Ursprungszuchtbuch - Hucul International Federation

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Ursprungszuchtbuch - Hucul International Federation
Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Huzulen I.
VORBEMERKUNG Grundsätze und Regeln für Zuchtorganisationen der EU im Sinne der Entscheidung der Europäischen Kommission, 92/353/EWG, vom 11. Juni 1992 im Kriterien für die Zulassung bzw. Anerkennung der Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden der Rasse Huzulen anlegen. II.
EINLEITUNG 1. Der Verband „Polski Zwiazek Hodowco Koni“ – Warsawa ist als Zuchtorganisation, die das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Huzulen, gemäß der oben zitierten Entscheidung der EU anerkannt. 2. Die Führung des Ursprungszuchtbuches erfolgt im Einvernehmen mit der Dachorganisation der Rasse, der „Hucul International Federation“ (HIF) und über Empfehlung Generaldirektion Abteilung für Verbraucherschutz und Tierzucht in der Europäischen Kommission. III. ZIELSETZUNG Die Führung des Ursprungszuchtbuches verfolgt in enger Zusammenarbeit mit der „Hucul International Federation“ (HIF) nachstehende Ziele: 1.
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Rassenerhalt Erhalten der ursprünglichen Eigenschaften Robustheit, Genügsamkeit, Umgänglichkeit, Gelehrigkeit und Ausdauer. Erhalten der vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten Europaweite Harmonisierung der Zuchtarbeit. IV. GRUNDSÄTZE Der Verband „Polski Zwiazek Hodowcow Koni“ stellt im Einvernehmen mit der HIF gemäß dem Punkt 3b des Anhanges der Entscheidung 92/353/EWG, nachstehende Grundsätze auf: 1. Abstammungsaufzeichnung / Eintragungskriterien A. Pferdename a.
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Die Namensgebung erfolgt nach Tradition der Zuchtländer und ist ein einer Zuchtbuchordnung zu verankern. Der Pferdename ist im Zuge der Fohlenregistrierung festzulegen. Der Name des Pferdes ist ein wesentliches Element zur Identifikation und darf daher gemäß der EU‐Richtlinie, 90/427/EWG, nicht geändert werden. Das Festhalten eines eventuellen Rufnamens erscheint zweckmäßig. Dieser ist allerdings hinter dem Namen, in einer Klammer, anzuführen. Zur Unterscheidung namensgleicher Pferde erscheint das Anfügen eines Gestütsnamens, der auf den Züchter hinweist von Vorteil. Die Vergabe von Gestütsnamen obliegt den anerkannten Zuchtorganisationen nach Richtlinien, die eine Mehrfachverwendung vermeiden. Bei elektronischer Kennzeichnung darf der Code des Mikrochips den Namen des Pferdes nicht ersetzen. B. Geburtsangaben a.
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Geburtsdatum Geburtsort Staat Züchter Geschlecht Farbbezeichnung C. Grafische und verbale Beschreibung gemäß 90/427/EWG Nachstehende Identifikationsmerkmale sind auch bei Kennzeichnung durch Nummernbrand und/ oder der Verwendung von Mikrochips genau festzuhalten, denn bei Robustpferden lässt das dichte Haarkleid erfahrungsgemäß die Brände kaum erkennen und elektronische Chips können verschwinden oder gar mutwillig gelöscht bzw. verändert werden. a.
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Abzeichen (Form, Größe) Signifikante Wirbel und Wirbelnähte an Kopf (Stirn), Körper und Extremitäten Körper‐, Mähnen‐, Bein‐ und Huffarbe Aalstrich, Zebrierung Besondere Kennzeichen z. B. Narben D. Maße Das Vermessen der Pferde dient nicht nur der Identifikation, sondern gibt auch Aufschluss über den Bau (Format), den Entwicklungszustand und die Verwendungsmöglichkeit, respektive die Belastbarkeit der Tiere. Über Letzteres gibt insbesondere der Karpalgelenksumfang Auskunft. Nachstehende Maße sollten daher von adulten Pferden festgehalten werden: a.
