Muster eines Darlehensvertrages

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Muster eines Darlehensvertrages
Darlehensvertrag
Muster eines Darlehensvertrages
(Stand: August 2014)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Handwerkskammer Hannover
- Abteilung Recht und
Handwerksrolle Berliner Allee 17
30175 Hannover
Tel. 0511 3 48 59 86
Fax 0511 3 48 59 32
Dieses Muster wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es wird jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit
und Richtigkeit erhoben. Das Muster dient lediglich als Formulierungs- und Orientierungshilfe; es
kann beispielsweise betriebliche Besonderheiten oder sonstige Umstände des Einzelfalls nicht
berücksichtigen.
Eine Haftung für den Inhalt des Musters wird nicht übernommen. Für eine individuelle Beratung und
einen exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Darlehensvertrag raten wir Ihnen daher, einen
Rechtsanwalt aufzusuchen.
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Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
Zwischen
………………………………………………………………………………………………..…………………….
als Darlehensgeber
und
.………………………………………………………………………………………………………………………
als Darlehensnehmer
wird nachstehender Darlehensvertrag geschlossen:
(Der Vertrag ist von den Parteien zu unterschreiben. Nichtzutreffende Teile des Vertrages sind
durchzustreichen. Freie Felder müssen ausgefüllt oder durchgestrichen werden.)
§ 1 Zweck
(1) Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe
von .……………………………………………………………………………………………………………. €.
(2) Das Darlehen wird unter der auflösenden Bedingung gewährt, dass es als
Betriebsmittel oder zur Investition in dem vom Darlehensgeber gepachteten
oder gekauften Betrieb eingesetzt und verwendet wird. Ein Verstoß
hiergegen begründet einen wichtigen Kündigungsgrund, ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist. Das Darlehen ist in diesem Fall sofort fällig und an den
Darlehensgeber unverzüglich zurückzuzahlen.
§ 2 Laufzeit und Auszahlung
(1) Das Darlehen wird gewährt für die Dauer von
o ……………………. Monaten
o ……………………. Jahr(en)
(2) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auszahlung des Darlehens an den
Darlehensnehmer oder eine von diesem beauftragten dritten Person.
§ 3 Zinsen
(1) Das Darlehen ist zu verzinsen. Dabei beträgt der Zinssatz
o ………………….…. % pro Jahr
o ………………….…. % -punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank pro Jahr.
(2) Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am ersten Tag eines jeden
Kalenderhalbjahres zu zahlen.
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Darlehensvertrag
§ 4 Zins- und Tilgungsraten
(1) Der Darlehensbetrag ist in einer Summe vollständig am …………………………
zurückzuzahlen.
(2) Das Darlehen wird getilgt in:
o monatlichen Raten zu jeweils ……………….….……….……………………………… €
o ¼-jährlichen Raten zu jeweils ..………….………………………………….….………. €
o ½-jährlichen Raten zu jeweils ….……………………………………………...……..… €
o jährlichen Raten zu jeweils ……………………………………………………….......… €
jeweils am 3. Werktag eines Monats / Vierteljahres / Halbjahres.
(3) Der Darlehensnehmer kann nach vorheriger Bekanntmachung gegenüber
dem Darlehensgeber jederzeit auch vor Ablauf der Vertragszeit den bis zu
diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Darlehensbetrag in voller Höhe
zurückzahlen.
(4) Bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehensbetrages verpflichtet sich
der Darlehensnehmer mit der Zahlung der letzten Rate eine
Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ………... Prozent des
Restdarlehensbetrages zu zahlen.
§ 5 Zahlung
Sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebende Zahlungsverpflichtungen des
Darlehensnehmers sind jeweils zum Fälligkeitstermin durch Überweisung auf
folgendes Konto:
Kontoinhaber: ………………………………………………………….…………………………………..
IBAN:
………………………………………………………….…………………………………..
BIC:
………………………………………………………………………………………………
Kreditinstitut: …………………………………………………………….………………………………..
an den Darlehensgeber zu entrichten.
§ 6 Kündigung
(1) Der Darlehensgeber ist berechtigt, den Darlehensvertrag aus wichtigem
Grund vorzeitig zu kündigen. Im Falle der vorzeitigen Kündigung ist der
Restdarlehensbetrag in voller Höhe zu sofort fällig. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn:
a. der
Darlehensnehmer
mit
mindestens
…………..
aufeinanderfolgenden Raten oder einem Betrag, der in der Summe
mindestens ………….. Raten entspricht, in Verzug gerät,
b. der Darlehensnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt,
c. ein Insolvenzverfahren gegen den Darlehensnehmer beantragt oder
eröffnet wird oder eine wesentliche Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisse eintritt oder einzutreten droht und dadurch
die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird.
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Darlehensvertrag
§ 7 Sicherheiten
(1) Zur Absicherung des gewährten Darlehens stellt der Darlehensnehmer
dem Darlehensgeber folgende Sicherheiten (z.B. Bürgschaft eines Dritten, Grundschuld
o.ä.):
1. …………………………………………………………………………
2. …………………………………………………………………………
3. …………………………………………………………………………
4. …………………………………………………………………………
(2) In Bezug auf die vereinbarten Sicherheiten schließen die Parteien
gesonderte Verträge ab.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden haben die Vertragsparteien nicht getroffen.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(4) Als allgemeinen Gerichtsstand haben die Parteien ………………………………….
vereinbart.
…………………………………………………..
Ort, Datum
.......………………………………….
.......………………………………….
Darlehensgeber
Darlehensnehmer
Anlagen zu diesem Vertrag
 Gesonderter Vertrag über die Sicherheiten
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