ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON
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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON
AUSSCHLIEßLICH FÜR DEN KAUF UND DIE NUTZUNG VON COYOTE TERMINALS, MOBILTELEFON-APPS UND DEN ABSCHLUSS VON ABONNEMENTS FÜR COYOTE SERVICES GELTENDE ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON COYOTE Fassung vom 09. Oktober 2013 Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend die „AGB“) der COYOTE SYSTEM, Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 37.575,00 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 482 878 139, mit Sitz in: 5 rue Salomon de Rothschild in Suresnes (92150), Frankreich, vertreten durch ihren Vorstandsvorsitzenden und ihren Geschäftsführer, geschäftsansässig in dieser Eigenschaft am vorgenannten Sitz (nachfolgend „COYOTE SYSTEM“ genannt) gelten für den Erwerb und die Nutzung von Coyote Terminals (gemäß nachstehender Definition), Mobiltelefon-Apps und den Abschluss von Abonnements für Coyote Services. COYOTE SYSTEM behält sich das Recht vor, jederzeit die vorliegenden AGB zu ändern. Diese Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Internet und sind auf früher abgeschlossene Verträge nicht anwendbar. Die neueste Fassung der AGB ist auf der Coyote Webseite verfügbar. Die vorliegenden AGB unterliegen, wie in Artikel 19 geregelt, dem französischem Recht, vorbehaltlich der Anwendbarkeit des Rechts des Wohnsitzstaats des nicht-gewerblichen Verbrauchers. VORBEMERKUNG COYOTE SYSTEM vertreibt die von ihr entwickelten COYOTE GPS Terminals. Es handelt sich hierbei um in Fahrzeuge eingebaute Fahrassistenzsysteme, die es dem Nutzer, der den COYOTE Service abonniert hat, je nach Version erlauben, in Echtzeit Verkehrsinformationen, wie etwa geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen, gefährliche Streckenabschnitte (insbesondere das Verkehrsaufkommen, Streckenabschnitte mit hoher Verkehrsdichte, Streckenabschnitte mit hoher Unfalldichte, darunter Streckenabschnitte mit nicht ausgewiesenen Geschwindigkeitskontrollen) oder präzise Gefahrenpunkte (wie u.a. Verkehrshindernisse, gefährliche Übergänge, vorübergehende Gefahrsituationen) und für die Terminals, bei denen diese Funktion vorgesehen ist, Navigation aufzurufen. Mit Abschluss eines COYOTE Service-Abonnements sowie der Nutzung der COYOTE Terminals stimmt der Kunde den vorliegenden AGB sowie dem diesen beigefügten Endbenutzer-Lizenzvertrag, der integraler Bestandteil dieser AGB ist, in vollem Umfang zu. ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN Seite 1/22 Die nachstehenden Begrifflichkeiten haben in den vorliegenden AGB die nachstehenden Bedeutungen: “Kunde” ist jede natürliche oder juristische Person, die den COYOTE Service nutzt; „COYOTE Daten” bezeichnet die vom COYOTE-Terminal gelieferten, eingebundenen und verarbeiteten Daten, wie die Position des Fahrzeugs (Länge-, Breitengrad, Geschwindigkeit, Kurs) sowie die von COYOTE oder dem Kunden übertragenen Informationen; die Coyote Daten außerhalb des französischen Staatsgebiets können aufgrund der lokal geltenden Vorschriften unterschiedlicher Art sein; „Ausrüstung des Kunden“ bezeichnet das technische Umfeld sowie Material und Zubehör des Kunden, in das das COYOTE Terminal eingebaut und vom Kunden in dessen alleiniger Verantwortung genutzt werden soll. Die Ausrüstung des Kunden umfasst abgesehen vom Fahrzeug des Kunden sämtliche eingebauten Geräte wie elektronische Geräte und Computer, mit denen das Fahrzeug ausgerüstet sein kann; „Mein Konto“ bezeichnet den über eine bestimmte Rubrik auf der Webseite von Coyote für den Kunden zugänglichen Online-Bereich, über den der Kunde sein Abonnenten-Konto verwalten und u. a. seine Rechnungen einsehen kann; „Abonnement-Formular“ bezeichnet die über die Coyote Webseite zugängliche Webseite, auf der der Kunde den COYOTE Service entsprechend der jeweils gewählten Abonnement-Variante abonnieren kann; „Abonnement-Varianten“ bezeichnet die Webseite der Coyote Webseite, auf der die Modalitäten und Kosten für ein COYOTE Service-Abonnement entsprechend der in Anlage 1 wiedergegebenen COYOTE Bestimmungen präsentiert werden. „Gratisperiode“ bezeichnet den Zeitraum nach der ersten Inbetriebnahme des Coyote Terminals, in dem der Kunde den COYOTE Service unter den in Anlage 1 der vorliegenden AGB sowie in Art. 2.2 definierten Bedingungen kostenlos in Anspruch nehmen kann; „COYOTE Service“ bezeichnet die Gesamtheit der von COYOTE SYSTEM über das Coyote Terminal bzw. bei dessen Nutzung oder über die iCoyote App über das Mobiltelefon zugänglichen und von COYOTE SYSTEM bereitgestellten Dienstleistungen gemäß der vorliegenden AGB sowie gemäß dem den vorliegenden AGB beigefügten Endbenutzer-Lizenzvertrag („EBLV“); „Coyote Webseite“ ist die von COYOTE SYSTEM betriebene Internetseite, die über die Adresse http://www.moncoyote.com zugänglich ist. „COYOTE Terminal“ bzw. „COYOTE Terminals“ bezeichnet das bzw. die von COYOTE SYSTEM (direkt oder indirekt) vertriebenen elektronischen Gerät(e), über die ein Zugriff auf den COYOTE Service möglich ist (neben der iCoyote App). Das COYOTE Terminal ist eine GPS-Box, die mit dem GSM-Netz in Verbindung steht. Die spezifischen technischen Eigenschaften der COYOTE Terminals sind detailliert auf der COYOTE Webseite beschrieben; „iCoyote App“ bezeichnet die mobilen Fahrassistenzapplikationen