TEST 1
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TEST 1
& Digitalisierte Musik - Ein Lehrgang Anleitung - bitte genau lesen! -1- www.mp3000.ch.vu Arbeite und lese dieses Programm Schritt für Schritt durch. Löse die Aufgaben (sie sind mit einem «?» versehen) und die Tests gemäss den Anweisungen und korrigiere sie wie verlangt. Erledigte Kapitel kannst du in den Kästchen ❐ abhaken. Neben dieser Broschüre (aktuelle Version unter www.mp3000.ch.vu) benötigst du einen PC oder Mac mit Internetzugang (Highspeed von Vorteil) und CD-Brenner, iTunes, Schreibzeug und eigene Musik-CD‘s. Bei schwierigen Aufgaben gehts zu zweit besser. Vom Lehrer erhälst du dann einen CD-Rohling und CD-Etiketten. Zeitbedarf: ca. 6 - 8 Lektionen. Inhalt Name: . . . . . . . . . . 1. ❐ 2. ❐ S. 3 Hörschäden a. ❐ S. 2 S. 4 Was sind Schallwellen? Aus der Presse (zum Lesen) b. ❐ web «Lärm» -> Schaue dir diesen Film unter www.mp3000.ch.vu an 3. ❐ S. 8 Tonträger / Formate 4. ❐ S. 9 Wie wird Musik digitalisiert? ❐ S.12 -> TEST 1 web 5. ❐ 6. ❐ S.14 Urheberrecht S.13 Wieviel verdient ein Musiker an einer CD? ❐ S.18 -> TEST 2 7. ❐ S. 19 &qr Ç Download / Kopieren - Was ist legal? web iTunes: Formate konvertieren ❐ web -> Korrigieren der Lösungen 3 - 6 ? r  ❐ web -> Kreuzworträtsel web 8. ❐ S. 21 9. ❐ S. 23 Gestalten eines coolen CD-Labels 10. ❐ S. 24 Podcast: Radiosendungen online iTunes: Importieren & brennen einer CD Bezirksschule Brugg 2006 Kopieren für schulische Zwecke erlaubt. www.muetzenberg.com/mp3000 1. AKUSTIK - Schallwellen -2www.mp3000.ch.vu Schall sind Druckschwingungen, welche sich in einem Medium (Luft, Wasser, Erde) ausbreiten. In der Luft hat der Schall eine Geschwindigkeit von ca. 340 Metern/Sekunde, in Wasser ca. 1400 m/s und in Stahl 4800 m/s . Aufgabe: Ein Blitz zuckt im Gewitterhimmel (Licht breitet sich viel schneller aus!). Wie weit etwa bist du davon entfernt, wenn es vom Blitz bis zum Donner 6 Sekunden dauert? Rechnung: . . . . . . . . . . . Die Charakteristik eines Tones wird durch drei Dinge festgelegt: Wellenlänge / Frequenz Die Frequenz Ist die Anzahl Schwingungen pro Sekunde. (Einheit 1 Hertz = 1 Hz und 1000 Hz = 1 kHz) Hörbarer Frequenzbereich für: Mensch (20 Jahre): Mensch (35 Jahre): Mensch (70 Jahre): Hund Katze Delphin Fledermaus 20 Hz 20 Hz 20 Hz 15 Hz 60 Hz 150Hz1 kHz - 20 kHz 15 kHz 5 kHz 50 kHz 65 kHz 150kHz 120kHz Die Amplitude Amplitude 1? Zeit (Sekunden) Periode einer Schwingung = 0.5 sek -> Frequenz = 1 / 0.5 = 2 Schwingungen / sek = 2 Hz Die Lautstärke ist abhängig von der Grösse der Auslenkung. Je grösser die Auslenkung oder Amplitude ist, desto lauter der Ton. In elektrischen Geräten wird die Amplitude in Volt gemessen, für Schallwellen wird sie in Dezi-Bel [dB] als Schalldruck angegeben. Dabei bedeutet eine Erhöhung der dB‘s um 10 eine Verzehnfachung des Schalldruckes. Beispiel: Bei 80 dB Lärmpegel (z.B. Fräsmaschine) ist eine Verständigung mit erhobener Stimme möglich. Bei 90 dB (= 10-facher Lärm!) wird die Verständigung auch mit Rufen schwierig. Lautsprecherbereich Rockkonzert (120 dB) -> 10‘000-fach lauter als Fräsmaschine! Der Ton / Klang Ein Klavierton tönt anders als ein Saxophon-Ton oder Hundegebell. Unterschiedliche Töne haben unterschiedliche Wellenformen. Ein Sinus-Ton ist die reinste Wellenform. Alle Töne können als Gemisch solcher Sinusschwingungen zusammen gesetzt werden. Ein reiner Sinuston kommt in der Natur aber selten vor. Tiefer Sinuston Hoher Sinuston Gesang z.B: Amplitudenmoduliert Fertig studiert? Dann Kapitel abhaken. ❐ 2. Schallpegel - Hörschäden -3- Schallpegel eines Walkmans (mit Oktav-Spektrums-Anzeige) www.mp3000.ch.vu Das Ohr ist nicht bei allen Frequenzen gleich empfindlich. D.h. ein bestimmter Schalldruckpegel wird bei hoher Frequenz (=hohe Töne) lauter empfunden als bei tiefer. So muss zur richtigen Beurteilung die Empfindlichkeit des Messgerätes dem Ohr angepasst werden. Dazu werden die tiefen (und die ganz hohen) Frequenzen abgeschwächt. Diese Gewichtung wird «ABewertung» genannt. («L» = Linear; «A» = A-Bewertet) Zu langes, lautes Hören hören kann das Gehör schädigen (Cortisches Organ)! Wie lange dürftest Du, gemäss der Tabelle unten rechts, Walkman mit der 2? Aufgabe: Lautstärke hören, wie sie oben angezeigt wird (A-Wert = ca. 96 dB)? - pro Woche . . . . . . . . . . . - pro Tag . . . . . . . . . . . . . Tabelle «Zulässige Schall-Einwirkungszeit» Bsp: Mit 100 dB dürftest du dein Gehör während einer Woche nur 2 Stunden lang belasten. Diskothek Schallpegel in Dezibel [dB] Motorkettensäge Zulässige wöchentliche Einwirkungszeit Schmerzschwelle Fräsmaschine Fertig gelöst? Dann Kapitel abhaken. ❐ Schadensersatz: Viel Lärm um den Lärm - FAZ.NET - Gesellschaft Schließen Aktuell Gesellschaft http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81... Drucken Hintergründe Schadensersatz Viel Lärm um den Lärm Von Katja Gelinsky, Washington Taub, weil die Musik zu laut aufgedreht war? Daran muß Apple schuld sein! 02. Februar 2006 Wegen drohender Hörschäden durch iPod-Geräte hat ein Mann aus dem Bundesstaat Louisiana den amerikanischen Computerkonzern Apple auf Schadensersatz verklagt. John Kiel Patterson behauptet in seiner Klage, die er bei einem Bundesbezirksgericht im kalifornischen San Jose einreichte, die populären tragbaren Musikabspielgeräte, die mit Kopfhörern ausgestattet sind, seien „fehlerhaft im Design”. Ferner fehlten angemessene Warnhinweise. Apple warnt in der Bedienungsanleitung für die iPods, das „dauerhafte Hörschäden” auftreten könnten, wenn Musikabspielgeräte mit Kopfhörern auf hohe Lautstärke gedreht würden. Das Unternehmen werbe aber zugleich dafür, „die Musik voll aufzudrehen”, wird in der Klageschrift gerügt. (Siehe auch: Hörschäden durch MP3-Player: Wie neben einer Düsenturbine) Der Kläger hatte sich 2005 einen iPod gekauft. Ob er Hörschäden habe, wisse er nicht, sagte sein Anwalt Steve Berman aus Seattle. Aber darauf komme es auch nicht an. Entscheidend sei, daß iPods, so wie sie gegenwärtig in den Vereinigten Staaten verkauft würden, wegen der Gefahr von Hörschäden „nicht sicher” seien. Sein Mandant habe für ein Produkt bezahlt, daß „fehlerhaft” sei. Das Gesetz sage ziemlich eindeutig, daß derjenige, der ein defektes Produkt verkaufe, zur Reparatur verpflichtet sei. Zwischen Motorsäge und Preßlufthammer Neben Schadensersatz in unbenannter Höhe verlangt der Kläger, daß Apple bessere Vorkehrungen gegen mögliche Hörschäden treffen müsse. In der Klageschrift heißt es, iPods könnten mit 115 Dezibel eine Lautstärke erreichen, die schon bei einer Nutzung des Geräts von nur 28 Sekunden am Tag zu Hörschäden führen könne. Die maximale Lautstärke eines iPod liege damit zwischen der einer Motorsäge (110 Dezibel) und eines Preßlufthammers (120 Dezibel). Angeblich sind die iPods lauter als digitale tragbare Musikabspielgeräte anderer Hersteller, weil Steven Paul Jobs, der Mitgründer von Apple schwerhörig ist. Ben Knauss, ein früherer Manager