Wir wünschen schöne Festtage!

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Wir wünschen schöne Festtage!
HALLO
TAXI
ZEITSCHRIFT FÜR DAS TAXI-, MIET- & LEIHWAGEN UND FIAKERGEWERBE ÖSTERREICHS
Ausgabe 4 / 2015
EUR 3,10
P.b.b.
Verlagsort 1230 Wien
07Z037642 M
Rücksendung an: CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, 1230 Wien
Wir wünschen
schöne Festtage!
HALLO
TAXI
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TITELGESCHICHTE
Registrierkassenpflicht ab 1. Jänner 2016:
Keine Ausnahmeregelung für Taxi und Mietwagen
BUNDESLÄNDER AKTUELL
Messe- und Veranstaltungstermine von Jänner bis April 2016
Niederösterreich:
TX-Kennzeichen in Wr. Neustadt
Tirol:
Regelung Flughafen Innsbruck
1. Villacher Funktaxiverein fährt Taxi.eu
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SERVICE FÜR PROFIS
Juristisches:
Drei Strafmandate für Parken am selben Ort an drei Tagen
OGH-Entscheidung zu Schlepperei durch Taxilenker:
Angemessener Fuhrlohn ist kein Haftgrund
Tipps für Unternehmen:
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH?
Eurocab-Treffen in Antwerpen
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FUNKGEFLÜSTER
Spectre-Filmpremiere in Berlin:
Mit Taxi 40 100 waren zwei Wienerinnen live dabei
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Die Besten wurden geehrt
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Verleihung des Landeswappens an Funktaxi-Vereinigung 81-11
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AUS ALLER WELT
CO2 Emissionsreduzierung in Europa:
E-Taxiflotten haben Signalwirkung
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Uber: Ärger mit der Justiz
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myTaxi-Rabatte:
Oops, der Streit geht weiter
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HALLO
TAXI
GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!
GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER!
Lässt man das Jahr 2015 Revue passieren, so
dominiert seit dem Frühjahr nur ein Thema unser
Gewerbe: Das Steuerreformgesetz 2015/2016. In
Form eines ebenso umfangreichen wie komplexen Gesetzespakets enthält es einschneidende
Gesetzesänderungen (Registrierkassen- und
Belegerteilungspflicht), die bis vor wenigen
Tagen für unsere Branche nicht eindeutig geklärt
waren.
Sämtliche Aktivitäten der neuen Protagonisten
an der Spitze des Fachverbands für die Beförderungsgewerbe mit PKW (Wirtschaftskammerwahlen 2015) waren geprägt von den intensiven
Bemühungen, die Auswirkungen dieses übers
Knie gebrochene Gesetz für unser Gewerbe so
gering als möglich zu halten.
Die Registrierkassenpflicht ist seit Juli fixiert, ein
ergänzender Erlass seitens des Finanzministeriums ist seit 13. November finalisiert – damit
steht nun fest, dass das Taxi- und Mietwagen-
Impressum
Medieninhaber:
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CC
WIHUP
Taxicenter
Taxiservice
GmbH,
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Pfarrgasse
32, Ladenzeile,
54, A-1230
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Christian Holzhauser
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Karin Cisar-Loder
31 45 – DW 212,
Fax: 01/602 31 45 – DW 744;
gewerbe von der
Registrierkassenpflicht nicht ausgenommen ist.
Wichtig für Sie: Aus
technischer Sicht
gibt es keinen
Grund für Panik! Als
betroffener Unternehmer sind Sie nicht gezwungen noch im Dezember auf irgendeine Lösung
greifen zu müssen – das ermöglicht die Übergangsfrist bis zum Frühjahr 2016. Denn auch
Software-Firmen können jetzt erst beginnen
gewerbespezifische Lösungen zu erarbeiten.
Abschießend wünsche ich Ihnen für die kommenden Wochen ein gutes Geschäft – ein
schönes Weihnachtsfest mit Ihrer Familie, einen
angenehmen Jahreswechsel und ein erfolgreiches Jahr 2016!
Ihr
Christian Holzhauser
Redaktion
e-mail: hallotaxi@taxi
& Anzeigenverwaltung:
60160.at
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Internet: www.taxi60160.at
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Hersteller: Otto Stutzig Werbeagentur;
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Die Redaktion behält sich Kürzungen und
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Die Redaktion
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derauszugsweise
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Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
„Hallo
“Hallo Taxi”
Taxi” versteht
versteht sich
sich als
als unabhängige
unabhängige
Taxi-Zeitschrift
Taxi-Zeitschrift für
für das
das österreichische
österreichische
Personenbeförderungsgewerbe
Personenbeförderungsgewerbe mit
mit PKW
PKW
und
und dessen
dessen LenkerInnen
Lenker und erscheint
und erscheint
4x jähr4x
lich.
jährlich. Unternehmensgegenstand:
Taxiservice
Unternehmensgegenstand: Taxiservice
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Registrierkassenpflicht
TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht
Keine Ausnahmeregelung für T
Im Juli wurde vom Nationalrat die Steuerreform 2015/2016 – in Form eines
ebenso umfangreichen wie komplexen Gesetzespakets – beschlossen. Das
M
Steuerreformgesetz 2015/2016 bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich
und sieht u.a. für bestimmte Unternehmen eine Registrierkassenpflicht vor.
Zudem wird auch eine Belegerteilungsverpflichtung eingeführt.
it der Registrierkassenpflicht will die
Regierung Schwarzumsätze und
Abgabenverkürzungen bekämpfen. Laut § 131b Bundesabgabenordnung BAO haben Betriebe alle
Bareinnahmen zur Losungsermittlung ab 1. Jänner 2016 mit „elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem
… einzeln zu erfassen.“
Diese Verpflichtung besteht ab einem Jahresumsatz von
15.000 Euro netto, sofern die Barumsätze 7.500 Euro im
Kalenderjahr überschreiten. Mit § 132a BAO wurde zudem
die Belegerteilungsverpflichtung für alle Barzahlungen
ebenfalls ab 1. Jänner 2016 eingeführt.
Keine mobile Gruppe
Unklar war in den letzten Wochen vor allem, ob die Betriebe des Personenbeförderungsgewerbes mit PKW als sogenannte „Mobile Gruppe“ gelten und damit Anspruch auf
gewisse Erleichterungen bei der Erfüllung der Registrierkassenpflicht hätten. Mobile Gruppen (Masseure, Ärzte,
Fremdenführer usw.) dürfen ihre Umsätze nach Rückkehr in
die Betriebsstätte in die Registrierkasse eingeben.
Dieser kleine Hoffnungsschimmer hat sich nicht erfüllt. Der
vom Finanzministerium am 13. November veröffentlichte
Erlass zur Registrierkassenpflicht erklärt Taxis zu fahrenden
Räumlichkeiten: „Unter fest umschlossene Räumlichkeiten
sind nicht nur Räume im eigentlichen Sinn (zB Geschäftslokale, Werkstätten, Lagerhallen), die dem Unternehmer
zugeordnet werden können, zu verstehen. Darunter fallen
auch fahrbare Räumlichkeiten (zB Taxis, Verkaufsbusse) …“.
Damit steht fest: alle Taxis und Mietwagen, in denen Barumsätze stattfinden (bzw. der Betrieb die Grenzen von 15000
Euro Jahresumsatz und 7500 Euro Jahres-Barumsatz überschreitet) müssen mit „Registrierkassen-Systemen" ausgerüstet werden. Und zwar bis spätestens 31. März 2016, denn
im Erlass wurde eine Übergangsphase fixiert. Demnach soll
es zu keinen finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen,
wenn vom 1. Jänner 2016 bis 31. März 2016 noch keine
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Registrierkasse verwendet wird.
Wird die Registrierkassenpflicht vom
1. April 2016 bis
30. Juni 2016
nicht erfüllt, sind
dann keine
finanzstrafrechtlichen
Konsequenzen
zu erwarten,
wenn der
Unternehmer
Gründe für
die Nichterfüllung
dieser
Pflichten
glaubhaft machen
kann (wie beispielsweise:
die Anschaffung einer Registrierkasse war aufgrund Lieferschwierigkeiten nicht möglich).
Registrierkassenpflicht
Die Registrierkassenpflicht ist die Verpflichtung, alle Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse (elektronischem Aufzeichnungssystem) einzeln zu erfassen. Sie tritt mit
1. Jänner 2016 in Kraft.
Die Vorschriften für den sogenannten Manipulationsschutz
bei Registrierkassen treten erst ab 1. Jänner 2017 in Kraft,
die Registrierung der dafür notwendigen Sicherheitseinrichtung (Signaturerstellungseinheiten) ist frühestens ab
1. Juli 2016 möglich.
Bis Jahresende 2016 hat der Unternehmer Zeit für jede
Registrierkasse ein Signaturzertifikat über einen Zertifizierungsdienstanbieter zu erwerben und über FinanzOnline
in der Registrierkassendatenbank anzumelden. Die übrigen
Komponenten der Sicherheitseinrichtung müssen vom
Kassenhersteller bereitgestellt werden.
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ab 1. Jänner 2016:
axi und Mietwagen
Die Registrierkassenpflicht gilt für Betriebe ab einem NettoJahresumsatz von 15.000 Euro, wenn die Barumsätze 7.500
Euro im Kalenderjahr überschreiten (siehe dazu Info-Kasten
auf Seite 7). Das heißt: Alle Bareinnahmen sind mit einer
elektronischen Registrierkasse einzeln zu erfassen.
HALLO
TAXI
Die Nichtverwendung einer Registrierkasse stellt grundsätzlich
eine Finanzordnungswidrigkeit dar, die mit einem Strafrahmen bis 5.000 Euro bedroht ist. Außerdem kann die fehlende
Registrierkasse in begründeten Fällen zu einer Schätzung
der Besteuerungsgrundlagen nach § 184 BAO führen.
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TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht
Was ist eine Registrierkasse?
„Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronische
Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung bzw.
Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird.
Als Registrierkasse können serverbasierte Aufzeichnungssysteme, … und Taxameter mit Kassenfunktion dienen.
Jede Registrierkasse hat über ein Datenerfassungsprotokoll (Kassenjournal) zu verfügen. Sie … muss ab
01. Jänner 2017 auf eine Signaturerstellungseinheit, die
ein dem Unternehmer zugeordnetes Zertifikat besitzt,
zugreifen sowie die Erstellung von Belegen gemäß § 132a
BAO auslösen können.“ (Erlass Punkt 3.1. Begriff der
Registrierkasse).
Das bedeutet also, dass der Unternehmer zwei Optionen
hat:
Entweder er setzt einen Taxameter (der Barzahlungen
erfassen, speichern und Belege ausstellen kann) oder ein
elektronisches Aufzeichnungssystem – z.B. eine App – als
Registrierkasse in seinem Fahrzeug ein.
„Nachdem jetzt endlich alle Fakten am Tisch liegen, wollen wir in Zusammenarbeit mit den Firmen Austrosoft und
fms eine derartige App anbieten“, erklärt dazu Taxi 40 100Geschäftsführer Mag. Christian Holzhauser. „Wir wissen aus
Gesprächen mit Unternehmern, dass das Interesse an so
einer Lösung sehr groß ist und wollen sie noch im November unseren Taxi-Partner präsentieren.“
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Taxameter
„Taxameter dienen – auf Basis von Taxitarifen – der
Berechnung von Fahrpreisen in Taxis. Wenn sie auch
zur Erfassung der Bareinnahmen eingesetzt werden,
müssen sie … Belege ausstellen können. Entsprechen
Taxameter nicht diesen Vorgaben, sind die Barumsätze in einer eigenen Registrierkasse zu erfassen“
(Erlass Punkt 3.1.3.2. Taxameter).
