Fragen und Antworten zur Rürup-Rente
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Fragen und Antworten zur Rürup-Rente
Basis-Rente Fragen und Antworten zur Rürup-Rente Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Fragen zur Rürup-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 Was ist die Rürup-Rente?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wer hat die Rürup-Rente erfunden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seit wann gibt es die Rürup-Rente?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Warum fördert der Staat die private Altersvorsorge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie heißt die Rürup-Rente derBayerischen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Für wen ist die Rürup-Rente geeignet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Welche Vorraussetzungen muss ein Rürup-Produkt erfüllen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was passiert, wenn der Versicherte seinen Ruhestand im Ausland verbringen will? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.9 Was passiert, falls der Versicherte arbeitslos wird? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.10 Kann eine Rürup-Rente gepfändet werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 5 5 5 Fragen zur staatlichen Förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 2.14 2.15 3 4 4 4 4 4 4 4 Wie hoch ist die Förderung?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gibt es einen maximalen Förderbetrag? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie hoch ist der maximal absetzbare Betrag in 2008? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wird der Prozentsatz des absetzbaren Teils zum Jahr des Abschlusses festgeschrieben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sind Beiträge zur Rürup-Rente zusätzliche Sonderausgaben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was können Selbstständige steuerlich geltend machen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was können Beamte steuerlich geltend machen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Muss der Kunde einen Antrag auf Förderung stellen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wer zahlt die Förderung aus? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Was bedeutet Günstigerprüfung?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie sieht die steuerliche Situation vor Rentenbeginn aus? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie sieht die steuerliche Situation nach Rentenbeginn aus?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wie wird der zu versteuernde Anteil der Rente berechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bleibt der zu versteuernde Anteil der Rente immer gleich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5 5 6 6 6 7 7 7 7 7 8 8 8 8 Fragen zur Basis – Rente der Bayerischen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 Welchen Tarif bietet die Bayerische an? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Was sind die Vorteile der Basis – Rente der Bayerischen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kann die Basis – Rente der Bayerischen gekündigt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Was geschieht bei Tod des Versicherten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 An wen wird die Todesfall-Leistung ausgezahlt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Wie kann der Kunde während der Vertragslaufzeit an das Geld kommen? . . . . . . . . . 9 Wann können die Beiträge eingezahlt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ist eine Gesundheitsprüfung notwenig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ab wann kann die Rente bezogen werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Was bedeutet flexibler Rentenbeginn?