Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bonn untersagt rechtswidrige

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Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bonn untersagt rechtswidrige
Pressemitteilung
Staatsanwaltschaft Bonn untersagt rechtswidrige Ausforschung und UnterDruck-Setzung von Mitgliedern der Kirchengemeinde St. Marien und St.
Servatius in Bonn-Bad Godesberg
Im Rahmen des „Kirchenstreits“, der die Katholiken in Bonn-Bad Godesberg in den
Jahren 2010 und 2011 bewegte, wurden im Sommer 2011 die
Vermögensverhältnisse zweier Mitglieder der kath. Kirchengemeinde St. Marien und
St. Servatius durch das Mitglied des dortigen Kirchenvorstandes, K. S. ausgeforscht.
Den Auftrag dazu und die dabei angewandten Methoden hat der Kirchenvorstand
dieser Pfarrei unter Leitung des Pfarrers Dr. Wolfgang Picken in einem Beschluss der
Sitzung im September 2011 für rechtens erklärt auf Vorschlag von Herr Dr. Picken,
der dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßte, beschlossen, das mit rechtswidrigen
Mitteln erstellte „Rechtsgutachten“ aus Mitteln der kath. Kirchengemeinde St. Marien
und St. Servatius zu bezahlen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn (Aktenzeichen 430 Js 1254/11) haben
nun ergeben, dass die Ausforschung der persönlichen Daten der Betroffenen sowie
der Versuch, diese damit sowie mit Hilfe eines eigens dafür gefertigten
„Rechtsgutachtens“ unter Druck zu setzen, rechtswidrig waren. Dem daran
beteiligten Rechtsanwalt D. V. sowie dem Immobilienmakler S. B. wurden daraufhin
Geldstrafen auferlegt, das damalige Kirchenvorstandsmitglied K. S., auf dessen
Veranlassung der Rechtsanwalt und der Immobilienmakler tätig geworden waren,
wurde verwarnt.
Annegret und Christoph Bauerle, Betroffene der unrechtmäßigen Ausforschungen,
zeigen sich erleichtert: „Es ist beruhigend, dass die katholische Kirche unter der
Leitung eines Pfarrers nicht einfach Unrecht an die Stelle des Rechts setzen kann.
Herr Dr. Picken wurde mit den übrigen Beteiligten in seine Schranken gewiesen.
Jetzt ist amtlich, dass das, dort getan worden ist, gegen geltendes Recht verstoßen
hat. Das ist ein gutes Signal für den Rechtsstaat und für alle Katholiken in Bad
Godesberg. Was uns weiterhin Sorge macht, ist die hinter diesen Taten stehende
Geisteshaltung, die im Namen Christi und der kath. Kirche vertreten und seitens des
Erzbistums Köln unterstützt wird.“
Die Sache ist damit aber noch nicht erledigt. Auf die Pfarrgemeinde, die durch den
oben genannten Kirchenvorstandsbeschluss offizielle Auftraggeberin des
„Rechtsgutachtens“ ist, sowie auf die übrigen Beteiligten kommen zivilrechtliche
Ansprüche zu. Außerdem wird sich Rechtsanwalt D. V. vor der
Rechtsanwaltskammer Köln verantworten müssen.
Bonn-Bad Godesberg, .25.03.2013
V. i. S. d. P.: Christoph T. Bauerle (ehem. Vorsitzender des Pfarrgemeinderates St.
Marien und St. Servatius, Bonn-Bad Godesberg), Petersbergstr. 20, 53177 Bonn,
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