Heft 15 - Evangelische Kirchengemeinde Villingen und Nonnenroth

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Heft 15 - Evangelische Kirchengemeinde Villingen und Nonnenroth
VILLINGER HEFTE - ein Projekt des "Heimatkundlichen Arbeitskreis" der Evanglischen Kirchengemeinde Villingen
Villingener Hefte
Ein Dorf der Großgemeinde Hungen im Spiegel seiner
kostbaren Archivunterlagen. Über die Pfarrerfamilie
Sellheim und vieles mehr
Heimatkundlicher Arbeitskreis innerhalb der
Evangelischen Kirchengemeinde Villingen
Heft 15
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Villingener Hefte
„Die Menschen
gehen viel zu nachlässig
mit ihren Erinnerungen
um.“
(Novalis,
eigentlicher Name
Freiherr Friedrich
von Hardenberg)
Heimatkundlicher Arbeitskreis der ev. Kirchengemeinde Villingen
U. Kammer; Wilhelm Konrad; Heinz P. Probst; Otto Rühl
Heft 15
Titelbild Erster Hilfe Kurs mit Bürgermeister Zimmer (Foto Privat)
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Inhaltsverzeichnis:
Vorwort.
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
XI.
XII.
XIII.
XIV.
3
... da hat er grimmig den Stock gezogen
das tragische Schicksal von Pfarrer
Georg Sellheim
„.... der vor einigen Jahren noch im Kinderkittel
herumlief und bis heute auch
Pfarrers Emil genannt wird...“
Mussten Konfirmanden früher für
den Pfarrer arbeiten?
Ein Dorf in der Hersfelder Mark spielt 1263
in der Hessischen Geschichte eine
bedeutende Rolle
Sagen um die Entstehung der
Landgrafschaft Hessen
Ein Bittbrief aus Villingen
Gemeinderatsprotokolle Auszüge 1869
Eine alte Mauer gibt Rätsel auf
Familiennamen in Villingen, Zaunschliffer
und Münch
Gesundheitszustand der deutschen Armee
während des letzten Krieges
Soldaten aus Villingen nahmen an der
Niederwerfung des Boxeraufstandes teil
Gemeindeschulden
Ansichtskarten aus dem Archiv des HAK
Impressum
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Vorwort
Im Mittelpunkt dieses Heftes steht das tragische Schicksal des früheren
Pfarrers von Villingen, Georg Sellheim1 und die Geschichte seines Sohnes
Emil Sellheim (1855-1903) des Begründers unserer Ortschronik.
Natürlich fühlten wir uns zuerst bei dem Thema Geisteszerrüttung eines
Gemeindepfarrers etwas befangen, sollten wir diese Akten nicht besser
ruhen lassen? Nach reiflicher Überlegung haben wir uns aber doch
entschlossen über dieses Thema zu berichten, denn Befangenheit hilft den
Menschen die in einen solchen Zustand geraten, nicht weiter, und es kann
wirklich jeden von uns treffen.
Ähnlich ging es uns, als wir die Akten über seinen Sohn, den Pfarrvikar
und späteren langjährigen Pfarrer Emil Sellheim gelesen haben. Auf Grund
seiner Aufzeichnungen sind wir überzeugt, dass er seine Heimat geliebt hat,
wenn auch sein Start als junger Vikar in Villingen nicht unter einem guten
Stern stand. Es muss auch unter dem zuvor Erlittenen, sowohl von der
Familie Sellheim als auch von der Gemeinde, ziemlich ungeschickt
gewesen sein, einem jungen Vikar ausgerechnet in seinem Heimatdorf seine
erste Stelle anzubieten. Mussten die Konfirmanden früher für den Pfarrer
arbeiten, so fragen wir im 3. Beitrag dieses Heftes, weil auch dieser
Vorgang mit dem Namen Sellheim verbunden ist. Danach schauen wir
heute einmal über den Zaun unserer Gemeindegrenze nach Langsdorf,
stand doch dieser Ort damals, als hier der Friede zwischen der
Landgrafschaft Hessen und dem Kurfürstentum Mainz geschlossen wurde,
im Mittelpunkt unseres Landes. Bei der Vielzahl der üblichen Delegierten
ist auch nicht auszuschließen, dass die Nachbargemeinden damals
ebenfalls Einquartierungen hatten, zumal in aller Regel die „feindlichen“
Delegationen nicht zusammen lagerten. Wir hoffen, dass unsere
ausgewählten Themen Ihr Interesse finden und freuen uns auf Ihre
Anregungen für zukünftige Themen.
Villingen/Queckborn im Juli 2006
Heimatkundlicher Arbeitskreis innerhalb der ev. Kirchengemeinde
Villingen
Der Verfasser: Heinz P. Probst
1
Er war nach der Ortschronik seines Sohnes von 1825-1832 Pfarrer in Villingen,
danach wurde das Amt von verschiedenen Vikaren verwaltet (siehe Heft 3/I)
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I. ... da hat er grimmig den Stock gezogen
Das tragische Schicksal, die Geisteszerrüttung von Pfarrer Georg
Sellheim
Heute berichten wir über ein sehr sensibles Thema, nämlich über die
unglückselige Krankheit eines Geistlichen, der in Villingen im Amt war.
Bereits in Heft 3 dieser Reihe hatten wir über die Pfarrer, die in Villingen
tätig waren berichtet, dabei auch über den Pfarrer Georg Sellheim und
dabei die Eintragung aus der Chronik eingefügt. Sie lautet: 1825 – 1832
Pfarrer Georg Sellheim von Nidda, sein Sohn und unser Chronist, Emil
Sellheim schreibt dazu: „... Georg Sellheim 1825 – 1832, Vater des
Verfassers der Chronik, gebürtig von Nidda, der 1825 am Palmsonntage,
wo er seine Antrittspredigt gehalten, in hiesiger Kirche ordiniert worden
ist. Nur wenige Jahre war es ihm verstattet, das Amt eines evangelischen
Seelsorgers zu verwalten. Wegen erfolgter Geisteskrankheit, die ihn
gänzlich unfähig machte, ward die hiesige Pfarrstelle von Vicarien
verwaltet“. Auch unsere Chronica berichtet auf Seite 162: „... nachdem er
einige Jahr hier war, geisteskrank, die Gemeinde hatte hierdurch viele
Umstände beinah 3 Jahre (lang)....“
Darüber hinaus finden sich im Gemeinde-Archiv noch 5 Faszikel mit
Schriftverkehr, die sich mit dem unglücklichen Zustand des Pfarrers
beschäftigen. Man merkt an der Ausdrucksweise, dass es den Schreibern
dieser Briefe am Anfang nicht leichtgefallen ist, dazu zu berichten, leider
wird aber der Stil nach einigen Jahren immer unfreundlicher und
unerfreulicher, was darauf hindeutet, dass der Zustand des Geistlichen die
Gemeindemitglieder schon stark belastete. Besonders unerfreulich war es
wohl für die Mitbürger, die den Pfarrer reihum zu bewachen hatten.
Auch wir fühlten uns zuerst bei dem Thema etwas befangen, sollten wir
diese Akten nicht besser ruhen lassen? Nach reiflicher Überlegung haben
wir uns aber doch entschlossen, über dieses Thema zu berichten, denn
Befangenheit hilft den Menschen, die in einen solchen Zustand geraten,
nicht weiter und es kann wirklich jeden von uns treffen. Wir werden aber
anders als bei den üblichen Beiträgen dieser Reihe nicht die kompletten
Briefe transkribieren, sondern nur inhaltlich daraus berichten und manche
Unfreundlichkeit, die sich im Laufe des Krankheitsprozess eingeschlichen
hat, etwas ausgleichen, dies entgegen unserer sonstigen Geflogenheiten.
Heute mit dem nötigen Abstand muss man aber auch feststellen, dass die
Villingener und ihr Bürgermeister Zimmer damals ziemlich allein und
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hilflos dastanden, außer gutgemeinten Ratschlägen und ziemlich sinnlosen
Anordnungen gaben die Kirchen- und weltlichen Behörden nichts
gescheites von sich.
Aus den Akten ergibt sich kein konkreter Hinweis oder eine genaue
Diagnose über die Krankheit des Pfarrers, die mitgeteilten Äußerungen
erlauben auch im nachhinein keine Aussage dazu, dafür ist das
Krankheitsbild viel zu komplex und vielfältig in seiner Ausformung.
Der Beginn der Krankheit liegt im Dunklen, so wissen wir auch nicht
genau, wann sie sich zum erstenmal äußerte. Wir wissen, dass Pfarrer
Sellheim 1825 nach Villingen kam, die Akten im Gemeinde-Archiv über
ihn setzen mit dem 18. Dezember 1829 ein, darin fordert das
Regierungsamt in Hungen u. a. „.... um zu verhüten, dass Pfarrer Sellheim
wegen seiner vermuteten Geisteskrankheit selbst zu Schaden kommt oder
andere schädigt....“ werden einige Anordnungen getroffen. Dazu gehörten
u. a.
1. einen sicheren Mann zu bestimmen, der den Pfarrer überwachen
sollte, dafür ist ihm ein „billiges“ Entgelt zu zahlen. Es wird
vorgeschlagen, dass hierfür wohl der Kirchensenior Georg Döll
geeignet sei, es heißt darin wörtlich: „... den Herren Pfarrer bei
Tag und Nacht zu beobachten, und wenn man Getöse oder wohl
gar Gewalttätigkeiten feststellen sollte, sich sofort zum Pfarrer zu
begeben und zu dessen Sicherheit erforderliche Einschreitungen zu
bewirken...“. „Sollte sich der Pfarrer von Villingen entfernen so
soll man ihm in nöthiger Entfernung folgen, um für die nöthige
Sicherheit des bedauernswerten Mannes zu sorgen.“
2. Die Kirche soll während des Gottesdienstes verschlossen gehalten
werden und von 2 Mann bewacht werden, diese Wache soll den
Pfarrer Sellheim auf jeden Fall davon abhalten, die Kirche zu
betreten „... zur Vermeidung ärgerlicher Auftritte“.
3. Sollte der Pfarrer „... Gewalttätigkeiten sich erlauben, welche
seiner Person oder anderen Gefahr drohe“ hatten die Wachen
unverzüglich einzuschreiten und zu berichten.
4. Die Frau Pfarrer sollte von allen getroffenen Maßnahmen in
Kenntnis gesetzt werden, aber ohne dass der Pfarrer etwas davon
erfährt.
5. wurde noch angeordnet, alle 8 Tage über das Verhalten des Pfarrers
zu berichten.
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Abb. einige Ausschnitte aus dem umfangreichen Schriftverkehr um die
Geisteszerrüttung des Pfarrers Sellheim (1+2)
.
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Unter dem 26.12.1829 teilt der Bürgermeister Zimmer den Auflagen gemäß
mit, dass:
Georg Döll die Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann, er fühle sich durch
das Verhalten des Pfarrers bedroht.
Auch habe der Pfarrer ein „Gewähr“ in seiner Stube, ob es geladen sei,
wisse er aber nicht.
Der Pfarrer habe ihm den Stuhl weggezogen, dabei fürchterlich auf den
Landrat geschimpft und dabei auch fürchterlich mit den Händen
ausgeschlagen.
Jedenfalls will Georg Döll nicht mehr allein zum Pfarrer gehen.
Der Bürgermeister berichtet noch, dass ein Vetter des Pfarrers in der Kirche
gewesen sei und „viel Kirch Störung“ verursacht habe, er habe der
Gemeinde viele Vorwürfe gemacht, wie sie ihren Pfarrer behandelten.
Weiterhin gab es auch Irritationen, weil die große Bibel aus der Kirche
verschwunden sei, der Schullehrer wurde in diesem Zusammenhang gar als
Lügner bezeichnet. Auch soll er jeden Augenblick zum Pfarrer laufen, um
alle Neuigkeit dort zu berichten, auch würde er abschlägig über „den Döll“
sprechen und damit den Pfarrer in seiner Wut bestärken.
Es wollten sich auch keine handfesten Männer in der Gemeinde mehr
finden, die den Pfarrer überwachten.
Der Schullehrer kam im weiteren Verlauf noch mehrfach in Verdacht, die
Maßnahmen, die zum Schutz des Pfarrers getroffen wurden, zu unterlaufen,
vielleicht bestand aber nur zwischen ihm und seinem vorherigen
Vorgesetzten ein besonders gutes Verhältnis. Oder der Mann wollte nicht
wahrhaben, dass eine Geisteszerrüttung auch einen Pfarrer treffen konnte.
Wer will heute diesen Unterschied im Verhalten des Lehrers noch
beurteilen, jedenfalls stand er damals im Dorf ziemlich isoliert da.
In einem Schreiben vom 11. Juni 1830 hören wir, dass Pfarrer Sellheim die
Wiedereinsetzung in sein Dienstverhältnis anstrebte, der Orts- und
Kirchenvorstand wurden hierzu angehört.
Aus der Stellungnahme der beiden Vorstände vom 14. Juni 1830
entnehmen wir, dass sich der Orts- und auch der Kirchenvorstand außer
Stande sieht den Zustand des Pfarrers zu beurteilen, aber der Pfarrer
befinde sich offenbar in gleichem Zustand wie vorher, er sei aber darüber
hinaus „jetzt ganz Menschenscheu geworden und kapsele sich ganz ab“.
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Weiter berichten die Vorstände, er habe sich die Abneigung der meisten
Ortseinwohner zugezogen, man wolle unbedingt einen neuen geeigneten
Pfarrer haben.
Die Jugend sei in letzter Zeit sehr verwildert, auch durch die Krankheit von
Pfarrer Sellheim bedingt, weil kein geregelter Konfirmanden-Unterricht
gehalten werde.
Der Pfarrvikar Becker aus Schotten würde aber den Einwohnern der beiden
Pfarrorte nicht sonderlich gefallen, er sei auch lutherisch.2 Man wolle
unbedingt einen Pfarrer mit kalvinistischer Gesinnung.
In der weiteren Chronologie findet sich nun ein Brief an den
„Durchlauchtigsten Fürst und Gnädigsten Herren“. Die Villinger wussten
sich offenbar keinen anderen Rat als an den Landesherren und an den
Kirchenpatron zu schreiben, weil wohl Pfarrer Sellheim zwischenzeitlich
wieder in sein Amt eingesetzt worden war. In diesem Schreiben wurde
noch einmal zusammenfassend berichtet, was man bisher erlebt hatte, und
besonders darauf hingewiesen, dass die viele Jahre dauernde
Geisteskrankheit des Pfarrers eine gänzliche Verwahrlosung der
Dorfjugend ergeben habe, daher möchte man die „... wiederholte
Vorstellung um Pensionierung des Pfarrer Sellheim aus der Staatskasse zu
entsprechen“. Es sei unbedingt erforderlich: „... den so sehr gesunkenen
religiösen und moralischen Zuständen einen Pfarrer zu bestimmen, dem die
Achtung und Liebe der Gemeinde entgegen gebracht werde.“ Der
Pfarrvikar Candidat Schmeel von Bettenhausen habe durch sein wahrhaft
christliches Betragen die allgemeine Zuneigung des Kirchspiels erworben.