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kann zu Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung gewählt werden? . . . . . . . . . . . 10 Wird die Basis-Rente der Bayerischen lebenslang gezahlt?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3 1 1.1 Allgemeine Fragen zur Rürup-Rente Was ist die Rürup-Rente? Die Rürup-Rente ist eine vom Staat geförderte Altersabsicherung. Dieses Modell soll gemeinsam mit der gesetzlichen Rente die Grundlage für ein finanzielles Auskommen im Alter bilden. Festgehalten im Alterseinkünftegesetz 2005. Während der Staat die Beiträge zur Rürup-Rente in der Ansparphase steuerlich fördert, müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen. 1.2 Wer hat die Rürup-Rente erfunden? Initiator des Modells war Dr. Bert Rürup. Er ist Professor und Vorsitzender des „Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ („Rat der Wirtschaftsweisen“). Zudem ist er Vorsitzender der „Rürup-Kommission“, der „Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen“. 1.3 Seit wann gibt es die Rürup-Rente? Die Rürup-Rente existiert seit 2005. 1.4 Warum fördert der Staat die private Altersvorsorge? Da die gesetzliche Rentenversicherung keinen sorgenfreien Lebensabend mehr garantieren kann, belohnt der Staat die Initiative zur privaten Vorsorge durch Förderprogramme wie Riester und Rürup. 1.5 Wie heißt die Rürup-Rente der Bayerischen? Der Name lautet: Basis-Rente der Bayerischen 1.6 Für wen ist die Rürup-Rente geeignet? Besonders zu empfehlen ist die Rürup-Rente für 왘 Selbstständige mit hoher Steuerbelastung. Selbstständig Tätige können weder die RiesterRente noch die betriebliche Vorsorge für ihre Altersabsicherung nutzen. Um ihnen aber dennoch einen Anreiz zur privaten Rentenvorsorge zu verschaffen, hat der Staat das Rürup-Modell entwickelt. 왘 Besser verdienende Angestellte. 왘 Ältere Anleger mit frei verfügbaren finanziellen Mitteln, zum Beispiel nach Auszahlung einer Lebensversicherung. 1.7 Welche Vorraussetzung muss ein Rürup-Produkt erfüllen? Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung an einige Bedingungen geknüpft. So dürfen Rürup-Produkte ausschließlich als Rente und frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden. Die Rürup-Rente ist 왘 nicht beleihbar, 왘 nicht vererblich, 왘 nicht veräußerbar, 왘 nicht übertragbar und 왘 nicht kapitalisierbar. 4 1.8 Was passiert, wenn der Versicherte seinen Ruhestand im Ausland verbringen will? Beschließt der Rentner, seinen Ruhestand im Ausland zu verleben, so müssen die steuerlichen Vergünstigungen, die er während der Ansparphase erhalten hat, an den Staat zurückgezahlt werden. 1.9 Was passiert, falls der Versicherte arbeitslos wird? Solange der Kunde sich noch in der Ansparphase befindet, fließt der angesparte Betrag nicht in die Berechnungen vom Arbeitslosengeld ein. Die Rente ist also auch trotz vorübergehender Erwerbslosigkeit gesichert. Der Kunde hat folgende Möglichkeiten: Die Aussetzung der Zahlungen oder den Vertrag weiter besparen. 1.10 Kann eine Rürup-Rente gepfändet werden? Rürup-Verträge können in der Ansparphase nicht gepfändet werden. In der Rentenphase kann jedoch der über den gesetzlichen Pfändungsgrenzen liegende Teil gepfändet werden. 2 2.1 Fragen zur staatlichen Förderung Wie hoch sind die begünstigten Beiträge für den Sonderausgabenabzug? Abzugsfähige Sonderausgaben sind Beiträge von jährlich bis zu 20.000 EUR (bei Verheirateten bis zu 40.000 EUR), abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. DieseAbziehbarkeit der Beiträge ist für den Übergangszeitraum von 2005 bis 2024 eingeschränkt. Im Jahr 2008 können bereits 66 % der Prämien beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Förderquote steigt anschließend um 2%-Punkte jährlich, bis 2025 die Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe abzugsfähig sind. Während der Staat die Beiträge zur Basis-Rente der Bayerischen in der Ansparphase steuerlich fördert, müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden. Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass aufgrund von Freibeträgen und einer geringeren Steuerprogression im Rentenalter nur minimale Steuerbeträge anfallen. 2.2 Gibt es einen maximalen Förderbetrag? Ja, der Staat fördert bis zu einem Höchstbetrag von: 왘 20.000 EUR für Alleinstehende. 왘 40.000 EUR für Ehepaare. 2.3 Wie hoch ist der maximal absetzbare Betrag in 2008? Im Jahr 2008 können maximal 13.200 EUR/26.400 EUR (Ledige/Verheiratete) bei der Steuer geltend gemacht werden. Rechenweg: 20.000 EUR/40.000 EUR x 66% = 13.200 EUR/ 26.400 EUR. 5 Beiträge, die darüber liegen, werden steuerlich nicht berücksichtigt, erhöhen jedoch die Gesamtleistung des Versicherungsvertrages. Die Förderquote steigt anschließend um 2%-Punkte jährlich (2009 = 68%), bis 2025 die Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe bis zu 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR abzugsfähig sind (siehe Punkt 2.1). 2.4 Wird der Prozentsatz des absetzbaren Teils zum Jahr des Abschlusses festgeschrieben? Nein, in jedem Jahr kann der in die Basis-Rente eingezahlte Beitrag mit dem dann geltenden Prozentsatz abgesetzt werden. Also im Jahr 2015 als Beispiel 80% der Einzahlungen (siehe Punkt 2.1), unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. 2.5 Sind Beiträge zur Rürup-Rente zusätzliche Sonderausgaben? Ja, seit Anfang des Jahres 2006 können die Beiträge zur Rürup-Rente als separater Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für private Vorsorgeaufwendungen z.B. für Kranken-, Haftpflicht-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge (Abschluss vor 2005) bleiben zusätzlich bestehen. Daher ist die Rürup-Rente für Freiberufler und Selbstständige besonders attraktiv. Für sie ist dies oftmals die einzige Anlageform, um steuervergünstigte Altersvorsorge zu betreiben. 2. 6 Was können Selbstständige steuerlich geltend machen? Ein Selbstständiger (ohne Einzahlungen in ein berufsständisches Versorgungswerk) kann den jeweiligen Höchstbetrag absetzen. In diesem Jahr können 66% der Rürup-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Rechenweg: 20.000 EUR/40.000 EUR x 66% = 13.200 EUR/ 26.400 EUR. 2008 können max. 13.200 EUR/ 26.400 EUR geltend gemacht werden. Zahlen Selbstständige oder Freiberufler Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk/in die gesetzliche Rentenversicherung ein, müssen diese Einzahlungen von dem Beitrag (maximal 20.000EUR/ 40.000 EUR) abgezogen werden. Beispiel: Selbstständiger Handwerker (ledig) Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung davon können 66% als Sonderausgaben geltend gemacht werden (1) Beitrag für Basis-Rente (600 EUR mtl. x 12) davon können 66% als Sonderausgaben geltend gemacht werden (2) Summe der Sonderausgaben, die geltend gemacht werden können (1)+(2) 12.000 EUR 7.920 EUR 7.200 EUR 4.752 EUR 12.672 EUR Für eine individuelle Berechnung der Rürup-Förderung benutzen Sie in Ihren Beratungsgesprächen bitte den Rürup-Rechner im BBV-Planer Vorsorge. 