Rede von Dr. Margot Käßmann - Evangelische Kirche in Deutschland
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Rede von Dr. Margot Käßmann - Evangelische Kirche in Deutschland
Anmerkungen zur Rolle der Religion in der europäischen Außenpolitik Brüssel, 9. Juli 2013 1. Reformation und Toleranz Toleranz und Reformation – ist das nicht eine völlig unpassende Kombination? Die Geschichte von Reformation und Gegenreformation steht doch geradezu für Intoleranz! Das beginnt mit dem Wettern Luthers gegen die „Papisten“, gegen den „Antichristen“, den er in Rom sieht, und der Erklärung durch Rom, er sei ein Ketzer, wie es die am 3. Januar 1521 erlassene Bulle „Decet Romanum Pontificem“ tat. Das hat Auswirkungen bis in unsere Tage, wenn sich etwa die Frage stellt, ob die 500jährige Wiederkehr der Veröffentlichung der 95 Thesen in Wittenberg 1517 ökumenisch gefeiert werden kann. Es ging den Reformatoren um theologische Fragen angefangen beim Ablasshandel, fortgeführt mit Fragen nach dem Verständnis von Kirche, Papst- und Priesteramt sowie des Abendmahls bzw. der Eucharistie. Die theologischen Auseinandersetzungen aber waren zum Teil auch von nicht-theologischen Faktoren bestimmt. Etwa von der Zuwendung der Fürsten bzw. vom Schutz durch sie oder aufgrund der Angst, vor politisch kaum mehr kontrollierbaren Aktionen. Und auch rein menschliche Faktoren spielten eine Rolle. Allzu gut ist das zu sehen bei der Abkehr Müntzers von Luther und der gegenseitigen Verachtung, die beide Männer entwickelten. „Satan von Allstedt“ und „Sanftleben zu Wittenberg“ gehören noch zu den freundlicheren Formulierungen. Fortgeführt wurde die Intoleranz durch die Spaltung der reformatorischen Bewegung in ihre reformierte und ihre lutherische Variante, und auch mit der Trennung der so genannten „Schwärmer“ bzw. Täufer von der Reformation des Mainstream. Auch für das Zusammenleben der Religionen, eine der großen Herausforderungen unserer Zeit, hatte die Reformation Folgen. Luthers Schriften gegen die Juden haben dem Luthertum von Anfang an einen Antijudaismus mit auf den Weg gegeben, der seinen entsetzlichen Prof. Dr. Dr. h.c. Margot Käßmann | Botschafterin des Rates der EKD für das Reformationsjubiläum 2017 Evangelische Kirche in Deutschland | Charlottenstraße 53–54 | D-10117 Berlin Tel: +49 030 203 55 – 311 | Fax: +49 030 203 55 – 341 | [email protected] | www.ekd.de Höhepunkt im Versagen während der Zeit des Nationalsozialismus fand. Mit dem Islam befasste sich Luther weniger als Religion denn als Phänomen der Endzeit. In seiner Schrift „Vom Kriege wider die Türken“ sieht er 1529 „die Türkengefahr“ als Strafe Gottes. Auch mit solchen Äußerungen hat er der Kirche, die sich nach ihm benannte, keinen Weg der Toleranz gewiesen. Mit Reformation und Gegenreformation begann für Europa eine grausame und gewalttätige Geschichte der Intoleranz, in der Kriege ausgefochten wurden im Namen der konfessionellen Wahrheit vom Dreißigjährigen Krieg über die Bartholomäusnacht mit der Ermordung Tausender von Hugenotten bis hin zum blutigen Nordirlandkonflikt des 20. Jahrhunderts. Aber es wurde auch eine Geschichte der Intoleranz fortgeführt, in der Christen nicht für Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens eintraten. Gewalt, Vertreibung, Flucht und Auswanderung waren die Folge religiöser Intoleranz in Europa, deren Motive immer wieder verquickt waren mit machtpolitischen Interessen. Die Herausforderung des Zusammenlebens der Konfessionen und Religionen in Toleranz und Respekt ist ein historisches Erbe der Reformationszeit. Das gilt im Zeitalter der Säkularisierung auch für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Religion. Es ist gut, dass die Evangelische Kirche in Deutschland in der Lutherdekade, mit der sie sich auf das 500jährige Reformationsjubiläum 2017 vorbereitet, im Jahr 2013 bei aller Freude über die Errungenschaften auch die Schattenseiten der Reformation in den Mittelpunkt rückt.1 Und dass sie aufzeigen kann: es gibt in Europa eine Lerngeschichte der Toleranz, die wir erleben und feiern können. 