Abmahnung Tauschbörse rka Rechtsanwälte
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Abmahnung Tauschbörse rka Rechtsanwälte
Abmahnung Tauschbörse rka Rechtsanwälte Die rka Rechtsanwälte, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg mahnen ab wegen Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen für Titel/Rechteinhaber: Computerspiel „Dead Island – Riptide“ von Koch Media GmbH aus Österreich Computerspiel „Saints Row 3″ ebenfalls von Koch Media GmbH Total War – Rome II ebenfalls von Koch Media GmbH. Forderungen in der Abmahnung rka Rechtsanwälte Die Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung folgender Kosten: Rechtsanwaltskosten: 249,93 € Schadensersatzforderung wird nicht beziffert, stattdessen wird angeboten Vergleichsbetrag: 700,00 bzw. 800 Euro zur Abgeltung der Zahlungsforderungen. Unterlassungserklärung in der Abmahnung der rka Rechtsanwälte Der Abmahnung liegt der Entwurf einer Unterlassungserklärung bei, in der man sich verpflichtet, “es zukünftig zu unterlassen, a. das Computerspiel „Saints Row 3“ ganz oder teilweise ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin in Peer-to-Peer-Netzwerken zum Herunterladen bereit zu halten (Täter, Mittäter, Teilnehmer)*; b. Dritten über den eigenen Intemetanschluss zu ermöglichen, das Computerspiel „Saints Row 3“ ganz 0der teilweise ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin in Peer-to-Peer-Netzwerken zum Herunterladen bereit zu halten (Störer)* In der Erklärung zum Sternchen wird gesagt, dass man Nichtzutreffendes streichen soll. Das bedeutet, dass nach einer Abmahnung durch rka der Abgemahnte in der Unterlassungserklärung entscheiden muss, ob er als Täter oder Störer haftet und in dem Entwurf der Unterlassungserklärung das Nichtzutreffende streichen. Wird die Unterlassungserklärung einfach unterschrieben, wird bei jeder Verletzung über den Anschluss eine Vertragsstrafe fällig, unabhängig davon, ob man die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat oder nicht. Insbesondere wegen der jetzt durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare – nochmal eingeschränkten Störerhaftung unterschreibt man hier vielleicht deutlich mehr, als unbedingt nötig. Zudem enthält die Unterlassungserklärung eine Erklärung über die Zahlung des Vergleichsbetrages. Unterschreibt man das so, kann man sich jedes Verhandeln über eine Verringerung des Zahlungsbetrages sparen. Daher ganz klarer Rat: Diese vorformulierte Unterlassungserklärung der rka Anwälte nicht unterschreiben! Kann man die rka-Abmahnung ignorieren, weil man nach der neuesten Rechtsprechung nicht mehr für sein volljähriges Kind haftet? Nach dem jüngsten Urteil des BGH „BearShare“ ist die Haftung des Anschlussinhabers für volljährige Haushaltmitglieder tatsächlich sehr eingeschränkt. Damit haftet der Anschlussinhaber meist nicht mehr, wenn ein volljähriges Kind Urheberrechtsverletzungen über eine Tauschbörse begeht. Zu bedenken ist aber, dass das Kind weiterhin für die eigene Urheberrechtsverletzung haftet. Der bloße Hinweis auf ein volljähriges Familienmitglied macht die Abmahnung nicht unwirksam. Die Einschränkung der Störerhaftung ist zu begrüßen und eine deutliche Verbesserung der Rechtsposition der Anschlussinhaber. Trotzdem ist – weil es neue Verteidigungsmöglichkeiten gibt – die richtige Strategie schwieriger geworden. Es ist daher ratsam, vor der Kontaktaufnahme mit der Gegenseite mit dem eigenen Anwalt zu sprechen. Machen Sie keine eigenen Experimente bei einer rka – Abmahnung. Lassen Sie sich beraten!