Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bonn untersagt rechtswidrige
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Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bonn untersagt rechtswidrige
Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bonn untersagt rechtswidrige Ausforschung und UnterDruck-Setzung von Mitgliedern der Kirchengemeinde St. Marien und St. Servatius in Bonn-Bad Godesberg Im Rahmen des „Kirchenstreits“, der die Katholiken in Bonn-Bad Godesberg in den Jahren 2010 und 2011 bewegte, wurden im Sommer 2011 die Vermögensverhältnisse zweier Mitglieder der kath. Kirchengemeinde St. Marien und St. Servatius durch das Mitglied des dortigen Kirchenvorstandes, K. S. ausgeforscht. Den Auftrag dazu und die dabei angewandten Methoden hat der Kirchenvorstand dieser Pfarrei unter Leitung des Pfarrers Dr. Wolfgang Picken in einem Beschluss der Sitzung im September 2011 für rechtens erklärt auf Vorschlag von Herr Dr. Picken, der dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßte, beschlossen, das mit rechtswidrigen Mitteln erstellte „Rechtsgutachten“ aus Mitteln der kath. Kirchengemeinde St. Marien und St. Servatius zu bezahlen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn (Aktenzeichen 430 Js 1254/11) haben nun ergeben, dass die Ausforschung der persönlichen Daten der Betroffenen sowie der Versuch, diese damit sowie mit Hilfe eines eigens dafür gefertigten „Rechtsgutachtens“ unter Druck zu setzen, rechtswidrig waren. Dem daran beteiligten Rechtsanwalt D. V. sowie dem Immobilienmakler S. B. wurden daraufhin Geldstrafen auferlegt, das damalige Kirchenvorstandsmitglied K. S., auf dessen Veranlassung der Rechtsanwalt und der Immobilienmakler tätig geworden waren, wurde verwarnt. Annegret und Christoph Bauerle, Betroffene der unrechtmäßigen Ausforschungen, zeigen sich erleichtert: „Es ist beruhigend, dass die katholische Kirche unter der Leitung eines Pfarrers nicht einfach Unrecht an die Stelle des Rechts setzen kann. Herr Dr. Picken wurde mit den übrigen Beteiligten in seine Schranken gewiesen. Jetzt ist amtlich, dass das, dort getan worden ist, gegen geltendes Recht verstoßen hat. Das ist ein gutes Signal für den Rechtsstaat und für alle Katholiken in Bad Godesberg. Was uns weiterhin Sorge macht, ist die hinter diesen Taten stehende Geisteshaltung, die im Namen Christi und der kath. Kirche vertreten und seitens des Erzbistums Köln unterstützt wird.“ Die Sache ist damit aber noch nicht erledigt. Auf die Pfarrgemeinde, die durch den oben genannten Kirchenvorstandsbeschluss offizielle Auftraggeberin des „Rechtsgutachtens“ ist, sowie auf die übrigen Beteiligten kommen zivilrechtliche Ansprüche zu. Außerdem wird sich Rechtsanwalt D. V. vor der Rechtsanwaltskammer Köln verantworten müssen. Bonn-Bad Godesberg, .25.03.2013 V. i. S. d. P.: Christoph T. Bauerle (ehem. Vorsitzender des Pfarrgemeinderates St. Marien und St. Servatius, Bonn-Bad Godesberg), Petersbergstr. 20, 53177 Bonn, [email protected]