TEST 1

Transcription

TEST 1
&
Digitalisierte Musik - Ein Lehrgang
Anleitung - bitte genau lesen!
-1-
www.mp3000.ch.vu
Arbeite und lese dieses Programm Schritt für Schritt durch. Löse die Aufgaben (sie sind mit einem «?»
versehen) und die Tests gemäss den Anweisungen und korrigiere sie wie verlangt. Erledigte Kapitel
kannst du in den Kästchen ❐ abhaken. Neben dieser Broschüre (aktuelle Version unter www.mp3000.ch.vu)
benötigst du einen PC oder Mac mit Internetzugang (Highspeed von Vorteil) und CD-Brenner, iTunes,
Schreibzeug und eigene Musik-CD‘s. Bei schwierigen Aufgaben gehts zu zweit besser. Vom
Lehrer erhälst du dann einen CD-Rohling und CD-Etiketten. Zeitbedarf: ca. 6 - 8 Lektionen.
Inhalt
Name: . . . . . . . . . .
1.
❐
2.
❐ S. 3 Hörschäden
a. ❐
S. 2
S. 4
Was sind Schallwellen?
Aus der Presse
(zum Lesen)
b. ❐ web «Lärm» -> Schaue dir diesen Film unter www.mp3000.ch.vu an
3.
❐
S. 8
Tonträger / Formate
4.
❐
S. 9
Wie wird Musik digitalisiert?
❐ S.12 -> TEST 1
web
5.
❐
6.
❐ S.14 Urheberrecht
S.13
Wieviel verdient ein Musiker an einer CD?
❐ S.18 -> TEST 2
7.
❐
S. 19
&qr Ç
Download / Kopieren - Was ist legal?
web
iTunes: Formate konvertieren
❐ web -> Korrigieren der Lösungen 3 - 6
? r Â
❐ web -> Kreuzworträtsel
web
8.
❐
S. 21
9.
❐
S. 23
Gestalten eines coolen CD-Labels
10. ❐
S. 24
Podcast: Radiosendungen online
iTunes: Importieren & brennen einer CD
Bezirksschule Brugg 2006
Kopieren für schulische Zwecke erlaubt.
www.muetzenberg.com/mp3000
1. AKUSTIK - Schallwellen
-2www.mp3000.ch.vu
Schall sind Druckschwingungen, welche sich in einem Medium (Luft, Wasser, Erde)
ausbreiten. In der Luft hat der Schall eine Geschwindigkeit von ca. 340 Metern/Sekunde,
in Wasser ca. 1400 m/s und in Stahl 4800 m/s .
Aufgabe: Ein Blitz zuckt im Gewitterhimmel (Licht breitet sich viel schneller aus!). Wie weit etwa
bist du davon entfernt, wenn es vom Blitz bis zum Donner 6 Sekunden dauert?
Rechnung:
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
Die Charakteristik eines Tones wird durch drei Dinge festgelegt:
Wellenlänge / Frequenz
Die Frequenz
Ist die Anzahl Schwingungen pro Sekunde.
(Einheit 1 Hertz = 1 Hz und 1000 Hz = 1 kHz)
Hörbarer Frequenzbereich für:
Mensch (20 Jahre):
Mensch (35 Jahre):
Mensch (70 Jahre):
Hund
Katze
Delphin
Fledermaus
20 Hz 20 Hz 20 Hz 15 Hz 60 Hz 150Hz1 kHz -
20 kHz
15 kHz
5 kHz
50 kHz
65 kHz
150kHz
120kHz
Die Amplitude
Amplitude
1?
Zeit (Sekunden)
Periode einer Schwingung = 0.5 sek ->
Frequenz = 1 / 0.5 = 2 Schwingungen / sek = 2 Hz
Die Lautstärke ist abhängig von der Grösse der Auslenkung. Je grösser die Auslenkung oder
Amplitude ist, desto lauter der Ton. In elektrischen Geräten wird die Amplitude in Volt
gemessen, für Schallwellen wird sie in Dezi-Bel [dB] als Schalldruck angegeben.
Dabei bedeutet eine Erhöhung der dB‘s um 10 eine Verzehnfachung des Schalldruckes.
Beispiel: Bei 80 dB Lärmpegel (z.B. Fräsmaschine) ist eine Verständigung mit erhobener
Stimme möglich. Bei 90 dB (= 10-facher Lärm!) wird die Verständigung auch mit Rufen
schwierig. Lautsprecherbereich Rockkonzert (120 dB) -> 10‘000-fach lauter als Fräsmaschine!
Der Ton / Klang
Ein Klavierton tönt anders als ein Saxophon-Ton oder Hundegebell. Unterschiedliche Töne
haben unterschiedliche Wellenformen. Ein Sinus-Ton ist die reinste Wellenform. Alle Töne
können als Gemisch solcher Sinusschwingungen zusammen gesetzt werden. Ein reiner
Sinuston kommt in der Natur aber selten vor.
Tiefer Sinuston
Hoher Sinuston
Gesang z.B:
Amplitudenmoduliert
Fertig studiert? Dann Kapitel abhaken. ❐
2. Schallpegel - Hörschäden
-3-
Schallpegel eines Walkmans (mit Oktav-Spektrums-Anzeige)
www.mp3000.ch.vu
Das Ohr ist nicht bei allen Frequenzen gleich empfindlich. D.h. ein bestimmter Schalldruckpegel
wird bei hoher Frequenz (=hohe Töne) lauter empfunden als bei tiefer. So muss zur richtigen
Beurteilung die Empfindlichkeit des Messgerätes dem Ohr angepasst werden. Dazu werden
die tiefen (und die ganz hohen) Frequenzen abgeschwächt. Diese Gewichtung wird «ABewertung» genannt. («L» = Linear; «A» = A-Bewertet)
Zu langes, lautes Hören hören kann das Gehör schädigen (Cortisches Organ)!
Wie lange dürftest Du, gemäss der Tabelle unten rechts, Walkman mit der
2? Aufgabe:
Lautstärke hören, wie sie oben angezeigt wird (A-Wert = ca. 96 dB)?
- pro Woche . . . . . . . . . . .
- pro Tag . . . . . . . . . . . . .
Tabelle «Zulässige Schall-Einwirkungszeit»
Bsp: Mit 100 dB dürftest du dein Gehör während
einer Woche nur 2 Stunden lang belasten.
Diskothek
Schallpegel in Dezibel [dB]
Motorkettensäge
Zulässige wöchentliche Einwirkungszeit
Schmerzschwelle
Fräsmaschine
Fertig gelöst? Dann Kapitel abhaken. ❐
Schadensersatz: Viel Lärm um den Lärm - FAZ.NET - Gesellschaft
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Aktuell
Gesellschaft
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Hintergründe
Schadensersatz
Viel Lärm um den Lärm
Von Katja Gelinsky, Washington
Taub, weil die Musik zu
laut aufgedreht war?
Daran muß Apple
schuld sein!
02. Februar 2006 Wegen drohender Hörschäden durch iPod-Geräte hat ein Mann aus dem
Bundesstaat Louisiana den amerikanischen Computerkonzern Apple auf Schadensersatz verklagt. John
Kiel Patterson behauptet in seiner Klage, die er bei einem Bundesbezirksgericht im kalifornischen San
Jose einreichte, die populären tragbaren Musikabspielgeräte, die mit Kopfhörern ausgestattet sind,
seien „fehlerhaft im Design”. Ferner fehlten angemessene Warnhinweise. Apple warnt in der
Bedienungsanleitung für die iPods, das „dauerhafte Hörschäden” auftreten könnten, wenn
Musikabspielgeräte mit Kopfhörern auf hohe Lautstärke gedreht würden. Das Unternehmen werbe
aber zugleich dafür, „die Musik voll aufzudrehen”, wird in der Klageschrift gerügt. (Siehe auch:
Hörschäden durch MP3-Player: Wie neben einer Düsenturbine)
Der Kläger hatte sich 2005 einen iPod gekauft. Ob er Hörschäden habe, wisse er nicht, sagte sein
Anwalt Steve Berman aus Seattle. Aber darauf komme es auch nicht an. Entscheidend sei, daß iPods,
so wie sie gegenwärtig in den Vereinigten Staaten verkauft würden, wegen der Gefahr von Hörschäden
„nicht sicher” seien. Sein Mandant habe für ein Produkt bezahlt, daß „fehlerhaft” sei. Das Gesetz sage
ziemlich eindeutig, daß derjenige, der ein defektes Produkt verkaufe, zur Reparatur verpflichtet sei.
