AKTUELL

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Jahresrückblick
Rückblick der Bundesprüfstelle auf das Jahr 2010
AKTUELL
Liebe Leserinnen und Leser des „BPjM-Aktuell“,
wieder ist ein ereignisreiches Jahr vergangen. Wir möchten Ihnen im Folgenden gerne erneut
einen kurzen Überblick geben über die Veranstaltungen und Entscheidungen, die 2010 in
besonderer Weise die Arbeit der Bundesprüfstelle geprägt haben.
Jahrestagung der Bundesprüfstelle in Regensburg, 22. und 23. September
Schwerpunkt dieser Jahrestagung mit insgesamt 300 Teilnehmenden war das Thema „Computerspiele“, insbesondere im Hinblick auf die erwartete Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Ergänzend zu mehreren Vorträgen wurden vier Panels
angeboten mit den Titeln „Computerspiele/Filme im World Wide Web“, „Technischer Jugendschutz im Internet“, „Propagierung von selbstschädigendem Verhalten“ sowie „Schüler,
Rambo, Dieter Bohlen und Gangsta-Rap – Auf der Suche nach neuen Modellen der Medienwirkung“. Die nächste Jahrestagung soll 2011 wieder in der zweiten Septemberhälfte stattfinden.
Weitere Fachtagungen und Messen
„15. Präventionstag“ in Berlin, 10. und 11. Mai
Der Präventionstag ist der größte europäische Kongress speziell für das Arbeitsgebiet der
Kriminalprävention sowie angrenzender Präventionsbereiche. Das Schwerpunktthema dieses
Präventionstages lautete: „Bildung – Prävention – Zukunft“; die Veranstalter zählten mehr
als 4.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Bundesprüfstelle war, wie schon in mehreren Vorjahren, mit einem Informationsstand im Ausstellerbereich vertreten und hielt auch
Informationen zur Initiative „SCHAU HIN!“ bereit. Ein medienpädagogischer Referent der
Bundesprüfstelle war darüber hinaus auf dem begleitenden Fachkongress mit einem Vortrag
zum Thema „Was macht mein Kind im Internet? Aktuelle Entwicklungen – Gefährdungen –
Medienempfehlungen“ vertreten. Die Besucherinnen und Besucher des Stands interessierten
sich u.a. für den technischen Jugendmedienschutz (BPjM-Modul), die Aufgaben der Bundesprüfstelle und anderer Institutionen des Jugendmedienschutzes sowie für die Themen Web
2.0 und Rechtsextremismus.
Die Bundesprüfstelle wird auch am „16. Präventionstag“ teilnehmen. Er findet am 30. und
31. Mai 2011 in Oldenburg (Niedersachsen) statt.
„GamesCom“ in Köln, 18. bis 22. August
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Zum zweiten Mal fand in Köln die jährliche Computerspielmesse statt.
Wie im vorigen Jahr präsentierte sich die Bundesprüfstelle in Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf dieser Messe, um Eltern und anderen Erziehenden,
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aber insbesondere auch den Gamern die Gelegenheit zu geben, sich über Fragen des Jugendmedienschutzes zu informieren. Erneut stark nachgefragt war das „BPjM-Quiz“. Über 1.000 Besucherinnen und Besucher testeten auf diese Weise ihr Wissen. Insbesondere junge Gamer (12
bis 18 Jahre: 44%) nahmen am Quiz teil und suchten den Dialog mit der Bundesprüfstelle, um
ihre zum Teil auch kontroversen Ansichten zu diskutieren. Bemerkenswert war ferner, dass
der Anteil der am Quiz teilnehmenden Frauen in diesem Jahr bei immerhin 20 % lag. Erfreulich war auch, dass die Quizbearbeitung fast immer intensive Gespräche und Diskussionen mit
den Standbesucherinnern und -besuchern entstehen ließ. Mindestens die doppelte Anzahl der
am Quiz teilnehmenden Personen hat darüber hinaus den Stand der Bundesprüfstelle aufgesucht, um sich über das Thema Jugendmedienschutz zu informieren.
2011 findet die „GamesCom“ vom 17. bis 21. August statt (Fachbesuchertag am 17. August,
Publikumsmesse ab 18. August). Die Bundesprüfstelle wird wieder mit einem Informationsstand vertreten sein.
