Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek – Große Kirche Emden
Transcription
Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek – Große Kirche Emden
Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek – Große Kirche Emden Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsbetrieb in der Johannes a Lasco Bibliothek, Emden 1. Der Veranstalter ist für seine Veranstaltung inhaltlich wie rechtlich verantwortlich. 2. Zusätzliche Leistungen und Absprachen bedürfen der Schriftform. 3. Die Etagen sind keine Veranstaltungsräume. Sie sind nicht Bestandteil der Mietsache. Besucher der Veranstaltung haben keinen Zutritt. 4. Nimmt der Veranstalter kurzfristig weitere Leistungen in Anspruch, gelten diese auch ohne die schriftliche Bestätigung des Vermieters als Beauftragung und werden nach Aufwand abgerechnet. Hierzu zählen auch Leistungen, die von seinen Mitarbeitern, sonstigen vom Veranstalter beauftragten oder von ihm eingeladene Dritte oder Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher in Anspruch nehmen. 5. Wird eine schriftlich vereinbarte Leistung zwei Wochen vor Termin abgesagt, ist die Hälfte des Entgelts dennoch fällig. Der unterschriebene Vertrag muss spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin dem Vermieter vorliegen. 6. Bei Veranstaltungen mit Musikdarbietungen ist der Veranstalter verpflichtet, diese bis spätestens 3 Tage vor Stattfinden der GEMA zu melden! (GEMA, Bezirksdirektion Hannover, Postfach 2129, 30021 Hannover, Tel.: 0511 – 2838100). 7. Bewirtung bei Veranstaltungen hat ausschließlich von professionellen Anbietern zu erfolgen. 8. Sämtliches für die Veranstaltung eingebrachtes Material als auch die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erzeugten Abfälle sind sofort nach Ende der Veranstaltung vom Veranstalter zu entfernen. Dies gilt auch für Material und Abfälle von Dritten in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung. 9. Wird eine vereinbarte oder eine verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Johannes a Lasco Bibliothek gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Johannes a Lasco Bibliothek zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. 10. Ferner ist die Johannes a Lasco Bibliothek berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grunde vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen, falls − höhere Gewalt oder andere durch die Johannes a Lasco Bibliothek nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; − Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Veranstalters oder des Zwecks der Veranstaltung gebucht werden; − die Johannes a Lasco Bibliothek begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der Johannes a Lasco Bibliothek den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume oder das Ansehen der Johannes a Lasco Bibliothek in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsoder Organisationsbereich der Johannes a Lasco Bibliothek zuzurechnen ist. 11. Kommt es bei Veranstaltungen zu Schadensfällen, haftet zuerst der Veranstalter. Der Veranstalter hat eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Der Veranstalter haftet für Schäden am Gebäude, an den Räumen oder am Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter, sonstige von ihm beauftragte oder von ihm eingeladene Dritte oder von ihm selbst verursacht werden. Der Vermieter haftet nachrangig nur bei nachgewiesenem grob fahrlässigem Verschulden. 12. Der Informations-Tresen der Bibliothek steht dem Veranstalter nicht zur Verfügung. 13. Die Nutzung des hauseigenen Internet-Zugangs über Wireless-LAN ist schriftlich vom Veranstalter zu beantragen. Es gelten gesonderte Nutzungsbedingungen. 14. Der Veranstaltungsort befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude. Der Veranstalter verpflichtet sich, hierauf besondere Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten: − − − − − − Alle Türen sind geschlossen zu halten. Material ist ausschließlich durch das Nordtor ein- und auszubringen, dieses führt vom Parkplatz auf der Nordseite des Gebäudes in das Erdgeschoss. Sämtliche Kunstobjekte dürfen nicht berührt werden. Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Zerspanende Arbeiten wie sägen und schleifen sowie der Umgang mit lösungsmittelhaltigen Reinigungsmitteln, Farben usw. ist im Gebäude untersagt.. Es ist ausdrücklich auf Brandschutz zu achten. Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. 15. Sämtliche vom Veranstalter oder in seinem Auftrage eingebrachten technischen Anlagen müssen den Vorschriften entsprechen. 16. Sämtlicher technischer Aufbau muss von der Johannes a Lasco Bibliothek genehmigt werden. Dies gilt auch für Messemöbel, Displays, Küchenausstattung, Dekoration usw. 17. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass der Vertrag sich lückenhaft erweist. 18. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Emden