selektiver vertriebsvertrag selective distribution contract - E
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selektiver vertriebsvertrag selective distribution contract - E
SELEC TIVE DISTRIBUTION CONTR AC T SELEK TIVER VERTRIEBSVERTR AG for KRUPS products Approved Retailers with Point of Sale für die Produkte der Marke KRUPS Autorisierte Einzelhändler mit Verkaufsstelle RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 1 10.09.09 16:40 Between Zwischen KRUPS GmbH, whose registered office address is Herrnrainweg 5, D-63067 Offenbach KRUPS GmbH, mit eingetragenem Firmensitz an folgender Adresse: Herrnrainweg 5, D-63067 Offenbach Acting in the person of Olivier Naccache as Managing Director duly authorized and domiciled at the said address, In der Person von Olivier Naccache in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer handelnd, ordnungsgemäß befugt und mit Zustellungsadresse an der besagten Anschrift, SEB DEVELOPPEMENT, vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 806 400 Euro, mit Gesellschaftssitz an folgender Adresse: Chemin du Petit-Bois, 69 130 ECULLY, Frankreich, vertreten von Herrn Harry TOURET, Vorsitzender, SEB DEVELOPPEMENT, Simplified Joint-Stock company, having a capital of 806 400 euros, whose registered office address is Chemin du Petit-Bois, 69 130 ECULLY, France represented by Mr Harry TOURET, Chairman, SEB DEVELOPPEMENT also intevenes in the Contract as the company in charge of the strategy of KRUPS B brand for Groupe SEB SEB DEVELOPPEMENT tritt in diesem Vertrag auch als Unternehmen auf, das für die Strategie der Marke KRUPS im Auftrag der Groupe SEB verantwortlich ist Hereinafter referred to as “The Supplier” First Party, Nachstehend bezeichnet als „Der Lieferant“ einerseits, And Und Hereinafter referred to as “The Approved Retailer”, Second Party, Nachstehend bezeichnet als „Der autorisierte Einzelhändler“ andererseits Hereinafter referred to together as “The Parties” Nachstehend gemeinsam bezeichnet als „die Parteien“ RECITALS: VERTRAGSRAHMEN: SEB DEVELOPPEMENT defines the brand strategy and policy for Groupe SEB. According to this mission, it has defined objective criteria for KRUPS brand selective distribution. SEB DEVELOPPEMENT legt die Strategie der Marke und die Politik der Groupe SEB fest. Im Rahmen dieser Aufgabe hat sie objektive Kriterien für den selektiven Vertrieb der Marke KRUPS festgelegt. As KRUPS GmbH distributes the GROUPE SEB’s products in Germany, SEB DEVELOPPEMENT hereby mandates KRUPS GmbH (the Supplier) to implement its brand strategy locally. Da KRUPS GmbH die Produkte der Groupe SEB in Deutschland vertreibt, erteilt hiermit SEB DEVELOPPEMENT KRUPS GmbH (dem Lieferanten) den Auftrag, die Markenstrategie vor Ort umzusetzen. The Supplier holds the right to utilise the KRUPS Brand in Germany. The product range of this Brand includes small household and domestic appliances. Der Lieferant verfügt über das Recht, die Marke KRUPS in Deutschland zu verwenden. Das Produktsortiment dieser Marke umfasst kleine Haushalts-Elektrokleingeräte. 2 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 2 10.09.09 16:40 These high-quality products of wide renown, known and valued in Germany as well as abroad, must be marketed according to conditions appropriate to the KRUPS brand image, under the responsibility and with the skills of qualified personnel. Diese sehr hochwertigen Produkte mit hohem Bekanntheitsgrad, die in Deutschland sowie im Ausland bekannt und geschätzt sind, müssen unter Beachtung der für das Image der Marke KRUPS geeigneten Bedingungen und unter der Verantwortung und mit kompetenten qualifizierten Personals vermarktet werden. In view of their high quality, distribution of these products requires certain services, in particular advice and demonstration services suited to achieve customer satisfaction. Aufgrund ihres hohen Qualitätsstandards macht der Vertrieb dieser Produkte bestimmte Dienstleistungen, insbesondere Beratung und Vorführung, erforderlich, um den Verbraucher zufrieden zu stellen. According to these conditions, the Supplier has decided to entrust the distribution of these products to Approved Retailers, selected according to objective qualitative criteria linked, especially, to their professional skills, to the layout of their points of sale, to the products being made available in a quality environment, as also to the advice services given to consumers. Demzufolge hat der Lieferant beschlossen, den Vertrieb dieser Produkte autorisierten Einzelhändlern anzuvertrauen, die nach objektiven Qualitätskriterien ausgewählt werden, welche sich insbesondere auf ihre beruflichen Kompetenzen, die Gestaltung ihrer Verkaufsstellen, das Angebot der Produkte in einer hochwertigen Umgebung und die Beratung der Verbraucher beziehen. WHEREFORE IT HAS BEEN AGREED AS FOLLOWS: AUFGRUND DESSEN WURDE FOLGENDES VEREINBART: Article 1: DEFINITIONS Artikel 1: DEFINITIONEN Each time that they are used herein, the terms below shall have the following meaning: Immer wenn die folgenden Begriffe hier verwendet werden, haben sie die folgende Bedeutung: Supplier: KRUPS GmbH Lieferant: KRUPS GmbH Approved Retailer: ………………………… …………………………………………………... Autorisierter Einzelhändler: ………………………………………………… Brand: the KRUPS Brand properly registered as a TM internationally and in the EC covering the territory of Germany, and where the Supplier is authorized by the holder of the KRUPS TM to grant utilisation licences within the scope of this Contract. Marke: Die Marke KRUPS ist eine international und in der EU eingetragene Marke und deckt das Gebiet von Deutschland ab. Der Lieferant wird vom Eigentümer der eingetragenen Marke KRUPS berechtigt, im Rahmen dieses Vertrags Verwendungslizenzen zu gewähren. Products: the products having the KRUPS Brand, offered for sale by the Supplier to the Approved Retailer, for sale in the Point of Sale, and described in appendix 2, excluding products that may be produced after this Contract coming into force, and which will only be able to be marketed by the Approved Retailer following an express agreement between the Parties. Produkte: Die Produkte der Marke KRUPS, die dem autorisierten Einzelhändler vom Lieferanten zum Verkauf in der Verkaufsstelle angeboten werden und die im Anhang 2 beschrieben sind. Außerdem Produkte, die nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags produziert werden und die vom autorisierten Einzelhändler nur im Rahmen einer besonderen Vereinbarung oder eines Verkaufs dokumentes zwischen den Parteien vertrieben werden. Point of Sale: the sales premises where the Approved Retailer operates its business concern. Verkaufsstelle: Die Verkaufsräume, in denen der autorisierte Einzelhändler sein Geschäft führt. 3 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 3 10.09.09 16:40 Contract: this Contract in its entirety, including the appendices which form an integral part thereof. Vertrag: Dieser Vertrag in seiner Gesamtheit, einschließlich der Anhänge, die wesentlicher Bestandteil davon sind. Evaluation record: the contractual document, in force on the day of signature of the Contract, enclosed in appendix 3, and defining the criteria satisfied by the Approved Retailer, as well as the number of points awarded by the Supplier for each criterion. Beurteilungsakte: das zum Tag der Unterzeichnung des Vertrags gültige vertragliche Dokument in Anhang 3, in dem die vom autorisierten Einzelhändler erfüllten Kriterien sowie die Anzahl der Punkte definiert sind, die der Lieferant für jedes Kriterium vergeben hat. Article 2: PURPOSE OF THE CONTRACT Artikel 2: GEGENSTAND DES VERTRAGS The Supplier grants the capacity of “Approved Retailer” for the KRUPS Brand to the other contracting party. For the aforesaid, the Approved Retailer shall place its skills in the service of distribution of the Products, and undertakes to distribute them during the Contract term according to conditions appropriate for the brand image, so as to achieve customer satisfaction. Der Lieferant bestätigt der anderen Vertragspartei den Status als „autorisierter Einzelhändler“ für die Marke KRUPS. Der autorisierte Einzelhändler stellt für den Lieferanten seine Kompetenzen in den Dienst des Vertriebs der Produkte und verpflichtet sich, diese während der Vertragsdauer gemäß den für das Image der Marke geeigneten Bedingungen zu vertreiben, um den Verbraucher zufrieden zu stellen. The Approved Retailer will purchase the Products as an independent retailer, and will sell them in its own name, on its own behalf, and at its own risk. Der autorisierte Einzelhändler kauft die Produkte als unabhängiger Händler und verkauft sie in seinem eigenen Namen unter seiner eigenen Verantwortung und auf eigene Gefahr. Article 3: CONDITIONS OF APPROVAL OF THE APPROVED RETAILER Artikel 3: BEDINGUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG DES AUTORISIERTEN EINZELHÄNDLERS 3.1 – PRINCIPLE OF APPROVAL BY POINT COUNT The Approved Retailer, in order to be authorised by the Supplier to market the KRUPS Products, must satisfy qualitative objective selection criteria. These selection criteria are marked by the Supplier on the basis of a point scale. Each criterion awarded by the Supplier shall be worth 2 points. 