Hobby & Elektronik vom 18. bis 21. November in Stuttgart
Zum zweiten Mal war die Bundesprüfstelle mit einem Informationsstand auf der Messe „Hobby & Elektronik“, einer Verkaufs- und Informationsplattform für Computer- und Elektronikbegeisterte, eGaming-Fans und Freunde der Unterhaltungselektronik vertreten, die im Rahmen
des Stuttgarter Messeherbstes veranstaltet wurde. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, „Gamer“
und andere Interessierte konnten sich hier einen Einblick in die Arbeit der Bundesprüfstelle
verschaffen und am bewährten „BPjM-Quiz“ teilnehmen, das wieder einmal sehr gut angenommen wurde. Auf einer Veranstaltungsbühne wurde Schulklassen zudem die Arbeit der
Bundesprüfstelle näher erläutert.
2011 findet die Messe „Hobby & Elektronik“ vom 17. bis 20. November statt. Die Bundesprüfstelle wird auch hier wieder mit einem eigenen Stand vertreten sein.
Initiative „SCHAU HIN!“
Die Bundesprüfstelle führte auch 2010 ihr Engagement im Beirat der u.a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Initiative „SCHAU HIN!“ (http://
www.schau-hin.info) fort. Schwerpunktthemen waren dabei die Information über sichere
Profile in sozialen Netzwerken, Tipps zum Umgang mit Cybermobbing, der Umgang mit Computer- und Konsolenspielen sowie der „SCHAU HIN! Medienpass“.
Dialog Internet
Am 4. November 2010 startete die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Dr. Kristina Schröder, das Projekt „Dialog Internet“ (http://www.dialog-internet.de). Dieses
lädt ein, in einem transparenten und offenen Prozess mit Expertinnen und Experten Chancen
und Risiken der digitalen Welt zu diskutieren und gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten.
Die erste Phase, die am 3. Dezember abgeschlossen wurde, stellte Leitfragen für die Themenschwerpunkte Chancen und Risiken der digitalen Welt zur Diskussion. In dieser Phase
wurden zudem sieben Arbeitsgruppen konstituiert: „Medienkompetenz“, „Partizipation“,
„Wissen“, „Jugendschutz im Internet“, „Risikobehaftetes Alltagsverhalten im Internet“, „Sexuelle Ausbeutung von Kindern“ und „Verbraucher-/Datenschutz im Internet“.
In der zweiten Phase sollen die bisher identifizierten Schwerpunkte vertieft und diskutiert
werden.
In der dritten Diskussionsphase sollen die Diskussionen zu den einzelnen Themen vertieft
und Lösungsvorschläge formuliert werden sowie Best Practices als gute Beispiele gesammelt
werden.
Die Bundesprüfstelle nimmt in allen Phasen aktiv an diesem Projekt teil.
Austausch mit und Mitarbeit in anderen Jugendschutzinstitutionen
2010 wurde der regelmäßige Austausch mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM),
mit jugendschutz.net sowie mit den Ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und bei der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) fortgeführt. Die Gespräche wurden wie in den Vorjahren zum
Anlass genommen, anhand von Einzelfällen die Kriterien der Jugendgefährdung und der
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Jugendbeeinträchtigung weiter abzustimmen. Zudem findet eine regelmäßige Mitarbeit in
anderen Jugendschutzinstitutionen statt:
Die Vorsitzende und die Stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle nahmen als
vom Bund benanntes Mitglied und stellvertretendes Mitglied der KJM an zahlreichen Plenums- und Arbeitsgruppensitzungen teil und waren in vielen Prüfausschüssen vertreten. Die
Vorsitzende und die Stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle wurden darüber hinaus als Mitglied und stellvertretendes Mitglied des Beirats der USK benannt. Eine Referentin
der Bundesprüfstelle nahm außerdem als für die öffentliche Hand benannte Prüferin bei der
FSK an mehreren Prüfsitzungen teil.
Indizierungen / Listenstreichungen / Gerichtsentscheidungen
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige der im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen der
Bundesprüfstelle vorstellen, um Ihnen einen kleinen Überblick über die behandelten Themen
zu geben. Darüber hinaus möchten wir Ihnen von den Gerichtsentscheidungen des vergangenen Jahres berichten, die für die Weiterentwicklung der Spruchpraxis der Gremien der Bundesprüfstelle von besonderer Bedeutung waren:
Im Januar entschied das Zwölfergremium, zwei Ausgaben des Magazins „Koinos“ zu indizieren. Der Inhalt der Hefte befürwortet nach Ansicht des Gremiums sexuelle Kontakte zwischen
Minderjährigen und Erwachsenen und stellt diese als Normalität dar.
