ZBO 01 Pinto
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ZBO 01 Pinto
ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Zuchtbuchordnung für den Pinto mit Stand vom 21.07.2014 Nr. 1 Pinto TEIL A 24. Präambel Die Grundlage des nachfolgend aufgeführten Zuchtprogramms und der Zuchtbuchordnung sind die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und der Länder sowie die Beschlüsse der Delegiertenversammlung der FN, Abteilung Zucht (soweit sie vom zuständigen Gremium des ZSSE e.V. bestätigt worden sind), und die Satzung und Beschlüsse des ZSSE e.V. . Wer Dienstleistungen des ZSSE e.V. in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Mitgliedschaft im ZSSE e.V. zu erwerben. Ausnahmsweise ist der ZSSE e.V. berechtigt, auch gegenüber Nichtmitgliedern tätig zu werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorsitzende des ZSSE e.V oder der Zuchtleiter. 25. Zuchtprogramm 25.1 Allgemeines Der ZSSE e.V. führt ein Filialzuchtbuch für die Rasse Pinto. Die der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen deutschen Züchtervereinigungen führen im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts gemeinsam das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Pinto. Das Zuchtbuch ist offen, wobei zur Zuchtpopulation alle Pferde gehören, die im Zuchtbuch eingetragen sind. Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere die Zuchtmethode, die Exterieurbeurteilung, die Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzungen, die Anpaarung und die Selektion. Bei der Zuchtwertschätzung können neben Ergebnissen der eigenen Population auch solche anderer Zuchtverbände bzw. Stellen Berücksichtigung finden. 25.2 Zuchtziel Das Zuchtziel wird, da es sich um ein Filialzuchtbuch handelt, durch die Ursprungszuchtorganisationen gemeinsam festgelegt. Der ZSSE e.V. beachtet dessen Grundsätze und gibt Änderungen des Ursprungszuchtbuches seinen Mitgliedern zeitnah schriftlich per Rundbrief (E-Mail oder Info Brief) und / oder über die Web-Seite www.zsse.de bekannt. 25.3 Selektionskriterien Zu den Selektionskriterien zählen Abstammung, Exterieurbeurteilung und Leistungsprüfungen. 1 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland 25.3.1 Selektion Die Abstammung, die Exterieurbeurteilung und ggf. das Ergebnis der Leistungsprüfung bilden die Entscheidungsgrundlagen für die anschließende Selektion. Durch die Selektionsentscheidung wird deutlich gemacht, welche Pferde als züchterisch erwünscht im Sinne einer Förderung der Zucht angesehen werden. Dieses wird durch die Eintragung der Pferde in bestimmte Abteilungen und Abschnitte des Zuchtbuches sowie die Vergabe von Leistungszeichen (Prämien etc., siehe Nr. 26.2) dokumentiert. 25.3.2 Exterieurbeurteilung Es werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Typ ( Rasse- und Geschlechtstyp ) Körperbau Korrektheit des Ganges Schritt Trab Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) weitere Gangarten (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) Springen (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) Gesamteindruck Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. Die Exterieurbeurteilung erfolgt in der Regel auf Sammelveranstaltungen, um zu gewährleisten, dass das vorgestellte Pferd mit einer möglichst großen Anzahl anderer Pferde verglichen werden kann. Zuständig für die Bewertung ist die vom Vorstand des ZSSE e.V. berufene Kommission. Die Bewertung erfolgt in Noten entsprechend der Leistungsprüfungsordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung - FN: 10 = ausgezeichnet 8 = gut 6 = befriedigend 4 = mangelhaft 2 = schlecht 9 = sehr gut 7 = ziemlich gut 5 = genügend 3 = ziemlich schlecht 1 = sehr schlecht 0 = nicht ausgeführt/ nicht bewertet Es können ganze und halbe Noten zur besseren Urteilsfindung vergeben werden. Zusätzlich wird von den Zuchtpferden verlangt, dass sie gesund und fruchtbar sind. Zu berücksichtigen sind hier die allgemeine Gesundheit sowie Geschlechts- und Erbgesundheit. Alle im Rahmen des Zuchtprogramms eingesetzten Zuchtpferde dürfen daher keine Erscheinungen zeigen, die ihre Zuchttauglichkeit beeinträchtigen. 25.3.3 Körung Die Körung wird durch die Bewertungskommission für Hengste vorgenommen. Sie ist die Entscheidung des ZSSE e.V. über den grundsätzlich möglichen Einsatz eines Hengstes im Rahmen des Zuchtprogramms. Die Zusammensetzung der Bewertungskommission für Hengste ist in §17 der Satzung definiert. 2 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland 25.3.3.1 Voraussetzungen Wer einen Hengst anlässlich einer Körung vorstellt, muss Mitglied des ZSSE e.V. sein und den Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung vorgelegt haben. Das Mindestalter eines Hengstes für die Körung beträgt 2 Jahre. Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, kann eine Vorauswahl der zur Körung angemeldeten Hengste durch den Zuchtleiter oder seinen Vertreter durchgeführt werden. 25.3.3.2 Körentscheidung Die Körentscheidung lautet: „gekört“, „nicht gekört“ oder „vorläufig nicht gekört“ Ein Hengst wird gekört, wenn er die Bedingungen hinsichtlich der Abstammung für die Eintragung in das Hengstbuch 1 erfüllt, bei der Exterieurbeurteilung nach dem Notensystem nach § 25.3.2 eine Gesamtnote von mindestens 7,0 erreicht und in keinem Teilkriterium die Wertnote 5,0 unterschritten hat. Die Entscheidung “gekört” wird in den Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung eingetragen. Die Körentscheidung lautet “vorläufig nicht gekört”, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, wenn jedoch zu erwarten ist, dass sie zukünftig erfüllt werden. Mit der Körentscheidung “vorläufig nicht gekört” ist die Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann. Die Körentscheidung wird öffentlich bekannt gegeben und dem Besitzer des Hengstes schriftlich mitgeteilt. Hengste können ein zweites Mal zur Körung vorgestellt werden. Dabei ist das Alter und eine evtl. Leistungsprüfung zu berücksichtigen. 25.3.3.3 Rücknahme und Widerruf der Körentscheidung Die Körung ist vom ZSSE e.V. zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Die Körung ist vom ZSSE e.V. zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann vom ZSSE e.V. widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. 25.3.3.4 Widerspruch Gegen die Körentscheidung kann der Besitzer eines Hengstes innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheides Widerspruch bei der Geschäftsstelle des ZSSE e.V. einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Über den Widerspruch entscheidet eine vom Vorstand bestellte Kommission, der neben dem Zuchtleiter zwei weitere sachverständige Züchter, die nicht Mitglieder der Körkommission sind, angehören und einer praktischer Züchter der betreffenden Rasse ist. Die Kommission bestimmt Ort und Zeit der Wiedervorstellung und stellt fest, ob die zur Nichtkörung geführten Mängel vorliegen. Sie bestätigt die Körentscheidung oder hebt sie auf. Diese Entscheidung ist endgültig. 25.3.4 Leistungsprüfung Leistungsprüfungen sind Verfahren zur Ermittlung der Leistung von Pferden im Rahmen der Schätzung des Zuchtwertes. Sie werden nach den jeweils gültigen tierzuchtrechtlichen Vorschriften durchgeführt. Es werden nur Ergebnisse von Leistungsprüfungen anerkannt, die nach den tierzuchtrechtlichen Vorschriften, der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. 3 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland (FN) und dem Reglement der Föderation Equestre Internationale (FEI) durchgeführt werden. Weitere Ergebnisse von Leistungsprüfungen werden nur berücksichtigt, wenn diese den tierzuchtrechtlichen Vorgaben entsprechen, im Einklang mit den Vorgaben des Ursprungszuchtbuches stehen und vom ZSSE e.V. anerkannt sind. Die Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen sind bundeseinheitlich festgelegt. Die rassespezifischen, unterschiedlichen Anforderungen zur Organisation, Durchführung und Anwendung von Eigenleistungsprüfungen der Hengste richten sich nach den jeweils gültigen Richtlinien der im räumlichen Tätigkeitsbereich für die Leistungsprüfungen zuständigen Behörde und den Regeln dieses Zuchtbuches. Die jeweiligen Richtlinien zur HLP können von der Geschäftsstelle angefordert werden und sind auch auf der Homepage des ZSSE e.V. (www.zsse.de ) verfügbar. 