des Unternehmens PortalPlayer, das an der Entwicklung des iPod beteiligt war, behauptete 2004 in einem Interview mit der Multimedia-Zeitschrift „Wired”, bei der Entwicklung des iPod sei die Lautstärke des Geräts mit Rücksicht auf Jobs Schwerhörigkeit erhöht worden. Apple hat seit 2001 insgesamt mehr als 42 Millionen iPods verkauft. In Frankreich hatte das Unternehmen die Geräte 2002 vorübergehend vom Markt nehmen und so einstellen müssen, daß eine Lautstärke von 100 Dezibel nicht überschritten wird. In der Klageschrift gegen Apple wird auch die Konstruktion der Kopfhörer gerügt, die zusammen mit dem Abspielgerät geliefert werden. Die Einsteckkopfhörer werden in die Ohrmuschel eingesetzt. Damit wachse die Gefahr von Hörschäden, da die Töne direkt und ungedämpft auf das Ohr träfen, rügt der Kläger. Die meisten amerikanischen Ohrenärzte und Audiologen sagen jedoch, daß die Gefahr von Hörschäden weniger von der Konstruktion der Kopfhörer als von der Lautstärke und der Zeitdauer der Beschallung abhänge. Doch sagt der Audiologie-Professor Jerry Punch von der Michigan State University, daß beim Einsatz von Einsteckkopfhörern schneller potentiell gefährliche Lautstärken erreicht wrden. Zu ihm kämen Patienten im Alter von Anfang Zwanzig, deren Ohren audiologisch betrachtet den Ohren von Patienten im Alter von 50 Jahren glichen. Amerikanische Kinderärzte schätzen, daß 12,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 19 Jahren Anzeichen 1 von 2 7.2.2006 20:37 Uhr Schadensersatz: Viel Lärm um den Lärm - FAZ.NET - Gesellschaft http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81... von Hörschäden zeigten, die auf übermäßige Lautstärke zurückzuführen seien. „Sammelklage” gegen Apple? Bislang scheint es in den Vereinigten Staaten keinen Fall zu geben, in dem Klägern, die Hörschäden durch tragbare Musikabspielgeräte behaupten, Schadensersatz zugesprochen wurde. Patterson will erreichen, daß seiner Klage der Status einer Sammelklage zuerkannt wird. Doch für das aufwendige und langwierige Verfahren einer Sammelklage, das oft angestrebt wird, um den Druck auf die verklagten Unternehmen zu erhöhen, müßten sich zunächst weitere Kläger mit ähnlichen Beschwerden finden. Im Internet sucht das Unternehmen „Online Legal Marketing”, das juristische Dienstleistungen anbietet und vermittelt, unabhängig von Pattersons Klage Personen, die Hörschäden durch iPods erlitten haben und sich deshalb einer „möglichen Sammelklage” gegen Apple anschließen möchten. Pete Townshend warnt vor Taubheit Kritik an den Hörgewohnheiten in Zeiten von MP3 kommt auch von ungewohnter Seite. Pete Townshend, der Gitarrist der ziemlich lauten Rockband „The Who”, machte vor kurzem MP3-Fans darauf aufmerksam, daß das Hören von Musik über Kopfhörer zu Taubheit führen könne. „Ich habe unfreiwillig zur Erfindung und Verfeinerung eines Musiktyps beigetragen, der seine eigenen Vertreter taub macht”, schrieb er in einem Tagebucheintrag auf seiner Internetseite. Der Verlust des Gehörs sei schrecklich, weil er nicht wieder rückgängig gemacht werden könne. „Wenn ihr oder eure Kinder einen MP3-Player wie etwa den iPod benutzen, mag es euch ja jetzt noch ganz gutgehen. Aber mein Gefühl sagt mir, daß euch schreckliche Probleme erwarten”, schrieb der Musiker, dessen Gruppe für ihre ohrenbetäubenden Konzerte bekannt ist. Townshend will bald mit „The Who” auf Tour gehen und das erste neue Studioalbum seit 1982 einspielen. Die Arbeit mit Roger Daltrey an dem Album und der Tour seien aber verschoben worden, „weil es in meinen Ohren laut klingelt”. Heute müsse er nach jeder Session sein Gehör mindestens 36 Stunden lang schonen. Manchmal seien die Arbeiten an Tonaufnahmen unmöglich. Townshend machte vor allem die Arbeit mit Kopfhörern im Studio für seine Schwierigkeiten verantwortlich. Townshend schrieb, nicht er allein leide an den Folgen. John Entwistle, der inzwischen verstorbene Bassist von „The Who”, habe oft in Konzerten den Takt verfehlt, weil er nicht mehr richtig habe hören können. Auch andere Musiker klagen über Hörverlust. So hat Phil Collins allerdings vermutlich auch vom Schlagzeugen - 60 Prozent seiner Hörfähigkeit eingebüßt. Auch die Rapperin Foxy Brown und die Sängerin Barbra Streisand klagen über Beeinträchtigungen. Text: F.A.Z. vom 3.Februar 2006 Bildmaterial: dpa Zum Thema Hörschäden durch MP3-Player: Wie neben einer Düsenturbine © F.A.Z. Electronic Media GmbH 2001 - 2006 Dies ist ein Ausdruck aus www.faz.net 2 von 2 7.2.2006 20:37 Uhr Hörschäden: Wie neben einer Düsenturbine - FAZ.NET - Gesellschaft http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81... Schließen Aktuell Gesellschaft Drucken Hintergründe Hörschäden Wie neben einer Düsenturbine Von Katharina Iskandar Stein des Anstoßes für die Ohrenärtze der Neunziger: Der Walkman 02. Februar 2006 In den achtziger Jahren war es der Besuch in der Disco, in den neunziger Jahren der Walkman. Nun steht der MP3-Player, genauer gesagt der iPod der amerikanischen Firma Apple im Verdacht, bei jungen Menschen schwere Hörschäden zu verursachen. Dean Garstecki, Professor für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde an der Northwestern University in Chicago, warnte vor kurzem, daß bei regelmäßiger Nutzung von MP3-Playern schon bei jungen Leuten ein „typischer Hörverlust” zu beobachten sei, den man sonst nur von älteren Menschen kenne. Nach nur einer Stunde Musikhören im Bereich zwischen 110 bis 120 Dezibel könne es zu Schäden im Gehör führen, die dem Besuch eines Rockkonzerts gleichkämen. Auch in Deutschland mehren sich die Stimmen von Medizinern und Physikern, die den beliebten Abspielgeräten skeptisch gegenüberstehen. Im Gegensatz zum Walkman sei die Technologie der digitalen Abspielgeräte eine andere, sagt Markus Meis, der als medizinischer Psychologe am Hörzentrum Oldenburg tätig ist. Bei den tragbaren Kassettenspielern habe es damals sogenannte Limiter gegeben, die den Schallpegel reguliert hätten. Bei MP3-Playern hingegen sei es, als stünde man „neben einer Düsenturbine”. Allein die Erhöhung von sechs Dezibel sei eine Verdoppelung der subjektiv empfundenen Lautstärke. Hinzu komme, daß heute fast ausschließlich Kopfhörer verwendet werden, die weit in den Gehörgang eingeführt werden. Die Verantwortung liegt mein Nutzer Laut einer Richtlinie dürfen MP3-Player, die in den EU-Ländern verkauft werden, die Grenze von 100 Dezibel nicht überschreiten. Daran hält sich auch die Firma Apple mit ihrem iPod, der in Amerika schon Schalldichten von bis zu 120 Dezibel aufgewiesen hat. Was jedoch harmlos klingt, ist aus medizinischer Sicht verheerend für das menschliche Gehör. Schon bei hundert Dezibel können die Haarzellen im Innenohr dauerhaft geschädigt werden und Tinnitus oder andere lästige Erkrankungen auftreten. So könne man sich etwa an der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) orientieren; sie reguliert die Richtwerte von Lärm am Arbeitsplatz. 