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Stockmaße: Widerrist, Sattellage, Kruppe und eventuell Länge zur Verifizierung des Formates Bandmaße: Umfang von Brust, Rohrbein und Carpalgelenk. E. Kennzeichnung/Brände/Mikrochips a.
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Die Kennzeichnung von Equiden dient, in Verbindung mit der grafischen und verbalen Beschreibung des Pferdes, der Identifikation. Den Kennzeichnungsregeln der anerkannten Zuchtorganisationen müssen mit den nationalen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und die gesetzlichen Regelungen des Tierschutzes entsprechen. Die Brandzeichen der jeweiligen anerkannten Zuchtorganisation müssen sich eindeutig zuordnen lassen, das heißt sie müssen sich deutlich von anderen Zuchtorganisationen unterscheiden. Die Form und die Lage der Brandzeichen sowie die verwendeten Buchstaben und Zahlen sind grafisch und verbal festzuhalten Bei elektronischer Kennzeichnung ist nicht nur die Codierung einzutragen, sondern auch ein entsprechendes Register über die verwendeten Chips zu führen. F. Abstammungsüberprüfung Ab dem Zuchtjahr 2002 soll im Zusammenhang mit den Ansuchen um Körung bzw. um Stutbuchaufnahme eine Blutgruppen‐ oder DANN‐Mikrosatellitenanalyse zur Abstammungssicherung bzw. Abstammungsüberprüfung borgelegt werden. G. Abstammung/Vorgenerationen a.
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Eine Aufnahme als Zuchttier der Rasse kann nur dann erfolgen, wenn wenigsten fünf Vorgenerationen, väterlicher‐ und mütterlicherseits, nachgewiesen werden Eine Abstammungsbescheinigung (Abstammungsbestätigung) muss fünf Vorgenerationen beinhalten Eine vollständige Vorfahrensdokumentation ist mittels EDV zu erstellen d.
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Die Nachkommen von Mischlingen können keine Aufnahme als Zuchttiere der Rasse finden, auch wenn zur Weiterzucht, über Generationen hinweg, nur noch eingetragene, reinrassige Zuchttiere verwendet wurden Für die Eintragung der Abstammung in den Equidenpass (EQP) genügt die Eintragung von zwei Vorgenerationen, wenn gleichzeitig eine Abstammungsbescheinigung ausgestellt wurde. Die EQP‐Nummern sind in einem eigenen Register mit fortlaufender Nummer und der bestätigten Festlegung über die Bestimmung (Schlachtung/Nichtschlachtung) festzuhalten. H. Weitere Inhalte der Abstammungsaufzeichnung a.
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Name anerkannte Rassezuchtorganisation bzw. der für die Rasse anerkannten Züchtervereinigung Name und Unterschrift des/der Zeichnungsberechtigten sowie Ort und Datum der Ausstellung Aufnahme‐ bzw. Registrierungsdatum sowie Datum und Ursache des Abgangs Zuchtbuchabschnitt, je nach Gliederung des Zuchtbuches, und allenfalls Zuchtwertklasse Registrierungs‐ bzw. Zuchtbuchnummer, Equidenpassnummer und allenfalls Mikrochipnummer 2. Rassebeschreibung a.
Historisches Erwähnt wird die Huzulenrasse schon in einem Fachbuch, das 1613 herausgegeben wurde. Die Zucht lag damals in privaten Händen und es gab kaum Aufzeichnungen über die Abstammung. Erst ab 1856, nach Gründung des ersten Staatsgestütes in Lucina, im heutigen Rumänien, wurden die Anpaarungen regelmäßig festgehalten. b.
