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Finanz-, Rechnungswesen und EDV Gelnhausen, 10.02.2015 Vorlage an D 1 Wir bitten, den Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2015 und den Kreistag am 13.02.2015 unter dem Tagesordnungspunkt - Mitteilungen des Kreisausschusses - über folgende Punkte zu informieren: 1. Kreditmanagement Neuaufnahme Zum 12.12.2014 wurde ein Darlehen in Höhe von 2.000.000 € bei der WL Bank Münster zu folgenden Konditionen aufgenommen: Zinssatz: Laufzeit Auszahlungskurs Tilgung: 1,98 % 30 Jahre Gesamtlaufzeit 100 % 2,48 % zzgl. ersparter Zinsen aus dem Ursprungsbetrag Fälligkeit der Zinsen jährlich nachträglich am 15.12. Die Einzelgenehmigung des RP Darmstadt wurde mit Verfügung vom 05.01.2015 erteilt. Umschuldung Zum 08.12.2014 ist die Zinsfestschreibung eines Darlehens bei der Kreissparkasse Gelnhausen mit einer Restschuld von 4.473.269,03 € ausgelaufen. Für das Darlehen war bereits ein Swap mit einem Zinssatz von 4,165 % bis zum 08.12.2025 vereinbart worden, damit ist das Darlehen variabel auf Basis des 12-Monats-Euribor fortzuführen. Es wird zur Kreissparkasse Schlüchtern umgeschuldet und variabel mit einem Aufschlag von 0,22% auf den 12-Monats-EuriborSatz verzinst. Insgesamt ergibt sich aus Swap und Aufschlag ein Zinssatz von 4,385 %. [1] 2. Übernahme von Bürgschaften Der Kreistag hatte am 05.10.2012 (Dr. Nr. 104/2012) die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Alten- und Pflegezentren gGmbH bis zur Höhe von 3.484.000 € beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war seitens der Alten- und Pflegezentren gGmbH geplant, die Darlehenssumme in zwei Tranchen bis Januar 2013 aufzunehmen. Aufgrund damals noch nicht bekannter alternativer Finanzierungsmöglichkeiten konnte die Darlehensaufnahme hinausgezögert werden. Das Darlehen wurde in 2014 zu folgenden Konditionen bei der Sparkasse Hanau aufgenommen: Darlehenssumme Auszahlungskurs: Auszahlungsdatum Zinssatz Zinszahlung: Tilgung Annuität 3.484.000,-- € 100 % 1.484.000,-- € am 04.09.2014 2.000.000,-- € am 09.12.2014 1,73 % fest bis zum 30.12.2022 vierteljährlich nachträglich, erstmals am 30.12.2014 2 % zzgl. ersparter Zinsen erstmals am 30.12.2014 32.488,30 € als vierteljährlicher Teilbetrag Ausgehend von der grundsätzlichen Zustimmung des Kreistags zur Übernahme der Bürgschaft hat der Kreisausschuss am 16.12.2014 die Übernahme der Bürgschaft beschlossen, allerdings mit der Maßgabe der Befristung analog der Vereinbarungen im Schuldschein der Sparkasse Hanau auf den 31.12.2022. Grundlage der Bürgschaft ist der Betrauungsakt vom 25.06.2013, der auf 10 Jahre befristet ist. Die Übernahme der Bürgschaft hat das RP Darmstadt am 15.01.2015 genehmigt. [2] 3. Kommunaler Schutzschirm Hessen – Darlehen Zum 09.02.2015 wurde das erste Darlehen im Jahr 2015 mit einer Restschuld von 2.674.950,45 € durch die WI-Bank abgelöst. Der Zinssatz wurde auf 0,812 % für 10 Jahre festgesetzt. Aufgrund des bewilligten Zinszuschusses von bis zu 2 % hat der Kreis in den nächsten 10 Jahren für das Darlehen keine Zinsbelastung zu erwarten. Der bisherige Zinssatz lag bei 5,11 %. Damit wurden bis jetzt Darlehen von rd. 124,5 Mio. € der Gesamtsumme von 143,98 Mio. € in den Schutzschirm überführt. 4. Information über überplanmäßige Ausgaben in zwei Fachbereichen Durch Mindereinnahmen bei den Baugebühren mussten im Amt 63 (Bauordnungsamt) überplanmäßige Mittel in Höhe von 250 T € zur Aufstockung der Budgetvorgabe bereitgestellt werden. Durch Mehrausgaben bei den CleverCards (Schülerfahrkarten) mussten im Fachbereich Schülerbeförderung überplanmäßige Mittel in Höhe von 186.430 € bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgte in beiden Fällen aus dem jeweiligen Dezernat. 5. Quartalsbericht 4/2014 Buchungsschluss für die allgemeinen Konten war der 31.01.2015. Im Bereich der Abschreibungen wird derzeit noch gebucht. Deshalb kann zum heutigen Stand noch kein detaillierter Wert genannt werden. Die Prognose des dritten Quartals schloss mit einem Defizit von 6,5 Mio. € ab (PLAN: -11,2 Mio. €). Es ist absehbar, dass sich das Ergebnis gegenüber dem dritten Quartal, wie bereits vom Landrat angekündigt, weiter verbessern wird. [3] 6. KFA 2016 Zuletzt in der Kreistagssitzung vom 05.12.2014 war das Thema KFA 2016 auf der Tagesordnung und die Körperschaften wurden vom Landrat über den damals aktuellen Sachstand informiert. Die ursprüngliche Absicht des Finanzministers, am 19.12.2014 zu einem Abschluss der Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu kommen, konnte durch die Vielzahl der Einwände und Vorschläge in den örtlichen Gesprächen zwischen dem Minister und den