Private Rentenversicherung Kunden-Information

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Private Rentenversicherung Kunden-Information
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Private Rentenversicherung
Kunden-Information
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Warum eine private Rentenversicherung abschließen?
In Anbetracht der sinkenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die private Vorsorge als
dritte Säule neben der betrieblichen Vorsorge unverzichtbar, um seinen Lebensstandard im Alter halten zu
können.
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Was leistet die private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung zahlt eine lebenslange Rente ab dem im Vertrag gewünschten Zeitpunkt. Bis
3 Monate vor Rentenbeginn können Sie sich auch für eine einmalige Kapitalleistung anstatt der lebenslangen
Rente entscheiden. Verstirbt die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn, werden die bis
dahin gezahlten Beiträge inklusive der bis dahin zugeteilten Überschüsse für die Rentenversicherung an die
Hinterbliebenen ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten 14 Jahre, nachdem zum
ersten Mal die Rente bezogen wurde, erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige Kapitalauszahlung über die
Rente, die dem Versicherten von seinem Tode bis zum 14. Jahr noch zugestanden hätte.
Die privaten Rentenversicherung sollte mit einer Zusatzversicherung ergänzt werden: mit der
Beitragsbefreiung bei Berufs- bzw. Flugdienstuntauglichkeit werden die weiteren Beiträge zum Aufbau Ihrer
zusätzlichen privaten Altersvorsorge durch den Versicherer getragen. Daher empfehlen wir Ihnen den
Einschluss einer solchen Beitragsbefreiung im Falle der Invalidität, um den Aufbau der Altersversorgung bis
zum Vertragsablauf sicherzustellen.
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Wie werden die Überschüsse nach Rentenbeginn zugeteilt?
Bei Vertragsabschluss entscheiden Sie sich für ein Überschussmodell für den Fall der Rentenleistung. Zur
Auswahl stehen der Rentenzuwachs und die Bardividende:
Rentenzuwachs:
Aus den jährlichen Überschüssen wird eine zusätzliche lebenslange Rente gebildet; dadurch ergibt sich eine
jährlich steigende Rente. Aufgrund der Überschussdeklaration 2008 beträgt dieser Satz derzeit 2,1 %.
Bardividende:
Die jährlichen Überschüsse werden zusammen mit der laufenden Rente ausgezahlt. Die Bardividende sinkt
während der Rentenzahlungsdauer, da sie aus dem gleichfalls sinkenden Deckungskapital errechnet wird.
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Welche Form der Beitragszahlung gibt es?
Die Beiträge werden monatlich bis zum gewünschten Rentenbeginn geleistet.
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Bleibt der Beitrag bis zum Ablauf des Vertrages gleich?
In dem von Albatros angebotenen Tarif ist eine Dynamik enthalten. Der Beitrag steigt pro Jahr um 5 %, um den
Versicherungsschutz dem steigenden Einkommen und der Inflation anzugleichen. Der Dynamik kann jedoch
nach Zugang der Mitteilung durch den Versicherer widersprochen werden.
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Wie hoch soll die Rente gewählt werden?
Die Höhe der Rente ist im Wesentlichen davon abhängig, wie groß Ihre
Versorgungslücke ist. Die Leistung aus der privaten Rentenversicherung
sollte Ihre gesetzliche Rente und die Leistung aus betrieblicher Vorsorge
auf das zuletzt vor Rentenbeginn bezogene Netto-Gehalt aufstocken.
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Albatros Tipps
Nutzen Sie zur genaueren
Bestimmung Ihrer Versorgungslücke
die von Albatros angebotene
Vorsorgeanalyse.
Wie werden die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung besteuert?
Für Verträge ab dem 01.01.2005 gilt:
Beiträge:
Die Beiträge für die Rentenversicherung können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Renten:
Die Renten gehören nach § 22 EStG als wiederkehrende Bezüge zu den sonstigen Einkünften. Sie sind
jedoch nicht mit dem vollen Betrag einkommensteuerpflichtig. Sie brauchen nur den so genannten Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem im Monat des Rentenbeginns vollendeten
Lebensjahr des Versicherten und bleibt während der gesamten Rentenbezugszeit unverändert.
