Detailinformationen Sparkassen-PrivatRente Fonds

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Detailinformationen Sparkassen-PrivatRente Fonds
BasisRente Fonds
Durchstarten und Steuern sparen
Der Staat fördert über das Alterseinkünftegesetz besonders stark die
private Altersvorsorge. Staatliche Zuschüsse kommen in Form von Steuervorteilen vor allem Gutverdienern und Selbständigen zu Gute. Die
Sparkassen-BasisRente Fonds bietet Ihnen die Möglichkeit im Rahmen
der Freibeträge, eine steuerbegünstigte, insolvenzsichere und Hartz-IVgeschützte Altersversorgung aufzubauen. Obendrein eröffnet sie über die
Geldanlage in attraktive Fonds besondere Renditechancen.
Versicherungsleistungen im Überblick
Vorsorge für alle, die sich
staatliche Förderungen
sichern wollen
Staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit Hinterbliebenenrente aus
einem vorhandenen Kapital bei Tod (Tarif FRV)
Sie eignet sich speziell für diejenigen, die
• keinen Anspruch auf die “Riester-Förderung” haben (z. B. Selbständige/Freiberufler),
• ihre begrenzte steuerliche Förderung aus einer “Riester-Rente” oder Altersvorsorge
über den Betrieb aufbessern wollen (z. B. gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte),
• in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen und aufgrund ihres Alters einen hohen
steuerlichen Effekt nutzen können.
Altersvorsorge
Es wird ab dem Rentenbeginn eine lebenslange Rente gezahlt, die sich durch die Überschüsse noch erhöht. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns kann innerhalb der Abrufphase
frühestens ab dem 62. Lebensjahr flexibel bestimmt werden.
Das Altersvorsorgevermögen aus der Sparkassen-BasisRente Fonds kann
• nicht beliehen und
• nicht übertragen werden, es ist
• nicht kapitalisierbar und
• nicht veräußerbar.
Im Fall der Arbeitslosigkeit besteht Schutz vor staatlichem Zugriff (“Hartz-IV-Sicherheit”)
bzw. im Rahmen der Freibeträge Insolvenzsicherheit.
Leistung bei
Berufsunfähigkeit
(optional)
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die weiteren Beiträge, maximal bis zum 67. Geburtstag.
Damit ist das Sparziel in jedem Fall sicher.
Berufsunfähigkeits-Rente (als Ergänzungsvertrag)
Zusätzlich kann bei Berufsunfähigkeit die Zahlung einer Rente maximal bis zum
67. Geburtstag vereinbart werden. Die Rente ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens
und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Beiträge zum BU-Ergänzungsvertrag können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht
werden.
Hinterbliebenenvorsorge
Bei Tod des Abgesicherten wird das vorhandene Todesfallkapital
(vor Rentenbeginn: die eingezahlten Beiträge, in der Abrufphase: das Fondsguthaben,
nach Rentenbeginn: die ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit) in eine lebenslange
Rente für den Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner umgewandelt. Gibt es keinen
Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner, erhalten die kindergeldberechtigten Kinder bis
zum 25. Lebensjahr eine abgekürzte Leibrente. Diese Leistungen werden bei der gesetzlichen Witwen-/Waisenrente nicht angerechnet.
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Steuerliche Regelungen
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Sparkassen-BasisRente Fonds werden stufenweise in 2015 bis 22.172 EUR (44.344 EUR bei Verheirateten) steuerfrei gestellt.
Jahr
Anteil der steuerfreien
Beiträge zur SparkassenBasisRente Fonds
2015
2020
2025
Höchstbeitrag absetzbarer Vorsorgeaufwendungen für Ledige
(Gesetzliche Rente +
Sparkassen-BasisRente
Fonds)
Absetzbarkeit der
Beiträge zur
Sparkassen-BasisRente
Fonds
22.172 EUR
22.172 EUR *
22.172 EUR *
80 %
90 %
100 %
Steuerfreier
Höchstbeitrag
für Ledige
17.737 EUR
19.955 EUR *
22.172 EUR *
* Der Höchstbetrag der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ist seit 2015 dynamisch. Die angegebenen Werte gelten vorbehaltlich. Der tatsächliche Betrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt.
Im Jahr 2015 sind 60 % der Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
und 80 % der Beiträge zur Sparkassen-BasisRente Fonds als Sonderausgaben von der
Steuer abzugsfähig.
