HVB sofortrente invest

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HVB sofortrente invest
Vorsorge
Produktprofil
HVB SofortRente invest
Produkt
Fondsgebundene Renten­
versicherung gegen Einmal­
beitrag
Laufzeit
Langfristig
Besonderheit
Garantierte lebenslange
Rente mit jährlicher
Steigerungschance
Nutzergruppe
Vorsorgeinteressierte ab
45 Jahre, kurz vor oder
bereits im Ruhestand
Verfügbarkeit
Teilauszahlungen und Rück­
kauf während der Laufzeit
möglich, kann aber mit Nach­
teilen verbunden sein
Kosten
Abschluss-, Vertriebs-,
Risiko- und Verwaltungs­
kosten sowie Kosten aus
dem Anlagekonzept
VERTRAGSPARTNER / VERSICHERER
VORSORGE Luxemburg Lebensversicherung S. A.
15, rue de Flaxweiler, 6776 Grevenmacher, Großherzogtum Luxemburg
1. PRODUKTDETAILS
PRODUKT
Fondsgebundene Rentenversicherung, die in ein Anlagekonzept investiert, mit garantierten
lebenslangen Rentenzahlungen – per sofort oder aufgeschoben.
ALLGEMEINE
DARSTELLUNG DER
FUNKTIONSWEISE
Die HVB SofortRente invest ist eine fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag.
Der Beitrag wird in das Anlagekonzept der Versicherung investiert. Vorher werden Abschluss- und
Vertriebskosten, Risiko- und Verwaltungskosten abgezogen. Die Investition in Anteile des Anla­
gekonzeptes FlexKonzept invest, welches derzeit zu 100 % in den Fonds „MEAG FlexConcept –
Wachstum“ investiert, erfolgt spätestens zu Beginn des 2. Versicherungsmonats.
Es wird eine garantierte monatliche Rente, sofort beginnend oder mit Aufschubzeit von maximal
15 Jahren, gezahlt.
Die Rente kann in Abhängigkeit der Wertentwicklung des Anlagekonzeptes steigen. Dies wird
einmal jährlich ermittelt (Bewertungsstichtag vertragsindividuell zum jeweiligen Versicherungs­
beginnmonat). Die Rente wird dann ggf. erhöht und für die Zukunft neu festgeschrieben. Die
jeweils erreichte Rentenhöhe kann so immer weiter steigen, aber (vorbehaltlich der etwaigen
Inanspruchnahme von Teilauszahlungen) nie unter die einmal erreichte Rentenhöhe sinken.
GARANTIERTE RENTE UND RENDITECHANCEN:
Steigerung der Rente durch Anstieg des
Fondsguthabens trotz Rentenzahlung
0
1
Fondsguthaben
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3
4
Die Rente bleibt gleich, auch wenn sich das Fonds­
guthaben durch die Rentenzahlung reduziert
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Chance auf Rentensteigerung der garantierten Rente
10 Jahre
Stichtage
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FLEXIBILITÄT /
VERFÜGBARKEIT
Bei Bedarf ist der Rückkauf der Versicherung möglich – auch noch im Rentenbezug. Auch Teil­
auszahlungen sind möglich. Die Garantierente wird bei Teilauszahlung entsprechend reduziert
und neu festgelegt.
