Variablen der schwach anonymisierten Fassung der IAB
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Variablen der schwach anonymisierten Fassung der IAB
Dokumentation zu Arbeitsmarktdaten Nr. 01/2006 Variablen der schwach anonymisierten Version der IAB-BeschäftigtenStichprobe 1975-2001 Nils Drews, Silke Hamann, Markus Köhler, Gerhard Krug, Christina Wübbeke und Autorengemeinschaft „ITM-Benutzerhandbücher“ Handbuch-Version 1.0.1 2 Nr. 01/2006 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen.............................................................................................................................................. 5 1 Einleitung ............................................................................................................................................ 6 2 Kurzbeschreibung des Datensatzes .............................................................................................. 13 3 Variablenbeschreibung.................................................................................................................... 15 3.1. Identifikatoren .......................................................................................................................... 15 3.1.1. Systemfreie Personennummer .......................................................................................... 15 3.1.2. Systemfreie Betriebsnummer ............................................................................................ 15 3.1.3. Betriebsnummernzähler .................................................................................................... 16 3.1.4. Satznummer des Originalspells......................................................................................... 17 3.2. Zeitraum der Meldung ............................................................................................................. 17 3.2.1. Beginnjahr des Originalspells ............................................................................................ 17 3.2.2. Beginnmonat des Originalspells ........................................................................................ 19 3.2.3. Beginntag des Originalspells ............................................................................................. 20 3.2.4. Endejahr des Originalspells............................................................................................... 21 3.2.5. Endemonat des Originalspells........................................................................................... 22 3.2.6. Endetag des Originalspells................................................................................................ 23 3.2.7. Dauer des Originalspells.................................................................................................... 24 3.2.8. Beginnjahr der Episode ..................................................................................................... 25 3.2.9. Beginnmonat der Episode ................................................................................................. 26 3.2.10. Beginntag der Episode ...................................................................................................... 27 3.2.11. Endejahr der Episode ........................................................................................................ 29 3.2.12. Endemonat der Episode .................................................................................................... 30 3.2.13. Endetag der Episode ......................................................................................................... 31 3.3. Informationen zur Person ....................................................................................................... 32 3.3.1. Geschlecht......................................................................................................................... 32 3.3.2. Geburtsjahr ........................................................................................................................ 33 3.3.3. Alter.................................................................................................................................... 33 3.3.4. Staatsangehörigkeit (Spell) – originale Ausprägungen ..................................................... 34 3.3.5. Staatsangehörigkeit (Spell) – vergröberte Ausprägungen ................................................ 35 3.3.6. Staatsangehörigkeit (Konto) .............................................................................................. 36 3.3.7. Familienstand .................................................................................................................... 36 3.3.8. Kinderzahl.......................................................................................................................... 37 3.3.9. Ausbildung ......................................................................................................................... 38 3.4. Informationen zu Beschäftigung und Leistungsbezug ....................................................... 39 3.4.1. Beschäftigungstyp ............................................................................................................. 39 3.4.2. Geringfügigkeitskennzeichen ............................................................................................ 40 3.4.3. Grund für die Abgabe der Beschäftigungsmeldung / Grund für das Ende des Leistungsbezugs................................................................................................................ 41 3.4.4. Zeitraumentgelt.................................................................................................................. 42 3.4.5. Tagesentgelt ...................................................................................................................... 44 3.4.6. Beruf (ausgeübte Tätigkeit) ............................................................................................... 46 3.4.7. Stellung im Beruf und Arbeitszeit ...................................................................................... 46 3.4.8. Personengruppe (rechtliche Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses) ............. 48 3.4.9. Leistungsart ....................................................................................................................... 49 3.4.10. Leistungsart (zusammengefasst) ...................................................................................... 50 3.4.11. Anspruchdauer auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Arbeitslosigkeitsperiode in Tagen... 51 3.4.12. Art der Bewilligung der Leistung........................................................................................ 52 3.4.13. Grund für das Ende des Leistungsbezugs (zusammengefasst) ....................................... 53 3.4.14. Rentenversicherungsträger (Spell).................................................................................... 54 Nr. 01/2006 3.4.15. 3 Rentenversicherungsträger (Konto) .................................................................................. 55 3.5. Informationen zum beschäftigenden Betrieb ....................................................................... 55 3.5.1. Wirtschaftszweig 73........................................................................................................... 55 3.5.2. Wirtschaftszweig 93........................................................................................................... 56 3.5.3. Wirtschaftszweig 93 – vergröberte Ausprägungen............................................................ 58 3.5.4. Betriebsgröße (Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) ........................... 58 3.5.5. Beschäftigte eines Betriebes ohne Ausbildung ................................................................. 60 3.5.6. Beschäftigte eines Betriebes mit Ausbildung .................................................................... 60 3.5.7. Beschäftigte eines Betriebes mit FH-/Uni-Abschluss ........................................................ 61 3.5.8. Beschäftigte eines Betriebes mit unbekanntem Abschluss............................................... 62 3.5.9. Betriebsentgelt................................................................................................................... 62 3.5.10. Jahr des ersten Auftretens eines Betriebes in den Betriebsdateien des IAB.................... 63 3.5.11. Jahr des letzten Auftretens eines Betriebes in den Betriebsdateien des IAB ................... 64 3.6. Ortsangaben............................................................................................................................. 66 3.6.1. Wohnort Arbeitsamt ........................................................................................................... 66 3.6.2. Wohnort Landesarbeitsamt ............................................................................................... 67 3.6.3. Wohnort Kreis .................................................................................................................... 67 3.6.4. Wohnort Bundesland ......................................................................................................... 68 3.6.5. Arbeitsort Arbeitsamt ......................................................................................................... 69 3.6.6. Arbeitsort Landesarbeitsamt.............................................................................................. 69 3.6.7. Arbeitsort Kreis .................................................................................................................. 70 3.6.8. Arbeitsort Bundesland ....................................................................................................... 71 3.6.9. Ost/West-Kennzeichen (Spell) .......................................................................................... 71 3.6.10. Ost/West-Kennzeichen (Konto) ......................................................................................... 72 3.7. Hilfsmerkmale (oder: technische Merkmale) ........................................................................ 73 3.7.1. Quelle des Spells............................................................................................................... 73 3.7.2. Kombination der Quellen pro Episode............................................................................... 73 3.7.3. Spellzähler pro Konto ........................................................................................................ 74 3.7.4. Anzahl der Spells pro Konto .............................................................................................. 74 3.7.5. Spellzähler pro Episode..................................................................................................... 75 3.7.6. Anzahl der Spells pro Episode .......................................................................................... 76 3.7.7. Spellzähler pro Episode und Quelle .................................................................................. 77 3.7.8. Datumsbereinigung bei Überlappung BeH/LeH ................................................................ 78 3.7.9. Kalender-/Werktage........................................................................................................... 81 3.7.10. Währungskennzeichen ...................................................................................................... 81 3.7.11. Beschäftigung am Stichtag 30.6........................................................................................ 82 3.7.12. Bereinigung der Versicherungsnummer ............................................................................ 82 3.7.13. Ziehungszeitpunkt der Versicherungsnummer.................................................................. 84 Literatur .................................................................................................................................................... 85 Anhang ..................................................................................................................................................... 86 Anhang 1: Meldearten und Abgabegründe für Beschäftigungsmeldungen nach DEÜV ................ 86 Anhang 2: Umschlüsselung der Abgabegründe nach DEVO/DÜVO in die Abgabegründe nach DEÜV ........................................................................................................................... 100 Anhang 3: Grund für die Abgabe der Beschäftigungsmeldung / Grund für das Ende des Leistungsbezugs ......................................................................................................... 101 Anhang 4: Arbeitsort Arbeitsamt (nur BeH-Meldungen) ............................................................... 104 Anhang 5: Arbeitsort Kreis (nur BeH-Meldungen) ........................................................................ 108 Anhang 6: Ausgeübte Tätigkeit (nur BeH-Meldungen) ................................................................. 119 Anhang 7: Kurzinformation zu den Betriebsdateien des IAB........................................................ 127 Anhang 8: Geburtsjahr .................................................................................................................. 128 4 Nr. 01/2006 Anhang 9: Leistungsart ................................................................................................................. 131 Anhang 10: Staatsangehörigkeit (Spell) ......................................................................................... 141 Anhang 11: Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV ................................................ 146 Anhang 12: Rentenversicherungsträger (Konto) ............................................................................ 155 Anhang 13: Beitragsbemessungs- und Geringfügigkeitsgrenzen im Zeitraum von 1975 bis 2005 157 Anhang 14: Tagesentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BMG) und unterhalb der Geringfügigkeitsgrenzen (GFG) in der IABS 1975-2001 ............................................ 159 Anhang 15: Wirtschaftszweig 73 (nur BeH-Meldungen) ................................................................. 161 Anhang 16: Wirtschaftszweig 93 (nur BeH-Meldungen) ................................................................. 167 Anhang 17: Wirtschaftszweig 93 – vergröberte Ausprägungen (nur BeH-Meldungen).................. 197 Anhang 18: Währungskennzeichen (nur BeH-Meldungen) ............................................................ 204 Anhang 19: Währungskennzeichen (nur LeH-Meldungen)............................................................. 206 Anhang 20: Wohnort Arbeitsamt (nur BeH-Meldungen) ................................................................. 208 Anhang 21: Wohnort Arbeitsamt (nur LeH-Meldungen).................................................................. 212 Anhang 22: Wohnort Kreis (nur BeH-Meldungen) .......................................................................... 216 Datenverfügbarkeit Der in diesem Beitrag beschriebene Datensatz ist für die Fachöffentlichkeit zugänglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite: http://fdz.iab.de/ unter der Rubrik „Personendaten“. Nr. 01/2006 5 Abkürzungen ALG Arbeitslosengeld ALHI Arbeitslosenhilfe AN Angestelltenversicherung AR Arbeiterrentenversicherung BA Bundesagentur für Arbeit (früher: Bundesanstalt für Arbeit) BeH Beschäftigten-Historik des IAB BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BLH Beschäftigten und LeistungsempfängerHistorik des IAB (Verbindung von Beschäftigten- und Leistungsempfänger-Historik des IAB; aus der BLH wurde die IABS 19752001 gezogen) DEÜV Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (in Kraft getreten am 1. Januar 1999) DEVO Datenerfassungsverordnung (2. DEVO am 1. Januar 1999 durch die Datenerfassungsund -übermittlungsverordnung abgelöst) DÜVO Datenübermittlungsverordnung (2. DÜVO am 1. Januar 1999 durch die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung abgelöst) IABS IAB-Beschäftigtenstichprobe(n) LE Leistungsempfänger LeH Leistungsempfänger-Historik des IAB LVA Landesversicherungsanstalt(en) RdErl Runderlass UHG Unterhaltsgeld 6 1 Nr. 01/2006 Einleitung Die IAB-Beschäftigtenstichprobe 1975-2001 (IABS 1975-2001) ist eine 2%-Stichprobe aus der Gesamtheit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Beobachtungszeitraum mindestens einmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Zu diesen Personen enthält die IABS jeweils tagesgenau den Verlauf ihrer sozialversicherungspflichtigen und seit 1999 auch geringfügigen Beschäftigungen sowie Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unterhaltsgeld. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich von 1975 bis 2001 für Beschäftigte in Westdeutschland und von 1992 bis 2001 für Beschäftigte in Ostdeutschland. Quellen der IABS 1975-2001 sind zum einen die von den Arbeitgebern im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung übermittelten Beschäftigungsinformationen 1 und zum anderen die Verwaltungsdaten der BA über die Gewährung von Arbeitslosengeld, -hilfe und Unterhaltsgeld. Die IABS 1975-2001 umfasst die Erwerbsverläufe von knapp 1,3 Mio. Versicherten (1.106.691 Personen in West- und 187.128 Personen in Ostdeutschland 2), deren Beschäftigungs- und Leistungsbezugszeiten in insgesamt 21.041.596 Datenzeilen dokumentiert sind (davon entfallen 18.902.891 Spells auf West- und 2.138.705 Spells auf Ostdeutschland). Der vorliegende Datenreport beschreibt die Variablen der schwach anonymisierten Version der IABS 1975-2001, die Forscherinnen und Forscher ausschließlich im Rahmen eines Gastaufenthalts am FDZ auswerten können 3. Im Unterschied zur faktisch anonymisierten Fassung dieser Stichprobe 4 handelt es sich bei der Gastwissenschaftler-Version weitgehend um die Originaldaten. Lediglich die direkten Identifikatoren - die Sozialversicherungs- und die originale Betriebsnummer - wurden jeweils durch systemfreie Personen- und Betriebsnummern ersetzt. Zum Schutz der Anonymität der Betroffenen wurde darüber hinaus die Postleitzahl des Wohn- 1 Geregelt wurde das Meldeverfahren bis Ende 1998 in der Datenerfassungs- (DEVO) und der Datenübermittlungsverordnung (DÜVO), die beide mit Wirkung zum 1.1.1999 durch die Datenerfassungsund -übermittlungsverordnung (DEÜV) abgelöst wurden. Dieser Umstieg brachte erhebliche Veränderungen mit sich. So sind seit 1.1.1999 auch geringfügige Beschäftigungen in das Meldeverfahren einbezogen und somit in der IABS 1975-2001 erfasst. Außerdem wurde mit der DEÜV u.a. das Merkmal „Personengruppe“ zur Kennzeichnung rechtlicher Besonderheiten eines Beschäftigungsverhältnisses neu eingeführt und die Gründe für die Abgabe der Meldung differenzierter erfasst. 2 Die Zuordnung einer Person zu West- oder Ostdeutschland erfolgte auf Basis der Angaben des Merkmals Ost/West-Kennzeichen (Konto); die Zahl der west- und ostdeutschen Spells ergibt sich aus dem Merkmal Ost/West-Kennzeichen (Spell). 3 Die Übermittlung der schwach anonymisierten IABS 1975-2001 an externe Einrichtungen ist nur in Ausnahmefällen über den Weg des § 75 SGB X möglich. 4 Das Scientific Use File der IABS 1975-2001 (die so genannte IABS-R01) können Wissenschaftler/innen vom Zentralarchiv in Köln unter der ZA-Kennziffer 4057 beziehen und an ihrem jeweiligen Forschungsinstitut zeitlich befristet analysieren. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Zentralarchivs unter http://www.gesis.org/Datenservice/IAB/index.htm (Stand: August 2005). Vorgängerversionen der IABS 1975-2001 waren die IABS 1975-1997, die IABS 1975-1995 sowie die IABS 1975-1990, die als faktisch anonymisierte Datensätze ebenfalls über das Zentralarchiv in Köln zur Verfügung stehen. Nr. 01/2006 7 ortes gelöscht. Zudem werden die sensiblen Merkmale Nationalität, Arbeitsort Kreis, Arbeitsort Arbeitsamt, Wohnort Kreis und Wohnort Arbeitsamt nur auf Antrag und mit besonderer Begründung im Original zur Verfügung gestellt; alle anderen Nutzer erhalten diese Variablen jeweils vergröbert (Zusammenfassung zu Nationalitätengruppen, zu Bundesländern und Landesarbeitsämtern). Bevor im nächsten Kapitel die Merkmale der IABS 1975-2001 einzeln vorgestellt werden, folgt zunächst ein kurzer Überblick über die Quellen und den Aufbau der Stichprobe. Dieser Abschnitt dient hauptsächlich dazu Begriffe zu erläutern, die in der nachfolgenden Variablenbeschreibung häufig verwendet werden. Nicht eingegangen wird in diesem Einleitungskapitel auf die Ziehung und Aufbereitung der IABS 1975-2001 (abgesehen von knappen Erläuterungen zum Episodensplitting). Teilweise finden Sie kurze Informationen zur Datenaufbereitung in den Abschnitten zu den einzelnen Variablen, in denen allerdings nur auf die für das jeweilige Merkmal bedeutsamen Bereinigungsmaßnahmen Bezug genommen wird. Einen Überblick über die Datenaufbereitungsmaßnahmen für die IABS 1975-2001 geben Hamann 2004 (S. 4-6) und Hamann et al. 2004 (S. 40-42) 5. Die Quellen der IABS 1975-2001 Gezogen wurde die IABS 1975-2001 als 2 %-Stichprobe aus der Beschäftigten und Leistungsempfänger-Historik (BLH) des IAB. Diese vereint in sich wiederum Daten aus zwei verschiedenen Quellen: der Beschäftigten-Historik (BeH) und der Leistungsempfänger-Historik (LeH) des IAB. Die Hauptdatenquelle ist die Beschäftigtenhistorik des IAB. Ihre rechtliche Grundlage ist das mit Wirkung vom 01. Januar 1973 eingeführte und seit dem 01. Januar 1991 auf Ostdeutschland ausgedehnte integrierte Meldeverfahren zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, das durch das Kürzel DEÜV (früher DEVO/DÜVO) bezeichnet ist (vgl. für weitere Details: Bender et al. 1996, S. 4 ff.; Wermter/Cramer 1988). Es verlangt von den Arbeitgebern Meldungen für alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer an die Sozialversicherungsträger. Die Beschäftigtenhistorik erfasst alle Arbeiter und Angestellten sowie alle Auszubildenden, soweit sie nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Seit der Änderung des Meldeverfahrens zum 1. Januar 1999 werden auch geringfügig Beschäftigte und mithelfende Familienangehörige erfasst (enthalten erst ab 01. April 1999). 5 Download von Hamann 2004: http://doku.iab.de/fdz/iabs/dokuR01.pdf. Download von Hamann et al. 2004: http://www.za.uni-köln.de/publications/pdf/za_info/ZA-Info-55.pdf 8 Nr. 01/2006 Nicht in der Datenbasis enthalten sind u. a. Beamte, Selbständige und ordentliche Studierende (vgl. Cramer 1985). Jedes Jahr, in dem ein Beschäftigungsverhältnis für eine Person existiert, ist durch mindestens eine Meldung abgebildet, welche die Information aus verschiedenen Merkmalen enthält. Die Daten werden von den Krankenkassen aufgenommen, von der Bundesagentur für Arbeit in einer laufenden Datei gesammelt und anschließend vom IAB in einer Historikdatei integriert. Zu den Daten aus der Beschäftigtenhistorik wurden die entsprechenden Informationen aus der Leistungsempfängerhistorik des IAB hinzugespielt. Diese erfasst Zeiträume, in denen Personen Lohnersatzleistungen von der Bundesagentur für Arbeit beziehen. Die Leistungen beinhalten Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld. Da der Leistungsanspruch von der Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen abhängt, werden Arbeitslosigkeitsperioden, in denen die Voraussetzungen nicht vorliegen (z. B. fehlende Bedürftigkeit im Falle der Arbeitslosenhilfe oder Nichterfüllung der Anwartschaftszeit beim Arbeitslosengeld) auch nicht berichtet. Im Gegensatz zu Vorgängerstichproben wird die IABS-R01 nicht mehr direkt aus der Beschäftigtenhistorik gezogen und mit Daten der Leistungshistorik ergänzt, sondern aus der Beschäftigungs- und Leistungsempfängerhistorik (BLH) des IAB, in der die beiden Datenquellen bereits integriert und einige Datenbereinigungen durchgeführt worden sind. Die kontinuierliche Aufbereitung und Fortschreibung des Gesamtmaterials BLH diente vor allem auch dem Ziel, die Stichprobenziehung nicht wie bisher einmalig (oder in unregelmäßigen Abständen) durchzuführen, sondern Routinen der Datengewinnung für ein regelmäßiges Berichtssystem zu entwickeln. Diese Aktualisierbarkeit ist ein wesentlicher Fortschritt gegenüber früheren Versionen der IAB-Beschäftigtenstichprobe 6. Der Aufbau der IABS 1975-2001 Im Folgenden wird der Aufbau der IABS 1975–2001 erläutert. Zunächst wird an einem einfachen Beispiel für ein Versichertenkonto ohne zeitgleiche Meldungen ein möglicher Erwerbsverlauf vorgestellt. Dabei wird auf einige ausgewählte Merkmale genauer eingegangen. Danach folgt eine kurze Beschreibung des Episodensplittings, einem Verfahren, das angewendet wird, wenn mehrere Meldungen für den gleichen Zeitraum vorliegen. Erwerbsverlauf ohne zeitgleiche Meldungen Tabelle 1 zeigt den erfundenen Erwerbsverlauf einer Frau (sex=2), deren Versicherungskonto insgesamt 8 Datenzeilen (synonym: Spells, [Daten-]Sätze) umfasst. Mit (Versicherungs-)Konto wird die Gesamtheit aller Spells bezeichnet, die in der BLH unter der betreffenden Sozialversi6 Hamann et al. 2004: S. 37 f. Nr. 01/2006 9 cherungsnummer abgelegt sind 7. Da eine Person über ihre Sozialversicherungsnummer eindeutig identifiziert werden kann, ist in der IABS aus Datenschutzgründen statt der originalen Versicherungsnummer jeweils nur eine systemfreie (zufällige) Personennummer (persnr) angegeben. Jede Datenzeile im Konto bildet einen bestimmten Beschäftigungs- oder Leistungsbezugszeitraum ab; welchen Arbeitsmarktstatus die Person in den einzelnen Zeiträumen jeweils hat, zeigt das Geringfügigkeitskennzeichen gkz. Demnach war Frau X zwischen dem 1.9.1994 und dem 31.3.1998 durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt (gkz=1), wurde dann arbeitslos und bezog vom 1.4.1998 bis zum 31.1.1999 Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unterhaltsgeld (gkz=3). Es folgt eine zeitliche Lücke von 8 Monaten, für die in der IABS keine Informationen vorliegen. Diese Lücke endet mit dem Eintritt der Versicherten in ein neues Beschäftigungsverhältnis zum 1.10.2000 bei einem anderen Arbeitgeber (Wechsel der systemfreien Betriebsnummer bet_id). Der Abgabegrund (grund) 50 zeigt an, dass es sich bei diesem letzten Spell im Konto um eine Jahresmeldung handelt. Diese muss ein Arbeitgeber erstatten, wenn das betreffende Beschäftigungsverhältnis über den Jahreswechsel hinaus fortbesteht; gemeldet wird dabei der Beschäftigungszeitraum des zurückliegenden Jahres bis zum 31.12. Neben Jahresmeldungen sind Arbeitgeber auch zu Meldungen verpflichtet, sobald sich versicherungsrechtlich relevante Änderungen in einem Beschäftigungsverhältnis ergeben haben. Eine solche Änderung ist z.B. die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis. In dem vorliegenden Fall wird Frau X zum 30.8.1997 als Auszubildende (Personengruppe 102) abgemeldet (Abgabegrund 30) und als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale (Personengruppe 101) wieder angemeldet. Die Anmeldung selbst fehlt in der BLH; stattdessen wird nur die entsprechende Jahresmeldung (Abgabegrund 50) ausgewiesen, die jedoch alle Informationen aus der Anmeldung enthält. Die beiden technischen Merkmale nspell und spell geben die Gesamtzahl der Sätze im Konto einer Person (nspell) sowie die Nummer des aktuellen Spells im Konto (spell) wieder. 7 In der BLH sind alle Spells zunächst nach der Sozialversicherungsnummer und anschließend nach dem Meldezeitraum, der Datenquelle (BeH vor LeH), dem Geringfügigkeitskennzeichen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor geringfügiger Beschäftigung und Leistungsbezug) und der Entgelthöhe (absteigend) sortiert. 10 Nr. 01/2006 Tabelle 1: Der Aufbau eines Versicherungskontos persnr 000003 000003 000003 000003 000003 000003 000003 000003 sex nspell spell 8 8 8 8 8 8 8 8 1 2 3 4 5 6 7 8 2 2 2 2 2 2 2 2 atag 01 01 01 01 01 01 01 01 amonat 09 01 01 01 09 01 04 10 ajahr 1994 1995 1996 1997 1997 1998 1998 2000 etag 31 31 31 30 31 31 31 31 emonat 12 12 12 08 12 03 01 12 ejahr gkz 1994 1995 1996 1997 1997 1998 1999 2000 1 1 1 1 1 1 3 1 grund pers_gr 50 50 50 30 50 30 5 50 102 102 102 102 101 101 999 101 bet_id …000 …000 …000 …000 …000 …000 …999 ...001 Quelle: Beispiel übernommen aus einer Präsentation von Steffen Kaimer (IAB); für vorliegenden Datenreport leicht verändert. Episodensplitting Wenn zeitliche Überschneidungen von Meldungen vorliegen, wird bei der Erstellung der Gesamtdatei ein Episodensplitting durchgeführt. Dabei werden bei Überschneidungen von Zeiträumen innerhalb eines Kontos diese Spells so geschnitten und dupliziert, dass vollständig parallele Zeiträume und Zeiträume ohne Überschneidung entstehen. Die Anzahl der Spells erhöht sich dadurch. Meldefolge vor Episodensplitting: |-----------------| |- - - - - - - - - - -| Hauptbeschäftigung geringfügige Beschäftigung Aufteilung der Zeitintervalle in „sich nicht überschneidende’ Intervalle Meldefolge nach Splitting: |-------| |----------| |- - - - - | |- - - - - -| Hauptbeschäftigung Hauptbeschäftigung geringfügige Beschäftigung geringfügige Beschäftigung Level 0 0 1 0 Durch das Episodensplitting werden Datensätze verdoppelt und der Gültigkeitszeitraum verändert. Die ursprünglichen Datumsvariablen (atagorg, amonorg ajahrorg, …) bleiben jedoch erhalten. Zusätzlich werden neue Datumsangaben erzeugt, die den Zeitraum der Episode nach dem Splitting enthalten (atag, amonat, ajahr und etag, emonat, ejahr). Außerdem werden einige technische Merkmale erzeugt, die den Umgang mit gesplitteten Spells erleichtern. Diese werden nun kurz anhand Tabelle 2 erläutert. Wegen der besseren Darstellung wurden in der Tabelle die Datumsfelder atag, amon, ajahr zu einem Feld (adat) zusammengefasst. Nr. 01/2006 11 Tabelle 2: Zeitgleiche Spells im Versicherungskonto nach Episodensplitting persnr spell 000008 000008 000008 000008 000008 000008 1 2 3 4 5 6 satznr 8 …1513 …1514 …1515 …1515 …8191 …8191 adatorg 01.01.1999 01.01.2000 01.01.2000 01.01.2000 01.02.2000 01.02.2000 edatorg 31.12.1999 31.01.2000 30.04.2000 30.04.2000 31.01.2001 31.01.2001 adat edat 01.01.1999 01.01.2000 01.01.2000 01.02.2000 01.02.2000 01.05.2000 31.12.1999 31.01.2000 31.01.2000 30.04.2000 30.04.2000 31.01.2001 gkz level1 level2 nlev2 kom_quel 1 1 2 2 3 3 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 2 2 2 2 1 1 1 1 3 3 2 Die Person übt zunächst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (gkz=1) aus. Ab dem 1.1.2000 übt die Person zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung (gkz=2) aus. Mit Beendigung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bezieht die Person ab dem 1.2.2000 eine Entgeltersatzleistung des Arbeitsamts (gkz=3). Am 30.04.2000 endet das geringfügige Beschäftigungsverhältnis. Ob ein Spell gesplittet wurde, kann an einem Vergleich des ursprünglichen Zeitraums (adatorg und edatorg) mit dem Episodenzeitraum (adat und edat) festgestellt werden. Ist der Zeitraum für die Merkmale identisch, wurde nicht gesplittet (spell1, spell2). Zudem werden gesplittete Spells, die ursprünglich aus einer Meldung hervorgehen, durch gleiche Satznummern gekennzeichnet (spell3/spell4 bzw. spell5/spell6). Sortiert sind zeitlich parallele Spells in der IABS 1975-2001 zunächst nach der Datenquelle (BeH vor LeH), anschließend nach dem Geringfügigkeitskennzeichen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor geringfügiger Beschäftigung), bei Beschäftigungsmeldungen anschließend absteigend nach dem Tagesentgelt. Zur weiteren Kennzeichnung der Episode werden beim Episodensplitting die Merkmale level1, level2, nlev2 und kom_quel gebildet. Das Merkmal level1 ist der Spellzähler pro Episode und Quelle. Level1 besitzt den Wert 0 für den ersten von mehreren Spells der gleichen Quelle, den Wert 1 für den zweiten usw. In der IABS sind Mehrfachmeldungen innerhalb einer Quelle nur bei Beschäftigungsmeldungen möglich. Das Merkmal level2 ist der Spellzähler pro Episode ohne Berücksichtung der Quelle (BeH oder LeH). Der erste Datensatz in einer Überschneidungsperiode erhält den Wert 0, alle weiteren werden hochgezählt. Nlev2 gibt (unabhängig von der Quelle an), wie viele Spells in einer Episode vorkommen. 8 Im Original ist die Satznummer 13-stellig, im Beispiel sind jedoch nur die letzten 4 Stellen der erfundenen Satznummern angegeben. 12 Nr. 01/2006 Kom_quel gibt an, ob in der Episode Meldungen aus verschiedenen Datenquellen vorliegen. Liegen in der Episode nur Beschäftigungsmeldungen vor, hat es den Wert 1, liegen nur Leistungsmeldungen vor, hat es den Wert 2. Episoden, in denen sowohl Beschäftigungs- als auch Leistungsmeldungen vorliegen, haben den Wert 3. Die Bildung dieser Merkmale wird kurz anhand des Beispielkontos in Tabelle 2 verdeutlicht: Die Spells 1 und 2 sind nicht gesplittet, hier sind die Originalzeiträume identisch mit den Episodenzeiträumen und die Satznummer ist eindeutig. Bei Spell 1 und 6 liegen keine Mehrfachmeldungen vor, so dass das Merkmal nlev2 die Ausprägung 1 hat. Spell 2 und Spell 3 kennzeichnen eine Episode, in der eine geringfügige Beschäftigung parallel zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmeldung liegt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt zuoberst. Das Merkmal nlev2 hat die Ausprägung 2, da zwei Datensätze für diese Episode vorliegen. Da beide Sätze Beschäftigtensätze sind, hat das Merkmal kom_quel den Eintrag 1. Bei Spell 3 haben level1 und level2 den Wert 1, da Spell 3 der zweite Satz in der Episode sowohl mit als auch ohne Berücksichtung der Datenquelle ist. Eine Episode, in der eine geringfügige Meldung und eine Leistungsmeldung parallel vorkommen, bilden die Spells 4 und 5 ab. Diese Episode unterscheidet sich von der vorhergehenden Episode in zwei Punkten: Level1 der zweiten Meldung der Episode (Spell 5) hat den Wert 0, da es sich um die erste Leistungsmeldung der Episode handelt. Das Merkmal kom_quel hat den Wert 3, da Beschäftigungs- und Leistungsbezugsmeldung gleichzeitig vorliegen. Um die Originaldaten ohne Episodensplitting wiederherzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man selektiert: • einen Spell pro Satznummer oder • alle Spells für die gilt, Beginn des Originalspells = Beginn der gesplitteten Episode oder • alle Spells für die gilt, Ende des Originalspells = Ende der gesplitteten Episode Im Folgenden wird mit Episode stets der Zeitraum eines gesplitteten Spells bezeichnet (z.B. ajahr: Beginnjahr der Episode, also des gesplitteten Spells). Beziehen sich Aussagen auf die ungesplitteten Originalsätze wird dies jeweils durch die Erweiterung Original- / original oder Ursprungs- / ursprünglich kenntlich gemacht (z.B. ajahrorg: Beginnjahr des Originalspells). Der Begriff Meldung bezeichnet streng genommen ebenfalls den ungesplitteten, originalen Satz (also die ursprüngliche Beschäftigungsmeldung des Arbeitgebers im Falle der BeH oder die ursprüngliche Meldung der BA an die Krankenkassen über Zeiten des Leistungsbezugs im Fal- Nr. 01/2006 13 le der LeH). Im Folgenden wird Meldung aber synonym zu Spell/Satz verwendet und bezieht sich in der Regel auf die Sätze in der IABS 1975-2001, also auf gesplittete Spells. Für die nachfolgenden Häufigkeitsauszählungen wurden jeweils die gesplitteten Sätze verwendet. 2 Kurzbeschreibung des Datensatzes Die schwach anonymisierte IAB-Beschäftigtenstichprobe 1975-2001 Inhaltliche Charakteristika Soziodemographische Merkmale systemfreie Personennummer, Geschlecht, Geburtsjahr, Alter, Familienstand, Kinderzahl, Staatsangehörigkeit, Schul- und Berufsausbildung, seit 1999: Wohnort (Arbeitsamt, Kreis) Beschäftigungsbezogene Merkmale • Informationen zum Beschäftigungsverhältnis u.a. Beginn und Ende der Beschäftigung, Personengruppe (z.B. sozialversicherungspflichtig / geringfügig Beschäftigte/r, Auszubildende/ r, Praktikant/in, Wehr-/ Zivildienstleistender), sozialversicherungspflichtiges Bruttoentgelt, Beruf (ausgeübte Tätigkeit), Stellung im Beruf (einschließlich Voll- oder Teilzeitbeschäftigung), Grund für die Abgabe der Beschäftigungsmeldung (z.B. Beschäftigungsende oder -unterbrechung) Themen/Merkmalsgruppen • Informationen zum Betrieb systemfreie Betriebsnummer, Wirtschaftszweig (WS73: 3-Steller, ab 1999 WZ93: 4-Steller), Anzahl der Beschäftigten ohne Berufsausbildung / mit Berufsausbildung / mit FH- oder Uni-Abschluss / mit unbekanntem Abschluss im Betrieb, Beschäftigtenzahl insgesamt, durchschnittliches Tagesentgelt der Beschäftigten im Betrieb, erstes und letztes Jahr der Existenz des Betriebes in der IAB-Betriebsdatei, Betriebsort (Landesarbeitsamt, Bundesland) Leistungsbezugsbezogene Merkmale Beginn und Ende einer Leistungsbezugsepisode, Art der Leistung (Oberkategorien: Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unterhaltsgeld), Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Art der Bewilligung (z.B. Erstbewilligung, Weiterbewilligung mit Kürzung z.B. wegen Sperrzeit), Grund für das Ende des Leistungsbezugs (Fortsetzung nächste Seite) 14 Untersuchungseinheit Nr. 01/2006 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (ab 1999 auch geringfügig Beschäftigte) West: 1.106.691 (18.902.891 Datenzeilen) Ost: 187.128 Personen (2.138.705 Datenzeilen) Fallzahlen Zeitraum Zeitbezug Die Zuordnung einer Person zu West- oder Ostdeutschland erfolgte auf Basis der Angaben aus der jeweils ersten Meldung für diese Person. Analysezeitraum West: 1.1.1975 - 31.12.2001 Analysezeitraum Ost: 1.1.1992 - 31.12.2001 Kontinuierliche Erwerbsgeschichte Wohnort (seit 1999): Regionale Gliederung Bundesland, Landesarbeitsamt, Kreis, Arbeitsamt Betriebsort: Bundesland, Landesarbeitsamt, Kreis, Arbeitsamt Gebietsstand - Methodische Charakteristika Erhebungsdesign 2 %-ige reine Zufallsauswahl aus allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, proportional geschichtet nach Deutschen / Nichtdeutschen sowie Ost-/Westdeutschland (letzteres anhand der Betriebsnummer) An der Erhebung beteiligte Institutionen Sozialversicherungsträger Frequenz der Datensammlung Laufend Datenzugang Gastaufenthalt am FDZ Nr. 01/2006 3 15 Variablenbeschreibung Hinweis: Alle Variablen der IABS 1975-2001 sind numerisch. 3.1. Identifikatoren 3.1.1. Systemfreie Personennummer Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung systemfreie Personennummer persnr IABS 1975-2001 zeitlich fix Zur Anonymisierung der Daten wurde die ursprünglich in der IABS 19752001 enthaltene Sozialversicherungsnummer durch eine systemfreie Personennummer ersetzt. Im Unterschied zur Sozialversicherungsnummer, die u.a. das Geburtsdatum, das Geschlecht und den Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens des Versicherten enthält, gibt die systemfreie Personennummer keine Hinweise auf die Identität einer Person. Auch besteht zwischen der systemfreien Personennummer und der Sozialversicherungsnummer keine Verbindung: Die systemfreien Personennummern sind 7-stellige Zahlen, die den Personen zufällig zugeordnet wurden, wobei jede Nummer nur einmal vergeben wurde; die Zuordnung von Nummern zu Personen ist also eindeutig. Die systemfreien Nummern wurden generiert, indem die Personen in der Stichprobe zunächst nach den Werten einer Zufallsvariable sortiert und anschließend fortlaufend nummeriert wurden. Diese Nummern bilden die systemfreien Personennummern. Der Wertebereich der Personennummer erstreckt sich von 2000001 bis 3293819. 3.1.2. Systemfreie Betriebsnummer Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Systemfreie Betriebsnummer betnr IABS 1975-2001 zeitlich variabel Um die Daten zu anonymisieren, wurden die originalen, von den Arbeitsämtern vergebenen Betriebsnummern 9 jeweils durch zufallsgenerierte, aber eindeutige 8-stellige Betriebsnummern ersetzt. Zur Generierung der systemfreien Nummern wurden zunächst alle Betriebsnummern aus der IABS 1975-2001 gezogen (pro Betriebsnummer jeweils nur ein Spell). Anschließend wurde eine Zufallsvariable generiert und die Betriebsnummern nach den Werten dieser Zufallsvariablen sortiert. Im letzten Schritt wurden die so sortierten Betriebe fortlaufend nummeriert. Diese Nummern bilden die systemfreien Betriebsnummern, die dann wieder in die entsprechenden Beschäftigtenmeldungen kopiert wurden. 9 Siehe zur Betriebsnummernvergabe Bender et al. 1996: 15 f. und 27-30. 16 Nr. 01/2006 Der Wertebereich der Betriebsnummer erstreckt sich von 3 bis 1360095. Besonderheiten 99999999: missing. In 5.022 oder 0,03% aller BeH-Meldungen in der IABS 1975-2001 fehlte die originale Betriebsnummer; bei 2.818 (56%) dieser Meldungen handelt es sich um Meldungen mit Abgabegrund „59“ und Personengruppe „205“ (Entgeltmeldungen für unständig Beschäftigte). Da alle in der IABS 19752001 verfügbaren Betriebsmerkmale (Arbeitsort, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße usw.) über die originale Betriebsnummer zugespielt wurden, fehlen in diesen Meldungen jeweils sämtliche Betriebsinformationen. 3.1.3. Betriebsnummernzähler Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Betriebsnummernzähler bnn IABS 1975-2001 zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Der Betriebsnummernzähler gibt an, in welchem der Betriebe, bei denen die Person im Verlauf ihres Erwerbslebens beschäftigt war, die jeweils gemeldete Beschäftigung stattgefunden hat. Beispiel: Wenn eine Person bereits einen Betriebswechsel vollzogen hat und den Betrieb nun erneut wechselt, dann besitzt der Zähler den Wert 3, sofern es sich um drei unterschiedliche Betriebe handelt. Wenn aber der zweite Wechsel wieder in den ursprünglichen Betrieb zurück erfolgt, dann gibt der Zähler den Wert 1 (für den 1. Betrieb) an. 2) LeH-Meldungen In Leistungsbezugsmeldungen weist der Zähler stets 0 aus. Besonderheiten Anzahl unterschiedlicher Betriebe im Beschäftigungsverlauf einer Person (individuelles Maximum des Betriebsnummernzählers) Personen mit fehlendem Wert Personen mit gültigem Maximalwert 25%Quantil 1 50%Quantil 2 75%Quantil 4 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 3,09 1 141 1.293.819 0 Nr. 01/2006 3.1.4. 17 Satznummer des Originalspells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Satznummer des Originalspells satznr BeH, LeH zeitlich variabel Dieses Merkmal weist die Satznummer aus, die der betreffende Spell in der Beschäftigten-Historik (BeH) bzw. in der Leistungsempfänger-Historik (LeH) besitzt. Die Satznummer bezieht sich auf die Originalsätze vor Durchführung des Episodensplittings 10. Sie ist daher nur für diejenigen Sätze eindeutig, die im Zuge des Episodensplittings nicht geteilt wurden. Bei gesplitteten Sätzen kommt dieselbe Satznummer hingegen mehrfach vor, weil jeder der „Teilsätze“ die Nummer des ursprünglichen Satzes trägt. Zweck der Satznummer ist es, einen Rückbezug auf die BeH bzw. LeH zu ermöglichen. 1) BeH-Meldungen Bei BeH-Sätzen enthält die Satznummer in den ersten 4 Stellen das Meldejahr und anschließend einen neunstelligen Satzzähler. 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Sätzen beinhaltet die Satznummer in den ersten 4 Stellen jeweils '9999' und anschließend einen neunstelligen Satzzähler. 3.2. Zeitraum der Meldung 3.2.1. Beginnjahr des Originalspells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung 10 Beginnjahr des Originalspells ajahrorg BeH, LeH zeitlich variabel Ursprüngliches Beginnjahr der Meldung (Beginnjahr vor dem Episodensplitting); gibt zusammen mit dem originalen Beginnmonat (amonorg) und dem originalen Beginntag (atagorg) das ursprüngliche Beginndatum der Meldung an. Dieses kann vom Beginndatum der betreffenden Datenzeilen (Spells) in der IABS 1975-2001 - dem so genannten EpisodenBeginndatum - abweichen (siehe die Variablen des Episodenzeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende Das Episodensplitting wurde erst nach der Zusammenführung der BeH und LeH zur BLH vorgenommen; siehe zu BeH, LeH und BLH das Einleitungskapitel. 18 Nr. 01/2006 Meldung wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte. Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. Bei den in der folgenden Tabelle ausgewiesenen Meldungen, deren Originalzeitraum vor 1975 beginnt (aber 1975 oder später endet), handelt es sich ausschließlich um LeH-Meldungen. In BeH-Meldungen hingegen sind Beginn- und Endejahr wegen der Regeln des Meldeverfahrens immer identisch (Pflicht des Arbeitgebers zur Abgabe von Jahresmeldungen); vor 1975 beginnende und endende BeH-Spells gelangten von vornherein nicht in die Stichprobe. Werte 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 Häufigkeit 1 5 48 534.295 580.159 614.491 591.488 628.743 644.867 646.356 636.682 629.476 645.286 643.906 656.962 669.686 680.264 708.259 751.268 737.219 965.916 950.330 915.039 927.669 904.107 Prozent 0,00 0,00 0,00 2,54 2,76 2,92 2,81 2,99 3,06 3,07 3,03 2,99 3,07 3,06 3,12 3,18 3,23 3,37 3,57 3,50 4,59 4,52 4,35 4,41 4,30 Nr. 01/2006 19 Werte Häufigkeit 1997 1998 1999 2000 2001 Gesamtzahl Spells 908.192 925.961 1.195.227 1.169.556 1.180.138 21.041.596 Prozent 4,32 4,40 5,68 5,56 5,61 100,00 3.2.2. Beginnmonat des Originalspells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beginnmonat des Originalspells amonorg BeH, LeH zeitlich variabel Ursprünglicher Beginnmonat der Meldung (Beginnmonat vor dem Episodensplitting); gibt zusammen mit dem originalen Beginnjahr (ajahrorg) und dem originalen Beginntag (atagorg) das ursprüngliche Beginndatum der Meldung an. Dieses kann vom Beginndatum der betreffenden Datenzeilen (Spells) in der IABS 1975-2001 - dem so genannten EpisodenBeginndatum - abweichen (siehe die Variablen des Episodenzeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende Meldung wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte. Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. Werte 1 2 3 4 Häufigkeit 13.922.068 556.406 628.434 843.655 Prozent 66,16 2,64 2,99 4,01 20 Nr. 01/2006 Werte 5 6 7 8 9 10 11 12 Gesamtzahl Spells Häufigkeit 565.127 550.414 725.582 778.486 749.425 705.796 556.917 459.286 21.041.596 Prozent 2,69 2,62 3,45 3,70 3,56 3,35 2,65 2,18 100,00 3.2.3. Beginntag des Originalspells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beginntag des Originalspells atagorg BeH, LeH zeitlich variabel Ursprünglicher Beginntag der Meldung (Beginntag vor dem Episodensplitting); gibt zusammen mit dem originalen Beginnjahr (ajahrorg) und dem originalen Beginnmonat (amonorg) das ursprüngliche Beginndatum der Meldung an. Dieses kann vom Beginndatum der betreffenden Datenzeilen (Spells) in der IABS 1975-2001 - dem so genannten EpisodenBeginndatum - abweichen (siehe die Variablen des Episodenzeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende Meldung wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte. Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. Nr. 01/2006 21 Werte Häufigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Gesamtzahl Spells 16.458.185 321.439 198.438 169.755 171.646 158.089 152.170 146.037 150.561 153.702 145.431 142.582 147.266 146.223 282.549 212.761 162.689 151.386 137.458 142.293 141.023 131.404 127.613 138.926 121.111 117.152 114.831 118.174 114.522 105.612 60.568 21.041.596 Prozent 78,22 1,53 0,94 0,81 0,82 0,75 0,72 0,69 0,72 0,73 0,69 0,68 0,70 0,69 1,34 1,01 0,77 0,72 0,65 0,68 0,67 0,62 0,61 0,66 0,58 0,56 0,55 0,56 0,54 0,50 0,29 100,00 3.2.4. Endejahr des Originalspells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Endejahr des Originalspells ejahrorg BeH, LeH zeitlich variabel Ursprüngliches Endejahr der Meldung (Endejahr vor dem Episodensplitting). 22 Nr. 01/2006 Werte Häufigkeit Prozent 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Gesamtzahl Spells 532.890 565.534 615.933 598.016 622.896 640.673 637.019 631.185 630.286 645.125 643.778 657.680 667.336 681.609 707.661 754.733 737.830 935.882 938.213 920.317 923.639 896.368 915.675 918.229 1.186.108 1.171.105 1.197.941 64.005 3.930 21.041.596 2,53 2,69 2,93 2,84 2,96 3,04 3,03 3,00 3,00 3,07 3,06 3,13 3,17 3,24 3,36 3,59 3,51 4,45 4,46 4,37 4,39 4,26 4,35 4,36 5,64 5,57 5,69 0,30 0,02 100,00 3.2.5. Endemonat des Originalspells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Werte 1 2 3 Endemonat des Originalspells emonorg BeH, LeH zeitlich variabel Ursprünglicher Endemonat der Meldung (Endemonat vor dem Episodensplitting). Häufigkeit 671.591 585.854 819.185 Prozent 3,19 2,78 3,89 Nr. 01/2006 Werte 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Gesamtzahl Spells 23 Häufigkeit 627.354 592.400 768.240 696.766 717.192 811.557 653.914 629.063 13.468.480 21.041.596 Prozent 2,98 2,82 3,65 3,31 3,41 3,86 3,11 2,99 64,01 100,00 3.2.6. Endetag des Originalspells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Werte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Endetag des Originalspells etagorg BeH, LeH zeitlich variabel Ursprünglicher Endetag der Meldung (Endetag vor dem Episodensplitting). Häufigkeit 234.010 165.448 160.734 165.085 156.453 154.186 155.426 157.780 157.697 162.160 156.107 164.215 168.873 230.702 281.897 167.516 159.310 159.482 161.271 165.664 158.012 152.940 154.537 Prozent 1,11 0,79 0,76 0,78 0,74 0,73 0,74 0,75 0,75 0,77 0,74 0,78 0,80 1,10 1,34 0,80 0,76 0,76 0,77 0,79 0,75 0,73 0,73 24 Nr. 01/2006 Werte Häufigkeit 24 25 26 27 28 29 30 31 Gesamtzahl Spells 147.333 145.588 147.322 158.041 307.633 228.477 1.339.678 14.618.019 21.041.596 Prozent 0,70 0,69 0,70 0,75 1,46 1,09 6,37 69,47 100,00 3.2.7. Dauer des Originalspells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Dauer des Originalspells dauer BeH, LeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Dauer der Meldung in Kalendertagen; wurde aus dem originalen Endund Beginndatum berechnet. Zur Berechnung wird die Differenz aus Ende- und Beginndatum gebildet und ein Tag addiert. Auf diese Weise ergibt sich z.B. für ein Beschäftigungsverhältnis, das am selben Tag beginnt und endet, eine Dauer von einem Tag. 2) LeH-Meldungen Für Sätze mit Enddatum vor dem 1.1.1998 Dauer der Meldung in Werktagen; für Sätze mit Enddatum nach dem 1.1.1998 Dauer der Meldung in Kalendertagen. Wurde aus dem originalen End- und Beginndatum berechnet. Zur Berechnung wird die Differenz aus Ende- und Beginndatum gebildet und ein Tag addiert. Auf diese Weise ergibt sich z.B. für ein Beschäftigungsverhältnis, das am selben Tag beginnt und endet, eine Dauer von einem Tag. BeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 151 50%Quantil 365 75%Quantil 365 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 264,06 1 366 18.501.706 0 Nr. 01/2006 25 LeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 42 101 222 152,75 1 3.417 2.539.89 0 0 3.2.8. Beginnjahr der Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beginnjahr der Episode ajahr BLH zeitlich variabel Beginnjahr der Episode; gibt zusammen mit dem Beginnmonat (amonat) und dem Beginntag (atag) das Beginndatum einer Episode an. Mit dem Begriff „Episode“ wird der Zeitraum eines Spells bezeichnet. Dieser Zeitraum kann vom Originalzeitraum der ursprünglichen BeH- oder LeHMeldung abweichen (siehe die Variablen des Originalmeldezeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende Meldung wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte. Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. Werte 1975 1976 1977 Häufigkeit Prozent 523.711 581.219 610.613 2,49 2,76 2,90 26 Nr. 01/2006 Werte Häufigkeit Prozent 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Gesamtzahl Spells 595.721 626.165 647.641 647.333 634.863 630.726 641.236 650.264 656.208 668.719 680.954 708.016 749.426 737.445 963.862 948.074 914.465 928.252 906.954 906.991 918.442 1.174.577 1.185.487 1.204.232 21.041.596 2,83 2,98 3,08 3,08 3,02 3,00 3,05 3,09 3,12 3,18 3,24 3,36 3,56 3,50 4,58 4,51 4,35 4,41 4,31 4,31 4,36 5,58 5,63 5,72 100,00 3.2.9. Beginnmonat der Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beginnmonat der Episode amonat BLH zeitlich variabel Beginnmonat der Episode; gibt zusammen mit dem Beginnjahr (ajahr) und dem Beginntag (atag) das Beginndatum einer Episode an. Mit dem Begriff „Episode“ wird der Zeitraum eines Spells bezeichnet. Dieser Zeitraum kann vom Originalzeitraum der ursprünglichen BeH- oder LeHMeldung (siehe die Variablen des Originalmeldezeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende Meldung Nr. 01/2006 27 wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. Werte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Gesamtzahl Spells Häufigkeit 13.421.480 583.156 657.638 892.423 605.204 589.684 770.652 822.613 796.508 768.120 615.999 518.119 21.041.596 Prozent 63,79 2,77 3,13 4,24 2,88 2,80 3,66 3,91 3,79 3,65 2,93 2,46 100,00 3.2.10. Beginntag der Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beginntag der Episode atag BLH zeitlich variabel Beginntag der Episode; gibt zusammen mit dem Beginnjahr (ajahr) und dem Beginnmonat (amonat) das Beginndatum einer Episode an. Mit dem Begriff „Episode“ wird der Zeitraum eines Spells bezeichnet. Dieser Zeitraum kann vom Originalzeitraum der ursprünglichen BeH- oder LeHMeldung abweichen (siehe die Variablen des Originalmeldezeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende 28 Nr. 01/2006 Meldung wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte. Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. Werte Häufigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Gesamtzahl Spells 16.050.266 341.458 210.525 183.656 184.236 169.724 164.127 157.887 162.933 165.933 158.544 154.729 160.618 159.644 292.154 232.307 176.595 165.516 152.019 156.492 155.137 146.373 141.988 153.266 135.881 131.143 129.755 131.917 128.855 118.648 69.270 21.041.596 Prozent 76,28 1,62 1,00 0,87 0,88 0,81 0,78 0,75 0,77 0,79 0,75 0,74 0,76 0,76 1,39 1,10 0,84 0,79 0,72 0,74 0,74 0,70 0,67 0,73 0,65 0,62 0,62 0,63 0,61 0,56 0,33 100,00 Nr. 01/2006 29 3.2.11. Endejahr der Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Endejahr der Episode ejahr BLH zeitlich variabel Endejahr der Episode; gibt zusammen mit dem Endetag (etag) und dem Endemonat (emonat) das Endedatum einer Episode an. Mit dem Begriff „Episode“ wird der Zeitraum eines Spells bezeichnet. Dieser Zeitraum kann vom Originalzeitraum der ursprünglichen BeH- oder LeH-Meldung abweichen (siehe die Variablen des Originalmeldezeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende Meldung wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte. Eine ausführliche Erläuterung und graphische Veranschaulichung des Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. Werte 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 Häufigkeit Prozent 522.264 566.971 611.897 602.165 620.489 643.436 638.040 629.493 631.373 641.252 650.109 656.844 666.452 2,48 2,69 2,91 2,86 2,95 3,06 3,03 2,99 3,00 3,05 3,09 3,12 3,17 30 Nr. 01/2006 Werte Häufigkeit Prozent 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Gesamtzahl Spells 682.156 707.700 752.784 737.967 934.453 935.848 919.525 924.318 899.259 914.737 917.096 1.184.943 1.188.061 1.261.964 21.041.596 3,24 3,36 3,58 3,51 4,44 4,45 4,37 4,39 4,27 4,35 4,36 5,63 5,65 6,00 100,00 3.2.12. Endemonat der Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Endemonat der Episode emonat BLH zeitlich variabel Endemonat der Episode; gibt zusammen mit dem Endejahr (ejahr) und dem Endetag (etag) das Endedatum einer Episode an. Mit dem Begriff „Episode“ wird der Zeitraum eines Spells bezeichnet. Dieser Zeitraum kann vom Originalzeitraum der ursprünglichen BeH- oder LeH-Meldung abweichen (siehe die Variablen des Originalmeldezeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende Meldung wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte. Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. Nr. 01/2006 Werte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Gesamtzahl Spells 31 Häufigkeit 664.731 584.986 837.804 624.662 596.826 768.996 694.628 710.187 797.743 655.576 607.003 13.498.454 21.041.596 Prozent 3,16 2,78 3,98 2,97 2,84 3,65 3,30 3,38 3,79 3,12 2,88 64,15 100,00 3.2.13. Endetag der Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Endetag der Episode etag BLH zeitlich variabel Endetag der Episode; gibt zusammen mit dem Endejahr (ejahr) und dem Endemonat (emonat) das Endedatum einer Episode an. Mit dem Begriff „Episode“ wird der Zeitraum eines Spells bezeichnet. Dieser Zeitraum kann vom Originalzeitraum der ursprünglichen BeH- oder LeH-Meldung abweichen (siehe die Variablen des Originalmeldezeitraums). Grund dafür ist das so genannte Episodensplitting, das nach dem Zusammenführen der Meldungen aus BeH und LeH durchgeführt wurde: Überschnitten sich Meldezeiträume im Konto einer Person, z.B. weil der betreffende Versicherte eine zweite Beschäftigung zusätzlich zu seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, wurden die sich zeitlich überschneidenden Spells so zerlegt, dass nur noch Einfachspells und sich zeitlich exakt überdeckende Mehrfachspells übrig blieben. Dazu wurde die zeitlich früher beginnende Meldung jeweils dort zerschnitten, wo der Meldezeitraum der nachfolgenden Meldung begann; wenn die Meldungen nicht zeitgleich endeten, wurde die länger laufende Meldung wiederum an derjenigen Stelle zerlegt, an der die früher endende Meldung aufhörte. Gesplittete Datensätze, die ursprünglich in einem Datensatz zusammengefasst waren, haben dieselbe Satznummer. Nutzer, die mit den ungesplitteten Originalsätzen arbeiten möchten, können dies z.B. tun, indem sie nur diejenigen Spells in ihre Analysen einbeziehen, bei denen das Beginndatum des Originalzeitraums und das Beginndatum der Episode identisch sind. Allerdings dürfen dann die beim Episodensplitting erzeugten Merkmale nicht mehr verwendet werden, da diese nur für die gesplitteten Sätze gültig sind. Zu dieser Merkmalsgruppe gehören die folgenden Variablen: Spellzähler pro Konto, Anzahl der Spells pro Konto, Spellzähler pro Episode, Anzahl der Spells pro Episode, Spellzähler pro Episode und Quelle. 32 Nr. 01/2006 Werte Häufigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Gesamtzahl Spells 215.970 156.600 151.431 159.106 151.526 148.451 149.745 153.492 153.165 156.585 151.453 159.115 162.654 235.580 272.860 161.577 152.393 151.283 153.743 158.592 150.014 144.678 151.117 138.911 136.473 136.588 147.244 304.659 221.319 1.373.220 14.782.052 21.041.596 3.3. Prozent 1,03 0,74 0,72 0,76 0,72 0,71 0,71 0,73 0,73 0,74 0,72 0,76 0,77 1,12 1,30 0,77 0,72 0,72 0,73 0,75 0,71 0,69 0,72 0,66 0,65 0,65 0,70 1,45 1,05 6,53 70,25 100,00 Informationen zur Person 3.3.1. Geschlecht Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Geschlecht sex Sozialversicherungsnummer zeitlich fix Die Angabe „Geschlecht“ wurde den Stellen 10 und 11 der Sozialversicherungsnummer entnommen; dort kennzeichnen die Werte 00 bis 49 eine Zugehörigkeit zum männlichen Geschlecht und die Werte 50 bis 99 das Geschlecht "weiblich“. Nr. 01/2006 Werte 1 Wertelabels Männlich 2 Weiblich Gesamtzahl Personen 33 Häufigkeit Prozent 704.650 54,46 589.169 45,54 1.293.819 100,00 3.3.2. Geburtsjahr Geburtsjahr gebjahr Sozialversicherungsnummer zeitlich fix Die Angabe „Geburtsjahr“ wurde der Sozialversicherungsnummer entnommen. Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 8. Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung 3.3.3. Alter Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Alter alter BeH, LeH zeitlich fix 1) BeH-Meldungen In BeH-Sätzen wurde das Alter einer Person jeweils aus dem Geburtsjahr (Quelle: Sozialversicherungsnummer) und dem Meldejahr berechnet; somit gibt die Variable in diesen Meldungen jeweils das Alter des Beschäftigten zum 31.12. des betreffenden Jahres an. Da das Jahr in der Versicherungsnummer 2-stellig erfasst ist, kann ein negatives Alter entstehen; so ergibt z.B. die Differenz aus dem Meldejahr 1996 und dem Geburtsjahr 97 aus der Versicherungsnummer die Differenz "-1". In Fällen wie diesen, in denen der Beschäftigungsbeginn vor der Geburt liegt, wird für das Jahrhundert jeweils "18" angenommen, so dass für den Beispielfall das Alter 99 ausgewiesen wird. In Einzelfällen kommen Altersangaben über 100 vor; dann wird 100 subtrahiert, weshalb es nun auch 0-jährige Beschäftigte gibt. Eine sinnvolle Bereinigung kann an dieser Stelle nicht durchgeführt werden. Mit Hilfe des Merkmals „Geburtsjahr“, welches das originale Geburtsjahr aus der Versicherungsnummer enthält, kann das Alter im Meldejahr auch selbst berechnet werden. 2) LeH-Meldungen In LeH-Sätzen gibt die Variable „Alter“ jeweils das Alter zum Beginn der betreffenden Leistungsbezugsmeldung an. Zur Berechnung des Alters wird in LeH-Spells im Unterschied zu den BeH-Meldungen jeweils das vollständige Geburtsdatum aus der Sozialversicherungsnummer herangezogen. Ist das Geburtsdatum in der Versicherungsnummer nicht vollständig, erfolgt die Berechnung nur über das Geburtsjahr. 34 Nr. 01/2006 Alter im Jahr der ersten Meldung einer Person in der IABS 1975-2001 Personen mit fehlendem Wert Personen mit gültigem Wert 25%Quantil 18 50%Quantil 26 75%Quantil 39 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 30,09 0 99 1293819 0 3.3.4. Staatsangehörigkeit (Spell) – originale Ausprägungen Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Staatsangehörigkeit (Spell) – originale Ausprägungen nation BeH zeitlich variabel Hinweis: Dieses Merkmal wird Gastwissenschaftler/-innen wegen seiner besonderen datenschutzrechtlichen Sensibilität nur auf Antrag und nur in begründeten Fällen unvergröbert bereitgestellt. Ansonsten werden lediglich zu Gruppen zusammengefasste Nationalitäten ausgewiesen. 1) BeH-Meldungen Das Merkmal enthält die Staatenschlüssel des Statistischen Bundesamtes. Die Häufigkeitsverteilung dieser Variable nach Kalenderjahren zeigt keine auffälligen Ausschläge, außer 1998. In diesem Jahr steigt die Anzahl der Datensätze mit Staatenschlüssel 999 (ohne Angabe) sprunghaft an. Eine Erklärung dafür gibt es bisher nicht. Möglicherweise kann das mit der Einführung des neuen Meldeverfahrens zusammenhängen. Die Staatsangehörigkeit wird von den Arbeitgebern nicht immer angegeben. Deshalb werden Lücken nach folgendem Algorithmus gefüllt: Fehlt die Staatsangehörigkeit in einem Datensatz, so wird innerhalb des Kontos dieser Person ein Vorgänger und ein Nachfolger gesucht. Haben Vorgänger und Nachfolger dieselbe Staatsangehörigkeit, so wird die Lücke mit diesem Eintrag gefüllt. 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Datensätzen wurde die Nationalität aus dem vorangegangenen BeH-Satz übernommen. Besondere Codes: 7: Nationalität unbekannt 997: staatenlos 998: Nationalität ungeklärt 999: ohne Angabe Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 10. Nr. 01/2006 35 3.3.5. Staatsangehörigkeit (Spell) – vergröberte Ausprägungen Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Werte 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 49 50 51 52 53 59 60 69 70 71 Staatsangehörigkeit (Spell) – vergröberte Ausprägungen nation_gr BeH zeitlich variabel Zusammenfassung der Nationalitäten zu Gruppen (gebildet aus Merkmal nation). Wertelabels Deutschland Türkei Italien Jugoslawien Griechenland Frankreich Polen Österreich Kroatien Portugal Spanien Niederlande, Luxemburg Russland, Weißrussland, Sowjetunion Bosnien und Herzegowina Großbritannien und Nordirland Rumänien Tschechien, Slowakei, CSSR Ukraine, Republik Moldau Ungarn Albanien Belgien Makedonien Schweiz Bulgarien Slowenien Dänemark, Schweden Finnland Estland, Lettland, Litauen Äthiopien Ghana Marokko Tunesien USA, Kanada Afghanistan Sri Lanka Vietnam Indien Irak Anzahl Prozent 19.097.484 90,76 599.890 2,85 221.105 1,05 304.841 1,45 117.682 0,56 47.974 0,23 43.183 0,21 73.382 0,35 16.212 0,08 45.171 0,21 57.150 0,27 33.344 0,16 12.279 0,06 11.997 0,06 34.714 0,16 13.096 0,06 15.621 0,07 3.359 0,02 11.392 0,05 4.185 0,02 7.305 0,03 1.534 0,01 7.958 0,04 4.161 0,02 1.438 0,01 6.231 0,03 3.233 0,02 1.036 0,00 1.987 0,01 4.802 0,02 7.995 0,04 19.450 0,09 8.207 0,04 24.440 0,12 25.072 0,12 10.551 0,05 6.292 0,03 7.580 0,04 36 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 72 Islamische Republik Iran 73 Libanon 74 Philippinen 75 Thailand 76 China, einschl. Tibet 77 Übriges Europa 78 Übriges Afrika 79 Übriges Amerika 89 Übriges Asien 90 Ozeanien 99 Unbekanntes Ausland/ staatenlos/ ungeklärt/ ohne Angabe Gesamtzahl Spells Anzahl Prozent 14.224 0,07 8.657 0,04 3.902 0,02 14.229 0,07 6.408 0,03 7.051 0,03 3.617 0,02 3.772 0,02 34.545 0,16 1.871 0,01 29.987 0,14 21.041.596 100,00 3.3.6. Staatsangehörigkeit (Konto) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Staatsangehörigkeit (Konto) nat_kto IABS 1975-2001 zeitlich fix Um die Versicherten z.B. für geschichtete Stichprobenziehungen nach Deutschen und Ausländern unterteilen zu können, wurde ein kontobezogenes Nationalitätskennzeichen eingeführt, das die Staatsangehörigkeit aus dem ersten BeH-Satz im Konto mit einer gültigen Angabe zur Nationalität enthält. Besonderheiten Werte Wertelabels 1 Deutsch 2 Ausländisch 9 Missing Gesamtzahl Personen Anzahl Prozent 1.140.972 88,19 152.041 11,75 806 0,06 1.293.819 100,00 3.3.7. Familienstand Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Familienstand famst LeH zeitlich variabel Der Familienstand ist nur in LeH-Datensätzen enthalten, in BeH-Sätzen ist die Variable auf missing (9) gesetzt. Für Beschäftigte, die im Beobachtungszeitraum zu keinem Zeitpunkt Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezogen haben, fehlen Angaben zum Familienstand daher vollständig. Der Grund für die auf missing gesetzten Angaben in BeH-Meldungen liegt zum einen darin, dass der Familienstand der Beschäftigten seit der Einführung des neuen Meldeverfahrens nach DEUEV nicht mehr von den Arbeitgebern angegeben wird. Zum anderen sind die Informationen zum Nr. 01/2006 Besonderheiten 37 Familienstand, die bis 1998 von den Arbeitgebern gemeldet wurden, von geringer Qualität, da es sich um ein rein statistisches Merkmal ohne rechtliche Bedeutung handelte. Auch in den LeH-Sätzen ist die Zuverlässigkeit dieses Merkmals gering. Sehr schlechte Datenqualität Werte 0 Wertelabels nicht verheiratet 1 verheiratet 9 missing, da BeH-Spell Gesamtzahl Spells Häufigkeit Prozent 1.305.468 6,20 1.234.422 5,87 18.501.706 87,93 21.041.596 100,00 3.3.8. Kinderzahl Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Besonderheiten Werte Kinderzahl kind LeH zeitlich variabel Die Kinderzahl ist nur in LeH-Datensätzen enthalten, in BeH-Sätzen ist die Variable auf missing (9) gesetzt. Für Beschäftigte, die im Beobachtungszeitraum zu keinem Zeitpunkt Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld bezogen haben, fehlen Angaben zur Kinderzahl daher komplett. Der Grund für die auf missing gesetzten Angaben in BeH-Meldungen liegt zum einen darin, dass die Kinderzahl der Beschäftigten seit der Einführung des neuen Meldeverfahrens nach DEUEV nicht mehr von den Arbeitgebern angegeben wird. Zum anderen sind die Informationen zur Kinderzahl, die bis 1998 von den Arbeitgebern gemeldet wurden, von geringer Qualität, da es sich um ein rein statistisches Merkmal ohne rechtliche Bedeutung handelte. Auch in den LeH-Sätzen ist die Zuverlässigkeit dieses Merkmals gering. Sehr schlechte Datenqualität Wertelabels 0 Keine Kinder 1 Ein Kind 2 Mehrere Kinder 9 Missing in LeH-Spell 9 Missing, da BeH-Spell Gesamtzahl Spells Anzahl Prozent 1.366.139 6,49 763.630 3,63 1.526 0,01 408.595 1,94 18.501.706 87,93 21.041.596 100,00 38 Nr. 01/2006 3.3.9. Ausbildung Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Ausbildung bild BeH zeitlich fix 1) BeH-Meldungen Die Schul- und Berufsausbildung des Beschäftigten weist der Arbeitgeber im Rahmen der „Angaben zur Tätigkeit“ aus. „Bei dem Signierschlüssel „Ausbildung“ handelt es sich um einen kombinierten Schlüssel, durch den sowohl die erreichte Schulbildung als auch die abgeschlossene Berufsausbildung (jeweils höchster Abschluss) der/des Beschäftigten erhoben werden soll. Dabei ist grundsätzlich zunächst die Schulbildung festzustellen, danach die Berufsausbildung. Lediglich bei den Schlüsselpositionen 5 (Abschluss einer Fachhochschule) und 6 (Hochschul-/Universitätsabschluss) wird auf die Feststellung einer eventuell sonstigen Berufsausbildung verzichtet“ 11. Der Abschluss der Volks- bzw. Hauptschule, die Mittlere Reife sowie ein gleichwertiger Schulabschluss wurden für den Signierschlüssel zusammengefasst. Dabei steht die Schlüsselposition 1 für einen entsprechenden Abschluss ohne Berufsausbildung, die Schlüsselposition 2 für einen entsprechenden Abschluss mit Berufsausbildung. Das Abitur (Hochschulreife allgemein und fachgebunden) ohne Berufsausbildung wird mit der Schlüsselposition 3 erfasst, das Abitur mit Berufsausbildung mit der Schlüsselposition 4. Nicht als Schul- oder Berufsausbildung zählen berufliche Fortbildungen (z.B. Kurse an Sprach- und Dolmetscherschulen) sowie Fachkenntnisse, die durch praktische Tätigkeiten erworben wurden. „Für bestimmte Teilgruppen gibt es einen hohen Anteil fehlender Angaben, weil das Merkmal versicherungsrechtlich keine besondere Bedeutung hat [das betrifft z.B. die geringfügig entlohnten Beschäftigen] (…). Zusammen mit einem Betriebswechsel treten häufig auch Änderungen im Ausbildungsstatus auf. Das liegt daran, dass beim neuen Betrieb die Meldedaten neu zusammenstellt werden. Wenn ein Beschäftigter z.B. durch berufsbegleitende Weiterbildung einen höheren Abschluss erlangt hat, dann wird dieser Statuswechsel wahrscheinlich erst von einem neuen Beschäftigungsbetrieb erfasst. Es ist in der Regel davon auszugehen, dass bei längeren Beschäftigungszeiten innerhalb eines Betriebes die einmal erhobenen personenbezogenen Daten fortgeschrieben werden“ 12. Eine Methode, fehlende Werte oder inkonsistente zeitliche Verläufe der Bildungsangaben in der IABS zu bereinigen, findet sich in Fitzenberger/Osikominu/Völter 2005. 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Datensätzen wurde das Merkmal „Ausbildung“ aus dem vorangegangenen BeH-Satz übernommen. 9: missing. 11 12 BA 2005: S. IX. Meinken/Koch 2004: S. 63. Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 0 ohne Schul- und Berufsausbildung Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertige Schulbildung (einschließlich Sonderschule) 1 2 ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule 13) Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden) 3 4 ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule) 5 Abschluss einer Fachhochschule (frühere Bezeichnung: höhere Fachschule) z.B. Ingenieurschulen, höhere Fachschulen für Sozialarbeit, höhere Wirtschaftsfachschulen, höhere Fachschulen für Jugendleiterinnen, Jugendleiterseminare, höhere Fachschulen für Sozialpädagogik, höhere Handelsschulen, soweit mit Fachhochschulreife abgeschlossen. 6 Hochschul-/Universitätsabschluss 7 Ausbildung unbekannt, Angabe nicht möglich 9 Keine Angabe Gesamtzahl Personen (Angaben aus der jeweils letzten Meldung einer Person in der IABS 1975-2001) 3.4. 39 Häufigkeit Prozent 392 0,03 282.325 21,82 643.258 49,72 23.603 1,82 34.331 2,65 29.900 57.777 221.228 1.005 2,31 4,47 17,10 0,08 1.293.819 100,00 Informationen zu Beschäftigung und Leistungsbezug 3.4.1. Beschäftigungstyp Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung 13 Beschäftigungstyp btyp IABS 1975-2001 zeitlich variabel Dieses Merkmal gibt die Art der Meldung an und wurde im Rahmen des so genannten Ergänzungsverfahrens neu erstellt. Mit dem Ergänzungsverfahren wurden diejenigen Lücken in den Beschäftigungsverläufen durch künstlich erzeugte Spells geschlossen, welche offensichtlich auf fehlende Beschäftigungsmeldungen der Arbeitgeber zurückzuführen sind. Die verschiedenen Arten künstlich generierter Sätze können anhand der Ausprägungen des Merkmals „btyp“ identifiziert und von Analysen ausgeschlossen werden. In allen ergänzten Meldungen wurden das Entgelt und der Abgabegrund jeweils auf 0 gesetzt und das Episo- Zu den Berufsfach- oder Fachschulen zählen z.B. Technikerschulen, Krankenpflegeschulen, Frauenfachschulen, Handelsschulen, Wirtschaftsfachschulen, Fachschulen für Betriebswirtschaft, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, Meisterschulen, höhere Handelsschulen, soweit mit Mittlerer Reife abgeschlossen. 40 Nr. 01/2006 denanfangs- und Enddatum entsprechend der zu ergänzenden Zeiträume festgelegt. Die Werte für die restlichen Merkmale wurden jeweils aus der Beschäftigungsmeldung vor der Lücke übernommen. Sätze mit der Ausprägung 3 kennzeichnen ruhende Beschäftigungsverhältnisse. Hierbei bleibt das Beschäftigungsverhältnis rechtlich bestehen, die Arbeit ruht jedoch und es wird kein Entgelt gezahlt (z.B. Mutterschafts- oder Erziehungsurlaub, Krankheit nach Ende der Lohnfortzahlung). Besonderheiten Werte 1 2 3 Wertelabels BeH-Meldung mit Entgelt Ergänzte Jahresmeldung BeH-Meldung mit Tagesentgelt = 0 Ergänzte Meldung; nach ergänzter Meldung Weiterbe4 schäftigung im selben Betrieb Ergänzte Meldung; nach ergänzter Meldung Weiterbe5 schäftigung in anderem Betrieb 6 Ergänzte Meldung: Ergänzung am Kontenende 7 LeH-Meldung Gesamtzahl Spells Häufigkeit 17.515.754 60.240 259.985 Prozent 83,24 0,29 1,24 581.637 2,76 47.654 0,23 36.436 2.539.890 21.041.596 0,17 12,07 100,00 3.4.2. Geringfügigkeitskennzeichen Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Geringfügigkeitskennzeichen gkz IABS 1975-2001 zeitlich variabel Das Geringfügigkeitskennzeichen wurde aus den Merkmalen „Personengruppe“ und „Quelle“ erzeugt. Dabei wurden die Personengruppen 109, 110, 202, 209 und 210 zur Kategorie „geringfügige Beschäftigung“ zusammengefasst, alle anderen Personengruppen zur Kategorie „sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden erst durch das neue Meldeverfahren ab 1999 ausgewiesen. Werte 1 Wertelabels sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2 geringfügige Beschäftigung 3 LeH-Meldung Gesamtzahl Spells Häufigkeit Prozent 17.997.061 85,53 504.645 2,40 2.539.890 12,07 21.041.596 100,00 Nr. 01/2006 41 3.4.3. Grund für die Abgabe der Beschäftigungsmeldung / Grund für das Ende des Leistungsbezugs Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Grund für die Abgabe der Beschäftigungsmeldung / Grund für das Ende des Leistungsbezugs grund BeH, LeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen In BeH-Meldungen kennzeichnet der Abgabegrund den Anlass, aus dem der Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern die betreffende Beschäftigungsmeldung erstattet hat. Wann und was Arbeitgeber melden müssen, wird in Anhang 1 näher erläutert. Allerdings treten in der BeH und damit auch in der IABS nicht alle, im Rahmen des Meldeverfahrens möglichen, Abgabegründe auf. So beinhaltet die BeH nur Meldungen mit Entgeltangaben (also Jahres-, Unterbrechungs- und Abmeldungen), während Anmeldungen wegen fehlender Entgeltinformationen nicht enthalten sind. Ein Informationsverlust ist damit jedoch nicht verbunden, da die Angaben aus einer Anmeldung mit der darauf folgenden Jahres-, Unterbrechungs- oder Abmeldung erneut übermittelt werden. Die Abgabegründe für Beschäftigungsmeldungen sind in der IABS 19752001 nach den Regeln des seit 1.1.1999 geltenden Meldeverfahrens (gemäß DEÜV 14) verschlüsselt. Im Vergleich zum alten Meldeverfahren (nach den DEVO-/DÜVO-Regeln) 15 werden die Abgabegründe nach dem neuen Recht differenzierter erfasst. Daher mussten die bis 1998 gültigen Abgabegründe gemäß der Zuordnung in Anhang 2 auf die neuen Abgabegründe (grund) umgeschlüsselt werden. Die Übersicht in Anhang 2 enthält alle theoretisch möglichen Ausprägungen des Abgabegrundes; in den Daten tatsächlich vorhanden sind jedoch nur die Abgabegründe 0, 30-34, 36, 40, 49-56 und 59. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen gibt das Merkmal den Grund für das Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unterhaltsgeld an. Über die Gründe für den Beginn des Leistungsbezugs finden sich in der LeH und damit auch in der IABS hingegen keine Informationen, da sich die LeH aus den Meldungen der Arbeitsagenturen an die Krankenkassen über abgeschlossene Leistungsbezugsdauern speist. Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 3. 14 15 DEÜV: Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung, in Kraft getreten am 1. Januar 1999. DEVO: Datenerfassungsverordnung; DÜVO: Datenübermittlungsverordnung; die 2. DEVO und die 2. DÜVO wurden jeweils am 1. Januar 1999 durch die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung abgelöst. 42 Nr. 01/2006 3.4.4. Zeitraumentgelt Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Zeitraumentgelt entgelt BeH, LeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen In BeH-Sätzen weist das Merkmal das Bruttoentgelt des Beschäftigten im jeweiligen originalen Meldezeitraum (siehe Datumsvariablen) aus. Es ist bis Ende 1998 als DM-Betrag und ab 1999 als Euro-Betrag angegeben 16. Ob es sich bei den Entgeltangaben jeweils um DM- oder Euro-Beträge handelt, ist dem Merkmal whrng zu entnehmen. Bis 1998 meldeten Arbeitgeber grundsätzlich nur das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt: Entgelte, die unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze lagen, wurde nicht gemeldet; Entgelte, welche die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 17 überschritten, wurden nur bis zu dieser Grenze gemeldet. Seit der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Meldeverfahren zum 1.1.1999 werden auch Entgelte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze erfasst; die Beitragsbemessungsgrenze als obere Kappungsgrenze gilt jedoch weiterhin. In einigen Fällen übersteigen die gemeldeten Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze allerdings trotzdem (siehe Häufigkeiten in Anhang 14). Dies dürfte in der Regel auf Jahressonderzahlungen zurückzuführen sein, die der Arbeitgeber bei den Jahres-, Unterbrechungsoder Abmeldungen zum normalen Entgelt hinzurechnen kann; dabei ist es dann unerheblich, ob durch diese Addition die für den Meldezeitraum maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschritten wird. Es könnte sich allerdings auch um fehlerhafte Angaben bei Beschäftigungszeit oder Entgelthöhe handeln, was wegen der Versicherungsrelevanz dieser Informationen jedoch eher selten der Fall sein dürfte. Die Geringfügigkeits- und Beitragsbemessungsgrenzen unterscheiden sich von Jahr zu Jahr und in West- und Ostdeutschland (maßgeblich ist jeweils der Standort des Betriebs). Eine Übersicht über diese Grenzen findet sich in Anhang 13. In ergänzten (also im IAB generierten) Meldungen (btyp = 2,4,5,6) wurde das Entgelt auf 0 gesetzt. 2) LeH-Meldungen Für LeH-Sätze gibt das Merkmal die Bemessungsgrundlage für die Leistungsberechnung an. Ob es sich dabei um DM- oder Euro-Beträge handelt, ist dem Merkmal whrng zu entnehmen. 9999999: missing. 16 17 Lediglich bei ergänzten Meldungen (btyp = 2, 4, 5, 6) weist das Währungskennzeichen auch für Meldungen nach 1998 teilweise „DM“ aus; da die Entgeltangaben in ergänzten Meldungen aber ohnehin auf den Wert 0 gesetzt wurden, spielt dies für Auswertungen keine Rolle. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwei Beitragsbemessungsgrenzen: die Grenze der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung und die Grenze der Knappschaftlichen Rentenversicherung, die meist niedriger liegt. Nr. 01/2006 43 BeH-Sätze mit Entgelt in DM Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 7.000 22.663 40.109 26.268,6 6 0 123.600 15.429.7 27 0 BeH-Sätze mit Entgelt in Euro Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 1.753 8.854 24.789 14.380,3 7 0 65.650 3.071.34 1 0 LeH-Sätze mit Entgelt in DM Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 510 50%Quantil 670 75%Quantil 860 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 713,40 0 2.030 514.010 1.956.733 LeH-Sätze mit Entgelt in Euro Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 270 50%Quantil 350 75%Quantil 455 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 381,07 0 1.050 69.147 0 44 Nr. 01/2006 3.4.5. Tagesentgelt Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Tagesentgelt tentgelt BeH, LeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen In BeH-Sätzen weist das Merkmal jeweils das Brutto-Tagesentgelt des Beschäftigten aus. Es wurde berechnet aus dem vom Arbeitgeber gemeldeten Zeitraumentgelt sowie der Dauer des Zeitraums der ungesplitteten Originalmeldung in Kalendertagen und wurde auf zwei Nachkommastellen (Pfennig/Cent) gerundet. Im Datensatz ist das Tagesentgelt 8-stellig ohne Dezimalzeichen angegeben, wobei die letzten beiden Stellen die Nachkommastellen sind. Das Tagesentgelt ist in BeHSätzen bis Ende 1998 als DM-Betrag und ab 1999 als Euro-Betrag angegeben 18. Ob es sich bei den Entgeltangaben um DM- oder EuroBeträge handelt, ist jeweils dem Merkmal whrng zu entnehmen. Bis 1998 meldeten Arbeitgeber grundsätzlich nur das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, also Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit der Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Meldeverfahren zum 1.1.1999 werden auch Entgelte unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze erfasst; die Beitragsbemessungsgrenze als obere Kappungsgrenze gilt jedoch weiterhin. In einigen Fällen übersteigen die gemeldeten Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze allerdings trotzdem (siehe Häufigkeiten in Anhang 14). Dies dürfte in der Regel auf Jahressonderzahlungen zurückzuführen sein, die der Arbeitgeber bei den Jahres-, Unterbrechungs- oder Abmeldungen zum normalen Entgelt hinzurechnen kann; dabei ist es dann unerheblich, ob durch diese Addition die für den Meldezeitraum maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschritten wird. Es könnte sich allerdings auch um fehlerhafte Angaben bei Beschäftigungszeit oder Entgelthöhe handeln, was wegen der Versicherungsrelevanz dieser Informationen jedoch eher selten der Fall sein dürfte. Die Geringfügigkeits- und Beitragsbemessungsgrenzen unterscheiden sich von Jahr zu Jahr und in West- und Ostdeutschland (maßgeblich ist jeweils der Standort des Betriebs). Eine Übersicht über diese Grenzen findet sich in Anhang 13. In ergänzten (also künstlich im IAB erzeugten) Meldungen (btyp = 2,4,5,6) wurde das Tagesentgelt auf 0 gesetzt. 2) LeH-Meldungen Für LeH-Sätze gibt das Merkmal den täglichen Leistungssatz an. Ob es sich dabei um DM- oder Euro-Beträge handelt, ist dem Merkmal whrng zu entnehmen. 999999,99: missing. 18 Lediglich bei ergänzten Meldungen (btyp = 2, 4, 5, 6) weist das Währungskennzeichen auch für Meldungen nach 1998 teilweise „DM“ aus; da die Entgeltangaben in ergänzten Meldungen aber ohnehin auf den Wert 0 gesetzt wurden, spielt dies für Auswertungen keine Rolle. Nr. 01/2006 45 BeH-Sätze mit Tagesentgelt in DM Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 50,22 85,48 124,18 91,52 0 64.800 15.429.7 27 0 BeH-Sätze mit Tagesentgelt in Euro Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 11,04 48,45 80,60 53,05 0 28.171 3.071.34 1 0 LeH-Sätze mit Tagesentgelt in DM Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 28,40 37,50 46,90 38,83 0 131,60 2.374.70 8 96035 LeH-Sätze mit Tagesentgelt in Euro Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 15,42 50%Quantil 19,74 75%Quantil 25,54 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 21,21 0,02 62,5 69147 0 46 Nr. 01/2006 3.4.6. Beruf (ausgeübte Tätigkeit) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beruf (ausgeübte Tätigkeit) beruf BeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Die Berufsbezeichnung der im Meldezeitraum vom Beschäftigten ausgeübten Tätigkeit ist Bestandteil der vom Arbeitgeber übermittelten „Angaben zur Tätigkeit“. Der Arbeitgeber verschlüsselt die Tätigkeit des Beschäftigten hierbei gemäß der „Klassifizierung der Berufe. Systematisches und alphabetisches Verzeichnis der Berufsbenennungen“ 19, in dem ca. 25.000 Berufsbezeichnungen zu finden sind. Die Berufsordnung besteht aus einer 3stelligen Kennziffer und umfasst rund 330 Ausprägungen. Treffen mehrere Berufsbezeichnungen mit verschiedenen Schlüsselzahlen für einen Beschäftigten zu, ist der Arbeitgeber gehalten, diejenige Berufsbezeichnung zu wählen, welche die überwiegend ausgeübte Tätigkeit kennzeichnet 20. „Bestimmte Gruppen von Erwerbstätigen, wie z.B. Beamte, Selbständige, Freiberuflich Tätige oder mithelfende Familienangehörige, sind nicht sozialversicherungspflichtig. Dadurch kann es bei Auswertungen zu einzelnen Berufsgruppen zu Ergebnissen kommen, die die Verhältnisse nicht so abbilden, wie sie sich unter Berücksichtigung aller Erwerbstätigen in der jeweiligen Berufsgruppe zweigen würden“ 21. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 999: ohne Angabe. Besonderheiten Ausprägungen und Häufigkeiten (nur BeH-Meldungen) finden sich in Anhang 6. 3.4.7. Stellung im Beruf und Arbeitszeit Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Stellung im Beruf und Arbeitszeit stib BeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Die berufliche Stellung des Beschäftigten im Meldezeitraum wird vom Arbeitgeber im Rahmen der „Angaben zur Tätigkeit“ übermittelt. Das Merkmal „Berufsstellung“ unterscheidet zunächst zwischen Vollzeitund Teilzeitbeschäftigten; maßgeblich ist dabei das Verhältnis zwischen der arbeitsvertraglich vereinbarten und der betriebsüblichen Arbeitszeit. Nur für die Vollzeitbeschäftigte liefert die Variable tatsächlich Angaben zu 19 Hrsg. von der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg 1988. BA 2005: S. V. 21 Meinken/Koch 2004: S. 56. 20 Nr. 01/2006 47 beruflichen Stellung, während für die Teilzeitbeschäftigte nur erfasst wird, ob ihre Stundenzahl eine bestimmten Grenze übersteigt oder nicht. Diese Grenze lag bis 1978 bei 20 Wochenstunden, zwischen 1979 und 1987 bei 15 Wochenstunden und seit 1988 bei 18 Wochenstunden. Die Unterscheidung zwischen vollzeitbeschäftigten Arbeitern (1,2) und Angestellten richtet sich ausschließlich nach der Art der Rentenversicherungspflicht: „Unterliegen Arbeitnehmer/innen der Versicherungspflicht in der bisherigen Arbeiterrentenversicherung, so sind sie nach der »Stellung im Beruf« als Arbeiter/innen (Schlüsselzahl 2) auszuweisen. Gehören die Arbeitnehmer/innen zum Personenkreis der bisherigen angestelltenversicherungspflichtigen Beschäftigten, so sind sie nach der »Stellung im Beruf« als Angestellte (Schlüsselzahl 4) zu kennzeichnen. Bei Beschäftigten, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, ist zu entscheiden, zu welchem bisherigen Rentenversicherungszweig Versicherungspflicht bestünde, wenn ein Befreiungstatbestand nicht vorliegen würde“ 22. Falls mehrere Schlüsselzahlen in Betracht kommen, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, die Einstufung nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit vorzunehmen. Lässt sich diese nicht eindeutig feststellen, ist die Schlüsselzahl der höherwertigen Stellung im Beruf einzutragen 23. 2) LeH-Meldungen LeH-Sätze erhalten den Eintrag aus der vorangegangenen BeHMeldung. 5: missing. Werte Wertelabels Vollzeitbeschäftigte 0 in Ausbildung Neben den Auszubildenden, Praktikanten und Volontären zählen auch Anlernlinge, Schüler an Schulen des Gesundheitswesens und Teilnehmer an geförderten Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung, Umschulung und betrieblichen Einarbeitung zu der Kategorie „Beschäftigte in beruflicher Ausbildung“. 1 Nichtfacharbeiter 2 Facharbeiter 3 Meister, Polier (gleichgültig ob Arbeiter oder Angestellte) 4 Angestellter (aber nicht Meister im Angestelltenverhältnis) 7 Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende Teilzeitbeschäftigte (arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit liegt unter der betriebsüblichen) 8 Teilzeit (seit 1988: bis 18 Stunden); seit 1999 umfasst diese Kategorie auch geringfügig Beschäftigte. 9 Teilzeit (mehr als die Hälfte der Vollarbeitszeit, seit 1988: über 18 Stunden) 22 23 BA (2005): S. VII. BA (2005): S. VI. Häufigkeit Prozent 1.509.205 7,17 4.830.424 4.546.184 293.347 6.804.864 36.816 22,96 21,61 1,39 32,34 0,17 1.093.486 5,20 1.901.753 9,04 48 Werte Wertelabels 5 missing Gesamtzahl Spells Nr. 01/2006 Häufigkeit 25.517 21.041.596 Prozent 0,12 100,00 3.4.8. Personengruppe (rechtliche Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Personengruppe (rechtliche Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses) pers_gr BeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Das Merkmal „Personengruppe“ wurde mit dem neuen Meldeverfahren zum 1.1.1999 eingeführt. Es weist beitrags- oder leistungsrechtliche Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses aus, die mindestens einen Zweig der Sozialversicherung betreffen. In dieser Hinsicht ergänzt es die „Angaben zur Tätigkeit“ in den Meldungen zur Sozialversicherung (siehe die Merkmale „Ausbildung“, „Berufsordnung“ und „Berufsstellung“). Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis keine Besonderheiten aufweist, erhalten den Schlüssel 101. „Hat das Beschäftigungsverhältnis besondere Merkmale, gelten die Schlüssel 102 ff. Sofern gleichzeitig mehrere besondere Merkmale vorliegen und demzufolge mehrere Schlüssel möglich sind, ist derjenige Personengruppenschlüssel mit der niedrigsten Schlüsselzahl zu verwenden“ 24. Erläutert werden die einzelnen Gruppen in Anhang 11. In der BLH und damit auch in der IABS 1975-2001 sind allerdings nicht alle Personengruppen enthalten. So fehlen in der Stichprobe die Gruppen • 104 („Hausgewerbetreibende“), • 107 („Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen“), • 108 („Bezieher von Vorruhestandsgeld“), • 110 („Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV“), • 111 („Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen“) • 113 („Nebenerwerbslandwirte“), • 114 („Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt“) • 116 („Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG“), • 202 („Kurzfristig Beschäftigte“), • 204 („Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“), • 207 („Pflegepersonen i.S. von § 19 SGB XI ohne Beihilfeberechtigung des Pflegebedürftigen“), • 208 („Pflegepersonen i.S. von § 19 SGB XI mit Beihilfeberechtigung des Pflegebedürftigen“), • 210 („Mit Haushaltsscheckverfahren gemeldete kurzfristig Beschäftigte“), 24 AOK 1998: S. 49. Nr. 01/2006 • • • • 49 301 („Grundwehrdienstleistende“), 302 („Wehrübungsleistende“), 303 („Zivildienstleistende“) und 304 („Ableistende eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres anstelle des Zivildienstes“) Geringfügig beschäftigt sind die Angehörigen der Personengruppen 109, 110, 202, 209 und 210 (wobei nur die Gruppen 109 und 209 in der IABS erfasst sind); die übrigen Personengruppen bezeichnen jeweils sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Wie dargestellt, ist das Merkmal „Personengruppe“ erst seit der Einführung des neuen Meldeverfahrens zum 1.1.1999 Bestandteil der Meldungen zur Sozialversicherung, wobei die Personengruppe auch in jenen Meldungen bereits enthalten ist, die sich zwar auf die Jahre vor 1999 beziehen, aber erst 1999 oder später eingegangen sind. Für Meldungen, die vor 1999 eingegangen sind, wurde versucht, anhand bestimmter Regeln mit Hilfe der Merkmale „Ausbildung“, „Berufsordnung“ und „Berufsstellung“ sowie weiterer Informationen eine Zuordnung zu den Personengruppen durchzuführen. In vielen Fällen war das jedoch nicht eindeutig möglich. 2) LeH-Meldungen Das Merkmal „Personengruppe“ weist für LeH-Meldungen durchgängig missing aus. 999: missing. Für Meldungen vor 1999 wurde die Zuordnung zu Personengruppen u.a. mit Hilfe der Merkmale „Ausbildung“, „Berufsordnung“ und „Berufsstellung“ rekonstruiert, was nicht immer eindeutig möglich war. Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 11. Besonderheiten 3.4.9. Leistungsart Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Leistungsart la1 LeH zeitlich variabel Art der von der BA gezahlten Entgeltersatzleistung. 9999: Fehlkodierung Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 9. 50 Nr. 01/2006 3.4.10. Leistungsart (zusammengefasst) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Leistungsart (zusammengefasst) la2 LeH zeitlich variabel Zusammenfassung des Merkmals „Leistungsart“. Bei der Gruppierung der Leistungsarten wurde möglicherweise die Eingliederungshilfe (EGHI, Code 1036) falsch zugeordnet. Die Leistungsart wurde mit 2 = Arbeitslosenhilfe verkodet, muss aber vermutlich mit 1 = Arbeitslosengeld verschlüsselt werden. In der IABS 1975-2001 gibt es 9.162 Spells mit der Leistungsart „Eingliederungshilfe“. 9: Fehlkodierung Werte 1 2 3 5 Wertelabels Anzahl Prozent Arbeitslosengeld (ALG) 1.580.430 7,51 Arbeitslosenhilfe (ALHI) 745.376 3,54 Unterhaltsgeld (UHG; wird als Entgeltersatzleistung während der Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung gezahlt) 211.021 1,00 Beitrag gemäß § 166b AFG bzw. (seit 1. Januar 1998) § 207a SGB III § 207a SGB III: Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung (1) Bezieher von Arbeitslosengeld, die 1. nach § 6 Abs. 3a des Fünften Buches in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei oder nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a des Fünften Buches von der Versicherungspflicht befreit sind, 2. nach § 22 Abs. 1 des Elften Buches oder nach Artikel 42 des Pflege-Versicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit oder nach § 23 Abs. 1 des Elften Buches bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichert sind, haben Anspruch auf Übernahme der Beiträge, die für die Dauer des Leistungsbezugs für eine Versicherung gegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit an ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu zahlen sind. (2) Die Bundesanstalt übernimmt die vom Leistungsbezieher an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlenden Beiträge, höchstens jedoch die Beiträge, die sie ohne die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzli- 1.500 0,01 Nr. 01/2006 Werte 51 Wertelabels Anzahl chen Krankenversicherung oder in der sozialen Pflegeversicherung zu tragen hätte. Hierbei sind zugrunde zu legen Prozent 1. für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen (§ 245 des Fünften Buches); der zum 1. Januar des Vorjahres festgestellte Beitragssatz gilt jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres, 2. für die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung der Beitragssatz nach § 55 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches. (3) Der Leistungsbezieher wird insoweit von seiner Verpflichtung befreit, Beiträge an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlen, als die Bundesagentur die Beitragszahlung für ihn übernommen hat. 9 Fehlkodierung Gesamtzahl LeH-Spells 18.503.269 21.041.596 87,94 100,00 3.4.11. Anspruchdauer auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Arbeitslosigkeitsperiode in Tagen Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Anspruchdauer auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Arbeitslosigkeitsperiode in Tagen andauer BLH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Die Variable besitzt nur für Meldungen, die den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) dokumentieren, gültige Werte. Bei anderen Leistungsarten sowie in BeH-Meldungen zeigt sie jeweils missing (9999) an. 2) LeH-Meldungen Die Dauer des Anspruchs auf ALG zu Beginn der Arbeitslosigkeitsperiode wird für ALG-Spells berechnet aus der Bezugsdauer (B), dem Restanspruch (R) und dem Restanspruch des Vorgänger-ALG-Satzes (RV): Anspruchsdauer (in Tagen) = B+R-RV. Hierbei handelt es sich nicht um die gesamte zu Beginn der Arbeitslosigkeitsperiode bestehende Anspruchsdauer, sondern um die im letzten Beschäftigungsverhältnis erworbene Anspruchsdauer. Das Ergebnis wird verglichen mit der Leistungstabelle (§ 127 Abs. 2 SGB III). Wenn der errechnete Wert innerhalb des dort angegebenen Bereichs liegt, wird die gesetzlich vorgegebene Anspruchsdauer in Kalender- oder Werktagen aus der Tabelle übernommen. Wenn der errechnete Wert nicht innerhalb des in der Tabelle angegebenen Bereichs liegt, wird das Feld Anspruchsdauer auf missing gesetzt. 52 Nr. 01/2006 Die Anspruchsdauer zu Beginn einer Arbeitslosigkeitsperiode wird durch gesetzliche Vorgaben bestimmt, die immer wieder geändert wurden. Zum Teil ist für die Berechnung der Anspruchsdauer auch das Lebensalter der betreffenden Person relevant. Zu beachten ist, dass die Anspruchsdauer teilweise in Kalender- und teilweise in Werktagen angegeben ist (Umstellung auf Kalendertage ab Beginn 1998). Ob jeweils Werk- oder Kalendertage vorliegen, zeigt das Merkmal „kal_tag“; mit Hilfe dieses Merkmals lassen sich Dauern leicht umrechnen: Kalendertag = (Werktag/6)*7. Eine generelle Umrechnung aller Dauern in Kalendertage wurde nicht durchgeführt, da dabei Rundungsfehler auftreten würden und ein Abgleich der Anspruchsdauer mit der Leistungstabelle nicht mehr möglich wäre. Hinweis: Die Anspruchsdauer zu Beginn der aktuellen Arbeitslosigkeitsperiode kann sich auch auf einen früheren Zeitpunkt als das Beginndatum des aktuellen Spells beziehen. 9999: missing. LeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 180,00 50%Quantil 312,00 75%Quantil 312,00 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 311,07 52,00 971,00 511.129 2.028.761 25 3.4.12. Art der Bewilligung der Leistung Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung 25 Art der Bewilligung der Leistung art_bew LeH zeitlich variabel Das Merkmal „Art der Bewilligung“ wurde eingeführt, um die LeHDatensätze zu typisieren. Für BeH-Sätze weist es missing (99) aus. Diese Summe setzt sich zusammen aus 1.069.301 Arbeitslosengeld-Spells, 745.376 ArbeitslosenhilfeSpells, 211.021 Unterhaltsgeld-Spells, 1.500 Spells mit Beitrag § 166b AFG/§ 207a SGB III sowie 1.563 Spells mit Fehlkodierung bei der Leistungsart. Nr. 01/2006 Werte 1 53 Wertelabels Erst-/Neubewilligung von Arbeitslosengeld (Abgleich der Bewilligungsdauer mit den Vorgaben der Tabelle in § 127 Abs. 2 SGB III; diese Tabelle weist die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in Abhängigkeit von Lebensalter und Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse aus. 2 Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld ohne Unterbrechung (des Leistungsbezugs) 3 Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld nach Unterbrechung (des Leistungsbezugs) 4 Neubewilligung von Arbeitslosengeld mit Aufstockung (ein neu erworbener Anspruch wird durch einen bestehenden Restanspruch aufgestockt) 5 Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld mit Kürzung (z.B. infolge Sperrzeit) 6 Arbeitslosenhilfe-Satz, der zeitlich direkt an Arbeitslosengeld-Satz anschließt 7 Arbeitslosenhilfe-Satz, der zeitlich direkt an vorhergehenden Arbeitslosenhilfe-Satz anschließt 8 Arbeitslosenhilfe-Satz mit Lücke zum vorhergehenden Satz 9 alle anderen Sätze 10 maximaler Anspruch aufgrund des Alters 99 BeH-Meldung Gesamtzahl Spells Häufigkeit Prozent 442.987 2,11 52.023 0,25 353.487 1,68 68.142 0,32 114.421 0,54 182.585 0,87 236.432 1,12 299.971 1,43 760.416 29.426 18.501.706 21.041.596 3,61 0,14 87,93 100,00 3.4.13. Grund für das Ende des Leistungsbezugs (zusammengefasst) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Grund für das Ende des Leistungsbezugs (zusammengefasst) zsf_gr LeH zeitlich variabel Diese Variable fasst die im Merkmal „Abgabegrund“ genannten Gründe für das Ende des Leistungsbezugs zusammen; sie ist nur für LeHDatensätze gefüllt. 99 ist missing oder zeigt BeH-Spell an. Werte 1 2 3 4 5 6 7 Wertelabel Arbeitsaufnahme Anspruch auf andere Leistungen sonstige Gründe steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung Ablauf der Maßnahme Sperr-, Säumniszeiten Anspruch erschöpft Anzahl 954.888 142.360 330.406 222.303 143.697 60.585 399.205 Prozent 4,54 0,68 1,57 1,06 0,68 0,29 1,90 54 Nr. 01/2006 Werte 8 Wertelabel Bewilligungsabschnitt abgelaufen (für Arbeitslosenhilfe) 99 missing/BeH Gesamtzahl Spells Anzahl Prozent 286.446 18.501.706 21.041.596 1,36 87,93 100,00 3.4.14. Rentenversicherungsträger (Spell) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Rentenversicherungsträger (Spell) typ BeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Das Merkmal gibt für BeH-Spells an, ob der Beschäftigte im Zeitraum der Meldung bei der LVA (Arbeiterrentenversicherung), der BfA (Angestelltenversicherung) oder der Knappschaft (Versicherung der im Bergbau Beschäftigten) rentenversichert war. Bei LVA und BfA wird dabei zusätzlich zwischen Ost- und Westdeutschland unterschieden. Im Gegensatz dazu weist die Variable „Rentenversicherungsträger (Konto)“ denjenigen Rentenversicherungsträger aus, bei dem der Versicherte zum Zeitpunkt der Vergabe der Sozialversicherungsnummer versichert war. