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Bestandteil
Finanz-, Rechnungswesen
und EDV
Gelnhausen, 10.02.2015
Vorlage an D 1
Wir bitten, den Haupt- und Finanzausschuss am 11.02.2015 und
den Kreistag am 13.02.2015 unter dem Tagesordnungspunkt - Mitteilungen des Kreisausschusses - über folgende Punkte zu informieren:
1. Kreditmanagement
 Neuaufnahme
Zum 12.12.2014 wurde ein Darlehen in Höhe von 2.000.000 € bei
der WL Bank Münster zu folgenden Konditionen aufgenommen:
Zinssatz:
Laufzeit
Auszahlungskurs
Tilgung:
1,98 %
30 Jahre Gesamtlaufzeit
100 %
2,48 % zzgl. ersparter Zinsen aus dem Ursprungsbetrag
Fälligkeit der Zinsen jährlich nachträglich am 15.12.
Die Einzelgenehmigung des RP Darmstadt wurde mit Verfügung
vom 05.01.2015 erteilt.
 Umschuldung
Zum 08.12.2014 ist die Zinsfestschreibung eines Darlehens bei
der Kreissparkasse Gelnhausen mit einer Restschuld von
4.473.269,03 € ausgelaufen.
Für das Darlehen war bereits ein Swap mit einem Zinssatz von
4,165 % bis zum 08.12.2025 vereinbart worden, damit ist das
Darlehen variabel auf Basis des 12-Monats-Euribor fortzuführen.
Es wird zur Kreissparkasse Schlüchtern umgeschuldet und variabel mit einem Aufschlag von 0,22% auf den 12-Monats-EuriborSatz verzinst.
Insgesamt ergibt sich aus Swap und Aufschlag ein Zinssatz von
4,385 %.
[1]
2. Übernahme von Bürgschaften
Der Kreistag hatte am 05.10.2012 (Dr. Nr. 104/2012) die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Alten- und Pflegezentren
gGmbH bis zur Höhe von 3.484.000 € beschlossen. Zum damaligen
Zeitpunkt war seitens der Alten- und Pflegezentren gGmbH geplant,
die Darlehenssumme in zwei Tranchen bis Januar 2013 aufzunehmen. Aufgrund damals noch nicht bekannter alternativer Finanzierungsmöglichkeiten konnte die Darlehensaufnahme hinausgezögert
werden.
Das Darlehen wurde in 2014 zu folgenden Konditionen bei der
Sparkasse Hanau aufgenommen:
Darlehenssumme
Auszahlungskurs:
Auszahlungsdatum
Zinssatz
Zinszahlung:
Tilgung
Annuität
3.484.000,-- €
100 %
1.484.000,-- € am 04.09.2014
2.000.000,-- € am 09.12.2014
1,73 % fest bis zum 30.12.2022
vierteljährlich nachträglich, erstmals am
30.12.2014
2 % zzgl. ersparter Zinsen erstmals am
30.12.2014
32.488,30 € als vierteljährlicher Teilbetrag
Ausgehend von der grundsätzlichen Zustimmung des Kreistags zur
Übernahme der Bürgschaft hat der Kreisausschuss am 16.12.2014
die Übernahme der Bürgschaft beschlossen, allerdings mit der Maßgabe der Befristung analog der Vereinbarungen im Schuldschein
der Sparkasse Hanau auf den 31.12.2022.
Grundlage der Bürgschaft ist der Betrauungsakt vom 25.06.2013,
der auf 10 Jahre befristet ist.
Die Übernahme der Bürgschaft hat das RP Darmstadt am
15.01.2015 genehmigt.
[2]
3. Kommunaler Schutzschirm Hessen – Darlehen Zum 09.02.2015 wurde das erste Darlehen im Jahr 2015 mit einer
Restschuld von 2.674.950,45 € durch die WI-Bank abgelöst. Der
Zinssatz wurde auf 0,812 % für 10 Jahre festgesetzt.
Aufgrund des bewilligten Zinszuschusses von bis zu 2 % hat der
Kreis in den nächsten 10 Jahren für das Darlehen keine Zinsbelastung zu erwarten. Der bisherige Zinssatz lag bei 5,11 %.
Damit wurden bis jetzt Darlehen von rd. 124,5 Mio. € der Gesamtsumme von 143,98 Mio. € in den Schutzschirm überführt.
4. Information über überplanmäßige Ausgaben in zwei Fachbereichen
Durch Mindereinnahmen bei den Baugebühren mussten im Amt 63
(Bauordnungsamt) überplanmäßige Mittel in Höhe von 250 T € zur
Aufstockung der Budgetvorgabe bereitgestellt werden.
Durch Mehrausgaben bei den CleverCards (Schülerfahrkarten)
mussten im Fachbereich Schülerbeförderung überplanmäßige Mittel
in Höhe von 186.430 € bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgte in beiden Fällen aus dem jeweiligen Dezernat.
5. Quartalsbericht 4/2014
Buchungsschluss für die allgemeinen Konten war der 31.01.2015.
Im Bereich der Abschreibungen wird derzeit noch gebucht. Deshalb
kann zum heutigen Stand noch kein detaillierter Wert genannt werden. Die Prognose des dritten Quartals schloss mit einem Defizit
von 6,5 Mio. € ab (PLAN: -11,2 Mio. €). Es ist absehbar, dass sich
das Ergebnis gegenüber dem dritten Quartal, wie bereits vom Landrat angekündigt, weiter verbessern wird.
[3]
6. KFA 2016
Zuletzt in der Kreistagssitzung vom 05.12.2014 war das Thema KFA
2016 auf der Tagesordnung und die Körperschaften wurden vom
Landrat über den damals aktuellen Sachstand informiert.
Die ursprüngliche Absicht des Finanzministers, am 19.12.2014 zu
einem Abschluss der Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden zu kommen, konnte durch die Vielzahl der Einwände und
Vorschläge in den örtlichen Gesprächen zwischen dem Minister und
den jeweiligen Bürgermeisterdienstversammlungen nicht gehalten
werden. Einen vorläufigen Abschluss fanden die Gespräche am
21.01.2015 im Lenkungsausschuss zwischen Finanzminister und
den Kommunalen Spitzenverbänden.
Folgende Ergebnisse sind hierzu festzuhalten:

