14-02-12 Freie Presse Gegenwind fuer Oeko-Anlagen

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14-02-12 Freie Presse Gegenwind fuer Oeko-Anlagen
RATGEBER GELD
Mittwoch, 12. Februar 2014
IHRE FRAGE
Was kostet die
Schufa-Auskunft?
Kürzlich berichteten Sie über ein
Urteil zur Schufa. Darin ging es
auch um die Kosten für die Schufa-Auskunft. Nicht ganz klar wurde mir: Kostet diese oder ist sie kostenlos?
Es gibt zwei Varianten, eine kostenlose und eine kostenpflichtige. Seit
2010 sind Auskunfteien wie Bürgel,
Creditreform oder Schufa (SchufaHolding AG, Postfach 610410, 10927
Berlin, Telefon 0611 92780, Mo.– Fr.
von 8 Uhr bis 18 Uhr) gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr kostenlos
über die gespeicherten Daten Auskunft zu geben. Die Schufa-Abfrage
funktioniert über das Internet unter:
www.meineschufa.de.
Auf der Startseite den Button
„Auskünfte“ anklicken und dann
auf „Datenübersicht nach Paragraf
34 BDSG“ gehen. Unter „Jetzt Bestellen“ kann man ein Formular herunterladen, ausfüllen und zusammen
mit einer Kopie des Personalausweises per Post an die angegebene Adresse senden. Die Schufa schickt die
Auskunft dann per Post zurück. Die
Information enthält alle gespeicherten Daten. Verbraucher erfahren,
woher die Daten stammen, an wen
sie weitergeleitet wurden und erfahren ihren Score-Wert.
Nicht jede Schufa-Abfrage ist jedoch kostenlos. Sowohl die „Schufa-Bonitätsauskunft“ als auch die
„Schufa-Auskunft online“ verursachen Gebühren von je 18,50 bzw.
24,95 Euro. Der wesentliche Unterschied zur kostenlosen Auskunft besteht darin, dass sie eine ständige
Kontrolle der eigenen Bonität ermöglichen und nicht nur einmal
jährlich. Die Bonitätsauskunft verlangen z. B. Vermieter, die kein Vertragspartner der Schufa sind, um Informationen über potenzielle Mieter einzuholen. (db)
NACHRICHTEN
WERTPAPIERE
Keine Gebühren
für Übertragung
LEIPZIG — Für Anleger fallen beim
Wechsel des Depots in der Regel keine Kosten an. Im Gegenteil: Oft locken Banken sogar mit Prämien
neue Kunden an. Die alte Bank darf
dem scheidenden Kunden jedenfalls
keine Gebühren für den Wechsel in
Rechnung stellen. Darauf weist die
Verbraucherzentrale Sachsen hin.
Denn die Bank kommt beim Depotwechsel ihrer gesetzlichen Pflicht
zur Herausgabe der Wertpapiere
nach, die sie im Auftrag des Kunden
verwahrt hat. Wie lange der Übertrag von Wertpapieren dauert,
hängt von der Bank ab, bei der die
Papiere vor dem Übertrag lagern.
Gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht. In der Regel sollte der Übertrag nach Angaben der Verbraucherschützer aber nicht länger als einen
Monat dauern. (dpa)
Freie Presse
Gegenwind für Öko-Anlagen
Die drohende Pleite von
Prokon trifft Tausende
Anleger. Auch die Windkraft-Firma Windwärts
kann nicht mehr zahlen.
Das bringt eine ganze
Branche in Misskredit.
Welche Perspektiven
bieten grüne Anlagen?
VON MARTIN VOLMER
CHEMNITZ — Die Kritik von Vermögensprofis an ökologischen Anlagen
richtet sich vor allem gegen die
Emittenten schwer durchschaubarer Produkte. „Unter dem Marketingthema ,Nachhaltige Geldanlage‘
wurde in den vergangenen Jahren
viel Schindluder getrieben und Milliarden an Anlegergeldern vernichtet.“ Michael Dutz, Vorstand der
Chemnitzer Vermögensverwaltung
Adlatus, macht aus seinem Herzen
keine Mördergrube: „Ob Prokon, Solaraktien oder Beteiligungsmodelle
in Windkraftanlagen und Solarparks – stets wurde an das grüne Gewissen appelliert und hohe Rendite
in Aussicht gestellt. Leider kenne
ich kaum eine Investition, die diese
Versprechen eingelöst hat.“
Soweit es um geschlossene Ökofonds geht, schlägt die Stiftung Warentest in dieselbe Kerbe. Im Herbst
2013 veröffentlichte sie eine Untersuchung von 24 Beteiligungsmodellen. Nur zwei Fonds erreichten die
Note ausreichend, die anderen mangelhaft. „Zu riskant, zu undurchsichtig“, so die Beurteilung der meisten
Modelle. Öko-Aktienfonds sind
zwar transparenter und vor allem jederzeit handelbar. Dennoch wurden
die Käufer von Fonds mit Schwerpunkt Erneuerbare Energien heftig
gebeutelt: Erst durch die Finanzkrise
2008, dann durch die Krise der Photovoltaik-Branche ab 2011. 2013 erlebten sie allerdings ein Comeback,
mit Gewinnen bis zu 40 Prozent.
