Reisebedingungen

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Reisebedingungen
Reisebedingungen
Die Geschäftsbedingungen ergänzen die §§ 641 a.ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.
1 Abschluss Reisevertrag
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die entweder mündlich, fernmündlich oder auch schriftlich erfolgen kann, bieten Sie uns als
Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages auch für alle mit angemeldeten Reiseteilnehmer , für deren Vertragspflicht der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte
Erklärung übernommen hat, verbindlich an. Der Reisevertrag wir dann verbindlich, wenn Drive Golfreisen Ihnen die Buchung
und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, so ist Golfreisen an das neue
Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb
dieser Frist das Angebot annehmen.
2 Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von $ 651 k. 3 BGB erfolgen.
Zur Absicherung der Kundengelder hat Drive Golfreisen eine Insolvenzversicherung bei der R+V Reiseversicherung
abgeschlossen. Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt der Bestätigung und Sicherungsscheines 20% zzgl. evtl.
Versicherungsleistungen an. Ein entsprechender Sicherungsschein geht Ihnen bei einer Flug -bzw. Pauschalreise zu. Bei
Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von i.d.R. 20%, bei gesondert gekennzeichneten Angeboten sowie
kurzfristigen, bzw. preisreduzierten Reisen 40% des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in
voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht
durchgeführt wird und die Reiseunterlagen bereit liegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden. Bitte haben Sie
Verständnis, dass wir im Falle einer Banküberweisung oder Scheckzahlung die Reiseunterlagen erst nach Gutschrift auf
unserem Konto zur Verfügung stellen können. Wenn der vereinbarte Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder bis zum
Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. Als Entschädigung kann Drive Golfreisen die
entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Bei Buchungen von Gruppenreise gelten besondere Zahlungsbedingungen.
3 Leistungen, Preise
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Katalogbeschreibung und den Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Katalog aufgeführten Leistungen sind für uns bindend, Änderungen die nach Vertragsabschluß notwendig werden (z.B.
Flugzeiten Änderungen, Änderungen des Programmablaufs) und die von uns nicht wider treu und Glauben herbeigeführt
wurden sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Wir als Reiseveranstalter, behalten uns vor, die ausgeschriebene und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, Tax, Steuern oder Wechselkurs, in dem Umfang zu ändern wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen ab dem
20.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin können nicht verlangt werden. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises, oder einer Änderung wesentlicher Reiseleistungen teilen wir Ihnen dies umgehend mit. Bei
einer Preiserhöhung um 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten.
Bei mit anderen Partnern durchgeführten Golfreisen
(u.a. airtours, DER Tours, TUI, FTI, Aldiana, Robinson Club, Olimar) gelten deren Reisebestimmungen,
die Ihnen mit der Rechnung gesondert zugesandt werden.
4 Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie
die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffene Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen
Verwendungen pauschaliert. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor
Abreise staffelt sich wie folgt:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis zum 8 Tag vor Reiseantritt 50%
vom 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem Tag des Reiseantritts 80%
Ausnahme von der Standardregelung: Pauschalreisen kombiniert mit „Low –Cost -Fluggesellschaften"
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 4o%
vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 55%
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65%
vom 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 75%
vom 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem Tag des Reiseantritts 95%
5 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen wurden, so entstehen uns in der Regel Kosten wie bei
einem Rücktritt ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch
nur Bearbeitungskosten von je 30,00 € pro Vorgang.
6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Drive Golfreisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer
entsprechenden Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt auch, wenn sich jemand grob
vertragswidrig verhält. Drive Golfreisen kann bis 4 Wochen vor Beginn der Reise zurücktreten
a) bei Nichterreichen der im Katalog aufgeführten Mindestteilnehmerzahl
b) wenn das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass es nicht zumutbar ist, ohne Überschreiten der
Opfergrenze für den Veranstalter, diese Reise durchzuführen Im Falle eines Rücktritts durch Drive Golfreisen ist der Reisende
berechtigt, die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Sofern der Reisende von diesem
Recht keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Bei Reisen, die von anderen Veranstaltern durchgeführt werden
gelten deren Reise- und Zahlungsbedingungen.
7 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien,
hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Streik etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann
Drive Golfreisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
Wir sind verpflichtet die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für den Rücktransport
sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten zu Ihren Lasten
8 Minderung des Reisepreises
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des
Reisepreises verlangen, es sei denn, der Reisende unterlässt es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre
Beanstandung unverzüglich gegenüber Drive Golfreisen anzuzeigen.
9 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Drive Golfreisen schriftlich anzuzeigen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden
verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit
Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Mietwagen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort) haften wir auch bei Teilnahme einer Reiseleitung nicht, wenn diese Leistungen
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet
werden.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des
Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als
Leistungsträger in Anspruch genommen werden. Möglicherweise darüber hinaus
gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solcher beruhender gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende möglichst schriftlich gegenüber Drive Golfreisen geltend gemacht werden.
Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie an der
Einhaltung der Frist ohne Ihr verschulden gehindert waren.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr beginnend
mit dem Tag an dem die Reise nach den Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen
über die von Ihnen erhobenen Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie
oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
10 Pass-Visa- und Gesundheitsvorschriften
Drive Golfreisen steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass.- Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren Änderungen vor Reiseantritt zu informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Jeder Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der gebuchten Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden.
11 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Einzelheiten
dieses Kataloges entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck und Rechenfehler kann nicht Gehaftet werden. Bei
Buchungen aus diesem Katalog durch Vermittlung anderer Veranstalter gelten die Reisebedingungen des jeweiligen
Veranstalters.
12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Köln. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgeblich.
13 Veranstalter:
Drive Golfreisen, M. Thomas
Boltensternstr. 159, 50735 Köln
Telefon 0221-77899 85 Fax 0221-77899 84