Was Hinterbliebenen wirklich zusteht
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Was Hinterbliebenen wirklich zusteht
SUPERillu.de | AKTUELL Seite 1 von 4 Hinterbliebenenrente Was Hinterbliebenen wirklich zusteht Stirbt der Ehepartner, steht den Hinterbliebenen Geld zu. Erwerbstätige müssen sich allerdings ihr Einkommen anrechnen lassen. Von Christine Hunger Natürlich steht nach dem Tod eines geliebten Menschen nicht das Geld im Vordergrund. Doch irgendwann muss sich jeder Betroffene mit der Frage beschäftigen: Wie viel bleibt mir jetzt zum Leben? Eine Anlaufstelle ist dann die Rentenversicherung. Fast acht Millionen Menschen erhalten von ihr eine Hinterbliebenenrente - eine Witwen- oder Waisenrente. Einer von ihnen ist der 46-jährige Dresdner Roberto Lamm. „Auch ich wollte mich mit dem Thema Finanzen zuerst gar nicht näher befassen.“ Seine Frau starb vor einem Jahr an Krebs. Anspruch © Landgraf Beitragszeit Obwohl landläufig immer von »Witwenrente« die Rede ist, haben nicht nur Frauen Anspruch darauf. Seit 1985 das Hinterbliebenen-Recht grundlegend geändert wurde, sind Männer in dieser Hinsicht gleichberechtigt. Verstarb davor einer der Ehegatten, erhielt lediglich die Frau in jedem Fall eine Rente. Ein Witwer hatte nur einen Anspruch, wenn die Ehefrau im Jahr vor ihrem Tod mehr verdient hatte als er. Diese Regelung war jedoch für moderne Ehen nicht mehr tragbar. Inzwischen ist der Gesetzgeber sogar noch einen Schritt weitergegangen: Heute können auch Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft eine Hinterbliebenenrente beantragen. Kriterien Damit der hinterbliebene Partner Unterstützung beantragen kann, muss der Verstorbene in der Rentenversicherung eine Beitragszeit von mindestens fünf Jahren aufweisen. Diese »Wartezeit« gilt auch als erfüllt, wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine eigene Rente bezog, z.B. eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Antrag Eine Witwenrente muss beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Antragsformulare gibt’s bei den Zweigstellen vor Ort. Sie lassen sich auch unter www.deutscherentenversicherung.de aus dem Internet herunterladen. In manchen Fällen kommt der Antrag sogar von selbst ins Haus - wie bei Roberto Lamm. Da seine Frau aufgrund ihrer schweren Krankheit bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhielt, musste Lamm nach ihrem Tod die Zahlung einstellen lassen. „Der Antrag auf Hinterbliebenenrente kam dann automatisch“, erzählt er. Rentenhöhe Alter Wie hoch die Rente ausfällt, hängt zunächst vom Alter des Antragstellers ab. Unterschieden wird zwischen der »großen« und der »kleinen« Witwenrente. Die kleine Rente gibt es für Ehegatten, die zum Todeszeitpunkt ihres Partners jünger als 45 Jahre sind. Sie erhalten 25 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Das Geld wird bis maximal 24 Monate nach dessen Tod gezahlt. Erst ab 45 Jahre besteht Anspruch auf die große Witwenrente. Wer also zum http://www.superillu.de/framework/print/superstory_print_886906.html 21.01.2010 SUPERillu.de | AKTUELL Seite 2 von 4 Todeszeitpunkt des Partners erst 30 Jahre alt ist, bekommt zwei Jahre lang die kleine Witwenrente. „Danach steht dem Betroffenen keine Hinterbliebenenrente mehr zu“, erläutert Walter Glanz, Pressereferent der Deutschen Rentenversicherung Bund. Einen direkten Anspruch auf die große Witwenrente haben dagegen all jene, die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben oder ein Kind unter 18 Jahre erziehen. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. © Landgraf/SUPERillu (Bürokratie: Roberto Lamm wundert sich, wie wenig von seiner Hinterbliebenenrente nach Anrechnung des Einkommens übrig bleibt) Ausnahmen Die obigen Regelungen gelten zum einen für Ehepaare, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben. Eheschließungen vor diesem Datum können ebenfalls darunter fallen - aber nur, wenn beide Ehepartner nach dem 1.1.1962 geboren wurden. Daneben existiert allerings auch noch das alte Hinterbliebenenrecht - wonach Witwer bzw. Witwen sogar 60 Prozent der Rente des Verstorbenen erhalten. Das alte Recht gilt weiter, wenn ein Ehegatte vor dem 1.1.2002 verstorben ist - oder aber einer der Partner vor dem 1.1.1962 geboren und die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde. Anrechnung Kürzung Selbst wenn klar ist, dass ein Betroffener Anspruch auf Witwenrente hat, muss die endgültige Höhe der monatlichen Zahlung erst ermittelt