Zwischen Motorsäge und Preßlufthammer
Neben Schadensersatz in unbenannter Höhe verlangt der Kläger, daß Apple bessere Vorkehrungen
gegen mögliche Hörschäden treffen müsse. In der Klageschrift heißt es, iPods könnten mit 115
Dezibel eine Lautstärke erreichen, die schon bei einer Nutzung des Geräts von nur 28 Sekunden am
Tag zu Hörschäden führen könne. Die maximale Lautstärke eines iPod liege damit zwischen der einer
Motorsäge (110 Dezibel) und eines Preßlufthammers (120 Dezibel). Angeblich sind die iPods lauter als
digitale tragbare Musikabspielgeräte anderer Hersteller, weil Steven Paul Jobs, der Mitgründer von
Apple schwerhörig ist. Ben Knauss, ein früherer Manager des Unternehmens PortalPlayer, das an der
Entwicklung des iPod beteiligt war, behauptete 2004 in einem Interview mit der Multimedia-Zeitschrift
„Wired”, bei der Entwicklung des iPod sei die Lautstärke des Geräts mit Rücksicht auf Jobs
Schwerhörigkeit erhöht worden. Apple hat seit 2001 insgesamt mehr als 42 Millionen iPods verkauft.
In Frankreich hatte das Unternehmen die Geräte 2002 vorübergehend vom Markt nehmen und so
einstellen müssen, daß eine Lautstärke von 100 Dezibel nicht überschritten wird.
In der Klageschrift gegen Apple wird auch die Konstruktion der Kopfhörer gerügt, die zusammen mit
dem Abspielgerät geliefert werden. Die Einsteckkopfhörer werden in die Ohrmuschel eingesetzt. Damit
wachse die Gefahr von Hörschäden, da die Töne direkt und ungedämpft auf das Ohr träfen, rügt der
Kläger. Die meisten amerikanischen Ohrenärzte und Audiologen sagen jedoch, daß die Gefahr von
Hörschäden weniger von der Konstruktion der Kopfhörer als von der Lautstärke und der Zeitdauer der
Beschallung abhänge. Doch sagt der Audiologie-Professor Jerry Punch von der Michigan State
University, daß beim Einsatz von Einsteckkopfhörern schneller potentiell gefährliche Lautstärken
erreicht wrden. Zu ihm kämen Patienten im Alter von Anfang Zwanzig, deren Ohren audiologisch
betrachtet den Ohren von Patienten im Alter von 50 Jahren glichen. Amerikanische Kinderärzte
schätzen, daß 12,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von sechs bis 19 Jahren Anzeichen
1 von 2
7.2.2006 20:37 Uhr
Schadensersatz: Viel Lärm um den Lärm - FAZ.NET - Gesellschaft
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von Hörschäden zeigten, die auf übermäßige Lautstärke zurückzuführen seien.
„Sammelklage” gegen Apple?
Bislang scheint es in den Vereinigten Staaten keinen Fall zu geben, in dem Klägern, die Hörschäden
durch tragbare Musikabspielgeräte behaupten, Schadensersatz zugesprochen wurde. Patterson will
erreichen, daß seiner Klage der Status einer Sammelklage zuerkannt wird. Doch für das aufwendige
und langwierige Verfahren einer Sammelklage, das oft angestrebt wird, um den Druck auf die
verklagten Unternehmen zu erhöhen, müßten sich zunächst weitere Kläger mit ähnlichen
Beschwerden finden. Im Internet sucht das Unternehmen „Online Legal Marketing”, das juristische
Dienstleistungen anbietet und vermittelt, unabhängig von Pattersons Klage Personen, die Hörschäden
durch iPods erlitten haben und sich deshalb einer „möglichen Sammelklage” gegen Apple anschließen
möchten.
Pete Townshend warnt vor Taubheit
Kritik an den Hörgewohnheiten in Zeiten von MP3 kommt
auch von ungewohnter Seite. Pete Townshend, der Gitarrist
der ziemlich lauten Rockband „The Who”, machte vor
kurzem MP3-Fans darauf aufmerksam, daß das Hören von
Musik über Kopfhörer zu Taubheit führen könne. „Ich habe
unfreiwillig zur Erfindung und Verfeinerung eines Musiktyps
beigetragen, der seine eigenen Vertreter taub macht”,
schrieb er in einem Tagebucheintrag auf seiner Internetseite.
Der Verlust des Gehörs sei schrecklich, weil er nicht wieder
rückgängig gemacht werden könne. „Wenn ihr oder eure
Kinder einen MP3-Player wie etwa den iPod benutzen, mag
es euch ja jetzt noch ganz gutgehen. Aber mein Gefühl sagt
mir, daß euch schreckliche Probleme erwarten”, schrieb der
Musiker, dessen Gruppe für ihre ohrenbetäubenden Konzerte
bekannt ist.
Townshend will bald mit „The Who” auf Tour gehen und das
erste neue Studioalbum seit 1982 einspielen. Die Arbeit mit
Roger Daltrey an dem Album und der Tour seien aber
verschoben worden, „weil es in meinen Ohren laut klingelt”.
Heute müsse er nach jeder Session sein Gehör mindestens
36 Stunden lang schonen. Manchmal seien die Arbeiten an
Tonaufnahmen unmöglich. Townshend machte vor allem die
Arbeit mit Kopfhörern im Studio für seine Schwierigkeiten
verantwortlich. Townshend schrieb, nicht er allein leide an
den Folgen. John Entwistle, der inzwischen verstorbene
Bassist von „The Who”, habe oft in Konzerten den Takt
verfehlt, weil er nicht mehr richtig habe hören können. Auch
andere Musiker klagen über Hörverlust. So hat Phil Collins allerdings vermutlich auch vom Schlagzeugen - 60 Prozent
seiner Hörfähigkeit eingebüßt. Auch die Rapperin Foxy
Brown und die Sängerin Barbra Streisand klagen über
Beeinträchtigungen.
Text: F.A.Z. vom 3.Februar 2006
Bildmaterial: dpa
Zum Thema
Hörschäden durch MP3-Player: Wie neben einer Düsenturbine
© F.A.Z. Electronic Media GmbH 2001 - 2006
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2 von 2
7.2.2006 20:37 Uhr
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Hintergründe
Hörschäden
Wie neben einer Düsenturbine
Von Katharina Iskandar
Stein des Anstoßes für
die Ohrenärtze der
Neunziger: Der
Walkman
02. Februar 2006 In den achtziger Jahren war es der Besuch in der Disco, in den neunziger Jahren
der Walkman. Nun steht der MP3-Player, genauer gesagt der iPod der amerikanischen Firma Apple im
Verdacht, bei jungen Menschen schwere Hörschäden zu verursachen. Dean Garstecki, Professor für
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde an der Northwestern University in Chicago, warnte vor kurzem, daß
bei regelmäßiger Nutzung von MP3-Playern schon bei jungen Leuten ein „typischer Hörverlust” zu
beobachten sei, den man sonst nur von älteren Menschen kenne. Nach nur einer Stunde Musikhören
im Bereich zwischen 110 bis 120 Dezibel könne es zu Schäden im Gehör führen, die dem Besuch eines
Rockkonzerts gleichkämen. Auch in Deutschland mehren sich die Stimmen von Medizinern und
Physikern, die den beliebten Abspielgeräten skeptisch gegenüberstehen.
Im Gegensatz zum Walkman sei die Technologie der digitalen Abspielgeräte eine andere, sagt Markus
Meis, der als medizinischer Psychologe am Hörzentrum Oldenburg tätig ist. Bei den tragbaren
Kassettenspielern habe es damals sogenannte Limiter gegeben, die den Schallpegel reguliert hätten.
Bei MP3-Playern hingegen sei es, als stünde man „neben einer Düsenturbine”. Allein die Erhöhung von
sechs Dezibel sei eine Verdoppelung der subjektiv empfundenen Lautstärke. Hinzu komme, daß heute
fast ausschließlich Kopfhörer verwendet werden, die weit in den Gehörgang eingeführt werden.
Die Verantwortung liegt mein Nutzer
Laut einer Richtlinie dürfen MP3-Player, die in den EU-Ländern verkauft werden, die Grenze von 100
Dezibel nicht überschreiten. Daran hält sich auch die Firma Apple mit ihrem iPod, der in Amerika schon
Schalldichten von bis zu 120 Dezibel aufgewiesen hat. Was jedoch harmlos klingt, ist aus
medizinischer Sicht verheerend für das menschliche Gehör. Schon bei hundert Dezibel können die
Haarzellen im Innenohr dauerhaft geschädigt werden und Tinnitus oder andere lästige Erkrankungen
auftreten.
