Hypothekarkodex - Stadtsparkasse München
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Hypothekarkodex - Stadtsparkasse München
Die Baufinanzierung mit der Sparkasse im Überblick Fassung Dezember 2011 S Stadtsparkasse München Sparkassenstraße 2, 80331 München Gliederung: 1. Vorwort 7. Verwertung von Sicherheiten 2. Die Baufinanzierung im Überblick 8. Was kostet das Darlehen? 3. Das Darlehen zur Baufinanzierung/Immobiliendarlehen 9. Nichtabnahme, vorzeitige Rückzahlung des Darlehens 4. Zinsfestschreibungen bieten Ihnen Planungssicherheit 10. Öffentliche Förderung/Steuerliche Vergünstigungen 5. Entscheidungskriterien für ein Darlehen 11. Sie haben Sorgen oder Beschwerden? 6. Hauptmerkmale des Darlehensvertrages 12. Wichtige Fachbegriffe kurz erläutert a) Wie zahlen Sie das Darlehen zurück? b) Wie wird das Darlehen abgesichert? 1. Vorwort Zu einer der wichtigsten Entscheidungen im Leben gehört die Anschaffung eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Die Finanzierung erfolgt zu einem großen Teil über Darlehen und läuft regelmäßig viele Jahre. Die Baufinanzierung ist damit für jeden Verbraucher von erheblicher Bedeutung und bedarf einer sorgfältigen Beratung und Planung. Dies setzt vor allem voraus, dass der Verbraucher gut informiert ist. Aus diesem Grunde haben sich die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und die europäischen Verbraucherschutzorganisationen auf einen freiwilligen „Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten“ verständigt, der von der Europäischen Kommission am 5. März 2001 im Rahmen einer Empfehlung veröffentlicht worden ist. Ziel dieses Verhaltenskodexes ist es, den Verbraucher, der ein Baufinanzierungsdarlehen aufnehmen möchte, umfassend und transparent zu informieren. Dazu soll er unter anderem allgemeine Informationen über die im Angebot befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite erhalten. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen erste allgemeine Informationen und einen Überblick über die wohnungswirtschaftlichen Darlehen geben. 2. Die Baufinanzierung im Überblick Sie möchten ein eigenes Haus bauen, eine Eigentumswohnung erwerben oder Ihre Wohnung modernisieren und benötigen dazu ein entsprechendes Darlehen? Dann wird Ihnen diese Broschüre viele nützliche Informationen geben und wichtige Begriffe aus dem Bereich der Baufinanzierung erläutern. Die im Text mit einem Pfeil (–>) gekennzeichneten Begriffe haben wir am Ende der Broschüre für Sie unter dem Kapitel „Wichtige Fachbegriffe kurz erläutert“ nochmals gesondert erklärt. Wenn Sie über diese Broschüre hinaus weitere Informationen erhalten möchten oder noch offene Fragen haben, steht Ihnen Ihr Kreditberater für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. 3. Das Darlehen zur Baufinanzierung/Immobiliendarlehen Die Baufinanzierung erfolgt regelmäßig über Darlehen, die durch –> Grundpfandrechte (–> Grundschuld, Hypothek) abgesichert 192 605.000 D0 (Fassung Dez. 2011) - 0570 101.16 (V1) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt sind. Das Grundpfandrecht ruht auf der Immobilie, die somit die eigentliche Sicherheit für das Darlehen darstellt. Eine Hypothek entwickelt sich parallel zum Darlehensbetrag: Ist das Darlehen zurückgezahlt, geht die Hypothek auf den Eigentümer über und steht dem Kreditgeber nicht mehr als Sicherheit zur Verfügung. Eine Grundschuld hingegen bleibt bestehen, auch wenn das Darlehen getilgt ist. Der Vorteil liegt darin, dass sie für weitere Finanzierungen (Neu- oder Umfinanzierung) eingesetzt werden kann. Da eine erneute Eintragung im Grundbuch nicht erforderlich ist, können Zeit und Kosten gespart werden. Wegen dieser einfacheren Handhabung hat die Grundschuld die Hypothek in der Praxis fast vollständig verdrängt. 