90 Dezibel sind dort als Grenze angegeben. Alles, was darüber liege, sei auf Dauer schädigend, sagt Medizinphysiker Wolfgang H. Döring von der Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Aachen. Wichtig sei eine entsprechende Erholungsphase, in der sich das Gehör regenerieren könne. Wenn das Ohr jedoch dauerhaft beschallt werde und ein dumpfes Geräusch entstehe, als habe man Watte im Ohr, deute das schon auf einen Schaden hin. „Tückisch ist der emotionale Inhalt, den man mit Musik verbindet”, sagt Döring. Musiktöne würden angenehmer wahrgenommen als Arbeitslärm, wie etwa ein Preßlufthammer oder eine Kettensäge. Das führe dazu, daß man die Musik automatisch lauter stelle - anstatt sich vor dem Lärm zu schützen. „Letztlich”, sagt Döring, „liegt die Verantwortung beim Nutzer.” Gehör-Erkrankungen nehmen zu Hasso von Wedel von der Universitäts-Klinik Köln hat mehrere MP3-Player verglichen und bei allen eine Schalldichte von bis zu 90 Dezibel festgestellt. „Die Hörschäden bei Jugendlichen nehmen zu”, sagt er. Das liege vor allem an den modernen Einsteckkopfhörern. „Seitdem diese auf dem Markt sind, haben die Erkrankungen am Gehör zugenommen.” Im Gegensatz zu den alten Kopfhörern, die noch auf der Ohrmuschel auflagen, bewirkten die Einsteckhörer eine Verdopplung der wahrgenommenen Lautstärke. Allerdings liegt die hohe Zahl an jungen Tinnitus- und Hörsturzpatienten nicht nur am 1 von 2 7.2.2006 20:38 Uhr Fertig gelesen? Dann Kapitel abhaken. ❐ Schaue dir nun das Video (Inhaltsverzeichnis: Punkt 2b) an und betrachte die Links dort! Bei Macintosh-Computer: Safari oder Firefox als Browser verwenden, und nicht den Explorer! (Er zeigt gewisse Seiten nicht korrekt an). 3. Tonträger / Formate Analog -8- Analog www.mp3000.ch.vu analog Verstärker platte analog Lautsprecher Schall- Mic Verstärker Mechanisch Music-Cassette Filter MC Filter Magnetisch Analog-Digital Wandler Digital-Analog A A D D Wandler digital (16 Bit) digital (16 Bit) CD Optisch DAT Magnetisch Digital Digital DatenDekompression DatenKompression Optisch mp3CD mp3Player Daten-Kompression: Harddisk oder Flash-Memory Im AIFF-Format der CD werden die Daten 44‘100 Mal in der Sekunde abgelegt, egal ob dies für die Wiedergabe des Signales nötig wäre (z.B. auch bei «völliger Stille»). Bei einer Datenkompression wie bei „mp3“ werden nur dann viele Daten «gesampelt», wenn laute, hohe Töne im Musikstück vorkommen. Bei leisen oder tiefen Tönen werden weniger Daten benötigt zur Wiedergabe. Somit braucht die Abspeicherung eines Musikstückes im mp3-Format auch viel weniger Speicherplatz. Je grösser die Kompression, desto kleiner die Datengrösse, desto geringer die Qualität. Beispiel: CD: 1411kBit/s mp3 192 kBit/s 160 kBit/s 128 kBit/s „höchste“ Qualität 40 MBytes für 4 Minuten Höhere Qualität Hohe Qualität Gute Qualität 5.6 MBytes 4.7 MBytes 3.8 MBytes „ „ „ Fertig studiert? Dann Kapitel abhaken. ❐ 4. Wie wird Musik digitalisiert? Analog-Digital-Converter -> Im „Analog-Digital-Umwandler“ oder „Analog-Digital-Konverter“ wird das analoge Schwingungssignal in ein Digitales umgewandelt. -9www.mp3000.ch.vu Digitale Signale können als „ja“ oder „nein“, „1“ oder „0“, „Strom“ oder „kein Strom“, „langer Strich“ oder „kurzer Strich“ gut abgespeichert und bearbeitet werden. Da pro Stelle nur eine „1“ oder eine „0“ als Ziffer vorkommt, werden Zahlen so im Zweiersystem oder Binärsystem dargestellt. Die Anzahl Bits besagt, auf wie viele Stellen genau eine Zahl dargestellt wird. Im Bild oben handelt es sich um einen 14-Bit-Wandler, also 14 Stellen mit „0“ und „1“. Ein CD-Gerät oder mp3-Player zerlegt die Amplitude der Töne auf 16 Bit genau. Dies erlaubt eine Auflösung der Amplitutde in 216 = 65‘536 Stufen oder Schritte. Diese „Stufen“ werden dann in einem Filter geglättet, so dass ein gleichmässiges, stufenloses Signal (Kurve, Ton) erzeugt wird. Die Abtastrate bedeutet, wieviel mal durch diese Weise die Amplitude gemessen wird. Bei einer Audio-CD (AIFF-Format) ist dies 44‘100 Mal in der Sekunde! Dies erlaubt,Töne bis zu einer (für junge Leute noch hörbare) Frequenz von 20 kHz zu zerlegen. Aufgabe «?»Versuche nun auf der nächsten Seite selber eine solche Umwandlung durchzuführen. Damits (wenigstens ein bisschen :-) einfacher wird, nehmen wir einen 4-Bit-Wandler (24 = 16 Schritte). - Zuerst wird das analoge Signal in Stufen zerlegt (Zeichne diese ein, die 3 ersten sind gemacht) - Danach liest du den dezimalen Wert ab, z.B. 11, und trägst diesen in das Kästchen ein. - Dieser wird nun ins Zweiersystem umgewandelt, wobei die oberste Stelle die Wertigkeit „8“ hat, die nächste „4“, dann „2“ und zuletzt „1“. „11“ heisst also im Zweiersystem „1011“ - Diese Zahlen werden nun in Serie als Spur auf der CD eingebrannt (als „Pits“) - Zuletzt wandeln wir das digitale Signal wieder in die Stufen um, ein Filter glättet anschliessend die Kurve so, dass sie wieder dem Ursprungsklang entspricht. 4a. Wie werden Klänge auf einer Compact Disc (CD) gespeichert und wieder abgespielt? -10- Analog-Signal (CD: auf 1/ 65536 genau = 16 Bit = 2 Bytes) Amplitude hier auf 1/16 genau (=4 Bit) www.mp3000.ch.vu Vervollständige! 16 14 12 11 10 8 6 4 2 0 1 2 3 4 «?» 5 6 7 8 9 Zeit (9 Abtastungen) (CD: 44´100 Abtastungen pro Sekunde) Analog-Digital Wandler (ADC) Amplitudenwert Dezimal: Binär: (4 Bit) Bsp. 11= =8·1 +4·0 +2·1 +1·1 8 4 2 1 15 11 2 1 1 1 1 1 0 1 1 0 0 1 0 8 4 2 1 8 4 2 1 8 4 2 1 8 4 2 usw. usw.. Spur auf CD 1 1 1 1 1 0 1 1 0 0 1 0 Digital-Signal - auf der CD als Vertiefungen = «Pits» eingeprägt -> Beim Abspielen der CD wird das digitale Signal mit einem Laser abgetastet und wieder in ein Analoges umgewandelt: Digital-Analog-Wandler (DAC) Analog-Signal «?» Hier wird das Digital-Signal wieder in ein Analoges umgewandelt, so dass es wieder wie oben ausschaut (und tönt). Rekonstruiere es! 16 14 12 10 8 6 4 2 0 1 2 3 4 5 6 7 8 In einem Filter wird das «eckige» Signal anschliessend geglättet. 9 Mü 1996 4b. Wie werden die Daten abgespeichert? Wie bereits gesehen werden die Daten binär, z.B. als „1“ (ein) oder als „0“ (aus) abgespeichert. Eine solche Information nennt man Bit (Binary Digit). -11www.mp3000.ch.vu = 1 Bit Eine Folge von acht Bits bilden ein Byte: 7. Bit 6. Bit 5. Bit 4. Bit 3. Bit 2. Bit 1. Bit 0. Bit 0 1 0 1 0 1 1 1 = 87 Dezimal 1 Byte Aus acht Bits (= 1 Byte) lassen sich somit 28 = 256 Kombinationen erzeugen oder eine Dezimalzahl von 0 bis 255. Dies reicht aus, um in einem Byte alle Buchstaben (gross und klein), Ziffern 0-9 und Sonderzeichen) abzuspeichern. Ein Buchstabe auf dieser Seite, die du eben liest, benötigt also 1 Byte Speicherkapazität. Grössen Statt 1000 m sagen wir kürzer 1 km, oder statt 1‘000‘000 Hz (Hertz) 1 MHz (Megahertz). „Kilo“ oder „Mega“ sind also nichts anderes als Abkürzungen für eine Zahl. So entsprechen 1 Kilobyte [KB] (etwa) 1000 Bytes 1 Megabyte [MB] 1 Million Bytes 1 Gigabyte [GB] 1 Milliarde Bytes 1 Terabyte [TB] 1 Billion Bytes Eine A4-Textseite benötigt mit 2000 