeten
Beträge sofort fällig.
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Article 8: CONTRACT TERM
Artikel 8: DAUER DES VERTRAGS
This Contract shall take effect on …………and terminate on 31 December of the year in progress, unless
terminated early according to the terms defined below
in article 10.
Dieser Vertrag tritt am ………….. in Kraft und endet
am 31. Dezember des laufenden Jahres, es sei denn er
wird gemäß den unter Artikel 10 festgelegten Bedingungen beendet.
The same contract will be renewed by tacit renewal at
the end of this period, for successive periods of one (1)
year, as far as the Approved Retailer has fully satisfied
its obligations, and providing it undertakes to fulfil with
the applicable General Conditions of Sale.
Der Vertrag wird am Ende dieses Zeitraums stillschweigend um jeweils ein (1) Jahr verlängert, solange der autorisierte Einzelhändler seine Verpflichtungen voll erfüllt
hat, und vorausgesetzt, er verpflichtet sich, die gültigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten.
If either Party decides to terminate this Contract at the
end of the period in progress, it must inform the other
Party thereof beforehand by sending a registered letter
with acknowledgement of receipt giving at least three
(3) months’ notice prior to the date of termination of
the period in progress. The notice period shall be considered to start on the day of depositing the letter at
the Post Office.
Wenn eine der beiden Parteien beschließt, den Vertrag
am Ende des laufenden Vertragszeitraums zu beenden,
muss sie die andere Partei unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten vor dem Ablaufdatum des entsprechenden Zeitraums darüber informieren, und zwar mit einem Einschreiben mit Rückschein.
Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Datum des Poststempels.
Article 9: EARLY TERMINATION OF THE CONTRACT
Artikel 9: VORZEITIGE BEENDIGUNG DES
VERTRAGS
If any one of these clauses is not executed by, this Contract may be terminated before its expiry date, giving
one (1) month’s notice following non-remedy to the
sending of a registered letter as formal notice, the
aforesaid without prejudice to the right to any damages
in favour of the party not in breach.
Wenn eine der Klauseln nicht erfüllt wird, kann dieser
Vertrag, unbeschadet aller Rechte der schuldlosen Partei, vor seinem Ablaufdatum beendet werden, und
zwar mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat
nach der Nichtbeachtung eines Einschreibebriefes, in
dem die Erfüllung der Klausel gefordert wird. .
Each Party will also be entitled to consider this Contract
as terminated, by right, in case of starting of a protective legal procedure or equivalent.
Beide Parteien haben auch das Recht, diesen Vertrag im
Fall eines Konkursverfahrens oder eines anderen derartigen Verfahrens als von Rechts wegen beendet anzusehen.
Article 10: CONSEQUENCES OF THE TERMINATION
OF THE CONTRACT
Artikel 10: FOLGEN DER BEENDIGUNG DES
VERTRAGS
In all cases of termination of the contract, whatever the
reason thereof, the Approved Retailer must:
– return to the Supplier, within eight (8) days from formal notice sent by the latter, all publicity materials
specific to Approved Retailers, and remove sales documentation from the Point of Sale, and in particular
any medium or sign that may allow customers to
think that it has the role of Approved Retailer of the
Brand,
– cease to assert the name of “KRUPS Approved Retailer”, and terminate any advertising or promotion
actions presenting itself as “KRUPS Approved Retailer” or allowing the recipient thereof to believe that it
has the role of Approved Retailer.
Bei Beendigung des Vertrags aus einem beliebigen
Grund muss der autorisierte Einzelhändler:
– dem Lieferanten innerhalb von acht (8) Tagen nach
Erhalt des Lieferantenschreibens das gesamte Werbematerial für autorisierte Einzelhändler zurücksenden
und die Verkaufsunterlagen von der Verkaufsstelle,
insbesondere Werbemittel oder Logos/Schilder entfernen, die den Kunden im Glauben lassen könnten,
er sei autorisierter Einzelhändler für die Marke,
– die Verwendung der Bezeichnung „Autorisierter
KRUPS-Händler“ einstellen und jede Werbung oder
Verkaufsförderungsaktion, in der er als „Autorisierter
KRUPS-Händler“ auftritt oder die den Empfänger
glauben lassen, er sei ein autorisierter Händler, zu beenden.