Mit einem Schreiben des Consistoriums an den Kirchenvorstand in
Villingen vom 23ten August 1831 setzt sich der Schriftverkehr in den
Akten fort.
Es wird dem Kirchenvorstand ganz offiziell mitgeteilt, dass Pfarrer
Sellheim durch Ministerialbeschluss wieder in sein Amt eingesetzt wurde
und ab Sonntag, den 28. August 1831 seinen Dienst in der Kirche wieder
aufnehmen wird, man solle ihm auch alle Unterlagen und die
Kirchenbücher aushändigen.
2
Er war wohl in Vertretung in Villingen.
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Aber der Nervenkrieg in Villingen ist damit nicht beendet. Das nächste
Schreiben, das wir vorfinden, geht mit dem Bürgermeister Zimmer hart ins
Gericht, man wirft ihm gezielte Maßnahmen vor, die den Pfarrer in ein
schlechtes Licht rücken würden. U. a. habe der Pfarrer durch gezielte
Indiskretion über den Lehrer bestimmte Dinge erfahren, die seinen Zustand
noch verschlimmert hätten. In dieser Phase hatte sich offenbar auch der
Vetter des Pfarrers, ein Dr. Scherer, wieder eingeschaltet und den
Bürgermeister belastet. Dem Bürgermeister wird in dem Schreiben
vorgeworfen, er habe sich „... auffallend unhöflich und mit der Würde
seines Amtes im Wiederspruch stehend“ verhalten, weil er sich nicht mit
der nötigen Schonung der „unglücklichen Familie“ genähert hätte, ihm
wird auch eine Strafe von 5 fl. angedroht, wenn er weiterhin so unhöflich
vorgehe.
Der Bürgermeister blieb aber offenbar gelassen, fühlte er doch, dass die
Gemeinde wohl fast geschlossen hinter ihm stand, er erstattete daher noch
einmal einen Bericht. Auch dabei ging es wieder sehr „persönlich“ zu: Die
Frau Pfarrer habe auf den unterzeichneten „gestiert“ und dabei geschimpft,
„es seye niemand als der miserable und schlechte Bürgermeister Schuld,
das ihr Mann suspendiert worden seye.“
Am 25. Mai 1832 teilt das Consistorium dem Bürgermeister mit, dass bei
der „neuerdings eingetretenen Geistesverwirrung“ des Pfarrer Sellheim die
Verwaltung der Pfarrgeschäfte dem Pfarrer Hendler übertragen werde. Der
Schullehrer sei zu informieren, dass diesem auch der Unterricht der
Konfirmanden übertragen worden sei.
Gleichzeitig musste Bürgermeister Zimmer der Ehegattin3 von Pfarrer
Sellheim diese Verfügung im Stillen bekannt geben, diese soll ihren Mann
in schonender Weise unterrichten.4
Die Kirchenbücher sollen sofort dem Pfarrer Hendler übergeben werden,
dieser blieb aber offenbar nur als Vertretung, denn im Jahr 1833 kam
Pfarrer Troester nach Villingen.5
3
Erstmals wird nicht mehr von der Frau Pfarrer gesprochen.
Das Amt des Bürgermeisters war damals auch nicht einfach, nach der
Beschimpfung und dem Rüffel, den er erhalten hatte, musste er nun wieder ins
Pfarrhaus gehen.
5
Siehe Heft 3/I dieser Reihe, S. 7.
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Offenbar musste die Gemeinde reihum den Pfarrer Sellheim weiter
überwachen, denn am 15. Oktober 1832 berichtet der Bürgermeister
Zimmer an das Consistorium: „... Rubricat hatte sich am vorigen Samstag
aus seinem Hause geschlichen, das die Wache Gerhard Zimmer nicht
bemerkt habe... als man ihn in der Gemarkung antraf und ihn zurück
bringen wollte, da habe er grimmig den Stock gezogen, worauf sich
Zimmer zurückzog und entfernte....“.
Die Ortsbürger hätten sich ganz erheblich darüber beschwert, sie hätten
jetzt schon alle bis zu 4x Wache gehabt und verweigerten sich weiter
Wache zu halten. Die Wache soll von nun an mit Nonnenroth geteilt
werden.
Das nächste Schreiben aus dem Archiv ist an das Großh. Ministerium des
Inneren und der Justiz in Darmstadt gerichtet, es lautet: „abermalige
dringende unterthänigste Vorstellung von Seiten der Vorstände der
Gemeinde Villingen und Nonnenroth, Bezirk Hungen“. Darin wird „um die
endliche Pension unseres wahnsinnigen Pfarrer und gnädigste
andersweitere Besetzung der Pfarrstelle“ gebeten.
Unter dem 12 Januar teilt der Bürgermeister Zimmer dem Consistorium
dann mit, dass man sich nach Darmstadt gewandt habe.
Mit Schreiben vom 13. Februar hören wir vom Consistorium, dass in den
beiden Orten ein ständiger Pfarrvikar bestellt werde, der bald benannt
werde.
Die Pfarrerfamilie Sellheim befinde sich in „... ganz Vermögenslosen
Verhältnissen“ daher sei das Pfarrgehalt vorerst zu verbleiben. Davon sei
die Frau von Pfarrer Sellheim zu unterrichten. Gerade die Anordnung, das
Gehalt zu belassen, sorgte aber bei der Berufung des Sohnes Emil zum
Pfarrvikar in Villingen noch einmal für Irritationen.
Damit enden die Akten über Georg Sellheim, die von so viel Elend in einer
Familie berichteten und die wohl im Dorf damals für viel Aufregung
sorgten, besonders unangenehm mag wohl das Bewachen des Pfarrers
durch die Einwohner gewesen sein.
In einem anderen Zusammenhag fiel das Pfarrerehepaar Sellheim noch
einmal auf, man hatte die Konfirmanden für sich arbeiten lassen, sie sollten
Wasser getragen und Werk gesponnen haben, hierzu kam es zu einer
Verfügung vom 13. April 1832, wegen unerlaubter Arbeit von
Konfirmanden, doch darüber hat der Heimatkundliche Arbeitskreis an
anderer Stelle schon berichtet.
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Abb. einige Ausschnitte aus dem umfangreichen Schriftverkehr um die
Geisteszerrüttung des Pfarrers Sellheim (3+4).
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Abb. einige Ausschnitte aus dem umfangreichen Schriftverkehr um die
Geisteszerrüttung des Pfarrers Sellheim (5+6).
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Abb. einige Ausschnitte aus dem umfangreichen Schriftverkehr um die
Geisteszerrüttung des Pfarrers Sellheim (7+8).
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Abb. das sogenannte Philippshospital in Hofheim, in dem Pfarrer
Georg Sellheim zuletzt untergebracht war und dessen Kosten mehrfach
in der Gemeinde eine Rolle spielten. (Foto HPP)
Das Philippshospital in Hofheim ist bei der Säkularisierung der Klöster
durch Philipp den Großmütigen im Jahr 1535 entstanden.
„...got dem almechtigen zu lob, ehr und preis und gemeinen armut zu
gut, einen newen Hospital in unser oberen graveschafft
Catzenelnbogen zu Hoifheim in der zent Erfelden ufrichten...“.
So lautete der Gründungstext zu dieser Anlage, den Philipp d. G. mit
ansehnlichen Stiftungsvermögen „... zu erhaltung der armen,
bedürfftigen, geprechlichen und krancken leuten...“ ausstattete.
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II. .... der vor einigen Jahren noch im Kinderkittel
herumlief und bis heute auch Pfarrers Emil genannt
wird.
Zur Berufung des Emil Sellheim zum Pfarrvikar in Villingen
Im Beitrag über die Geisteszerrüttung von Pfarrer Georg Sellheim
haben wir dargelegt, dass der Pfarrfamilie weiterhin ein Gehalt gezahlt
werden sollte, da diese mittellos sei, dieser Vorgang „kochte“ noch einmal
auf, als der Sohn von Georg Sellheim zum Pfarrvikar nach Villingen
berufen wurde.
Es liegt im Gemeinde-Archiv ein Schreiben der Gemeinde vom 10.
Januar 1857 vor, damit wollten der Bürgermeister Zimmer und der gesamte
Gemeinderat erreichen, dass der Sohn von Pfarrer Georg Sellheim, Emil
Sellheim auf keinen Fall zum Pfarrvikar von Villingen ernannt werde. Wir
wissen es heute besser, es kam anders, Emil Sellheim wurde 1855 zuerst
Vikar und dann Pfarrer in Villingen und blieb es bis zum Jahr 1903.
Er war Mitglied in verschienenen Vereinigungen, u. a. hat er auch die
Ortschronik von Villingen begründet und fleißig darin alles festgehalten,
was sich im Dorf und der Umgebung getan hatte, aus der wir ja schon so
oft in dieser Reihe berichteten, besonders seine Eintragungen aus dem
Krieg 1870/71 kommen einem heute vor wie die Mitteilungen eines
Frontberichterstatters.6
Aber auch an anderen Stellen dieser Chronik hatten wir eigentlich den
Eindruck, dass sich Emil Sellheim in Villingen wohl gefühlt hatte und dass
er geachtet war, er hatte gegen Ende seiner Amtszeit einige Vikare, daher
waren wir auch etwas verwundert über spätere Eintragungen über ihn.
Als er aus dem Amt geschieden ist7, hat sein Nachfolger geschrieben:
„... er hat Villingen keine Träne nachgeweint“.
Wir haben die Einzelakten über die Geisteszerrüttung des Vaters von
Emil Sellheim bewusst nicht in vollem Umfang transkribiert, bei dem
Schreiben, das uns zu dem Thema Ablehnung von Emil Sellheim vorliegt,
wollen wir aber den gesamten Inhalt hier einmal darlegen und das
Schreiben ohne Einschränkung veröffentlichen.
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Siehe Heft 6/2
Siehe Heft 3/II, S. 7
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Abb. Brief des Gemeinderates, Versetzung des Pfarr-Vikars Emil Sellheim.
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Abb. Brief des Gemeinderates, Versetzung des Pfarr-Vikars Emil Sellheim.
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Abb. Brief des Gemeinderates, Versetzung des Pfarr-Vikars Emil Sellheim.
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Abb. Brief des Gemeinderates, Versetzung des Pfarr-Vikars Emil Sellheim.
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Transkribierung des Briefes der Gemeinde um Versetzung des Pfarr-Vikars
Emil Sellheim, vom 10. Januar 1857
An
Großherzogliches Ober=Consistorium in Darmstadt
unterthänige Vorstellung mit der Bitte
von Seiten
des Ortsvorstandes der Gemeinde Villingen
Kreises Nidda
um Versetzung des Pfarrvicars
Sellheim betreffend
Es ist hohem Colleg zur Genüge bekannt und bedarf keiner weiteren
Ausführung in welchen großen kirchlichen Nachtheil wir dadurch
versetzt sind, dass unser Geistlicher, der Herr Pfarrer Sellheim schon
mehrere Decennien sich im Landeshospital Hofheim befindet und wir
während dieser langen Zeit dem beständigen Wechsel der Vicarien
ausgesetzt sind. Dieser Nachtheil hat in der Bestellung des
gegenwärtigen Vicars, des Sohnes unseres eigentlichen Pfarrers seinen
Höhepunkt erreicht. - Kaum dem Studium entlassen wurde dieser ganz
junge Mann an seinem Geburtsort zum Pfarrvicar, zum Seelsorger der
Gemeinde bestellt. Wir sagen es offen die erforderliche Achtung geht
demselben ab, er der vor einigen Jahren noch im Kinderkittel herumlief
und bis heute auch Pfarrers Emil genannt wird kann daher in seiner
Heimath nicht segensreich wirken. Man wird uns entgegnen: es gibt so
viele junge Vicare und jeder ältere Geistliche muss doch auch einmal
jung gewesen seyn; allein dieß ist ganz etwas Anderes. Der junge
Mann der in einer fremden Gemeinde als Vicar bestellt wird, tritt in
derselben gleich mit Würde und Ernst auf und die Vergangenheit liegt
hinter ihm begraben. Dabei weis Herr Pfarrvicar Sellheim die Herzen
seiner Pfarrkinder nicht zu gewinnen; durch sein finsteres und
abstracktes Benehmen gegen die Gemeinde Glieder durch seine
Gleichgültigkeit an ihrem Wohl oder Wehn hat er sich die Liebe
derselben verscherzt, und wir geben der öffentlichen Stimmung und
dem allgemeinen Willen Ausdruck indem wir den gegenwärtigen, wohl
überlegten und seit längerer Zeit zurückgehaltenen Schritt zu thun uns
erkühnen.
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Dem hohen und Hochwürdigsten College sind alle oben nur kurz
angedeuteten kirchlichen Nachtheile so genau bekannt, daß es
überflüssig, ja unmöglich ist von unserer Seite irgend Etwas zur
Begründung oder Anordnung (0der Aenderung) dieser weisen
Ansichten, durch diese unterthänige Eingabe beizutragen.- Aber eine
Frage erlauben wir uns in bescheidener Unterthänigkeit aufzuwerfen,
nämlich die warum wurde gerade hier Herr Sellheim bei uns als
Pfarrvicar bestellt. Wir glauben selbige dahier beantworten zu können:
Aus Rücksicht für die Familie. Aber die Familie bedarf dieser
Rücksicht nicht mehr.- Die Frau Pfarrer Sellheim hat zum Nachtheil
der Gemeinde die gesetzlichen Rücksichten lange genug genossen und
geniest sie noch, sie hat mit der Pfarrbesoldung ihre Kinder erzogen
und sich Vermögen erworben, ja sie hat sich in pecunniärer Beziehung
besser gestanden als wenn ihr Mann (der Pfarrer Sellheim) Pfarrei
vorgestanden hätte.
Jetzt nachdem sämmtliche Kinder erwachsen sind, und sich bloß noch
eine erwachsene Tochter bei der Mutter befindet, dürfte und wird auch
ohne Zweifel, der Gemeinde die trotz aller Missverhältnissen ihren
anerkannt kirchlichen Sinn bewahrt hat diejenige Rücksicht geschenkt
werden die ihr gebührt. Diese besteht in der Versetzung des Herrn
Pfarrvicars Sellheim und in der Bestellung eines anderen tüchtigen
Vicars von dessen Verbleiben man sich die möglichst lange Dauer
versprechen kann, wir richten daher an Hohes und Hochwürdigstes
Colleg die unterthänigste Bitte:
Den Herrn Pfarrvicar Sellheim möglichst bald abzuberufen und uns
einen anderen Seelsorger zu bestellen.
Villingen den 10ten Januar 1857
Zimmer, Großherzoglicher Bürgermeister
Der Gemeinderath:
Adam Diehl
Adam Koch
Johannes Nürnberger Johannes Zimmer
Johannes Hau Johannes Leschhorn
G. Pfarrer
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III. Mussten Konfirmanden früher für den Pfarrer
arbeiten?