Schriftzeichen also etwa 2 KB. «?» Wieviel Musik kann auf einer Audio-CD-gespeichert werden? Eine CD kann etwa 750 MB speichern. Dies entspricht . . . . . . . . . . . . . . . . Bytes Für 16 Bit pro Sample (= Abtastung) werden also 2 Bytes benötigt. Dividiere den oben erhaltenen Wert also durch 2, und du erhälst die Anzahl gespeicherten „Samples“ . . . . . . . . . . . . . . . . Samples Für 2 Spuren (Stereo) müssen wir den erhaltenen Wert nochmals durch 2 dividieren . . . . . . . . . . . . . . . . . Samples In 1 Sekunde werden 44‘100 Samples gespeichert. Dividiere den erhaltenen Wert durch 44‘100 und du erhälst die Anzahl Sekunden . . . . . . . . Sekunden Und dies ergibt in Minuten (geteilt durch 60) eine Spieldauer von ca. . . . . . . . . Minuten (Auf einer Daten-CD können nur ca 650 MB gespeichert werden, da etwa 100 MB für die Rekonstruktion von ev. „verlorenen“ Bits (Verschmutzung) benötigt werden.) Fertig gelöst? Dann Kapitel abhaken. ❐ Test 1 -12www.mp3000.ch.vu A «?» Du kannst das Quiz unten auch unter www.mp3000.ch.vu online machen, markiere danach auf diesem Blatt die richtigen Lösungen! Fragen zur Akustik 1. A) B) C) Je grösser die Frequenz, desto tiefer der Ton! höher der Ton! wärmer das Wetter! 2. A) B) C) Die die die den Amplitude sagt etwas aus über Lautstärke. Tonhöhe. Klang. 3. A) B) C) Mit ca. ca. ca. 96 dB darfst du täglich wie lange mp3-Player hören? 10 Minuten 2 Stunden 45 Minuten 4. Eine Erhöhung der Lautstärke von 70 dB auf 100 dB entspricht A) knapp einer Verdoppelung. B) einer 1000-fachen Erhöhung. C) einer 30-fachen Erhöhung. 5. A) B) C) Was ist ein „Pit“ ? Vertiefungen in einer CD Die Grundrecheneinheit eines Computers Ein Schauspieler 6. A) B) C) Welche mp3-kompression erlaubt eine "gute" Hörqualität? 32 kB/s 240 kB/s 128 kB/s 7. A) B) C) Ein Mensch von 35 Jahren hört Frequenzen bis zu 20 kHz 15 Hz 15 kHz 8. A) B) C) Ein durch laute Schalleinwirkung geschädigtes Gehör ist irreversibel defekt, d.h. nicht heilbar kann durch viel Ruhe wieder geheilt werden. kann ich durch lauter stellen meines mp3-Players wieder wett machen. -> www.mp3000.ch.vu -> Test 1 B Korrigiere nun noch die anderen Arbeitsbläter unter www.mp3000.ch.vu -> Lösungen 1 Fertig korrigiert? Dann Kapitel abhaken. ❐ 5. Wie viel verdient ein Musiker an einer CD? -13www.mp3000.ch.vu Ein Kuchendiagramm mit fünf Segmenten, das zeigt, an wen wie sich die Kosten einer CD aufteilen: 10 Prozent an den Musiker, 20 Prozent kostet die Herstellung, 20 Prozent geht an die Plattenfirma, 34 Prozent an den Handel, und 16 Prozent macht die Mehrwertsteuer aus. (Rechte: WDR/dpa) Es lässt sich kaum auf den Cent genau sagen, wie viel einem Künstler von den etwa 15 Euro bleiben, die ein Käufer im CD-Laden für ein Album bezahlt. Die exakten Kosten und Beteiligungen sind ein gut gehütetes Geheimnis der Musikindustrie. Aber es gibt zumindest Schätzungen, die relativ nahe an die Realität heranreichen dürften. Für die Kosten einer CD gilt eine einfache Faustregel: 16 Prozent kassiert der Staat als Mehrwertsteuer. 34 Prozent gehen an den Handel. 20 Prozent kostet die Herstellung, darin sind die Kosten für das Aufnahmestudio, das Pressen der CD und die Verpackung enthalten. Weitere 20 Prozent decken die Kosten der Plattenfirma für Verwaltung, Büroräume und Ähnliches ab. Dem Künstler bleiben im Idealfall zehn Prozent – von denen er das meiste gleich weiterreichen muss: Zum einen muss er von diesen zehn Prozent sein Management bezahlen und häufig auch noch Zuschüsse für Marketing-Maßnahmen, Videoproduktionen und ähnliches. Zum anderen besteht ein Teil dieser zehn Prozent aus Lizenzzahlungen für die Nutzung seiner Musik, die die Verwertungsgesellschaft GEMA in seinem Auftrag eintreibt. Ist er nicht selbst gleichzeitig der Autor der Stücke, die er aufgenommen hat, bleibt ihm entsprechend weniger. Diese Rechnung gilt auch nur für bereits etablierte Künstler mit großen Verkaufszahlen. Die Kosten für Studio und Aufwand der Plattenfirma bleiben ja gleich hoch, unabhängig davon, wie viel CDs verkauft werden. Und wenn ein Titel sich zu verkaufen beginnt, muss häufig zunächst noch mehr in Werbung und Marketing investiert werden – zu Lasten des Künstleranteils. Die Autorin Elke Fleing geht in ihrem Buch "Live is Life" davon aus, dass eine Band bis zur ersten Goldenen Schallplatte aus ihrem Anteil 500.000 Euro investiert. Erst ab dem dritten erfolgreichen Album sind Gewinne möglich. In der Regel erhalten Künstler bei Vertragsabschluss einen Vorschuss von ihrer Plattenfirma. Der ist häufig schnell aufgebraucht, und so ist es gar nicht selten, dass selbst Künstler mit großen Verkaufszahlen und Gold- und Platin-Schallplatten hohe Schulden haben. (Autor: Johannes Hirschler - Stand vom 01.07.2005) Fertig gelesen? Dann Kapitel abhaken. ❐ 14 6. Urheberrecht SUISA Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke Die SUISA (von Suisse Auteurs), 1923 gegründet, ist die Genossenschaft der über 19'000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger der Schweiz und Liechtensteins. Dank Gegenseitigkeitsverträgen mit rund 100 ausländischen Schwestergesellschaften vertritt die SUISA das Weltrepertoire der Musik von weltweit 1,7 Millionen Urhebern, Textautoren und Verlegern. Die SUISA kümmert sich um die sog. kleinen Rechte, im Gegensatz zu den grossen Rechten, welche Opern oder Musicals umfassen und von der SSA (Société Suisse des Auteurs) wahrgenommen werden. Zu den kleinen Rechten gehören u.a.: nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke, Ballettmusik, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Die SUISA erteilt an rund 90'000 Kunden (Konzertveranstalter, Plattenproduzenten, Radio- und Fernsehstationen etc.) die Bewilligung zum Aufführen, Senden, Weiterverbreiten und Vervielfältigen von Musik. Das Urheberrechtsgesetz legt Kriterien fest für die Höhe der finanziellen Entschädigungen der Werknutzung: höchstens zehn Prozent des Nutzungsertrages oder –aufwandes für die Urheberrechte. Die Tarife der SUISA unterliegen der Kontrolle der Eidgenössischen Schiedskommission und des Preisüberwachers. Der jährliche Umsatz der SUISA beträgt durchschnittlich CHF 140 Mio. Den gesetzlichen Rahmen für ihre Tätigkeit bildet das Bundesgesetz über das Urheberrecht von 1992. Die Aufsicht übt das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) aus. Die SUISA beschäftigt rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zürich und Lausanne. www.suisa.ch Fragen und Antworten zum Urheberrecht im Bildungsbereich Urheberrecht allgemein Ist das Geistige Eigentum ein Menschenrecht? Ja. Art. 27 der UNO-Menschenrechtserklärung lautet: «Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohlstand teilzunehmen.» «Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.» Neben dem Menschenrecht auf freien Zugang zu künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen steht gleichwertig das Recht, als Urheberin/Urheber anerkannt zu werden und für 15 