2. Reformation und Religionsfreiheit Trotz aller negativen Erfahrungen liegt in der Reformation und ihrer Geschichte ein zentraler Ausgangspunkt für die Lerngeschichte der Toleranz in Europa bis hin zum Menschenrecht der Religionsfreiheit. So hält der Historiker Heinz Schilling in seiner letztes Jahr erschienenen Lutherbiografie fest, dass der Reformator „weder in den frühen Sturmjahren der Reformation noch je später (wollte), dass mit Gewalt und Töten für das Evangelium gestritten wird.“2 Und er macht deutlich, dass Luther zwar „Toleranz im modernen Sinne fremd“ war, er aber immer dafür eingetreten sei, „dass der Glaube eine innere, geistige Sache und dem Zugriff irdischer Mächte entzogen sei.“3 Insofern gibt es gute theologisch-reformatorische Grundlagen für religiöse Toleranz. Es ist eben jene Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Luther dazu bringt, klar zu seinen Überzeugungen zu stehen, die eine Grundlage bietet, jene Freiheit den anderen ebenso zuzugestehen. Ist jeder Mensch Geschöpf Gottes und Gottes Ebenbild, so ist jeder Mensch zu respektieren in seinen Überzeugungen, solange sie nicht die Grenze erreichen, die anderen jenen Respekt abspricht. Soll nicht „mit Gewalt und Töten“ gestritten werden, gilt es, gewaltfreie Formen des Dialogs zu suchen. Für den Reformator Philip Melanchthon war Friedenserziehung gar Teil des reformatorischen Bildungsverständnisses. 1 Vgl. auch das EKD Magazin „Schatten der Reformation. Der lange Weg zur Toleranz“, Hannover 2012. Heinz Schilling, Martin Luther, Rebell in einer Zeit des Umbruchs, München 2012, S. 209. 3 Ebd. S. 627. 2 |2| Es ist offensichtlich, dass die Kirchen der Reformation und auch die römisch-katholische Kirche heute in einem respektvollen Dialog zu den theologischen Differenzen stehen. Hier gab es definitiv eine Lerngeschichte. Seit dem Beginn der ökumenischen Bewegung Anfang des 20. Jahrhunderts hat sich eine Diskussionskultur entwickelt, die sich in unzähligen Kommissionen zu Themen wie Taufe, Kirche, Eucharistie und Amt bilden, aber auch im Alltag der Gemeinden vor Ort. Schon im Zeitalter der Reformation aber setzte das Ringen um ein Miteinanderleben in Frieden ein. Beim Augsburger Reichstag 1555 wird der so genannte Augsburger Religionsfriede ausgehandelt. Dort heißt es: wir ordnen an, „wollen und gebieten, daß künftig niemand … um keinerlei Ursachen willen … den anderen befehden, bekriegen, berauben… soll. Und damit solcher Landfriede auch in bezug auf die Religionsspaltung … desto beständiger … aufgerichtet und gehalten werde, sollen die kaiserliche Majestät, … auch Kurfürsten, Fürsten und Stände des Heiligen Reiches keinen Stand des Reiches der Augsburgischen Konfession wegen … gewaltsam überziehen … oder sonst gegen sein … Gewissen, Wissen und Wollen von dieser Augsburgischen Konfession, Religion, Glaube, Kirchengebräuche, Ordnungen und Zeremonien … in andere Wege drängen …, sondern bei solcher Religion … friedlich bleiben lassen.