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The Approved Retailer, despite loss of the role of Approved Retailer, will still be entitled to sell off the goods
at its Point of Sale, or in stock, for a limited maximum
period of three (3) months.
Der autorisierte Einzelhändler hat trotz des Verlusts seines Status als autorisierter Einzelhändler weiterhin das
Recht, die in der Verkaufsstelle vorhandenen oder auf
Lager liegenden Produkte während einer begrenzten
Dauer von drei (3) Monaten zu verkaufen.
It will, after express agreement from the Supplier, be
able to sell its Products to another Approved Retailer.
Er muss nach ausdrücklicher Genehmigung seitens des
Lieferanten in der Lage sein, seine Produkte an einen
anderen autorisierten Einzelhändler zu verkaufen.
Article 11: GENERAL
Artikel 11: ALLGEMEINES
The Parties agree that the English version of this Contract shall be the valid and binding one. The English
version is the official language between the Parties.
Die Parteien sind sich einig, dass die englische Fassung
des Vertrags die gültige und rechtsverbindliche Version
ist. Die englische Fassung ist die Grundlage für jeden
Austausch zwischen den Parteien.
If any one of the stipulations of this Contract is cancelled in whole or part, the validity of the remaining
stipulations of the contract will not be affected. In this
case, the Parties will, if possible, have to replace this
cancelled stipulation by a valid stipulation corresponding to the spirit and purpose of this Contract.
Wenn irgendeine Klausel dieses Vertrags als Ganzes
oder zum Teil aufgehoben wird, hat dies keinen Einfluss
auf die übrigen Klauseln des Vertrags. In diesem Fall
müssen die Parteien die gestrichene Klausel wenn
möglich durch eine gültige Klausel ersetzen, die dem
Geist und dem Ziel dieses Vertrags entspricht.
This Contract is in line with the scope of contractual
relations between a Supplier and an independent Approved Retailer and, therefore, not of relations between
a principal and its sales agent or an employee. Therefore, the Approved Retailer will exercise the rights
granted by this Contract on its own behalf.
Dieser Vertrag umfasst die Beziehungen zwischen einem Lieferanten und einem freien autorisierten Einzelhändler und beschreibt folglich nicht die Beziehungen
zwischen einem Arbeitgeber und seinem Verkaufspersonal oder seinen Angestellten. Folglich übt der autorisierte Einzelhändler seine von diesem Vertrag garantierten Rechte aus.
The Parties recognise and accept that this Contract represents their joint will. It shall cancel and replace all
other agreements or contracts placed between the
Supplier and the Approved Retailer at an earlier date.
Die Parteien bestätigen und akzeptieren, dass dieser
Vertrag ihren gemeinsamen Willen darstellt. Er annulliert und ersetzt alle anderen Vereinbarungen oder Verträge, die in der Vergangenheit zwischen dem Lieferanten und dem autorisierten Einzelhändler geschlossen
wurden.
Should either Party not assert, on its partner, its rights
relating to any one of the clauses of this contract, and/
or not assert the breach of any one of the contractual
obligations, it will not be interpreted as a waiver of asserting it or benefiting therefrom at a later date, and
will in no way affect its right to assert it at any time
later on.
Sollte eine der Parteien ihre Rechte bezüglich irgendeiner Klausel des Vertrags gegenüber dem Vertragspartner nicht geltend machen und/oder sich nicht über die
Verletzung irgendeiner Vertragsklausel beschweren, gilt
dies auf keinen Fall als Verzicht auf jegliches Recht, das
diese Partei später geltend machen könnte und hat
keinerlei Wirkung auf ihr Recht, zu einem späteren Zeitpunkt Beschwerden vorzubringen.
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Article 12: CONFIDENTIALITY
Artikel 12: GEHEIMHALTUNG
It is expressly agreed between the Parties that the information, not of a publicity nature, and especially financial, accounts and commercial information, communicated to the Approved Retailer by the Supplier is strictly
confidential.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die dem autorisierten Einzelhändler vom Lieferanten mitgeteilten
Informationen, die nicht die Werbung betreffen, sondern finanzieller, buchhalterischer oder kommerzieller
Natur sind, streng vertraulich sind.
The Approved Retailer undertakes not to disclose it to
third parties, in whole or part, either during the contract term – under pain of immediate termination – or
upon expiry of the contract and for two (2) years thereafter.
Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, diese Informationen während der Laufzeit des Vertrags weder
vollständig noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Andernfalls wird dieser Vertrag sofort beendet. Diese Verpflichtung gilt auch während eines Zeitraums von zwei
(2) Jahren nach Ablauf des Vertrags.
Conversely, the Supplier undertakes not to disclose information concerning the Approved Retailer’s business.
Ebenso verpflichtet sich der Lieferant, keine Informationen über die Geschäfte des autorisierten Händlers weiterzugeben.
Article 13: A
PPLICABLE LAW AND SETTLEMENT
OF DISPUTES
Artikel 13: GÜLTIGES GESETZ UND REGELUNG
VON STREITIGKEITEN
13.11 – APPLICABLE LAW
The contract shall be subject to French law.
13.11 – GÜLTIGES GESETZE
Der Vertrag unterliegt dem französischen Gesetz.
13.2 – DISPUTES
In case of any dispute concerning this Contract that the
Parties are unable to resolve amicably, the Parties recognise that the Commercial Court of Lyon shall have exclusive competence, and that the Supplier cannot be
summonsed before another Court, even in case of
more than one defendant or third-party notice, and
that clauses attributing jurisdiction that may exist in
the commercial and administrative documents of the
Approved Retailer cannot prevent application of this
clause.
13.2 – STREITIGKEITEN
Bei Streitigkeiten in Verbindung mit diesem Vertrag, die
von den Parteien nicht auf gütlichem Wege geregelt
werden können, vereinbaren die Parteien, dass ausschließlich das Handelsgericht Lyon zuständig ist und
dass der Lieferant nicht vor eine andere Gerichtsbarkeit
gebracht werden kann, auch nicht wenn es sich um
mehr als einen Angeklagten oder eine Streitverkündung handelt, und dass die Gerichtsstandsklauseln, die
in den Geschäfts- oder Verwaltungspapieren des autorisierten Einzelhändlers erscheinen können, die Anwendung dieser Klausel nicht verhindern können.
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Signed in …………………………………...,
Unterzeichnet in ….…………………………,
on ………………. in two (2) original copies, one
original copy for each party.
den………………………. in zwei (2) Originalaus­
fertigungen, wobei jede Partei eine Ausfertigung
erhält.
For and on behalf of
KRUPS GmbH
Mr Olivier Naccache
Managing Director
Für
KRUPS GmbH
Herr Olivier Naccache
Geschäftsführer
…………………………….
Signature
…………………………….
Unterschrift
Mr Wolfgang Götz
ppa. Sales Director
Herr Wolfgang Götz
ppa. Vertriebsdirektor
……………………………...
Signature
…………………………….
Unterschrift
For and on behalf of
SEB DEVELOPPEMENT
Mr Olivier Naccache,
duly mandated
Managing Director
Für
SEB DEVELOPPEMENT
Herr Olivier Naccache,
ordnungsgemäß befugt
Geschäftsführer
………………………………..
Signature
………………………………..
Unterschrift
For and on behalf of
THE APPROVED RETAILER
Für
AUTORISIERTER EINZELHÄNDLER
…………………………………
…………………………………
Mr/Ms
Herr/Frau
…………………………………
…………………………………
…………………………………
…………………………………
…………………………………
Signature
……………………………..
Unterschrift
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LIST OF APPENDICES :
LISTE DER ANHÄNGE :
Appendix 1: General Conditions of Sale
(in german language)
Appendix 2: List of Products the subject of the contract
(in german language)
Appendix 3: Evaluation Record of the Approved Retailer
Appendix 4: Obligatory qualitative criteria for distribution over the Internet
Anhang 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anhang 2: Liste der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind
Anhang 3: Beurteilungsakte des autorisierten Einzelhändlers
Anhang 4: Obligatorische Qualitätskriterien für den
Vertrieb über Internet
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ANHANG 1
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ZUR VERWENDUNG IM GESCHÄFTSVERKEHR
GEGENÜBER UNTERNEHMEN (Stand: Juni 2009)
I. Allgemeines – Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen des Lieferanten. Entgegen­
stehende oder von den Verkaufsbedingungen des Lieferanten abweichende
Be­dingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferant ihrer Geltung aus­drücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführt.