Im Januar beschloss das Dreiergremium in der Folge, auch das Internetangebot „www.girlloverforum.net“ zu indizieren, da dessen Inhalt sexuelle Kontakte zwischen Minderjährigen
und Erwachsenen insgesamt ebenfalls befürwortet.
Im Januar erließ zudem das Amtsgericht Detmold wegen des Verstoßes gegen § 131 StGB
(Gewaltverherrlichung) und § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen) einen allgemeinen Beschlagnahmebeschluss zum PC-Spiel „Wolfenstein“
(australische Version). Die Bundesprüfstelle hatte dieses Spiel im Dezember 2009 indiziert und
aufgrund des vermuteten Verstoßes gegen § 131 StGB in Listenteil B eingetragen.
Im Februar indizierte das Dreiergremium mehrere DVDs der Wrestling-Reihe „CZW – Combat Zone Wrestling“. Da in den dort präsentierten Kämpfen Stacheldraht, mit Nägel bespickte Schlaginstrumente und ähnliche Gegenstände zum Einsatz kommen und die blutigen
Wunden der Kämpfer zum Teil in Großaufnahme gezeigt werden, ging das Gremium von
einem Verstoß gegen § 131 StGB aus und trug die DVDs in Listenteil B ein. Im März folgten weitere Aufnahmen von DVDs dieser Reihe in Listenteil B.
Ebenfalls im Februar entschied das Zwölfergremium, die von der NPD veröffentlichte Schulhof-CD „BRD vs. Deutschland“ nicht zu indizieren, da die darauf enthaltenen Beiträge und
Lieder keine jugendgefährdenden Inhalte aufwiesen, insbesondere keine zum Rassenhass
anreizenden oder den Nationalsozialismus verherrlichenden Beiträge.
In der Februarsitzung wurde seitens des Zwölfergremiums außerdem die Indizierung der CD
„Alles oder Nix“ des Rappers „Xatar“ beschlossen, da der Inhalt als verrohend eingestuft
wurde. Der Interpret propagiert in mehreren Liedbeiträgen, mit Gewalt gegen Andere vorzugehen, auch um dadurch materielle Vorteile zu erlangen.
Im März entschied das Zwölfergremium, die Manga-Comics „Battle Royale“, Band 2 und
Band 4, nicht zu indizieren. Trotz der darin enthaltenen Gewaltdarstellungen, die den unter
Zwang stattfindenden tödlichen Kampf einer Schulklasse („jeder gegen jeden“) schildern, war
das Gremium der Auffassung, dass der Inhalt der Comics insgesamt von Jugendlichen als die
seitens des Autors intendierte Kritik an Gewalt wahrgenommen wird.
Im März erließ außerdem das Amtsgericht München allgemeine Beschlagnahmebeschlüsse
zum Spiel „Manhunt 2“ (EU-Version) für die Playstation 2-, Playstation Portable- und WiiKonsole.
Im März wies zudem das Verwaltungsgericht Köln die Klage gegen die Indizierung der von
den Jungen Nationaldemokraten vor Schulen verteilten ersten Ausgabe der Zeitschrift „Perplex“ zurück. Die Bundesprüfstelle hatte die Zeitschrift im November 2007 indiziert, weil
darin u.a. Rudolf Hess verherrlicht wird und Schülerinnen und Schüler aufgefordert werden,
ihren Schulhof zur „national befreiten Zone“ zu machen.
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Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte im März ebenfalls die Indizierung dreier Ausgaben
der Broschüre „Der Reichsbote“. Diese hatte die Bundesprüfstelle als den Nationalsozialismus verherrlichend eingestuft und aufgrund des vermuteten Verstoßes gegen § 130 StGB
(Leugnung des Holocausts) in Listenteil B eingetragen. Zudem hatte das Zwölfergremium
zeitgleich mit der Listenaufnahme der dritten Ausgabe im März 2006 auch eine einjährige
Vorausindizierung der Broschüre beschlossen und ihr die Eigenschaft einer politischen Zeitschrift abgesprochen.