die Nutzung des eigenen Werks einen angemessenen Lohn zu erhalten. Die Urheberrechtsgesetze suchen deshalb einen Ausgleich im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Allgemeinheit am möglichst freien Zugang zu künstlerischen Werken und dem Interesse des Urhebers/der Urheberin, für ihre Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten. Urheber/Urheberin und Allgemeinheit sind aufeinander angewiesen. Ein guter Schutz für die Urheber/Urheberinnen und ihre Werke ist gleichzeitig ein Gewinn für diejenigen, die am kulturellen Leben teilnehmen, weil eine angemessene Vergütung Urheber/Urheberinnen anspornt, weitere Werke zu schaffen. Welche Werke sind geschützt? Alle Werke, die eine geistige Schöpfung der Literatur oder Kunst darstellen und individuellem Charakter haben, sind geschützt. Ob ein Werk geschützt ist, muss an Hand dieser Kriterien im Einzelfall geprüft werden. Darunter fallen insbesondere literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke, Werke der Musik, Werke der bildenden Kunst und Photographie, filmische, visuelle und audiovisuelle Werke (siehe Art. 2 URG). Auch Entwürfe und Teile aus Werken können Urheberrechtsschutz geniessen. Ist eine Idee geschützt? Ideen sind urheberrechtlich nicht geschützt. Musik Darf eine Lehrperson Musiknoten für das Schulorchester kopieren? Nein, das ist nicht zulässig. Das Kopieren für ein Schulorchester geht in jedem Fall über den erlaubten Schulgebrauch hinaus. Dieser ist im Prinzip beschränkt auf das Kopieren durch die Lehrperson für die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse. Doch in Bezug auf Musiknoten gibt es nach Gesetz an sich auch keinen erlaubten Schulgebrauch. Schweizerische und die meisten deutschen Verleger haben jedoch der SUISA die entsprechenden Rechte eingeräumt, so dass nur das Kopieren von Musiknoten von schweizerischen und den meisten deutschen Verlagen durch die Lehrperson für ihre Klasse erlaubt ist. (Link zu Merkblatt Musiknoten) Darf eine Schülerin Filmausschnitte oder Musik für ihre Maturarbeit verwenden? Ja, wenn die verwendeten Werke bzw. Werkteile der Erläuterung oder Veranschaulichung des bearbeiteten Themas dienen, ist dies durch das Urheberrechtsgesetz erlaubt (Zitatrecht). Das Recht zum Zitieren ist aber keinesfalls ein Freipass für übermässige Verwendung von geschützten Werken. Die zitierten Werke müssen in engem Zusammenhang mit dem Thema stehen und der Umfang des Zitates muss dem Zweck des Zitats angemessen sein. Zudem ist das Zitat als solches zu bezeichnen und mit einem Hinweis auf die Quelle zu versehen. Und: Werke der bildenden Kunst (Grafiken, Gemälde, usw.) dürfen nicht ohne Einwilligung der Berechtigten verwendet werden – auch nicht als Zitat. Darf eine Schülerin zur Überbrückung der Pausen bei einer Theateraufführung für Eltern am Klavier Lieder der Beatles aufführen? Nein, ausser die Aufführung der Lieder wird der SUISA angemeldet und abgerechnet. Das Musizieren an einem Anlass, an dem auch die Eltern teilnehmen, geht über den vom Gesetz erlaubten Schulgebrauch hinaus. Darf man mp3-Musikdateien vom Internet laden und im (Musik)Unterricht verwenden? Das ist nur erlaubt, wenn die Musikdateien von einer legalen Website heruntergeladen werden. Solche Angebote sind regelmässig kostenpflichtig. 16 Darf eine Lehrperson mit der Klasse ein bestehendes Lied mit einem neuen Text versehen und an einer Theateraufführung für Eltern aufführen? An Veranstaltungen zu musizieren, an denen Eltern teilnehmen, geht über den gesetzlich erlaubten Schulgebrauch hinaus. Ein bestehendes Lied mit einem neuen Text zu versehen ist zudem eine Bearbeitung und bedarf der Zustimmung des Berechtigten. Das ist in der Regel der Verlag oder, wenn das Lied nicht verlegt ist, der Urheber/die Urheberin. Liegt die Zustimmung vor, muss die Aufführung noch der SUISA angemeldet und abgerechnet werden. Im Rahmen des Schulgebrauchs, also innerhalb einer bestimmten Schulklasse, darf ein Lied neu getextet und so gesungen werden. Computerprogramme Darf eine Lehrperson ein erworbenes Computerprogramm für ihre Schülerinnen und Schüler kopieren? Computerprogramme sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Nur wenn die Lehrperson über eine entsprechende Lizenz verfügt, darf sie ein Computerprogramm für ihre Schülerinnen und Schüler kopieren. Besteht zwischen Computerprogrammen und anderen Werken ein Unterschied bezüglich des Urheberrechtes? Alle Verwendungsbefugnisse an einem Programm, das im Rahmen eines Arbeitsvertrages geschaffen worden ist, stehen ohne weiteres dem Arbeitgeber zu. Schreibt dagegen ein Journalist/eine Journalistin im Rahmen eines Arbeitsvertrages verschiedene Zeitungsartikel, so gehen nur diejenigen Verwendungsbefugnisse am Artikel an den Verleger über, die nötig sind, um die Zeitung herauszugeben. Wenn der Verleger zum Beispiel die Zeitung im Internet publizieren möchte, muss er sich diese Rechte vertraglich vom Journalist/von der Journalistin abtreten lassen. Bei Computerprogrammen erlischt der Urheberrechtsschutz 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers/der Urheberin des Computerprogrammes. Bei allen anderen Werken erlischt der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/der Urheberin. Internet Darf eine Schule oder eine Universität Arbeiten der Schülerinnen bzw. der Studierenden im Internet vorstellen? Darf sie nur Ausschnitte oder die ganzen Arbeiten zeigen? Die Schule/Universität muss die Studierenden bzw. die Vertreter der Schülerinnen und Schüler um Erlaubnis fragen, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre Werke im Internet gezeigt werden. Ohne Einwilligung dürfen weder Ausschnitte noch ganze Werke im Internet verwendet werden. Darf eine Schule auf der Homepage der Schule Texte, Bilder oder Filmausschnitte verwenden, die sie nicht selbst hergestellt hat? Nein. Da diese Homepage für einen unbeschränkten Kreis von Personen zugänglich ist, ist für das Zugänglichmachen dieser Werke auf dem Internet die Einwilligung der Urheber/Urheberinnen und Rechteinhaber/Rechteinhaberinnen einzuholen. Die Rechte für die Musik können bei der SUISA eingeholt werden. Für Bild und Text können die Rechte teilweise über die ProLitteris lizenziert werden. 