3.1 – PRINZIP DER ZULASSUNG NACH PUNKTEN Damit der autorisierte Einzelhändler vom Lieferanten die Berechtigung erhält, die Produkte der Marke KRUPS zu vermarkten, muss er qualitative Auswahlkriterien erfüllen. Diese Auswahlkriterien werden vom Lieferanten auf der Basis einer Notenskala notiert. Jedes vom Lieferanten bestätigte Kriterium erhält zwei Punkte. So as to have the benefit of the Supplier’s approval, the Approved Retailer must have at least 14 points out of the maximum of 20 points that can be awarded by the Supplier. Damit der autorisierte Einzelhändler die Zulassung des Lieferanten erhält, muss er mindestens 14 von 20 möglichen Punkten erzielen. In all cases, the Approved Retailer must always satisfy all the mandatory criteria defined in article 3.2, and at least two of the additional criteria defined in article 3.3. Auf jeden Fall muss der autorisierte Einzelhändler immer alle unter Artikel 3.2. festgelegten obligatorischen Kriterien und mindestens zwei der zusätzlichen Kriterien, die unter Artikel 3.3. genannt sind, erfüllen. 4 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 4 10.09.09 16:40 3.2 – MANDATORY CRITERIA 3.2 – OBLIGATORISCHE KRITERIEN 3.2.1 – High-grade environment of the Brand The Approved Retailer must be seller of a minimum of four (4) selective high-grade brands including food preparation appliances and espresso coffee machines with : – a minimum of two (2) selective high-end brands in food preparation and electrical cooking appliances – a minimum of two (2) selective high-end brands in espresso coffee machines 3.2.1 – Hochwertiges Umfeld der Marke Der autorisierte Einzelhändler muss Geräte für die Zubereitung von Speisen und Espressomaschinen von mindestens vier (4) selektiven, hochwertigen Marken verkaufen: – mindestens zwei (2) selektive, hochwertige Marken bei Geräten für die Zubereitung von Speisen und Elektrokochgeräten. – mindestens zwei (2) selektive, hochwertige Marken bei Espressomaschinen. Especially considered as high-grade brands are Miele, Jura, Kitchen Aid, WMF, Saeco, Kenwood.������������ It is understood that this list is given for indication purposes only. Insbesondere folgende Marken gelten als hochwertige Marken: Miele, Jura, Kitchen Aid, WMF, Saeco, Kenwood. Diese Liste dient nur zur Information. The Approved Retailer shall abstain from selling the Products alongside goods that may depreciate them. Der autorisierte Einzelhändler darf die Produkte nicht neben Waren anbieten, die diese abwerten könnten. 3.2.2 – Display of the unwrapped Products The Approved Retailer shall display the Products without original packaging in an appropriate location, which sets off the Products of said Brand. This display shall permit customers to appreciate the quality of the Products and the high-positioning of the brand. 3.2.2 – Präsentation der ausgepackten Produkte Der autorisierte Einzelhändler muss die Produkte ohne Originalverpackung an einer geeigneten Stelle präsentieren, welche die Produkte der besagten Marke richtig zur Geltung bringen. Diese Präsentation muss den Kunden die Möglichkeit geben, die Qualität der Produkte und die High-End-Positionierung der Marke zu erkennen. The Products will be kept in perfect state of presentation and preservation. Die Produkte werden in einem einwandfreien Präsentations- und Erhaltungszustand gehalten. The Approved Retailer shall also display the accessories. Der autorisierte Einzelhändler muss auch das Zubehör präsentieren. 3.2.3 – Specialised sales staff The Approved Retailer shall have, at the Point of Sale and in normal working hours, specialised sales staff immediately available to give customers a high-grade service. 3.2.3 – Spezialisiertes Verkaufspersonal Der autorisierte Einzelhändler muss in seiner Verkaufsstelle und während der normalen Öffnungszeiten über Fachpersonal verfügen, um den Kunden einen hochwertigen Service zu bieten. 3.2.4 – Training of sale staff The Approved Retailer undertakes that its sales staff shall take twice a year training courses organised by the Supplier. The training shall take place on the Point of Sale or in any place chosen by the Supplier 3.2.4 – Ausbildung des Verkaufspersonals Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, dass sein Verkaufspersonal pro Jahr zwei vom Lieferanten organisierte Schulungen besucht. Die Schulung findet in der Verkaufsstelle oder an einem beliebigen anderen, vom Lieferanten gewählten Ort statt. 3.2.5 – Detention of a sufficient stock to meet the demand of consumers The Approved Retailer must display on the shelves or in a space dedicated to Krups brand, a representative selection of Supplier’s Products which corresponds to customer’s expectation and request. 3.2.5 – Ausreichender Lagerbestand, um die Nachfrage der Kunden zu erfüllen Der autorisierte Einzelhändler muss auf den Regalen oder in einem für die Produkte der Marke Krups vorbehaltenen Bereich eine repräsentative Auswahl der Produkte des Lieferanten ausstellen, die den Erwartungen und den Nachfragen der Verbraucher entspricht. 5 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 5 10.09.09 16:40 A reserve of stocks of Products must also be maintained that is sufficient to meet customers’ needs. Er muss auch einen ausreichenden Bestand an Produkten bevorraten, um die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen. 3.3 – ADDITIONAL CRITERIA 3.3 – ZUSÄTZLICHE KRITERIEN 3.3.1 – Brand display furniture The Approved Retailer undertakes to use the furniture proposed by the Supplier and taking into account of the annual financial objectives of turnover defined in parallel with the Supplier for Products’ display at the Point of Sale. The furniture shall be exclusively dedicated to the Products. 3.3.1 – Display-Element der Marke Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, das vom Lieferanten angebotene Display-Element zu verwenden und die mit dem Lieferanten vereinbarten jährlichen Umsatzziele für die Präsentation der Produkte in der Verkaufsstelle zu berücksichtigen. Das Display-Element wird ausschließlich für KRUPS Produkte verwendet. 3.3.2 – Space exclusively dedicated to the Brand The Approved Retailer undertakes to display the Products in a space exclusively dedicated to the Brand. This dedicated space shall correspond to the high-grade positioning of the Brand. 3.3.2 – Ausschließlich für die Marke vorbehaltener Bereich Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, die Produkte in einem ausschließlich der Marke vorbehaltenen Bereich zu präsentieren. Dieser reservierte Bereich muss der High-End-Positionierung der Marke entsprechen. 3.3.3 – Minimum of Brand references in catalogues or folders The Approved Retailer undertakes to present a minimum of Products in its catalogues or folders. However, this criterion shall be balanced regarding the Brand assortment chosen by the Approved Retailer. 3.3.3 – Mindestanzahl von verschiedenen Artikeln der Marke in den Katalogen oder Prospekten Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, eine Mindestanzahl an Produkten in seinen Katalogen oder Prospekten zu präsentieren. Jedoch wird dieses Kriterium durch das vom autorisierten Einzelhändler gewählte Sortiment der Marke ausgeglichen. 