26.1 Nachträgliche Eintragung vorzeitig abgegangener Stuten Es besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Eintragung von Stuten, die vor dem Termin, auf dem sie im Jahr der Geburt des FohIens hätten vorgestellt werden können, abgegangen sind. Dies ist durch einen Tierarzt zu bestätigen. Diese Möglichkeit dient nur der Ausstellung eines Equidenpasses incl. Zuchtbescheinigung für das letztgeborene Fohlen. Der Zuchtleiter entscheidet in jedem Fall, unter Beachtung der Satzungsvorgaben, ob und in welcher Abteilung/Abschnitt die nachträgliche Eintragung erfolgen soll und kann ggf. eine Abstammungsüberprüfung anordnen. 26.2 Prämierung von Hengsten, Stuten und Fohlen Generell sind alle Hengste, Stuten und Fohlen prämienberechtigt, sofern sie in der Hauptabteilung eingetragen werden oder bei Fohlen eintragungsfähig sind. Dabei werden folgende Gesamtnoten der Exterieurbeurteilung für die Vergabe einer Prämie verlangt: Hengste: Stuten: Fohlen: Gesamtnote 8,4 und besser = Prämienhengst Gesamtnote 8,0 und besser = Prämienstute Gesamtnote 8,0 und besser = Fohlenprämie Die Farbe – ob gescheckt oder einfarbig - spielt bei der Prämienvergabe keine Rolle. 27. Zuchtbuchführung 27.1 Allgemeines Die Verantwortung für die Zuchtbuchführung obliegt dem Zuchtleiter. Änderungen der Angaben im Zuchtbuch werden als solche kenntlich gemacht, tragen Datum und Unterschrift des Zuchtleiters und können nur vorgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Besitzerwechsel muss mit Datum und Unterschrift des Zuchtleiters oder seines Beauftragten versehen werden. 4 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland 2. sich im Nachhinein herausstellt, dass den Angaben im Zuchtbuch falsche Informationen zugrunde lagen. 3. eine der Voraussetzungen für die Angaben im Zuchtbuch nachträglich weggefallen ist 4. wenn mit der Angabe im Zuchtbuch eine Auflage verbunden war und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. 5. im Widerspruchsverfahren, dem Antragsteller stattgegeben wurde Ergänzungen im Zuchtbuch sind von dieser Vorgehensweise nicht betroffen. Alle Unterlagen sind mindestens 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung in der Geschäftsstelle des Vereins aufzubewahren, Unterlagen, die die Abstammungsüberprüfung oder die Überschreitung der Kennzeichnungs- und Meldefristen betreffen unterliegen einer 10jährigen Aufbewahrungsfrist. 6. Pferde, die als Veredler im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind, sind als solche zu kennzeichnen. 27.2 Mindestangaben im Zuchtbuch Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Pferd, soweit bekannt, folgende Angaben enthalten: • Name und Anschrift des Züchters, sowie des Eigentümers oder des Tierhalters • Deckdatum der Mutter • Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe, Scheckmuster und Abzeichen des Zuchttieres • Farbe, Scheckmuster und Abzeichen der Eltern und bei reinrassigen Zuchttieren der Großeltern • Lebensnummer (UELN) • mindestens 3 Farbbilder ( jeweils von beiden Seiten und 1 Kopfbild ) • aktive Kennzeichnung durch Mikrochip ( Pflicht ) und Brand ( freiwillig ) • Eltern mit Lebensnummer (UELN)n • weitere zwei Vorfahrengenerationen mit Kennzeichen • Datum der Ausstellung des Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung • Bewertung der äußeren Erscheinung mit Datum. • Ergebnisse von Körungen und alle der Züchtervereinigung bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfungen • Ausstellungs- und Prämiierungserfolge, soweit für das Zuchtprogramm von Bedeutung • Bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern und deren Blutgruppe oder DNA (genetischer Fingerabdruck). • die Nachzucht: Bei Hengsten eingetragene Söhne und gesamte Nachzucht (mit Lebensnummer (UELN), bei Stuten die gesamte Nachzucht (mit Lebensnummer (UELN) und Ergebnis der Zuchtbucheintragung, falls erforderlich auch Farbe und Scheckmuster • alle Ergebnisse - einschließlich des neuesten -von Zuchtwertschätzungen • Entscheidungen über Eintragungen und Änderungen im Zuchtbuch • Datum und Ursache des Abganges • Bluttyp oder DNA ( Genetischer Fingerabdruck ) bei Hengsten • Angaben über Zwillingsgeburten 27.3 Eintragung in das Zuchtbuch Es werden Pferde nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt wurde und sie die nachfolgend aufgeführten Eintragungsbedingungen an die Abstammung, die Merkmale der äußeren Erscheinung und der Leistung erfüllen. Ein Tier aus 5 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland einem anderen Zuchtbuch der gleichen oder einer zur Veredelung zugelassenen Rasse muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. Die Abstammung und Leistungen der Vorfahren des Tieres sind dabei ebenso zu beachten wie die des Tieres selbst. Veredlerrassen sind sowohl auf der Vater - als auch auf der Mutterseite zulässig. Die Eintragung von Zuchttieren in einen Abschnitt des Zuchtbuches muss im Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung vermerkt werden. 27.3.1 Nachträgliche Änderung der Eintragung 27.3.1.1 Zurücknahme oder Widerruf Die Eintragung in das Zuchtbuch ist vom ZSSE e.V. zurückzunehmen, wenn eine der Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen hat. Die Eintragung ist vom ZSSE e.V. zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann vom ZSSE e.V widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. 27.3.1.2 Höherstufung einer Stute Stuten, die in einen Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen sind, können auf Antrag erneut einer Bewertungskommission vorgestellt und einer erneuten Beurteilung der äußeren Erscheinung unterzogen werden. Bei Stuten, die bereits vorher von einem anderen Verband oder vom ZSSE e.V. eine Bewertung erhalten haben und vom ZSSE e.V. neu bewertet werden, muss die neueste Bewertung eingetragen werden. Der Zuchtleiter oder sein Vertreter nimmt die Höherstufung der Stute um eine Abteilung vor, wenn die Voraussetzungen vorliegen. 27.3.2 Widerspruch gegen die Eintragung bei Stuten Gegen die Eintragungsentscheidung kann der Besitzer des betroffenen Zuchtpferdes Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung. Der Widerspruch ist an die Geschäftsstelle des ZSSE e.V. zu richten. Über den Widerspruch wird vom Zuchtleiter und einem Berater mit besonderer Rassenkenntnis in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des ZSSE e.V.entschieden. 27.4 Abmeldung von Pferden Die Abmeldung von Pferden muss schriftlich durch den Besitzer, spätestens vier Wochen vor Jahresende erfolgen. Ein Ausscheiden infolge Tod oder Nottötung ist dem ZSSE e.V. unverzüglich mitzuteilen. 27.5 Wiederaufnahme von Stuten Eine abgemeldete Stute kann nach schriftlicher Nachricht durch den Besitzer unter Beibehaltung ihres früheren Eintragungsstatus jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Wiederaufnahme ist beitragspflichtig. 27.6 Besitzerwechsel Auf schriftliche Mitteilung des neuen Besitzers eines Pferdes wird der Besitzerwechsel im Zuchtbuch eingetragen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Pferd in einen Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen ist. 6 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Der Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung ist zwingend vorzulegen, da die Eintragung des Besitzerwechsels in diesen Dokumenten vorgenommen werden muss. Darüber hinaus kann der ZSSE e.V. die Vorlage des Kaufvertrages verlangen. 