für Mobiltelefone, über die der Kunde mit seinem Mobiltelefon über eine Online-Plattform (Marketplaces) direkt auf die COYOTE Service-Dateien zugreifen und herunterladen kann. Seite 2/22 TEIL 1 – COYOTE TERMINAL ARTIKEL 2 - COYOTE TERMINAL UND KONTOAKTIVIERUNG Das COYOTE Terminal enthält eine SIM-Karte ohne zugewiesene Telefonnummer; über diese Karte wird die Übertragung von Daten zwischen dem COYOTE Terminal und den Servern von COYOTE SYSTEM ermöglicht. Die dem Kunden übergebene SIM-Karte ist Eigentum von COYOTE SYSTEM. Dem Kunden ist es während der gesamten Dauer des Vertrages untersagt, die Karte zu kopieren, zu veräußern, abzutreten, zu verleihen, zu zerstören oder zu beschädigen. Bei Vertragsbeendigung wird die SIM-Karte von COYOTE SYSTEM deaktiviert. Zur Nutzung des COYOTE Terminals muss der Kunde sein Konto bei COYOTE SYSTEM aktivieren und ein Abonnement abschließen. Ohne Abschluss bzw. Bezahlung eines Abonnements kann das COYOTE Terminal nach der Gratisperiode ohne Abonnement (siehe Anlage 1) nicht mehr genutzt werden. COYOTE SYSTEM informiert den Kunden per E-Mail über die Aktivierung seines Kontos sowie über seine Zugangsdaten. COYOTE SYSTEM stellt dem Kunden auf der Website von COYOTE einen Bereich „Mein Konto“ zur Verfügung, über den sich der Kunde über den Stand seines Abonnements informieren und das Abonnement verwalten kann. Für die zur Aktivierung des Dienstes benötigten Fristen sind die Kommunikationsnetzbetreiber verantwortlich, folglich kann COYOTE SYSTEM hierfür nicht belangt werden. Der Kunde hat sich zu vergewissern, dass seine Ausrüstung bzw. Geräte, deren Installation, Benutzung und Wartung und insbesondere die elektromagnetische Konformität mit den Hinweisen der Automobilhersteller übereinstimmt. ARTIKEL 3- WIDERRUFSRECHT IN BEZUG AUF DAS COYOTE TERMINAL Bei jedem im Wege eines Fernabsatzgeschäfts direkt bei COYOTE SYSTEM getätigten Kauf eines Coyote Terminals verfügen nicht-gewerbliche Kunden über ein Widerrufsrecht von 14 (vierzehn) Tagen ab Empfang des COYOTE Terminals. Seite 3/22 Der Kunde kann von seinem Widerrufsrecht, ohne hierfür Gründe anzugeben, durch Übersendung des als Anlage 3 beigefügten Formulars, adressiert an COYOTE SYSTEM, Service Abonnement, 5 rue Salomon de Rothschild, 92150 Suresnes, Gebrauch machen, gegebenenfalls mit gleichzeitiger Übersendung des COYOTE Terminals in perfektem Zustand in der Originalverpackung, mit sämtlichem Zubehör, Hinweisen und Dokumenten. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde. Die Verwendung des COYOTE Terminals vor Ablauf der Widerrufsfrist durch den Kunden ist als Verzicht des Kunden auf das Widerrufsrecht anzusehen. COYOTE erstattet dem Kunden ohne unnötige Verzögerung, in jedem Fall aber innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem COYOTE über den Entschluss das Verbrauchers, den Vertrag zu widerrufen, informiert worden ist, sämtliche von diesem erhaltenen Zahlungen, einschließlich gegebenenfalls der Lieferkosten. COYOTE wird bei der Erstattung dasselbe Zahlungsmittels verwenden, wie das, das der Verbraucher für seine ursprüngliche Transaktion verwendet hat, soweit der Verbraucher nicht ausdrücklich der Verwendung eines anderen Zahlungsmittels zustimmt und unter der Voraussetzung, dass die Erstattung für den Verbraucher mit keinen Kosten verbunden ist. Zu diesem Zweck gestattet es der Verbraucher COYOTE, seine Bankdaten und den Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts zu speichern. COYOTE SYSTEM erstattet dem nicht-gewerblichen Kunden nicht die zusätzlichen Kosten, die darauf beruhen, dass dieser ausdrücklich eine andere als die von COYOTE SYTEM angebotene kostengünstigere Art der Zustellung gewählt hat. COYOTE SYSTEM wird die Erstattung nach Wiedererlangung der Waren bzw. nach Erhalt eines Nachweises über die Versendung der Waren durch den nicht-gewerblichen Kunden vornehmen, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Der nicht-gewerbliche Kunde übermittelt COYOTE SYSTEM diese Adresse unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach der Mitteilung über die Entscheidung des Kunden, den Vertrag zu widerrufen. TEIL 2 – Abonnement des Coyote Service ARTIKEL 5 – ABONNEMENT DES COYOTE SERVICE Zahlungen bei Abschluss oder Verlängerung von Abonnements können - gleich aus welchem Grund - nicht erstattet werden.5.1 Präsentation der COYOTE ServiceAbonnements Seite 4/22 Ein COYOTE Service-Abonnement setzt voraus, dass der Kunde eines der verschiedenen entsprechend der jeweiligen Version des COYOTE Terminals verfügbaren Abonnements, wie sie in Anlage 1 beschrieben werden, auswählt. 5.2 Ende der Gratisperiode Mangels Abschlusses und Bezahlung eines der Abonnements wird das COYOTE Terminal automatisch unbenutzbar. 5.3 Erweiterung des Abonnements Das Abonnement für den COYOTE Service gilt für ein bestimmtes Staatsgebiet; das Abonnement kann für bestimmte COYOTE Terminals entsprechend der vom COYOTE Service abgedeckten und verfügbaren Gebiete durch Auswahl der Option „Erweiterung des Gebiets“ in dem Bereich „Mein Konto“ auf der COYOTE Webseite zum geltenden Tarif vorübergehend auf ein anderes Staatsgebiet erweitert werden. ARTIKEL 6 – BESCHREIBUNG DES COYOTE SERVICE Der COYOTE Service wird auf elektronischem Wege auf dem COYOTE Terminal oder über die iCoyote App zur Verfügung gestellt. Dieser Service beinhaltet Warnmeldungen zu Gefahren- oder Risikozonen im Straßenverkehr. 