„Zu riskant,
zu undurchsichtig.“
Stiftung Warentest über Ökofonds
Das lag nicht an Unternehmen wie
Solarworld oder Conergy. Die milliardenschweren Börsenstars von gestern mühen sich heute – auf Mittelständler-Maß gestutzt – um neue
Perspektiven. Ihre Aktionäre haben
weit über 90 Prozent verloren.
Schlimmer noch trifft es manche Inhaber sogenannter Mittelstandsanleihen und Genussrechte: Während
Aktionäre ihre Anteile über die Börse verkaufen können, müssen sie
meist tatenlos zusehen, wenn das
Unternehmen, dem sie Geld geliehen haben, in die Krise rutscht. Und
sie bekommen im Pleitefall nur
Die Beteiligung an Windkraftanlagen wurde lange als lohnende Geldanlage
FOTO: PATRICK PLEUL/DPA (ARCHIV)
gesehen – bis zur drohenden Prokon-Pleite.
Totalverlust möglich
Genussrechte sind eine Mischform
zwischen Aktie und Anleihe. Werden
sie verbrieft ausgegeben, spricht man
von Genussscheinen. Der Anleger
leiht dem Unternehmen Geld. Dafür
bekommt er einen vereinbarten Zins
und eventuell einen gewinnabhängigen Bonus. Schreibt der Emittent der
Genussrechte rote Zahlen, kann die
Zinszahlung bis auf Null gekürzt werden. Im Pleitefall droht Anlegern der
Totalverlust. Denn die Genussrechte
werden in der Regel erst zurückgezahlt, nachdem die Ansprüche aller
anderen Gläubiger befriedigt sind.
Geschlossene Fonds bieten die unternehmerische Beteiligung z. B. an
Windparks. Die Mindestanlage be-
trägt oft 10.000 Euro. Der Anleger
wird mit der Zeichnung des Anteils
Kommanditist der Fondsgesellschaft.
Als solcher kann er nicht nur seine
Einlage verlieren, sondern auch schon
erhaltene Ausschüttungen. Entsprechend gründlich sollten die Prospekte
geprüft werden. Stephan Witt von der
Finum-Private Finance, Berlin, empfiehlt, vorher folgende Fragen zu klären: Kenne ich das Risiko, kann ich es
tragen? Wie lange ist das Anlagekapital gebunden? Ist das Geschäftsmodell nachvollziehbar? Wie hoch sind
die Nebenkosten der Anlage? Ist klar
zu erkennen, wie und wo investiert
wird? Außerdem sollten die Kompetenz und die Erfahrung des Managements hinterfragt werden. (fp)
dann noch einen Teil ihres Geldes
zurück, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt werden konnten. Sollte Prokon wie beantragt in die Insolvenz gehen, wären über 74.000 Genussrechts-Anleger betroffen.
Muss man Grün-Anlagen deshalb insgesamt zum Grauen Kapitalmarkt rechnen? Volker Weber,
Vorstand des Forums Nachhaltige
Geldanlage, Berlin, wehrt sich gegen
Pauschalurteile. „Man muss schon
differenzieren. War Prokon wirklich
eine grüne Anlage? Wie nachhaltig
ist ein Geschäftsmodell, das sich auf
Subventionen stützt?“ Weber appelliert auch an die Eigenverantwortung der Anleger: „Wenn es um die
Buchung ihres Urlaubs geht, recherchieren die Kunden jedes kleinste
Detail. Aber bei Geldanlagen?“ Im
Bereich der nachhaltigen Geldanlagen und Erneuerbare Energien-Investments gebe es eine Vielzahl attraktiver Produkte, die zugleich gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.