So könne man sich etwa an der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) orientieren; sie reguliert die
Richtwerte von Lärm am Arbeitsplatz. 90 Dezibel sind dort als Grenze angegeben. Alles, was darüber
liege, sei auf Dauer schädigend, sagt Medizinphysiker Wolfgang H. Döring von der Universitätsklinik für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Aachen. Wichtig sei eine entsprechende Erholungsphase, in der sich
das Gehör regenerieren könne. Wenn das Ohr jedoch dauerhaft beschallt werde und ein dumpfes
Geräusch entstehe, als habe man Watte im Ohr, deute das schon auf einen Schaden hin. „Tückisch ist
der emotionale Inhalt, den man mit Musik verbindet”, sagt Döring. Musiktöne würden angenehmer
wahrgenommen als Arbeitslärm, wie etwa ein Preßlufthammer oder eine Kettensäge. Das führe dazu,
daß man die Musik automatisch lauter stelle - anstatt sich vor dem Lärm zu schützen. „Letztlich”,
sagt Döring, „liegt die Verantwortung beim Nutzer.”
Gehör-Erkrankungen nehmen zu
Hasso von Wedel von der Universitäts-Klinik Köln hat mehrere MP3-Player verglichen und bei allen eine
Schalldichte von bis zu 90 Dezibel festgestellt. „Die Hörschäden bei Jugendlichen nehmen zu”, sagt er.
Das liege vor allem an den modernen Einsteckkopfhörern. „Seitdem diese auf dem Markt sind, haben
die Erkrankungen am Gehör zugenommen.” Im Gegensatz zu den alten Kopfhörern, die noch auf der
Ohrmuschel auflagen, bewirkten die Einsteckhörer eine Verdopplung der wahrgenommenen
Lautstärke. Allerdings liegt die hohe Zahl an jungen Tinnitus- und Hörsturzpatienten nicht nur am
1 von 2
7.2.2006 20:38 Uhr
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Schaue dir nun das Video
(Inhaltsverzeichnis: Punkt 2b) an und
betrachte die Links dort!
Bei Macintosh-Computer: Safari oder Firefox
als Browser verwenden, und nicht den
Explorer! (Er zeigt gewisse Seiten nicht
korrekt an).
3. Tonträger / Formate
Analog
-8-
Analog
www.mp3000.ch.vu
analog
Verstärker
platte
analog
Lautsprecher
Schall-
Mic
Verstärker
Mechanisch
Music-Cassette
Filter
MC
Filter
Magnetisch
Analog-Digital
Wandler
Digital-Analog
A
A
D
D
Wandler
digital (16 Bit)
digital (16 Bit)
CD
Optisch
DAT
Magnetisch
Digital
Digital
DatenDekompression
DatenKompression
Optisch
mp3CD
mp3Player
Daten-Kompression:
Harddisk oder Flash-Memory
Im AIFF-Format der CD werden die Daten 44‘100 Mal in der Sekunde abgelegt, egal ob dies für die
Wiedergabe des Signales nötig wäre (z.B. auch bei «völliger Stille»). Bei einer Datenkompression
wie bei „mp3“ werden nur dann viele Daten «gesampelt», wenn laute, hohe Töne im Musikstück
vorkommen. Bei leisen oder tiefen Tönen werden weniger Daten benötigt zur Wiedergabe. Somit
braucht die Abspeicherung eines Musikstückes im mp3-Format auch viel weniger Speicherplatz.
Je grösser die Kompression, desto kleiner die Datengrösse, desto geringer die Qualität.
Beispiel:
CD:
1411kBit/s
mp3 192 kBit/s
160 kBit/s
128 kBit/s
„höchste“ Qualität
40 MBytes für 4 Minuten
Höhere Qualität
Hohe Qualität
Gute Qualität
5.6 MBytes
4.7 MBytes
3.8 MBytes
„
„
„
Fertig studiert? Dann Kapitel abhaken. ❐
4. Wie wird Musik digitalisiert?
Analog-Digital-Converter ->
Im „Analog-Digital-Umwandler“ oder „Analog-Digital-Konverter“ wird
das analoge Schwingungssignal in ein Digitales umgewandelt.
-9www.mp3000.ch.vu
Digitale Signale können als „ja“ oder „nein“, „1“ oder „0“, „Strom“ oder „kein Strom“, „langer Strich“
oder „kurzer Strich“ gut abgespeichert und bearbeitet werden. Da pro Stelle nur eine „1“ oder eine
„0“ als Ziffer vorkommt, werden Zahlen so im Zweiersystem oder Binärsystem dargestellt.
Die Anzahl Bits besagt, auf wie viele Stellen genau eine Zahl dargestellt wird. Im Bild oben handelt
es sich um einen 14-Bit-Wandler, also 14 Stellen mit „0“ und „1“. Ein CD-Gerät oder mp3-Player
zerlegt die Amplitude der Töne auf 16 Bit genau. Dies erlaubt eine Auflösung der Amplitutde in
216 = 65‘536 Stufen oder Schritte. Diese „Stufen“ werden dann in einem Filter geglättet, so dass
ein gleichmässiges, stufenloses Signal (Kurve, Ton) erzeugt wird.
Die Abtastrate bedeutet, wieviel mal durch diese Weise die Amplitude gemessen wird. Bei einer
Audio-CD (AIFF-Format) ist dies 44‘100 Mal in der Sekunde! Dies erlaubt,Töne bis zu einer (für
junge Leute noch hörbare) Frequenz von 20 kHz zu zerlegen.
Aufgabe
«?»Versuche nun auf der nächsten Seite selber eine solche Umwandlung durchzuführen. Damits
(wenigstens ein bisschen :-) einfacher wird, nehmen wir einen 4-Bit-Wandler (24 = 16 Schritte).
- Zuerst wird das analoge Signal in Stufen zerlegt (Zeichne diese ein, die 3 ersten sind gemacht)
- Danach liest du den dezimalen Wert ab, z.B. 11, und trägst diesen in das Kästchen ein.
- Dieser wird nun ins Zweiersystem umgewandelt, wobei die oberste Stelle die Wertigkeit „8“ hat,
die nächste „4“, dann „2“ und zuletzt „1“. „11“ heisst also im Zweiersystem „1011“
- Diese Zahlen werden nun in Serie als Spur auf der CD eingebrannt (als „Pits“)
- Zuletzt wandeln wir das digitale Signal wieder in die Stufen um, ein Filter glättet anschliessend
die Kurve so, dass sie wieder dem Ursprungsklang entspricht.
4a. Wie werden Klänge auf einer Compact Disc (CD)
gespeichert und wieder abgespielt?
-10-
Analog-Signal
(CD: auf 1/ 65536 genau = 16 Bit = 2 Bytes)
Amplitude hier auf 1/16 genau (=4 Bit)
www.mp3000.ch.vu
Vervollständige!
16
14
12
11
10
8
6
4
2
0
1
2
3
4
«?» 5
6
7
8
9
Zeit (9 Abtastungen)
(CD: 44´100 Abtastungen pro Sekunde)
Analog-Digital Wandler (ADC)
Amplitudenwert Dezimal:
Binär:
(4 Bit)
Bsp. 11=
=8·1
+4·0
+2·1
+1·1
8
4
2
1
15
11
2
1
1
1
1
1
0
1
1
0
0
1
0
8
4
2
1
8 4 2 1 8 4 2 1 8 4 2 usw.
usw..
Spur auf CD 1 1 1 1 1 0 1 1 0 0 1 0
Digital-Signal - auf der CD als Vertiefungen = «Pits» eingeprägt ->
Beim Abspielen der CD wird das digitale Signal mit einem Laser
abgetastet und wieder in ein Analoges umgewandelt:
Digital-Analog-Wandler (DAC)
Analog-Signal
«?»
Hier wird das Digital-Signal
wieder in ein Analoges
umgewandelt, so dass es
wieder wie oben ausschaut
(und tönt). Rekonstruiere es!
16
14
12
10
8
6
4
2
0
1
2
3
4
5
6
7
8
In einem Filter wird das «eckige» Signal anschliessend geglättet.
9
Mü 1996
4b. Wie werden die Daten abgespeichert?
Wie bereits gesehen werden die Daten binär, z.B. als
„1“ (ein) oder als „0“ (aus) abgespeichert. Eine solche
Information nennt man Bit (Binary Digit).