6.1 Zusatzleistungen Je nach ausgewähltem COYOTE Gratisdienstleistungen angeboten: Terminal werden bestimmte zusätzliche COYOTETerminal : Sicherheitswarnungen in Echtzeit auf Autobahnen, Informationsaustausch zwischen Nutzern über Verkehrsstörungen, Assistenzservice bei Fahrzeugpannen je nach Abonnement-Variante; 6.2 iCoyote App Die iCoyote App ist eine von COYOTE SYSTEM unabhängige Applikation, die auf jeder mobilen Internetverkaufsplattform, auf der diese angeboten wird, heruntergeladen werden kann. Die Nutzung der iCoyote App erfordert nach der Gratisperiode ohne Abonnement (siehe Anlage 1) den Abschluss eines Coyote Service-Abonnements unter den von der mobilen Internetverkaufsplattform definierten Bedingungen. Seite 5/22 ARTIKEL 6 – WIDERRUFSRECHT IN BEZUG AUF DEN COYOTE SERVICE In Bezug auf ein nach der Gratisperiode gemeinsam mit dem Produkt verkauften Coyote Service-Abonnements verfügen nicht-gewerbliche Kunden ab dem Datum des Abschlusses des Coyote Service-Abonnements über ein Widerrufsrecht von 14 (vierzehn) Tagen. Der Kunde kann von seinem Widerrufsrecht, ohne hierfür Gründe anzugeben, durch Übersendung eines an COYOTE SYSTEM, Service Abonnement, 5 rue Salomon de Rothschild, 92150 Suresnes, adressierten Schreibens Gebrauch machen. Die Nutzung des COYOTE Services durch den Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist ist als Verzicht des Kunden auf das Widerrufsrecht anzusehen. DER SERVICE WIRD MIT INBETRIEBNAHME DES COYOTE TERMINALS AKTIVIERT. COYOTE erstattet dem nicht-gewerblichen Kunden sämtliche von diesem erhaltenen Zahlungen. COYOTE wird bei der Erstattung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, wie das, das der Verbraucher für seine ursprüngliche Transaktion verwendet hat, soweit sich der Verbraucher nicht ausdrücklich der Verwendung eines anderen Zahlungsmittels zustimmt und unter der Voraussetzung, dass die Erstattung für den Verbraucher mit keinen Kosten verbunden ist. Zu diesem Zwecke gestattet es der Verbraucher COYOTE, seine Bankdaten und den Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts zu speichern. TEIL 3 - VERSCHIEDENES ARTIKEL 7 – INFORMATIONEN DES KUNDEN Der Kunde verpflichtet sich, COYOTE SYSTEM exakte Informationen (Adresse und Bankdaten) zur Vefügung zu stellen und COYOTE SYSTEM so bald wie möglich über jegliche Änderung dieser Informationen in Kenntnis zu setzen. Speziell im Falle eines automatischen Bankeinzugs im Lastschriftverfahren verpflichtet sich der Kunde, seine Bankdaten oder die Nummer seiner Bankkarte vor dem 20. des laufenden Monats durch ein Schreiben unter Beifügung sämtlicher notwendigen Belege (insbesondere ein neuer Bankkundenausweis) auf den aktuellen Stand zu bringen und verpflichtet sich außerdem, seine neue Bank über die monatlichen Abbuchungen auf das Konto von COYOTE SYSTEM zu informieren. Seite 6/22 DER KUNDE ERKLÄRT SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS COYOTE SYSTEM BEI EINEM ABONNEMENT MIT EINER LAUFZEIT VON MEHR ALS EINEN MONAT, DAS PER MONATLICHEN LASTSCHRIFTEINZUG BEZAHLT WIRD, DIE BANKDATEN DES KUNDEN SPEICHERT, UM DIESEN BANKEINZUG SICHERZUSTELLEN. Der Kunde verpflichtet sich, in jeglicher Korrespondenz mit COYOTE SYSTEM seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Kundennummer) anzugeben, um dessen Authentifizierung und die Bearbeitung seiner Anliegen zu erleichtern. Unvollständige Anträge werden durch COYOTE SYSTEM nicht bearbeitet. ARTIKEL 8 – PFLICHTEN DES KUNDEN 8.1 Einhaltung der Vorschriften Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Vorschriften in Bezug auf die Konfiguration und die Nutzung des COYOTE Terminal einzuhalten bzw. zu beachten und sich, soweit erforderlich, an die Dokumentation zu halten. Der Kunde haftet und ist allein für eine fehlerhafte Konfiguration oder einen unsachgemäßen Gebrauch des COYOTE Terminals verantwortlich. Bei Bedarf ist auf der Coyote Webseite eine Dokumentation für das COYOTE Terminal verfügbar. 8.2 Bezahlung des Abonnements Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für das Coyote Terminal sowie für sein Abonnement ordnungsgemäß zu entrichten. Der Kunde kann den Bereich “Mein Konto” aufrufen, um sich dort über sämtliche neuen Mitteilungen und Informationen von COYOTE SYSTEM zu informieren und insbesondere die monatlichen Rechnungen von Coyote für Zahlungen durch monatlichen Einzug im Lastschriftverfahren einzusehen. COYOTE SYSTEM behält sich das Recht vor, den Abonnementtarif für neue Vertragslaufzeiten zu ändern. COYOTE SYSTEM wird den Kunden über die Tariferhöhung mindestens 1 (einen) Monat vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit informieren. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, den neuen Tarif anzunehmen oder abzulehnen. Sofern er diesen annimmt, ist der neue Tarif auf die neue Vertragslaufzeit Seite 7/22 anwendbar. Sofern er diesen ablehnt, wird der Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, COYOTE SYSTEM den Betrag der dieser entstandenen Bankgebühren zu ersetzen sowie ab dem Datum der nicht erfolgten Zahlung Verzugszinsen zu zahlen. 