27.7 Formulare 27.7.1 Deckschein bzw. Besamungsschein Nach der Bedeckung von Stuten ist vom Hengsthalter/ von der Besamungsstation (ein Deckschein/Besamungsschein mit 3 Durchschlägen (für Stutenbesitzer, Hengsthalter und Geschäftsstelle) mit folgenden Angaben, für deren Richtigkeit der Hengsthalter/die Besamungsstation verantwortlich ist, auszustellen: • Name der gedeckten / besamten Stute • Lebensnummer (UELN) der gedeckten / besamten Stute • Farbe, Scheckmuster und Abzeichen der gedeckten bzw. besamten Stute • Name und Lebensnummer (UELN) des verwendeten Hengstes • sämtliche Deck- bzw. Besamungsdaten und ihre Zuordnung zum jeweils verwendeten Hengst • Unterschrift des Hengsthalters, Deckstellenleiters bzw. der Besamungsstation • Name und Ort der Deckstelle bzw. der Besamungsstation, Nummer der Besamungsstation (entsprechend SamEnV) • Name und Anschrift des Stutenbesitzers Der vollständig ausgefüllte Deck- bzw. Besamungsschein ist dem Stutenbesitzer auszuhändigen. 27.7.2 Deckliste und Meldefristen Der Hengsthalter führt die Deckliste. Darin werden dieselben Angaben vermerkt wie auf dem Deckschein. Die Nummer des ausgegebenen Deckscheins ist einzutragen. Das Deckregister ist auf Verlangen der Zuchtleitung vorzulegen. Zum Ende der Decksaison erhält die Geschäftsstelle des ZSSE e.V. eine Zweitschrift, in welcher sämtliche auf der Station durchgeführten Bedeckungen eingetragen sind. Die Decklisten und die Deckscheine sind bis 31.10. des jeweiligen Jahres einzusenden. Falls die Fristen zur Abgabe der Decklisten nicht eingehalten werden, wird eine Strafgebühr in Höhe von 50,-€ fällig. Nach den gleichen Grundsätzen wird von der Besamungsstation eine Bestandskartei geführt, in der über die Verwendung des Samens in jedem Bestand Aufzeichnungen gemacht werden müssen. Deckliste wird derzeit nur geführt, wenn mehr als 3 Bedeckungen des Hengstes erfolgt sind. Ansonsten fordert der ZSSE e.V. Verein nur die Deckscheine an, die ebenfalls bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres einzusenden sind und bei verspäteter Vorlage mit einer Strafgebühr von 20,-€ bewehrt werden. 27.7.3 Geburtsanzeige, Abfohlmeldungen und Meldefristen Die Geburtsanzeige bzw. die Abfohlmeldung ist auf der unteren Hälfte des Deckbzw. Besamungsscheines vermerkt. Der Stutenbesitzer hat die erfolgte Fohlengeburt der Geschäftsstelle ZSSE e.V. zu melden. Die Geburtsanzeige ist nach der Geburt, auch beim Verfohlen bzw. Verenden des Fohlens, innerhalb von drei Monaten der Geschäftsstelle zusammen mit der Abfohlmeldung einzureichen. 7 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Bei verspäteter Einreichung von Geburtsanzeige/Abfohlmeldungen wird eine Strafgebühr in Höhe von 10,-€ fällig. Die Geburtsanzeige / Abfohlmeldung muss mindestens folgende Angaben enthalten: • • • • • • • Name und Lebensnummer (UELN) sowie Farbe, Scheckmuster und Abzeichen der abgefohlten Stute Abfohldatum Farbe, Scheckmuster, Abzeichen und Geschlecht des Fohlens und des Vaters evtl. Angaben über Verfohlung, Verenden nach der Geburt evtl. Anomalien des Fohlens Namen und Ort Datum und Unterschrift des Stutenbesitzers 27.7.4 Zuchtbescheinigungen 27.7.4.1 Allgemeines Abstammungsnachweise, Geburtsbescheinigung und Eintragungsbescheinigungen gelten als Zuchtbescheinigung im tierzuchtrechtlichen Sinne. Zuchtbescheinigungen sind vom ZSSE e.V. ausgestellte Urkunden über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie gehören zum Pferd und bleiben Eigentum des ZSSE e.V.. Zuchtbescheinigungen in Form von Abstammungsnachweisen oder Geburtsbescheinigungen können nur als Bestandteil und im Zusammenhang mit einem Equidenpass ausgestellt werden. Sie sind bei Besitzwechsel dem neuen Besitzer auszuhändigen und bei Tod des Pferdes an die ausstellende Stelle zurückzugeben. Zweitschriften von Equidenpässe incl. Zuchtbescheinigungen (Abstammungs-, Geburts- und Eintragungsbescheinigung) können auf Antrag nur bei Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung mit notariell beglaubigter Unterschrift über den Verlust der Original-Zuchtbescheinigung und unter Beachtung der tierzuchtrechtlichen Vorgaben (siehe Kapitel V der Verordnung 504/2008) ausgestellt werden. Sie sind deutlich als solche zu kennzeichnen, zu nummerieren und im Zuchtbuch zu vermerken. Dies kann ausschließlich durch die Züchtervereinigung erfolgen, die dass Originaldokument ausgestellt hat. Der ZSSE e.V. ist nur berechtigt, Zuchtbescheinigungen in Form von Abstammungsnachweisen und/oder Geburtsbescheinigungen für Pferde auszustellen, wenn diese innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Geburt bzw. bis zum 31.12. des Geburtsjahres – je nachdem, welche Frist später abläuft – • identifiziert wurden und • die Ausstellung eines Identifizierungsdokuments (Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung) beantragt wurden Zuchtbescheinigungen in Form von Abstammungsnachweisen oder Geburtsbescheinigungen können nur im Jahr der Geburt ausgestellt werden, ansonsten wird eine DNA-Abstammungsüberprüfung verlangt, deren Kosten der Pferdebesitzer zu tragen hat. 27.7.4.2 Abstammungsnachweise 8 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Die Ausstellung des Abstammungsnachweises erfolgt entsprechend den Vorgaben in Teil B (F - Zuchtbescheinigungen), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: • • die Geburtsanzeige wurde innerhalb von drei Monaten nach dem Abfohlen vorgelegt und die Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutter innerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Fristen , durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten erfolgt oder anderweitig gesichert ist. 27.7.4.3 Geburtsbescheinigung Die Ausstellung einer Geburtsbescheinigung erfolgt, wenn die Bedingungen für einen Abstammungsnachweis nicht erfüllt, jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sind: • Die Eltern des Fohlens waren beide im Jahr der Bedeckung im Zuchtbuch eingetragen oder wurden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens (Zuchtjahr) eingetragen und • die Geburtsanzeige/Abfohlmeldung innerhalb von drei Monaten nach dem Abfohlen vorgelegt wurde und • die Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutter ist innerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Fristen im Zuchtjahr durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten erfolgt oder anderweitig gesichert. 27.7.4.4 Eintragungsbescheinigung Pferde, die die Voraussetzungen für einen Abstammungsnachweis oder eine Geburtsbescheinigung nicht erfüllen, jedoch eindeutig identifiziert wurden, erhalten bei der Eintragung in das Zuchtbuch eine Eintragungsbescheinigung. Die Eintragungsbescheinigung stellt eine Ergänzung des Equidenpasses dar und gilt als Zuchtbescheinigung im tierzuchtrechtlichen Sinne. Der ZSSE e.V. ist nicht berechtigt, für diese Pferde Equidenpässe incl Zuchtbescheinigung auszustellen. 27.7.4. 5 Mindestangaben in Abstammungsnachweisen und Geburtsbescheinigungen Der Abstammungsnachweis muss mindestens folgende Angaben enthalten: • Name des Vereins bzw. Züchtervereinigung • Ausstellungstag und -ort • Lebensnummer (UELN), Rasse • Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers • Geburtsdatum, Geschlecht, , Farbe, Scheckmuster und Abzeichen • Deckdatum der Stute • 3 Farbbilder (jeweils von beiden Seiten und ein Kopfbild) • aktive Kennzeichnung, d.h. Nr. des Mikrochips • Namen, Lebensnummer (UELN), Farbe, Scheckmuster und Rasse der Eltern und - sofern bekannt - Namen, Lebensnummer (UELN) und Rasse einer weiteren Generation • Eintragung des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren in einen Abschnitt des Zuchtbuches, • die Unterschrift des Zuchtleiters oder seines Vertreters • das neueste Ergebnis der Leistungsprüfung und der Zuchtwertschätzung des Pferdes, seiner Eltern und bei reinrassigen Pferden seiner Großeltern • die Entscheidung gekört 9 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland • Bei Pferden, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, sind auch die Angabe seiner genetischen Eltern und deren Blutgruppen oder deren DNA-Profil zu dokumentieren . Bei Pferden, die in der besonderen Abteilung eingetragen sind, ist die Zuchtbescheinigung im Equidenpass mit der Überschrift „ Zuchtbescheinigung für ein in einer besonderen Abteilung eingetragenes Zuchttier“ zu versehen. Die Geburtsbescheinigung muss - soweit verfügbar - die gleichen Angaben wie der Abstammungsnachweis enthalten. 