II. Angebot – Angebotsunterlagen
1. Sofern eine mündlich oder schriftlich, insbesondere unter Einsatz von Tele­
kommunikationsdiensten erfolgende Bestellung als Angebot gemäß §
145 BGB zu qualifizieren ist, kann der Lieferant diese innerhalb von 2
Wochen entweder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder
durch Übersendung der bestellten Ware annehmen.
2. An allen dem Besteller zugänglich gemachten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant
seine Eigen­tums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Alle Unterlagen dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Lieferanten Dritten zugänglich gemacht werden und sind dem Lieferanten, wenn
ein Kaufvertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des
Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferant zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
III. Lieferung – Preise – Zahlungsbedingungen
1. Die Lieferung der Ware sowie der Versand der Ware an einen vom
Erfüllungs­ort abweichenden Ort erfolgt ab Auslieferungslager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie
dem Besteller zumutbar sind.
2. Preise gelten ab Auslieferungslager einschließlich Verpackung zuzüglich
der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum entweder innerhalb von 30 Tagen
ohne Abzug netto oder innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 %
Skonto, frei eingehend auf dem Bankkonto des Lieferanten, zur Zahlung
fällig. Der Käufer kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleich­wertigen Zahlungsaufforderung ohne weiteres in
Verzug. Es gelten die gesetz­lichen Regeln betreffend die Folgen eines Zahlungsverzugs.
4. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Lieferanten anerkannt ist.
IV. Gewährleistung – Haftung
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, ist der Lieferant nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur Nachlieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
2. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Lieferant verpflichtet, alle zum
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrläs­sigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruht. Soweit keine
vorsätzliche Vertrags­verletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorherseh­baren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mangelhaftigkeit der
Ware, ins­besondere weitere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab
Gefahren­übergang. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Lieferung einer mangelhaf­ten Ware im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479
BGB bleibt unberührt.
8. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm
ent­standenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen
Erfüllung aller ihm aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller zustehenden An­sprüche.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
(Vor­behaltsware) pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern.
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3. B
ei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferanten zur
Rechtswahrung unverzüglich zu benachrichtigen.
4. W
ährend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine
Verpfän­dung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ausdrücklich untersagt.
5. D
er Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Eine Weiterveräußerung an Wiederverkäufer
ist nur unter der Bedingung gestattet, dass der Besteller von seinem Kunden Zahlung erhält oder seinerseits den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst über­geht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6. D
er Besteller tritt bereits jetzt alle künftigen, ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungs­halber an den der Abtretung zustimmenden
Lieferanten ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch
nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Lieferant verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzu­ziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den verein­nahmten Erlösen nach­
kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt worden ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines
Zahlungsverzugs, eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Bestellers oder in anderen Fällen eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferanten die zur Geltendmachung
seiner Rechte erforder­lichen Auskünfte zu erteilen und alle erforderlichen
Unterlagen auszuhändigen.
7. B
ei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist der Lieferant nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten
angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer
Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
8. Insoweit der realisierbare Wert aller dem Lieferanten zustehenden
Sicherungs­rechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10
% übersteigt, wird der Lieferant auf Verlangen des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach eigener Auswahl freigeben.
VI. Gerichtsstand – Erfüllungsort
1. G
erichtsstand ist Frankfurt am Main.
2. E rfüllungsort ist der Ort des Auslieferungslagers des Lieferanten, sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3. E s gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung internationalen Kaufrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Copyright: Sämtliche Urheberrechte, urheberrechtliche und sonstige schutzrechtlichen
Verwertungsrechte bleiben vorbehalten.
Eine Wiedergabe ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Lieferung:
In Bestelleinheiten ab Zentrallager Solingen. Einzelhandel ab e 750,–, Großhandel ab e 1.500,– netto Gesamtauftragswert frei Station.