3.3.4 – Point of Sale in high-grade positioning area The Point of Sale of the Approved Retailer shall be located in a high-grade shopping area in accordance with the high-grade image of the Brand. 3.3.4 – Verkaufsstelle in einem Umfeld, das für hohe Qualität steht Die Verkaufsstelle des autorisierten Einzelhändlers befindet sich in einer hochwertigen Geschäftszone, die mit dem Qualitätsimage der Marke übereinstimmt. 3.3.5 – Approved Retailer with internet website The Approved Retailer with Point of Sale disposing of an Internet website for the distribution of the Products which meets the criteria set out in appendix 4. 3.3.5 – Autorisierter Einzelhändler mit Internetauftritt Der autorisierte Einzeländler mit einer Verkaufsstelle, der einen Internetauftritt für den Vertrieb der Produkte besitzt, beachtet die in Anhang 4 genannten Kriterien. Article 4: OBLIGATIONS OF THE APPROVED RETAILER Artikel 4: VERPFLICHTUNGEN DES AUTORISIERTEN EINZELHÄNDLERS 4.1 – POINT OF SALE The Approved Retailer guarantees that its Point of Sale satisfies all the mandatory criteria referred to in article 3.2 and the additional criteria accepted by it among those defined in article 3.3. The Approved Retailer acknowledges that this clause represents an essential and defining condition of the Supplier’s agreement to its approval in the KRUPS selective distribution network. 4.1 – VERKAUFSSTELLE Der autorisierte Einzelhändler gewährleistet, dass seine Verkaufsstelle alle unter 3.2 beschriebenen, rechtsverbindlichen Kriterien sowie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt, die u.a. unter 3.3 definiert und von ihm akzeptiert worden sind. Der autorisierte Einzelhändler bestätigt, dass diese Klausel eine wesentliche und eindeutige Voraussetzung für die Zustimmung des Lieferanten zu seiner Aufnahme im KRUPS Selective Distribution Netz darstellt. 6 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 6 10.09.09 16:40 If the Supplier observes, during an inspection of the Point of Sale, that the latter does not conform to the approval criteria validated in the Evaluation Record, the Supplier will inform the Approved Retailer immediately thereof in writing. The latter will then have a time limit of 14 days, after discussion with the Supplier, to carry out any modification necessary for satisfying the criteria validated in the Evaluation Record. Without any modification to satisfy the criteria in this period, the Supplier shall be authorised to terminate the Agreement according to the rules defines in article 10. Wenn der Lieferant bei einer Prüfung der Verkaufsstelle feststellt, dass diese die in der Beurteilungsakte festgehaltenen Genehmigungskriterien nicht erfüllt, wird der Lieferant den autorisierten Einzelhändler sofort schriftlich davon in Kenntnis setzen. Dieser hat dann 14 Tage Zeit, um nach seinem Gespräch mit dem Lieferanten die Änderungen durchzuführen, die zur Erfüllung der im Beurteilungsbericht festgehaltenen Kriterien notwendig sind. Werden keine Änderungen zur Erfüllung der Kritieren in diesem Zeitraum durchgeführt, ist der Lieferant berechtigt, die Vereinbarung gemäß der in Klausel 10 definierten Bestimmungen zu kündigen. 4.2 – P ROHIBITED RESALE TO NON-APPROVED DISTRIBUTORS So as to assure the effectiveness of the selective distribution network set in place, the Approved Retailer shall abstain from selling the Products to Customers who are not end users unless such customers satisfy with the criteria referred to in article 3. 4.2 – VERBOT EINES WEITERVERKAUFS AN NICHT AUTORISIERTE EINZELHÄNDLER Um die Wirksamkeit des eingerichteten selektiven Vertriebsnetzes zu garantieren, muss es der autorisierte Einzelhändler unterlassen, Produkte an Kunden zu verkaufen, die keine Endverbraucher sind, es sei denn diese Kunden erfüllen die Kriterien unter Artikel 3. 4.3 – PUBLISHING OF CATALOGUES The Approved Retailer is authorised to reproduce the Products in catalogues when said presentation of the Products in catalogues is performed in an appropriate environment, i.e. alongside comparable renowned high-grade branded products such as Miele, Jura, Kitchen Aid, WMF, Saeco, Kenwood, where this list must not be considered as restrictive. 4.3 – VERÖFFENTLICHUNG VON KATALOGEN Der autorisierte Einzelhändler ist berechtigt, die Produkte in den Katalogen abzubilden, wenn die genannte Abbildung der Produkte in einer geeigneten Umgebung erfolgt, d.h. zusammen mit Produkten hochwertiger Marken wie Miele, Jura, Kitchen Aid, WMF, Saeco, Kenwood, wobei diese Liste nicht erschöpfend ist. The Products of the KRUPS Brand must be clearly identifiable and distinct from other brands of products, through reproduction of the logos, trademarks, designs and colours of KRUPS. Die Produkte der Marke KRUPS müssen durch die Darstellung der Logos, der eingetragenen Marken, der Designs und Farben von KRUPS klar erkennbar und von den anderen Marken zu unterscheiden sein. 4.4 – SALE OVER THE INTERNET The Approved Retailer is authorised to market the Products over the Internet, providing it fulfils with all the qualitative criteria defined in appendix 4. 4.4 – VERKAUF IM INTERNET Der autorisierte Einzelhändler ist berechtigt, die Produkte über das Internet zu vermarkten, vorausgesetzt er erfüllt alle im Anhang 4 genannten Qualitätskriterien. 4.5 – SUPPLYING The Approved Retailer shall address its orders to the Supplier or to its wholesaler. It can also be supplied by any Approved Retailer. The prices and conditions of sale applicable to purchases of Products by the Approved Retailer shall be those shown in the Supplier’s General Conditions of Sale reproduced in appendix 1 ( only for any order addressed directly to the Supplier), and where the Approved Retailer expressly declares that it is aware thereof and that it agrees to them. 4.5 – LIEFERUNG Der autorisierte Einzelhändler bestellt beim Lieferanten oder bei seinem Großhändler. Er kann auch von jedem autorisierten Einzelhändler beliefert werden. Die Preise und Geschäftsbedingungen für den Kauf der Produkte durch den autorisierten Einzelhändler sind die im Anhang 1 abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten (nur für die direkt beim Lieferanten erteilten Bestellungen), wenn der autorisierte Einzelhändler ausdrücklich erklärt, dass er von diesen Bedingungen Kenntnis genommen hat und dass er sie akzeptiert. 7 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 7 10.09.09 16:40 4.6 – PROMOTION OF THE BRAND The Approved Retailer undertakes to promote the KRUPS Brand by all appropriate means. On request by the Supplier, it will communicate to it any publicity performed by it outside of the point of sale or of the catalogue, and will take into account any observations concerning respect of the brand image of the Products. 4.6 – VERKAUFSFÖRDERUNG DER MARKE Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, den Verkauf der Marke KRUPS mit allen geeigneten Mitteln zu fördern. Auf Anfrage des Lieferanten teilt er diesem jede außerhalb der Verkaufsstelle oder des Katalogs realisierte Werbung mit und berücksichtigt alle Beobachtungen hinsichtlich der Beachtung des Image der Produkte. 4.7 – G ENERAL OBLIGATION TO PROVIDE INFORMATION The Approved Retailer undertakes to keep the Supplier informed: – of the penetration of the Products with customers, – of any modification to any of the details of the selection criteria defined in this contract (cf. appendix 3) 4.7 – ALLGEMEINE AUSKUNFTSPFLICHT 4.8 – TARIFF POLICY The Approved Retailer shall be free in its tariff policy, providing it shall be in accordance with the image of excellence of the KRUPS Brand. The Approved Retailer undertakes not to adopt tariff promotions that use the Products as promotional tools in circumstances, which may harm the image of the KRUPS Brand or the reputation of excellence of the Products. 4.8 – PREISGESTALTUNG Der autorisierte Einzelhändler gestaltet seine Preise frei, vorausgesetzt er beachtet das ausgezeichnete Image der Marke KRUPS. Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, keine Verkaufsförderung zu betreiben, bei der die Produkte als verkaufsfördernde Instrumente unter Bedingungen verwendet werden, die dem Image der Marke KRUPS oder dem ausgezeichneten Ruf der Produkte schaden könnten. 