Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05
STADT ST. BLASIEN STADTVERWALTUNG Menzenschwand Albtal St. Blasien Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 03.05.2016 TAGESORDNUNG 1. Bekanntgaben der Verwaltung 2. Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung 3. Frageviertelstunde für Bürgerinnen und Bürger 4. Beratung und Entscheidung über das weitere Vorgehen bezüglich der Skibrücke über die B 317 5. Beratung und Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Sanierung der gemeindlichen Straßen Richtung Ballenberg und des Vorplatzes an der Albtalhalle 6. Beratung und Entscheidung über die Festlegung der sogenannten PoP-Standorte auf der Gemarkung 7. Beratung und Entscheidung über die Empfehlung des Beirates des Radon Revital Bades zur Anpassung der Eintrittspreise 8. Beratung und Entscheidung über die Vergabe von Pflanzgefäßen für die Hauptstraße 9. Beratung und Entscheidung über die Vergabe von Werbemaßnahmen für die Domfestspiele 2018 10. Beratung und Entscheidung für die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Flüssiggaslagerbehälters für das Hotel-Restaurant Klosterhof 11. Beratung und Entscheidung über die Schimmelsanierung in einer Wohnung im Anwesen Sebastian-Kneipp-Straße 2 12. Beratung und Entscheidung über die Verlängerung des Fischereipachtvertrages zwischen der Gemeinde Bernau, der Stadt St. Blasien, dem Land Baden-Württemberg und dem Angelsportverein Bernau e.V. für das Fischereirecht an der Bernauer Alb 13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge TOP 1. Bekanntgaben der Verwaltung Sperrung Albtalstraße zwischen Hohenfels und Tiefensteiner Brücke Bürgermeister Fritz verweist auf die Pressemitteilung zur weiteren Sperrung der L 154 und berichtet, dass am 18.05.2016 um18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung der vier betroffenen Gemeinden sowie des Landrates an der Tiefensteiner Brücke stattfindet. Koalitionsvertrag Bürgermeister Fritz verweist auf verteilte die Pressemitteilung des Gemeindetags zu den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages. Helfer vor Ort Bürgermeister Fritz berichtet unter Bezug auf den Bericht in der BZ, dass der DRKOrtsverein St. Blasien neun „Helfer vor Ort“ für Bernau und Menzenschwand hat, die den Rettungsdienst in Notfällen unterstützen. Bei der Vorstellung in der Rettungswache in St. Blasien wurde deren Arbeit vorgestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit sei ausdrücklich zu begrüßen, zumal eine Finanzierung der Ausrüstung dieser Helferinnen und Helfer nicht aus öffentlichen Mitteln erfolgt ist. TOP 2. Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Hinsichtlich des Zusammenlegungsverfahrens Feldberg hat der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.04.2016 auf Vorschlag und Vorberatung des Ortschaftsrates entschieden, die zwei Wege (Grafenmattweg und Dr.-Fredy-Stober-Str.), die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens saniert werden sollen, sowie einen weiteren Weg, deren Kauf die Gemeinde Feldberg angeboten hat, nicht an die Gemeinde Feldberg zu veräußern. Die Sanierung der Straße zur Menzenschwander Hütte soll jedoch im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens durchgeführt werden. Die Stadt wird sich mit 20% an den anteiligen Kosten beteiligen und außerdem beantragen, dass der Weg bis zur Talstation ebenfalls saniert und entsprechend gefördert werden sollte. Einer Beteiligung an den Kosten für eine Sanierung der beiden anderen Wege (Grafenmattweg und Dr.