Beratung im Bauwesen - Hamburger Hochbahn AG

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Beratung im Bauwesen - Hamburger Hochbahn AG
ABl./S S199
14/10/2015
362214-2015-DE
Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Anwendung eines
Prüfungssystems ohne Aufruf zum Wettbewerb - Entfällt
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:362214-2015:TEXT:DE:HTML
Deutschland-Hamburg: Beratung im Bauwesen
2015/S 199-362214
Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb nein
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
Zu Händen von: Götz Schumacher
20095 Hamburg
DEUTSCHLAND
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 403288812135
Weitere Auskünfte erteilen die oben genannten Kontaktstellen
Weitere Unterlagen verschicken die oben genannten Kontaktstellen
Teilnahmeanträge oder Bewerbungen sind zu richten an die oben genannten Kontaktstellen
I.2)
Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
I.3)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Prüfungssystems
II.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Aufruf zur Qualifizierung für Leistungen der Bauherrenunterstützung in Bezug auf vornehmlich unterirdischen
U-Bahn-Betriebsanlagen für die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zur Erweiterung des Hamburger UBahn-Netzes um bis zu 35 km Gesamtstrecke. Die Auftragsvergabe soll in mehreren voneinander getrennten
Abschnitten erfolgen.
II.2)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische
Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische
Versuche und Analysen
II.3)
Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die durch ein Prüfungssystem beschafft
werden sollen:
Die HOCHBAHN wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg FHH beauftragt, nach Fertigstellung der
Konzeptstudie „Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes“ weitere Machbarkeitsuntersuchungen zur
vertieften Betrachtung von Vorzugsvarianten durchzuführen. Eine Kurzfassung der Konzeptstudie kann beim
AG angefordert werden.
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Ziele der weiteren Machbarkeitsuntersuchungen sind das Aufzeigen der verkehrlichen, betrieblichen,
technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der Streckenabschnitte, die Beurteilung der jeweiligen
Auswirkungen auf Umwelt und Anlieger, die Ermittlung eines voraussichtlichen Kostenrahmens.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchungen sind die jeweiligen Vorzugsvarianten nach HOAI 2013 Teil
2 bis 4 als Generalplanerleistung zu beplanen. Es ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Projektkommunikation vorgesehen.
Bei den mit diesem Prüfungssystem gesuchten Dienstleistungen handelt es sich um die Wahrnehmung
von Bauherrenaufgaben bei der Planung von U-Bahn Betriebsanlagen. Hierfür sucht die HOCHBAHN die
Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen, sowie der Überwachung und Steuerung von
Ingenieurleistungen für folgende Planungsgewerke:
— übergeordnete Projektleitung/Koordination;
— Konstruktiver Ingenieurbau, Tunnel/Schildvortrieb;
— Konstruktiver Ingenieurbau, Ingenieurbaubauwerke;
— Objektplanung Gebäude;
— Technische Gebäudeausrüstung.
Die mit diesem Prüfungssystem gesuchten Dienstleistungen beinhalten nicht die Generalplanerleistungen
zur Erstellung der Planungsunterlagen, sondern die Unterstützung des Bauherren bei den vorgenannten
Planungsaufgaben.
Folgende Meilensteine sind im Planungsablauf zu erreichen:
— Grundlagenermittlung und Machbarkeitsuntersuchung;
— Erstellung des Vorentwurfes und des Entwurfes;
— Erstellung und Einreichung von Planfeststellungsunterlagen;
— Begleiten des Planfeststellungsverfahrens;
— Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Mitwirken bei der Vergabe.
Folgende Leistungen sollen im Zuge dieses Prüfsystems angefragt werden:
— Erstellung, Durchführung und Vergabe von Generalplanerausschreibungen, sowie Ausschreibungen weiterer
Fachplaner- und Gutachterleistungen für Machbarkeitsuntersuchungen und HOAI-Leistungen;
— Führen und Steuern des Generalplaners, der Fachplaner und Gutachter sowie Überprüfung der
Ergebnisse;
— Führen und Steuern der beteiligten Hochbahn Fachabteilungen aus den Bereichen: U-Bahn Betrieb,
Systementwicklung, Zugsicherungstechnik, Einkauf, Recht, Fahrzeuge, Elektrotechnik, Presse, Marketing,
Bereich Umwelt, Vermessung, Planverwaltung;
— Vorbereiten und Durchführen von Informationen/Präsentationen für Interne und Externe Gremien.
II.4)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71530000, 71311000, 71311100
II.5)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Qualifizierung für das System:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: A1 – Angaben,
ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er
auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet, sofern nichtberufliche Vorschriften
entgegenstehen.
A2 – Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §21 Abs. 1, 4 SektVO vorliegen.
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A3 – Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
A4 – Steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
A5 – Nachweis der Zahlung von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen.