8.3 Aktualisierungen COYOTE SYSTEM kann entsprechend der Bestimmungen in den EndbenutzerLizenzbedingungen gemäß Anlage 2 die in das COYOTE Terminal eingebettete Software von Zeit zu Zeit per Fernzugriff aktualisieren. Allgemein behält sich COYOTE SYSTEM nach alleinigem Ermessen die Möglichkeit vor, die technischen Spezifikationen des COYOTE Terminal und des COYOTE Service sowie die für den COYOTE Service genutzte Kommunikationstechnik auf eigene Kosten zu ändern. Außerdem stellt COYOTE SYSTEM sicher, dass das Terminal und der COYOTE Service stets den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, d. h. dass diese weiterentwickelt werden, um ihre Konformität mit rechtlichen Bestimmungen und/oder Anliegen öffentlicher Stellen zu gewährleisten. Diese Entwicklungen können vom Kunden in Bezug auf den COYOTE Service nicht als Kündigungsgrund angeführt werden. ARTIKEL 9 – PFLICHTEN VON COYOTE SYSTEM COYOTE SYSTEM verpflichtet sich, ein einwandfreies Funktionieren des COYOTE SYSTEMS sicherzustellen und die zur Aufrechterhaltung der kontinuierlichen Qualität dieses Service erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass das Funktionieren des COYOTE SERVICE sich insbesondere auf von Dritten entwickelten und genutzten Technologien gründet, gegenüber denen COYOTE SYSTEM über keinerlei Einflussmöglichkeit verfügt. Somit ist COYOTE SYSTEM insbesondere im Falle eines Zusammenbruchs des Mobilfunk-(GSM)-Netzes oder des GPS-Netzes oder im Falle höherer Gewalt, wie Streiks, Unwetter, Kriege, Embargos, Zusammenbruch des Stromnetzes, des Internets, von Satelliten, Pflichtverstößen von Mobilfunkbetreibern, nicht verpflichtet, den Service bereitzustellen. Der Kunde erklärt, dass ihm bewusst ist, dass bei dem GSM-Netz der Mobilfunkanbieter, der Netzbetreiber wie auch dem sich im Aufbau befindlichen GPS-Netz die Möglichkeit besteht, dass einige Bereiche des Vertragsgebietes von diesen Netzen nicht abgedeckt werden und der Zugriff auf den Service gestört sein kann. Seite 8/22 ARTIKEL 10 - HAFTUNG Sollte die Nichterfüllung oder die Schlechterfüllung des Vertrages dem Kunden anzulasten sein oder auf unabhängig vom Willen von COYOTE SYSTEM bestehenden Zwängen der in Artikel 9 genannten Art beruhen, trifft COYOTE SYSTEM keinerlei Haftung. Im Übrigen erklärt der Kunde, dass ihm bewusst ist, dass das Funktionieren des COYOTE SERVICE teilweise auf den COYOTE SYSTEM von Kunden sowie dritten Vertragspartnern bereitgestellten Informationen beruht, insbesondere was Hinweise zu Geschwindigkeitsbeschränkungen und anderen Bestimmungen des Code de la route (französische Straßenverkehrsordnung) betrifft. Demzufolge trifft COYOTE SYSTEM für den Fall, dass die von Kunden oder von Dritten bereitgestellten Informationen unvollständig, überholt oder fehlerhaft sind, keinerlei Haftung. Durch die Nutzung des COYOTE Terminals ist der Kunde unter keinen Umständen von der sorgfältigen Einhaltung der Verkehrsregeln befreit. Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung durch das COYOTE Terminal nicht ersetzt wird und dass COYOTE SYSTEM unter keinen Umständen für dem Kunden angelastete Verkehrsverstöße haftet. COYOTE SYSTEM kann unter keinen Umständen verpflichtet werden, Schadenersatz für dem Kunden im Zusammenhang mit den Nutzungen des COYOTE SERVICE indirekt entstandene Schäden zu leisten, einschließlich entgangenem Gewinn und Nutzungsausfällen und ganz allgemein für jegliche Schäden, die nicht ausschließlich und unmittelbar auf einer Pflichtverletung von COYOTE SYSTEM beruhen. In jedem Fall darf die vertragliche Haftung von COYOTE SYSTEM unter keinen Umständen den Betrag der von dem Kunden im Verlaufe der letzten 12 (zwölf) Monate gezahlten Beträge übersteigen. ARTIKEL 11– KUNDENDIENST 11.1 Telefonhotline für Kunden COYOTE SYSTEM stellt dem Kunden unter der Nummer: 0800-2030660 telefonische Assistenzdienstleistungen zur Verfügung (Hotline). 11.2 Online-Assistenz (Technik, Kundendienst, Vertragsfragen) COYOTE SYSTEM stellt den Kunden unter der Nummer: 0800-2030660 einen kostenlosen (außer den eventuellen Kosten der Internetverbindung) Online-Assistenzdienst zur Verfügung. Seite 9/22 11.3 Streitigkeiten Bei Problemen kann sich der Kunde unter den nachstehend genannten Bedingungen an einen Assistenz-Serviceberater wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Reklamationen, Anfechtungen oder Erstattungsverlangen müssen zum Zwecke ihrer Gültigkeit und Berücksichtigung entsprechende Nachweisen oder Belegen enthalten. COYOTE SYSTEM verpflichtet sich, Reklamationen, Anfechtungen oder Erstattungsverlangen innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Werktagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer solchen Reklamation etc. zu beantworten. ARTIKEL 12 – SOFTWARE Die Nutzung der im COYOTE Terminal verwendeten Software setzt die Annahme der in Anlage 2 enthaltenen Endbenutzer-Lizenzbedingungen durch den Kunden voraus. ARTIKEL 13 – GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG – ERWEITERUNG DER OPTIONALEN GARANTIE 13.1 Gesetzliche Gewährleistung Dem Kunden stehen vorbehaltlich am Wohnsitz des Verbrauchers geltender günstigerer Bestimmungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wegen verborgener Mängel gemäß Art. 1641 ff. des Code Civil sowie entsprechender Bestimmungen im Code de la Consommation zu, wie nachfolgend zitiert: Article L.211-4 des Code de la Consommation : "Der Verkäufer ist verpflichtet, eine vertragsgemäße Ware zu liefern und haftet für die bei der Lieferung bestehenden Mängel. Er haftet außerdem für Mängel, die auf der Verpackung, den Montageanweisungen oder der Installation beruhen, soweit er nach dem Vertrag für letztere haftet oder diese unter seiner Verantwortung realisiert wurden.