Neuer Tarifvertrag zur bAV – für Apothekenmitarbeiter

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Neuer Tarifvertrag zur bAV – für Apothekenmitarbeiter
BranchenLösungen leben – Apotheken
Allianz
Lebensversicherungs-AG
BranchenLösungen
leben - Kundeninformation
Neuer Tarifvertrag zur bAV –
für Apothekenmitarbeiter
AllianzLebensversicherungs-AG
Lebensversicherungs-AG
Allianz
Stand Juli 2012
Eckpunkte zum Tarifvertrag
Geltungsbereich
• Inkrafttreten 01.01.2012
• Bundesweit alle öffentlichen Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken und der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen
• Personenkreis: Apotheker, Pharmazeutisch-technische-Assistenten
(PTA), Pharmazeutisch-kaufmännische-Assistenten (PKA) und deren
Auszubildenden sowie Pharmazie-Ingenieure, Apothekenassistenten,
-helfer und –facharbeiter
Entgeltumwandlung
• Bis 4% der BBG/DRV, inkl. Arbeitgeberleistung und -zuschuss
• Tarifliche Entgeltansprüche (laufendes Entgelt, Sonderzahlungen)
Arbeitgeberleistung
• Arbeitgeberleistung in Höhe von
- 27,50 € mtl. (> 30 Std./Woche)
- 22,50 € mtl. (> 20 Std./Woche)
- 15,00 € mtl. (> 10 Std./Woche)
- 10,00 € mtl. (< 10 Std./Woche)
- 10,00 € mtl. Auszubildende zu PKA
• Arbeitgeberzuschuss
20% des Umwandlungsbetrages (bei SV-Ersparnis)
Besonderheiten
• Durchführungsweg: Direktversicherung (einvernehmlich ist auch ein
anderer Durchführungsweg möglich)
• Sofortige Unverfallbarkeit der Arbeitgeberleistung und des –zuschusses
• Entgeltumwandlungsvereinbarung der TV-Parteien
Umsetzung und Vorteile
Lösung
Besondere Konditionen über den Verband der Heilberufe oder dem
Bundesverband deutscher Apotheker e.V.
• Einzel G, wenn Jahresbeitrag pro Arbeitnehmer < 600 Euro
• St U, wenn Jahresbeitrag pro Arbeitnehmer > 600 Euro
• St U, wenn Jahresbeitrag pro Arbeitgeber > 6.000 Euro
Ihre Vorteile
• Erfüllung der tarifvertraglichen Ansprüche
• „Die Rente zum halben Preis“: Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der
Beiträge des Arbeitnehmers
• Individuelle Gestaltung der Lösungsmodelle durch unterschiedliche
Bausteine möglich (Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenabsicherung)
1 bis
zu 4 Prozent der BBG/DRV zzgl. ggf. steuerfreiem Erhöhungsbetrag von 1.800 € p. a.