Generationen-Rente Fonds

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Generationen-Rente Fonds
 Generationen-Rente Fonds
… weil Kinder und Enkel immer
die erste Geige spielen.
Weil ihnen die Zukunft ihrer Kinder und Enkel am Herzen liegt, möchten
vorausschauende Eltern und Großeltern den Kleinen auch ein wertvolles
Geschenk machen. Was könnte sinnvoller sein, als den Grundstein für die
eigene Altersvorsorge des Kindes zu legen? Bereits mit überschaubaren
Beträgen können Eltern und Großeltern für den Nachwuchs den Grundstein für finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand legen.
Mit der Sparkassen-Generationen-Rente Fonds liegen die Vorteile klar
auf der Hand: Flexibilität mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten wie
der freien Vererbbarkeit. Die Zeit arbeitet zusätzlich für die Altersvorsorge – der Zinseszinseffekt kann über die Jahre für eine Vervielfachung
der eingezahlten Beiträge sorgen.
Versicherungsleistungen im Überblick
Vorsorge für
Chancenorientierte
Fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn
Für alle, die eine private Zusatzrente für ihre Kinder und Enkel aufbauen wollen und besonderen Wert auf eine hohe Rendite legen.
Die Geldanlage in Fonds bietet neben Chancen auch Risiken, die durch unterschiedliche
Entwicklungen der Kapitalmärkte bedingt sind. Wie hoch die Risiken sind, hängt auch von
der Wahl des Fonds und der Höhe des Aktienanteils ab (siehe Seiten 3 und 4). Deshalb ist
es jederzeit möglich, die Anlagestrategie an die individuelle Situation anzupassen.
Vertragskonstellation
Es empfiehlt sich folgende Vertragskonstellation:
Versicherungsnehmer: Großeltern- oder Elternteil, Patenonkel, -tante oder andere
Versicherte Person: Enkel, Kind
Mit Erreichen der Volljährigkeit des versicherten Kindes besteht die Möglichkeit den Vertrag
auf das Kind oder den Enkel zu übertragen und durch ihn selbst weiterführen zu lassen.
Auszahlungsmöglichkeiten
Der Rentenbeginn des Kindes oder Enkels kann nach Bedarf festgelegt werden, spätestens
wird die Leistung zum 85. Geburtstag fällig. Dem vereinbarten Rentenbeginn geht eine
10-jährige Abrufphase voran, in der die Ersparnisse bereits flexibel in Anspruch genommen
werden können. Während dieser Zeit sind keine Beiträge mehr zu zahlen.
Lebenslange Leibrente
Aus dem angesparten Kapital wird dem Kind oder Enkel eine lebenslange Privatrente gezahlt, wenn die Rente inklusive der gesamten Überschussbeteiligung 1 % der Bezugsgröße
der Sozialversicherung West (2016: 29,05 EUR monatlich) übersteigt.
Fällt die Rente geringer aus, hat die Sparkassen-Versicherung Sachsen die Möglichkeit, das
Guthaben als einmalige Kapitalleistung auszuzahlen und den Vertrag zu beenden.
Zeitrente
Alternativ kann aus dem angesparten Kapital eine Privatrente für einen befristeten Zeitraum vereinbart werden.
Fondsvermögen
Wenn keine Rentenzahlung gewünscht ist, steht bei Ablauf des Vertrages das angesparte
Fondsvermögen als Kapitalauszahlung zur Verfügung.
Fondsanteile
Ein Übertrag der Fondsanteile in ein Aktien-Depot ist ebenfalls möglich.
Teilkapitalentnahmen
vor Rentenbeginn
In der Ansparphase vor Rentenbeginn ist einmal jährlich eine Teilkapitalentnahme ab
1.000 EUR unkompliziert möglich. Voraussetzung dafür ist, dass nach der Entnahme noch
mindestens ein angespartes Fondsvermögen von 2.500 EUR vorhanden ist.
