der Stadt Essen –Sozialamt- CVJM Essen Sozialwerk gGmbH
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der Stadt Essen –Sozialamt- CVJM Essen Sozialwerk gGmbH
Januar 2006 Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß Vereinbarung zwischen der Stadt Essen –Sozialamtund der CVJM Essen Sozialwerk gGmbH Berichtsübersicht zur Zielerreichung zu den festgelegten Kennzahlen in den sozialpädagogisch begleitenden Wohnhilfen im 2. Halbjahr 2005 Kennzahlenüberblick und Soll-Ist Vergleich: Nr. Kennzahl 1 Durchschnittliche Beratungsdauer in Monaten Anzahl der abgeschlossenen Hilfepläne Zahl der in Wohnraum vermittelten Klienten Zahl der Maßnahmeabbrecher Anzahl derer, die aufgrund mietwidrigen Verhaltens die Wohnung verlieren Anzahl derer, die nicht vermittelt werden konnten Kundenzufriedenheit 2 3 4 5 6 7 Siehe Kommentar im Text 14 von 37 Klienten von 37 Klienten erhalten 27 neuen Wohnraum 3 von 37 Klienten 2 von 37 Klienten 1 von 37 Klienten Siehe Kommentar im Text Zum Jahresbericht: Das Sozialwerk legt mit diesem Schreiben seinen 2. Bericht 2005 zur sozialen Arbeit in den Sozialpädagogisch begleitenden Wohnhilfen vor. Die Formen der Kooperationen entwickeln sich entsprechend der Bedarfe weiter positiv und werden auch weiterhin, wenn es nötig scheint, während regelmäßig stattfindender Sitzungen abgestimmt und dann gemeinsam verbessert. So erfolgen die Abläufe zwischen den o.g. Abteilungen wie bisher sehr zufrieden stellend im Sinne des Programms und damit der Klienten. Im Besonderen sind auch für dieses Halbjahr die Neuerungen, die sich durch die neue Sozialgesetzgebung ergeben, zu erkennen und umzusetzen. Auch wenn manches zunächst nicht ganz reibungslos läuft, bewährt sich die bisherige sehr gute Kooperation, so dass auch Hartz IV die Umsetzung dieses Programms nicht behindert. Allgemeine Angaben: Im Programm der Sozialpädagogisch begleitenden Wohnhilfen können unterschiedliche Hilfesettings greifen, die in vier Säulen beschrieben sind: 1. Wohnungserhalt 2. Vorhersehbarer unvermeidbarer Wohnungsverlust 3. Unvorhergesehener Wohnungsverlust 4. Wohnraumbeschaffung Wie schon im 1. Halbjahr ist das Sozialwerk vorwiegend nun nicht mehr nur in der 1. Säule tätig, denn die gemeinsame Arbeit zwischen AWO und Sozialwerk wird fortgesetzt für die Häuser „Schulstraße Kettwig“, „Hausdykerfeld 10“ und „Hallostraße“. Die Arbeit beinhaltet, mit den Bewohnern dieser Häuser den Umzug in neuen Wohnraum zu begleiten und das Wohnen im ersten halben Jahr zu sichern. So werden im 2. Halbjahr insgesamt 37 Klienten betreut. Für 23 Klienten ist die Hilfe noch nicht abgeschlossen und wird weiter geführt. Für alle Klienten werden Hilfepläne erarbeitet und der Hilfebedarf mit einem bestimmten Umfang an Fachleistungsstunden bestimmt und gegebenenfalls während des Prozesses an den veränderten Hilfebedarf angepasst. Bericht zu den Kennzahlen: Die im Rahmen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erbrachten Leistungen sollen entsprechend der Vereinbarung in § 8 „Berichtwesen“ in den folgenden Kennzahlen ermittelt werden: Zur 1. Kennzahl: Durchschnittliche Beratungsdauer in Monaten Wie in den Vorplanungen festgelegt, wird die Hilfe in den meisten Fällen nach 6 Monaten abgeschlossen. Dabei wird deutlich, dass eine grundlegende Veränderung im Verhalten der Klienten in dieser Zeit feststellbar ist und auch benötigt wird, um Veränderungsprozesse zu stabilisieren. In zunehmenden Fällen wird die Hilfe mit der Aufgabe der Finanzverwaltung in einem geringen Umfang verlängert, wenn dadurch