werden. Grund: Auf die Rente wird das Einkommen angerechnet (§97 Sozialgesetzbuch VI, §18a bis 18e SGB IV). Und da ist die Überraschung oft groß: „Mich hat wirklich gewundert, was da alles abgezogen wird“, sagt Roberto Lamm. Nach dem neuen Hinterbliebenenrecht wird auch sogenanntes Erwerbsersatzeinkommen wie Krankenoder Arbeitslosengeld angerechnet - außerdem Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrenten. Auch private Versorgungsrenten und Einnahmen aus Kapitalvermögen berücksichtigt die Rentenversicherung. Sonderfall „Bei mir wurde sogar die Auslöse mit angerechnet“, erzählt Roberto Lamm. „Das finde ich aber völlig unlogisch. Schließlich bekomme ich das Geld, weil ich woanders übernachten muss.“ Hintergrund: Lamm ist gelernter Baumaschinist und oft auf Montage. Als Ausgleich für die doppelte Haushaltsführung erhält er von seinem Arbeitgeber eine sog. Auslöse gezahlt. Durch die Anrechnung auf die Witwenrente schrumpfte diese von 120 auf 40 Euro. Nach Aussage der http://www.superillu.de/framework/print/superstory_print_886906.html 21.01.2010 SUPERillu.de | AKTUELL Seite 3 von 4 Rentenversicherung hat jedoch alles seine Richtigkeit. „Ist die Auslöse als Gehalt anzusehen, wird auch sie angerechnet“, erläutert Walter Glanz. Dies sei meist dann der Fall, wenn die Auslöse auch versteuert werden muss. Rechenweg Immerhin: Eigenes Einkommen wirkt sich auf die Hinterbliebenenrente nur aus, wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser beträgt 701,18 Euro (West) bzw. 616,18 (Ost). Für jedes Kind bis 18 Jahre gibt es 147,11 Euro (West) bzw. 130,70 Euro (Ost). Bevor allerdings diese Freibeträge angerechnet werden, werden bei Angestellten vom Bruttogehalt pauschal 40 Prozent für Steuer und Sozialabgaben abgezogen - und zwar unabhängig davon, ob die tatsächliche Belastung höher oder niedriger ist. Erst nach Abzug dieser Pauschale wird der Freibetrag angerechnet. Vom so ermittelten »anzurechnenden Einkommen« werden am Ende jedoch nur 40 Prozent tatsächlich auf die Witwenrente angerechnet. Rechte Widerspruch Wer der Meinung ist, dass sein Rentenbescheid nicht richtig ist, kann Widerspruch einlegen schriftlich und ohne bestimmte Formvorschriften. „Das ist innerhalb von vier Wochen möglich ab Erhalt des Bescheids“, so Renten-Experte Walter Glanz. Gut zu wissen: Der Widerspruch ist kostenfrei. Service Netzwerk In schweren Zeiten hilft oft der Austausch mit Leidensgenossen. Relativ unkompliziert funktioniert das beim Online-Portal www.verwitwet.de. Hier finden Betroffene neben Informationen u. a. auch Adressen von Ortsgruppen in ihrer Nähe. In Dresden hat Roberto Lamm eine solche Selbsthilfegruppe ins Leben gerufen. Fragen an Walter Glanz, Pressereferent der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin Warum bekommen manche Menschen weniger Witwenrente, wenn sie vom Westen in den Osten ziehen? Das liegt an den Freibeträgen. Diese werden relevant, wenn der Betroffene neben der Rente noch Einkommen bezieht. Für Erwachsene, die ihren Wohnsitz im Westen haben, liegt der Freibetrag bei 701,18 Euro. Liegt der Wohnsitz im Osten, sind es dagegen nur 616,18 Euro. Der Freibetrag Ost ist also niedriger, dadurch wird mehr Einkommen auf die Rente angerechnet. Infolgedessen sinkt deren Höhe. Zieht der Betroffene jedoch später zurück in den Westen, steht ihm wieder der höhere Freibetrag zu. Was ist das Sterbevierteljahr? Dabei handelt es sich um eine Sonderregelung. Sie gilt für Hinterbliebene, deren verstorbener Partner eine Rente bezogen hat. Man kann in diesem Fall diese Rente für die nächsten drei Monate im Voraus und ohne Abzug beantragen. Die Anträge gibt es in jedem Postamt. Die Post leitet diese auch weiter und zahlt den Betrag schließlich aus. Doch auch die meisten Bestattungsunternehmen übernehmen die Antragstellung. Können eigentlich auch Geschiedene eine Hinterbliebenenrente beantragen? Ja, grundsätzlich schon. Voraussetzung ist, dass die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde. Zudem muss der Verstorbene sowohl zum Zeitpunkt der Scheidung als auch im Jahr vor seinem http://www.superillu.de/framework/print/superstory_print_886906.html 21.01.2010 SUPERillu.de | AKTUELL Seite 4 von 4 Tod zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet gewesen sein und diesen auch gezahlt haben. Diese Regelung gilt deshalb nicht für in der DDR geschiedene Ehen. © Kirsten © 2010 SUPERillu.de http://www.superillu.de/framework/print/superstory_print_886906.html 21.01.2010