Dieser Beitrag wurde schon einmal im Kirchturmblick veröffentlicht, er
soll aber hier mit den Artikel über die Pfarrfamilie Sellheim noch einmal
dargestellt werden. Den Lesern unserer Villingener Hefte haben wir es des
öfteren schon mitgeteilt, im Gemeinde-Archiv von Villingen haben sich
sehr viel Unterlagen aus der Vergangenheit aufbewahrt, so ist das
Gemeinde-Archiv von Villingen das umfangreichste Archiv aller Ortsteile,
ausgenommen die Archive der Stadt Hungen selbst. Unter diesen ArchivUnterlagen befindet sich auch einiges, was man unter den heutigen
Gesichtspunkten, ruhig als merkwürdig bezeichnen darf. Dazu gehört auch
ein Vorgang von 1832, der sich mit einer Beschwerde beschäftigt, die
Konfirmanden hätten im Auftrag des Gemeindepfarrers bzw. seiner Frau
arbeiten müssen.
Leider ist die Tinte in den Originalschreiben schon stark verblasst, so
das die Reproduktion nicht ganz so gut möglich ist. Es folgt zunächst das
Schreiben des Konsistoriums an Pfarrer Sellheim in einer Transkribierung:
Hungen den 16. März 1832
Betrifft: Das Arbeiten der Confirmanden im Pfarrhause zu Villingen.
Das
Großherzogliche Hessische
Fürstlich Solms-Braunfel`sche Consistorium.
An den Großh. Pfarrer Sellheim zu Villingen
Es ist dahier die Anzeige geschehen, dass Sie die Confirmanden Kinder zu
ökonomischen Arbeiten, namentlich zum Tragen des in Ihrem Hause den
Tag über erforderlichen Wassers sowie zum spinnen von Werg gebrauchten
und dass Ihre Frau nicht nur allein hartnäckig darauf bestehe, dass die
Kinder Werg für sie spinnen sollten, obgleich solche dadurch an dem
Erwerb der nothwendigen Nahrungsmittel gehindert würden, sondern
sogar gegen die Tochter des Henrich Pfarrer, die kein Werg zum spinnen
habe annehmen wollen- sich die Äußerung: u. a. „du Keilnase warum
willst du denn kein Werg nehmen“, erlaubt haben. Wir fordern Sie daher
auf, sich über diese Anzeige, binnen 8 Tagen zu erklären, wobei wir im
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Voraus bemerken, dass nach der höchsten Verordnung vom 17. May 1802
welche im Jahre 1828 auf die neuen Lande ausgedehnt und Ihnen unterm
5ten März 1828 durch Großh. Inspektor bekannt gemacht worden ist, den
Geistlichen ausdrücklich untersagt ist, die Confirmanden zu ihren
ökonomischen Arbeiten zu gebrauchen.
An den Bürgermeister zu Villingen:
Wir theilen Ihnen von unserer heutigen Verfügung Abschrift zur Nachricht
mit.
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Abb. Reproduktion der Briefes des Consistoriums an Pfarrer Sellheim,
wegen unerlaubter Arbeit von Konfirmanden, Seite 1
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Abb. Reproduktion des Briefes des Consistoriums, an Pfarrer Sellheim,
wegen unerlaubter Arbeit von Konfirmanden, Seite 2
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Abb. das ehem. Pfarrhaus in Villingen (Foto HPP)
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Ganz offensichtlich hatte die Stellungnahme des Pfarrers Sellheim und
möglicherweise auch die Stellungnahme des Großh. Bürgermeisters das
Konsistorium nicht zufrieden gestellt, leider finden sich diese nicht im
Archiv. In den Akten des Gemeinde-Archivs finden wir zu dem
Sachverhalt aber ein weiteres Dokument, eine Verfügung des
Konsistoriums, es folgt die Transkribierung:
Hungen den 13ten April 1832
Betrifft: Das Arbeiten der Confirmanden im Pfarrhaus zu Villingen
Das Großherzogliche Hessische
Fürstlich Solms-Braunfels`sche Consistorium
An Großherzoglichen Bürgermeister Zimmer zu Villingen
Von unserer heutigen Verfügung erhalten Sie nachstehend eine Abschrift.
Abschrift:
An Großherzogl. Fürstl. Pfarrer Sellheim zu Villingen
In Erwiederung Ihres über die vorliegende Anzeige durchaus keinen
Aufschluß gebenden Berichts vom 6ten d. Monats verweisen wir Sie auf die
höchste Verordnung vom 17ten Mai 1802 und erwarten, dass Sie derselben
für die Zukunft pünktlich folge leisten werden.
Über die Verordnung sind wir schon aus dem ersten Schreiben des
Konsistoriums informiert worden, danach war das „Arbeiten lassen“ von
Konfirmanden ausdrücklich untersagt, das heißt unter Umständen aber
auch, dass es vorher wohl erlaubt und üblich gewesen ist.
Insoweit muss man solche Berichte aus der Vergangenheit immer im
Zusammenhang mit der Zeitgeschichte sehen, Kinder im Konfirmandenalter waren damals schon geschätzte Arbeitskräfte, die vor allem in der
elterlichen Landwirtschaft kräftig anpacken mussten, wenn man die Rüge
vom 16. März richtig liest, kommt man auch zu dem Schluss, dass es den
Eltern offenbar auch mehr um die Arbeitskraft als um das Wohl des Kindes
ging.
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Abb. Faksimile der Verfügung vom 13. April 1832, wegen unerlaubter
Arbeit von Konfirmanden
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IV. Ein Dorf in der Hersfelder Mark spielt 1263 in der
Hessischen Geschichte eine bedeutende Rolle
„... d. apud langesdorf in campo 1263 IV. bzw. III. Idus septembris...“
Es war 1263 als unser Nachbardorf, das bis dahin unbedeutende
Langsdorf, in der hessischen Geschichte eine große Rolle spielte, hier in
der Gemarkung wurde das Feldlager gehalten, in dem die sogenannten
Langsdorfer Verträge abgeschlossen wurde.
Was war geschehen? Im Jahre 1122 vereinigte Ludwig I. die spätere
Herrschaft Hessen mit der Landgrafschaft Thüringen durch Heirat der
Tochter des letzten hessischen Grafen Giso, dieser hatte zuvor die Grafen
Werner beerbt. Auf ihn folgt Ludwig II, der Eiserne genannt, von ihm wird
überliefert, dass er die Macht des Adels gebrochen hat. Sein Sohn Ludwig
II. kämpfte gegen den Mainzer Erzbischof Konrad am Heiligenberg bei
Fritzlar und legte um 1186 die Burg Grünberg ganz im Süden seines
Territoriums als Grenz- und Straßenfeste gegen Mainz an. Zum Mittelpunkt
ihrer neuen Lande wählten die sogenannten Ludowinger die Burg Marburg.
Vor den Toren der Stadt hatte auch Elisabeth, die Witwe des Landgrafen
Ludwigs IV., 1228 ihren Sitz genommen, dort ist sie auch 1231 verstorben
und schon 1235 heilig gesprochen worden. Das von ihr gegründete
Franziskushospital übergaben ihre landgräflichen Schwäger Heinrich Raspe
IV. und Konrad dem Deutschen Orden. In der Grabeskirche der heiligen
Elisabeth fanden nach dem Schwager Konrad später auch die Landgrafen
von Hessen ihre Grablege. 8
Die Deutschordens-Kommende Marburg wurde 1255 zur
Landkommende erhoben. Sie ist erst 1809 vom Königreich Westphalen
aufgelöst worden.
Die mainzischen Bemühungen, in Hessen ein geistliches Territorium
aufzubauen, führte Erzbischof Siegfried III. (1230 - 1249) auf einen
vermeintlich erfolgreichen Höhepunkt. Seinen territorialpolitischen, noch
dazu gegen die Landgrafen gerichteten Absichten dienten auch schon die
Erwerbungen der Grafschaft Ruchesloh (1237) und der halben Grafschaft
Battenberg (1238).
Greifbar nahe lag vor ihm das Ziel, als die Landgrafen von Thüringen
1247 mit dem Gegenkönig Heinrich Raspe IV. in der männlichen Linie
8
Nach Gross Chlodwig, Reise in die Geschichte Hessens, Dortmund, 1993.
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ausstarben und er daraufhin alle bisherigen Mainzischen Lehen als
heimgefallen betrachten und einziehen wollte. Aber Siegfried und auch
seine Nachfolger scheiterten wider Erwarten an der tatkräftigen und
weitsichtigen ältesten Tochter der hl. Elisabeth, Sophie, der früh
verwitweten Herzogin von Brabant.
Sophie ließ in einer dramatischen Szene auf dem Marburger Marktplatz
1248 ihrem damals 4jährigem Sohn huldigen. Der spätere Landgraf
Heinrich I. war damals also noch ein Kind und wird unter dem Beinamen:
„das Kind von Brabant“ auch heute noch geführt, seine Regierungszeit als
erster Landgraf von Hessen war von 1256-1308. Als Beginn der
selbständigen Landgrafschaft wird das Jahr 1248 angenommen.
Ausgangspunkt und Rückhalt des Kampfes der Sophie um das Erbe
ihrer Vorfahren waren dabei Burg, Stadt und Deutschordens-Kommende
Marburg zusammen mit dem hessischen Adel, der auf keinen Fall unter
Mainzer Herrschaft kommen wollte.
Die heilige Elisabeth wurde als „Hauptfrau“ der Dynastie und als
Landespatronin für Jahrhunderte eine wichtige ideelle Hilfe für Hessen.
Im Frieden von Langsdorf (1263) nun musste Erzbischof Werner von
Mainz Landgraf Heinrich I., den Sohn der Herzogin Sophie, als
Landesherrn anerkennen und ihm die strittigen mainzischen Lehen
belassen.
Schon zwei Jahre später vermochte Heinrich den südlichen Landesteil
durch den Kauf der Herrschaft Gießen zu erweitern. Der Friede mit dem
Markgrafen Heinrich dem Erlauchten von Meißen (1264) beschränkte
Sophie und Heinrich auf die hessischen Landesteile aus dem früheren Erbe
der Grafen Giso und Werner, während die thüringischen Stammlande an
Meißen fielen. Marburg wurde Haupt- und Residenzstadt der neuen
Landgrafschaft Hessen. Heinrich I. wurde zudem 1292 von König Adolf in
den Reichsfürstenstand erhoben, in dem er Eschwege und die Boyneburg
dem Reich zu Lehen auftrug. Damit wurde Heinrich I. zum Stammvater des
hessischen Fürstenhauses (Brabant).
Er baute seine Burg Marburg zu einem prachtvollen Fürstensitz aus, der
die Macht und das Ansehen des neuen Reichsfürstentums repräsentierte. Ihr
zweischiffiger Palas gehört noch heute zu den größten profanen Hallen des
Mittelalters.
So war die über der Lahn gelegene Marburg zur ersten, großartigen
Residenz Hessens geworden. Dagegen mutete die ebenfalls von Heinrich I.
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errichtete Burg in Kassel (1277), die im 14. Jahrhundert9 Marburgs
Nachfolge als landgräfliche Residenz antrat, eher bescheiden an.
Mit dem Langsdorfer Vertrag waren gleichwohl die Auseinandersetzungen zwischen Mainz und Hessen um die Landeshoheit im nördlichen
und südlichen Teil des Landes noch nicht beendet. Sie hielten noch die
folgenden 200 Jahre an und wurden oft in blutigen Kämpfen ausgetragen.
Der Friede von Frankfurt (1427) bestätigte die Siege des Landgrafen
Ludwig I. über die Aufgebote des Erzbischofs Konrad und besiegelte
endgültig die mainzische Niederlage in dem Streit.10
Ohne den Langsdorfer Vertrag wäre Hessen damals an Mainz gefallen
und die weitere Geschichte hätte sicher einen ganz anderen Verlauf
genommen.
Warum aber die Streitenden den im Lorscher Codex 771 zum erstenmal
genannten damals recht unbedeutenden Ort Langsdorf gewählt haben, wird
immer ein Rätsel bleiben, möglicherweise war der naheliegende
landgräfliche Ort Grünberg aber ausschlaggebend. Wir können vielleicht
auch annehmen, dass ein Ort gesucht wurde, der außerhalb des damaligen
Hessen lag, und hier auf neutralem Boden die Streitigkeiten ausgehandelt
werden sollten. Der Langsdorfer Vertrag besteht aus 4 Teilen, einen
Einfluss auf die Ortsgeschichte von Langsdorf hatte er aber nicht.
Über die Lage des Feldlagers in der Gemarkung sind viele
Vermutungen angestellt worden. Einige gingen davon aus, dass es sich in
der Flur am Wartbaum, westlich der Straße von Langsdorf nach Lich,
befand. Andere vermuten es zwischen Langsdorf und Bellersheim. In dem
Buch die Langsdorfer Flurnamen, von Heinrich Geißler, wird eine
mögliche Lage nördlich von Langsdorf, angelehnt an das Waldstück
„Licher Holz“ 11 angenommen. Spuren des Lagers sind aber bisher nicht
gefunden worden, so bleibt das alles nur Vermutung.12
Aus diesem Ablauf und den Geschehnissen innerhalb der hessischen
Geschichte sind einige Sagen entstanden, von denen ich zwei nach den
Abbildungen des Langsdorfer Vertrages und des Erzbischof Siegfried III.
einfügen will.
9
Landgraf Otto 1311
Nach Walter Heinemeyer, zur älteren Geschichte der mittelhessischen
Landschaft, in: Mittelhessen, Marburg, 1991, S. 89ff.
11
Reinhold Jakobi in Licher Heimatbuch, Lich, 1989, Seite 482.
12
So Geißler in MOHG NF 66 S. 189ff.
10
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Abb. Langsdorfer Friede, 1263 (Staatsarchiv Würzburg, „Mainzer
Domkapitel Urkunde)
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Abb. Erzbischof Siegfried III. von Mainz, Grabmal im Mainzer Dom, es
zeigt ihn als „Königsmacher“ der Könige Heinrich Raspe und Wilhelm von
Holland (Repro HPP)
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V. Sagen um die Entstehung
Landgrafschaft Hessen
der selbständigen
1. Sage: Das Kind von Brabant
Der letzte männliche Sprössling von dem alten Stamme Ludwigs mit
dem Barte war in dem „Pfaffenkönig“ Heinrich Raspe zu Grabe gegangen
und seine Erblande Thüringen und Hessen schwankten in der Wahl des
neuen Herrn, so wird erzählt. Die Thüringer wollten Heinrich den
Erlauchten, Markgrafen von Meißen, dessen Mutter eine Stiefschwester die Hessen wollten aber Heinrich, den zweijährigen Sohn der Herzogin
Sophie von Brabant, deren Vater ein rechter Bruder des Pfaffenkönigs und
Gemahl der heiligen Elisabeth gewesen war. Und die Hessen schickten
Gesandte nach Brabant und luden Sophie ein, mit dem jungen Prinzen zu
ihnen zu kommen, damit das Land nicht länger ohne Herrn bleibe. Da trat
Sophie die Reise nach den Heimatlanden an, wo sie 1247 von den getreuen
Hessen freudig und feierlich, mit Kerzen und Fahnen, empfangen wurde. In
einem offenen Wagen, das „Kind von Brabant“ auf dem Schoße, fuhr sie
durch Hessen und Thüringen, von achthundert Gewappneten mit guten
Helmen umgeben, und nahm die Huldigung für ihren Sohn ein. Aber
minder herzlich als in Hessen war ihr Empfang in Thüringen, denn hier
waren die Stimmen geteilt und die Mehrzahl hing dem Markgrafen an.13
2. Sage: Sophie fordert für ihren Sohn das Land ein
Im Jahre 1253 kam Frau Sophie von Brabant auf einen bestimmten Tag
mit ihrem Sohn gen Eisenach in das Prediger-Kloster; dahin kam auch ihr
Ohm, Markgraf Heinrich von Meißen, dem sie das Thüringerland zu
getreuen Händen übergeben hatte. Zu dem sprach Sophie: „Lieber Ohm,
ich habe nun bracht Heinrichen, meinen Sohn, und bitte mir und ihm die
Lande wieder zu überantworten, welche ich dir zu getreuer Hand befohlen
habe.“ Da antwortete der Markgraf: „Gerne, meine allerliebste Base!
