TAXOPOLY - Taxi-Auto
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TAXOPOLY - Taxi-Auto
TA X I DER Va D AS TAXI M AG A ZIN TAXI -A U TO -Z E N T R A L E S T UT TGART E G Taxiruf 0711 / 55 10000 hr Ro ih i ng en er st ün M h M d us Sü be rg st O Ge h Ge e d fä ire ng kt ni in s s € 0 00 ld 0. ge 25 s e ng hl nu Za rd O Bi rk ac UW efG G g an : ln g ge un lre n ie rd Sp rifo Ta Uber PB tn Ub ge er le Mi ge tf nh ah ei rt Bo i n ax io yT kt M tta ba Ra h ac rb ue Fe STUTTGART FILDERSTADT LEINFELDENECHTERDINGEN Ca nn st at t TAXOPOLY ch su Be u rz Nu JUSTIZIA Liebe Mitspieler: Bitte die vorgegebenen Spielregeln beachten. Wir spielen das „Spiel“ seit 1928! Ausgabe 06 / 2015 INHALTSVERZEICHNIS TAZ Nachrichten Taxopoly Stuttgart Erneuter Erfolg für Stuttgarter Taxiunternehmer vor dem Verwaltungsgericht! Warum ist die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart nicht Mitglied im Bundesverband BZP? Was ist die Visitenkarte der Stadt - Das Taxi Anpassung der Anzeigenpreise Kontrollen der Polizei Stuttgart Taxi-Auto-Zentrale plant für die Zukunft Seite 4 5 6 7 8 10 12 Pressemitteilungen taxi-times vom 17. September 2015 Seite 4 Informationen Ärztlicher Notdienst Annahmestellen für Gutscheine Weitere Adressen Impressum Fachkundelehrgänge der SVG Info zur Taxifahrerschulung Termine zur Taxifahrerschulung Gebührenordnung Öffnungszeiten Seite 14 14 14 14 14 15 15 15 15 Liebe Leserinnen, liebe Leser, Schon oft hat sich das deutsche Sprichtwort „Wer rastet, der rostet.“ bewahrheitet. Eines der bekanntesten Beispiele ist der frühere Branchenprimus Nokia, der vor einigen Jahren den Sprung ins digitale Zeitalter der Smartphones verpasst hat und vom dominierenden Mobiltelefonhersteller zum Nischenprodukt geworden ist. Deshalb haben wir die Dienstleistungen der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst und verfügen schon lange über eine funktionierende App für Smartphones zur Vermittlung von Taxis. Auch ohne Investoren, die Millionenbeträge in ein Produkt pumpen, haben wir es geschafft eine solide, funktionierende und an die Richtlinien des Taxigewerbes angepasste App anzubieten. Seit einiger Zeit versuchen sich neue Mitbewerber auf dem Markt der Personenbeförderung zu etablieren, nicht immer mit dem erhofften Erfolg. Viele Millionen wurden beispielsweise bei der gewünschten Markteinführung des Fahrdienstes Uber in Deutschland, Frankreich und anderen Staaten vernichtet, ohne dass ein Mehrwert für die Firmen generiert wurde. Die Intelligent Apps GmbH (MyTaxi) schrieb im laufenden Geschäftsjahr tiefrote Zahlen trotz der imensen finanziellen Unterstützung durch die Investoren. Um auch in Zukunft konkurrenzfähig zu sein, möchte sich die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart entsprechend aufstellen und sucht deshalb Investoren, die in ein bereits funktionierendes Geschäftsmodell investieren, welches die seit 1928 bestehende Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG seit fast neun Jahrzenten auszeichnet. Dabei wollen wir die individuelle Personenbeförderung mit einem einzigartigen Konzept neu definieren. Mit 700 Fahrzeugen die wir vermitteln, mehreren Millionen Anrufen, die wir in unserer Funkzentrale entgegen nehmen und den Millionen Fahrten, welche die Stuttgarter Taxifahrer jährlich durchführen generieren wir einzigartig viele Kundenkontakte und Fahrerlebnisse. Die Marke „Made in Germany“ ist seit den jüngsten wirtschaftlichen Ereignissen angezählt. Ein möglicher Investor profitiert natürlich beispielsweise von den vielen direkten Kundenkontakten. Sowohl Unternehmen aus der Region als auch Investoren aus dem Ausland sind vorstellbar. Statt Gelder in Start-Up-Unternehmen zu investieren, investiert man bei der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG in einen funktionierenden traditionellen Betrieb. Da diese Ausgabe - sofern keine besonderen Ereignisse anstehen - die letzte für das Jahr 2015 ist, möchte ich Ihnen im Namen der gesamten Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart ein besinnliches Weihnachten und einen guten Start in das Jahr 2016 wünschen. Mit freundlichen Grüßen Murat Arslan Vorstandsvorsitzender, Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG [email protected] TA X I TAZ Nachrichten Taxopoly Stuttgart „Monopoly“ und „Mensch, ärgere Dich nicht“, zwei Gesellschaftsspiele, die einen in den Wahnsinn treiben können. Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart e.G. im Clinch mit „mytaxi-Intelligent Apps GmbH“ Was mussten wir nicht alles Lesen und hören nachdem wir uns entschlossen hatten, im Frühjahr dieses Jahres die erste „50%Bonusaktion von „mytaxi“ mit einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Stuttgart anzugreifen. Voller Häme wurde aus bestimmten Kreisen von „Größenwahn“ und „Unfähigkeit“ gesprochen und das waren die eher harmlosen Bemerkungen. Heute wissen wir: Alles richtig gemacht! Wir haben zumindest in Stuttgart die allgemeine Rabattschlacht, die „mytaxi“ gegen die Tarifpflicht und die Zentralen führt, insgesamt nunmehr hier am Ort 5 (!) Mal verhindert. Dies ist jedenfalls niemand anderem gelungen, weder dem BZP als Bundesverband, noch irgendeiner der anderen, viel größeren Zentralen, die es in Deutschland gibt. Und darauf sind wir zu Recht stolz und haben einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, das Geschäft in Stuttgart attraktiv und im Sinne unserer Mitglieder stabil zu halten. Und wir haben in der ganzen Republik eine Diskussion darüber angestoßen, wo und in welchem Rahmen Werbung für ein gar nicht so neues System erlaubt ist und wo die Grenze zur Unlauterkeit liegt. Deshalb werden aufbauend auf unsere Argumentation sowohl der BZP, als auch Taxi Deutschland zunächst Hauptsacheverfahren durchführen und es geht Schlag auf Schlag! Denn bereits in der nächsten Woche wird die Hauptsache in Frankfurt vor dem dortigen Landgericht verhandelt und wir werden dies beobachten. Wie wir hier dann weiterverfahren, wird dann entschieden. Mag es der ein oder Andere sehen wie er will: Für uns ist das keine Niederlage, sondern ein Gewinn. Denn wir haben als Erste den Weg aufgezeigt und den Schutz unserer Mitglieder immerhin 6 Monate durchgesetzt. Und somit haben wir einen Teil dazu beigetragen, wenn am Ende ein Verbot dieser Preisdumpingaktionen steht. Dies war mehr als verantwortungsvoll und hat unseren Mitgliedern gedient. In diesem Sinne haben wir einen Erfolg zu feiern! Pressemitteilungen taxi-times vom 17. September 2015 MyTaxi: Niederlage vor Gericht in Österreich, Sieg in Hamburg und Rückzug aus Zürich Wie ist die Rabattaktion juristisch zu bewerten, mit der sich mytaxi im Juli Marktanteile von den etablierten Taxizentralen sichern wollte? Die Gerichte vertreten hier höchst unterschiedliche Auffassungen. Das Landgericht Stuttgart war der Meinung, dass dies mit den § 39, Abs. 3 und 51, Abs. 2 nicht zu vereinbaren ist. Taxi Times hat darüber bereits berichtet. Diese Woche wurde nun bekannt, dass eine einstweilige Verfügung gegen mytaxi vom Landgericht Hamburg abgelehnt wurde. Hier folgten die Richter der Stuttgarter Ansicht also nicht. In Österreich dagegen sind Preisermäßigungen von 50 Prozent mit den dort geltenden Taxitarifen nicht vereinbar. Das Handelsgericht hatte im August eine von der Wiener Taxizentrale Taxi 40100 eingeklagte Unterlassung bestätigt. Demnach darf mytaxi keine Preise anbieten, bewerben oder gewähren, die „unter den auf Grundlage des § 14 Gelegenheitsverkehrsgesetzes 1996 idgF erlassenen Wiener Taxitarif verordnet sind“ (AZ 57 CG 23/15 f ). mytaxi hatte in Wien in Zeitungsanzeigen und auf Google mit dem Slogan „Fahren Sie mytaxi für die Hälfte“ geworben. Kunden, die Ihre Taxifahrt über das mytaxi-Payment-Verfahren bezahlten, bekamen während eines bestimmten Aktionszeitraumes die Hälfte der Kosten erstattet. Mit dem Fahrer bzw. Unternehmer, der diese Fahrt ausführte, rechnete mytaxi den vollen Fahrpreis laut Taxameter ab. Trotzdem sahen sowohl die Wettbewerbszentrale Taxi 40100 als auch die Richter in dieser Rabattaktion einen Wettbewerbsverstoß. Der Wiener Taxitarif habe sowohl eine als Konsumentenschutz dienende als auch eine dem Wettbewerb der Taxiunternehmer schützende Funktion. Das Anbieten des Fahrpreises um die Hälfte des vorgesehenen Taxitarifs bewirke, dass mytaxi dadurch mehr Aufträge zur Vermittlung von Taxifahrten bekommen werden. Diese Fahrten entgehen wiederum denjenigen Taxiunternehmen, die sich an den Wiener Taxitarif halten. Dabei spiele es keine Rolle, dass die ausführenden Unternehmen den vollen Fahrpreis erhalten. Die Fahrpreisermäßigung, die von einem Vermittler durchgeführt wird, sei eine nicht zulässige Umgehung. Während mytaxi in Österreich nun also andere (legale) Maßnahmen ergreifen muss, um sich im Wettbewerb gegen die Taxizentralen Marktanteile zu sichern, haben Sie in Zürich den Kampf bereits aufgegeben. Gegenüber den bisherigen Züricher mytaxi-Fahrern teilte das Unternehmen mit, dass man sich aus dem Züricher Markt zurückziehen werde. Eine Rabattaktion wie in Österreich oder Deutschland hatte man dort nicht durchgeführt. Jürgen Hartmann, taxi-times TA X I Erneuter Erfolg für Stuttgarter Taxiunternehmer vor dem Verwaltungsgericht! Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart stand am 16.10.2015 wieder Verhandlungstermin über die Ablehnung der Wiedererteilung von Taxikonzessionen an. Die uns angeschlossene Unternehmerin hat bereits im Dezember 2014 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Ablehnung mit Unterstützung der TaxiAuto-Zentrale Stuttgart erfolgreich geklagt und nunmehr auch im Hauptsacheverfahren Ihre Konzession wieder erlangt. Der Streitpunkt im Verfahren: die Feststellung der Unzuverlässigkeit durch die Stuttgarter Straßenverkehrsbehörde, verbunden mit der Unterstellung man erziele durch sog. „Schwarzfahrten“ zusätzliche, nicht steuerlich erklärte Erlöse. Demnach müsse die Unzuverlässigkeit i.S.v. § 13 Abs.1 i.V.m. § 1 PBZugV festgestellt werden. Wieder einmal im Blickpunkt hierbei die Tatsache, dass durch die (nebenberuflich) tätige Unternehmerin keine Schichtzettel für Ihre beiden Fahrzeuge geführt werden. Darin, so die Stadt Stuttgart in der Begründung Ihrer Ablehnung, liege ein „schwerer Verstoß gegen abgabenrechtliche Verpflichtungen“ i.S.v. § 1 Abs.2 PBZugV begründet, so dass der Unternehmer als unzuverlässig einzustufen sei, was im Übrigen durch die gutachterliche Äußerung des Gutachterbüros Linne & Krause bestätigt werde. Die zuständige 8. Kammer des Verwaltungsgerichts sah dies anders: Aufgrund der Tatsache, dass die Unternehmerin zwar gegen die Einzelaufzeichnungspflicht verstoßen habe, liege zwar ein Verstoß gegen abgabenrechtliche Pflichten vor, allerdings sei dieser nicht „schwerwiegend“, mit der Folge, dass die Unzuverlässigkeit des Unternehmers eben gerade hieraus nicht festgestellt werden könne. Das Gericht hat hierbei im besonderen Maße auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 18.03.2015-III B 43/14) hingewiesen. Danach gilt: 1. Auch Taxiunternehmer, die ihren Gewinn durch EinnahmenÜberschuss-Rechnung ermitteln, müssen ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachweisen. 2. Taxiunternehmer haben ihre Bareinnahmen jeweils einzeln aufzuzeichnen. 3. Aufgrund der branchenspezifischen Besonderheiten des Taxigewerbes erfüllen die sogenannten Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, nur die sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen. 5. Von der Aufbewahrung dieser Einnahmeursprungsaufzeich nungen kann nur dann abgesehen werden, wenn deren Inhalt täglich – und nicht nur in größeren Zeitabständen – unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird. 6. Verletzt der Taxiunternehmer seine Aufzeichnungspflicht oder seine Aufbewahrungspflicht, ist das Finanzamt dem Grunde nach zu einer Schätzung gemäß § 162 AO berechtigt. Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, dass Taxiunternehmer, die keine Schichtzettel führen, jede einzelne Bareinnahme aufzeichnen und zwar dergestalt, dass die Tageskasse unmittelbar nach Auszählung in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird, d.h. täglich. Bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflicht ist demzufolge das Finanzamt zu Schätzungen berechtigt. Für den Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart sind damit die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung endgültig geklärt. Diese sind von den Unternehmen verpflichtend einzuhalten, um dem Vorwurf der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten seitens der Behörde und daraus folgend, eine Ablehnung der Zuverlässigkeit im Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Zwischenzeitlich ist auch bekannt, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde Mitteilungen nach § 116 AO an das zuständige Finanzamt macht, um somit Betriebsprüfungen einzuleiten, mit allen sich daraus ergebenden Folgen. Im konkreten Fall wurde eine vergleichsweise Regelung getroffen, nach der sich die Unternehmerin verpflichtet hat, die vorgenannten Verpflichtungen im Betrieb umzusetzen und im Gegenzug die Konzessionen durch die Landeshauptstadt Stuttgart wiedererteilt werden. Das Verfahren wurde von dem Steuerrechtsexperten Herrn Rechtsanwalt Albrecht, Kaiserslautern in Kooperation mit der Ulmer Consulting UG geführt. Bei Bedarf stehen Ihnen diese gerne zur Verfügung. 