„Die Energiewende braucht privates
Kapital“, betont Weber.
Das gilt auch für die Energie-Genossenschaft Chemnitz-Zwickau,
an der die Volksbank Chemnitz beteiligt ist. Sie finanziert ihre Projekte, bisher vor allem PhotovoltaikAnlagen in der Region, über Nachrangdarlehen. Wer mindestens
2000 Euro für zehn Jahre anlegt, erhält pro Jahr 2,6 Prozent Zinsen.
Reicht das als Risikoprämie für eine
Anlage, die im schlimmsten Fall
komplett verloren gehen kann?
„Wir zahlen das Darlehen schon ab
dem zweiten Jahr in gleichbleibenden Raten zurück, das Risiko sinkt
also während der Laufzeit kontinuierlich. Wir nehmen auch keine zusätzlichen Kredite auf für den Bau
der Photovoltaik-Anlagen. Und wir
achten auf Fristenkongruenz: langfristige Investitionen werden auch
langfristig finanziert“, stellt Energie-Genossenschaft-Vorstand Ulrich
von Brunn drei wesentliche Sicherheitsaspekte heraus.
„Ich bin kein Fan von Genussrechten und Nachranganleihen“,
sagt Frank Merkel. Der Vorstand von
Purkon, Dresden, will diese dennoch
nicht in Bausch und Bogen verdammen. „Einsteigen sollte man nur,
wenn man sich des Risikos voll bewusst ist.“ Je höher die Qualität des
Anbieters und die Transparenz der
Investition, desto höher dürfe das
Vertrauen in den Anbieter bzw. Initiator und die Anlage sein. „Wenn
man sich auch nur bei einem von
beiden unsicher ist, sollte man definitiv kein Geld anlegen“, rät Merkel.
Als Konsequenz aus der ProkonKrise diskutiert die Politik, den Verbraucherschutz weiter zu stärken.
So soll die Finanzaufsicht künftig Finanzprodukte verbieten dürfen
oder den aktiven Vertrieb im Einzelfall stoppen. Für geschlossene Fonds
gelten schon seit Mitte 2013 schärfere Regeln: Sie dürfen künftig nur
noch maximal 60 Prozent ihrer Investitionen mit Krediten finanzieren und müssen grundsätzlich das
Anlagerisiko auf mindestens drei
Objekte streuen.
Zuwachs bei
den Münzen
zu zwei Euro
Niedersachsen gehört jetzt
zur Bundesländer-Serie
BERLIN — Die neue Zwei-Euro-Ge-
denkmünze aus der Serie „Bundesländer“ rückt in diesem Jahr das
Land Niedersachsen in den Focus.
Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) herausgegebene Bimetall-Münze ist seit Freitag vergangener Woche erhältlich. Zu sehen ist die St.
Michaeliskirche in Hildesheim (Gestaltung der
Bildseite:
Erich
Ott,
München).
Das Kulturdenkmal
wurde zwischen 1010
und 1022 erABB.: BMF
baut, ist eine
der bedeutendsten frühromanischen Kirchen in Deutschland und
wurde 1985 von der Unesco in die
Liste des Welterbes aufgenommen.
