KlinikRente aktuell 2009_01

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KlinikRente aktuell 2009_01
01
Finanzen • Betriebsorganisation • Altersvorsorge
2009
Stand März 2009
Wissenswerte Informationen für Leitende Ärzte und Führungskräfte im Krankenhaus
Themen in dieser Ausgabe
Lohnoptimierung bringt mehr Vorsorge und Kostensenkung
Verlässlich auch in Krisenzeiten
28. / 29. Sep
tember 2009
KlinikRente auf Wachstumskurs
bAV-Beiträge mindern Arbeitslosengeld nicht
5. Personalkongress der Krankenhäuser in Berlin
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Lohnoptimierung bringt mehr Vorsorge und Kostensenkung
Weniger Personalkosten bei gleichzeitig besserer Altersvorsorge. Das scheint fast unmöglich, ist aber machbar.
Das seit Ende 2007 geltende Gesetz zur Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung bietet dafür die
Basis. Verbindet man die Vorteile der Entgeltumwandlung mit den Vermögenswirksamen Leistungen (im weiteren VL) zu so genannten Altersvorsorgewirksamen
Leistungen (AVL), sind die Wirkungen verblüffend. Die
ersten Krankenhäuser nutzen bereits die neuen Möglichkeiten und bieten ihren Arbeitnehmern mehr Vorsorgemöglichkeiten bei reduzierten Personalkosten.
Doppelte Vorsorge bei gleichem Nettoeinkommen
Bisher werden die VL in der Regel in Sparverträge (z. B. Bausparvertrag oder Investmentfonds) eingezahlt. Regelmäßig
stocken die Arbeitnehmer die Arbeitgeberleistung mit Eigenbeiträgen auf, in vielen Fällen bis zu 40 Euro pro Monat. Bei
dieser Gestaltung ist die VL jedoch steuer- und sozialabgabenpflichtig und der VL-Beitrag wird aus dem Nettoeinkommen gezahlt. Genau hier liegt die Chance: Werden die VL in
AVL umgestellt und mit einer Entgeltumwandlung verbunden,
kann mit dem gleichen Nettoeinsatz ein mehr als doppelt so
hoher Vorsorgebeitrag realisiert werden. Immer mehr Arbeitgeber bieten diese Möglichkeiten ihren Mitarbeitern jetzt aktiv
an. Einige Branchentarifverträge, wie z. B. Metall und Chemie,
legen die AVL sogar tariflich fest und lassen für Neuverträge
nur noch die betriebliche Altersversorgung zu.
Ein Praxisbeispiel
Wie lassen sich die Vorteile auch im Krankenhaus umsetzen?
Im folgenden Beispiel erhalten die Arbeitnehmer, wie z. B. im
TVöD, eine VL in Höhe von 6,65 Euro pro Monat. Das Beispielkrankenhaus beschäftigt ca. 1.000 Mitarbeiter, von denen der-
zeit ca. 70 % die VL nutzen. Die VL werden in unterschiedliche
Sparverträge, wie z. B. Bausparen und Investmentsparen gezahlt
und sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Arbeitgeber
möchte, dass möglichst viele Arbeitnehmer von VL in die AVL
wechseln. Deshalb erhalten die Mitarbeiter, die den Wechsel
von VL zur AVL vollziehen und künftig mindestens 70 Euro aus
dem Bruttoeinkommen sparen, eine Verdopplung der bisherigen Arbeitgeberleistung von 6,65 Euro auf eine AVL von 13,30
Euro (siehe Abb. Seite 2). Unterstellt man, dass ein Mitarbeiter
bisher 40 Euro in die VL einzahlt, kann er nach einer Umstellung ca. 93,30 Euro in die AVL einbringen, ohne dass sich die
Nettoauszahlung verändert. Der Arbeitnehmer spart damit bei
gleichem Nettoeinkommen mehr als doppelt so viel.
Auch der Arbeitgeber spart Geld
Aber auch der Arbeitgeber spart Geld. Er senkt die Lohnnebenkosten um ca. 180 Euro pro Jahr für jeden Mitarbeiter, der
von VL auf AVL umstellt. In unserem Beispielkrankenhaus mit
1.000 Arbeitnehmern können das immerhin bis zu 120.000
Euro Einsparung sein – und das Jahr für Jahr. Genauso wichtig ist aus Arbeitgebersicht der Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge. In unserem Beispiel fließen nach einer erfolgreichen
Umstellung immerhin ca. 800.000 Euro Jahresbeitrag in die
betriebliche Altersversorgung. Das damit zusätzlich gebildete
Vermögen verschafft den Arbeitnehmern die notwendige und
gewünschte Flexibilität für einen Ruhestand vor dem 67. Lebensjahr. Genau hier erschließt sich für die Arbeitgeber ein
weiteres Potential zur mittel- und langfristigen Kosteneinsparung. Mitarbeiter, die aus Gesundheitsgründen nicht bis 67
arbeiten können, andererseits wegen beständig sinkenden
Renten auch nicht in den Ruhestand gehen können, bergen
die latente Gefahr, dass die Krankheitskosten und die Kosten
für Frühverrentungsprogramme steigen.