-11www.mp3000.ch.vu
= 1 Bit
Eine Folge von acht Bits bilden ein Byte:
7. Bit
6. Bit
5. Bit
4. Bit
3. Bit
2. Bit
1. Bit
0. Bit
0
1
0
1
0
1
1
1
= 87 Dezimal
1 Byte
Aus acht Bits (= 1 Byte) lassen sich somit 28 = 256 Kombinationen erzeugen oder eine
Dezimalzahl von 0 bis 255. Dies reicht aus, um in einem Byte alle Buchstaben (gross und
klein), Ziffern 0-9 und Sonderzeichen) abzuspeichern. Ein Buchstabe auf dieser Seite, die
du eben liest, benötigt also 1 Byte Speicherkapazität.
Grössen
Statt 1000 m sagen wir kürzer 1 km, oder statt 1‘000‘000 Hz (Hertz) 1 MHz (Megahertz).
„Kilo“ oder „Mega“ sind also nichts anderes als Abkürzungen für eine Zahl.
So entsprechen
1 Kilobyte [KB]
(etwa) 1000 Bytes
1 Megabyte [MB]
1 Million Bytes
1 Gigabyte [GB]
1 Milliarde Bytes
1 Terabyte [TB]
1 Billion Bytes
Eine A4-Textseite benötigt mit 2000 Schriftzeichen also etwa 2 KB.
«?» Wieviel Musik kann auf einer Audio-CD-gespeichert werden?
Eine CD kann etwa 750 MB speichern. Dies entspricht . . . . . . . . . . . . . . . . Bytes
Für 16 Bit pro Sample (= Abtastung) werden also 2 Bytes benötigt.
Dividiere den oben erhaltenen Wert also durch 2,
und du erhälst die Anzahl gespeicherten „Samples“
. . . . . . . . . . . . . . . . Samples
Für 2 Spuren (Stereo) müssen wir den erhaltenen Wert
nochmals durch 2 dividieren
. . . . . . . . . . . . . . . . . Samples
In 1 Sekunde werden 44‘100 Samples gespeichert. Dividiere den
erhaltenen Wert durch 44‘100 und du erhälst die Anzahl Sekunden . . . . . . . . Sekunden
Und dies ergibt in Minuten (geteilt durch 60) eine Spieldauer von ca. . . . . . . . . Minuten
(Auf einer Daten-CD können nur ca 650 MB gespeichert werden, da etwa 100 MB für die
Rekonstruktion von ev. „verlorenen“ Bits (Verschmutzung) benötigt werden.)
Fertig gelöst? Dann Kapitel abhaken. ❐
Test 1
-12www.mp3000.ch.vu
A
«?»
Du kannst das Quiz unten auch unter www.mp3000.ch.vu online machen, markiere danach
auf diesem Blatt die richtigen Lösungen!
Fragen zur Akustik
1.
A)
B)
C)
Je grösser die Frequenz, desto
tiefer der Ton!
höher der Ton!
wärmer das Wetter!
2.
A)
B)
C)
Die
die
die
den
Amplitude sagt etwas aus über
Lautstärke.
Tonhöhe.
Klang.
3.
A)
B)
C)
Mit
ca.
ca.
ca.
96 dB darfst du täglich wie lange mp3-Player hören?
10 Minuten
2 Stunden
45 Minuten
4. Eine Erhöhung der Lautstärke von 70 dB auf 100 dB
entspricht
A) knapp einer Verdoppelung.
B) einer 1000-fachen Erhöhung.
C) einer 30-fachen Erhöhung.
5.
A)
B)
C)
Was ist ein „Pit“ ?
Vertiefungen in einer CD
Die Grundrecheneinheit eines Computers
Ein Schauspieler
6.
A)
B)
C)
Welche mp3-kompression erlaubt eine "gute" Hörqualität?
32 kB/s
240 kB/s
128 kB/s
7.
A)
B)
C)
Ein Mensch von 35 Jahren hört Frequenzen bis zu
20 kHz
15 Hz
15 kHz
8.
A)
B)
C)
Ein durch laute Schalleinwirkung geschädigtes Gehör
ist irreversibel defekt, d.h. nicht heilbar
kann durch viel Ruhe wieder geheilt werden.
kann ich durch lauter stellen meines mp3-Players wieder
wett machen.
-> www.mp3000.ch.vu -> Test 1
B
Korrigiere nun noch die anderen Arbeitsbläter unter www.mp3000.ch.vu -> Lösungen 1
Fertig korrigiert? Dann Kapitel abhaken. ❐
5. Wie viel verdient ein Musiker an einer CD?
-13www.mp3000.ch.vu
Ein Kuchendiagramm mit fünf Segmenten, das
zeigt, an wen wie sich die Kosten einer CD
aufteilen: 10 Prozent an den Musiker, 20 Prozent
kostet die Herstellung, 20 Prozent geht an die
Plattenfirma, 34 Prozent an den Handel, und 16
Prozent macht die Mehrwertsteuer aus. (Rechte:
WDR/dpa)
Es lässt sich kaum auf den Cent genau sagen, wie viel einem Künstler von den etwa
15 Euro bleiben, die ein Käufer im CD-Laden für ein Album bezahlt. Die exakten
Kosten und Beteiligungen sind ein gut gehütetes Geheimnis der Musikindustrie.
Aber es gibt zumindest Schätzungen, die relativ nahe an die Realität heranreichen
dürften.
Für die Kosten einer CD gilt eine einfache Faustregel: 16 Prozent kassiert der Staat
als Mehrwertsteuer. 34 Prozent gehen an den Handel. 20 Prozent kostet die
Herstellung, darin sind die Kosten für das Aufnahmestudio, das Pressen der CD
und die Verpackung enthalten. Weitere 20 Prozent decken die Kosten der
Plattenfirma für Verwaltung, Büroräume und Ähnliches ab. Dem Künstler bleiben
im Idealfall zehn Prozent – von denen er das meiste gleich weiterreichen muss:
Zum einen muss er von diesen zehn Prozent sein Management bezahlen und
häufig auch noch Zuschüsse für Marketing-Maßnahmen, Videoproduktionen und
ähnliches. Zum anderen besteht ein Teil dieser zehn Prozent aus Lizenzzahlungen
für die Nutzung seiner Musik, die die Verwertungsgesellschaft GEMA in seinem
Auftrag eintreibt. Ist er nicht selbst gleichzeitig der Autor der Stücke, die er
aufgenommen hat, bleibt ihm entsprechend weniger.
Diese Rechnung gilt auch nur für bereits etablierte Künstler mit großen
Verkaufszahlen. Die Kosten für Studio und Aufwand der Plattenfirma bleiben ja
gleich hoch, unabhängig davon, wie viel CDs verkauft werden. Und wenn ein Titel
sich zu verkaufen beginnt, muss häufig zunächst noch mehr in Werbung und
Marketing investiert werden – zu Lasten des Künstleranteils. Die Autorin Elke Fleing
geht in ihrem Buch "Live is Life" davon aus, dass eine Band bis zur ersten Goldenen
Schallplatte aus ihrem Anteil 500.000 Euro investiert. Erst ab dem dritten
erfolgreichen Album sind Gewinne möglich. In der Regel erhalten Künstler bei
Vertragsabschluss einen Vorschuss von ihrer Plattenfirma. Der ist häufig schnell
aufgebraucht, und so ist es gar nicht selten, dass selbst Künstler mit großen
Verkaufszahlen und Gold- und Platin-Schallplatten hohe Schulden haben.
(Autor: Johannes Hirschler - Stand vom 01.07.2005)
Fertig gelesen? Dann Kapitel abhaken. ❐
14
6. Urheberrecht
SUISA
Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer
Werke
Die SUISA (von Suisse Auteurs), 1923 gegründet, ist die Genossenschaft der
über 19'000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger der Schweiz und
Liechtensteins. Dank Gegenseitigkeitsverträgen mit rund 100 ausländischen
Schwestergesellschaften vertritt die SUISA das Weltrepertoire der Musik von
weltweit 1,7 Millionen Urhebern, Textautoren und Verlegern. Die SUISA
kümmert sich um die sog. kleinen Rechte, im Gegensatz zu den grossen
Rechten, welche Opern oder Musicals umfassen und von der SSA (Société
Suisse des Auteurs) wahrgenommen werden. Zu den kleinen Rechten gehören
u.a.: nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen theatralischer Werke,
Ballettmusik, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Die SUISA erteilt an
rund 90'000 Kunden (Konzertveranstalter, Plattenproduzenten, Radio- und
Fernsehstationen etc.) die Bewilligung zum Aufführen, Senden,
Weiterverbreiten und Vervielfältigen von Musik. Das Urheberrechtsgesetz
legt Kriterien fest für die Höhe der finanziellen Entschädigungen der
Werknutzung: höchstens zehn Prozent des Nutzungsertrages oder –aufwandes
für die Urheberrechte. Die Tarife der SUISA unterliegen der Kontrolle der
Eidgenössischen Schiedskommission und des Preisüberwachers.