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen fehlen Informationen zum aktuell zuständigen Rentenversicherungsträger. 9: missing. Werte Wertelabel 1 LVA West (+Berlin) 2 LVA Ost 3 BfA West (+Berlin) 4 BfA Ost 5 Knappschaft 6 LeH-Satz 9 missing Gesamtzahl Spells Anzahl 10.068.259 847.772 6.741.566 621.847 217.814 2.539.890 4.448 21.041.596 Prozent 47,85 4,03 32,04 2,96 1,04 12,07 0,02 100,00 Nr. 01/2006 55 3.4.15. Rentenversicherungsträger (Konto) Rentenversicherungsträger (Konto) rnt Sozialversicherungsnummer zeitlich fix Angegeben ist der Rentenversicherungsträger, der für den Versicherten zum Zeitpunkt der Vergabe der Sozialversicherungsnummer zuständig war. Die Information über den Rentenversicherungsträger wurde den ersten beiden Stellen der Sozialversicherungsnummer entnommen. Im Unterschied dazu weist das Merkmal „Rentenversicherungsträger (Spell)“ den zum Zeitpunkt der Beschäftigung zuständigen Rentenversicherungsträger aus. Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 12. Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung 3.5. Informationen zum beschäftigenden Betrieb 3.5.1. Wirtschaftszweig 73 Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Wirtschaftszweig 73 w73 BeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Dieses Merkmal weist den Wirtschaftszweig gemäß der Klassifikation WS73 als 3-Steller aus. Im Unterschied zu den Angaben für die Klassifikation WZ93 liegen diese Informationen für den gesamten Beobachtungszeitraum der Stichprobe vor. WS73 steht für das "Verzeichnis der Wirtschaftszweige für die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, Ausgabe 1973“. Mittels eines dreistelligen Zahlencodes werden 269 Wirtschaftsklassen unterschieden, wobei die erste Stelle dieses Codes die Wirtschaftsabteilung, insgesamt 10, definiert und die beiden ersten Stellen zusammen die jeweilige Gruppe, insgesamt 95, festlegen. Die Zuordnung einer bestimmten betrieblichen Organisation zu der entsprechenden Wirtschaftsklasse erfolgt unter Beachtung ihrer institutionellen Ausrichtung 26, wie etwa "Gerüstbau“; häufig ist die jeweilige Wirtschaftsklasse bereits aus der Bezeichnung einer Firma erkennbar. Definition Wirtschaftzweigschlüssel 1973 Wirtschaftsabteilungen 2-stellige Kennziffer • 10 Wirtschaftsgruppen 2-stellige Kennziffer • 95 3-stellige Kennziffer • ca. 293 Wirtschaftsklassen 1 2 Wirtschaftsabteilung Wirtschaftsgruppen Wirtschaftsklasse 3 Bestimmte Gruppen von Erwerbstätigen, wie z.B. Beamte, Selbständige, 26 Im Gegensatz dazu müssen für eine Klassifikation nach WZ93 die einzelnen ausgeübten Tätigkeiten eines Betriebs abgefragt und gewichtet werden, so dass die Haupttätigkeit identifiziert werden kann. 56 Nr. 01/2006 Freiberuflich Tätige oder mithelfende Familienangehörige, sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dadurch kann es bei Auswertungen zu einzelnen Wirtschaftszweigen zu Ergebnissen kommen, die die Verhältnisse nicht so abbilden, wie sie sich unter Berücksichtigung aller Erwerbstätigen im jeweiligen Wirtschaftszweig zeigen würden. Das betrifft unter anderem die Wirtschaftszweige 75 „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“, 80 „Erziehung und Unterricht“ und 85 „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ 27. 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Datensätzen wurde der Wirtschaftszweig nach der WS73Klassifikation jeweils aus dem vorangegangenen BeH-Satz übernommen. 999: missing Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 15 (nur BeH-Meldungen). 3.5.2. Wirtschaftszweig 93 Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Wirtschaftszweig 93 w93 BeH zeitlich variabel Hinweis: Dieses Merkmal wird Gastwissenschaftler/-innen wegen seiner besonderen datenschutzrechtlichen Sensibilität nur auf Antrag und nur in begründeten Fällen unvergröbert bereitgestellt. Ansonsten wird der Wirtschaftszweig lediglich als 3-Steller ausgewiesen. 1) BeH-Meldungen Dieses Merkmal weist den Wirtschaftszweig gemäß der Klassifikation WZ93 als 5-Steller aus. WZ93 steht für die „Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, Ausgabe 1993“. Der Wirtschaftszweig nach der 93er Klassifikation ist erst seit 1999 (seit Einführung des neuen Meldeverfahrens) enthalten. Die WZ93 baut auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft NACE Rev.1 28 auf, die vier Gliederungsebenen vorsieht und bezüglich der ersten beiden wiederum auf dem internationalen Standard ISIC Rev.3 29 basiert. Um eine Vergleichbarkeit der statistischen Daten zwischen den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, sollte diese grundsätzliche Gliederung vollständig übernommen werden. Da bei der Erarbeitung der NACE Rev.1 nationale Besonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten, wurde den einzelnen Ländern das Recht eingeräumt, eine weitere Untergliederung nach nationalen Gesichtspunkten vorzunehmen. Die drei genannten Wirtschaftsklassifikationen sind wie folgt gegliedert: 27 Meinken/Koch 2004: S. 73. Nr. 01/2006 Gliederungs- Kurzname ebene 1 Buchstabe 2 Buchstaben 2 2-Steller 3 3-Steller 4 4-Steller 5 5-Steller 57 Bezeichnung Abschnitte Unterabschnitte Abteilungen Gruppen Klassen Unterklassen ISIC Rev.3 NACE Rev.1 17 17 31 60 222 503 60 159 292 30 WZ 93 Kodierung 17 31 60 222 503 1062 A–Q AA – QA 01 – 99 01.1 – 99.0 01.11 – 99.00 01.11.1 – 99.00.3 Tabelle: Vergleich der Wirtschaftsklassifikationen ISIC Rev.3, NACE Rev.1 und WZ93 Gliederungsebene 1 2 Wirtschaftsabteilung Wirtschaftsgruppe Wirtschaftsklasse Wirtschaftsunterklasse 3 4 5 Tabelle: Gliederungsebenen WZ93 Zu beachten ist dabei, dass die Unterabschnitte 31 keine eigene Gliederungsebene darstellen, sie werden bei den Klassifizierungsarbeiten nicht berücksichtigt. Daneben sind die Abteilungen (2-Steller) über alle Unterabschnitte hinweg durchnumeriert, die Nummerierung beginnt innerhalb der Unterabschnitte also nicht wieder von vorne. Aus der Nummer der Abteilung ergibt sich somit stets auch der Unterabschnitt: Unterab- AA schnitt: Abteilung: 01 – 02 BA CA CB ... 05 10 – 12 13 – 14 ... Die Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 93, dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von statistischen bzw. genauer, örtlichen Einheiten "Betrieben“ zu erfassen 32. Unter einer örtlichen Einheit ist ein an einem räumlich festgelegten Ort 33 gelegenes Unternehmen oder Teil eines Unternehmens 34 zu verstehen, wobei an oder ausgehend von diesem Ort Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt werden. Jedem Betrieb darf nur eine Kennziffer zugeordnet werden; dabei kann die Klassifikation in ihrer vollständigen Tiefengliederung oder gegebenenfalls in gekürzter Form angewendet werden. Ist ein Betrieb in 28 29 30 31 32 33 34 35 NACE Rev.1: „Nomenclature génerale des activités économiques dans les communautés européennes“, erste überarbeitete Fassung (1990); die erste Version stammt aus dem Jahr 1970. ISIC Rev.3: „International Standard Industrial Classification of All Economic Activities“, dritte überarbeitete Fassung (1990). BA-intern wird die Kodierung ohne Punkte dargestellt. Beispiel für einen Abschnitt und seine Unterabschnitte: Der Abschnitt „C“ steht für „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“. Er besitzt die Unterabschnitte „CA: Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze“ und „CB: Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau“. Die in der BA verwendete statistische bzw. örtliche Einheit ist grundsätzlich der in dem „Betriebsdatenverfahren – co-Ber-coStat“ definierte DEVO/DÜVO-Betrieb sowie der von diesem abgeleitete Fachbetrieb. Der Begriff des räumlich festgelegten Orts ist eng begrenzt: zwei Produktionseinheiten desselben Unternehmens, die sich an verschiedenen Orten befinden, sind – selbst wenn beide Orte in derselben Gemeinde liegen – als zwei örtliche Einheiten zu betrachten. Werkstätte, Werk, Verkaufsladen, Büro, Grube, Lagerhaus, etc.; Meinken, Holger; Koch, Iris: BA-Beschäftigtenpanel 1998-2002. Codebuch, Nürnberg, 2004, S. 73. 58 Nr. 01/2006 unterschiedlichen wirtschaftlichen Bereichen tätig, muss die wirtschaftliche Haupttätigkeit, also der wirtschaftliche Schwerpunkt, ermittelt werden. Dies geschieht entweder in Orientierung an der Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten oder unter Zuhilfenahme einer geeigneten Ersatzgröße, wie etwa der Beschäftigtenzahl. Bei der praktischen Arbeit muss sich die BA bei der Zuordnung mit der Selbsteinschätzung der Betriebe begnügen. Doch sollte durch zusätzliches Erfragen von Angaben zu den Tätigkeitsschwerpunkten darüber hinaus versucht werden, der vorgegebenen Top-Down-Methode so nahe wie möglich zu kommen. Bestimmte Gruppen von Erwerbstätigen, wie z.B. Beamte, Selbständige, Freiberuflich Tätige oder mithelfende Familienangehörige, sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dadurch kann es bei Auswertungen zu einzelnen Wirtschaftszweigen zu Ergebnissen kommen, die die Verhältnisse nicht so abbilden, wie sie sich unter Berücksichtigung aller Erwerbstätigen im jeweiligen Wirtschaftszweig zeigen würden. Das betrifft unter anderem die Wirtschaftszweige 75 „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“, 80 „Erziehung und Unterricht“ und 85 „Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ 35. 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Datensätzen wurde der Wirtschaftszweig nach der WZ93Klassifikation jeweils aus dem vorangegangenen BeH-Satz übernommen. 99999: missing. Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 16 (nur BeH-Meldungen). 3.5.3. Wirtschaftszweig 93 – vergröberte Ausprägungen. Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Gruppe nach WZ 93 w93_gr BeH zeitlich variabel Zusammenfassung der Wirtschaftszweige zu Gruppen (3-Steller). 999: missing. Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 17 (nur BeH-Meldungen). 3.5.4. Betriebsgröße (Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Betriebsgröße (Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) grösse Betriebsdateien des IAB zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter des betreffenden Betriebes; errechnet aus der Summe der Merkmale „besch1“, „besch2“, „besch3“ und „beschres“, welche jeweils die Zahl der Beschäftigten mit einer bestimmten Schul- und Berufsausbildung in der Belegschaft wiedergeben. Das Merkmal stammt aus den Betriebsdateien des IAB, die mit dem Jahr 1977 beginnen. Es wurde über die Betriebsnummer an die personenbe- Nr. 01/2006 59 zogenen Spells der IABS 1975-2001 angefügt. Mehr dazu in Anhang 7. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 99999999: missing. BeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 15 50%Quantil 85 75%Quantil 471 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 1.208,62 1 209.094 17.051.499 1.450.207 60 3.5.5. Nr. 01/2006 Beschäftigte eines Betriebes ohne Ausbildung Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beschäftigte eines Betriebes ohne Ausbildung besch1 Betriebsdateien des IAB zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die in dem betreffenden Betrieb am 30.6. des jeweiligen Jahres gearbeitet haben. Das Merkmal stammt aus den Betriebsdateien des IAB, die mit dem Jahr 1977 beginnen. Es wurde über die Betriebsnummer an die personenbezogenen Spells der IABS 1975-2001 angefügt. Mehr dazu in Anhang 7. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 999999: missing. Besonderheiten Der Anteil der Beschäftigten ohne Ausbildung ist bis 1991 überhöht ausgewiesen, da bis zu diesem Zeitpunkt auch Personen mit unbekannter Ausbildung fälschlicherweise dieser Kategorie zugeordnet wurden. BeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 2 3.5.6. 50%Quantil 17 75%Quantil 122 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 368,99 0 28.659 17.051.499 1.450.207 Beschäftigte eines Betriebes mit Ausbildung Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beschäftigte eines Betriebes mit Ausbildung besch2 Betriebsdateien des IAB zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die in dem betreffenden Betrieb am 30.6. des jeweiligen Jahres gearbeitet haben. Das Merkmal stammt aus den Betriebsdateien des IAB, die mit dem Jahr 1977 beginnen. Es wurde über die Betriebsnummer an die personenbezogenen Spells der IABS 1975-2001 angefügt. Mehr dazu in Anhang 7. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 999999: missing. Nr. 01/2006 61 BeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 8 3.5.7. 50%Quantil 45 75%Quantil 271 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 690,45 0 52.352 17.051.499 1.450.207 Beschäftigte eines Betriebes mit FH-/Uni-Abschluss Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beschäftigte eines Betriebes mit FH-/ Uni-Abschluss besch3 Betriebsdateien des IAB zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Fachhochschuloder Universitätsabschluss, die in dem betreffenden Betrieb am 30.6. des jeweiligen Jahres gearbeitet haben. Das Merkmal stammt aus den Betriebsdateien des IAB, die mit dem Jahr 1977 beginnen. Es wurde über die Betriebsnummer an die personenbezogenen Spells der IABS 1975-2001 angefügt. Mehr dazu in Anhang 7. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 999999: missing. BeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 0 50%Quantil 1 75%Quantil 18 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 126,38 0 15.572 17.051.499 1.450.207 62 Nr. 01/2006 3.5.8. Beschäftigte eines Betriebes mit unbekanntem Abschluss Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beschäftigte eines Betriebes mit unbekanntem Abschluss beschres Betriebsdateien des IAB zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit unbekannter Ausbildung, die in dem betreffenden Betrieb am 30.6. des jeweiligen Jahres gearbeitet haben. Diese Kategorie gibt es erst für die Jahre ab 1992. Vorher wurden Beschäftigte mit unbekanntem Abschluss fälschlicherweise der Kategorie „besch1“ (Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung) zugeschlagen. Das Merkmal stammt aus den Betriebsdateien des IAB, die mit dem Jahr 1977 beginnen. Es wurde über die Betriebsnummer an die personenbezogenen Spells der IABS 1975-2001 angefügt. Mehr dazu in Anhang 7. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 999999: missing BeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum 0 0 5 46,57 0 3.5.9. Maximum Anzahl gültige Spells Anzahl 193.196 8.348.614 10.153.092 Betriebsentgelt Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Betriebsentgelt btrentg Betriebsdateien des IAB zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Angegeben ist der arithmetische Mittelwert der Tagesentgelte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (inklusive Teilzeitbeschäftigten) des jeweiligen Betriebes. Da bei der Berechnung des Durchschnittswertes zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nicht unterschieden wird, kann z.B. ein vergleichsweise niedriges durchschnittliches Tagesentgelt in einem Betrieb auf eine hohe Teilzeitquote und / oder auf niedrige Entlohnung zurückzuführen sein. Das Betriebsentgelt ist auf ganze DM/Euro gerundet und bis 1998 als DM-Betrag und ab 1999 als Euro-Betrag ausgewiesen. Nr. 01/2006 63 Das Merkmal stammt aus den Betriebsdateien des IAB, die mit dem Jahr 1977 beginnen. Es wurde über die Betriebsnummer an die personenbezogenen Spells der IABS 1975-2001 angefügt. Mehr dazu in Anhang 7. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 999: missing BeH-Sätze Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 55 50%Quantil 88 75%Quantil 118 Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 87,20 0 998 17.051.473 1.450.233 3.5.10. Jahr des ersten Auftretens eines Betriebes in den Betriebsdateien des IAB Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Jahr des ersten Auftreten eines Betriebes in den Betriebsdateien des IAB jahr1 Betriebsdateien des IAB zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Das Merkmal gibt an, in welchem Jahr die Nummer des jeweiligen Betriebes in den IAB-Betriebsdateien erstmalig auftritt, wobei sich der Beobachtungszeitraum dieser Dateien zum Zeitpunkt der Erstellung der IABS von 1977 bis 2001 erstreckt (neue Bundesländer: 1992-2001). Wird eine Betriebsnummer erst nach 1977 erstmalig nachgewiesen, steht zu vermuten, dass das Merkmal das Gründungsjahr des betreffenden Betriebes wiedergibt. Allerdings könnte es sich auch um einen bereits länger existierenden Betrieb handeln, dem nach einem Wechsel des Inhabers oder einer Änderung der Rechtsform eine neue Betriebsnummer zugeordnet wurde; hierbei verfahren die Arbeitsagenturen jedoch nicht einheitlich. Auch bei Ausgliederungen von Unternehmensteilen vergeben die Arbeitsagenturen zum Teil neue Betriebsnummern. Zu diesen und weiteren Spezifika der Betriebsnummernvergabe siehe Bender et al. 1996: 15 f. und 27-30. Mehr Informationen zu den IAB-Betriebsdateien in Anhang 7. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 9999: missing. 64 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 1 1977 2 1978 3 1979 4 1980 5 1981 6 1982 7 1983 8 1984 9 1985 10 1986 11 1987 12 1988 13 1989 14 1990 15 1991 16 1992 17 1993 18 1994 19 1995 20 1996 21 1997 22 1998 23 1999 24 2000 25 2001 26 9999 (missing) Gesamtzahl BeH-Spells Anzahl Prozent 11.411.351 61,68 306.997 1,66 244.798 1,32 229.831 1,24 233.549 1,26 200.110 1,08 183.407 0,99 200.975 1,09 189.679 1,03 191.420 1,03 190.871 1,03 179.056 0,97 181.758 0,98 193.500 1,05 167.489 0,91 1.222.365 6,61 289.930 1,57 240.637 1,30 208.458 1,13 201.724 1,09 170.246 0,92 142.439 0,77 138.425 0,75 88.684 0,48 43.800 0,24 1.450.207 7,84 18.501.706 100,00 3.5.11. Jahr des letzten Auftretens eines Betriebes in den Betriebsdateien des IAB Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Jahr des letzten Auftretens eines Betriebes in den Betriebsdateien des IAB jahr_let Betriebsdatei des IAB zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Das Merkmal gibt an, in welchem Jahr die Nummer des jeweiligen Betriebes in den IAB-Betriebsdateien letztmalig erfasst ist, wobei sich der Beobachtungszeitraum dieser Dateien zum Zeitpunkt der Erstellung der IABS von 1977 bis 2001 erstreckt (neue Bundesländer: 1992-2001). Endet die Existenz einer Betriebsnummer in den Betriebsdateien bereits vor dem Jahr 2001, könnte es sich um eine Betriebsschließung handeln. Allerdings kommen als Ursache auch ein „willkürlicher Wechsel der Betriebsnummer bei Wechsel des Inhabers oder Änderung der Rechtsform“, eine „Ausgliederung von Unternehmensteilen unter einer neue Nummer“ oder andere verwaltungstechnische Änderungen in Betracht. Siehe dazu Nr. 01/2006 65 genauer Bender et al. 1996: 15 f. und 27-30. Mehr Informationen zu den IAB-Betriebsdateien in Anhang 7. 2) LeH-Meldungen In LeH-Meldungen wurde der Variablenwert aus der jeweils letzten vorausgehenden BeH-Meldung übernommen. 9999: missing. Werte Wertelabels 1 1977 2 1978 3 1979 4 1980 5 1981 6 1982 7 1983 8 1984 9 1985 10 1986 11 1987 12 1988 13 1989 14 1990 15 1991 16 1992 17 1993 18 1994 19 1995 20 1996 21 1997 22 1998 23 1999 24 2000 25 2001 26 9999 (missing) Gesamtzahl BeH-Spells Anzahl Prozent 28.068 0,15 34.070 0,18 46.086 0,25 52.980 0,31 80.064 0,43 79.391 0,43 96.534 0,52 97.136 0,53 110.748 0,60 118.545 0,64 105.779 0,57 156.628 0,85 133.638 0,72 142.929 0,77 169.324 0,92 183.228 0,99 211.602 1,14 238.445 1,29 257.686 1,39 312.586 1,69 387.032 2,09 417.243 2,26 468.629 2,53 531.241 2,87 13.932.368 75,3 109.726 0,57 18.501.706 100,00 66 Nr. 01/2006 3.6. Ortsangaben 3.6.1. Wohnort Arbeitsamt Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Wohnort Arbeitsamt wo_aa BeH, LeH zeitlich variabel Die Variable enthält in BeH- und LeH-Meldungen jeweils den Arbeitsamtsbezirk des Wohnortes des Versicherten. Hinweis: Dieses Merkmal wird Gastwissenschaftler/-innen wegen seiner besonderen datenschutzrechtlichen Sensibilität nur auf Antrag und nur in begründeten Fällen unvergröbert bereitgestellt. Ansonsten wird lediglich das Gebiet des Landesarbeitsamtsbezirks, in dem der Wohnort des Versicherten liegt, ausgewiesen. 1) BeH-Meldungen In BeH-Spells wird das Wohnortarbeitsamt erst ab 1999 ausgewiesen. Um konsistente regionale Zuordnungen über den gesamten Beobachtungszeitraum sicherzustellen, wurden die Arbeitsamtsangaben auf den Gebietsstand vom 31.12.2001 umgeschlüsselt, d.h. in allen Kalenderjahren richtet sich die Zuordnung eines Wohnortes zu einem Arbeitsamtsbezirk nach den Grenzen, welche die Arbeitsamtsbezirke zum 31.12.2001 hatten. Da sich die Grenzen der Arbeitsamtsbezirke im Zeitverlauf geändert haben, würden ohne diese Gebietsstandsaktualisierung Fälle auftreten, bei denen der Arbeitsamtsbezirk einer Person wechselt, ohne dass diese Person umgezogen ist. Einen Problemfall stellt hinsichtlich der Gebietsstandsaktualisierung allerdings Berlin dar: Die Berliner Arbeitsamtsbezirke wurden im Laufe der Jahre immer wieder neu zugeschnitten, was auch durch die Gebietsstandsumschlüsselung nicht vollständig bereinigt werden konnte. Zu beachten ist auch, dass bis ca. 1989 in Berlin keine Zuordnung zu verschiedenen Arbeitsämtern stattfand, sondern in den meisten Fällen AA 901 (= Landesarbeitsamt Berlin) für Berlin eingetragen war. 2) LeH-Meldungen In LeH-Datensätzen liegt das Wohnort-Arbeitsamt für alle Jahre vor. Eine Gebietsstandsaktualisierung wie bei den BeH-Meldungen konnte aus technischen Gründen jedoch nicht durchgeführt werden. Besonderheiten 999: Ausländische Orte, keine Angabe Wohnortarbeitsamt nur in BeH-Spells gebietsstandsbereinigt zum Stand vom 31.12.2001. Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 20 (nur BeH-Meldungen) und Anhang 21 (nur LeH-Meldungen). Nr. 01/2006 3.6.2. 67 Wohnort Landesarbeitsamt Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Wohnort Landesarbeitsamt wo_laa BeH, LeH zeitlich variabel Die Wohnort-Arbeitsamtsbezirke wurden zu Landesarbeitsamtsbezirken zusammengefasst. LAA-ID Arbeitsamts-ID von bis 101 031 034 111 139 102 035 039 901 965 103 042 070 093 099 104 071 079 092 105 211 281 106 311 391 107 081 411 459 108 511 563 109 611 687 110 711 759 811 863 711 863 111 999 Gesamtzahl Spells 3.6.3. Arbeitsämter Häufigkeit Prozent Nord 230.321 1,24 Berlin-Brandenburg Berlin (Ost und West) Sachsen-Anhalt/Thüringen 215.971 1,17 183.908 0,99 Sachsen 163.559 0,88 Niedersachsen-Bremen Nordrhein-Westfalen ZAV Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Hessen Rheinland-Pfalz-Saarland Baden-Württemberg Nordbayern Südbayern Bayern ausländische Orte 307.495 650.195 225.794 1,66 3,51 1,22 182.109 415.336 481.106 0,98 2,24 2,60 13.026 21.041.596 0,07 100,00 Wohnort Kreis Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Wohnort Kreis wo_kreis BeH zeitlich variabel Hinweis: Dieses Merkmal wird Gastwissenschaftler/-innen wegen seiner besonderen datenschutzrechtlichen Sensibilität nur auf Antrag und nur in begründeten Fällen unvergröbert bereitgestellt. Ansonsten wird lediglich das Gebiet des Bundeslandes, in dem der Wohnort des Versicherten liegt, ausgewiesen. Sowohl in BeH- als auch LeH-Spells liegt der Kreis des Wohnortes erst für die Jahre ab 1999 vor. 1) BeH-Meldungen In BeH-Spells ist jeweils der Kreis (kreisfreie Stadt oder Landkreis) angegeben, in dem der Versicherte wohnt. Der 5-stellige Kreisschlüssel enthält in den ersten beiden Stellen den Schlüssel des Bundeslandes, in der ersten bis dritten Stelle den Regierungsbezirk und in der ersten bis fünften Stelle den Kreis. Bei Ländern ohne Regierungsbezirk steht an der 68 Nr. 01/2006 dritten Stelle eine Null. Um konsistente regionale Zuordnungen über den gesamten Beobachtungszeitraum sicherzustellen, wurden die Kreisangaben auf den Gebietsstand vom 31.12.2001 umgeschlüsselt, d.h. in allen Kalenderjahren richtet sich die Zuordnung eines Wohnortes zu einem Kreis nach den Grenzen, welche die Kreise zum 31.12.2001 hatten. Da sich die Grenzen der Kreise im Zeitverlauf geändert haben, würden ohne Gebietsstandsaktualisierung Fälle auftreten, bei denen die Kreiskennziffer des Wohnortes wechselt, ohne dass der betreffende Versicherte umgezogen ist. 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Datensätzen wurde der Kreis des Wohnortes jeweils aus dem vorangegangenen BeH-Satz übernommen. 99999: missing 99998: ausländische Wohnorte Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 22 (nur BeH-Meldungen). 3.6.4. Wohnort Bundesland Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Wohnort Bundesland wo_bula BeH zeitlich variabel Die Wohnort-Kreise wurden zu Bundesländern zusammengefasst. Kennziffer Bundesland 01 Schleswig-Holstein 02 Hamburg 03 Niedersachsen 04 Bremen 05 Nordrhein-Westfalen 06 Hessen 07 Rheinland-Pfalz 08 Baden-Württemberg 09 Bayern 10 Saarland 11 Berlin 12 Brandenburg 13 Mecklenburg-Vorpommern 14 Sachsen 15 Sachsen-Anhalt 16 Thüringen 99999 Keine Angabe Gesamtzahl BeH-Spells Anzahl 100.020 66.341 282.494 25.001 650.195 225.794 146.258 415.336 481.106 35.851 123.325 92.646 63.960 163.559 92.337 91.571 15.445.912 18.501.706 Prozent 0,54 0,36 1,53 0,14 3,51 1,22 0,79 2,24 2,60 0,19 0,67 0,50 0,35 0,88 0,50 0,49 83,48 100,00 Nr. 01/2006 3.6.5. 69 Arbeitsort Arbeitsamt Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Arbeitsort Arbeitsamt ao_aa BeH zeitlich variabel Hinweis: Dieses Merkmal wird Gastwissenschaftler/-innen wegen seiner besonderen datenschutzrechtlichen Sensibilität nur auf Antrag und nur in begründeten Fällen unvergröbert bereitgestellt. Ansonsten wird lediglich das Gebiet des Landesarbeitsamtsbezirks, in dem der Ort des Betriebes liegt, ausgewiesen. 1) BeH-Meldungen Die Information zum Arbeitsamtsbezirk des Arbeitsortes stammt aus der BeH. Angegeben ist jeweils das Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Betrieb des Beschäftigten angesiedelt ist. Um konsistente regionale Zuordnungen über den gesamten Beobachtungszeitraum sicherzustellen, wurden die Arbeitsamtsangaben auf den Gebietsstand vom 31.12.2001 umgeschlüsselt, d.h. in allen Kalenderjahren richtet sich die Zuordnung eines Betriebsortes zu einem Arbeitsamtsbezirk nach den Grenzen, welche die Arbeitsamtsbezirke zum 31.12.2001 hatten. Da sich die Grenzen der Arbeitsamtsbezirke im Zeitverlauf geändert haben, würden ohne diese Gebietsstandsaktualisierung Fälle auftreten, bei denen der Arbeitsamtsbezirk eines Betriebes wechselt, ohne dass dieser Betrieb seinen Standort verlagert hat. Einen Problemfall stellt hinsichtlich der Gebietsstandsaktualisierung allerdings Berlin dar: Die Berliner Arbeitsamtsbezirke wurden im Laufe der Jahre immer wieder neu zugeschnitten, was auch durch die Gebietsstandsumschlüsselung nicht vollständig bereinigt werden konnte. Zu beachten ist auch, dass bis ca. 1989 in Berlin keine Zuordnung zu verschiedenen Arbeitsämtern stattfand, sondern in den meisten Fällen AA 901 (= Landesarbeitsamt Berlin) für Berlin eingetragen war. 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Datensätzen wurde das Merkmal „Arbeitsort Arbeitsamt“ jeweils aus dem vorangegangenen BeH-Satz übernommen. 999: ausländische Orte oder missing. Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 4 (nur BeH-Meldungen). 3.6.6. Arbeitsort Landesarbeitsamt Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Arbeitsort Landesarbeitsamt ao_laa BeH zeitlich variabel Die Arbeitsort-Arbeitsamtsbezirke wurden zu Landesarbeitsamtsbezirken zusammengefasst. 70 Nr. 01/2006 Arbeitsamts-ID von bis 101 031 034 111 139 102 035 039 901 965 103 042 070 093 099 104 071 079 092 105 211 281 106 311 391 107 081 411 459 108 511 563 109 611 687 110 711 759 811 863 711 863 111 999 Gesamtzahl BeH-Spells Häufigkeit Prozent Nord 1.388.665 7,51 Berlin-Brandenburg Berlin (Ost und West) Sachsen-Anhalt/Thüringen 1.060.592 5,73 541.081 2,92 491.859 2,66 1.992.681 4.428.468 1.562.322 10,77 23,94 8,44 1.146.103 2.757.154 3.125.900 6,19 14,90 16,90 6.881 18.501.706 0,04 100,00 LAA-ID 3.6.7. Arbeitsämter Sachsen Niedersachsen-Bremen Nordrhein-Westfalen ZAV Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Hessen Rheinland-Pfalz-Saarland Baden-Württemberg Nordbayern Südbayern Bayern ausländische Orte Arbeitsort Kreis Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Arbeitsort Kreis ao_kreis BeH zeitlich variabel Hinweis: Dieses Merkmal wird Gastwissenschaftler/-innen wegen seiner besonderen datenschutzrechtlichen Sensibilität nur auf Antrag und nur in begründeten Fällen unvergröbert bereitgestellt. Ansonsten wird lediglich das Gebiet des Bundeslandes, in dem der Ort des Betriebes liegt, ausgewiesen. 1) BeH-Meldungen Die Kreiskennziffer des Arbeitsortes stammt aus der BeH. Angegeben ist jeweils der Kreis (kreisfreie Stadt oder Landkreis), in dem der Betrieb des Beschäftigten angesiedelt ist. Der 5-stellige Kreisschlüssel enthält in den ersten beiden Stellen den Schlüssel des Bundeslandes, in der ersten bis dritten Stelle den Regierungsbezirk und in der ersten bis fünften Stelle den Kreis. Bei Ländern ohne Regierungsbezirk steht an der dritten Stelle eine Null. Um konsistente regionale Zuordnungen über den gesamten Beobachtungszeitraum sicherzustellen, wurden die Kreisangaben auf den Gebietsstand vom 31.12.2001 umgeschlüsselt, d.h. in allen Kalenderjahren richtet sich die Zuordnung eines Betriebsortes zu einem Kreis nach den Grenzen, welche die Kreise zum 31.12.2001 hatten. Da sich die Grenzen der Kreise im Zeitverlauf geändert haben, würden ohne Gebietsstandsaktualisierung Fälle auftreten, bei denen die Kreiskennziffer des Betriebsortes wechselt, ohne dass dieser Betrieb seinen Standort verlagert hat. Nr. 01/2006 71 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Datensätzen wurde das Merkmal „Arbeitsort Kreis“ jeweils aus dem vorangegangenen BeH-Satz übernommen. 99999: missing. Besonderheiten Ausprägungen und Häufigkeiten finden sich in Anhang 5 (nur BeH-Meldungen). 3.6.8. Arbeitsort Bundesland Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Arbeitsort Bundesland ao_bula BeH zeitlich variabel Die Arbeitsort-Kreise wurden zu Bundesländern zusammengefasst. Kennziffer Bundesland 01 Schleswig-Holstein 02 Hamburg 03 Niedersachsen 04 Bremen 05 Nordrhein-Westfalen 06 Hessen 07 Rheinland-Pfalz 08 Baden-Württemberg 09 Bayern 10 Saarland 11 Berlin 12 Brandenburg 13 Mecklenburg-Vorpommern 14 Sachsen 15 Sachsen-Anhalt 16 Thüringen 99999 Keine Angabe Gesamtzahl BeH-Spells 3.6.9. Anzahl 607.617 593.946 1.758.685 233.996 4.428.468 1.562.322 876.633 2.757.154 3.125.900 269.470 796.663 263.929 187.102 491.859 280.259 260.822 6.881 18.501.706 Prozent 3,28 3,21 9,51 1,26 23,94 8,44 4,74 14,9 16,9 1,46 4,31 1,43 1,01 2,66 1,51 1,41 0,04 100,00 Ost/West-Kennzeichen (Spell) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Ost/West-Kennzeichen (Spell) ow_knz BeH, LeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Bei BeH-Sätzen gibt das Kennzeichen den Betriebsort an. Entnommen wird diese Information dem Rechtskreiskennzeichen der Betriebsnummer. Dabei kann es vorkommen, dass sich die Merkmale „Arbeitsort Arbeitsamt“ und „Arbeitsort Kreis“ auf einen Kreis in Westdeutschland 72 Nr. 01/2006 beziehen, im ow_knz aber der Rechtskreis Ost ausgewiesen ist und umgekehrt. Grund dafür ist, dass die beiden Arbeitsorts-Variablen stets den aktuellen Betriebsort angeben, während das auf der Betriebsnummer basierende Merkmal „Ost/Westkennzeichen“ unter Umständen „veraltete“ Informationen wiedergibt; dies ist der Fall, wenn ein Betrieb seinen Sitz von West nach Ost oder umgekehrt verlagert hat, ohne eine neue Betriebsnummer zu erhalten. 2) LeH-Meldungen Bei LeH-Sätzen gibt das Kennzeichen den Wohnort des Leistungsbeziehers an. Diese Information wird aus der Arbeitsamtsnummer des Wohnorts gebildet. Für Berliner Arbeitsämter ist dabei nur eine ungenaue Abbildung möglich. Werte Wertelabels 1 West 2 Ost Gesamtzahl Spells Anzahl Prozent 18.902.891 89,84 2.138.705 10,16 21.041.596 100,00 3.6.10. Ost/West-Kennzeichen (Konto) Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Ost/West-Kennzeichen (Konto) ow_kto BLH zeitlich fix Das kontobezogene Ost-West-Merkmal „ow_kto“ zeigt an, ob die erste Beschäftigung einer Person bei einem Betrieb in Ost- oder Westdeutschland stattgefunden hat. Diese Information wurde dem ersten BeH-Satz im Konto des Versicherten mit einem gültigen Wert beim Merkmal „OstWest-Kennzeichen“ (ow_knz) entnommen. Bei Konten, die ausschließlich LeH-Sätze enthalten, wurde der Wert aus dem ersten LeH-Satz übernommen. Wenn Personen ihre erste Beschäftigung bei einem Betrieb in Ostdeutschland hatten, aber aktuelle Beschäftigungsepisoden in Westbetrieben stattfanden, unterscheiden sich die Einträge im konto- und episodenbezogenem Merkmal (siehe Merkmal ow_knz). Diese Differenz kann als erster grober Indikator für Ost-West-Mobilität verwendet werden. Zu beachten ist, dass es in einigen Fällen scheinbare Unplausibilitäten zwischen den Einträgen in den beiden Merkmalen gibt. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass für eine Person in der ersten in der Stichprobe verzeichneten Beschäftigung für das Merkmal „ow_knz“ der Rechtskreis West enthalten ist, der Rechtskreis für das ow_kto aber Ost lautet. Dies erklärt sich dadurch, dass hier ein Mobilitätsereignis vor dem Beobachtungsfenster stattgefunden hat, das für Ostdeutsche aus Gründen der Verlässlichkeit der Daten erst ab dem Jahr 1992 beginnt. Trotz Linkszensierung bleibt damit die relevante Information zur Erstbeschäftigung erhalten. Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 1 West 2 Ost Gesamtzahl Personen Anzahl Prozent 1.106.691 85,54 187.128 14,46 1.293.819 100,00 3.7. Hilfsmerkmale (oder: technische Merkmale) 3.7.1. Quelle des Spells Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Quelle des Spells quelle BLH zeitlich variabel Gibt an, aus welcher Datenquelle der Spell stammt. Werte Wertelabels 1 BeH 2 LeH Gesamtzahl Spells 3.7.2. Anzahl Prozent 18.501.706 87,93 2.539.890 12,07 21.041.596 100,00 Kombination der Quellen pro Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Werte 73 Kombination der Quellen pro Episode kom_quel BLH zeitlich variabel Das Kennzeichen zeigt an, ob im betreffenden Zeitraum Beschäftigung und Leistungsbezug parallel auftreten. Zur Überlappungskorrektur siehe Merkmal „Datumsbereinigung“. Wertelabels 1 Keine Überschneidung, nur BeH 2 Keine Überschneidung, nur LeH 3 Überschneidung von BeH und LeH Gesamtzahl Spells Anzahl Prozent 18.426.707 87,57 2.467.285 11,73 147.604 0,70 21.041.596 100,00 74 Nr. 01/2006 3.7.3. Spellzähler pro Konto Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Spellzähler pro Konto spell BLH / IABS 1975-2001 zeitlich variabel Nummeriert die Spells im Konto einer Person, gibt also an, der wievielte Satz jeweils vorliegt. Das Merkmal wird bereits beim Episodensplitting in der BLH erzeugt und bezieht sich auf die gesplitteten Sätze. Da in der IABS 1975-2001 im Rahmen bestimmter Datenbereinigungsschritte Spells gelöscht bzw. ergänzt wurden, musste diese Variable für die Stichprobe neu gebildet werden (dasselbe gilt auch für die übrigen Spellzähler und Spellzahlen, wie z.B. die Anzahl der Spells pro Konto oder den Spellzähler pro Episode). Spellzähler Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 5 10 18 13,70 1 2.492 21.041.5 96 0 3.7.4. Anzahl der Spells pro Konto Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Anzahl der Spells pro Konto nspell IABS 1975-2001 zeitlich fix Nspell gibt die Anzahl der Spells im Konto einer Person wieder. Das Merkmal wird beim Episodensplitting erzeugt und bezieht sich auf die gesplitteten Sätze. Anzahl der Spells pro Konto Spells mit fehlenden Werten Spells mit gültigen Werten 25%Quantil 50%Quantil 75%Quantil Mean Minimum Maximum Anzahl Anzahl 16 24 31 26,39 1 2.492 21.041.5 96 0 Nr. 01/2006 3.7.5. 75 Spellzähler pro Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Spellzähler pro Episode level2 BLH zeitlich variabel Zähler, der zeitlich parallel liegende Spells zählt. Das Merkmal wird beim Episodensplitting erzeugt und bezieht sich auf die gesplitteten Sätze. Dieser Levelzähler zeigt an, ob sich innerhalb eines Versichertenkontos Spells zeitlich überschneiden. Dies ist z.B. bei mehreren gleichzeitig bestehenden Beschäftigungsverhältnissen der Fall oder beim Zusammentreffen von Leistungsbezug und geringfügiger Beschäftigung. „Level2“ differenziert nicht nach BeH und LeH, sondern zählt alle zeitlich parallel liegenden Spells innerhalb einer Episode (also innerhalb eines Zeitraums). Sowohl dieser Levelzähler als auch die Variable „Level1“ zeigen jeweils an, ob sich innerhalb eines Versichertenkontos Spells zeitlich überschneiden. Dies ist z.B. bei mehreren gleichzeitig bestehenden Beschäftigungsverhältnissen der Fall oder beim Zusammentreffen von Leistungsbezug und geringfügiger Beschäftigung. Während das Merkmal „Level1“ zwischen BeH- und LeH-Spells unterschiedet und jeweils nur zeitlich parallel liegende Spells derselben Quelle nummeriert, differenziert „Level2“ nicht nach BeH und LeH, sondern zählt alle zeitlich parallel liegenden Spells innerhalb einer Episode (also innerhalb eines Zeitraums). Die Level-Variablen weisen jeweils den Wert 0 für den ersten Datensatz aus, der für eine Episode vorliegt. Jeder weitere Datensatz für dieselbe Episode wird hochgezählt. Anders als in den früheren Stichproben wird der Wert 0 also nicht nur für Sätze vergeben, zu denen keine zeitlichen Überschneidungen existieren, sondern mit 0 sind auch jeweils die ersten von mehreren zeitlich parallel liegenden Spells gekennzeichnet. Folge: Genügte früher allein die Level-Variable, um Episoden zu identifizieren, in denen es mehrere zeitgleiche Spells gibt, muss nun zusätzlich auf die Variable „nlev2“ zurückgegriffen werden. Nlev2 gibt an, wie viele Spells für die betreffende Episode vorliegen. Hat also ein Satz in der Variablen „level2“ den Eintrag 0 und in „nlev2“ gleichzeitig den Wert 1, dann handelt es sich bei Beschäftigtensätzen um die Hauptbeschäftigung, ohne dass es zeitgleich eine weitere Beschäftigung gibt. Welcher Spell bei mehreren Sätzen, die denselben Zeitraum abdecken, den Wert 0 erhält, hängt von der vor dem Episodensplitting durchgeführten Sortierung ab. Diese sieht wie folgt aus: • • • • Versicherungsnummer (aufsteigend) Episoden-Beginndatum (aufsteigend) Geringfügigkeitskennzeichen (aufsteigend; Codierung: 1: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; 2: geringfügige Beschäftigung; 3: Leistungsbezug) Für Sätze aus der Beschäftigten-Historik des IAB (BeH): Tagesentgelt (absteigend). Bei Sätzen aus der LeistungsempfängerHistorik des IAB (LeH) ist die Reihenfolge ab hier zufällig. 76 Nr. 01/2006 Die Sortierung führt dazu, dass erstens bei zeitlichen Überschneidungen Beschäftigungsmeldungen vor LeH-Meldungen stehen, dass zweitens bei mehreren gleichzeitigen Beschäftigungen geringfügige Beschäftigungen nach hinten sortiert werden und dass schließlich innerhalb dieser Reihenfolge zuerst die Meldungen mit dem höheren Entgelt erscheinen. Werte Wertelabels 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Gesamtzahl Spells 3.7.6. Anzahl Prozent 20.502.227 97,44 512.997 2,44 22.681 0,11 2.516 0,01 661 0,00 251 0,00 117 0,00 70 0,00 39 0,00 20 0,00 10 0,00 5 0,00 1 0,00 1 0,00 21.041.596 100,00 Anzahl der Spells pro Episode Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Anzahl der Spells pro Episode nlev2 IABS 1975-2001 zeitlich variabel Diese Variable zeigt die Anzahl der zeitlich parallel liegenden Sätze in einer Episode an. Sie hat den Wert 1, wenn es für den betreffenden Zeitraum nur einen einzigen Spell gibt, und nimmt den Wert 2 (3, 4, …) an, wenn es in der Episode 2 (3, 4 …) zeitlich parallel liegende Spells gibt. Zeitgleiche Spells treten z.B. auf, wenn eine Person mehrfach beschäftigt ist oder wenn sie Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unterhaltsgeld bezieht und gleichzeitig eine geringfügige Beschäftigung hat. Siehe dazu auch die Merkmale „Level1“ und „Level2“. Das Merkmal wird beim Episodensplitting erzeugt und bezieht sich auf die gesplitteten Sätze. Werte Wertelabels 1 2 3 4 5 Anzahl Prozent 19.989.230 95,00 980.632 4,66 60.495 0,29 7.420 0,04 2.050 0,01 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels Anzahl 6 7 8 9 10 11 12 14 Gesamtzahl Spells 3.7.7. 77 804 329 248 171 100 55 48 14 21.041.596 Prozent 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00 Spellzähler pro Episode und Quelle Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Spellzähler pro Episode und Quelle level1 BLH zeitlich variabel Zähler, der zeitlich parallel liegende Spells derselben Quelle zählt. Das Merkmal wird beim Episodensplitting erzeugt und bezieht sich auf die gesplitteten Sätze. Der Levelzähler zeigt an, ob sich innerhalb eines Versichertenkontos Spells zeitlich überschneiden. Dies ist z.B. bei mehreren gleichzeitig bestehenden Beschäftigungsverhältnissen der Fall oder beim zeitgleichen Bezug von Leistungen und geringfügiger Beschäftigung. „Level1“ unterscheidet zwischen BeH- und LeH-Spells und nummeriert zeitlich parallel liegende Spells derselben Quelle. Sowohl dieser Levelzähler als auch die Variable „Level2“ zeigen jeweils an, ob sich innerhalb eines Versichertenkontos Spells zeitlich überschneiden. Dies ist z.B. bei mehreren gleichzeitig bestehenden Beschäftigungsverhältnissen der Fall oder beim Zusammentreffen von Leistungsbezug und geringfügiger Beschäftigung. Während das Merkmal „Level1“ zwischen BeH- und LeH-Spells unterschiedet und jeweils nur zeitlich parallel liegende Spells derselben Quelle nummeriert, differenziert „Level2“ nicht nach BeH und LeH, sondern zählt alle zeitlich parallel liegenden Spells innerhalb einer Episode (= Zeitraum). Die Level-Variablen weisen jeweils den Wert 0 für den ersten Datensatz aus, der für eine Episode vorliegt. Jeder weitere Datensatz für dieselbe Episode wird hochgezählt. Anders als in den früheren Stichproben wird der Wert 0 also nicht nur für Sätze vergeben, zu denen keine zeitlichen Überschneidungen existieren, sondern mit 0 sind auch jeweils die ersten von mehreren zeitlich parallel liegenden Spells gekennzeichnet. Folge: Genügte früher allein die Level-Variable, um Episoden zu identifizieren, in denen es mehrere zeitgleiche Spells gibt, muss nun zusätzlich auf die Variable „nlev2“ zurückgegriffen werden. Nlev2 gibt an, wie viele Spells für die betreffende Episode vorliegen. Hat also ein Satz in der Variablen „level1“ den Eintrag 0 und in „nlev2“ gleichzeitig den Wert 1, dann handelt es sich bei Beschäftigtensätzen um die Hauptbeschäftigung, ohne dass es zeitgleich eine weitere Beschäftigung gibt. 78 Nr. 01/2006 Welcher Spell bei mehreren Sätzen, die denselben Zeitraum abdecken, den Wert 0 erhält, hängt von der vor dem Episodensplitting durchgeführten Sortierung ab. Diese sieht wie folgt aus: • • • • Versicherungsnummer (aufsteigend) Episoden-Beginndatum (aufsteigend) Geringfügigkeitskennzeichen (aufsteigend; Codierung: 1: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung; 2: geringfügige Beschäftigung; 3: Leistungsbezug) Für Sätze aus der Beschäftigten-Historik des IAB (BeH): Tagesentgelt (absteigend). Bei Sätzen aus der LeistungsempfängerHistorik des IAB (LeH) ist die Reihenfolge ab hier zufällig. Die Sortierung führt dazu, dass erstens bei zeitlichen Überschneidungen Beschäftigungsmeldungen vor LeH-Meldungen stehen, dass zweitens bei mehreren gleichzeitigen Beschäftigungen geringfügige Beschäftigungen nach hinten sortiert werden und dass schließlich innerhalb dieser Reihenfolge zuerst die Meldungen mit dem höheren Entgelt erscheinen. Werte Wertelabels Anzahl Prozent 20.574.832 97,78 442.493 2,10 20.742 0,10 2.414 0,01 647 0,00 226 0,00 100 0,00 66 0,00 39 0,00 20 0,00 10 0,00 5 0,00 1 0,00 1 0,00 21.041.596 100,00 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Gesamtzahl Spells 3.7.8. Datumsbereinigung bei Überlappung BeH/LeH Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Datumsbereinigung bei Überlappung BeH/LeH dat_korr IABS 1975-2001 zeitlich variabel Das Merkmal gibt an, ob das Anfangs- oder Enddatum eines Spells bei der Bereinigung der Überschneidungen von BeH- und LeH-Meldungen korrigiert wurde. Bereinigung der Überlappungen von BeH-/LeH-Meldungen Wie in früheren Stichproben wurden auch in der IABS 1975-2001 zeitliche Überschneidungen zwischen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und dem Bezug von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unter- Nr. 01/2006 79 haltsgeld bereinigt, da solche Überschneidungen von Ausnahmen abgesehen rechtlich nicht zulässig sind 36. Hingegen schließen sich geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug nicht aus; entsprechend blieben diese Überschneidungen in der IABS unangetastet. Einzige Ausnahme: Überlappte sich die Meldung über eine geringfügige Beschäftigung nicht nur mit einem Leistungsbezugsspell, sondern auch mit einer Meldung über eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und wurde letztere gemäß den Korrekturregeln (siehe unten) von der LeH-Meldung „geschlagen“, wurde analog zum Hautbeschäftigungssatz auch der Spell zur geringfügigen Beschäftigung gelöscht bzw. um den Überschneidungszeitraum verkürzt. Bei der Korrektur von Überlappungen zwischen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Leistungsbezug wurde folgendermaßen vorgegangen: 1. Grundsätzliches In der Regel „schlägt“ die BeH-Meldung die LeH-Meldung, es sei denn das Entgelt der BeH-Meldung weist den Wert 0 oder missing aus oder der BeH-Spell liegt vollständig im Meldezeitraum des LeH-Spells. In der Vorgängerstichprobe der IABS 1975-1997 wurde zusätzlich geprüft, ob das Enddatum der LeH-Meldung im Originalsatz gültig war oder durch den Eintrag im Feld „voraussichtliches Enddatum“ ersetzt wurde. Im letztgenannten Fall wurde auch ein BeH-Satz mit Entgelt 0 oder missing nicht verändert. Diese Prüfung erfolgte über das Feld „Status“, welches in der BLH jedoch nicht mehr vorhanden ist, weshalb dieses Vorgehen bei der neuen IABS 1975-2001 nicht mehr möglich war. 2. Löschen von Sätzen Komplette Sätze wurden gelöscht, wenn deren Meldezeitraum vollständig in einer anderen Meldung enthalten war. Das Vorgehen war für BeH- und LeH-Sätze unterschiedlich: LeH-Sätze wurden gelöscht, wenn folgende Kriterien erfüllt waren: • Der Meldezeitraum der LeH-Meldung lag innerhalb des Meldezeitraums einer BeH-Meldung oder die Meldezeiträume waren identisch und • das Entgelt der BeH-Meldung war jeweils weder 0 noch missing. BeH-Meldungen mit Entgelt 0 oder missing wurden gelöscht, wenn folgende Kriterien erfüllt waren: • Der Meldezeitraum der BeH-Meldung lag innerhalb des Meldezeitraums einer LeH-Meldung oder die Meldezeiträume waren identisch. BeH-Meldungen mit Entgelt größer null und ungleich missing wurden gelöscht, wenn folgende Kriterien erfüllt waren: • Der Meldezeitraum der BeH-Meldung lag komplett im Meldezeitraum einer LeH-Meldung, wobei beide Meldungen unterschiedliche Anfangs- und Enddaten hatten. Dies ist der einzige Fall, in dem eine Meldung mit gültigem Entgelt gelöscht wird. Anders formuliert lauteten die Löschungs-Regeln: 36 Eine Ausnahme stellt das zum 1.1.1998 eingeführte Teilarbeitslosengeld für teilarbeitslose Versicherte dar. Teilarbeitslos ist gemäß § 150 SGB III, wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er neben einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hat, und eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht. 80 Nr. 01/2006 1) War der Meldezeitraum einer Meldung komplett im Meldezeitraum einer anderen Meldung enthalten, wurde immer der kürzere Spell gelöscht. Dabei wurden BeH-Spells mit gültigem Entgeltwert allerdings nur dann gelöscht, wenn sie mitten im Meldezeitraum des LeH-Spells lagen, also weder gleichzeitig mit dem LeH-Spell begannen noch endeten. Ausnahme zu dieser Regel: War die längere Meldung eine BeH-Meldung mit Entgelt 0 oder missing, wurde der kürzere LeH-Spell ausnahmsweise nicht gelöscht, sondern blieb erhalten und nur der zum LeH-Spell parallel liegende Teil des BeH-Spells wurde gelöscht. 2) Waren die Zeiträume der beiden Meldungen identisch … a) …und der BeH-Spell wies Entgelt 0 oder missing aus, wurde der BeH-Spell gelöscht. b) …und der BeH-Spell wies Entgelt größer 0 aus, wurde der LeH-Spell gelöscht. Dabei galt: Wurde ein Satz gelöscht, wurden alle weiteren Sätze derselben Episode und Quelle ebenfalls gelöscht. Fazit: BeH-Spells mit Entgelt 0 oder missing wurden immer gelöscht; BeH-Spells mit gültigem Entgelt blieben immer erhalten, es sei denn, der BeH-Spell befand sich vollständig innerhalb des Meldezeitraums des LeH-Spells. 3. Datumsänderung Bei Überschneidungen von Meldezeiträumen wurden die Datumsangaben so geändert, dass keine Überschneidung mehr auftrat (z.B. indem das Enddatum auf das Anfangsdatum des nächsten Satzes gesetzt wurde). Regeln: • • War das Entgelt des BeH-Satzes von 0 verschieden und nicht missing, wurde das Datum des LeH-Satzes geändert, der BeHMeldezeitraum blieb unverändert. War das Entgelt des BeH-Satzes 0 oder missing und das Enddatum der LeH-Meldung gültig, wurde das Datum des BeH-Satzes geändert. Werte 1 Wertelabels Korrektur der Datumsangaben des Spells Häufigkeit Prozent 182.591 0,87 2 Keine Korrektur der Datumsangaben des Spells 20.859.005 99,13 21.041.596 100,00 Gesamtzahl Spells Nr. 01/2006 3.7.9. 81 Kalender-/Werktage Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Kalender-/Werktage kal_tag LeH zeitlich variabel Das Kennzeichen weist aus, ob die „Anspruchsdauer Arbeitslosengeld zu Beginn der Arbeitslosigkeitsperiode“ in Werk- oder Kalendertagen angegeben ist. Eine generelle Umrechnung aller Dauern in Kalendertage wurde nicht durchgeführt, da dabei Rundungsfehler auftreten würden und ein Abgleich der Anspruchsdauer mit der Leistungstabelle nicht mehr möglich wäre. Werte Wertelabels 0 Werktag 1 Kalendertag Gesamtzahl LeH-Spells mit Leistungsart „Arbeitslosengeld“ Anzahl Prozent 1.832.895 72,16 706.995 27,84 2.539.890 100,00 3.7.10. Währungskennzeichen Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Währungskennzeichen whrng BeH, LeH zeitlich variabel Das Währungskennzeichen gibt an, ob die Entgeltangaben jeweils auf DMark oder Euro bezogen sind (siehe Merkmale [Entgelt] und [Tagesentgelt]). Zulässige Werte sind "1“ für D-Mark und "2" für Euro. In einigen Fällen fehlt die Angabe (missing = 9). Allerdings ist in diesen Fällen das Entgelt gleich 0, so dass die fehlende Angabe hier ohne Relevanz ist. Die Entgelte sind in BeH-Sätzen jeweils bis Ende 1998 als DM-Betrag und ab 1999 als Euro-Betrag angegeben 37. Zu beachten ist, dass es bei LeH-Sätzen keine Jahresgrenze für die Unterscheidung von DM und Euro gibt; in allen Jahren treten beide Währungskennzeichen auf. Eine generelle Umrechnung in Eurobeträge ist nicht erfolgt, da dann ein Abgleich mit Leistungstabellen für die LeH-Datensätze nicht mehr möglich wäre 38. 