1
Arbeitgeber erhöht seine Attraktivität
Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern attraktive Programme
für einen Ruhestand vor dem 67. bieten können, haben
einen Vorteil im härter werdenden „Kampf um die besten
Köpfe“. Die unternehmerische Umsetzung von AVL erfordert
weder einen organisatorischen, finanziellen oder personellen
Mehraufwand. Die mit „KlinikRente AVL“ erreichbare Win-Win-
(Fortsetzung von S. 1)
Situation senkt die Personalkosten je Mitarbeiter und Jahr. Mit
diesen zusätzlichen Mitteln kann das Unternehmen kreativ
umgehen, sowohl im Sinne der weiteren Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber als auch zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. n
Mehr Informationen unter www.klinikrente.de
oder per Faxanforderung (siehe letzte Seite).
Lohnoptimierung mit „KlinikRente AVL“
VL – Vermögenswirksame Leistungen
AVL – Altersvorsorgewirksame Leistungen
Bruttogehalt
Bruttogehalt
AVL – Arbeitgeber +
Einzahlung in bAV * –
Gesamt-Brutto
=
Lohnsteuer
–
Sozialversicherung
–
Nettoverdienst
=
Überweisung VL
–
Nettoüberweisung
=
VL – Arbeitgeber
Gesamt-Brutto
Lohnsteuer
Sozialversicherung
Nettoverdienst
Überweisung VL
Nettoüberweisung
+
=
–
–
=
–
=
2.500,00 Euro
6,65 Euro
2.506,65 Euro
451,69 Euro
520,76 Euro
1.534,20 Euro
40,00 Euro
1.494,20 Euro
2.500,00 Euro
13,30 Euro
93,30 Euro
2.420,00 Euro
422,78 Euro
502,69 Euro
1.494,53 Euro
0,00 Euro
1.494,53 Euro
Grafik © KlinikRente 2009
Beispielhaft für einen 40-jährigen; ledig; Steuerklasse I/0; KiSt: NRW; GKV 15,5 %
AVL
VL
* Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung (80,00 Euro Entgeltumwandlung zzgl. 13,30 Euro Arbeitgeberleistung)
Verlässlich auch in Krisenzeiten
Überdurchschnittliche Renditen und sichere Anlagen
gehen nur selten Hand in Hand. Die Altersversorgung
über den Betrieb bildet hier eine Ausnahme. Sichere
Anlagen können mit den Vorteilen der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit verbunden werden. Im Ergebnis
erhält man beides: Hohe Sicherheit und langfristige
Stabilität in Verbindung mit einer überdurchschnittlichen Rentabilität.
Das ist der Grund dafür, dass immer mehr Krankenhäuser
ihren Mitarbeitern die Vorteile der betrieblichen Vorsorge in
verschiedenen Durchführungswegen anbieten. Steuer- und
sozialversicherungsfrei kann in die eigene Vorsorge investiert
werden. Wenn es gewünscht wird, ist mit „KlinikRente Plus“
die steuerfreie Altersvorsorge auch mit hohen Beträgen möglich. Versteuert werden muss erst im Ruhestand (nachgelagerte Besteuerung). Dann liegen die Einkommensteuersätze
in der Regel deutlich niedriger als im aktiven Erwerbsleben.
Zudem können Freibeträge oder steuerlich günstige Abfindungsregelungen genutzt werden: Das ist abhängig davon,
ob eine lebenslang laufende Rente oder die Auszahlung des
Kapitals in einer Summe gewählt wird.
Sicher vor allem auch in Krisenzeiten
Wie steht es bei KlinikRente konkret mit der Sicherheit? Das
Versorgungswerk KlinikRente verfügt über eine mehrstufige
Sicherheitsarchitektur.
2
Erstens werden nur konservative, überwiegend mün­
del­sichere Anlagen genutzt.