Was sind Barumsätze?
Barumsätze sind Umsätze, bei denen das Entgelt als
Barzahlung erfolgt. Barumsätze sind auch Zahlungen
mit Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere
vergleichbare elektronische Zahlungsform,
Barschecks, Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen.
Auch Trinkgelder, die dem Unternehmer zufließen sind
Bareinnahmen. Trinkgelder des Arbeitnehmers hingegen sind nicht für die Berechnung der Umsatzgrenzen
für die Registrierkassenpflicht heranzuziehen, und sind
wie Durchlaufposten vom Unternehmer zu behandeln.
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Bei Barumsätzen über 7.500 Euro im Kalenderjahr und 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb muss eine Registrierkasse
mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Grenzen überschritten
werden, erstmals verwendet werden. Bei Kleinunternehmern im Sinne des UStG, die von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit sind, gilt das Quartal als jeweiliger Voranmeldungszeitraum.
Beispiele aus dem Erlass des BMF 2015:
Erstmaliges Überschreiten der Umsatzgrenzen im Juni 2015 (Umsatz Jänner bis Juni 2015: 18.000 Euro, davon 11.000
Euro Barumsätze). Registrierkassenpflicht ab 1. Jänner 2016.
• Erstmaliges Überschreiten der Umsatzgrenzen im November 2015 (Jänner bis November 2015: Umsatz 16.000 Euro,
Barumsätze 9.000 Euro). Registrierkassenpflicht ab 1. März 2016.
• Kleinunternehmer: Erstmaliges Überschreiten der Grenzen im 4. Quartal 2015 (Okt. bis Dez.): Umsatz 18.000 Euro,
davon bar bezahlt 12.000 Euro. Registrierkassenpflicht ab 1. April 2016.
•
Belegerteilungspflicht
Auch hier gilt die gleiche Übergangsfrist wie für Registrierkassen. Demnach soll es zu keinen finanzstrafrechtlichen
Konsequenzen führen, wenn vom 1.1. 2016 bis 31.3. 2016
keine Belege erteilt werden. Bis zum 30.6.2016 sind keine
finanzstrafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, wenn der
Unternehmer Gründe für die Nichterfüllung dieser Pflichten
glaubhaft machen kann.
Ab 1. April 2016 (bzw. ab 1. Juli 2016) ist bei Barzahlung ein
Beleg vom Unternehmen für den Kunden zu erstellen, und
zwar:
• Als elektronischer Beleg (Übermittlung als e-mail, als
•
•
e-Mail-Anhang oder Web-Download, als PDF- oder
Textdatei), der für den Kunden unmittelbar verfügbar ist.
Ein bloßes Ansehen oder Abfotografieren des auf einem
Bildschirm angezeigten Beleginhaltes erfüllt NICHT die
Belegerteilungspflicht.
TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht
Die Registrierkassenpflicht gilt ab wann?
oder mit Belegdrucker, der mit dem Taxameter verbunden ist bzw. über eine Registrierkassen-App aktiviert wird.
händisch ausgestellte Belege (mit Durchschrift oder
Zweitschrift) sind für Taxi- und Mietwagenunternehmen
nicht erlaubt, da sie nicht als mobile Gruppen gelten!
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TITELGESCHICHTE Registrierkassenpflicht
•
•
•
•
•
•
Fachverband erarbeitet
Empfehlungen
Mindestanforderungen
an den Beleg:
Unternehmen ist eindeutig anzugeben
(Name, Adresse)
Fortlaufende Nummer
(ein täglicher Nummernbeginn wäre zulässig)
Datum
handelsübliche Bezeichnung, d.h. „Taxifahrt“ oder
„Mietwagenfahrt“
Bei Ausstellung einer Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz wäre hingegen die ausführlichere
Bezeichnung, z.B. „Taxifahrt von St. Pölten nach Krems“
zu vermerken.
Fahrpreis
Eine Durchschrift/Zweitschrift ist verpflichtend anzufertigen und muss 7 Jahre aufbewahrt werden. Als Zweitschrift gilt auch die Speicherung im Datenerfassungsprotokoll.
Derzeit sind der Fachverband und die Fachgruppen für
Beförderungsgewerbe mit PKW bemüht, Informationen
über die am Markt befindlichen Systeme einzuholen. Es ist
davon auszugehen, dass es in den nächsten Wochen noch
einige neue, womöglich kostengünstigere Lösungen geben
wird. Der Fachverband will ehestmöglich die Unternehmer
informieren.
Abgeklärt werden muss zudem noch mit den Behörden der
Einsatz des Taxameters als Registrierkasse, wenn z.B. auch
Pauschalfahrten ausgeführt werden.
Variante 1
Bareinnahmen werden AUSSCHLIESSLICH durch Tariffahrten
innerhalb des Tarifgebietes erzielt: In diesem Fall kann ein
geeigneter Taxameter mit Belegdrucker (alternativ: „elektronischer Beleg“ gemäß 4.1.1. des Erlasses, falls technisch
möglich) als alleinige Registrierkasse verwendet werden
und es können ALLE diese Bareinnahmen über den Taxameter erfasst werden.
Variante 2
Bareinnahmen werden über Tariffahrten innerhalb des
Tarifgebietes + zulässige Pauschalfahrten (Botenfahrten
etc.) erzielt: In diesem Fall werden einzelne Fahrten – trotz
vorhandenem Taxameter – zulässigerweise ohne Verwendung des Taxameters verrechnet (Pauschalfahrten außerhalb des Tarifgebiets, Fahrten im Tarifgebiet ohne Tarifpflicht zB Anrufsammeltaxi, Citytaxi, Patientenbeförderung
mit Selbstbehalt, besondere Anlässe). Ob der Taxameter in
diesem Fall tatsächlich als alleinige Registrierkasse verwendet werden kann/darf oder für diese Fälle ein zusätzliches
Eingabegerät für die Pauschalfahrten notwendig sein wird,
ist Gegenstand von abschließenden Gesprächen mit
Behörden und Finanzministerium.
Ab 1. Jänner 2017 sind dann noch zusätzliche Angaben
auf dem Beleg erforderlich:
•
Kassenidentifikationsnummer
•
maschinenlesbarer Code zur Überprüfung der Signatur.
•
Uhrzeit der Belegausstellung
Ein Verstoß gegen die Belegerteilungspflicht wird als Finanzordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro geahndet. Der
Beleg ist vom Kunden entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeit mitzunehmen. Zur Entgegennahme kann der Kunde nicht gezwungen werden.
8
Ein Taxameter ist nur dann als alleinige Registrierkasse ausreichend, wenn ALLE Bareinnahmen über den Taxameter
erfasst werden dürfen. Die Klärung wird in Kürze erfolgen
und daher sollten die Unternehmer mit dem endgültigen
Kauf von Registrierkassen-Systemen für Fahrzeuge bzw.
mit der Nachrüstung von Druckern diese Klärung noch
zuwarten.
Weiterführende Informationen
im Internet:
Bundesministerium für Finanzen:
www.bmf.gv.at/top-themen/Registrierkassen
Fachverband Beförderungsgewerbe mit PKW:
www.wko.at/taxi
www.fiskaltrust.at
www.globaltrust.eu
www.ris.bka.gv.at
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Messe- und Veranstaltungstermine
von Jänner bis April 2016
Bergheim
Dornbirn
Freistadt
Goldegg
Graz
Innsbruck
Klagenfurt
Linz
Mattsee
Mondsee
Ried i. Innkreis
26. - 27.1.2016
31.1. - 1.2.2016
4. - 6.3.2016
29. - 31.1.2016
9. - 10.1.2016
14. - 17.1.2016
2. - 3.3.2016
9.4.2016
16. - 17.4.2016
16. - 17.4.2016
16. - 17.1.2016
28. - 31.1.2016
5. - 7.2.2016
26. - 28.2.2016
10. - 13.3.2016
15. - 17.1.2016
29. - 31.1.2016
19. - 21.2.2016
13. - 15.3.2016
13. - 15.3.2016
8. - 10.4.2016
8. - 10.4.2016
9. - 10.1.2016
9.3.2016
16.4.2016
16. - 17.1.2016
2. - 3.4.2016
23. - 24.1.2016
5. - 7.2.2016
11. - 13.3.2016
9. - 10.4.2016
9. - 10.4.2016
27. - 30.1.2016
Salzburg
28. - 30.1.2016
11. - 14.2.2016
25. - 28.2.2016
25. - 28.2.2016
4. – 6.3.2016
18. - 20.3.2016
18. - 20.3.2016
7. - 10.4.2016
St. Pölten
22. - 24.1.2016
Tulln
3. - 6.3.2016
31.3. - 3.4.2016
31.3. - 3.4.2016
Unterpremstätten 19. - 20.3.2016
20. - 22.1.2016
Wels
6. - 7.2.2016
6. - 7.2.2016
HOT1 2 – Modemesse
Schuh Austria – Orderfachmesse für den Schuhgroß- und Einzelhandel
Com:bau – Messe für Architektur, Bauhandwerk, Energie und Immobilien
Mühlviertler Baumesse
Hochzeitsmesse – Alles rund um den schönsten Tag im Leben
Häuslbauer – Baufachmesse
Urban Future – Konferenz mit Messe rund um das Thema Stadtentwicklung
Gründermesse – Die Kongressmesse für Gründer/Innen und Jungunternehmer/Innen
Trends of Beauty – Fachmesse für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
Hair – Die Fachmesse für Friseure & Hairstylisten
Tiroler Hochzeitsmesse
Art – Internationale Kunstmesse
Tiroler Hausbau & Energie Messe – Die Messe für Planen, Bauen, Sanieren, Finanzieren
Internationale Weinmesse
Tiroler Frühjahrsmesse – Verbrauchermesse für Garten, Urlaub, Freizeit, Sport, Wellness,...
Agrarmesse Alpen-Adria – Größte Landwirtschaftsmesse im Alpen-Adria-Raum
Weidwerk & Fischweid – Fachmesse für Jagd und Fischerei
Häuslbauermesse – Fachmesse für Bauen, Renovieren und Energiesparen
Gast – Int. Fachmesse für Gastronomie und Hotellerie
Intervino – Weinmesse für Südösterreich und den Alpen-Adria Raum
Freizeit – Frühjahrsmesse für Reisen, Sport, Wandern, Boote, Caravan und Garten
Auto & Bike – Messe für Auto, Motorrad, Tuning und Car-Hi-Fi
Hochzeitswelt Oberösterreich – Hochzeitsmesse
TECONOMY – Karrieremesse f. Studierende techn. & wirtschaftl. Studienrichtungen
Youth Education & Travel Fair – Messe zum Thema Jugendreisen & Bildung im Ausland
Hochzeitstraum – Hochzeitsmesse
Wein im Schloss – Weinevent für Liebhaber von Wein, Sekt, Destillaten und kulinarischen
Kostbarkeiten
Innviertler Hochzeitstage – Hochzeitsmesse für Braut, Bräutigam und Gast
Automesse
Sport & Fun – Die Messe für alle Sportinteressierten
Guten Appetit – Messe f. erlebbaren Genuss, bewusste Ernährung, stilvolle Deko & Küche
50 Plus – Die Messe für die zweite Lebenshälfte
CASA – Int. Fachmesse für kreatives Wohnen, Einrichten und Lifestyle
Monumento – Fachmesse für Denkmalpflege, Restaurierung und Konservierung
bauen + wohnen – Baumesse
Die Hohe Jagd & Fischerei – Int. Messe f. Jagd & Fischerei, Abenteuer, Natur & Reisen
Absolut Allrad – Messe für Allrad- und Geländefahrzeuge
Tracht & Country – Die Messe für alpinen Lifestyle
Automesse – Int. Messe für Auto, Motorrad und Tuning
Garten – Trendmesse für blühende Erholungsoasen!