4.9 – PRODUCT WARRANTY Taking account of the high-grade nature of the Products, the Approved Retailer undertakes to check any Products returned by consumers, and to apply the warranty provisions specified by the Supplier in its warranty analysis folder. 4.9 – PRODUKTGARANTIE Unter Berücksichtigung der hochwertigen Qualität der Produkte verpflichtet sich der autorisierte Einzelhändler, alle von den Verbrauchern zurückgesandten Produkte zu überprüfen und die vom Lieferanten in seinem Garantieheft genannten Garantiebedingungen anzuwenden. Article 5: OBLIGATIONS OF THE SUPPLIER Artikel 5: VERPFLICHTUNGEN DES LIEFERANTEN 5.1 – DELIVERY The Supplier undertakes to fulfil the orders of the Approved Retailer as soon as possible. Any delays in delivery time cannot bring about any compensation, refusal of goods, or cancellation of pending orders. However, if one (1) month after the date initially specified for the delivery, the delivery has not been made for any reason other than for a case of force majeure or fortuitous event, either Party may cancel the order without the payment of indemnities, or compensation. The Supplier shall be released from any obligation to deliver in case of force majeure or fortuitous events, or any circumstances outside of the Supplier’s responsibility, and the aforesaid without payment of any indemnity. 5.1 – LIEFERUNG Der Lieferant verpflichtet sich, die Bestellungen des autorisierten Einzelhändlers so schnell wie möglich zu liefern. Verspätete Lieferungen sind kein Grund für eine Entschädigung, Annahmeverweigerung oder Stornierung der offenen Bestellungen. Wenn die Lieferung jedoch einen (1) Monat nach dem ursprünglich angegebenen Liefertermin aufgrund etwas anderem als höherer Gewalt oder einem unvorhersehbaren Ereignis nicht erfolgt ist, kann jede der Parteien die Bestellung ohne Zahlung einer Entschädigung stornieren. In Fällen höherer Gewalt oder bei Eintreten eines unvorhergesehenen Ereignisses oder infolge jeglicher Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegen, wird der Lieferant von sämtlichen Lieferpflichten entbunden und muss keinerlei Entschädigung zahlen. Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, den Lieferanten über folgendes zu informieren: – Marktdurchdringung der Produkte bei den Kunden, – Änderungen jeglicher Details der in diesem Vertrag genannten Auswahlkriterien (siehe Anhang 3). 8 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 8 10.09.09 16:40 Without prejudice to the provisions to be taken vis-à-vis the carrier, any complaints concerning apparent defects, or nonconformity of the product delivered compared to the product ordered or to the delivery note, must be formulated in writing within eight (8) days of delivery of the Products. Unbeschadet der Maßnahmen, die gegenüber dem Spediteur zu ergreifen sind, muss jede Beschwerde bezüglich sichtbarer Fehler oder einer mangelnden Übereinstimmung der gelieferten Produkte mit den bestellten Produkten oder mit dem Lieferschein schriftlich innerhalb von acht (8) Tagen nach der Lieferung der Produkte mitgeteilt werden. The Supplier undertakes to take back, at its cost, any Product with a manufacturing defect, providing this Product has been stored, displayed or used according to normal conditions, and fulfilling with the General Conditions of Sale reproduced in appendix 1. Der Lieferant verpflichtet sich, unter Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anhang 1 jegliches Produkt mit Fabrikationsfehlern auf seine Kosten zurückzunehmen, vorausgesetzt das Produkt wurde unter normalen Bedingungen gelagert, präsentiert oder verwendet. This undertaking shall be subject to the Supplier’s prior agreement, the Supplier not being obliged in any way to take back Products that have become shop-soiled or damaged due to the Approved Retailer’s or its customer’s fault. Hierzu ist das vorherige Einverständnis des Lieferanten erforderlich, denn dieser ist keinesfalls verpflichtet, die Produkte zurückzunehmen, die aufgrund fehlender Sorgfalt des autorisierten Einzelhändlers oder seines Kunden verschmutzt oder beschädigt wurden. 5.2 – TRAINING The Supplier assures the training of its representatives such that they are able to orient the Approved Retailer with respect to its orders according to the specificity of its Point of Sale and its customers. 5.2 – SCHULUNG Der Lieferant gewährleistet die Schulung seiner Ver treter, damit diese den autorisierten Einzelhändler bei seinen Bestellungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Verkaufsstelle und deren Kunden beraten können. The Supplier also undertakes to provide free-of-charge training to sellers of the Products by way of organising training courses, where technical advisors will explain the specificity of the Products and the best methods of selling them. Der Lieferant verpflichtet sich auch, die Verkäufer der Produkte kostenlos zu schulen, indem er Schulungsseminare veranstaltet, bei denen technische Berater die Besonderheiten der Produkte und die besten Verkaufstechniken erklären. 5.3 – TECHNICAL AND ADVERTISING ASSISTANCE The Supplier undertakes to assist the Approved Retailer in the development of its activity in giving the latter all information and documents concerning initiatives relating to promotion and sale of the Products. 5.3 – TECHNISCHE UND VERKAUFSFÖRDERNDE UNTERSTÜTZUNG Der Lieferant verpflichtet sich, den autorisierten Einzelhändler dabei zu unterstützen, seine Geschäftstätigkeit zu entwickeln, indem er ihm alle Informationen und Dokumente in Verbindung mit Werbe- und Verkaufs aktionen der Produkte gibt. The Supplier shall provide liaison, according to the best possible conditions, between the Approved Retailer and its own production, research and marketing departments. Der Lieferant muss als optimales Bindeglied zwischen dem autorisierten Einzelhändler und seinen eigenen Produktions-, Forschungs- und Marketingabteilungen fungieren . 9 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 9 10.09.09 16:40 Article 6: UTILISATION OF THE BRAND Artikel 6: VERWENDUNG DER MARKE The Supplier authorises the Approved Retailer to use the Brand, solely in relation with sale of the Products, and for the performance of this Contract according to the conditions described below: – not objecting to the validity of Brand and/or other intellectual property right registrations connected with the Products, – using the Brand solely in relation to the Products and the performance of this Contract, – not using the Brand for purposes other than those specified under this Contract, without the Supplier’s prior written agreement, – not using, or allowing the use of, a name, business name, trade name, or other trade designation including the Brand or trade name of the Supplier, – informing the Supplier of any infringement or unfair competition concerning the Products and/or the other intellectual property rights connected with Products – Stopping use of the Brand upon termination of this Contract. Der Lieferant berechtigt den autorisierten Einzelhändler, die Marke nur im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte und zur Erfüllung dieses Vertrags gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu verwenden: – ohne Einwände gegen die Gültigkeit der Eintragungen hinsichtlich der Marke und/oder der geistigen Eigentumsrechte an den Produkten zu erheben, – die Marke nur in Verbindung mit den Produkten und in Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden , – die Marke ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lieferanten zu keinem anderen Zweck außer den in diesem Vertrag genannten Zwecken zu verwenden, – keinen Namen, keine Geschäfts- oder Firmenbezeichnung sowie keine andere Handelsbezeichnung einschließlich des Marken- oder Firmennamens des Lieferanten zu verwenden bzw. deren Verwendung zu gestatten, – den Lieferanten über jede Rechtsverletzung oder jede Handlung unlauteren Wettbewerbs in Zusammenhang mit den Produkten und/oder den anderen geistigen Eigentumsrechten zu informieren, – die Marke nach Ablauf dieses Vertrags nicht mehr zu verwenden. Article 7: INTUITU PERSONAE AND NONTRANSFERABILITY