6 2.7 Was können Arbeitnehmer steuerlich geltend machen? Arbeitnehmer müssen ihre Einzahlungen zur gesetzliche Rentenversicherung von dem maximal abziehbaren Sonderausgaben-Beitrag (13.200 EUR/ 26.400 EUR) abziehen. Beispiel: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Renteversicherung jeweils 5.000 EUR, Beitrag zur Basis-Rente jährlich 2.400 EUR Arbeitnehmer-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 5.000 EUR Arbeitgeber-Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 5.000 EUR Beitrag zur Basis-Rente 2.400 EUR Gesamt-Versorgungsbeitrag 12.400 EUR Davon 66 % 8.184 EUR Abzüglich steuerfreier AG-Anteil 5.000 EUR Absetzbare Altersvorsorge-Aufwendungen 3.184 EUR Der Arbeitnehmer kann im Jahr 2008 Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 3.184 EUR als Sonderausgaben geltend machen. Davon entfällt auf den Beitrag zur Basis-Rente ein Abzugsbetrag von 1.584 EUR (66 % von 2.400 EUR). Für eine individuelle Berechnung der Rürup-Förderung benutzen Sie in Ihren Beratungsgesprächen bitte den Rürup-Rechner im BBV-Planer Vorsorge. 2.8 Was können Beamte steuerlich geltend machen? Da Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind, wird eine fiktive Beitragsleistung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur allgemeinen Rentenversicherung berücksichtigt (§ 10 Abs. 3 EStG). Dabei wird aus Vereinfachungsgründen jedoch maximal der Höchstbeitrag-Ost der gesetzlichen Rentenversicherung angesetzt (10.740 EUR im Jahr 2008). Dies hat der Gesetzgeber aus Gründen der Gleichbehandlung eingeführt, da diese Steuerpflichtigen sonst außerhalb ihrer Pflichtversorgung einen höheren steuerbegünstigten Rahmen zur privaten Altersvorsorge der Basisversorgung nutzen könnten als andere Arbeitnehmer. 2.9 Muss der Kunde einen Antrag auf Förderung stellen? Nein: Die Bayeriche bestätigt dem Kunden in einem Schreiben, wie viel Geld er in die Basis-Rente eingezahlt hat. Diesen Bescheid reicht der Versicherte zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt ein, das die Beiträge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. 2.10 Wer zahlt die Förderung aus Die Steuerersparnis wird direkt vom Finanzamt im Rahmen der persönlichen Steuerrückerstattung ausgezahlt. 2.11 Was bedeutet Günstigerprüfung? Im Rahmen der Günstigerprüfung wird das Steuerrecht, welches ab dem Jahr 2005 gilt, mit dem Steuerrecht, das bis Ende des Jahre 2004 galt, verglichen. Die günstigere der beiden Regelungen wird für den Verbraucher angewandt. Dieses Verfahren ist ganz besonders für Wenigverdiener vorteilhaft. Bis 2004 gab es für sämtliche Versicherungsbeiträge nur einen einheitlichen abzugsfähigen Vorsorgehöchstbetrag. 7 Seit 2005 werden die Vorsorgeaufwendungen bzw. Versicherungsbeiträge getrennt nach - Altersvorsorgeaufwendungen und - anderen Vorsorgeaufwendungen. Sei sind jeweils bis zu eigenständigen Höchstbeträgen absetzbar. Die Günstigerprüfung wird in den Jahren 2005 bis 2019 automatisch beim Finanzamt durchgeführt. 2.12 Wie sieht die steuerliche Situation vor Rentenbeginn aus? Die Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden, der Höchstbetrag ändert sich schrittweise von 60% bis 100%, betrachtet man einen Zeitraum von 2005 bis 2025 (max. 20.000 EUR). Der Prozentsatz steigt pro Jahr um 2%-Punkte. 2.13 Wie sieht die steuerliche Situation nach Rentenbeginn aus? Die später ausgezahlte Rente wird nachgelagert besteuert, der Satz steigt schrittweise von 56% im Jahr 2008 bis 100% im Jahr 2040. Bis 2020 steigt der Prozentsatz im Jahr um 2%-Punkte, dann jährlich um 1%-Punkt bis 2040. Beginn Rente 2007 2011 2015 2019 2023 2027 2031 2035 2040 Zu versteuernder Anteil 54% 62% 70% 78% 83% 87% 91% 95% 100% 2.14 Wie wird der zu versteuernde Anteil der Rente berechnet? Zu Rentenbeginn wird der zu versteuernde Anteil der Rente laut Tabelle 2.13 berechnet (z.B. 83% in 2023). Anschließend wird der Geldbetrag, der steuerfrei bleibt, „eingefroren“. D.h. dieser Betrag bleibt ”für immer” von der Steuer befreit. Wichtiger Hinweis: Künftige Rentensteigerungen werden immer zu 100% versteuert. 