Wisa – Messe für Wohnen, Bauen, Energiesparen, Auto, Freizeit, Gartenbau und Erfinder
HausBau + EnergieSparen – Messe für Bauen, Energie und Wohnen
Austrian Boat Show Boot Tulln – Boots- und Wassersportfachmesse
pool + garden – Messe für Pools, Wellness und Gartengestaltung
Kulinar – Messe für Nahrungsmittel
Austrian Fishing Show – Erste Anglermesse in Europa direkt am Wasser
KOK Austria – Europäische Fachmesse für Kachelofenbau und Wohnkeramik
Bogensportmesse – Messe für den Bogenschießsport
Fishing Festival – Angelmesse für Profi- und Hobbyangler
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BUNDESLÄNDER Aktuell
Österreich
Wels
BUNDESLÄNDER Aktuell
Wien
24. - 28.2.2016
1. - 3.4.2016
1. - 3.4.2016
8. - 10.4.2016
15. - 17.4.2016
15. - 17.4.2016
14. - 17.1.2016
14. - 17.1.2016
22. - 24.1.2016
23.1.2016
26. - 2901.2016
28. - 31.1.2016
3. - 4.2.2016
5. - 13.3.2016
Wieselburg
12. - 13.3.2016
3. - 5.4.2016
8. - 9.4.2016
15. - 17.4.2016
18. - 20.3.2016
Energiesparmesse – Int. Fachmesse für Energieeffizienz & Ökoenergie
Urlaub & Camping – Freizeitmesse
Blühendes Österreich – Messe für Garten, Urlaub und Camping
Modellbaumesse
Die Kuchenmesse – Messe rund um Kuchen & Torten
Kreativmesse – Messe für Basteln, Handarbeiten und Handwerken
Ferien Messe – Der Event für Urlaub, Reisen, Freizeit, Genuss und gesundes Leben
Vienna Autoshow
Trau Dich – Österreichs größte und bedeutendste Hochzeitsmesse
Youth Education & Travel Fair – Messe zum Thema Jugendreisen und Bildung im Ausland
aquatherm Vienna – Int. Fachmesse für Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und
Umwelttechnik
Bauen & Energie – Messe f. gesundes Bauen, Renovieren, Sicherheit, Wellness,
Finanzieren & Energiesparen
Orderstart DOB & HAKA – Textilordermesse
Wohnen & Interieur – Messe f. Wohnräume, Design, Accessoires, Home Entertainment
und Garten
Wiener Immobilienmesse
Hotel und Gast – Fachmesse für Hoteliers, Gastronomen und Gemeinschaftsverpfleger
Numismata – Internationale Messe für Münzen, Banknoten und Wertpapiere
Wiener Kleingarten-Messe
Jagd & Fischerei – Erlebnis Natur – Fachmesse für Jagd und Fischerei
Niederösterreich
TX-Kennzeichen in Wr. Neustadt
Mit 1. Oktober wurde in Wiener Neustadt das verpflichtende TX-Vormerkkennzeichen für in der Stadt zu gelassene Taxis eingeführt. In nur wenigen Tagen
wurden fast alle 90 Fahrzeuge der in Wiener Neustadt aktiven 38 Taxiunter-
nehmen umgestellt.
Auf Initiative des Bürgermeisters von
Wiener Neustadt, Mag. Klaus Schneeberger, wurde das TX-Kennzeichen in
Wiener Neustadt eingeführt.
Sie erfolgte in enger Abstimmung mit
der Fachgruppe und ist ein wirksamer
Beitrag, die rechtskonforme und geordnete Ausübung des Taxigewerbes
zu fördern. Damit wurde aber auch
der Wunsch seitens vieler Unternehmer
nach besserer Erkennbarkeit als Wiener
Neustädter Taxi erfüllt.
Für die 38 Taxiunternehmer entstehen
keine Umstellungskosten, diese werden
dankenswerterweise von der Stadt
Wiener Neustadt getragen.
10
Spätestens mit 1. Jänner 2016 müssen
alle Taxi-Kennzeichen (ausgenommen
bestehende Wunschkennzeichen) mit
TX enden.
Foto: WKNö
„Wir hätten uns auch die Schaffung
von MW-Kennzeichen gewünscht –
dies wurde vorerst leider nicht umgesetzt“, sagt FG-Obmann Felix Pribil.
„ In einem nächsten Schritt werden wir
eine Ausweitung der TX-Kennzeichen
auf den gesamten Bezirk Wiener
Neustadt bzw. generell für ganz
Niederösterreich anstreben.“
FG-Obmann Felix Pribil strebt eine Ausweitung der
TX-Kennzeichen für ganz Niederösterreich an.
HALLO TAXI 4|15
Salzburg
BUNDESLÄNDER Aktuell
Seniorenkutschenfahrt
Die Fachgruppe Taxi- und Mietwagenunternehmen hat Salzburger SeniorInnen auch
heuer wieder zu einem kostenlosen Ausflug zum Gasthaus zur Einkehr – Heimathaus
Maxglan eingeladen. Eine Tradition, die seit 2010 schon vielen Teilnehmern schöne
Stunden beschert hat.
An zwei Nachmittagen lud die Salzburger Fachgruppe, zu
der auch die Fiaker gehören, wieder über 90 SeniorInnen
aus den städtischen Seniorenwohnhäusern sowie aus dem
Seniorenwohnhaus Bergheim zu einer Kutschenfahrt durch
Salzburg ein. Die betagten aber durchaus rüstigen Passagiere wurden mit dem Taxi beim Seniorenheim abgeholt
und zum Mirabellplatz gebracht. Hier warteten bereits die
Gesellschaftskutschen der Fiaker in prächtiger Aufstellung
direkt vor dem Schloß Mirabell auf die „Ausflügler“.
bieten“, betonen FG-Obmann Erwin Leitner und der Obmann der Salzburger Fiakervereinigung Franz Winter jun.
Die Kosten für die Fiakerfahrt und den Besuch im Gasthaus
zur Einkehr wurden heuer wieder von der Fachgruppe über
Von hier ging es – nunmehr durch echte Pferdestärken gezogen – weiter durch die Salzburger Altstadt zum Gasthaus
zur Einkehr, wo eine ordentliche Jause auf die SeniorInnen
wartete. Abschließend wurden sie wieder per Taxi heim
chauffiert. Für jedes Seniorenwohnhaus standen ca.
15 Plätze zur Verfügung.
Wurde eine Betreuungsperson benötigt, konnte auch
diese teilnehmen.
„Seit dem Jahr 2010 wird
diese Aktion mit großem
Erfolg durchgeführt. Wir
wollen damit den Seniorinnen und Senioren Abwechslung vom Heimalltag und
einmal etwas Besonderes
Fiaker kutschierten die SeniorInnen durch die Altstadt und weiter zum Gasthaus zur Einkehr.
Fotos: WKS
nommen. Gesponsert wurden
die Ausflugsfahrten zudem von
der Funktaxi-Vereinigung 81-11,
die den kostenlosen Taxitansport
der Teilnehmer zum Schloss
Mirabell und wieder zurück in
die Seniorenwohnhäuser ermöglichte.
Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern
Frohe Festtage und ein erfolgreiches Jahr 2016
„Hallo Taxi“-Redaktionsteam
HALLO TAXI 4|15
11
Tirol
BUNDESLÄNDER Aktuell
Regelung Flughafen Innsbruck
F
Die Erweiterung des Parkhauses am Flughafen Innsbruck wird Anfang
Dezember fertiggestellt. Dann wird es neben dem neuen Mietwagenzentrum
auch Änderungen für gewerbliche Abholer geben.
ür die Innsbrucker Taxilenker steht wie in
der Vergangenheit der Taxistandplatz
direkt vor dem Flughafen-Eingang zur
Verfügung.
Wie in der vergangenen Wintersaison wird
es auch heuer wieder einen Aufenthaltsraum am Nachfahrparkplatz P-3 geben.
Dort können sich jene Innsbrucker Taxiunternehmer anreihen, die nicht direkt auf den Taxistandplatz fahren konnten. Diese Regelung gilt von Dezember bis April und von
Montag bis Sonntag.
Der Parkplatz P-3 wird neben den Innsbrucker Taxis auch
General-Aviation-, VIP- als auch Privatfahrzeugen zur Verfügung stehen.
Erfreulich für die Innsbrucker Taxibranche: für die kommende Winter-Charter-Saison wurde der Preis der Jahreskarte
nicht erhöht, auch die Anzahl an ausgegebenen Karten
bleibt unverändert.
Für gewerbliche Abholer mit Wertkarte
stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:
•
•
Parkplatz P-1: Montag bis Freitag und Sonntag –
Sektor OST!
Parkplatz P-5: Montag bis Sonntag / Samstag eingeschränkte Kapazität
•
•
Parkplatz P-3: für Abholer/Zubringer GAC-Kunden
Parkhaus: Montag bis Sonntag
(Höhenbeschränkung: max. 2,30 m)
Für gewerbliche Abholer ohne Wertkarte
stehen Parkplätze zur Verfügung:
•
Parkhaus: Montag bis Sonntag
(Höhenbeschränkung: max. 2,30 m)
Landesbetriebsordnung und FlughafenHausordnung sind einzuhalten
Der Flughafen Innsbruck weist eingehend darauf hin, dass
Abholer im Ankunftswartebereich lediglich Schilder mit
dem Namen der Kunden bzw. dem Hotelnamen verwenden dürfen. Ein reiner Hinweis auf einen Ort wie z.B. Sölden,
Ischgl oder Kitzbühel ist strengstens untersagt.
Zudem ist die Hausordnung der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft strikt einzuhalten. Diese ist allen Jahreskartenbesitzern bzw. allen gewerblichen Abholern mit Wertkarte
zugegangen. Auch die Tiroler PersonenbeförderungsBetriebsordnung ist einzuhalten. Bei Verstößen dagegen
werden Jahreskarten und Wertkarten zeitlich gesperrt bzw.
entzogen.
Foto: „Airport Innsbruck (LOWI) Panorama“ von Rifl8, http://commons.wikimedia.org
12
HALLO TAXI 4|15
Burgenland
BUNDESLÄNDER Aktuell
9.600 Euro für „60plusTaxi“
Die burgenländischen Taxiunternehmen starteten im Jahr 2008 mit Unter-
stützung der Landesregierung die Aktion „60plusTaxi". Mittlerweile sind
59 Gemeinden des Burgenlandes an diesem Projekt beteiligt.
Foto: Landesmedienservice Burgenland
„Ein Erfolgsmodell für den ländlichen
Raum. Dieses Projekt hat sich mittlerweile zu einer großen Verkehrsinitiative
entwickelt", betonte Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz
am 21. Oktober bei der Scheckübergabe an den Obmann des Vereines
„Mobiles Burgenland", Patrick Poten,
und Spartenobmann Martin Horvath in
der Wirtschaftskammer in Eisenstadt.