Bei der jetzt aufgelegten Münze
„Niedersachsen“ handelt es sich um
die mittlerweile neunte Münze aus
der 2006 mit dem Holstentor in Lübeck (Schleswig-Holstein) gestarteten 16-teiligen Serie, mit der jährlich
ein Bundesland gewürdigt werden
soll. Die Ausgabe der Münzen erfolgt in der Reihenfolge der Präsidentschaft im Bundesrat. Im nächsten Jahr kommt das Münzmotiv aus
Hessen, im Jahr 2016 ist Sachsen an
der Reihe. (pl)
KREDITE
Pauschales Entgelt
ist unzulässig
LEIPZIG — Für die Berechnung einer
Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung müssen Kunden
kein Entgelt zahlen. Darauf weist
die Verbraucherzentrale Sachsen
hin und macht auf ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) (Aktenzeichen: 23 U 50/12) aufmerksam. Dieses Frankfurter Berufungsurteil ist
rechtskräftig geworden, nachdem
die beklagte Bank ihre Revision vor
dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 180/13) zurückgezogen
hat. Betroffene Kunden könnten, so
die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale, zu Unrecht gezahlte
Beträge – meist mehrere hundert
Euro – zurückfordern. Dazu stellen
die Verbraucherschützer einen Musterbrief zur Verfügung. Sollten Anbieter die Rückzahlung mit dem Argument eines fehlenden höchstrichterlichen Urteils verweigern, empfiehlt die Verbraucherzentrale-Finanzexpertin Andrea Heyer, dran zu
» www.vzs.de
bleiben. (db)
ELEKTRONISCHE RECHNUNG
Aufbewahrung muss
sicher sein
GELDWERTE TIPPS
Fondsgebundene Rentenversicherung
Sofortrente
Faxabrufe
BERLIN — Elektronisch
mit Beitragsgarantie
Garantierte Monatsrente
Sparen mit der „Freien Presse“
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Annuitätendarlehen ...74 98 80 30 07
versandte
Rechnungen müssen sicher aufbewahrt werden. Es darf nicht möglich
sein, die Rechnungen nachträglich
zu ändern, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Das heißt, sie sollten auf elektronisch prüffähigen Datenträgern, zum Beispiel Computerfestplatte oder CD, zur Verfügung
stehen. Grundsätzlich müsse der Zusammenhang von Rechnung und
Bestellung zu Prüfzwecken belegt
werden können. Elektronische
Rechnungen sind Papierrechnungen inzwischen gleichgestellt. Mit
dem Steuervereinfachungsgesetz
wurden bestehende Hürden weitgehend abgebaut. Die früher geforderte qualifizierte Signatur ist für die
umsatzsteuerliche Anerkennung
durch das Finanzamt nicht mehr
notwendig. Grundsätzlich ist für die
Übermittlung auf elektronischem
Weg die Zustimmung des Empfängers erforderlich. (dpa)
Versicherer
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459,09
PrivatRente IndexSelect RIU2UG 459,06
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Kapital in Euro
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66.600,00
66.600,00
72.312,00
66.600,00
81.690,00
66.600,00
66.600,00
66.600,00
66.600,00
66.600,00
66.600,00
66.600,00
66.600,00
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RE_D
R3T
R2013 M
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C26 Compact
R4U
NR2704
LRE
RE 13 (Tarif RE2 Tarifstufe N)
RE1 easyRente
610
in Euro
282,92
280,30
276,77
276,05
275,20
270,93
268,67
267,18
266,37
265,27
262,39
262,27
261,90
261,64
261,27
Kontakt
0800/4 44 10 50
0221 / 5737-200
06102 / 30618-00
0800 / 62 62 92 66
0681 / 966-6666
040 / 4119-44 00
0261 / 498-4664
089 / 5153-0
040 / 36139-990
0711 / 663-0
0911 / 531-0
0611 / 533-0
089 / 5121-5577
089 / 5153-0
089 / 38109-0
Berechnungsgrundlage: Mann/Frau, 30 Jahre alt bei Versicherungsbeginn 01.03.2014,
monatlicher Beitrag 150 €, dynamischer Rentenbezug, Vertragslaufzeit 37 Jahre; 4% Wertentwicklung
unterstellt; Todesfallschutz: Beitragsrückgewähr/Guthaben in der Ansparzeit sowie im Rentenbezug
für Hinterbliebene eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren. Angaben ohne Gewähr.
Sofort beginnende lebenslange Rentenversicherung, Todesfallschutz Kapital abzgl. gezahlter Renten.
Modellrechnung: Mann / Frau 65 Jahre alt. Einmalige Zahlung: 80.000 Euro. Versicherungsbeginn: 01.03.2014
Volldynamische Rente. Angaben ohne Gewähr.
Stand: 10.02.2014; Quelle: biallo.de / Datenbasis MORGEN & MORGEN
Stand: 11.02.2014; Quelle: biallo.de / Datenbasis MORGEN & MORGEN
» www.biallo.de/altersvorsorge
Baugeld mit
Tilgungsaussetzung
...74 98 80 31 07
Ratenkredite
...74 98 80 32 07
Tagesgeld
...74 98 80 33 07
Sparbriefe
...74 98 80 34 07
Festgeldanlagen
...74 98 80 35 07
Fondsübersicht 5 Jahre ...74 98 80 17 07
Fondsübersicht 3 Jahre ...74 98 80 18 07
Fondsübersicht 1 Jahr ...74 98 80 19 07
(1 Minute = 1,24 Euro; maximal 3 Seiten je Übersicht)
Quelle: biallo.de
» www.biallo.de/altersvorsorge
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