“ Article L.211-5 des Code de la Consommation : " Waren sind vertragsgemäß, wenn sie: 1° für eine Nutzung geeignet sind, wie sie üblicherweise von einem ähnlichen Gut erwartet wird und gegebenenfalls: - der vom Verkäufer erteilten Beschreibung entsprechen und die Eigenschaften aufweisen, die der Verkäufer dem Käufer in Form eines Musters oder eines Modells präsentiert hat; - die Eigenschaften aufweisen, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, des Produzenten oder dessen Vertreters, insbesondere im Rahmen einer Werbung oder der Etikettierung, berechtigterweise erwarten kann; Seite 10/22 2° die Eigenschaften aufweisen, die zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart wurden oder der vom Käufer gewünschten besonderen Art der Nutzung, wie sie dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und vom Verkäufer akzeptiert wurde, entsprechen bzw. hierzu geeignet sind." Artikel L.212-12 des Code de la Consommation : "Eine Klage aufgrund eines Mangels der Sache verjährt in zwei Jahren ab der Auslieferung der Ware.“ Article 1641 des Code Civil : "Der Verkäufer haftet für versteckte Mängel der verkauften Sache, die diese Sache für die vorbestimmte Nutzung unbrauchbar machen oder deren Nutzung derart vermindern oder beeinträchtigen, dass der Käufer sie nicht erworben hätte oder lediglich einen geringeren Preis gezahlt hätte, wenn ihm diese bekannt gewesen wären." Article 1648 Abs. 1 Code Civil : "Eine Klage wegen Sachmängeln muss vom Käufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels erhoben werden." 13.2 Verlängerung der Garantie für die Dauer der Laufzeit des Abonnements für Coyote Terminals (OPTIONAL) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus garantiert COYOTE SYSTEM bei Zahlung in des in Anlage 1 genannten Pauschalbetrages jederzeit während der Laufzeit des Abonnements den Ersatz eines defekten Coyote Terminals im Falle eines Ausfalls des Terminals. Der Austausch findet innerhalb von acht Tagen ab dem Datum statt, an dem der Kunde das sich in seinem Besitz befindliche Coyote Terminal sowie seine SIM-Karte auf eigene Kosten in einer ausreichenden Schutzverpackung an COYOTE SYSTEM zurücksendet. Diese Garantie gilt im Falle eines Ausfalls des Coyote Terminals, die nicht durch einen Sturz oder Bruch oder eine nicht regelkonforme Nutzung verursacht wurde, und soweit der Kunde Inhaber eines Coyote Service-Abonnements ist und mit seinen Zahlungen nicht in Verzug ist. Diese Garantie gilt lediglich, sofern diese vor dem Ausfall des Geräts abgeschlossen wurde. ARTIKEL 14 – DATENVERARBEITUNG UND DATENSCHUTZ COYOTE SYSTEM verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden zu schützen. Der Kunde wird informiert, dass COYOTE SYSTEM für die Zwecke des COYOTE Service Ortungsdaten des Fahrzeugs des Kunden erhebt und verarbeitet (Breitengrad, Längengrad, Geschwindigkeit, Kurs, Produktnummer des COYOTE Terminals). Seite 11/22 COYOTE SYSTEM speichert die letzte bekannte Position des Fahrzeugs des Kunden, verpflichtet sich jedoch, keine früheren Positionsdaten des genannten Fahrzeugs zu speichern. Diese Ortungsdaten werden von COYOTE SYSTEM auf anonyme Weise in eine von COYOTE SYSTEM betriebenen Datenbank integriert. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr.°78-17 vom 06. Januar 1978 („Informatique et Libertés“ - „Informatik und Datenschutz“) hat der Kunde das Recht, sofern er seine Identität preisgibt, zu verlangen, dass die ihn betreffenden personenbezogenen Daten geändert, ergänzt, aktualisiert, verschlüsselt oder gelöscht werden, wenn diese Daten unrichtig, unvollständig, zweideutig, oder nicht mehr aktuell sind, oder wenn die Erhebung, Nutzung, Kommunikation oder Speicherung dieser Daten verboten ist. Der Kunde verfügt außerdem über das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten aus berechtigten Gründen zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch führt jedoch dazu, dass die Durchführung des Vertrages unmöglich wird. In diesem Fall bleiben die monatlichen Gebühren durch den Kunden geschuldet, gleichzeitig wird der Kunde den COYOTE Service nicht mehr nutzen können. Der Kunde kann seine Rechte durch Übersendung eines Schreibens per Post zusammen mit einem Identitätsnachweis an folgende Adresse wahrnehmen: COYOTE SYSTEM – Informatik und Datenschutz – 5 rue Salomon de Rothschild 92150 SURESNES. ARTIKEL 15 – GEISTIGES EIGENTUM COYOTE SYSTEM ist alleinige Inhaberin der geistigen Eigentumsrechte bezüglich des COYOTE Terminal und bezüglich des COYOTE Service. COYOTE ist außerdem alleinige Inhaberin der automatisch in COYOTE Terminale integrierten oder manuell durch den Kunden eingegebenen COYOTE-Daten. „COYOTE SYSTEM“ und „COYOTE“ sind geschützte Marken von COYOTE SYSTEM. Keine der in den vorliegenden AGB enthaltenen Bestimmungen kann so ausgelegt werden, dass danach eine Übertragung der geistigen Eigentumsrechte der Markenzeichen auf den Kunden erfolgt. Mit dem Kauf des COYOTE Terminals und Abschluss eines Abonnements bzw. mit Herunterladen der iCoyote App akzeptiert der Kunde die in Anlage 2 definierten Endbenutzer-Lizenzbedingungen vorbehaltlos. ARTIKEL 16 – WIRKSAMWERDEN UND LAUFZEIT DES VERTRAGES Die vorliegenden AGB werden wirksam (i) am Tage des Erwerbs eines Coyote Terminals durch den Kunden oder (ii) am Tage des Herunterladens der