“4 Indem die Fürsten in ihren Herrschaftsgebieten den Glauben vorgeben soll für eine Abgrenzung der lutherischen und altgläubigen Kontrahenten gesorgt werden. Dem liegt bereits die Erkenntnis zugrunde, dass sich Glaubensfragen nicht mit Gewalt lösen lassen. Auch in anderen Regionen des Reiches wurde versucht, die religiösen Gegensätze von staatlicher Seite zu befrieden. Am 13. April 1598 wurde das Edikt von Nantes erlassen, das die Duldung der Hugenotten festschrieb oder im Edikt von Potsdam 1685, das im lutherischen Preußen die Religionsfreiheit reformierter Hugenotten festlegte. Es wurde also immer wieder gerungen um Strukturen der Toleranz, um ein gewaltfreies Nebeneinander, wenn nicht Miteinander der verschiedenen konfessionellen Ausprägungen des christlichen Glaubens. Aus dieser Lerngeschichte können wir schöpfen, denn sie zeigt: Es geht nicht um billige Kompromisse, sondern um hart errungenes Leben mit der Differenz. Was solches mühsam erwirkte Nebeneinander langfristig auch an konstruktivem Miteinander erbringen kann, zeigt die Leuenberger Konkordie von 1973, deren 40jähriges Jubiläum wir in diesem Jahr feiern können. Sie ist das Ergebnis eines jahrelangen Diskussionsprozesses zwischen den reformierten, unierten und lutherischen Kirchen Europas. Es werden Feststellungen hinsichtlich der Lehrverurteilungen der Reformationszeit mit Blick auf theologische Differenzen in Grundsatzfragen formuliert. In den Folgerungen heißt es: „Wo diese Feststellungen anerkannt werden, betreffen die Verwerfungen der reformatorischen Bekenntnisse zum Abendmahl, zur Christologie und zur Prädestination den Stand der Lehre nicht. Damit werden die von den Vätern vollzogenen Verwerfungen nicht als unsachgemäß bezeichnet, sie sind jedoch kein Hindernis mehr für die Kirchengemeinschaft.“5 So entsteht eine Toleranz, die aktiv ist, indem sie ermöglicht, dass trotz aller Verschiedenheiten eine gegenseitige 4 Heiko A. Oberman (Hg.), Die Kirche im Zeitalter der Reformation. Neukirchen 1981, S. 233. Quellen der Kirchengeschichte, Neuzeit 2. Teil, hg.v. Hans-Walter Krumwiede u.a. Neukirchen 1989 (3. Auflage), S. 217. 5 |3| Anerkennung als Kirche, eine gegenseitige Anerkennung der Ämter erfolgt und daher miteinander Abendmahl gefeiert werden kann. 1999 wurde in Augsburg die Gemeinsame Erklärung der Römisch-katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbundes zur Rechtfertigung unterzeichnet. Es wurde festgehalten: So wie die beiden Kirchen ihre Lehre heute formulieren, werden sie von den Verwerfungen des 16. Jahrhunderts nicht getroffen. Die Unterzeichnung der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung zur Gemeinsamen Erklärung in Augsburg am 31. Oktober war ein feierliches Ereignis. Es bedeutet nicht, dass nunmehr die Lehrbegriffe der unterschiedlichen Traditionen auf einem gleichen Verständnis beruhen, aber es wurde ein Schritt auf einem notwendigen Weg der Annäherung vollzogen. Schließlich: Bei seiner Vollversammlung in Stuttgart hat der Lutherische Weltbund am 22. Juli 2010 ein Schuldbekenntnis gegenüber den Mennoniten als geistlichen Erben der zur Reformationszeit brutal verfolgten Täuferbewegung (s.o.) abgelegt. Die Erfahrung des Anderen kann das Bewusstsein für das Eigene stärken. „Versöhnte Verschiedenheit“, ein Begriff, der für die lutherischen Kirchen im ökumenischen Gespräch das Ziel von Einheit umschreibt, könnte passend sein auch für die Suche nach einer theologischen Konzeption von religiöser Toleranz: Das Eigene lieben und leben, das Verschiedene respektieren und beides so miteinander versöhnen, dass gemeinsames Leben möglich ist, ohne die Differenzen zu vertuschen. Das könnte auch erweitert werden mit Blick auf Menschen ohne Glauben, indem sie als „verschieden“ respektiert und nicht von Vornherein als defizitär beschrieben werden. In einer säkularen Gesellschaft ist das ein zunehmend wichtiger Aspekt. Im Gegenzug ist selbstverständlich Voraussetzung, dass religiöse Menschen ebenso Respekt finden. 