27.7.5 Angaben zum Equidenpass Der Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung erfüllt alle Vorgaben der Verordnung (EU) 2015/262. 27.7.6 Eigentumsurkunde Die Eigentumsurkunde wird mit identischer Lebensnummer (UELN) zusätzlich zum Equidenpass ausgestellt. Die ausgestellte Eigentumsurkunde zum Equidenpass enthält folgende Angaben zum Pferd: a) Lebensnummer (UELN) des Pferdes b) Name des Pferdes c) Rasse d) Geschlecht e) Farbe und Scheckmuster f) Geburtsdatum g) Name und Anschrift des Züchters h) Aktive Kennzeichnung (Mikrochipnummer) i) Pedigree mit 3 Generationen (sofern vorhanden) Die Eigentumsurkunde steht demjenigen zu, der im Sinne des BGB Eigentümer des Pferdes ist. Sie ist daher bei Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem ebenfalls zum Pferd gehörigen Equidenpass dem neuen Eigentümer zu übergeben und bei Tod des Pferdes an den ausstellenden Verband zurückzugeben. Die Eigentumsurkunde ist im Hochformat DIN A 4 auszustellen. 27.7.7 Stallbuch Das Stallbuch enthält alle Daten über die Zuchtbenutzung der eingetragenen Zuchtpferde und ist vom Mitglied zu führen. Es enthält folgende Angaben und muss mit den Angaben im Zuchtbuch und dem Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung übereinstimmen: • Name • Lebensnummer (UELN) • Geburtsdatum • Name und Lebensnummer (UELN) der Eltern • Züchter • Eigentumsverhältnisse • Farbe, Scheckmuster und Abzeichen • Brandzeichen und Mikrochip • Aufnahmedatum • Körpermaße und Bewertung anlässlich der Eintragung • Deck-, Besamungs- und Abfohldaten 10 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, Aufzeichnung über: a) Die genetischen Eltern, das Empfängertier und den Embryo b) Den Zeitpunkt der Besamung c) Den Zeitpunkt der Entnahme und der Übertragung des Embryos d) Den Namen und die Anschrift der Embryotransfereinrichtung 27.8 Fristüberschreitungen bei der Meldung von Deck- und Besamungsmeldungen bzw. Abfohlmeldungen werden aufgezeichnet. Neben der in 27.7.2. und 27.7.3 genannten Strafgebühr werden bei Fristüberschreitungen und bei nicht bestätigten Abstammungen DNA Überprüfungen angeordnet. • 28. Identifizierung Die Identifizierung von Pferden durch den ZSSE e.V. erfolgt mit Hilfe der folgenden Methoden: • Fohlen bei Fuß der Mutter • Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe, Scheckmuster und Abzeichen • Vergabe einer Lebensnummer (UELN) • Setzen eines Mikrochips mit entsprechender unikater Nummer • ggf. Abstammungsüberprüfung (Nr. 28.6) • 3 laminierte Farbbilder 28.1 Zusammensetzung der Lebensnummer (UELN = Universal Equine Life Number) Für jedes Fohlen, das einen Abstammungsnachweis oder eine Geburtsbescheinigung erhält, wird eine fünfzehnstellige Lebensnummer (UELN) vergeben, die in 2 Abschnitte unterteilt ist. 1. Abschnitt (6 Stellen) Die ersten drei Stellen (alphanumerisch) beziehen sich auf das Herkunftsland, in welchem für das Pferd erstmals eine internationale Lebensnummer vergeben wurde. Die folgenden drei Ziffern dieser Lebensnummer (UELN) sind eine Kennziffer des ZSSE e.V., (ZSSE= 426, wobei die erste Ziffer dieser Zifferngruppe angibt, ob das Pferd vor dem Jahr 2000 (=3) oder ab dem Jahr 2000 (=4) geboren wurde. 2. Abschnitt (9 Stellen) Die 9 Stellen (numerisch) dieses Abschnittes geben eine laufende Registriernummer innerhalb des ZSSEe.V. wider und können von diesem bis auf die letzten beiden Stellen, die das Geburtsjahr angeben, frei vergeben werden. Beim ZSSE e.V. werden die ersten beiden Ziffern des 2. Abschnitts als Verbandskennziffer (26) genutzt, die nächsten beiden Ziffern als Rasseschlüssel, die folgenden 3 Ziffern als fortlaufende Nummer innerhalb der Rasse und die letzten benennen das Geburtsjahr Die UELN wird niemals verändert und ist auch bei einem Wechsel des Pferdes in ein anderes Zuchtbuch beizubehalten. Die Lebensnummer setzt sich wie folgt zusammen: Beispiel: 11 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland DE 426-26-01-001-02 Abschnitt 1 (6 Stellen) Abschnitt 2 (9 Stellen) 3 Stellen 3 Stellen 2 Stellen 2 Stellen 3 Stellen 2 Stellen DE dabei 1. Verbandskennziffer Rasseschlüssel Laufende Geburtsjahrgang Länder- Stelle 3 code Nummer (26) oder 4 01 für Pinto (geb. vor oder nach 2000) und 26 (ZSSE) Rasseschlüssel 01= Pinto 02 = Irish Cob 12 = Knabstrupper 03 = Irish Cob Crossbred 13 = Shetland Pony 04 = Lewitzer 14 = Dt. Partbred Shetland Pony 05 = Appaloosa 15 = Friesenpferd 06 = Europäisches Appaloosa Pony 16 = Quarter Pony 07 = Europäischer Tigerschecke 17 = Europäischer Esel 08 = Dt. Pinto Barockpferd 18 = Brabanter 09 = Europäisches Westernpferd 19 = Black and White Frisian 10 = Drum Horse / Trommelpferd 20 = Palomino 28.2 Lebensnummer (UELN) Eingetragene Hengste und Stuten des ZSSE e. V. werden unter der Lebensnummer (UELN) (LN) im Zuchtbuch geführt. Die Abkürzung des Abschnittes des Zuchtbuches, in dem das Pferd eingetragen istwird der Lebensnummer (UELN) vorausgestellt. FN -Eintragungsnummern oder von anerkannten Züchtervereinigungen vergebene Lebensnummer (UELN)n werden übernommen. 28.3 Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch Der bei Eintragung in ein Zuchtbuch vergebene Name muss beibehalten werden. Bei Namensänderung (gebührenpflichtig) muss der ursprüngliche Name in Klammern beibehalten werden. Weibliche Nachkommen sollten mit dem Anfangsbuchstaben der Mutter, männliche Nachkommen mit dem des Vaters beginnen. Kommen Namen bei der Eintragung in das Zuchtbuch doppelt vor, so wird der Anfangsbuchstabe des Besitzers bei der Eintragung hinzugefügt. Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf nicht mehr für einen anderen als den Vollbruder dieses Hengstes (mit entsprechendem Zusatz II etc.) verwendet werden; ansonsten wird ein mit einem “Doppelnamen” eingetragener Hengst bei allen Veröffentlichungen der FN lediglich mit seiner Lebensnummer (UELN) geführt. Wenn von Hengsten nachweislich keine Nachkommen mehr im Turniersport eingesetzt sind, können diese Namen wieder verwendet werden. Der ZSSE e.V. 12 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland teilt der FN Hengstnamen mit, die generell nicht mehr vergeben werden dürfen und damit weiterhin gesperrt sind. 28.4. Vergabe des Fohlenbrandes 28.4.1 Fohlenbrand Zurzeit ist kein Brandzeichen vorgesehen 28.5 Aktive Kennzeichnung mit Mikrochip: Die aktive Kennzeichnung erfolgt per Mikrochip, der im Unterhautgewebe der linken Halsseite injiziert wird und dessen Nummer im Musterprotokoll (Formular, in dem die Beurteilung des jeweilige Zuchttieres festgehalten wird), in dem Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung und der Eigentumsurkunde vermerkt wird und eine eindeutig nachvollziehbare und unverwechselbare Verbindung zur UELN-Nummer haben muss. 28.6 Abstammungsüberprüfung Für jedes eingetragene bzw. zur Eintragung vorgestellte Pferd und für jedes Fohlen, das bei der Mutter vermerkt wird, kann die Geschäftsstelle das Ergebnis einer Abstammungsüberprüfung per D N A (mindestens 3 % der ausgestellten Zuchtbescheinigungen) verlangen. Das Ergebnis wird beim ZSSE e.V. hinterlegt,. Abweichungen bei der Überprüfung der Abstammung werden dokumentiert. Kostenträger ist bei korrekter Abstammung der ZSSE e.V., ansonsten der Besitzer des Pferdes. Vor Ausstellung von Abstammungsnachweisen oder Geburtsbescheinigungen müssen Abstammungsüberprüfungen per D N A erfolgen, wenn an der angegebenen Abstammung Zweifel bestehen. Dieses ist unter anderem der Fall, wenn: • eine Stute innerhalb einer oder in zwei aufeinander folgenden Rossen von zwei oder mehreren Hengsten gedeckt wurde, oder • die Trächtigkeitsdauer 30 Tage und mehr von der mittleren Trächtigkeitsdauer der Rasse abweicht. • Zusätzlich