Der Scheck ist mit 9.600 Euro dotiert.
LH-Stellvertreter Tschürtz stellt diese
Mittel aus dem Verkehrs-Ressort zur
Verfügung.
„Wir unterstützen diese Aktion, weil uns
Mobilität und Verkehrssicherheit unserer älteren Menschen sehr viel wert ist –
jeder Euro ist hier gut investiert. Ein
großer Dank gilt auch den Projektgemeinden, die die Taxischecks finanziell fördern“, betonte LH-Stv. Tschürtz.
„Das 60plusTaxi macht ältere Menschen flexibel und mobil. Ein Arzttermin, ein Behördentermin oder der
Besuch von Verwandten und Bekannten – für ältere Menschen ohne eigenes Fahrzeug oder einem fehlenden
öffentlichen Verkehrsangebot stellt
dies oft ein großes Problem dar. Tatsächlich kann nur jemand am heutigen Gesellschaftsleben teilnehmen,
der auch mobil ist", erläuterte der
Vereinsobmann „Mobiles Burgenland"
und Obmann der Fachgruppe Taxi
und Mietwagen, Patrick Poten.
„Durch dieses individuelle und bedarfsorientierte Taxiangebot wurde mit dem
60plusTaxi speziell für ältere Menschen
ein attraktives Angebot für den Erhalt
der Mobilität geschaffen. Es geht uns
dabei um leistbare Mobilität", betonte
auch Martin Horvath, Spatenobmann
für Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Burgenland.
Abwicklung: Die Anspruchsberechtig-
Obmann Patrick Poten, LH-Stv. Johann Tschürtz und Spartenobmann für
Transport und Verkehr Martin Horvath bei der Scheckübergabe (v.l.n.r.).
ten bekommen auf dem Gemeindeamt einen „60plusTaxi-Scheck" für Taxifahrten ausgehändigt.
Jede Gemeinde bzw. Stadt des Burgenlandes kann bei dieser Aktion mitmachen und „60plusTaxi-Schecks" an
ihre älteren Einwohner ausgeben. Derzeit beteiligen sich 59 Gemeinden.
Ein „60plusTaxi-Scheck" hat einen Wert
von fünf Euro.
Druck und
Verteilung dieser Schecks
erfolgt durch
mit GesmbH-Mantel, verkehrsgünstige Lage in Wien
den Verein
„Mobiles
► § 57a Überprüfung
Burgenland" in
► Mechanik
Kooperation mit
der Wirtschafts► Karosserie
kammer
► Lack
Burgenland.
KFZ-Fachbetrieb abzugeben!
Der Verein verteilt die Schecks
nach Anfrage
an die einzelnen
Gemeinden.
► DIESEL-TANKSTELLE
► Reifendienst
Bei Interesse Kontaktaufnahme per e-Mail an:
[email protected] mit Betreff „KFZ-Betrieb“
HALLO TAXI 4|15
13
Welser Sammeltaxi:
BUNDESLÄNDER Aktuell
WEST-Flotte fährt mit LenkerAPP
Im Frühjahr 2015 wurde in Gesprächen mit Mag. Wolfgang Stöttinger,
Geschäftsführer der sabtours GmbH und Betreiber des Welser Anrufsammeltaxis (WEST), beschlossen für die Durchführung der WEST-Fahrten vom HUB
auf die LenkerAPP der Firma Austrosoft GmbH umzustellen. Vermittelt werden
diese Fahrten wie bisher von Linzer Taxi 2244.
Dafür investierte die sabtours GmbH in
die Fahrzeugausrüstung (fms Datenfunk) und konnte so sofort die gesamte
technische und personelle Infrastruktur
der Linzer Funkzentrale nutzen. Alle bisher notwendigen – und kostenintensiven – Aufwendungen für die Herstellung und Anbindung eines eigenen
Funknetzes konnten eingespart werden.
Im Jahr 2014 wurden beim Welser
Sammeltaxi insgesamt 12. 418 Personen
bei 10.653 Fahrten befördert.
Durch die ständige Weiterentwicklung
der Vermittlungstechnologie wurde die
Welser Flotte nun auf die LenkerAPP
umgestellt. Damit handelt es sich in
Wels um die erste innovative Flotte, die
mittels eines Tablets AST-Fahrten durchführt. Dies bringt für den Taxilenker vor
Foto: sabtours GmbH
Bereits seit dem Jahr 1995 besteht beim AnrufsammeltaxiVerkehr für die Stadt Wels eine enge Kooperation zwischen
dem Unternehmen sabtours GmbH, das das Welser Sammeltaxi (WEST) betreibt, und der Linzer Zentrale Taxi 2244,
die diese Welser Anrufsammeltaxi-Aufträge mitvermittelt.
allem mobile Vorteile, da er das
Tablet bei sich führen und auch
außerhalb des Taxis Aufträge
annehmen kann. Weiters sind
die Anschaffungskosten geringer, die
Einbaukosten
entfallen und längere
Reparatur- und Ausfallzeiten können vermieden werden. Die frühere Einstiegshürde der Investitionskosten, um sich der
Fahrtenvermittlung anzuschließen, konnte damit beseitigt werden.
Mag. Wolfgang Stöttinger ist Geschäftsführer der sabtours GmbH,
die das Welser Sammeltaxi (WEST)
seit 1995 betreibt.
Von der Handhabung ist die LenkerAPP
ähnlich dem klassischen Bedienterminal:
ein Auftrag wird aufs Tablet eingespielt,
angenommen, man trifft beim Kunden
ein, schaltet besetzt, gibt das Fahrziel
ein, schaltet besetzt aus und meldet
den Preis der Zentrale.
Dank des benutzerfreundlichen Designs
und des begeisterten Engagements der
Welser Lenker klappte die Umstellung mit
1. September 2015 reibungslos.
Von der Handhabung ist die fms LenkerAPP ganz ähnlich den klassischen Bedienterminals: ein Auftrag wird
aufs Tablet eingespielt, angenommen, man trifft beim Kunden ein, schaltet besetzt ein, gibt das Fahrziel ein,
schaltet besetzt aus und meldet den Preis der Zentrale.
14
HALLO TAXI 4|15
BUNDESLÄNDER Aktuell
1. Villacher Funktaxiverein fährt
Mitte September präsentierte der 1. Villacher Funktaxiverein bei einer Pressekonferenz
seinen neuen Service: Seit August können die Taxifahrzeuge von 13 Villacher Unternehmen
auch über die „Taxi.eu-App“ bestellt werden. Zeitgleich wurde die Flotte dafür mit der
fms FahrerAPP ausgestattet.
Mag. Christian Holzhauser, Michael Lumetzberger, Sonja Benedik, Walter Petru, Aldin Hodzic, Wolfgang Robier,
Verkehrsplanungsstadtrat Mag. Peter Weidinger, Daniel Gruber, Tourismusstadträtin Katharina Spanring (v.l.n.r.)
Der 1. Villacher Funktaxiverein mit Obmann Wolfgang Robier
entschied sich in Kooperation mit CC Taxicenter GmbH Linz
zu diesem innovativen Schritt. Damit können nun Villacher
Kunden die moderne Möglichkeit nutzen, Taxis per Smartphone oder Tablet zu bestellen.
Bei taxi.eu sind in über 100 Städten bereits mehr als 62.000
Taxis angeschlossen, damit ist dieses österreichische Produkt
der Austrosoft GmbH das größte Taxi-Buchungsportal in Europa. Mit ihrer Entscheidung, Taxi.eu beizutreten, sind die
Villacher Kollegen bislang die einzigen, die eine Taxi-App in
Kärnten anbieten.
Der Kunde kann die taxi.eu-App kostenlos über Google Play
und App Store beziehen. Ist sie einmal heruntergeladen, und
der Kunde hat sich registriert, sind Bestellungen jederzeit möglich: Der Nutzer wird per GPS geortet oder er gibt seine gewünschte Abfahrtsadresse ein. Auch eine Vorbestellung ist
möglich und er kann Veränderungen oder Stornierungen
seiner Taxi-Buchungen vornehmen.
„Unsere Kunden erhalten bei ihrer Bestellung zusätzliche
Informationen, wie z.B. den ungefähren Fahrpreis und das
Kennzeichen ihres Taxis“, unterstreicht Walter Petru, Schrift-
führer des Funktaxivereins die Vorteile der App. „Besonders
toll ist, dass sie am Display zuschauen können, wie ihr Taxi zu
ihnen fährt. Und die App ist europaweit nutzbar, taxi.eu arbeitet nur mit lizensierten Taxi-Unternehmen zusammen, was
dem Kunden zusätzlich Sicherheit bietet.“
Villachs Tourismusstadträtin Katharina Spanring begeistert
insbesondere die Nutzung am PC, die der Tourismusbranche
– vor allem Hotels, Gasthöfen, Lokalen etc – die Möglichkeit
gibt, selbst spontan nachzusehen, wie viel ein Taxi für die
Gäste kostet und wie lange es dauert, bis das nächste Fahrzeug vor Ort ist. „Dass dank des Funktaxivereins die Stadt
Villach nun in Kärnten eine solche Vorreiterrolle bei innovativer Technik innehat“, darauf ist Verkehrsplanungsstadtrat
Mag. Peter Weidinger besonders stolz. Über den gelungenen Start der Taxi.eu-App freuen sich auch Mag. Christian
Holzhauser, Geschäftsführer der CC Taxicenter GmbH und
Taxi 2244-Betriebsleiterin Sonja Benedik, die betont, dass so
eine Kooperation – mit Einführung der Taxi.eu und gleichzeitiger Errichtung der LenkerAPP – in Österreich ganz neu ist.
„Umso mehr freut uns, wie toll die Einführung und der Start
geklappt haben. Für die gute Zusammenarbeit möchte ich
mich ganz herzlich bedanken und dem 1. Villacher Funktaxiverein noch einmal ausdrücklich gratulieren.“
HALLO TAXI 4|15
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Juristisches:
SERVICE für Profis
Drei Strafmandate für Parken
am selben Ort an drei Tagen
W
von Rechtsanwalt Dr. Christian Preschitz, e-Mail: [email protected]
as passiert, wenn ein Fahrzeug
mehrere Tage – ohne Weggefahren zu werden – an der gleichen
Stelle in einer Straße geparkt ist, in
der eine gebührenpflichtige Kurzparkzone besteht?
Diese Frage wurde unlängst vom
Bundesfinanzgericht entschieden. In der
gegenständlichen Straße besteht eine
Kurzparkzone jeweils von 09:00 bis 19:00
Uhr. Der PKW war drei Tage dort geparkt und der Lenker wurde jedes Mal
wegen Abgabenverkürzung bestraft.
neues Delikt gesetzt, sodass die drei Strafen gerechtfertigt
waren.
Ähnliches hat das Landesverwaltungsgericht Wien hinsichtlich der Begutachtungsplaketten entschieden. So
wurde ein Kraftfahrzeug am selben Tag, jedoch an zwei
Vom Beschwerdeführer wurde vorgebracht, es handle sich lediglich um
eine einzige Verwaltungsstraftat. Denn
er wäre für ein einmaliges Abstellen
eines Fahrzeugs drei Mal bestraft
worden. Das würde gegen den
Rechtsgrundsatz verstoßen, dass man
nicht zwei Mal für dieselbe Sache
bestraft werden dürfe.