A6 – Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens, der verbundenen Unternehmen und
der selbständigen Niederlassungen. Bei Holdingstrukturen mit eindeutiger Benennung des den Auftrag
übernehmenden Unternehmeranteils. Bei Niederlassungsstrukturen mit eindeutiger Benennung der den Auftrag
übernehmenden Niederlassung.
A7 – Bewerber, die sich auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. Bewerbergemeinschaften,
Subunternehmen) berufen, haben nachzuweisen, dass Ihnen diese Unternehmen während der Laufzeit des
Prüfungssystems zur Verfügung stehen.
B1 – Erklärung zum Gesamtumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B2 – Erklärung zum Umsatz vergleichbarer Leistungen der vergangenen 3 Geschäftsjahre. Vergleichbar sind
erbrachte Leistungen der Steuerungsleistungen und/oder Bauherrenunterstützung für Bauprojekte. Soweit
die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit anderen (z. B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden,
sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes
auszuweisen.
B3 – Erklärung zum Umsatz für erbrachte Planungsleistungen in den zu betreuenden Leistungsbildern und
HOAI Phasen der vergangenen 5 Geschäftsjahre. Soweit die Umsätze von dem Bewerber zusammen mit
anderen (z. B. Ingenieurgemeinschaft) erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen
Anteils am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen.
C1 – Erklärung zum Qualitätsmanagement bzw. Maßnahmen für die Qualitätssicherung
C2 – Erfahrung des Unternehmens im Bereich Steuerungsleistungen und/oder Bauherrenunterstützung. Der
geforderte Schwerpunkt liegt bei anspruchsvollen und komplexen Projekten der innerstädtische, unterirdischen
Verkehrsinfrastruktur.
C3 – Erfahrung des Unternehmens in der Planung von Bauprojekten in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß
HOAI. Der geforderte Schwerpunkt liegt bei anspruchsvollen und komplexen Projekten von unterirdischen
Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke etc.).
C4 – Benennung von Schlüsselpersonal jeweils für die Bereiche:
für die Bauherrenunterstützung im Bereich:
— übergeordnete Projektleitung/ Koordination;
— Konstruktiver Ingenieurbau, Tunnel/Schildvortrieb;
— Konstruktiver Ingenieurbau, Ingenieurbaubauwerke;
— Objektplanung Gebäude;
— Technische Gebäudeausrüstung.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: A1 – Prüfung auf Vorliegen der
Angaben (zwingender Ausschlussgrund = z. A.);
A2 – Prüfung auf Vorliegen der Angaben z. A.;
A3 – Prüfung auf Vorliegen des Nachweises z. A;
A4 – Prüfung auf Vorliegen der Bescheinigung. z. A;
A5 – Prüfung auf Vorliegen des Nachweises z. A;
A6 – Prüfung auf Vorliegen der Darstellung z. A;
A7 – Falls zutreffend: Benennung des Unternehmens und Erklärung des Unternehmens über dessen
Verfügbarkeit. Die Nachweise A1 bis A6 sind für dieses Unternehmen ebenfalls vorzulegen. Prüfung auf
Vorliegen des Nachweises. z. A;
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B1 – Prüfung auf Einhaltung der Mindestanforderung: Gesamtumsatz der vergangenen 5 Jahre im Mittel ≥ 1
000 000 EUR z. A;
B2 – Prüfung auf Einhaltung der Mindestanforderung: Umsatz für vergleichbare Leistungen der
Steuerungsleistungen und/oder der Bauherrenunterstützung der vergangenen 5 Jahre im Mittel ≥ 0,1 000 000
EUR z. A;
B3 – Prüfung auf Einhaltung der Mindestanforderung: Umsatz für vergleichbare Leistungen der Planung für
Bauprojekte der vergangenen 5 Jahre im Mittel ≥ 500 000 EUR an Honorar für Planungsleistungen. z. A;
C1 – Prüfung auf Vorliegen eines Zertifikats oder einer Eigenerklärung mit guter Beschreibung und
Aussagekraft. z. A;
C2 – Prüfung und Bewertung des Nachweises der Erfahrung durch Unternehmensreferenzen im Zeitraum der
letzten 5 Jahre. Für den Nachweis sind 2 Referenzen komplexer und anspruchsvoller vergleichbarer Projekte
erforderlich. Sollten mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, so werden nur die erstgenannten zwei
bewertet. (fakultativer Ausschlussgrund = f. A.);
C3 – Prüfung und Bewertung des Nachweises der Erfahrung durch Unternehmensreferenzen im Zeitraum der
letzten 5 Jahre. Für den Nachweis sind 2 Referenzen komplexer und anspruchsvoller vergleichbarer Projekte
erforderlich. Sollten mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, so werden nur die erstgenannten zwei
bewertet. f. A.;
C4 – Prüfung und Bewertung der Nachweise: im Mittel der letzten 3 Jahre > 1 Planer je abgefragten Bereich mit
einschlägiger Erfahrung. Namentliche Nennung der für die Bauherrenunterstützung vorgesehenen Person. Eine
Angabe zur beruflichen Qualifikation sowie Erfahrung ist erforderlich. f. A.