3. Reformatorische Werte und Außenpolitik Wie Intoleranz die Grundlagen für ein Miteinanderleben von verschiedenen Glaubensüberzeugungen und politischen Optionen zerstört, erleben wir immer wieder hochaktuell. Ich denke an jüngste Auseinandersetzungen in Ungarn, in Ägypten, in Indonesien. Aber auch in Deutschland zeigen Debatten etwa um die Beschneidung von Jungen als religiöses Ritual, um konfessionellen Religionsunterricht, die Auseinandersetzung um Moscheebauten oder das Tragen von Kopftüchern in staatlichen Einrichtungen aktuelles Ringen um Toleranz. Offensichtlich muss auch im Zeitalter der Trennung von Religion und Staat die notwendige Balance stets neu gefunden werden. Wenn ich über meinen Glauben nachdenke und Luthers These von der Freiheit eines Christenmenschen, die niemandem und jedermann gleichermaßen untertan ist, komme ich zu dem Schluss, dass ich den Glauben anderer tolerieren kann, gerade weil ich mich in meinem Glauben beheimatet weiß. Die Frage ist: Ruhe ich mit Glaubensgewissheit in meiner eigenen Religion? Ich bin überzeugt, wer das im Leben praktiziert, hat auch die innere Offenheit, zu respektieren, dass andere anders und anderes oder nicht im religiösen Sinne glauben. Gewiss, für mich ist Jesus Christus „der Weg, die Wahrheit und das Leben“. Aber das bedeutet nicht, dass ich nicht respektieren kann, dass für einen anderen Menschen Mohammed Gottes Prophet ist. Das erschüttert doch meinen Glauben nicht! Eine Glaubenshaltung, die an|4| deren Glauben nicht erträgt – tolerare meint ertragen – ist eher schwach, weil sie aus Angst davor hat, was eine Anfrage gar eignem Zweifel auslösen könnte. Wer den anderen bedroht, mit Worten, Gewalt und Waffen, kann nicht toleriert werden. Einem Dialog wäre dann jede Grundlage entzogen. Die Zugehörigkeit zu meiner Glaubensgemeinschaft, mit der ich Gottesdienst feiere, ist meine Freiheit, in der ich niemandem untertan bin. Mit dieser inneren Freiheit und Haltung stand Martin Luther vor dem Reichstag zu Worms. Der Satz „Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen“ ist Legende geworden für diese Freiheit des religiösen Denkens und des Einzelgewissens, auch wenn er vom Reformator selbst wohl so nie gesagt wurde. Konsequent weiter gedacht heißt das: gerade deshalb kann ich respektieren, dass andere Menschen anders glauben oder nicht glauben. Das ist meine Freiheit, in der ich jedermann untertan bin. Und am Ende kann ich Gott überlassen, wie dieses Geheimnis der verschiedenen Religionen sich einst nach dieser Zeit und Welt lüften wird. Mit Religionsvermischung oder Toleranz gegenüber Fundamentalismus hat das nichts zu tun. Ein zentrales Erbe der Reformation ist die allgemeine Grundbildung, die jedem Menschen ermöglicht werden soll. In seinem Brief an den „christlichen Adel deutscher Nation“ forderte Luther Schulen für alle, jeden Jungen, jedes Mädchen (!), gleich welcher sozialen Herkunft. Selbst lesen – wobei ihm vor allem die Bibel vor Augen stand – selbst denken, fragen, das eigene Gewissen schärfen, darum ging es ihm ebenso wie Melanchthon, Calvin und Zwingli. Mir scheint, dieses Erbe ist in unserer Zeit von besonderer Bedeutung. Fundamentalismus scheut Bildung und Aufklärung. Bildung aber ist der Schlüssel zur Überwindung von Armut, von Vorurteilen und Ressentiments. Insofern können Gewissensfreiheit und das Bildungsanliegen als reformatorisches Erbe der europäischen Außenpolitik als Grundpfeiler dienen, wo es um Armutsbekämpfung und Religionsfreiheit geht. Intoleranz beginnt da, wo ich meine Position zum alleinigen Wahrheitsbesitz erkläre und für mich kein Ringen um Wahrheit mehr denkbar ist. Ethische Diskurse zuzulassen, unterschiedliche Positionen einnehmen zu können, ohne die andere Position abgrundtief, ja hasserfüllt mit Vernichtungswillen versehen zu verurteilen, das ist das Gebot der Toleranz. Sie