Konditionen:
10 Tage 3%, 30 Tage netto. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie
Gerichtsstand ist Offenbach. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und der
Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns
ab (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Anschrift:
KRUPS GmbH
Herrnrainweg 563067
Offenbach / Main
Telefon: 069-8504-0
Telefax: 069-8504-530
www.krups.de
www.espresseria.de
Lieferadresse:
KRUPS ZENTRALLAGER
Nümmener Feld 10
42717 Solingen
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ANHANG 2
LISTE DER PRODUK TE
ESPRESSO-VOLLAUTOMATEN
WASSERKOCHER
EA8200
Espresseria Automatic
BW500C
Premium Serie
EA8245
Espresseria Automatic
Wasserkocher ProEdition
EA8250
Espresseria Automatic
FLF34W
Edelstahl
EA8260
Espresseria Automatic
BW4108
Wasserkocher mit Display und Temperatureinstellung
ESPRESSO AUTOMATEN
XP5240
Espresso Maschine mit Siebträger
XP5280
Espresso Maschine mit Siebträger
TOASTER
KH7002
Premium Serie
ZITRUSPRESSEN
ZX7000
ESPRESSO AUTOMATEN
MIT NESPRESSO-SYSTEM
XN2120
Nespresso Essenza Programmatic Piano-Schwarz
KB7207
XN2125
Nespresso Essenza Programmatic Titan
(KOMPAKT-)KÜCHENMASCHINEN
XN5000
Nespresso LeCube arctic white
XN5005
Nespresso LeCube titan
XN7005
Nespresso CitiZ
XN7006
Nespresso CitiZ
XN7106
Nespresso Citiz & Milk
XN7505
Nespresso CitiZ & Co
GLAS-KAFFEEMASCHINEN
KM5005
Premium Serie
KM5055
Premium Serie
KM5065
Premium Serie
THERMO-KAFFEEMASCHINEN
KT4065
Premium Serie
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STANDMIXER
KMT Standmixer
KA950E
Prep Expert serie 9000 Lafer
KA940E
Prep Expert serie 9000 Lafer
KA850D
Prep Expert serie 9000 Lafer
KA840D
Prep Expert serie 9000 Lafer
RACLETTE
RE8000
Expert
SANDWICHTOASTER/WAFFELAUTOMATEN
FDD941
Waffeleisen Professional
PG7000
Panini Grill Expert
BROTBACKAUTOMAT
KX7000
BROTBACKAUTOMAT Bread Expert
KAFFEEMÜHLE
GVX232
Zitruspresse, chrom
FRITTEUSEN
Kaffee-Espresso-Mühle ProEdition schwarz
KJ7000
Semi-Professionelle FRITTEUSE
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APPENDIX 3
EVALUATION RECORD OF THE APPROVED RETAILER
Approved retailer
address
Approval date
Approved by
CRITERIA
VALUE
SELECTED
CRITERIA
YES/NO
NUMBER OF
POINTS
MANDATORY CRITERIA
High grade environement of the brand
2
0
Display of unwrapped products
2
0
Specialized sales staff
2
0
Training of sales staff
2
0
Detention of sufficient stock to meet
customers demand
2
0
Brand display furniture
2
0
Space exclusively dedicated to the brand
2
0
Minimum of brand references in catalogue or folders
2
0
Point of sale in high grade positioning
area
2
0
Approved retailer with internet website
2
0
TOTAL MANDATORY CRITERIA
ADDITIONAL CRITERIA
TOTAL OF ADDITIONAL CRITERIA
TOTAL OF CRITERIA
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ANHANG 3
BEURTEILUNGSAK TE DES AUTORISIERTEN EINZELHÄNDLERS
Autorisierter Einzelhändler
Adresse
Datum der Zulassung
Zugelassen von
WERT DES
KRITERIUMS
GEWÄHLTES
KRITERIUM
JA/NEIN
PUNKTEZAHL
OBLIGATORISCHE KRITERIEN
Hochwertige Markenumfeld
2
0
Präsentation der ausgepackten Produkte
2
0
Fachverkäufer
2
0
Schulung der Verkäufer
2
0
Ausreichender Lagerbestand, um den
Bedarf der Kunden abzudecken
2
0
Präsentationselement der Marke
2
0
Ausschließlich für die Marke vorbehaltener Bereich
2
0
Mindestanzahl von verschiedenen Artikeln der Marke in den Katalogen oder
Prospekten
2
0
Verkaufsstelle in einer hochwertigen Geschäftszone
2
0
Autorisierter Einzelhändler mit Internetauftritt
2
0
GESAMTNOTE DER
ISCHEN KRITERIEN
OBLIGATOR-
ZUSÄTZLICHE KRITERIEN
GESAMTNOTE DER ZUSÄTZLICHEN
KRITERIEN
GESAMTNOTE ALLER KRITERIEN
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APPENDIX 4
MANDATORY QUALITATIVE C RITERIA FOR
DISTRIBUTION OVER THE INTERNET
ANHANG 4
OBLIGATORISCHE QUALITÄTSKRITERIEN
FÜR DEN VERTRIEB ÜBER INTERNET
Maintaining the brand image of the Products is linked
to the inseparable manner of the quality of presentation of the Products.
