Informationen über die sprachlichen
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Informationen über die sprachlichen
Informationen über die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber mit einem ausländischen Bildungsabschluss Sollten Sie einen ausländischen Bildungsabschluss haben, muss dieser dem in den Niederlanden zur Zulassung erforderlichen Abschluss entsprechen. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass Sie die niederländische Sprache sowohl mündlich als auch schriftlich beherrschen. Die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen werden im Folgenden erläutert. Die Informationen beziehen sich auf die sprachlichen Zulassungsbedingungen die für die Zulassung zu einem Studium an der Fakultät für Gesundheits- und Sozialwesen (GGM) der HAN (HAN University of Applied Sciences) in niederländischer Sprache erforderlich sind. Für den Studiengang im Fach Mundhygiene (niederländischsprachig) gelten andere sprachliche Zulassungsvoraussetzungen. Zeugnis Examen Niederländisch Sie erfüllen die sprachlichen Zulassungsbedingungen, wenn Sie das Staatsexamen NT2, Programm II bestanden haben. Informationen über die staatliche Prüfung finden Sie unter folgendem Link: http://duo.nl/particulieren/examens/NT2/s10_nederlands_als_tweede_taal.asp Das HAN-Sprachenzentrum bietet Kurse an, die auf das Staatsexamen NT2, Programm II vorbereiten. Für Informationen, klicken Sie auf: http://www1.han.nl/thema/han-talencentrumdeutsch/content/schreibfertigkeit.xml?inno_gen=gen_id_68 Zwei Jahre Niederländisch Wenn Sie an einer weiterführenden Schule mindestens zwei Jahre Niederländisch als Unterrichtsfach gehabt haben und dies mit Erfolg abgeschlossen haben, ist die Zulassungsbedingung ebenfalls erfüllt. Dies muss jedoch noch bei der Zulassungskommission nachgewiesen werden. Andere Gründe In bestimmten Fällen (wenn Sie zum Beispiel zweisprachig aufgewachsen sind und Niederländisch eine der beiden Sprachen ist) können Sie bei der Zulassungskommission ebenfalls die Berücksichtigung der genannten sprachlichen Vorbildung beantragen. Wichtig ist, dass Sie entsprechende Beweisstücke (Begründung, Tests, Prüfungsergebnisse) einreichen, damit diese hinsichtlich einer Zulassung bewertet werden können. Eventuelle Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen. Niederländischsprachige Vorbildung Haben Sie einen niederländischsprachigen ausländischen Abschluss (aus Belgien, den niederländischen Antillen, Curacao oder Aruba), ist damit die sprachliche Zulassungsvoraussetzung erfüllt. In diesem Fall müssen Sie uns jedoch das Zeugnis zukommen lassen, damit wir dies bestätigen können. So gehen Sie vor, wenn Sie einen ausländischen Bildungsabschluss haben: 1. Melden Sie sich über Studielink für das Studium, das Sie absolvieren möchten, an. 2. Wenn Sie die sprachliche Zulassungsbedingung noch nicht erfüllen, melden Sie sich dann für das Staatsexamen NT2, Programm II an und (eventuell) für den Sprachkurs beim HAN-Sprachenzentrum. 3. Das Bureau Toelating en Selectie (zuständig für Zulassung und Auswahlverfahren) der Fakultät GGM kontrolliert, ob Sie aufgrund der Vorbildung die sprachlichen Zulassungsbedingungen erfüllen oder nicht. a. Sie werden über Studielink benachrichtigt, welche sprachliche Zulassungsvoraussetzung für Sie in Frage kommt. b. Zudem erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Informationen über die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen. 4. Senden Sie uns die erforderlichen Nachweise zu. Beachten Sie dazu die nachfolgende Übersicht. 