Trotz des Hinweises alles Spitzenverbände, dass das bisherige
Volumen des Finanzausgleichs, wie auch die laufenden Defizite
der Kommunen zeigen, nicht ausreichend ist, hat sich an diesem Betrag nichts geändert.

Große Verwerfungen und Mindereinnahmen waren im bisherigen Entwurf insbesondere für die Landkreise mit Sonderstatusstädten vorgesehen. Die dauerhafte Minderung sollte 57
Mio. € betragen.

Dabei spielte eine wesentliche Rolle, dass die Einwohner der
Sonderstatusstädte beim Finanzbedarf der Landkreise nur mit
71 % angerechnet wurden, was zu entsprechenden Minderungen führte.

Der jetzt vorgelegte Entwurf der Gesetzesneufassung geht für
2016 von eine Anrechnung von 90 % aus, die allerdings ebenfalls danach mit jährlich 2 Prozentpunkten abschmelzen soll.

Durch die Intervention mit entsprechendem Zahlenmaterial der
Landkreise Fulda und Main-Kinzig wurde dem Minister dargelegt, dass gerade der Sozialhilfeaufwand für die Sonderstatusstädte bezogen auf die jeweiligen Einwohnerzahlen dreimal
so hoch ist, wie für die übrigen Einwohner des Kreisgebiets.
[4]

Nicht zuletzt deshalb soll der Landesrechnungshof mit einer
schnellen Überprüfung der insgesamt eingerechneten Kürzungsbeträge für die Landkreise mit Sonderstatusstädten vom
Finanzminister beauftragt werden, so dass mit einer frühzeitigen Überprüfung des jetzt im Gesetzentwurf vorgesehenen
rückläufigen Anrechnungssatzes der Sonderstatusstadtbewohner zu rechnen ist.

