Neuer Tarifvertrag zur bAV – für Apothekenmitarbeiter
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Neuer Tarifvertrag zur bAV – für Apothekenmitarbeiter
BranchenLösungen leben – Apotheken Allianz Lebensversicherungs-AG BranchenLösungen leben - Kundeninformation Neuer Tarifvertrag zur bAV – für Apothekenmitarbeiter AllianzLebensversicherungs-AG Lebensversicherungs-AG Allianz Stand Juli 2012 Eckpunkte zum Tarifvertrag Geltungsbereich • Inkrafttreten 01.01.2012 • Bundesweit alle öffentlichen Apotheken mit Ausnahme der Krankenhausapotheken und der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen • Personenkreis: Apotheker, Pharmazeutisch-technische-Assistenten (PTA), Pharmazeutisch-kaufmännische-Assistenten (PKA) und deren Auszubildenden sowie Pharmazie-Ingenieure, Apothekenassistenten, -helfer und –facharbeiter Entgeltumwandlung • Bis 4% der BBG/DRV, inkl. Arbeitgeberleistung und -zuschuss • Tarifliche Entgeltansprüche (laufendes Entgelt, Sonderzahlungen) Arbeitgeberleistung • Arbeitgeberleistung in Höhe von - 27,50 € mtl. (> 30 Std./Woche) - 22,50 € mtl. (> 20 Std./Woche) - 15,00 € mtl. (> 10 Std./Woche) - 10,00 € mtl. (< 10 Std./Woche) - 10,00 € mtl. Auszubildende zu PKA • Arbeitgeberzuschuss 20% des Umwandlungsbetrages (bei SV-Ersparnis) Besonderheiten • Durchführungsweg: Direktversicherung (einvernehmlich ist auch ein anderer Durchführungsweg möglich) • Sofortige Unverfallbarkeit der Arbeitgeberleistung und des –zuschusses • Entgeltumwandlungsvereinbarung der TV-Parteien Umsetzung und Vorteile Lösung Besondere Konditionen über den Verband der Heilberufe oder dem Bundesverband deutscher Apotheker e.V. • Einzel G, wenn Jahresbeitrag pro Arbeitnehmer < 600 Euro • St U, wenn Jahresbeitrag pro Arbeitnehmer > 600 Euro • St U, wenn Jahresbeitrag pro Arbeitgeber > 6.000 Euro Ihre Vorteile • Erfüllung der tarifvertraglichen Ansprüche • „Die Rente zum halben Preis“: Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge des Arbeitnehmers • Individuelle Gestaltung der Lösungsmodelle durch unterschiedliche Bausteine möglich (Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenabsicherung) 1 bis zu 4 Prozent der BBG/DRV zzgl. ggf. steuerfreiem Erhöhungsbetrag von 1.800 € p. a.