Meine getreue Hand soll dir unverschlossen sein und deinem jungen Sohn,
meinem Ohmen.“ - Und da er so sprach, kamen sein Marschall, Helwig von
13
Nach Karl Lyncker, Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen Nr. 279,
Kassel 1854, zitiert nach: Diederichs/Hinze, Hessische Sagen, München, 1998,
Seite 16. (den oft etwas merkwürdigen Text haben wir so original übernommen)
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Schlotheim und sein Bruder Hermann, zogen den guten Fürsten beiseite
und sprachen:
„O Herr! Was wollt Ihr tun, ein solch fruchtbar Land und die
unüberwindliche Feste Wartburg zu übergeben, da Ihr doch auch mit
Glimpf, Eurer Mutter halben, Euch für einen Erben mögt halten. Und wär
es möglich, dass Ihr einen Fuß im Himmel hättet und den andern auf der
Wartburg, viel eher solltet Ihr den aus dem Himmel zurückziehen, denn den
von der Wartburg.“
(Weiter im Text nächste Seite)
Abb. Marburg neben dem Rathaus: Plastik der Sophie von Brabant
präsentiert dem huldigendem Volk von Hessen ihren Sohn Heinrich, den
späteren ersten Landgrafen von Hessen, Heinrich I., genannt „das Kind
von Brabant“
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Also kehrte sich der Markgraf wieder zu seiner Base und sprach:
„Liebe Base, ich muss mich zu diesen Dingen bedenken und den Rat
meiner Getreuen darüber hören;“ Da merkte Frau Sophie, dass ihr Ohm
durch falschen Rat sein Gemüt verkehrt hatte und ihr das Land vorenthalten
wollte, das sie ihm in gutem Glauben übergeben hatte; darum ward sie sehr
betrübt, weinte bitterlich, zog ihre Handschuh von den Händen und sprach:
„O du Feind aller Gerechtigkeit, ich meine dich, Teufel, nimm hin diese
Handschuh mit den falschen Ratgebern!“ (Weiter im Text nächste Seite)
Abb. Federzeichnung 1493, Sophie empfängt Huldigung aus der
Chronik des Wiegand Gerstenberger
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Dann warf sie die Handschuhe in die Luft, da wurden aber die Handschuhe
hinweggeführt und nimmermehr gesehen.
Die Räte aber samt ihren Knechten sollen keines rechten Todes
gestorben sein.14
Abb. Marburg neben dem Rathaus: Noch einmal die Plastik der Sophie
von Brabant -Ausschnitt vom Sockel (rechts)- auch hier präsentiert Sophie
dem huldigendem Volk von Hessen ihren Sohn Heinrich, den späteren
ersten Landgrafen von Hessen, Heinrich I. genannt „das Kind von
Brabant“
Auf dem linken Teil der o.a. Abb. wird eine Schildkröte hoch gehalten,
auch sonst sind auf dem Sockel einige Schildkröten abgebildet, deren
Symbolik dem heutigen Betrachter oft nichts vertraut ist. Die Schildkröte
galt schon seit der Antike, ja bereits im alten China symbolhaft, wegen
ihrer zahlreichen Nachkommen als Fruchtbarkeits-Ideal und der Aphrodite
(Venus) heilig. Außerdem wurde sie wegen ihres oft erreichten hohen
Alters für unsterblich gehalten.15
14
Nach Karl Lyncker, Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen Nr. 280,
Kassel 1854, zitiert nach: Diederichs/Hinze, Hessische Sagen, München, 1998,
Seite 16.
15
Becker, Udo in Lexikon der Symbole, Frechen o. JA., ebenso Heinz-Mohr, Gerd
in: Bilder und Zeichen der christlichen Kunst, München 1971.
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VI. Ein Bittbrief aus Villingen
Wir haben es an verschiedenen Stellen in dieser Reihe schon
aufgezeigt, Villingen war früher mit Sicherheit kein reiches Dorf. Die
Einwohner, die eine kleine Landwirtschaft hatten, konnten sich in der
Regel noch schlecht und recht ernähren. Die Regel war aber auch, dass
Kinder ab 12 Jahren kräftig mit anpacken mussten um den Äckern das
nötige abzuringen; wir möchten hierzu auf unseren Beitrag über die
Feldschützen verweisen (Heft 14/I).
Ganz anders sah das bei den sogenannten Tagelöhnern, früher auch
Beysaßen genannt, aus.
Da sind uns aus Privatbesitz historische Schreiben zugegangen, die wir
unseren Lesern zugänglich machen möchten. Aus Rücksicht und wegen der
Möglichkeit, dass heute noch Nachkommen der Schreiberin in Villingen
leben, haben wir die Namen nicht ausgeschrieben wir bitten um
Verständnis.
Wilingen den 21 Dezember 1904
Hoch Wohl Geehrte Herr Kommerzienrath Gail, da es
wiedrum das Jahr ein Ende hat, da ich das voriche bei
Ihnen war und Sie mir so eine Reiche gute Geldgabe
geschenkt hatte; Verehrte Herr Hoch WohlGeborene
Kommerzienrat, da ich es sogleich das geschenk vier
meine fünf Kinder angewant hatte;
Ich hatt zugleich den Kinder Hemdenzeuch gekauft das
am Nöthesten war, und die beiten großen Kindern wollen
doch sehr gerne einmal mit nach Gießen; das das
11jährige Mädchen bei den Bauersleut beschäftigt ist und
Imer par Pfennig bekommen, die 13 Pfennige haben sich
die beite Kinder gesammelt zur BahnReiße, der Bubi von
9 Jahre ist deßgleichen auch bei Bauersleute beschäftigt
das gewant was der Bubi an hat ist von Herrn Pfarrer
Nebel von Laubach geschenkt bekommen, die Kappe hat
er sich verdient im Herbste bei Kartoffellesen bei den
Leute.
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Hoch Wohl Verehrte Herr
Kommerzienrath die Kinder wollen Ihnen die schöne
Hemden zeigen die sie anhaben vom vorigen Jahr, da Sie
das Geschenk dazu gegeben haben, Gott sei Dank, da es
noch so gute Witterung ist, da kann doch mein Mann alle
Tage nach Schaffen gehen, besonders geht es im Winter
nicht so gut als im Sommer. da kann ich auch schon
Manges weiterhälfen. seitdem die Kartoffel eingeerntet
sind kann man auf dem Lande im Winter nichts verdienen.
Und fünf Kinder haben wir alle Woche zweimal Wasche
mus ich da die Kinder, die Kleidung nicht so viel haben.
Sie Herr Kommerzienrath könen meine Kinder sehen alle
Tage Reinlich. Sie können sich auch auf Bürgermeisterei
fragen, da wir nicht Unverträglich sind mit den Leuten
sondern Imer willenvoll sind um zu helfen an Arbeit.
So Schnell eilt ein Jahr dahin mit Lauter Mühe und
Arbeit, keinen Auchenblick Seume darf man sich nicht, bis
ich fünf Kinder Morgens Waschen ankleide Haar käme
und zwei Better in Ordnung nach das Zimmer Reinmache
wird 11 auch halb 12 Uhr, dann Strümpfe Stopfen, sonst
zu Nähen, flicken aus altes wieder zusammen das gutes
und soweider.
Das Jüngste ist sieben Woche übers Jahr, kann allein
schon laufen.
Mitt Gottes Hilfe geht es auch besser, wenn die beite
große Kinder mal konfirmirt sein sie haben schon ein
guten Sinn zu arbeiten.
Mitt Teilnehmente Gruß
Frau Elise NN geboren NN
Zu Villingen
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Abb. hier steht sie die Schreiberin des Bittbriefes, Soldaten hatten sich
offenbar einen Scherz mit ihr erlaubt (um 1938) (Foto privat)
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VII. Aus den Gemeinderatsprotokollen von Villingen im
Jahr 1869
Auch die Protokolle des Jahres 1869 beginnen mit den üblichen
Eröffnungsfloskeln, wie wir sie schon in den Vorjahren kennen gelernt
haben.
Geschehen Villingen am 28ten Februar 1869
Zur heutigen Gemeinderathsitzung waren sämtliche Mitglieder geladen
und wie nebenstehend erschienen:
Gegenwärthig:
Gemeinderath: Reinhard Graf, Adam Zimmer III., Johannes Hau, Johannes
Leschhorn III. Heinrich Bender II. Johs. Roth
Der Großh. Beigeordneter in Abwesenheit des Großh. Bürgermeister trägt
vor:
In einer Gemeinderathsitzung vom 2. Februar d.J. wurde mündlich
beschlossen, daß der Gemeindeschäfer Jacob S.16 welcher durch
verschiedene Verschulden der Gemeinde-Schäferei in Villingen mehr
schädlich als vortheilhaft sei, seines Dienstes zu entlasen und sofort durch
das Niddaer Kreisblatt die Erledigung der Schäferstelle zu veröffentlichen,
welches in der Nr. 6 desselben Blattes geschehen ist.
Hierauf haben sich folgende Schäfer aus Umgebung gemeldet:
1. Heinrich Link aus Steinberg 22 Jahre alt und noch unverheiratet.
2. Paulus Schneider aus Steinbach ebenfalls unverheiratet.
3. Heinrich Konrad, Zimmermann von Götzen ist verheiratet.
4. Heinrich Georg Jäger von Hirzenhain ebenfalls verheiratet.
5. Wilhelm Zickler von Steinfurth, desgleichen verheiratet.
6. Karl Traum aus Oberseibertenroth desgl. Verheiratet.
7. Kaspar Bachmann von Freienseen ebenfalls verheiratet.
In einer späteren Sitzung vom 18ten Februar d. J. wurde mündlich
beschlossen, dem Schäfer Jacob S. zu eröffnen, daß seineDienstzeit mit dem
31ten März d. J. zu Ende gehe, welches nach anliegender Bescheinigung
vom 19ten März vom Polizeidiener geschehen ist.
16
Im Hinblick auf mögliche noch lebende Nachkommen haben wir den Namen
nicht angegeben.
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Ich stelle nun die Wahl eines neuen Schäfers für die Gemeinde Villingen
aus obigen Kandidaten dem Gemeinderath hiermit anheim.
Nach reiflicher Prüfung obiger Kandidaten wurde abgestimmt und die
Stimmenmehrheit von sämtlichen Stimmen fielen auf Heinrich Schneider,
Sohn des Paulus Schneider von Steinbach.
v.g.u.17
Großh. Beigeordneter
Der Gemeinderath
Heineck
Reinhard Graf
Johs. Roth
Adam Zimmer
Johs. Hau
H. Bender II.
Johs Leschhorn
Geschehen Villingen am 13ten März 1869
Betreff: Die Annahme eines Gemeindeschäfers zu Villingen.
Nachdem durch die Kündigung des seitherigen Gemeindeschäfers Jacob S.
aus Usenborn die Annahme eines Gemeindeschäfers zu Villingen
nothwendig geworden war, so hatte man heute in Gemäßheit des
Gemeindebeschlusses vom 28ten Februar 1869 mit dem Heinrich
Schneider, Sohn des Paulus Schneider von Steinbach folgenden Vertrag
geschlossen:
1. Heinrich Schneider übernimmt vom 1ten April d. J. an die Herde
Schafe der Gemeinde Villingen wie ein tüchtiger Schäfer zu hüten
und alle Verbindlichkeiten zu erfüllen, welche einem treuen braven
Hirten obliegen.18
2. Das Dienstjahr beginnt mit Michaelitag jeden Jahres19 und endigt
auch mit diesem Tag, dagegen wird der Lohn nach dem
Kalenderjahr berechnet.
17
D.h. vorgelesen, genehmigt, unterschrieben
Der Verfasser musste in seinem Berufsleben unzählige Arbeitsverträge erstellen
und formulieren, die hier gewählte Formulierung, vom treuen braven Hirten, hätte
er auch gerne gebraucht.
19
Das ist der 29.9.
18
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3. Der Schäfer hat auf seine alleinigen Kosten die erforderlichen
Schafböcke zu halten und auch anzuschaffen, sollte hingegen einer
derselben fallen so wird derselbe von der Gemeinde entschädigt.
4. Heinrich Schneider macht sich ausdrücklich verbindlich nicht mehr
als 10 Schafe zu halten, keinen Schafhandel zu betreiben weder auf
eigenen Rechnung noch unter dem Namen eines anderen oder
Gemeinschaft mit einem
anderen. Wird diese Bedingung
übertreten und nur von einem Mitglied des Ortsvorstandes deshalb
eine Beschwerde erhoben, so erhält der Schäfer eine
Contrawentionalstrafe20 von einem Malter Brotfrucht, welche von
der Besoldung abgezogen wird und in die Gemeindekasse fließt.
5. Heinrich Schneider macht sich weiter verbindlich alle
Anordnungen des Ortsvorstandes ohne Murren pünktlich zu
befolgen dieselbe in keinerleiweise rückgängig zu machen, oder
sogar in Folge dessen im laufe des Jahres seinen Abschied nicht zu
fordern. Tritt dieser fall ein so erhält Heinrich Schneider ohne alle
Weiterungen in eine Contrawentionalstrafe von fünfzig Gulden
welche in die Gemeindekasse fließen.
6. Das untere oder Mittagspferchen unbefugt auf fremden
Grundstücken hat der Schäfer für jeden einzelnen Fall mit 4
Gulden in die Gemeindekasse zu bezahlen. Hierbei werden alle
Weiterungen ausgeschlossen und genügt zu dessen Begründung nur
die Anzeige des Feldschützen oder eines Ortsvorstandsmitgliedes.
7. Der Schäfer darf ohne Erlaubniß des Ortsvorstandes sich keine 3
Tage von der Herde entfernen.
8. Wenn ein Schaf fällt, so ist der Eigentümer vor Abdeckung
desselben davon in Kenntniß zu setzen damit derselbe sein
Eigenthum anerkennt.
