CIRCUIT de BRESSE `08

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CIRCUIT de BRESSE `08
FREIES FAHREN
CIRCUIT de BRESSE `08
Samstag 22. November 2008
(bei zu wenigen Anmeldungen wird die Veranstaltung ins 2009 verschoben)
AUSSCHREIBUNG
Der Schweizerische Autorennsport-Club (SAR) veranstaltet am Samstag 22. November 2008 einen Tag FREIES
FAHREN auf dem Circuit de Bresse (F). ACHTUNG: MAX 100 FAHRZEUGE ZUGELASSEN!
Das Nenngeld beträgt für den ganzen Tag CHF 480.–. Für Teilnehmer des nicht gewerteten
Automobilslalom Bresse vom 24. August 2008 ist die Teilnahme KOSTENLOS. Für die Teilnahme nur am
Vormittag respektive Nachmittag beträgt das Nenngeld CHF 250.-.
Nennungen werden ab Veröffentlichung der Ausschreibung entgegengenommen. Sie werden bequem übers
Internet unter www.sar-motorsport.ch (Anmeldeformular an [email protected] senden) oder
www.racedata.ch angenommen oder sind an folgende Adresse zu richten:
SAR Schweizerischer Automobilrennsport-Club, Postfach 322, 3000 Bern 6
NENNSCHLUSS: 10. November 2008, 13.00h
Das Nenngeld ist auf das Bankkonto:Nr. 58447.44; SWIFT: RAIFCH22XXX; IBAN: CH69 8010 8000 0058 4474 4
des Veranstalters im Voraus einzuzahlen (Banque RAIFFEISEN de la Glâne in 1680 Romont - PC 10-4818-7).
Die Nennung ist nur gültig nach Zahlungseingang!
PROVISORISCHER ZEITPLAN
Voraussichtlich wird in 2 oder 4 Gruppen und ca. im 30-40 Minutenwechsel gefahren.
GRUPPE A
GRUPPE B
GRUPPE A
GRUPPE B
GRUPPE A
GRUPPE B
GRUPPE A
GRUPPE B
0900-0940
0945-1025
1030-1110
1115-1155
>> MITTAGSPAUSE 1200-1330
1330-1410
1415-1455
1500-1540
1545-1625
Information: Ziel der Veranstaltung ist das bessere kennenlernen Ihres Fahrzeugs, das Beherrschen
Fahrsituationen des normalen Strassenverkehrs, die Reaktionsfähigkeit zu schulen und
Sicherheitsbewusstsein zu fördern. Es ist eine Sicherheitsveranstaltung auf einer abgesperrten Strecke.
Strecke wurde ausschließlich aus Sicherheitsgründen gewählt. Die Veranstaltung dient der Verbesserung
Fahrkönnen und Fahrtechnik. Es wird keine Zeitnahme durchgeführt.

Teilnahmeberechtigt sind alle die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind.

Der Führerschein muss vorgelegt werden.

Es besteht Helmpflicht.

Kurzarm-Shirt (oder Polohemd), kurze Hosen sind nicht zugelassen. Rennbekleidung erwünscht.
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Haftverzicht: Der Haftungsausschluss liegt bei, dieser muss jeweils vom Fahrer unterschrieben werden und bei
Erscheinen dem Rennsekretariat abgegeben werden.
VIEL SPASS!
SAR Schweizerischer Autorennsport-Club, Postfach 322, 3000 Bern 6
Tel. 031 357 38 80, Email [email protected]
Haftungsausschluss
Fahrer:
Name:
Vorname:
geb:
Strasse:
Plz:
Ort:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Die Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen: Den Veranstalterclub, deren Präsidenten,
Geschäftsführer und Mitglieder, die gesetzlichen Vertreter dieser Vereine, den Veranstalter, die Sportwarte, die
Rennstreckeneigner, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung,
gegen die anderen Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen
Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer.
Für jegliche, durch den Teilnehmer oder sein Fahrzeug verursachten Schäden aller Art, auch an
Sicherheitseinrichtungen der Rennstrecke sowie allfällige Berge- und Abschleppkosten, haftet der Teilnehmer,
unabhängig von der Schuldfrage. Gegen die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken sind die Teilnehmer
nicht durch den Veranstalter versichert.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von
Behörden angeordnete erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die
Veranstaltungen abzusagen, falls dies durch ausserordentliche Umstände bedingt ist. Eine Schadenersatzpflicht
entsteht dadurch nicht.
Fahrer und Bewerber haben zu erklären, Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges zu sein.
Falls Bewerber oder Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben diese für die Abgabe
des vorstehenden Haftungsverzichtes durch die jeweiligen Kraftfahrzeugeigentümer und –halter in schriftlicher
Form spätestens gleichzeitig mit der Abgabe der Nennung Sorge zu tragen. Die Bewerber und Fahrer haben alle
vorstehend genannten, vom Haftungsausschluss umfassten Personen vollständig schad- und klaglos zu halten,
falls diese von Fahrzeugeigentümern oder –haltern des durch die betreffenden Bewerber oder Fahrer
eingesetzten Fahrzeuges in Anspruch genommen werden.
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Ort,Datum
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Unterschrift Fahrer
SAR Schweizerischer Autorennsport-Club, Postfach 322, 3000 Bern 6
Tel. 031 357 38 80, Email [email protected]