Das Bundesfinanzgericht ist diesem
Einwand nicht gefolgt. Das Gericht
hat ausgeführt, dass ein Abstellen eines
Kraftfahrzeugs an drei Tagen in einer
Kurzparkzone ohne Ortsveränderung
eine dreimalige Abgabenpflicht auslöst.
Entscheidend ist die Tatsache, dass
das Fahrzeug an drei verschiedenen
Tagen jeweils ohne gültigen Parkschein
in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt war.
Darauf, ob das Fahrzeug zwischen den Zeitpunkten, in
denen es vom Kontrollorgan ohne gültigen Parkschein
angetroffen wurde, aus der Kurzparkzone weg- und
wieder hinbewegt wurde oder ob es während der angeführten drei Tage ununterbrochen unbewegt in der Kurzparkzone gestanden ist, kommt es nicht an.
Jeden Tag wurde mit Beginn der Kurzparkzone daher ein
16
verschiedenen Orten ohne gültige Begutachtungsplakette abgestellt.
Das Landesverwaltungsgericht Wien stellte fest, dass bei
beiden Übertretungen gesondert gefasste und voneinander getrennt zu beurteilende Entschlüsse zur Verwendung
dieses Kraftfahrzeuges vorliegen, welche jedes Mal als
eigenes Delikt zu bestrafen seien.
HALLO TAXI 4|15
N
OGH-Entscheidung zu Schlepperei durch Taxilenker:
ach Rechtsansicht
des Obersten
Gerichtshofs OGH
macht sich ein
Taxifahrer der
Schlepperei nur
dann gerichtlich
strafbar, „wenn er
die rechtswidrige Ein- oder Durchreise
eines Fremden durch dessen Transport
fördert, auf einen überhöhten Fuhrlohn, sohin eine unrechtmäßige
Bereicherung aus seiner Dienstleistung,
abzielt“ (OGH, 11Os125/15i vom
28.9.2015).
Grund für dieses OGH-Urteil war der
Fall eines Wiener Taxifahrers, der Mitte
August 2015 Asylsuchende für 500 Euro
von Wien nach Schärding an die deutsche Grenze brachte. Doch bevor er
dort ankam, wurde er von der Polizei
kontrolliert und in Untersuchungshaft
genommen.
Nachdem das Oberlandesgericht Linz
seine U-Haft bestätigte und sogar verlängerte, legte er beim OGH eine
Grundrechtsbeschwerde ein.
Der OGH kam zur Erkenntnis, dass ein
angemessener Fuhrlohn niemals den
gerichtlich strafbaren Tatbestand der
Schlepperei herstellen kann und der
Taxifahrer im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurde. Der Mann
SERVICE für Profis
Angemessener Fuhrlohn ist kein Haftgrund
wurde sofort enthaftet, ebenso sein
Kollege. Beide hatten 100 Euro pro
Person für die Beförderung verlangt.
Der Anwalt des Lenkers argumentierte,
dass ein Fuhrlohn von einem Euro pro
Kilometer angemessen sei und eine
freie Preisvereinbarung für Fahrten
durch mehrere Bundeländer gelte.
Der OGH folgte dieser Argumentation:
„Durch Beförderung eines rechtswidrig
reisenden Fremden macht sich ein
Taxilenker nur dann gerichtlich strafbar, wenn er sich … durch einen
objektiv überhöhten Fuhrlohn unrechtmäßig zu bereichern trachtet.“ (OGH,
11Os125/15i vom 28.9.2015).
BZP-Tagung in Chemnitz
Wahlen zum Vorstand und Präsidium und die Vorstellung eines neuen VerbandsfinanzierungsModells waren Schwerpunkte des internen Teils der Herbstversammlung des Deutschen Taxiund Mietwagenverbands (BZP) am 22.10.2015 in Chemnitz. Im öffentlichen Teil wurden mit
einer eigenen Initiative zur Integration von Flüchtlingen auch neue Akzente gesetzt.
Bei den Wahlen wurden Vizepräsident Peter Zander und
Vorstandsmitglied Roland Böhm von den rund 100 Delegierten im Amt bestätigt. Nach zwölf Jahren im BZP-Vorstand verabschiedete sich Dirk Senkbeil aus der aktiven
Gewerbearbeit. Sein Nachfolger ist der Frankfurter Herwig
Kollar, der als Gewerbevertreter eng mit der Taxibranche
verbunden und als Anwalt mit Schwerpunkt Personenbeförderungsrecht regional und bundesweit tätig ist. Vorgestellt wurde ein neues Modell der Verbandsfinanzierung,
das jetzt bei den Mitgliedsorganisationen intern diskutiert
und auf der Frühjahrs-tagung 2016 in Leipzig auf den Weg
gebracht werden soll.
Im öffentlichen Teil wurden die „Taxifahrerin des Jahres“
und die „Service-Idee des Jahres“ ausgezeichnet. Damit will
man den besonderen Einsatz im Umgang mit Kunden und
einfallsreiche Aktionen würdigen. Taxifahrerin des Jahres
wurde Roswitha Eichinger, der Preis für die Service-Idee
ging an die Funktaxizentrale Hallo Taxi 3811 aus Hannover,
die schwer kranken Kindern einen Theaterbesuch ermöglicht und für die nicht transportfähigen kleinen Patienten
sogar eine Sonderaufführung im Kinderkrankenhaus organisierte hatte.
Traditioneller Schwerpunkt der Versammlung war der gewerbepolitische Bericht des Vorstandes. Auch hier war der
Qualitäts- und Servicegedanke Leitmotiv, z.B. als Rezept
gegen die Bedrohung des Gewerbes durch neuartige Mobilitätsdienstleistungen. Präsident Michael Müller hob hervor,
dass die Stärken des Gewerbes – Qualität und Zuverlässigkeit – viel stärker betont werden sollten, diese sind zugleich
nämlich auch die Schwächen der neuen Angreifer. Die
andauernden Rabattaktionen von MyTaxi belasteten das
Gewerbe massiv, was nicht ohne Folgen für die Partnerschaft zu Daimler bleibt. Einerseits suche man hier die gerichtliche Klärung und beziehe klar gegen die nach Verbandsmeinung nicht nur wettbewerbs-, sondern auch
gesetzwidrigen Dumping-Aktionen Position. Auch wenn der
BZP in erster Instanz mit dem Eilantrag beim Landgericht
Hamburg gescheitert ist, werde man jetzt dort in das
Hauptsacheverfahren eintreten.
Vorgestellt wurde in Chemnitz auch eine Flüchtlingsinitiative, die Menschen mit sicherem Asylstatus in das Taxigewerbe führen soll. In einer Art Patenschaft sollen Unternehmer und Gewerbevertreter die Menschen bei der
Ankunft im deutschen Alltag und dem Kampf mit bürokratischen Hürden unterstützen, führte BZP-Präsident Müller
aus. „Gerade im Taxi- und Mietwagengewerbe erleben wir
täglich das gemeinsame Miteinander von Menschen, die
aus ganz unterschiedlichen Kulturkreisen kommen und sich
hier auf dem Beförderungsmarkt engagieren – sei es als
Fahrer oder als Unternehmer”. Der BZP gehe aktuell mit diesem Konzept auf die Politik zu, sagte Müller.
HALLO TAXI 4|15
17
SERVICE für Profis
Tipps für Unternehmen:
von Mag. Daniel Mercsanits und Mag. Katrin Mercsanits
[email protected]
Die Frage steht (wieder einmal) an:
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH?
Die Steuerreform 2015/2016 „zwingt“ die Unternehmer (wieder einmal) ihre Rechtsform zu überdenken. Verantwortlich
dafür ist der neue Einkommenssteuertarif. Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt und der Beginn
des bisherigen Spitzensteuersatzes von 50 % von EUR 60.000
auf EUR 90.000 angehoben. Der neue Spitzensteuersatz von
55 % greift erst ab über EUR 1 Mio Einkommen. Die Steuerzahler sollen durch die Tarifmaßnahmen insgesamt um ca.
EUR 4,3 Mrd. entlastet werden.
Als eine der Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Tarifentlastung wird der Steuersatz für bestimmte Einkünfte aus
Kapitalvermögen von 25 % auf 27,5 % erhöht. Dies trifft insbesondere Gewinnausschüttungen und Dividenden, deren
steuerliche Auswirkungen Einfluss auf die Rechtsformwahl
haben. Im Folgenden werden die wesentlichen steuerlichen
Grundsätze, die für Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits und für GmbHs andererseits gelten, dargestellt.
Einzelunternehmen (EU) bzw. Personengesellschaft (PG) und Ertragsteuern
Einzelunternehmen und natürliche Personen als Gesellschafter von Personengesellschaften (Offene Gesellschaft,
Kommanditgesellschaft etc.) sind einkommensteuerpflichtig
und werden mit einem progressiven Steuertarif (0 - 55 % je
nach Grenzsteuersatz) belastet. Die Einkommenssteuer trifft
Einzelunternehmen und Gesellschafter von Personengesell-
schaften unabhängig davon, ob der Gewinn entnommen
wird oder im Unternehmen verbleibt.
GmbH und Ertragsteuern
Die GmbH ist für sich gesehen Steuersubjekt. Erst wenn der
Gewinn auch ausgeschüttet wird, erfolgt die Erfassung
beim Gesellschafter. Damit kann der Gewinn steuergünstig
in einer GmbH „gespeichert“ (thesauriert) werden.
Gewinn vor Steuern
– 25 % Körperschaftsteuer
ausschüttbarer Gewinn
– 27,5 % Kapitalertragsteuer
Ausschüttung nach KESt
EUR
100.000
– 25.000
75.000
– 20.625
54.375
Die Gesamtsteuerlast (KöSt und KESt) beträgt somit
45,625 %. Sollte keine Ausschüttung vorgenommen werden,
beträgt die Steuerbelastung nur 25 %.
Vergleich und Optimierung
Entscheidend für die steuerliche Attraktivität des EU im
Vergleich zur GmbH ist, ob die GmbH Gewinne ausschüttet
oder nicht ausschüttet. Wird in der GmbH vollständig
thesauriert, ist das EU bis zu einem Gewinn von rund EUR
60.000 steuerlich attraktiver als die GmbH. Eine Thesaurierung macht beispielsweise dann Sinn, wenn in der
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HALLO TAXI 4|15
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Die obigen Erläuterungen für EU gelten grundsätzlich auch
für natürliche Personen als Gesellschafter von Personen-
Die Attraktivität der GmbH im Vergleich mit EU/PG nimmt
durch die Steuerreform 2015/2016 wesentlich ab. Jedenfalls ist festzuhalten, dass bei der Rechtsformwahl auch
außersteuerliche Aspekte wie insbesondere Haftung,
Geschäftsführung und Vertretung, Erbfolgeregelung,
Kooperationen mit einbezogen werden sollten.
Natürlich wird es auch GmbHs geben, die teilweise ausschütten und teilweise thesaurieren. Unter der Annahme
einer Ausschüttung von 50 % und vollständiger Ausnützung
des Gewinnfreibetrags des EU ist das EU bis ca. EUR
150.000 günstiger.
Fazit
SERVICE für Profis
Schüttet die GmbH vollständig aus, ist das EU bis zu einem
Gewinn von rund EUR 800.000 günstiger. Dabei wird davon
ausgegangen, dass der EU den Gewinnfreibetrag vollständig ausnützt.
gesellschaften. In der Betrachtung wurde kein GmbHGeschäftsführerbezug angesetzt und an der GmbH ist nur
eine natürliche Person beteiligt. Eine Optimierung der
Rechtsform kann nur anhand der konkreten Umstände
erfolgen – allenfalls ist dabei auch ein (optimaler) GmbHGeschäftsführerbezug (mit Neuberechnung der oben dargestellten Gewinn-Vergleichsgrenzen) einzubeziehen.