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Teilkapitalentnahmen
nach Beginn der
Rentenzahlung
Nach Beginn der Rentenzahlung kann flexibel auf das vorhandene Kapital zugegriffen
werden. Ab dem dritten Rentenbezugsjahr sind einmal jährlich Teilkapitalentnahmen ab
1.000 EUR bis zur Höhe der Todesfallleistung (maximal das vorhandene Guthaben)
möglich.
Die zukünftige Rente und die verbleibende Todesfallleistung verringern sich entsprechend
der Kapitalentnahme. Wenn nach der Teilkapitalentnahme die neu errechnete Rente die
Kleinstrente (2016: 29,05 EUR monatlich) nicht übersteigt, wird das vollständige Guthaben
als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt und der Vertrag wird beendet.
Leistungen bei Tod
der versicherten Person
Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen
während der Grundphase die eingezahlten Beiträge und während der Abrufphase
das Fondsvermögen.
Besonderheiten gelten, wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss noch ein
minderjähriges Kind ist.
Schließen Eltern den Vertrag für ihr Kind (versicherte Person) ab, so wird bei Tod des
Kindes vor Vollendung des 7. Lebensjahres eine Todesfallleistung maximal in Höhe der
gewöhnlichen Beerdigungskosten von 8.000 EUR ausgezahlt.
Großeltern oder sonstige Personen können ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
einen Vertrag für ein Kind abschließen. Bei Tod des Kindes wird eine Todesfallleistung
maximal in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten von 8.000 EUR ausgezahlt. Die
Begrenzung kann entfallen, wenn die gesetzlichen Vertreter dem Vertragsabschluss zustimmen oder das versicherte Kind selbst ab Vollendung des 18. Lebensjahres den Vertrag
übernimmt.
Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen die ausstehenden Renten bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausgezahlt. Eine Kapitalabfindung
ist möglich.
Vorgehen bei Tod des
Versicherungsnehmers
Bei Tod des Versicherungsnehmers (zum Beispiel Eltern- oder Großelternteil) werden keine
Leistungen fällig und die Altersvorsorge geht auf den benannten Rechtsnachfolger über.
Die Rechtsnachfolge bei Tod des Versicherungsnehmers wird bei Antragsstellung widerruflich festgelegt.
Ist das Kind oder der Enkel zum Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers noch
nicht volljährig und wurde kein anderer Rechtsnachfolger namentlich bestimmt, so geht
der Vertrag auf die Erziehungsberechtigen des Kindes bzw. des Enkels über.
Sofortkapital bei
schwerer Krankheit
Bei schwerer Krankheit helfen wir schnell und unkompliziert. Tritt plötzlich vor Ablauf der
Versicherung bei der versicherten Person eine bestimmte schwere Erkrankung (Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Nierenversagen, Blindheit
oder Gehörverlust) auf, kann das angesparte Kapital frühzeitig ausgezahlt werden.
Nach Diagnose der schweren Krankheit kommt eine Kapitalleistung in Höhe des Rückkaufswertes zur Auszahlung. Der Vertrag wird danach beendet. Besonderer Vorteil: Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit
PflegePlus –
Das Fundament für die
Pflegeabsicherung
PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung
ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr der
versicherten Person wird eine erhöhte Altersrente gezahlt.
Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab der gesetzlichen
Pflegestufe I besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Auch bei Wegfall der
Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente.
Sicherheit, Stabilität und Ertrag
Wer sich zum Vertragsablauf für eine Rentenzahlung entscheidet, profitiert auch während
des Rentenbezuges von den erwirtschafteten Erträgen. Dafür stehen die Varianten –
Gewinnrente und Zuwachsrente – zur Verfügung.
Gewinnrente und
Zuwachsrente
Bei Wahl der Gewinnrente wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende
Rente gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird.
Daher ist die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert.
Die Zuwachsrente empfehlen wir allen, die eine jährlich steigende Rentenzahlung erhalten
möchten. Dabei ist die jeweils erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert.