muss die Abstammungsüberprüfung durchgeführt werden, wenn das Fohlen nicht bei Fuß der Mutter identifiziert wurde. Bei Eintragung von Hengsten ist das Ergebnis einer DNA-Überprüfung von Mutter und Vater des Hengstes der Geschäftsstelle vorzulegen. Darüber hinaus wird zum Zeitpunkt der Körung bzw. der Eintragung vom ZSSE e.V. eine Abstammungsüberprüfung per D N A des betreffenden Hengstes angeordnet. Kostenträger ist in jedem Fall der Antragsteller bzw. der jeweilige Hengsthalter. Es wird empfohlen, im Geburtsjahr, bei Hengstfohlen die die Voraussetzungen für eine spätere Eintragung in das Hengstbuch I erfüllen, sofort eine Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter vornehmen zu lassen. Die Kosten trägt der Antragsteller. Pferde ohne geklärte Abstammung können nicht in das Zuchtbuch eingetragen werden. Sollte sich eine Abstammung im Nachhinein als falsch erweisen und nicht zu klären sein, erfolgt die Streichung des Pferdes aus dem Zuchtbuch. Ggf ist zu prüfen, ob die Eintragung des Pferdes in die Besondere Abteilung des Zuchtbuches möglich ist. 29. Übergangsregelung 13 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Sollte eine einzelne Bestimmung dieser ZBO rechts unwirksam sein, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Im Zweifelsfall kann der Vorstand die Bestimmungen so auslegen, wie sie am ehesten der Satzung, der ZBO des ZSSE e.V. oder der ZVO der FN entspricht und sich diese durch die nächste Mitgliederversammlung bestätigen lassen. 30. Inkrafttreten Satzung und Zuchtbuchordnung genehmigt am 14.05.2014 . 14 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland TEIL B Besondere Bestimmungen für die Rasse Pinto A. Grundlage: Die deutschen, der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V. Pferdezuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V. Rheinisches Pferdestammbuch e.V. Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. Pferdezuchtverband Sachsen e.V. Pferdezuchtverband Sachsen-Anhalt e.V. Verband Thüringer Pferdezüchter e.V. Westfälisches Pferdestammbuch e.V. Pferdestammbuch Schleswig-Holstein/Hamburg e.V. Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e.V. Verband der Ponyzüchter Hessen e.V. Pferdestammbuch Weser-Ems e.V. Zuchtverband für deutsche Pferde e.V. führen im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts gemeinsam das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Pinto, dessen Grundsätze ZSSE e.V. einhält; B Zuchtziel Farben Plattenscheckung in allen Farben mit allen Abzeichen Größe ab ca. 120 cm 15 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Typ Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines korrekten und harmonischen Pferdes/Ponys mit trockenen und ausdrucksvollen Kopf mit großen, lebhaften und freundlichen Augen, nicht zu großen Ohren, einer gut geformter Halsung, einer plastischen Bemuskelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen. Unerwünscht sind insbesondere ein derbes, plumpes Erscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen, unklare Gelenke und bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck Körperbau Erwünscht ist ein harmonischer, für Reit- und Fahrzwecke jeder Art geeigneter Körperbau. Dazu gehören: ein mittellanger, breiter, gut aufgesetzter, sich zum Kopf hin verjüngender Hals mit genügender Ganaschenfreiheit, eine große, schräg gelagerte Schulter, ein markanter in den Rücken hineinreichender Widerrist ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine längere, leicht geneigte, gut bemuskelte Kruppe mit nicht zu hoch angesetztem Schweif, eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand. Erwünscht ist weiterhin ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, ausreichend großen Gelenken, mittellangen Fesseln und festen, wohlgeformten, mittelgroßen Hufen. Außerdem eine korrekte, d. h. von vorne und hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein und ein im Sprunggelenk gut gewinkeltes Hinterbein. Unerwünscht ist ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere oder zu tief angesetzte Halsung, eine kleine, steile Schulter, ein kurzer oder wenig markanter Widerrist, ein zu kurzer oder überlanger weicher Rücken, eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze oder gerade Kruppe mit hohem Schweifansatz, geringe Brusttiefe und hochgezogene Flanken mit kurzer Hinterrippe sowie 16 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland unkorrekten Gliedmaßen; hierzu gehören: kleine, schmale oder eingeschnürte Gelenke, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder überlange, weiche Fesseln sowie zu kleine Hufe, insbesondere mit eingezogenen Trachten. Unerwünscht sind weiterhin insbesondere zehenweite, Zehenenge, bodenweite, Bodenenge, vor- und rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen. Bewegungsablauf / Grundgangarten Fleißig, taktrein, schwungvoll und raumgreifend. Der Schub soll erkennbar aus der Hinterhand über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden. Unerwünscht sind kurze, flache, unelastische oder taktunreine Bewegungen, fester Rücken. Schwerfällige, auf die Vorhand gehende, schwankende, bügelnde, drehende, weite oder enge Bewegungen. Interieur, Veranlagung, Gesundheit Charakter Umgängliches, charakterlich einwandfreies, unkompliziertes, nervenstarkes und zuverlässiges Pferd, das bestens für die Reit- und Fahrzwecke jeder Art geeignet ist. Ein guter Charakter und ein ausgeglichenes Temperament sollen erkennbar sein. Unerwünscht sind im Umgang schwierige, nervöse oder bösartige Pferde. Gesundheit Robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit, gute Fruchtbarkeit und das Freisein von Erbfehlern. Eine Einteilung im Rahmen von Schauen kann nach folgenden Typen erfolgen: • Hunter: dieser Typ entspricht den Pferden der Populationen der deutschen Reitpferdezuchten • Pleasure: dieser Typ entspricht den Pferden der arabischen Pferderassen 17 • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Stock: dieser Typ entspricht den Pferden der Westernrassen Pony: dieser Typ entspricht den Pferden der Ponyrassen Gangpferd: dieser Typ entspricht den Pferden der Gangpferderassen Barockpferd: dieser Typ entspricht den Pferden der barocken Pferderassen wie zum Beispiel das Friesenpferd Kaltblut: dieser Typ entspricht den Pferden der Kaltblutrassen Schweres Warmblut: dieser Typ entspricht den Pferden der Rassen des Schweren Warmblutes Der Hinweis auf den jeweiligen Pinto-Typ ist auf der Zuchtbescheinigung zulässig C Zuchtmethode Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch ist offen für Pferde aller aufgeführten Rassen, deren Einbeziehung zur Erreichung des Zuchtzieles förderlich ist. Im Sinne einer ordnungsgemäßen züchterischen Arbeit sollten Pferde, die einen Unterschied in der Widerristhöhe von mehr als 50 cm aufweisen, nicht angepaart werden. Mindestens ein Elternteil muss phänotypisch Plattenschecke sein, um ins Hengstbuch I, II und Stutbuch I, II und Vorbuch eingetragen werden zu können. Tigerschecken sind nicht im Hengstbuch I, II und Stutbuch I, II und Vorbuch eintragungsfähig. Folgende Rassen sind zugelassen: • Achal Tekkiner • Achal Tekkiner Part bred • Aegidienberger • AES-Reitpferd(Anglo-Eur.Stb.) • Alt Württemberger • Altmärker Kaltblut • American Bashkir Curly Horses • American Classic Shetl. Pony • American Miniature Horse • American Saddlebred Horse • Amerikanischer Traber • Amerikanisches Reitpony • Amerikanisches Warmblut 18 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Andalusier Anglo-Araber (AA) Anglo-Arabisches Vollblut (x) Anglo-Arabisches-Halbblut Anglo-Argentino Anglo-Kabardiner Anglo-Karatschaewer Anglo-Normanne Appaloosa Araber Araber-Berber Arabisch Partbred (Dt.Rpf) Arabisch Partbred (Spez.