Knickpflege

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Knickpflege
Wann nicht mehr Knicken?
Landesamt für
Natur und Umwelt
des Landes
Schleswig-Holstein
Richtlinie zur Knickpflege in Kurzfassung
Bestimmte Überalterungsstadien von Knicks oder auch
Strukturen, die traditionsgemäß schon eher Baumreihen als
regelmäßig gepflegte Knicks darstellen, dürfen nicht „aus
Prinzip“ im Rahmen einer „Knickpflege“ gefällt werden, zumal sie meist ihre Regenerationsfähigkeit verloren haben.
Sie sind in eine andere ökologische Qualität hineingewachsen und sollen daher entweder als Baumreihen erhalten
oder evtl. durch Einbeziehung der Saumzone als kleine
Waldstreifen entwickelt werden. Im Zweifel wäre eine
fachliche Beratung durch die zuständige Naturschutzbehörde empfehlenswert.
➣ Regelmäßiges Auf-den-Stock-setzen etwa alle
10 - 15 Jahre
➣ Abschneiden der Gehölze eine Hand breit über dem
Boden oder dicht über dem Stockausschlag
➣ Schonung der Baumstubben und des Walles beim
Einsatz von Großgeräten
➣ Stehen lassen von Überhältern in ca. 30 – 50 m Abstand
(gem. §15b (2) LNatSchG)
➣ Knickpflege nur in gesetzlich vorgeschriebener Frist vom
1. Okober bis 14. März (§24 Abs.4 LNatSchG)
➣ Entfernen des Schnittholzes vom Knickwall
➣ Ausbessern (Aufsetzen) des Knickwalles nach dem
Knicken, wo immer möglich
Durchgewachsen
zur Baumreihe,
nicht mehr regenerationsfähig
Unsachgemäße Knick-“Pflege“
Besonders nachteilig wirkt sich auf die Vegetation und die
Tierwelt das so genannte „Aufputzen“ der Knicks, meist
mit schweren Schleglermaschinen, aus. Um eine rationelle
Flächenbewirtschaftung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber extra das seitliche Abschneiden in 1 m Abstand vor
dem Knickfuß ausdrücklich zugelassen (§15b LNatSchG).
Nur in dieser nach außen gerichteten Knickschutzzone kann
sich ein ökologisch wirksames Gehölzvolumen ausbilden.
Die häufige Behandlung mit dem Schlegler ist eine
nach dem Landesnaturschutzgesetz verbotene Knickzerstörung. Bei dieser heckenartigen Pflege kann es neben der aktuellen Zerstörung des Lebensraumes, z. B. als
Nistmöglichkeit für knicktypische Brutvögel, zu einer
Schwächung der Sträucher durch den häufigen Rückschnitt
kommen, da Rosen und Brombeeren erst am zweijährigen
Holz blühen und fruchten. Jährliches Abschlegeln wirkt sich
negativ auf die Vermehrung, aber auch auf alle von Blüten
und Früchten abhängigen Tiere aus.
➣ Lokal abschnittsweises Knicken, kein großräumiger
„Kahlschlag“
➣ Regelmäßige Mahd (ca. alle 3- 5 Jahre) des Saumstreifens
Rechtsgrundlagen
§ 15b und § 24 Absätze 1 u. 4 LNatSchG
(Landesnaturschutzgesetz)
Ausführlichere Broschüren und Infos zu den Knicks, ihrem
Schutz und Pflege finden Sie unter:
• www.lanu-sh.de bei „Service“ oder Tel.-Nr. 0 43 47 / 704 - 230
• www.umweltbericht-sh.de
Knickpflege
Zentrales Ziel des Knickschutzes ist es,
Herausgeber: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Hamburger
Chaussee 25, 24220 Flintbek, Tel.: 0 43 47 / 704-0, www.lanu-sh.de I Ansprechpartnerin und
Fotos: A. Bretschneider, Tel. -345 I September 2006 | Auflage: 5.000 I Herstellung: Pirwitz
Druck & Design, Kiel I Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt I Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne
zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer
eigenen Mitglieder zu verwenden.
• den derzeitigen Bestand der Knicks in der gesamten ökologischen und historisch bedingten Vielfältigkeit zu erhalten,
• den speziellen Artenbestand weiter zu entwickeln und
• durch geeignete Maßnahmen auch die Funktionen des
Knicknetzes als Teil eines lokalen Biotopverbundsystems zu
sichern.