2.15 Bleibt der zu versteuernde Anteil der Rente immer gleich? Nicht der zu Rentenbeginn festgestellte Prozentsatz wird konserviert, sondern der absolute Freibetrag, der zu Rentenbeginn nicht besteuert werden musste. Achtung: Steigt die Rente z.B. durch eine Rentenerhöhung, wird diese Rentensteigerung voll besteuert. Beispiel: Rentenbeginn 2011 Höhe der ersten Rente Zu versteuernder Anteil: =i steuerpflichtige Rente: =i steuerfreier Teil der Rente: 1.000 EUR 62% 620 EUR 380 EUR Rentensteigerung von 50 EUR im Jahr 2014 auf 1.050 EUR steuerfreier Teil der ersten Rente ./. 380 EUR zu versteuernde Rente 2014 = 670 EUR Dies zeigt, dass die Rentensteigerung zu 100% steuerpflichtig wird (670 EUR ./. 620 EUR = 50 EUR) 8 3 Fragen zur Basis-Rente der Bayerischen 3.1 Welchen Tarif bietet die Bayerische an? Das Rürup-Produkt der Bayerischen wird als klassische Rentenversicherung angeboten. Der Kunde kann zwischen sofortbeginnende und aufgeschobene Rentenversicherung wählen. 3.2 Was sind die Vorteile der Basis-Rente der Bayerischen? Die Vorteile sind: 왘 Sicherung der maximalen staatlichen Förderung. 왘 Lebenslang garantierte Rentenzahlung. 왘 Im Todesfall Rente für Ehegatten oder Kinder. 왘 »Harz IV-sicher«: Somit keine Anrechenbarkeit beim Arbeitslosengeld II oder im Insolvenzfall. 왘 Auf Wunsch dynamische Erhöhung des Beitrages analog zum stufenweisen Aufbau der staatlichen Förderung. 왘 Keine Gesundheitsprüfung. 왘 Flexibles Sparen, auch mit Sonderzahlungen. 왘 Flexibler Rentenbeginn: Zwischen 60 und 70 Jahren frei wählbar. 3.3 Kann die Basis-Rente der Bayerischen gekündigt werden? Ja, allerdings wird der Rückkaufswert als lebenslange Rente ausgezahlt. Bei einer Kündigung müssen die Steuerersparnisse an das Finanzamt zurückgezahlt werden. 3.4 Was geschieht bei Tod des Versicherten? Prinzipiell verfällt die Basis-Rente der Bayerischen wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Allerdings existieren zwei Arten von zusätzlichen Todesfallleistungen. 왘 Vor Rentenbeginn: Die bisher eingezahlten Beiträge werden in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt. 왘 Nach Rentenbeginn und während der Garantielaufzeit: Die noch ausstehenden Renten werden bis zum Ablauf der Garantielaufzeit in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt. 3.5 An wen wird die Todesfall-Leistung ausgezahlt? Die Hinterbliebenenrente wird an den Ehepartner oder die Kinder im Sinne des § 32 EStG ausgezahlt. 3.6 Kann der Kunde während der Vertragslaufzeit an das Geld kommen? Nein, der Kunde kann während der Laufzeit nicht auf das Geld zugreifen. 3.7 Wann können die Beiträge eingezahlt werden? Die Beitragszahlungen sind monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich oder als Einmalzahlung möglich. 3.8 Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig? Nein, für den Abschluss einer Basis-Rente der Bayerischen ist keine Gesundheitsprüfung nötig. 3.9 Ab wann kann die Rente bezogen werden? Ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann mit der Auszahlung der Basis-Rente der Bayerischen begonnen werden. 9 3.10 Was bedeutet flexibler Rentenbeginn? Die Basis-Rente der Bayerischen bietet ab Vollendung des 60. Lebensjahres die Möglichkeit - bis zu 5 Jahren vor - oder bis zu 5 Jahren nach dem vom Kunden festgelegten Datum seinen Rentenbeginn vorzuziehen oder zu verschieben. Bei flexiblen Rentenbeginn ändert sich die garantierte Rente. 3.11 Kann zu Rentenbeginn auch Kapitalauszahlung gewählt werden? Nein, eine Kapitalauszahlung ist weder zu Rentenbeginn noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Allerdings besteht die Möglichkeit, Kleinbetragsrenten abzufinden. 3.12 Wird die Basis-Rente der Bayerischen lebenslang gezahlt? Ja, die Basis-Rente der Bayerischen ist ein Leben lang garantiert. 10 B 140040 (09.08) Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG Bayerische Beamten Versicherung AG Thomas-Dehler-Str. 25 | 81737 München T 089/6787-0 | F 089/6787-9150 diebayerische.de