4. Solche Schichtzettel müssen nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahrt werden. TA X I TAZ Nachrichten Warum ist die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart nicht Mitglied im Bundesverband BZP? Spitzenverband des deutschen Taxi- und Mietwagengewerbesder BZP, der - so sein Selbstverständnis - die Vertretung der Gesamtinteressen der Personenverkehrsunternehmer mit PKW auf nationaler, internationaler Ebene gegenüber Ministerien und anderer Behörden, Organisationen und der Öffentlichkeit vertritt. So wird das Selbstverständnis des Verbandes umschrieben, dessen Mitglied wir, die TAZ-Stuttgart nicht sind. Wir, das sind nahezu 540 Taxigenossen in Stuttgart, die sich in einer der ältesten und traditionsreichsten Taxizentralen zusammengeschlossen haben und seit nunmehr fast 100 Jahren ihre Interessen selbst in die Hand nehmen. Und zwar gegenüber Ministerien und Behörden, hier an unserem Stammsitz in Stuttgart. Eine Taxizentrale, die das Taxigewerbe, seinen Bestand, aber auch seine Zukunft selbst gestalten will. Der BZP als Bundesverband demgegenüber ein „zahnloser Tiger“, verstrickt und verbandelt mit mächtigen Institutionen, die ihn finanzkräftig unterstützen und in Ihrem Sinne versuchen, Einfluss auf unsere Geschicke, auf die Geschicke der Taxibranche, zu nehmen. Dies sorgt für Verbindungen und Verbandelungen, die den unabhän- Sie wollen Ihren Fuhrpark reduzieren und suchen einen neuen oder zusätzlichen Aufkäufer? nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir garantieren Ihnen eine kostenlose, marktgerechte Bewertung und unterbreiten Ihnen ein attraktives Kaufangebot. 0711 - 571 91 42 Wir kaufen Fahrzeuge aller Art an! PKW´s, LKW´s, Langstreckenfahrzeuge, Geländewagen, Wohnmobile, Transporter, Busse, Firmen- & Leasingfahrzeuge, beschädigte und nicht fahrbereite Fahrzeuge. 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Sicher am Ende ein Gewinn für die (Ver-) Äppler von „mytaxi“, die irgendwann, wenn die letzte Zentrale ausradiert ist, ihr eigenes Preis-und Provisionsmodell etablieren und zwar zu Lasten der Taxiunternehmer und Fahrgäste. Und der BZP? Viel zu spät entscheidet er sich für eine rechtliche Auseinandersetzung und scheitert kläglich vor dem Landgericht Hamburg. Prozessbeobachter waren baff, wie dilettantisch dort die Interessen der Mitglieder verhandelt wurden. Wo genau lag denn hier die Interessenvertretung oder mussten gar – noch schlimmer!Rücksichten genommen werden? Anderes Beispiel gefällig? Gerne! Denn in der Diskussion um die Einführung des Mindestlohns kam man auf die glorreiche Idee, Tarifverträge abzuschließen. Woher ein entsprechendes Mandant der Verhandlungspartner kommen sollte, war zwar unklar und damit war eigentlich jede Bemühung zum Scheitern verurteilt. Dies wusste jeder, nur der Spitzenverband und seine Berater nicht. Ergebnis: Mindestlohneinführung Januar 2015, Ergebnisse der Verbandsarbeit für uns Taxiunternehmer, gleich Null. Und weder an der „UBER-Front“, noch sonstige entscheidende Fragen für unser Gewerbe wurden und werden dort angepackt. Stattdessen werden Unsummen an Beiträgen und Provisionszahlungen für Neuwagenkäufe verwaltet und verwaltet. Und das alles in einem aufgeblähten Apparat, der weder richtige Vertretung, noch gar Innovation zeigt, sondern schlicht Protz und Propanz! Effektive Mitgliederbetreuung dagegen ist unser Credo und unser Anspruch. Und da bringt uns eine Mitgliedschaft in einer solchen Vertretung unseres Berufstandes aus zweierlei Gründen wenig. Denn erstens können wir am Besten beurteilen, was hier vor Ort notwendig ist und zweitens wollen wir unsere Beiträge effektiv und bestmöglich für die Belange unserer Mitglieder einsetzen. Deswegen haben wir hier in der Vergangenheit Kontakt zu den Behörden und Ministerien aufgebaut und nehmen zu Problemen für unsere Mitglieder direkt und qualifiziert Stellung. Deswegen haben wir „Giganten“ wie UBER und „mytaxi“ in Stuttgart bislang in die Schranken gewiesen. Und wir werden dies auch weiter tun, wann immer wir dies für notwendig erachten und zwar unabhängig, sachgerecht und angemessen. Und damit beantwortet sich die Frage, warum wir kein Mitglied des BZP sein wollen! TA X I Stuttgarter Taxiverband Was ist die Visitenkarte der Stadt - Das Taxi Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, In schwierigen Zeiten sollte ein Gewerbe zusammenrücken. Es ist von bedeutender Wichtigkeit, Vergangenes