endet, wo Menschen in ihrem Selbstwert angegriffen werden, wo ihre Würde in Frage gestellt wird. Was also ist Toleranz? Zum einen meint sie nicht Gleichgültigkeit nach dem Motto, jeder Mensch möge nach der eigenen Façon selig werden. - - - Toleranz bedeutet Interesse am anderen, am Gegenüber, an der anderen Religion oder am Nicht-Glauben, an der anderen politischen oder ethischen Option. Dazu braucht es Begegnung und Zeit für Gespräche, Bereitschaft zum Zuhören. Es geht darum, die Differenz auszuhalten um des friedlichen Zusammenlebens willen. Dazu ist Respekt notwendig für die andere Position, auch wenn es für mich manchmal schwer zu ertragen ist. Aber Toleranz heißt nicht Grenzenlosigkeit. Wahre Toleranz wird ihre Grenze an der Intoleranz finden und alles daran setzen, sie im Recht klar zu regeln. |5| - Zum Respekt gehört die Achtung vor der Integrität des anderen. Wo sie durch Rassismus, Sexismus, Erniedrigung, Gewalt oder Gewaltandrohung verletzt wird, ist die Grenze der Toleranz überschritten. Der Göttinger Kirchenrechtler Michael Heinig hat das so zusammengefasst: „Toleranz meint in evangelischer Perspektive nicht, die Unterschiede zwischen den Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen zu ignorieren oder verleugnen. Doch sie prägt den Umgang mit der Differenz. …(Und:) Toleranz in evangelischer Perspektive ist auf Gegenseitigkeit angelegt, setzt diese jedoch nicht voraus.“ Das heißt, Toleranz meint keine statische Haltung, sondern ein dynamisches Geschehen auf Gegenseitigkeit. Und das gilt auch aktuell für Religionen und Gesellschaft. Nicht um Kleinmut oder Angst vor dem Konflikt geht es, sondern um streitbare Toleranz, die zur eigenen Position ermutigt, aber fähig ist zum Dialog, ja offen für Lernerfahrungen und Horizonterweiterungen. Mit einem solchen Toleranzbegriff und auf der Grundlage von Bildung trägt die reformatorische Bewegung langfristig zur Herausbildung des Menschenrechts auf freie Religionsausübung. Und das gilt es in der europäischen Außenpolitik zu verteidigen. In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich die Verabschiedung der Richtlinien zur Religions- und Gewissensfreiheit durch die EU-Außenminister am 24. Juni. Das europäische Parlament hat mit seinem Engagement wesentlich dazu beigetragen, dass diesem wichtigen Thema in dieser Form Rechnung getragen worden ist. Grundsätzlich ist eine höhere Sensibilisierung der EU-Diplomatie für Fragen der Religionsfreiheit begrüßenswert. Gerade in Staaten, die augenblicklich schwere politische Umwälzungen erfahren, wird der Umgang mit Religion und Religionsfreiheit ein elementarer Baustein für eine zukünftige, friedliche Gesellschaftsordnung sein. Die Richtlinien sind darüber hinaus eine hilfreiche Handlungsanweisung für EU-Diplomaten in Fragen der Religionsfreiheit und werden insbesondere den EU-Delegationen weltweit Orientierung in Konfliktsituationen geben. Auch wenn die Richtlinien an manchen Stellen noch präzisierungsbedürftig sind, insbesondere im Hinblick auf die kollektive Dimension der Religionsfreiheit, wurde mit ihrer Verabschiedung ein wichtiges Zeichen dafür gesetzt, dass der Schutz der Religionsfreiheit ein bedeutendes Anliegen europäischer Außenpolitik ist. Über die gebotene Stärkung der EU-Menschenrechtspolitik hinaus sollte der "Faktor Religion" aus kirchlicher Sicht fester Bestandteil der EU-Außenpolitik werden. Denn ohne ein Grundverständnis religionspolitischer und -soziologischer Zusammenhänge kann erfolgreiche Außenpolitik nicht gelingen. Das gilt für das Auswärtige Amt wie für den Europäischen Auswärtigen Dienst. Wissen um religiöse Hintergründe ist unabdinglich zum Verständnis fremder Kulturen, aber auch zur Konfliktprävention und Mediation in Krisenzeiten. 