GmbH die Liquidität für die Abdeckung von Verbindlichkeiten benötigt wird.
Eurocab-Treffen in Antwerpen
Seit 1993 gibt es die Eurocab-Treffen, wo alle Anwender des fms-AustrosoftVermittlungssystems regelmäßig zusammenkommen. Heuer fand dieses
Treffen vom 14. bis 16. Oktober in Antwerpen, Belgien statt. Gastgeber und
Organisator war die Zentrale AntwerpTax.
Über 130 Zentralenvertreter konnte
Koen Van Oorschot, EurocabPräsident und Geschäftsführer von
AntwerpTax in diesem Jahr begrüßen.
Das Flotten-Management-System der
Firmen fms und Austrosoft kommt
heute bereits in mehr als 145 Vermitt-
lungszentralen in zwölf Ländern zum
Einsatz. Von den fms-Anwendern werden jährlich rund 180 Millionen Fahrten
an mehr als 62.000 Fahrzeuge mit ca.
180.000 Fahrern vermittelt.
Das Eurocab-Treffen dient zum Austausch von Erfahrungen und Meinun-
HALLO TAXI 4|15
gen, außerdem werden Produktneuheiten und zukünftige Projekte vorgestellt.
Fms und Austrosoft präsentierten u.a.
die Taxi Bestell-APP mit Bezahlfunktion.
App Payment mit Kreditkarte und
PayPal ist in Berlin und Hamburg schon
19
SERVICE für Profis
aktiviert, in Wien, Amsterdam, Antwerpen, München und Prag in der Testphase.
MirrorLink
Ganz neue Möglichkeiten bietet die
fms FahrerAPP in Verbindung mit
MirrorLink. MirrorLink ist ein Standard,
der Funktionen und Oberfläche des
per USB-Kabel angeschlossenen
Smartphones auf das Fahrzeugdisplay
„spiegelt“. Die Technik inklusive SIMKarte steckt also im vorhandenen
Handy, das Display im Auto fungiert
als Funktionseinheit mit großem Touchdisplay. Die Fahrzeughersteller Daimler
Gastredner und
Podiumsdisskussion
Auch der Vortrag des New Yorker
Anwalts Matthew W. Daus stand ganz
im Zeichen einer App und zwar Uber.
Der Vorsitzende der International
Association of Transportation
Regulators (IATR), der vormals auch
Beauftragter der New York City‘s Taxiund Mietwagenkommission war, referierte kritisch über die vermeintliche
App-„Revolution“ durch Uber. Bei
einer abschließenden Podiumsdiskussion zur Frage wie das Taxigewerbe in
zehn Jahren aussieht, waren sich -
Der Vortrag des New Yorker
Anwalts Matthew W. Daus stand
ganz im Zeichen einer vermeintlichen App-“Revolution“ und zwar
Uber.
Referenten und Publikum einig, dass
die Vernetzung auf regionaler und
globaler Ebene (z.B. Taxi.eu) sowie die
Automatisierung in Zukunft noch viel
weiter in den Vordergrund treten wird.
In Antwerpen war ein Mercedes B-Klasse Taxi, ausgestattet mit der
Funktion MirrorLink, ausgestellt. Diese Option ist bereits ab Jänner
2016 für Taximodelle der B-Klasse verfügbar.
Abgerundet wurde das EurocabTreffen mit einem Besuch im Rathaus
Antwerpen am Grote Markt, das
heuer sein 450-jähriges Bestehen feiert
und mit einem festlichen Dinner, bei
dem die Teilnehmer mit kulinarischen
Köstlichkeiten verwöhnt wurden.
und VW haben die FahrerAPP zertifiziert, so dass die Option MirrorLink ab
Jänner 2016 für Taximodelle der BKlasse, ab März 2016 für die E-Klasse
und ab September für VW TouranTaximodelle verfügbar sein soll.
Die fms FahrerApp ist ein vollständiges
Fahrerterminal für Android-Smartphones, die z.B. seit kurzem bei der
Welser Sammeltaxi-Flotte und beim
1. Villacher Taxiverein zum Einsatz
kommt (mehr dazu auf Seite 14).
Auch bei der Wiener Taxizentrale
Taxi 40 100 denkt man über einen
möglichen Einsatz der FahrerAPP
nach. „Dieses mobile Bedienterminal
wäre für den Lenker etwa bei einer
Pause am Flughafen oder wenn er
sich außerhalb seines Fahrzeugs befindet, durchaus interessant“, sagt
dazu Geschäftsführer Mag. Christian
Holzhauser.
20
Bei einer Podiumsdiskussion zur Frage wie das Taxigewerbe in zehn
Jahren aussieht, waren sich Referenten und Publikum einig, dass die
Vernetzung auf regionaler und globaler Ebene (z.B. Taxi.eu) sowie die
Automatisierung in Zukunft noch mehr in den Vordergrund treten wird.
HALLO TAXI 4|15
Mit Taxi 40100 waren zwei Wienerinnen live dabei
Seit den – fast – geheimen Dreharbeiten in Österreich im letzten Winter wurde
der neue James Bond-Film „Spectre“ mit großer Spannung erwartet. Das
besondere Erlebnis, bei der Filmpremiere in Berlin am 28. Oktober persönlich
dabei zu sein, hat Taxi 40 100 in Kooperation mit dem Kinomagazin SKIP zwei
jungen Wienerinnen ermöglicht.
Fotos: Skip Kinomagazin
Die Freundinnen Jasmin und Nina aus
Wien konnten es anfangs kaum glauben,
dass sie beim Taxi 40 100-Skip-Gewinnspiel das dreitägige Erlebnispakets nach
Berlin zur Filmpremiere von James Bond
Spectre gewonnen hatten. Und das
konnte sich sehen lassen: Taxifahrt mit
Chauffeur hin und zurück, Übernachtung
im Luxushotel, Karten für die Premiere
inklusive dem Gang über den roten
Teppich und Tickets für das Galaevent
im Anschluss.
Pünktlich um 8 Uhr morgens wurden
Jasmin und Nina vom Taxikollegen
Walter am 27. Oktober abgeholt und
los ging die Fahrt mit dem 40 100-Taxi
nach Berlin. Die Vorfreude, bei der
Filmpremiere von Spectre auf den
Agenten 007 zu treffen, war groß.
FUNK Geflüster
Spectre-Filmpremiere in Berlin:
Stilsicher überquerten Jasmin und Nina bei der Premiere den roten
Am Tag der Film-Premiere, die abends
Teppich und wurden vom Blitzlichtgewitter der Journalisten empfangen.
stattfand, organisierte Kollege Walter,
Gegen Abend stieg die Aufregung bei Jasmin und Nina
der Berlin wie seine Westentasche kennt, spontan eine
und dann war es endlich so weit: stilsicher überquerten die
Sightseeing Tour für die Freundinnen. Zu Fuß, mit dem Schiff
Freundinnen bei der Spectre-Premiere den roten Teppich
und natürlich mit seinem Taxi kamen sie in den Genuss
Berlin kulturell zu erleben. Mit der abschließenden Shopping- und wurden vom Blitzlichtgewitter der Journalisten empfangen. Geheimnisvoll wirkten die Gewinnerinnen wohl auf die
tour konnte er dann besonders punkten.
Presseleute und so erfuhren sie am eigenen Leib, wie es wohl sein muss, berühmt
zu sein.
Nach geschlagenen 148 Film-Minuten
bestätigten sie, dass es sich tatsächlich um
den längsten Bond-Film aller Zeiten handelt: „Zugegeben, es war Spannung pur,
aber man benötigt auch gutes Sitzfleisch.“
Ein Foto mit Daniel Craig ergatterten sie leider nicht, zu groß war der Medienrummel.
Aber sie kamen bei der anschließenden
Promi-Gala ganz schön dicht an ihn heran.
„Es war einfach nur aufregend und unvergesslich und wir danken Taxi 40 100 für dieses einzigartige Erlebnis“, strahlten Jasmin
und Nina am Ende ihrer Berlin-Reise.
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Der Medienrummel bei der SpectrePremiere war enorm – für Jasmin und
Nina aufregende Momente.
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FUNK Geflüster
Verleihung des Landeswappens
an Funktaxi-Vereinigung 81-11
Am 13. Oktober erhielt die Salzburger Funktaxivereinigung 81-11 eine ehrenvol-
le Auszeichnung: Landeshauptmann Wilfried Hauslauer verlieh dem Unter-
nehmen das Recht zur Führung des Salzburger Landeswappens.
„81-11 ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte, die im Gründungsjahr 1963
ihren Ausgang nahm und rechtzeitig
zum 50-Jahr-Jubiläum im Jahr 2013 die
neue Funktaxizentrale am Standort
Bayerhamerstraße in Salzburg in Betrieb nahm", betonte Salzburgs Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer am
13. Oktober, bei der Verleihung des
Landeswappens an die Funktaxivereinigung 81-11.
einer GmbH gegründet. Nach einiger
Zeit wurde aus der Gesellschaft die
Salzburger Funktaxi-Vereinigung.
Zuvor gab es nur zwei Möglichkeiten,
ein Taxi zu beauftragen: Entweder begab sich der Fahrgast zum nächsten
Taxistandplatz oder er rief bei einem
der wenigen Standplatztelefone an.
Taxi 81-11 vermittelt täglich 3.200 Fahrtaufträge, im Turnusdienst werden die
Taxis von rund 950 Taxifahrerinnen und
Taxifahrern gelenkt. Die Zentrale wird
von den Mitgliedern und Partnern der
Vereinigung finanziell getragen und
erhalten. Das System der Fahrtenvergabe mittels vollautomatischer Datenübertragung hat – auch international
Fotos: LMZ/Otto Wieser
Es ist dies die Verleihung des Rechtes
zur Führung des Salzburger Landeswappens an das Unternehmen und
zugleich die Anerkennung der Landesregierung, dies auf besondere
Weise zum Ausdruck zu bringen.
„So darf ich der Salzburger Funktaxivereinigung 81-11, stellvertretend an
Direktor Peter Tutschku, mit der offiziellen Verleihung des Salzburger Landeswappens die gebührende Reverenz
erweisen und die Ehrenurkunde überreichen", betonte der Landeshauptmann in seiner Ansprache.
Mit dieser Verleihung wird der Salzburger Funktaxivereinigung 81-11
gemäß des Salzburger Landeswappengesetzes die Bewilligung zur
Führung des Landeswappens im
Geschäftsbereich, auf dem Briefpapier
und Kuverts sowie in der Unternehmenszeitung und auf dem Firmenstempel erteilt. Aufgrund der positiv
vorliegenden Voraussetzungen zur
Führung des Landeswappens hatte die
Landesregierung die Verleihung einstimmig beschlossen.
Gemeinschaft 81-11 im Jahr
1963 gegründet
Die Gemeinschaft Taxi 81-11 wurde im
Jahre 1963 von Taxiunternehmern der
Stadt Salzburg zuerst in der Rechtsform
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Obmann Christian Reiner und Geschäftsführer KommR Dir. Peter Tutschku
von der Funktaxi-Vereinigung 81-11 mit Landeshauptmann Dr. Wilfried
Haslauer bei der Verleihung des Salzburger Landeswappens (v.l.n.r.).
