ST. PAULI STADTGARTEN AUF DEM BUNKER FELDSTRAßE

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ST. PAULI STADTGARTEN AUF DEM BUNKER FELDSTRAßE
ST. PAULI STADTGARTEN AUF DEM
BUNKERFELDSTRAßE
ANFRAGENACH§27BezVG
DerHamburgerFlakturmaufdemHeiligengeistfeldimStadtteilSt.Pauliwurde1942innerhalb
kurzer Zeit als Teil der Verteidigungsstrategie des Dritten Reichs im zweiten Weltkrieg von
Zwangsarbeiternerbaut.NachdemKriegwurdederBunkeralsWohnraumgenutzt,wodurch
eine Sprengung verhindert wurde. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich der Bunker zu einem
WahrzeichenHamburgsundzueinemkulturellenZentrumSt.Paulisweiterentwickelt.Wegen
seiner Präsenz und Sichtbarkeit ist er gleichzeitig zu einem wichtigen Mahnmal Hamburgs
geworden.DerBunkerseit1993perErbbaurechtsvertraggepachtet.
Im Jahr 2014 entstand die Idee, den Bunker durch eine Begrünung des Daches und neue
Nutzungen weiterzuentwickeln. Die massive Begrünung und die Aufstockung des Daches
führenzueinergroßenVeränderungdesMahnmals.EsliegteinKonzeptvor,dasbereitsviele
Fragen beantwortet. Zahlreiche Veranstaltungen vor Ort ergaben, dass es im Stadtteil und
darüberhinausebensovieleFürsprecherwieGegnerdesProjektsgibt.Umeineabschließende,
umfangreiche Meinungsbildung der Koalition im Bezirk Hamburg-Mitte zu ermöglichen,
müssenalleoffenenPunkteineinemtransparentenVerfahrengeklärtwerden.
VordiesemHintergrundfragenwirdenSenat:
Baurecht/Denkmalschutz
1. Wurde seitens der FHH mit dem Antragsteller die Möglichkeit eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans erörtert? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja,
wiesowurdehiervonAbstandgenommen?
2. Welche weiteren Darlegungen, Gutachten, Stellungnahmen, Nachweise etc. müssen
vomAntragstellerbiswannnachderzeitigemStandnachgereichtwerden?
3. Ist ausSichtdesSenatseineAufstockungundBegrünungdesBunkersentsprechendder
vorliegenden Planungen mit dem Denkmalschutz vereinbar? Liegt aus der Sicht des
Senats ein dem Denkmalschutz überwiegendes öffentliches Interesse an der
Realisierung dieses Projektes vor? Welche Erwägungen liegen dieser Einschätzung zu
Grunde? Wir bitten hier um Stellungnahme der einzelnen Fachbehörden
(Finanzbehörde,KulturbehördeundBehördefürStadtentwicklungundWohnen).
4. Bleibt der Mahnmalcharakter des Bunkers trotz der Begrünung und der baulichen
Veränderungerhalten?DurchwelcheStellenwirddiesgeprüftundwiegewährleistet?
VerkehrundNutzung
5. WiesiehtdasParkraum-undVerkehrskonzeptimRahmenderAufstockungdesBunkers
aus?WievieleParkplätzemüssenhergestelltundwiesolldiesrealisiertwerden?
6. WievielePersonenkönntensichanhanddergegenwärtigenPlanungenzulässigerweise
gleichzeitig auf dem geplanten Aufbau aufhalten? Kann für diese Anzahl eine
Entfluchtung über die Rampe auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen (Sturm,
Glatteis,etc.)gewährleistetwerden?
7. Wie wird bei einer Begrenzung der Personenanzahl gesteuert, dass Anwohner*innen
durchgehend Zugang zu den Flächen erhalten? Wie wird verhindert, dass die Flächen
wegenÜberfüllungnichtmehrfürdenStadtteilnutzbarsind?
8. Ist die barrierefreie Erreichbarkeit aller wesentlichen Räume im „Medienbunker" und
der gemäß Projektdarstellungen nutzbaren Dachflächen aus bauordnungsrechtlicher
Hinsichtvoraussichtlichgewährleistet?
9. GibtesbereitsVereinbarungenund/oderZusicherungenmitpotenziellenMieternüber
eineNutzungdesgeplantenSport-undFreizeitsaals?
10. In welchem Maß ist eine Hotelnutzung geplant? Wie viele für den Tourismus
verfügbare Hotelzimmer sindvorgesehen? Wie viele Zimmer sind für mehr als zwei
Personenausgelegt?
Grün
11. Wie erfolgte ein schlüssiger Nachweis einer dauerhaften Begrünungsmöglichkeit mit
dergeplantenIntensitätandiesembesonderenStandort?Wieschätztdiezuständige
BehördedieAussichtaufdendauerhaftenErfolgeinerBegrünungein?
12. Wiesollder„Stadtteilgarten"dauerhaftgesichertfinanziertwerden?
13. Welche Vorschriften und Restriktionen bestehen für die Dachbegrünung vor zur
ordnungsgemäßen Belichtung notwendigen Fenstern der projektierten Büroräume,
Hotelzimmeretc.?
Anlieger/Bestandsmieter
14. Der Aufbau, insbesondere das Anbringen der Rampe an der Außenwand des Bunkers
ist nach den gegenwärtigen Planungen mit intensiven Bohr- und/oder Rammarbeiten
verbunden.InwieweitisthierdurchfürdieteilweiselärmempfindlichenBestandsmieter
(u.a. Tonstudios, Musikschule, Webradio-Sender) mit Einschränkungen zu rechnen?
Gibt es Planungen seitens des Investors oder der FHH, diese Einschränkungen durch
anderweitigeUnterstützungzukompensieren?
15. WiewerdendieBestandsmieterandenKostenfürdenUmbaubeteiligt?Wiewirddie
heutigeNutzungdesBunkerslangfristigfürkulturelleNutzungensichergestellt?
16. WelcheAuswirkungensindaufden„HamburgerDom"zuerwartenundwelcheRechte
können die dort tätigen Schausteller/innen (bzw. ggf. ihre Verbände/ rechtlichen
Interessenvertretungen)geltendmachen?
17. ErfolgtbeiniedrigenSonnenständendurchdiegeplantenzusätzlichenGeschosseeine
Verschattung der nördlich der Feldstraße gelegenen Wohngebäude? Liegt hierzu ein
unabhängigesGutachtenvor?
Erbbaurecht/StädtebaulicherVertrag
18. WelcheInhaltesollderStädtebaulicheVertraghaben?Waswirddurchihnvertraglich
gesichert? Welche Ahndungsmöglichkeiten werden vertraglich vereinbart? Welche
Rücktrittsmöglichkeitensollesgeben?
19. Wie genau sind die Konditionen für die Verlängerung des Erbpachtvertrages? Wir
bitten hier um Stellungnahme der beteiligten Fachbehörden (Finanzbehörde,
KulturbehördeundBehördefürStadtentwicklungundWohnen)
20. Über welchen Zeitraum und zu welchen Bedingungen wurde der bestehende Vertrag
geschlossen? Insbesondere geht es um den Erbbauzins und die
lnstandhaltungspflichten.
21. Welche Räume, werden für welche Stadtteilnutzung, zu welchen Konditionen
ermöglicht?WiewirddasdauerhaftüberdieLaufzeitdesErbpachtvertragsgesichert?