9: missing Ausprägungen und nach Kalenderjahren differenzierte Häufigkeiten finden sich in Anhang 18 (nur BeH-Meldungen) und Anhang 19 (nur LeH-Meldungen). 37 Ledigleich bei ergänzten Meldungen (btyp = 2, 4, 5, 6) weist das Währungskennzeichen auch für Meldungen nach 1998 teilweise „DM“ aus; da die Entgeltangaben in ergänzten Meldungen aber ohnehin auf den Wert 0 gesetzt wurden, spielt dies für Auswertungen keine Rolle. 38 Quelle: BLH-Handbuch 82 Nr. 01/2006 3.7.11. Beschäftigung am Stichtag 30.6. Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Beschäftigung am Stichtag 30.6. stichtag BeH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Dieses Merkmal gibt für BeH-Datensätze an, ob der 30.6. im Meldezeitraum des Spells enthalten ist. Dadurch werden Vergleiche mit der amtlichen Statistik erleichtert, die häufig Querschnittszahlen zum Stichtag 30.6. ausweist. 2) LeH-Meldungen Für LeH-Sätze zeigt das Merkmal missing (9), da diese Sätze über die Jahresgrenze hinweggehen können und somit mehrere Stichtage innerhalb eines Leistungsempfangszeitraums liegen können. 9: missing. Werte Wertelabel 1 Stichtag 30.6. ist enthalten 2 Stichtag 30.6. ist nicht enthalten Gesamtzahl BeH-Spells Anzahl 13.059.129 5.442.577 18.501.706 Prozent 70,58 29,42 100,00 3.7.12. Bereinigung der Versicherungsnummer Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Bereinigung der Versicherungsnummer vsnr_ber BLH zeitlich variabel 1) BeH-Meldungen Für BeH-Sätze ist dieses Merkmal nicht relevant. 2) LeH-Meldungen Die Variable zeigt an, bei welchen LeH-Sätzen die Sozialversicherungsnummer bereinigt wurde, bevor diese Sätze mit den Sätzen aus der BeH zur BLH zusammengeführt worden sind. Ziel der Bereinigung war es, bei einem möglichst großen Anteil der LeH-Sätze eine korrekte Versicherungsnummer sicherzustellen, die als Verknüpfungskriterium mit den Beschäftigtendaten verwendet wurde. LeH-Datensätze ohne Versicherungsnummer konnten in die BLH nicht übernommen werden. Hinweis: Die Versicherungsnummer selbst ist in der IABS 1975-2001 aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr enthalten, sondern wurde durch eine systemfreie Personennummer ersetzt. Bereinigung der Versicherungsnummern mit Hilfe der VDR-Datei (siehe Ausprägung 1 dieses Merkmals) Nr. 01/2006 83 Sozialversicherungsnummern müssen korrigiert werden, wenn sich herausstellt, dass (1) dieselbe Sozialversicherungsnummer fälschlicherweise mehreren Versicherten zugeordnet wurde, oder dass (2) eine Person irrtümlich mehr als eine Versicherungsnummer erhalten hat. Im erst genannten Fall werden die mehrfach vergebenen Nummern totgelegt und die betroffenen Versicherten erhalten eine neue, eindeutige Nummer. Die zuvor in einem einzigen Konto abgelegten Meldungen werden entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den einzelnen Personen auf die neuen Konten aufgeteilt. Im zweiten Fall - der Vergabe mehrerer Nummern an dieselbe Person werden die betroffenen Versicherungsnummern stillgelegt und der Versicherte erhält eine neue Sozialversicherungsnummer. Die vorher unter verschiedenen Versicherungsnummern abgelegten Meldungen können nun unter der neuen Versicherungsnummer zu einem Konto zusammengeführt werden. Alle Änderungen bei Sozialversicherungsnummern, die notwendig wurden, weil einer Person versehentlich mehr als eine Versicherungsnummer zugeteilt wurde (Fall 2), werden vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger in der „VDR-Datei“ abgespeichert. Diese enthält Umschreibungen in neue Nummern oder Stilllegungen von Nummern ohne Verweis auf eine neue Nummer und wird der BA jährlich vom VDR übermittelt. Auf der Basis dieser Datei werden zusammengehörige Versichertendaten aller Jahre, die unter verschiedenen Nummern gemeldet wurden, zusammengefügt. Die VDR-Datei besteht dabei aus zwei Variablen, für jeden Fall ist genau eine alte und eine neue Versicherungsnummer vorhanden, wobei der Wert "999999999999" bei den neuen Versicherungsnummern die Stilllegungen ohne Verweis kennzeichnet. Das Wesentliche bei diesem Bereinigungsschritt besteht darin, bereits stillgelegte Versicherungsnummern zu identifizieren und auszusortieren sowie Änderungen an Versicherungsnummern einzuarbeiten, wobei alle betroffenen Nummern protokolliert werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Einarbeitung der Änderungen ist folgende: Zunächst werden der Ausgangsdatensatz als auch die VDR-Datei aufsteigend nach Sozialversicherungsnummer sortiert, um die beiden Datensätze im nächsten Schritt – der Verknüpfung – über die Versicherungsnummer fusionieren zu können. Hier müssen drei Situationen unterschieden werden 1. 2. 3. In der VDR-Datei ist eine bestimmte Versicherungsnummer aus dem Ausgangsdatensatz nicht enthalten, es gibt also keine Änderung. Eine Versicherungsnummer ist in beiden Datensätzen enthalten, wobei in der VDR-Datei für sie eine echte neue Nummer angegeben ist. Es gab hier also eine Änderung in der Versicherungsnummer, im Ausgangsdatensatz muss die ursprüngliche durch die neue Versicherungsnummer ersetzt werden. Eine Versicherungsnummer ist in beiden Datensätzen enthalten, wobei in der VDR-Datei für sie der Wert "999999999999" angegeben ist. Die Versicherungsnummer erhält keine Zuordnung zu einem Konto und muss aus dem Ausgangsdatensatz entfernt werden. 84 Nr. 01/2006 Um einen Eindruck über die Größenordnung zu geben, sind hier die Zahlen für das Jahr 1996 für die Grundgesamtheit der Beschäftigten angegeben. Gelesen Geschrieben Änderungen der Vers.-Nr. Stilllegung ohne Verweis 47.873.414 47.873.301 208.695 113 Datensätze Datensätze Datensätze Datensätze Tab.: Ergebnis des Bereinigungsschritts „Einarbeiten der stillgelegten Versicherungsnummern“ Von den 47.873.414 Meldungen des Ausgangsdatensatzes werden also 113 ohne Verweis stillgelegt, von den restlichen 47.873.301 Meldungen wird in 208.695 Fällen die Versicherungsnummer aktualisiert. 99: missing Werte 0 1 Wertelabel keine Bereinigung Versicherungsnummer (VSNR) wurde mit Hilfe der VDR-Datei berichtigt 4 VSNR wurde aus anderem Satz des LeH-Kontos übernommen 8 VSNR aus CORA-DB (der zentralen Kundendatei der BA) übernommen Gesamtzahl Personen Anzahl 2.449.702 Prozent 96,45 42.505 1,67 47.644 1,88 39 2.539.890 0,00 100,00 3.7.13. Ziehungszeitpunkt der Versicherungsnummer Variablenlabel Variablenname Herkunft Zeitbezug Detailbeschreibung Besonderheiten Ziehungszeitpunkt der Versicherungsnummer vsnr_in IABS 1975-2001 zeitlich fix Kennzeichen, bei welcher Stichprobenziehung die Versicherungsnummer gezogen wurde. Bei der jetzigen Stichprobe gibt dieses Merkmal für alle Datensätze den Wert 7501 an (nur relevant für die Fortschreibung der Stichprobe) Nr. 01/2006 85 Literatur AOK (Hrsg.) 1998: Sozialversicherung 2: Meldungen. Aktuelle Informationen zum 1. Januar 1999, 14. Aufl., Bonn 1998, S. 49. BA (Hrsg.) 2005: Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung. Ausgabe Januar 2005. Bender, Stefan 1997: Die IAB-Beschäftigtenstichprobe 1975-1990: Analysemöglichkeiten der anonymisierten Stichprobe. In: Hujer, R. / Rendtel, U. / Wagner, G.: Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Panel-Studien - Datenstrukturen und Analyseverfahren. Sonderhefte zum Allgemeinen Statistischen Archiv 30: 103-126. Bender, Stefan; Haas, Anette; Klose, Christoph 1999: Mobilität allein kann Arbeitsmarktprobleme nicht lösen. Die Entwicklung der beruflichen und betrieblichen Mobilität von 1985 bis 1995. IAB-Kurzbericht, Nr.2/1999. Bender, Stefan; Hilzendegen, Jürgen; Rohwer, Götz; Rudolph, Helmut 1996: Die IABBeschäftigtenstichprobe 1975-1990. Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 197. Cramer, Ulrich 1988: Wie hoch war der Beschäftigtenanstieg seit 1983 – Ein Diskussionsbeitrag aus der Sicht der Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit. In: Mitteilungen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 4: 468-482. Cramer, Ulrich 1985: Probleme der Genauigkeit der Beschäftigtenstatistik. In: Allgemeines Statistisches Archiv 69: 56-68. Fitzenberger, Bernd; Osikominu, Aderonke; Völter, Robert 2005: Imputation Rules to Improve the Education Variable in the IAB Employment Subsample. ZEW-Discussion Paper No. 05-10. Download: http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp0510.pdf Hamann, Silke 2004: Die IAB-Regionalstichprobe 1975-2001: IABS-R01 (graues Papier). Download: http://doku.iab.de/fdz/iabs/dokuR01.pdf Hamann, Silke; Krug, Gerhard; Köhler, Markus; Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang; Hacket, Anne 2004: Die IAB-Regionalstichprobe 1975-2001: IABS-R01, ZA-Information 55, S. 37 f. Download: http://www.za.uni-köln.de/publications/pdf/za_info/ZA-Info-55.pdf Meinken, Holger; Koch, Iris 2004: BA-Beschäftigtenpanel 1998-2002. Codebuch, Nürnberg. VDR (Hrsg.) 2005: Rechengrößen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausgabe 2005/1. Hj. 86 Nr. 01/2006 Anhang Anhang 1: Meldearten und Abgabegründe für Beschäftigungsmeldungen nach DEÜV Gliederung: A. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer A.1 Anmeldungen A.2 Abmeldungen A.3 Unterbrechungsmeldungen A.4 Jahresmeldungen A.5 Änderungen im Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis A.6 Meldungen von Sonderzuwendungen A.7 Änderungsmeldungen: Änderung des Namens, der Anschrift oder der Staatsangehörigkeit B. Besondere Personengruppen B.1 Bezieher von Vorruhestandsgeld B.2 Unständig und kurzfristig Beschäftigte B.3 Leiharbeitnehmer B.4 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt C. Geringfügig Beschäftigte C.1 Meldepflichtiger Personenkreis C.2 Meldearten C.2.1 Beginn einer geringfügigen Beschäftigung C.2.2 Ende einer geringfügigen Beschäftigung C.2.3 Sechs-Tage-Beschäftigung (Listenmeldung) C.2.4 Wechsel der Art der geringfügigen Beschäftigung C.2.5 Änderungsmeldungen: Änderung des Namens oder der Anschrift Mit Wirkung zum 1.1.1999 wurden die Regeln, nach denen Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern Meldungen über ihre Beschäftigten erstatten müssen, grundlegend reformiert; so wurden die beiden bis dahin maßgebenden Rechtsvorschriften – die Datenerfassungsverordnung (DEVO) und die Datenübermittlungsverordnung (DÜVO) – durch die Datenerfassungsund -übermittlungsverordnung (DEÜV) abgelöst. Zu den einschneidendsten Veränderungen, die diese Umstellung mit sich brachte, gehört, dass die BA seither neben den sozialversicherungspflichtigen auch die geringfügig Beschäftigten erfasst (diese Beschäftigtengruppe war Nr. 01/2006 87 zwar bereits seit 1990 in das Meldeverfahren zur Sozialversicherung einbezogen, doch erst seit 1999 sind diese Meldedaten auch für die BA von Relevanz). Sowohl nach dem altem als auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden neuen Melderecht müssen Arbeitgeber Meldungen an die Einzugstellen der Krankenkassen erstatten, wenn • „ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnt oder endet, geändert oder unterbrochen wird oder über das Jahresende hinaus andauert, • eine geringfügige und damit versicherungsfreie Beschäftigung beginnt oder endet oder sich die Art der geringfügigen Beschäftigung ändert, • sich der Name oder die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers ändert, • eine bereits abgegebene Meldung zu stornieren ist (…), • der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Beginn der Beschäftigung den Sozialversicherungsausweis nicht vorlegt (Kontrollmeldung). Darüber hinaus sind • Sofortmeldungen in bestimmten Wirtschaftszweigen, • Meldungen bei Beginn und Ende einer Berufsausbildung, • Meldungen bei Beginn oder Ende einer Altersteilzeitarbeit zu erstatten, es sei denn, dass diese durch die reguläre An- bzw. Abmeldung entbehrlich werden“ 39. Im Folgenden werden die Meldearten nach dem neuen Melderecht zunächst für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, anschließend für einige besondere Personengruppen und zuletzt für die geringfügig Beschäftigten näher erläutert. A. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer A.1 Anmeldungen „Nimmt ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf, so hat ihn der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen (…) bei der zuständigen Krankenkasse (…) anzumelden. Zu melden ist jeder Arbeitnehmer, der mindestens in einem Zweig der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist. Zu den Arbeitnehmern gehören auch die zu ihrer Berufsausbildung gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten. (…) 39 AOK (1998): S. 5. 88 Nr. 01/2006 Wird ein Beschäftigungsverhältnis, das zunächst versicherungsfrei war, in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umgewandelt, so ist eine Anmeldung zu erstatten. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Zeit- bzw. Entgeltgrenzen für geringfügige Beschäftigungen überschritten werden. In solchen Fällen ist unter „Beschäftigungszeit von“ der Beginn der Versicherungspflicht anzugeben“ 40. Unterbricht ein Arbeitnehmer seine Arbeit durch unbezahlten Urlaub, unentschuldigtes Fernbleiben oder Arbeitskampf für mehr als einen Monat, endet das Versicherungsverhältnis in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis zunächst abmelden und im Falle der Rückkehr des Arbeitnehmers erneut anmelden. Eine Abmeldung und ggf. erneute Anmeldung ist auch erforderlich, wenn ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus mehr als einen Monat lang arbeitsunfähig ist, da dann das Versicherungsverhältnis in der Renten- und Arbeitslosenversicherung endet. In Anmeldungen ist nur das Beginndatum gefüllt, das Endedatum bleibt leer. Da Anmeldungen keine Entgeltangaben beinhalten, fehlen sie in der BeH und damit auch in der IABS. Die Angaben sind jedoch in den Abmeldungen, die in die IABS einfließen, mitenthalten. A.2 Abmeldungen „a) Allgemeines Bei Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Krankenkasse (…) abzumelden. (…) Eine Abmeldung ist ferner zu erstatten, wenn zwar das Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt, aber die Versicherungspflicht wegfällt (z.B. Unterschreiten der Zeit- und Entgeltgrenzen für geringfügige Beschäftigungen oder Übernahme eines Angestellten in ein Beamtenverhältnis). Fällt die Versicherungspflicht nur in einem Versicherungszweig weg, so handelt es sich um eine Änderung im Beschäftigungs- bzw. Versicherungsverhältnis (z.B. Wegfall der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei Vollendung des 65. Lebensjahres). In diesen Fällen ist sowohl eine Abmeldung (Ende des alten Tatbestandes) als auch eine Anmeldung (Beginn des neuen Tatbestandes) zu erstatten“ 41. 40 41 AOK (1998): S. 14 f. AOK (1998): S. 16. Nr. 01/2006 89 An- und Abmeldung können innerhalb der für die Anmeldung geltenden Frist auch zusammen erstattet werden (Abgabegrund „40“). Meldezeitraum: Das Beginndatum einer Abmeldung zeigt den Beginn des bislang noch nicht gemeldeten Beschäftigungszeitraums an, das Endedatum den Tag der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. „b) Bezug von Entgeltersatzleistungen oder Erziehungsurlaub Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld oder durch Erziehungsurlaub [oder Wehr- bzw. Zivildienst] unterbrochen, ist keine Abmeldung, sondern gegebenenfalls eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten (…). Eine Abmeldung ist jedoch dann zu erstatten, wenn das Beschäftigungsverhältnis während einer solchen Unterbrechung aufgelöst wird. (…) c) Unbezahlter Urlaub, unentschuldigtes Fernbleiben oder Arbeitskampf Bei einer Arbeitsunterbrechung wegen unbezahlten Urlaubs oder unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit oder Arbeitskampfes von länger als einem Monat ist zum Ablauf des Monats der Arbeitsunterbrechung eine Abmeldung zu erstatten (…). Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Monats aufgelöst, so endet die Versicherungspflicht mit dem Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses; zu diesem Zeitpunkt ist eine Abmeldung zu erstatten (Grund der Abgabe: 30)“ 42. A.3 Unterbrechungsmeldungen „Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung mindestens für einen Kalendermonat ohne Fortzahlung von Arbeitsentgelt unterbrochen und Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld bezogen oder Erziehungsurlaub in Anspruch genommen, ist für die Zeit bis zum Beginn der Unterbrechung vom Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten; diese Unterbrechungsmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung abgegeben werden. Entsprechendes gilt bei Unterbrechungen wegen Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes. (…) Eine Unterbrechungsmeldung ist auch dann zu erstatten, wenn die Unterbrechungszeit von einem Kalendermonat nur durch ein Aneinenderreihen mehrerer Unterbrechungstatbestände (gegebenenfalls unterschiedlicher Art) zustande kommt. 42 AOK (1998): S. 16 f. Hier und im Folgenden kennzeichnen eckige Klammern jeweils Einfügungen der Verf. 90 Nr. 01/2006 Die Fortsetzung der versicherungspflichtigen Beschäftigung nach einer meldepflichtigen Unterbrechung macht keine neue Anmeldung erforderlich. Die nach der Unterbrechung anfallende Beschäftigungszeit wird mit der nächst fälligen Abmeldung bzw. Jahresmeldung gemeldet. Wird durch die Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung von Arbeitsentgelt die Versicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses berührt (z.B. bei unbezahltem Urlaub von mehr als einem Monat), ist keine Unterbrechungsmeldung, sondern eine Abmeldung (Grund der Abgabe: 34) zu erstatten (…). Wird während einer meldepflichtigen Unterbrechung der Beschäftigung das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, so ist neben der Unerbrechungsmeldung eine Abmeldung zu erstatten“ 43. Meldezeitraum: Das Beginndatum einer Unterbrechungsmeldung zeigt den Beginn des bislang noch nicht gemeldeten Beschäftigungszeitraums an, das Endedatum den Tag vor Beginn der Unterbrechung; Unterbrechungsmeldungen umfassen somit die Beschäftigungsdauer bis zur Unterbrechung. A.4 Jahresmeldungen „Für alle Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis über den Jahreswechsel hinaus andauert, sind vom Arbeitgeber zum 31.12. Jahresmeldungen auszustellen und der zuständigen Krankenkasse bis spätestens 15.04. des folgenden Jahres einzureichen. Ausgenommen sind davon lediglich die Arbeitnehmer, für die • wegen Unterbrechung der Beschäftigung eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten ist und der 31.12. in die Unterbrechungszeit fällt, • wegen Änderung im Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis per 31.12. ohnehin eine Abmeldung zu erstatten ist“ 44. Meldezeitraum: Das Beginndatum einer Jahresmeldung zeigt den Beginn des bislang noch nicht gemeldeten Beschäftigungszeitraums an, das Endedatum ist jeweils der 31.12. des betreffenden Jahres. A.5 Änderungen im Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnis „1. Änderung der Beitragsgruppe oder der Krankenkassenzuständigkeit Außer Beginn, Ende und Unterbrechung der Beschäftigung sind vom Arbeitgeber auch solche Änderungen in der Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Renten- 43 44 und Arbeitslosenversicherung AOK (1998): S. 18 f. AOK (1998): S. 19 f. zu melden, die eine Änderung der bisherigen Nr. 01/2006 91 Beitragsgruppe [siehe unten] oder eine Änderung der Krankenkassenzuständigkeit zur Folge haben. Hierzu gehören zum Beispiel: • Ende der Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, • Wechsel von der Rentenversicherung der Arbeiter zur Rentenversicherung der Angestellten oder umgekehrt, • Aufnahme oder Beendigung einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit, • Wegfall der Arbeitslosenversicherungspflicht wegen Vollendung des 65. Lebensjahres, • Beginn oder Wegfall einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, • Begründung oder Wegfall eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen, • Änderung des Personengruppenschlüssels [siehe Merkmal „Personengruppe“], • Wechsel von einem Beschäftigungsort in den alten Bundesländern zu einem Beschäftigungsort in den neuen Bundesländern oder umgekehrt (Wechsel des Rechtskreises), • Wechsel der Krankenkasse“ 45. Hier die wichtigsten Beitragsgruppen 46: a) Beiträge zur Krankenversicherung • allgemeiner Beitrag (mit Entgeltfortzahlung) • erhöhter Beitrag (ohne Entgeltfortzahlung) • ermäßigter Beitrag (ohne Krankengeld) • Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte 45 AOK (1998): S. 21. Hier und im Folgenden kennzeichnen eckige Klammern jeweils Einfügungen der Verf. 46 Quelle: Online-Sozialversicherungslexikon der BKK Rheinland; URL: http://www.ip-iscwest.de/kunden/1517/5/index.php?stw=16&sx=&chr=B (Stand: 3. März 2005). 92 Nr. 01/2006 b) Beiträge zur Rentenversicherung • voller Beitrag • halber Beitrag • Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte c) Beiträge zur Arbeitsförderung • voller Beitrag • halber Beitrag d) Beiträge zur Pflegeversicherung • voller Beitrag e) Umlage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz • für Krankheitsaufwendungen • für Mutterschaftsaufwendungen Bei einer Änderung der Beitragsgruppe oder der Krankenkassenzuständigkeit ist jeweils sowohl eine Abmeldung (Ende des alten Tatbestandes) als auch eine Anmeldung (Beginn des neuen Tatbestandes) erforderlich. Das Beginndatum der Abmeldung zeigt den Beginn des bislang noch nicht gemeldeten Beschäftigungszeitraums an, das Endedatum den Tag, an dem der bisherige Rechtszustand endet; in der betreffenden Meldung wird das bis zur Änderung erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt gemeldet. Beginndatum der Anmeldung ist der Tag, an dem der neue Rechtszustand beginnt (Endedatum bleibt leer, keine Entgeltangabe). „2. Beginn und Ende einer Berufsausbildung Bei Beginn und Ende einer Berufsausbildung müssen auch dann Meldungen erstattet werden, wenn dem Berufsausbildungsverhältnis ein Beschäftigungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber unmittelbar vorhergeht oder sich anschließt. Der Wechsel vom Beschäftigungsverhältnis zum Berufsausbildungsverhältnis bzw. vom Berufsausbildungsverhältnis zum Beschäftigungsverhältnis wird dabei jeweils durch eine Ab- und eine Anmeldung angezeigt. (…) 3. Beginn und Ende einer Altersteilzeitarbeit Das Meldeverfahren für versicherungspflichtig Beschäftigte gilt grundsätzlich auch bei Altersteilzeitarbeit. Als Besonderheit ist jedoch zu beachten, dass beim Übergang in die Altersteilzeitarbeit das Ende der bisherigen Vollzeitarbeit (…) mit dem Grund der Abgabe „33“ Nr. 01/2006 93 und dem bis zum Tage vor Beginn der Altersteilzeitarbeit erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu melden ist. Der Beginn der Altersteilzeitarbeit wird sodann (…) mit dem Grund der Abgabe „13“ [Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis] gemeldet. (…). Als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt ist in diesen Meldungen nicht nur das Arbeitsentgelt für die Teilzeitarbeit, sondern der Betrag zu bescheinigen, von dem insgesamt Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, also einschließlich des fiktiven Arbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit (mindestens somit 90 v.H. des Vollzeitarbeitsentgelts). 4. Währungsumstellung Bei einer Umstellung der Entgeltabrechnung von DM in Euro im Laufe eines Kalenderjahres ist eine Abmeldung (…) mit dem Grund der Abgabe „36“ und dem bis zum Tag vor der Umstellung erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (in DM) zu erstatten (…). Der Zeitpunkt der Währungsumstellung wird (…) mit dem Grund der Abgabe „13“ [Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis] gemeldet. Eine Umstellung zum Jahreswechsel erfordert dagegen keine gesonderten Meldungen“ 47. A.6 Meldungen von Sonderzuwendungen „1. Nächste Meldung (…) Die Sonderzuwendungen sind - soweit sie der Beitragspflicht unterliegen - zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt in einer Summe mit der nächsten abzugebenden Meldung zu melden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Abmeldung bzw. Unterbrechungsmeldung oder um eine Jahresmeldung handelt. Voraussetzung ist nur, dass die nächste Meldung laufendes Arbeitsentgelt und außerdem denselben Beitragsgruppenschlüssel enthält, der auch für die Berechnung der Beiträge aus der Sonderzuwendung zugrunde gelegt worden ist; andernfalls ist die Sonderzuwendung gesondert zu melden. (…) 2. Sondermeldung Sofern Sonderzuwendungen nicht in die nächste Meldung aufgenommen werden können, (…) sind die Sonderzuwendungen gesondert zu melden (…). Für die Sondermeldung ist (…) als „Grund der Abgabe“ die Schlüsselzahl „54“ einzutragen. Als Beschäftigungszeit ist der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonats der Zuordnung der Sonderzuwendung (…) und als Bruttoarbeitsentgelt der beitragspflichtige Betrag der Sonderzuwendung einzutragen. (…) 47 AOK (1998): S. 22-24. 94 Nr. 01/2006 3. Korrektur der letzten Meldung Anstelle einer Sondermeldung kann der Arbeitgeber auch die zuletzt erstattete Entgeltmeldung stornieren und unter Einbeziehung des beitragspflichtigen Betrags der Sonderzuwendung neu melden. Zu beachten ist, dass diese Meldung Angaben zum laufenden Arbeitsentgelt und denselben Beitragsgruppenschlüssel enthält, der auch für die Berechnung der Beiträge aus der Sonderzuwendung maßgebend war“ 48. A.7 Änderungsmeldungen: Änderung des Namens, der Anschrift oder der Staatsangehörigkeit Eine Änderung des Namens oder der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers ist vom Arbeitgeber unverzüglich in einer Änderungsmeldung anzuzeigen. Hingegen ist die Änderung der Anschrift des Arbeitnehmers kein gesonderter meldepflichtiger Tatbestand und muss daher erst mit der nächsten zu erstattenden Meldung übermittelt werden. B Besondere Personengruppen B.1 Bezieher von Vorruhestandsgeld „Bezieher von Vorruhestandsgeld unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflegeund Rentenversicherung, wenn sie bis zum Beginn des Vorruhestandsgeldes versicherungspflichtig waren. In der Kranken- und Pflegeversicherung tritt Versicherungspflicht allerdings nur dann ein, wenn das Vorruhestandsgeld mindestens 65 v.H. des letzten Bruttoarbeitsentgelts beträgt. Rentenversicherungspflicht besteht dagegen auch bei einem geringeren Vorruhestandsgeld. In der Arbeitslosenversicherung begründet der Bezug von Vorruhestandsgeld keine Versicherungspflicht. Versicherungs- und melderechtlich werden die Bezieher von Vorruhestandsgeld den entgeltlich beschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt. Mithin gelten für sie uneingeschränkt auch die Meldevorschriften für Arbeitnehmer. Beim Übergang von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Vorruhestandsgeld ist das Ende der Beschäftigung (…) zu melden, wobei als „Grund der Abgabe“ die Schlüsselzahl „33“ und als Beschäftigungszeit bei „bis“ der letzte Tag des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben sind. Der Beginn des Bezugs von Vorruhestandsgeld wird ebenfalls (…) gemeldet. (…) Als „Grund der Abgabe“ ist bei der Anmeldung die Schlüsselzahl „13“ [Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im 48 AOK (1998): S. 24 f. Nr. 01/2006 95 Beschäftigungsverhältnis] anzugeben. In die Felder „Beschäftigungszeit“ ist bei „von“ der erste Tag des Bezugs von Vorruhestandsgeld einzutragen. Sofern die Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Vorruhestandsgeld über den Jahreswechsel hinaus andauert, ist eine Jahresmeldung zu erstatten“ 49. B.2 Unständig und kurzfristig Beschäftigte „Personen, deren Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im voraus durch Arbeitsvertrag beschränkt ist (unständig Beschäftigte), haben ihrer Krankenkasse Beginn und Ende der berufsmäßigen Ausübung unständiger Beschäftigung zu melden. Damit sind nicht Beginn und Ende jeder einzelnen unständigen Beschäftigung gemeint, sondern der Beginn und das Ende der berufsmäßigen Ausübung unständiger Beschäftigung schlechthin. Daneben sind vom Arbeitgeber für unständig Beschäftigte grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für ständig Beschäftigte. Die Krankenkasse kann jedoch zulassen, dass für diesen Personenkreis besondere Meldungen, z.B. in Listenform, erstellt werden“ 50. B.3 Leiharbeitnehmer „Meldepflichtig sind sowohl der Verleiher als auch der Entleiher. Der Verleiher bleibt, auch in der Zeit der Überlassung eines Leiharbeitnehmers an den Entleiher, Arbeitgeber der verliehenen Arbeitnehmer. Somit obliegen ihm die gleichen Meldepflichten wie den übrigen Arbeitgebern. Daneben hat der Entleiher Beginn und Ende der Überlassung des Leiharbeitnehmers innerhalb von zwei Wochen auf einem Vordruck „Kontrollmeldung durch Entleiher“ zu melden. Diese Meldung ist bei der Krankenkasse zu erstatten, bei der der Verleiher den Leiharbeitnehmer gemeldet hat“ 51. B.4 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt „Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildenden) unterliegen grundsätzlich als Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gleiche gilt für Praktikanten, die während des Praktikums nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule eingeschrieben sind bzw. ihr Praktikum vor oder nach dem (Fach-)Hochschulbesuch absolvieren. Erhalten die Auszubildenden oder Praktikanten aller49 50 AOK (1998): S. 27. AOK (1998): S. 27 f. 96 Nr. 01/2006 dings kein Arbeitsentgelt, dann sind sie als Arbeitnehmer nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, so dass auch nur zu diesen beiden Versicherungszweigen Meldungen nach der DEÜV zu erstatten sind. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht für die ohne Arbeitsentgelt beschäftigten Auszubildenden und Praktikanten Versicherungspflicht nach besonderen Vorschriften, es sei denn, dass sie • familienversichert oder • auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit worden sind. Im Fall dieser besonderen Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung haben die Ausbildungsstätten (Arbeitgeber) der zuständigen Krankenkasse (…) den Beginn und das Ende des Ausbildungsverhältnisses bzw. der berufspraktischen Tätigkeit innerhalb von zwei Wochen gesondert und ungeachtet der Meldungen nach der DEÜV zu melden. Für diese Meldungen stellen die Krankenkassen besondere Vordrucke zur Verfügung“ 52. C. Geringfügig Beschäftigte C.1 Meldepflichtiger Personenkreis „Der Arbeitgeber hat der Krankenkasse [seit 1.1.1999] auch die geringfügig beschäftigten und damit versicherungsfreien Arbeitnehmer zu melden (…). Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn • entweder die Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, bei höherem Arbeitsentgelt ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt (=geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder • die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt monatlich ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße bzw. ein Sechstel des Gesamteinkommens übersteigt (=kurzfristige Beschäftigung). Durch die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Meldeverfahren soll die Einhaltung der vorgenannten Entgelt- und Zeitgrenzen kontrolliert werden, denn für die Beurteilung 51 52 AOK (1998): S. 28. AOK (1998): S. 28. Nr. 01/2006 97 der Frage, ob die Grenzen überschritten werden, sind mehrere geringfügig entlohnte oder mehrere kurzfristige Beschäftigungen zusammenzurechnen. (…) Meldungen sind nicht zu erstatten für geringfügig beschäftigte • Arbeitnehmer in privaten Haushalten; dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer sowohl im Haushalt als auch im Betrieb des Arbeitgebers arbeitet, • Schüler bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; vom Tage nach der Vollendung des 16. Lebensjahres an müssen geringfügige Beschäftigungen von Schülern gemeldet werden, • mitarbeitende Familienangehörige von landwirtschaftlichen Unternehmern (…) • entsandte Arbeitnehmer, die im Rahmen eines außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses hierhin entsandt werden. Ferner entfällt die Meldepflicht für geringfügig beschäftigte • Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Schaustellergewerbe oder im Rahmen des Auf- und Abbaus von Messen und Ausstellungen ausüben, vorausgesetzt, dass die Beschäftigung innerhalb eines Monats nach ihrer Eigenart oder vertraglich auf längstens sechs Tage begrenzt ist, • Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vorausgesetzt, dass die Beschäftigung innerhalb von drei zusammenhängenden Monaten nach ihrer Eigenart oder vertraglich auf längstens 18 Tage begrenzt ist“ 53. C.2 Meldearten „Als meldepflichtige Tatbestände kommen in Betracht • der Beginn einer geringfügigen Beschäftigung (…), • Nichtvorlage des Sozialversicherungsausweises, • das Ende einer geringfügigen Beschäftigung, • die Änderung des Familien- oder Vornamens, • die Änderung der Art der geringfügigen Beschäftigung und • die Stornierung von An- oder Abmeldungen. Weitere Meldearten, wie etwa Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung oder Meldung von Sonderzuwendungen, sind für geringfügig Beschäftigte nicht vorgesehen 54“. 98 Nr. 01/2006 C.2.1 Beginn einer geringfügigen Beschäftigung „Der Arbeitgeber hat den Beginn einer geringfügigen Beschäftigung innerhalb von sieben Tagen der zuständigen Krankenkasse (…) zu melden (Anmeldung). Eine Meldung über den Beginn einer geringfügigen Beschäftigung ist auch dann zu erstatten, wenn eine bisher versicherungspflichtige Beschäftigung in eine geringfügige Beschäftigung umgewandelt wird [Abgabegrund „10“: Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung; Personengruppe: „109“ für geringfügig entlohnte Beschäftigte oder „110“ für kurzfristig Beschäftigte, siehe Merkmal „Personengruppe“]“ 55. C.2.2 Ende einer geringfügigen Beschäftigung „Der Arbeitgeber hat das Ende einer geringfügigen Beschäftigung innerhalb von sieben Tagen der zuständigen Krankenkasse (…) zu melden (Abmeldung). Eine Meldung über das Ende einer geringfügigen Beschäftigung ist auch dann zu erstatten, wenn eine bisher geringfügige Beschäftigung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt wird [Abgabegrund „30“; Personengruppe: „109“ für geringfügig entlohnte Beschäftigte oder „110“ für kurzfristig Beschäftigte, siehe Merkmal „Personengruppe“]. (…) Steht bei Beginn einer geringfügigen Beschäftigung deren Ende bereits fest (…), dann können innerhalb der für die Anmeldung geltenden Frist (…) die An- und die Abmeldung (…) [gleichzeitig] abgegeben werden [Abgabegrund „40“]“ 56. C.2.3 Sechs-Tage-Beschäftigung (Listenmeldung) „Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber gestatten, geringfügig Beschäftigte, deren Beschäftigung innerhalb eines Monats nach ihrer Eigenart auf längstens sechs Tage begrenzt zu sein pflegt oder im voraus auf diesen Zeitraum vertraglich begrenzt ist, monatlich in Form einer Liste zu melden“ 57. C.2.4 Wechsel der Art der geringfügigen Beschäftigung „Der Arbeitgeber hat auch dann eine Meldung zu erstatten, wenn die Art der geringfügigen Beschäftigung wechselt, d.h. wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in eine kurzfristige Beschäftigung oder eine kurzfristige Beschäftigung in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung umgewandelt wird. Dieser Wechsel ist durch eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „30“ und dem für den gemeldeten Beschäftigungszeitraum maßgeblichen Personengruppenschlüs53 AOK (1998): S. 29 f. AOK (1998): S. 30. 55 AOK (1998): S. 30. 56 AOK (1998): S. 31 f. 57 AOK (1998): S. 32. 54 Nr. 01/2006 99 sel (109 bzw. 110) sowie eine Anmeldung mit dem Grund der Abgabe „10“ und dem neuen Personengruppenschlüssel (110 bzw. 109) anzuzeigen“ 58. C.2.5 Änderungsmeldungen: Änderung des Namens oder der Anschrift Eine Änderung des Namens ist vom Arbeitgeber unverzüglich in einer Änderungsmeldung anzuzeigen. Hingegen ist die Änderung der Anschrift des Arbeitnehmers kein gesonderter meldepflichtiger Tatbestand und muss daher erst mit der nächsten zu erstattenden Meldung übermittelt werden. Die Staatsangehörigkeit wird für geringfügig Beschäftigte im Unterschied zu versicherungspflichtig Beschäftigten nicht erhoben, sodass die Änderung der Staatsangehörigkeit für diese Beschäftigtengruppe ebenfalls nicht gemeldet werden muss. 58 AOK (1998): S. 32. 100 Nr. 01/2006 Anhang 2: Code altes Recht (DEVO/DÜVO) Umschlüsselung der Abgabegründe nach DEVO/DÜVO in die Abgabegründe nach DEÜV Code neues Recht (DEÜV) Anmeldungen 10 11 12 1 2 4 13 Abmeldungen 30 31 32 Bezeichnung (neues Recht) Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel 33 Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis 34 Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach einer Unterbrechung von > 1 Monat 35 36 Abmeldung wegen Arbeitskampf von > 1 Monat Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechungssystems/Währungsumstellung während eines Kalenderjahres 9 40 49 Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung Abmeldung wegen Tod 3 50 Jahresmeldung (Endedatum der Meldung = 31.12.) 3 51 Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (Endedatum < 31.12.) 5 52 53 54 55 56 7 8 Vermerk Unterbrechungsmeldung wegen Ehrziehungsurlaub Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall) Meldung des Unterschiedsbeitrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeit 59 Entgeltmeldung für unständig Beschäftigte Änderungsmeldungen (gilt nur für Datenübermittlung) 60 Änderung des Namens 61 Änderung der Anschrift 62 Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten 63 Änderung der Staatsangehörigkeit Meldungen in Insolvenzfällen 70 Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer 71 Meldung des Vortages der Insolvenz/Freistellung 72 Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung 89 Rückmeldung geringfügig Beschäftigter (RV an KV) 90 Anforderung eines Sozialversicherungsausweises Quelle: Silke Hamann: Die IAB-Regionalstichprobe 1975-2001 (originale Version), unveröffentlichtes Manuskript, Dezember 2004, S. 8 f. Nr. 01/2006 Anhang 3: 101 Grund für die Abgabe der Beschäftigungsmeldung / Grund für das Ende des Leistungsbezugs Werte Wertelabels Anzahl Prozent a) Abgabegründe für Beschäftigungsmeldungen (0 bis 59) Hinweis: Treffen mehrerer Abgabegründe zu, hat der Arbeitgeber den Abgabegrund mit der niedrigsten Schlüsselzahl zu verwenden. Ausführliche Erläuterungen zu den Abgabegründen 30 bis 59 bietet Anhang 1. Im Rahmen des Ergänzungsverfahrens im IAB künstlich erzeugte Meldung. Diese künstlichen Sätze sollen Lücken in den Beschäftigungsverläufen schließen, die aufgrund fehlender Beschäftigungsmeldungen der Ar725.967 3,45 0 beitgeber entstanden sind. Die verschiedenen Arten künstlich generierter Spells können anhand der Ausprägungen des Merkmals „btyp“ identifiziert und von Analysen ausgeschlossen werden. 30 Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung 4.194.079 19,93 31 Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel 81.418 0,39 32 Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel 76.585 0,36 Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im 33 570.926 2,71 Beschäftigungsverhältnis Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungs34 pflichtigen Beschäftigung nach einer Unterbrechung 8.305 0,04 von länger als einem Monat Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechungssystems (freiwillige Meldung des 64.528 0,31 36 Arbeitgebers)/Währungsumstellung während eines Kalenderjahres Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der 40 19.561 0,09 Beschäftigung 49 Abmeldung wegen Tod 15.604 0,07 Jahresmeldung (jeweils für alle am 31.12. des betref50 fenden Jahres bestehenden 12.071.436 57,37 Beschäftigungsverhältnisse abzugeben) Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. An51 585.370 2,78 spruch auf Entgeltersatzleistungen 52 Unterbrechungsmeldung wegen Erziehungsurlaub 3.837 0,02 Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienst53 3.618 0,02 pflicht Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts 54 76.617 0,36 (Sondermeldung) Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten 55 81 0,00 Wertguthaben (Störfall) Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatz56 48 0,00 leistungen während Altersteilzeitarbeit 59 Entgeltmeldung für unständig Beschäftigte 3.726 0,02 102 Nr. 01/2006 b) Abgabegründe für Leistungsbezugsmeldungen (110 bis 149): Gründe für das Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unterhaltsgeld Eingliederungsgeld 110 Zuständiges Arbeitsamt ist das Arbeitsamt am Wohn1.214 0,01 ort. 111 Arbeitsaufnahme 954.888 4,54 Ausreise Im Gegensatz zu anderen Leistungsarten werden Leistungen bei Arbeitslosigkeit nicht unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort gezahlt. Wer sich in einem 27.859 0,13 113 anderen EU-Mitgliedstaat aufhält, erhält diese Leistungen nur, während er dort eine neue Beschäftigung sucht, wobei er seinen Leistungsanspruch nur unter bestimmten Bedingungen und maximal bis zu drei Monaten behält. 114 Mutterschaftsgeld (vgl. § 13 Mutterschutzgesetz) 28.190 0,13 115 sonstige Gründe 131.434 0,62 116 Ende des Bewilligungsabschnitts (für Arbeitslosenhilfe) 276.193 1,31 117 Sperrzeit 4 Wochen 2.009 0,01 118 Abbruch der Maßnahme 20.628 0,10 120 Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft 399.205 1,90 Einstellung des Leistungsbezugs (Hierbei handelt es 124 sich um die sofortige Einstellung ohne weitere Anga42.026 0,20 ben, ähnlich 115) 126 Wehr-/Zivildienst 18.621 0,09 127 Ortsabwesenheit 43.765 0,21 Unterhaltsgeld (vgl. § 153 SGB III); Das die Maßnah128 me durchführende Arbeitsamt entspricht dem 83.957 0,40 Arbeitsamt am Wohnort, vgl. 140. 65. Lebensjahr Ab Vollendung des 65. Lebensjahres besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, -hilfe oder 984 0,00 129 Unterhaltsgeld, da Rentenversicherte ab diesem Alter die gesetzliche Regelaltersrente beziehen können, sofern sie mindestens fünf Jahre Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. 130 Berufsausbildungsbeihilfe (vgl. § 59 SGB III) 1.278 0,01 131 Krankengeld (vgl. § 44 SGB V) 81.349 0,39 Ruhen wegen Versäumnis (Versäumnis, sich arbeitslos zu melden bzw. diese Meldung zu erneuern oder Versäumnis, zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen; vgl. § 145 (1) SGB III) Anmerkung: Wird eine Säumniszeit verhängt führt dies nicht zur unmittelbaren Einstellung des Leistungsbe132 zugs, sondern eine eventuelle Überzahlung wird nach einer Anhörung im späteren Verlauf ausgeglichen. Dies führt dazu, dass in der Datengrundlage der IABS parallele Meldungen über Säumniszeit und ALG-Bezug einer Person enthalten sind. Da bei parallelen Leistungsbezugsmeldungen eine der Meldungen bei der Erstellung der IABS gelöscht wird (paralleler Leistungsbezug ist in den meisten Fällen rechtlich 8.231 0,04 Nr. 01/2006 103 b) Abgabegründe für Leistungsbezugsmeldungen (110 bis 149): Gründe für das Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld, -hilfe oder Unterhaltsgeld unzulässig) sind nur etwa 70% der tatsächlichen Säumniszeiten in der IABS enthalten. 133 Säumniszeit; vgl. § 145 (2) SGB III 39.573 0,19 Eingliederungsgeld 134 Das zuständige Arbeitsame ist nicht das Arbeitsamt 44 0,00 am Wohnort. Übergangsgeld; dient der Sicherung des Lebensunterhalts während der 135 12.189 0,06 Teilnahme an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (vgl. § 160 SGB III). 136 Fortfall der Bund-Arbeitslosenhilfe 348 0,00 Eingliederungsgeld bei Sprachkurs. Das die Maßnahme durchführende Arbeitsamt ist nicht das Arbeitsamt 137 am Wohnort. 204 0,00 138 139 140 141 Anmerkung: Gültig bis 1993. Umzug Altersruhegeld Unterhaltsgeld; Das die Maßnahme durchführende Arbeitsamt ist nicht das Arbeitsamt am Wohnort, vgl. 128. Kur Ausreise (E303) Siehe 113. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos geworden sind und in einen anderen Mitgliedsstaat reisen wollen, um dort Arbeit zu suchen, können das deutsche Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe bis längstens drei Monate vom Versicherungsträger des Landes der Arbeitssuche be142 ziehen. […] Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das deutsche Arbeitsamt eine Bescheinigung (E 303) ausstellen. Aus dieser Bescheinigung kann entnommen werden, innerhalb welcher Frist sich der Arbeitslose am Ort der Arbeitssuche als arbeitsuchend melden muss und für welchen Zeitraum und in welcher Höhe Leistungen beansprucht werden können. 143 144 145 146 147 148 149 150 Quelle: Presse Info 091/2003 vom 01/10/2003, Presseinformation des Arbeitsamtes Düsseldorf Sperrzeit 8 Wochen, ab 01.01.1998 auf 12 Wochen verlängert. Ablauf der Maßnahme eigene Abmeldung Meldung nicht erneuert Eingliederungsgeld bei Sprachkurs. Das die Maßnahme durchführende Arbeitsamt ist nicht das Arbeitsamt am Wohnort. Gültig bis 1993. Keine Zahlung und keine Abmeldung Bestand (von ALG4) Ausbildung, Studium Gesamtzahl Spells 35.122 41.212 0,17 0,20 31.687 0,15 21.329 0,10 2.759 0,01 10.772 0,05 143.697 56.058 10.253 0,68 0,27 0,05 4.060 0,02 52 973 7.727 21.041.596 0,00 0,00 0,04 100,00 104 Anhang 4: Nr. 01/2006 Arbeitsort Arbeitsamt (nur BeH-Meldungen) Gebietsstand: 31.12.2001 Kennziffer Arbeitsamt 031 Arbeitsamt Neubrandenburg 032 Arbeitsamt Rostock 033 Arbeitsamt Schwerin 034 Arbeitsamt Stralsund 035 Arbeitsamt Cottbus 036 Arbeitsamt Eberswalde 037 Arbeitsamt Frankfurt (Oder) 038 Arbeitsamt Neuruppin 039 Arbeitsamt Potsdam 042 Arbeitsamt Dessau 043 Arbeitsamt Halberstadt 044 Arbeitsamt Halle 045 Arbeitsamt Magdeburg 046 Arbeitsamt Merseburg 047 Arbeitsamt Sangerhausen 048 Arbeitsamt Stendal 049 Arbeitsamt Wittenberg 070 Arbeitsamt Altenburg 071 Arbeitsamt Annaberg-Buchholz 072 Arbeitsamt Bautzen 073 Arbeitsamt Chemnitz 074 Arbeitsamt Dresden 075 Arbeitsamt Leipzig 076 Arbeitsamt Oschatz 077 Arbeitsamt Pirna 078 Arbeitsamt Plauen 079 Arbeitsamt Riesa 092 Arbeitsamt Zwickau 093 Arbeitsamt Erfurt 094 Arbeitsamt Gera 095 Arbeitsamt Gotha 096 Arbeitsamt Jena 097 Arbeitsamt Nordhausen 098 Arbeitsamt Suhl 111 Arbeitsamt Bad Oldesloe 115 Arbeitsamt Elmshorn 119 Arbeitsamt Flensburg 123 Arbeitsamt Hamburg 127 Arbeitsamt Heide 131 Arbeitsamt Kiel 135 Arbeitsamt Lübeck 139 Arbeitsamt Neumünster 211 Arbeitsamt Braunschweig 214 Arbeitsamt Bremen 217 Arbeitsamt Bremerhaven 221 Arbeitsamt Celle 224 Arbeitsamt Emden 227 Arbeitsamt Goslar Anzahl 42.357 54.298 53.414 37.033 64.650 30.136 44.061 47.510 77.572 30.991 24.595 54.294 70.826 37.039 26.842 22.402 13.270 10.517 30.580 63.303 65.851 79.759 100.742 27.960 24.645 28.779 22.790 47.450 64.147 32.457 38.380 39.330 28.524 47.467 71.286 104.638 92.354 593.946 31.498 115.202 103.190 89.449 137.248 206.603 52.199 83.453 60.907 41.303 Prozent 0,23 0,29 0,29 0,20 0,35 0,16 0,24 0,26 0,42 0,17 0,13 0,29 0,38 0,20 0,15 0,12 0,07 0,06 0,17 0,34 0,36 0,43 0,54 0,15 0,13 0,16 0,12 0,26 0,35 0,18 0,21 0,21 0,15 0,26 0,39 0,57 0,50 3,21 0,17 0,62 0,56 0,48 0,74 1,12 0,28 0,45 0,33 0,22 Nr. 01/2006 Kennziffer 231 234 237 241 244 247 251 254 257 261 264 267 271 274 277 281 311 313 315 317 321 323 325 327 331 333 335 337 341 343 345 347 351 353 355 357 361 363 365 367 371 373 375 377 381 383 385 387 391 411 415 Arbeitsamt Arbeitsamt Göttingen Arbeitsamt Hameln Arbeitsamt Hannover Arbeitsamt Helmstedt Arbeitsamt Hildesheim Arbeitsamt Leer Arbeitsamt Lüneburg Arbeitsamt Nienburg Arbeitsamt Nordhorn Arbeitsamt Oldenburg Arbeitsamt Osnabrück Arbeitsamt Stade Arbeitsamt Ülzen Arbeitsamt Vechta Arbeitsamt Verden Arbeitsamt Wilhelmshaven Arbeitsamt Aachen Arbeitsamt Ahlen Arbeitsamt Bergisch Gladbach Arbeitsamt Bielefeld Arbeitsamt Bochum Arbeitsamt Bonn Arbeitsamt Brühl Arbeitsamt Coesfeld Arbeitsamt Detmold Arbeitsamt Dortmund Arbeitsamt Düren Arbeitsamt Düsseldorf Arbeitsamt Duisburg Arbeitsamt Essen Arbeitsamt Gelsenkirchen Arbeitsamt Hagen Arbeitsamt Hamm Arbeitsamt Herford Arbeitsamt Iserlohn Arbeitsamt Köln Arbeitsamt Krefeld Arbeitsamt Meschede Arbeitsamt Mönchengladbach Arbeitsamt Münster Arbeitsamt Oberhausen Arbeitsamt Paderborn Arbeitsamt Recklinghausen Arbeitsamt Rheine Arbeitsamt Siegen Arbeitsamt Soest Arbeitsamt Solingen Arbeitsamt Wesel Arbeitsamt Wuppertal Arbeitsamt Bad Hersfeld Arbeitsamt Darmstadt 105 Anzahl 115.329 90.548 275.972 93.942 89.135 49.345 62.405 50.627 64.146 121.888 119.697 74.117 45.127 51.660 64.665 42.365 171.758 56.136 160.691 190.714 142.814 185.680 114.418 109.618 76.461 190.931 56.228 341.001 144.979 175.719 107.800 142.561 88.556 138.522 118.633 336.724 132.111 66.460 164.820 83.787 100.426 90.230 114.700 81.925 109.865 64.419 83.047 141.217 145.517 45.644 231.859 Prozent 0,62 0,49 1,49 0,51 0,48 0,27 0,34 0,27 0,35 0,66 0,65 0,40 0,24 0,28 0,35 0,23 0,93 0,30 0,87 1,03 0,77 1,00 0,62 0,59 0,41 1,03 0,30 1,84 0,78 0,95 0,58 0,77 0,48 0,75 0,64 1,82 0,71 0,36 0,89 0,45 0,54 0,49 0,62 0,44 0,59 0,35 0,45 0,76 0,79 0,25 1,25 106 Kennziffer 419 423 427 431 435 439 443 447 451 455 459 511 515 519 523 527 531 535 539 543 547 551 555 559 563 611 614 617 621 624 627 631 634 637 641 644 647 651 654 657 661 664 667 671 674 677 681 684 687 711 715 Nr. 01/2006 Arbeitsamt Arbeitsamt Frankfurt Arbeitsamt Fulda Arbeitsamt Gießen Arbeitsamt Hanau Arbeitsamt Kassel Arbeitsamt Korbach Arbeitsamt Limburg Arbeitsamt Marburg Arbeitsamt Offenbach Arbeitsamt Wetzlar Arbeitsamt Wiesbaden Arbeitsamt Bad Kreuznach Arbeitsamt Kaiserslautern Arbeitsamt Koblenz Arbeitsamt Ludwigshafen Arbeitsamt Mainz Arbeitsamt Mayen Arbeitsamt Montabaur Arbeitsamt Neunkirchen Arbeitsamt Landau Arbeitsamt Neuwied Arbeitsamt Pirmasens Arbeitsamt Saarbrücken Arbeitsamt Saarlouis Arbeitsamt Trier Arbeitsamt Aalen Arbeitsamt Balingen Arbeitsamt Freiburg Arbeitsamt Göppingen Arbeitsamt Heidelberg Arbeitsamt Heilbronn Arbeitsamt Karlsruhe Arbeitsamt Konstanz Arbeitsamt Lörrach Arbeitsamt Ludwigsburg Arbeitsamt Mannheim Arbeitsamt Nagold Arbeitsamt Offenburg Arbeitsamt Pforzheim Arbeitsamt Rastatt Arbeitsamt Ravensburg Arbeitsamt Reutlingen Arbeitsamt Rottweil Arbeitsamt Waiblingen Arbeitsamt Schwäbisch Hall Arbeitsamt Stuttgart Arbeitsamt Tauberbischofsheim Arbeitsamt Ulm Arbeitsamt Villingen-Schwenningen Arbeitsamt Ansbach Arbeitsamt Aschaffenburg Anzahl 496.404 47.386 121.375 83.952 146.036 36.869 31.155 52.043 79.166 71.766 118.667 68.744 77.536 75.731 129.781 138.241 48.186 57.689 67.297 71.890 59.971 43.796 133.817 68.356 105.068 108.252 80.820 140.455 194.738 104.933 105.531 193.721 80.228 86.496 115.924 176.534 59.867 100.084 80.463 74.747 130.343 112.066 65.157 93.507 64.738 378.618 61.146 87.482 61.304 66.626 87.986 Prozent 2,68 0,26 0,66 0,45 0,79 0,20 0,17 0,28 0,43 0,39 0,64 0,37 0,42 0,41 0,70 0,75 0,26 0,31 0,36 0,39 0,32 0,24 0,72 0,37 0,57 0,59 0,44 0,76 1,05 0,57 0,57 1,05 0,43 0,47 0,63 0,95 0,32 0,54 0,43 0,40 0,70 0,61 0,35 0,51 0,35 2,05 0,33 0,47 0,33 0,36 0,48 Nr. 01/2006 Kennziffer Arbeitsamt 719 Arbeitsamt Bamberg 723 Arbeitsamt Bayreuth 727 Arbeitsamt Coburg 731 Arbeitsamt Hof 735 Arbeitsamt Nürnberg 739 Arbeitsamt Regensburg 743 Arbeitsamt Schwandorf 747 Arbeitsamt Schweinfurt 751 Arbeitsamt Weiden 755 Arbeitsamt Weißenburg 759 Arbeitsamt Würzburg 811 Arbeitsamt Augsburg 815 Arbeitsamt Deggendorf 819 Arbeitsamt Donauwörth 823 Arbeitsamt Freising 827 Arbeitsamt Ingolstadt 831 Arbeitsamt Kempten 835 Arbeitsamt Landshut 839 Arbeitsamt Memmingen 843 Arbeitsamt München 847 Arbeitsamt Passau 851 Arbeitsamt Pfarrkirchen 855 Arbeitsamt Rosenheim 859 Arbeitsamt Traunstein 863 Arbeitsamt Weilheim 901 Landesarbeitsamt Berlin 922 Arbeitsamt Berlin Süd 933 Arbeitsamt Berlin West 944 Arbeitsamt Berlin Südwest 955 Arbeitsamt Berlin Nord 962 Arbeitsamt Berlin Mitte 964 Arbeitsamt Berlin Ost 999 Ausländische Orte, keine Angabe Gesamtzahl BeH-Spells 107 Anzahl 67.473 66.316 80.217 72.304 371.766 122.095 90.337 102.564 52.795 34.737 119.915 151.946 68.938 48.343 52.169 93.162 109.801 73.408 107.555 711.077 74.727 67.764 105.527 62.237 64.115 348.628 71.426 86.037 115.339 93.410 60.694 21.129 6.881 18.501.706 Prozent 0,36 0,36 0,43 0,39 2,01 0,66 0,49 0,55 0,29 0,19 0,65 0,82 0,37 0,26 0,28 0,50 0,59 0,40 0,58 3,84 0,40 0,37 0,57 0,34 0,35 1,88 0,39 0,47 0,62 0,50 0,33 0,11 0,04 100,00 108 Anhang 5: Nr. 01/2006 Arbeitsort Kreis (nur BeH-Meldungen) Gebietsstand: 31.12.2001 Kreiskennziffer Kreis 01 Schleswig-Holstein 01001 Flensburg, Stadt 01002 Kiel, Landeshauptstadt 01003 Lübeck, Hansestadt 01004 Neumünster, Stadt 01051 Dithmarschen 01053 Herzogtum Lauenburg 01054 Nordfriesland 01055 Ostholstein 01056 Pinneberg 01057 Ploen 01058 Rendsburg-Eckernförde 01059 Schleswig-Flensburg 01060 Segeberg 01061 Steinburg 01062 Stormarn 02 Hamburg 02000 Hamburg, Freie und Hansestadt 03 Niedersachsen 031 Reg.