Der jährliche Umsatz der SUISA beträgt durchschnittlich CHF 140 Mio. Den
gesetzlichen Rahmen für ihre Tätigkeit bildet das Bundesgesetz über das
Urheberrecht von 1992. Die Aufsicht übt das Institut für Geistiges Eigentum
(IGE) aus. Die SUISA beschäftigt rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in Zürich und Lausanne.
www.suisa.ch
Fragen und Antworten zum Urheberrecht im Bildungsbereich
Urheberrecht allgemein
Ist das Geistige Eigentum ein Menschenrecht?
Ja. Art. 27 der UNO-Menschenrechtserklärung lautet:
«Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich
der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohlstand
teilzunehmen.»
«Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich
aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren
Urheber er ist.»
Neben dem Menschenrecht auf freien Zugang zu künstlerischen und wissenschaftlichen
Leistungen steht gleichwertig das Recht, als Urheberin/Urheber anerkannt zu werden und für
15
die Nutzung des eigenen Werks einen angemessenen Lohn zu erhalten. Die
Urheberrechtsgesetze suchen deshalb einen Ausgleich im Spannungsfeld zwischen den
Interessen der Allgemeinheit am möglichst freien Zugang zu künstlerischen Werken und dem
Interesse des Urhebers/der Urheberin, für ihre Werke eine angemessene Vergütung zu
erhalten. Urheber/Urheberin und Allgemeinheit sind aufeinander angewiesen. Ein guter
Schutz für die Urheber/Urheberinnen und ihre Werke ist gleichzeitig ein Gewinn für
diejenigen, die am kulturellen Leben teilnehmen, weil eine angemessene Vergütung
Urheber/Urheberinnen anspornt, weitere Werke zu schaffen.
Welche Werke sind geschützt?
Alle Werke, die eine geistige Schöpfung der Literatur oder Kunst darstellen und
individuellem Charakter haben, sind geschützt. Ob ein Werk geschützt ist, muss an Hand
dieser Kriterien im Einzelfall geprüft werden. Darunter fallen insbesondere literarische,
wissenschaftliche und andere Sprachwerke, Werke der Musik, Werke der bildenden Kunst
und Photographie, filmische, visuelle und audiovisuelle Werke (siehe Art. 2 URG). Auch
Entwürfe und Teile aus Werken können Urheberrechtsschutz geniessen.
Ist eine Idee geschützt?
Ideen sind urheberrechtlich nicht geschützt.
Musik
Darf eine Lehrperson Musiknoten für das Schulorchester kopieren?
Nein, das ist nicht zulässig. Das Kopieren für ein Schulorchester geht in jedem Fall über den
erlaubten Schulgebrauch hinaus. Dieser ist im Prinzip beschränkt auf das Kopieren durch die
Lehrperson für die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse. Doch in Bezug auf Musiknoten
gibt es nach Gesetz an sich auch keinen erlaubten Schulgebrauch. Schweizerische und die
meisten deutschen Verleger haben jedoch der SUISA die entsprechenden Rechte eingeräumt,
so dass nur das Kopieren von Musiknoten von schweizerischen und den meisten deutschen
Verlagen durch die Lehrperson für ihre Klasse erlaubt ist. (Link zu Merkblatt Musiknoten)
Darf eine Schülerin Filmausschnitte oder Musik für ihre Maturarbeit verwenden?
Ja, wenn die verwendeten Werke bzw. Werkteile der Erläuterung oder Veranschaulichung des
bearbeiteten Themas dienen, ist dies durch das Urheberrechtsgesetz erlaubt (Zitatrecht). Das
Recht zum Zitieren ist aber keinesfalls ein Freipass für übermässige Verwendung von
geschützten Werken. Die zitierten Werke müssen in engem Zusammenhang mit dem Thema
stehen und der Umfang des Zitates muss dem Zweck des Zitats angemessen sein. Zudem ist
das Zitat als solches zu bezeichnen und mit einem Hinweis auf die Quelle zu versehen. Und:
Werke der bildenden Kunst (Grafiken, Gemälde, usw.) dürfen nicht ohne Einwilligung der
Berechtigten verwendet werden – auch nicht als Zitat.
Darf eine Schülerin zur Überbrückung der Pausen bei einer Theateraufführung für
Eltern am Klavier Lieder der Beatles aufführen?
Nein, ausser die Aufführung der Lieder wird der SUISA angemeldet und abgerechnet. Das
Musizieren an einem Anlass, an dem auch die Eltern teilnehmen, geht über den vom Gesetz
erlaubten Schulgebrauch hinaus.
Darf man mp3-Musikdateien vom Internet laden und im (Musik)Unterricht verwenden?
Das ist nur erlaubt, wenn die Musikdateien von einer legalen Website heruntergeladen
werden. Solche Angebote sind regelmässig kostenpflichtig.
16
Darf eine Lehrperson mit der Klasse ein bestehendes Lied mit einem neuen Text
versehen und an einer Theateraufführung für Eltern aufführen?
An Veranstaltungen zu musizieren, an denen Eltern teilnehmen, geht über den gesetzlich
erlaubten Schulgebrauch hinaus. Ein bestehendes Lied mit einem neuen Text zu versehen ist
zudem eine Bearbeitung und bedarf der Zustimmung des Berechtigten. Das ist in der Regel
der Verlag oder, wenn das Lied nicht verlegt ist, der Urheber/die Urheberin. Liegt die
Zustimmung vor, muss die Aufführung noch der SUISA angemeldet und abgerechnet werden.
Im Rahmen des Schulgebrauchs, also innerhalb einer bestimmten Schulklasse, darf ein Lied
neu getextet und so gesungen werden.
Computerprogramme
Darf eine Lehrperson ein erworbenes Computerprogramm für ihre Schülerinnen und
Schüler kopieren?
Computerprogramme sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Nur wenn die
Lehrperson über eine entsprechende Lizenz verfügt, darf sie ein Computerprogramm für ihre
Schülerinnen und Schüler kopieren.
Besteht zwischen Computerprogrammen und anderen Werken ein Unterschied
bezüglich des Urheberrechtes?
Alle Verwendungsbefugnisse an einem Programm, das im Rahmen eines Arbeitsvertrages
geschaffen worden ist, stehen ohne weiteres dem Arbeitgeber zu. Schreibt dagegen ein
Journalist/eine Journalistin im Rahmen eines Arbeitsvertrages verschiedene Zeitungsartikel,
so gehen nur diejenigen Verwendungsbefugnisse am Artikel an den Verleger über, die nötig
sind, um die Zeitung herauszugeben. Wenn der Verleger zum Beispiel die Zeitung im Internet
publizieren möchte, muss er sich diese Rechte vertraglich vom Journalist/von der Journalistin
abtreten lassen.
Bei Computerprogrammen erlischt der Urheberrechtsschutz 50 Jahre nach dem Tod des
Urhebers/der Urheberin des Computerprogrammes. Bei allen anderen Werken erlischt der
Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/der Urheberin.
Internet
Darf eine Schule oder eine Universität Arbeiten der Schülerinnen bzw. der Studierenden
im Internet vorstellen? Darf sie nur Ausschnitte oder die ganzen Arbeiten zeigen?
Die Schule/Universität muss die Studierenden bzw. die Vertreter der Schülerinnen und
Schüler um Erlaubnis fragen, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre Werke im Internet
gezeigt werden. Ohne Einwilligung dürfen weder Ausschnitte noch ganze Werke im Internet
verwendet werden.
Darf eine Schule auf der Homepage der Schule Texte, Bilder oder Filmausschnitte
verwenden, die sie nicht selbst hergestellt hat?
Nein. Da diese Homepage für einen unbeschränkten Kreis von Personen zugänglich ist, ist für
das Zugänglichmachen dieser Werke auf dem Internet die Einwilligung der
Urheber/Urheberinnen und Rechteinhaber/Rechteinhaberinnen einzuholen. Die Rechte für die
Musik können bei der SUISA eingeholt werden. Für Bild und Text können die Rechte
teilweise über die ProLitteris lizenziert werden.
17
Dürfen die Schülerinnen und Schüler mit dem Schulcomputer aus InternetTauschbörsen Musik- oder andere Dateien herunterladen, um diese anschliessend auf
CD zu brennen?
Nein, das ist verboten. Tauschbörsen funktionieren so, dass deren
Teilnehmer/Teilnehmerinnen ihre Dateien (mit Musik, Filmen, Spielen usw.) allen übrigen
Teilnehmern/Teilnehmerinnen der Tauschbörse zum Herunterladen zur Verfügung stellen.