III.1.2)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Abschnitt V: Verfahren
IV.1)
Zuschlagskriterien
IV.1.1)
Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.1.2)
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Aktenzeichen beim Auftraggeber:
Prüfsystem Bauherrenunterstützungsleistungen
IV.2.2)
Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems
Unbestimmte Dauer
IV.2.3)
Angaben zur Vertragsverlängerung
Das Prüfungssystem wird verlängert: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert wird: nein
VI.2)
Zusätzliche Angaben:
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich gemäß § 24 SektVO um die Einrichtung eines Prüfungssystems.
Per Mail unter [email protected] kann ein Qualifizierungsformblatt abgerufen werden.
Dieses Formblatt beschreibt die für die Bewerbung zwingend einzuhaltende Form. Das ausgefüllte
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Qualifizierungsformblatt ist mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben. Das Qualifizierungsformblatt dient der
Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage
des Qualifizierungsformblatts führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Das Prüfungssystem ist unbefristet gültig. Der Auftraggeber wird einmal jährlich über die Möglichkeit zur
Bewerbung für das Prüfungssystem durch eine EU Bekanntmachung informieren. Interessierte Bewerber
können sich jederzeit für das Prüfungssystem bewerben. Ein auf Grund mangelnder Qualifikation abgelehnter
Bewerber kann sich nach einer Frist von 3 Monaten nach Ablehnung erneut auf das Prüfungssystem
bewerben.
Hinweis zum Aufbau der Bewerbung:
Der Bewerbung ist ein rechtsverbindlich unterschriebenes Anschreiben voranzustellen, in dem die Kontaktdaten
eines für das Prüfungssystem zuständigen Ansprechpartners angegeben sind. Die Bewerbung ist einfach in
Papier sowie einfach digital auf CD / DVD einzureichen. Die Angaben und Nachweise gemäß III.1.1) sind in
getrennten Registern (Papierversion) bzw. digitalen Ordnern (digitale Version) beizufügen. Die Register bzw.
Ordner sind mit der Nummerierung gemäß III.1.1) A1 bis C4 zu kennzeichnen.
Die unter C2 und C3 genannten Nachweise sind wie folgt zu gliedern und müssen mindestens die
angegebenen Inhalte aufweisen. Falls die Referenzen nicht die Inhalte und Gliederung der nachfolgenden
Punkte aufweisen, werden sie bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(a) Kurze Projektbeschreibung mit Angabe der Gesamtprojektdauer und der Gesamtprojektkosten;
(b) Eigener Leistungsanteil und eigene Rolle im Projekt mit Angabe des Leistungszeitraumes und der
Honorarhöhe;
(c) Am Projekt beteiligte Mitarbeiter des Bewerbers, die auch heute noch im Unternehmen tätig sind;
(d) Anzahl der am Projekt beteiligten Mitarbeiter des Bewerbers;
(e) Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers;
(f) Referenzschreiben, falls vorhanden.
Hinweis zu ausländischen Bewerbern:
Ausländische Bewerber haben die unter A1 bis C4 geforderten Nachweise nach Maßgabe des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, in deutscher Übersetzung vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Vertragssprache ist deutsch.
Hinweis zum Verfahrensablauf:
Beabsichtigt der Auftraggeber eine konkrete Beauftragung im Rahmen dieses Prüfungssystems, so wird er
jeweils mindestens drei Mitglieder des Ingenieurpools zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern.
Die Auswahl der Bieter erfolgt unter Bezug auf die konkrete Projektaufgabe, sowie unter Berücksichtigung
einer angemessenen Streuung. Anträge auf Aufnahme in das Prüfungssystem sind einfach in Papier sowie
einfach digital auf CD/DVD an die Adresse gem. Anhang A.III – „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/
Teilnahmeanträge zu richten sind“ zu stellen.
Anträge auf Aufnahme in das Prüfungssystem sind kurzfristig, möglichst bis zum 3.11.2015 einfach in Papier
sowie einfach digital auf CD/DVD an die Adresse gem. I.1) zu stellen.
VI.3)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Rödingsmarkt 1
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 404282318161448
Fax: +49 40428232020
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Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
200, Rue de Loi
1049 Brüssel
BELGIEN
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.3.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein
Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage
(bzw. 10 Kalendertage bei einem elektronischen Versand) nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Rödingsmarkt 1
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 404282318161448
Fax: +49 40428232020
VI.4)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
9.10.2015
14/10/2015
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