-Bez. Braunschweig 03101 Braunschweig, Stadt 03102 Salzgitter, Stadt 03103 Wolfsburg, Stadt 03151 Gifhorn 03152 Göttingen 03153 Goslar 03154 Helmstedt 03155 Northeim 03156 Osterode am Harz 03157 Peine 03158 Wolfenbüttel 032 Reg.-Bez. Hannover 03241 Region Hannover 03251 Diepholz 03252 Hameln-Pyrmont 03254 Hildesheim 03255 Holzminden 03256 Nienburg (Weser) 03257 Schaumburg 033 Reg.-Bez. Lüneburg 03351 Celle 03352 Cuxhaven 03353 Harburg Anzahl Prozent 30.100 82.956 64.952 25.813 27.069 28.367 35.865 37.602 57.400 16.729 48.687 30.693 50.804 26.696 43.884 0,16 0,45 0,35 0,14 0,15 0,15 0,19 0,20 0,31 0,09 0,26 0,17 0,27 0,14 0,24 593.946 3,21 82.336 36.387 56.755 22.681 64.128 36.168 15.071 33.539 22.907 22.068 17.115 0,45 0,20 0,31 0,12 0,35 0,20 0,08 0,18 0,12 0,12 0,09 325.485 37.289 40.447 65.882 17.312 24.371 28.852 1,76 0,20 0,22 0,36 0,09 0,13 0,16 39.295 32.049 30.238 0,21 0,17 0,16 Nr. 01/2006 Kreiskennziffer 03354 03355 03356 03357 03358 03359 03360 03361 034 03401 03402 03403 03404 03405 03451 03452 03453 03454 03455 03456 03457 03458 03459 03460 03461 03462 04 04000 04011 04012 05 051 05111 05112 05113 05114 05116 05117 05119 05120 05122 05124 05154 05158 05162 05166 Kreis Lüchow-Dannenberg Lüneburg Osterholz Rotenburg (Wümme) Soltau-Fallingbostel Stade Ülzen Verden Reg.-Bez. Weser-Ems Delmenhorst, Stadt Emden, Stadt Oldenburg (Oldenburg), Stadt Osnabrück, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Ammerland Aurich Cloppenburg Emsland Friesland Grafschaft Bentheim Leer Oldenburg Osnabrück Vechta Wesermarsch Wittmund Bremen Bremen Bremen, Stadt Bremerhaven, Stadt Nordrhein-Westfalen Reg.-Bez. Düsseldorf Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Stadt Kleve Mettmann Rhein-Kreis Neuss Viersen 109 Anzahl 9.158 32.167 14.685 29.429 29.473 36.052 20.953 26.385 Prozent 0,05 0,17 0,08 0,16 0,16 0,19 0,11 0,14 16.509 19.162 46.648 58.740 23.192 20.326 30.940 26.054 63.040 19.173 25.779 26.362 17.653 60.957 25.606 20.752 9.115 0,09 0,10 0,25 0,32 0,13 0,11 0,17 0,14 0,34 0,10 0,14 0,14 0,10 0,33 0,14 0,11 0,05 0 191.918 42.078 0,00 1,04 0,23 261.434 144.979 175.719 73.553 69.556 47.710 52.716 39.298 43.749 107.041 55.889 118.043 95.264 58.558 1,41 0,78 0,95 0,40 0,38 0,26 0,28 0,21 0,24 0,58 0,30 0,64 0,51 0,32 110 Kreiskennziffer 05170 053 05313 05314 05315 05316 05354 05358 05362 05366 05370 05374 05378 05382 055 05512 05513 05515 05554 05558 05562 05566 05570 057 05711 05754 05758 05762 05766 05770 05774 059 05911 05913 05914 05915 05916 05954 05958 05962 05966 05970 05974 05978 06 064 Nr. 01/2006 Kreis Wesel Reg.-Bez. Köln Aachen, Stadt Bonn, Stadt Köln, Stadt Leverkusen, Stadt Aachen Düren Erftkreis Euskirchen Heinsberg Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Reg.-Bez. Münster Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Münster, Stadt Borken Coesfeld Recklinghausen Steinfurt Warendorf Reg.-Bez. Detmold Bielefeld, Stadt Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn Reg.-Bez. Arnsberg Bochum, Stadt Dortmund, Stadt Hagen, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis Olpe Siegen-Wittgenstein Soest Unna Hessen Reg.-Bez. Darmstadt Anzahl 85.328 Prozent 0,46 78.970 98.974 336.724 54.689 53.555 56.228 82.399 32.019 39.233 59.251 46.751 86.706 0,43 0,53 1,82 0,30 0,29 0,30 0,45 0,17 0,21 0,32 0,25 0,47 22.603 70.626 83.787 75.653 33.965 129.271 81.925 56.136 0,12 0,38 0,45 0,41 0,18 0,70 0,44 0,30 101.326 89.388 63.052 30.143 76.461 75.470 60.087 0,55 0,48 0,34 0,16 0,41 0,41 0,32 104.027 159.869 61.334 40.478 38.787 81.227 66.460 118.633 31.691 78.174 64.419 79.140 0,56 0,86 0,33 0,22 0,21 0,44 0,36 0,64 0,17 0,42 0,35 0,43 Nr. 01/2006 Kreiskennziffer 06411 06412 06413 06414 06431 06432 06433 06434 06435 06436 06437 06438 06439 06440 065 06531 06532 06533 06534 06535 066 06611 06631 06632 06633 06634 06635 06636 07 071 07111 07131 07132 07133 07134 07135 07137 07138 07140 07141 07143 072 07211 07231 07232 07233 Kreis Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Offenbach am Main, Stadt Wiesbaden, Landeshauptstadt Bergstraße Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis Offenbach Rheingau-Taunus-Kreis Wetteraukreis Reg.-Bez. Gießen Gießen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Vogelsbergkreis Reg.-Bez. Kassel Kassel, Stadt Fulda Hersfeld-Rotenburg Kassel Schwalm-Eder-Kreis Waldeck-Frankenberg Werra-Meißner-Kreis Rheinland-Pfalz Bisher: Reg.-Bez. Koblenz Koblenz, Stadt Ahrweiler Altenkirchen (Westerwald) Bad Kreuznach Birkenfeld Cochem-Zell Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Westerwaldkreis Bisher: Reg.-Bez. Trier Trier, Stadt Bernkastel-Wittlich Bitburg-Prüm Daun 111 Anzahl 66.316 348.478 37.597 88.571 45.524 42.638 63.618 49.244 83.952 49.059 18.841 77.194 30.096 49.248 Prozent 0,36 1,88 0,20 0,48 0,25 0,23 0,34 0,27 0,45 0,27 0,10 0,42 0,16 0,27 59.483 58.400 31.155 55.366 21.564 0,32 0,32 0,17 0,30 0,12 73.404 47.386 30.356 40.633 32.794 36.869 24.536 0,40 0,26 0,16 0,22 0,18 0,20 0,13 45.780 21.025 23.933 34.580 20.109 11.801 37.587 36.038 20.795 19.725 37.964 0,25 0,11 0,13 0,19 0,11 0,06 0,20 0,19 0,11 0,11 0,21 37.231 23.727 17.252 11.349 0,20 0,13 0,09 0,06 112 Kreiskennziffer 07235 073 07311 07312 07313 07314 07315 07316 07317 07318 07319 07320 07331 07332 07333 07334 07335 07336 07337 07338 07339 07340 08 081 08111 08115 08116 08117 08118 08119 08121 08125 08126 08127 08128 08135 08136 082 08211 08212 08215 08216 08221 08222 08225 08226 Nr. 01/2006 Kreis Trier-Saarburg Bisher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz Frankenthal (Pfalz), Stadt Kaiserslautern, Stadt Landau in der Pfalz, Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadt Mainz, Stadt Neustadt an der Weinstraße, St Pirmasens, Stadt Speyer, Stadt Worms, Stadt Zweibrücken, Stadt Alzey-Worms Bad Dürkheim Donnersbergkreis Germersheim Kaiserslautern Kusel Südliche Weinstraße Ludwigshafen Mainz-Bingen Südwestpfalz Baden-Württemberg Reg.-Bez. Stuttgart Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Heidenheim Ostalbkreis Reg.-Bez. Karlsruhe Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Anzahl 16.493 Prozent 0,09 13.082 39.100 13.714 70.991 76.127 13.037 18.939 16.517 20.191 9.883 14.063 19.892 12.617 23.910 16.551 9.268 15.018 15.510 27.860 14.974 0,07 0,21 0,07 0,38 0,41 0,07 0,10 0,09 0,11 0,05 0,08 0,11 0,07 0,13 0,09 0,05 0,08 0,08 0,15 0,08 274.733 103.885 132.375 62.363 115.924 93.507 47.493 58.038 23.944 40.794 30.557 35.653 72.599 1,48 0,56 0,72 0,34 0,63 0,51 0,26 0,31 0,13 0,22 0,17 0,19 0,39 21.900 109.001 84.720 52.847 54.712 131.381 30.589 95.374 0,12 0,59 0,46 0,29 0,30 0,71 0,17 0,52 Nr. 01/2006 Kreiskennziffer 08231 08235 08236 08237 083 08311 08315 08316 08317 08325 08326 08327 08335 08336 08337 084 08415 08416 08417 08421 08425 08426 08435 08436 08437 09 091 09161 09162 09163 09171 09172 09173 09174 09175 09176 09177 09178 09179 09180 09181 09182 09183 09184 09185 09186 Kreis Pforzheim Calw Enzkreis Freudenstadt Reg.-Bez. Freiburg Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Konstanz Lörrach Waldshut Reg.-Bez. Tübingen Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Bayern Reg.-Bez. Oberbayern Ingolstadt, Stadt München, Landeshauptstadt Rosenheim, Stadt Altötting Berchtesgadener Land Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Landsberg am Lech Miesbach Mühldorf am Inn München Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.Ilm 113 Anzahl 44.584 31.884 35.879 27.983 Prozent 0,24 0,17 0,19 0,15 68.577 43.285 28.593 100.084 33.827 61.304 31.330 61.835 49.883 36.613 0,37 0,23 0,15 0,54 0,18 0,33 0,17 0,33 0,27 0,20 69.288 42.778 52.995 57.191 30.291 38.801 47.709 62.226 27.825 0,37 0,23 0,29 0,31 0,16 0,21 0,26 0,34 0,15 44.519 532.441 22.819 25.941 24.607 23.289 18.571 18.058 14.702 16.929 35.240 25.649 22.844 16.251 19.884 20.328 92.925 16.777 17.164 0,24 2,88 0,12 0,14 0,13 0,13 0,10 0,10 0,08 0,09 0,19 0,14 0,12 0,09 0,11 0,11 0,50 0,09 0,09 114 Kreiskennziffer 09187 09188 09189 09190 092 09261 09262 09263 09271 09272 09273 09274 09275 09276 09277 09278 09279 093 09361 09362 09363 09371 09372 09373 09374 09375 09376 09377 094 09461 09462 09463 09464 09471 09472 09473 09474 09475 09476 09477 09478 09479 095 09561 09562 09563 Nr. 01/2006 Kreis Rosenheim Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Reg.-Bez. Niederbayern Landshut, Stadt Passau, Stadt Straubing, Stadt Deggendorf Freyung-Grafenau Kelheim Landshut Passau Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Reg.-Bez. Oberpfalz Amberg, Stadt Regensburg, Stadt Weiden i.d.OPf,, Stadt Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i.d.OPf. Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg Schwandorf Tirschenreuth Reg.-Bez. Oberfranken Bamberg, Stadt Bayreuth, Stadt Coburg, Stadt Hof, Stadt Bamberg Bayreuth Coburg Forchheim Hof Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i. Fichtelgebirge Reg.-Bez. Mittelfranken Ansbach, Stadt Erlangen, Stadt Fürth, Stadt Anzahl 39.535 23.433 37.630 25.020 Prozent 0,21 0,13 0,20 0,14 21.906 23.015 15.904 24.613 16.647 20.913 22.278 35.065 17.031 21.495 11.390 24.872 0,12 0,12 0,09 0,13 0,09 0,11 0,12 0,19 0,09 0,12 0,06 0,13 18.292 60.688 18.507 15.657 26.405 24.550 18.784 20.296 29.983 17.867 0,10 0,33 0,10 0,08 0,14 0,13 0,10 0,11 0,16 0,10 34.300 29.077 18.997 18.563 17.066 17.214 22.497 16.107 25.863 19.269 20.025 19.454 25.515 0,19 0,16 0,10 0,10 0,09 0,09 0,12 0,09 0,14 0,10 0,11 0,11 0,14 15.129 49.916 33.373 0,08 0,27 0,18 Nr. 01/2006 Kreiskennziffer 09564 09565 09571 09572 09573 09574 09575 09576 09577 096 09661 09662 09663 09671 09672 09673 09674 09675 09676 09677 09678 09679 097 09761 09762 09763 09764 09771 09772 09773 09774 09775 09776 09777 09778 09779 09780 10 10041 10042 10043 10044 10045 10046 11 11000 Kreis Nürnberg, Stadt Schwabach, Stadt Ansbach Erlangen-Höchstadt Fürth Nürnberger Land Neustadt a. d. Aisch, Bad Windsheim Roth Weißenburg-Gunzenhausen Reg.-Bez. Unterfranken Aschaffenburg, Stadt Schweinfurt, Stadt Würzburg, Stadt Aschaffenburg Bad Kissingen Rhön-Grabfeld Haßberge Kitzingen Miltenberg Main-Spessart Schweinfurt Würzburg Reg.-Bez. Schwaben Augsburg, Stadt Kaufbeuren, Stadt Kempten (Allgäu), Stadt Memmingen, Stadt Aichach-Friedberg Augsburg Dillingen a. d. Donau Günzburg Neu-Ulm Lindau (Bodensee) Ostallgäu Unterallgäu Donau-Ries Oberallgäu Saarland Stadtverband Saarbrücken Merzig-Wadern Neunkirchen Saarlouis Saarpfalz-Kreis St, Wendel Berlin Berlin, Stadt 115 Anzahl 207.761 10.316 33.519 20.072 14.086 32.104 17.978 18.481 20.394 Prozent 1,12 0,06 0,18 0,11 0,08 0,17 0,10 0,10 0,11 29.347 33.355 57.966 31.879 22.580 18.741 16.171 18.070 26.760 26.381 11.717 17.498 0,16 0,18 0,31 0,17 0,12 0,10 0,09 0,10 0,14 0,14 0,06 0,09 98.084 13.528 22.172 16.425 19.010 34.852 18.002 27.937 37.289 17.153 27.187 25.904 30.341 29.761 0,53 0,07 0,12 0,09 0,10 0,19 0,10 0,15 0,20 0,09 0,15 0,14 0,16 0,16 118.637 21.302 26.348 47.054 39.931 16.198 0,64 0,12 0,14 0,25 0,22 0,09 368.400 1,99 116 Kreiskennziffer 11100 11200 12 12051 12052 12053 12054 12060 12061 12062 12063 12064 12065 12066 12067 12068 12069 12070 12071 12072 12073 13 13001 13002 13003 13004 13005 13006 13051 13052 13053 13054 13055 13056 13057 13058 13059 13060 13061 13062 14 141 14161 14166 14167 14171 Nr. 01/2006 Kreis Berlin-West, Stadt Berlin-Ost, Stadt Brandenburg Brandenburg an der Havel, Stadt Cottbus, Stadt Frankfurt (Oder), Stadt Potsdam, Stadt Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Mecklenburg-Vorpommern Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Sachsen Reg.-Bez. Chemnitz Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt Annaberg Anzahl 321.918 106.345 Prozent 1,74 0,57 9.023 17.474 11.048 25.639 15.423 14.865 11.888 12.502 16.053 15.169 15.040 16.960 11.148 18.684 8.691 15.145 14.464 14.713 0,05 0,09 0,06 0,14 0,08 0,08 0,06 0,07 0,09 0,08 0,08 0,09 0,06 0,10 0,05 0,08 0,08 0,08 7.022 12.030 27.741 18.210 8.277 5.088 9.992 7.954 11.211 11.821 7.424 6.714 9.543 9.279 10.144 9.016 7.401 8.235 0,04 0,07 0,15 0,10 0,04 0,03 0,05 0,04 0,06 0,06 0,04 0,04 0,05 0,05 0,05 0,05 0,04 0,04 39.602 8.962 15.668 8.725 0,21 0,05 0,08 0,05 Nr. 01/2006 Kreiskennziffer 14173 14177 14178 14181 14182 14188 14191 14193 142 14262 14263 14264 14272 14280 14284 14285 14286 14287 14290 14292 143 14365 14374 14375 14379 14383 14389 15 151 15101 15151 15153 15154 15159 15171 152 15202 15256 15260 15261 15265 15266 15268 153 15303 15352 Kreis Chemnitzer Land Freiberg Vogtlandkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg Aue-Schwarzenberg Zwickauer Land Reg.-Bez. Dresden Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt Bautzen Meißen Niederschles. Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Reg.-Bez. Leipzig Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Land Muldentalkreis Torgau-Oschatz Sachsen-Anhalt Bisher: Reg.-Bez. Dessau Dessau, Stadt Anhalt-Zerbst Bernburg Bitterfeld Köthen Wittenberg Bisher: Reg.-Bez. Halle Halle (Saale), Stadt Burgenlandkreis Mansfelder Land Merseburg-Querfurt Saalkreis Sangerhausen Weißenfels Bisher: Reg.-Bez. Magdeburg Magdeburg, Landeshauptstadt Aschersleben-Staßfurt 117 Anzahl 13.415 13.731 19.817 8.946 12.518 7.897 12.909 10.470 Prozent 0,07 0,07 0,11 0,05 0,07 0,04 0,07 0,06 68.842 7.326 5.441 17.099 16.081 9.604 12.351 14.758 13.777 10.868 14.350 0,37 0,04 0,03 0,09 0,09 0,05 0,07 0,08 0,07 0,06 0,08 71.542 14.178 7.295 15.022 11.163 9.502 0,39 0,08 0,04 0,08 0,06 0,05 10.903 7.380 6.957 12.192 5.751 13.270 0,06 0,04 0,04 0,07 0,03 0,07 35.695 13.833 9.979 16.417 6.407 6.638 6.789 0,19 0,07 0,05 0,09 0,03 0,04 0,04 38.185 10.225 0,21 0,06 118 Kreiskennziffer Kreis 15355 Bördekreis 15357 Halberstadt 15358 Jerichower Land 15362 Ohrekreis 15363 Stendal 15364 Quedlinburg 15367 Schönebeck 15369 Wernigerode 15370 Altmarkkreis Salzwedel 16 Thüringen 16051 Erfurt, Stadt 16052 Gera, Stadt 16053 Jena, Stadt 16054 Suhl, Stadt 16055 Weimar, Stadt 16056 Eisenach, Stadt 16061 Eichsfeld 16062 Nordhausen 16063 Wartburgkreis 16064 Unstrut-Hainich-Kreis 16065 Kyffhäuserkreis 16066 Schmalkalden-Meiningen 16067 Gotha 16068 Sömmerda 16069 Hildburghausen 16070 Ilm-Kreis 16071 Weimarer Land 16072 Sonneberg 16073 Saalfeld-Rudolstadt 16074 Saale-Holzland-Kreis 16075 Saale-Orla-Kreis 16076 Greiz 16077 Altenburger Land 99999 Keine Angabe Gesamtzahl BeH-Spells Nr. 01/2006 Anzahl 6.035 7.729 9.593 10.476 12.835 7.625 6.537 9.241 9.567 Prozent 0,03 0,04 0,05 0,06 0,07 0,04 0,04 0,05 0,05 35.238 15.254 13.763 6.654 8.652 7.092 9.833 10.603 12.416 11.721 8.088 15.211 14.636 6.515 6.126 11.638 7.852 6.243 12.671 8.362 9.938 11.799 10.517 6.881 18.501.706 0,19 0,08 0,07 0,04 0,05 0,04 0,05 0,06 0,07 0,06 0,04 0,08 0,08 0,04 0,03 0,06 0,04 0,03 0,07 0,05 0,05 0,06 0,06 0,04 100,00 Nr. 01/2006 Anhang 6: Werte 011 012 021 022 031 032 041 042 043 044 051 052 053 061 062 071 072 081 082 083 091 101 102 111 112 121 131 132 133 134 135 141 142 143 144 151 161 162 163 164 171 172 173 174 119 Ausgeübte Tätigkeit (nur BeH-Meldungen) Wertelabels Landwirte Weinbauern Tierzüchter Fischer Verwalter in der Landwirtschaft und Tierzucht Agraringenieure, Landwirtschaftsberater Landarbeitskräfte Melker Familieneigene Landarbeitskräfte, a.n.g. Tierpfleger und verwandte Berufe Gärtner, Gartenarbeiter Gartenarchitekten, Gartenverwalter Floristen Forstverwalter, Förster, Jäger Waldarbeiter, Waldnutzer Bergleute Maschinen-, Elektro-, Schießhauer Steinbrecher Erden-, Kies-, Sandgewinner Erdöl-, Erdgasgewinner Mineralaufbereiter, Mineralbrenner Steinbearbeiter Edelsteinbearbeiter Branntsteinhersteller Formstein-, Betonhersteller Keramiker Glasmassehersteller Hohlglasmacher Flachglasmacher Glasbläser (vor der Lampe) Glasbearbeiter, Glasveredler Chemiebetriebswerker Chemielaborwerker Gummihersteller, -verarbeiter Vulkaniseure Kunststoffverarbeiter Papier-, Zellstoffhersteller Verpackungsmittelhersteller Buchbinderberufe Sonstige Papierverarbeiter Schriftsetzer Druckstockhersteller Buchdrucker (Hochdruck) Flach-, Tiefdrucker Anzahl 18.174 547 3.665 701 1.902 6.489 49.052 3.891 1.359 13.743 146.612 6.881 26.601 4.070 40.541 49.497 8.916 3.236 3.551 2.657 5.614 14.776 1.749 11.495 18.423 25.780 847 5.313 3.174 1.246 18.657 136.416 25.928 34.375 3.481 127.512 18.565 19.812 30.389 24.854 23.631 16.891 12.245 18.801 Prozent 0,10 0,00 0,02 0,00 0,01 0,04 0,27 0,02 0,01 0,07 0,79 0,04 0,14 0,02 0,22 0,27 0,05 0,02 0,02 0,01 0,03 0,08 0,01 0,06 0,10 0,14 0,00 0,03 0,02 0,01 0,10 0,74 0,14 0,19 0,02 0,69 0,10 0,11 0,16 0,13 0,13 0,09 0,07 0,10 120 Werte 175 176 177 181 182 183 184 191 192 193 201 202 203 211 212 213 221 222 223 224 225 226 231 232 233 234 235 241 242 243 244 251 252 261 262 263 270 271 272 273 274 275 281 282 283 Nr. 01/2006 Wertelabels Spezialdrucker, Siebdrucker Vervielfältiger Druckerhelfer Holzaufbereiter Holzverformer und zugehörige Berufe Holzwarenmacher Korb-, Flechtwarenmacher Eisen-, Metallerzeuger, Schmelzer Walzer Metallzieher Former, Kernmacher Formgießer Halbzeugputzer und sonstige Formgießerberufe Blechpresser, -zieher, -stanzer Drahtverformer, -verarbeiter Sonstige Metallverformer (spanlose Verformung) Dreher Fräser Hobler Bohrer Metallschleifer Übrige spanende Berufe Metallpolierer Graveure, Ziseleure Metallvergüter Galvaniseure, Metallfärber Emaillierer, Feuerverzinker und andere Metalloberflächenveredler Schweißer, Brennschneider Löter Nieter Metallkleber und übrige Metallverbinder Stahlschmiede Behälterbauer, Kupferschmiede und verwandte Berufe Feinblechner Rohrinstallateure Rohrnetzbauer, Rohrschlosser Schlosser, o.n.A. Bauschlosser Blech-, Kunststoffschlosser Maschinenschlosser Betriebsschlosser, Reparaturschlosser Stahlbauschlosser, Eisenschiffbauer Kraftfahrzeuginstandsetzer Landmaschineninstandsetzer Flugzeugmechaniker Anzahl 7.845 12.454 30.091 51.475 2.110 3.614 956 20.714 18.788 5.914 11.751 10.362 25.376 33.544 31.063 12.662 91.740 28.032 3.702 25.341 33.985 11.571 7.331 2.169 9.065 18.012 6.304 Prozent 0,04 0,07 0,16 0,28 0,01 0,02 0,01 0,11 0,10 0,03 0,06 0,06 0,14 0,18 0,17 0,07 0,50 0,15 0,02 0,14 0,18 0,06 0,04 0,01 0,05 0,10 0,03 71.667 10.228 1.279 994 20.531 4.474 47.837 191.390 30.051 36.046 115.520 27.621 200.313 139.859 63.955 223.107 21.618 8.609 0,39 0,06 0,01 0,01 0,11 0,02 0,26 1,03 0,16 0,19 0,62 0,15 1,08 0,76 0,35 1,21 0,12 0,05 Nr. 01/2006 Werte 284 285 286 291 301 302 303 304 305 306 311 312 313 314 315 321 322 323 331 332 341 342 343 344 345 346 351 352 353 354 355 356 357 361 362 371 372 373 374 375 376 377 378 391 392 Wertelabels Feinmechaniker Sonstige Mechaniker Uhrmacher Werkzeugmacher Metallfeinbauer, a.n.g. Edelmetallschmiede Zahntechniker Augenoptiker Musikinstrumentenbauer Puppenmacher, Modellbauer, Präparatoren Elektroinstallateure, -monteure Fernmeldemonteure, -handwerker Elektromotoren-, Transformatorenbauer Elektrogerätebauer Funk-, Tongerätemechaniker Elektrogeräte-, Elektroteilemontierer Sonstige Montierer Metallarbeiter, o.n.A. Spinner, Spinnvorbereiter Spuler, Zwirner, Seiler Webvorbereiter Weber Tuftingwarenmacher Maschenwarenfertiger Filzmacher, Hutstumpenmacher Textilverflechter Schneider Oberbekleidungsnäher Wäscheschneider, Wäschenäher Sticker Hut-, Mützenmacher Näher, a.n.g. Sonstige Textilverarbeiter Textilfärber Textilausrüster Lederhersteller, Darmsaitenmacher Schuhmacher Schuhwarenhersteller Groblederwarenhersteller, Bandagisten Feinlederwarenhersteller Lederbekleidungshersteller und sonstige Lederverarbeiter Handschuhmacher Fellverarbeiter Backwarenhersteller Konditoren 121 Anzahl 29.448 55.912 4.839 99.864 4.725 6.848 38.322 16.923 3.425 2.405 338.304 58.568 27.817 63.356 19.813 107.155 89.795 194.206 15.363 10.615 3.976 15.356 1.229 9.628 658 1.542 23.711 82.519 19.504 2.091 2.460 28.663 3.923 4.533 11.872 4.142 5.487 22.106 5.027 1.466 13.231 Prozent 0,16 0,30 0,03 0,54 0,03 0,04 0,21 0,09 0,02 0,01 1,83 0,32 0,15 0,34 0,11 0,58 0,49 1,05 0,08 0,06 0,02 0,08 0,01 0,05 0,00 0,01 0,13 0,45 0,11 0,01 0,01 0,15 0,02 0,02 0,06 0,02 0,03 0,12 0,03 0,01 0,07 595 6.552 54.818 34.872 0,00 0,04 0,30 0,19 122 Werte 401 402 403 411 412 421 422 423 424 431 432 433 441 442 451 452 453 461 462 463 464 465 466 470 471 472 481 482 483 484 485 486 491 492 501 502 503 504 511 512 513 514 521 522 531 Nr. 01/2006 Wertelabels Fleischer Fleisch-, Wurstwarenhersteller Fischverarbeiter Köche Fertiggerichte-, Obst-, Gemüsekonservierer, zubereiter Weinküfer Brauer, Mälzer Sonstige Getränkehersteller, Koster Tabakwarenmacher Milch-, Fettverarbeiter Mehl-, Nährmittelhersteller Zucker-, Süßwaren-, Speiseeishersteller Maurer Betonbauer Zimmerer Dachdecker Gerüstbauer Pflasterer, Steinsetzer Straßenbauer Gleisbauer Sprengmeister (außer Schießhauer) Kultur-, Wasserbauwerker Sonstige Tiefbauer Bauhilfsarbeiter allgemein Erdbewegungsarbeiter Sonstige Bauhilfsarbeiter, Bauhelfer, a.n.g. Stukkateure, Gipser, Verputzer Isolierer, Abdichter Fliesenleger Ofensetzer, Luftheizungsbauer Glaser Estrich-, Terrazzoleger Raumausstatter Polsterer, Matratzenhersteller Tischler Modelltischler, Formentischler Stellmacher, Böttcher Sonstige Holz-, Sportgerätebauer Maler, Lackierer (Ausbau) Warenmaler, -lackierer Holzoberflächenveredler, Furnierer Kerammaler, Glasmaler Warenprüfer, -sortierer, a.n.g. Warenaufmacher, Versandfertigmacher Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe Anzahl 65.423 26.011 7.474 296.559 11.415 Prozent 0,35 0,14 0,04 1,60 0,06 3.143 9.776 4.362 5.410 15.447 16.108 20.478 289.768 82.504 74.218 58.548 14.421 12.204 45.802 15.343 714 7.779 58.711 164.863 2.204 43.824 33.973 34.102 32.626 3.548 12.359 7.719 22.236 19.132 195.077 9.576 1.550 4.607 153.158 51.941 2.906 4.650 112.001 222.872 226.942 0,02 0,05 0,02 0,03 0,08 0,09 0,11 1,57 0,45 0,40 0,32 0,08 0,07 0,25 0,08 0,00 0,04 0,32 0,89 0,01 0,24 0,18 0,18 0,18 0,02 0,07 0,04 0,12 0,10 1,05 0,05 0,01 0,02 0,83 0,28 0,02 0,03 0,61 1,20 1,23 Nr. 01/2006 Werte 541 542 543 544 545 546 547 548 549 555 601 602 603 604 605 606 607 611 612 621 622 623 624 625 626 627 628 629 631 632 633 634 635 666 681 682 683 684 685 686 687 688 691 692 693 Wertelabels Energiemaschinisten Fördermaschinisten, Seilbahnmaschinisten Sonstige Maschinisten Kranführer (Fortsetzung nächste Seite) Erdbewegungsmaschinenführer Baumaschinenführer Maschinenwärter, Maschinistenhelfer Heizer Maschineneinrichter, o.n.A. Ingenieure des Maschinen- und Fahrzeugbaues Elektroingenieure Architekten, Bauingenieure Vermessungsingenieure Bergbau-, Hütten-, Gießereiingenieure Übrige Fertigungsingenieure Sonstige Ingenieure Chemiker, Chemieingenieure Physiker, Physikingenieure, Mathematiker Maschinenbautechniker Techniker des Elektrofaches Bautechniker Vermessungstechniker Bergbau-, Hütten-, Gießereitechniker Chemietechniker, Physiktechniker Übrige Fertigungstechniker Sonstige Techniker Industriemeister, Werkmeister Biologisch-technische Sonderfachkräfte Physikalisch- und mathematisch-technische Sonderfachkräfte Chemielaboranten Photolaboranten Technische Zeichner Groß- und Einzelhandelskaufleute, Einkäufer Verkäufer Verlagskaufleute, Buchhändler Drogisten Apothekenhelferinnen Tankwarte Handelsvertreter, Reisende Ambulante Händler Bankfachleute Bausparkassenfachleute Krankenversicherungsfachleute (nicht Sozialversicherung) 123 Anzahl 15.068 3.066 10.702 21.493 35.782 30.175 21.179 12.854 16.734 665 75.675 82.188 78.362 5.778 5.424 16.266 47.660 20.577 11.038 61.143 84.381 37.400 16.673 10.359 19.144 24.802 177.467 91.371 15.163 22.293 Prozent 0,08 0,02 0,06 0,12 0,19 0,16 0,11 0,07 0,09 0,00 0,41 0,44 0,42 0,03 0,03 0,09 0,26 0,11 0,06 0,33 0,46 0,20 0,09 0,06 0,10 0,13 0,96 0,49 0,08 0,12 34.153 12.270 103.512 71 277.043 1.004.166 17.899 9.328 31.733 14.736 123.403 333 334.249 7.754 19.800 0,18 0,07 0,56 0,00 1,50 5,43 0,10 0,05 0,17 0,08 0,67 0,00 1,81 0,04 0,11 124 Werte 694 701 702 703 704 705 706 711 712 713 714 715 716 721 722 723 724 725 726 731 732 733 734 741 742 743 744 751 752 753 761 762 763 771 772 773 774 781 782 783 784 791 792 793 Nr. 01/2006 Wertelabels Lebens-, Sachversicherungsfachleute Speditionskaufleute Fremdenverkehrsfachleute Werbefachleute Makler, Grundstücksverwalter Vermieter, Vermittler, Versteigerer Geldeinnehmer, -auszahler, Kartenverkäufer, kontrolleure Schienenfahrzeugführer Eisenbahnbetriebsregler, -schaffner Sonstige Fahrbetriebsregler, Schaffner Kraftfahrzeugführer Kutscher Straßenwarte Nautiker Technische Schiffsoffiziere, Schiffsmaschinisten Decksleute in der Seeschifffahrt Binnenschiffer Sonstige Wasserverkehrsberufe Luftverkehrsberufe Posthalter Postverteiler Funker Telefonisten Lagerverwalter, Magaziner Transportgeräteführer Stauer, Möbelpacker Lager-, Transportarbeiter Unternehmer, Geschäftsführer, Geschäftsbereichsleiter Unternehmensberater, Organisatoren Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Abgeordnete, Minister, Wahlbeamte Leitende und administrativ entscheidende Verwaltungsfachleute Verbandsleiter, Funktionäre Kalkulatoren, Berechner Buchhalter Kassierer Datenverarbeitungsfachleute Bürofachkräfte Stenographen, Stenotypisten, Maschinenschreiber Datentypisten Bürohilfskräfte Werkschutzleute, Detektive Wächter, Aufseher Pförtner, Hauswarte Anzahl 100.518 54.862 39.056 29.373 4.459 16.755 13.152 Prozent 0,54 0,30 0,21 0,16 0,02 0,09 0,07 17.892 33.665 21.616 544.127 1.621 12.683 6.225 6.584 10.750 8.473 1.721 8.657 4.475 128.776 2.028 37.538 240.702 45.790 17.269 357.938 239.257 0,10 0,18 0,12 2,94 0,01 0,07 0,03 0,04 0,06 0,05 0,01 0,05 0,02 0,70 0,01 0,20 1,30 0,25 0,09 1,93 1,29 28.196 71.540 2.701 45.630 0,15 0,39 0,01 0,25 13.037 36.017 142.672 75.654 147.733 2.022.836 295.152 37.818 122.063 11.943 92.266 110.377 0,07 0,19 0,77 0,41 0,80 10,93 1,60 0,20 0,66 0,06 0,50 0,60 Nr. 01/2006 Werte 794 801 802 803 804 805 811 812 813 814 821 822 823 831 832 833 834 835 836 837 838 841 842 843 844 851 852 853 854 855 856 857 861 862 863 864 871 872 873 874 875 876 877 881 Wertelabels Haus-, Gewerbediener Soldaten, Grenzschutz-, Polizeibedienstete Berufsfeuerwehrleute Sicherheitskontrolleure Schornsteinfeger Gesundheitssichernde Berufe Rechtsfinder Rechtspfleger Rechtsvertreter, -berater Rechtsvollstrecker Publizisten Dolmetscher, Übersetzer Bibliothekare, Archivare, Museumsfachleute Musiker Darstellende Künstler Bildende Künstler, Graphiker Dekorationen-, Schildermaler Künstlerische und zugeordnete Berufe der Bühnen-, Bild- und Tontechnik Raum-, Schauwerbegestalter Photographen Artisten, Berufssportler, künstlerische Hilfsberufe Ärzte Zahnärzte Tierärzte Apotheker Heilpraktiker Masseure, Krankengymnasten und verwandte Berufe Krankenschwestern, -pfleger, Hebammen Helfer in der Krankenpflege Diätassistenten, Pharmazeutisch-technische Assistenten Sprechstundenhelfer Medizinallaboranten Sozialarbeiter, Sozialpfleger Heimleiter, Sozialpädagogen Arbeits-, Berufsberater Kindergärtnerinnen, Kinderpflegerinnen Hochschullehrer, Dozenten an höheren Fachschulen und Akademien Gymnasiallehrer Real-, Volks-, Sonderschullehrer Fachschul-, Berufsschul-, Werklehrer Lehrer für musische Fächer, a.n.g. Sportlehrer Sonstige Lehrer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, a.n.g., Statisti- 125 Anzahl 17.986 5.041 8.734 3.013 6.455 8.256 831 331 11.954 2.110 33.533 4.635 24.513 16.527 32.024 16.155 4.399 22.295 Prozent 0,10 0,03 0,05 0,02 0,03 0,04 0,00 0,00 0,06 0,01 0,18 0,03 0,13 0,09 0,17 0,09 0,02 0,12 16.463 13.897 7.351 68.835 4.836 3.313 21.511 1.612 54.015 332.785 128.375 22.443 0,09 0,08 0,04 0,37 0,03 0,02 0,12 0,01 0,29 1,80 0,69 0,12 268.229 45.225 144.115 89.367 5.240 176.647 39.842 1,45 0,24 0,78 0,48 0,03 0,95 0,22 20.200 58.548 31.021 13.512 18.963 23.081 31.261 0,11 0,32 0,17 0,07 0,10 0,12 0,17 126 Werte Wertelabels ker 882 Geisteswissenschaftler, a.n.g. 883 Naturwissenschaftler, a.n.g. 888 891 Seelsorger 892 Angehörige geistlicher Orden und Mutterhäuser ohne Angabe einer Berufstätigkeit 893 Seelsorge-, Kulthelfer 901 Friseure 902 Sonstige Körperpfleger 911 Gastwirte, Hoteliers, Gaststättenkaufleute 912 Kellner, Stewards 913 Übrige Gästebetreuer 921 Hauswirtschaftsverwalter 922 (Fortsetzung nächste Seite) 923 Verbraucherberater 924 Hauswirtschaftliche Betreuer 931 Wäscher, Plätter 932 Textilreiniger, Färber und Chemischreiniger 933 Raum-, Hausratreiniger 934 Glas-, Gebäudereiniger 935 Straßenreiniger, Abfallbeseitiger 936 Fahrzeugreiniger, -pfleger 937 Maschinen-, Behälterreiniger und verwandte Berufe 971 Mithelfende Familienangehörige außerhalb der Landwirtschaft, a.n.g. 981 Auszubildende mit noch nicht feststehendem Ausbildungsberuf 982 Praktikanten, Volontäre mit noch nicht feststehendem Beruf 983 Arbeitskräfte (arbeitsuchend) mit noch nicht bestimmtem Beruf 991 Arbeitskräfte ohne nähere Tätigkeitsangabe 995 Vorruhestand u.ä. 996 Altersteilzeit 997 Ausgleichsgeldbezieher 999 Ohne Angabe Gesamtzahl BeH-Spells Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 16.209 17.669 3 11.038 616 0,09 0,10 0,00 0,06 0,00 12.229 131.612 7.344 47.585 163.020 93.351 35.392 2.922 126.586 792 48.098 5.141 539.080 39.638 37.878 26.383 26.990 203 0,07 0,71 0,04 0,26 0,88 0,50 0,19 0,02 0,68 0,00 0,26 0,03 2,91 0,21 0,20 0,14 0,15 0,00 40.805 0,22 20.191 0,11 1.380 0,01 58.405 114 1.807 48 32.492 18.501.706 0,32 0,00 0,01 0,00 0,18 100,00 Nr. 01/2006 Anhang 7: 127 Kurzinformation zu den Betriebsdateien des IAB Die IAB-Betriebsdateien umfassen jeweils ein Kalenderjahr. Zu ihrer Erstellung werden alle Meldungen aus der Beschäftigtenstatistik der BA herangezogen, deren Meldezeitraum den 30. Juni des betreffenden Jahres beinhaltet. Diese Meldungen werden dann mittels der Betriebsnummer auf Betriebsebene aggregiert. Auf Basis des resultierenden Datensatzes werden anschließend die Merkmale • „Betriebsgröße“ (Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten), • „Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Betriebes mit einem Fachhochschul- oder Universitätsabschluss, • „Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Betriebes mit abgeschlossener Berufsausbildung“, • „Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Betriebes ohne abgeschlossene Berufsausbildung“, • „Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit unbekanntem Abschluss“, • „durchschnittliches Tagesentgelt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Betrieb“, • „Jahr des ersten Auftretens eines Betriebes in den Betriebsdateien des IAB“ und • „Jahr des letzten Auftretens eines Betriebes in den Betriebsdateien des IAB“. gebildet. Die Zuspielung dieser Betriebsinformationen zu den personenbezogenen Spells der IABS 1975-2001 erfolgt wiederum über die Betriebsnummer. Ungenauigkeiten ergeben sich hierbei daraus, dass die eingefügten Betriebsinformationen jeweils nur auf den Stichtag des 30.6. eines Jahres bezogen sind, während das dazugehörige Beschäftigungsverhältnis möglicherweise bereits vor diesem Datum geendet oder erst danach begonnen hat. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die vom Arbeitsamt vergebene Betriebsnummer die örtliche Einheit „Arbeitsstätte“ nicht immer genau abbildet, u.a. mit der Konsequenz, dass nicht jedem Betriebsnummernwechsel zwischen zwei Beschäftigungsmeldungen auch tatsächlich ein Stellenwechsel des betreffenden Versicherten zugrunde liegt. Siehe zur Vergabe der Betriebsnummern durch die Arbeitsämter sowie zu Erstellung, Aufbau und Spezifika der Betriebsdateien auch Bender et al. 1996: 15 f., 27-30 und 66 f. 128 Anhang 8: Nr. 01/2006 Geburtsjahr Geburtsjahr : 19.. 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 Häufigkeit Prozent 86 130 170 200 272 374 477 562 715 974 1.735 1.994 3.393 3.976 4.068 4.125 3.490 3.329 3.613 5.730 7.811 8.293 8.198 7.974 8.103 9.085 9.379 10.033 11.051 11.186 11.483 11.414 11.327 11.585 14.804 15.837 16.918 19.308 20.608 22.165 22.869 0,01 0,01 0,01 0,02 0,02 0,03 0,04 0,04 0,06 0,08 0,13 0,15 0,26 0,31 0,31 0,32 0,27 0,26 0,28 0,44 0,60 0,64 0,63 0,62 0,63 0,70 0,72 0,78 0,85 0,86 0,89 0,88 0,88 0,90 1,14 1,22 1,31 1,49 1,59 1,71 1,77 Nr. 01/2006 Geburtsjahr : 19.. 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 129 Häufigkeit Prozent 21.970 18.441 19.473 18.946 14.955 16.692 18.593 19.967 21.867 22.434 22.447 23.509 23.683 24.110 24.717 25.417 26.150 26.816 28.474 28.991 29.289 29.924 30.590 30.537 30.297 30.006 28.696 28.086 26.641 24.271 23.275 20.867 18.517 18.369 17.744 17.819 17.371 17.110 16.996 17.322 16.244 15.060 13.038 10.113 1,70 1,43 1,51 1,46 1,16 1,29 1,44 1,54 1,69 1,73 1,73 1,82 1,83 1,86 1,91 1,96 2,02 2,07 2,20 2,24 2,26 2,31 2,36 2,36 2,34 2,32 2,22 2,17 2,06 1,88 1,80 1,61 1,43 1,42 1,37 1,38 1,34 1,32 1,31 1,34 1,26 1,16 1,01 0,78 130 Geburtsjahr : 19.. 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Gesamtzahl Personen Nr. 01/2006 Häufigkeit Prozent 5.764 2.135 772 215 26 8 10 6 9 24 18 22 28 43 61 1.293.819 0,45 0,17 0,06 0,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 100,00 Nr. 01/2006 Anhang 9: 131 Leistungsart Werte Wertelabels 1000 Arbeitslosengeld für ehemalige Entwicklungshelfer gem. § 13 Entwicklungshelfer-Gesetz 1001 Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld für Heimkehrer 1002 Arbeitslosengeld gem. § 117 SGB III 1003 Arbeitslosenbeihilfe für ehemalige Soldaten auf Zeit gem. § 86a SVG 1004 AnschlussArbeitslosenhilfe gem.§ 191 Abs.1 Nr. 1 SGB III 1005 Bund-Arbeitslosenhilfe (auch ALHI im Anschluss an HKALG) 1006 HeimkehrerArbeitslosengeld (Heimkehrer nach dem 2. Weltkrieg) 1007 Arbeitslosengeld für ehemalige Entwicklungshelfer (RdErl 73/87) 1008 AnschlussArbeitslosenhilfe für ehemalige Entwicklungshelfer gem. § 13 Entwicklungshelfer-Gesetz 1009 Arbeitslosenbeihilfe (RdErl. 400/69) 1010 Eingliederungsgeld bei Arbeitslosigkeit gem. § 62a AFG (Fassung bis 31.12.1992) für Aussiedler und Übersiedler 1012 Altersübergangsgeld gem. § 249e Arbeitsförderungsgesetz bis zum 832. Tag 1013 Überbrückungszahlungen nach RdErl. 249/62 (Rentenvorschuss) 1014 AnschlussArbeitslosenhilfe für ehemalige Soldaten auf Zeit gem. § 86a SVG 1015 Unterhaltsgeld gem. § 44 (2) Nr. 1 AFG n.F. gültig von 01.01.1987 gültig bis Anzahl Prozent 82 0,00 65.049 2,56 1.467.134 57,76 1.553 0,06 683.688 26,92 60.644 2,39 82 0,00 26 0,00 4 0,00 42 0,00 15.503 0,61 6.370 0,25 92 0,00 948 0,04 6.242 0,25 01.01.1975 31.12.1977 01.01.1978 01.01.1987 01.01.1975 01.01.1975 01.01.1976 31.12.1987 01.01.1988 31.12.1996 01.01.1987 01.01.1976 31.12.1988 01.01.1990 31.12.1997 01.01.1991 01.01.1976 31.12.1978 01.01.1987 01.01.1982 31.12.1986 132 Werte Wertelabels 1016 Eingliederungsgeld bei beruflicher Bildung (EggU) (Aussiedler und Übersiedler) - Fortbildung § 62b (1) (Fassung bis 31.12.1992) i.V.m. §§ 47, 43 AFG 1018 Eingliederungsgeld bei beruflicher Bildung (EggU) - Aussiedler und Übersiedler (§§ 62b und 62c Fassung bis 31.12.1992) 1019 Unterhaltsgeld gem. § 62b (1) Buchst. b) AFG (Fassung bis 31.12.1989) Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge 1022 Unterhaltsgeld gem. §§41a, 44 (2) u. 46 (1) AFG 1023 Unterhaltsgeld - Teilzeitunterricht – Fortbildung gem. § 44 (2) Satz 4 u. 5, § 44 (2b) i.V.m., § 44 (2) Satz 1 u. §§ 41, 43, 242q Abs. 2 AFG (wenn der Teilnehmer vor dem 1.1.1994 in die Maßnahme eingetreten ist und Leistungen beantragt hat) 1026 Unterhaltsgeld gem. § 44 (2) Nr. 1 AFG n.F. 1027 Unterhaltsgeld - Teilzeitunterricht – Umschulung gem. § 44 (2) Satz 4 u. 5, § 44 (2b) i.V.m., § 44 (2) Satz 1 u. §§ 47, 242q Abs. 2 AFG (wenn der Teilnehmer vor dem 1.1.1994 in die Maßnahme eingetreten ist und Leistungen beantragt hat) 1029 Teilunterhaltsgeld gem. § 154 SGB III 1030 Unterhaltsgeld nach Abschn. II Nr. 2 Buchst. b) der Vereinbarung (in Höhe des ALG) Nr. 01/2006 gültig von gültig bis 01.01.1990 31.12.1995 Anzahl Prozent 2.154 0,08 16 0,00 686 0,03 335 0,01 162 0,01 2.245 0,09 7 0,00 2.615 0,1 58 0,00 01.01.1998 01.01.1980 31.12.1996 01.01.1980 31.12.1981 01.01.1986 31.12.1995 01.01.1981 31.12.1983 01.01.1986 31.12.1995 01.01.1998 01.01.1976 31.12.1977 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 1032 Unterhaltsgeld – Fortbildung – in Höhe des ALG gem. § 46 (2) u. §§ 41, 43; § 111 (1) Nr. 1 u. 2 AFG 1035 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2) u. 46 (1) AFG 1036 Eingliederungshilfe für Spätaussiedler bei Arbeitslosigkeit, DeutschSprachlehrgang, Maßnahme der beruflichen Weiterbildung gem. § 62a Abs. 1und 2 Arbeitsförderungsgesetz 1037 Unterhaltsgeld gem. § 62 (1) Buchst. a) AFG (Fassung bis 31.12.1989) Aussiedler und Empfänger einer einmaligen Überbrückungshilfe 1039 Unterhaltsgeld in Höhe der Arbeitslosenhilfe gem. § 434b SGB III i.V.m. §§ 153 Satz 2, 158 Abs.3 SGB III 1040 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2) u. 46 (2) AFG 1041 Eingliederungsgeld bei beruflicher Bildung (EggU) (Aussiedler und Übersiedler) - Umschulung § 62b (1) (Fassung bis 31.12.1992) i.V.m. §§ 47 AFG 1042 Unterhaltsgeld (UHG) für Schwerbehinderte gem. § 56 Abs. 3 und Abs. 1a i.V.m. §§ 44, 46 Abs. 2 AFG i.d. ab 01.01.1997 geltenden Fassung 1044 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2) Nr. 2 u. 47 AFG n.F. 1045 Eingliederungshilfe bei DeutschSprachlehrgängen für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge gem. §62a Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz 133 gültig von gültig bis 01.01.1986 31.12.1995 Anzahl Prozent 179 0,01 4.789 0,19 9.162 0,36 9.969 0,39 423 0,02 701 0,03 254 0,01 9 0,00 954 0,04 595 0,02 01.01.1976 31.12.1984 01.01.1993 01.01.1975 31.12.1995 01.01.1998 01.01.1976 31.12.1984 01.01.1990 31.12.1996 01.01.1997 31.12.1997 01.01.1981 31.12.1983 01.01.1993 134 Werte Wertelabels 1046 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2) Nr. 1 u. 41a AFG n.F. 1047 UG M (Erläuterung nicht mehr möglich) 1048 Eingliederungsgeld bei beruflicher Bildung (EggU) - Verbesserung der Vermittlungsaussichten - § 62b (1) (Fassung bis 31.12.1992) i.V.m. § 41a AFG 1049 Unterhaltsgeld für Behinderte gem. § 99 i.V.m. §§ 153ff SGB III 1050 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2), 46 (2) u. 47 AFG 1051 Eingliederungsgeld bei DeutschSprachlehrgängen (EggS) – Aus- und Übersiedler gem. § 62c (1) AFG (Fassung bis 31.12.1992) 1052 Unterhaltsgeld (UHG) nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz i.V.m. §§ 153 Satz 1, 154 SGB III 1053 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2a) u. 46 (1) AFG 1054 Eingliederungsgeld bei DeutschSprachlehrgängen (EggS) – Teilzeit – Aus- und Übersiedler gem. § 62c (3) AFG (Fassung bis 31.12.1992) 1055 Unterhaltsgeld nach § 6 Abs. 1 Berufliches Rehabilitierungsgesetz i.V.m. § 153 Satz 1 SGB III 1056 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2a), 46 (1) u. 47 AFG 1057 DeutschSprachlehrgängen (EggS) – Empfänger einer einmaligen Überbrückungshilfe, Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge Nr. 01/2006 gültig von gültig bis 01.01.1982 31.12.1983 Anzahl Prozent 199 0,01 1.023 0,04 310 0,01 1.687 0,07 1.068 0,04 01.01.1984 31.12.1986 01.01.1990 31.12.1994 01.01.1995 01.01.1976 31.12.1985 01.01.1990 31.12.1997 01.01.1998 6.111 0,24 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 01.01.1976 31.12.1985 01.01.1990 31.12.1997 4.719 0,19 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 01.01.1998 3 0,00 37 0,00 225 0,01 01.01.1976 31.12.1984 01.01.1990 31.12.1995 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 1058 Eingliederungshilfe bei DeutschSprachlehrgängen für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge gem. §§ 420, 421 SGB III 1059 Unterhaltsgeld nach Abschn. II Nr. 2 Buchst. a) der Vereinbarung (in Höhe des UHG) 1061 Unterhaltsgeld gem. § 44 (2) Nr. 1 u. 2 AFG 1062 Unterhaltsgeld (UHG) nach dem AFG in der Fassung bis 31.12.1993 – Fortbildung gem. § 44 (2) Satz 1 und §§ 41, 43, 242q Abs. 2 AFG (wenn der Teilnehmer vor dem 1.1.1994 in die Maßnahme eingetreten ist und Leistungen beantragt hat) 1063 Unterhaltsgeld (UHG) – Fortbildung und Umschulung – gem. § 44 (2) Satz 1 und §§ 41, 43, 47, 242q Abs. 2 AFG 1065 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2) Nr. 2 u. 41a AFG 1066 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2) Nr. 1 u. 2 u. 47 AFG 1067 Unterhaltsgeld (UHG) Umschulung gem. § 44 (2) Satz 1 und §§ 47, 242q Abs. 2 AFG (wenn der Teilnehmer vor dem 1.1.1994 in die Maßnahme eingetreten ist und Leistungen beantragt hat) 1068 Unterhaltsgeld (UHG) Darlehn – Fortbildung gem. § 44 (2a) u. §§ 41, 43, 242q Abs. 3 AFG 1069 Unterhaltsgeld (UHG) Darlehn – Umschulung gem. § 44 (2a) u. §§ 47, 242q Abs. 3 AFG 135 gültig von 01.01.1998 gültig bis Anzahl Prozent 207 0,01 78 0,00 4.086 0,16 31.853 1,25 13 0,00 759 0,03 1.866 0,07 15.117 0,60 10.148 0,40 77 0,00 01.01.1976 31.12.1977 01.01.1986 31.12.1986 01.01.1987 31.12.1995 01.01.1996 31.12.1997 01.01.1981 31.12.1983 01.01.1985 31.12.1986 01.01.1987 31.12.1995 01.01.1982 31.12.1997 01.01.1982 31.12.1997 136 Werte Wertelabels 1072 Unterhaltsgeld (UHG) Verbesserung der Vermittlungsaussichten in Höhe des ALG gem. § 46 (2) u. § 41a AFG (Fassung bis 31.12.1992); § 111 (1) Nr. 1 u. 2 AFG 1074 Unterhaltsgeld nach der „EntwicklungshelferFörderungsverordnung“ (RdErl. 