OF THE CONTRACT Artikel 7: VERTRAG INTUITU PERSONAE UND NICHTÜBERTRAGBARKEIT DES VERTRAGS This Contract shall be non-transferable, and is entered into on intuitu personae terms. Dieser Vertrag ist nicht übertragbar und tritt unter intuitu personae-Bedingungen in Kraft. Entered into in consideration of the qualifications and special skills of the Approved Retailer, as duly noted by the Supplier, any change in the control, ownership or management of the company/business of the Approved Retailer, for any reason whatever, including the (signatory) manager’s death, must be notified immediately to the Supplier by registered letter with acknowledgement of receipt. Unter Berücksichtigung der besonderen Qualifizierungen und Kompetenzen des autorisierten Einzelhändlers, die vom Lieferanten zur Kenntnis genommen wurden, muss jegliche Änderung bezüglich Kontrolle, Besitz oder Geschäftsführung des Unternehmens des autorisierten Einzelhändlers unabhängig vom Grund, einschließlich des Todes des Verantwortlichen (Unterzeichneten), unverzüglich dem Lieferanten per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden. If the qualitative selection criteria are still satisfied, the Supplier will offer a new contract to the new business operator ; in the negative case, the Supplier will terminate the contract, making its decision known within a time limit of ninety (90) days from receipt of the notification. Wenn die qualitativen Auswahlkriterien weiterhin erfüllt werden, bietet der Lieferant dem neuen Akteur einen neuen Vertrag an; im gegenteiligen Fall beendet der Lieferant den Vertrag, indem er seine Entscheidung innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Erhalt der oben genannten Benachrichtigung mitteilt. In case of termination of the contractual relations, the sums due by the Approved Retailer will become immediately payable. Im Falle einer Beendigung der Vertragsverhältnisse werden die vom autorisierten Einzelhändler geschuldeten Beträge sofort fällig. 10 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 10 10.09.09 16:40 Article 8: CONTRACT TERM Artikel 8: DAUER DES VERTRAGS This Contract shall take effect on …………and terminate on 31 December of the year in progress, unless terminated early according to the terms defined below in article 10. Dieser Vertrag tritt am ………….. in Kraft und endet am 31. Dezember des laufenden Jahres, es sei denn er wird gemäß den unter Artikel 10 festgelegten Bedingungen beendet. The same contract will be renewed by tacit renewal at the end of this period, for successive periods of one (1) year, as far as the Approved Retailer has fully satisfied its obligations, and providing it undertakes to fulfil with the applicable General Conditions of Sale. Der Vertrag wird am Ende dieses Zeitraums stillschweigend um jeweils ein (1) Jahr verlängert, solange der autorisierte Einzelhändler seine Verpflichtungen voll erfüllt hat, und vorausgesetzt, er verpflichtet sich, die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten. If either Party decides to terminate this Contract at the end of the period in progress, it must inform the other Party thereof beforehand by sending a registered letter with acknowledgement of receipt giving at least three (3) months’ notice prior to the date of termination of the period in progress. The notice period shall be considered to start on the day of depositing the letter at the Post Office. Wenn eine der beiden Parteien beschließt, den Vertrag am Ende des laufenden Vertragszeitraums zu beenden, muss sie die andere Partei unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten vor dem Ablaufdatum des entsprechenden Zeitraums darüber informieren, und zwar mit einem Einschreiben mit Rückschein. Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Datum des Poststempels. Article 9: EARLY TERMINATION OF THE CONTRACT Artikel 9: VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGS If any one of these clauses is not executed by, this Contract may be terminated before its expiry date, giving one (1) month’s notice following non-remedy to the sending of a registered letter as formal notice, the aforesaid without prejudice to the right to any damages in favour of the party not in breach. Wenn eine der Klauseln nicht erfüllt wird, kann dieser Vertrag, unbeschadet aller Rechte der schuldlosen Partei, vor seinem Ablaufdatum beendet werden, und zwar mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat nach der Nichtbeachtung eines Einschreibebriefes, in dem die Erfüllung der Klausel gefordert wird. . Each Party will also be entitled to consider this Contract as terminated, by right, in case of starting of a protective legal procedure or equivalent. Beide Parteien haben auch das Recht, diesen Vertrag im Fall eines Konkursverfahrens oder eines anderen derartigen Verfahrens als von Rechts wegen beendet anzusehen. Article 10: CONSEQUENCES OF THE TERMINATION OF THE CONTRACT Artikel 10: FOLGEN DER BEENDIGUNG DES VERTRAGS In all cases of termination of the contract, whatever the reason thereof, the Approved Retailer must: – return to the Supplier, within eight (8) days from formal notice sent by the latter, all publicity materials specific to Approved Retailers, and remove sales documentation from the Point of Sale, and in particular any medium or sign that may allow customers to think that it has the role of Approved Retailer of the Brand, – cease to assert the name of “KRUPS Approved Retailer”, and terminate any advertising or promotion actions presenting itself as “KRUPS Approved Retailer” or allowing the recipient thereof to believe that it has the role of Approved Retailer. Bei Beendigung des Vertrags aus einem beliebigen Grund muss der autorisierte Einzelhändler: – dem Lieferanten innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt des Lieferantenschreibens das gesamte Werbematerial für autorisierte Einzelhändler zurücksenden und die Verkaufsunterlagen von der Verkaufsstelle, insbesondere Werbemittel oder Logos/Schilder entfernen, die den Kunden im Glauben lassen könnten, er sei autorisierter Einzelhändler für die Marke, – die Verwendung der Bezeichnung „Autorisierter KRUPS-Händler“ einstellen und jede Werbung oder Verkaufsförderungsaktion, in der er als „Autorisierter KRUPS-Händler“ auftritt oder die den Empfänger glauben lassen, er sei ein autorisierter Händler, zu beenden. 11 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 11 10.09.09 16:40 The Approved Retailer, despite loss of the role of Approved Retailer, will still be entitled to sell off the goods at its Point of Sale, or in stock, for a limited maximum period of three (3) months. Der autorisierte Einzelhändler hat trotz des Verlusts seines Status als autorisierter Einzelhändler weiterhin das Recht, die in der Verkaufsstelle vorhandenen oder auf Lager liegenden Produkte während einer begrenzten Dauer von drei (3) Monaten zu verkaufen. It will, after express agreement from the Supplier, be able to sell its Products to another Approved Retailer. Er muss nach ausdrücklicher Genehmigung seitens des Lieferanten in der Lage sein, seine Produkte an einen anderen autorisierten Einzelhändler zu verkaufen. Article 11: GENERAL Artikel 11: ALLGEMEINES The Parties agree that the English version of this Contract shall be the valid and binding one. The English version is the official language between the Parties. Die Parteien sind sich einig, dass die englische Fassung des Vertrags die gültige und rechtsverbindliche Version ist. Die englische Fassung ist die Grundlage für jeden Austausch zwischen den Parteien. If any one of the stipulations of this Contract is cancelled in whole or part, the validity of the remaining stipulations of the contract will not be affected. In this case, the Parties will, if possible, have to replace this cancelled stipulation by a valid stipulation corresponding to the spirit and purpose of this Contract. Wenn irgendeine Klausel dieses Vertrags als Ganzes oder zum Teil aufgehoben wird, hat dies keinen Einfluss auf die übrigen Klauseln des Vertrags. In diesem Fall müssen die Parteien die gestrichene Klausel wenn möglich durch eine gültige Klausel ersetzen, die dem Geist und dem Ziel dieses Vertrags entspricht. This