Die Vermittlung von Fahrtaufträgen
mittels Funk war damals für Salzburg
Neuland. Diese Idee stieß anfangs bei
etlichen Taxiunternehmerinnen und
-unternehmern auf heftigen Widerstand, ist jedoch heute nicht mehr
wegzudenken.
Die Salzburger Funktaxi-Vereinigung
81-11 betreut rund 320 Fahrzeuge ihrer
Mitglieder und Partnerinnen und Partner und ist in Salzburg Marktführer.
HALLO TAXI 4|15
gesehen – Anerkennung und viele
Nachahmer gefunden.
Neben den „normalen Taxifahrten"
gibt es noch viele Einrichtungen, die
von der Funktaxi-Vereinigung ins Leben
gerufen und befahren werden. Seit
1991 gibt es in Zusammenarbeit mit
den Salzburger Verkehrsbetrieben das
„BusTaxi". Dieses Nachtangebot anstatt des Obusses erschließt ein Gebiet
von 160 Quadratkilometern für zirka
FUNK Geflüster
170.000 BewohnerInnen und wird
von tausenden, meist jungen,
Fahrgästen gut angenommen.
Vor zwei Jahren wurde der
„Ersatzverkehr für Lokalbahn und
Obus" eingerichtet, ein Novum in
Österreich als Taxi-Ersatzverkehr
für durch Störungsfälle ausfallende Obusse und Lokalbahn. Erfolgreiche Einrichtungen sind
auch die in Kooperation mit dem
Magistrat geführte „Mobilitätsverbesserung für behinderte
Personen" und das NotschlüsselDepot-Service „Emergency Key
81-11". Weitere Dienstleistungen
sind Krankenbeförderungen,
Botendienste, Sachtransporte,
Einkaufsfahrten und Bargeldlosfahrten für Firmen.
Über die ehrenvolle Auszeichnung durch die Landesregierung freuten sich mit
den MitarbeiterInnen der Funktaxi-Vereinigung 81-11 auch Standesvertreter.
Die Besten wurden geehrt
Bereits zum zehnten Mal führte Taxi 40 100 ein breit angelegtes Mystery Shopping Projekt
durch, bei dem Taxis und deren Lenker von Testkunden einem schonungslosen Qualitätstest unterzogen wurden. Die besten Lenker wurden für ihre hervorragende Leistung geehrt.
Taxi 40 100 hat 1995 zum ersten Mal ein Mystery Shopping
Projekt durchführen lassen, bei dem die Qualität der einzelnen Taxis und deren Fahrer von speziell geschulten Testkunden untersucht wird. Im heurigen Frühjahr war es bereits die
zehnte Untersuchung, die unter wissenschaftlicher Leitung
erfolgt ist.
Insgesamt wurden in Wien heuer 800 Fahrten durchgeführt
– 500 mit Fahrzeugen aus der Taxi
40 100-Flotte, je 150 mit Fahrzeugen
der Konkurrenz bzw. funklosen Taxis.
Erhoben wurden u.a. Anfahrtszeit,
Zustand des Fahrzeugs außen und
innen, die Kommunikation mit dem
Lenker von der Begrüßung bis hin zur
Verabschiedung, Ortskenntnis,
Routenwahl, ob eventuell Hilfsmittel
zur Orientierung (Plan, Navi) benutzt
wurden, Bezahlung mit Karte, usw.
Alle Taxi 40 100-Lenker, die im Rahmen des Mystery Shoppings getestet
wurden, haben einen persönlichen
Brief mit ihren individuellen Testergebnissen erhalten. Besonders erfreulich:
die fünf Besten waren aufgrund von
Punktegleichstand heuer gleich neun,
die in einer Feier geehrt wurden.
FG-Obmann Gökhan Keskin und
seine Stellvertreter Khachador
Jalmanian und Dusan Roggisch gratulierten den Top-Lenkern persönlich und betonten ihre Vorbildwirkung. Für ihre
hervorragende Leistung wurden die Kollegen Mehmet Ufuk
Altug, Kemal Türel, Ahmed Khaled, Erich Krobath, Rahmi
Yildizdal, Ioan Chirila, Abdul Razaq Daizangy, Erdogan
Durak und Gerhard Brunnauer geehrt. Als Anerkennung
erhielten sie von Taxi 40 100 eine Urkunde, die mit Dukaten
vergoldet wurde.
Die Taxikollegen Mehmet Ufuk Altug, Kemal Türel, Ahmed Khaled, Erich
Krobath, Rahmi Yildizdal, Ioan Chirila, Abdul Razaq Daizangy, Erdogan
Durak und Gerhard Brunnauer wurden von Taxi 40 100 geehrt.
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TAXI Aus aller Welt
Taxi-Zukunft-Kongress zu den
Herausforderungen der Branche
Foto: BZP
Die Digitalisierung wird auch für das
Taxigewerbe Veränderungen bringen. Die damit verbundenen
Herausforderungen thematisierte
der Deutsche Taxi- und Mietwagen-
verband (BZP) am 18. November
2015 bei seinem Taxi-Zukunft-Kongress
in Berlin.
[
Vieles deutet darauf hin, dass die bisherigen Strukturen und Abläufe nicht
nur durch Neuanbieter (nicht nur
illegale) angegriffen werden, sondern
sich auch die Gesellschaft durch die
digitale Revolution wandelt.
All dies kann nicht ohne
Auswirkungen auf die
Personenbeförderungsgewerbe bleiben. Um
die Branche darauf vorzubereiten, hat der
Deutsche Taxi- und
Mietwagenverband am
18. November 2015 im
Maritim proArte Hotel
Berlin einen Kongress
Taxi-Zukunft veranstaltet.
„Die Geschäftsmodelle,
die die Vermittlung
zwischen Kunde und Leistung als eigenes Business-Modell aufgebaut haben,
leben von der Bequemlichkeit der
Kunden, auch von uns selbst. Denn
auch wir bestellen geschäftlich oder
privat über Amazon, buchen unser
Hotel bei HRS und Konsorten, unsere
Urlaubsreise bei expedia.“, veranschaulichte der Präsident des BZP
Michael Müller bei der Veranstaltung.
„Nicht nur die Taxi- und KaufobjektVermittlung verändert sich mit der
Smartphone-Welt von heute, genauso Arbeitsverhältnisse, Akquise,
Kundenbindung, Bezahlmöglichkeiten
usw.“
24
]
Um in diesem von Digitalisierung geprägten Wettbewerb nicht das Nachsehen zu haben, sollten daher Taxiunternehmen als Mobilitätsdienstleister
auch die neuen Mobilitätsplattformen
nutzen.
Tom Kirschbaum (Ally-App) und Eileen
Mandir (Daimler-Tochter moovel). In
der Diskussion stellte sich schnell die
Frage, welche der vielen Plattformen,
die schon bestehen bzw. kurz vor
ihrem Start stehen, sich durchsetzen
Die Veranstaltung war in drei Themenblöcke, und zwar zu technischen
Herausforderungen, zu Mobilitätsplattformen und zu Erwartungen der Verbraucher zur Qualität und Sicherheit
eingeteilt. Nach den Eingangs-Statements der Referenten konnte sich
auch das Publikum bei den anschließenden Diskussionsrunden einbringen.
Kaum Neues hörte man etwa über die
Zukunft des Hybridantriebs bei Toyota
oder über die Elektromobilität bei
Volkswagen.
wird. Keine Monopolstellung sondern
eine Vielfalt an regionalen und überregionalen Plattformen wäre daher
wünschenswert. In diesem Zusammenhang unterstrich Michael Nielsen von
der IRU, wie wichtig es sei, dass es nur
eine Art der Gesetzgebung für die
Personenbeförderung in Europa
geben sollte.
„Die Digitalisierung wird
auch für das Taxigewerbe
Veränderungen bringen.
Bisherige Strukturen
wandeln sich.“
Interessanter waren die Beiträge zum
Thema Mobilitätsplattformen. Als Vertreter von zwei Plattformen referierten
HALLO TAXI 4|15
Die Antwort der Politik auf die neue
Mobilität erläuterten u.a. ein Vertreter
der CDU und SPD. Wobei sich so mancher Besucher am Ende die Frage
stellte, ob die Politiker über das Personenbeförderungsgewerbe eigentlich
wirklich Bescheid wissen.
TAXI Aus aller Welt
CO2 Emissionsreduzierung
in Europa:
E-Taxiflotten haben Signalwirkung
Am 13. November lud die International Road Union (IRU) im Rahmen des
D
I-CVUE Projekts (Incentives for Cleaner Vehicles in Urban Europe) nach Berlin zu
einem ersten Erfahrungsaustausch zu den verschiedenen europäischen Elektrotaxiprojekten.
as von der Europäischen Union
finanzierte I-CVUE Projekt (es läuft
noch bis März 2017) unterstützt die
Umstellung auf Elektrofahrzeuge,
um das Ziel einer effektiven CO2
Emissionsreduzierung in Europa voranzutreiben. Im Rahmen dieses
Projekts sollen europaweit 1000 Elektrofahrzeuge herkömmliche Benzin/Diesel-Fahrzeuge ersetzen.
Die beim IRU-Workshop in Berlin vorgestellten Projekte
aus Berlin, Stuttgart und Wien befinden sich in unterschiedlichen Projektphasen. Positiv ist zu vermerken,
dass Grundfragen wie z.B. Platzierung der E-Tankmöglichkeiten im Stadtzentrum oder die möglichst hohe
Leistungsstärke der Lademöglichkeiten im Taxibereich,
eine übereinstimmende Antwort in allen Projektstudien
gefunden haben.
Der Projekttag wurde von allen Projektbeteiligten positiv wahrgenommen, hörte man doch neue Lösungsansätze wie z.B. zu der Frage wie man am Taxistandplatz auflädt. Hier waren alle Teilnehmer von der
Wiener Lösung – eben nicht am Standplatz sondern
an Schnellladestationen in Tankstellen – aufzuladen,
überrascht. Aber auch die Stuttgarter Lösung, Ladestände tatsächlich in der Zentrale anzuzeigen, bzw.
bei Fahrten über die Ladekapazität hinaus ein ErsatzFahrzeug zu einem Umstiegspunkt zu bestellen, ist ein
neuer Ansatz.
Ein Überblickvortrag erläuterte die europäische
Situation mit positiven Beispielen. Etwa die Niederlande
mit einer hohen Anzahl an professionellen Lademöglichkeiten oder die nordischen Länder wie z.B. Norwegen. Sie machen mit hohen Förderungen die
E-Mobilität auch auf der Kostenseite attraktiv, und
schaffen Vorteile auch im Straßenverkehr. Die Benutzung von Taxispuren durch private E-Fahrzeuge
wurde naturgemäß kritisch gesehen.
Dieser erste Erfahrungsaustausch hat gezeigt, dass erhebliches Interesse der Länder an E-Mobilität besteht und Taxis
Fotos: www.icvue.eu
als „Leuchtturmprojekt" dies dem Endkonsumenten präsentieren können. Weitere Treffen sind geplant um die Entwicklung neuer Elektrofahrzeugflotten in ganz Europa voranzutreiben und auch Mehrfachforschungen zu vermeiden.