64/77) i.V.m. § 44 (2) Nr. 2 AFG 1075 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2) Nr. 1 u. 2 u. 41a AFG 1076 Unterhaltsgeld (UHG) Verbesserung der Vermittlungsaussichten gem. § 44 (2) Satz 1 und § 41a AFG (Fassung bis 31.12.1992) 1077 Teil-Unterhaltsgeld für Behinderte gem. § 99 i.V.m. §§ 154ff SGB III 1078 Unterhaltsgeld Teilzeitunterricht FuF gem. § 44 Abs. 2 Sätze 2 und 3, § 44 Abs. 2b i. V. m. § 44 Abs. 2 Satz 1 und §§ 41, 43, 47 AFG 1080 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2), 46 (1) und 47 AFG 1083 Unterhaltsgeld gem. §§ 44 (2) Nr. 1 u. 47 AFG n.F. 1084 Unterhaltsgeld (UHG) Verbesserung der Vermittlungsaussichten in Höhe der ALHI gem. § 46 (2) u. § 41a AFG (Fassung bis 31.12.1992); § 136 (1) Nr. 1 u. 2 AFG 1086 Unterhaltsgeld nach der Verordnung über die Förderung der Teilnahme an Deutsch-Lehrgängen (Neufassung) Nr. 01/2006 gültig von gültig bis 01.01.1987 31.12.1994 01.01.1982 31.12.1985 Anzahl Prozent 22 0,00 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 01.01.1986 31.12.1986 697 0,03 3.872 0,15 01.01.1987 31.12.1994 01.01.1998 01.01.1982 31.12.1996 22 0,00 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 01.01.1976 31.12.1985 3.932 0,15 2.525 0,10 312 0,01 684 0,03 01.01.1982 31.12.1986 01.01.1987 31.12.1994 01.01.1981 31.12.1983 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 1087 Unterhaltsgeld (UHG) Fortbildung – in Höhe der ALHI gem. § 46 (2) u. §§ 41, 43; § 136 (1) Nr. 1 u. 2 AFG (wenn der Teilnehmer vor dem 1.1.1994 in die Maßnahme eingetreten ist und Leistungen beantragt hat oder Leistungen vor dem 1.1.1994 bewilligt worden sind) 1089 Unterhaltsgeld (UHG) – Umschulung – in Höhe des ALG gem. § 46 (2) u. § 47 AFG; § 111 (1) Nr. 1 u. 2 AFG 1091 Unterhaltsgeld (UHG) – Umschulung – in Höhe der ALHI gem. § 46 (2) u. § 47 AFG; § 136 (1) Nr. 1 u. 2 AFG (wenn der Teilnehmer vor dem 1.1.1994 in die Maßnahme eingetreten ist und Leistungen beantragt hat oder Leistungen vor dem 1.1.1994 bewilligt worden sind) 1096 Rentenversicherung für Bezieher von Anschlussunterhaltsgeld in Höhe der ALHI gem. §§ 156, 157 Abs. 2, 158 Abs. 4 SGB III 1097 Altersübergangsgeld für ehemalige Bezieher von Vorruhestandsgeld gem. § 249f Arbeitsförderungsgesetz bis zum 832. Tag 1099 Altersübergangsgeld für ehemalige Selbständige gem. § 249c Abs. 8a Arbeitsförderungsgesetz 1104 Altersübergangsgeld gem. § 249e Arbeitsförderungsgesetz ab dem 833. Tag 1105 für Bezieher von AnschlussArbeitslosenhilfe für ehemalige Soldaten auf Zeit gem. § 86a SVG 1106 Arbeitslosengeld (ALG) 137 gültig von gültig bis 01.01.1985 31.12.1997 Anzahl Prozent 2.215 0,09 102 0,00 779 0,03 01.01.1986 31.12.1995 01.01.1986 31.12.1995 01.01.1998 01.01.1991 31.12.1996 1.495 0,06 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 01.01.1991 31.12.1998 11 0,00 4.752 0,19 5 38 0,00 0,00 01.01.1993 31.12.1997 01.01.1998 01.01.1991 31.12.1997 138 Werte Wertelabels 1107 Unterhaltsgeld (UHG) Fortbildung gem. § 44 (2) Satz 1 und §§ 41, 43, 242q Abs. 2 AFG (wenn der Teilnehmer nach dem 31.12.1993 in die Maßnahme eingetreten ist oder Leistungen nach dem 31.12.1993 beantragt hat) 1108 Unterhaltsgeld FuU gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 und §§ 41, 43, 47 Arbeitsförderungsgesetz 1109 Unterhaltsgeld (UHG) Teilzeitunterricht - Fortbildung gem. § 44 (2) Satz 2 u. 3, § 44 (2b) i.V.m., § 44 (2) Satz 1. u. §§ 41, 43, 242q Abs. 2 AFG (wenn der Teilnehmer nach dem 31.12.1993 in die Maßnahme eingetreten ist oder Leistungen nach dem 31.12.1993 beantragt hat) 1110 Unterhaltsgeld (UHG) Teilzeitunterricht – Fortbildung und Umschulung gem. § 44 (2) Satz 2 und 3, § 44 (2b) i.V.m. § 44 (2) Satz 1 und §§ 41, 43, 47 AFG 1111 Unterhaltsgeld (UHG) Umschulung gem. § 44 (2) Satz 1 und §§ 47, 242q Abs. 2 AFG (wenn der Teilnehmer nach dem 31.12.1993 in die Maßnahme eingetreten ist oder Leistungen nach dem 31.12.1993 beantragt hat) 1112 Teilarbeitslosengeld gem. § 150 SGB III Nr. 01/2006 gültig von gültig bis 01.01.1994 31.12.1997 Anzahl Prozent 37.340 1,47 634 0,02 1.092 0,04 38 0,00 01.01.1998 01.01.1994 31.12.1997 01.01.1998 01.01.1994 31.12.1995 01.01.1998 1.657 0,07 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 1113 Unterhaltsgeld (UHG) Teilzeitunterricht – Umschulung gem. § 44 (2) Satz 2 u. 3, § 44 (2b) i.V.m., § 44 (2) Satz 1 u. §§ 47, 242q Abs. 2 AFG (wenn der Teilnehmer nach dem 31.12.1993 in die Maßnahme eingetreten ist oder Leistungen nach dem 31.12.1993 beantragt hat) 1114 Anschlussunterhaltsgeld gem. §§ 156, 157 Abs. 2, 158 Abs. 4 SGB III 1115 Unterhaltsgeld für Behinderte gem. § 156 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz 1116 Unterhaltsgeld (UHG) Zuschuss i.V.m. § 44 (2) Satz 1 u. §§ 41, 43, AFG (wenn der Teilnehmer nach dem 31.12.1993 in die Maßnahme eingetreten ist oder Leistungen nach dem 31.12.1993 beantragt hat) 1117 Unterhaltsgeld (UHG) Fortbildung – in Höhe der ALHI gem. § 46 (2) u. §§ 41, 43; §§ 136 (1) Nr. 1 u. 2, 242q Abs. 3 AFG (wenn der Teilnehmer nach dem 31.12.1993 in die Maßnahme eingetreten ist und Leistungen vor dem 01.01.1994 nicht bewilligt worden sind) 1118 Unterhaltsgeld FuU in Höhe der ALHI gem. § 46 Abs. 2 Satz 1 und §§ 41, 43, 47, 136 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Arbeitsförderungsgesetz 139 gültig von gültig bis 01.01.1994 31.12.1995 Anzahl Prozent 7 0,00 12.538 0,49 1.697 0,07 3 0,00 492 0,02 6 0,00 01.01.1998 01.01.1994 01.01.1994 31.12.1999 01.01.1994 31.12.1997 01.01.1998 140 Werte Wertelabels 1119 Unterhaltsgeld (UHG) Umschulung – in Höhe der ALHI gem. § 46 (2) u. § 47 AFG; §§ 136 (1) Nr. 1 u. 2, 242q Abs. 3 AFG (wenn der Teilnehmer nach dem 31.12.1993 in die Maßnahme eingetreten ist und Leistungen vor dem 01.01.1994 nicht bewilligt worden sind) 1121 AltersübergangsgeldAusgleichsbetrag (keine LE i.S.d Statistik) 1122 AltersübergangsgeldAusgleichsbetrag (keine LE i.S.d Statistik) 1123 Unterhaltsgeld nach dem EntwicklungshelferGesetz i.V.m. §§ 153 Satz 1, 154 SGB III 1125 Unterhaltsgeld gem. § 153 Satz 1 SGB III 9999 Fehlkodierung Gesamtzahl LeH-Spells Nr. 01/2006 gültig von gültig bis 01.01.1994 31.12.1995 Anzahl Prozent 20 0,00 412 0,02 2.047 0,08 4 0,00 36.495 1.563 2.539.890 1,44 0,06 100,00 01.01.1995 01.01.1995 01.01.1995 31.12.1997 01.01.1998 01.01.1900 Nr. 01/2006 Anhang 10: Staatsangehörigkeit (Spell) Werte Wertelabels 0 Deutschland 7 unbekannt 121 Albanien 122 Bosnien und Herzegowina 123 Andorra 124 Belgien 125 Bulgarien 126 Dänemark 127 Estland 128 Finnland 129 Frankreich 130 Kroatien 131 Slowenien 134 Griechenland 135 Irland 136 Island 137 Italien 138 Jugoslawien 139 Lettland 141 Liechtenstein 142 Litauen 143 Luxemburg 144 Makedonien 145 Malta 146 Moldau 147 Monaco 148 Niederlande 149 Norwegen 151 Österreich 152 Polen 153 Portugal 154 Rumänien 155 Slowakei 156 San Marino 157 Schweden 158 Schweiz 159 Sowjetunion 160 Russische Föderation 161 Spanien 162 Tschechoslowakei 163 Türkei 164 Tschechische Republik 165 Ungarn 166 Ukraine 167 Vatikanstadt 168 Großbritannien und Nordirland 169 Weißrussland 181 Zypern 195 abhängige Gebiete 141 Anzahl Prozent 19.097.484 90,76 3.236 0,02 4.185 0,02 11.997 0,06 38 0,00 7.305 0,03 4.161 0,02 3.386 0,02 171 0,00 3.233 0,02 47.974 0,23 16.212 0,08 1.438 0,01 117.682 0,56 2.430 0,01 573 0,00 221.105 1,05 304.841 1,45 406 0,00 5 0,00 459 0,00 1.292 0,01 1.534 0,01 74 0,00 310 0,00 7 0,00 32.052 0,15 12 0,00 73.382 0,35 43.183 0,21 45.171 0,21 13.096 0,06 893 0,00 36 0,00 2.845 0,01 7.958 0,04 2.831 0,01 8.807 0,04 57.150 0,27 11.825 0,06 599.890 2,85 2.903 0,01 11.392 0,05 3.049 0,01 127 0,00 32.284 0,15 641 0,00 46 0,00 8 0,00 142 Werte 199 221 223 224 225 227 229 231 232 233 236 237 238 239 242 243 244 245 246 247 248 249 251 252 253 254 255 256 257 258 259 261 262 263 265 267 268 269 271 272 273 274 276 282 283 284 285 286 287 289 Nr. 01/2006 Wertelabels übriges Europa Algerien Angola Eritrea Äthiopien Botsuana Benin Cote d´Ivoire Nigeria Simbabwe Gabun Gambia Ghana Mauretanien Kap Verde Kenia Komoren Kongo Kongo, Dem. Republik Liberia Libysch-Arabische Dschamahirij Madagaskar Mali Marokko Mauritius Mosambik Niger Malawi Sambia Burkina Faso Guinea-Bissau Guinea Kamerun Südafrika Ruanda Namibia Sao Tomé und Principe Senegal Seychellen Sierra Leone Somalia Äquatorialguinea Sudan Vereinigte Republik Tansania Togo Tschad Tunesien Uganda Ägypten Zentralafrikanische Republik Anzahl Prozent 71 0,00 2.714 0,01 770 0,00 366 0,00 4.802 0,02 11 0,00 270 0,00 384 0,00 4.296 0,02 64 0,00 38 0,00 486 0,00 7.995 0,04 83 0,00 146 0,00 387 0,00 6 0,00 270 0,00 972 0,00 474 0,00 214 0,00 28 0,00 144 0,00 19.450 0,09 84 0,00 580 0,00 73 0,00 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 38 0,00 205 0,00 47 0,00 246 0,00 1.605 0,01 868 0,00 147 0,00 42 0,00 31 0,00 619 0,00 26 0,00 473 0,00 474 0,00 42 0,00 909 0,00 147 0,00 1.844 0,01 58 0,00 8.207 0,04 404 0,00 2.805 0,01 42 0,00 Nr. 01/2006 Werte 291 295 299 320 Wertelabels Burundi St. Helena übriges Afrika Antigua und Barbuda 322 323 324 326 327 328 330 332 333 334 335 336 337 340 345 346 347 348 349 351 353 354 355 357 359 361 364 Barbados Argentinien Bahamas Bolivien Brasilien Guyana Belize Chile Dominica Costa Rica Dominikanische Republik Ecuador El Salvador Grenada Guatemala Haiti Honduras Kanada Kolumbien Kuba Mexiko Nicaragua Jamaika Panama Paraguay Peru Suriname 365 366 367 368 369 371 395 399 421 422 423 424 Uruguay St. Lucia Venezuela Vereinigte Staaten St. Vincent und die Grenadinen Trinidad und Tobago abhängige Gebiete übriges Amerika Jemen Armenien Afghanistan Bahrain 425 426 427 429 430 Aserbaidschan Bhutan Myanmar Brunei Darussalam Georgien 143 Anzahl Prozent 15 0,00 9 0,00 483 0,00 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 11 0,00 716 0,00 34 0,00 243 0,00 2.083 0,01 31 0,00 8 0,00 1.804 0,01 49 0,00 70 0,00 222 0,00 357 0,00 71 0,00 73 0,00 91 0,00 6 0,00 14 0,00 2.331 0,01 677 0,00 962 0,00 442 0,00 84 0,00 208 0,00 37 0,00 88 0,00 1.156 0,01 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 189 0,00 15 0,00 243 0,00 22.741 0,11 6 0,00 125 0,00 28 0,00 402 0,00 30 0,00 260 0,00 6.292 0,03 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 185 0,00 34 0,00 137 0,00 8 0,00 465 0,00 144 Werte 431 432 434 436 437 438 439 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 454 456 457 458 460 461 462 465 467 468 469 470 471 472 474 475 476 477 479 481 482 495 499 523 525 526 530 531 532 Nr. 01/2006 Wertelabels Sri Lanka Vietnam Dem. Volksrepublik Korea Indien Indonesien Irak Islamische Republik Iran Israel Japan Dem. Volksrepublik Jemen Kasachstan Jordanien Kambodscha Katar Kuwait Dem. Volksrepublik Laos Kirgisistan Libanon Malediven Oman Mongolei Nepal Bangladesch Pakistan Philippinen Taiwan Republik Korea Dem. Volksrepublik Korea Vereinigte Arabische Emirate Tadschikistan Turkmenistan Saudi-Arabien Singapur Arabische Republik Syrien Thailand Usbekistan China Zypern Malaysia Hongkong übriges Asien Australien Nördliche Marianen Fidschi Kiribati Nauru Vanuatu 536 Neuseeland Anzahl Prozent 7.580 0,04 14.224 0,07 618 0,00 8.657 0,04 1.992 0,01 3.902 0,02 14.229 0,07 1.870 0,01 2.855 0,01 19 0,00 2.454 0,01 2.846 0,01 277 0,00 7 0,00 46 0,00 440 0,00 179 0,00 6.408 0,03 20 0,00 39 0,00 795 0,00 150 0,00 1.456 0,01 8.230 0,04 7.051 0,03 1.080 0,01 2.496 0,01 229 0,00 14 0,00 95 0,00 42 0,00 103 0,00 112 0,00 2.431 0,01 3.617 0,02 164 0,00 3.772 0,02 55 0,00 543 0,00 299 0,00 1.469 0,01 1.197 0,01 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 6 0,00 355 0,00 9 0,00 zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 141 0,00 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 538 Papua-Neuguinea 540 Tuvalu 541 Tonga 544 Marshallinseln 599 übriges Ozeanien 999 ohne Angabe Gesamtzahl Spells 145 Anzahl Prozent zu geringe Fallzahl, aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen 134 0,00 12 0,00 7 0,00 4 0,00 26.751 0,13 21.041.596 100,00 146 Nr. 01/2006 Anhang 11: Schlüsselzahl Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV Meldungen der Arbeitgeber Personenkreis Beschreibung der Personengruppe 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale 102 Auszubildende Beschäftigte, die kranken-, pflege-, renten- oder arbeitslosenversicherungspflichtig sind sowie Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, sofern sie nicht den nachfolgenden Personengruppen zugeordnet werden können. Auszubildende sind Personen, die auf Grund eines Ausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchlaufen. Berufsausbildung ist die Ausbildung im Rahmen rechtsverbindlicher Ausbildungsrichtlinien für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Darüber hinaus ist Berufsausbildung auch die Ausbildung für einen Beruf, für den es zwar noch keine rechtsverbindlichen Ausbildungsrichtlinien gibt, die vorgesehene Ausbildung jedoch üblich und allgemein anerkannt ist. Sind für die Ausbildung Ausbildungsverträge abgeschlossen und von der zuständigen Stelle oder der Handwerkskammer in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen worden, ist von einer Berufsausbildung auszugehen. Ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag nicht abgeschlossen, kommt es auf die tatsächliche Gestaltung des Ausbildungsverhältnisses und die Umstände des Einzelfalles an. Unbeachtlich für die Annahme einer Berufsausbildung ist, ob die Ausbildung abgeschlossen bzw. ein formeller Abschluss überhaupt vorgesehen ist. Rentenversicherungspflichtige Praktikanten sind mit der Schlüsselzahl Anzahl Prozent 16.535.398 89,37 1.342.024 7,25 Nr. 01/2006 147 Meldungen der Arbeitgeber Schlüsselzahl Personenkreis 103 Beschäftigte in Altersteilzeit 104 Hausgewerbetreibende 105 Praktikanten Beschreibung der Personengruppe 105 zu melden. Beschäftigter in Altersteilzeit ist, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, nach dem 14.02.1996 auf Grund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber seine Arbeitszeit auf die Hälfte der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert hat und mehr als geringfügig beschäftigt im Sinne des § 8 SGB IV ist (Altersteilzeitarbeit) und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitarbeit mindestens 1080 Kalendertage in einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung im Sinne des § 25 SGB III gestanden hat und deren vereinbarte Arbeitszeit der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprach. Außerdem muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 v.H. dieses Arbeitsentgelts, jedoch mindestens auf 70 v.H. des um die bei dem Arbeitnehmer gewöhnlich anfallenden gesetzlichen Abzüge verminderten Vollzeitarbeitsentgelts aufstocken und für den Arbeitnehmer zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags zahlen, der auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 v.H. des Vollzeitarbeitsentgelts und dem Arbeitsentgelt aus der Altersteilzeitarbeit entfällt (§§ 2 und 3 Altersteilzeitgesetz). Hausgewerbetreibender ist, wer in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften arbeitet, auch wenn er Rohoder Hilfsstoffe selbst beschafft oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig ist (§ 12 Abs. 1 SGB IV). Praktikanten sind Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Anzahl Prozent 18.473 0,10 0 0,00 9.771 0,05 148 Nr. 01/2006 Meldungen der Arbeitgeber Schlüsselzahl Personenkreis 106 Werkstudenten 107 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen 108 Bezieher von Vorruhestandsgeld Beschreibung der Personengruppe Nachpraktikums verrichten. Zwischenpraktikanten sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und daher nicht zu melden. Werkstudenten sind Personen, die in der vorlesungsfreien Zeit und/oder der Vorlesungszeit eine Beschäftigung ausüben und darin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, jedoch in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. ¾ Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen, die in nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstätten tätig sind (§ 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 in Verb. mit Satz 1 SGB XI) und ¾ Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind (§ 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI, § 5 Abs. 1 Nr. 8 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 in Verb. Mit Satz 1 SGB XI). Vorruhestandsgeldbezieher unterliegen dann der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht, wenn nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner mit der Vorruhestandsvereinbarung das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben erfolgt, d.h. die Parteien darüber einig sind, dass das bisherige Arbeitsverhältnis beendet und kein neues Arbeitsverhältnis (bei einem anderen Arbeitgeber) aufgenommen wird. Im Übrigen wird für die Versicherungspflicht vorausgesetzt, dass das Vorruhestandsgeld bis zum frühestmöglichen Beginn der Altersrente oder ähnlicher Bezüge öffentlich- Anzahl Prozent 53.558 0,29 0 0,00 0 0,00 Nr. 01/2006 149 Meldungen der Arbeitgeber Schlüsselzahl Personenkreis 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 110 Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV 111 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen Beschreibung der Personengruppe rechtlicher Art oder, wenn keine dieser Leistungen beansprucht werden kann, bis zum Ablauf des Kalendermonats gewährt wird, in dem der ausgeschiedene Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet (§ 5 Abs. 3 SGB V, § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Auch bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist der Personengruppenschlüssel 109 zu verwenden. Sofern durch die Zusammenrechnung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen bzw. von geringfügigen Beschäftigungen mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt, ist grundsätzlich der Personengruppenschlüssel 101 zu verwenden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 325 EUR im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine kurzfristige Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn gleichzeitig die Kriterien einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt sind. ¾ Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (§ 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB III, § 5 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 in Verb. mit Satz 1 SGB XI) und ¾ Personen, die in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Anzahl Prozent 504.613 2,73 0 0,00 0 0,00 150 Nr. 01/2006 Meldungen der Arbeitgeber Schlüsselzahl Personenkreis 112 Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft 113 Nebenerwerbslandwirte 114 Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt Beschreibung der Personengruppe Einrichtungen für behinderte Menschen (§ 35 SGB IX) für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (§ 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) Für Personen, die in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen (§ 35 SGB IX) für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, besteht Kranken- und Pflegeversicherungspflicht nur, wenn die Befähigung im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch einen Rehabilitationsträger im Sinne des § 6 Abs. 1 SGB IX erfolgt. In diesen Fällen ist der Personengruppenschlüssel “204” zu verwenden. Bedient sich der Rehabilitationsträger für die Durchführung der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Einrichtung (Berufsbildungswerk oder ähnliche Einrichtung für behinderte Menschen), erfolgt die Meldung durch den Träger der Einrichtung mit Personengruppenschlüssel “111”. Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft sind Verwandte bis zum dritten Grad und Verschwägerte bis zum zweiten Grad sowie Pflegekinder eines landwirtschaftlichen Unternehmers oder seines Ehegatten. Der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende Ehegatte eines landwirtschaftlichen Unternehmers gilt als mitarbeitender Familienangehöriger (ohne Auszubildende). Nebenerwerbslandwirte sind Personen, die ein landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaften und daneben in einer abhängigen Dauerbeschäftigung (nicht saisonal) außerhalb der Landwirtschaft stehen. Es handelt sich um landwirtschaftliche Unternehmer, die entsprechend ihrem Erscheinungsbild bei der LKK versichert sind und daneben eine befristete Beschäftigung ausüben, deren Dauer voraussichtlich 26 Wo- Anzahl Prozent 1.897 0,01 0 0,00 0 0,00 Nr. 01/2006 151 Meldungen der Arbeitgeber Schlüsselzahl 116 118 119 120 Personenkreis Beschreibung der Personengruppe chen nicht überschreitet. Ausgleichsgeldemp- Es handelt sich um ehemalige landfänger nach dem wirtschaftliche Arbeitnehmer und FELEG rentenversicherungspflichtige mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft. Unständig Beschäf- Unständig Beschäftigte sind Persotigte nen, die berufsmäßig unständigen Beschäftigungen nachgehen, in denen sie versicherungspflichtig sind. Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist. Versicherungsfreie Es handelt sich um Personen, die Altersvollrentner und eine Vollrente wegen Alters aus der Versorgungsbeziegesetzlichen Rentenversicherung her wegen Alters oder eine entsprechende Versorgung von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 und 2 SGB VI). Personen, bei denen Es handelt sich um eine erwerbsmäeine Beschäfti- ßig tätige Person, die ihre Mitwirkungspflichten nach § 206 SGB gung vermutet wird (§ 7 Abs. 4 V oder nach § 196 Abs. 1 SGB VI nicht erfüllt. Eine Beschäftigung wird SGB IV) vermutet, wenn mindestens drei der folgenden fünf Merkmale vorliegen: 1. Die Person beschäftigt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig im Monat 325 EUR übersteigt, 2. sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig, 3. ihr Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten, Anzahl Prozent 0 0,00 3.001 0,02 6.413 0,03 92 0,00 152 Nr. 01/2006 Meldungen der Arbeitgeber Schlüsselzahl Personenkreis Beschreibung der Personengruppe Anzahl Prozent Anzahl Prozent 4. ihre Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen, 5. ihre Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die sie für denselben Auftraggeber zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte. Schlüsselzahl 140 141 142 143 Meldungen für die See-Krankenkasse Personenkreis Beschreibung der Personengruppe Seeleute Auszubildende in der Seefahrt Seeleute in Altersteilzeit Seelotsen Seeleute sind Kapitäne und Besatzungsmitglieder von Seeschiffen sowie sonstige Arbeitnehmer, die an Bord von Seeschiffen während der Reise im Rahmen des Schiffsbetriebs beschäftigt sind, mit Ausnahme der Lotsen (§ 13 Abs. 1 und 2 SGB IV). Vgl. Beschreibung zu Schlüssel 102 und 140. Vgl. Beschreibung zu Schlüssel 103 und 140. Seelotsen sind rentenversicherungspflichtige Selbständige, für die Meldungen nach § 28 a SGB IV zu erstatten sind (§ 191 SGB VI). 1.367 0,01 73 0,00 3 0,00 0 0,00 Nr. 01/2006 153 Meldungen der Krankenkassen, der Künstlersozialkasse und der Rehabilitationsträger (gilt nicht für Arbeitgeber) Personenkreis Beschreibung der Personengruppe Anzahl Prozent Schlüsselzahl 617 0,00 Im privaten Haushalt versicherungs201 Mit Haushaltspflichtig Beschäftigte, die mit dem scheckverfahren Haushaltsscheckverfahren gemeldet gemeldete versiwerden (§ 28 a Abs. 7 SGB IV). cherungspflichtig Beschäftigte 202 Kurzfristig Beschäf- Wie Schlüsselzahl 110; Meldungen 0 0,00 tigte auf Grund von Listenmeldungen der Arbeitgeber (§ 30 Abs. 3 DEÜV). 1.600 0,01 203 VersicherungsKünstler und Publizisten, die nach pflichtige Künstler näherer Bestimmung des Künstlersound Publizisten zialversicherungsgesetzes versicherungspflichtig sind. Die Meldungen werden von der Künstlersozialkasse erstattet. 0 0,00 204 Teilnehmer an Leis- Teilnehmer an Leistungen zur Teiltungen zur Teilhabe habe am Arbeitsleben sowie an am Arbeitsleben Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung, wenn die Maßnahme von einem Rehabilitationsträger im Sinne des § 6 Abs. 1 SGB IX (Versorgungsverwaltung ausgenommen) erbracht wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 in Verb. mit Satz 1 SGB XI); hiervon erfasst sind nur Meldungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. 205 Unständig Beschäf- Zusammengefasste Meldungen für 3.769 0,02 tigte unständig Beschäftigte (§ 30 Abs. 2 DEÜV). 0 0,00 207 Pflegepersonen i.S. Personen, die einen Pflegebedürftivon § 19 SGB XI gen ohne Beihilfeberechtigung im ohne BeihilfebeSinne des § 14 SGB XI nicht errechtigung des werbsmäßig wenigstens 14 Stunden Pflegebedürftigen wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen (nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen), wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegekasse hat (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI). 0 0,00 208 Pflegepersonen i.S. Personen, die einen Pflegebedürftigen mit Beihilfeberechtigung im von § 19 SGB XI mit Beihilfeberech- Sinne des § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden tigung des wöchentlich in seiner häuslichen UmPflegebedürftigen gebung pflegen (nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen), wenn der 154 Nr. 01/2006 Meldungen der Krankenkassen, der Künstlersozialkasse und der Rehabilitationsträger (gilt nicht für Arbeitgeber) Personenkreis Beschreibung der Personengruppe Anzahl Prozent Schlüsselzahl Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegekasse hat (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI). 209 Mit HaushaltsIm privaten Haushalt geringfügig ent32 0,00 scheckverfahren lohnte Beschäftigte, die mit dem gemeldete gering- Haushaltsscheckverfahren gemeldet fügig entlohnte werden (§ 28 a Abs. 7 SGB IV). Beschäftigte 0 0,00 Im privaten Haushalt kurzfristig Be210 Mit Haushaltsschäftigte, die mit dem scheckverfahren gemeldete kurzfris- Haushaltsscheckverfahren gemeldet werden (§ 28 a Abs. 7 SGB IV). tig Beschäftigte Schlüsselzahl 301 Meldungen der Wehr- und Zivildienstverwaltung Personenkreis Beschreibung der Personengruppe Anzahl Grundwehrdienstleistende Personen, die auf Grund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Grundwehrdienst leisten (§ 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). 302 WehrübungsleisPersonen, die auf Grund gesetzlicher tende Pflicht mehr als drei Tage Wehrdienst leisten (§ 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). 303 Zivildienstleistende Personen, die auf Grund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Zivildienst leisten (§ 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Personen, die gemäß § 14c des Zi304 Ableistende eines freiwilligen sozialen vildienstgesetzes als anerkannter bzw. ökologischen Kriegsdienstverweigerer ein freiwilliJahres anstelle des ges soziales bzw. ökologisches Jahr anstelle des Zivildienstes leisten. Zivildienstes 999 missing Anzahl BeH-Spells Prozent 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 19.005 18.501.706 0,10 100,00 Quelle: „Gemeinsames Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“, Anlage 2. Nr. 01/2006 Anhang 12: 155 Rentenversicherungsträger (Konto) Abkürzungen: AR: Arbeiterrentenversicherung AN: Angestelltenversicherung LVA: Landesversicherungsanstalt BfA: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Werte 2 3 4 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 23 24 25 26 28 29 38 39 42 43 44 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 Wertelabels LVA Mecklenburg-Vorpommern_Ar LVA Thüringen_Ar LVA Brandenburg_Ar LVA Sachsen-Anhalt_Ar LVA Sachsen_Ar LVA Hannover_Ar LVA Westfalen_Ar LVA Hessen_Ar LVA Rheinprovinz_Ar LVA Oberbayern_Ar LVA Niederbayern-Oberpfalz_Ar LVA Rheinland-Pfalz_Ar LVA für das Saarland_Ar LVA Ober- und Mittelfranken_Ar LVA Fr. u. Hansest. Hamburg_Ar LVA Unterfranken_Ar LVA Schwaben_Ar LVA Württemberg_Ar LVA Baden_Ar LVA Berlin_Ar LVA Schleswig-Holstein_Ar LVA Oldenburg-Bremen_Ar LVA Braunschweig_Ar Bahnversicherungsanstalt_Ar Seekasse_Ar BfA Mecklenburg-Vorpommern_An BfA Thüringen_An BfA Brandenburg_An BfA Sachsen-Anhalt_An BfA Sachsen_An BfA Hannover_An BfA Westfalen_An BfA Hessen_An BfA Rheinprovinz_An BfA Oberbayern_An BfA Niederbayern-Oberpfalz_An BfA Rheinland-Pfalz_An BfA für das Saarland_An BfA Ober- und Mittelfranken_An BfA Fr. u. Hansest. Hamburg_An Anzahl Prozent 156.704 209.694 199.020 220.721 363.649 970.602 1.358.845 912.326 1.530.352 607.261 533.488 641.728 185.702 594.750 297.229 228.960 327.500 1.010.116 753.410 476.213 436.968 307.323 142.101 140.624 44.535 100.049 133.766 147.158 144.810 245.377 600.802 858.843 657.758 1.157.708 447.537 207.520 399.280 115.602 331.637 289.116 0,74 1,00 0,95 1,05 1,73 4,61 6,46 4,34 7,27 2,89 2,54 3,05 0,88 2,83 1,41 1,09 1,56 4,80 3,58 2,26 2,08 1,46 0,68 0,67 0,21 0,48 0,64 0,70 0,69 1,17 2,86 4,08 3,13 5,50 2,13 0,99 1,90 0,55 1,58 1,37 156 Werte Wertelabels 60 BfA Unterfranken_An 61 BfA Schwaben_An 63 BfA Württemberg_An 64 BfA Baden_An 65 BfA Berlin_An 66 BfA Schleswig-Holstein_An 68 BfA Oldenburg-Bremen_An 69 BfA Braunschweig_An 78 Bahnversicherungsanstalt_An 79 Seekasse_An 80 Bereich Nord 81 Bereich West 82 Bereich Süd 83, 84 Knappschaft 89 Bereich Ost Gesamtzahl Spells Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 139.311 0,66 171.052 0,81 614.540 2,92 465.287 2,21 343.466 1,63 274.105 1,30 191.490 0,91 91.217 0,43 1.481 0,01 10.776 0,05 113.724 0,54 55.300 0,26 21.909 0,10 16 0,00 61.138 0,29 21.041.596 100,00 Nr. 01/2006 157 Anhang 13: Beitragsbemessungs- und Geringfügigkeitsgrenzen im Zeitraum von 1975 bis 2005 Alte Bundesländer 1.1. – 31.12.1975 1.1. – 31.12.1976 1.1. – 31.12.1977 1.1. – 31.12.1978 1.1. – 31.12.1979 1.1. – 31.12.1980 1.1. – 31.12.1981 1.1. – 31.12.1982 1.1. – 31.12.1983 1.1. – 31.12.1984 1.1. – 31.12.1985 1.1. – 31.12.1986 1.1. – 31.12.1987 1.1. – 31.12.1988 1.1. – 31.12.1989 1.1. – 31.12.1990 1.1. – 31.12.1991 1.1. – 31.12.1992 1.1. – 31.12.1993 1.1. – 31.12.1994 1.1. – 31.12.1995 1.1. – 31.12.1996 1.1. – 31.12.1997 1.1. – 31.12.1998 1.1. – 31.12.1999 1.1. – 31.12.2000 1.1. – 31.12.2001 1.1. - 31.12.2002 1.1. - 31.12.2003 1.1. - 31.12.2004 1.1. - 31.12.2005 Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten; Arbeitslosenversicherung DM/ DM/ DM/ Jahr Monat Tag 33.600 2800 92,05 37.200 3100 101,64 40.800 3400 111,78 44.400 3700 121,64 48.000 4000 131,51 50.400 4200 137,70 52.800 4400 144,66 56.400 4700 154,52 60.000 5000 164,38 62.400 5200 170,49 64.800 5400 177,53 67.200 5600 184,11 68.400 5700 187,40 72.000 6000 196,72 73.200 6100 200,55 75.600 6.300 207,12 78.000 6.500 213,70 81.600 6.800 222,95 86.400 7.200 236,71 91.200 7.600 249,86 93.600 7.800 256,44 96.000 8.000 262,30 98.400 8.200 269,59 100.800 8.400 276,16 €/ €/ €/ Jahr Monat Tag 52.152 4.346 142,88 52.765 4.397 144,17 53.379 4.448 146,24 54.000 4.500 147,95 5.100 167,67 61.200 5.150 168,85 61.800 5.200 170,96 62.400 Knappschaftliche Rentenversicherung DM/ DM/ Jahr Monat 3.400 40.800 3.800 45.600 4.200 50.400 4.600 55.200 4.800 57.600 5.100 61.200 5.400 64.800 5.800 69.600 6.100 73.200 6.400 76.800 6.700 80.400 6.900 82.800 7.100 85.200 7.300 87.600 7.500 90.000 93.600 7.800 96.000 8.000 100.800 8.400 106.800 8.900 112.800 9.400 115.200 9.600 117.600 9.800 121.200 10.100 123.600 10.300 €/ €/ Jahr Monat 63.809 5.317 65.036 5.420 65.650 5.471 66.600 5.550 6.250 75.000 6.350 76.200 6.400 76.800 DM/ Tag 111,78 124,59 138,08 151,23 157,81 167,21 177,53 190,68 200,55 209,84 220,27 226,85 233,42 239,34 246,58 256,44 263,01 275,41 292,60 309,04 315,62 321,31 332,05 338,63 €/ Tag 174,82 177,69 179,86 182,47 205,48 208,20 210,41 Geringfügigkeitsgrenze DM/ Jahr 4.200 4.650 4.440 4.680 4.680 4.680 4.680 4.680 4.680 4.680 4.800 4.920 5.160 5.280 5.400 5.640 5.760 6.000 6.360 6.720 6.960 7.080 7.320 7.440 €/ Jahr 3.865 3.865 3.865 3.900 4.800 4.800 4.800 DM/ Monat 350 387,50 370 390 390 390 390 390 390 390 400 410 430 440 450 470 480 500 530 560 580 590 610 620 €/ Monat 322 322 322 325 400 400 400 DM/ Tag 11,51 12,70 12,16 12,82 12,82 12,79 12,82 12,82 12,82 12,79 13,15 13,48 14,14 14,43 14,79 15,45 15,78 16,39 17,42 18,41 19,07 19,34 20,05 20,38 €/ Tag 10,59 10,56 10,59 10,68 13,15 13,11 13,15 158 Nr. 01/2006 Neue Bundesländer 1.7. - 31.12.1990 1.1. - 30.6.1991 1.7. - 31.12.1991 1.1. - 31.12.1992 1.1. - 31.12.1993 1.1. - 31.12.1994 1.1. - 31.12.1995 1.1. - 31.12.1996 1.1. - 31.12.1997 1.1. - 31.12.1998 1.1. - 31.3.1999 1.4. - 31.12.1999 1.1. - 31.12.2000 1.1. - 31.12.2001 1.1. - 31.12.2002 1.1. - 31.12.2003 1.1. - 31.12.2004 1.1. - 31.12.2005 Rentenversicherung der Knappschaftliche Arbeiter und Angestellten; Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung DM/ DM/ DM/ DM/ DM/ DM/ Tag Jahr Monat Tag Jahr Monat 88,77 32.400 2.700 88,77 32.400 2.700 98,63 36.000 3.000 98,63 36.000 3.000 111,78 111,78 40.800 3.400 40.800 3.400 57.600 4.800 157,38 70.800 5.900 193,44 63.600 5.300 174,25 78.000 6.500 213,70 70.800 5.900 193,97 87.600 7.300 240,00 76.800 6.400 210,41 93.600 7.800 256,44 81.600 6.800 222,95 100.800 8.400 275,41 85.200 7.100 233,42 104.400 8.700 286,03 230,14 84.000 7.000 103.200 8.600 282,74 €/ €/ €/ €/ €/ €/ Jahr Monat Tag Jahr Monat Tag 44.176 3.681 121,03 53.992 4.499 147,93 44.176 3.681 121,03 53.992 4.499 147,93 43.562 3.630 119,02 53.379 4.448 145,85 44.789 3.732 122,71 55.220 4.602 151,29 3.750 123,29 55.800 4.650 152,88 45.000 4.250 139,73 63.000 5.250 172,60 51.000 4.350 142,62 64.200 5.350 175,41 52.200 4.400 144,66 5.400 177,53 52.800 64.800 Geringfügigkeitsgrenze DM/ DM/ DM/ Jahr Monat Tag 6,58 2.400 200 7,23 2.640 220 8,22 3.000 250 9,84 3.600 300 4.680 390 12,82 5.280 440 14,47 5.640 470 15,45 6.000 500 16,39 6.120 510 16,77 6.240 520 17,10 €/ €/ €/ Jahr Monat Tag 3.252 271 8,91 3.865 322 10,59 3.865 322 10,56 3.865 322 10,59 3.900 325 10,68 4.800 400 13,15 4.800 400 13,11 4.800 400 13,15 Quellen: 1) Quelle der monatsbezogenen Beitragsbemessungs- und Geringfügigkeitsgrenzen: BMGS; die Grenzen für das Jahr 1990 in den neuen Bundesländern wurden davon abweichend entnommen aus: Meinken/Koch 2004: S. 71. 2) Die übrigen Angaben wurden errechnet (Agnes Dundler, Dagmar Herrlinger, FDZ der BA im IAB): Zur Ermittlung der jahresbezogenen Grenzen wurden die Monatsangaben mit 12 multipliziert; zur Berechnung der täglichen Grenzen wurden die Jahresangaben durch 365 bzw. in Schaltjahren durch 366 dividiert. Nr. 01/2006 159 Anhang 14: Tagesentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BMG) und unterhalb der Geringfügigkeitsgrenzen (GFG) in der IABS 1975-2001 Tagesentgelte West tentgelt 1975 1976 1977 1978 1979 1980 Tagesentgelt = 0 15.982 29.852 28.503 34.088 29988 35277 unterhalb der GFG 2412 3472 4652 5855 5537 4626 oberhalb der BMG 2441 2938 3458 2941 2983 2538 Gesamtzahl der BeH522257 554648 556720 562787 583615 590900 Spells tentgelt Tagesentgelt = 0 unterhalb der GFG oberhalb der BMG Gesamtzahl der BeHSpells tentgelt Tagesentgelt = 0 unterhalb der GFG oberhalb der BMG Gesamtzahl der BeHSpells tentgelt Tagesentgelt = 0 unterhalb der GFG oberhalb der BMG Gesamtzahl der BeHSpells tentgelt Tagesentgelt = 0 unterhalb der GFG oberhalb der BMG Gesamtzahl der BeHSpells 1981 31683 4613 3092 1982 28313 4145 2983 1983 29618 5125 2488 1984 29032 4988 3314 1985 32459 4967 4048 1986 28390 5340 3773 577888 559227 547926 558494 566391 575262 1987 31170 6212 4196 1988 32592 5567 4147 1989 34722 5101 4154 1990 36259 8359 4862 1991 40176 6055 5165 1992 39585 5756 4720 586630 601549 628959 673090 665666 664315 1993 37583 5547 6020 1994 37803 6560 3837 1995 39428 5997 5246 1996 37755 6980 3115 1997 32732 7734 4858 1998 33336 8048 4203 652277 623194 628105 604929 616378 616683 1999 40623 0 6077 2000 48393 0 4660 2001 38096 0 7519 Gesamt 913438 133648 109776 840284 853704 876487 16.888.365 Tagesentgelte Ost tentgelt Tagesentgelt = 0 unterhalb der GFG oberhalb der BMG Gesamtzahl der BeHSpells 1992 5124 938 926 1993 6503 1079 1252 1994 7007 1782 1035 1995 7550 2469 1219 1996 7511 2978 933 1997 6541 3059 1183 171736 163965 159368 161463 151658 146896 tentgelt Tagesentgelt = 0 unterhalb der GFG 1998 6415 3363 1999 7856 0 2000 11024 0 2001 6982 0 Gesamt 72513 15668 160 oberhalb der BMG Gesamtzahl der BeHSpells Nr. 01/2006 1206 1218 1313 1766 12051 145104 171651 170263 171237 1613341 Quelle: Berechnungen von Markus Köhler (IAB) und Silke Hamann (IAB). Nr. 01/2006 Anhang 15: Wirtschaftszweig 73 (nur BeH-Meldungen) Werte Wertelabels 000 Allgemeine Landwirtschaft, landwirtschaftliche Tierhalt. 001 Gewerbliche Tierhaltung, -zucht und -pflege 010 Gartenbau 011 Gewerbliche Gärtnerei 012 Weinbau 020 Forst- und Jagdwirtschaft 030 Hochsee- und Küstenfischerei 031 Binnenfischerei und Fischzucht 040 Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung 050 Steinkohlenbergbau und Kokerei 051 Braun- und Pechkohlenbergbau 060 Erzbergbau 070 Erdöl, Erdgas und bituminöse Gesteine 080 Kali- und Steinsalzbergbau, Salinen 090 Herstellung von chemischen Grundstoffen 091 Herstellung von Kunststoffen, synthetischem Kautschuk 092 Herstellung von Farbstoffen 093 Herstellung von Düngemittel 094 Herstellung von Lacken und Farben Herstellung chemische Grundstoffe für gewerbliche und 095 landwirtschaftliche Verwendung 096 Pharmazeutische Industrie 097 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungsmitteln Herstellung von sonstigen chemischen. Spezialerzeug098 nissen für privaten Verbrauch 099 Kohlenwertstoffindustrie 100 Herstellung von Chemiefasern 110 Verarbeitung von Mineralöl 120 Kunststoffverarbeitung 130 Herstellung von Gummiwaren 131 Herstellung von Bereifungen 132 Vulkanisierung, Reparatur von Gummiwaren 133 Verarbeitung von Asbest 140 Gewinnung, Be- und Verarbeitung von Natursteinen 141 Gewinnung und Aufbereitung von Sand und Kies 142 Herstellung von Zement Gewinnung und Verarbeitung .von sonstigen Steinen 143 und Erden 144 Ziegelei Herstellung von Grobsteinzeug. und grobkeramischen 145 Erzeugnissen 146 Herstellung von Kalksandstein, Beton, Mörtel 150 Herstellung von Porzellan und feinkeramischen Massen 151 Herstellung von Steingut, Ton- und Töpferwaren 152 Herstellung von Keramik, Kacheln, Kachelöfen 160 Herstellung von Flachglas 161 Herstellung von Hohlglas 162 Verarbeitung und Veredelung von Glas 170 Hochofen-, Stahl- und Warmwalzwerke 161 Anzahl 14.733 6.249 56.291 57.920 4.249 27.920 2.532 842 176.548 96.198 15.320 1.111 5.100 17.834 143.989 14.103 7.438 3.100 26.094 Prozent 0,08 0,03 0,30 0,31 0,02 0,15 0,01 0,00 0,95 0,52 0,08 0,01 0,03 0,10 0,78 0,08 0,04 0,02 0,14 29.891 89.820 40.072 0,16 0,49 0,22 18.799 829 16.888 19.162 210.268 36.585 22.911 5.933 3.364 26.993 14.063 8.662 0,10 0,00 0,09 0,10 1,14 0,20 0,12 0,03 0,02 0,15 0,08 0,05 13.685 12.009 0,07 0,06 8.995 71.379 16.033 7.835 23.797 9.945 22.942 20.465 123.318 0,05 0,39 0,09 0,04 0,13 0,05 0,12 0,11 0,67 162 Werte 171 180 181 190 191 200 210 211 220 221 230 231 240 250 260 261 262 263 264 265 266 267 268 270 271 280 281 282 290 291 292 300 301 310 311 320 331 332 340 341 342 343 344 345 346 347 348 Nr. 01/2006 Wertelabels Schmiede-, Press- und Hammerwerke NE-Metallhütten NE-Metallhalbzeugwerke Eisen-, Stahl- und Tempergießerei NE-Metallgießerei Ziehereien und Kaltwalzwerke Stahlverformung Oberflächenveredelung, Härtung Schlosserei, Schweißerei, Schleiferei Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiederei Stahl- und Leichtmetallbau Kesselbau Waggon-, Feld- und Ind. Bahnwagenbau Montage und Reparatur von gesundheitstechnischen Anlagen Herstellung von Metallbearbeitungsmaschinen Herstellung von Hütten- und Walzwerkseinrichtungen Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen Ländliche Reparaturwerkstatt für Landmaschinen Herstellung von Maschinen für Nahrungs-, Genussmittelindustrie Herstellung von Textil- und Nähmaschinen Herstellung von Holzbe- und Verarbeitungsmaschinen Herstellung von Papier- und Druckereimaschinen Herstellung von Wäschereimaschinen Herstellung von Zahnrädern, Getrieben, Wälzlagern Herstellung von sonstigen Maschinenbauerzeugnissen Herstellung von Kraftwagen, Kraftwagenmotoren Herstellung von Kfz-Teilen, -Zubehör Herstellung von Karosserien, Anhänger für Kfz Herstellung von Krafträder, Kraftradmotoren Herstellung von Fahrrädern, Kinderwagen Herstellung und Reparatur von Gespannfahrzeugen Reparatur von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern Lackierung von Straßenfahrzeugen Schiffbau Boots- und Jachtbau Luftfahrzeugbau Herstellung und Reparatur von Büromaschinen Herstellung und Reparatur von DV-Einrichtungen und geräten Allgemeine Elektrotechnik ohne ausgeprägten .Schwerpunkt Herstellung von Batterien und Akkumulatoren Herstellung von Starkstrom-Ausrüstungsgütern Herstellung von Großgeneratoren, Transformatoren Herstellung von isolierten Drähte, Leitung., Kabeln Herstellung von elektrischen Verbrauchergeräten Herstellung von Leuchten und Lampen Herstellung von Rundfunk- und Fernsehempfängern Herstellung von Erzeugnissen der Mess-, Regel-, Anzahl 7.089 18.328 24.348 53.423 23.187 35.943 88.842 26.739 62.033 8.643 108.677 36.121 18.685 Prozent 0,04 0,10 0,13 0,29 0,13 0,19 0,48 0,14 0,34 0,05 0,59 0,20 0,10 140.611 139.720 103.096 35.020 17.321 0,76 0,76 0,56 0,19 0,09 78.437 34.668 13.593 34.285 3.799 52.342 191.288 274.806 134.955 32.884 3.457 5.827 488 231.814 12.005 30.776 2.537 37.956 14.075 0,42 0,19 0,07 0,19 0,02 0,28 1,03 1,49 0,73 0,18 0,02 0,03 0,00 1,25 0,06 0,17 0,01 0,21 0,08 38.167 0,21 89.877 8.633 136.738 53.907 35.499 68.474 27.598 77.093 188.070 0,49 0,05 0,74 0,29 0,19 0,37 0,15 0,42 1,02 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels Nachrichtentechnik. Montage und Reperatur von Erzeugnissen der Elektro349 technik 350 Herstellung von feinmechanischen Erzeugnissen 351 Herstellung von optischen Erzeugnissen 360 Herstellung von Uhren und deren Teilen 361 Reparatur von Uhren 370 Herstellung von Werkzeugen 371 Herstellung von Schlössern und Beschlägen 372 Herstellung von Schneidwaren, Besteck., Waffen 373 Herstellung von Handelswaffen und Munition 374 Herstellung von Heiz- und Kochgeräten 375 Herstellung von Blechwaren, Blechkonstruktionen 376 Herstellung von Stahlrohrmöbeln, -matratzen 377 Herstellung von Feinblechpackungen 378 Herstellung von Metallwaren, -kurzwaren 379 Herstellung von Kraftrad- und Fahrradteilen 380 Herstellung und Reparatur von Musikinstrumenten 381 Herstellung von Spielwaren, Christbaumschmuck 382 Herstellung von Turn- und Sportgeräten Bearbeitung von Edel- und Schmucksteinen., 390 Schmuckwaren 400 Säge-, Hobel- und Furnierwerke 401 Sperrholz-, Holzspanplattenwerke 410 Herstellung von Bauelementen, Bautischlerei 411 Herstellung von Holzmöbeln 412 Möbeltischlerei 420 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Holz 421 Drechsler-, Korb- und Flechtwaren 430 Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe 431 Papier- und Pappeverarbeitung 432 Herstellung von Verpackungsmittel aus Papier 433 Buchbinderei 440 Druckerei 441 Chemigrafisches Gewerbe, Fotopauserei 450 Gerberei, Zurichtung und Veredelung von Leder Herstellung und Reparatur von Sattler-, Täschnerwa451 ren 460 Serienfertigung von Schuhen aus Leder 461 Herstellung und Reparatur von Schuhen 470 Wollwäscherei und -kämmerei 471 Wollspinnerei 472 Wollgarnzwirnerei 473 Wollweberei 474 Woll-Spinnweberei 480 Baumwollspinnerei 481 Baumwollzwirnerei 482 Baumwollweberei 483 Baumwoll-Spinnweberei 490 Verarbeitung auf Seidenbearbeitungsmaschinen 500 Verarbeitung auf Leinen- und Hanfbearbeitungsma- 163 Anzahl Prozent 59.669 104.693 41.261 9.045 1.304 30.432 32.593 7.694 5.706 10.235 76.328 11.600 8.588 81.305 24.420 6.756 12.117 3.234 0,32 0,57 0,22 0,05 0,01 0,16 0,18 0,04 0,03 0,06 0,41 0,06 0,05 0,44 0,13 0,04 0,07 0,02 17.410 34.897 13.450 103.494 93.625 52.499 6.904 23.388 42.779 34.426 35.649 8.852 153.279 12.476 5.036 0,09 0,19 0,07 0,56 0,51 0,28 0,04 0,13 0,23 0,19 0,19 0,05 0,83 0,07 0,03 19.101 26.676 7.210 1.218 5.790 770 5.374 1.912 12.320 3.431 14.354 10.106 7.710 3.306 0,10 0,14 0,04 0,01 0,03 0,00 0,03 0,01 0,07 0,02 0,08 0,05 0,04 0,02 164 Werte Wertelabels schinen 510 Jute- und Hartfaserverarbeitung, Seilerei 511 Wirkerei und Strickerei 512 Veredelung von Textilien 513 Sonstiges Textilgewerbe Serienfertigung von Herren- und Knabenoberbeklei520 dung 521 Herrenmaßschneiderei Serienfertigung von Damen- und Mädchenoberbeklei522 dung 523 Damenmaßschneiderei 524 Serienfertigung von Arbeits- und Sportbekleidung 525 Herstellung von Leibwäsche, Miederwaren 526 Herstellung von Haus-, Bett-, Tischwäsche 527 Herstellung von Hüten, Mützen, Bekleidungszubehör 528 Verarbeitung von Fellen und Pelzen Herstellung von Bettwaren, sonstiges Bekleidungsge529 werbe 530 Polsterei und Dekorateurgewerbe 540 Zuckerindustrie 541 Obst- und Gemüseverarbeitung 542 Molkerei, Käserei, Herstellung von Dauermilch 543 Fischverarbeitung 544 Brotindustrie 545 Bäckerei, Herstellung von Konditorwaren 546 Herstellung von Speiseöl und -fetten 547 Herstellung von Nährmittel, Kaffee, Tee, Essig 548 Mahl- und Schälmühlen 550 Herstellung von Süßwarenerzeugnissen 551 Herstellung von Dauerbackwaren 560 Schlachthäuser (ohne kommunale Schlachthöfe) 561 Kommunale Schlachthöfe 562 Fleischerei (einschließlich Pferdefleischer) 570 Brauerei und Mälzerei 571 Alkoholbrennerei, Spirituosen Gewinnung von Mineralbrunnen, Herstellung von Limo572 naden 580 Herstellung von Zigaretten 581 Aufbereitung von Tabak, Zigarillos, Stumpen Hoch-, Tief- und Ingenieurbau ohne ausgeprägten 590 Schwerpunkt 591 Hoch- und Ingenieurbau 592 Tief- und Ingenieurtiefbau 593 Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau 594 Stukkateurgewerbe, Gipserei, Verputzerei 600 Zimmerei und Ingenieurholzbau 601 Dachdeckerei 610 Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation 611 Elektroinstallation (handwerklich) 612 Glasergewerbe 613 Maler- und Lackierergewerbe, Tapetenkleber Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 3.908 47.676 17.548 41.175 0,02 0,26 0,09 0,22 28.052 2.937 0,15 0,02 61.581 5.586 14.812 15.533 2.471 5.014 5.877 0,33 0,03 0,08 0,08 0,01 0,03 0,03 13.610 17.020 7.077 20.839 34.576 7.836 21.228 156.032 6.854 44.451 7.206 33.278 12.705 48.604 2.503 103.051 42.908 13.735 0,07 0,09 0,04 0,11 0,19 0,04 0,11 0,84 0,04 0,24 0,04 0,18 0,07 0,26 0,01 0,56 0,23 0,07 18.180 8.082 3.483 0,10 0,04 0,02 404.877 209.621 213.108 82.548 39.395 52.570 63.955 93.613 131.588 13.695 140.688 2,19 1,13 1,15 0,45 0,21 0,28 0,35 0,51 0,71 0,07 0,76 Nr. 01/2006 Werte 614 615 616 620 621 622 623 624 625 630 631 640 650 651 660 661 670 680 681 682 683 690 691 700 701 702 703 710 711 712 720 721 722 730 731 740 741 742 743 744 745 746 747 748 750 751 752 753 754 Wertelabels Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei Ofen- und Herdsetzerei Gerüstbau, Fassadenreinigung Großhandel Handelsvermittlung Warenhäuser (Einzelhandel) Lebensmittelsupermärkte, Waren-Discounter Versandhandel Sonstiger Einzelhandel Deutsche Bahn Sonstige Eisenbahnen Deutsche Post Personenbeförderung, ausgenommen Eisenbahn Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen Binnenschifffahrt, -wasserstrassen See- und Küstenschifffahrt, Seehäfen Spedition, Lagerei, Kühlhäuser Luftfahrt und Flugplätze Transport in Rohrleitungen Reiseveranstaltung und -vermittlung Schiffsmaklerbüros und -agenturen Kredit- und sonstige Finanzierungsinstitute Versicherungsgewerbe Hotels, Gasthöfe und sonstige Beherbergungsstätten Unterbringung von Organisationen Unterbringung von Trägern der Sozialversicherung Gast- und Speisewirtschaften Heime als Unternehmen Private Heime von Organisationen Heime von Gebietskörperschaften und Sozialversicherung Wäscherei, Chemische Reinigung, Heißmangel Reinigung von Gebäuden, Räumen, Inventar Schornsteinfegergewerbe Friseurgewerbe Kosmetik, Hand- und Fußpflege Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive Wissenschaftliche Hochschulen von Organisationen Wissenschaftliche Hochschulen von Sozialversicherung Privon allgemeinbildende Schulen Allgemeinbildende Schulen von Organisationen Allgemeinbildende Schulen von Gebietskörperschaften Privon berufsbildende Schulen Berufsbildende Schulen von Organisationen Berufsbildende Schulen von Gebietskörperschaften Selbstständige Lehrer, Kfz-Schulen, Tierparks Sonstige Unterrichtsanstalten von Organisationen Sonstige Unterrichtsanstalten von Gebietskörperschaften Private Erziehungsanstalt, Kindergärten Erziehungsanstalten, Kindergärten von Organisationen 165 Anzahl 48.078 2.850 22.221 809.952 196.169 194.427 181.248 39.702 1.171.690 113.160 7.132 239.609 121.207 169.114 12.631 38.938 230.135 45.047 561 38.312 8.200 435.173 176.141 170.240 10.749 3.088 397.263 67.517 149.016 Prozent 0,26 0,02 0,12 4,38 1,06 1,05 0,98 0,21 6,33 0,61 0,04 1,30 0,66 0,91 0,07 0,21 1,24 0,24 0,00 0,21 0,04 2,35 0,95 0,92 0,06 0,02 2,15 0,36 0,81 42.619 44.524 222.077 7.935 135.152 6.464 5.101 46.151 130.999 10.256 17.081 108.487 42.521 35.526 35.487 24.921 12.154 0,23 0,24 1,20 0,04 0,73 0,03 0,03 0,25 0,71 0,06 0,09 0,59 0,23 0,19 0,19 0,13 0,07 12.435 4.700 84.910 0,07 0,03 0,46 166 Werte Wertelabels Erziehungsanstalten, Kindergärten von Gebietskörperschaften 755 756 Private Sporteinrichtungen, Sporthallen 757 Sporthallen, -plätze von Organisationen 758 Sporthallen, -plätze von Gebietskörperschaften 760 Private Theater, Opernhäuser, Chöre 761 Theater und Opernhäuser von Organisationen 762 Theater und Opernhäuser von Gebietskörperschaften 763 Filmtheater, Filmherstellung und Vertrieb. 764 Rundfunk und Fernsehanstalten 765 Selbstständige Künstler und Artisten 770 Verlag von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften 771 Leihbüchereien und Lesezirkel 772 Allgemeinbildende Büchereien von Organisationen Allgemeinbildende Büchereien von Gebietskörperschaf773 ten 774 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, Journalisten 780 Freiberufliches Gesundheitswesen 781 Privon Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien von Organisatio782 nen Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien von Gebietskörperschaften. 783 Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien von Sozialversicherungsträgern 784 785 Freiberufliches Veterinärwesen 790 Rechtsanwaltspraxen, Notariate, Rechtsberatung 791 Wirtschaftliche Unternehmensberatung 800 Architektur-, Bauingenieur-, Vermessungsbüro 801 Chemische und chemotechnische Laboratorien Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermögensver810 waltung 820 Werbung, Werbegestaltung, -Beratung 821 Privon Ausstellungs-, Messeunternehmen Ausstellungs-, Messeunternehmen von Gebietskörperschaften 822 830 Fotografisches Gewerbe 840 Private Bäder 841 Bäder von Gebietskörperschaften 842 Privon Straßenreinigung, Müllabfuhr Straßenreinigung, Müllabfuhr von Gebietskörperschaf843 ten 844 Privon Bestattungswesen 845 Bestattungswesen von Gebietskörperschaften 850 Leihhäuser, Versteigerungsgewerbe 851 Vermietung beweglicher Sachen 860 Schau- und Fahrgeschäfte 861 Bewachung, Aufbewahrung, Botendienste 862 Auskunfts-, Schreib- und Übersetzungsbüros 863 Abfüll- und Verpackungsgewerbe 864 Wett- und Lotteriewesen, Spielbanken Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 42.324 14.006 691 11.202 16.799 899 25.875 43.125 48.893 3.948 110.813 1.313 294 0,23 0,08 0,00 0,06 0,09 0,00 0,14 0,23 0,26 0,02 0,60 0,01 0,00 5.024 4.968 335.628 137.301 0,03 0,03 1,81 0,74 214.540 1,16 352.527 1,91 25.395 5.906 76.775 232.522 239.180 8.707 0,14 0,03 0,41 1,26 1,29 0,05 176.104 64.256 8.002 0,95 0,35 0,04 1.175 18.088 284 995 36.911 0,01 0,10 0,00 0,01 0,20 41.396 5.022 7.380 1.386 33.612 8.621 85.224 42.813 13.468 18.847 0,22 0,03 0,04 0,01 0,18 0,05 0,46 0,23 0,07 0,10 Nr. 01/2006 Werte 865 870 871 872 880 881 882 883 890 900 910 911 912 920 921 930 940 950 Wertelabels Arbeitnehmerüberlassung Berufsorganisationen, Wirtschaftsverbände Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände Wirtschafts- und Berufsvertretungen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege Politische Parteien Organisationen der Erziehung, Wissenschaft, Kultur Organisationen der Sport- und Jugendpflege Christliche Kirchen, Orden Private Haushalte Politische Führung Gerichtsbarkeit Übrige öffentliche Verwaltung Verteidigung, öffentliche Sicherheit Stationierungsstreitkräfte Sozialversicherung Vertretung fremder Staaten Grenzarbeitnehmer Altfälle (AA als Anlaufstelle für meldende Stellen im 951 Ausland) Altfälle (KK als Anlaufstelle für meldende Stellen im 952 Ausland) - unständig Beschäftigte 953 Betriebe, die Rehaträger sind 954 Werkstätten für Behinderte 995 Arbeitsämter als Vorruhestandsmelder Berufsausbildung in Schulen/berufsvorbereitende Modelle 996 997 Sonstige 998 Entschädigungsbehörden nach Bundesseuchengesetz 999 Keine Zuordnung möglich Gesamtzahl BeH-Spells Anhang 16: Werte 00953 00954 01111 01112 01121 01122 01123 01124 01131 01132 01133 01211 01212 01213 01221 Wirtschaftszweig 93 (nur BeH-Meldungen) Wertelabels Getreidebau Allgemeiner Ackerbau Gemüsebau Zierpflanzenbau Baumschulen Allgemeiner Gartenbau Obstbau Weinbau Allgemeiner Dauerkulturbau Milchviehhaltung Gemischte Rindviehhaltung Gemischte Weideviehhaltung Haltung von Schafen und Ziegen Haltung von Pferden und Eseln Haltung von Schweinen 167 Anzahl 154.730 35.708 10.652 24.971 130.156 39.859 39.729 29.584 109.548 36.972 461.671 37.210 300.396 127.076 60.131 146.592 1.576 24 Prozent 0,84 0,19 0,06 0,13 0,70 0,22 0,21 0,16 0,59 0,20 2,50 0,20 1,62 0,69 0,33 0,79 0,01 0,00 26 0,00 95 193 600 32 0,00 0,00 0,00 0,00 1.247 729 35 81.259 18.501.706 0,01 0,00 0,00 0,44 100,00 Anzahl 0 0 340 1687 1428 3201 1792 2172 528 855 80 1313 330 77 78 Prozent 0 0 0.00 0.01 0.01 0.02 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.01 0.00 0.00 0.00 168 Nr. 01/2006 Werte 01222 01230 01240 01250 01301 01302 01303 01411 01412 01413 01420 01500 02010 02020 05011 05012 05020 10101 10102 10200 10300 11100 11200 13100 13200 14111 14112 14121 14122 14130 14210 14221 14222 14301 14302 14400 Wertelabels Haltung von Geflügel Sonstige Tierhaltung Gemischte Landwirtschaft ohne ausgeprägten Schwerpunkt Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Tierhaltung Erbringung von Dienstleistungen auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe im Pflanzenbau Garten- und Landschaftsbau Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau) Erbringung von Dienstleistungen auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe in der Tierhaltung Gewerbliche Jagd Forstwirtschaft (ohne Erbringung von Dienstleistungen auf der forstwirtschaftlichen Erzeugerstufe) Erbringung von Dienstleistungen auf der forstwirtschaftlichen Erzeugerstufe Hochsee- und Küstenfischerei Fluss- und Seenfischerei Teichwirtschaft und Fischzucht Steinkohlenbergbau Herstellung von Steinkohlenbriketts Braunkohlenbergbau und -brikettherstellung Torfgewinnung und -veredlung Gewinnung von Erdöl und Erdgas Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas Eisenerzbergbau NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uranund Thoriumerze) Gewinnung von Naturwerksteinen a.n.g. Gewinnung von Natursteinen a.n.g. Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide Gewinnung von Gips- und Anhydritstein Gewinnung von Schiefer Gewinnung von Kies und Sand Gewinnung von Ton Gewinnung von Kaolin Kalibergbau Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale a.n.g. Gewinnung von Salz Gewinnung von Steinen und Erden a.n.g., sonstiger Bergbau Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und Schmalzsiedereien) Anzahl 510 308 Prozent 0.00 0.00 760 0.00 194 0.00 4480 0.02 875 2142 0.00 0.01 1397 0.01 11534 1451 0.06 0.01 836 0.00 5 1619 1020 126 54 103 4368 4 1693 0.00 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.02 0.00 0.01 225 294 0.00 0.00 165 10 118 0.00 0.00 0.00 849 510 231 107 117 1801 75 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.01 0.00 55 600 0.00 0.00 32 0.00 153 0.00 Nr. 01/2006 Werte 14500 15111 15112 15120 15130 15200 15310 15320 15331 15332 15333 15410 15420 15430 15510 15520 15611 15612 15620 15710 15720 15811 15812 15820 15830 15840 15850 15861 15862 15870 15880 15891 15892 15910 15920 15930 15940 15950 15960 15970 15980 Wertelabels Talgschmelzen und Schmalzsiedereien Schlachten von Geflügel Fleischverarbeitung Fischverarbeitung Verarbeitung von Kartoffeln Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven Herstellung von Sauerkonserven Herstellung von Konfitüren und von Brotaufstrichen auf Fruchtbasis Herstellung von rohen Ölen und Fetten Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) Herstellung von Speiseeis Mahlmühlen Schälmühlen Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und Dauerbackwaren) Herstellung von Konditorwaren Herstellung von Dauerbackwaren Zuckerindustrie Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) Herstellung von Teigwaren Verarbeitung von Kaffee und Tee Herstellung von Kaffee-Ersatz Herstellung von Würzen und Soßen Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln Herstellung von Backmitteln Herstellung von Nahrungsmitteln a.n.g. (ohne Getränke) Herstellung von Spirituosen Alkoholbrennerei Herstellung von Wein aus frischen Trauben Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen Herstellung von Bier Herstellung von Malz Mineralbrunnen, Herstellung von Erfrischungsgetränken Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten) Herstellung von Zigaretten 169 Anzahl 387 2637 27 704 17345 1063 344 667 Prozent 0.00 0.01 0.00 0.00 0.09 0.01 0.00 0.00 1220 349 202 265 0.01 0.00 0.00 0.00 90 313 3358 307 674 31 554 0.00 0.00 0.02 0.00 0.00 0.00 0.00 596 622 13492 16605 0.00 0.00 0.07 0.09 1546 549 3584 361 434 0.01 0.00 0.02 0.00 0.00 25 854 0.00 0.00 385 216 1780 439 0.00 0.00 0.01 0.00 194 0.00 637 62 19 0.00 0.00 0.00 3909 0.02 91 2218 0.00 0.01 170 Nr. 01/2006 Werte 16001 16002 17110 17120 17130 17140 17150 17160 17170 17211 17212 17213 17220 17230 17240 17250 17300 17401 17402 17403 17404 17510 17520 17530 17541 17542 17601 17602 17710 17720 18100 18210 18221 18222 18223 18231 18232 18233 18241 Wertelabels Baumwollaufbereitung und -spinnerei Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei Flachsaufbereitung und -spinnerei Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei Nähgarnfertigung Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorationsstoffund Gardinenstoffweberei) Möbel- und Dekorationsstoffweberei Gardinenstoffweberei Streichgarnweberei Kammgarnweberei Seiden- und Filamentgarnweberei Sonstige Weberei Textilveredlung Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen) Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die Innenausstattung Herstellung von sonstigen konfektionierten Textilen Artikeln a.n.g Herstellung von Teppichen Herstellung von Seilerwaren Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung) Bandweberei und -flechterei Sonstiges Textilgewerbe a.n.g. Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne Gardinenstoff) Herstellung von gewirktem Gardinenstoff Herstellung von Strumpfwaren Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Herstellung von Lederbekleidung Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und Mädchen Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren) Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne Miederwaren) Herstellung von Miederwaren Herstellung von Sportbekleidung Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszu- Anzahl 185 610 933 86 Prozent 0.00 0.00 0.01 0.00 208 23 415 0.00 0.00 0.00 57 50 864 114 217 36 87 203 556 1741 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.01 417 0.00 372 323 636 0.00 0.00 0.00 502 168 223 0.00 0.00 0.00 691 1591 1563 80 289 138 0.00 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 224 0.00 366 0.00 1341 0.01 3442 0.02 425 446 234 0.00 0.00 0.00 436 275 0.00 0.00 Nr. 01/2006 Werte 18242 18243 18244 18245 18246 18300 19100 19200 19300 20100 20201 20202 20301 20302 20400 20510 20520 21110 21120 21210 21220 21230 21240 21250 22111 22112 22113 22121 22122 22131 22132 22133 22140 22150 22210 22220 Wertelabels behör für Kleinkinder Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen Herstellung von Bekleidungszubehör a.n.g. Mit dem Bekleidungsgewerbe verbundene Tätigkeiten Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren Ledererzeugung Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen) Herstellung von Schuhen Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplattenwerke Holzspanplattenwerke Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau sowie von Fertigteilbauten daraus Herstellung von Verpackungsmitteln und Lagerbehältern aus Holz Herstellung von Holzwaren a.n.g., Veredlung von Holzwaren Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren Herstellung von Holzstoff und Zellstoff Herstellung von Papier, Karton und Pappe Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff und Papier Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe Herstellung von Tapeten Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe Buchverlag (ohne Adressbuchverlag) Adressbuchverlag Musikverlag Verlag von Tageszeitungen Verlag von Wochen- und Sonntagszeitungen Verlag von Fachzeitschriften Verlag von allgemeinen Zeitschriften Verlag von sonstigen Zeitschriften Verlag von bespielten Tonträgern Sonstiges Verlagsgewerbe Zeitungsdruckerei Druckerei (ohne Zeitungsdruckerei) Druckweiterverarbeitung Satzherstellung und Reproduktion 171 Anzahl Prozent 137 112 0.00 0.00 73 0.00 211 241 0.00 0.00 170 368 844 1740 3262 0.00 0.00 0.00 0.01 0.02 1460 0.01 464 0.00 6557 0.04 1064 981 2681 212 0.01 0.01 0.01 0.00 976 0.01 4580 0.02 4047 800 0.02 0.00 926 176 1680 5421 419 195 9660 3663 1429 1754 1701 231 1312 3936 17213 0.01 0.00 0.01 0.03 0.00 0.00 0.05 0.02 0.01 0.01 0.01 0.00 0.01 0.02 0.09 172 Nr. 01/2006 Werte 22230 22240 22250 22310 22320 22330 23101 23200 23300 24110 24120 24130 24140 24150 24160 24170 24200 24301 24302 24410 24420 24510 24520 24610 24620 24630 24640 24650 24660 24700 25110 25120 25130 25210 25220 25230 25241 25242 Wertelabels Sonstiges Druckgewerbe Vervielfältigung von bespielten Tonträgern Vervielfältigung von bespielten Bildträgern Vervielfältigung von bespielten Datenträgern Herstellung von Steinkohlenkoks Herstellung von Braunkohlenkoks Mineralölverarbeitung Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen Herstellung von Industriegasen Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen Herstellung von Kunststoff in Primärformen Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen Herstellung von Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln Herstellung von Anstrichfarben, Lacken, Emaille und Kitten Herstellung von Druckfarben Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln Herstellung von Duft- und Körperpflegemitteln Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen Herstellung von Klebstoffen und Gelatine Herstellung von ätherischen Ölen Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Herstellung von chemischen Erzeugnissen a.n.g. Herstellung von Chemiefasern Herstellung von Bereifungen Runderneuerung und Bereifungen Herstellung von sonstigen Gummiwaren Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoff Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoff Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoff Herstellung von technischen Kunststoffteilen Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoff Herstellung von Flachglas Anzahl 2046 1701 396 200 81 101 76 Prozent 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 2214 63 384 0.01 0.00 0.00 262 0.00 4476 0.02 6573 260 0.04 0.00 3012 0.02 129 0.00 301 3691 138 0.00 0.02 0.00 1677 0.01 7310 2263 1812 412 503 16 0.04 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 224 261 3478 2181 1689 654 0.00 0.00 0.02 0.01 0.01 0.00 3824 0.02 15225 2165 3489 0.08 0.01 0.02 5017 4182 0.03 0.02 Nr. 01/2006 Werte 26110 26120 26131 26132 26141 26142 26143 26150 26211 26212 26213 26220 26230 26240 26250 26261 26262 26300 26401 26402 26510 26520 26530 26611 26612 26613 26614 26620 26630 26640 26650 26660 26701 26702 Wertelabels Veredlung und Verarbeitung von Flachglas Herstellung von Behältnissen aus Glas Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas Herstellung von Verstärkungsglasfaser Herstellung von Isolierglasfaser Herstellung von Lichtleitfaser Herstellung, Veredlung und Verarbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Porzellan Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton sowie von Töpferwaren Herstellung von Sanitärkeramik Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke Herstellung von keramischen Erzeugnissen a.n.g. Herstellung von geformten feuerfesten keramischen Werkstoffen Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen Werkstoffen Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten Ziegelei Herstellung von sonstiger Baukeramik Herstellung von Zement Herstellung von Kalk Herstellung von gebranntem Gips Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen Betonerzeugnissen für den Bau Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton Herstellung von Kalksandsteinen Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau Herstellung von Transportbeton Herstellung von Mörtel Herstellung von Faserzementwaren Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips a.n.g. Steinbildhauerei und Steinmetzerei Sonstige Be- und Verarbeitung von Natursteinen a.n.g. Herstellung von Mühlsteinen, Steinen zum Zerfasern und Poliersteinen 173 Anzahl 800 1304 Prozent 0.00 0.01 1774 133 162 121 0.01 0.00 0.00 0.00 106 0.00 1291 0.01 1232 0.01 190 300 0.00 0.00 565 0.00 98 565 0.00 0.00 78 0.00 518 0.00 95 354 1411 222 1002 92 0.00 0.00 0.01 0.00 0.01 0.00 18 0.00 702 2991 123 1251 74 1128 160 0.00 0.02 0.00 0.01 0.00 0.01 0.00 257 805 0.00 0.00 1546 0.01 988 0.01 174 Werte Wertelabels 26811 Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper) 26812 Herstellung von Diamantschleifkörpern 26813 Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage 26814 Herstellung von Mineralerzeugnissen a.n.g. 26820 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (EGKS) 27100 Herstellung von Rohren aus Gusseisen 27211 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen 27212 Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre) 27221 Herstellung von Präzisionsstahlrohren 27222 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Eisen und Stahl 27223 Herstellung von Blankstahl 27310 Herstellung von Kaltband unter 500 mm Breite 27320 Herstellung von Kaltprofilen 27330 Herstellung von gezogenem Draht 27340 Erste Bearbeitung von Eisen und Stahl a.n.g. 27351 Herstellung von Ferrolegierungen (nicht EGKS) 27352 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen 27410 Erzeugung von Aluminium 27421 Erste Bearbeitung von Aluminium 27422 Erzeugung von Blei, Zink und Zinn 27431 Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn 27432 Erzeugung von Kupfer 27442 Erste Bearbeitung von Kupfer 27451 Erzeugung von sonstigen NE-Metallen 27452 Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen 27511 Eisengießerei (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen) 27512 Herstellung von duktilem Gusseisen 27520 Stahlgießerei 27531 Leichtmetallgießerei für Aluminiumdruckguss 27532 Sonstige Leichtmetallgießerei 27541 Buntmetallgießerei für Zinkdruckguss 27542 Sonstige Buntmetallgießerei 28111 Herstellung von Stahl- und Leichtmetallkonstruktionen (ohne Grubenausbaukonstruktionen) 28112 Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen 28120 Herstellung von Ausbauelementen aus Stahl und Leichtmetall 28210 Herstellung von Tanks und Sammelbehältern 28220 Herstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen und von Zentralheizungskesseln 28300 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel) 28401 Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 22 60 112 237 0.00 0.00 0.00 0.00 469 8577 0.00 0.05 131 0.00 47 508 0.00 0.00 352 1199 378 79 65 488 3932 0.00 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 0.02 6 719 633 1707 43 61 297 1268 619 0.00 0.00 0.00 0.01 0.00 0.00 0.00 0.01 0.00 2974 592 901 2223 106 60 218 0.02 0.00 0.00 0.01 0.00 0.00 0.00 16078 39 0.09 0.00 2817 1086 0.02 0.01 675 0.00 889 0.00 236 0.00 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 28402 Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken 28403 Herstellung von Gesenkschmiedeteilen 28404 Herstellung von Kaltfließpressteilen 28405 Herstellung von schweren Press-, Zieh- und Stanzteilen 28406 Herstellung von leichten Press-, Zieh- und Stanzteilen 28407 Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen 28510 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung 28521 Schlosserei und Schweißerei 28522 Schleiferei und Dreherei 28523 Beschlag- und Kunstschmieden 28610 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken 28621 Herstellung von Handwerkzeugen 28622 Herstellung von Sägen und Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung 28623 Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe 28624 Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung 28625 Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft 28626 Herstellung von sonstigen Werkzeugen 28630 Herstellung von Schlössern und Beschlägen 28710 Herstellung von Behältern aus Eisen und Stahl 28720 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall 28730 Herstellung von Drahtwaren 28741 Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten 28742 Herstellung von Ketten 28743 Herstellung von Federn 28751 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsartikeln aus Metall 28752 Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen 28753 Herstellung von sonstigen Eisen-, Blech- und Metallwaren a.n.g. 29110 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) 29120 Herstellung von Pumpen und Kompressoren 29130 Herstellung von Armaturen 29140 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen 29210 Herstellung von Öfen und Brennern 29220 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 29230 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen für gewerbliche Zwecke 29240 Herstellung von Maschinen für unspezifische Verwendung a.n.g. 29311 Herstellung von Ackerschleppern (ohne Repara- 175 Anzahl Prozent 50 712 75 0.00 0.00 0.00 990 0.01 727 0.00 267 5650 9376 4769 1263 655 1026 0.00 0.03 0.05 0.03 0.01 0.00 0.01 438 121 0.00 0.00 1574 492 1189 4125 531 0.01 0.00 0.01 0.02 0.00 1356 1551 0.01 0.01 1681 170 1111 0.01 0.00 0.01 310 0.00 104 0.00 12643 0.07 2247 3621 3612 0.01 0.02 0.02 8197 635 5456 0.04 0.00 0.03 2398 0.01 8767 202 0.05 0.00 176 Nr. 01/2006 Werte 29312 29321 29322 29401 29402 29403 29404 29405 29406 29407 29510 29521 29522 29530 29540 29550 29561 29562 29600 29710 29720 30010 30020 31100 31200 31300 31400 31500 31610 Wertelabels tur) Instandhaltung und Reparatur von Ackerschleppern Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (ohne Reparatur) Instandhaltung und Reparatur von sonstigen landund forstwirtschaftlichen Maschinen Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör von Werkzeugmaschinen Herstellung von handgeführten Elektrowerkzeugen Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen Herstellung von Bergwerksmaschinen Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. Herstellung von Waffen und Munition Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten Herstellung von nichtelektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten a.n.g. Herstellung von Büromaschinen Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und einrichtungen Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und schalteinrichtungen Herstellung von isolierten Elektrokabeln, leitungen und -drähten Herstellung von Akkumulatoren und Batterien Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge a.n.g. Anzahl Prozent 35 0.00 2345 0.01 2275 0.01 12150 0.07 1794 0.01 1273 0.01 471 0.00 906 273 1402 0.00 0.00 0.01 3353 658 1355 0.02 0.00 0.01 4059 0.02 2872 0.02 980 3224 0.01 0.02 8380 506 6027 0.05 0.00 0.03 277 698 0.00 0.00 5729 0.03 14443 0.08 6648 0.04 3254 946 0.02 0.01 4356 0.02 5517 0.03 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 31620 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen a.n.g. 32100 Herstellung von elektronischen Bauelementen 32200 Herstellung von nachrichtentechnischen Geräten und Einrichtungen 32300 Herstellung von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten 33101 Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten 33102 Herstellung von medizintechnischen Geräten 33103 Herstellung von orthopädischen Vorrichtungen 33104 Zahntechnische Laboratorien 33201 Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 33202 Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen 33203 Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen 33300 Herstellung von industriellen Prozesssteuerungsanlagen 33401 Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen 33402 Herstellung von optischen Instrumenten 33403 Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten 33500 Herstellung von Uhren 34101 Herstellung von Personenkraftwagen und Personenkraftwagenmotoren 34102 Herstellung von Lastkraftwagen und Lastkraftwagenmotoren 34200 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 34300 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 35111 Schiffbau (ohne Abwrackung, Boots- und Yachtbau) 35120 Boots- und Yachtbau 35201 Lokomotivbau 35202 Bau von Waggons, Triebwagen und Schienenbussen 35203 Reparatur von Schienenfahrzeugen 35204 Herstellung von ortsfestem Gleismaterial 35205 Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungsund Steuergeräten für Verkehrseinrichtungen 35300 Luft- und Raumfahrzeugbau 35411 Herstellung von Krafträdern und Kraftradmotoren 35412 Herstellung von Kraftradteilen und Zubehör 35421 Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile) 35422 Herstellung von Fahrradteilen und Zubehör 35430 Herstellung von Behindertenfahrzeugen 35500 Fahrzeugbau a.n.g. 36111 Herstellung von Polstermöbeln 177 Anzahl Prozent 5157 8457 0.03 0.05 7501 0.04 3075 0.02 2068 3640 1630 5581 0.01 0.02 0.01 0.03 12554 0.07 6224 121 0.03 0.00 1463 1622 1056 0.01 0.01 0.01 417 570 0.00 0.00 31847 0.17 3754 0.02 4093 0.02 16368 0.09 1905 466 207 0.01 0.00 0.00 1237 320 42 0.01 0.00 0.00 69 4988 272 430 416 126 111 753 2567 0.00 0.03 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.01 178 Nr. 01/2006 Werte 36112 36121 36122 36130 36141 36142 36143 36150 36210 36221 36222 36223 36224 36225 36300 36400 36500 36610 36620 36631 36632 36633 36634 36635 36636 36637 36638 37101 37102 37201 37202 37203 37204 37205 40101 Wertelabels Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln Herstellung von Büromöbeln Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln Herstellung von Küchenmöbeln Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln Herstellung von Schlafzimmermöbeln Herstellung von Möbeln a.n.g. Herstellung von Matratzen Prägen von Münzen und Medaillen Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und Edelmetallplattierungen Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Tafelgeräte und Bestecke) Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen überzogen Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke Herstellung von Musikinstrumenten Herstellung von Sportgeräten Herstellung von Spielwaren Herstellung von Phantasieschmuck Herstellung von Besen und Bürsten Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör a.n.g. Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. Herstellung von Kinderwagen Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und Stempeln Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen Verarbeitung von natürlichen Herstellung von Weihnachtsschmuck Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. Recycling von Eisen- und Stahlschrott Recycling von NE-Metallschrott Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton und Pappe Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoff Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Anzahl 1690 1037 Prozent 0.01 0.01 2134 1642 0.01 0.01 1144 254 6541 518 42 0.01 0.00 0.04 0.00 0.00 248 0.00 1034 0.01 156 0.00 54 0.00 139 730 339 1428 132 711 0.00 0.00 0.00 0.01 0.00 0.00 95 0.00 228 0.00 391 69 0.00 0.00 677 0.00 17 108 753 674 156 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 164 0.00 350 0.00 106 0.00 358 0.00 2177 4990 0.01 0.03 Nr. 01/2006 Werte 40102 40103 40104 40105 40106 40107 40108 40109 40201 40202 40203 40301 40302 40303 40304 40305 41001 41002 41003 45111 45112 45113 45114 45120 45211 45212 45213 45214 45215 45216 Wertelabels Kernenergie) mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung Elektrizitätsverteilung ohne Erzeugung Gasgewinnung und -erzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung Gasgewinnung und -erzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung Gasverteilung ohne Gewinnung und Erzeugung Fernwärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Fernwärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur Verteilung Fernwärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Fernwärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung Fernwärmeverteilung ohne Erzeugung Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung Wasserverteilung ohne Gewinnung Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe Erdbewegungsarbeiten Landeskulturbau und Renaturierung von Gewässern Aufschließung von Lagerstätten Test- und Suchbohrung Hoch- und Tiefbau ohne ausgeprägten Schwerpunkt Hochbau (ohne Fertigteilbau) Herstellung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus selbsthergestellten Bausätzen Herstellung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus selbsthergestellten Bausätzen Herstellung von Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau aus selbsthergestellten Bausätzen Brücken- und Tunnelbau u.ä. 179 Anzahl Prozent 789 0.00 623 0.00 290 0.00 1626 0.01 540 0.00 621 0.00 292 7647 0.00 0.04 831 0.00 116 1526 0.00 0.01 323 0.00 81 0.00 104 0.00 104 115 1006 0.00 0.00 0.01 852 1102 3424 1750 0.00 0.01 0.02 0.01 105 11 195 0.00 0.00 0.00 42371 21002 0.23 0.11 636 0.00 291 0.00 288 241 0.00 0.00 180 Nr. 01/2006 Werte 45217 45221 45222 45223 45231 45232 45240 45251 45252 45253 45254 45255 45256 45310 45320 45331 45332 45340 45410 45420 45431 45432 45433 45434 45435 45436 45441 45442 45451 45452 45453 45500 50101 50102 50103 50201 50202 50203 50204 50301 50302 50303 50401 50402 Wertelabels Kabelleitungstiefbau Dachdeckerei Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit Zimmerei und Ingenieurholzbau Straßenbau Eisenbahnoberbau Wasserbau Brunnenbau Schachtbau Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau Gerüstbau Gebäudetrocknung Sonstiger Tiefbau Elektroinstallation Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation Installation von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und gesundheitstechnischen Anlagen Sonstige Bauinstallation Stukkateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei Bautischlerei Parkettlegerei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei Estrichlegerei Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei Tapetenkleberei Raumausstattung ohne ausgeprägten Schwerpunkt Maler- und Lackierergewerbe Glasergewerbe Fassadenreinigung Ofen- und Herdsetzerei Ausbaugewerbe a.n.g. Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal Handelsvermittlung von Kraftwagen Großhandel mit Kraftwagen Einzelhandel mit Kraftwagen Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Elektrik) Reparatur von Kraftwagenelektrik Lackierung von Kraftwagen Autowaschanlagen Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und Zubehör Großhandel mit Kraftwagenteilen und Zubehör Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und Zubehör Handelsvermittlung von Krafträdern, Teilen und Zubehör Großhandel mit Krafträdern, Teilen und Zubehör Anzahl 3112 10262 1270 7917 8984 636 552 558 3259 1131 2863 177 3619 24210 Prozent 0.02 0.06 0.01 0.04 0.05 0.00 0.00 0.00 0.02 0.01 0.02 0.00 0.02 0.13 8151 12508 0.04 0.07 19685 1047 4891 7926 445 5712 949 1216 45 0.11 0.01 0.03 0.04 0.00 0.03 0.01 0.01 0.00 1834 18346 1793 1294 583 666 0.01 0.10 0.01 0.01 0.00 0.00 632 884 1040 12745 0.00 0.00 0.01 0.07 33190 493 2090 1240 0.18 0.00 0.01 0.01 563 3678 3224 0.00 0.02 0.02 65 169 0.00 0.00 Nr. 01/2006 Werte 50403 50404 50501 50502 51111 51112 51113 51114 51115 51121 51122 51123 51131 51132 51133 51134 51141 51142 51143 51144 51145 51146 51147 51148 51151 51152 51153 51154 51155 Wertelabels Einzelhandel mit Krafträdern, Teilen und Zubehör Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen) Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen) Handelsvermittlung von Getreide, Saaten und Futtermitteln Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen Handelsvermittlung von Rohtabak Handelsvermittlung von lebenden Tieren Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren, Häuten, Fellen und Leder Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl, NEMetallen, Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen, Kautschuk und Düngemitteln Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus mineralischen Stoffen und Flachglas Handelsvermittlung von Anstrichmitteln Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen Handelsvermittlung von Maschinen für unspezifische Verwendung Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen Handelsvermittlung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige und technischem Bedarf (ohne landwirtschaftliche Maschinen) Handelsvermittlung von Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Erzeugnissen Handelsvermittlung von Werkzeugen Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung Handelsvermittlung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren a.n.g., Kork-, Flechtund Korbwaren Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren a.n.g. Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmit- 181 Anzahl 838 271 Prozent 0.00 0.00 10773 0.06 1444 0.01 194 73 0 196 0.00 0.00 0 0.00 158 0.00 490 0.00 336 0.00 324 0.00 462 0.00 1142 121 0.01 0.00 520 0.00 2091 0.01 44 0.00 2132 0.01 1160 235 0.01 0.00 2886 0.02 311 0.00 454 0.00 753 0.00 115 0.00 694 0.00 999 225 0.01 0.00 182 Nr. 01/2006 Werte 51161 51162 51163 51164 51165 51166 51171 51172 51173 51174 51175 51176 51177 51178 51179 51181 51182 51183 51184 51185 51186 51187 51188 51189 51190 Wertelabels teln Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche Handelsvermittlung von Heim- und Haustextilien und Bodenbelägen Handelsvermittlung von Oberbekleidung Handelsvermittlung von Unterbekleidung Handelsvermittlung von Schuhen Handelsvermittlung von Leder- und Täschnerwaren Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseöl, Nahrungsfetten, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen Handelsvermittlung von sonstigen Getränken Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie Tabakwaren Handelsvermittlung von feinmechanischen, Fotound optischen Erzeugnissen Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und Zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflege- und Waschmitteln Handelsvermittlung von Papier und Pappe, Schulund Büroartikeln, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen Handelsvermittlung von Altmaterial und Reststoffen Handelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt Anzahl Prozent 94 0.00 293 786 130 125 0.00 0.00 0.00 0.00 35 0.00 831 0.00 79 290 0.00 0.00 214 0.00 67 0.00 203 221 0.00 0.00 431 0.00 374 0.00 627 0.00 176 0.00 112 0.00 174 0.00 2115 0.01 486 0.00 775 0.00 4923 0.03 119 0.00 8619 0.05 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 51210 Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermitteln 51220 Großhandel mit Blumen und Pflanzen 51230 Großhandel mit lebenden Tieren 51240 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder 51250 Großhandel mit Rohtabak 51310 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 51320 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 51330 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten 51341 Großhandel mit Getränken ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51342 Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen 51343 Großhandel mit Bier 51344 Großhandel mit sonstigen Getränken 51350 Großhandel mit Tabakwaren 51361 Großhandel mit Zucker 51362 Großhandel mit Süßwaren 51363 Großhandel mit Backwaren 51371 Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao 51372 Großhandel mit Gewürzen 51381 Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen 51382 Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten 51383 Großhandel mit Nahrungsmitteln a.n.g. 51391 Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln 51392 Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51411 Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche 51412 Großhandel mit Heim- und Haustextilien 51421 Großhandel mit Oberbekleidung 51422 Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.ä. sowie Bekleidungszubehör 51423 Großhandel mit Schuhen 51431 Großhandel mit elektrotechnischen Erzeugnissen und Zubehör ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51432 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten 51433 Großhandel mit Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten und Zubehör 51434 Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und Elektroinstallationszubehör 51441 Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall 51442 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren 51443 Großhandel mit Tapeten 51444 Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln 51450 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln 183 Anzahl Prozent 2306 1336 448 165 30 2470 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.01 2209 0.01 934 0.01 3060 795 353 906 940 15 561 368 468 169 432 94 3009 704 0.02 0.00 0.00 0.00 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.02 0.00 5195 0.03 165 971 2435 0.00 0.01 0.01 437 317 0.00 0.00 4201 1033 0.02 0.01 1523 0.01 1863 418 0.01 0.00 588 173 0.00 0.00 511 0.00 1044 0.01 184 Werte Wertelabels 51461 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen 51462 Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf 51463 Großhandel mit Dentalbedarf 51471 Großhandel mit nichtelektrischen Haushaltsgeräten 51472 Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten 51473 Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und Zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 51474 Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck 51475 Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und Werbeartikeln 51476 Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Bodenbelägen 51477 Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen 51478 Großhandel mit Papier, Pappe, Schul- und Büroartikeln, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen 51511 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51512 Großhandel mit festen Brennstoffen 51513 Großhandel mit Mineralölerzeugnissen 51521 Großhandel mit Erzen 51522 Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug 51523 Großhandel mit NE-Metallen und NEMetallhalbzeug 51531 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51532 Großhandel mit Roh- und Schnittholz 51533 Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz 51534 Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen Stoffen 51535 Großhandel mit Flachglas 51536 Großhandel mit Anstrichmitteln 51537 Großhandel mit Sanitärkeramik 51541 Großhandel mit Bauelementen aus Metall 51542 Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren 51543 Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung 51551 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51552 Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen 51553 Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie Kautschuk Nr. 01/2006 Anzahl 3181 Prozent 0.02 2046 632 0.01 0.00 105 0.00 527 0.00 616 0.00 820 0.00 666 0.00 1795 0.01 1073 0.01 4710 0.03 324 149 1400 37 0.00 0.00 0.01 0.00 3482 0.02 666 0.00 5439 522 0.03 0.00 623 0.00 3989 496 725 1153 1077 0.02 0.00 0.00 0.01 0.01 2713 0.01 2574 0.01 1303 0.01 387 0.00 43 0.00 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 51554 Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen 51555 Großhandel mit Düngemitteln 51561 Großhandel mit Naturfasern und Garnen 51562 Großhandel mit sonstigen textilen Halbwaren 51563 Großhandel mit Halbwaren a.n.g. 51571 Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51572 Großhandel mit Schrott 51573 Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen 51611 Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne Holzbearbeitungsmaschinen) 51612 Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen 51620 Großhandel mit Baumaschinen 51630 Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen 51641 Großhandel mit Büromaschinen und Software 51642 Großhandel mit Büröeinrichtungen 51651 Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen a.n.g. 51652 Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen) 51653 Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für Maschinen sowie technischem Bedarf a.n.g. 51660 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 51701 Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51702 Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 51703 Großhandel mit Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52111 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52112 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren 52121 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel) 52122 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nicht-Nahrungsmittel 52210 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 52220 Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild 52230 Einzelhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen 52241 Einzelhandel mit Brot und Konditorwaren 52242 Einzelhandel mit Süßwaren 52251 Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen 52252 Einzelhandel mit sonstigen Getränken 52260 Einzelhandel mit Tabakwaren 52271 Einzelhandel mit Reformwaren 185 Anzahl Prozent 489 79 126 168 146 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 471 690 0.00 0.00 457 0.00 422 47 972 74 2738 567 0.00 0.00 0.01 0.00 0.01 0.00 266 0.00 2429 0.01 2968 0.02 743 0.00 838 0.00 203 0.00 8631 0.05 54790 0.30 9379 0.05 7406 0.04 16238 1923 0.09 0.01 5110 753 6836 565 647 2225 1020 886 0.03 0.00 0.04 0.00 0.00 0.01 0.01 0.00 186 Werte Wertelabels 52272 Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseöl und Nahrungsfetten 52273 Einzelhandel mit Kaffee, Tee und Kakao 52274 Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln a.n.g. 52310 Apotheken 52320 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln 52331 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel) 52332 Einzelhandel mit Drogerieartikeln 52411 Einzelhandel mit Haustextilien 52412 Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche 52421 Einzelhandel mit Bekleidung ohne ausgeprägten Schwerpunkt 52422 Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör 52423 Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör 52424 Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und Bekleidungszubehör 52425 Einzelhandel mit Kürschnerwaren 52431 Einzelhandel mit Schuhen 52432 Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren 52441 Einzelhandel mit Wohnmöbeln 52442 Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln 52443 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen aus Metall und Kunststoff 52444 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren 52445 Einzelhandel mit Heimtextilien und Teppichen 52446 Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren 52451 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und elektrotechnischen Erzeugnissen a.n.g. 52452 Einzelhandel mit Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten und Zubehör 52453 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien 52461 Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren a.n.g. 52462 Einzelhandel mit Anstrichmitteln 52463 Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf 52471 Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln 52472 Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften 52473 Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen 52481 Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen 52482 Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 312 1056 439 15261 0.00 0.01 0.00 0.08 2711 0.01 2214 9413 1657 0.01 0.05 0.01 634 0.00 21267 0.11 1388 0.01 4466 0.02 900 68 7626 767 11678 256 0.00 0.00 0.04 0.00 0.06 0.00 919 0.00 832 2096 0.00 0.01 347 0.00 3949 0.02 5019 0.03 593 0.00 2146 315 12341 0.01 0.00 0.07 3048 3660 0.02 0.02 804 1057 0.00 0.01 1965 0.01 Nr. 01/2006 Werte 52483 52484 52485 52486 52487 52488 52489 52501 52502 52503 52611 52612 52613 52621 52622 52631 52632 52633 52710 52721 52722 52730 52741 52742 55111 55112 55113 55120 55210 55220 55231 55232 55233 55234 55235 Wertelabels Münzen und Geschenkartikeln Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren und Sämereien Einzelhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Computern und Software Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck Einzelhandel mit Spielwaren Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und Zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) Einzelhandel mit Brennstoffen Sonstiger Facheinzelhandel a.n.g. (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen Antiquariate Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren Versandhandel mit Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren Sonstiger Fachversandhandel Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an Verkaufsständen und auf Märkten Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen Sonstiger Einzelhandel vom Lager Einzelhandel a.n.g. (nicht in Verkaufsräumen) Reparatur von Schuhen und Lederwaren Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnische Geräte) Reparatur von Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten Reparatur von Uhren und Schmuck Reparatur von Fahrrädern Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern a.n.g. Hotels (ohne Hotels garnis) Gasthöfe Pensionen Hotels garnis Jugendherbergen und Hütten Campingplätze Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime Ferienzentren Ferienhäuser und Ferienwohnungen Privatquartiere Sonstiges Beherbergungsgewerbe a.n.g. 187 Anzahl Prozent 7868 0.04 9795 0.05 2912 1679 0.02 0.01 3565 607 0.02 0.00 3506 0.02 219 71 1541 0.00 0.00 0.01 2912 0.02 1893 952 0.01 0.01 982 0.01 296 299 1198 2790 313 0.00 0.00 0.01 0.02 0.00 966 0.01 1073 204 121 813 24219 3453 1406 1644 433 405 1749 274 505 97 160 0.01 0.00 0.00 0.00 0.13 0.02 0.01 0.01 0.00 0.00 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 188 Nr. 01/2006 Werte 55301 55302 55303 55304 55305 55401 55402 55403 55404 55510 55520 60101 60102 60211 60212 60213 60214 60220 60231 60232 60241 60242 60243 60244 60300 61100 61201 61202 61203 61204 62100 62200 62300 63110 63121 63122 63211 63212 63221 63222 Wertelabels Restaurants mit herkömmlicher Bedienung Restaurants mit Selbstbedienung Cafes Eisdielen Imbisshallen Schankwirtschaften Bars und Vergnügungslokale Diskotheken und Tanzlokale Trinkhallen Kantinen Caterer Staatsbahn Privatbahnen Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und Nachbarortslinienverkehr Personenbeförderung im OmnibusÜberlandlinienverkehr Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen Berg- und Seilbahnen Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer Personenbeförderung im OmnibusGelegenheitsverkehr Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. Erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr (ohne Umzugsverkehr) Genehmigungspflichtiger StraßenGüterfernverkehr (ohne Umzugsverkehr) Umzugsverkehr mit Kraftfahrzeugen Erlaubnisfreier und freigestellter StraßenGüterverkehr Transport in Rohrfernleitungen See- und Küstenschifffahrt Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt Linienflugverkehr Gelegenheitsflugverkehr Raumtransport Frachtumschlag Lagerei (ohne Kühlhäuser) Kühlhäuser Parkhäuser und Parkplätze Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr a.n.g. Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt Seehafenbetriebe Anzahl 56827 8125 7057 2247 7314 7134 727 3841 337 5318 7739 10405 838 Prozent 0.31 0.04 0.04 0.01 0.04 0.04 0.00 0.02 0.00 0.03 0.04 0.06 0.00 5864 0.03 1940 0.01 3290 164 10827 0.02 0.00 0.06 2086 776 0.01 0.00 12723 0.07 5450 1545 0.03 0.01 6268 68 1629 239 0.03 0.00 0.01 0.00 300 0.00 59 233 2332 100 26 1105 6420 377 446 0.00 0.00 0.01 0.00 0.00 0.01 0.03 0.00 0.00 681 0.00 65 186 0.00 0.00 Nr. 01/2006 Werte 63223 63224 63231 63233 63301 63302 63401 63402 63403 64111 64112 64113 64114 64121 64122 64123 64124 64201 64202 64203 64204 64205 64206 64207 65110 65121 65122 65123 65124 65125 65126 65127 65128 65129 65210 65220 65231 65232 65233 66011 66012 66020 66031 66032 66033 67110 Wertelabels Bugsier- und Bergungsschifffahrt Lotsbetriebe Flughafenbetriebe Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt a.n.g. Reisebüros Reiseveranstalter und Fremdenführung Spedition Schiffsmaklerbüros und -agenturen Verkehrsvermittlung a.n.g. Postbriefdienste Postzeitungsdienste Postfrachtdienste Sonstige Postdienste Private Briefdienste Private Zeitungsdienste Private Paketdienste Sonstige private Kurierdienste Betrieb von leitungsgebundenen Fernmeldenetzen Betrieb von nichtleitungsgebundenen Fernmeldenetzen Sprachdienste mittels terrestrischer und Funknetze Textdienste mittels terrestrischer und Funknetze Bilddienste mittels terrestrischer und Funknetze Datendienste mittels terrestrischer und Funknetze Sonstige Fernmeldedienstleistungen Zentralbanken Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken Girozentralen Sparkassen Genossenschaftliche Zentralbanken Kreditgenossenschaften Realkreditinstitute Kreditinstitute mit Sonderaufgaben Postgiro- und Postsparkassenämter Bausparkassen Institutionen für Finanzierungsleasing Spezialkreditinstitute Kapitalanlagegesellschaften Leihhäuser Sonstige Finanzierungsinstitutionen a.n.g. Lebensversicherung (ohne Rückversicherung) Rückversicherung für die Lebensversicherung Pensions- und Sterbekassen Krankenversicherung Schaden- und Unfallversicherung Rückversicherung für das sonstige Versicherungsgewerbe Effekten- und Warenterminbörsen 189 Anzahl 113 38 5346 297 7019 1714 42922 650 294 21036 200 4606 849 425 9496 2360 3293 Prozent 0.00 0.00 0.03 0.00 0.04 0.01 0.23 0.00 0.00 0.11 0.00 0.02 0.00 0.00 0.05 0.01 0.02 6669 0.04 523 0.00 20 8 10 722 437 1002 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.01 19653 1921 20942 964 12734 949 582 351 1707 312 787 731 35 431 5103 232 143 2757 9342 0.11 0.01 0.11 0.01 0.07 0.01 0.00 0.00 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.03 0.00 0.00 0.01 0.05 253 171 0.00 0.00 190 Werte Wertelabels 67120 Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung) 67130 Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten 67201 Versicherungsvertreter 67202 Versicherungsmakler 67203 Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten 70111 Erschließung von unbebauten Grundstücken 70112 Bauträger für Nichtwohngebäude 70113 Bauträger für Wohngebäude 70121 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden 70122 Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen 70201 Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden 70202 Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen 70310 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 70320 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 71100 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht 71210 Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5t Gesamtgewicht) 71220 Vermietung von Wasserfahrzeugen 71230 Vermietung von Luftfahrzeugen 71310 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten 71320 Vermietung von Baumaschinen und -geräten 71330 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen 71340 Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten 71401 Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung 71402 Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern 71403 Leihbüchereien und Lesezirkel 71404 Videotheken 71405 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern a.n.g. 72100 Hardwareberatung 72201 Softwareberatung 72202 Softwareentwicklung 72301 Datenerfassungsdienste 72302 Datenverarbeitungs- und Tabellierungsdienste 72303 Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme 72304 Sonstige Datenverarbeitungsdienste 72400 Datenbanken 72500 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und - Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 209 0.00 1657 5815 1959 0.01 0.03 0.01 763 161 289 3157 0.00 0.00 0.00 0.02 346 0.00 348 0.00 1914 0.01 12542 0.07 5747 0.03 16050 0.09 2445 0.01 521 40 14 0.00 0.00 0.00 94 1016 0.00 0.01 199 0.00 713 462 40 221 1373 0.00 0.00 0.00 0.00 0.01 1631 1218 6675 15340 918 4453 672 223 126 0.01 0.01 0.04 0.08 0.00 0.02 0.00 0.00 0.00 1800 0.01 Nr. 01/2006 Werte 72601 72602 73101 73102 73103 73104 73105 73201 73202 74111 74112 74113 74114 74115 74121 74122 74123 74124 74125 74131 74132 74141 74142 74151 74152 74153 74154 74155 74156 74201 74202 74203 74204 74205 Wertelabels einrichtungen Informationsvermittlung Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten a.n.g. Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und Mathematik Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin Forschung und Entwicklung im Umweltbereich Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat Notariat Patentanwaltskanzleien Sonstige Rechtsberatung Praxen von Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Praxen von vereidigten Buchprüfern, Buchprüfungsgesellschaften Praxen von Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften Praxen von Steuerbevollmächtigten Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste) Marktforschung Meinungsforschung Unternehmensberatung Public-Relations-Beratung Beteiligungsgesellschaften mit Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe Sonstige Beteiligungsgesellschaften (ohne geschlossene Immobilienfonds) Geschlossene Immobilienfonds mit NichtWohngebäuden Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden Komplementärgesellschaften Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung Ingenieurbüros für technische Fachplanung 191 Anzahl Prozent 457 0.00 260 0.00 4036 0.02 2589 0.01 847 3006 1155 0.00 0.02 0.01 659 0.00 359 4347 9281 1599 380 281 0.00 0.02 0.05 0.01 0.00 0.00 3572 0.02 354 0.00 19650 927 799 1607 195 20598 834 0.11 0.01 0.00 0.01 0.00 0.11 0.00 527 0.00 581 0.00 37 0.00 48 32 0.00 0.00 11075 0.06 8114 0.04 753 0.00 551 8561 13501 0.00 0.05 0.07 192 Nr. 01/2006 Werte 74206 74207 74208 74209 74301 74302 74303 74304 74401 74402 74501 74502 74601 74602 74701 74702 74703 74704 74811 74812 74820 74831 74832 74841 74842 74843 74844 74845 74846 74847 74848 75110 75121 75122 75123 75130 75140 75210 75220 75230 75240 75250 75301 Wertelabels Büros für Industrie-Design Büros baufachlicher Gutachter Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung Vermessungsbüros Technische Untersuchung und Beratung Physikalische Untersuchung und Beratung Chemische Untersuchung und Beratung Betrieb von Messnetzen und Messstationen Werbegestaltung Werbemittelverbreitung und Werbemittlung Gewerbsmäßige Vermittlung von Arbeitskräften Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften Detekteien Personen- und Objektschutzdienste Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar Schornsteinreinigung Reinigung von Verkehrsmitteln Desinfektion und Schädlingsbekämpfung Fotografisches Gewerbe Fotografische Laboratorien Abfüll- und Verpackungsgewerbe Schreibbüros Übersetzungsbüros und Dolmetscher Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen Sachverständige a.n.g. Versteigerungsgewerbe Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design Auskunfteien Inkassobüros Sonstige Vermögensberatung und Vermögensverwaltung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen a.n.g. Allgemeine öffentliche Verwaltung Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und Sports Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet der Bildung und Kultur Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet des Sozialwesens Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten Auswärtige Angelegenheiten Verteidigung Rechtsschutz Öffentliche Sicherheit und Ordnung Feuerschutz Gesetzliche Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung und Alters- Anzahl 493 415 1452 1955 3516 390 953 58 12433 11165 5645 49841 633 15794 92500 1179 1179 255 1209 1331 5895 2262 321 Prozent 0.00 0.00 0.01 0.01 0.02 0.00 0.01 0.00 0.07 0.06 0.03 0.27 0.00 0.09 0.50 0.01 0.01 0.00 0.01 0.01 0.03 0.01 0.00 3145 375 225 695 1225 1420 0.02 0.00 0.00 0.00 0.01 0.01 2829 0.02 8705 90114 0.05 0.49 2187 0.01 3466 0.02 3076 7860 0.02 0.04 2957 205 8059 4442 4798 574 0.02 0.00 0.04 0.02 0.03 0.00 3278 0.02 Nr. 01/2006 Werte 75302 75303 75304 75305 75306 75307 75308 75309 80101 80102 80103 80210 80221 80222 80301 80302 80303 80304 80411 80412 80421 80422 80423 80424 85111 85112 85113 85121 85122 85130 85141 85142 85143 85144 85145 85146 85201 85202 85203 Wertelabels hilfe fnr Landwirte) Knappschaftliche Rentenversicherung Altershilfe für Landwirte Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes Gesetzliche Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung) Knappschaftliche Krankenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsförderung Sonstige Sozialversicherung und Arbeitsförderung Kindergärten Kinderhorte Vor- und Grundschulen Allgemeinbildende weiterführende Schulen Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich Berufs- und Fachakademien (ohne Hochschulen) Universitäten Kunsthochschulen Allgemeine Fachhochschulen Verwaltungsfachhochschulen Kraftfahrschulen Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen Allgemeine und politische Erwachsenenbildung Berufliche Erwachsenenbildung Selbständige Lehrer Unterricht a.n.g. Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken) Hochschulkliniken Vorsorge- und Rehabilitationskliniken Praxen von Ärzten für Allgemeinmedizin und von praktischen Ärzten Praxen von Fachärzten (ohne Ärzte für Allgemeinmedizin) Zahnarztpraxen Praxen von psychologischen Psychotherapeuten Praxen von Masseuren, medizinischen Bademeistern, Krankengymnasten, Hebammen und verwandten Berufen Praxen von Heilpraktikern Sonstige selbständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen Krankentransport- und Rettungsdienste Sonstige Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens Tierarztpraxen Sonstige selbständige Tätigkeiten im Veterinärwesen Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens 193 Anzahl Prozent 7 134 0.00 0.00 141 0.00 11555 419 1285 5822 198 20772 784 4806 16922 0.06 0.00 0.01 0.03 0.00 0.11 0.00 0.03 0.09 10965 2105 24252 462 3409 147 2142 99 1669 17337 778 3517 0.06 0.01 0.13 0.00 0.02 0.00 0.01 0.00 0.01 0.09 0.00 0.02 81669 14767 9812 0.44 0.08 0.05 13659 0.07 27880 21442 753 0.15 0.12 0.00 8303 334 0.04 0.00 4659 3300 0.03 0.02 3545 1490 0.02 0.01 70 370 0.00 0.00 194 Werte Wertelabels 85311 Wohnheime für Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten und Berufstätige 85312 Erziehungsheime 85313 Altenwohnheime 85314 Altenheime 85315 Altenpflegeheime 85316 Heime für werdende Mütter sowie Mütter oder Väter mit Kind 85317 Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter 85318 Wohnheime für Behinderte 85319 Sonstige Heime (ohne Fremden-, Erholungs- und Ferienheime) 85321 Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten und Jugendzentren) 85322 Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung a.n.g. 85323 Jugendzentren und Häuser der offenen Tür 85324 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen 85325 Sonstige soziale Beratungsstellen 85326 Ambulante soziale Dienste 85327 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe 85328 Unterstützungskassen 85329 Sonstiges Sozialwesen a.n.g. 90001 Kläranlagen 90002 Sammelkanalisation 90003 Sammlung, Beförderung und Zwischenlagerung von Abfällen 90004 Kompostierungsanlagen 90005 Abfallverbrennungsanlagen 90006 Sonstige Abfallbehandlungsanlagen 90007 Abfalldeponien 90008 Städtereinigung und sonstige Entsorgungseinrichtungen 90009 Bodensanierung und Rekultivierung von geschädigten Flächen 91111 Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen) 91112 Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen 91113 Arbeitgeberverbände 91121 Berufsorganisationen (ohne öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen) 91122 Öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen 91200 Gewerkschaften 91311 Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen 91312 Sonstige religiöse und weltanschauliche Vereinigungen 91320 Politische Parteien 91331 Organisationen der Bildung, Wissenschaft, For- Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 2141 2768 2972 8787 27101 0.01 0.01 0.02 0.05 0.15 161 0.00 9450 6878 0.05 0.04 2339 0.01 3538 0.02 905 1280 0.00 0.01 1271 3307 16463 0.01 0.02 0.09 18391 8 1496 1243 381 0.10 0.00 0.01 0.01 0.00 3078 220 978 579 262 0.02 0.00 0.01 0.00 0.00 6503 0.04 1083 0.01 1938 2700 343 0.01 0.01 0.00 2643 1504 1056 21515 0.01 0.01 0.01 0.12 349 705 12001 0.00 0.00 0.06 Nr. 01/2006 Werte 91332 91333 91334 91335 91336 91337 92111 92112 92113 92114 92115 92121 92122 92123 92130 92201 92202 92311 92312 92313 92314 92315 92316 92317 92318 92321 92322 92323 92324 92325 92330 92341 92342 92401 92402 92510 92521 92522 92531 92532 92533 92610 92621 92622 Wertelabels schung und Kultur Organisationen des Gesundheitswesens Jugendorganisationen Verbraucherorganisationen Kommunale Spitzen- und Regionalverbände Verbände der Sozialversicherungsträger Sonstige Interessenvertretungen a.n.g. Herstellung von Kinofilmen Herstellung von Fernsehfilmen Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen Sonstige Filmherstellung Filmtechnik Filmverleih Videoprogrammanbieter Filmvertrieb Filmtheater Hörfunk- und Fernsehanstalten Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen Theaterensembles Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre Selbständige bildende Künstler Selbständige Restauratoren Selbständige Komponisten und Musikbearbeiter Selbständige Schriftsteller Selbständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstler Selbständige Artisten Theater- und Konzertveranstalter Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen Varietes und Kleinkunstbühnen Tonstudios Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks Tanzschulen Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen a.n.g. Korrespondenz- und Nachrichtenbüros Selbständige Journalisten und Pressefotografen Bibliotheken und Archive Museen und Kunstausstellungen Denkmalschutz Botanische und zoologische Gärten Naturparks und Tiergehege Natur- und Landschaftsschutz Betrieb von Sportanlagen Sportverbände und Sportvereine Professionelle Sportmannschaften und Rennställe 195 Anzahl Prozent 2291 1008 776 527 214 5292 1578 2705 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.03 0.01 0.01 813 1332 180 100 150 243 2635 12160 0.00 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 0.01 0.07 2533 1934 591 209 307 9 65 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 184 20 1379 0.00 0.00 0.01 5643 154 191 0.03 0.00 0.00 318 1582 290 0.00 0.01 0.00 279 922 193 1216 1605 255 310 153 199 4412 6407 199 0.00 0.00 0.00 0.01 0.01 0.00 0.00 0.00 0.00 0.02 0.03 0.00 196 Werte Wertelabels 92623 Selbständige Berufssportler und -trainer 92624 Sportpromoter und sonstige professionelle Sportveranstalter 92625 Sportschulen und selbständige Sportlehrer 92711 Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten 92712 Spielbanken und Spielklubs 92713 Wett-, Toto- und Lotteriewesen 92721 Garten- und Grünanlagen 92722 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit a.n.g. 93011 Wäscherei 93012 Annahmestellen für Wäscherei 93013 Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei 93014 Annahmestellen für chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei 93015 Heißmangelei und Bügelei 93021 Damen- und Herrenfriseurgewerbe 93022 Damenfriseurgewerbe 93023 Herrenfriseurgewerbe 93024 Kosmetiksalons 93031 Bestattungsinstitute 93032 Friedhöfe und Krematorien 93041 Bäder und Saunas (ohne medizinische Bäder) 93042 Solarien und Massagesalons (ohne medizinische Massagen) 93051 Ehevermittlungsinstitute 93052 Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen 93053 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. 95001 Private Haushalte ohne Hauspersonal 95002 Private Haushalte mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung 95003 Private Haushalte mit sonstigem Hauspersonal 99001 Vertretungen fremder Staaten 99002 Dienststellen von Stationierungsstreitkräften 99003 Internationale und supranationale Organisationen mit Behördencharakter 99999 keine Angabe 00000 keine Zuordnung möglich Gesamtzahl BeH-Spells Nr. 01/2006 Anzahl 64 Prozent 0.00 82 811 4162 594 1122 724 0.00 0.00 0.02 0.00 0.01 0.00 1065 3655 47 2465 0.01 0.02 0.00 0.01 122 459 18099 601 102 1210 1533 565 1211 0.00 0.00 0.10 0.00 0.00 0.01 0.01 0.00 0.01 5120 56 0.03 0.00 1234 1685 1070 0.01 0.01 0.01 645 4717 222 2201 0.00 0.03 0.00 0.01 5 15430365 4228 18.501.706 0.00 83.40 0.02 100,00 Nr. 01/2006 Anhang 17: Werte 11 12 13 14 15 20 50 101 102 103 111 112 131 132 141 142 143 144 145 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 171 172 173 174 175 176 177 181 182 183 197 Wirtschaftszweig 93 – vergröberte Ausprägungen (nur BeH-Meldungen) Wertelabels Anzahl Prozent Pflanzenbau 12.083 0,07 Tierhaltung 3.570 0,02 Gemischte Landwirtschaft 7.497 0,04 Erbringung von landwirtschaftlichen und gärtne15.218 0,08 rischen Dienstleistungen Gewerbliche Jagd 5 0,00 Forstwirtschaft 2.639 0,01 Fischerei u. Fischzucht 283 0,00 Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung 4.372 0,02 Braunkohlenbergbau und -brikettherstellung 1.693 0,01 Torfgewinnung u. -veredlung 225 0,00 Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung 294 0,00 damit verbundener Dienstleistungen Erbringung von Dienstleistungen für den Erdöl165 0,00 Erdgasbergbau Eisenerzbergbau 10 0,00 NE-Metallerzbergbau 118 0,00 Gewinnung von Natursteinen 1.814 0,01 Gewinnung von Kies, Sand, Ton 1.931 0,01 Gewinnung von Mineralien für die Herstellung 632 0,00 von chemischen Erzeugnissen Gewinnung von Salz 153 0,00 Gew. von Steinen und Erden a.n.g., sonstiger 387 0,00 Bergbau Schlachten und Fleischverarbeitung 20.713 0,11 Fischverarbeitung 1.063 0,01 Obst- und Gemüseverarbeitung 2.782 0,02 Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen 668 0,00 und Fetten Milchverarbeitung 3.665 0,02 Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke 1.259 0,01 und Stärkeerzeugnissen Herstellung von Futtermitteln 1.218 0,01 Sonstiges Ernährungsgewerbe 39.831 0,22 Getränkeherstellung 7.569 0,04 Tabakverarbeitung 795 0,00 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei 1.772 0,01 Weberei 2.077 0,01 Textilveredlung 1.741 0,01 Herstellung von konfektionierten Textilwaren (oh1.748 0,01 ne Bekleidung) Herstellung von sonstigen Textilwaren (ohne Ma3.175 0,02 schenwaren) Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff 1.643 0,01 Herstellung von gewirktem und gestricktem Fer427 0,00 tigerzeugnissen Herstellung von Lederbekleidung 224 0,00 Herstellung von Bekleidung 7.739 0,04 Zurichtung und Färben von Fellen 170 0,00 198 Nr. 01/2006 Werte 191 192 193 201 202 203 204 205 211 212 221 222 223 231 232 233 241 242 243 244 245 246 247 251 252 261 262 263 264 265 266 267 268 Wertelabels Ledererzeugung Lederverarbeitung Herstellung von Schuhen Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerken Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaserund Holzspanplatten Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz Herstellung von Verpackungsmitteln Herstellung von Holzwaren Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe Verlagswesen Herstellung von Druckerzeugnissen Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern Kokerei Mineralölverarbeitung Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Baustoffen Herstellung von chemischen Grundstoffen Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen Herstellung von Chemiefasern Herstellung von Gummiwaren Herstellung von Kunststoffwaren Herstellung von Glas und Glaswaren Herstellung von keramischen Erzeugnissen (ohne Herstellung von Ziegeln und Baukeramik) Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a.n.g. Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien Anzahl 368 844 1.740 3.262 1.924 Prozent 0,00 0,00 0,01 0,02 0,01 7.621 0,04 981 2.893 5.556 0,01 0,02 0,03 7.629 0,04 25.785 25.292 382 0,14 0,14 0,00 76 2.214 63 0,00 0,01 0,00 15.096 301 0,08 0,00 3.829 0,02 8.987 4.075 0,05 0,02 4.894 0,03 2.181 6.167 30.078 5.691 3.641 0,01 0,03 0,16 0,03 0,02 354 0,00 1.633 0,01 1.112 0,01 7.491 0,04 2.534 0,01 900 0,00 Nr. 01/2006 Werte 271 272 273 274 275 281 282 283 284 285 286 287 291 292 293 294 295 296 297 300 311 312 313 314 315 316 321 322 323 331 332 333 Wertelabels Erzeigung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen Herstellung von Rohren Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl Erzeugung und erste Bearbeitung von NEMetallen Gießereiindustrie Stahl- und Leichtmetallbau Kessel- und Behälterbau Herstellung von Dampfkesseln Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh-, und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a.n.g. Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen Herstellung von sonstigen Metallwaren Herstellung von Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen Herstellung von Werkzeugmaschinen Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige Herstellung von Waffen und Munition Herstellung von Haushaltsgeräten Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und schalteinrichtungen Herstellung von isolierten Elektrokabeln, leitungen und -drähten Herstellung von Akkumulatoren und Batterien Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten Herstellung von elektrischen Ausrüstungen a.n.g. Herstellung von elektronischen Bauelementen Herstellung von nachrichtentechnischen Geräten und Einrichtungen Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phonound videotechnischen Geräten Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigationsu.ä. Instrumenten und Vorrichtungen Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen 199 Anzahl 8.577 Prozent 0,05 2.237 4.948 5.347 0,01 0,03 0,03 7.074 18.934 1.761 889 3.057 0,04 0,10 0,01 0,00 0,02 21.058 0,11 9.620 0,05 19.457 17.677 0,11 0,10 17.256 0,09 4.857 0,03 18.269 24.881 0,10 0,13 506 6.304 6.427 0,00 0,03 0,03 14.443 0,08 6.648 0,04 3.254 0,02 946 4.356 0,01 0,02 10.674 8.457 7.501 0,06 0,05 0,04 3.075 0,02 12.919 0,07 18.899 0,10 1.463 0,01 200 Nr. 01/2006 Werte 334 335 341 342 343 351 352 353 354 355 361 362 363 364 365 366 371 372 401 402 403 410 451 452 453 454 455 501 502 503 504 505 511 512 513 514 515 516 517 Wertelabels Herstellung von optischen und fotografischen Geräten Herstellung von Uhren Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren Schiff- und Bootsbau Schienenfahrzeugbau Luft- und Raumfahrzeugbau Herstellung von Krafträdern, Fahrrädern und Behindertenfahrzeugen Fahrzeugbau Herstellung von Möbeln Herstellung von Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen Herstellung von Musikinstrumenten Herstellung von Sportgeräten Herstellung von Spielwaren Herstellung von sonstigen Erzeugnissen Recycling von Schrott Recycling von Nichtmetallen Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Fernwärmeversorgung Wasserversorgung Vorbereitende Baustellenarbeit Hoch- und Tiefbau Bauinstallation Sonstiges Baugewerbe Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal Handel mit Kraftwagen Instandhaltung und Reparaturen von Kraftwagen Handeln mit Kraftwageneilen und Zubehör Handeln mit Krafträdern, Teilen und Zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern Tankstellen Handelsvermittlung Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern Großhandel mit nicht landwirtschaftlichen Halbwaren, Altmaterialien und Reststoffen Großhandel mit Maschinen Sonstiger Großhandel Anzahl 3.095 Prozent 0,02 570 35.601 0,00 0,19 4.093 0,02 16.368 0,09 2.371 1.875 4.988 1.355 0,01 0,01 0,03 0,01 753 17.527 1.673 0,00 0,09 0,01 730 339 1.428 3.181 830 3.155 17.418 2.473 727 2.960 5.485 109.169 65.601 45.700 632 0,00 0,00 0,01 0,02 0,00 0,02 0,09 0,01 0,00 0,02 0,03 0,59 0,35 0,25 0,00 14.669 37.013 7.465 1.343 0,08 0,20 0,04 0,01 12.217 38.414 4.285 0,07 0,21 0,02 22.682 0,12 31.850 0,17 29.728 0,16 11.226 9.672 0,06 0,05 Nr. 01/2006 Werte 521 522 523 524 525 526 527 551 552 553 554 555 601 602 603 611 612 621 622 623 631 632 633 634 641 642 651 652 660 671 672 701 702 703 711 712 713 714 721 722 723 Wertelabels Einzelhandel Facheinzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) Apotheken; Facheinzelhandel mit medizinischen, orthopädischen und kosmetischen Artikeln (in Verkaufsräumen) Sonstiger Facheinzelhandel (in Verkaufsräumen) Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen) Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen) Reparaturen von Gebrauchsgütern Hotels, Gasthöfe und Pensionen Sonstiges Beherbergungsgewerbe Restaurants, Imbissstuben, Cafés, Eissalons Sonstiges Gaststättengewerbe Kantinen und Caterer Eisenbahnen Sonstiger Landverkehr Transport in Rohrfernleitungen See- und Küstenschifffahrt Binnenschifffahrt Linienflugverkehr Gelegenheitsflugverkehr Raumtransport Frachtumschlag und Lagerei Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr Reisebüros und Reiseveranstalter Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung Post- und Kurierdienste Fernmeldedienste Zentralbanken und Kreditinstitute Sonstige Finanzierungsinstitutionen Versicherungen (ohne Sozialversicherung) Mit den Kreditinstituten verbundene Tätigkeiten Mit Versicherungen verbundene Tätigkeiten Erschließung, Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermittlung und Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht Vermietung von sonstigen Verkehrsmitteln Vermietung von Maschinen und Geräten Vermietung von Gebrauchsgütern a.n.g. Hardwareberatung Softwarehäuser Datenverarbeitungsdienste 201 Anzahl 87.813 21.772 Prozent 0,47 0,12 29.599 0,16 119.730 1.831 0,65 0,01 11.322 3.490 30.722 3.623 81.570 12.039 13.057 11.243 50.933 68 1.629 831 2.332 100 26 7.902 7.172 0,06 0,02 0,17 0,02 0,44 0,07 0,07 0,06 0,28 0,00 0,01 0,00 0,01 0,00 0,00 0,04 0,04 8.733 43.866 42.265 8.389 60.805 2.296 17.830 2.037 8.537 4.301 0,05 0,24 0,23 0,05 0,33 0,01 0,10 0,01 0,05 0,02 14.456 0,08 21.797 0,12 2.445 0,01 575 2.022 3.727 1.218 22.015 6.266 0,00 0,01 0,02 0,01 0,12 0,03 202 Nr. 01/2006 Werte 724 725 726 731 732 741 742 743 744 745 746 747 748 751 752 753 801 802 803 804 851 852 853 900 911 912 913 921 922 Wertelabels Datenbanken Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und einrichtungen Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Buchführung, Markt- und Meinungsforschung, Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften Architektur- und Ingenieurbüro Technische, physikalische und chemische Untersuchung Werbung Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften Detekteien sowie Wach- und Sicherheitsdienste Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln Erbringung von sonstigen unternehmensbezogenen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung Sozialversicherung Kindergärten, Vor- und Grundschulen/Volksschulen Weiterführende Schulen Hochschulen und hochschulverwandte Lehranstalten Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht Gesundheitswesen Veterinärwesen Sozialwesen Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisation Gewerkschaften Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessensvertretungen und Vereinigungen a.n.g. Film- und Videofilmherstellung, -verleih und vertrieb; Kinos Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunkund Fernsehprogrammen Anzahl 126 1.800 Prozent 0,00 0,01 717 0,00 11.633 0,06 1.018 0,01 76.724 0,41 35.795 4.917 0,19 0,03 23.598 55.486 0,13 0,30 16.427 95.113 0,09 0,51 29.637 0,16 109.660 18.078 0,59 0,10 22.839 26.362 0,12 0,14 29.992 28.270 0,16 0,15 25.542 190.123 1.930 109.256 0,14 1,03 0,01 0,59 14.327 0,08 9.128 1.056 0,05 0,01 44.678 0,24 9.736 0,05 14.693 0,08 Nr. 01/2006 Werte 923 924 925 926 927 930 950 990 999 Wertelabels Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbständige Journalisten Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten Sport Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Private Haushalte mit Hauspersonal Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Keine Angabe 203 Anzahl Prozent 13.155 0,07 1.115 0,01 3.738 11.975 0,02 0,06 7.667 38.164 6.432 2.428 15.434.593 0,04 0,21 0,03 0,01 83,42 204 Anhang 18: Nr. 01/2006 Währungskennzeichen (nur BeH-Meldungen) Wertelabel 2: EUR 1: DM 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent 522.257 2,82 554.648 3,00 556.720 3,01 562.787 3,04 583.615 3,15 590.900 3,19 577.888 3,12 559.227 3,02 547.926 2,96 558.494 3,02 566.391 3,06 575.262 3,11 586.630 3,17 601.549 3,25 628.959 3,40 673.090 3,64 665.666 3,60 836.051 4,52 816.240 4,41 782.557 4,23 789.560 4,27 756.572 4,09 763.233 4,13 9: missing 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 2 0,00 5 0,00 8 0,00 15 0,00 41 0,00 Nr. 01/2006 205 1: DM 1998 1999 2000 2001 Gesamtzahl BeHMeldungen Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent 761.258 4,11 12.247 0,07 0 0,00 0 0,00 15.429.727 83,40 Wertelabel 2: EUR 0 0,00 999.650 5,40 1.023.967 5,53 1.047.724 5,66 3.071.341 16,60 9: missing 529 0,00 38 0,00 0 0,00 0 0,00 638 0,00 206 Anhang 19: 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 Nr. 01/2006 Währungskennzeichen (nur LeH-Meldungen) Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Wertelabel 1: DM 1.454 0,06 26.571 1,05 53.893 2,12 32.934 1,30 42.550 1,68 56.741 2,23 69.445 2,73 75.636 2,97 82.800 3,26 82.742 3,26 83.873 3,30 80.946 3,19 82.089 3,23 79.405 3,13 79.057 3,11 76.336 3,01 71.779 2,83 127.811 5,03 131.832 5,19 131.903 5,19 138.683 5,46 150.365 5,92 2: EUR 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 1 0,00 2 0,00 Nr. 01/2006 1997 1998 1999 2000 2001 Gesamtzahl LeHMeldungen Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent 207 Wertelabel 1: DM 143.715 5,66 156.639 6,17 161.994 6,38 156.979 6,18 92.571 3,64 2.470.743 97,28 2: EUR 2 0,00 16 0,00 648 0,03 4.541 0,18 63.937 2,52 69.147 2,72 208 Anhang 20: Wohnort Arbeitsamt (nur BeH-Meldungen) Gebietsstand: 31.12.2001 Werte Wertelabels 031 Arbeitsamt Neubrandenburg 032 Arbeitsamt Rostock 033 Arbeitsamt Schwerin 034 Arbeitsamt Stralsund 035 Arbeitsamt Cottbus 036 Arbeitsamt Eberswalde 037 Arbeitsamt Frankfurt (Oder) 038 Arbeitsamt Neuruppin 039 Arbeitsamt Potsdam 042 Arbeitsamt Dessau 043 Arbeitsamt Halberstadt 044 Arbeitsamt Halle 045 Arbeitsamt Magdeburg 046 Arbeitsamt Merseburg 047 Arbeitsamt Sangerhausen 048 Arbeitsamt Stendal 049 Arbeitsamt Wittenberg 070 Arbeitsamt Altenburg 071 Arbeitsamt Annaberg-Buchholz 072 Arbeitsamt Bautzen 073 Arbeitsamt Chemnitz 074 Arbeitsamt Dresden 075 Arbeitsamt Leipzig 076 Arbeitsamt Oschatz 077 Arbeitsamt Pirna 078 Arbeitsamt Plauen 079 Arbeitsamt Riesa 092 Arbeitsamt Zwickau 093 Arbeitsamt Erfurt 094 Arbeitsamt Gera 095 Arbeitsamt Gotha 096 Arbeitsamt Jena 097 Arbeitsamt Nordhausen 098 Arbeitsamt Suhl 111 Arbeitsamt Bad Oldesloe 115 Arbeitsamt Elmshorn 119 Arbeitsamt Flensburg 123 Arbeitsamt Hamburg 127 Arbeitsamt Heide 131 Arbeitsamt Kiel 135 Arbeitsamt Lübeck 139 Arbeitsamt Neumünster 211 Arbeitsamt Braunschweig 214 Arbeitsamt Bremen 217 Arbeitsamt Bremerhaven 221 Arbeitsamt Celle 224 Arbeitsamt Emden 227 Arbeitsamt Goslar Nr. 01/2006 Anzahl 14.058 17.799 19.123 12.980 20.679 11.558 16.004 19.240 25.165 10.325 9.308 15.245 22.152 12.721 9.400 8.396 4.790 4.225 11.521 23.537 20.049 22.534 28.579 11.188 10.277 10.247 8.483 17.144 19.304 10.621 14.292 13.934 10.858 18.337 13.898 19.091 14.177 66.341 5.358 17.490 14.434 15.572 17.525 24.881 7.697 15.167 9.855 6.061 Prozent 0,08 0,10 0,10 0,07 0,11 0,06 0,09 0,10 0,14 0,06 0,05 0,08 0,12 0,07 0,05 0,05 0,03 0,02 0,06 0,13 0,11 0,12 0,15 0,06 0,06 0,06 0,05 0,09 0,10 0,06 0,08 0,08 0,06 0,10 0,08 0,10 0,08 0,36 0,03 0,09 0,08 0,08 0,09 0,13 0,04 0,08 0,05 0,03 Nr. 01/2006 Werte 231 234 237 241 244 247 251 254 257 261 264 267 271 274 277 281 311 313 315 317 321 323 325 327 331 333 335 337 341 343 345 347 351 353 355 357 361 363 365 367 371 373 375 377 381 383 385 387 391 411 415 Wertelabels Arbeitsamt Göttingen Arbeitsamt Hameln Arbeitsamt Hannover Arbeitsamt Helmstedt Arbeitsamt Hildesheim Arbeitsamt Leer Arbeitsamt Lüneburg Arbeitsamt Nienburg Arbeitsamt Nordhorn Arbeitsamt Oldenburg Arbeitsamt Osnabrück Arbeitsamt Stade Arbeitsamt Ülzen Arbeitsamt Vechta Arbeitsamt Verden Arbeitsamt Wilhelmshaven Arbeitsamt Aachen Arbeitsamt Ahlen Arbeitsamt Bergisch Gladbach Arbeitsamt Bielefeld Arbeitsamt Bochum Arbeitsamt Bonn Arbeitsamt Brühl Arbeitsamt Coesfeld Arbeitsamt Detmold Arbeitsamt Dortmund Arbeitsamt Düren Arbeitsamt Düsseldorf Arbeitsamt Duisburg Arbeitsamt Essen Arbeitsamt Gelsenkirchen Arbeitsamt Hagen Arbeitsamt Hamm Arbeitsamt Herford Arbeitsamt Iserlohn Arbeitsamt Köln Arbeitsamt Krefeld Arbeitsamt Meschede Arbeitsamt Mönchengladbach Arbeitsamt Münster Arbeitsamt Oberhausen Arbeitsamt Paderborn Arbeitsamt Recklinghausen Arbeitsamt Rheine Arbeitsamt Siegen Arbeitsamt Soest Arbeitsamt Solingen Arbeitsamt Wesel Arbeitsamt Wuppertal Arbeitsamt Bad Hersfeld Arbeitsamt Darmstadt 209 Anzahl 16.123 15.152 31.713 13.779 14.924 8.712 14.746 9.509 11.660 20.573 18.930 13.610 7.253 10.023 13.531 6.071 27.195 10.356 25.741 27.090 19.148 32.145 23.221 20.719 12.898 25.542 9.390 36.823 17.556 20.611 15.335 19.678 14.111 21.396 17.189 38.466 19.040 10.632 26.633 10.664 13.565 16.202 18.733 15.813 16.803 11.241 11.420 25.570 19.269 6.413 38.870 Prozent 0,09 0,08 0,17 0,07 0,08 0,05 0,08 0,05 0,06 0,11 0,10 0,07 0,04 0,05 0,07 0,03 0,15 0,06 0,14 0,15 0,10 0,17 0,13 0,11 0,07 0,14 0,05 0,20 0,09 0,11 0,08 0,11 0,08 0,12 0,09 0,21 0,10 0,06 0,14 0,06 0,07 0,09 0,10 0,09 0,09 0,06 0,06 0,14 0,10 0,03 0,21 210 Werte 419 423 427 431 435 439 443 447 451 455 459 511 515 519 523 527 531 535 539 543 547 551 555 559 563 611 614 617 621 624 627 631 634 637 641 644 647 651 654 657 661 664 667 671 674 677 681 684 687 711 715 Nr. 01/2006 Wertelabels Arbeitsamt Frankfurt Arbeitsamt Fulda Arbeitsamt Gießen Arbeitsamt Hanau Arbeitsamt Kassel Arbeitsamt Korbach Arbeitsamt Limburg Arbeitsamt Marburg Arbeitsamt Offenbach Arbeitsamt Wetzlar Arbeitsamt Wiesbaden Arbeitsamt Bad Kreuznach Arbeitsamt Kaiserslautern Arbeitsamt Koblenz Arbeitsamt Ludwigshafen Arbeitsamt Mainz Arbeitsamt Mayen Arbeitsamt Montabaur Arbeitsamt Neunkirchen Arbeitsamt Landau Arbeitsamt Neuwied Arbeitsamt Pirmasens Arbeitsamt Saarbrücken Arbeitsamt Saarlouis Arbeitsamt Trier Arbeitsamt Aalen Arbeitsamt Balingen Arbeitsamt Freiburg Arbeitsamt Göppingen Arbeitsamt Heidelberg Arbeitsamt Heilbronn Arbeitsamt Karlsruhe Arbeitsamt Konstanz Arbeitsamt Lörrach Arbeitsamt Ludwigsburg Arbeitsamt Mannheim Arbeitsamt Nagold Arbeitsamt Offenburg Arbeitsamt Pforzheim Arbeitsamt Rastatt Arbeitsamt Ravensburg Arbeitsamt Reutlingen Arbeitsamt Rottweil Arbeitsamt Waiblingen Arbeitsamt Schwäbisch Hall Arbeitsamt Stuttgart Arbeitsamt Tauberbischofsheim Arbeitsamt Ulm Arbeitsamt Villingen-Schwenningen Arbeitsamt Ansbach Arbeitsamt Aschaffenburg Anzahl 52.009 7.432 21.673 15.109 21.346 5.888 6.066 8.680 13.318 11.622 17.368 11.185 13.056 10.372 18.244 24.358 9.755 11.368 10.884 13.486 11.003 6.325 14.316 10.651 17.106 17.446 12.949 22.455 30.548 16.156 17.243 27.256 12.777 13.215 20.681 20.639 11.468 16.422 12.195 11.067 22.030 19.989 10.890 16.056 11.497 40.221 10.613 12.373 9.150 12.075 14.635 Prozent 0,28 0,04 0,12 0,08 0,12 0,03 0,03 0,05 0,07 0,06 0,09 0,06 0,07 0,06 0,10 0,13 0,05 0,06 0,06 0,07 0,06 0,03 0,08 0,06 0,09 0,09 0,07 0,12 0,17 0,09 0,09 0,15 0,07 0,07 0,11 0,11 0,06 0,09 0,07 0,06 0,12 0,11 0,06 0,09 0,06 0,22 0,06 0,07 0,05 0,07 0,08 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 719 Arbeitsamt Bamberg 723 Arbeitsamt Bayreuth 727 Arbeitsamt Coburg 731 Arbeitsamt Hof 735 Arbeitsamt Nürnberg 739 Arbeitsamt Regensburg 743 Arbeitsamt Schwandorf 747 Arbeitsamt Schweinfurt 751 Arbeitsamt Weiden 755 Arbeitsamt Weißenburg 759 Arbeitsamt Würzburg 811 Arbeitsamt Augsburg 815 Arbeitsamt Deggendorf 819 Arbeitsamt Donauwörth 823 Arbeitsamt Freising 827 Arbeitsamt Ingolstadt 831 Arbeitsamt Kempten 835 Arbeitsamt Landshut 839 Arbeitsamt Memmingen 843 Arbeitsamt München 847 Arbeitsamt Passau 851 Arbeitsamt Pfarrkirchen 855 Arbeitsamt Rosenheim 859 Arbeitsamt Traunstein 863 Arbeitsamt Weilheim 922 Arbeitsamt Berlin Süd 933 Arbeitsamt Berlin West 944 Arbeitsamt Berlin Südwest 955 Arbeitsamt Berlin Nord 962 Arbeitsamt Berlin Mitte 964 Arbeitsamt Berlin Ost 999 Ausländische Orte, keine Angabe Gesamtzahl BeH-Spells 211 Anzahl 12.792 9.805 10.350 8.821 47.506 20.356 16.181 16.585 7.853 6.524 19.203 23.986 11.856 8.370 11.616 16.418 17.836 11.455 18.546 94.061 11.498 11.853 19.233 9.655 12.037 18.846 15.726 26.904 31.150 15.422 15.277 15.445.912 18.501.706 Prozent 0,07 0,05 0,06 0,05 0,26 0,11 0,09 0,09 0,04 0,04 0,10 0,13 0,06 0,05 0,06 0,09 0,10 0,06 0,10 0,51 0,06 0,06 0,10 0,05 0,07 0,10 0,08 0,15 0,17 0,08 0,08 83,48 100,00 212 Anhang 21: Wohnort Arbeitsamt (nur LeH-Meldungen) Werte Wertelabels 031 Arbeitsamt Neubrandenburg 032 Arbeitsamt Rostock 033 Arbeitsamt Schwerin 034 Arbeitsamt Stralsund 035 Arbeitsamt Cottbus 036 Arbeitsamt Eberswalde 037 Arbeitsamt Frankfurt (Oder) 038 Arbeitsamt Neuruppin 039 Arbeitsamt Potsdam 042 Arbeitsamt Dessau 043 Arbeitsamt Halberstadt 044 Arbeitsamt Halle 045 Arbeitsamt Magdeburg 046 Arbeitsamt Merseburg 047 Arbeitsamt Sangerhausen 048 Arbeitsamt Stendal 049 Arbeitsamt Wittenberg 070 Arbeitsamt Altenburg 071 Arbeitsamt Annaberg-Buchholz 072 Arbeitsamt Bautzen 073 Arbeitsamt Chemnitz 074 Arbeitsamt Dresden 075 Arbeitsamt Leipzig 076 Arbeitsamt Oschatz 077 Arbeitsamt Pirna 078 Arbeitsamt Plauen 079 Arbeitsamt Riesa 092 Arbeitsamt Zwickau 093 Arbeitsamt Erfurt 094 Arbeitsamt Gera 095 Arbeitsamt Gotha 096 Arbeitsamt Jena 097 Arbeitsamt Nordhausen 098 Arbeitsamt Suhl 111 Arbeitsamt Bad Oldesloe 115 Arbeitsamt Elmshorn 119 Arbeitsamt Flensburg 123 Arbeitsamt Hamburg 127 Arbeitsamt Heide 131 Arbeitsamt Kiel 135 Arbeitsamt Lübeck 139 Arbeitsamt Neumünster 211 Arbeitsamt Braunschweig 214 Arbeitsamt Bremen 217 Arbeitsamt Bremerhaven 221 Arbeitsamt Celle 224 Arbeitsamt Emden 227 Arbeitsamt Goslar 231 Arbeitsamt Göttingen Nr. 01/2006 Anzahl 17.519 18.960 16.587 14.444 21.626 12.755 14.110 18.243 16.685 11.653 10.870 14.883 21.932 13.873 11.573 9.287 5.324 5.077 13.367 24.181 18.823 15.070 24.580 9.661 10.188 9.781 8.286 15.982 16.929 10.709 12.952 12.602 11.674 16.586 10.539 15.443 17.093 56.962 7.391 17.253 19.183 15.140 19.521 26.061 10.250 14.510 14.655 7.425 17.972 Prozent 0,69 0,75 0,65 0,57 0,85 0,50 0,56 0,72 0,66 0,46 0,43 0,59 0,86 0,55 0,46 0,37 0,21 0,20 0,53 0,95 0,74 0,59 0,97 0,38 0,40 0,39 0,33 0,63 0,67 0,42 0,51 0,50 0,46 0,65 0,41 0,61 0,67 2,24 0,29 0,68 0,76 0,60 0,77 1,03 0,40 0,57 0,58 0,29 0,71 Nr. 01/2006 Werte 234 237 241 244 247 251 254 257 261 264 267 271 274 277 281 311 313 315 317 321 323 325 327 331 333 335 337 341 343 345 347 351 353 355 357 361 363 365 367 371 373 375 377 381 383 385 387 391 411 415 419 Wertelabels Arbeitsamt Hameln Arbeitsamt Hannover Arbeitsamt Helmstedt Arbeitsamt Hildesheim Arbeitsamt Leer Arbeitsamt Lüneburg Arbeitsamt Nienburg Arbeitsamt Nordhorn Arbeitsamt Oldenburg Arbeitsamt Osnabrück Arbeitsamt Stade Arbeitsamt Ülzen Arbeitsamt Vechta Arbeitsamt Verden Arbeitsamt Wilhelmshaven Arbeitsamt Aachen Arbeitsamt Ahlen Arbeitsamt Bergisch Gladbach Arbeitsamt Bielefeld Arbeitsamt Bochum Arbeitsamt Bonn Arbeitsamt Brühl Arbeitsamt Coesfeld Arbeitsamt Detmold Arbeitsamt Dortmund Arbeitsamt Düren Arbeitsamt Düsseldorf Arbeitsamt Duisburg Arbeitsamt Essen Arbeitsamt Gelsenkirchen Arbeitsamt Hagen Arbeitsamt Hamm Arbeitsamt Herford Arbeitsamt Iserlohn Arbeitsamt Köln Arbeitsamt Krefeld Arbeitsamt Meschede Arbeitsamt Mönchengladbach Arbeitsamt Münster Arbeitsamt Oberhausen Arbeitsamt Paderborn Arbeitsamt Recklinghausen Arbeitsamt Rheine Arbeitsamt Siegen Arbeitsamt Soest Arbeitsamt Solingen Arbeitsamt Wesel Arbeitsamt Wuppertal Arbeitsamt Bad Hersfeld Arbeitsamt Darmstadt Arbeitsamt Frankfurt 213 Anzahl 15.435 29.937 11.606 13.391 12.227 10.769 8.573 10.866 21.002 14.832 12.137 9.203 9.574 9.763 8.511 24.637 7.976 18.169 19.214 21.562 17.778 15.497 15.051 11.996 29.449 6.836 29.123 21.938 22.285 19.217 17.080 14.303 17.250 14.206 36.036 17.333 8.729 21.305 7.399 14.207 13.419 19.469 11.530 11.676 9.289 9.835 20.473 16.463 6.774 21.545 30.939 Prozent 0,61 1,18 0,46 0,53 0,48 0,42 0,34 0,43 0,83 0,58 0,48 0,36 0,38 0,38 0,34 0,97 0,31 0,72 0,76 0,85 0,70 0,61 0,59 0,47 1,16 0,27 1,15 0,86 0,88 0,76 0,67 0,56 0,68 0,56 1,42 0,68 0,34 0,84 0,29 0,56 0,53 0,77 0,45 0,46 0,37 0,39 0,81 0,65 0,27 0,85 1,22 214 Werte 423 427 431 435 439 443 447 451 455 459 511 515 519 523 527 531 535 539 543 547 551 555 559 563 611 614 617 621 624 627 631 634 637 641 644 647 651 654 657 661 664 667 671 674 677 681 684 687 711 715 719 Nr. 01/2006 Wertelabels Arbeitsamt Fulda Arbeitsamt Gießen Arbeitsamt Hanau Arbeitsamt Kassel Arbeitsamt Korbach Arbeitsamt Limburg Arbeitsamt Marburg Arbeitsamt Offenbach Arbeitsamt Wetzlar Arbeitsamt Wiesbaden Arbeitsamt Bad Kreuznach Arbeitsamt Kaiserslautern Arbeitsamt Koblenz Arbeitsamt Ludwigshafen Arbeitsamt Mainz Arbeitsamt Mayen Arbeitsamt Montabaur Arbeitsamt Neunkirchen Arbeitsamt Landau Arbeitsamt Neuwied Arbeitsamt Pirmasens Arbeitsamt Saarbrücken Arbeitsamt Saarlouis Arbeitsamt Trier Arbeitsamt Aalen Arbeitsamt Balingen Arbeitsamt Freiburg Arbeitsamt Göppingen Arbeitsamt Heidelberg Arbeitsamt Heilbronn Arbeitsamt Karlsruhe Arbeitsamt Konstanz Arbeitsamt Lörrach Arbeitsamt Ludwigsburg Arbeitsamt Mannheim Arbeitsamt Nagold Arbeitsamt Offenburg Arbeitsamt Pforzheim Arbeitsamt Rastatt Arbeitsamt Ravensburg Arbeitsamt Reutlingen Arbeitsamt Rottweil Arbeitsamt Waiblingen Arbeitsamt Schwäbisch Hall Arbeitsamt Stuttgart Arbeitsamt Tauberbischofsheim Arbeitsamt Ulm Arbeitsamt Villingen-Schwenningen Arbeitsamt Ansbach Arbeitsamt Aschaffenburg Arbeitsamt Bamberg Anzahl 6.013 16.351 9.741 21.572 5.664 4.172 8.241 8.092 9.320 10.095 9.681 12.568 9.581 12.629 12.642 8.669 8.031 10.492 9.611 8.635 7.771 17.097 11.951 16.690 10.232 7.850 13.093 13.755 9.258 9.317 16.390 8.347 8.065 9.411 15.958 6.452 8.775 7.710 6.828 12.067 9.656 6.714 7.270 6.280 20.825 7.018 7.210 6.052 8.244 9.212 9.598 Prozent 0,24 0,64 0,38 0,85 0,22 0,16 0,32 0,32 0,37 0,40 0,38 0,49 0,38 0,50 0,50 0,34 0,32 0,41 0,38 0,34 0,31 0,67 0,47 0,66 0,40 0,31 0,52 0,54 0,36 0,37 0,65 0,33 0,32 0,37 0,63 0,25 0,35 0,30 0,27 0,48 0,38 0,26 0,29 0,25 0,82 0,28 0,28 0,24 0,32 0,36 0,38 Nr. 01/2006 Werte Wertelabels 723 Arbeitsamt Bayreuth 727 Arbeitsamt Coburg 731 Arbeitsamt Hof 735 Arbeitsamt Nürnberg 739 Arbeitsamt Regensburg 743 Arbeitsamt Schwandorf 747 Arbeitsamt Schweinfurt 751 Arbeitsamt Weiden 755 Arbeitsamt Weißenburg 759 Arbeitsamt Würzburg 811 Arbeitsamt Augsburg 815 Arbeitsamt Deggendorf 819 Arbeitsamt Donauwörth 823 Arbeitsamt Freising 827 Arbeitsamt Ingolstadt 831 Arbeitsamt Kempten 835 Arbeitsamt Landshut 839 Arbeitsamt Memmingen 843 Arbeitsamt München 847 Arbeitsamt Passau 851 Arbeitsamt Pfarrkirchen 855 Arbeitsamt Rosenheim 859 Arbeitsamt Traunstein 863 Arbeitsamt Weilheim 911 Arbeitsamt Berlin I 922 Arbeitsamt Berlin Süd 933 Arbeitsamt Berlin West 944 Arbeitsamt Berlin Südwest 955 Arbeitsamt Berlin Nord 962 Arbeitsamt Berlin Mitte 963 Arbeitsamt Berlin VII 964 Arbeitsamt Berlin Ost 965 Arbeitsamt Berlin IX Gesamtzahl LeH-Spells 215 Anzahl 9.923 9.753 11.222 34.718 16.010 17.972 14.278 9.090 5.026 12.578 16.516 13.906 4.959 4.896 10.559 12.532 8.089 10.778 49.074 16.559 8.867 11.427 8.690 7.727 7.993 23.667 15.447 21.568 26.284 10.739 4.030 11.463 2.670 2.539.890 Prozent 0,39 0,38 0,44 1,37 0,63 0,71 0,56 0,36 0,20 0,50 0,65 0,55 0,20 0,19 0,42 0,49 0,32 0,42 1,93 0,65 0,35 0,45 0,34 0,30 0,31 0,93 0,61 0,85 1,03 0,42 0,16 0,45 0,11 100,00 216 Anhang 22: Wohnort Kreis (nur BeH-Meldungen) Gebietsstand: 31.12.2001 Werte Wertelabels 01 Schleswig-Holstein 01001 Flensburg, Stadt 01002 Kiel, Landeshauptstadt 01003 Lübeck, Hansestadt 01004 Neumünster, Stadt 01051 Dithmarschen 01053 Herzogtum Lauenburg 01054 Nordfriesland 01055 Ostholstein 01056 Pinneberg 01057 Ploen 01058 Rendsburg-Eckernförde 01059 Schleswig-Flensburg 01060 Segeberg 01061 Steinburg 01062 Stormarn 02 Hamburg 02000 Hamburg, Freie und Hansestadt 03 Niedersachsen 031 Reg.-Bez. Braunschweig 03101 Braunschweig, Stadt 03102 Salzgitter, Stadt 03103 Wolfsburg, Stadt 03151 Gifhorn 03152 Göttingen 03153 Goslar 03154 Helmstedt 03155 Northeim 03156 Osterode am Harz 03157 Peine 03158 Wolfenbüttel 032 Reg.-Bez. Hannover 03241 Region Hannover 03251 Diepholz 03252 Hameln-Pyrmont 03254 Hildesheim 03255 Holzminden 03256 Nienburg (Weser) 03257 Schaumburg 033 Reg.-Bez. Lüneburg 03351 Celle 03352 Cuxhaven 03353 Harburg 03354 Lüchow-Dannenberg Nr. 01/2006 Anzahl Prozent 3.119 9.172 7.549 2.982 4.585 6.390 5.606 6.640 10.868 4.366 9.855 6.242 9.884 4.800 7.962 0,02 0,05 0,04 0,02 0,02 0,03 0,03 0,04 0,06 0,02 0,05 0,03 0,05 0,03 0,04 66.341 0,36 8.835 3.579 4.565 6.397 9.010 5.161 3.253 4.957 2.994 4.947 4.145 0,05 0,02 0,02 0,03 0,05 0,03 0,02 0,03 0,02 0,03 0,02 42.335 7.998 5.818 10.282 3.009 4.314 5.434 0,23 0,04 0,03 0,06 0,02 0,02 0,03 6.119 6.898 8.843 1.508 0,03 0,04 0,05 0,01 Nr. 01/2006 Werte 03355 03356 03357 03358 03359 03360 03361 034 03401 03402 03403 03404 03405 03451 03452 03453 03454 03455 03456 03457 03458 03459 03460 03461 03462 04 04011 04012 05 051 05111 05112 05113 05114 05116 05117 05119 05120 05122 05124 05154 05158 05162 05166 05170 053 Wertelabels Lüneburg Osterholz Rotenburg (Wümme) Soltau-Fallingbostel Stade Ülzen Verden Reg.-Bez. Weser-Ems Delmenhorst, Stadt Emden, Stadt Oldenburg (Oldenburg), Stadt Osnabrück, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Ammerland Aurich Cloppenburg Emsland Friesland Grafschaft Bentheim Leer Oldenburg Osnabrück Vechta Wesermarsch Wittmund Bremen Bremen, Stadt Bremerhaven, Stadt Nordrhein-Westfalen Reg.-Bez. Düsseldorf Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Stadt Mülheim an der Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Wuppertal, Stadt Kleve Mettmann Rhein-Kreis Neuss Viersen Wesel Reg.-Bez. Köln 217 Anzahl 5.903 4.113 5.977 4.845 6.967 3.381 5.083 Prozent 0,03 0,02 0,03 0,03 0,04 0,02 0,03 3.064 1.806 5.847 5.803 2.836 3.980 5.927 5.341 10.401 3.235 4.864 5.330 4.271 13.127 4.682 3.411 1.899 0,02 0,01 0,03 0,03 0,02 0,02 0,03 0,03 0,06 0,02 0,03 0,03 0,02 0,07 0,03 0,02 0,01 20.768 4.233 0,11 0,02 23.181 17.556 20.611 8.214 10.030 5.933 7.632 4.822 6.598 14.119 10.268 18.792 16.603 10.826 15.302 0,13 0,09 0,11 0,04 0,05 0,03 0,04 0,03 0,04 0,08 0,06 0,10 0,09 0,06 0,08 218 Werte 05313 05314 05315 05316 05354 05358 05362 05366 05370 05374 05378 05382 055 05512 05513 05515 05554 05558 05562 05566 05570 057 05711 05754 05758 05762 05766 05770 05774 059 05911 05913 05914 05915 05916 05954 05958 05962 05966 05970 05974 05978 06 064 06411 06412 Nr. 01/2006 Wertelabels Aachen, Stadt Bonn, Stadt Köln, Stadt Leverkusen, Stadt Aachen Düren Erftkreis Euskirchen Heinsberg Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis Reg.-Bez. Münster Bottrop, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Münster, Stadt Borken Coesfeld Recklinghausen Steinfurt Warendorf Reg.-Bez. Detmold Bielefeld, Stadt Gütersloh Herford Höxter Lippe Minden-Lübbecke Paderborn Reg.-Bez. Arnsberg Bochum, Stadt Dortmund, Stadt Hagen, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis Hochsauerlandkreis Märkischer Kreis Olpe Siegen-Wittgenstein Soest Unna Hessen Reg.-Bez. Darmstadt Darmstadt, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Anzahl 8.493 11.796 38.466 6.116 10.537 9.390 16.793 6.428 8.165 10.547 9.078 20.349 Prozent 0,05 0,06 0,21 0,03 0,06 0,05 0,09 0,03 0,04 0,06 0,05 0,11 4.051 8.938 10.664 13.374 7.345 21.079 15.813 10.356 0,02 0,05 0,06 0,07 0,04 0,11 0,09 0,06 12.736 14.354 9.805 5.240 12.898 11.591 10.962 0,07 0,08 0,05 0,03 0,07 0,06 0,06 13.619 19.815 7.369 5.764 5.529 12.309 10.632 17.189 5.727 11.076 11.241 14.074 0,07 0,11 0,04 0,03 0,03 0,07 0,06 0,09 0,03 0,06 0,06 0,08 5.517 27.440 0,03 0,15 Nr. 01/2006 Werte 06413 06414 06431 06432 06433 06434 06435 06436 06437 06438 06439 06440 065 06531 06532 06533 06534 06535 066 06611 06631 06632 06633 06634 06635 06636 07 071 07111 07131 07132 07133 07134 07135 07137 07138 07140 07141 07143 072 07211 07231 07232 07233 07235 073 Wertelabels Offenbach am Main, Stadt Wiesbaden, Landeshauptstadt Bergstraße Darmstadt-Dieburg Groß-Gerau Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis Offenbach Rheingau-Taunus-Kreis Wetteraukreis Reg.-Bez. Gießen Gießen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Vogelsbergkreis Reg.-Bez. Kassel Kassel, Stadt Fulda Hersfeld-Rotenburg Kassel Schwalm-Eder-Kreis Waldeck-Frankenberg Werra-Meißner-Kreis Rheinland-Pfalz Bisher: Reg.-Bez. Koblenz Koblenz, Stadt Ahrweiler Altenkirchen (Westerwald) Bad Kreuznach Birkenfeld Cochem-Zell Mayen-Koblenz Neuwied Rhein-Hunsrück-Kreis Rhein-Lahn-Kreis Westerwaldkreis Bisher: Reg.-Bez. Trier Trier, Stadt Bernkastel-Wittlich Bitburg-Prüm Daun Trier-Saarburg Bisher: Reg.-Bez. Rheinhessen-Pfalz 219 Anzahl 4.861 10.365 9.875 10.795 10.460 7.933 15.109 8.555 3.601 13.394 7.003 10.368 Prozent 0,03 0,06 0,05 0,06 0,06 0,04 0,08 0,05 0,02 0,07 0,04 0,06 9.180 9.339 6.066 9.093 3.891 0,05 0,05 0,03 0,05 0,02 6.667 7.432 4.251 8.617 6.440 5.888 3.654 0,04 0,04 0,02 0,05 0,03 0,03 0,02 3.902 4.514 4.796 5.577 3.209 2.309 7.775 6.207 3.758 4.175 7.193 0,02 0,02 0,03 0,03 0,02 0,01 0,04 0,03 0,02 0,02 0,04 3.550 3.968 2.994 2.481 4.381 0,02 0,02 0,02 0,01 0,02 220 Werte 07311 07312 07313 07314 07315 07316 07317 07318 07319 07320 07331 07332 07333 07334 07335 07336 07337 07338 07339 07340 08 081 08111 08115 08116 08117 08118 08119 08121 08125 08126 08127 08128 08135 08136 082 08211 08212 08215 08216 08221 08222 08225 08226 08231 08235 Nr. 01/2006 Wertelabels Frankenthal (Pfalz), Stadt Kaiserslautern, Stadt Landau in der Pfalz, Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadt Mainz, Stadt Neustadt an der Weinstraße, St Pirmasens, Stadt Speyer, Stadt Worms, Stadt Zweibrücken, Stadt Alzey-Worms Bad Dürkheim Donnersbergkreis Germersheim Kaiserslautern Kusel Südliche Weinstraße Ludwigshafen Mainz-Bingen Südwestpfalz Baden-Württemberg Reg.-Bez. Stuttgart Stuttgart Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Heilbronn Heilbronn Hohenlohekreis Schwäbisch Hall Main-Tauber-Kreis Heidenheim Ostalbkreis Reg.-Bez. Karlsruhe Baden-Baden Karlsruhe Karlsruhe Rastatt Heidelberg Mannheim Neckar-Odenwald-Kreis Rhein-Neckar-Kreis Pforzheim Calw Anzahl 1.872 3.603 1.623 6.135 9.331 1.786 1.595 2.032 3.232 1.204 4.656 4.470 2.674 4.875 3.964 2.815 3.648 5.289 7.139 3.526 Prozent 0,01 0,02 0,01 0,03 0,05 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 0,03 0,02 0,01 0,03 0,02 0,02 0,02 0,03 0,04 0,02 25.189 15.032 20.527 10.021 20.681 16.056 4.678 12.565 4.106 7.391 4.990 5.489 11.957 0,14 0,08 0,11 0,05 0,11 0,09 0,03 0,07 0,02 0,04 0,03 0,03 0,06 2.053 11.001 16.255 9.014 5.246 12.109 5.623 19.440 4.599 6.619 0,01 0,06 0,09 0,05 0,03 0,07 0,03 0,11 0,02 0,04 Nr. 01/2006 Werte 08236 08237 083 08311 08315 08316 08317 08325 08326 08327 08335 08336 08337 084 08415 08416 08417 08421 08425 08426 08435 08436 08437 09 091 09161 09162 09163 09171 09172 09173 09174 09175 09176 09177 09178 09179 09180 09181 09182 09183 09184 09185 09186 09187 09188 Wertelabels Enzkreis Freudenstadt Reg.-Bez. Freiburg Freiburg im Breisgau Breisgau-Hochschwarzwald Emmendingen Ortenaukreis Rottweil Schwarzwald-Baar-Kreis Tuttlingen Konstanz Lörrach Waldshut Reg.-Bez. Tübingen Reutlingen Tübingen Zollernalbkreis Ulm Alb-Donau-Kreis Biberach Bodenseekreis Ravensburg Sigmaringen Bayern Reg.-Bez. Oberbayern Ingolstadt, Stadt München, Landeshauptstadt Rosenheim, Stadt Altötting Berchtesgadener Land Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Landsberg am Lech Miesbach Mühldorf a. Inn München Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a. d. Ilm Rosenheim Starnberg 221 Anzahl 7.596 4.849 Prozent 0,04 0,03 7.751 8.693 6.011 16.422 5.627 9.150 5.263 9.868 7.669 5.546 0,04 0,05 0,03 0,09 0,03 0,05 0,03 0,05 0,04 0,03 10.962 9.027 7.820 4.978 7.395 7.239 7.516 10.184 5.129 0,06 0,05 0,04 0,03 0,04 0,04 0,04 0,06 0,03 4.568 60.214 2.507 3.937 3.509 4.713 5.188 4.693 4.269 4.993 6.623 7.791 3.462 3.777 3.266 3.798 11.884 3.337 4.244 8.747 4.291 0,02 0,33 0,01 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03 0,02 0,03 0,04 0,04 0,02 0,02 0,02 0,02 0,06 0,02 0,02 0,05 0,02 222 Werte 09189 09190 092 09261 09262 09263 09271 09272 09273 09274 09275 09276 09277 09278 09279 093 09361 09362 09363 09371 09372 09373 09374 09375 09376 09377 094 09461 09462 09463 09464 09471 09472 09473 09474 09475 09476 09477 09478 09479 095 09561 09562 09563 09564 09565 Nr. 01/2006 Wertelabels Traunstein Weilheim-Schongau Reg.-Bez. Niederbayern Landshut, Stadt Passau, Stadt Straubing, Stadt Deggendorf Freyung-Grafenau Kelheim Landshut Passau Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Reg.-Bez. Oberpfalz Amberg, Stadt Regensburg, Stadt Weiden i. d. OPf., Stadt Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i. d. OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Regensburg Schwandorf Tirschenreuth Reg.-Bez. Oberfranken Bamberg, Stadt Bayreuth, Stadt Coburg, Stadt Hof, Stadt Bamberg Bayreuth Coburg Forchheim Hof Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i. Fichtelgebirge Reg.-Bez. Mittelfranken Ansbach, Stadt Erlangen, Stadt Fürth, Stadt Nürnberg, Stadt Schwabach, Stadt Anzahl 6.146 4.798 Prozent 0,03 0,03 2.309 1.950 1.736 3.888 2.879 4.046 5.246 6.669 2.823 4.118 3.409 3.155 0,01 0,01 0,01 0,02 0,02 0,02 0,03 0,04 0,02 0,02 0,02 0,02 1.600 5.445 1.853 4.249 4.619 4.779 3.747 6.831 5.713 2.784 0,01 0,03 0,01 0,02 0,02 0,03 0,02 0,04 0,03 0,02 2.684 2.793 1.547 1.824 5.569 4.054 3.447 4.539 3.506 2.782 2.958 2.574 2.960 0,01 0,02 0,01 0,01 0,03 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,01 0,02 1.544 4.631 4.619 19.415 1.542 0,01 0,03 0,02 0,10 0,01 Nr. 01/2006 Werte 09571 09572 09573 09574 09575 09576 09577 096 09661 09662 09663 09671 09672 09673 09674 09675 09676 09677 09678 09679 097 09761 09762 09763 09764 09771 09772 09773 09774 09775 09776 09777 09778 09779 09780 10 10041 10042 10043 10044 10045 10046 11 11100 11200 12 Wertelabels Ansbach Erlangen-Höchstadt Fürth Nürnberger Land Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Roth Weißenburg-Gunzenhausen Reg.-Bez. Unterfranken Aschaffenburg, Stadt Schweinfurt, Stadt Würzburg, Stadt Aschaffenburg Bad Kissingen Rhön-Grabfeld Haßberge Kitzingen Miltenberg Main-Spessart Schweinfurt Würzburg Reg.-Bez. Schwaben Augsburg, Stadt Kaufbeuren, Stadt Kempten (Allgäu), Stadt Memmingen, Stadt Aichach-Friedberg Augsburg Dillingen a. d. Donau Günzburg Neu-Ulm Lindau (Bodensee) Ostallgäu Unterallgäu Donau-Ries Oberallgäu Saarland Stadtverband Saarbrücken Merzig-Wadern Neunkirchen Saarlouis Saarpfalz-Kreis St. Wendel Berlin Berlin-West, Stadt Berlin-Ost, Stadt Brandenburg 223 Anzahl 6.712 5.207 4.266 6.420 3.819 4.585 3.345 Prozent 0,04 0,03 0,02 0,03 0,02 0,02 0,02 2.797 1.947 4.896 6.921 3.650 3.232 3.584 3.374 4.917 5.155 4.172 5.778 0,02 0,01 0,03 0,04 0,02 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03 0,02 0,03 10.621 1.611 2.595 1.661 4.581 8.784 3.509 4.801 6.910 2.746 5.331 5.174 4.861 5.553 0,06 0,01 0,01 0,01 0,02 0,05 0,02 0,03 0,04 0,01 0,03 0,03 0,03 0,03 11.774 3.474 4.705 7.177 5.269 3.452 0,06 0,02 0,03 0,04 0,03 0,02 72.050 51.275 0,39 0,28 224 Werte 12051 12052 12053 12054 12060 12061 12062 12063 12064 12065 12066 12067 12068 12069 12070 12071 12072 12073 13 13001 13002 13003 13004 13005 13006 13051 13052 13053 13054 13055 13056 13057 13058 13059 13060 13061 13062 14 141 14161 14166 14167 14171 14173 14177 14178 Nr. 01/2006 Wertelabels Brandenburg an der Havel, Stadt Cottbus, Stadt Frankfurt (Oder), Stadt Potsdam, Stadt Barnim Dahme-Spreewald Elbe-Elster Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam-Mittelmark Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Mecklenburg-Vorpommern Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Stralsund Wismar Bad Doberan Demmin Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rügen Uecker-Randow Sachsen Reg.-Bez. Chemnitz Chemnitz, Stadt Plauen, Stadt Zwickau, Stadt Annaberg Chemnitzer Land Freiberg Vogtlandkreis Anzahl 2.659 3.941 2.756 5.472 6.283 5.760 4.605 5.396 6.536 6.906 4.710 6.712 3.966 7.476 2.972 5.477 5.744 5.275 Prozent 0,01 0,02 0,01 0,03 0,03 0,03 0,02 0,03 0,04 0,04 0,03 0,04 0,02 0,04 0,02 0,03 0,03 0,03 2.056 2.777 7.651 3.753 2.159 1.589 4.006 3.182 4.037 5.030 2.928 2.483 4.089 4.877 3.993 3.874 2.788 2.688 0,01 0,02 0,04 0,02 0,01 0,01 0,02 0,02 0,02 0,03 0,02 0,01 0,02 0,03 0,02 0,02 0,02 0,01 9.505 2.580 3.833 3.123 5.271 5.388 7.667 0,05 0,01 0,02 0,02 0,03 0,03 0,04 Nr. 01/2006 Werte 14181 14182 14188 14191 14193 142 14262 14263 14264 14272 14280 14284 14285 14286 14287 14290 14292 143 14365 14374 14375 14379 14383 14389 15 151 15101 15151 15153 15154 15159 15171 152 15202 15256 15260 15261 15265 15266 15268 153 15303 15352 15355 15357 15358 Wertelabels Mittlerer Erzgebirgskreis Mittweida Stollberg Aue-Schwarzenberg Zwickauer Land Reg.-Bez. Dresden Dresden, Stadt Görlitz, Stadt Hoyerswerda, Stadt Bautzen Meißen Niederschles. Oberlausitzkreis Riesa-Großenhain Löbau-Zittau Sächsische Schweiz Weißeritzkreis Kamenz Reg.-Bez. Leipzig Leipzig, Stadt Delitzsch Döbeln Leipziger Land Muldentalkreis Torgau-Oschatz Sachsen-Anhalt Bisher: Reg.-Bez. Dessau Dessau, Stadt Anhalt-Zerbst Bernburg Bitterfeld Köthen Wittenberg Bisher: Reg.-Bez. Halle Halle (Saale), Stadt Burgenlandkreis Mansfelder Land Merseburg-Querfurt Saalkreis Sangerhausen Weißenfels Bisher: Reg.-Bez. Magdeburg Magdeburg, Landeshauptstadt Aschersleben-Staßfurt Bördekreis Halberstadt Jerichower Land 225 Anzahl 3.524 5.156 3.394 4.874 4.646 Prozent 0,02 0,03 0,02 0,03 0,03 19.072 2.204 2.029 5.803 5.876 3.882 4.411 5.359 5.512 4.765 5.918 0,10 0,01 0,01 0,03 0,03 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03 0,03 18.471 4.854 2.789 5.254 4.695 3.704 0,10 0,03 0,02 0,03 0,03 0,02 2.931 2.748 2.391 3.832 2.255 4.790 0,02 0,01 0,01 0,02 0,01 0,03 8.449 5.260 3.512 4.735 2.964 2.360 2.726 0,05 0,03 0,02 0,03 0,02 0,01 0,01 8.815 3.528 2.755 2.813 3.705 0,05 0,02 0,01 0,02 0,02 226 Werte Wertelabels 15362 Ohrekreis 15363 Stendal 15364 Quedlinburg 15367 Schönebeck 15369 Wernigerode 15370 Altmarkkreis Salzwedel 16 Thüringen 16051 Erfurt, Stadt 16052 Gera, Stadt 16053 Jena, Stadt 16054 Suhl, Stadt 16055 Weimar, Stadt 16056 Eisenach, Stadt 16061 Eichsfeld 16062 Nordhausen 16063 Wartburgkreis 16064 Unstrut-Hainich-Kreis 16065 Kyffhäuserkreis 16066 Schmalkalden-Meiningen 16067 Gotha 16068 Sömmerda 16069 Hildburghausen 16070 Ilm-Kreis 16071 Weimarer Land 16072 Sonneberg 16073 Saalfeld-Rudolstadt 16074 Saale-Holzland-Kreis 16075 Saale-Orla-Kreis 16076 Greiz 16077 Altenburger Land 99998 Ausländische Wohnorte 99999 Keine Angabe Gesamtzahl BeH-Spells Nr. 01/2006 Anzahl 4.553 4.508 2.878 2.324 3.617 3.888 Prozent 0,02 0,02 0,02 0,01 0,02 0,02 7.752 4.251 3.866 1.831 2.432 1.672 4.257 3.459 5.649 4.403 3.142 5.512 5.619 3.163 2.781 4.687 3.650 2.782 4.681 3.647 3.858 4.252 4.225 13.026 15.432.886 18.501.706 0,04 0,02 0,02 0,01 0,01 0,01 0,02 0,02 0,03 0,02 0,02 0,03 0,03 0,02 0,02 0,03 0,02 0,02 0,03 0,02 0,02 0,02 0,02 0,07 83,41 100,00 Nr. 01/2006 227 Imprint No. 01/2006 Publisher The Research Data Centre (FDZ) of the Federal Employment Service in the Institute for Employment Research Regensburger Str. 104 D-90478 Nuremberg Editorial staff Stefan Bender, Dagmar Herrlinger Technical production Dagmar Herrlinger Copyright Reproduction – also in parts – only with permission of the FDZ Download http://doku.iab.de/fdz/reporte/2006/DR_01-06.pdf Internet http://fdz.iab.de/ Corresponding author Nils Drews, Tel.: 0911/179-1770 E-Mail: [email protected]