iCoyote App. Die Laufzeiten für die jeweilige Abonnementvariante betragen: Seite 12/22 iCoyote App: (i) einen Monat oder (ii) sechs Monate bei Vorauszahlung + 6 Monate gratis für die auf mobilen Endgeräten verfügbaren Apps, Verlängerung ausschließlich auf Wunsch des Kunden möglich; Coyote Terminals: Vertragslaufzeit von 12 Monaten (auschließlich bei Vorauszahlung). Die Abonnementvariante wird nach Ablauf von 12 Monaten um eine Folgezeitraum von jeweils einem Kalendermonat verlängert. Seite 13/22 ARTIKEL 17 – KÜNDIGUNG DES VERTRAGES 17.1 Kündigung auf Initiative des Kunden ausschließlich der Coyote Terminals Der Kunde kann die vorliegenden AGB aus einem der nachfolgend genannten und hinreichend nachgewiesenen Gründe jederzeit beenden: Umzug ins Ausland, Haft in einer Strafanstalt über einen Zeitraum von mehr als 6 (sechs) Monaten, Insolvenzverfahren eines Kunden, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, Überschuldung eines Kunden, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, Tod des Abonnementinhabers, Diebstahl des Coyote Terminals. Die Kündigung des Kunden muss durch ein an COYOTE SYSTEM adressiertes Einschreiben mit Rückschein unter Beifügung eines Beleges erfolgen. Gemäß Artikel L121-84-2 des Code de la Consommation beträgt die Kündigungsfrist für einen Kunden einer Abonnementvariante ohne einen besonderen Antrag des Kunden zehn Tage ab Eingang des Kündigungsschreibens beim Lieferanten. Bei Kunden, die sich für eine monatliche Abbuchung im Lastschriftverfahren entschieden haben, werden nach Ablauf der Kündigungsfrist keine monatlichen Abbuchungen mehr erfolgen. Andererseits bleiben bei einer Abonnementvariante, die eine Verpflichtung zwischen 12 und 24 Monaten vorsieht, sämtliche Forderungen bis zum Ablauf dieser Kündigungsfrist geschuldet. Im Falle des Verlustes oder eines Diebstahls des COYOTE Terminals verpflichtet sich der Kunde, COYOTE SYSTEM unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein über diesen Umstand zu informieren, wobei dem Einschreiben eine Kopie eines von Polizeibeamten erstellten Protokolls beigefügt sein muss. COYOTE SYSTEM wird sich sodann so schnell wie möglich um eine vorübergehende Stilllegung der Verbindung des Kunden bemühen. Außer im Fall eines Diebstahls, bei dem die Abonnementforderungen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Diebstahlsanzeige bei COYOTE SYSTEM nicht mehr geschuldet sind (wobei die Abonnementforderungen pro angefangenen Kalendermonat geschuldet sind) bleiben die Abonnementforderungen gegenüber COYOTE SYSTEM bis zur Beendigung der jeweiligen Vertragslaufzeit dennoch weiterhin geschuldet. COYOTE SYSTEM haftet nicht für die Folgen einer nicht korrekten Erklärung oder Erklärung eines Dritten, der sich die Identität des Kunden angeeignet hat. 17.2 Kündigung auf Initiative von COYOTE SYSTEM Seite 14/22 Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes durch den Kunden gegen seine Pflichten gemäß den Bestimmungen der vorliegenden AGB oder auf Antrag zuständiger Behörden kann COYOTE SYSTEM den Vertrag unmittelbar fristlos kündigen. Der Saldo bzw. Restbetrag der bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit fälligen Abonnementgebühren wird mit sofortiger Wirkung zur Zahlung fällig. Seite 15/22 ARTIKEL 18 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht. Für jegliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Paris zuständig, mit Ausnahme von Streitigkeiten betreffend nicht gewerblich handelnde Personen, auf die die gesetzlichen Zuständigkeitszuweisungsregeln Anwendung finden. ARTIKEL 19 – RECHTLICHE HINWEISE Die Internetseite www.moncoyote.com wird von COYOTE SYSTEM, einer Aktiengesellschaft mit einem Kapital von EUR 37.575,00, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nr. 482 878 139, mit Sitz in 5 rue Salomon de Rothschild in Suresnes (92150), 01 45 05 37 42, herausgegeben. Verantwortlicher Redakteur ist Herr Fabien PIERLOT. Hostinganbieter ist: Telecity Group France SA, 130-136 Bd de Verdun, 9 Energy Park, 92 413 Courbevoie Cedex, France, 01 49 97 30 60. Seite 16/22 ANLAGE 1 ABONNEMENT-VARIANTEN I. ABONNEMENT-VARIANTEN: 1. COYOTE Terminal Abonnementvariante "Ein Jahr" mit Vorauszahlung Abonnement mit einer Laufzeit von 12 Monaten, Zahlung in bar bei Abschluss des Abonnements. Das Abonnement ist nicht verlängerbar. Der Kunde kann ein neues Abonnement abschließen, indem er sich auf der COYOTE SYSTEM Webseite auf seine Seite „Mein Konto“ begibt oder indem er unter der Nummer 0800.003.117 den Kundenservice von COYOTE SYSTEM kontaktiert (Kosten eines Ortsgesprächs von einem Festnetztelefon in Deutschland aus). 2. iCoyote App Bei Abschluss eines Abonnements für die iCoyote App sind zwei unterschiedliche Varianten möglich: (i) ein monatliches Abonnement des COYOTE Service, im Voraus zahlbar oder (ii) ein Abonnement von 12 Monaten des COYOTE Service, zahlbar bei Vertragsabschluss. II. DIE MODALITÄTEN DES SERVICE COYOTE ABONNEMENTS 1. Wahl der Abonnementvariante Der Kunde wählt in dem Moment, in dem er das Abonnementformular ausfüllt, die gewünschte Abonnementvariante aus. Bestätigung des Vertragsabschlusses durch den Kunden Nachdem er das Abonnementformular ausgefüllt hat, muss der Kunde seinen Vertragsabschluss je nach gewählter Abonnementart entweder online oder auf dem Postwege bestätigen. 