Eigenschaften und Nutzung: Die besonderen Vorzüge, Robustheit, Umgänglichkeit, Ausdauer, Genügsamkeit, Gelehrigkeit und Trittsicherheit, machten es möglich, dass das Huzulenpferd vielseitig eingesetzt werden konnte. Es diente dem Menschen als ausdauerndes Arbeitspferd in der Landwirtschaft, vor allem in Gebirgsgegenden. Wegen seiner Verlässlichkeit wurde es auch vielfach zum Transport genutzt. Die besonderen Eigenschaften des Huzulen und seine vielseitigen Einsatzmöglichkeiten machten dieses, für das Gebirge und die ganzjährige Offenstallhaltung bestens geeignetem Kleinpferd, auch für das Militär interessant. Es kam dort als Reit‐, Zug‐ und Tragtier bzw. Saumpferd zum Einsatz. c.
Stammzuchtgebiet: Namengebend ist das Stammzuchtgebiet, die Huzulei, die bis zum Jahre 1918 zur Österreich‐Ungarischen Monarchie gehörte und über den Bereich der Ostkarpaten erstreckte. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde diese Gebiet an Polen, Rumänien und die Tschechoslowakei aufgeteilt. Nach 1945 fiel sogar ein Teil der ehemaligen Huzulei an die Ukraine, die der seinerzeitigen UdSSR angehörte. d.
Zuchtländer: Heute wird die Huzulenrasse in Polen, in Rumänien, in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn und Österreich von verschiedenen Staatsgestüten oder anerkannten Rassezuchtverbänden betreut. e.
Verwendung: Auch heute noch wird das Huzulenpferd für die Verrichtung landwirtschaftlicher Arbeiten, als trittsicheres Saumpferd und als vielseitiges Pferd zum Reiten und Fahren gezüchtet. Es erfreut sich zunehmender Beliebtheit: So konnte es sich mittlerweile bereits in Deutschland, den Niederlanden, in Großbritannien und in Finnland als Freizeitpferd etablieren. f.
Exterieur/Rassemerkmale: Obwohl das Huzulenpferd ursprünglich auf drei Grundtypen zurückgeht, weist es, trotz mancher linienbedingter Unterschiede, große Ähnlichkeiten im Exterieur und Rahmen auf: • Es zeigt einen gedrungenen, harmonischen Körperbau mit guter Brusttiefe und Rippenwölbung. Der Brustumfang beträgt durchschnittliche etwa 170cm, meist wenigsten 25 cm mehr als die Widerristhöhe. • Der Hals trägt eine dichte Mähne, ist meist gut angesetzt und kräftig, aber vielfach etwas kurz. • Die gut geschwungene, harmonisch verlaufende Oberlinie und das Format eines liegenden Rechteckes erhöhen den Reitkomfort. • Eine gut bemuskelte Kruppe und eine kräftige Hinterhand ermöglicht nicht nur den Einsatz als Wagenpferd, sondern erweist sich auch beim Reiten im schwierigen Gelände von Vorteil • Das Fundament ist meist sehr tragfähig. Kräftige Gelenke und starke Sehnen erlauben das Tragen außergewöhnlich hoher Lasten. Der durchschnittliche Umfang des Rohrbeins beträgt etwa 18cm, der des Carpalgelenks 29 cm. • Besonders harte, gesunde, gut geformte, etwa mittelgroße Hufe ermöglichen oftmals eine Nutzung auch ohne Beschlag. • Die Durchschnittsgröße beträgt im Stockmaß etwa 140 cm. Das Bandmaß liegt etwa 8 cm höher. • Die Maße sind selbstverständlich geschlechtsspezifisch, hängen vom Futterzustand und von den verschiedenen Grundtypen bzw. Hengstlinien ab. g.