-Rpf) Arabisches Halbblut Arabisches Vollblut (ox) Arabo-Haflinger Ardenner Australisches Warmblut Auxois Badener Bayerisches Warmblut Belgisches Kaltblut Belgisches Pony Belgisches Sportpony Belgisches Warmblut (BWP) Belgisches Warmblut (sBs) Berber Bosniaken Boulonnais 19 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Brandenburger Brasilianisches Reitpferd Bretone British Riding Pony (N.P.S.) British Spotted Pony Budjonny Bulgarisches Warmblut Caballo Falabella Camargue Chilenisches Warmblut Cleveland Bay Cob Cob Normand Comtois Connemara Pony Criollo Cruzado Cruzado-Espanol Cruzado-Portugues Dales Pony Dänisches Pony Dänisches Reitpony Dänisches Warmblut Dartmoor Pony Deutsches Classic Pony Deutsches Pferd Deutsches Reitpony Deutsches Sportpferd Dt.Part-bred Shetland Pony 20 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Dt.Polopferd(caballo de polo) Dülmener (nur Hengste zugelassen ) Edelbluthaflinger Edles Warmblut Englisches Pony Englisches Vollblut (xx) Exmoor Pony Fell Pony Finnisches Warmblut Finn-Pferd Fjordpferd Französisches Kaltblut Französisches Pony Frederiksborger Freiberger Friese Gelderländer Gidran Gotland-Pony Griechisches Pony Groninger Großbritannien Warmblut Hackney Hackney-Pony Haflinger Hannoveraner Hessisches Warmblut Highland Pony Hispano-Araber 21 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Holsteiner Huzule Irisches Reitpferd Irish Tinker Irish-Draught Horse Irish-Sport-Horse Islandpferd Israelisches Reitpferd Italienisches Kaltblut Italienisches Reitpony Italienisches Warmblut Jugoslawien Warmblut Jütländer Kabardiner Kanadisches Warmblut Karabagher Karabaier Karatschaewer Kinsky Kladruber Kleines Dt. Pony Kleines Dt. Reitpferd Knabstrupper Konik Korsisches Pony Kroatisches Warmblut Kustanaier Landais Lehmkuhler 22 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Lettisches Warmblut Leutstettener Pferd ( nur Hengste zugelassen) Lewitzer Lipizzaner Litauer Warmblut Litauisches Kaltblut Lusitano Luxemburgisches Pony Luxemburgisches Reitpferd Mangalarga Marchador Mangalarga Paulista Mecklenburger Mecklenburger Kaltblut Merenspony Mexikanisches Reitpferd Missouri-Foxtrotter Morgan N. American Single Foot Horse Namibia Warmblut Nederlands Appaloosa Pony Nederlands Mini Paarden Nederlands Welsh Ridepony Neuseeländisches Pony Neuseeländisches Warmblut New Forest Pony Niederländ. Warmblut (KWPN) Niederländ. Warmblut (NRPS) Niederlande Pony Niederlande Warmblut 23 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Niederländisches Kaltblut Niedersächsisches Kaltblut Nonius Nord Schwedisches Kaltblut Noriker Norwegisches Warmblut Oldenburger Oldenburger Springpferd Orlow Traber Österreichisches Kaltblut Österreichisches Reitpony Österreichisches Warmblut Ostfriesen/Alt-Oldenburger Paint Palomino Paso Fino Paso Iberoamerikano Paso Partbred Paso Peruano Percheron Pfalz-Ardenner Kaltblut ( nur Hengste zugelassen) Polnisches Kaltblut Polnisches Pony Polnisches Warmblut Poney Francais de Selle Pony of the Americas Postier-Bretone Przewalski/Mongolisches Pferd Pura Raza Espanola 24 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Quarter Horse Raza Iberica Raza Mallorquina Raza Menorquina Rheinisch-Deutsches Kaltblut Rheinisches Reitpferd Rocky Mountain Horse Rottaler Warmblut ( nur Hengste zugelassen) Rumänisches Warmblut Russisches Warmblut Sächs.-Thür. Schweres Warmbl. Sachse Sachsen-Anhaltiner Sächsisch-Thüringer Kaltblut Sang Belge Sardinisches Pony Sarvar Schlesier Schleswiger Kaltblut (nur Hengste zugelassen) Schwarzwälder Kaltblut Schwedisches Kaltblut Schwedisches Reitpony Schwedisches Warmblut Schweizer Warmblut Schweizerisches Reitpony Scottish Sports Horse Selle Francais Senner ( nur Hengste zugelassen ) Shagya-Araber 25 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Shetland Pony Shire Horse Slowakisches Warmblut (CZSB) Slowenisches Warmblut Sorraia Spanischer Traber Spanisches Sportpferd Spotted Saddlebred Süddeutsches Kaltblut Suffolk Horse Tarpan Tennessee-Walking-Horse Tersker Thüringer Tinker Traber Trait du Nord Trakehner Tschechisches Kaltblut Tschechisches Warmblut Tuigpaarden Ukrainisches Reitpferd Ungarisches Kaltblut Ungarisches Warmblut USA-Warmblut Warlander Welsh Pony Welsh Partbred Westfälisches Reitpferd 26 • • • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Westfälisches Kaltblut Württemberger Zangersheide Reitpferd Zweibrücker Männliche Veredler sind nur dann zugelassen, wenn sie die Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen; Stuten sind nur dann zugelassen, wenn sie den Anforderungen des Stutbuches I oder II genügen. D Unterteilung der Zuchtbücher Das Zuchtbuch für Hengste wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte • Hengstbuch I, • Hengstbuch II und • Anhang. Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das • Vorbuch. Das Zuchtbuch für Stuten wird in eine Hauptabteilung und eine Besondere Abteilung unterteilt. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte • Stutbuch I, • Stutbuch II und • Anhang. Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das Vorbuch. • 27 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland E Eintragungsbestimmungen (1) Zuchtbuch für Hengste (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, • deren Väter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt und deren Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, • deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, • die auf einer Sammelveranstaltung bei der Exterieurbewertung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, • die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (5) ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen, • die die folgenden Anforderungen der Eintragungsbestimmungen bezüglich der Leistungsprüfungen sowie die folgenden Anforderungen zur Durchführung der HLP oder vergleichbaren Anforderungen gemäß der folgenden Paragraphen erfüllen: - Pintos unter 138 cm: die gemäß § 917f ZVO in einer Hengstleistungsprüfung eine gewichtete Endnote von 6,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegt oder die die vorgegebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplin Fahren erreicht haben; - Pintos über 137 cm: die gemäß § 917 (1) in einer Hengstleistungsprüfung auf Station eine gewichtete Endnote von 6,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, oder die gemäß § 917f (2)) vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, bzw. die gemäß § 917f (2) in Kombination mit § 917f (1) ZVO in der Kurzprüfung eine gewichtete Endnote von mindestens 6,5, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erreicht haben. • Hengste der zugelassenen Rassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung für die Zuchtrichtung Reiten auch dann, wenn sie eine mindestens 30tägige Stationsprüfung entsprechend der Vorgabe gemäß ZVO § 917f (1) mit einer gewichteten Endnote von 6,5 und besser, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, absolviert oder vergleichbare Anforderungen gem. ZVO § 917f (1)ZVO § 508f (1) (Deutsches Reitpony) erreicht haben. Ponys der zugelassenen Rassen unter 138 cm können die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch für die Zuchtrichtung Fahren gem. ZVO § 917f ZVO oder vergleichbarer Anforderungen nach mindestens 28 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland 15tägiger Stationsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 6,5 und besser, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erfüllen. • Die Rassen Anglo-Araber, Arabisches Halbblut, Arabisches Vollblut und Shagya-Araber können die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch für die Zuchtrichtung Reiten gem. ZVO § 601f (2) und (3) (Anglo-Araber) oder vergleichbarer Anforderungen mit einer gewichteten Endnote von 6,5 und besser, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erfüllen. • Veredlerhengste der Rasse Englisches Vollblut erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung für Ponys und Kleinpferde auch dann, o wenn sie in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in Hindernisrennen von mindestens 75 kg oder o mindestens ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von 65 kg in Flachrennen, 70 kg in Hindernisrennen bei mindestens 20 Starts in insgesamt drei Rennzeiten erreicht haben. • Veredlerhengste der arabischen Rassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung für Ponys und Kleinpferde auch dann, o wenn sie in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 58 kg erreicht haben. o Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Der ZSSE e. V. kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Fünf- und sechsjährige Hengste, die noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach ZVO § 917f (1) oder (2) ZVO abgelegt haben, aber die übrigen o.g. Voraussetzungen erfüllen, können ohne Beantragung einer Fristverlängerung unter der Bedingung vorläufig in das Zuchtbuch für Hengste (HB I) eingetragen werden, dass sie in einer Kurzprüfung nach § 917f (1) ZVO eine gewichtete Endnote von mindestens 6,5 und besser, wobei keine der Merkmalsnoten unter 5,0 liegen darf, erzielt haben und spätestens 6jährig die Eigenleistungsprüfung vollenden. Hengste mit nicht dem Hengstbuch I entsprechenden Leistungsinformationen des Vaters erfüllen die Anforderungen zur Eintragung nur dann, wenn sie in einer Hengstleistungsprüfung gemäß ZVO § 917f eine gewichtete Endnote von 7,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 6,0 liegen darf, oder wenn sie gemäß ZVO §508f (3) die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen. Ponys unter 138 cm, deren Väter die Leistungsanforderungen des Hengstbuches I nicht nachweisen können, erfüllen die Anforderungen auch dann, wenn sie in einer Hengstleistungsprüfung für die Zuchtrichtung Fahren gem. ZVO § 917f ZVO oder vergleichbarer Anforderungen eine gewichtete Endnote von 7,5 und besser erzielt haben, wobei keine der Merkmalsnoten unter 6,0 liegen darf, oder wenn sie gemäß ZVO §917f (2) die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Fahren aufweisen. 29 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungshengst“. (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder entsprechenden Abschnitten eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder entsprechenden Abschnitten eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, • deren Identität überprüft worden ist, • die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (5)ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, • • • • wenn die Vorbuch-Vorfahren über vier Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung bei der Exterieurbeurteilung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (5) ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, • • • • wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung bei der Exterieurbeurteilung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (5) ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen. (1.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen, 30 • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland deren Eltern in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen. (1.4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, • • • • die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Pintos entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 4 (5) ZVO der FN die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen. (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, • deren Väter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt und deren Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter (insgesamt drei Generationen) in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder entsprechenden Abschnitten eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder entsprechenden Abschnitten Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, • die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, • die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen Stuten mit nicht dem Hengstbuch I entsprechenden Leistungsinformationen des Vaters erfüllen die Anforderungen zur Eintragung nur dann, wenn sie in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,5 erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. 31 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren aufweisen können, erhalten den Titel „Leistungsstute“. (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, • deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder entsprechenden Abschnitten eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, • deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder entsprechenden Abschnitten eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, • deren Identität überprüft worden ist, • die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, • • • • wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, • • • • wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen. (2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, 32 • • ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland deren Eltern in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen. (2.4) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, • die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Pintos entsprechen, • die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, • die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen, • die keine Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 2 aufweisen. F Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Abstammungs- bzw. Geburtsbescheinigungen werden entsprechend der nachstehenden Tabelle ausgestellt, wenn mindestens ein Elternteil phänotypisch Plattenschecke ist. Tiere, die eindeutig identifiziert sind und in das Vorbuch eingetragen werden, von denen jedoch kein oder nur ein Elternteil bekannt ist, erhalten eine Eintragungsbescheinigung Sofern beide Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches der Rasse eingetragen jedoch keine phänotypischen Plattschecken sind, wird unabhängig von deren Eintragung in Abschnitte der Hauptabteilung für ihre Nachkommen grundsätzlich nur eine Geburtsbescheinigung ausgestellt. Besondere Ab tei lu ng Hauptabteilung Mutter Vater Stutbuch I Stutbuch II Anhang Vorbuch (Stuten) 33 34 35 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Anlage 1 G. Richtlinie über die Durchführung der Leistungsprüfungen für die Rasse Pinto 1 Hengstleistungsprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stations-, Kurzprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden. (1) Stations- und Kurzprüfung Die Hengstleistungsprüfungen werden gemäß der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen der ZVO durchgeführt. Für die Hengstleistungsprüfungen gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen, Kurz- und Feldprüfungen der LPRichtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen. Für Hengste der Rasse Pinto sowie für Hengste der zugelassenen Rassen werden folgende Leistungsprüfungen der LP-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anerkannt: • Prüfung CI - 30 Tage Stationsprüfung - Zuchtrichtung Reiten sowie • Prüfung DI - 2 Tage Kurzprüfung - Zuchtrichtung Reiten in Kombination mit der Turniersportprüfung gemäß § 917f (2) ZVO. Für Hengste der Rasse Pinto sowie für Hengste der zugelassenen Rassen mit einer Widerristhöhe von < 138 cm werden die gefahrenen Leistungsprüfungen der LP-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung auch anerkannt: • • Prüfung CIV - 14 Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Fahren/Gelände sowie Prüfung EIII - Feldprüfung – Zuchtrichtung Fahren/Interieur/Gelände. (2) Turniersportprüfung Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt. Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt: 36 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in • Dressur Kl. L oder • Springen der Kl. L oder • in der Vielseitigkeit in der Kl. VA. • im Fahren der Kl. M (Einspänner, kombinierte Prüfung) oder • in Kombination mit einer Kurzprüfung (gem. § 917f (1) ZVO) - der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des fünfjährigen Deutschen Dressurponys, Deutschen Springponys oder Deutschen Vielseitigkeitsponys oder - der Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des sechsjährigen Deutschen Dressurponys, Deutschen Springponys oder Deutschen Vielseitigkeitsponys. 