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Weitere Pluspunkte der Sparkassen-Generationen-Rente Fonds
Steuerliche Vorteile
Rentenzahlungen sind bis zu 95 % steuerfrei (Steuern entfallen nur auf den Ertragsanteil).
Bei Kapitalauszahlungen ist die Hälfte der Erträge steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens
zwölf Jahre lief und das Kapital nach dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird. Hinzu kommt,
dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist als im aktiven
Erwerbsleben. Dadurch fallen ohnehin weniger Steuern an.
Flexible Vererbbarkeit
und Beleihbarkeit
Die Versicherungsleistungen sind frei vererbbar. Dafür legt der Versicherungsnehmer ein
Bezugsrecht fest. Bei Bedarf kann der Vertrag durch ihn auch beliehen werden.
Flexible Beiträge
Es kann zwischen laufenden Beiträgen und einem Einmalbeitrag gewählt werden. Mögliche
Zuzahlungen während der Vertragslaufzeit schaffen zusätzliche Flexibilität.
Aufteilung des
Beitrages
Der zu zahlende Beitrag kann auf bis zu 5 Fonds (mindestens 25 EUR je Fonds) verteilt werden.
Fondswechsel
Fondswechsel sind einmal jährlich ohne Gebühr und ohne Abzug der Abgeltungsteuer
möglich. Damit entsteht die nötige Flexibilität, um auf die Entwicklungen am Kapitalmarkt
reagieren zu können.
Flexible Anlagestrategie
In der Ansparphase stehen erstklassige Anlage-Strategien zur Verfügung. Für jeden Anlagetyp ist eine passende Investment-Strategie dabei. Der Mix macht es: Die breit gefächerte
Palette aus Aktien, Renten und Geldmarktanlagen stellt sicher, dass das Investment immer
aktuell und ausgewogen der Marktlage entsprechend ausgerichtet werden kann.
Deka-Zielfonds:
• Der Lebenszyklusfonds hat das Ziel die Erträge zu sichern.
• Bei diesem Fonds erfolgt während der Laufzeit eine Anpassung des Fondsportfolios
von anfangs hauptsächlich chancenorientierten Aktienfonds hin zu ertragsorientierten
Renten-, Immobilien-, Geldmarktfonds und Liquidität.
Deka-ZielGarant:
• Dieser Lebenszyklusfonds besitzt eine Höchststandsgarantie.
• Der Fonds bildet ein effizientes Portfolio aus Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds. Im
Fokus steht die Höchststandsgarantie zum Garantiezeitpunkt. Dieser wird in Abhängigkeit von der Laufzeit des Vertrages automatisch zugeordnet. Liegt der Auszahlungszeitpunkt nach einem der Garantietermine, erfolgt nach dem Garantietermin eine Umschichtung in einen Rentenfonds. Ein vorzeitiger Abruf ist zum aktuellen Tageskurs möglich.
DekaStruktur: V:
• Diesen Vermögensverwaltenden Fonds gibt es mit 4 Portfoliovarianten, die sich durch
einen unterschiedlichen Aktienanteil unterscheiden:
ErtragPlus:
max. 30 % Aktienquote
Wachstum:
max. 60 % Aktienquote
Chance:
max. 100 % Aktienquote
ChancePlus:
immer 100 % Aktienquote
• Ziel des DekaStruktur: V ist eine angemessene Rendite auf in- und ausländischen
Kapitalmärkten durch langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen. Der Anleger erhält
ein unter Risiko- / Ertrags-Gesichtspunkten sinnvoll strukturiertes Portfolio aus
verschiedenen national und international angelegten Aktien- und Rentenfonds.
Zusätzlich steht die aktuelle Fondspalette zur Verfügung. Die angebotenen Fonds können
je Sparkasse variieren.