Warum ist Knickpflege so wichtig?
Das „Auf-den-Stock-setzen“
Förderung von Überhältern
Der Erhaltungszustand der meisten Knicks ist heute besorgniserregend. Der zunehmende Verfall bis hin zur fortlaufenden Zerstörung der Knickwälle und das häufige seitliche Aufputzen der Knicks stellt genauso wie das Durchwachsen lassen der Gehölze den ökologischen Wert als
Knicklebensraum langfristig in Frage.
Die vielfältigen ökologischen Besonderheiten der Knicks können nur durch regelmäßiges „Auf-den-Stock-setzen“ alle
10 – 15 Jahre erhalten werden. Dabei werden die Knickgehölze
bei intakten Knickwällen in der Regel eine Hand breit über dem
Boden, bei erodierten Wällen so dicht wie möglich am Stockausschlag-Stubben abgeschnitten. Besondere historische
Knickstrukturen, wie z. B. die „Knickharfen“ oder Kopfbäume
sind zu erhalten und durch sachgerechte Pflege langfristig zu
sichern.
Überhälter erweitern den ökologischen Wert der Knicks, vor
allem für die Vogelwelt, erheblich. Sie sollten einen ausreichenden Abstand von etwa 30 – 50 m haben, damit die
Sträucher dazwischen ausreichend Licht zum Wachsen und
regelmäßigen Wiederaustrieb erhalten. Als „neue Überhälter“
eignen sich stehen gelassene Bäume mit einem Stammdurchmesser von mindestens 7 cm, soweit sie einen sicheren Stand haben und nicht bisher von anderen Bäumen gestützt wurden und durch den plötzlichen Einzelstand der
Windbruchgefahr ausgesetzt werden. Bäume, die durch Verordnungen – z. B. als Naturdenkmal – geschützt sind, dürfen
ohne Genehmigung nicht gefällt werden.
Leider wurden alle Überhälter abgesägt.
Aufsetzen von Knickwällen
Über dem Knickwall hochgeschlegelt
Knickharfe vor 3 Monaten auf den Stock gesetzt
Neben Hand- oder Motorsäge werden heute auch die hydraulisch betriebene Kreissäge oder die Knickschere eingesetzt.
Der hohe Schnittdruck beim Einsatz der Knickschere kann
jedoch zu senkrechten Rissen in
den Baumstümpfen und im Knickwall führen, was trotz neuer Austriebe zur Bildung von Fäulnisherden und abgerissenen Baumwurzeln und damit zum Absterben der
betroffenen Gehölze führen kann.
Desolater Knickwall
Durch Umwandlung zur monotonen, geschnittenen Hecke
als weniger durchlässiges System kann auch die Windschutzfunktion nicht mehr richtig erfüllt werden.
Deshalb ist eine sachgerechte Knickpflege, nicht nur aus
ökologischer Sicht notwendig und erwünscht, sondern
bringt auch für die Landwirtschaft wesentliche Vorteile.
Es ist deshalb meist zweckmäßiger,
dickere Stämme zunächst in höheren Bereichen abzuschneiden und
erst in einem zweiten Arbeitsschritt
einen Nachschnitt mit der Motorsäge kurz über dem Stockausschlag
zu führen.
Ein stabiler Knickwall ist Voraussetzung für das vitale Gedeihen der Knickgehölze. Herabgerutschtes Erdmaterial sollte
nach dem „Knicken“ wieder auf den Wall gesetzt werden.
Pflege der Saumbiotope
Die u. a. im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen angelegten
3 – 5 m breiten Knick-Säume sollten zur Aufrechterhaltung
der Funktion des Gesamtsystems aus Waldrand und Waldsaum in ihrer Struktur im Prinzip dauerhaft erhalten werden.
Daher ist eine regelmäßige Mahd - alle drei bis fünf Jahre vorzusehen, um einen Aufwuchs von Gehölzen in diesem Bereich zu unterbinden.
Art und Umfang
Einsatz der Knickschere mit
Greifarm
Für die Tierwelt ist es wichtig, dass in einem Gebiet alle Altersklassen der Knickstadien vertreten sind, weshalb es empfehlenswert ist, beim Knicken abschnittsweise vorzugehen. An
beidseitig von Knicks gesäumten Straßen und Wegen (Redder)
sollte pro Pflegesaison jeweils nur eine Seite auf den Stock
gesetzt werden.