-FredyStober-Str.) wird nicht zugestimmt. TOP 3. Frageviertelstunde für Bürgerinnen und Bürger Es gehen keine Fragen ein. TOP 4. Beratung und Entscheidung über das weitere Vorgehen bezüglich der Skibrücke über die B 317 Anwesend zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Architekt Edgar Thoma, Thoma Lay Buchler Architekten, Todtnau. Herr Thoma erläutert die Situation ausführlich. Herr Thoma teilt mit, dass zur Entschärfung des Auslaufs der Skibrücke in diesem Jahr eine Aufschüttung vorgenommen werden sollte. In der vergangenen Wintersaison habe es sich jedoch gezeigt, dass der tatsächliche Pistenverlauf von der geplanten Aufschüttung und Modellierung des Auslaufs abweicht. Es wurde auch die Erkenntnis gewonnen, dass eine Verbesserung des Auslaufs das Problem bezüglich des Nadelöhrs Brücke noch nicht löse und eine Verbreiterung der Brücke absolute Priorität haben sollte. Der Architekt Thoma und der Projektsteuerer von der Firma Klenkhart empfehlen daher, auf die geplante Aufschüttung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten und eine Gesamtplanung unter Einbezug der Brückenverbreiterung, der Netzkonstruktion und der Geländemodellierung in Auftrag zu geben und hierfür zunächst eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Die Kosten für die geplante Erdaufschüttung in Höhe von rund 100.000 € netto könnten somit eingespart werden. Die zukünftige Erdaufschüttung könne sich exakt an den baulichen Gegebenheiten der Brücke orientieren. Das „reservierte“ Schüttmaterial aus den Baumaßnahmen im Bereich des Feldberger Hofs könne ohne weitere Kosten zurückgegeben werden. Bis zur Klärung, ob die Brücke verbreitert werden kann, müsse die Piste mittels Schneekeilen hergestellt werden, gegebenenfalls mit Kunstschnee. Dies habe trotz der relativ schlechten Schneebedingungen in der abgelaufenen Saison mit den bekannten Einschränkungen gut funktioniert. Bezüglich der Netzkonstruktion, bei der es im vergangenen Winter Probleme gab und der Straßenbaulastträger eine Stellungnahme eingefordert hat, werden derzeit von der Leitner GmbH die technischen Möglichkeiten einer Verbesserung und deren finanzielle Auswirkungen geprüft. Bei einer Verbreiterung der Brücke sollte spätestens eine Lösung gefunden werden, um die bekannt gewordenen Probleme dauerhaft und vernünftig zu lösen. In der anschließenden Diskussion wird deutlich, dass auch die Gemeinderäte die zeitnahe Verbreiterung der Brücke für absolut notwendig erachten. Es wird auch deutlich, dass ein Aufschub der Geländeaufschüttung über Jahre hinaus als nicht akzeptabel angesehen wird, zumal eine Geländemodellierung mittels künstlicher Beschneiung ebenfalls hohe Kosten und einen hohen Personalaufwand verursacht. Architekt Thoma stellt klar, dass eine aufgrund der Erkenntnisse angepasste Aufschüttung unabhängig von der Brückenverbreiterung durchgeführt werden könne, sobald die endgültige Planung vorliege und die Machbarkeit bestätigt sei. Der zeitliche Ablauf des Projekts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden. Herr Thoma sagt aber eine zügige Bearbeitung zu. Er weist darauf hin, dass aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Vorplanung mehr Zeit in Anspruch nimmt, als die eigentliche Bauausführung. Bürgermeister Fritz ist zuversichtlich, dass seitens der Genehmigungsbehörden eine erneute gute Zusammenarbeit bei diesem Projekt erfolgen wird, zumal dieses Projekt im Rahmenplan Feldberg 2020 eine hohe Priorität