Das Finanzministerium hat am 04.02.2015 eine neue Berechnung auf der Grundlage der Zahlen 2014 vorgelegt, nach der
der Main-Kinzig-Kreis auch dauerhaft nicht von einem Einnahmezuwachs ausgehen kann.

Ein noch ungelöstes Problem für die Landkreise stellt dabei dar,
dass Mehreinnahmen bei der Kreisumlage, die durch höhere
Steuerkraft der Städte und Gemeinden bedingt ist, automatisch
zu geringeren Schlüsselzuweisungen für die Landkreise führen,
so dass die aufgelaufenen Defizite nach jetzigem Stand niemals abgetragen werden können. Hier wird der Landkreistag
noch einmal intervenieren, damit eine ähnliche Regelung gefunden wird, wie bei den gesetzlich geregelten Nivellierungssätzen
der gemeindlichen Steuereinnahmen.

Weitere Änderungen beziehen sich auf die Streichung der Investitions- und Schulbaupauschale, die bei uns ein Volumen
von 8,1 Mio. € in 2014 hat. Durch eine „untergesetzliche Regelung“ soll erreicht werden, dass auch Kommunen mit einem defizitären Haushalt Mittel, die als Schlüsselzuweisung zufließen,
im selben Umfang wie bisher für die Finanzierung von Investitionen verwenden können.

Einführung eines Soziallastenansatzes
Anerkennung eines Sonderbedarfs in Höhe von 15 Mio. Euro
für besondere Belastungen im Sozialbereich als Ergänzungsansatz für Landkreise und kreisfreie Städte auf Basis der nach
Mietstufen gemäß Wohngeldverordnung gewichteten Bedarfsgemeinschaften. Der Ergänzungsansatz wird bei einer Überschreitung des Durchschnittswerts um mehr als 5 % gewährt.
o
Ergebnis: Entlastung für besonders stark mit Soziallasten
belastete Kommunen (vor allem Stadt Offenbach, Landkreise Offenbach, Gießen, Groß Gerau, in geringerem Umfang auch Main-Kinzig, Lahn-Dill und Werra-Meißner).
[5]

Gestufter Tarif für die Solidaritätsumlage
Statt 25 % ab dem ersten abundanten Euro, nun für den bis
10% die Abundanzschwelle übersteigenden Teil Abschöpfung
von nur 15% der abundanten Steuerkraft, erst darüber hinaus
25% Abschöpfung. Ergebnis: Vorteile für alle abundanten Kommunen, besonders für nur wenig abundante Kommunen wie
beispielsweise Niederdorfelden.

Höhergewichtung großer Grundzentren
Ziel: Abfederung der niedrigeren Gewichtung großer Grundzentren Lösung: Kreisangehörige Grundzentren mit 15.000-50.000
Einwohner erhalten einen Ergänzungssatz in Höhe von 2%.
Ergebnis: Der Ergänzungsansatz führt zu einer Verbesserung
für die großen Grundzentren wie z.B. Nidderau

Durch einen sogar noch modifizierten Metropolzuschlag für
Frankfurt wird das rechnerische Ergebnis noch weiter so verändert, dass der Abschlag nicht im dreistelligen Millionenbereich
landet, obwohl hier die Pressemeldungen zu den Steuermehreinnahmen in 2014 eine deutliche Sprache sprechen. Das ist
Geld, was den übrigen Kommunen dann fehlt.

Der Gesetzentwurf ging am 04.02.2015 an die Kommunalen
Spitzenverbände als Beginn der Anhörung. Das Werk umfasst
mit Begründungen fast 200 Seiten, die derzeit gelesen und bewertet werden.
Bretthauer
[6]