9. Die Überlieferung der Schafe geschieht unter Aufsicht zweier
Gemeinderathsmitglieder, hierbei ist ein Verzeichniß über die
Anzahl eines jeden Schafsbesitzers aufzunehmen welches in der
Bürgermeisterei niedergelegt wird.
10. Der Schäfer ist verbunden alle Zugänge und Abgänge von der
Herde auf der Bürgermeisterei anzuzeigen damit eine genaue
Uebersicht über die Größe der Herde geführt werden kann. Wird
20
soll wohl heißen: Konventionalstrafe = Vertragsstrafe.
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diese Bestimmung von dem Schäfer nicht eingehalten, so verfällt
derselbe in eine Strafe von 5 Gulden welche in die Gemeindekasse
fließen.
11. Dagegen verspricht der Gemeinderath Namens der Gemeinde
Villingen die Etatgemäße Besoldung welche besteht:
12.
13.
14.
15.
a.) dem Gütergenuß an folgenden Grundstücken.
Flur I Nr. 601 = 307 Klafter, ober der Seewiese.
Flur II Nr. 384 = 754 Klafter Wiese am Olmisbrückenweg
Flur VIII Nr. 433 = 58 Acker/49 Wiese bei der Pfingstweide.
Flur VIII Nr. 434 = 60 Acker/48 Wiese ebenda.
Flur VIII Nr. 66 100 Klafter Acker, die Sauweid
b.) 25 Malter Brodfrucht ½ Korn und ½ Gerste
c.) an barem Geld 50 fl.
d.) Von jedem Schafsbesitzer ein Neujahr nicht unter 6Xer
e.) Wenn das Ferchschlagen21 verlangt wird so hat der
Pferchkäufer von jeder Nacht 2 Xer zu bezahlen.22
f.) Von jedem Pferchkauf ein gutes Frühstück.
g.) Die Birnen von einem Baum in der Bornwiese am Weg
nach Ruppertsburg.
Dem Gemeinderath bleibt das Recht vorbehalten, im Falle der
Schäfer seinen Dienstobliegenheiten die unter Par. 1 bis Par. 11
verzeichnet sind nicht erfüllt, zu jeder Zeit zu entlassen.
Zur Anschaffung des Schafbockes schießt die Gemeinde das Gehalt
vor muß aber im Laufe des Jahres zurück bezahlt werden.
Die genügende Bürgschaft mit 300fl hat der Vater des Heinrich
Schneider von der Bürgermeisterei Steinbach für seinen Sohn
beizubringen.
Für dieses Jahr sollen dem Schäfer zu Hausmiethe 12 fl. Aus der
Gemeindekasse vergütet werden.
v. g. u.
21
es ist uns nicht erklärlich warum im Protokoll einmal Pferch und das andermal
Ferch geschrieben wird.
22
der Pferch brachte wertvollen Dünger auf die Äcker.
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Paulus Schneider,23 Heinrich Schneider, Zur Beglaubigung:
Heineck, Beigeordneter.
Mit vorstehendem erklären sich einverstanden:
Der Großh. Beigeordnete
Der Gemeinderath
Heineck
Reinhard Graf
Adam Zimmer
Johs. Hau
Johs. Leschhorn
Johs. Roth
H. Bender II.
Georg Pfarrer erklärt bei der Unterschrift er sei mit dem ganzen
Protokoll mit Ausnahme des Par. 15 einverstanden.
G. Pfarrer
Bei den folgenden Protokollen aus dem Jahr 1869 wollen wir nicht den
Wortlaut genau wiedergeben, sondern in Art von Regesten berichten.
6. April 1869: des Schlossers Maul Wwe. beantragte einen Bauplatz, ihr
wurden dazu die Gemeinde-Grundstücke „an der Tuchbleiche“ überlassen.
Sie hatte für den Klafter 1 fl. 2 Xer zu bezahlen.
25. April 1869: Die Gemeindearbeiten sollten versteigert werden, dabei
ging es besonders um den Vicinalweg nach Langd, hierfür wurden
angesetzt:
1. Planierung
150 fl.
2. für Steine, einschl. Fuhrlohn
908 fl.
3. Chaußierung
420 fl.
4. Durchlässe
70 fl. 21 Xer
5. Geländeentschädigung
216 fl. 45 Xer
Summe
2765 fl. 6Xer
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Leider wissen wir nicht wie alt der Schäfer war, auffallend ist aber dass sein
Vater offenbar mitunterschreiben musste, oder musste er als Bürge unterschreiben
(?).
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Zur Fortsetzung des Kleinauweges und eines Durchlasses waren
vorgesehen:
954 fl.7Xer
Statt dessen sollte aber der Weg nach der Unterau bis an den Mühlberg
„als der nöthigere“ ausgeführt werden, hierfür ergaben sich aber Kosten
aus der öffentlichen Versteigerung von:
1765 fl.6Xer
für den Kleinauweg waren vorgesehen
954 fl.7Xer
es fehlten demnach (Credit)
811 fl.1Xer
dem Antrag wurde zugestimmt, allerdings mit der Maßnahme, den
Betrag der zusätzlich aufgewendet werde, mit Ersparnissen in anderen
Rubriken zu decken.
Weiter wurde beraten über:
1. die Überfahrt am Haagweg
2. Pflasterarbeiten am Lindenbrunnen
3. ein Schlammfang (wo?)
4. Abfahrten am Mühlweg
Summe
38 fl.15Xer
25 fl.29Xer
175 fl.
99 fl.
337 fl.44Xer
Da aber für diese Arbeiten keine Mittel vorgesehen waren, sollten sie
vorerst auch nicht ausgeführt werden (auf sich zu belassen).
Dem stimmte der Gemeinderat zu; allerdings hören wir, dass der Schlamm
in dem Graben im unteren Dorf jetzt verkauft werden sollte.
Als weiteren Punkt der Tagesordnung hören wir; dass in der Kirche
mehrere „schadhafte Stellen“ seien. Diese wurden für 19 fl. 30 Xer im
„Akkord“24 vergeben. Außerdem musste am Schmelzweg eine Ausbesserung vorgenommen werden, die ebenfalls genehmigt wurde, wobei daraufhingewiesen wurde, dass sich der Akkordpreis noch leicht erhöhen könne.
Der „Credit“ wurde auch genehmigt.
3. October 1869: Forstwart Klein zu Villingen hatte beantragt, den
Jagdschutz in Villingen gegen Vergütung (von 10 fl.) übernehmen zu
dürfen. Es lag dazu auch ein Schreiben des Forstamtes Schotten vor.
24
Nach dem günstigsten Angebot.
46
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Der Gemeinderat war der Meinung, dass der Forstwart ohnehin zur
Übernahme des Jagdschutzes verpflichtet sei, das Gesuch kam dem
Gemeinderat „sonderbar“ vor, da die Jagd überhaupt keines besonderen
Schutzes bedürfe, daher war man „ganz entschieden“ gegen die Gewährung
einer gesonderten Vergütung. Die Vergütung betrage 150 fl. Dafür sei der
Forstwart seinerzeit nicht angestellt worden, vielmehr habe man in dessen
1. Dienstjahr 200 fl. Bezahlt, ohne einen Beweis seiner Leistungsfähigkeit,
nur um ihm eine ziemlich unabhängige Stellung zu geben. Dabei habe man
auch ins Auge gefasst, dass der selbe keine Nebenstelle übernehmen oder
andere Verbindlichkeiten eingehe. Man bat das Großh. Forst- und
Kreisamt, das Gesuch in jedem Fall anzulehnen. Dem Forstwarte Klein soll
außerdem aufgegeben werden, keine derartigen Gesuche, die doch sicher
keine Unterstützung finden, zu stellen.
27. December 1869: Nachdem das Jahr 1869 bis auf wenige Tage
verflossen, so versammelte sich der Gemeinderath... so beginnt die letzte
Sitzung in den Protokollen vom 1869.
Man beschloss noch einmal:
1. Den Georg Schröder für das Jahr 1870 als Schweinehirt
anzunehmen und er erhält ein Gehalt
als Schweinehirt von:
65 fl.
Als Nachtwächter und Stundenbläser von:
45 fl.
2. Georg Graf als Nachtwächter und Stundenbläser
45 fl.
3. Georg Seibert als „Calcant“ für 1870
6 fl.
4. Gemeinderat Georg Pfarrer wurde zum „Controleur“ bestellt.
5. Georg Seibert wurde als Gänsehirte für das Jahr 1870 angenommen
und erhält dafür:
18 Xer
Die Gemeindediener versprechen in dieser Sitzung noch Fleiß und Treue
und pünktliche Erfüllung ihrer Pflichten als Gemeindediener.
Es folgen wieder wie in allen anderen Protokollen auch die Unterschriften,
die Sitzungsleitung hatte wieder der Beigeordneter Heinek inne.
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VIII. Eine alte Mauer gibt Rätsel auf
Zwischen den beiden Grundstücken in Villingen, der Langgasse 21/23, den
Eigentümern Otto Böcher und Familie Staudt hat sich eine alte Mauer
erhalten, die Rätsel aufgibt. Denn dass sie alt ist, darüber besteht kein
Zweifel. Aus plattenartigem Basalttuff hergestellt erinnert sie in ihrer Art
und Ausführung an die in unseren Kleinstädten von Oberhessen erhaltenen
Reste von Stadtmauern. Villingen hatte zwar eine Dorfbefestigung25, von
einer Mauer hören wir jedoch nichts. Erwähnt werden aber Tore, die
abends geschlossen wurden26. Die Beschreibungen deuten daraufhin, dass
die genannte Unterpforte ganz hier in der Nähe der rätselhaften Mauer
gestanden haben könnte. Vielleicht war ja der Teil links und rechts des
Untertores durch Stichmauern zusätzlich gesichert und diese schlossen so
an den nachgewiesenen Haingraben an. Eine weitere Möglichkeit wäre,
dass die Mauer von einem der adeligen Hofgüter übriggeblieben ist.
Jedenfalls passt sie so gar nicht zu der Art, wie unsere früheren Bauern ihr
Anwesen abtrennten. Die Bruchsteinmauer ist heute 2,00 m hoch und ca.
0,50 m stark, die flachen Bruchsteine sind sehr sorgfältig mit ganz engen
Fugen gemörtelt und teilweise mit Ausgleichschichten versehen.
Kenner der ortsanstehenden Steinbrüche haben uns dargelegt, dass Steine
im Steinbruch am Mühlberg in dieser Art vorkommen.
Auffallend ist noch, dass die Haussockel und die Kellergeschosse der
Wohnhäuser aus völlig anderen Steinen, nämlich aus den üblichen bei uns
vorkommenden porösen Basaltsteinen (Lungsteinen) hergestellt sind, auch
dies ist ein Indiz dafür, dass die Steine der Mauer und die der Häuser in
keinem Zusammenhang stehen. Die Mauerkronenabdeckung scheint
jedenfalls jüngeren Datums zu sein.
25
Siehe dazu den Beitrag in Heft 11/III Der Villingener Haingraben und das
Schlaghaus.
26
Die beiden Pfortentore. Villingen war gegen kriegerische und räuberische
Überfälle zusätzlich durch Tore geschützt: Die Oberpforte und die Unterpforte an
der Durchgangsstraße von Hungen nach Laubach. Wenn man den alten Dorfkern
von Villingen betrachtet, dürfte sich das Obertor in der Nähe der heutigen "Linde"
und die Unterpforte am unteren Ortsausgang in Richtung Ruppertsburg befunden
haben, denn in der Chronik ist die Rede von der Brücke an der Unterpforte
(Horloffbrücke). Und weiterhin hören wir, 1620 wurde auch die Oberpforte neu
gebaut. 1751 ist die Brücke "vor der Unterpforte" gemacht worden.
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Abb. oben Mauer in der Langgasse 21/23 unten Details
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IX. Familiennamen in Villingen, Zaunschliffer und
Münch
Zufällig sind wir über das Stadtarchiv in Butzbach an ein „Deutsches
Geschlechterbuch“ Band 201, 52. Allgemeiner Band gekommen. Herr Dr.
Dieter Wolf hat uns die entsprechenden Kopien des Bearbeiters Dipl. Ing.
Bodo Heil, Butzbach, zur Verfügung gestellt, dafür vielen Dank.
Während der Name Zaunschliffer bei uns in Villingen nicht so bekannt
ist,27 begegnet uns der Name Münch des öfteren im Gemeindearchiv. Die
Schreibweise dieses Namens variiert dabei von Monch, Monche, Munch,
Musch, Münch, bis zu Munchen.
In Heft 4 dieser Reihe und in Heimat im Bild (Beilage zum Giessener
Anzeiger), hatten wir über einen Werkstein an der Kirche in Villingen
berichtet, dabei auch die ehem. Sakramentsnische erwähnt mit der Inschrift
von Otto Musch.
Wir haben es hier mit einer Schultheißenfamilie in Villingen zu tun, denn
sowohl Mathes Münch wie sein Sohn Otto waren Schultheißen hier im Ort.
Wie wir in folgenden ersehen werden, waren diese Münch oder Munch
wohl hochangesehen, denn Otto wurde denn auch mit der (unehelichen)
Tochter des Grafen Philipp von Solms-Münzenberg (Braunfels) vermählt.
Doch der Reihe nach, lassen wir zuerst die alten Urkunden sprechen:
Urkunden aus dem Fürst zu Solms-Braunfelsischen Schloss-Archiv in
BraunfeIs:
1545 Januar 19 - Sebastiansabend
(A 26.7, III 155)
Graf Philipp v. Solms-Münzenberg verleiht dem Ott(o) Münch das
Schultheißenamt zu Villingen, das bereits sein Vater Mathes Münch
innegehabt hatte, auf Lebenszeit. Das Schultheißenamt ist verbunden mit
dem Schankrecht in Villingen und 3 weiteren Orten28, dem Eppelnröder
Zehnt, 6 fl. und 6 Achtel Korn aus der Kellerei zu Hoingen sowie 2 Röcken
27
Findet sich auch nicht in den Kirchenbüchern von 1653-1807, nur für die Jahre
1602 – 1608 wird uns Johannes Zaunschliffer von Braunfels als Pfarrer für
Villingen überliefert, siehe Heft 3, S. 5 dieser Reihe.
28
dem Obergericht Villingen = Nonnenroth, Röthges, und Nieder-Bessingen.
50
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und Kappen aus der Schneiderei zu Braunsfels entsprechend der Kleidung
des Hofgesindes.
Als reisiger Knecht hat Münch mit einem Pferd zu dienen, das ihm, falls er
es im Dienst verliert, mit 30 fl. ersetzt wird.
Münch wird mit der ledigen Tochter des Grafen, Juliane, vermählt, die als
Aussteuer 200 fl. Frankfurter Währung erhält, die der Ehemann anzulegen
hat.
Ferner erhält dieser das „Seyfrits-Lehen“29 zu Villingen als erbliches
Lehen.
(Konzept einer vom Grafen gesiegelten Urkunde, im Solms`schen Archiv.