loszulassen, Gruppierungen zur Seite zu schieben und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Genau diesen Prozess haben wir in den letzten Jahren durchgemacht um nun mit einer einzigartigen Geschlossenheit, wie eine Wand hinter den Gremien zu stehen, um Sie bei Ihren Entscheidungen zu stärken. Unter diesem Aspekt hat sich der STV in den letzten Monaten auf die Taxi-Auto-Zentrale zubewegt und Gespräche mit den Vorständen gesucht. Schon aus den ersten Gesprächen hat sich herauskristallisiert, dass wir die Zukunft gemeinsam gestalten können und möchten. In effektiven Gesprächen haben wir Punkte herausgearbeitet die in kurz- und mittelfristigen Projekten angegangen werden müssen. Wie Ihr teilweise aus der Presse mitbekommen habt, arbeiten wir daran, der Politik die Problemzonen des Straßenverkehrs in Stuttgart aufzuweisen, denn keiner ist näher dran, wie wir. Umso verwunderlicher ist es, dass wir in die Gestaltung nicht miteinbezogen werden. Dass Teile des Gemeinderats anderer Meinung sind, zeigt Ihre politische Kompetenz. Der Plan, 20% der Autofahrer aufs Fahrrad zu bringen, ist aus unserer Sicht absolut unrealistisch. Auch wenn versucht wird die AmpelGrünphasen zu verkürzen um weniger Fahrzeuge gleichzeitig in die City zu lassen. Ein zweites Projekt, das schon angestoßen wurde und zur Zeit von Anwälten des STV geprüft wird, sind die neuen Richtlinien die angewendet werden und uns das Leben schwieriger und teurer zu machen bei den Zulassungen von neuen und gebrauchten Taxis. Stichwort ist hier wohl das Eichamt in Zusammenarbeit mit der Firma FT in Fellbach. Auch das Fiskaltaxameter, welches kommt oder auch nicht, ist ein Thema, dass wir intensiv verfolgen und wo wir versuchen werden das Beste für unsere Unternehmer zu erreichen. Ein weiteres Thema was uns in Zukunft beschäftigen wird, ist die Elektromobilität. Von Land und Bund wird permanent gefordert, dass das Gewerbe die Fahrzeugflotte in den nächsten Jahren auf Elektrofahrzeuge umstellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch so, dass die Automobilindustrie mit ihrem Angebot an Fahrzeugen nicht annähernd an die Ansprüche der Reichweite die das Taxigewerbe benötigt hinkommt. TA X I Als einzige Alternative sehen wir nur Fahrzeuge der Marke Tesla, die uns das bieten was wir auch brauchen um vernünftig arbeiten zu können. Die Anschaffungskosten sind jedoch so hoch, dass ein Taxiunternehmen es definitiv nicht alleine stemmen kann. Sowohl die Fördermittel, die von der Regierung in die Hand genommen werden, als auch die nichtvorhandene Förderung des Stroms, die nur der SSB vorgehalten wird, sind für uns unakzeptabel. Geschweige denn, die nicht existierenden Ladesäulen. Hier muss noch viel Arbeit geleistet werden, um dahin zu kommen wo wir hin wollen. Dies sind nur ein Paar der Projekte die wir im Fokus haben. Trotz all dem müssen wir uns auch an die eigene Nase fassen und ständig unsere Qualität noch weiter verbessern. Heute verfügt jeder Kunde über ein Fahrzeug, oder hat einen Bekannten der ihn fahren könnte. Unsere Aufgabe ist es, unsere Dienstleistung immer weiter anzuheben, so dass jeder Kunde unseren Service gerne in Anspruch nimmt. Dazu gehört auch, unser Bild nicht nur während der Fahrt mit dem Kunden im Taxi, sondern auch wenn wir uns frei bewegen, gut zu präsentieren. Jeder Einzelne von uns steht permanent im Fokus der Öffentlichkeit und dementsprechend repräsentiert er unser Gewerbe. Defensive Fahrweise, saubere Fahrzeuge, fair gegenüber Allen, freundliches und zuvorkommendes Verhalten im Alltag wird auf kurz oder lang, die Kritiker verstummen lassen. Wollen wir es gemeinsam angehen? Danis Georgiadis b it t e t u m M it h il f e Sie kann auch für dich sein die Spende für die Taxistiftung Stiftungskonten: BW Bank Stuttgart BLZ 600 501 01 Konto Nr. 242 7777 Stuttgarter Volksbank AG BLZ 600 901 00 Konto Nr. 222 122 005 TAZ Nachrichten TA X I Anpassung der Anzeigenpreise Ab Januar 2016 gelten für Anzeigen in unserem Taximagazin neue Preise. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Unser Magazin erscheint nun wieder regelmäßig. In 2016 wollen wir mindestens acht Ausgaben herausbringen. Des Weiteren wurde die Auflage von anfangs 1.500 Exemplaren inzwischen auf 10.000 Exemplare erhöht. Wir haben einen großen Verteiler aufgebaut, der permanent wächst. Neben vielen regionalen, überregionalen und internationalen Firmen, Kommunal, Landes- und Bundespolitik geht unser Taximagazin natürlich auch an alle uns angeschlossenen Taxiunternehmer. D A S TAXI M AG A Z I N DER Anzeigenannahme Murat Arslan Telefon: 07 11 / 55 3 98 - 0 Fax: 07 11 / 55 23 89 [email protected] TAXI -A U TO - Z E N T R A L E S T UT TGART E G Preisliste gültig ab Januar 2016 Technische Daten Format: 210 x 297 mm (DIN A 4) Satzspiegel: 186 x 261 mm Druck: 4-farbig, Euro-Skala 60er Raster Auflage: 10.000 Exemplare (inkl. Versand an einen vierstelligen Verteiler) Termine DIN A 4 (210 x 297 mm) 4-farbig U4 5.000,-- EUR 3.000,-- EUR 1/2 Seite hoch (90 x 260 mm) 4-farbig 1/2 Seite quer (186 x 130 mm) 1.500,-- EUR 4-farbig Erscheinungstermine: geplant 8 Ausgaben 1.500,-- EUR Zusätzlich stellen wir unser Magazin auf unserer Internetseite digital zum Download bereit. Bei Interesse an einer Anzeigenschaltung finden Sie untenstehend unsere ab Januar 2016 gültige Preisliste. Anzeigenschluß: bitte telefonisch anfragen Druckunterlagenschluß: bitte telefonisch anfragen Druckunterlagen Datenformate: pdf, eps oder tif Für persönliche Anfragen steht Ihnen Herr Arslan gerne zur Verfügung. Offene Mac-Daten: InDesign 2.0 Illustrator bis CS 2 andere auf Anfrage 1/4 Seite quer (186 x 65 mm) 1/4 Seite hoch (90 x 130 mm) 4-farbig 750,-- EUR 4-farbig Daten liefern: CD, USB-Stick, Dropbox-Link oder 1/8 Seite quer (90 x 65 mm) 750,-- EUR 4-farbig 500,-- EUR per Mail an: [email protected] Rabatt bei Jahresbelegung (mind. 6 Anzeigen): 10% Sondergrößen, Einleger und Einhefter auf Anfrage. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungsstellung erfolgt nach Auslieferung des Taximagazins. Zahlungsbedingungen: Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Steuer-Nr. 99013/06453 Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG · Karlsbader Str. 42 · 70372 Stuttgart Hier könnte Ihre Werbung stehen! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Anfragen bitte an: [email protected] TA X I TAZ Nachrichten Kontrollen der Polizei Stuttgart Vermehrt kam es zuletzt zu Kontrollen der Polizei Stuttgart, bei denen die Taxifahrer aufgefordert wurden eine Taxiordnung aus dem Jahr 2008 vorzuzeigen. Konnte das Dokument nicht vorgezeigt werden, wurde dies notiert und mit einem Bußgeld abgemahnt. Die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart hat diesbezüglich die zuständige Sachbearbeiterin bei der Stadt Stuttgart, Frau Otto, kontaktiert. Derzeit gibt es zwei gültige Rechtsverordnungen, die den Taxenverkehr in Stuttgart regeln: 1/14: Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Taxigewerbe vom 26. Juli 2000. Allgemein bekannt als „Taxiordnung“ regelt dieses Dokument das Bereithalten von Taxen, die Ordnung auf den Taxistandplätzen sowie den Dienstbetrieb. Die Taxiordnung ist im Fahrzeug mitzuführen. 1/15: Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Stadtgebiet Stuttgart, den Gemarkungen Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt vom 15. Janur 2015. Allgemein bekannt als Tarifordnung werden darin die Beförderungsentgelte, Angaben zum Geltungsbereich und Beförderungsbedingungen geregelt. Die Rechtsverordnung vom 15. Januar 2015 löst die Verordnung vom 22. September 2008 ab. Wir haben bereits mit Herrn Haider, Leiter der Verkehrspolizeidirektion, gesprochen und ihn auf diese Kontrollen aufmerksam gemacht. Für den Fall, dass Sie als Taxifahrer- oder als Taxiunternehmer davon betroffen sind, wenden Sie sich bitte an den Vorstand der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart. 10 TA X I Herzlich willkommen im IB Hotel "Am Wallgraben" ... ... dem Dreisterne-Hotel - mit optimaler Verkehrsanbindung zum Flughafen, zur Messe und zur Innenstadt Stuttgarts. Neben komfortablen Zimmern und einer hervorragenden Küche bieten wir ausreichend Platz für Seminare, Tagungen, Kongresse und selbstverständlich auch für private Feiern. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Gruppenreisen und Arrangements. Stuttgart im Minutentakt In nur wenigen Minuten gelangen Sie in die Stuttgarter Innenstadt, mit ihrem reichen Shopping- und Kulturangebot. Nutzen Sie doch einfach die nahe gelegenen S- und Stadtbahnen und vermeiden Sie so das aufwändige Parkplatzsuchen. Auch das SI-Zentrum Stuttgart ist für Musical-Liebhabe Musical-Liebhaber, Kinofans und Besucher der Spielbank bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Konzerte und Feste, ob auf dem Cannstatter Wasen oder in der Porsche-Arena / Hanns-Martin-Schleyerhalle: Die S-Bahnen S1, S2 und S3 bringen Sie direkt von Haustür zu Haustür. Unsere Rezeption hält für Sie das günstige 33-Tages-Ticket der Stuttgarter Straßenbahnen AG bereit. Zimmer Genießen Sie unsere angenehmen, modern ausgestatteten Gästezimmer mit Dusche und WC, TV mit SAT-Empfang, Radiowecker, Telefon und Wireless LAN (HotSpot der Telekom, kostenpflichtig). Unser Hotel verfügt über 26 Einzelzimmer, 47 Doppelzimmer und 4 Dreibettzimmer. Unsere "Themen-Zimmer" entführen Sie in verschiedenste Länder dieser Erde. Alle unsere Zimmer wuden von ausländischen Freunden und Gästen dekoriert. Fühlen Sie sich wohl in England, Indien, China, Mexico, Chile, Jamaika, ... Für Ihr leibliches Wohl steht Ihnen sowohl unser Roomservice als auch unser Restaurant-Team bis 22:00 Uhr zur Verfügung. TA X I Am Wallgraben 119 11 70565 Stuttgart-Vaihingen TAZ Nachrichten Taxi-Auto-Zentrale plant für die Zukunft Optionale neue Geräte für das bestehende FMS-Vermittlungssystem Jeder kann, niemand muss! Das neue System ist eine Option zu dem bestehenden System mit fest eingebautem FMS-Hub. Der größte Vorteil ist, dass der teure Einbau der Geräte entfällt und Sie mit der neuen mobilen Lösung auch die Möglichkeit haben, das System in einem Ersatzfahrzeug zu verwenden. talks Es gibt zwei Ausstattungsvarianten, die Details können Sie den abgedruckten Bildern entnehmen. Akuell befinden wir uns noch in Preisverhandlungen mit der Firma FMS. Sobald diese abgeschlossen sind, werden wir Testgeräte erhalten, die wir an interessierte Taxiunternehmer ausgeben. Sollten wir zu viele Interessenten haben, werden wir die Vergabe der Geräte auslosen. 05-15 Auf der Kölner Taximesse im November 2014 hat die Firma FMS ein neues Modell zur Fahrtenvermittlung vorgestellt. Nach ausführlichen Praxistests ist das System inzwischen ausgereift und für den Einsatz bereit. APP Payment Wir werden Sie bezüglich der neuen Ausstattungsvarianten auf dem Laufenden halten und Sie zeitnah informieren. Auch ist mit diesem neuen mobilen System das „Bezahlen mit dem Mobiltelefon“ über die Taxi Stuttgart und Taxi EU-App möglich. Details können über folgenden Link abgerufen werden: www.taxi-auto-zentrale.de/fileadmin/user_ upload/APP%20Payment.pdf Mobiles Bezahlen per Taxi-App, die neue Lösung macht es möglich fms Fahrzeugausstattung für TAZ Variante ohne PinPad für Zahlungsabwicklung Schnell, verläßlich & automotiv Magnetstreifenleser Swing-Out Staubschutz Smart Technologie Integriertes GPS Integriertes 3G Modem 32bit ARM7 Prozessor Bluetooth Interface 2* Serial Interfaces Highspeed CAN 4* digitale IOs Smarte Verbindung 12 3G GSM Drucker Taxameter (serial oder CAN) Alarmknopf Automotiv CAN CiA447 12 Länder ▪ 145 Zentralen ▪ 62.000 Fahrzeuge 180.000 Fahrer 3.500.000 APP Downloads ▪ 180.000.000 vermittelte Fahrten pro Jahr TA X I fms Fahrzeugausstattung für TAZ Variante mit PinPad für Zahlungsabwicklung Chip & Pin, NFC und Magnetkarten Smart Technologie Integriertes GPS Integriertes 3G Modem 32bit ARM7 Prozessor Bluetooth Interface 3* Serial Interfaces Highspeed CAN 4* digitale IOs Smarte Verbindung 3G GSM Drucker Taxameter (serial oder CAN) Alarmknopf Automotiv CAN 12 Länder ▪ 145 Zentralen ▪ 62.000 Fahrzeuge 180.000 Fahrer 3.500.000 APP Downloads ▪ 180.000.000 vermittelte Fahrten pro Jahr fms Fahrzeugausstattung für TAZ Mobiltelefone für FahrerAPP Konfiguration Getestete Smartphones Betriebssystem FahrerAPP mit smartHUBX HTC M8 Samsung Galaxy S5 Samsung Galaxy S6 Samsung Note 4 Android 4.4 Android 5.0 Android 5.1 FahrerAPP mit smartHUBX für Mirrorlink-Verbindung HTC M8 Samsung Galaxy S5 Samsung Galaxy S6 Android 4.4 Android 5.0 Android 5.1 Hinweise: Weitere Mobiltelefone können auf Nachfrage bzw. entsprechend der Marktentwicklung getestet werden SIM Karten mit Datenvolumen ab 1GB für Smartphones und BZP SIM Karten für smartHUBX GSM Antenne für smartHUBX können optional angeboten werden, sind aber zumeist fahrzeugspezifisch bereits verbaut 12 Länder ▪ 145 Zentralen ▪ 62.000 Fahrzeuge 180.000 Fahrer 3.500.000 APP Downloads ▪ 180.000.000 vermittelte Fahrten pro Jahr TA X I 13 Information Annahmestellen für Gutscheine Ärztlicher Notdienst Agip Service–Stationen Notfall- und Bereitschaftsdienst für Hausbesuche, sofern der eigene Hausarzt nicht ereichbar ist Mo - Fr 19.00 - 7.00 Uhr Sa - Mo 7.00 - 7.00 Uhr durchgehend Telefon (07 11) 2 62 80 12 Jochen Rieger-Friess Hedelfinger Str. 73 · 70327 Stuttgart Uwe Schaal Kriegsbergstr. 