Im April lehnte das Zwölfergremium die Indizierung der CD „Sexismus gegen Rechts“ der
Rap-Gruppe „K.I.Z.“ ab. Trotz der zum Teil drastischen Wortwahl war nach Auffassung des
Gremiums die selbstironische und den Gangsta-Rap persiflierende Intention der Liedbeiträge
zu berücksichtigen.
Das Dreiergremium entschied im April, die CD „K.M.K. (Bonus Edition)“ des Rappers „Kaisa“ zu indizieren, da die Texte zum Teil als verrohend und zum Teil als pornographisch eingestuft wurden. Aufgrund der Einschätzung des Gremiums, dass einige der Texte wegen des
Aufrufs zur Gewalt gegenüber Homosexuellen zudem einen Verstoß gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) darstellen, wurde die CD in Listenteil B eingetragen.
Im April indizierte das Dreiergremium außerdem zwei mehrteilige YouTube-Videos mit den
Titeln „Allah, ich liebe dich“ und „Vorzüge des Jihad“, da in diesen zum bewaffneten Kampf
(„Dschihad“) gegen Nichtmuslime aufgefordert wird.
Im April wurde darüber hinaus die DVD „Saw VI“ aufgrund der darin enthaltenen Gewaltdarstellungen indiziert und in Listenteil A eingetragen. Das Dreiergremium sah zudem die Notwendigkeit gegeben, im Eilverfahren mittels einer vorläufigen Anordnung zu entscheiden.
Das Zwölfergremium bestätigte die Indizierung im Mai.
Im Mai ordnete das Verwaltungsgericht Köln die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die
Indizierung der CD „Liebe ist für alle da“ der Gruppe „Rammstein“ an. Diese CD hatte das
Zwölfergremium im November 2010 indiziert, da das darin enthaltene Lied „Ich tu dir weh“ sowie eine im Booklet enthaltene Abbildung aufgrund der Vermischung von Sex und Gewalt als
jugendgefährdend eingestuft worden waren. Das Gericht sah Anhaltspunkte gegeben, dass in
der Indizierungsentscheidung die Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und den Belangen
des Jugendschutzes nicht ausreichend erfolgt sei. Die Bundesprüfstelle verfügte aufgrund der
angeordneten aufschiebenden Wirkung der Klage die vorläufige Listenstreichung der CD.
Im Mai entschied zudem das Dreiergremium, den Film „Predator“ aus der Liste zu streichen,
da die im Film enthaltenen Gewaltdarstellungen aus heutiger Sicht nicht länger als verrohend
einzustufen waren.
Im Juni erließ das Amtsgericht Stralsund wegen des Verstoßes gegen § 130 StGB (Volksverhetzung) allgemeine Beschlagnahmebeschlüsse zu den CD-Samplern „Volksbote Vol. 6“,
„Volksbote Vol. 8“ und „Volksbote Vol. 9“. Die Bundesprüfstelle hatte diese CDs im Oktober
2009 indiziert und wegen des vermuteten Verstoßes gegen § 130 StGB in Listenteil B eingetragen.
Das Zwölfergremium verfügte im Juni die Indizierung mehrerer Zeitschriften, darunter eine
Ausgabe von „Wochenend Sex – für Sie und Ihn“, da eine Vielzahl der darin enthaltenen
Anzeigen für Telefonsex sowie einige Artikel die dargestellten Frauen diskriminieren, u.a.
aufgrund ihres Alters, ihrer Herkunft oder ihrer Hautfarbe.
Im August beschloss das Zwölfergremium die Listenstreichung des Films „Der Terminator“,
da die darin enthaltenen Gewaltdarstellungen nicht mehr als verrohend eingestuft wurden.
Im August indizierte das Dreiergremium zudem das Buch „Wie man einen Knaben gewöhnt“, weil darin das Schlagen und Züchtigen von Kindern zu Erziehungszwecken propagiert wird.
Im August entschied das Dreiergremium außerdem, eine Ausgabe der Zeitschrift „Ketzerbriefe – Flaschenpost für unangepasste Gedanken“ zu indizieren, weil darin sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen befürwortet werden. Die Herausgeber der Zeitschrift beantragten die Überprüfung der Entscheidung im Zwölfergremium.
Dieses bestätigte in seiner Dezembersitzung die Indizierung.