Dadurch werden urheberrechtlich geschützte Werke einem unbestimmt grossen
Interessentenkreis zur Verfügung gestellt, was in jedem Fall über den gesetzlich erlaubten
Eigengebrauch hinausgeht. Auch das Herunterladen von Dateien von einem solchen illegalen
Angebot und das Herstellen (Brennen) einer Kopie davon ist nicht zulässig.
Dürfen die Schülerinnen und Schüler in der Klasse oder im Pausenhof selbst gebrannte
CDs, welche sie von im Handel erhältlichen Tonträgern kopierten, untereinander
austauschen, einander verschenken oder verkaufen?
Das URG erlaubt nur im Rahmen des Familien- und engen Freundeskreises das Anfertigen
(Brennen) und Weitergeben von selbst gebrannten CDs. Schul- und Klassenkameraden zählen
in der Regel nicht zum engen Freundeskreis. Das massenhafte Vervielfältigen und
Weitergeben von CD-Kopien innerhalb der Schülerschaft ist nicht erlaubt.
Dürfen die Schülerinnen und Schüler mit dem Schulcomputer im Handel erhältliche
Musikaufnahmen auf den Server laden und im Internet einem breiten Publikum zum
Download zur Verfügung zu stellen?
Mit dem Kauf einer CD erwirbt man zwar das Eigentum an der CD, aber nicht alle Rechte an
den darauf enthaltenen Aufnahmen. Man darf sie nur für sich selbst, für den Familienkreis
und für den engen Freundeskreis kopieren. Eine erworbene CD darf nicht auf einen Server
geladen und im Internet als Musikdatei einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt
werden.
Die Schülerinnen und Schüler möchten ein so genanntes Web-Radio organisieren und
einmal wöchentlich im Internet ein «Radio-Programm» mit Musik veranstalten. Welche
Rechte müssen hier geklärt werden?
Es sind die Rechte der Urheber/Urheberinnen, der Interpreten/Interpretinnen und der
Phonogrammproduzierenden zu beachten. Die Rechte der Urheber/Urheberinnen können bei
der SUISA eingeholt und abgegolten werden. SUISA zieht auch die Vergütungen für die
Interpreten/Interpretinnen ein. Was die Rechte der Phonogrammproduzenten anbetrifft, muss
man sich an die Schweizer Landesgruppe der IFPI (www.ifpi-schweiz.ch) wenden.
Verwertungsgesellschaften (Schweiz: Suisa, Deutschland: GEMA)
Wer erhält das durch die Verwertungsgesellschaften eingenommene Geld? Wie
geschieht die Verteilung?
Die Verwertungsgesellschaften verteilen das von ihnen eingenommene Geld an die ihnen
angeschlossenen Kulturschaffenden, Verlage und Produzierenden (Mitglieder). In der
Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein geht das Geld direkt an diese, im Ausland wird es
den jeweiligen Schwestergesellschaften überwiesen, die es an ihre Mitglieder weiterverteilen.
Bei der Verteilung wird soweit möglich angestrebt, dass jeder Künstler/jede Künstlerin das
erhält, was seine/ihre Werke eingespielt haben bzw. in welchem Masse die Werke genutzt
wurden.
Fertig gelesen? Dann Kapitel abhaken. ❐
Test 2
-18www.mp3000.ch.vu
Du kannst das Quiz unten auch unter www.mp3000.ch.vu online machen, markiere danach
auf diesem Blatt die richtigen Lösungen!
«?»
Fragen zur Marche / Urheberrecht
1. Du kaufst eine Musik-CD im Laden für 25 Franken. Die Band
erhält davon ca.
A) 12.50 Franken
B) 2.50 Franken
C) 8.50 Franken
2. Die schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber
musikalischer Werke heisst
A) Suissa
B) Suisa
C) Suissair
3. Die Suisa sorgt dafür, dass
A) die Bandmitglieder für ihren Auftritt entschädigt werden.
B) die Musikindustrie noch mehr verdient.
C) Komponisten eines Stückes entschädigt werden, wenn ihr
Stück abgespielt wird.
4. Was ist geschützt?
A) Eine gute Idee!
B) Ein künstlerisches Werk, welches einen individuellen
Charakter hat.
C) Das Silberfischchen "Lepisma saccharina L."
5. Welche der folgenden Fragen kann man mit "ja" beantworten?
A) Darf bei einer Theateraufführung ein Schüler in der Pause
ein Beatles-Stück am Klavier spielen?
B) Darf ich von einer Gratis-Musik-Download-Seite ein Stück
herunter laden, um es in der Schule den anderen vorzuspielen?
C) Darf ich von meiner gekauften CD meinem Freund eine Kopie
erstellen?
6. Darfst du auf dem Schülercomputer aus einer Tauschbörse
Musik runterladen und auf eine CD brennen?
A) Ja, wenn ich die CD nicht weiter gebe oder höchstens einem
Freund.
B) Nein, das ist verboten.
C) Nur dann, wenn ich die CD für den Schulunterricht verwende.
-> www.mp3000.ch.vu -> Test 2
Test fertig gelöst? Dann Kapitel abhaken. ❐
7. iTunes - Formate konvertieren
-19-
iTunes ist ein Musikverwaltungs-Programm von Apple, welches auf
www.mp3000.ch.vu
Windows wie Macintosh-Computern läuft und gratis downgeloadet werden
kann (www.apple.com/chde/itunes). Neben dem Archivieren von Musikstücken erlaubt iTunes
- Das Konvertieren in verschiedene Musik-Formate
- Das Erstellen von „Play-Lists“ und das Uploaden in einen iPod - mp3-Player
- Das Downloaden von Musik gegen Bezahlung
- Das Brennen von Audio-CD‘s oder mp3-DC‘s
- Das Hören von Pod-Casts (Radio-Programmen, Hörbüchern etc.)
- etc.
1.) Öffne das Programm „iTunes“
Unter -> Bearbeiten -> Darstellungsoptionen kannst du wählen,
welche Spalten im Hauptfenster angezeigt werden sollen:
wähle mindestens die Felder „Datenrate, Dauer und Grösse“ an! Falls du sie nachher im
Hauptfenster nicht findest, sind sie wahrscheinlich rechts „versteckt“: Scrolle entweder das Fenster
nach rechts oder verkleinere die Spalten-Breiten.
2.) Lade nun unter www.mp3000.ch.vu unter Menu „iTunes“ das Stück „Kallali“ (Urheberrechtlich
freigegeben durch den Komponisten / Interpreten) auf deinen Schreibtisch (lies dort die
Anleitung genau durch, wie mans macht!), ziehe das mp3 danach in das iTunes-Fenster.
3? 3.) Dauer des Stückes? . . . . . . . .
Datengrösse? . . . . . . . . Datenrate? . . . . . . . . .
4.) Umwandlung des Stückes in 32 kB/s -> Vorgehen:
a.)
Wähle -> iTunes -> Einstellungen
Dann das Symbol „Erweitert“ anwählen.
Auf „Importieren“ klicken, dann
- „Importieren mit:“ MP3-Codierer“
- „Einstellung:“-> „Eigene....“ die 32 kB/s anwählen.
Rest:
dann: „alles o.k. „ und wieder schliessen.
b.) Nun wählst du in der Wiedergabeliste das Stück „Kallali“ an und konvertierst es:
Wähle -> „Erweitert“ -> „Auswahl konvertieren in mp3“
5.) Dadurch wurde nun eine neue mp3-Datei mit 32 kB/s erzeugt. Höre dir nun das Stück an.
Merkst du einen Qualitätsunterschied? Notiere:
4? Dauer des Stückes? . . . . . . . .
Dateigrösse? . . . . . . . . Datenrate? . . . . . . . . .
Qualität (beschreibend): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
-206.) Wandle nun das eben erzeugte mp3 um in
ein solches mit 160 kB/s Führe dazu die
entsprechenden Schritte durch unter
Punkt 4a. & b.) ! (Nicht unter „Eigene“,
sondern im darüberliegenden Menu einstellen.)
www.mp3000.ch.vu
5?
Dauer des Stückes? . . . . . . . . Dateigrösse? . . . . . . . . Datenrate? . . . . . . . . .
Qualität (beschreibend): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c.) Wie erklärst du dir, dass die Qualität trotz höherer Datenrate nicht verbessert wurde?
d.) Worauf muss man also bei der Einstellung der Datenrate (Kompression) achten?
*) Wenn du willst kannst du testen, ab welcher Datenrate du merkst, wann die Qualität
abnimmt. Dazu komprimierst du, natürlich immer vom Original aus, in verschiedene
Datenraten. Ein „Blindtest“ (der Nachbar spielt dir ab, ohne dass du weisst, mit
welcher Datenrate abgespielt wird) macht das Resultat aussagekräftiger.