Grundtypen: Das Huzulenpferd geht als autochthone Rasse des Karpartengebietes züchterisch auf das Europäische Wildpferd, den Tarpan, zurück, der ursprünglich und nachweislich nicht nur mit bodenständigen Pferden, z.B. Konik, sondern auch mit dem Przewalsky – Pferd (Kertak) verkreuzt wurde. Später wurde die Huzulenzucht auch durch Verwendung arabischer, ardennischer und norischer Pferde beeinflusst. Ursprungsbedingt ließen sich, lange Zeit hindurch, drei Grundtypen deutlich voneinander unterscheiden: • Der Tarpantyp zeigte die ursprünglichen Merkmale des in den Karparten vorkommenden Bergtarpans. • Der Bystrzectyp entstand als Kreuzungsprodukt zwischen Tarpan und Konik. • Der Przewalkytyp ließ die Einkreuzung der Mongolen‐ und Tartarenpferde deutlich erkennen. Diese Pferde waren ein Relikt vergangener, kriegerischer Auseinandersetzungen. Während sich die ersten beiden Typen doch ziemlich ähnlich waren, konnte man den Przewalkytyp sehr deutlich unterscheiden. Trotz der Unterschiedlichkeit der Grundtypen zeigten diese Ähnlichkeiten im Exterieur und im Rahmen. Auch zeigten nahezu alle Nachkommen Wildpferdmerkmale: Aalstrich Zebrierung und Eselskreuz. h.
Hengstlinien: Nach der späteren Verwendung verschiedener Pferderassen konnte man in der Nachzucht die ursprünglichen Grundtypen der Ahnen des Huzulenpferdes zunehmend weniger erkennen. Vielmehr bildeten sich im Laufe der Jahre sieben genealogische unterscheidbare Hengstlinien heraus: • Hroby‐Linie: Sie ist benannt nach dem Stammvater Hroby, geboren 1898. Dieser Hengst wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der damaligen, gesamten Österreich‐
Ungarischen Monarchie zur Zucht eingesetzt. • Goral‐Linie: Sie hat den Hengst Goral, geboren 1898, als Stammvater der ebenfalls in der gesamten Österreich‐Ungarischen Monarchie zur Zucht verwendet wurde. • Gurgul‐Linie: Sie hat den 1924 in der Slowakei geborenen Hengst als Begründer. • Polan‐Linie: 1929 wurde der Stammvater Polan in Polen geboren. • Ousor‐Linie: Der 1933 in Rumänien geborene begründete eine Seitenlinie der Goral‐Linie • Pietrosu‐Linie: Eine weitere Seitenlinie der Goral‐Linie bildet der gleichfalls 1933 in Rumänien geborene Hengst Pietrosu. • Prislop‐Linie: Der Stammvater Prislop wurde 1936 in Rumänien geboren und repräsentiert ebenfalls eine Seitenlinie der Goral‐Linie. i.
Farben des Huzulenpferdes: Trotz des Einkreuzens verschiedener Pferderassen weisen die Huzulen auch heute noch vielfach Wildpferdemerkmale auf: Aalstrich, eventuell in Verbindung mit Zebrastreifen an den Beinen und seltener auch mit Eselkreuz. Diese Merkmale vererben sich dominant und unabhängig von der Farbe. Pferde mit derartigen Merkmalen werden als Falben in weiteren Sinner bezeichnet. Erst nach dem späteren Einkreuzen weiterer Pferderassen traten einfarbige Pferde in Erscheinung. In der Huzulenzucht treten nachstehende akzeptierte Pferdefarben auf: • Braune: Pferde dieser Farbe treten häufig auf. Sie sind in allen Schattierungen, oftmals von einem Mehlmaul begleitet, anzutreffen. Ihr Langhaar ist schwarz. Die Beine sind manchmal bis über das Sprung‐ bzw. Carpalgelenk schwarz. • Rappen: Schwarz ist eine Farbe die man ebenfalls bei Huzulen häufiger antrifft. • Falben: Sehr viele Pferde zeigen noch immer Wildpferdemerkmale. Sie treten in vielen Farbnuancen auf: Wir unterscheiden Braunfalben (in unterschiedlichen Schattierungen), Mausfalben (Graufalbe), Rotfalbe und eventuell auch Falbschecken. • Füchse: Pferde dieser Farbe sind bei der Huzulenrasse seltener anzutreffen. • Schecken: Das Scheckgen kam vermutlich über die Einkreuzung orientalischer Pferde in den Genpool der Huzulenrasse. Pferde mit Schimmelfarbe und auch Isabellen die unter dem Einfluss arabischer Pferde in der Huzulenzucht auftraten wurden später ausgesondert. 3. Zuchtziel a.
