Informationen über die sprachlichen

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Informationen über die sprachlichen
Informationen über die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen für
Bewerber mit einem ausländischen Bildungsabschluss
Sollten Sie einen ausländischen Bildungsabschluss haben, muss dieser dem in den
Niederlanden zur Zulassung erforderlichen Abschluss entsprechen. Außerdem muss
nachgewiesen werden, dass Sie die niederländische Sprache sowohl mündlich als auch
schriftlich beherrschen. Die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen werden im
Folgenden erläutert.
Die Informationen beziehen sich auf die sprachlichen Zulassungsbedingungen die für die
Zulassung zu einem Studium an der Fakultät für Gesundheits- und Sozialwesen (GGM)
der HAN (HAN University of Applied Sciences) in niederländischer Sprache erforderlich
sind. Für den Studiengang im Fach Mundhygiene (niederländischsprachig) gelten andere
sprachliche Zulassungsvoraussetzungen.
Zeugnis Examen Niederländisch
Sie erfüllen die sprachlichen Zulassungsbedingungen, wenn Sie das Staatsexamen NT2,
Programm II bestanden haben. Informationen über die staatliche Prüfung finden Sie
unter folgendem Link:
http://duo.nl/particulieren/examens/NT2/s10_nederlands_als_tweede_taal.asp
Das HAN-Sprachenzentrum bietet Kurse an, die auf das Staatsexamen NT2, Programm II
vorbereiten. Für Informationen, klicken Sie auf:
http://www1.han.nl/thema/han-talencentrumdeutsch/content/schreibfertigkeit.xml?inno_gen=gen_id_68
Zwei Jahre Niederländisch
Wenn Sie an einer weiterführenden Schule mindestens zwei Jahre Niederländisch als
Unterrichtsfach gehabt haben und dies mit Erfolg abgeschlossen haben, ist die
Zulassungsbedingung ebenfalls erfüllt. Dies muss jedoch noch bei der
Zulassungskommission nachgewiesen werden.
Andere Gründe
In bestimmten Fällen (wenn Sie zum Beispiel zweisprachig aufgewachsen sind und
Niederländisch eine der beiden Sprachen ist) können Sie bei der Zulassungskommission
ebenfalls die Berücksichtigung der genannten sprachlichen Vorbildung beantragen.
Wichtig ist, dass Sie entsprechende Beweisstücke (Begründung, Tests,
Prüfungsergebnisse) einreichen, damit diese hinsichtlich einer Zulassung bewertet
werden können. Eventuelle Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.
Niederländischsprachige Vorbildung
Haben Sie einen niederländischsprachigen ausländischen Abschluss (aus Belgien, den
niederländischen Antillen, Curacao oder Aruba), ist damit die sprachliche
Zulassungsvoraussetzung erfüllt. In diesem Fall müssen Sie uns jedoch das Zeugnis
zukommen lassen, damit wir dies bestätigen können.
So gehen Sie vor, wenn Sie einen ausländischen Bildungsabschluss haben:
1. Melden Sie sich über Studielink für das Studium, das Sie absolvieren möchten, an.
2. Wenn Sie die sprachliche Zulassungsbedingung noch nicht erfüllen, melden Sie sich
dann für das Staatsexamen NT2, Programm II an und (eventuell) für den Sprachkurs
beim HAN-Sprachenzentrum.
3. Das Bureau Toelating en Selectie (zuständig für Zulassung und Auswahlverfahren)
der Fakultät GGM kontrolliert, ob Sie aufgrund der Vorbildung die sprachlichen
Zulassungsbedingungen erfüllen oder nicht.
a. Sie werden über Studielink benachrichtigt, welche sprachliche
Zulassungsvoraussetzung für Sie in Frage kommt.
b. Zudem erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Informationen über die
sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen.
4. Senden Sie uns die erforderlichen Nachweise zu. Beachten Sie dazu die nachfolgende
Übersicht.
5. Wird die Sprachanforderung erfüllt, werden Sie von uns registriert. Über Studielink
werden Sie benachrichtigt, sobald Sie die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen
erfüllen.