17 Dürfen die Schülerinnen und Schüler mit dem Schulcomputer aus InternetTauschbörsen Musik- oder andere Dateien herunterladen, um diese anschliessend auf CD zu brennen? Nein, das ist verboten. Tauschbörsen funktionieren so, dass deren Teilnehmer/Teilnehmerinnen ihre Dateien (mit Musik, Filmen, Spielen usw.) allen übrigen Teilnehmern/Teilnehmerinnen der Tauschbörse zum Herunterladen zur Verfügung stellen. Dadurch werden urheberrechtlich geschützte Werke einem unbestimmt grossen Interessentenkreis zur Verfügung gestellt, was in jedem Fall über den gesetzlich erlaubten Eigengebrauch hinausgeht. Auch das Herunterladen von Dateien von einem solchen illegalen Angebot und das Herstellen (Brennen) einer Kopie davon ist nicht zulässig. Dürfen die Schülerinnen und Schüler in der Klasse oder im Pausenhof selbst gebrannte CDs, welche sie von im Handel erhältlichen Tonträgern kopierten, untereinander austauschen, einander verschenken oder verkaufen? Das URG erlaubt nur im Rahmen des Familien- und engen Freundeskreises das Anfertigen (Brennen) und Weitergeben von selbst gebrannten CDs. Schul- und Klassenkameraden zählen in der Regel nicht zum engen Freundeskreis. Das massenhafte Vervielfältigen und Weitergeben von CD-Kopien innerhalb der Schülerschaft ist nicht erlaubt. Dürfen die Schülerinnen und Schüler mit dem Schulcomputer im Handel erhältliche Musikaufnahmen auf den Server laden und im Internet einem breiten Publikum zum Download zur Verfügung zu stellen? Mit dem Kauf einer CD erwirbt man zwar das Eigentum an der CD, aber nicht alle Rechte an den darauf enthaltenen Aufnahmen. Man darf sie nur für sich selbst, für den Familienkreis und für den engen Freundeskreis kopieren. Eine erworbene CD darf nicht auf einen Server geladen und im Internet als Musikdatei einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler möchten ein so genanntes Web-Radio organisieren und einmal wöchentlich im Internet ein «Radio-Programm» mit Musik veranstalten. Welche Rechte müssen hier geklärt werden? Es sind die Rechte der Urheber/Urheberinnen, der Interpreten/Interpretinnen und der Phonogrammproduzierenden zu beachten. Die Rechte der Urheber/Urheberinnen können bei der SUISA eingeholt und abgegolten werden. SUISA zieht auch die Vergütungen für die Interpreten/Interpretinnen ein. Was die Rechte der Phonogrammproduzenten anbetrifft, muss man sich an die Schweizer Landesgruppe der IFPI (www.ifpi-schweiz.ch) wenden. Verwertungsgesellschaften (Schweiz: Suisa, Deutschland: GEMA) Wer erhält das durch die Verwertungsgesellschaften eingenommene Geld? Wie geschieht die Verteilung? Die Verwertungsgesellschaften verteilen das von ihnen eingenommene Geld an die ihnen angeschlossenen Kulturschaffenden, Verlage und Produzierenden (Mitglieder). In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein geht das Geld direkt an diese, im Ausland wird es den jeweiligen Schwestergesellschaften überwiesen, die es an ihre Mitglieder weiterverteilen. Bei der Verteilung wird soweit möglich angestrebt, dass jeder Künstler/jede Künstlerin das erhält, was seine/ihre Werke eingespielt haben bzw. in welchem Masse die Werke genutzt wurden. Fertig gelesen? Dann Kapitel abhaken. ❐ Test 2 -18www.mp3000.ch.vu Du kannst das Quiz unten auch unter www.mp3000.ch.vu online machen, markiere danach auf diesem Blatt die richtigen Lösungen! «?» Fragen zur Marche / Urheberrecht 1. Du kaufst eine Musik-CD im Laden für 25 Franken. Die Band erhält davon ca. A) 12.50 Franken B) 2.50 Franken C) 8.50 Franken 2. Die schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke heisst A) Suissa B) Suisa C) Suissair 3. Die Suisa sorgt dafür, dass A) die Bandmitglieder für ihren Auftritt entschädigt werden. B) die Musikindustrie noch mehr verdient. C) Komponisten eines Stückes entschädigt werden, wenn ihr Stück abgespielt wird. 4. Was ist geschützt? A) Eine gute Idee! B) Ein künstlerisches Werk, welches einen individuellen Charakter hat. C) Das Silberfischchen "Lepisma saccharina L." 5. Welche der folgenden Fragen kann man mit "ja" beantworten? A) Darf bei einer Theateraufführung ein Schüler in der Pause ein Beatles-Stück am Klavier spielen? B) Darf ich von einer Gratis-Musik-Download-Seite ein Stück herunter laden, um es in der Schule den anderen vorzuspielen? C) Darf ich von meiner gekauften CD meinem Freund eine Kopie erstellen? 6. Darfst du auf dem Schülercomputer aus einer Tauschbörse Musik runterladen und auf eine CD brennen? A) Ja, wenn ich die CD nicht weiter gebe oder höchstens einem Freund. B) Nein, das ist verboten. C) Nur dann, wenn ich die CD für den Schulunterricht verwende. -> www.mp3000.ch.vu -> Test 2 Test fertig gelöst? Dann Kapitel abhaken. ❐ 7. iTunes - Formate konvertieren -19- iTunes ist ein Musikverwaltungs-Programm von Apple, welches auf www.mp3000.ch.vu Windows wie Macintosh-Computern läuft und gratis downgeloadet werden kann (www.apple.com/chde/itunes). Neben dem Archivieren von Musikstücken erlaubt iTunes - Das Konvertieren in verschiedene Musik-Formate - Das Erstellen von „Play-Lists“ und das Uploaden in einen iPod - mp3-Player - Das Downloaden von Musik gegen Bezahlung - Das Brennen von Audio-CD‘s oder mp3-DC‘s - Das Hören von Pod-Casts (Radio-Programmen, Hörbüchern etc.) - etc. 1.) Öffne das Programm „iTunes“ Unter -> Bearbeiten -> Darstellungsoptionen kannst du wählen, welche Spalten im Hauptfenster angezeigt werden sollen: wähle mindestens die Felder „Datenrate, Dauer und Grösse“ an! Falls du sie nachher im Hauptfenster nicht findest, sind sie wahrscheinlich rechts „versteckt“: Scrolle entweder das Fenster nach rechts oder verkleinere die Spalten-Breiten. 2.) Lade nun unter www.mp3000.ch.vu unter Menu „iTunes“ das Stück „Kallali“ (Urheberrechtlich freigegeben durch den Komponisten / Interpreten) auf deinen Schreibtisch (lies dort die Anleitung genau durch, wie mans macht!), ziehe das mp3 danach in das iTunes-Fenster. 3? 3.) Dauer des Stückes? . . . . . . . . Datengrösse? . . . . . . . . Datenrate? . . . . . . . . . 4.) Umwandlung des Stückes in 32 kB/s -> Vorgehen: a.) Wähle -> iTunes -> Einstellungen Dann das Symbol „Erweitert“ anwählen. Auf „Importieren“ klicken, dann - „Importieren mit:“ MP3-Codierer“ - „Einstellung:“-> „Eigene....“ die 32 kB/s anwählen. Rest: dann: „alles o.k. „ und wieder schliessen. b.) Nun wählst du in der Wiedergabeliste das Stück „Kallali“ an und konvertierst es: Wähle -> „Erweitert“ -> „Auswahl konvertieren in mp3“ 5.) Dadurch wurde nun eine neue mp3-Datei mit 32 kB/s erzeugt. Höre dir nun das Stück an. Merkst du einen Qualitätsunterschied? Notiere: 4? Dauer des Stückes? . . . . . . . . Dateigrösse? . . . . . . . . Datenrate? . . . . . . . . . Qualität (beschreibend): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -206.) Wandle nun das eben erzeugte mp3 um in ein solches mit 160 kB/s Führe dazu die entsprechenden Schritte durch unter Punkt 4a. & b.) ! (Nicht unter „Eigene“, sondern im darüberliegenden Menu einstellen.) www.mp3000.ch.vu 5? Dauer des Stückes? . . . . . . . . Dateigrösse? . . . . . . . . Datenrate? . . . . . . . . . Qualität (beschreibend): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c.) Wie erklärst du dir, dass die Qualität trotz höherer Datenrate nicht verbessert wurde? d.) Worauf muss man also bei der Einstellung der Datenrate (Kompression) achten? *) Wenn du willst kannst du testen, ab welcher Datenrate du merkst, wann die Qualität abnimmt. Dazu komprimierst du, natürlich immer vom Original aus, in verschiedene Datenraten. Ein „Blindtest“ (der Nachbar spielt dir ab, ohne dass du weisst, mit welcher Datenrate abgespielt wird) macht das Resultat aussagekräftiger. 