VERSICHERUNGS­
LEISTUNGEN
• Lebenslange, garantierte Rente mit der Chance auf Rentensteigerung
• Bei Tod der versicherten Person in der Rentenphase wird das Fondsguthaben an die
Hinterbliebenen ausgezahlt
• Bei Tod der versicherten Person während einer Aufschubzeit wird das Fondsguthaben der
Versicherung, mindestens der Einmalbeitrag, an die Hinterbliebenen ausgezahlt
2. VERWENDUNGS­MÖGLICHKEITEN
Private Altersvorsorge
3. PRODUKTDATEN
LAUFZEIT
• Langfristig
• maximale Aufschubzeit 15 Jahre
MINDESTRENTE
Monatlich 50 EUR
RÜCKZAHLUNG
Rückkauf bzw. Teilauszahlungen während Aufschubzeit und Rentenbezugszeit möglich
4. RISIKEN
• Kündigung des Versicherungsvertrages
Die Kündigung des Versicherungsvertrages kann für Sie Nachteile haben. Der Auszahlungsbetrag entspricht in aller Regel
nicht der Höhe des gezahlten Einmalbeitrages. Dieser ist abhängig von der Wertentwicklung des Anlagekonzeptes. Das
eingezahlte Kapital reduziert sich durch die Belastung der Abschluss- und Vertriebskosten, Risikokosten sowie Verwal­
tungskosten. Bitte beachten Sie, dass sich der Versicherungswert nach Rentenbeginn auch durch Entnahme der monat­
lichen Renten reduziert. Die Kündigung kann daher den Verlust der gesamten oder eines wesentlichen Teiles des einge­
zahlten Beitrages zur Folge haben.
• Tod der versicherten Person
Beim Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn entspricht der Auszahlungsbetrag in aller Regel nicht der Höhe des
gezahlten Einmalbeitrages. Dieser ist abhängig von der Wertentwicklung des Anlagekonzeptes. Das eingezahlte Kapital
reduziert sich durch die Belastung der Abschluss- und Vertriebskosten, Risikokosten sowie Verwaltungskosten. Bitte be­
achten Sie, dass sich der Versicherungswert nach Rentenbeginn auch durch Entnahme der monatlichen Renten reduziert.
Beim Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn kann es zum Verlust des gesamten oder eines wesentlichen Teiles
des eingezahlten Beitrages kommen.
5. CHANCEN
Teilnahme an den Wertpapiermärkten und dadurch Chance auf jährliche Erhöhung der Rente.
6. WICHTIGE INFORMATIONEN
• Eine Rentengarantiezeit ist nicht wählbar
• Es stehen keine Zusatzversicherungsoptionen zur Verfügung
• Zuzahlungen in die bestehende Versicherung sind nicht möglich
7. KOSTEN / VERTRIEBSVERGÜTUNG
Die Abschluss- und Vertriebs-, Risiko- und Verwaltungskosten in Euro sowie die Kosten des Anlagekonzeptes können dem
Produktinformationsblatt zum Versicherungsvertrag entnommen werden. Nähere Informationen zu den Kosten des Anlage­
konzeptes finden Sie zudem in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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8. STEUERLICHE HINWEISE
Bei lebenslangen Rentenzahlungen ist die Rente nur in Höhe des steuerlichen Ertragsanteils steuerpflichtig. Der Ertrags­
anteil richtet sich dabei nach dem Alter des Steuerpflichtigen bei Rentenbeginn (z. B. bei einer Rentenzahlung ab dem voll­
endeten 67. Lebensjahr 17 % der Rente). Das bedeutet, dass diese 17 % der Jahresrente mit Ihrem persönlichen Steuersatz
besteuert werden.
Die während der Aufschubzeit der Rentenversicherung gegebenenfalls erwirtschafteten Erträge führen erst bei einer
späteren Kapitalauszahlung (Teilauszahlung, Rückkauf) zu einer Steuerbelastung.
Bei Kapitalauszahlungen muss nur die Hälfte des Ertrags (Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und darauf entfallendem
Beitrag) mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Auszahlung ab dem voll­
endeten 62. Lebensjahr erfolgt und die Ansparzeit mindestens zwölf Jahre betragen hat. Anderenfalls muss der volle Ertrag
mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden.
Bitte beachten Sie: Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit können sich unter Umständen steuerlich auswirken.
Bitte konsultieren Sie bei Fragen zu Ihrer persönlichen Steuerpflicht Ihren steuerlichen Berater.
Ihr Betreuer der HypoVereinsbank berät Sie gerne!
Stand Januar 2016