hat. Beschluss: Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die geplante Geländeaufschüttung im Bereich des Brückenauslaufs wird vorerst zurückgestellt. Für die Brückenerweiterung mit Einbezug einer Lösung für die Netzkonstruktion und der Geländemodellierung wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Sobald die Planung vorliegt, entscheidet der Gemeinderat über das weitere Vorgehen. . TOP 5. Beratung und Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Sanierung der gemeindlichen Straßen Richtung Ballenberg und des Vorplatzes an der Albtalhalle Im Haushalt 2016 sind im Vermögenshaushalt für die Befestigung des Parkplatzes im Bereich der Albtalhalle 40.000,-- € und für die Sanierung der Gemeindestraße Richtung Ballenberg 220.000,-- € eingeplant. Die Besichtigung der Straße hat gezeigt, dass es aufgrund des Zustands notwendig ist, ab Niedingen bzw. Schlageten in Richtung Ballenberg bis zur Gemarkungsgrenze nach Dachsberg den Straßenbelag insgesamt zu sanieren. Zwischendurch einzelne Teilstücke von der Sanierung auszunehmen, ist fachlich nicht zu bejahen. Das mit der Planung beauftragte Ing.-Büro Gutmann hat bereits Kostenschätzungen erstellt, die sich auf ein Kostenvolumen für das Projekt „Sanierung Straße Ballenberg“ insgesamt ca. 366.000,-- € brutto beläuft. Für die Sanierung des Parkplatzes gegenüber der Albtalhalle wurden die Kosten mit 43.552,-- € brutto geschätzt. Der Gemeinderat hat in der Beratungen zum Haushaltsplan 2016 bereits angeregt, dass zunächst die oben genannten Summen in den Haushalt eingestellt werden sollen und dann vor Ausschreibung der Arbeiten zeitnah entschieden werden soll, welche Abschnitte konkret saniert werden können. Die Besichtigung hat gezeigt, dass die Straße solche Schäden aufweist, dass die gesamte Straße saniert werden muss. Sollten einzelne Abschnitte ausgenommen werden, besteht die Gefahr, dass auch der Unterbau aufbricht und in Folge dessen höhere Kosten für eine Sanierung anfallen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Sanierung der gesamten Straße und des Vorplatzes durchzuführen und den Mehrbetrag gegebenenfalls im Haushalt 2017 zu finanzieren. Bei einer Aufteilung in zwei Bauabschnitte würden auch Mehrkosten für Baustelleneinrichtung, Planung usw. anfallen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Sanierung der Ballenbergstraße von Niedingen bzw. Schlageten bis zur Gemarkungsgrenze in einem Zug sowie die Sanierung des Parkplatzes bei der Albtalhalle. TOP 6. Beratung und Entscheidung über die Festlegung der sogenannten PoP-Standorte auf der Gemarkung Zwecks weiterer Ergänzung des Masterplans für den Breitbandausbau als Grundlage für die beantragte Förderung beim Ministerium für Ländlichen Raum zum Ausbau eines Glasfasernetzes ist es nunmehr notwendig, sogenannte PoP-Standorte festzulegen. Ein PoP-Standort (PoP steht für Point of Presence) bildet das Zentrum eines Glasfasernetzes, das in seiner Funktion vergleichbar ist mit den Hauptverteilern von Kupfernetzen. Von dort aus erhalten alle im Anschlussgebiet befindlichen Abnehmer ihre Glasfaseranbindung. Es ist ein physischer Knotenpunkt für eine Verbindung in das Datennetzwerk der Kunden. Kleinere PoP-Standorte bestehen aus einem Schaltschrank mit eingebauter Technik, große PoP-Standorte können Etagen oder Gebäude einnehmen. Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung wurde mit dem Planungsbüro eine Begehung der vorgeschlagenen Standorte durchgeführt. Es werden folgende Standorte vorgeschlagen: Im Albtal: Im Albtal muss kein PoP-Standort ausgewiesen werden. Das Albtal soll direkt an Dachsberg oder Höchenschwand angeschlossen werden. In Menzenschwand: In Menzenschwand wurden folgende Standorte besichtigt: Speicher im Friedhofsgebäude, ehemaliger Hochbehälter Hinterdorfstraße Nr. 4 und ein unterirdischer Wasserbehälter. Der Standort auf dem Friedhofsgebäude wird von den Fachleuten bevorzugt. In St. Blasien: der ehemalige Traforaum in der Fürstabt-Gerbert-Schule, im Bereich der Zellerkreuzung könnte ein PoP-Standort durch den Bau eines Gebäudes in der Größe einer Garage erstellt werden; gleiches im Bereich des ZOB. Es wird der ehemalige Traforaum in der Fürstabt-Gerbert-Schule von den Fachleuten bevorzugt. Beschluss: Ohne weitere Diskussion erklärt sich der Gemeinderat einstimmig mit einer Enthaltung von Gemeinderat Uwe Kaiser mit den vorgeschlagen PoP-Standorten im Bereich des Friedhofgebäudes in Menzenschwand und in der Fürstabt-Gerbert-Schule, sofern diese Standorte technisch umsetzbar sind. TOP 7. Beratung und Entscheidung über die Empfehlung des Beirates des Radon Revital Bades zur Anpassung der Eintrittspreise Anwesend zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Bernhard Meyer, Geschäftsführer der Radonbad Menzenschwand GmbH & Co. KG. Der Beirat des Radon Revital Bades hat am 06.04.2016 nichtöffentlich getagt. U.a. hat der Geschäftsführer, Herr Bernhard Meyer, die Absicht vorgetragen, die Eintrittspreise ab Juni 2016, zur Eröffnung nach der Revisionswoche anzupassen. Herr Meyer gibt zunächst einen Überblick über die Situation im Bad im 1. Quartal 2016. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Abgaben von Radonwannen um 36 %, die Therapieanwendungen um 25 %, die Besucherzahlen im Bad um 18 %, die Besucherzahlen in der Sauna um 6,45 % und die Umsatzerlöse um 18 % gesteigert. Allerdings sind auch die Betriebskosten um 5,5 % gestiegen und aktuell stehen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Duschen an. Durch Neuverhandlungen sollen weitere Erlösverbesserungen erreicht werden. Der Besuch des Bades mit der HTG-Card ist zukünftig nur noch bis 3 Stunden, bisher 4 Stunden möglich. Ab 3 Stunden sind Zuschläge in Höhe von 1,00 € pro halbe Stunde im Bad und 5,00 € für die Sauna fällig. Mit der Bergwelt Todtnau konnte ein verbesserter Vertrag ausgehandelt werden. Der Eintritt soll generell um 1,-- € erhöht werden, der Saunaeintritt um 0,50 €. Die Preise für Kinder sollen bei vier Stunden auf 6,50 €, der Aufpreis für die Sauna für HTG-CardInhaber soll auf 5,00 € erhöht werden. Der AOK-Vertrag wurde gekündigt. Neuverhandlungen sind im Gange. Die kostenfreie Bademöglichkeit von einer halben Stunde für Therapiegäste soll ohne zukünftigen Anspruch zunächst weiter beibehalten werden. Bei Wellness- und Therapieanwendungen wird ein Bonus gewährt. Insgesamt ist die Tarifstruktur hinsichtlich Eintrittspreise und Vergünstigungen im Vergleich mit anderen Bädern weiterhin günstig Als Neuerung soll nach der Revision eine Infrarotkabine eingebaut und betrieben werden. Die Infrarotkabine wird im bisherigen Solariumraum aufgestellt. Das Solarium wird entfernt, zumal es kaum noch genutzt wurde. Der Beirat hat den vorgetragenen Erhöhungen insoweit zugestimmt und empfiehlt die Anpassungen auch im Gemeinderat zu beschließen. Gemeinderat Peter Schneider weist darauf hin, dass im Beirat bereits mehrfach eine Reduzierung der Badedauer von 4 Stunden auf 3 Stunden für alle Badegäste angesprochen wurde. Er erkundigt sich, warum