Aktienfonds
DekaFonds
DE0008474503
AriDeka
DE0008474511
Deka-EuropaValue CF
LU0100187060
Deka-DividendenStrategie CF
DE000DK2CDS0
Templeton Growth (Euro) Fund Class A (acc) LU0114760746
DekaLuxTeam-EmergingMarkets
LU0350482435
JPM Europe Equity A (dist)
LU0053685029
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Vermögensverwaltende Fonds
DekaStruktur: V ChancePlus
DekaStruktur: V Chance
DekaStruktur: V Wachstum
DekaStruktur: V ErtragPlus
DekaSelect: Nachhaltigkeit
Deka-BasisAnlage A20
Deka-BasisAnlage A40
Deka-BasisAnlage A60
Deka-BasisAnlage A100
LU0278675706
LU0278675532
LU0278675292
LU0278675029
DE000DK1CJS9
DE000DK2CFP1
DE000DK2CFQ9
DE000DK2CFR7
DE000DK2CFT3
Lebenszyklusfonds
Deka-Zielfonds
Deka-ZielGarant
entsprechend dem Vertragsende
entsprechend dem Vertragsende
Mischfonds
DekaEurolandBalance CF
Deka Sachwerte CF
Franklin Global Fundamental Strategies
Fund A (acc) EUR
Außerplanmäßige
Beitragserhöhung
Steuerbegünstigter
Beitragsturbo
DE0005896872
DE000DK0EC83
LU0316494805
Rentenfonds
Deka-EuropaBond TF
Deka-RentenReal
Deka-BasisStrategie Renten CF
DE0009771980
DE000DK0AYK1
LU0107368036
Geldmarktnahe Fonds
Deka-LiquiditätsPlan TF
LU0268059614
In der Ansparphase können laufende, außerplanmäßige Beitragserhöhungen stets vorgenommen werden. Durch den Beitragsturbo sind bis zum Rentenbeginn Beitragserhöhungen zur nächsten Fälligkeit um bis zu 20 % des Vorjahresbeitrages (maximaler Gesamtjahresbeitrag 3.000 EUR) steuerbegünstigt möglich.
Hat der ursprüngliche Vertrag die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung der
Erträge erfüllt (12 Jahre Laufzeit und Auszahlung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr),
so bleiben die Steuer-Vorteile auch im angepassten Vertrag mit erhöhter Beitragszahlung
innerhalb der letzten 12 Vertragsjahre erhalten.
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (optional): Bei Nutzung des Beitragsturbos wird
auch die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit erhöht. Dafür ist keine erneute Gesundheitserklärung notwendig. Die zuletzt vereinbarte, vertragliche Regelung (Annahmeentscheidung) gilt unverändert fort.
Planmäßige Erhöhung der
Beiträge und Leistungen
(Dynamik)
Auf Wunsch erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden ausgeglichen.
Dynamikturbo
Der Dynamikturbo ist vor allem für versicherte Kinder in Ausbildung oder zum Berufsstart
interessant. Mit niedrigen Beiträgen von mindestens 25 EUR monatlich erleichtert der
Dynamikturbo jungen Erwachsenen den Einstieg in die private Altersvorsorge. Ab dem 2.
Versicherungsjahr erhöht sich der Beitrag 5 Jahre lang jährlich um jeweils 20 %.
Innerhalb kurzer Zeit wird so effizient das Vorsorgeniveau angehoben. Der Dynamikturbo
endet nach der letzten Beitragsanpassung automatisch. Danach kann auf Wunsch eine
3 bis 5 %-ige Dynamik fortgeführt werden.
BU-Leistungen (optional)
Die Vereinbarung von BU-Leistungen zu Vertragsbeginn ist für Kinder und Enkel
ab dem 15. Lebensjahr möglich.
Beitragsbefreiung bei
Berufsunfähigkeit
Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die weiteren Beiträge, maximal bis zum 67. Geburtstag.
Damit ist das Sparziel in jedem Fall sicher.
Berufsunfähigkeits-Rente
(als Ergänzungsvertrag)
Zusätzlich kann bei Berufsunfähigkeit die Zahlung einer Rente maximal bis zum
67. Geburtstag vereinbart werden. Die Rente ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens
und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Welche Besonderheiten
gibt es?
Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Auszüge aus dem Leistungsumfang.
Für den Versicherungsschutz sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
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