eine weitere, sich stabilisierende Wohnsituation erreicht werden kann. Ebenso kann zum vorläufigen Ende einer Hilfe als Seite 2 von 4 Controllinginstrument nach einigen Monaten vereinbart werden, die bisherigen Erfolge zu überprüfen. Zur 2. Kennzahl: Anzahl der abgeschlossenen Hilfepläne Von den 37 betreuten Klienten werden 14 Fälle erfolgreich abgeschlossen. Jede abgeschlossene Maßnahme wird wie vereinbart in einem jeweiligen Abschlussbericht dokumentiert. Dieser gibt Auskunft über die im Hilfeplan vereinbarten und bei Abschluss erreichten oder nicht erreichten Ziele. Dabei geht es in erster Linie um ein stabilisiertes Mietverhältnis, Schuldenregulierung und eine Prognose. Der Anstieg der Fallzahlen erklärt sich durch das zurzeit verstärkte Engagement in der Hallostraße. Die jetzigen Erfahrungen zeigen, dass die Hilfen hier zeitintensiver sind als bisher. Die Projekte Schulstraße und Hausdykerfeld sind erfolgreich abgeschlossen. Zur 3. Kennzahl: Zahl der in Wohnraum vermittelten Klienten Hier können bisher durch die sozialpädagogischen Hilfen fünf Klienten im ursprünglichen Wohnraum verbleiben. Für 27 Klienten werden neue Wohnungen angemietet. Für viele Klienten bedeutet der Einzug ein neues Wohnen in einer Mietwohnung nach einem oft sehr langen Wohnen in der Notunterkunft. Zur 4. Kennzahl: Zahl der Maßnahmeabbrecher Von den 37 Klienten haben drei Klienten die Hilfen nicht annehmen können und die Hilfen abgebrochen. Erkennbar wird ein Ablehnen der Hilfe durch ein nicht Wahrnehmen der vereinbarten Termine oder durch eine offene Aussprache, die dann zu einem Maßnahmeabbruch führt. Zur 5. Kennzahl: Anzahl derer, die aufgrund mietwidrigen Verhaltens die Wohnung verlieren Erfreulich ist, dass nur zwei Klienten während der Betreuungszeit durch ein mietwidriges Verhalten auffallen und ein neuerlicher Wohnungsverlust erfolgt. Zur 6. Kennzahl: Anzahl derer, die nicht vermittelt werden konnten Für fast alle Klienten können Wohnungen in Essen in einem ausreichenden Maße gefunden werden; dabei hilft sicherlich die derzeitige Wohnsituation und in vielen Fällen die gute Unterstützung und Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften und einigen Maklern. Ein Klient kann trotz sorgfältiger Hilfeplanung nicht vermittelt werden. Zwei Klienten entscheiden sich für ein Wohnen in Essener Heimeinrichtungen. Zur 7. Kennzahl: Kundenzufriedenheit Die bei den Klienten durchgeführten Umfragen zur Zufriedenheit ergeben insgesamt ein sehr positives Bild. So bewerten die meisten Klienten die sozialpädagogische Begleitung sehr positiv und können mit der Hilfe neue Schritte in ein angemessenes Leben in einer neuen Wohnung gehen. Da sich aber bisher nur Wenige an der Umfrage beteiligt haben, wird für Seite 3 von 4 das nächste Jahr beschlossen, allen Klienten nach Ableistung von 30 Fachleistungsstunden, spätestens jedoch bei Beendigung oder Abbruch der Maßnahme den Umfragebogen vorzulegen. Zusammenfassung: Die sozialpädagogisch begleitenden Wohnhilfen haben für alle Klienten entsprechend der konzeptionellen Aufgabenstellungen erfolgreich ihre Arbeit fortgesetzt und können in diesem Umfang oder mehr weiterhin erfolgen. Dabei ist das Sozialwerk weiterhin bestrebt, den gemeinsamen Prozess der Kooperation und der fachlichen Zusammenarbeit mit den sozialen Institutionen und der Stadt Essen, insbesondere mit den MitarbeiterInnen des Amtes für Soziales und Wohnen auch in der kommenden Zeit in der erfolgreichen Weise intensiv fortzuführen. Essen, im Januar 2006 Thomas Simon und Team Seite 4 von 4