7.) Trotz dem Umstand, dass sich die Qualität eines Musikstückes nie erhöht, wenn man es „qualitativ höher“ abspeichert, kommt es vor, dass man eine mp3-Datei in eine AIFF-Datei (also CD-Qualität) umwandeln muss, z.B. um eine herkömmliche Musik-CD zu brennen. Dazu verwenden wir aber nicht das 32 kB/s -Stück mit der schlechten Qualität, sondern das original heruntergeladene Stück mit 128 kB/s ! Umwandlung des originalen „Kallali“- Stückes in das AIFF-Format Das funktioniert genau entsprechend: Führe die Konvertierung des original heruntergeladenen „Kallali“- Stückes durch, in dem du es umwandelst, nicht aber in ein mp3, sondern ins AIFF-Format (gemäss Punkt 4a. & b.) Bei 4b.) heisst es dann: Auswahl konvertieren in AIFF 6? Dauer des Stückes? . . . . . . . . Datengrösse? . . . . . . . . Datenrate? . . . . . . . . . Qualität (beschreibend): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.) Neue Wiedergabeliste erstellen: Unter dem Menu „Ablage“ erstellst du eine „Neue Wiedergabeliste“ und benennst sie „Übungen“. Dort hinein kannst du nun die „Kallali“Stücke ziehen. Korrigiere nun unter www.mp3000.ch.vu -> iTunes -> Lösungen 3 die Aufgaben 3.) bis 6.) ! Fertig korrigiert? Dann Kapitel abhaken. ❐ Jetzt gehts zum Kreuzworträtsel! ❐ Danach benötigst du eigene Musik-CD‘s von daheim oder von ... (du weisst noch, was erlaubt ist, aus Kapitel 6: „Urheberrecht“) 8. iTunes: Importieren & brennen einer CD Brennen einer CD - Welches Format? -21www.mp3000.ch.vu Entscheide dich für eines der beiden Formate Audio-CD oder mp3-CD, nachdem du folgenden Text unter A.) und B.) studiert hast: A.) Brennen einer herkömmlichen Audio-CD Ältere CD-Abspielgeräte können keine mp3-CD‘s abspielen. In diesem Fall brennst du eine Audio-CD im AIFF-Format, welche von allen Geräten gelesen werden kann. Du musst aber darauf achten, dass die Gesamtlänge der Stücke 70 Minuten resp. 700 MBytes nicht überschreitet! (Du siehst diese Angaben unten im Fensterrahmen der angewählten Playliste). Es ist nicht nötig, mp3-Stücke ins AIFF-Format zu konvertieren (wie S. 20 bei Punkt 7): Dies wird beim Brennen automatisch von iTunes im Hintergrund getan. B.) Brennen einer mp3-CD Auf einer mp3-CD kannst du etwa die 10-fache Spieldauer einer „normalen CD“ speichern (je nach Komprimierungsgrad der Stücke). Sie können von neueren CD-Playern oder DVDAbspielgeräten gelesen werden. 700 MBytes düfen auch hier nicht überschritten werden, die Gesamtzeit der Stücke kann aber mehrere Stunden dauern! Importieren ab eigenen Audio-CD‘s 1.) Bestimme zuerst, in welches Format deine CD konvertiert werden soll, also z.B. mp3-Codierer mit 128 kBit/s für „gute Qualität“. Dies hast du gelernt unter Punkt 4a.) S.19 2.) Lege deine CD ein und konvertiere die gewünschten Stücke -> (mehrere Stücke miteinander mittels Umschalttaste anwählen). 3.) Sie werden nun in der „Bibliothek“ abgelegt. Je nach CD-Typ musst du nun die Titelnamen und Interpreten (ev. Album) der Stücke selber eingeben. Tue dies im Ordner „Bibliothek“. 4.) Das selbe kannst du nun mit weiteren CD‘s tun. Import ab mp3-CD: Titel einfach in die Bibliothek ziehen (ohne konvertieren). 5.) Widergabelisten erstellst du unter „Ablage -> Neue Wiedergabeliste“: Erstelle so eine Liste mit dem Namen „Meine CD“ und „ziehe“ die gewünschten Titel aus der Bibliothek“ dort hinein. Achte unten in der Fensterleiste darauf, dass du 700 MB für eine mp3-CD oder 70 Minuten für eine Audio-CD nicht überschreitest! Wenn du ein Stück in einer Wiedergabeliste löschst, dann ist es immer noch in der Bibliothek enthalten. Du kannst es von dort aus erneut in eine (oder mehrere) Wiedergabeliste ziehen. Erst wenn es aus der „Bibliothek“ gelöscht wird, ist es „weg“. 6.) Anordnen der Reihenfolge der Stücke: Du kannst die Stücke nach verschiedenen Kriterien anordnen (nach Titelname etc.): Klicke einfach oben in die entsprechende Titelleiste. Freie Anordnung: Klicke auf die Spalte oben ganz links und verschiebe die Titel nach deiner Wahl. -22- Brennen der CD 7.) Die Brenngeschwindigkeit: www.mp3000.ch.vu Heutige CD-/ DVD-Rohlinge erlauben, bei entsprechender Hardware, hohe Brenngeschwindigkeiten. Die Brenngeschwindigkeit einer CD bezieht sich auf die Abspieldauer der CD in „Realtime“, also für eine ganze CD ca. 70 Minuten. Wird eine ganze CD mit 8-facher Geschwindigkeit gebrannt, so dauert dies also ca. 70 Min. / 8 = ca. 9 Min. Mit der Brenngeschwindigkeit verhält es sich etwa so, wie wenn du mit einem Bleistift rasch über ein Papier streichst: Je langsamer, desto dicker und deutlicher wird der Strich. Anderseits je schneller du darüber fährst, desto schwächer und verwischbarer wird er. Soll eine CD über mehrere Jahre noch lesbar bleiben, so sollte also keine zu grosse Brenngeschwindigkeit verwendet werden. Auch das Abspielen von „frischen“, schnell gebrannten CD‘s kann bei gewissen Abspielgeräten Probleme verursachen. Ich würde nicht schneller als mit 8-facher Geschwindigkeit brennen (oder sogar nur mit 4-facher Geschwindigkeit). 8.) Einstellen der Brenngeschwindigkeit: iTunes -> Einstellungen -> Erweitert -> Brennen Brenngeschwindigkeit A.) B.) 9.) Einstellen des Formats: Für eine Audio-CD klicke auf A.) Audio-CD Für eine mp3-CD klicke auf B.) MP3-CD 10.)- Klicke nun auf die Wiedergabeliste „Meine CD“ - Kontrolliere im Fensterrahmen unten, ob die zulässige Speicherkapazität der CD nicht überschritten wird (siehe Punkt 5.) - Klicke ein Mal auf „brennen“ - der CD-Brenner verlangt nun nach einem CD-Rohling. - Hole beim Lehrer einen CD-Rohling, Rohling einlegen, CD-Fach schliessen, und los gehts! „brennen“ CD-Rohlinge können nicht nur als Audio-CD oder mp3-CD gebrannt werden, sondern auch als Daten-CD oder Video-CD. Du erhälst sie in der Computerabteilung von Warenhäusern. Je nach Menge, Qualität und Hülle kostet eine weniger als einen Franken. Falls sich die Musik-CD auf einem Gerät schlecht abspielen lässt, versuche es mit einem anderen Rohling-Fabrikat. 9. CD - Label -23www.mp3000.ch.vu Beschriften der CD Jeder beschriebene Datenträger sollte beschriftet werden, damit du auch nach einem Tag noch weisst, was du darauf kopiert hast. Beschriften mit Stiften CD‘s und DVD‘s sollten nur mit speziell dafür vorgesehehen, lösungsmittelfreien Schreibern beschriftet werden. Diese sind meisens im Laden im selben Regal wie die Rohlinge zu finden. Beschriften mit Etiketten (Labels) Es wird gesagt, dass das Bekleben von CD‘s /DVD‘s mit Etiketten Leseprobleme verursachen kann, da durch den Klebstoff und die durchdiffundierende Druckerfarbe die beschriftete Seite (Pits) angegriffen werden kann. Natürlich ist eine CD mit einem schön gestaltenen Label auch eine Freude für das Auge. Also wenn mit Label: Erst recht CD mit langsamer Geschwindigkeit brennen! Ein gutes Programm für das Erzeugen von schönen Labels ist z.B: „Discus RE“, welches in der Brennsoftware „Toast Titanium“ als Demoversion enthalten ist (siehe „Links“ auf der Website). Im Programm können die meisten gebräuchlichen Produkte voreingestellt werden (jedes Selbstklebe-Etiketten-Fabrikat hat andere Abstände beim Ausdruck!) und die Labels für die CD wie auch für die Hülle gestaltet werden. Versuch nun ein cooles Label für deine CD und die CD-Hülle zu erstellen! Der Lehrer zeigt dir, welche Software du dafür verwenden kannst. Mache vor dem Einlegen der Selbstklebe-Labels einen Probe-Ausdruck! Aufkleben des Labels auf die CD Achtung: Dies ist eine heikle Sache! Einige Fabrikate liefern eine ZentrierHilfe mit. Wie die Selbstklebe-Etikette auch immer angebracht wird: Ein Verrutscher und CD und Label sind dahin! Schaue also lieber vorher jemandem zu, der es beherrscht und dir Tipps geben kann! 10. -24- Podcast www.mp3000.ch.vu Was ist «Podcast»? 