1. Online-Bestätigung Im Falle einer Online-Bestätigung muss der Kunde COYOTE SYSTEM die Nummer seiner Bankkarte bzw. seine Bankdaten über das Internet mitteilen und anschließend – d.h. im zweiten Fall - COYOTE SYSTEM eine Kopie der an sein Kreditinstitut adressierten Genehmigung des automatischen Bankeinzugs im Lastschriftverfahren an folgende Adresse schicken: COYOTE SYSTEM, Abonnement Service, 5 rue Salomon de Rothschild, 92150 SURESNES. Seite 17/22 III. GRATISPERIODEN 1. Angebot eines Gratismonats bei Ankauf eines COYOTE Terminals Bei jedem Kauf eines COYOTE Terminals kann der Kunde über einen Zeitraum von einem Monat ab der ersten Inbetriebnahme einen Gratiszugangs zum COYOTE Service in Anspruch nehmen. 2. Gratisangebot für den erstmaligen Abschluss eines Service COYOTEAbonnements Als Gegenleistung für den erstmaligen Abschluss eines Service COYOTE Abonnements kann der Kunde abgesehen von der für den Kauf eines COYOTE Terminals gewährten Gratisperiode den COYOTE Service kostenlos in Anspruch nehmen: * einen Monat lang für den erstmaligen Abschluss eines Abonnements mit einer Laufzeit von zwölf Monaten; *drei Monate lang für den erstmaligen Abschluss eines Abonnements mit einer Laufzeit von vierundzwanzig Monaten. 3. Gratisangebot für den erstmaligen Abschluss einer iCoyote App. Ab dem Zeitpunkt des Downloads der iCoyote App kann der Kunde den Coyote Service probeweise einen Monat lang kostenlos nutzen. Bei Abschluss eines Abonnements der iCoyote App über einen Zeitraum von 6 Monaten kommt der Kunde vorbehaltlich der Bezahlung bei Abschluss des Abonnements in den Genuß einer Gratisperiode von 6 Monaten (sechs Monaten). Seite 18/22 ANLAGE 2 ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG Der vorliegende Endbenutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend "EBLV" genannt) wird von der Firma COYOTE SYSTEM, Aktiengesellschaft mit einem Gesellschaftskapital von 37.575,00 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Nanterre unter der Nummer 482 878 139, mit Sitz in 5 rue Salomon de Rothschild, Suresnes (92150), vertreten durch den Vorstand, geschäftsansässig in dieser Eigenschaft am oben genannten Sitz (nachfolgend " COYOTE SYSTEM" genannt) angeboten. COYOTE SYSTEM behält sich das Recht vor, diesen EBLV jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Diese Änderungen sind ab dem Zeitpunkt ihrer OnlineVeröffentlichung wirksam und können sich nicht auf früher geschlossene Verträge beziehen. Die neueste Fassung des EBLV ist über die Coyote Webseite unter folgender Adresse verfügbar: http://www.moncoyote.com. VORBEMERKUNG COYOTE SYSTEM vertreibt die von ihr entwickelten COYOTE GPS Terminals. Es handelt sich hierbei um in Fahrzeuge eingebaute Fahrassistenzsysteme, die es dem Nutzer, der COYOTE Services abonniert hat, je nach Version erlauben, in Echtzeit Verkehrsinformationen, wie etwa geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen, gefährliche Streckenabschnitte (insbesondere die aktuelle Verkehrssituation, Streckenabschnitte mit hoher Verkehrsdichte, Streckenabschnitte mit hoher Unfalldichte, darunter Streckenabschnitte mit nicht ausgewiesenen Geschwindigkeitskontrollen) oder präzise Gefahrenpunkte (wie u.a. Verkehrshindernisse, gefährliche Übergänge, vorübergehende Gefahren) abzurufen. Das Funktionieren des COYOTE Terminals hängt unter anderem von einer von COYOTE SYSTEM entwickelten Software ab, deren Rechteinhaberin somit ausschließlich COYOTE SYSTEM ist (nachfolgend die "Software" genannt), in der bestimmte Daten bezüglich der Position Ihres Fahrzeugs (Längengrad, Breitengrad, Geschwindigkeit und Kurs) sowie das Vorliegen gefährlicher Streckenabschnitte, wie sie von COYOTE gespeichert wurden oder durch die aus sämtlichen Nutzern bestehende Gemeinschaft signalisiert worden ist, sowie präzise Gefahrenzonen verarbeitet werden (nachfolgend die "COYOTE Daten" genannt). Die Inbetriebnahme des COYOTE Terminals setzt die vollständige Annahme des vorliegenden EBLV voraus. Dieser EBLV ist ausschließlich anwendbar und ersetzt außer im Falle einer ausdrücklichen Genehmigung sämtliche früheren schriftlichen Bedingungen von COYOTE SYSTEM. ARTIKEL 1 – EINGERÄUMTE RECHTE Seite 19/22 1.1 Mit dem vorliegenden EBLV überträgt COYOTE SYSTEM auf den Endbenutzer, der dieses annimmt, gemäß den nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen ein persönliches, beschränktes, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht an der Software (nachstehend die "Lizenz" genannt). 1.2 Von der Lizenz ist ausschließlich das Recht zur Nutzung der Software (einschließlich der dazugehörigen Dokumentation) während der Laufzeit des EBLV umfasst. 1.3 Die Lizenz beinhaltet weder eine ganze noch teilweise Übertragung der Softwarerechte (einschließlich der Dokumentation) auf den Endbenutzer. 1.4 Der Endbenutzer verpflichtet sich, die Software weder zu dekompilieren, zu reproduzieren, zu übersetzen, anzupassen, zu arrangieren noch zu ändern, dasselbe gilt für die damit verbundene Dokumentation, selbst wenn solche Maßnahmen erforderlich wären, um die Software bestimmungsgemäß nutzen zu können. 1.5 Dem Endbenutzer ist es lediglich gestattet, eine Sicherheitskopie anzufertigen, soweit sich aus Sicherheitsgründen eine solche zur Nutzung der Software als notwendig herausstellt. Dem Endbenutzer ist es untersagt, Dritten eine gegebenenfalls angefertigte Sicherheitskopie zu überlassen, zu verleihen bzw. diese in einem weiteren Sinne zu verbreiten. Der Endbenutzer ist verpflichtet, auf einer Sicherheitskopie sämtliche Urheberrechts- und Copyright-Vermerke, wie sie auch in der Software enthalten sind, anzugeben. 