2 Zuchtstutenprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, Feldprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden. (1) Stations- und Feldprüfung Die Zuchtstutenprüfungen werden gemäß der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferdeund sonstigen Rassen der ZVO durchgeführt. Für die Zuchtstutenprüfungen gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen, Kurz- und Feldprüfungen der LPRichtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen. Für Stuten der Rasse Pinto werden folgende Leistungsprüfungen der LP-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anerkannt: • Prüfung CII - 14 Tage Stationsprüfung - Zuchtrichtung Reiten, • Prüfung CIII - 30 Tage Stationsprüfung - Zuchtrichtung Reiten/Gelände, • Prüfung CIV - 14 Tage Stationsprüfung - Zuchtrichtung Fahren/Gelände, • Prüfung CV - 14 Tage Stationsprüfung - Zuchtrichtung Fahren, • Prüfung EI - Feldprüfung - Zuchtrichtung Reiten. • Prüfung EIV - Feldprüfung - Zuchtrichtung Fahren sowie • Prüfung EV - Feldprüfung - Zuchtrichtung Fahren/Gelände. 37 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland (2) Turniersportprüfung Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Stuten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt. Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt: die 5malige nach § 38 (2) LPO registrierte Platzierung mindestens in • Dressur Kl. A oder • Springen Kl. A oder • Vielseitigkeit Kl. VA oder • im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung). Die Bestimmungen zur LP können Sie unter nachfolgendem Link nachsehen: www.hengstleistungspruefung.de 38 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Zusatz zu Anlage 2 Liste der Gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale von der FN übernommen, dort Anlage 4 Erbfehler bzw. -defekte (Letalfaktoren) Rasse Untersuchung/ Aufnahme durch...... Max. Grad der Ausbildung Eintragungsbestimmungen : Monitoring bei Stuten/Hengsten – erfassten Pferden Zuchtbuchabteilungen Hengste und Stuten: Vermerk in DB und ZB Eintragung in Anhang mit Hinweis zum Gentest Hyperkalämische Periodische Paralyse (HYPP)* Quarter Horses Paint, Appaloosa Gentest bei Verdacht Vorhandensein des Gens Lethal White Foal Sydrom (LWFS/LOWEffekt)* Paint Gentest bei Verdacht Vorhandensein des Gens Hengste und Stuten: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Schwere kombinierte Immundefizienz (SCID)* Araber Gentest bei allen Hengsten Vorhandensein des Gens Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Junctionalis Epidermolysis Bullosa (JEB)* Belgisches Kaltblut Gentest bei allen Hengsten Gentest bei allen Hengsten Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Glycogen Branching Enzyme Deficiency (GBED)* Appaloosa Paint Horse Quarter Gentest bei allen Hengsten Gentest bei allen Hengsten Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest 39 *oligofaktorielle Erbdefekte 40 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Gesundheitsmerkmal e Rasse Kieferanomalien alle Untersuchung/ Aufnahme durch...... Max. Grad der Ausbildung Hengste: fachtierärztliche Untersuchung die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 50% der Oberfläche der Zähne vorstehen. Abweichungen eines Zahns/mehrerer Zähnen, wie z.B. schief stehender Zahn/Zähne, gehören zu den Ausschluss-gründen. Weitere Sonderregelungen in den jeweiligen ZVOAbschnitten der Rassen. Stuten: Bei Verdacht fachtierärztliche Untersuchung Eintragungsbestim mungen: Stuten/Hengsten – Zuchtbuchabteilung en Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Monitoring bei erfassten Pferden Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Stuten: Eintragung in Anhang bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Kryptorchismus/ Microorchismus alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung beide Hoden sollten in Größe, Form und Festigkeit normal groß und gleich sein und vollständig in das Scrotum abgestiegen sein Osteochondrose Reitpferde Hengste: fachtierärztliche Untersuchung - im Kniegelenk 1 OCD-Befund Hengste: keine - im Sprunggelenk und in mehr Körzulassung als 1 weiteren Gelenk jeweils 1 Eintragung in Hengste: keine Vermerk in DB des Körzulassung jeweiligen ZV – Eintragung in Anhang Auskunft bei ZV kann eingeholt werden bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann 41 42 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Patellaluxation bzw. -fixation Shetland Pony, Dt. PartBred Shetland Pony, Dt. Classic Pony, Friesen Tinker Hengste: fachtierärztliche Untersuchung (Palpation) aufgrund palpatorischer und adspektorischer Untersuchung eine dislozierbare Patella Hengste: keine Vermerk in DB des Körzulassung jeweiligen ZV – Eintragung in Anhang Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Hemiplegia laryngis (Lähmung des Kehlkopfes) alle Hengste mit respiratorischem Atemgeräusch: fachtierärztliche Untersuchung Lähmung des Kehlkopfes Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Erbfehler bzw. -defekte (Letalfaktoren) Rasse Untersuchung/ Aufnahme durch...... Max. Grad der Ausbildung Hyperkalämische Periodische Paralyse (HYPP)* Quarter Horses Paint, Appaloosa Gentest bei Verdacht Vorhandensein des Gens Lethal White Foal Paint Gentest bei Vorhandensein des Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Eintragungsbestimmungen : Monitoring bei Stuten/Hengsten – erfassten Pferden Zuchtbuchabteilungen Hengste und Stuten: Vermerk in DB und ZB Eintragung in Anhang mit Hinweis zum Gentest Hengste und Stuten: Vermerk in DB und ZB 43 *oligofaktorielle Erbdefekte 44 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Gesundheitsmerkmal e Rasse Kieferanomalien alle Untersuchung/ Aufnahme durch...... Max. Grad der Ausbildung Hengste: fachtierärztliche Untersuchung die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 50% der Oberfläche der Zähne vorstehen. Abweichungen eines Zahns/mehrerer Zähnen, wie z.B. schief stehender Zahn/Zähne, gehören zu den Ausschluss-gründen. Weitere Sonderregelungen in den jeweiligen ZVOAbschnitten der Rassen. Stuten: Bei Verdacht fachtierärztliche Untersuchung Eintragungsbestim mungen: Stuten/Hengsten – Zuchtbuchabteilung en Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Monitoring bei erfassten Pferden Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Stuten: Eintragung in Anhang bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Kryptorchismus/ Microorchismus alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung beide Hoden sollten in Größe, Form und Festigkeit normal groß und gleich sein und vollständig in das Scrotum abgestiegen sein Osteochondrose Reitpferde Hengste: fachtierärztliche Untersuchung - im Kniegelenk 1 OCD-Befund Hengste: keine - im Sprunggelenk und in mehr Körzulassung als 1 weiteren Gelenk jeweils 1 Eintragung in Hengste: keine Vermerk in DB des Körzulassung jeweiligen ZV – Eintragung in Anhang Auskunft bei ZV kann eingeholt werden bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann 45 46 ZSSE e.V. Zuchtverband für Schecken und Spezialrassen in Europa Mühlenweg 8 26683 Saterland Patellaluxation bzw. -fixation Shetland Pony, Dt. PartBred Shetland Pony, Dt. Classic Pony, Friesen Tinker Hengste: fachtierärztliche Untersuchung (Palpation) aufgrund palpatorischer und adspektorischer Untersuchung eine dislozierbare Patella Hengste: keine Vermerk in DB des Körzulassung jeweiligen ZV – Eintragung in Anhang Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Hemiplegia laryngis (Lähmung des Kehlkopfes) alle Hengste mit inspiratorischem Atemgeräusch: fachtierärztliche Untersuchung Lähmung des Kehlkopfes Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden 47