jeweiligen Bürgermeisterdienstversammlungen nicht gehalten werden. Einen vorläufigen Abschluss fanden die Gespräche am 21.01.2015 im Lenkungsausschuss zwischen Finanzminister und den Kommunalen Spitzenverbänden. Folgende Ergebnisse sind hierzu festzuhalten: Trotz des Hinweises alles Spitzenverbände, dass das bisherige Volumen des Finanzausgleichs, wie auch die laufenden Defizite der Kommunen zeigen, nicht ausreichend ist, hat sich an diesem Betrag nichts geändert. Große Verwerfungen und Mindereinnahmen waren im bisherigen Entwurf insbesondere für die Landkreise mit Sonderstatusstädten vorgesehen. Die dauerhafte Minderung sollte 57 Mio. € betragen. Dabei spielte eine wesentliche Rolle, dass die Einwohner der Sonderstatusstädte beim Finanzbedarf der Landkreise nur mit 71 % angerechnet wurden, was zu entsprechenden Minderungen führte. Der jetzt vorgelegte Entwurf der Gesetzesneufassung geht für 2016 von eine Anrechnung von 90 % aus, die allerdings ebenfalls danach mit jährlich 2 Prozentpunkten abschmelzen soll. Durch die Intervention mit entsprechendem Zahlenmaterial der Landkreise Fulda und Main-Kinzig wurde dem Minister dargelegt, dass gerade der Sozialhilfeaufwand für die Sonderstatusstädte bezogen auf die jeweiligen Einwohnerzahlen dreimal so hoch ist, wie für die übrigen Einwohner des Kreisgebiets. [4] Nicht zuletzt deshalb soll der Landesrechnungshof mit einer schnellen Überprüfung der insgesamt eingerechneten Kürzungsbeträge für die Landkreise mit Sonderstatusstädten vom Finanzminister beauftragt werden, so dass mit einer frühzeitigen Überprüfung des jetzt im Gesetzentwurf vorgesehenen rückläufigen Anrechnungssatzes der Sonderstatusstadtbewohner zu rechnen ist. Das Finanzministerium hat am 04.02.2015 eine neue Berechnung auf der Grundlage der Zahlen 2014 vorgelegt, nach der der Main-Kinzig-Kreis auch dauerhaft nicht von einem Einnahmezuwachs ausgehen kann. Ein noch ungelöstes Problem für die Landkreise stellt dabei dar, dass Mehreinnahmen bei der Kreisumlage, die durch höhere Steuerkraft der Städte und Gemeinden bedingt ist, automatisch zu geringeren Schlüsselzuweisungen für die Landkreise führen, so dass die aufgelaufenen Defizite nach jetzigem Stand niemals abgetragen werden können. Hier wird der Landkreistag noch einmal intervenieren, damit eine ähnliche Regelung gefunden wird, wie bei den gesetzlich geregelten Nivellierungssätzen der gemeindlichen Steuereinnahmen. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Streichung der Investitions- und Schulbaupauschale, die bei uns ein Volumen von 8,1 Mio. € in 2014 hat. Durch eine „untergesetzliche Regelung“ soll erreicht werden, dass auch Kommunen mit einem defizitären Haushalt Mittel, die als Schlüsselzuweisung zufließen, im selben Umfang wie bisher für die Finanzierung von Investitionen verwenden können. Einführung eines Soziallastenansatzes Anerkennung eines Sonderbedarfs in Höhe von 15 Mio. Euro für besondere Belastungen im Sozialbereich als Ergänzungsansatz für Landkreise und kreisfreie Städte auf Basis der nach Mietstufen gemäß Wohngeldverordnung gewichteten Bedarfsgemeinschaften. Der Ergänzungsansatz wird bei einer Überschreitung des Durchschnittswerts um mehr als 5 % gewährt. o Ergebnis: Entlastung für besonders stark mit Soziallasten belastete Kommunen (vor allem Stadt Offenbach, Landkreise Offenbach, Gießen, Groß Gerau, in geringerem Umfang auch Main-Kinzig, Lahn-Dill und Werra-Meißner). [5] Gestufter Tarif für die Solidaritätsumlage Statt 25 % ab dem ersten abundanten Euro, nun für den bis 10% die Abundanzschwelle übersteigenden Teil Abschöpfung von nur 15% der abundanten Steuerkraft, erst darüber hinaus 25% Abschöpfung. Ergebnis: Vorteile für alle abundanten Kommunen, besonders für nur wenig abundante Kommunen wie beispielsweise Niederdorfelden. Höhergewichtung großer Grundzentren Ziel: Abfederung der niedrigeren Gewichtung großer Grundzentren Lösung: Kreisangehörige Grundzentren mit 15.000-50.000 Einwohner erhalten einen Ergänzungssatz in Höhe von 2%. Ergebnis: Der Ergänzungsansatz führt zu einer Verbesserung für die großen Grundzentren wie z.B. Nidderau Durch einen sogar noch modifizierten Metropolzuschlag für Frankfurt wird das rechnerische Ergebnis noch weiter so verändert, dass der Abschlag nicht im dreistelligen Millionenbereich landet, obwohl hier die Pressemeldungen zu den Steuermehreinnahmen in 2014 eine deutliche Sprache sprechen. Das ist Geld, was den übrigen Kommunen dann fehlt. Der Gesetzentwurf ging am 04.02.2015 an die Kommunalen Spitzenverbände als Beginn der Anhörung. Das Werk umfasst mit Begründungen fast 200 Seiten, die derzeit gelesen und bewertet werden. Bretthauer [6]