Knickpflege
Transcription
Knickpflege
Wann nicht mehr Knicken? Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Richtlinie zur Knickpflege in Kurzfassung Bestimmte Überalterungsstadien von Knicks oder auch Strukturen, die traditionsgemäß schon eher Baumreihen als regelmäßig gepflegte Knicks darstellen, dürfen nicht „aus Prinzip“ im Rahmen einer „Knickpflege“ gefällt werden, zumal sie meist ihre Regenerationsfähigkeit verloren haben. Sie sind in eine andere ökologische Qualität hineingewachsen und sollen daher entweder als Baumreihen erhalten oder evtl. durch Einbeziehung der Saumzone als kleine Waldstreifen entwickelt werden. Im Zweifel wäre eine fachliche Beratung durch die zuständige Naturschutzbehörde empfehlenswert. ➣ Regelmäßiges Auf-den-Stock-setzen etwa alle 10 - 15 Jahre ➣ Abschneiden der Gehölze eine Hand breit über dem Boden oder dicht über dem Stockausschlag ➣ Schonung der Baumstubben und des Walles beim Einsatz von Großgeräten ➣ Stehen lassen von Überhältern in ca. 30 – 50 m Abstand (gem. §15b (2) LNatSchG) ➣ Knickpflege nur in gesetzlich vorgeschriebener Frist vom 1. Okober bis 14. März (§24 Abs.4 LNatSchG) ➣ Entfernen des Schnittholzes vom Knickwall ➣ Ausbessern (Aufsetzen) des Knickwalles nach dem Knicken, wo immer möglich Durchgewachsen zur Baumreihe, nicht mehr regenerationsfähig Unsachgemäße Knick-“Pflege“ Besonders nachteilig wirkt sich auf die Vegetation und die Tierwelt das so genannte „Aufputzen“ der Knicks, meist mit schweren Schleglermaschinen, aus. Um eine rationelle Flächenbewirtschaftung zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber extra das seitliche Abschneiden in 1 m Abstand vor dem Knickfuß ausdrücklich zugelassen (§15b LNatSchG). Nur in dieser nach außen gerichteten Knickschutzzone kann sich ein ökologisch wirksames Gehölzvolumen ausbilden. Die häufige Behandlung mit dem Schlegler ist eine nach dem Landesnaturschutzgesetz verbotene Knickzerstörung. Bei dieser heckenartigen Pflege kann es neben der aktuellen Zerstörung des Lebensraumes, z. B. als Nistmöglichkeit für knicktypische Brutvögel, zu einer Schwächung der Sträucher durch den häufigen Rückschnitt kommen, da Rosen und Brombeeren erst am zweijährigen Holz blühen und fruchten. Jährliches Abschlegeln wirkt sich negativ auf die Vermehrung, aber auch auf alle von Blüten und Früchten abhängigen Tiere aus. ➣ Lokal abschnittsweises Knicken, kein großräumiger „Kahlschlag“ ➣ Regelmäßige Mahd (ca. alle 3- 5 Jahre) des Saumstreifens Rechtsgrundlagen § 15b und § 24 Absätze 1 u. 4 LNatSchG (Landesnaturschutzgesetz) Ausführlichere Broschüren und Infos zu den Knicks, ihrem Schutz und Pflege finden Sie unter: • www.lanu-sh.de bei „Service“ oder Tel.-Nr. 0 43 47 / 704 - 230 • www.umweltbericht-sh.de Knickpflege Zentrales Ziel des Knickschutzes ist es, Herausgeber: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, Tel.: 0 43 47 / 704-0, www.lanu-sh.de I Ansprechpartnerin und Fotos: A. Bretschneider, Tel. -345 I September 2006 | Auflage: 5.000 I Herstellung: Pirwitz Druck & Design, Kiel I Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt I Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. • den derzeitigen Bestand der Knicks in der gesamten ökologischen und historisch bedingten Vielfältigkeit zu erhalten, • den speziellen Artenbestand weiter zu entwickeln und • durch geeignete Maßnahmen auch die Funktionen des Knicknetzes als Teil eines lokalen Biotopverbundsystems zu sichern. Warum ist Knickpflege so wichtig? Das „Auf-den-Stock-setzen“ Förderung