4. Zinsfestschreibungen bieten Ihnen Planungssicherheit Baufinanzierungen haben in der Regel eine lange Laufzeit. Dies liegt daran, dass das Darlehen in kleinen Schritten zurückgezahlt wird. Dadurch wird einer Vielzahl von Kunden ermöglicht, die hohen Bau- bzw. Anschaffungskosten aufzubringen. Zumeist wird für längere Zeiträume ein fester Sollzins vereinbart und die monatliche Tilgungsrate festgelegt, so dass Sie eine langfristige Planungssicherheit haben. Die Baufinanzierung mit der Sparkasse im Überblick 2 5. Entscheidungskriterien für ein Darlehen Die Baufinanzierung hängt von vielen Entscheidungskriterien ab. Diese liegen sowohl auf Ihrer als auch auf unserer Seite. Sie sollten sorgfältig prüfen, welche monatliche finanzielle Belastung Sie sich langfristig zumuten können. Dabei sollten Sie sich immer etwas „Luft lassen“ für unvorhergesehene Ereignisse. Aber auch wir müssen in unserem eigenen Interesse und in der Verantwortung für die Kunden, deren Geld wir ausleihen, die Risiken der Kreditvergabe prüfen und bewerten (Bonitäts- und Beleihungsprüfung). Dabei berücksichtigen wir: – Ihre Vermögenslage (Einkommen und Eigenkapital) und Ihre bestehenden Verpflichtungen – Informationen, die wir von Ihnen erhalten – Informationen, die wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von Auskunfteien, z. B. der –> SCHUFA, einholen – den Wert Ihrer Immobilie und der sonstigen Sicherheiten, die Sie uns zur Verfügung stellen (–> Beleihungswert). Anhand dieser Informationen machen wir ein Darlehensangebot. Die Entscheidung zur Darlehensaufnahme liegt aber letztlich in Ihrer Verantwortung. 6. Hauptmerkmale des Darlehensvertrages Der Darlehensvertrag verpflichtet uns, Ihnen den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Sie sind verpflichtet, die vereinbarten Sollzinsen und den Darlehensbetrag zurückzuzahlen. Außerdem verpflichten Sie sich, die vereinbarten Sicherheiten zu bestellen (vgl. Ziffer 3). a) Wie zahlen Sie das Darlehen zurück? Für die Rückzahlung des Darlehens stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: – Darlehen mit Annuitätentilgung: Diese Form der Rückzahlung wird in der Praxis am Häufigsten vereinbart. Dabei wird für die Rückzahlung des Darlehens üblicherweise eine jährliche Tilgung von ein bis zwei Prozent vom Darlehensbetrag zzgl. „ersparter Sollzinsen“ vereinbart. Zur schnelleren Rückzahlung eines Annuitätendarlehens können Sie höhere Tilgungssätze wählen. Sie zahlen für die gesamte Dauer der Zinsfestschreibung eine gleichbleibende Jahresleistung, genannt Annuität, üblicherweise in monatlichen Raten. Aus jeder Rate werden zunächst die Sollzinsen für den jeweils laufenden Kalendermonat abgedeckt (Zinsanteil), und der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich also von Monat zu Monat in dem Maße, wie sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ermäßigt. Daher kommt der Begriff „ersparte Sollzinsen“. Auf Wunsch besteht im Einzelfall die Möglichkeit, die Tilgung in den ersten Jahren ganz oder teilweise auszusetzen. – Darlehen mit Ratentilgung (Abzahlungsdarlehen): Es wird eine feste jährliche Tilgungsrate von ein bis zwei Prozent des Darlehensbetrages vereinbart. Hinzu kommt noch der monatliche Zinsanteil. Da der Zinsanteil von Monat zu Monat sinkt und die „ersparten Sollzinsen“ nicht zur Darlehenstilgung eingesetzt werden, sinkt Ihre Rückzahlungsrate von Monat zu Monat. – Zinszahlungsdarlehen (Endfälliges oder Festdarlehen) in Verbindung mit Abtretung von Lebensversicherung oder Bausparvertrag Auf Wunsch können wir die Tilgung gegen Abtretung Ihrer Ansprüche aus einer Kapital-Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag aussetzen. Die Leistungen hierfür sparen Sie gesondert an. Bei dieser Regelung zahlen Sie für die Dauer der Tilgungsaussetzung an uns nur die vereinbarten Sollzinsen und daneben an den Lebensversicherer/die Bausparkasse die vereinbarte LV-Prämie/Bausparrate. Am Ende der Laufzeit wird das Darlehen dann aus Mitteln der Versicherung bzw. dem Bausparvertrag getilgt („Tilgungsersatz“). Hierbei ist nicht sichergestellt, dass die Versicherungs-/Bausparsumme auch 192 605.000 D0 (Fassung Dez. 2011) - 0570 101.16 (R1) ausreicht, das Darlehen vollständig zurück zu zahlen. Es kann daher erforderlich werden, dass Sie die vollständige Rückzahlung des Darlehens teilweise auch aus sonstigen Mitteln vornehmen müssen. Alternativ könnte das (Rest-)Darlehen ggf. als Tilgungsdarlehen bis zur endgültigen Tilgung weitergeführt werden. b) Wie wird das Darlehen abgesichert? Eine solide Darlehensvergabe hängt davon ab, dass sie ausreichend abgesichert ist. Dies erfolgt durch: – die Grundschuld Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Diese Immobilie kann Ihnen, aber auch einem Dritten gehören, der sie Ihnen als Sicherheit zur Verfügung stellt. – das Schuldanerkenntnis Neben der Grundschuld haftet der Darlehensnehmer auch mit seinem sonstigen Vermögen. Dazu gibt er üblicherweise ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis ab, durch das er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. Die Baufinanzierung mit der Sparkasse im Überblick 3 – weitere Sicherheiten Je nach den persönlichen Umständen des Darlehensnehmers können weitere Sicherheiten vereinbart werden, z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen, Bürgschaften, sonstige Wertgegenstände. Eine Verwertung der genannten Sicherheiten kommt nur dann in Betracht, wenn die Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr erfüllt werden und eine andere Lösung nicht möglich ist. Zur Absicherung der Baufinanzierung dienen auch Versicherungen: – Gebäudeversicherung Eine ausreichende Gebäudeversicherung ist Voraussetzung für jede Darlehensauszahlung. Insbesondere Feuer-, Sturm- und Wasserschäden müssen ausreichend versichert sein. Im Schadensfalle sollen die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes abgedeckt sein. – weitere Versicherungen Es hängt von Ihren Lebensumständen ab, welche weiteren Versicherungen für Sie während der Laufzeit der Baufinanzierung sinnvoll sind (z. B. –> Restkreditversicherung Risiko-Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Bauherrenversicherung usw.). Diese Versicherungen dienen Ihrem persönlichen Schutz und der Absicherung Ihrer Angehörigen. 7. Verwertung der Sicherheiten Soweit Sie mit Ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag in Verzug kommen oder sonstige erhebliche Schwierigkeiten auftreten, die auf anderem Wege nicht gelöst werden können, sind wir berechtigt, die Sicherheiten zu verwerten. – Was ist Zahlungsverzug? Wenn Sie die aus Ihrem Darlehen geschuldeten Verbindlichkeiten nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen oder nach Mahnung leisten, geraten Sie in Verzug. Dann sind wir berechtigt, den Darlehensvertrag zu kündigen. Das setzt jedoch voraus, dass Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug sind und die säumigen Beträge mindestens 2,5 % des Darlehensnennbetrages ausmachen. Im Falle des Verzugs haben Sie grundsätzlich den geschuldeten Betrag zu verzinsen. – Sprechen Sie uns bei Schwierigkeiten frühzeitig an Es ist unser Anliegen, die zwangsweise Verwertung der Immobilie zu vermeiden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, uns frühzeitig anzusprechen, wenn sich Ihre persönlichen Lebensumstände ändern und Sie die Zins- und Tilgungsraten nicht mehr bezahlen können, damit die Verwertung der Sicherheiten nach Möglichkeit abgewendet werden kann. 8. Was kostet das Darlehen? Für die Überlassung des Baufinanzierungsdarlehens zahlen Sie Sollzinsen. Hier sind verschiedene Gestaltungen möglich: – Fester/gebundener Sollzinssatz Wird eine –> Festzinsvereinbarung/Sollzinsbindung getroffen, so ist der vertraglich geschuldete Sollzinssatz für den vereinbarten Zeitraum unveränderlich und kann insbesondere nicht steigen. Der konstante Sollzinssatz hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre monatliche Belastung genau kalkulieren können. Sollzinsbindungen werden in der Regel nicht für die gesamte Darlehenslaufzeit sondern für bestimmte Zeitabschnitte (Zinsbindungsfrist) getroffen, die Sie mit uns vereinbaren. Üblich sind Sollzinsbindungen von fünf bis zehn Jahren. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist vereinbaren Sie mit uns den Sollzinssatz für einen weiteren Zeitabschnitt oder führen das Darlehen mit veränderlichem Sollzinssatz fort (variable Verzinsung). – Variabler/Veränderlicher Sollzinssatz: Ein variabler Sollzinssatz unterliegt den Schwankungen am Markt. In Ihrem Darlehensvertrag ist geregelt, unter welchen 192 605.000 D0 (Fassung Dez. 2011) - 0570 101.16 (V2) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Voraussetzungen der Sollzinssatz jeweils sinken oder steigen kann. Sie haben hier aber jederzeit die Möglichkeit, das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen oder eine Festzinsvereinbarung zu treffen. – Cap: Mit einer Cap-Klausel vereinbaren Sie mit uns eine Zinsobergrenze. Damit können Sie das Risiko ausschließen, dass der variable Sollzinssatz Ihres Darlehens über die vorher festgelegte Obergrenze steigt. Für diese Vereinbarung ist vorab eine Prämie an uns zu zahlen, oder es kommt zu einem Zinsaufschlag. Neben den Darlehenszinsen können noch weitere Kosten auf Sie zukommen: – Kosten, die bei uns entstehen können: z. B. Bearbeitungskosten, –> Bereitstellungszinsen, evtl. Bürgschaftskosten. Die