Angestrebt wird ein charakterlich einwandfreies, mittelgroßes, korrekt gebautes, mit genügend Fundament ausgestattetes, trittsicheres Pferd, das sich für die Robusthaltung (Offenstall) im Herdenverband eignet. Die Veranlagung für den Reiter‐ und Fahrsport für Erwachsene und bei geeigneter Auswahl auch für Jugendliche und Kinder sollte gegeben sein. Daher wird ein Rechteckkörperformat zum Ziel gesetzt. Die Richtgröße sollte zwischen 132 cm und 148 cm liegen. b.
In der Aufzucht muss die natürliche Robustheit gefördert werden, so dass nicht nur die ganzjährige Freilandhaltung im Offenstall, sondern eine überwiegende Ernährung mit Gras und Heu möglich ist. Dadurch soll auch die Spätreife im Interesse der Langlebigkeit erhalten bleiben. Dies soll nicht nur bei der Zuchtarbeit, sondern auch im Sport Berücksichtigung finden: Das Mindestalter soll daher für Zuchttiere, bei Zuchtbuchaufnahme bzw. Körung (Hengstanerkennung), im allgemeinen 4 Jahre und für das Ablegen allfälliger Leistungsprüfungen 5 Jahre betragen. In Einzelfällen kann, nach festgestellter Zuchtreife (Erscheinungsbild, Mindestmaße adulter Pferde), eine Zuchtbuchaufnahme bereits mit 3 Jahren erfolgen. 4. Zuchtbuch A. Zuchtbuchführung a.
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Alle Zuchtpferde und Nachkommen werden von der Zuchtbuchführung, nach erfolgter Aufnahme und Abstammungskontrolle, je nach Alter, Geschlecht, Abstammung und eventueller Berücksichtigung eines Bewertungsergebnisses, in unterschiedliche Abteilung des Zuchtbuches, unter Beachtung aller relevanten Daten, gemäß Punkt IV, Abschnitt 1, eingetragen. Die Zuchtbücher werden für Hengste und Stuten und Nachkommen getrennt geführt. Wird das Zuchtbuch mittels EDV geführt, ist für eine getrennte Auswertung bzw. für einen separaten Ausdruck zu sorgen. B. Zuchtbuchgliederung Das Zuchtbuch einer Huzulenzuchtorganisation umfasst wenigstens nachstehende Gliederung: a. Fohlenbuch = Fohlenregister: aa. In das Fohlenbuch sind alle Fohlen, das heißt alle Nachkommen der registrierten Zuchtpferde einzutragen. ab. Die Fohlen reinrassiger Huzulen bzw. Nachkommen aus anerkannter Nachzucht sind in einer eigenen Abteilung des Fohlenbuches, getrennt von Mischlingsfohlen, respektive Nachkommen aus nicht anerkannter Nachzucht, zu führen. ac. Die Fohlen reinrassiger Huzulen bzw. Nachommen aus anerkannter Nachzucht können auf Grund von Bewertungsergebnissen in eigenen Unterabteilungen ihrer Altersklasse geführt werden. ad. Für eine allfällige Ermittlung des Zuchtwertes von Zuchttieren dürfen nur Fohlen reinrassiger Huzulen bzw. Nachkommen aus anerkannter Nachzucht herangezogen werden. b. Nachkommenbuch = Nachkommenregister bzw. Reitpferderegister: In das Nachkommenbuch werden adulte Pferde eingetragen, deren Eltern die Eintragung in ein Zuchtbuch der Zuchtbuchorganisation nicht erfüllen: ba. Wallache aus reinrassiger Nachzucht bb. Nachkommen mit einem