1.6 Dem Endbenutzer ist es untersagt, die Software mit anderen Produkten als dem COYOTE Terminal zu benutzen. 1.7 Dem Endbenutzer ist es untersagt, die Software ohne ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung seitens COYOTE SYSTEM oder an dieser bestehende Unterlizenzen zu übertragen oder weiterzuveräußern. COYOTE SYSTEM behält sich das Recht vor, den EBLV an Dritte abzutreten bzw. auf Dritte zu übertragen. ARTIKEL 2 – GEISTIGES EIGENTUM 2.1 COYOTE SYSTEM erklärt hiermit, Inhaberin sämtlicher geistiger Eigentumsrechte an der Software und der dazugehörigen Dokumentation zu sein. COYOTE SYSTEM ist entweder Rechteinhaber/Eigentümer der COYOTE-Daten oder Inhaber einer Nutzungslizenz an denselben auf der Grundlage mit Dritten geschlossener Lienzverträge. Seite 20/22 Der Benutzer verzichtet endgültig darauf, die Gültigkeit dieser geistigen Eigentumsrechte, unabhängig davon, um welche es sich hierbei handelt, sowie die Rechtsinhaberschaft von COYOTE SYSTEM an diesen Rechten direkt oder indirekt anzufechten. 2.2 Die Softeware und die Dokumentation werden durch ein Copyright und ein Urheberrecht sowie durch geltende international Verträge geschützt. 2.3 Jegliche nicht von der Lizenz abgedeckte Maßnahmen des Endbenutzers stellen folglich einen Vertragsverstoß dar, der rechtliche Schritte nach sich ziehen kann. ARTIKEL 3 - AKTUALISIERUNGEN 1.COYOTE SYSTEM kann die Software jederzeit per Fernzugriff aktualisieren, um deren Leistungen zu verbessern und die bei der Durchführung des EBLV aufgetreteenn Fehler zu korrigieren und/oder um ihre Konformität mit rechtlichen Bestimmungen und/oder den Anliegen öffentlicher Stellen zu gewährleisten. 2. Der Kunde verpflichtet sich, die automatische Aktualisierung der Software zu ermöglichen und den Download und die Installation von externen von COYOTE SYSTEM übertragener Daten nicht zu unterbrechen. 3.Der Kunde erkennt an, dass die Software sowie das COYOTE Terminal während des Aktualisierungsprozesses möglicherweise nicht ordnungsgemäß funktionieren. ARTIKEL 4 – GARANTIE/GEWÄHRLEISTUNG 1. Die Bestimmungen des Lizenzvertrages gelten umbeschadet der kraft geltender Gesetze gewährten Garantien und Gewährleistungen. 2. COYOTE SYSTEM gewährleistet gegenüber dem Endbenutzer, dass die Software im Wesentlichen entsprechend der Spezifikationen funktionieren wird, vorausgesetzt, dass die Aktualisierungen der Software gemäß vorstehendem Artikel 3 ordnungsgemäß installiert worden sind. 3. COYOTE SYSTEM gewährleistet weder ein ununterbrochenes und fehlerfreies Funktionieren der Software noch die Korrektur eventuell auftretender Anomalien der Software. 4. COYOTE SYSTEM kann gegenüber dem Endbenutzer nicht garantieren, dass die Software an seine persönlichen Bedürfnisse oder an eine spezielle Nutzung angepasst ist. 5. COYOTE SYSTEM kann nicht für im Zusammenhang mit der Benutzung des COYOTE Terminals und/oder der Software erlittener Informations- oder Datenverluste oder für sonstigen direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden. ARTIKEL 5 – TECHNISCHE ASSISTENZLEISTUNGEN Seite 21/22 5.1 Von der Lizenz umfasst ist das Recht des Endbenutzers auf Erhalt kostenloser (ausgenommen Verbindungskosten) telefonischer Technikberatungen im Zusammenhang mit der Nutzung des COYOTE Terminals und/oder der Software. 5.2 Die für die technischen Assistenzdienstleistungen geltenden Vertragsmodalitäten sind in den allgemeinen Verkaufsbedingungen von COYOTE SYSTEM enthalten. ARTIKEL 6 – PERSONENBEZOGENE DATEN 6.1 Für das Funktionieren der Software ist die automatische Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Endbenutzers im Sinne der Loi No. 78-17 du 6 janvier 1978 relative à l’information, aux fichiers et aux libertés [französisches Datenschutzgesetz] erforderlich. Dies erkennt der Endbenutzer ausdrücklich an. 6.2 Macht der Endbenutzer bei der Benutzung der Software von seinem Widerspruchsrecht bezüglich der Datenerhebung Gebrauch, so stellt dies ein Hindernis für den Abschluss des EBLV dar. 6.3 Die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten ist Gegenstand einer Erklärung gegenüber der Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (Nationale Kommission für Informatik und Datenschutz). 6.4 Der Endbenutzer verfügt über das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, sowie diese zu ändern, zu berichtigen oder oder zu entfernen; dieses Recht kann er durch einen an COYOTE SYSTEM adressierten schriftlichen Antrag entsprechend den Bestimmungen in den allgemeinen Verkaufsbedingungen von COYOTE SYSTEM ausüben. ARTIKEL 7 - KÜNDIGUNG 7.1 Im Falle eines Verstoßes des Endbenutzers gegen seine Pflichten nach diesem Vertrag kann die Lizenz vollumfänglich und ohne Gegenleistung für den Endbenutzer gekündigt werden. 7.2 Die Ausübung des Rechts zur Löschung seiner personenbezogenen Daten durch den Endbenutzer führt zu einer unverzüglichen Kündigung des Lizenzvertrages ohne Gegenleistung für den Endbenutzer. 7.3 Mit der Kündigung der Lizenz ist die Verpflichtung des Endbenutzers verbunden, die Nutzung der Software mit sofortiger Wirkung einzustellen. ARTIKEL 8 - VERSCHIEDENES Die vorstehende Vorbemerkung ist Bestandteil des vorliegenden EBLV. Seite 22/22