Höhe dieser Kosten teilen wir Ihnen im Darlehensvertrag mit. – Kosten, die bei Dritten entstehen: z. B. Notar- und Grundbuchgebühren, Prämien für die Gebäudeversicherung und ggf. Kosten für andere Verträge, die Sie im Zusammenhang mit der Baufinanzierung abgeschlossen haben (z. B. Versicherungen, Bausparverträge). Auf diese Kostenarten wird in den vorvertraglichen Informationen und im Darlehensvertrag hingewiesen. Die Baufinanzierung mit der Sparkasse im Überblick 4 9. Nichtabnahme, vorzeitige Rückzahlung des Darlehens In einigen Fällen kommt es vor, dass ein Kunde sein bereits bewilligtes Darlehen gar nicht erst in Anspruch nehmen oder nach Auszahlung aber bereits vor Ablauf der –> Sollzinsbindung zurückzahlen möchte. Dabei ist jedoch auf Folgendes hinzuweisen: – Nichtabnahme Wenn Sie ein von uns zugesagtes Darlehen entgegen Ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht abnehmen, kann uns ein Schaden entstehen, den wir Ihnen in Rechnung stellen. Diese so genannte Nichtabnahmeentschädigung wird nach denselben Grundsätzen berechnet wie eine –> Vorfälligkeitsentschädigung (siehe unten). – Vorzeitige Rückzahlung Während der Zinsbindungsfrist sind Sie und wir grundsätzlich an das Darlehen gebunden. Dies hat zur Folge, dass eine vorzeitige Rückzahlung während dieser Zeit grundsätzlich nicht möglich ist. Das Gesetz macht von diesem Grundsatz nur dann eine Ausnahme, wenn die berechtigten Interessen des Darlehensnehmers dies gebieten. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Grundstücks hat. Auch in diesem Fall ist der Darlehensnehmer jedoch verpflichtet, den wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen, der dem Darlehensgeber durch die vorzeitige Rückzahlung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist entsteht (–> „Vorfälligkeitsentschädigung“). Die Höhe dieser „Vorfälligkeitsentschädigung“ richtet sich nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen und hängt von der Höhe des Restdarlehens, der verbleibenden Dauer der Zinsbindungsfrist sowie dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der Rückzahlung ab. Besteht für das Darlehen noch eine lange Zinsbindungsfrist und ist das allgemeine Zinsniveau seit dem Abschluss der Zinsbindungsvereinbarung gesunken, kann die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen beträchtlich sein. 10. Öffentliche Förderung/Steuerliche Vergünstigungen Schließlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Staat den Bau oder den Erwerb von Wohneigentum durch verschiedene Maßnahmen oder steuerliche Vergünstigungen fördert. Die Förderprogramme werden vom Bund und den Ländern aufgelegt und variieren. Ihr Kundenberater und Ihr Steuerberater können Ihnen Auskunft zu den aktuellen Möglichkeiten geben. 11. Sie haben Sorgen oder Beschwerden? Wir hoffen natürlich, dass Sie sich stets gut beraten fühlen und mit unseren Leistungen zufrieden sind. Sollten sich jedoch Ihre persönlichen Lebensumstände ändern und Sie dadurch in finanzielle Schwierigkeiten kommen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Je früher Sie sich an uns wenden, desto größer ist die Chance, dass wir eine für alle Beteiligte tragfähige Lösung finden. Durch eine frühzeitige und offene Information helfen Sie nicht zuletzt, eine zwangsweise Verwertung der Sicherheiten zu vermeiden. Sprechen Sie uns aber auch bitte unmittelbar an, wenn Sie einmal unzufrieden mit uns sein sollten. Wir werden bemüht sein, die Situation zu klären. Soweit dies nicht gelingt, haben Sie die Möglichkeit, die Streitschlichtungsstelle anzurufen und ein Streitschlichtungsverfahren einzuleiten. 12. Wichtige Fachbegriffe kurz erläutert Bearbeitungsentgelt Das Bearbeitungsentgelt wird dem Darlehen zugeschlagen oder kann aus den Kreditmitteln bezahlt werden. Es ist mit ihm zu verzinsen und zu tilgen. Bei vorzeitiger Darlehenstilgung hat der Darlehensnehmer jedoch keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Bearbeitungsentgeltes. Das Bearbeitungsentgelt stellt – im Gegensatz zum Agio – ein laufzeitunabhängiges 192 605.000 D0 (Fassung Dez. 2011) - 0570 101.16 (R2) Entgelt dar. Beleihungswert Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des Beleihungswertes dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert. Bereitstellungszinsen Bereitstellungszinsen werden von uns ab einem vereinbarten Zeitpunkt für das ab dem