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Im August erließ darüber hinaus das Amtsgericht Tiergarten aufgrund des Verstoßes gegen
§ 131 StGB allgemeine Beschlagnahmebeschlüsse zu den Rap-CDs „Süsses, sonst Stich 2“ und
„Süsses, sonst Stich 3“. Die CDs waren seitens der Bundesprüfstelle im April 2010 indiziert und
aufgrund des vermuteten Verstoßes gegen § 131 StGB in Listenteil B eingetragen worden.
Im September lehnte das Zwölfergremium die Listenstreichung des Films „Blade“ ab. Die in
diesem Film präsentierte Gewalt wurde weiterhin als verrohend eingestuft.
Das Dreiergremium entschied im September, die Schulhof-CD „Freiheit statt BRD!“ der NPD
zu indizieren, da ihr Inhalt den Nationalsozialismus verherrlicht und Homosexuelle diskriminiert. Das Dreiergremium sah darüber hinaus die Notwendigkeit gegeben, im Eilverfahren zu
entscheiden. Das Zwölfergremium bestätigte diese Indizierung in seiner Oktobersitzung.
Im September verfügte das Dreiergremium zudem die Folgeindizierung des Films „Tokugawa I – Gewalt und Erotik im alten Japan“ aufgrund der darin enthaltenen detaillierten Schilderung der Folterung von Frauen.
Im September erfolgte in Fortsetzung der 2008 begonnenen Spruchpraxis zu Pro-AnorexieInternetforen außerdem die Indizierung des Internetangebots „ana-till-the-end.blogspot.
com“, in dem Magersüchtigkeit verherrlicht und propagiert wird.
Im Oktober entschied das Zwölfergremium, den Film „Der blutige Pfad Gottes 2“ nicht zu
indizieren. Im Gegensatz zum indizierten Vorgängerfilm ging das Gremium bei dem zweiten
Teil nicht von einer verrohenden Wirkung der Gewaltdarstellungen aus, da die Fortsetzung
ihren Vorgänger hauptsächlich selbstironisch zitiert.
Im November hatte das Zwölfergremium im Rahmen eines Zweifelsfalls der USK eine gutachterliche Stellungnahme zu dem im Zweiten Weltkrieg angesiedelten PC-Spiel „Making History II“ aus dem Genre der Strategiespiele abzugeben. Das Gremium kam zu dem Ergebnis,
dass der Inhalt des Spiels trotz der darin enthaltenen Möglichkeit, neben zahlreichen anderen
Nationen auch als das faschistische Deutschland zu agieren, insgesamt nicht als NS-verherrlichend einzustufen ist und damit nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der
jugendgefährdenden Medien erfüllt.
Im November erging zudem seitens des Amtsgerichts Frankfurt am Main wegen des Verstoßes
gegen § 131 StGB ein allgemeiner Beschlagnahmebeschluss zum Xbox 360 Spiel „Silent Hill –
Homecoming“ (UK-Version). Das Spiel war im August 2010 von der Bundesprüfstelle indiziert
und wegen des vermuteten Verstoßes gegen § 131 StGB in Listenteil B eingetragen worden.
Im Dezember indizierte das Zwölfergremium die Rap-CD „Neonschwarz“ der Interpreten
„Johnny Mauser & Captain Gips“, da in dem Lied „Flora bleibt“ zur Gewaltanwendung gegenüber Polizisten aufgerufen wird.
Im Dezember entschied das Zwölfergremium darüber hinaus, eine Ausgabe der Zeitschrift
„X-rated – Das Special Interest Horror Filmmagazin“ zu indizieren. Die darin enthaltenen
Abbildungen und Schilderungen aus Horrorfilmen, u.a. in einem Bericht über einen bundesweit beschlagnahmten Film, wurden als verrohend eingestuft; eine kritische Auseinandersetzung mit den präsentierten detaillierten Gewaltdarstellungen findet nicht statt.
Ebenfalls im Dezember beschloss das Zwölfergremium, das Liederbuch „Der fröhliche Gesell“ nicht zu indizieren. Das darin enthaltene Lied „Zehn kleine Negerlein“ wurde zwar aufgrund seiner sprachlichen Gestaltung als grundsätzlich problematisch, jedoch nicht als zum
Rassenhass anreizend eingestuft.
Im Dezember wurde zudem der Film „Rambo II“ nach 25 Jahren aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen. Die darin präsentierten Gewaltdarstellungen waren nicht
länger als verrohend einzustufen.
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