Hierbei werden neben ei­nem
gesetzlich festgelegten Garantiezins von 2,25 % zu­sätzliche
Überschüsse ge­zahlt. Zweitens setzten Versorgungswerke nicht alles auf ein
Pferd. Bei KlinikRente wurden fünf führende Versicherungsgesellschaften zu einem Trägerkonsortium verbunden. Diese führenden Gesellschaften
tragen die Versorgung gemeinsam. Drittens unterwerfen
sich die Konsortialgesellschaften einer Stabilitätsabrede, die
es auch ermöglicht, Trägergesellschaften bei Notwendigkeit
auszutauschen. Viertens ist jede Trägergesellschaft zusätzlich über die Sicherungseinrichtung Protektor abgesichert. Im
Durchführungsweg „KlinikRente Plus“ (Unterstützungskasse)
erhält der Arbeitnehmer noch zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein.
Konkret ist es bei KlinikRente so, dass alle Konsortialpartner
auch für 2009 die Überschussbeteiligung stabil halten. Die­se
liegt 2009 bei 4,5 %. Zusätzlich kommen noch Schlussüber­
schüsse und Beteiligungen an den Bewertungsreserven
dazu, so dass der Gesamtüberschuss im Jahr 2009 bei ca.
5 % liegt. n
Ausgabe 01 / 2009
KlinikRente auf Wachstumskurs
Nahezu 1.000 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft bieten ihren Mitarbeitern inzwischen die Vorteile des Branchenstandards.
„Versorgungswerke boomen“ schrieb das Versicherungsjournal in 2008. Heute kann man sagen, dass dieser Trend sich
fortsetzt. Auch das Versorgungswerk KlinikRente ist im letzten
Jahr gewachsen. Die gebuchten Bruttobeiträge erhöhten sich
allein im Jahr 2008 um 5 Millionen Euro auf ca. 25 Millionen.
Der Vertragsbestand belief sich zum Ende des Jahres auf garantierte Leistungszusagen von insgesamt ca. 450 Millionen
Euro. Das entspricht einem Zuwachs von rund 20 Prozent
gegenüber dem Vorjahr.
Nahezu 1.000 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft haben sich inzwischen für eine Teilnahme am Branchenstandard entschieden. Hierdurch bieten sie den Mitarbeitern eine
Vorsorgemöglichkeit mit hoher Sicherheit, langfristiger Stabilität und einer einfachen Portabilität (Mitnahmemöglichkeit
beim Arbeitgeberwechsel).
Das Versorgungswerk bietet alle fünf Durchführungswege
der betrieblichen Altersversorgung – mit Möglichkeiten zur
Lohnoptimierung. So nutzen zum Beispiel immer mehr Ärzte
und Führungskräfte „KlinikRente Plus“, weil hier Beiträge vollkommen steuerfrei bleiben – in beliebiger Höhe. Ein anderer Weg zur Lohnoptimierung ist „KlinikRente AVL“. Hierbei
können die Arbeitnehmer im Vergleich zu den Vermögenswirksamen Leistungen bei gleichem Netto doppelt so hoch
vorsorgen.
Diese und andere auf klassischen Win-Win-Situationen aufgebaute Strategien lassen auch in 2009 eine Fortsetzung
des starken Wachstums des Versorgungswerkes KlinikRente
erwarten. n
Urteil: bAV-Beiträge mindern Arbeitslosengeld nicht
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Mainz) hat
entschieden, dass Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen zu berücksichtigen
sind (Az.: L 3 AS 118/07).
Zahlungen durch Gehaltsumwandlung seitens des Arbeitgebers sind kein zu berücksichtigendes Einkommen und
mindern daher nicht die Hilfebedürftigkeit eines Empfängers
von Arbeitslosengeld II, so die Pressemitteilung des Gerichts.
Im konkreten Fall hatten die Kläger, die zunächst in einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebten und mittlerweile verheiratet sind, bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft
(ARGE) Arbeitslosengeld II beantragt. Dies lehnte die ARGE
ab, da die Klägerin in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand und ihr Einkommen ausreiche, um den Bedarf des Paares zu decken. Dabei berücksichtigte die ARGE
auch die bAV-Beiträge des Arbeitgebers. Die dagegen erhobene Klage hatte das Sozialgericht abgewiesen.
Das Landessozialgericht als nächsthöhere Instanz sah dies
anders. Durch den Gehaltsverzicht zugunsten der bAV kann
die Klägerin für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses
nicht mehr die Auszahlung der Beträge verlangen. Auch ist ihr
ein vorzeitiger Zugriff auf die angesparten Beträge gesetzlich
verwehrt. Diese dienen vielmehr dem staatlich geförderten
Aufbau einer bAV und seien damit als zweckgebundene Einkünfte von einer Berücksichtigung ausgeschlossen, so das
Urteil. n
5. Personalkongress der Krankenhäuser
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Ausgabe 01 / 2009
3
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Ausgabe 01 / 2009