Einmalige Kapitalauszahlung:
Wenn anstelle der Rente die einmalige Kapitalauszahlung gewählt wird, ist der darin enthaltene Kapitalertrag
nach § 20 EStG zu versteuern. Erfolgt die Auszahlung nach frühestens 12 Jahren und nicht vor Vollendung
des 60. Lebensjahres des Leistungsempfängers, muss nur der halbe Kapitalertrag versteuert werden. Bei der
Auszahlung werden 25 % des steuerpflichtigen Ertrags als Kapitalertragssteuer und z. Zt. 1,375 %
Solidaritätszuschlag einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Dabei handelt es sich um
Vorauszahlungen, die auf die von Ihnen zu zahlenden Steuerbeträge angerechnet werden.
Beispiel:
Beginnt die Rentenzahlung im Alter 65, so beträgt der Ertragsanteil der Rente 18 %. Das heißt, nur 18 % der
Rente werden der Summe der Einkünfte des Versicherten zugerechnet und nach Abzug eventueller Freibeträge mit seinem individuellen Steuersatz belegt.
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Kündigungsmöglichkeiten
Sie können die private Rentenversicherung ganz oder teilweise kündigen:
• Jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres.
• Zum Ende des der Kündigung folgenden Monats, frühestens jedoch zum Schluss des ersten
Versicherungsjahres.
Sofern bereits ein Rückkaufswert vorhanden ist, wird dieser bei Kündigung ausgezahlt. Der von Albatros
gewählte Anbieter verzichtet auf die sonst üblichen Stornoabzüge, wenn die Kündigung frühestens nach 2/3
der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen wird.
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Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
Die Kündigung eines Rentenversicherungsvertrages ist immer mit
erheblichen finanziellen Nachteilen für den Versicherungsnehmer
verbunden und daher nicht zu empfehlen. Aus diesem Grund bietet der
Versicherer mehrere Alternativen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden oder aufzugeben:
•
•
•
Stundung der Beiträge
Reduzierung auf Mindestbeitrag
Vollständige Beitragsfreistellung
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Was Sie bei der Antragstellung beachten sollten
Albatros Tipps
Wenden Sie sich im Falle von
Zahlungsschwierigkeiten
vertrauensvoll an Ihre AlbatrosBeratungsstelle. Wir beraten Sie
gerne und erarbeiten gemeinsam mit
Ihnen den für Sie passenden Weg, um
Ihren Versicherungsschutz zu
erhalten.
Bei der Antragstellung sollten Sie beachten, dass Sie die Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten.
Beispielsweise Fragen über Ihren Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen, sollten Sie immer den
Tatsachen entsprechend beantworten. Sollten Sie falsche Angaben machen - bewusst oder unbewusst -,
können Sie den Versicherungsschutz verlieren und der Versicherer kann im Leistungsfall die Entschädigung
verweigern.
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Sie möchten noch mehr Informationen?
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder individuelle Fragen klären möchten, können sich natürlich auch
jederzeit vertrauensvoll an einen Albatros Berater wenden.
Wenn Sie Anregungen zur Verbesserung haben, so lassen Sie es uns bitte wissen. Soweit in dieser
Information für Personen nur die männliche Begriffsform gewählt wurde, sind damit selbstverständlich auch
immer unsere weiblichen Kundinnen angesprochen.
Um Ihnen die wichtigsten Informationen verständlich näher zu bringen, haben wir – wo möglich – darauf
verzichtet, direkt aus den oft schwer verständlichen Versicherungsbedingungen zu zitieren. Wir hoffen, in
Ihrem Sinne gehandelt zu haben. Grundlage eines möglichen Vertrages bleiben die Allgemeinen
Bedingungen für die Rentenversicherung, die Sie auf Wunsch in jeder Albatros Beratungsstelle erhalten.
Ihr Albatros Versicherungsservice
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