Contract is in line with the scope of contractual relations between a Supplier and an independent Approved Retailer and, therefore, not of relations between a principal and its sales agent or an employee. Therefore, the Approved Retailer will exercise the rights granted by this Contract on its own behalf. Dieser Vertrag umfasst die Beziehungen zwischen einem Lieferanten und einem freien autorisierten Einzelhändler und beschreibt folglich nicht die Beziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinem Verkaufspersonal oder seinen Angestellten. Folglich übt der autorisierte Einzelhändler seine von diesem Vertrag garantierten Rechte aus. The Parties recognise and accept that this Contract represents their joint will. It shall cancel and replace all other agreements or contracts placed between the Supplier and the Approved Retailer at an earlier date. Die Parteien bestätigen und akzeptieren, dass dieser Vertrag ihren gemeinsamen Willen darstellt. Er annulliert und ersetzt alle anderen Vereinbarungen oder Verträge, die in der Vergangenheit zwischen dem Lieferanten und dem autorisierten Einzelhändler geschlossen wurden. Should either Party not assert, on its partner, its rights relating to any one of the clauses of this contract, and/ or not assert the breach of any one of the contractual obligations, it will not be interpreted as a waiver of asserting it or benefiting therefrom at a later date, and will in no way affect its right to assert it at any time later on. Sollte eine der Parteien ihre Rechte bezüglich irgendeiner Klausel des Vertrags gegenüber dem Vertragspartner nicht geltend machen und/oder sich nicht über die Verletzung irgendeiner Vertragsklausel beschweren, gilt dies auf keinen Fall als Verzicht auf jegliches Recht, das diese Partei später geltend machen könnte und hat keinerlei Wirkung auf ihr Recht, zu einem späteren Zeitpunkt Beschwerden vorzubringen. 12 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 12 10.09.09 16:40 Article 12: CONFIDENTIALITY Artikel 12: GEHEIMHALTUNG It is expressly agreed between the Parties that the information, not of a publicity nature, and especially financial, accounts and commercial information, communicated to the Approved Retailer by the Supplier is strictly confidential. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die dem autorisierten Einzelhändler vom Lieferanten mitgeteilten Informationen, die nicht die Werbung betreffen, sondern finanzieller, buchhalterischer oder kommerzieller Natur sind, streng vertraulich sind. The Approved Retailer undertakes not to disclose it to third parties, in whole or part, either during the contract term – under pain of immediate termination – or upon expiry of the contract and for two (2) years thereafter. Der autorisierte Einzelhändler verpflichtet sich, diese Informationen während der Laufzeit des Vertrags weder vollständig noch teilweise an Dritte weiterzugeben. Andernfalls wird dieser Vertrag sofort beendet. Diese Verpflichtung gilt auch während eines Zeitraums von zwei (2) Jahren nach Ablauf des Vertrags. Conversely, the Supplier undertakes not to disclose information concerning the Approved Retailer’s business. Ebenso verpflichtet sich der Lieferant, keine Informationen über die Geschäfte des autorisierten Händlers weiterzugeben. Article 13: A PPLICABLE LAW AND SETTLEMENT OF DISPUTES Artikel 13: GÜLTIGES GESETZ UND REGELUNG VON STREITIGKEITEN 13.11 – APPLICABLE LAW The contract shall be subject to French law. 13.11 – GÜLTIGES GESETZE Der Vertrag unterliegt dem französischen Gesetz. 13.2 – DISPUTES In case of any dispute concerning this Contract that the Parties are unable to resolve amicably, the Parties recognise that the Commercial Court of Lyon shall have exclusive competence, and that the Supplier cannot be summonsed before another Court, even in case of more than one defendant or third-party notice, and that clauses attributing jurisdiction that may exist in the commercial and administrative documents of the Approved Retailer cannot prevent application of this clause. 13.2 – STREITIGKEITEN Bei Streitigkeiten in Verbindung mit diesem Vertrag, die von den Parteien nicht auf gütlichem Wege geregelt werden können, vereinbaren die Parteien, dass ausschließlich das Handelsgericht Lyon zuständig ist und dass der Lieferant nicht vor eine andere Gerichtsbarkeit gebracht werden kann, auch nicht wenn es sich um mehr als einen Angeklagten oder eine Streitverkündung handelt, und dass die Gerichtsstandsklauseln, die in den Geschäfts- oder Verwaltungspapieren des autorisierten Einzelhändlers erscheinen können, die Anwendung dieser Klausel nicht verhindern können. 13 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 13 10.09.09 16:40 Signed in …………………………………..., Unterzeichnet in ….…………………………, on ………………. in two (2) original copies, one original copy for each party. den………………………. in zwei (2) Originalaus fertigungen, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält. For and on behalf of KRUPS GmbH Mr Olivier Naccache Managing Director Für KRUPS GmbH Herr Olivier Naccache Geschäftsführer ……………………………. Signature ……………………………. Unterschrift Mr Wolfgang Götz ppa. Sales Director Herr Wolfgang Götz ppa. Vertriebsdirektor ……………………………... Signature ……………………………. Unterschrift For and on behalf of SEB DEVELOPPEMENT Mr Olivier Naccache, duly mandated Managing Director Für SEB DEVELOPPEMENT Herr Olivier Naccache, ordnungsgemäß befugt Geschäftsführer ……………………………….. Signature ……………………………….. Unterschrift For and on behalf of THE APPROVED RETAILER Für AUTORISIERTER EINZELHÄNDLER ………………………………… ………………………………… Mr/Ms Herr/Frau ………………………………… ………………………………… ………………………………… ………………………………… ………………………………… Signature …………………………….. Unterschrift 14 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 14 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 15 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 16 10.09.09 16:40 LIST OF APPENDICES : LISTE DER ANHÄNGE : Appendix 1: General Conditions of Sale (in german language) Appendix 2: List of Products the subject of the contract (in german language) Appendix 3: Evaluation Record of the Approved Retailer Appendix 4: Obligatory qualitative criteria for distribution over the Internet Anhang 1: Allgemeine Geschäftsbedingungen Anhang 2: Liste der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind Anhang 3: Beurteilungsakte des autorisierten Einzelhändlers Anhang 4: Obligatorische Qualitätskriterien für den Vertrieb über Internet RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 17 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 18 10.09.09 16:40 ANHANG 1 ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ZUR VERWENDUNG IM GESCHÄFTSVERKEHR GEGENÜBER UNTERNEHMEN (Stand: Juni 2009) I. Allgemeines – Geltungsbereich Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen des Lieferanten. Entgegen stehende oder von den Verkaufsbedingungen des Lieferanten abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferant ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferant in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. II. Angebot – Angebotsunterlagen 1. Sofern eine mündlich oder schriftlich, insbesondere unter Einsatz von Tele kommunikationsdiensten erfolgende Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren ist, kann der Lieferant diese innerhalb von 2 Wochen entweder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der bestellten Ware annehmen. 2. An allen dem Besteller zugänglich gemachten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant seine Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Alle Unterlagen dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Lieferanten Dritten zugänglich gemacht werden und sind dem Lieferanten, wenn ein Kaufvertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen der Lieferant zulässigerweise Lieferungen übertragen hat. III. Lieferung – Preise – Zahlungsbedingungen 1. Die Lieferung der Ware sowie der Versand der Ware an einen vom Erfüllungsort abweichenden Ort erfolgt ab Auslieferungslager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. 2. Preise gelten ab Auslieferungslager einschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 3. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum entweder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug netto oder innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, frei eingehend auf dem Bankkonto des Lieferanten, zur Zahlung fällig. Der Käufer kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne weiteres in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen eines Zahlungsverzugs. 4. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Lieferanten anerkannt ist. IV. Gewährleistung – Haftung 1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, ist der Lieferant nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Nachlieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. 2. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 4. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruht. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 6. Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mangelhaftigkeit der Ware, insbesondere weitere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Lieferung einer mangelhaften Ware im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt. 8. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferant berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. V. Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferanten bis zur vollständigen Erfüllung aller ihm aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller zustehenden Ansprüche. 2. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware) pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 19 3. B ei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferanten zur Rechtswahrung unverzüglich zu benachrichtigen. 4. W ährend des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ausdrücklich untersagt. 5. D er Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Eine Weiterveräußerung an Wiederverkäufer ist nur unter der Bedingung gestattet, dass der Besteller von seinem Kunden Zahlung erhält oder seinerseits den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. 6. D er Besteller tritt bereits jetzt alle künftigen, ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungshalber an den der Abtretung zustimmenden Lieferanten ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Lieferant verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt worden ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Im Falle eines Zahlungsverzugs, eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers oder in anderen Fällen eines berechtigten Interesses hat der Besteller dem Lieferanten die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 7. B ei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. 8. Insoweit der realisierbare Wert aller dem Lieferanten zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Lieferant auf Verlangen des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach eigener Auswahl freigeben. VI. Gerichtsstand – Erfüllungsort 1. G erichtsstand ist Frankfurt am Main. 2. E rfüllungsort ist der Ort des Auslieferungslagers des Lieferanten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 3. E s gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung internationalen Kaufrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Copyright: Sämtliche Urheberrechte, urheberrechtliche und sonstige schutzrechtlichen Verwertungsrechte bleiben vorbehalten. Eine Wiedergabe ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Lieferung: In Bestelleinheiten ab Zentrallager Solingen. Einzelhandel ab e 750,–, Großhandel ab e 1.500,– netto Gesamtauftragswert frei Station. Konditionen: 10 Tage 3%, 30 Tage netto. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Offenbach. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und der Besteller tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Anschrift: KRUPS GmbH Herrnrainweg 563067 Offenbach / Main Telefon: 069-8504-0 Telefax: 069-8504-530 www.krups.de www.espresseria.de Lieferadresse: KRUPS ZENTRALLAGER Nümmener Feld 10 42717 Solingen 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 20 10.09.09 16:40 ANHANG 2 LISTE DER PRODUK TE ESPRESSO-VOLLAUTOMATEN WASSERKOCHER EA8200 Espresseria Automatic BW500C Premium Serie EA8245 Espresseria Automatic Wasserkocher ProEdition EA8250 Espresseria Automatic FLF34W Edelstahl EA8260 Espresseria Automatic BW4108 Wasserkocher mit Display und Temperatureinstellung ESPRESSO AUTOMATEN XP5240 Espresso Maschine mit Siebträger XP5280 Espresso Maschine mit Siebträger TOASTER KH7002 Premium Serie ZITRUSPRESSEN ZX7000 ESPRESSO AUTOMATEN MIT NESPRESSO-SYSTEM XN2120 Nespresso Essenza Programmatic Piano-Schwarz KB7207 XN2125 Nespresso Essenza Programmatic Titan (KOMPAKT-)KÜCHENMASCHINEN XN5000 Nespresso LeCube arctic white XN5005 Nespresso LeCube titan XN7005 Nespresso CitiZ XN7006 Nespresso CitiZ XN7106 Nespresso Citiz & Milk XN7505 Nespresso CitiZ & Co GLAS-KAFFEEMASCHINEN KM5005 Premium Serie KM5055 Premium Serie KM5065 Premium Serie THERMO-KAFFEEMASCHINEN KT4065 Premium Serie RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 21 STANDMIXER KMT Standmixer KA950E Prep Expert serie 9000 Lafer KA940E Prep Expert serie 9000 Lafer KA850D Prep Expert serie 9000 Lafer KA840D Prep Expert serie 9000 Lafer RACLETTE RE8000 Expert SANDWICHTOASTER/WAFFELAUTOMATEN FDD941 Waffeleisen Professional PG7000 Panini Grill Expert BROTBACKAUTOMAT KX7000 BROTBACKAUTOMAT Bread Expert KAFFEEMÜHLE GVX232 Zitruspresse, chrom FRITTEUSEN Kaffee-Espresso-Mühle ProEdition schwarz KJ7000 Semi-Professionelle FRITTEUSE 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 22 10.09.09 16:40 APPENDIX 3 EVALUATION RECORD OF THE APPROVED RETAILER Approved retailer address Approval date Approved by CRITERIA VALUE SELECTED CRITERIA YES/NO NUMBER OF POINTS MANDATORY CRITERIA High grade environement of the brand 2 0 Display of unwrapped products 2 0 Specialized sales staff 2 0 Training of sales staff 2 0 Detention of sufficient stock to meet customers demand 2 0 Brand display furniture 2 0 Space exclusively dedicated to the brand 2 0 Minimum of brand references in catalogue or folders 2 0 Point of sale in high grade positioning area 2 0 Approved retailer with internet website 2 0 TOTAL MANDATORY CRITERIA ADDITIONAL CRITERIA TOTAL OF ADDITIONAL CRITERIA TOTAL OF CRITERIA RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 23 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 24 10.09.09 16:40 ANHANG 3 BEURTEILUNGSAK TE DES AUTORISIERTEN EINZELHÄNDLERS Autorisierter Einzelhändler Adresse Datum der Zulassung Zugelassen von WERT DES KRITERIUMS GEWÄHLTES KRITERIUM JA/NEIN PUNKTEZAHL OBLIGATORISCHE KRITERIEN Hochwertige Markenumfeld 2 0 Präsentation der ausgepackten Produkte 2 0 Fachverkäufer 2 0 Schulung der Verkäufer 2 0 Ausreichender Lagerbestand, um den Bedarf der Kunden abzudecken 2 0 Präsentationselement der Marke 2 0 Ausschließlich für die Marke vorbehaltener Bereich 2 0 Mindestanzahl von verschiedenen Artikeln der Marke in den Katalogen oder Prospekten 2 0 Verkaufsstelle in einer hochwertigen Geschäftszone 2 0 Autorisierter Einzelhändler mit Internetauftritt 2 0 GESAMTNOTE DER ISCHEN KRITERIEN OBLIGATOR- ZUSÄTZLICHE KRITERIEN GESAMTNOTE DER ZUSÄTZLICHEN KRITERIEN GESAMTNOTE ALLER KRITERIEN RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 25 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 26 10.09.09 16:40 APPENDIX 4 MANDATORY QUALITATIVE C RITERIA FOR DISTRIBUTION OVER THE INTERNET ANHANG 4 OBLIGATORISCHE QUALITÄTSKRITERIEN FÜR DEN VERTRIEB ÜBER INTERNET Maintaining the brand image of the Products is linked to the inseparable manner of the quality of presentation of the Products. Die Erhaltung des hochwertigen Image der Produkte hängt unmittelbar mit der hochwertigen Präsentation der Produkte zusammen. Distribution of the Products over the Internet must, on this account, abide by all the following mandatory criteria destined at preserving this image: Der Vertrieb folgender Produkte über das Internet muss folglich alle folgenden obligatorischen Qualitätsregeln für die Erhaltung dieses Image beachten. • the website must be hosted by a well-known access supplier, on a reliable server, having an adequate band of frequencies so as to handle the