Darlehensvertrag - Friedrich-Wilhelm Raiffeisen ENERGIE eG

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Darlehensvertrag - Friedrich-Wilhelm Raiffeisen ENERGIE eG
Darlehensvertrag
zwischen
der Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eG Creußen
Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen
im Folgenden Darlehensnehmerin genannt,
und
__________________________________________________
__________________________________________________
im Folgenden Darlehensgeber genannt.
§ 1 Zweck
Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Windkraftanlagen KasendorfWeismain
Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit
von 20 Jahren, beginnend ab Zahlungs-Eingang des Darlehensbetrages.
§ 4 Darlehenssumme
97653 Kasendorf
1. Höhe der Darlehenssumme
mit einer Nennleistung von
zwei x 2,4 MW
zur umweltfreundlichen Erzeugung von
Strom durch die Nutzung der Windenergie.
§ 2 Wirksamkeit des Vertrages
Der Vertrag wird mit beiderseitiger Unterzeichnung wirksam. Der Vertrag
endet automatisch zwei Jahre nach
dessen beiderseitiger Unterzeichnung,
falls bis zu diesem Zeitpunkt kein Abruf
des Darlehens bzw. Teilen davon
durch die Darlehensnehmerin erfolgt
sein sollte. Jede Partei trägt die ihnen
hierdurch entstandenen Kosten selbst.
Die Darlehensnehmerin ist nicht zur
Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung verpflichtet.
Der Darlehensgeber stellt der Darlehensnehmerin die Darlehenssumme
von 1.900 Euro, in Worten
--- eintausend neunhundert ---Euro bereit.
Die Darlehenssumme beträgt 1.900
Euro oder ein Vielfaches davon betragen.
2. Einzugsermächtigung
Der Darlehensgeber ermächtigt die
Darlehensnehmerin des Darlehensvertrages widerruflich vom dem Konto
Konto-Nr.: ______________________
BLZ:
_________________________
Bank: __________________________
einzuziehen.
§ 3 Vertragslaufzeit
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Bahnhofstraß11 - 95473 Creußen - Tel 09270 989-21 - Fax 09270 989-77 - [email protected]
Bankverbindung:
VR-Bank Bayreuth eG
Konto-Nr. 5708877 - BLZ 773 900 00
Sparkasse Bayreuth
Konto-Nr. 380 64 143 - BLZ 773 501 10
Genossenschaftsregister
Bayreuth, GnR 119
Sitz: Creußen
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Lisa Hess
Vorstand:
Thomas Harting
Uwe Tauber
Hans Vogtmann
§ 5 Verzinsung
Die Parteien vereinbaren einen festen
Zinssatz von 4 % p.a. Zu diesem Zinssatz wir ein Bonusaufschlag laut Anlage 1 gewährt. Die Zinsen werden aus
dem jeweiligen Darlehenssaldo berechnet. Die Parteien sind sich darüber
einig, dass jährlich im letzten Kalendermonat über eine mögliche Anpassung des Zinssatzes verhandelt wird.
Wenn im Rahmen dieser Gespräche
kein neuer Zinssatz vereinbart wird, gilt
der in Satz 1 vereinbarte Zinssatz weiter.
Die Zahlung der Zinsen erfolgt jährlich
und wird immer spätestens zum ersten
Februar des Folgejahres fällig.
des Insolvenzverfahrens der Darlehensnehmerin herbeiführen würden.
Im Falle eines Insolvenzverfahrens
oder der Liquidation der Darlehensnehmerin wird das Darlehen einschließlich der Zinsen erst nach den
Forderungen aller anderen Gläubiger
bedient; im Insolvenzverfahren auch
erst nach den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne
§ 39 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung. Haben auch andere Darlehensgeber ein Nachrangdarlehen mit dem
Darlehensnehmer vereinbart, sollen
die Darlehensgeber untereinander
nach dem Verhältnis der Beträge ihrer
Forderungen befriedigt werden.