dieser Vorschlag nicht umgesetzt wird. Herr Meyer erläutert dazu, dass die Reduzierung nur an einzelnen Tagen im Jahr notwendig sei. Eine Überprüfung wäre nur mit einem erhöhten Personalaufwand oder einem geeigneten Einlasssystem möglich. Beides sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Er hält eine Reduzierung der Aufenthaltszeit derzeit nicht für günstig, da dies mit einer Erhöhung der Eintrittspreise einhergehen würde. Dies würde einen Negativeffekt bei den Gästen bewirken. Gemeinderat Dr. von Ascheraden schlägt vor, den Beschluss wie vorgetragen zu fassen und dem Beirat den Auftrag zu erteilen, eine Reduzierung der Aufenthaltsdauer zu prüfen und dem Gemeinderat wieder zu berichten. Der Gemeinderat ist damit einverstanden. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der maßvollen Erhöhung der Eintrittspreise für das Bad um 1,00 € und für die Sauna um 0,50 € einstimmig zu. Für Kinder wird der Eintrittspreis bei einer Aufenthaltsdauer von 4 Stunden auf 6,50 € einstimmig festgelegt. TOP 8. Beratung und Entscheidung über die Vergabe von Pflanzgefäßen für die Hauptstraße Im vergangenen Herbst mussten im Bereich der Hauptstraße vier Bäume, sog. Kugelahorne, entnommen werden, da sie krank waren. Diese Kugelahorne wurden seinerzeit in sogenannten „Brunnenringen mit Boden“ gepflanzt, so dass dadurch die Wurzelentfaltung begrenzt ist. Im Zuge der Sanierung der Albtalstraße wurde bereits angedacht, die kranken Bäume in der Hauptstraße ebenfalls durch mobile Bäume in Pflanzgefäßen oder durch bepflanze Blumenpyramiden zu ersetzen. Nunmehr wurde seitens der Stadtgärtnerei eine weitere Alternative für eine Gestaltung der Hauptstraße vorgeschlagen. Als Ersatz für die Kugelahorne sollen Pflanzsäulen aufgestellt werden. Diese Pflanzsäulen werden mittels einer Bodenhülse verankert. Die Pflanzschalen können individuell in unterschiedlicher Höhe angebracht werden, so dass ein Gebilde geschaffen werden kann, das einem Baum ähnlich ist. Diese Pflanzsäulen sind mit einem Bewässerungssystem versehen. Der Anschluss an die mobile Wasserzufuhr erfolgt über eine Schnellkupplung. Jede Pflanzschale ist an diese Wasserreservoire angeschlossen, deren Volumen so ausgelegt ist, dass die Bewässerung auf einen Durchgang pro Woche (zwei bei großer Hitze) reduziert werden kann und außerdem zeitsparend erfolgt. Auf Vorschlag des Bauhofleiters sollen zunächst die Systeme „Jiflor“ und „Sifu“ zur Erprobung beschafft werden. Bei der Beschaffung von jeweils 2 Einheiten pro System entstehen Kosten in Höhe von 7.000,00 € brutto. Im Haushaltsplan 2016 sind für die Beschaffung 9.000,-- € eingestellt. Für die Bepflanzung der Schalen muss je nach Pflanzenart mit 100,00 € bis 150,00 € kalkuliert werden. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig ohne weitere Diskussion die Beschaffung der vorgeschlagenen Pflanzsäulen. TOP 9. Beratung und Entscheidung über die Vergabe von Werbemaßnahmen für die Domfestspiele 2018 Für die Domfestspiele 2018 soll eine Werbeagentur mit der Entwicklung und Betreuung einzelner Werbemaßnahmen beauftragt werden, wobei das Organisationsteam es für erforderlich hält, dass die Domfestspiele von einer Werbeagentur von vor Ort betreut werden. Es sind folgende Maßnahmen erforderlich: Betreuung des Internetauftritts, Entwickeln des graphischen Erscheinungsbildes, Plakatgestaltung, Gestaltung des Flyers, Aufstellung und Gestaltung des Programmheftes, Gestaltung der Bannerwerbung und Fertigen der Anzeigen für die Printmedien. Bereits