Detailinformationen Sparkassen-PrivatRente Fonds
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Detailinformationen Sparkassen-PrivatRente Fonds
BasisRente Fonds Durchstarten und Steuern sparen Der Staat fördert über das Alterseinkünftegesetz besonders stark die private Altersvorsorge. Staatliche Zuschüsse kommen in Form von Steuervorteilen vor allem Gutverdienern und Selbständigen zu Gute. Die Sparkassen-BasisRente Fonds bietet Ihnen die Möglichkeit im Rahmen der Freibeträge, eine steuerbegünstigte, insolvenzsichere und Hartz-IVgeschützte Altersversorgung aufzubauen. Obendrein eröffnet sie über die Geldanlage in attraktive Fonds besondere Renditechancen. Versicherungsleistungen im Überblick Vorsorge für alle, die sich staatliche Förderungen sichern wollen Staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit Hinterbliebenenrente aus einem vorhandenen Kapital bei Tod (Tarif FRV) Sie eignet sich speziell für diejenigen, die • keinen Anspruch auf die “Riester-Förderung” haben (z. B. Selbständige/Freiberufler), • ihre begrenzte steuerliche Förderung aus einer “Riester-Rente” oder Altersvorsorge über den Betrieb aufbessern wollen (z. B. gut verdienende Arbeitnehmer, Beamte), • in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen und aufgrund ihres Alters einen hohen steuerlichen Effekt nutzen können. Altersvorsorge Es wird ab dem Rentenbeginn eine lebenslange Rente gezahlt, die sich durch die Überschüsse noch erhöht. Der Zeitpunkt des Rentenbeginns kann innerhalb der Abrufphase frühestens ab dem 62. Lebensjahr flexibel bestimmt werden. Das Altersvorsorgevermögen aus der Sparkassen-BasisRente Fonds kann • nicht beliehen und • nicht übertragen werden, es ist • nicht kapitalisierbar und • nicht veräußerbar. Im Fall der Arbeitslosigkeit besteht Schutz vor staatlichem Zugriff (“Hartz-IV-Sicherheit”) bzw. im Rahmen der Freibeträge Insolvenzsicherheit. Leistung bei Berufsunfähigkeit (optional) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die weiteren Beiträge, maximal bis zum 67. Geburtstag. Damit ist das Sparziel in jedem Fall sicher. Berufsunfähigkeits-Rente (als Ergänzungsvertrag) Zusätzlich kann bei Berufsunfähigkeit die Zahlung einer Rente maximal bis zum 67. Geburtstag vereinbart werden. Die Rente ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Beiträge zum BU-Ergänzungsvertrag können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Hinterbliebenenvorsorge Bei Tod des Abgesicherten wird das vorhandene Todesfallkapital (vor Rentenbeginn: die eingezahlten Beiträge, in der Abrufphase: das Fondsguthaben, nach Rentenbeginn: die ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit) in eine lebenslange Rente für den Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner umgewandelt. Gibt es keinen Ehepartner / eingetragenen Lebenspartner, erhalten die kindergeldberechtigten Kinder bis zum 25. Lebensjahr eine abgekürzte Leibrente. Diese Leistungen werden bei der gesetzlichen Witwen-/Waisenrente nicht angerechnet. 998Dp-0115 Seite 1 von 4 Steuerliche Regelungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Sparkassen-BasisRente Fonds werden stufenweise in 2015 bis 22.172 EUR (44.344 EUR bei Verheirateten) steuerfrei gestellt. Jahr Anteil der steuerfreien Beiträge zur SparkassenBasisRente Fonds 2015 2020 2025 Höchstbeitrag absetzbarer Vorsorgeaufwendungen für Ledige (Gesetzliche Rente + Sparkassen-BasisRente Fonds) Absetzbarkeit der Beiträge zur Sparkassen-BasisRente Fonds 22.172 EUR 22.172 EUR * 22.172 EUR * 80 % 90 % 100 % Steuerfreier Höchstbeitrag für Ledige 17.737 EUR 19.955 EUR * 22.172 EUR * * Der Höchstbetrag der absetzbaren Vorsorgeaufwendungen ist seit 2015 dynamisch. Die angegebenen Werte gelten vorbehaltlich. Der tatsächliche Betrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Im Jahr 2015 sind 60 % der Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und 80 % der Beiträge zur Sparkassen-BasisRente Fonds als Sonderausgaben von der Steuer abzugsfähig. Beispiel: lediger Arbeitnehmer (2015) Jährlicher Bruttoarbeitslohn 30.000 EUR, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur GRV 2.805 EUR, jährliche Beiträge zur Sparkassen-BasisRente Fonds 1.000 EUR Vorsorgehöchstbetrag: abziehbarer Höchstbetrag 80 %: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung + Sparkassen-BasisRente Fonds: davon 80 %: abzüglich Arbeitgeber-Anteil in der gesetzlichen Rentenversicherung: Steuerlicher Abzugsbetrag: Anteil der steuerpflichtigen Rentenleistungen 20.000 EUR 16.000 EUR 5.610 EUR 1.000 EUR 5.288 EUR 2.805 EUR 2.483 EUR Spätere Rentenleistungen (gesetzliche Rente + Sparkassen-BasisRente) sind im Gegenzug stufenweise zu versteuern. Im Jahr 2015 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 70 %. Dieser Anteil erhöht sich für spätere Jahrgänge in Schritten um 2 % bis auf 80 % im Jahr 2020 und danach in Schritten um je 1 % auf 100 % im Jahr 2040. Für jeden neuen Rentner gilt der Prozentsatz im Jahr des Rentenbeginns. Der sich daraus ergebende steuerfrei bleibende Teil wird für die Dauer des Rentenbezuges als Euro-Betrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen werden damit ebenfalls steuerpflichtig. Steuer abhängig von persönlichen Verhältnissen Ob und wie viel Einkommensteuer auf die Rentenzahlungen anfällt, hängt von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ab. Wenn bei einem Renteneintritt im Jahr 2015 neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und / oder der Sparkassen-BasisRente Fonds keine weiteren Einkünfte erzielt werden, bleibt bei einem ledigen Rentner eine monatliche Rente bis zu 1.173 EUR, bei einem verheirateten Rentnerpaar eine monatliche Rente bis zu 2.345 EUR steuerfrei. Leistung bei Pflegebedürftigkeit PflegePlus – Das Fundament für die Pflegeabsicherung PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr wird eine erhöhte Altersrente gezahlt. Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab der gesetzlichen Pflegestufe I besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Auch bei Wegfall der Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente. 998Dp-0115 Seite 2 von 4 Sicherheit, Stabilität und Ertrag Gewinnrente und Zuwachsrente Auch während des Rentenbezuges kann von den erwirtschafteten Erträgen profitiert werden. Dafür stehen die Varianten – Gewinnrente und Zuwachsrente – zur Verfügung. Bei Wahl der Gewinnrente wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende Rente gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird. Daher ist die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert. Die Zuwachsrente empfehlen wir allen, die eine jährlich steigende Rentenzahlung erhalten möchten. Dabei ist die jeweils erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert. Weitere Pluspunkte der Sparkassen-BasisRente Fonds Staatlich zertifizierte Altersvorsorge Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt: Die Vertragsbedingungen der Sparkassen-BasisRente Fonds erfüllen die Anforderungen des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die steuerliche Förderung in Form von Sonderausgaben in Anspruch zu nehmen. Eine separate Prüfung durch das Finanzamt, ob die gesetzlichen Vertragskriterien eingehalten werden, muss daher nicht mehr erfolgen. Vereinfachte Steuererstattung Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 werden die geleisteten Beiträge zur SparkassenBasisRente Fonds elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gemeldet. Dadurch muss keine Beitragsbescheinigung mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt zahlt nach Einreichung der Steuererklärung die eventuelle Steuererstattung direkt aus. Steuerliche Vorteile Durch die Steuerersparnis ist mehr Geld für die weitere private Altersversorgung verfügbar. Flexible Zuzahlungen Die Leistung kann entsprechend der persönlichen finanziellen Situation durch Zuzahlungen aufgestockt werden. Über die Erhöhung wird mindestens einmal jährlich informiert. Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) Auf Wunsch erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich. Damit bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden ausgeglichen. Attraktive Rentenverzinsung Wie lukrativ ist die Basis-Rente? Das folgende Beispiel zeigt, dass die Rentenzahlung, insbesondere unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen, sehr attraktiv ist. Jahresbeitrag zur Sparkassen-BasisRente Fonds: Laufzeit: Steuersatz Ansparphase: 2.000 EUR 25 Jahre 35 % Steuersatz Rentenphase: Renteneintritt: 20 % 2040 Bei Zahlung eines jährlichen Beitrags von 2.000 EUR über eine Laufzeit von 25 Jahren ergibt sich ab dem 67. Lebensjahr für einen männlichen Versicherten bei einer jährlichen Wertentwicklung von 6 % eine lebenslange monatliche Rente inkl. Überschüsse in Höhe von ca. 457 EUR. Somit betragen die jährlichen Rentenzahlungen ca. 9 % aller eingezahlten Beiträge. Unter Berücksichtigung der Steuereffekte erreicht die Rentenzahlung sogar 13 %. Die Rentenzahlung erfolgt lebenslang. Flexible Anlagestrategie In der Ansparphase stehen erstklassige Anlage-Strategien zur Verfügung. Für jeden Anlagetyp ist eine passende Investment-Strategie dabei. Der Mix macht es: Die breit gefächerte Palette aus Aktien, Renten und Geldmarktanlagen stellt sicher, dass das Investment immer aktuell und ausgewogen der Marktlage entsprechend ausgerichtet werden kann. Deka-Zielfonds: Dachfonds mit dem Ziel der Sicherung der Erträge nach einem Lebens-Zyklus-Konzept Bei diesem Fonds erfolgt während der Laufzeit eine Anpassung des Fondsportfolios von anfangs hauptsächlich chancenorientierten Aktienfonds hin zu ertragsorientierten Renten-, Immobilien-, Geldmarktfonds und Liquidität. 998Dp-0115 Seite 3 von 4 Deka-ZielGarant: Dachfonds mit Höchststandsgarantie Der Fonds bildet ein effizientes Portfolio aus Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds. Im Fokus steht die Höchststandsgarantie zum Garantiezeitpunkt. Dieser wird in Abhängigkeit von der Laufzeit des Vertrages automatisch zugeordnet. Liegt der Auszahlungszeitpunkt nach einem der Garantietermine, erfolgt nach dem Garantietermin eine Umschichtung in einen Rentenfonds. Ein vorzeitiger Abruf ist zum aktuellen Tageskurs möglich. DekaStruktur: V: Dachfonds mit 4 Portfoliovarianten, die sich durch einen unterschiedlichen Aktienanteil unterscheiden: ErtragPlus: max. 30 % Aktienquote Wachstum: max. 60 % Aktienquote Chance: max. 100 % Aktienquote ChancePlus: immer 100 % Aktienquote Ziel des DekaStruktur: V ist eine angemessene Rendite auf in- und ausländischen Kapitalmärkten durch langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen. Der Anleger erhält ein unter Risiko- / Ertrags-Gesichtspunkten sinnvoll strukturiertes Portfolio aus verschiedenen national und international angelegten Aktien- und Rentenfonds. Zusätzlich steht die aktuelle Fondspalette (gültig seit 2.1.2015) zur Verfügung. Die angebotenen Fonds können je Sparkasse variieren. Dachfonds DekaStruktur: V ChancePlus DekaStruktur: V Chance DekaStruktur: V Wachstum DekaStruktur: V ErtragPlus Deka-Zielfonds Deka-ZielGarant DekaSelect: Nachhaltigkeit Deka-BasisAnlage A20 Deka-BasisAnlage A40 Deka-BasisAnlage A60 Deka-BasisAnlage A100 LU0278675706 LU0278675532 LU0278675292 LU0278675029 entsprechend dem Vertragsende entsprechend dem Vertragsende DE000DK1CJS9 DE000DK2CFP1 DE000DK2CFQ9 DE000DK2CFR7 DE000DK2CFT3 Aktienfonds DekaFonds DE0008474503 AriDeka DE0008474511 Deka-EuropaValue CF LU0100187060 Deka-DividendenStrategie CF DE000DK2CDS0 Templeton Growth (Euro) Fund Class A (acc) LU0114760746 DekaLuxTeam-EmergingMarkets LU0350482435 JPM Europe Equity A (dist) LU0053685029 Mischfonds DekaEurolandBalance CF Deka Sachwerte CF Franklin Global Fundamental Strategies Fund A (acc) EUR LU0316494805 Rentenfonds Deka-EuropaBond TF Deka-RentenReal Deka-BasisStrategie Renten CF DE0009771980 DE000DK0AYK1 LU0107368036 Geldmarktnahe Fonds Deka-LiquiditätsPlan TF LU0268059614 DE0005896872 DE000DK0EC83 Aufteilung des Beitrages Der zu zahlende Beitrag kann auf bis zu 5 Fonds (mindestens 25 EUR je Fonds) verteilt werden. Fondswechsel Fondswechsel sind einmal jährlich ohne Gebühr und ohne Abzug der Abgeltungsteuer möglich. Damit entsteht die nötige Flexibilität, um auf die Entwicklungen am Kapitalmarkt reagieren zu können. 998Dp-0115 Seite 4 von 4