Die Erhaltung des hochwertigen Image der Produkte
hängt unmittelbar mit der hochwertigen Präsentation
der Produkte zusammen.
Distribution of the Products over the Internet must, on
this account, abide by all the following mandatory criteria destined at preserving this image:
Der Vertrieb folgender Produkte über das Internet muss
folglich alle folgenden obligatorischen Qualitätsregeln
für die Erhaltung dieses Image beachten.
• the website must be hosted by a well-known access
supplier, on a reliable server, having an adequate
band of frequencies so as to handle the request of
users satisfactorily.
• Die Website muss von einem anerkannten InternetProvider auf einem zuverlässigen Server gehostet
werden. Die Bandbreite der Frequenzen muss den Bedürfnissen der Internet-Anwender gerecht werden.
• the corporate name, type of company, registered office address, registered [Siret] number of the Approved Retailer, and of the access supplier, must be
mentioned visibly on the website.
• Der Name der Firma, der Typ der Firma, die Adresse
des Firmensitzes, die Registrierungsnummer des autorisierten Einzehlhändlers und des Internet-Providers
müssen auf der Website deutlich sichtbar sein .
• the chosen domain name must not de detrimental for
the Products and/or the Brand.
• Der gewählte Domain-Name darf den Produkten und/
oder der Marke nicht schaden.
• the website must clearly inform users concerning its
activity, the logistic means for delivery of the Products, the existence of an after-sales service and how it
is called upon, any free-of-charge or paying services
offered (especially the conditions of installation, operation and warranty), before making payment.
• Die Website muss die Anwender über ihre Tätigkeit,
die logistischen Mittel für die Lieferung der Produkte,
das Vorhandensein eines Kundendienstes und die
Art, diesen zu kontaktieren, alle angebotenen kostenlosen oder entgeltlichen Dienstleistungen (insbesondere die Installations-, Betriebs- und Garantiebedingungen) eindeutig informieren, bevor die Zahlung
durchgeführt wird.
• the delivery and other terms mentioned on the website must be entirely respected.
• Die Lieferbedingungen und die anderen auf der Website angegebenen Bedingungen müssen vollständig
eingehalten werden.
• the website must include a search engine, allowing
access to all offers of the Product
• Die Website muss eine Suchmaschine beinhalten, die
den Zugang zu allen Angeboten des Produkts ermöglicht.
• the website must guarantee users a protected system
of payment, and at least two different methods of
payment.
• Die Website muss den Anwendern ein gesichertes
Zahlungssystem mit mindestens zwei verschiedenen
Zahlungsmethoden gewährleisten.
• the website must provide a clear and legible explanation concerning the right to withdraw from an order,
in accordance with the consumer protection code,
and the legal and financial conditions of payment and
delivery.
• Die Website muss gut lesbare Informationen über das
Rücktrittsrecht des Bestellers gemäß dem Verbraucherschutzgesetz sowie über die gesetzlichen und finanziellen Zahlungs- und Lieferbedingungen geben.
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• the website must be in accordance with legislation
concerning digital economics, e-commerce, computer freedoms of use, consumer protection, distance
selling, intellectual property rights and advertising
rules.
• Die Website muss die Gesetzgebung bezüglich Handels-Webseiten, e-commerce, Datenschutz, Verbraucherschutz, Versandhandel, geistige Eigentumsrechte
und Werbevorschriften beachten.
• the website must mention the capacity of the “Brand
Approved Retailer“
• Die Website muss die Eigenschaft „autorisierter
Händler der Marke“ angeben.
• the Products must be clearly identifiable and distinct
from other brands of products, through reproduction
of the logos, trademarks, designs and colours of the
Brand.