55a · 70174 Stuttgart Waiblinger Str. 67 · 71364 Winnenden Rommelshauser Str. 30 · 70734 Fellbach Stuttgarter Str. 144 · 71522 Backnang Karlstr. 70. · 71394 Kernen-Rommelshausen Notfallpraxis für Patienten im Marienhospital (Liegendkrankenanfahrt) Mo - Fr 19.00 - 7.00 Uhr Sa - Mo 7.00 - 7.00 Uhr durchgehend ohne telefonische Anmeldung ARAL-Tankstelle Tankstelle Sommerrain Schmidener Str. 255 · 70374 Stuttgart OMV–Tankstelle Zahnärztlicher Notdienst Fr - Mo 19.00 - 7.00 Uhr durchgehend Telefon (07 11) 7 87 77 11 Alfred Pucher Solitudestr. 207 · 70499 Stuttgart Vino Vero Tierärztlicher Notdienst Telefon (07 11) 7 65 74 77 Weine aus aller Welt Bahnhofstr. 30 · 70372 Bad Cannstatt Die Welt der Getränke Karlsbader Str. 40 · 70372 Stuttgart Impressum Herausgeber: TAXI-AUTO-ZENTRALE Stuttgart eG Karlsbader Straße 42 70372 Stuttgart Telefon: (07 11) 55 3 98-0 Telefax: (07 11) 55 23 89 www.taxi-auto-zentrale.de V.i.S.d.P.: Hakan Sandalya e-mail: [email protected] Redaktion: Vorstandsvorsitzender M. Arslan Telefon: (07 11) 55 3 98-0 e-mail: [email protected] Anzeigen: Vorstandsvorsitzender M. Arslan Telefon: (07 11) 55 3 98-0 e-mail: [email protected] © TAXI-AUTO-ZENTRALE Stuttgart eG. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der TAXI-AUTO-ZENTRALE Stuttgart eG. Beiträge, Briefe, Manuskripte: Einsender von Beiträgen, Briefen, Manuskripten o.ä. erklären sich mit redaktioneller Bearbeitung einverstanden. 14 Vorbereitungs-Lehrgänge zur Fachkunde-Prüfung Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr Vollzeitlehrgänge (6½ Tage) jeweils 8.00 - 16.00 Uhr letzter Tag 8.00 - 13.00 Uhr Termine in Stuttgart (Autohof Stuttgart-Wangen) 23.11.2015 - 01.12.2015 Info/Anmeldung: Telefon 07 11 / 40 19 - 231 E-mail [email protected] TA X I Gebührenordnung Taxifahrerschulungen der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG Teilnehmer Teilnehmer Beginn Uhrzeit max. min. Kurzschulung 8 4 14.30 Schulung 8 4 14.30 Prüfung * 8 4 14.30 Überweisung Gutscheine zur Überweisung müssen bis zum 10. des Monats im Hause der TAZ abgegeben sein. Überweisung erfolgt ca. 6 Wochen später. Gebühr: 2 % Bearbeitung * Bei mehr als 8 Teilnehmern wird am nächsten Tag um 14.00 Uhr eine 2. Prüfung durchgeführt Sofortüberweisung Gutscheine müssen spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Folgemonats im Hause der TAZ abgegeben sein. Überweisung erfolgt dann ca. 4-5 Werktage später Anmeldeschluss: 10 Tage vor Schulungsbeginn. Mitzubringen sind Ausweis oder Pass, Quittung über bezahlte Kursgebühr (Anmeldung gilt erst nach Bezahlung). Telefonische Informationen erhalten Sie unter: Gebühr: 14-tägige Sofortüberweisung Gutscheine müssen spätestens zum 1. des jeweiligen Monats und zum 16. des jeweiligen Monats im Hause der TAZ sein (gelber Umschlag). Überweisung erfolgt dann immer ca. 4-5 Werktage später. (Keine Barauszahlung möglich) Telefon (07 11) 55 3 98 - 0 Bitte beachten! Unterricht und Prüfungen finden statt im Erdgeschoss, Karlsbader Str. 42 70372 Stuttgart Gebühr: der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart eG Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 November 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Schulung 2 3 4 5 6 7 1 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 1 2 3 4 5 6 Kurzschulung 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Öffnungszeiten in der TAZ-Verwaltung Dezember 23 30 24 25 26 27 28 29 2 % Bearbeitung & 2 % Sofortüberweisung Barauszahlung bzw, Barchecks sind nicht mehr möglich. Schulungskalender 2015 Oktober 2 % Bearbeitung & 2 % Sofortüberweisung 28 29 30 31 Prüfung Wir bitten darum, diese zu beachten. Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Di - Do 13:00 - 16:00 Uhr Anmerkung: Sollte die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht werden oder ein Termin verschoben werden müssen, werden Sie rechtzeitig telefonisch informiert. b it t e t u m M it h il f e Sie kann auch für dich sein die Spende für die Taxistiftung Stiftungskonten: BW Bank Stuttgart BLZ 600 501 01 Konto Nr. 242 7777 Stuttgarter Volksbank AG BLZ 600 901 00 Konto Nr. 222 122 005 TA X I 15 %JF 6OGBMMWFSTJDIFSVOH NJU 4QBSFGGFLU &JO 6OGBMM LBOO QMzU[MJDI EBT HBO[F -FCFO BVG EFO ,PQG TUFMMFO %BOO JTU FT HVU XFOO NBO WPSHFTPSHU IBU 6OE XFOO OJDIUT QBTTJFSU .FJOF -zTVOH .JU EFS "MMJBO[ 6#3 TJOE 4JF BCHFTJDIFSU VOE CFLPNNFO EJF #FJUSjHF [VSDL BVDI XFOO OJDIUT QBTTJFSUá 4UFGGFO ,OPCMPDI "MMJBO[ )BVQUWFSUSFUVOH "VUFOTUS %JU[JOHFO TLOPCMPDI!BMMJBO[EF XXXLOPCMPDIBMMJBO[EF 5FM 'BY