bei den Domfestspielen 2013 wurden Werbemaßnahmen von dem Werbeatelier Udo Ehrenfeuchter aus St. Blasien zur Zufriedenheit der Beteiligten erarbeitet und betreut, so dass hier bereits eine gute Basis vorliegt, die weiter entwickelt werden kann. Es liegt nunmehr von diesem Werbeatelier ein Angebot zur Gestaltung und Umsetzung der für die Domfestspiele notwendigen Werbemedien vor. Bürgermeister Fritz verliest die Preise für die einzelnen Werbemittel. Das Angebot liegt der Sitzungseinladung bei. In der anschließenden Diskussion wird auf die Notwendigkeit einer erstklassigen Werbung hingewiesen. Auf Anfrage teilt Bürgermeister Fritz mit, dass Vermarktungsmaßnahmen über die HTG vorgesehen seien. Ein Gesprächstermin mit der HTG sei insbesondere wegen weiterer Punkte bereits anberaumt. Nach Ausführung von Gemeinderat Uwe Kaiser beinhaltet die jetzige Vergabe nur einen Teilbereich des gesamten Domfestspielmarketings. Seiner Ansicht nach wäre es wünschenswert gewesen, über das gesamte Marketingbudget zu beraten. (Vertrieb, Druck usw.). Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Werbemaßnahmen an das Werbeatelier Udo Ehrenfeuchter aufgrund des vorliegenden Angebotes vom 12.04.2016 einstimmig zu. TOP 10. Beratung und Entscheidung für die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme eines Flüssiggaslagerbehälters für das Hotel-Restaurant Klosterhof Die Kochstellen im Restaurant Hotel Klosterhof werden, wie in Großküchen üblich, mit Gas betrieben. Der Standort der Gasflasche im Außenbereich am Gebäude entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, wird von den zuständigen Behörden jedoch geduldet. Eine Bevorratung von Gasflaschen im Keller ist nicht zulässig, so dass es in der Vergangenheit bereits zu Betriebsunterbrechungen bis zur Anlieferung einer neuen Gasflasche kam; insbesondere am Wochenende. Um eine gesicherte und ordnungsgemäße Gasversorgung zu gewährleisten wird empfohlen, einen Erdtank zu installieren. Vorgeschlagen wird der Standort in der angrenzenden Ecke des Kurparks in der Grünfläche, wo es nach der Wiederherrichtung zu keinen gravierenden optischen Beeinträchtigungen kommen sollte. Es soll ein flacher, mit bis zu 15 t Achslast befahrbarer Schachtdeckel in der Grünfläche verbaut werden, der mit ca. 3 cm nur minimal aus dem Boden ragt. Ein Lüftungs- oder Entlüftungsrohr ist nicht erforderlich. Im Bereich des notwendigen queren umfangreiche Versorgungsleitungen, deren Bestand mit den Angebotsfirmen eingehend erörtert wurde: • Wasser (Stadt St. Blasien) • Abwasser (Stadt St. Blasien) • Fernwärme (Kolleg St. Blasien) • Strom (ED) • evtl. Kabel TV (Unitymedia) und Telefon (Telekom) Verantwortlich für die Einholung der Bestandspläne und evtl. entstehender Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen bei den Grabarbeiten ist der beauftragte Unternehmer bzw. der Gaslieferant verantwortlich. Es wurden zwei Angebote eingeholt. Günstigster Bieter für die Lieferung des Flüssiggaslagerbehälters mit Grabarbeiten, Einbau und Inbetriebnahme der Tankanlage ist die Progas GmbH & Co. KG, aus VillingenSchwenningen mit einem pauschalen Angebotspreis in Höhe von 2.100,-- € (netto) für die Lieferung, den Einbau und den Anschluss des Behälters. Die Tankanlage wird vom Pächter gemietet. Die monatlichen Kosten für Wartung sowie für die Beschaffung des Gases werden vom Pächter getragen. Bei einem Pächterwechsel wird die Miete für die Tankanlage ausgesetzt, bis ein neuer Pächter bzw. Betreiber gefunden ist. Die