Anlage

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Anlage
Finanz-, Rechnungswesen
und EDV
Gelnhausen, 21.07.2014
Vorlage an D 1
Wir bitten, den Haupt- und Finanzausschuss am 23.07.2014
und den Kreistag am 25.07.2014 unter dem Tagesordnungspunkt
- Mitteilungen des Kreisausschusses - über folgende Punkte zu
informieren:
Kommunaler Schutzschirm Hessen – Darlehen Seit dem letzten Bericht vom 03.06.2014 wurde zum
25.06.2014 das letzte in 2014 fällige Darlehen mit einer Restschuld von 2.767.213,46 durch die WI-Bank abgelöst. Der Zinssatz wurde auf 1,638 % festgesetzt.
Aufgrund des bewilligten Zinszuschusses von bis zu 2 % hat
der Kreis in den nächsten 10 Jahren für das Darlehen keine
Zinsbelastung zu erwarten. Der bisherige Zinssatz lag bei
4,99 %.
Damit wurden bis heute rd. 121,89 Mio. € von 143,98 Mio. € in
den Schutzschirm überführt.
Kreditmanagement
Der Kreis erhält nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums
der Finanzen vom 09.07.2014 Darlehen aus dem Hessischen
Investitionsfonds B und C in Höhe von insgesamt 8.800.000 €.
Davon wird ein Darlehen in Höhe von 500.000 € zinsfrei als Sofortdarlehen mit verkürzter Ansparzeit aus der Abt. B gewährt,
die restlichen 8.300.000 € als zinsverbilligte Darlehen aus der
[1]
Abt. C mit einem Zinssatz von 1,8 % fest für die Gesamtlaufzeit
von 20 Jahren.
Die Darlehen werden für folgende Maßnahmen bewilligt:
1. Neubau NW-Bereich und brandschutztechnische
Sanierung Gebäudebestand Lichtenberg
Gymnasium Bruchköbel
Zinsverbilligtes Darlehen Abt. C
900.000 €
2. Brandschutztechnische Umbaumaßnahmen
Realschule Gelnhausen, Kopernikusschule
Freigericht, Brentanoschule Linsengericht und
Heinrich-Hehrmann-Schule Schlüchtern
Zinsverbilligtes Darlehen Abt. C
2.700.000 €
3. Erweiterung und Sanierung Berufliche Schulen
Gelnhausen
Zinsverbilligtes Darlehen Abt. C
1.400.000 €
4. Brandschutztechnische Umbaumaßnahmen
Bertha-von-Suttner-Schule Nidderau, Stadtschule
Schlüchtern, Henry-Harnischfeger-Schule Bad
Soden-Salmünster
Zinsloses Darlehen Abt. B
500.000 €
Zinsverbilligtes Darlehen Abt. C
3.300.000 €
Finanzsituation MKK zum Stand 30.06.2014
(Quartalsbericht)
Am 22.07. wurden dem KA die aktuellen Quartalsergebnisse
vorgelegt. Demnach schließt der MKK voraussichtlich mit einem
negativem Jahresergebnis von ca. 5,8 Mio. € ab. Das ist eine
Verbesserung von ca. 5,4 Mio. € gegenüber dem Haushaltsansatz.
Der ausführliche Bericht wird Ihnen in der nächsten HFASitzung vorgelegt.
[2]
Finanzausgleich ab 2016
Im Zuge der durch das Urteil des Staatsgerichtshofes zum
Kommunalen Finanzausgleich erforderlichen Vorarbeiten für einen neuen KFA hat das Land im Frühjahr 2014 eine Liste der
Aufgaben erarbeitet, in der die Pflichtaufgaben der Kommunen
zusammengestellt sein sollten. Nach interner Qualitätssicherung innerhalb der Ministerien wurde diese Liste Anfang Mai
den Kommunalen Spitzenverbänden zur Überprüfung vorgelegt.
Innerhalb des Hessischen Landkreistages wurde diese Liste
des Landes an alle Kreisverwaltungen zur Stellungnahme weitergeleitet. In Folge dessen wurden Anfang Juni von den Landkreisen über 1.800 zusätzliche Pflichtaufgaben mit Rechtsgrundlage an die Geschäftsstelle des HLT zurückgemeldet, die
an die Landesregierung weitergegeben wurden. Dort findet derzeit eine Überprüfung dieser Rückmeldungen statt, die eigentlich bis zum 21.07.2014 abgeschlossen sein sollte, aber derzeit
noch immer andauert.
Mit diesem Verfahren sollte der für die Kommunen notwendige
Finanzbedarf ermittelt werden, den es mit dem neuen Finanzausgleich zu decken gilt.
Leider weicht das Land jetzt von diesem gemeinsam vereinbarten Verfahren ab und veröffentlichte im Mai, also noch während
die Liste des Landes zur Überprüfung bei den Kreisverwaltungen vorlag, eine Liste der Aufgabenteile der drei kommunalen
Bereiche (kreisangehörige Städte und Gemeinden, kreisfreie
Städte, Landkreise), die es als freiwillig ansieht.
Damit weicht das Land nicht nur von der vereinbarten gemeinsamen Linie, sondern auch von der Richtschnur des Staatsgerichtshofes ab, den Finanzbedarf der Kommunen nach dem tatsächlichen Bedarf nachvollziehbar zu bemessen. In diesem Zusammenhang von einer „qualifizierten Schätzung“ zu sprechen,
wie dies von der Landesregierung verlautete, ist nicht nachvollziehbar, zumal wenn das solche Stilblüten treibt:
[3]
So steht in dieser Liste zum Produktbereich 14 – Umweltschutz
– die Einschätzung: „In der Regel werden in dieser Produktgruppe keine freiwilligen Aufgaben wahrgenommen“, um dann
die Einschätzung des Landes wiederzugeben, dass 30 % dieser Aufgaben freiwillig seien“
Für den Main-Kinzig-Kreis ist deshalb zu betonen, dass wir

die bedarfsgerechte und nachvollziehbare Bemessung des
Kommunalen Finanzausgleichs entsprechend des Urteils
des Staatsgerichtshofs nachdrücklich unterstützen,

deshalb auch bei der Ermittlung der Grundlagen aktiv mitgearbeitet haben und zwar sowohl bei der Meldung der
Pflichtaufgaben, als auch im Lenkungsausschuss beim Finanzminister und der HLT-internen Arbeitsgruppe, die die
Neufassung des KFA begleitet,

die „qualifizierte Schätzung“ der freiwilligen Aufgaben durch
das Land als unseriös und vor allem nicht dem Urteil des
Staatgerichtshofs Rechnung tragend ablehnen,

vom Land die Rückkehr zu der gemeinsam formulierten
Geschäftsgrundlage und Vorgehensweise zur Neuermittlung des KFA verlangen,

ansonsten die Gefahr sehen, dass ein neu formulierter
KFA, der nicht nach diesen Kriterien aufgestellt wurde, umgehend der erneuten rechtlichen Bewertung durch den
Staatsgerichtshof unterzogen wird, die sich dann am ergangenen Urteil orientieren wird.
Bretthauer
[4]