7.) Trotz dem Umstand, dass sich die Qualität eines Musikstückes nie erhöht, wenn man es
„qualitativ höher“ abspeichert, kommt es vor, dass man eine mp3-Datei in eine AIFF-Datei
(also CD-Qualität) umwandeln muss, z.B. um eine herkömmliche Musik-CD zu brennen.
Dazu verwenden wir aber nicht das 32 kB/s -Stück mit der schlechten Qualität, sondern das
original heruntergeladene Stück mit 128 kB/s !
Umwandlung des originalen „Kallali“- Stückes in das AIFF-Format
Das funktioniert genau entsprechend:
Führe die Konvertierung des original heruntergeladenen „Kallali“- Stückes durch, in dem du es
umwandelst, nicht aber in ein mp3, sondern ins
AIFF-Format (gemäss Punkt 4a. & b.)
Bei 4b.) heisst es dann: Auswahl konvertieren in AIFF
6?
Dauer des Stückes? . . . . . . . . Datengrösse? . . . . . . . . Datenrate? . . . . . . . . .
Qualität (beschreibend): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.) Neue Wiedergabeliste erstellen: Unter dem Menu „Ablage“ erstellst du eine „Neue
Wiedergabeliste“ und benennst sie „Übungen“. Dort hinein kannst du nun die „Kallali“Stücke ziehen.
Korrigiere nun unter www.mp3000.ch.vu -> iTunes -> Lösungen 3
die Aufgaben 3.) bis 6.) !
Fertig korrigiert? Dann Kapitel abhaken. ❐
Jetzt gehts zum Kreuzworträtsel!
❐
Danach benötigst du eigene Musik-CD‘s von daheim oder von ... (du
weisst noch, was erlaubt ist, aus Kapitel 6: „Urheberrecht“)
8.
iTunes: Importieren & brennen einer CD
Brennen einer CD - Welches Format?
-21www.mp3000.ch.vu
Entscheide dich für eines der beiden Formate Audio-CD oder mp3-CD,
nachdem du folgenden Text unter A.) und B.) studiert hast:
A.) Brennen einer herkömmlichen Audio-CD
Ältere CD-Abspielgeräte können keine mp3-CD‘s abspielen. In diesem Fall brennst du eine
Audio-CD im AIFF-Format, welche von allen Geräten gelesen werden kann. Du musst aber
darauf achten, dass die Gesamtlänge der Stücke 70 Minuten resp. 700 MBytes nicht
überschreitet! (Du siehst diese Angaben unten im Fensterrahmen der angewählten
Playliste). Es ist nicht nötig, mp3-Stücke ins AIFF-Format zu
konvertieren (wie S. 20 bei Punkt 7): Dies wird beim Brennen automatisch von iTunes im Hintergrund getan.
B.) Brennen einer mp3-CD
Auf einer mp3-CD kannst du etwa die 10-fache Spieldauer einer „normalen CD“ speichern (je
nach Komprimierungsgrad der Stücke). Sie können von neueren CD-Playern oder DVDAbspielgeräten gelesen werden. 700 MBytes düfen auch hier nicht überschritten werden, die
Gesamtzeit der Stücke kann aber mehrere Stunden dauern!
Importieren ab eigenen Audio-CD‘s
1.) Bestimme zuerst, in welches Format deine CD konvertiert werden soll, also z.B.
mp3-Codierer mit 128 kBit/s für „gute Qualität“. Dies hast du gelernt unter Punkt 4a.) S.19
2.) Lege deine CD ein und konvertiere
die gewünschten Stücke ->
(mehrere Stücke miteinander mittels
Umschalttaste anwählen).
3.) Sie werden nun in der „Bibliothek“
abgelegt. Je nach CD-Typ musst
du nun die Titelnamen und
Interpreten (ev. Album) der Stücke
selber eingeben. Tue dies im
Ordner
„Bibliothek“.
4.) Das selbe kannst du nun mit weiteren CD‘s tun.
Import ab mp3-CD: Titel einfach in die
Bibliothek ziehen (ohne konvertieren).
5.) Widergabelisten erstellst du unter
„Ablage -> Neue Wiedergabeliste“:
Erstelle so eine Liste mit dem Namen „Meine CD“ und „ziehe“ die
gewünschten Titel aus der Bibliothek“ dort hinein. Achte unten in der
Fensterleiste darauf, dass du 700 MB
für eine mp3-CD oder 70 Minuten für
eine Audio-CD nicht überschreitest!
Wenn du ein Stück in einer Wiedergabeliste löschst, dann ist es immer noch in der Bibliothek
enthalten. Du kannst es von dort aus erneut in eine (oder mehrere) Wiedergabeliste ziehen. Erst
wenn es aus der „Bibliothek“ gelöscht wird, ist es „weg“.
6.) Anordnen der Reihenfolge der Stücke: Du kannst die Stücke nach verschiedenen Kriterien anordnen (nach Titelname etc.): Klicke einfach oben in die entsprechende Titelleiste. Freie
Anordnung: Klicke auf die Spalte oben ganz links und verschiebe die Titel nach deiner Wahl.
-22-
Brennen der CD
7.) Die Brenngeschwindigkeit:
www.mp3000.ch.vu
Heutige CD-/ DVD-Rohlinge erlauben, bei entsprechender Hardware, hohe
Brenngeschwindigkeiten. Die Brenngeschwindigkeit einer CD bezieht sich auf die Abspieldauer
der CD in „Realtime“, also für eine ganze CD ca. 70 Minuten. Wird eine ganze CD mit 8-facher
Geschwindigkeit gebrannt, so dauert dies also ca. 70 Min. / 8 = ca. 9 Min. Mit der
Brenngeschwindigkeit verhält es sich etwa so, wie wenn du mit einem Bleistift rasch über ein Papier
streichst: Je langsamer, desto dicker und deutlicher wird der Strich. Anderseits je schneller du
darüber fährst, desto schwächer und verwischbarer wird er. Soll eine CD über mehrere Jahre noch
lesbar bleiben, so sollte also keine zu grosse Brenngeschwindigkeit verwendet werden. Auch
das Abspielen von „frischen“, schnell gebrannten CD‘s kann bei gewissen Abspielgeräten
Probleme verursachen. Ich würde nicht schneller als mit 8-facher Geschwindigkeit brennen (oder
sogar nur mit 4-facher Geschwindigkeit).
8.) Einstellen der Brenngeschwindigkeit:
iTunes -> Einstellungen -> Erweitert -> Brennen
Brenngeschwindigkeit
A.)
B.)
9.) Einstellen des Formats:
Für eine Audio-CD klicke auf A.) Audio-CD
Für eine mp3-CD klicke auf B.) MP3-CD
10.)- Klicke nun auf die Wiedergabeliste „Meine CD“
- Kontrolliere im Fensterrahmen unten, ob die zulässige Speicherkapazität der CD nicht
überschritten wird (siehe Punkt 5.)
- Klicke ein Mal auf „brennen“ - der CD-Brenner verlangt nun nach einem CD-Rohling.
- Hole beim Lehrer einen CD-Rohling, Rohling einlegen, CD-Fach schliessen, und los gehts!
„brennen“
CD-Rohlinge können nicht nur als Audio-CD oder mp3-CD
gebrannt werden, sondern auch als Daten-CD oder Video-CD. Du
erhälst sie in der Computerabteilung von Warenhäusern. Je nach
Menge, Qualität und Hülle kostet eine weniger als einen Franken.
Falls sich die Musik-CD auf einem Gerät schlecht abspielen lässt,
versuche es mit einem anderen Rohling-Fabrikat.
9. CD - Label
-23www.mp3000.ch.vu
Beschriften der CD
Jeder beschriebene Datenträger sollte beschriftet werden, damit du auch nach einem Tag
noch weisst, was du darauf kopiert hast.
Beschriften mit Stiften
CD‘s und DVD‘s sollten nur mit speziell dafür vorgesehehen, lösungsmittelfreien Schreibern
beschriftet werden. Diese sind meisens im Laden im selben Regal wie die Rohlinge zu
finden.
Beschriften mit Etiketten (Labels)
Es wird gesagt, dass das Bekleben von CD‘s /DVD‘s mit Etiketten Leseprobleme
verursachen kann, da durch den Klebstoff und die durchdiffundierende Druckerfarbe die
beschriftete Seite (Pits) angegriffen werden kann. Natürlich ist eine CD mit einem schön
gestaltenen Label auch eine Freude für das Auge. Also wenn mit Label: Erst recht CD mit
langsamer Geschwindigkeit brennen!