• Die Produkte müssen durch die Darstellung der Logos, der eingetragenen Markenzeichen, der Designs
und Farben der Marke klar erkennbar und von den
anderen Marken zu unterscheiden sein.
• the website must mention the name of the Products,
their precise description, their specifications and technical characteristics, and the retail price.
• Die Website muss die Namen der Produkte, ihre genaue Beschreibung, ihre Besonderheiten und ihre
technischen Merkmale sowie den Verkaufspreis nennen.
• the website must present the Products attractively, by
displaying photographs of the Products, and texts
containing references to the design, quality, reliability
of the Products, and their ability to meet the specific
needs of users.
• Die Website muss die Produkte attraktiv präsentieren,
indem Fotos der Produkte und Texte mit Bezugnahme
auf das Design, die Qualität, die Zuverlässigkeit der
Produkte und ihre Fähigkeit, die spezifischen Bedürfnisse der Anwender zu erfüllen, gezeigt werden.
• the website must not present competitive products
on pages that present the Products
.
• Die Website darf auf den Seiten, auf denen die Produkte gezeigt werden, keine Konkurrenzprodukte
abbilden.
• the Products must not be used as promotional tool
(such as gift for purchase) in favour of other products
on the website, in conditions that may harm their image.
• Die Produkte dürfen nicht als verkaufsförderndes Instrument (als Geschenk bei einem Kauf) zugunsten
anderer Produkte auf der Website und unter Bedingungen, die ihrem Image schaden könnten, verwendet werden.
• the website must not cause any confusion, of a
graphical, terminological or other nature, that may
lead the user to believe that it is the Supplier’s website.
• Die Website darf kein grafisches, terminologisches
oder sonstiges Element enthalten, das den Anwender
glauben lassen könnte, dass er sich auf der Website
des Lieferanten befindet.
• the website must prepare for standard questions concerning the Products, and normal responses thereto.
• Die Website muss auf die üblichen Fragen bezüglich
der Produkte vorbereitet sein und diese Fragen beantworten können.
• the website must very visibly mention a help-line
number open at least 8 hours per day, 6 days per
week, such that users may make contact, within an
average time limit of 2 minutes, with qualified and
trained staff able to advise them, and respond accurately to all of their questions concerning the Products.
• Die Website muss die Nummer einer mindestens 8
Stunden täglich und 6 Tage pro Woche erreichbaren
telefonischen Hotline gut sichtbar angeben, damit die
Anwender innerhalb durchschnittlich 2 Minuten Kontakt mit qualifiziertem und geschultem Verkaufspersonal aufnehmen können, das sie beraten und alle
Fragen zu den Produkten präzise beantworten kann.
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• the website must also allow for users to ask questions
online concerning the Products, prices, order procedure, and to obtain a personal reply within a maximum guaranteed time limit of 24 hours for working
days, and within 36 hours for Sundays and public
holidays, subject to the complexity of the question.
• Die Website muss den Anwendern auch die Möglichkeit geben, online Fragen zu den Produkten, Preisen
sowie dem Bestellverfahren zu stellen und je nach
Schwierigkeitsgrad der Frage innerhalb einer garantierten Höchstdauer von 24 Stunden an den Werktagen und von 36 Stunden an den Sonn- und Feiertagen eine persönliche Antwort zu erhalten.
• the website must be able to give users, who so request, a contact person within 24 hours with respect
to any call relating to a difficulty in use of the Product,
for the fixing of a meeting and/or a breakdown analysis.
• Die Website muss dem Anwender auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden nach seinem Anruf aufgrund
eines Problems bei der Benutzung eines Produkts den
Namen einer Kontaktperson geben, um einen Termin
für ein Treffen und/oder eine Fehleranalyse zu vereinbaren.
• the website must present a minimum customer service rate of 85% (calls answered against calls made).
• Die Website muss eine Mindestzufriedenheitsquote
der Kundschaft von 85 % aufweisen (Antworten auf
gestellte Fragen).
The planned website must be proposed to the Supplier
in advance, so that it is able to verify that it meets the
brand image of the Products and/or of the Brand, and
the aforementioned criteria.
Dem Lieferanten muss im voraus eine Version der Website vorgestellt werden, damit dieser prüfen kann, ob
das Image der Produkte und/oder der Marke und die
oben genannten Kriterien beachtet werden.
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