Ein Rückvermerk der Solms'schen Kanzlei von späterer Hand, vom 24. 7.
1621 besagt, dass der Eppelnröder Zehnt und das Seifrids-Lehen den
Zaunschlifferschen Erben, an die es im Erbwege gekommen war, um 400
fl. laut Kaufurkunde wieder abgekauft worden sei.)
Doch wollen wir der Reihe nach vorgehen, so bleiben wir zunächst bei den
Münch`en:
Ungekürzter Originaltext der Urkunde:
Oth Munchen bestallung und heilidts versprechens (?).
Copey
154530
Wir Philips Grave zuo Solmß und Herr zuo Mintzenbergh, bekennen
offentlich und thun kunth aller meniglich mit dißem brieff, fur unns unnd
alle unseren erbenn, Nachdem Mathes Munch zu Villenn (Villingen)
unßerem Herrn Vatter und unnß threulich gedient, habenn wir
angeßh(ichts) soliche seyne threwe dienst, unnd Ottenn Munchenn seynem
nach verlassenen Sone ann unßere ledige tochter Julianen ehlichenn
Verhayrett, und damit ehr furt unß dienen mag, haben wir ieme seynn
lebennlang uß gnadenn daß Schultheißen Ampt zuo Villenn inn aller
massenn wie das seynn Vatter selig und Vorelternn mit aller Nutzung
29
Bisher konnten wir noch nicht feststellen, wo dieses Lehen einmal lag, denn es
muss schon bedeutend gewesen sein, sollte es das später sogenannte fürstliche
Hofgut gewesen sein? Wie wissen es leider nicht.
30
An dieser Stelle will ich einen früher schon einmal ausgesprochenen Vorschlag
erinnern, für den Fall, dass Sie den Text schlecht verstehen, lesen Sie sich den Text
selbst laut vor.
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inngehabt alß auch seynn lebennlangk zugebrauch, zugestalt als Nemlich
denn Weynnschanck zuo Villenn darinnenn dann gehoret.
Nourode (Nonnenroth), Rootgeß (Röthges), und Nidd Bessingen (NiederBessingen), das nymannts bier oder weynn dan er allein in solchen vier
dorf fern zu schenncken macht habenn das gescheehe dann mitt seym
wissenn und Willenn,
zu dem Eppelroder Zehenden (Wüstung 1/4 Std. östlich von Villingen,
Eppelnrode) mit seiner zugehoerde, item jerlichs unnser Kelnerey zuo
Hoingen (Hungen) Sechs Guldenn, sechs achtelln korns, item uß unßerer
Schneyderey zuo Braunfelß tuch zu zweyenn Roeckenn und kappen, wie wir
dann zu jeder Zeit unßer Hoffgesinde claiden werdenn unnd dargegen so
soll er uns mit eynem reißigen pferdt gewerttig seynn, und gebrauchen
lassen, wie dann eynem frommen ehrlichen reysigen Knecht eigennt unnd
geburt. Und were es sach das ehr ein pferdt umb seynn gelt kauften wurde,
und wo ime solchs inn Unßerm Dienst-Rieth abgienge sollenn wir ime
dreyßig gulden davor geben, Oder so dasselbigk pferdt inn geringerem
Werth geweßen, soll Oth Munch sich auch gepurlich finden lassen.
Und uff daß Oth ytzgenannt sich auch mit unßerer tochter desto statlicher
ernerenn moge, so wollenn wir ime damit zu heims teuer geben
zweyhundert guldenn frankfurtter Werung, item daß Lehen eigenthumblich
so unßer unnderthann seyfertt zuo Villenn (Villingen) innegehabt, daruber
dann Register sindt zwischen wem und wo die gutter und Zins dann
gefallen und darinnen gelegen und ziehend sein, also das ehr Oth unnd
Jylianen die ytzgenannt zweyhundert gildenn anlegen, unnd das gutlein
erblich gebrauch machenn, nach irem nutz und Wolgefallenn onerhindert
unßer und unßerer erbenn. Doch ist hierinnen angeredt, Were es sach, das
got nach seynem Willen zu schicken hait, das unser leedig tocht Julian, eh
dann Oth vonn todts wegen abging und nit ehlich leibserbenn vonn inenn
beiden gezielt miteynannder verließen, sol1 0th sein leibzucht ann
obgenannte Lehe und andernn zubracht haben,
und nach seynem todt wo kein leibs erbenn furhandenn soll das widder ann
unnß unnd unnßere erben, dahere es dann ytz und kommen falenn
unverhindert, unnd gleicher gestalt ob Ott für Julianen abgieng, solle es
auch gehallten werdenn getreulich und one alles geverde.
Und des zue waaren Urkund so haben wir unßer Secretingesigell ann dißen
brieft thun hencken.
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Gescheen und geben ann Sanct Sebastianus Abennt als mann zelt nach
Christi unßers erloßers geburt 1545 jare.
In der folgenden Urkunde erfahren wir, das Otto Münch, vor 1563,
gestorben war und sein Nachfolger Antonius Müller, dessen Wwe. Juliane
geb. von Solms-Braunfels, vor dem 20.4.1563 geheiratet hatte.
1563 April 20 - Villingen
(A 13. 7,1 727)
Abschied eines Schiedsgerichtsverfahrens31 in der Streitsache des Caspar v.
Gylß, Dieter v. Rosenbach und Volpert Hoffmann, Schultheiß zu Neustadt
und Consorten einerseits, des Johann Gewende und Carl Schmit, Bürger zu
Laubach als Vormünder der Kinder des + Ott(o) Münch, sowie des
Antoni(us) Müller, Schultheiß zu Villingen als ihr Stiefvater und 2. Gemahl
der Juliane andererseits um den Eppelnroder und Seyfertszehnt.
Als Schiedsmann für die Familie des + Ott(o) Münch tritt der Licher
Amtmann Wilhelm von Buseck, genannt Münch auf.
Das Schiedsgericht komm zu dem Schluss, dass in den strittigen Punkten
Zeugenbefragungen vorgenommen werden sollen. Falls mehr als zwei
Zeugen einen Sachverhalt beeiden, so ist entsprechend zu verfahren,
andernfalls soll der strittige Zehnt geteilt werden. Bei der Teilung und
einem dadurch evtl. notwendigen Tausch ist Wilhelm v. Waltmannshausen,
Amtmann zu Hoingen, der Obmann; in seiner Gegenwart sind die
neuverteilten Güter von einer Sechserkommission auszusteinen.
Der vorliegende Abschied wird von den Schiedsleuten sowie von den
anwesenden Vertretern der Streitparteien eigenhändig unterschrieben.
Die Einzelheiten des offenbar langjährigen Streits gehen aus dem
vorliegenden Schriftstück nicht hervor, in dem die Vorgänge nicht
wiedergegeben sind. Es scheint, dass das Schultheißenamt zu Villingen
nach dem Tode von Ott(o) Münch an den zweiten Gemahl der Juliane unter
ähnlichen Bedingungen weiterverliehen wurde, dass jedoch umstritten war,
ob der Eppelnröder Zehnt und das „Seyfrids-Lehen“ zum Ausstattungsgut
des Schultheißenamts gehörten oder zum erblichen Lehen der Juliana.
31
Schlussprotokoll im Schiedsverfahren.
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In dieser Urkunde erhalten wir einen entscheidenden Hinweis auf die
Familie von Buseck, genannt Münch, der Licher Amtmann Wilhelm von
Buseck, genannt Münch tritt hier auf, aus dessen Familie auch
offensichtlich unsere Münche oder Munch in Villingen abstammten.
Hierzu sollten wir zuerst einmal einen Blick über den Zaun unserer
Gemeinde werfen, auf die Ganerben des Buseckertales. Auf dem Friedhof
zu Winnerod direkt an der Kirche befindet sich heute noch ein Grabstein
dieser Familie. Doch dazu weiter unten.
Winnerod gehörte bis 1612 den von Windhausen und kam dann über die
Erbtochter an die Familie von Buseck genannt Münch.
Die Familie von Buseck teilte sich damals in folgende Linien:
Von Buseck genannt Buseck, wohl die älteste Linie,
Von Buseck genannt Rüsser,
Von Buseck genannt Brand,
Von Buseck genannt Münch
Zur Entstehung des Beinamens Münch weiß die Legende, dass er für die in
der Waldeinsamkeit ihres Gutes Bubenrod wohnenden aufgekommen wäre
(Mönche). In Wirklichkeit ist er viel älter und längst gebraucht worden,
bevor die Busecker nach Bubenrod kamen, schon in der Zeugenreihe eines
Dokuments aus dem Jahre 1233 finden wir einen „Conradus Monachus“32
Die Busecker gehörten zu den reichsunmittelbaren Ritterschaften, die sich
noch innerhalb größerer Gebiete behaupten konnten. Weniger glücklich als
die z. B. zur Burg Friedberg gehörende Reichsritterschaft waren aber die
ganerbschaftlichen Verbände des Busecker Tales. Ihre Versuche, den
gleichen Weg zu gehen und eine vom Landesherrn auf Dauer unabhängige
reichsritterschaftliche Stellung zu erlangen, scheiterten, da hier die
unmittelbar benachbarten hessischen Landgrafen eine solche Entwicklung
zu unterdrücken vermochten. Die Ganerben des Busecker Tales wehrten
sich zwar länger und hartnäckiger als andere vergleichbare Ritterschaften.
König Wenzel, der ihnen im Januar 1398 schon befohlen hatte, dem
Landgrafen Hermann von Hessen zu huldigen, widerrief diesen Befehl
allerdings noch im November desselben Jahres und unterstellte sie allein
dem König. König Sigismund bestätigte daraufhin den Busecker Ganerben
1414 die Reichsstandschaft, sodass sie 1418 einen Unterwerfungsversuch
32
schreibt Gustav Ernst Köhler in: Aus der Geschichte von Winnerod, Reiskirchen
1999.
54
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Landgraf Ludwigs von Hessen mit Hilfe des Reiches rechtlich abwehren
konnten. Aber obwohl auch Kaiser Friedrich 1478 ihre Privilegien und
Freiheiten bestätigte und Kaiser Karl V. sie 1547 auf dem Höhepunkt
seiner Macht nochmals nachdrücklich gegen alle hessischen Übergriffe in
Schutz nahm, mussten sie sich doch 1576 abermals und 1724 endgültig der
hessischen Landeshoheit beugen.
Erfolgreicher waren nur die Selbständigkeitsbestrebungen zweier anderer,
ursprünglich ritterlicher hessischer Adelsfamilien, die im Grenzgebiet
zwischen Hessen und den geistlichen Territorien von Fulda und Hersfeld
hochkamen. Es handelte sich dabei um die Herren von Sch1itz und
RiedeseI.33
Aus dem Kirchenbuch von Winnerod (1750) erfahren wir denn auch das
Erbbegräbnis derer von Buseck genannt Münch in Winnerod: „.... mit
gehaltener Trauer Sermoni in der hießigen Kirche, in das ... von Münch
Erbegräbnis neben dem Altar rechter Hand...“ beigesetzt.34
Kommen wir zu dem angesprochenen Grabstein an der Kirche in
Winnerod, er gehört Friedrich Wilhelm +1750, mit dem das Geschlecht der
von Buseck genannt Münch dort ausgestorben ist.
Es hat folgende Inschrift:
HIER RUHET DER LEZTE SEINES STAMMES TIT. HERR FRIEDERICH
LUDWIG V. BUSECK GENANT MUNCH VIERER UND SENIOR EINER
HOCHADL. GAHNERBSCHAFT BUSECKERTHALS HOCHF = FULD =
GEHEIMDER RATH. ER WARD GEBOHREN DEN 20. SEP = 1674
VERMAEHLT IM MONAT MAY 1704 MIT TIT CHRISTINA
MAGD=LU=ALB= V= HUTTE ZUM STOLZENBERG
IN DIE UNSTERBLICHKEIT VERSETZT DEN 21. DECEMBER 1750.
GOTTES FURCHT UND MENSCHENLIEBE
OHNE FALSCHHEIT STOLZ UND NEID
JACOBS SEGEN OHNE GRAM
FREI VON PRACHT UND ÜPPIGKEIT
WOHL ZU TUN DER GATTIN TREU
UND DER SEINEN VATTER SEYN
33
Demandt, Karl E: Geschichte des Landes Hessen. 2. Auflage Kassel, 1980 S.
471ff.
34
Köhler a.a.O. S. 43.
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DIESES MAHL SO ZIERT DAS BILD
FRIEDRICH LUDWIGS LEICHENSTEIN.
DEM WOHLSELIGEN ZU HOCHVERDIENTEM
NACHRUHM AUFGESETZT VON
DEN ANVERWANTEN DES RABENAU FRUDENBER(G) GEISMAR UND
MILCHLINGISHEN STAMMES 35
Im Jahr 1772 starb dann auch seine Ehefrau.
Auf den Grabsteinen dort in Winnerod finden wir auch die Wappen der
Busecker, den Widderkopf.
Abb. Kirche in Winnerod Südseite: mit den verschiedenen Grabsteinen,
darunter auch der für Friedrich Wilhelm den letzten des Stammes Münch.
(Foto HPP)
35
nach Köhler a.a.O. S. 46.
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Die Darstellung zeigt, dass der Graf von Soms-Braunfels seinerzeit seine
(uneheliche) Tochter Juliane und die üppige Mitgift nicht irgend einem,
sondern einem Herren von ritterlicher Abkunft gegeben hatte.36
Kehren wir zurück zu den überlieferten Urkunden für Villingen und den
Zaunschliffer.
1582 April 10 - Actum Hoingen
(A 112. 5, VI 589)
Klageschrift in der gerichtlichen Sache des Simon SeydeIer im Namen
seiner Ehefrau gegen die Erben des Ott(o) Münch zu Villingen in einer
nicht genau definierten Erbschaftsangelegenheit.
Aus einem anliegenden Stemma geht hervor, dass es einen Vertrag von
1549 zwischen Ott(o) und Juliane Münch einerseits sowie Ottos Schwester
Merg und deren Nachkommen gegeben hatte.
Ott(o) und Juliane besaßen zwei Töchter; Erngart und Merg.
Erngart war vermählt mit Bernhard Zaunschliffer37, und die Tochter Merg
war vermählt mit Conrad Hermes.
Die Gegenpartei ist durch Elisabeth und Eva, Töchter des verstorbenen
Heintz Wagner, Ehemann der Merg geb. Münch, (Schwester des Otto) zu
Villingen vertreten, denen der Kläger Simon Seydeler zuzuordnen ist.
Die Einzelheiten können der vorgelegten Schrift vor dem Hofgericht (des
Grafen v. Solms) leider nicht entnommen werden.
(Von nun an begegnen uns in den folgenden Urkunden die Angehörigen der
Familie Zaunschliffer,38 an die das Erbe über die Tochter des Otto Münch
und der Juliane geb. von Solms, Erngart, gekommen war.)
