HVB sofortrente invest
Transcription
HVB sofortrente invest
Vorsorge Produktprofil HVB SofortRente invest Produkt Fondsgebundene Renten versicherung gegen Einmal beitrag Laufzeit Langfristig Besonderheit Garantierte lebenslange Rente mit jährlicher Steigerungschance Nutzergruppe Vorsorgeinteressierte ab 45 Jahre, kurz vor oder bereits im Ruhestand Verfügbarkeit Teilauszahlungen und Rück kauf während der Laufzeit möglich, kann aber mit Nach teilen verbunden sein Kosten Abschluss-, Vertriebs-, Risiko- und Verwaltungs kosten sowie Kosten aus dem Anlagekonzept VERTRAGSPARTNER / VERSICHERER VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung S. A. 15, rue de Flaxweiler, 6776 Grevenmacher, Großherzogtum Luxemburg 1. PRODUKTDETAILS PRODUKT Fondsgebundene Rentenversicherung, die in ein Anlagekonzept investiert, mit garantierten lebenslangen Rentenzahlungen – per sofort oder aufgeschoben. ALLGEMEINE DARSTELLUNG DER FUNKTIONSWEISE Die HVB SofortRente invest ist eine fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Der Beitrag wird in das Anlagekonzept der Versicherung investiert. Vorher werden Abschluss- und Vertriebskosten, Risiko- und Verwaltungskosten abgezogen. Die Investition in Anteile des Anla gekonzeptes FlexKonzept invest, welches derzeit zu 100 % in den Fonds „MEAG FlexConcept – Wachstum“ investiert, erfolgt spätestens zu Beginn des 2. Versicherungsmonats. Es wird eine garantierte monatliche Rente, sofort beginnend oder mit Aufschubzeit von maximal 15 Jahren, gezahlt. Die Rente kann in Abhängigkeit der Wertentwicklung des Anlagekonzeptes steigen. Dies wird einmal jährlich ermittelt (Bewertungsstichtag vertragsindividuell zum jeweiligen Versicherungs beginnmonat). Die Rente wird dann ggf. erhöht und für die Zukunft neu festgeschrieben. Die jeweils erreichte Rentenhöhe kann so immer weiter steigen, aber (vorbehaltlich der etwaigen Inanspruchnahme von Teilauszahlungen) nie unter die einmal erreichte Rentenhöhe sinken. GARANTIERTE RENTE UND RENDITECHANCEN: Steigerung der Rente durch Anstieg des Fondsguthabens trotz Rentenzahlung 0 1 Fondsguthaben 2 3 4 Die Rente bleibt gleich, auch wenn sich das Fonds guthaben durch die Rentenzahlung reduziert 5 6 7 8 9 Chance auf Rentensteigerung der garantierten Rente 10 Jahre Stichtage HVB SofortRente invest – Seite 2 von 3 FLEXIBILITÄT / VERFÜGBARKEIT Bei Bedarf ist der Rückkauf der Versicherung möglich – auch noch im Rentenbezug. Auch Teil auszahlungen sind möglich. Die Garantierente wird bei Teilauszahlung entsprechend reduziert und neu festgelegt. VERSICHERUNGS LEISTUNGEN • Lebenslange, garantierte Rente mit der Chance auf Rentensteigerung • Bei Tod der versicherten Person in der Rentenphase wird das Fondsguthaben an die Hinterbliebenen ausgezahlt • Bei Tod der versicherten Person während einer Aufschubzeit wird das Fondsguthaben der Versicherung, mindestens der Einmalbeitrag, an die Hinterbliebenen ausgezahlt 2. VERWENDUNGSMÖGLICHKEITEN Private Altersvorsorge 3. PRODUKTDATEN LAUFZEIT • Langfristig • maximale Aufschubzeit 15 Jahre MINDESTRENTE Monatlich 50 EUR RÜCKZAHLUNG Rückkauf bzw. Teilauszahlungen während Aufschubzeit und Rentenbezugszeit möglich 4. RISIKEN • Kündigung des Versicherungsvertrages Die Kündigung des Versicherungsvertrages kann für Sie Nachteile haben. Der Auszahlungsbetrag entspricht in aller Regel nicht der Höhe des gezahlten Einmalbeitrages. Dieser ist abhängig von der Wertentwicklung des Anlagekonzeptes. Das eingezahlte Kapital reduziert sich durch die Belastung der Abschluss- und Vertriebskosten, Risikokosten sowie Verwal tungskosten. Bitte beachten Sie, dass sich der Versicherungswert nach Rentenbeginn auch durch Entnahme der monat lichen Renten reduziert. Die Kündigung kann daher den Verlust der gesamten oder eines wesentlichen Teiles des einge zahlten Beitrages zur Folge haben. • Tod der versicherten Person Beim Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn entspricht der Auszahlungsbetrag in aller Regel nicht der Höhe des gezahlten Einmalbeitrages. Dieser ist abhängig von der Wertentwicklung des Anlagekonzeptes. Das eingezahlte Kapital reduziert sich durch die Belastung der Abschluss- und Vertriebskosten, Risikokosten sowie Verwaltungskosten. Bitte be achten Sie, dass sich der Versicherungswert nach Rentenbeginn auch durch Entnahme der monatlichen Renten reduziert. Beim Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn kann es zum Verlust des gesamten oder eines wesentlichen Teiles des eingezahlten Beitrages kommen. 5. CHANCEN Teilnahme an den Wertpapiermärkten und dadurch Chance auf jährliche Erhöhung der Rente. 6. WICHTIGE INFORMATIONEN • Eine Rentengarantiezeit ist nicht wählbar • Es stehen keine Zusatzversicherungsoptionen zur Verfügung • Zuzahlungen in die bestehende Versicherung sind nicht möglich 7. KOSTEN / VERTRIEBSVERGÜTUNG Die Abschluss- und Vertriebs-, Risiko- und Verwaltungskosten in Euro sowie die Kosten des Anlagekonzeptes können dem Produktinformationsblatt zum Versicherungsvertrag entnommen werden. Nähere Informationen zu den Kosten des Anlage konzeptes finden Sie zudem in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. HVB SofortRente invest – Seite 3 von 3 8. STEUERLICHE HINWEISE Bei lebenslangen Rentenzahlungen ist die Rente nur in Höhe des steuerlichen Ertragsanteils steuerpflichtig. Der Ertrags anteil richtet sich dabei nach dem Alter des Steuerpflichtigen bei Rentenbeginn (z. B. bei einer Rentenzahlung ab dem voll endeten 67. Lebensjahr 17 % der Rente). Das bedeutet, dass diese 17 % der Jahresrente mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Die während der Aufschubzeit der Rentenversicherung gegebenenfalls erwirtschafteten Erträge führen erst bei einer späteren Kapitalauszahlung (Teilauszahlung, Rückkauf) zu einer Steuerbelastung. Bei Kapitalauszahlungen muss nur die Hälfte des Ertrags (Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und darauf entfallendem Beitrag) mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Auszahlung ab dem voll endeten 62. Lebensjahr erfolgt und die Ansparzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat. Anderenfalls muss der volle Ertrag mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden. Bitte beachten Sie: Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit können sich unter Umständen steuerlich auswirken. Bitte konsultieren Sie bei Fragen zu Ihrer persönlichen Steuerpflicht Ihren steuerlichen Berater. Ihr Betreuer der HypoVereinsbank berät Sie gerne! Stand Januar 2016