Tarifvertrag bAV für Zahnmedizinische Fachangestellte und

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Tarifvertrag bAV für Zahnmedizinische Fachangestellte und
Tarifvertrag bAV für
Zahnmedizinische Fachangestellte und
Zahnarzthelferinnen
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Tarifvertrag bAV für Zahnmedizinische Fachangestellte
und Zahnarzthelferinnen
Was regelt der Tarifvertrag?
• Monatlicher Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen
Altersversorgung
• Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
Wo gilt der Tarifvertrag?
•
•
•
•
Hamburg
Hessen
Saarland
Landesteil Westfalen-Lippe
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Tarifvertrag bAV für Zahnmedizinische Fachangestellte
und Zahnarzthelferinnen
Für wen gilt der Tarifvertrag?
• Zahnmedizinische
Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen,
• Stomatologische Schwestern und
• Auszubildende
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Tarifvertrag bAV für Zahnmedizinische Fachangestellte
und Zahnarzthelferinnen
Wer ist an den Tarifvertrag gebunden?
• Arbeitgeber, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur
Regelung der Arbeitsbedingungen der
Zahnmedizinischen Fachangestellten und
Zahnarzthelferinnen (AAA) und zugleich deren
• Zahnmedizinischen Fachangestellte und
Zahnarzthelferinnen, die Mitglied im Verband
medizinischer Fachberufe e.V. sind
• Oder die Anwendung des Tarifvertrages wurde
ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart
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und Zahnarzthelferinnen
Wie ist die bAV zu gestalten?
• Der Tarifvertrag sieht keine Exklusivität zu Gunsten
eines bestimmten Anbieters vor
• Als Durchführungsweg ist die Pensionskasse (in der
Rechtsform einer Aktiengesellschaft) vorgesehen
• Legt sich der Arbeitgeber nicht fest, kann der Arbeitnehmer die Durchführung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse nach seiner Wahl
verlangen
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Welche Leistungen sind vorgesehen?
Tarifvertrag
Arbeitgeberbeitrag zur bAV
(AG-Beitrag)
•
•
•
•
45,00 EUR für Vollzeitbeschäftigte
45,00 EUR für Teilzeitbeschäftigte >20 Std.
27,50 EUR € für Teilzeitbeschäftigte < 20 Std.
45,00 EUR für Auszubildende nach der Probezeit
AG-Beitrag ist verpflichtend, wenn Tarifgebundenheit vorliegt.
Arbeitgeberzuschuss zur
Entgeltumwandlung
20% des umgewandelten Betrages
AG-Zuschuss nur aufzuwenden, wenn
Entgeltumwandlung vereinbart wird und
Tarifgebundenheit vorliegt
Pensionskasse AG oder Direktversicherung
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Beispiel:
Eine 30-jährige vollzeitbeschäftigte Zahnarzthelferin
(StKl. I, KiSt-pflichtig, keine Kinder, Bundesland
Hessen) erhält einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag
zur bAV in Höhe von 45 EUR.
AG-Beitrag
45 EUR
Zuschuss
34 EUR
Ihr monatliches Brutto-Gehalt beträgt 2.100 EUR.
Hieraus wandelt sie monatlich 169 EUR um und erhält
somit einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von
monatlich 34 EUR.
Gesamtbeitrag
248 EUR
AN-Beitrag
169 EUR
Der monatliche Gesamtbeitrag zu Gunsten einer
Direktversicherung beträgt somit 248 EUR.
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Gesamtbeitrag
248 EUR
AG-Beitrag
45 EUR
Zuschuss
34 EUR
AN-Beitrag
169 EUR
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… für eine mtl.
Gesamtrente
von 1.003,85 EUR*
Mtl. Gesamtbeitrag
oder eine mögliche
248 EUR
Kapitalabfindung
von 239.320 EUR*
* Tarif NIR2821V, Endalter 67 Jahre, 5 Jahre Rentengarantiezeit, angenommene Wertsteigerung 4 % p. a.
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