Beispiel:
lediger Arbeitnehmer (2015)
Jährlicher Bruttoarbeitslohn 30.000 EUR, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
zur GRV 2.805 EUR, jährliche Beiträge zur Sparkassen-BasisRente Fonds 1.000 EUR
Vorsorgehöchstbetrag:
abziehbarer Höchstbetrag 80 %:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
+ Sparkassen-BasisRente Fonds:
davon 80 %:
abzüglich Arbeitgeber-Anteil
in der gesetzlichen Rentenversicherung:
Steuerlicher Abzugsbetrag:
Anteil der steuerpflichtigen
Rentenleistungen
20.000 EUR
16.000 EUR
5.610 EUR
1.000 EUR
5.288 EUR
2.805 EUR
2.483 EUR
Spätere Rentenleistungen (gesetzliche Rente + Sparkassen-BasisRente) sind im Gegenzug
stufenweise zu versteuern.
Im Jahr 2015 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 70 %. Dieser Anteil erhöht sich
für spätere Jahrgänge in Schritten um 2 % bis auf 80 % im Jahr 2020 und danach in Schritten um je 1 % auf 100 % im Jahr 2040.
Für jeden neuen Rentner gilt der Prozentsatz im Jahr des Rentenbeginns. Der sich daraus
ergebende steuerfrei bleibende Teil wird für die Dauer des Rentenbezuges als Euro-Betrag
festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen werden damit ebenfalls steuerpflichtig.
Steuer abhängig von
persönlichen Verhältnissen
Ob und wie viel Einkommensteuer auf die Rentenzahlungen anfällt, hängt von den
persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ab. Wenn bei einem Renteneintritt im
Jahr 2015 neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und / oder der
Sparkassen-BasisRente Fonds keine weiteren Einkünfte erzielt werden, bleibt bei einem
ledigen Rentner eine monatliche Rente bis zu 1.173 EUR, bei einem verheirateten
Rentnerpaar eine monatliche Rente bis zu 2.345 EUR steuerfrei.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit
PflegePlus –
Das Fundament für die
Pflegeabsicherung
PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung
ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr wird
eine erhöhte Altersrente gezahlt.
Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab der gesetzlichen
Pflegestufe I besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Auch bei Wegfall der
Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente.
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Sicherheit, Stabilität und Ertrag
Gewinnrente und
Zuwachsrente
Auch während des Rentenbezuges kann von den erwirtschafteten Erträgen profitiert
werden. Dafür stehen die Varianten – Gewinnrente und Zuwachsrente – zur Verfügung.
Bei Wahl der Gewinnrente wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende
Rente gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird.
Daher ist die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert.
Die Zuwachsrente empfehlen wir allen, die eine jährlich steigende Rentenzahlung erhalten
möchten. Dabei ist die jeweils erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert.
Weitere Pluspunkte der Sparkassen-BasisRente Fonds
Staatlich zertifizierte
Altersvorsorge
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt: Die Vertragsbedingungen der Sparkassen-BasisRente Fonds erfüllen die Anforderungen des Gesetzes über
die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die steuerliche Förderung in Form von Sonderausgaben in Anspruch zu nehmen. Eine separate Prüfung durch das Finanzamt, ob die gesetzlichen Vertragskriterien eingehalten werden, muss daher nicht mehr erfolgen.
Vereinfachte
Steuererstattung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 werden die geleisteten Beiträge zur SparkassenBasisRente Fonds elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
gemeldet. Dadurch muss keine Beitragsbescheinigung mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt zahlt nach Einreichung der Steuererklärung die eventuelle Steuererstattung direkt aus.
Steuerliche Vorteile
Durch die Steuerersparnis ist mehr Geld für die weitere private Altersversorgung verfügbar.
Flexible Zuzahlungen
Die Leistung kann entsprechend der persönlichen finanziellen Situation durch Zuzahlungen aufgestockt werden. Über die Erhöhung wird mindestens einmal jährlich informiert.
Erhöhung der Beiträge und
Leistungen (Dynamik)
Auf Wunsch erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich. Damit bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden ausgeglichen.
Attraktive
Rentenverzinsung
Wie lukrativ ist die Basis-Rente? Das folgende Beispiel zeigt, dass die Rentenzahlung,
insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen, sehr
attraktiv ist.
Jahresbeitrag zur
Sparkassen-BasisRente Fonds:
Laufzeit:
Steuersatz Ansparphase:
2.000 EUR
25 Jahre
35 %
Steuersatz Rentenphase:
Renteneintritt:
20 %
2040
Bei Zahlung eines jährlichen Beitrags von 2.000 EUR über eine Laufzeit von 25 Jahren
ergibt sich ab dem 67. Lebensjahr für einen männlichen Versicherten bei einer jährlichen
Wertentwicklung von 6 % eine lebenslange monatliche Rente inkl. Überschüsse in Höhe
von ca. 457 EUR.