1.) Was „Video-Podcast“ bedeutet erfährst du auf der nächsten Seite 25! 2.) Was ist das - RSS? RSS steht als Abkürzung für "Really Simple Syndication". RSS machts möglich, auf ganz einfache Weise immer auf dem Laufenden zu bleiben über neue Inhalte, ohne dass Du selbst die Seite durchsuchen musst. RSS-Informationen werden für verschiedene Sendungen zur Verfügung gestellt. Jedes Mal, wenn ein neuer Inhalt in diesen Rubriken oder Sendungen auf der Webseite publiziert wird, erhälst du dank RSS eine Meldung. 3.) Podcast Ausprobieren! Unter „Links“ von www.mp3000.ch.vu findest du einige Podcast-Links. Bevor du die Links dort ausprobierst, versuche einen oder mehrere dort vorgegebene Podcasts zu abonnieren, indem du: - Entweder : (Win): mit der rechten Maustaste auf das RSS-Zeichen klickst und "Link kopieren" wählst / (Mac): Ctrl-Taste und mit der Maus drauf klicken -> „Link kopieren“). und dann diesen Link überträgst ins iTunes ( -> Erweitert -> Podcast abonnieren... und dann mit „ctrl V“ oder „Apfel V“ einfügst). Die gewünschten Informationen sind dann abonniert -> Doppelklicken zum anhören! - oder noch einfacher: öffne neben dem Browser das iTunes. Dann: Browser-Fenster iTunes-Fenster das RSS-Symbol einfach ins iTunes-Fenster „ziehen“ -> Die Sendung ist abonniert! Zum Anhören darauf doppelklicken. MTW FÜR UNTERWEGS, MTW, SF 1 08.02.2006 18:37 Uhr TV -PROGRAMM SF TAGESSCHAU SF SPORT Home MTW Aktuelle Sendung Archiv DIENSTE Kontakt SF 1 SF METEO SF 1 MTW Aktuelle Sendung SF VIDEOS SF SHOP UNTERNEHMEN SENDUNGEN A-Z SITEMAP SF ZWEI MTW FÜR UNTERWEGS MTW als Video-Podcast-Pionier MTW im Tram, im Zug, in der Mittagspause? Jederzeit und überall auf dem brandneuen iPod mit Videofunktion oder dem Laptop? MTW übernimmt in der Schweiz die Pionierrolle und bietet die gesamte Sendung kostenlos als Video-Podcast an. Sie ist jeweils ab Freitagmorgen nach der Sendung verfügbar. Video-Podcast? Podcast setzt sich zusammen aus iPOD und BroadCAST, also dem portablen Musikplayer iPod und dem englischen Wort Broadcast, das hier für Massenverbreitung steht. AudioPodcasts erleben gegenwärtig einen Boom in Form von Radioprogrammen, die sich über das Internet und den PC auf iPods oder andere portable Musikplayer laden lassen. Oft handelt es sich dabei um privat Produziertes. Aber auch Radiostationen bieten inzwischen geeignete Inhalte auf diese Weise an, zum Beispiel "Echo der Zeit", die bekannte Nachrichtensendung von Radio DRS. Mit der Einführung des iPod mit Videofunktion von Apple lassen sich ganz neu auch Videoinhalte als Podcasts anbieten. Fachleute gehen davon aus, dass bald auch andere Anbieter geeignete Geräte in den Markt bringen und die kleinen Videoplayer zu einem neuen Konsumverhalten führen werden: Videos und TV-Programme unterwegs anschauen, unabhängig von fixen Sendezeiten. Der Download lässt sich mit geeigneter Software ("iTunes", siehe weiter unten) sogar abonnieren - neue Folgen werden damit automatisch auf den eigenen PC (Windows oder Macintosh) geladen und können vom PC/Mac auf den portablen Video-Podcastplayer kopiert werden. MTW direkt via Internet oder als Video-Podcast: Die Unterschiede Suchen Nächste Sendung 09.02.2006 20:55 MTW MTW als Video-Podcast Hinweise zum Download Themen per SMS Hier anmelden Signet als Klingelton Hinweise zum Download TV-Sponsor Seit einiger Zeit lässt sich MTW, wie andere Sendungen des Schweizer Fernsehens auch, zeitversetzt über das Internet abrufen. Zum Empfang des so genannten RealVideo-Streams ist allerdings eine permanente schnelle Internet-Verbindung nötig (ADSL oder Kabelnetz) und die Daten lassen sich nicht auf dem PC (Win/Mac) speichern, sondern nur "live" ansehen. Anders funktioniert der Video-Podcast: Dazu wird die Sendung zuerst über eine schnelle Internet-Verbindung auf den PC/Mac geladen ("downloading") und lässt sich anschliessend unabhängig vom Internet anschauen. Das kann direkt auf dem PC/Mac sein oder völlig mobil auf den neuen Video-Podcast-Playern. Der RealVideo-Stream ist schon wenige Minuten nach Ausstrahlung der Sendung verfügbar. Die Kodierung der PodcastDatei dauert etwas länger: Jeweils am Morgen nach der Sendung steht sie bereit. Was benötige ich, um MTW als Video-Podcast zu geniessen? - Eine schnelle Internet-Verbindung, zum Beispiel ADSL über die Telefonleitung oder das TV-Kabelnetz. - Einen PC (Windows oder Apple Macintosh). - Eine Software zum Herunterladen und Verwalten von Video-Podcasts, zum Beispiel iTunes von Apple (erhältlich für Win und Mac). - Einen Video-Podcastplayer (gegenwärtig nur neuster iPod mit Videofunktion von Apple). Wie funktioniert der Download des MTW-Video-Podcasts? Der Vorgang ist sehr einfach. Sinnvoll ist die Verwendung der aktuellen Version der Software "iTunes" (Gratisdownload für Win und Mac unter http://www.apple.com/chde/itunes/ ) Um den Download zu starten, benötigen Sie den Link zum MTW-Download. Er lautet: http://podcast.xobix.ch/sfdrs/mtw/mtw.xml Gehen Sie im Programm 'iTunes' ins Menü Erweitert, kopieren Sie obigen Link ins Fenster Podcast abonnieren und bestätigen Sie mit der Eingabetaste. Damit startet automatisch der Download für die aktuelle Ausgabe von MTW. Nach dem Herunterladen befindet sich die MTW-Datei auf der Festplatte ihres Computers. Und natürlich können Sie jetzt MTW bereits auf Ihrem PC/Mac anschauen. Wenn Sie einen der neuen iPod mit Videofunktion besitzen, lässt sich die Sendung mit Hilfe von iTunes auch automatisch auf diesen übertragen. Auf diese Weise können Sie MTW überall hin mitnehmen. Viel Spass! Achtung: Grosse Datenmenge! Das Herunterladen des MTW-Video-Podcasts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Der Grund: Die zu übertragende Datenmenge ist gross - eine einzelne, 40-minütige MTWAusgabe kann über 200 MB Speicherplatz beanspruchen. Mit einem Speichervolumen von 30/60 GB (zwei Modelle) können die beiden aktuellen iPod mit Videofunktion indes bis zu 75/150 Stunden Video beherbergen - je nach Bild- und Tonqualität. Wir von MTW haben uns entschlossen, eine gute Qualität anzubieten, was natürlich ein entsprechend grösseres Datenvolumen zur Folge hat. zurück Seite drucken http://www2.sfdrs.ch/sf1/mtw/merkblatt.php?docid=20051019_Podcast Seite 1 von 2