Zeitpunkt der Zuteilung bereitgehaltene, noch nicht ausgezahlte Darlehen berechnet. Sie sind das Entgelt dafür, dass wir das Darlehen zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen bereithalten, aber noch nicht auszahlen können, weil noch nicht alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind oder der Darlehensnehmer das Darlehen noch nicht abgerufen haben. Darlehensnennbetrag/Nominalbetrag Der Darlehensnennbetrag ist der Kapitalbetrag, der verzinst wird und vom Darlehensnehmer zurückzuzahlen ist. Die Baufinanzierung mit der Sparkasse im Überblick 5 Disagio Das Disagio stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Sie wird spätestens bei Auszahlung des Darlehens fällig und deshalb vom Darlehensbetrag einbehalten. Das Darlehen wird also nicht in voller Höhe (zu 100 Prozent) ausgezahlt, sondern beispielsweise bei einem Disagio von 3 Prozent nur zu 97 Prozent. Die Vereinbarung eines Disagios bewirkt, dass über die Laufzeit des Darlehens bzw. Kredites ein geringerer –> Sollzinssatz gezahlt werden kann. Effektivzins/effektiver Jahreszins Der effektive Jahreszins gibt als „Preis“ des Kredits die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den –> Sollzinssatz nebst den anfallenden Kreditkosten wie z. B. das –> Disagio etc. Der effektive Jahreszins wird nach gesetzlichen Vorgaben (§ 6 Preisangabenverordnung) ermittelt. Er hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote vergleichbar zu machen. Grundpfandrecht/Grundschuld Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird. Obwohl rechtliche Unterschiede bestehen, werden die Begriffe Grundschuld und Hypothek häufig synonym verwandt. Sollzinssatz Für die Inanspruchnahme bzw. Zurverfügungstellung des Darlehens berechnen wir Ihnen einen bestimmten Sollzins. Dieser wird in dem Prozentsatz angegeben, der pro Jahr zu zahlen ist. Er unterscheidet sich vom –> Effektivzins, der die Gesamtbelastung ausdrückt. Restkreditversicherung Bei der Restkreditversicherung handelt es sich um eine Spezialversicherung, die je nach vereinbarten Versicherungsbedingungen die Zahlung der Tilgungsraten an den Darlehensgeber übernimmt (z. B. im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Todesfall). Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt davon ab, welche Risiken abgesichert werden sollen. Schufa „Schufa“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt sich bei der Schufa um eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditwirtschaft. Aufgabe der Schufa ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, um diese vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Eine Meldung von Daten an die Schufa erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen. Sollzinsbindung Festzins/gebundener Sollzins bedeutet, dass der Sollzinssatz für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben wird und für diesen Zeitraum unverändert bleibt. Diesen Zeitraum nennt man Zinsbindungsfrist oder auch Sollzinsbindung. Streitschlichtungsstelle Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns bemühen, eine beiderseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Lässt sich dennoch die Angelegenheit nicht einvernehmlich beilegen, haben Sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren einzuleiten. Bitte wenden Sie sich hierfür an: (Adresse der Schlichtungsstelle) Deutscher Sparkassen- und Giroverband Schlichtungsstelle Charlottenstr. 47, 10117 Berlin Vertraulichkeit Persönliche Daten des Darlehensnehmers behandeln wir streng vertraulich. Nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen oder mit Ihrer Zustimmung können Informationen weitergegeben werden (–> Schufa). 192 605.000 D0 (Fassung Dez. 2011) - 0570 101.16 (V3) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Vorfälligkeitsentschädigung Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Entschädigung, die für die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens zu zahlen ist. Durch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung wird der wirtschaftliche Nachteil ausgeglichen, der uns durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredites vor Ablauf der bestehenden Zinsbindungsfrist entsteht. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen. Ihre Höhe hängt maßgeblich von der Restdauer der –> Sollzinsbindung und dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der Rückzahlung ab.