request of users satisfactorily. • Die Website muss von einem anerkannten InternetProvider auf einem zuverlässigen Server gehostet werden. Die Bandbreite der Frequenzen muss den Bedürfnissen der Internet-Anwender gerecht werden. • the corporate name, type of company, registered office address, registered [Siret] number of the Approved Retailer, and of the access supplier, must be mentioned visibly on the website. • Der Name der Firma, der Typ der Firma, die Adresse des Firmensitzes, die Registrierungsnummer des autorisierten Einzehlhändlers und des Internet-Providers müssen auf der Website deutlich sichtbar sein . • the chosen domain name must not de detrimental for the Products and/or the Brand. • Der gewählte Domain-Name darf den Produkten und/ oder der Marke nicht schaden. • the website must clearly inform users concerning its activity, the logistic means for delivery of the Products, the existence of an after-sales service and how it is called upon, any free-of-charge or paying services offered (especially the conditions of installation, operation and warranty), before making payment. • Die Website muss die Anwender über ihre Tätigkeit, die logistischen Mittel für die Lieferung der Produkte, das Vorhandensein eines Kundendienstes und die Art, diesen zu kontaktieren, alle angebotenen kostenlosen oder entgeltlichen Dienstleistungen (insbesondere die Installations-, Betriebs- und Garantiebedingungen) eindeutig informieren, bevor die Zahlung durchgeführt wird. • the delivery and other terms mentioned on the website must be entirely respected. • Die Lieferbedingungen und die anderen auf der Website angegebenen Bedingungen müssen vollständig eingehalten werden. • the website must include a search engine, allowing access to all offers of the Product • Die Website muss eine Suchmaschine beinhalten, die den Zugang zu allen Angeboten des Produkts ermöglicht. • the website must guarantee users a protected system of payment, and at least two different methods of payment. • Die Website muss den Anwendern ein gesichertes Zahlungssystem mit mindestens zwei verschiedenen Zahlungsmethoden gewährleisten. • the website must provide a clear and legible explanation concerning the right to withdraw from an order, in accordance with the consumer protection code, and the legal and financial conditions of payment and delivery. • Die Website muss gut lesbare Informationen über das Rücktrittsrecht des Bestellers gemäß dem Verbraucherschutzgesetz sowie über die gesetzlichen und finanziellen Zahlungs- und Lieferbedingungen geben. RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 27 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 28 10.09.09 16:40 • the website must be in accordance with legislation concerning digital economics, e-commerce, computer freedoms of use, consumer protection, distance selling, intellectual property rights and advertising rules. • Die Website muss die Gesetzgebung bezüglich Handels-Webseiten, e-commerce, Datenschutz, Verbraucherschutz, Versandhandel, geistige Eigentumsrechte und Werbevorschriften beachten. • the website must mention the capacity of the “Brand Approved Retailer“ • Die Website muss die Eigenschaft „autorisierter Händler der Marke“ angeben. • the Products must be clearly identifiable and distinct from other brands of products, through reproduction of the logos, trademarks, designs and colours of the Brand. • Die Produkte müssen durch die Darstellung der Logos, der eingetragenen Markenzeichen, der Designs und Farben der Marke klar erkennbar und von den anderen Marken zu unterscheiden sein. • the website must mention the name of the Products, their precise description, their specifications and technical characteristics, and the retail price. • Die Website muss die Namen der Produkte, ihre genaue Beschreibung, ihre Besonderheiten und ihre technischen Merkmale sowie den Verkaufspreis nennen. • the website must present the Products attractively, by displaying photographs of the Products, and texts containing references to the design, quality, reliability of the Products, and their ability to meet the specific needs of users. • Die Website muss die Produkte attraktiv präsentieren, indem Fotos der Produkte und Texte mit Bezugnahme auf das Design, die Qualität, die Zuverlässigkeit der Produkte und ihre Fähigkeit, die spezifischen Bedürfnisse der Anwender zu erfüllen, gezeigt werden. • the website must not present competitive products on pages that present the Products . • Die Website darf auf den Seiten, auf denen die Produkte gezeigt werden, keine Konkurrenzprodukte abbilden. • the Products must not be used as promotional tool (such as gift for purchase) in favour of other products on the website, in conditions that may harm their image. • Die Produkte dürfen nicht als verkaufsförderndes Instrument (als Geschenk bei einem Kauf) zugunsten anderer Produkte auf der Website und unter Bedingungen, die ihrem Image schaden könnten, verwendet werden. • the website must not cause any confusion, of a graphical, terminological or other nature, that may lead the user to believe that it is the Supplier’s website. • Die Website darf kein grafisches, terminologisches oder sonstiges Element enthalten, das den Anwender glauben lassen könnte, dass er sich auf der Website des Lieferanten befindet. • the website must prepare for standard questions concerning the Products, and normal responses thereto. • Die Website muss auf die üblichen Fragen bezüglich der Produkte vorbereitet sein und diese Fragen beantworten können. • the website must very visibly mention a help-line number open at least 8 hours per day, 6 days per week, such that users may make contact, within an average time limit of 2 minutes, with qualified and trained staff able to advise them, and respond accurately to all of their questions concerning the Products. • Die Website muss die Nummer einer mindestens 8 Stunden täglich und 6 Tage pro Woche erreichbaren telefonischen Hotline gut sichtbar angeben, damit die Anwender innerhalb durchschnittlich 2 Minuten Kontakt mit qualifiziertem und geschultem Verkaufspersonal aufnehmen können, das sie beraten und alle Fragen zu den Produkten präzise beantworten kann. RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 29 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 30 10.09.09 16:40 • the website must also allow for users to ask questions online concerning the Products, prices, order procedure, and to obtain a personal reply within a maximum guaranteed time limit of 24 hours for working days, and within 36 hours for Sundays and public holidays, subject to the complexity of the question. • Die Website muss den Anwendern auch die Möglichkeit geben, online Fragen zu den Produkten, Preisen sowie dem Bestellverfahren zu stellen und je nach Schwierigkeitsgrad der Frage innerhalb einer garantierten Höchstdauer von 24 Stunden an den Werktagen und von 36 Stunden an den Sonn- und Feiertagen eine persönliche Antwort zu erhalten. • the website must be able to give users, who so request, a contact person within 24 hours with respect to any call relating to a difficulty in use of the Product, for the fixing of a meeting and/or a breakdown analysis. • Die Website muss dem Anwender auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden nach seinem Anruf aufgrund eines Problems bei der Benutzung eines Produkts den Namen einer Kontaktperson geben, um einen Termin für ein Treffen und/oder eine Fehleranalyse zu vereinbaren. • the website must present a minimum customer service rate of 85% (calls answered against calls made). • Die Website muss eine Mindestzufriedenheitsquote der Kundschaft von 85 % aufweisen (Antworten auf gestellte Fragen). The planned website must be proposed to the Supplier in advance, so that it is able to verify that it meets the brand image of the Products and/or of the Brand, and the aforementioned criteria. Dem Lieferanten muss im voraus eine Version der Website vorgestellt werden, damit dieser prüfen kann, ob das Image der Produkte und/oder der Marke und die oben genannten Kriterien beachtet werden. RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 31 10.09.09 16:40 RW48180kps_Vertrag_Einzelhandel.indd 32 10.09.09 16:40