Singe-Sternchen Lisa Bund - von DSDS zu GZSZ Bohlen / Medlock

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Singe-Sternchen Lisa Bund - von DSDS zu GZSZ Bohlen / Medlock
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DEUTSCHLAND
22. Mai 2007
RTL
Singe-Sternchen Lisa Bund - von DSDS zu GZSZ
Bei „Deutschland sucht den Superstar“ ist sie vorzeitig ausgeschieden.
Aber für Singe-Sternchen Lisa Bund muss damit die Karriere nicht zu
Ende sein. Sie wechselt zu einer Daily Soap, die auch schon Stars
hervorgebracht hat.
Jetzt geht die Karriere richtig los: Lisa Bund aus Hattersheim
Aus der RTL-Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) ist
Nachwuchssängerin Lisa Bund aus Hattersheim von den Zuschauern abgewählt
worden. Doch dem Fernsehen bleibt sie
erst einmal erhalten: Ab Dienstag steht
sie für die RTL-Daily-Soap „Gute Zeiten,
Schlechte Zeiten“ vor der Kamera, wie
„Bild am Sonntag“ berichtet.
„Ich finde das richtig cool. Neben dem
Singen ist es ein großer Traum von mir,
einmal bei GZSZ mitzuspielen. Ich gucke das schon seit ich noch in die Win-
deln gemacht habe“, wird die 18-Jährige
zitiert. Die Serie feiert in diesen Tagen ihr
15-jähriges Bestehen.
RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer sagte
dem Blatt: „Es ist erst mal nur ein Gastauftritt, aber wenn Lisa Talent hat und
gut bei den Zuschauern ankommt, können wir uns vorstellen, ihr ein längeres
Engagement anzubieten.“ Auch erfolgreiche Sängerinnen wie Jeanette Biedermann und Yvonne Catterfeld haben ihre
Show-Business-Karriere in der RTLSoap begonnen.
Weltpremiere von Miami Vice
Bohlen / Medlock als Duo bei „Wetten, dass..?“
Im Juni werden Dieter Bohlen und „DSDS“-Sieger Mark Medlock
zum ersten Mal gemeinsam auftreten. Die Weltpremiere von Miami
Vice findet bei „Wetten, dass..?“ auf Mallorca statt.
Bereits in Johannes B. Kerners Talkshow hatte Dieter Bohlen spekuliert, ob
er gemeinsam mit Mark Medlock unter
dem Bandnamen Miami Vice in der
Sommerausgabe von „Wetten, dass..?“
auftreten könne. Jetzt ist es laut Internetdienst „web.de“ offiziell: „Die Weltpremiere des Duos Bohlen/Medlock findet bei ‚Wetten, dass..?‘ auf Mallorca
statt“, sagte ZDF-Unterhaltungschef
Manfred Teubner.
In der Sendung wird der „DSDS“Sieger wohl auch kräftig die Werbetrommel für sein Soloalbum rühren.
„Wetten, dass..?“ ist im europäischen
Vergleich die TV-Show mit den höchsten Zuschauerzahlen. Es wird erwar-
tet, dass der Erfolg der ZDF-Sendung
sich positiv auf die Absatzzahlen von
Medlocks ersten Single „Now Or Never“ auswirkt.
„In meinem ganzen Musikerleben ist
mir das noch nicht ein einziges Mal passiert, dass ein Künstler so offensiv zu
mir gekommen ist. Es gibt ja nicht so
viele, die mich so toll finden“, so Bohlen
gerührt. Der 53-Jährige spricht mittlerweile von einer echten Freundschaft
zwischen ihm und seinem Schützling.
In der Sommerausgabe von Thomas
Gottschalks Show werden am 23. Juni
neben Miami Vice, Die Fantastischen
Vier, Bon Jovi und Enrique Iglesias auf
der Bühne stehen.
1,53 Promille
Fahrprüfung im Vollrausch endet bei der Polizei
In Rheinland-Pfalz hat ein Mann versucht, mit 1,53 Promille die Fahrprüfung abzulegen. Zwar bemerkten die Prüfer sofort seine starke Alkoholfahne - trotzdem durfte der 27-Jährige dank einer haarsträubenden
Ausrede zunächst losfahren.
Im volltrunkenen Zustand hat ein 27Jähriger in Bendorf versucht, die Fahrprüfung zu absolvieren. Nach Polizeiangaben meldete sich der Mann gegen 8.30
Uhr verabredungsgemäß bei seinem
Fahrlehrer. Schon bei einer ersten Überprüfung fiel diesem auf, dass der Prüfling
nach Alkohol roch. Der 27-Jährige beteuerte jedoch, er habe nichts getrunken.
Der verdächtige Geruch müsse von einem Bonbon stammen.
Also startete die praktische Prüfung wie
vorgesehen. Kaum hatte der Prüfling je-
doch die ersten Kurven gemeistert, als
Fahrlehrer und Prüfer die unsichere Fahrweise des Mannes auffielen. Der Fahrlehrer lotste den 27-Jährigen daraufhin behutsam durch den Straßenverkehr - und
auf den Hof der Bendorfer Polizeistation.
Ein dort sofort durchgeführter Alcotest
brachte den stolzen Wert von 1,53 Promille, knapp unterhalb der völligen Fahruntüchtigkeit, wie ein Polizeisprecher berichtete: „Für die nächsten Jahre wird der
Erwerb einer Fahrerlaubnis für den jungen Mann schwierig sein.“
Reiserecht
„Reise-Recht aktuell“: Veranstalter muss
Sicherheitsstandards im Hotel überprüfen
Reiseveranstalter müssen überprüfen,
ob die mit ihnen zusammen arbeitenden Hotels ausreichende Sicherheitsstandards bieten. Nicht akzeptabel
sind zum Beispiel zu niedrige Balkonbrüstungen.
Kommt bei einem Fall jemand zu Schaden, können gegen den Veranstalter
Ansprüche gestellt werden, entschied
das Oberlandesgericht Köln (Az.: 16 U
40/06). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
In dem betreffenden Fall hatte eine
Frau geklagt, deren Mann bei einem
Sturz vom Balkon aus dem dritten
Stock des Hotels ums Leben gekommen war. Die Brüstung des Hotels in
der Türkei war nur 56 Zentimeter hoch.
Dass das gefährlich ist, sei ohne weiteres erkennbar, befand das Gericht. Die
Absturzgefahr sei extrem hoch. Der Reiseveranstalter habe aber vor Vertragsabschluss und dann in regelmäßigen
Abständen sicherheitsrelevante Teile einer Hotelanlage durch einen sachkundigen Beauftragten prüfen zu lassen.
Das OLG sprach der Frau Schadensersatz für die Beerdigung ihres Mannes
in Höhe von rund 7300 Ä sowie Schmerzensgeld in Höhe von 6500 Ä zu.