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Nachweise wo einzureichen sind.
Nachweis
Was ist zu tun?
Niederländischsprachige ausländische
Zeugnis an Studenten-Immatrikulationsbüro (SIA) senden.
Vorbildung
Staatsexamen NT2, Programm II
Zertifikat an das Studenten-Immatrikulationsbüro (SIA)
senden.
Anderer Nachweis
Nachweis an [email protected] senden. Die
Zulassungskommission beurteilt, ob Sie die sprachlichen
Zulassungsbedingungen erfüllen.
Zwei Jahre Niederländisch an einer
Antrag auf “Verklaring Taaleis” (Erklärung sprachliche
weiterführenden Schule, mit Erfolg
Zulassungsbedingung) bei der Zulassungskommission
abgeschlossen
[email protected] einreichen. Zeugnis/Notenübersicht
mit senden.
Andere Gründe
Antrag auf “Verklaring Taaleis” (Erklärung sprachliche
Zulassungsbedingung) bei der Zulassungskommission
[email protected] einreichen. Nachweise mit senden.
Eventuell folgt eine Einladung zu einem
Beurteilungsgespräch oder einem Test bezüglich
Beherrschung der niederländischen Sprache.
Noch nicht alle Teile des Examens für
Antrag beim Prüfungsausschuss einreichen, um Aufschub
Niederländisch bestanden
für die sprachlichen Zulassungsbedingungen
Sprachanforderung zu erwirken. Nachweise der
bestandenen Teilprüfungen beilegen. Bei HVC (HANInfostelle) informieren, welcher Prüfungsausschuss für
den jeweiligen Studiengang zuständig ist.
Frist
Die sprachlichen Zulassungsbedingungen müssen vor Studienbeginn (1. September oder
1. Februar) nachgewiesen werden. Für Studiengänge mit Losverfahren gelten die
Termine von DUO.
Falls Sie vor September eine Erklärung beantragen möchten und sicher sein wollen, dass
alles rechtzeitig geregelt ist, sollte der Antrag vor dem 1. Juli eingereicht werden.
Achtung! Sie haben sich für ein Studium mit Losverfahren angemeldet?
Die Einschreibung wird erst dann definitiv, wenn bei DUO bekannt ist, dass die
sprachlichen Zulassungsbedingungen erfüllt werden. Sollte noch ein Platz frei sein,
werden Sie benachrichtigt, dass Sie vorbehaltlich des Erreichens der erforderlichen
sprachlichen Zulassungsbedingungen zugelassen wurden. Senden Sie dann das Zeugnis
des Staatsexamens NT2-II (Niederländisch als 2.Sprache) sowohl an uns als auch an
DUO.
Sie haben kein Staatsexamen NT2-II absolviert, erfüllen aber trotzdem die sprachlichen
Zulassungsbedingungen?
In diesem Fall bittet DUO um eine Bestätigung der HAN. Diese kann bei
[email protected] angefordert werden. Die Bestätigung wird von uns an DUO
weitergeleitet. DUO informiert Sie über Ihre Anmeldung.
Aufschub
Das Examen für Niederländisch besteht aus vier Teilen: Hörverstehen, Aussprache, Lesen
und Schreiben. Wenn Sie zu Beginn des Studiums einige Prüfungen von Teilfächern
bestanden haben, jedoch noch nicht alle Prüfungsteile, dann ist es möglich einen Antrag
zu stellen, um trotzdem zugelassen zu werden. Wenn die Begründung nachvollziehbar
ist, kann in Ausnahmefällen eine Wiederholungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt
zugestanden werden. Bitte senden Sie Ihren Antrag dann an den die Prüfungskommission
Ihres gewählten Studiengangs. Die HAN-Infostelle (HVC) kann Ihnen den
Ansprechpartner Ihres Studiengangs Nennen.
Sie haben noch Fragen zu den sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen?
HAN-Infostelle (HVC)
[email protected]
Tel. +31-24-3530500
Bureau Toelating en Selectie GGM (Zulassung und Auswahlverfahren)
[email protected]
Tel. +31-24-3531600