4. Religion als Faktor der Konfliktentschärfung Vor diesem Hintergrund ist es mir wichtig, Religion auch in ihrer friedensstiftenden Rolle zu beleuchten. Denn entgegen landläufigem Vorurteil besitzt Religion auch ein großes Friedenspotential, das in politischen Gewaltkonflikten durchaus deseskalierend wirken kann. |6| Immer wieder lässt sich auch heute Religion dazu verführen, Öl in das Feuer gesellschaftlicher Konflikte zu gießen. Mir liegt daran, dass Religionen Konflikte entschärfen und nicht länger verschärfen. Dazu gibt es gute und gelungene Beispiele. Religionsfreiheit wurde lange erkämpft und ist ein hohes Gut. Es gilt, sie zu verteidigen. Darum ist die Evangelische Kirche in Deutschland beispielsweise immer wieder dafür eingetreten, dass Muslime Moscheen bauen dürfen in Deutschland. Ebenso tritt sie dafür ein, dass christliche Gemeinden in der Türkei, in Indonesien und in Pakistan in aller Freiheit Kirchen bauen können. Wir fühlen uns verbunden mit Christinnen und Christen in aller Welt, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt werden. Aber die Religionsfreiheit hier einzuschränken dient gerade nicht der Freiheit in anderen Ländern. Die Frage ist, ob wir einen kritischen Blick auf unsere eigene Religion werfen können, das ist Aufgabe von Theologie. Können wir uns verständigen, dass unsere Verfassung für alle gilt und damit Religionsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit und auch Gleichberechtigung von Männern und Frauen aktiv befürwortet werden? Wenn diese Grundlagen gegeben sind, dürften auch Religionen friedlich nebeneinander in einem Land, auf einem Kontinent, in dieser Welt leben können. Gerade Religionen, die nationale Grenzen überschreiten, können dazu beitragen. Markus Weingardt hat in einer Studie zum Thema „Das Friedenspotential von Religionen“6 in mehreren Fallstudien gezeigt, dass religiös motivierte Akteure zur Verminderung von Gewalt in politischen Konflikten beitragen. Am Beispiel des Konfliktes zwischen Argentinien und Chile etwa, wird erkennbar, wie katholische Christen vermittelnd wirken konnten. In Kambodscha waren es buddhistische Mönche, die bei den Friedensverhandlungen eine zentrale Rolle spielten. Im Ost-Timor Konflikt war es Friedensnobelpreisträger Bischof Belo, der maßgeblichen Anteil daran hatte, dass die grausamen Verfolgungen der Weltöffentlichkeit überhaupt bekannt wurden. Wer die vierzig (!) Beispiele aus aller Welt in Weingardts Studie liest, kann nur staunen. Er kommt zu dem Schluss, dass Glaubwürdigkeit, Verbundenheit mit der Bevölkerung, emotionale Konfliktkompetenz und ein Vertrauensbonus entscheidend dafür sind, dass religiös motivierte Akteure erfolgreich in gewaltsamen Konflikten vermitteln. Vieles davon wird öffentlich kaum wahrgenommen. Was wissen wir eigentlich über die Vermittlungsbemühungen in Sambia oder Nicaragua, auf Sri Lanka oder im Kongo? Nehmen wir überhaupt wahr, was religiös motivierte Vermittler dort leisten? Nach der Lektüre der Studie bin ich überzeugt, dass wir viel zu sehr fixiert sind auf Selbstmordattentäter, die ihr grauenvolles Tun religiös begründen, auf Fundamentalisten, die meinen, im Namen Gottes sei Gewalt zu rechtfertigen und auf Kriegstreiber mit Kreuzzugsmentalität. Die Öffentlichkeit muss endlich auch sehen, was an mühseliger Friedensarbeit geleistet wird, oft ohne finanzielle Mittel allein mit der Kraft der Überzeugung und dem langen Atem, den Religion schenken kann. Hier liegt ein enormes Potential der Religionen, das viel bewusster ausgeschöpft werden sollte, auch in der europäischen Außenpolitik. 6 Vgl. Markus Weingardt, Religion Macht Frieden. Das Friedenspotential von Religionen,München 2007. |7|