einmaligen Kosten können mit den im Haushalt 2016 eingestellten Mittel finanziert werden. Laufende Kosten entstehen der Gemeinde nicht. Beschluss: Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Lieferung, Einbau und Anschluss eines Gastanks an die Progas GmbH & Co. KG, aus Villingen-Schwenningen zum Angebotspreis von 2.100,-- € netto einstimmig. TOP 11. Beratung und Entscheidung über die Schimmelsanierung in einer Wohnung im Anwesen Sebastian-Kneipp-Straße 2 Bereits vor dem Einzug des neuen Mieters waren in dieser Wohnung die Schimmelprobleme bekannt. Sie wurden nicht professionell behoben, weshalb die Probleme an den gleichen Stellen wieder aufgetreten sind. Nach den erfolgten Messungen kann ein falsches Lüften als Ursache ausgeschlossen werden. Das Gebäude ist in einem grundsätzlich schlechten Zustand. Eine energetische Überprüfung bzw. Sanierung wäre überfällig und sollte dringend für die nächsten Haushaltsjahre eingeplant werden. Insgesamt wurden fünf Malerbetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ein Betrieb hat ein Angebot abgegeben. Haushaltsmittel sind aufgrund des kurzfristig festgestellten Problems keine eingestellt, so dass die Haushaltsmittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden sollten, da die Wohnung von einer Familie mit 2 Kleinkindern bewohnt wird und deshalb dringender Handlungsbedarf geboten ist. Es wurde nur ein Angebot von der Fa. Krähenbühl aus Waldshut mit einem Angebotspreis in Höhe von 4.822,08 € (brutto) abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt die außerplanmäßigen Haushaltsmittel bereitzustellen und der Fa. Krähenbühl aus Waldshut mit einer Angebotssumme von 4.822,08 € (brutto) den Auftrag zu erteilen. Beschluss: Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Arbeiten zur Schimmelsanierung an die Fa. Krähenbühl, Waldshut zum Angebotspreis von 4.8 TOP 12. Beratung und Entscheidung über die Verlängerung des Fischereipachtvertrages zwischen der Gemeinde Bernau, der Stadt St. Blasien, dem Land BadenWürttemberg und dem Angelsportverein Bernau e.V. für das Fischereirecht an der Bernauer Alb Der zwischen der Gemeinde Bernau, der Stadt St. Blasien, dem Land Baden-Württemberg und dem Angelsportverein Bernau e.V. am 07.04.2004 abgeschlossene Fischereipachtvertrag endete am 31.12.2015. Der Angelsportverein Bernau e.V. hat den Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages für weitere 12 Jahre bis zum 31.12.2027 beantragt. Die Gemeinde Bernau hat den Verlängerungsvertrag bereits unterzeichnet. Der Anteil der Stadt St. Blasien am Fischereirecht der Bernauer Alb liegt bei unerheblichen ca. 9 %. Dies entspricht Pachteinnahmen von ca. 38 €/Jahr oder 456,00 € während der Laufzeit. Da die Schonzeit für die Fischerei am 31.03.2016 bereits abgelaufen ist und der Verein bereits seit 01.04.2016 wieder angelt, hat die Verwaltung die Verlängerung des Pachtvertrages bereits unterzeichnet und bittet um nachträgliche Zustimmung durch den Gemeinderat. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Fischereipachtvertrages zwischen der Gemeinde Bernau, der Stadt St. Blasien, dem Land Baden-Württemberg und dem Angelsportverein Bernau e.V. einstimmig zu. TOP 13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Tankanlage Glasgarten Auf Anfrage von Gemeinderat Frank Defrenne bestätigt Bürgermeister Fritz, dass auch die Tankanlagen, die nicht mehr in Betrieb sind, wie die Tankanlage im Glasgarten, regelmäßig vom TÜV geprüft werden müssen und auch geprüft werden.