Ein gutes Programm für das Erzeugen von schönen Labels ist z.B: „Discus RE“, welches in
der Brennsoftware „Toast Titanium“ als Demoversion enthalten ist (siehe „Links“ auf der
Website). Im Programm können die meisten gebräuchlichen Produkte voreingestellt werden
(jedes Selbstklebe-Etiketten-Fabrikat hat andere Abstände beim Ausdruck!) und die Labels
für die CD wie auch für die Hülle gestaltet werden.
Versuch nun ein cooles Label für deine CD und die CD-Hülle zu erstellen! Der Lehrer
zeigt dir, welche Software du dafür verwenden kannst. Mache vor dem Einlegen der
Selbstklebe-Labels einen Probe-Ausdruck!
Aufkleben des Labels auf die CD
Achtung: Dies ist eine heikle Sache!
Einige Fabrikate liefern eine ZentrierHilfe mit. Wie die Selbstklebe-Etikette
auch immer angebracht wird: Ein
Verrutscher und CD und Label sind
dahin!
Schaue also lieber vorher jemandem
zu, der es beherrscht und dir Tipps
geben kann!
10.
-24-
Podcast
www.mp3000.ch.vu
Was ist «Podcast»?
1.) Was „Video-Podcast“ bedeutet erfährst du auf der nächsten Seite 25!
2.) Was ist das - RSS?
RSS steht als Abkürzung für "Really Simple Syndication". RSS machts möglich,
auf ganz einfache Weise immer auf dem Laufenden zu bleiben über neue
Inhalte, ohne dass Du selbst die Seite durchsuchen musst.
RSS-Informationen werden für verschiedene Sendungen zur Verfügung
gestellt. Jedes Mal, wenn ein neuer Inhalt in diesen Rubriken oder Sendungen
auf der Webseite publiziert wird, erhälst du dank RSS eine Meldung.
3.) Podcast Ausprobieren!
Unter „Links“ von www.mp3000.ch.vu findest du einige Podcast-Links. Bevor du die Links
dort ausprobierst, versuche einen oder mehrere dort vorgegebene Podcasts zu abonnieren,
indem du:
- Entweder :
(Win): mit der rechten Maustaste auf das RSS-Zeichen klickst und "Link
kopieren" wählst / (Mac): Ctrl-Taste und mit der Maus drauf klicken -> „Link
kopieren“).
und dann diesen Link überträgst ins iTunes ( -> Erweitert -> Podcast
abonnieren... und dann mit „ctrl V“ oder „Apfel V“ einfügst). Die gewünschten
Informationen sind dann abonniert -> Doppelklicken zum anhören!
- oder noch einfacher:
öffne neben dem Browser das iTunes. Dann:
Browser-Fenster
iTunes-Fenster
das RSS-Symbol einfach
ins iTunes-Fenster „ziehen“ ->
Die Sendung ist abonniert!
Zum Anhören darauf doppelklicken.
MTW FÜR UNTERWEGS, MTW, SF 1
08.02.2006 18:37 Uhr
TV -PROGRAMM
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MTW als Video-Podcast-Pionier
MTW im Tram, im Zug, in der Mittagspause? Jederzeit und überall auf dem brandneuen
iPod mit Videofunktion oder dem Laptop? MTW übernimmt in der Schweiz die Pionierrolle
und bietet die gesamte Sendung kostenlos als Video-Podcast an. Sie ist jeweils ab
Freitagmorgen nach der Sendung verfügbar.
Video-Podcast?
Podcast setzt sich zusammen aus iPOD und BroadCAST, also dem portablen Musikplayer
iPod und dem englischen Wort Broadcast, das hier für Massenverbreitung steht. AudioPodcasts erleben gegenwärtig einen Boom in Form von Radioprogrammen, die sich über das
Internet und den PC auf iPods oder andere portable Musikplayer laden lassen. Oft handelt
es sich dabei um privat Produziertes. Aber auch Radiostationen bieten inzwischen geeignete
Inhalte auf diese Weise an, zum Beispiel "Echo der Zeit", die bekannte Nachrichtensendung
von Radio DRS. Mit der Einführung des iPod mit Videofunktion von Apple lassen sich ganz
neu auch Videoinhalte als Podcasts anbieten. Fachleute gehen davon aus, dass bald auch
andere Anbieter geeignete Geräte in den Markt bringen und die kleinen Videoplayer zu
einem neuen Konsumverhalten führen werden: Videos und TV-Programme unterwegs
anschauen, unabhängig von fixen Sendezeiten. Der Download lässt sich mit geeigneter
Software ("iTunes", siehe weiter unten) sogar abonnieren - neue Folgen werden damit
automatisch auf den eigenen PC (Windows oder Macintosh) geladen und können vom
PC/Mac auf den portablen Video-Podcastplayer kopiert werden.
MTW direkt via Internet oder als Video-Podcast: Die Unterschiede
Suchen
Nächste Sendung
09.02.2006
20:55
MTW
MTW als Video-Podcast
Hinweise zum Download
Themen per SMS
Hier anmelden
Signet als Klingelton
Hinweise zum Download
TV-Sponsor
Seit einiger Zeit lässt sich MTW, wie andere Sendungen des Schweizer Fernsehens auch,
zeitversetzt über das Internet abrufen. Zum Empfang des so genannten RealVideo-Streams
ist allerdings eine permanente schnelle Internet-Verbindung nötig (ADSL oder Kabelnetz)
und die Daten lassen sich nicht auf dem PC (Win/Mac) speichern, sondern nur "live"
ansehen. Anders funktioniert der Video-Podcast: Dazu wird die Sendung zuerst über eine
schnelle Internet-Verbindung auf den PC/Mac geladen ("downloading") und lässt sich
anschliessend unabhängig vom Internet anschauen. Das kann direkt auf dem PC/Mac sein
oder völlig mobil auf den neuen Video-Podcast-Playern. Der RealVideo-Stream ist schon
wenige Minuten nach Ausstrahlung der Sendung verfügbar. Die Kodierung der PodcastDatei dauert etwas länger: Jeweils am Morgen nach der Sendung steht sie bereit.
Was benötige ich, um MTW als Video-Podcast zu geniessen?
- Eine schnelle Internet-Verbindung, zum Beispiel ADSL über die Telefonleitung oder das
TV-Kabelnetz.
- Einen PC (Windows oder Apple Macintosh).
- Eine Software zum Herunterladen und Verwalten von Video-Podcasts, zum Beispiel iTunes
von Apple (erhältlich für Win und Mac).
- Einen Video-Podcastplayer (gegenwärtig nur neuster iPod mit Videofunktion von Apple).
Wie funktioniert der Download des MTW-Video-Podcasts?
Der Vorgang ist sehr einfach. Sinnvoll ist die Verwendung der aktuellen Version der
Software "iTunes" (Gratisdownload für Win und Mac unter
http://www.apple.com/chde/itunes/ )
Um den Download zu starten, benötigen Sie den Link zum MTW-Download. Er lautet:
http://podcast.xobix.ch/sfdrs/mtw/mtw.xml
Gehen Sie im Programm 'iTunes' ins Menü Erweitert, kopieren Sie obigen Link ins Fenster
Podcast abonnieren und bestätigen Sie mit der Eingabetaste. Damit startet automatisch
der Download für die aktuelle Ausgabe von MTW. Nach dem Herunterladen befindet sich die
MTW-Datei auf der Festplatte ihres Computers. Und natürlich können Sie jetzt MTW bereits
auf Ihrem PC/Mac anschauen. Wenn Sie einen der neuen iPod mit Videofunktion besitzen,
lässt sich die Sendung mit Hilfe von iTunes auch automatisch auf diesen übertragen. Auf
diese Weise können Sie MTW überall hin mitnehmen. Viel Spass!
Achtung: Grosse Datenmenge!
Das Herunterladen des MTW-Video-Podcasts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Der
Grund: Die zu übertragende Datenmenge ist gross - eine einzelne, 40-minütige MTWAusgabe kann über 200 MB Speicherplatz beanspruchen. Mit einem Speichervolumen von
30/60 GB (zwei Modelle) können die beiden aktuellen iPod mit Videofunktion indes bis zu
75/150 Stunden Video beherbergen - je nach Bild- und Tonqualität. Wir von MTW haben
uns entschlossen, eine gute Qualität anzubieten, was natürlich ein entsprechend grösseres
Datenvolumen zur Folge hat.
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http://www2.sfdrs.ch/sf1/mtw/merkblatt.php?docid=20051019_Podcast
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