von Überhältern Der Erhaltungszustand der meisten Knicks ist heute besorgniserregend. Der zunehmende Verfall bis hin zur fortlaufenden Zerstörung der Knickwälle und das häufige seitliche Aufputzen der Knicks stellt genauso wie das Durchwachsen lassen der Gehölze den ökologischen Wert als Knicklebensraum langfristig in Frage. Die vielfältigen ökologischen Besonderheiten der Knicks können nur durch regelmäßiges „Auf-den-Stock-setzen“ alle 10 – 15 Jahre erhalten werden. Dabei werden die Knickgehölze bei intakten Knickwällen in der Regel eine Hand breit über dem Boden, bei erodierten Wällen so dicht wie möglich am Stockausschlag-Stubben abgeschnitten. Besondere historische Knickstrukturen, wie z. B. die „Knickharfen“ oder Kopfbäume sind zu erhalten und durch sachgerechte Pflege langfristig zu sichern. Überhälter erweitern den ökologischen Wert der Knicks, vor allem für die Vogelwelt, erheblich. Sie sollten einen ausreichenden Abstand von etwa 30 – 50 m haben, damit die Sträucher dazwischen ausreichend Licht zum Wachsen und regelmäßigen Wiederaustrieb erhalten. Als „neue Überhälter“ eignen sich stehen gelassene Bäume mit einem Stammdurchmesser von mindestens 7 cm, soweit sie einen sicheren Stand haben und nicht bisher von anderen Bäumen gestützt wurden und durch den plötzlichen Einzelstand der Windbruchgefahr ausgesetzt werden. Bäume, die durch Verordnungen – z. B. als Naturdenkmal – geschützt sind, dürfen ohne Genehmigung nicht gefällt werden. Leider wurden alle Überhälter abgesägt. Aufsetzen von Knickwällen Über dem Knickwall hochgeschlegelt Knickharfe vor 3 Monaten auf den Stock gesetzt Neben Hand- oder Motorsäge werden heute auch die hydraulisch betriebene Kreissäge oder die Knickschere eingesetzt. Der hohe Schnittdruck beim Einsatz der Knickschere kann jedoch zu senkrechten Rissen in den Baumstümpfen und im Knickwall führen, was trotz neuer Austriebe zur Bildung von Fäulnisherden und abgerissenen Baumwurzeln und damit zum Absterben der betroffenen Gehölze führen kann. Desolater Knickwall Durch Umwandlung zur monotonen, geschnittenen Hecke als weniger durchlässiges System kann auch die Windschutzfunktion nicht mehr richtig erfüllt werden. Deshalb ist eine sachgerechte Knickpflege, nicht nur aus ökologischer Sicht notwendig und erwünscht, sondern bringt auch für die Landwirtschaft wesentliche Vorteile. Es ist deshalb meist zweckmäßiger, dickere Stämme zunächst in höheren Bereichen abzuschneiden und erst in einem zweiten Arbeitsschritt einen Nachschnitt mit der Motorsäge kurz über dem Stockausschlag zu führen. Ein stabiler Knickwall ist Voraussetzung für das vitale Gedeihen der Knickgehölze. Herabgerutschtes Erdmaterial sollte nach dem „Knicken“ wieder auf den Wall gesetzt werden. Pflege der Saumbiotope Die u. a. im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen angelegten 3 – 5 m breiten Knick-Säume sollten zur Aufrechterhaltung der Funktion des Gesamtsystems aus Waldrand und Waldsaum in ihrer Struktur im Prinzip dauerhaft erhalten werden. Daher ist eine regelmäßige Mahd - alle drei bis fünf Jahre vorzusehen, um einen Aufwuchs von Gehölzen in diesem Bereich zu unterbinden. Art und Umfang Einsatz der Knickschere mit Greifarm Für die Tierwelt ist es wichtig, dass in einem Gebiet alle Altersklassen der Knickstadien vertreten sind, weshalb es empfehlenswert ist, beim Knicken abschnittsweise vorzugehen. An beidseitig von Knicks gesäumten Straßen und Wegen (Redder) sollte pro Pflegesaison jeweils nur eine Seite auf den Stock gesetzt werden.