Somit betragen die jährlichen Rentenzahlungen ca. 9 % aller eingezahlten Beiträge.
Unter Berücksichtigung der Steuereffekte erreicht die Rentenzahlung sogar 13 %.
Die Rentenzahlung erfolgt lebenslang.
Flexible Anlagestrategie
In der Ansparphase stehen erstklassige Anlage-Strategien zur Verfügung. Für jeden Anlagetyp ist eine passende Investment-Strategie dabei. Der Mix macht es: Die breit gefächerte
Palette aus Aktien, Renten und Geldmarktanlagen stellt sicher, dass das Investment immer
aktuell und ausgewogen der Marktlage entsprechend ausgerichtet werden kann.
Deka-Zielfonds:
 Dachfonds mit dem Ziel der Sicherung der Erträge nach einem Lebens-Zyklus-Konzept
 Bei diesem Fonds erfolgt während der Laufzeit eine Anpassung des Fondsportfolios von
anfangs hauptsächlich chancenorientierten Aktienfonds hin zu ertragsorientierten
Renten-, Immobilien-, Geldmarktfonds und Liquidität.
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Deka-ZielGarant:
 Dachfonds mit Höchststandsgarantie
 Der Fonds bildet ein effizientes Portfolio aus Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds.
Im Fokus steht die Höchststandsgarantie zum Garantiezeitpunkt. Dieser wird in
Abhängigkeit von der Laufzeit des Vertrages automatisch zugeordnet. Liegt der
Auszahlungszeitpunkt nach einem der Garantietermine, erfolgt nach dem Garantietermin eine Umschichtung in einen Rentenfonds. Ein vorzeitiger Abruf ist zum
aktuellen Tageskurs möglich.
DekaStruktur: V:
 Dachfonds mit 4 Portfoliovarianten, die sich durch einen unterschiedlichen Aktienanteil
unterscheiden:
ErtragPlus:
max. 30 % Aktienquote
Wachstum:
max. 60 % Aktienquote
Chance:
max. 100 % Aktienquote
ChancePlus:
immer 100 % Aktienquote
 Ziel des DekaStruktur: V ist eine angemessene Rendite auf in- und ausländischen
Kapitalmärkten durch langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen. Der Anleger erhält
ein unter Risiko- / Ertrags-Gesichtspunkten sinnvoll strukturiertes Portfolio aus
verschiedenen national und international angelegten Aktien- und Rentenfonds.
Zusätzlich steht die aktuelle Fondspalette (gültig seit 2.1.2015) zur Verfügung. Die angebotenen Fonds können je Sparkasse variieren.
Dachfonds
DekaStruktur: V ChancePlus
DekaStruktur: V Chance
DekaStruktur: V Wachstum
DekaStruktur: V ErtragPlus
Deka-Zielfonds
Deka-ZielGarant
DekaSelect: Nachhaltigkeit
Deka-BasisAnlage A20
Deka-BasisAnlage A40
Deka-BasisAnlage A60
Deka-BasisAnlage A100
LU0278675706
LU0278675532
LU0278675292
LU0278675029
entsprechend dem Vertragsende
entsprechend dem Vertragsende
DE000DK1CJS9
DE000DK2CFP1
DE000DK2CFQ9
DE000DK2CFR7
DE000DK2CFT3
Aktienfonds
DekaFonds
DE0008474503
AriDeka
DE0008474511
Deka-EuropaValue CF
LU0100187060
Deka-DividendenStrategie CF
DE000DK2CDS0
Templeton Growth (Euro) Fund Class A (acc) LU0114760746
DekaLuxTeam-EmergingMarkets
LU0350482435
JPM Europe Equity A (dist)
LU0053685029
Mischfonds
DekaEurolandBalance CF
Deka Sachwerte CF
Franklin Global Fundamental Strategies
Fund A (acc) EUR
LU0316494805
Rentenfonds
Deka-EuropaBond TF
Deka-RentenReal
Deka-BasisStrategie Renten CF
DE0009771980
DE000DK0AYK1
LU0107368036
Geldmarktnahe Fonds
Deka-LiquiditätsPlan TF
LU0268059614
DE0005896872
DE000DK0EC83
Aufteilung des Beitrages
Der zu zahlende Beitrag kann auf bis zu 5 Fonds (mindestens 25 EUR je Fonds) verteilt
werden.
Fondswechsel
Fondswechsel sind einmal jährlich ohne Gebühr und ohne Abzug der Abgeltungsteuer
möglich. Damit entsteht die nötige Flexibilität, um auf die Entwicklungen am Kapitalmarkt
reagieren zu können.
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