5. Wird die Sprachanforderung erfüllt, werden Sie von uns registriert. Über Studielink werden Sie benachrichtigt, sobald Sie die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Nachweise wo einzureichen sind. Nachweis Was ist zu tun? Niederländischsprachige ausländische Zeugnis an Studenten-Immatrikulationsbüro (SIA) senden. Vorbildung Staatsexamen NT2, Programm II Zertifikat an das Studenten-Immatrikulationsbüro (SIA) senden. Anderer Nachweis Nachweis an [email protected] senden. Die Zulassungskommission beurteilt, ob Sie die sprachlichen Zulassungsbedingungen erfüllen. Zwei Jahre Niederländisch an einer Antrag auf “Verklaring Taaleis” (Erklärung sprachliche weiterführenden Schule, mit Erfolg Zulassungsbedingung) bei der Zulassungskommission abgeschlossen [email protected] einreichen. Zeugnis/Notenübersicht mit senden. Andere Gründe Antrag auf “Verklaring Taaleis” (Erklärung sprachliche Zulassungsbedingung) bei der Zulassungskommission [email protected] einreichen. Nachweise mit senden. Eventuell folgt eine Einladung zu einem Beurteilungsgespräch oder einem Test bezüglich Beherrschung der niederländischen Sprache. Noch nicht alle Teile des Examens für Antrag beim Prüfungsausschuss einreichen, um Aufschub Niederländisch bestanden für die sprachlichen Zulassungsbedingungen Sprachanforderung zu erwirken. Nachweise der bestandenen Teilprüfungen beilegen. Bei HVC (HANInfostelle) informieren, welcher Prüfungsausschuss für den jeweiligen Studiengang zuständig ist. Frist Die sprachlichen Zulassungsbedingungen müssen vor Studienbeginn (1. September oder 1. Februar) nachgewiesen werden. Für Studiengänge mit Losverfahren gelten die Termine von DUO. Falls Sie vor September eine Erklärung beantragen möchten und sicher sein wollen, dass alles rechtzeitig geregelt ist, sollte der Antrag vor dem 1. Juli eingereicht werden. Achtung! Sie haben sich für ein Studium mit Losverfahren angemeldet? Die Einschreibung wird erst dann definitiv, wenn bei DUO bekannt ist, dass die sprachlichen Zulassungsbedingungen erfüllt werden. Sollte noch ein Platz frei sein, werden Sie benachrichtigt, dass Sie vorbehaltlich des Erreichens der erforderlichen sprachlichen Zulassungsbedingungen zugelassen wurden. Senden Sie dann das Zeugnis des Staatsexamens NT2-II (Niederländisch als 2.Sprache) sowohl an uns als auch an DUO. Sie haben kein Staatsexamen NT2-II absolviert, erfüllen aber trotzdem die sprachlichen Zulassungsbedingungen? In diesem Fall bittet DUO um eine Bestätigung der HAN. Diese kann bei [email protected] angefordert werden. Die Bestätigung wird von uns an DUO weitergeleitet. DUO informiert Sie über Ihre Anmeldung. Aufschub Das Examen für Niederländisch besteht aus vier Teilen: Hörverstehen, Aussprache, Lesen und Schreiben. Wenn Sie zu Beginn des Studiums einige Prüfungen von Teilfächern bestanden haben, jedoch noch nicht alle Prüfungsteile, dann ist es möglich einen Antrag zu stellen, um trotzdem zugelassen zu werden. Wenn die Begründung nachvollziehbar ist, kann in Ausnahmefällen eine Wiederholungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt zugestanden werden. Bitte senden Sie Ihren Antrag dann an den die Prüfungskommission Ihres gewählten Studiengangs. Die HAN-Infostelle (HVC) kann Ihnen den Ansprechpartner Ihres Studiengangs Nennen. Sie haben noch Fragen zu den sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen? HAN-Infostelle (HVC) [email protected] Tel. +31-24-3530500 Bureau Toelating en Selectie GGM (Zulassung und Auswahlverfahren) [email protected] Tel. +31-24-3531600