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myTaxi-Rabatte:
TAXI Aus aller Welt
Oops, der Streit geht weiter
Die zum Daimler-Konzern gehörende Vermittlungs-App myTaxi gewährt immer
wieder Rabattaktionen von 50 Prozent. Kunden, die über diesen App-Dienst
bezahlen, wird die Hälfte des Fahrpreises erstattet. Deutsche Taxi-Zentralen und
Verbände laufen dagegen Sturm und klagten. Gerichtsverfahren laufen in
Stuttgart, Hamburg und Frankfurt.
In Deutschland gelten eigentlich Festpreise für Taxifahrten. Dadurch sollen
Taxifahrer vor ruinösem Wettbewerb
geschützt werden. Diese Vorgabe
umgeht myTaxi mit Rabattaktionen,
indem die App ihren Kunden, wenn
sie ein Taxi über den Dienst rufen,
50 Prozent des Fahrpreises erstattet.
Und myTaxi macht weiter: „Oops, we
do it again: Halber Preis bei jeder Tour
vom 12. bis 26. November“ ist auf der
Homepage zu lesen.
In Hamburg war der Deutsche Taxiund Mietwagenverband (BZP) mit
einer einstweiligen Verfügung gegen
die bundesweiten Rabatte im September gescheitert. Das Landgericht
stellte sich auf die Seite von myTaxi.
Deshalb konnte myTaxi bundesweit
weiter Rabatte gewähren – mit
Ausnahme in Stuttgart.
In Stuttgart und Umgebung hingegen
hatte die dortige Taxi-Auto-Zentrale
eine einstweilige Verfügung am Landgericht im Juni durchgesetzt, das die
Rabatte für rechtswidrig erklärte.
MyTaxi war dagegen in Berufung gegangen, der Fall ging ans Oberlandesgericht Stuttgart. Dieses hob am
19. November die einstweilige Verfügung auf, mit der die Taxi-Auto-Zentrale
in den vergangenen Monaten solche
Aktionen in Stuttgart, Filderstadt und
Leinfelden-Echterdingen verboten
hatte. Der Richter machte noch einmal klar, dass er die Rabatte nicht
grundsätzlich verbieten würde. Der
konkrete, über zwei Wochen gewährte
Rabatt von 50 Prozent könne aber als
unlauterer Wettbewerb gesehen werden. Weil die Taxi-Auto-Zentrale allerdings in ihren Schriftsätzen nicht den
für eine solche Entscheidung maßgeblichen Kern getroffen habe, wies das
Oberlandesgericht den ursprünglichen
Antrag auf einstweilige Verfügung ab.
Zu Ende ist der Streit damit aber nicht.
Die Stuttgarter Taxifahrer wollen mit
einer weiteren Klage gegen die
Rabatte vorgehen, sollte nicht vorher
andernorts schon eine bundesweite
Entscheidung fallen. Denn die Servicegesellschaft Taxi Deutschland hat vor
dem Landgericht Frankfurt eine Klage
gegen die bundesweit laufenden
Rabattaktionen eingereicht, weil sich
die der Gesellschaft angeschlossenen
Taxi-Zentralen einem ruinösen Wettbewerb ausgeliefert sehen.
Die Verhandlung soll am 24. November
beginnen. Vor dem Landgericht Frankfurt war schon der Mitfahrdienst
UberPop, bei dem Privatleute Fahrten
in ihren Autos anbieten, nach einer
Klage für wettbewerbswidrig erklärt
worden.
Eigene Mobilitätsplattform
„Mobility as a Service“ (MaaS)
Die geplante Vermittlungs-Plattform würde zunächst im Raum Stuttgart starten. Damit geht
die Taxi-Zentrale auf Konfrontationskurs zu
Daimler. Der Autobauer hatte 2012 die App
Moovel ins Leben gerufen, die Verkehrsmittel von
der Bahn über öffentlichen Nahverkehr bis zu
Daimlers eigenem Carsharing-Angebot vereint.
Hier setzt die Idee von „Mobilität als Service“ (kurz MaaS genannt) an. Es ist als ein Mobilitäts-Vertriebsmodell zu verstehen,
mit dem die wichtigsten Transport-Bedürfnisse Kunden über eine
Plattform angeboten werden. Leistungen sind in einem Paket
gebündelt – ähnlich wie bei Handytarif-Paketen. Kundenoptimiert will man Verkehrsinfrastruktur (z.B. Radwege), Transportdienstleistungen (z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad,
Taxi, Car-Sharing), Transportinformationen (z.B. Preis, Fahrzeiten)
und Zahlungsmöglichkeiten gebündelt anbieten, die den
Benützern am Handy, Tablet oder PC rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
Nach der Niederlage gegen die zum DaimlerKonzern gehörende Vermittlungs-App myTaxi will
die Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale einem anderen
Angebot des Autobauers Konkurrenz machen.
Angedacht sei eine Plattform, mit deren Hilfe
Fahrten von Haustür zu Haustür geplant und gebucht werden könnten, sagte der ZentralenVorsitzende Murat Arslan der Deutschen PresseAgentur.
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Mit der fortschreitenden globalen Digitalisierung hat sich das
Verhalten der Gesellschaft in vielen Bereichen stark verändert.
Das gilt auch für den Sektor Transport. Längst verzichten viele
Menschen ganz bewusst auf ein eigenes Fahrzeug und wollen
trotzdem regional und überregional mobil sein.
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Das US-Unternehmen Uber bietet über eine Smartphone-App verschiedene Fahrdienste an,
darunter auch von privaten Fahrern (UberPop). Die Angebote sorgen weltweit für massiven
Widerstand von Taxi-Branche und Behörden, die dem Dienst unfairen Wettbewerb vorwerfen.
Die aggressive Expansion in Europa beschert dem umstrittenen Fahrdienst-Vermittler Uber juristischen Ärger. So wurde
im September die Uber-Zentrale in Amsterdam von der
Staatsanwaltschaft durchsucht, in Paris stehen zwei TopManager vor Gericht. In Bulgarien hat das oberste Verwaltungsgericht angeordnet, dass Uber seine Tätigkeit vorläufig
einstellen muss. In Deutschland wurde das Uber-Geschäft
durch mehrere Gerichtsentscheidungen deutlich eingeschränkt. Vor kurzem hat sich Uber hier vom Markt zurückgezogen und ist nur mehr in München und Berlin aktiv.
Beobachter deuten das allerdings als Reaktion auf derzeit
laufende Untersuchungen durch das Europa-Parlament.
Paris: Prozess gegen Uber-Manager
Der Prozess gegen zwei europäische Top-Manager von
Uber in Paris wurde bis Februar 2016 vertagt. Die Parteien
sollen mehr Zeit bekommen, sich mit den gesamten Daten
beschlagnahmter Festplatten und Computer vertraut zu
machen, entschied das Gericht Ende September. Dem
Frankreich-Chef Thibault Simphal und dem für Westeuropa
zuständigen Pierre Dimitri Gore-Coty werden diverse
Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit dem Service
UberPop vorgeworfen. Dazu gehören Beihilfe zum Betrieb
illegaler Taxi-Dienste und gesetzwidrige Speicherung persönlicher Daten. UberPop wurde in vielen europäischen
Städten bereits untersagt und eingestellt. In Frankreich setzte Uber ihn im Juli kurz nach der Festnahme der beiden
Manager aus. UberPop war mit einem Gesetz verboten worden, das jüngst vom französischen Verfassungsrat bestätigt
wurde. Nach dem Gesetz drohen für illegale Taxi-Dienste
Strafen von bis zu 300.000 Euro und bis zu zwei Jahre Haft.
Uber als Firma könnte zu einer Strafe von 1,5 Millionen Euro
verurteilt werden.
Amsterdam: Razzia in Uber-Zentrale
Bereits letztes Jahr hatte ein niederländisches Gericht geurteilt, dass der UberPop-Dienst illegal ist. Uber erhob Einspruch. Nun hat die niederländische Staatsanwaltschaft die
Europazentrale von Uber in Amsterdam durchsucht. Es bestehe der Verdacht, das Unternehmen habe mit seiner
umstrittenen App UberPop illegale Taxidienste angeboten,
teilten die Ermittler mit. Nutzern sei es durch die App möglich gewesen, auch bei nicht registrierten Taxifahrern mitzufahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden
gegen Uber bereits Geldstrafen in Höhe von 450.000 Euro
verhängt. Uber wies die Vorwürfe zurück: Über den rechtlichen Status von UberPop werde noch vor Gericht verhandelt und das entsprechende Gesetz überprüft. Man kooperiere mit den niederländischen Behörden weiterhin bei den
laufenden Ermittlungen zu UberPop. Innerhalb von Monaten
wollen die Behörden entscheiden, ob gegen das Unterneh-
men oder gegen Einzelpersonen Anklage erhoben wird.
Auch in den Niederlanden hat Uber mit 18. November nun
seinen besonders umstrittenen Service UberPop eingestellt,
will jedoch mit seinen anderen Diensten auf dem niederländischen Markt bleiben.
London: Strengere Regeln geplant
Eine Verschärfung der Beförderungsvorschriften plant die
Stadt London, um die berühmten Londoner Taxis vor der
Konkurrenz durch Uber zu schützen. Mitte September hat
die Londoner Verkehrsbehörde die öffentliche Anhörung zu
den geplanten neuen Regeln gestartet, die noch bis kurz
vor Weihnachten läuft. Geplant ist, dass Fahrer privater
Dienste wie Uber einen Englisch-Test und einen Kartenlese-Test absolvieren müssen. Die Anbieter müssen einen
Festnetzanschluss nachweisen und Buchungen ihrer Wagen
bis zu sieben Tage im Voraus akzeptieren. Auch die Versicherungsvorschriften sollen verschärft werden. Vorgesehen ist zudem, dass zwischen Buchung und Beginn einer
Fahrt mindestens fünf Minuten verstreichen müssen, um
den Fahrern Zeit für die Planung ihrer Route zu geben.
Brüssel: UberPop eingestellt
Uber stellte seinen Dienst UberPop in der belgischen Hauptstadt Brüssel nach einem Gerichtsbeschluss nun tatsächlich
ein. Mitte Oktober teilte Uber dies in einer E-Mail seinen
Kunden mit. Damit reagierte das US-Unternehmen auf den
Beschluss des Brüsseler Handelsgericht, das Ende September UberPop für illegal erklärt hatte. Die Richter drohten mit
Strafen von 10.000 Euro pro Verstoß, falls der umstrittene
Fahrdienst-Vermittler sich nicht an das Urteil halte. Erst Mitte
September hatten Brüsseler Taxifahrer zum zweiten Mal in
diesem Jahr gegen Uber protestiert und damit ein Verkehrschaos in der Hauptstadt ausgelöst.
Bulgarien: Tätigkeit untersagt
In Bulgarien hat das oberste Verwaltungsgericht die Tätigkeit von Uber vorläufig untersagt, bis der Streit des Unternehmens mit dem Wettbewerbsregulator KZK entschieden
ist.
Kunden und Fahrer des Dienstes würden die Gerichtsentscheidung aber ignorieren, berichtete die Tageszeitung
"Trud". Dem Bericht zufolge will Uber den Server, über den
der Dienst gesteuert wird, von Sofia nach Finnland verlegen, um ihn dem Zugriff der bulgarischen Behörden zu entziehen. Anfang Juli hatte die bulgarische Wettbewerbsbehörde Geldstrafen in Höhe von 100.000 Euro gegen zwei
Uber-Firmen verhängt.
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TAXI Aus aller Welt
Uber: Ärger mit der Justiz