§ 6 Tilgung
Das Darlehen ist von der Darlehensnehmerin an den Darlehensgeber innerhalb der Vertragslaufzeit vollständig
zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab
dem dreizehnten Jahr der Vertragslaufzeit in gleich hohen, jährlichen Raten. Diese sind immer spätestens zum
ersten Februar des Folgejahres fällig.
Die letzte Rate wird zum Ende der
Laufzeit nach § 3 fällig. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Verzögert
erfolgte Tilgungszahlungen sind mit
3% p. a. zu verzinsen. Die jährliche
Ratenhöhe wird in diesem Fall entsprechend angepasst.
§ 8 Bankverbindung
Die Zins- und Tilgungszahlungen sind
von der Darlehensnehmerin an den
Darlehensgeber auf das Konto
§ 7 Nachrangigkeit
Die Forderung des Darlehensgebers
wird ausschließlich aus Bilanzgewinnen, einem Liquiditätsüberschuss oder
aus sonstigem freien Vermögen beglichen. Der Anspruch auf die Rückzahlung des Darlehens und die Auszahlung von Zinsen sind solange und soweit ausgeschlossen, als diese Forderungen einen Grund für die Eröffnung
Konto-Nr.: _____________________
BLZ: __________________________
Bank: _________________________
zu überweisen.
Ändert sich die Bankverbindung des
Darlehensgebers, so ist von diesem
eine gültige zu benennen. Bis zur
Nennung der gültigen Bankverbindung
werden die Gelder unverzinslich auf
ein von Darlehensnehmerin einzurichtendes Konto eingezahlt.
§ 9 Unterrichtung des Darlehensgebers durch die Darlehensnehmerin
Die Darlehensnehmerin hat den Darlehensgeber einmal jährlich über die von
ihr erwirtschafteten Einspeisevergütungen der in § 1 genannten Windkraftanlage zu unterrichten. Gleichzeitig ist
dem Darlehensgeber in Höhe des
Restdarlehens mitzuteilen.
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§ 10 Vertragsübernahme
Die Vertragsparteien sind sich einig,
dass während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls ein Wechsel der Person
des Darlehensgebers erfolgen kann.
Für diesen Fall werden sich die beiden
derzeitigen Vertragsparteien über die
neue Person des Darlehensgebers
abstimmen. Eine Verpflichtung der
Darlehensnehmerin einer solchen Vertragsübernahme zuzustimmen besteht
nicht.
§ 11 Abtretung / Verpfändung
Die Abtretung / Verpfändung aller aus
diesem Darlehensvertrag dem Darlehensgeber zustehenden Ansprüche
bedarf der Zustimmung der Darlehensnehmerin.
Die Darlehensnehmerin ist berechtigt
Ansprüche des Darlehensgebers gegen die Darlehensnehmerin aus diesem Vertrag mit eigenen Ansprüchen
gegen den Darlehensgeber, insbesondere aus rückständigen Einzahlungen
auf den Geschäftsanteil, aufzurechnen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Die Darlehensnehmerin sendet dem
Darlehensgeber nach Erhalt des von
dem Darlehensgeber unterschriebenen
Vertrags eine von ihr unterschriebene
Kopie zu.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, welche dem an
nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem
Geist dieses Vertrages gewollt haben
würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht.
§ 13 Anlage
1 Anlage: Bonuszinsstaffel
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(Ort, Datum)
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(Darlehensgeber)
(Darlehensnehmerin)
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Widerrufsbelehrung (bei Verbraucherverträgen)
Ich wurde darüber belehrt, dass ich den Abschluss des vorstehenden Darlehensvertrages innerhalb von zwei Wochen in Textform (schriftlich, per Telefax, per e-mail
etc.) ohne Angabe von Gründen gegenüber der Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie
eG, Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen widerrufen kann. Die Frist beginnt am Tag
nach Abgabe meiner Erklärungen. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
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(Ort, Datum)
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(Darlehensgeber)
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