1613 akt. 21 - Butzbach
(A 13. 7,1 727)
M(artin) Zaunschliffer schreibt an den Grafen zu Solms, er habe von seiner
Mutter (Erngart) das Seiferts-Lehen sowie den Geldzins genannt
36
mit 16 bei Helm und Schild geborenen Ahnen, wie es die Vorschriften des Adels
verlangten!
37
Auch von ihm finden wir in dem zitierten Geschlechterbuch Angaben S. 537:
Bernhard war der 1. Sohn des Gerhard Zaunschliffer +...1576, „Praetor
Braunfeldensis“ (Praetor = Die Gerichtsgewalt (iurisdictio) lag im antiken Rom in
den Händen der Gerichtsmagistrate, das heißt der beiden Prätoren).
38
von denen auch ein sogenanntes redendes Wappen überliefert ist. Im Schild ein
nach links blickender Zaunkönig (Zaunschlüpfer) auf einem Ast sitzend.
57
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Catharinen-Zins in Villingen geerbt. Da diese Güter und Zinsen für ihn
weit entlegen seien, bittet er um Rückkauf.
(Brief (Original) mit Umschlag. Verschlusssiegel des Schreibers.
Blindprägung im Wappenschild mit Zirkel und Winkel.)
1620 März 24 - Griedel
(A 13. 7,1 727)
Der Pfarrer Johann Zaunschliffer39 schreibt an seinen Schwager, den
solmsischen Sekretär zu Hoingen (Hungen) Ebart Schmitt wegen des
Verkaufs des Zehnten zu Villingen, für den er statt 400 fl. 500 fl. zu
bekommen hoffte, doch will er sich mit 450 fl. begnügen.
(Blindprägung: Vogel auf Aststück)
1620 Nov. 22 -Lich
(A 13. 7,1 727)
Bericht des Griedeler Pfarrers Johann Zaunschliffer40 über das SeyfertsLehen zu Villingen. Sein Vetter Philipp Stauer beanspruche ein Fünftel des
Verkaufserlöses. Dieser Verkaufserlös stehe ihm aber nicht zu, da dieser als
Vertreter des fünften Stammes bereits früher von ihm abgefunden worden
sei.
(Vorliegender Bericht ist wohl eine Anlage zu einem nicht erhaltenen
Schreiben an die Solmsische Verwaltung)
1620 Dez. 1 - Braunfels
(A 13. 7,1 727)
M(artin) Zaunschliffer (Bruder des Pfarrers) an seinen Schwager, wie 1620
März 24, übernimmt in dem Streit zwischen Johann Zaunschliffer und
seinem Vetter Philipp Stauer die Auffassung seines Bruders.
(Brief (Original) mit Umschlag, Verschlusssiegel)
39
für die Jahre 1602 – 1608 wird uns Johannes Zaunschliffer von Braunfels, als
Pfarrer für Villingen überliefert, siehe Heft 3, S. 5 dieser Reihe.
40
Wie vor.
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X. Gesundheitszustand der deutschen Armee während des
letzten Krieges
So lautet ein Eintrag in unserer Dorfchronik von Pfarrer Sellheim aus dem
Jahr 1871. Er schreibt: In Bezug auf den Gesundheitszustand der deutschen
Armeen lesen wir in Nr. 204-1871 der Darmstädter Zeitung.
Über den Gesundheitszustand der deutschen Armeen während des letzten
Krieges werden demnächst ausführliche Berichte erscheinen. Es ist soviel
schon jetzt anzugeben, daß nach Ansicht der ersten medizinischen
Autoritäten,
welche
den
Feldzug
mitgemacht
haben,
der
Gesundheitszustand ein über alles Erwarten guter gewesen ist.
Eine Zeitlang trat, an Orten welche stark mit Militär belegt waren, der
Typhus allerdings ziemlich heftig auf, und besonders empfindlich litten die
Patienten da, wo größere Lazarethe41 für Verwundete etabliert waren.
Unvermeidlich ist in einzelnen Lazarethen, trotz aller aufgewandten Mühe,
ferner die Pyämie gewesen42.
Die Blutvergiftung ist die natürliche Folge der Krankenpflege in
Lazarethen, selbst den besteingerichteten, und bessere Lazarethe waren
überhaupt nicht herzurichten, wie in Frankreich. Allein die Pyämie trat
vereinzelt auf und der Typhus nahm durchschnittlich keinen bösartigen
Charakter an. Die deutsche Armee befand sich in einem Land, dessen
Klima zu den allerschönsten in Europa gehört. Wenig empfindlich war die
Kälte, sehr erträglich die Hitze. Erkältungen wurden vermieden, weil die
Nächte nicht allzu rauh waren. Der Deutsche ist sowieso viel abgehärteter
als der Franzose, kommt er doch vollends in ein Land mit gleichmäßig
mildem Wetter, so wird er nicht bloß gegen Krankheiten geschützter sein
als andere, sondern er wird sich wesentlich (?) erholen. Alle welche den
Feldzug glücklich überstanden haben sind körperlich frischer und wohler
als je zuvor. Es kam hinzu das an die Stelle des Genusses von Bier und
Brantwein der Genuß des Rotweins trat, der Soldaten ohne Unterschied des
41
Lazarette ([aus Lazarus und Nazareth, der Kirche Santa Maria di Nazaret in
Venedig] das Militärkrankenhaus; als Feldlazarett zur direkten Versorgung der
kämpfenden Truppe. (nach Brockhaus m m, 2001).
42
Pyämie = Pyohämie wiederholte transitor. Bakteriämie, vergl. Sepsis = (gr.
Fäulnis) Septikämie, sogenannte Blutvergiftung (nach Pschyrembel Klinisches
Wörterbuch Nr. 256).
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Ranges zugänglich gewesen ist. Wenn man will, so war für
Hunderttausende der Krieg eine Erholung eine Escursion43 in ein schönes
gesegnetes Land mit herrlicher Luft und reizend wohltuendem Klima.
Nichts natürlicher, als daß dies alles auf den Gesundheitszustand der Armee
den besten Einfluß ausüben musste.44
Der Chronist fährt dann fort mit: 25. März Kraniche angekommen ...
Abb. Lazarett um 1914 im 1. Weltkrieg in Leobschütz Oberschlesien (aus
Illustrierte Kriegschronik von Dr. Wilhelm Kranzler, Band 1, 1914-15)
43
Exkursion = [lateinisch] die, Lehr- und Studienfahrt.
Das dieser Bericht offenbar von einem Mann stammte, der am Krieg wohl nicht
teilnahm ist offensichtlich, denn eine Erholung war auch dieser Feldzug ganz
sicher nicht. Aber es war der Stil der Zeit so zu schreiben, der gleiche Stil begegnet
uns noch des öfteren in der sogenannten Gründerzeit die mit der Hochblüte des
Imperialismus nur zusammenfiel, er wurde besonders von Kaiser Wilhelm II.
geprägt und fand auch noch im kleinsten Dorf seine Nachahmer.
44
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XI. Soldaten aus Villingen nahmen
Niederwerfung des Boxeraufstandes teil
an
der
In den beiden Heften Nr. 6/1 und 6/2 haben wir unter dem Untertitel
„Krieg und Frieden“ von den Kriegen seit dem 30-jährigen Krieg bis zum
deutsch-französischen Krieg 1870/71 berichtet, über die folgenden Kriege
haben wir im Sonderband zum Tag des offenen Denkmals 2005 referiert.
In der Gemeindechronik finden wir einen kleinen Eintrag über den
sogenannten Boxeraufstand. Für uns in Deutschland war sicher dieser
Krieg nicht bedeutend genug, um heute noch in Erinnerung zu sein. So will
ich an dieser Stelle kurz über die Niederwerfung des Boxeraufstandes
berichten.
Boxeraufstand,
Aufstand
(1900)
der
sogenannten
Boxer
(„Faustkämpfer für Recht und Einigkeit”) in China, vor allem gegen
Ausländer und das Christentum gerichtet. 1899 begann der von der
kaiserlichen Regierung offiziell anerkannte chinesische Geheimbund Yi-He
Quan gegen christliche Missionare und die Industrialisierung durch Fremde
in China zu kämpfen. Die wirtschaftliche und politische Ausbeutung
Chinas durch einige Westmächte und Japan sowie die erniedrigenden
militärischen Niederlagen gegen Großbritannien in den Opiumkriegen
(1839-1842, 1856-1860) und gegen Japan im Chinesisch-Japanischen Krieg
(1894-1895) waren Hauptgründe des chinesischen Unmuts, aber auch die
allgemeine Wirtschaftsdepression war einer der Gründe für die Kämpfe.
Als die Aufständischen die chinesische Hauptstadt Peking erreichten,
entsandten die ausländischen Mächte zur Sicherung ihrer Interessen und
zum Schutz ihrer Staatsangehörigen Hilfe aus Tientsin in die Hauptstadt.
Am 13. Juni gab Kaiserin Cixi der kaiserlichen Armee den Auftrag, die
ausländischen Truppen zurückzuschlagen. Die daraufhin folgende Krise
fand ihren Höhepunkt am 19. Juni 1900, als die Ermordung des deutschen
Gesandten Klemens Freiherr von Ketteler und die anschließende Besetzung
des Gesandtschaftsviertels (20. Juni bis 14. August) den Boxeraufstand
auslöste. Nach der offiziellen Kriegserklärung Chinas gegen die
Westmächte wurde ein großes Expeditionskorps aus britischen,
französischen, japanischen, russischen, deutschen, österreichischungarischen und amerikanischen Streitkräften gebildet, das Peking am 16.
August 1900 besetzte. Kaiserin Cixi flüchtete mit ihrem Hof nach Xi’an.
Ein im September 1901 abgeschlossener Friedensvertrag („Boxer-
61
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Protokoll”) verpflichtete China zu Reparationszahlungen in Höhe von 450
Millionen Silberdollar über einen Zeitraum von 40 Jahren. Zudem musste
sich das Land u. a. der Sperrung von Waffeneinfuhren unterwerfen.
Ausländische Truppen durften zum Schutz der Gesandtschaften in Peking
bleiben. Ein freier Korridor von der Hauptstadt zur Küste wurde
eingerichtet. Russland dehnte während des Boxeraufstands seinen
Machtbereich in der Mandschurei aus, was zum Russisch-Japanischen
Krieg (1904-1905) führte.
Abb. In der satirischen Zeitschrift „Der wahre Jacob“ erschien damals
diese Karikatur, zur Beteiligung Deutschlands an der Niederwerfung des
Boxeraufstandes in China und der allgemeinen Politik des Kaiserreichs
(Repro HPP)
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Abb. zeigt die Ermordung des deutschen Gesandten Klemens Freiherr von
Ketteler am 20. Juni 1900 durch einen chinesischen Nationalisten, dies war
der offizielle Beginn des sogenannten Boxeraufstandes (Repro HHP)
Kommen wir nun zu dem kleinen Eintrag in der Gemeindechronik von
1901, er lautet:
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„Zu dem mit großem Lärm und Juche begonnenem und von nur wenig
äußeren Erfolgen begleiteten Krieg gegen China stellte auch Villingen zwei
Kriegsteilnehmer.
Dieselben hießen: Friedrich Zimmer und
Otto Mattern.
Beide kehrten wohlbehalten zurück.“
Abb. Köpfe getöteter Boxer auf der Mauer von Tschio-Tschao, wenn auch
ein Gemälde, trotzdem ein schreckliches Beispiel für die unvorstellbare und
brutale Härte der Verbündeten (Repro HHP)
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XII. Gemeindeschulden
Im Gemeinde-Archiv von Villingen findet sich umfangreiches Material
zu den Gemeindeschulden. Ist also das Schuldenmachen der öffentlichen
Haushalte doch, wie wir hier sehen, nicht eine Erfindung unserer Zeit,
sondern reicht weit zurück.
Die in Abtlg. XV / 6. Abschn. Konvolut 82, Fasz. 1-31 vorliegenden
Unterlagen beginnen 1663 und reichen fast bis in unsere Tage, wenn wir
auch die letzten Urkunden noch nicht veröffentlichen wollen und dürfen.
Ein weiteres interessantes Detail dieser Unterlagen ist wieder die
Schreibweise für „Villingen“ wir bitten dies zu beachten. Noch ein Wort zu
den öffentlichen Schulden heute, gerade als ich diesen Beitrag geschrieben
habe (Ende Februar 2004), erschien in der Giessener Allgemeinen Zeitung
hierüber eine Notiz, danach ist der Schuldenstand von Bund, Ländern und
Gemeinden in Deutschland derzeit auf 1,3 Billionen € angewachsen.45 Das
sind genau 1325,6 Milliarden, eine unvorstellbare Summe, das sind auch
72,4 Milliarden mehr als noch im Vorjahr, wo soll das hinführen? Kein
Wunder das fast alle öffentliche Systeme nur noch ganz eingeschränkt
funktionieren. Selbst unsere Landeskirche muss sparen und will zunächst
das Haushaltsvolumen um 10% senken. Wie es den Renten-, den Krankenund den Pflegesystemen geht, steht fast jeden Tag in der Zeitung zu lesen.
Aber auch so sensible Bereiche wie die Passkontrollen auf dem Münchener
Flughafen sind wegen Personalmangel zeitweise nicht mehr funktionstüchtig gewesen, ein klarer Verstoß gegen das Schengener Abkommen, und
das zu einem Zeitpunkt in dem weltweit Terrordrohungen bestehen.
Erwähnenswert aus dieser Akte des Gemeinde-Archivs sind die vielen
gut erhaltenen Gerichtssiegel. Doch folgen wir zunächst einmal unserem
Gemeinde-Archiv: Wir wählen hier den Originaltext wie in dem Regestenund Findbuch der Gemeinde aufgezeichnet:
Konv. 82,
Fasz. 1: Kapitalaufnahmen, hier: Schultheiß, Gerichts-Schöffen,
Bürgermeister und Ausschuss, oder Deputierte wegen der
Gemeinde: Veith Daniel Pfarr(er), Philipp Kahl, Georg Zimmer,
45
Giessener Allgemeine vom 27.02.04. Seite 1.
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Hanß Funk, Philipp Grohe und Seybert Hayn: 108 Reichsthaler
von Herrn Johann Philipp Raabe aus Langsdorf: 1663 46
Fasz. 2: Kapitalaufnahmen, hier: Schultheiß, Bürgermeister und
sämtliche Gemeinde; 30 Gulden von Maria Scheffer zur Erbauung
der Kirche: 1697 (mit Notiz der Rückzahlung 1698)
Fasz.
3:
Kapitalaufnahmen,
hier:
Gerichtsschultheiß,
Bürgermeister und sämtliche Gemeinde; 185 Gulden von Rath
Sames aus Hungen, zur Unterstützung des Grafen Friedrich
Wilhelm zu Solms: 1729 (Vermerk der Rückzahlung 1743,
beschädigtes großes Lacksiegel des Obergerichtes Vilden)
Fasz.
4:
Kapitalaufnahmen,
hier:
Gerichtsschultheiß.