Huzulenblutanteil der weniger als 50% beträgt. c. Hauptzuchtbuch: ca. Das Hauptzuchtbuch der Rasse ist, gemäß internationaler Übereinkunft der Rassezuchtorganisationen im Rahmen der HIF; ein geschlossenes Zuchtbuch. cb. Das Hauptzuchtbuch der Rasse ist ab 01.01.2002 zu schließen. cc. In das Hauptzuchtbuch dürfen, gemäß internationaler Übereinkunft der Rassezuchtorganisationen, nur noch nachstehende Zuchtpferde der Rasse eingetragen werden: • Zuchtpferde mit lückenloser Abstammungsdokumentation. • Zuchtpferde, die eine lückenlose Abstammung mit wenigstens 5 Vorgenerationen aufweisen. • Zuchtstuten, die aus historischen Gründen der Entwicklung der Rasse in der 5. Vorgeneration Lücken aufweisen. Bei diesen Stuten dürfen jedoch väterlicher‐ und mütterlicherseits höchstens 2 Vorfahren in der fünften Vorgeneration fehlen. cd. Zuchtpferde, die den vorstehenden Eintragungsvoraussetzungen nicht entsprechen, sind in ein eigenes Zuchtbuch (Nebenzuchtbuh bzw. Herkunftsregister) zu überstellen. ce. Das Hauptzuchtbuh ist für Stuten und Hengste getrennt zu führen. cf. Das Hauptzuchtbuch kann in mehreren Abteilungen geführt werden, die den Zuchtwert, die Eigenleistung und / oder die der Nachkommen oder eventuell Abstammungskriterien berücksichtigen. d.
Nebenzuchtbuch = Herkunftsregister da. In das Herkunftsregister sind nachstehende Zuchtpferde aufzunehmen: • Zuchtpferde mit einer Abstammungslücke in der 5. Vorgeneration und deren Nachfahren. • Reinrassige Zuchtpferde, die auf Grund bestimmter Mängel nicht in das Hauptzuchtbuch aufgenommen werden können: Pferde, die den Zuchtfortschritt der Rasse stark beeinträchtigen oder gefährden könnten z.B: Zuchtpferde mit stark unterdurchschnittlicher Bewertung, eine Erbmangel (Mondblindheit, Fischauge, Sommerekzem u.ä.) aufweisen oder den Gebrauchswert stark herabsetzen (u.a. grobe Stellungs‐ und andere Baufehler, Sommerekzem). • Die den Anerkennungsanforderungen nicht entsprechen bzw. deren Zuchteinsatz den Zuchtfortschritt des Zuchtlandes hemmen, beeinträchtigen oder gar gefährden könnte. Diese Fakten sind durch eine eigene Fachkommission (Körkommission) festzustellen. • Nachkommen der in der vorstehenden Punkten beschriebenen Pferde = „Pferde aus nicht anerkannter Nachzucht“. • Mischlinge die einen Huzulenblutanteil von mindestens 50% aufweisen. db. Sämtliche Nachkommen von „Herkunftsregister – Pferden“ gelten, ungeachtet ihrer Generationenzahl, als Pferde aus nicht anerkannter Nachzucht und dürfen daher keinesfalls in das Hauptzuchtbuch der Zuchtorganisation eingetragen werden. dc. Allfällige Prüfungs‐, bzw. Bewertungsergebnisse von Herkunftsregisterpferden dürfen für eine Zuchtwertfeststellung ihrer Vorfahren nicht herangezogen werden. Das heißt sie können den Zuchtwert ihrer Eltern weder positiv noch negativ beeinflussen. dd. Herkunftsregisterpferde dürfen die Rasse bei reitsportlichen Veranstaltungen nicht vertreten. 5. Register a.