Bürgermeister und Vorsteher, 400 Gulden Frankfurter Währung
von der verwitweten Hof- und Regierungsräthin von Glotz aus
Lich: 1742 (mit einer Schenkungs-Eintragung und Notiz zur
Rückzahlung 1748, beschädigtes großes Lacksiegel des
Obergerichtes Vilden)
46
Es ist heute bemerkenswert, dass die Kreditaufnahmen damals fast
ausschließlich von Privaten erfolgte, das heißt ganz einfach, Sparkassen gab es
noch nicht in unserer Gegend. Raiffeisen (Raiffeisen, Friedrich Wilhelm,
Sozialreformer, *Hamm/Sieg Kreis Altenkirchen, Westerwald 30.3. 1818, +
Neuwied 11.3. 1888); schuf als einer der ersten das auf solidarischer Selbsthilfe
beruhende ländliche Genossenschaftswesen, besonders die ländlichen
Kreditgenossenschaften (1864 Heddesdorfer Spar- und Darlehenskassenverein).
In unserer Gegend waren bereits die Fürsten von Solms dem guten Beispiel
vorangegangen, besonders hervor trat dabei Prinz Ferdinand zu Solms-Lich,
hierüber haben wir an anderer Stelle in dieser Reihe schon berichtet
(Hausierhandel und Verschuldung in der Gemeinde Ettingshausen).
Für die Sparkasse Laubach gab Graf Otto zu Solms dem Aktuaren Hess den
Auftrag: „... zu Nutzen und Frommen der Eingesessenen“ eine Sparkasse zu
gründen, am 9.3.1833 war dann bereits die Gründungsversammlung.
In Hungen hören wir aus einer Einladung vom 15.Oktober 1839 von der Absicht,
eine Spar- und Leihkasse zu gründen die dann den Geschäftsbetrieb Mitte Juni
1840 aufnahm.
Die Sparkasse Grünberg wurde genauso wie die in Gießen 1834 gegründet.
In Grünberg hören wir vom „Verein für die Errichtung einer Kredit- und
Sparkasse“, in Gießen von der Spar- und Leihkasse. (nach Firmenportrait in: Der
Landkreis Gießen, Stuttgart, 1976, Seite 316).
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Fasz. 5; Kapitalaufnahmen, hier: Schultheiß, Bürgermeister und
Gerichts-Schöffen; 147 Gulden von Herrn Johann Jung aus
Freienseen: 1748 (Großes Lacksiegel des Obergerichtes Vilden)
Fasz.
6:
Kapitalaufnahmen,
hier:
Gerichtsschultheiß,
Bürgermeister und Gericht-Schöffen; 67 Gulden von Herrn Johann
Otto aus Münzenberg: 1754 (Vermerk der Abtragung 1756; großes
Lacksiegel des Obergerichtes Vilden)
Fasz.
7:
Kapitalaufnahmen,
hier:
Gerichtsschultheiß,
Bürgermeister und sämtliche Gericht-Schöffen; 80 Gulden
Frankfurter Währung von Görg Ernst Milchling aus Lich: 1754
(Abgetragen 1756; beschädigtes großes Lacksiegel des
Obergerichtes Vilden)
Fasz.
8:
Kapitalaufnahmen,
hier:
Gerichtsschultheiß,
Bürgermeister und Gericht-Schöffen; 42 Gulden von Johann Esaias
Leschhorn: 1758 (Notiz zur Rückzahlung 1768)
Fasz. 9: Kapitalaufnahmen, hier: Gerichtsschultheiß, Gerichtschöffen und Bürgermeister; 50 Gulden von dem Schulmeister
Johann Esaias Leschhorn: 1759 (Abtragung 1768)
Fasz. 10: Kapitalaufnahmen, hier; Gerichtsschultheiß, Bürgermeister und Gerichtschöffen; 200 Gulden von dem Herrn Rath
Friedrioh Curd Sames: 1759 47
Fasz. 11: Kapitalaufnahmen, hier: Gerichtsschultheiß, Bürgermeister und Vorsteher; 200 Gulden von Wilhelm Carl Friedrich
Sames Hochfürstlicher Rath aus Hungen: 1759 (Vermerk zur
Rückzahlung 1785, beschädigtes großes Lacksiegel des
Obergerichtes Vilden)
Fasz. 12 Kapitalaufnahmen, hier: Bürgermeister und
Gerichtschöffen; 420 Gulden von Johann Henrich Hoffmann aus
Langsdorf, zur Bezahlung der durch die Franzosen verursachten
Kosten: 1760 (Rückzahlung 1782; beschädigtes großes Lacksiegel
des Obergerichtes Vilden)
47
Es fällt auf, dass einige Kredite schon binnen 2 Jahre zurückgezahlt wurden
andere erst viel später vergl. Bspw. Fasz. 16.
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Fasz. 13; dgl., hier: Über 230 Gulden: 1761 (dgl.)
Fasz. 14: Kapitalaufnahmen. hier: Bürgermeister und Gerichtschöffen; 184 Gulden von Johann Wilhelm Nürnberger zur Zahlung
von Kriegskosten: 1762
Fasz. 15: Kapitalaufnahmen, hier: Gerichtsschultheiß, Bürgermeister und Gerichtschöffen; 200 Gulden Frankfurter Währung
von Herrn Rath Sames aus Hungen: 1775 (Abgetragen im Jahre
1785; beschädigtes großes Lacksiegel des Obergerichtes Vilden)
Fasz. 16: Kapitalaufnahmen, hier: 200 Gulden Frankfurter Sorte
von Johannes Jox (?)48 aus Nieder-Bessingen: 1779 (Abgetragen
1809; beschädigtes großes Lacksiegel des Obergerichtes Vilden)
Fasz. 17: Kapitalaufnahmen, hier: 2000 Gulden Frankfurter
Währung von Herrn Bereiter Hartig aus Zwingenberg: 1779
(Rückzahlung 1784; beschädigtes großes Lacksiegel des
Obergerichtes Vilden) 49
Fasz. 18 Kapitalaufnahmen. hier: Schultheiß, Vorsteher und
Bürgermeister; 1000 Gulden von Johannes Jox (?) aus OberBessingen: 1780 (Abgetragen 1807; beschädigtes großes
Lacksiegel des Obergerichtes Vilden)
Fasz.
19:
Kapitalaufnahmen,
hier:
Gerichtsschultheiß,
Bürgermeister und Gerichtschöffen; 300 Gulden von dem
Schreiner-Meister Johannes Jox (?) aus Ober-Bessingen: 1780
(Abgetragen 1809, beschädigtes großes Lacksiegel des
Obergerichtes Vilden)
Fasz. 20: Kapitalaufnahmen, hier: Schultheiß, Vorsteher und
Bürgermeister; 500 Gulden Frankfurter Währung von Henrich
Sarth aus Ober- Bessingen: 1780 (Abgetragen 1786; beschädigtes
großes Lacksiegel des Obergerichtes Vilden)
48
wir haben den Namen zuerst als Joy gelesen, doch der Name kommt dort nicht
vor, sodass wir annehmen er heißt Jox.
49
es ist schon ganz erstaunlich von wo das Geld zusammen geliehen wurde.
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Fasz. 21: Kapitalaufnahmen, hier: 300 Gulden von Johann Philipp
Keil: 1780 (Abgetragen 1795, beschädigtes großes Lacksiegel des
Obergerichtes Vilden)
Fasz. 22: Kapitalaufnahmen, hier: Schultheiß. Gerichtschöffen und
Bürgermeister: 50 Gulden Frankfurter Währung von Johannes
Klein: 1781 (gut erhaltene. Lacksiegel des Schultheißen zu
Vildingen)50
Fasz. 23: Kapitalaufnahmen, hier: 200 Gulden 1782 (dgl.)
Fasz. 24: Kapitalaufnahmen, hier: 1100 Gulden Frankfurter
Währung von Forstmeister Winkelmann: 1784 (dgl.)
Fasz. 25: Kapitalaufnahmen, hier: 400 Gulden guter und
gangbarer Münze, von Johann Henrich Kolb: 1785 (dgl.)
Fasz. 26: Kapitalaufnahmen, hier: 400 Gulden Frankfurter
Währung von Herrn von Cinterroth: 1788 (beschädigtes Lacksiegel
des Schultheißen zu Vildingen)51
Fasz. 27: Kapitalaufnahmen, hier: 200 Gulden Frankfurter
Währung von Christoph Wagner: 1791 (Abgetragen 1796; gut
erhaltenes Lacksiegel des Schultheißen zu Vildingen)52
Fasz. 28: Kapitalaufnahmen, hier: Schultheiß, Bürgermeister und
Gerichtschöffen; 250 Gulden Frankfurter Währung von dem
Gasthalter Conradt Wentzel aus Hungen: 1791 (Abgetragen 1801;
beschädigtes Lacksiegel des Schultheißen zu Vildingen)53
Fasz. 29: Schuldverschreibung über 40 000.-Mark für die
Wasserleitung. bei der Bezirkssparkasse Laubach:54 1908
Fasz. 30: Darlehensaufnahmen: 1949 - 1976
Und zuletzt noch die Fasz. 31: Schuldenstand: 1957 - 1976 (über
die beiden letzten dürfen wir leider noch keine Einzelheiten berichten)
50
hier haben wir wieder eine neue Schreibweise des Ortsnamen.
wie vor.
52
wie vor.
53
wie vor .
54
Siehe dazu Sonderheft dieser Reihe „Die Villingener und ihr Wasser“.
51
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Hier folgen nun zwei ähnliche Originalurkunden aus dem GemeindeArchiv.
Abb. Kapitalaufnahme der Gemeinde Villingen von 1760, Fasz. 82/12. Die
Urkunde ist fast identisch mit der auf Seite 72
70
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Transkribierung: Urkunde über Kapitalaufnahme der Gemeinde von
1782, (vorherige Seite)
Wir zu End unterschriben Bürgermeister und Gerichtschöffen in Villingen
dun kund und bekennen hiermit ofentlichen Dags uns der Ersame H.
Johann Heinrich Hoffmann und desen Eheliche Hausfrau Ana Elizabätha,
Bürger in Langsdorff, uns in unseren Nöthen wegen deren gemachten
Königlich Fransoischen Un Kosten so wir haben machen müsen gelehnet
auf unsere Gemeind Vierhondert und zwantzig Gülten, ich sätze = 420 fl
guter Gülten zu treißig Alb. gezahlet. Welches Geld der Borgermeister
Johan Conrad Zimmer von ihnen hat bar und wohl gezahlet an gutem Gang
bahrem Geld empfangen und eingenommen hirgegen Verpflicht ihnen dem
H. Johan Hofmann oder desen Erben so lang als dieses Capital stehen
bleibt alle Jahr mit vier Gülten in intereße55 von jäglichem Hondert zu
bezahlen. Hergegen aber setzen wir ihnen zu einem unter Pfand acht
Morgen Wiesen auf unser Gemeinden Pfingstweid, stößt auf den gemeinen
Weg und auf den Herrschaftlichen Weier, welche wir Gerichtschöffen vor
Capital und Pension vor genuchsampt56 erkand Haben wan er söllt heut
oder Morgen zu seiner Bezahlung nicht gelangen kennen57 das sich
obgedachte Ehleut witer (?) zu ihrer bezahlung kennen bezahlt machen
welches wiro doch nicht verhoffen wollen. Hiermit haben wir solches zu
Wahrheit mit unserem hiesigen Gerichtsiegel unterdrücket und mit unserer
eigen Hand unterschrift bezeuget.
So geschehen Villingen den 23. Tag Septimbro Ano 1760
Johann Conrad Zimmer, Bürgermeister
Johann Gerhard Leschhorn, Gerichtschöff
Conrad Zimmer, Gerichtschöff
Johannes Zimmer, Gerichtschöff
Johannes Pauly, Gerichtschöff
Obigeß Capithal ist richtig bezahlt den 13ten December 1782, bekenn ich
Johann Heinrich Hoffmann.
55
steht hier für Zinsen.
ausreichend.
57
können.
56
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Abb. Urkunde Kapitalaufnahme der Gemeinde Villingen von 1762, Fasz.
82/13. Die Urkunde ist fast identisch mit der auf Seite 70
72
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Die 2. Urkunde, die wir hier im Original abbilden, hat fast den gleichen
Text wie die zuvor dargestellte Urkunde, sodass wir auf die volle
Wiedergabe verzichten, statt dessen will ich das schöne Gerichtssiegel aus
dieser Urkunde einmal vergrößert darstellen, da muss man es bedauern,
dass unsere Villingener Hefte aus Kostengründen nicht farbig erscheinen
können.
Teiltranskription:
Den 3 tag Septembro Ano 1762
Wegen der Koeniglichen Frantzösischen fanthere (?) und sonsten
gemachten Unkosten .... und geborgt hat zweyhontert und Dreißig Gülten
ich setze 230 fl gute Gülten zu dreißig Alb gezahlet welches Geld der
Borgermeister Heinrich Daniel Roth ....Hergegen aber setzen wir ihnen zu
Einem unter Pfand vier Morgen Wiesen auf der Pfingstweidt an dem
Graben her gelegen....
So geschehen Villingen den 3 tag Septembro Ano 1761 (? 1762)
Daniel Roth, Bürgermeister
Johann Gerhard Leschhorn, Gerichtsschöff
Conrad Zimmer, Gerichtsschöff
Johannes Zimmer, Gerichtsschöff
Johannes Pauly, Gerichtsschöff
Obiges Capital ist richtig bezahlt den 13ten December 1782, Bekenn ich
Johann Heinrich Hoffmann.
Abb. Vergrößerung des Gerichtssiegel
von Villingen aus der Urkunde von 1762
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Abb. historische Ansichtskarte 1 aus dem Archiv des HAK (1950-1960)
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Abb. historische Ansichtskarte 2 aus dem Archiv des HAK (1954-1962)
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Abb. historische Ansichtskarte 3 aus dem Archiv des HAK (1964-1970)
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Abb. historische Ansichtskarte aus dem Archiv des HAK (ca. 1970)
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Das Autorenteam:
Heinz P. Probst, Queckborn, hat die einzelnen
Beiträge des vorliegenden Heftes geschrieben und
das Heft gesetzt und gestaltet.
Wilhelm Konrad, Villingen, hat die Ortschronik u.
a. Urkunden in eine für uns heutige Menschen
lesbare Schrift übertragen.
Otto Rühl, Villingen, hat einzelne Archivunterlagen
für dieses Heft recherchiert. Er ist für den Verkauf
und Versand der Hefte verantwortlich.
Dr. Ulrich Kammer, Laubach, hat das
vorliegende Heft gegengelesen, die Rechtschreibung und Transkribierungen noch einmal
überprüft und ggf. korrigiert.
Herausgeber: Heimatkundlicher Arbeitskreis innerhalb der
Evangelischen Kirchengemeinde Villingen / Nonnenroth,
Hirzbacher Weg 8, Hungen-Villingen
©Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und sonstige
Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des
Verfassers
2006
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Es haben die Arbeit des HAKs Villingen für das Jahr 2006 mit
Geldspenden unterstützt, dafür vielen Dank
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Ortsbeirat Villingen
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