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Register stellen übersichtliche Aufzeichnungen über Pferde dar, die in den verschiedenen Teilen bez. Abteilungen des Zuchtbuches erfasst sind. Die einzelnen Register sollen alle für die Eintragung relevanten Daten der betreffenden Pferde enthalten. Wird das Zuchtbuch mittels EDV verwaltet, sind getrennte Auswertungen bzw. für separate Ausdrucke der einzelnen Register über ein eigenes Programm vorzusehen. Nachstehende Register sollten, unter Berücksichtigung allfälliger Abteilungen, geführt bzw. mittels EDV erstellt werden: • Fohlenregister • Nachkommen‐ bzw. Reitpferderegister • Hengstregister • Stutenregister • Deckregister • Abfohlregister • Herkunftsregister und eventuell • Leistungsregister 6. Leistungsprüfung a.
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Im Sinne des Zuchtfortschrittes der Rasse ist es gelegen Leistungsprüfungen für Zuchtpferde vorzusehen, auch wenn dies die tierzuchtgesetzlichen Regelungen der einzelnen Mitgliederstaaten nicht vorsehen. Im Interesse einer „Qualitätskontrolle“ der Zucht sollten solche Prüfungen auch für Nachzuchtpferde durchgeführt werden. Die Leistungsprüfungen sollten eine Reitprüfung, etwa eine Dressuraufgabe, eine Fahrprüfung und eventuell eine Ausdauerprüfung vorsehen. Die in einem Zuchtland bestandenen Leistungsprüfung sind anzuerkennen, wenn sie wenigstens die Mindestanforderungen der eigenen Zuchtorganisation erfüllen. Dies gilt auch für die Anerkennung angekaufter oder angemieteter Hengste. 7. Reitsportliche Veranstaltungen a.
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Die Teilnahme von Zucht. Und Nachzuchtpferden an reitsportlichen Veranstaltungen ist von den Zuchtorganisationen nach Möglichkeit zu fördern. Die Erfolge von Zucht‐ und Nachzuchtpferden der Rasse bei reitsportlichen Veranstaltungen stellen eine „Qualitätskontrolle“ der Zucht dar und sollten in der Zuchtarbeit berücksichtigt werden. Die Teilnahme von Herkunftsregisterpferden (Mischlingen, Pferde aus nicht anerkannter Nachzucht) an rassespezifischen Bewerben ist nur im Rahmen gesonderter Bewerbe gestattet. Die Erfolge oder Misserfolge von Herkunftsregisterpferden dürfen bei der Zuchtarbeit im Interesse der Rasse nicht berücksichtigt werden. V.
ABSCHLUSSBEMERKUNG: 1.
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Alle Zuchtorganisationen, die die Huzulenrasse betreuen, sind verpflichtet alle zusätzlichen Maßnahmen nachstehenden Ziele zu unterordnen: a. Erhalt der hochgefährdeten, traditionellen Rasse, die ein wertvolles europäisches Kulturgut darstellt. b. Weiterentwicklung der Rasse ohne Verlust der rassetypischen Merkmale, der besonderen Eigenschaften und der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten. c. Verbesserung der rassespezifischen Eigenschaften und Erhöhen des Gebrauchswertes im Sinne des Zuchtfortschrittes. d. Fördern der Rasse auf züchterischem, reitsportlichen und kulturellem Gebiet durch das Abhalten gezielter, auch länderübergreifender Veranstaltungen. Schaffen bzw. Anstreben gleicher Voraussetzungen für die Zucht der betreuten Rasse innerhalb des Zuchtlandes unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen EU‐
Richtlinien. Harmonisierung und Abklärung rassespezifischer Zuchtfragen auf internationaler Ebene (HIF)