ST. PAULI STADTGARTEN AUF DEM BUNKER FELDSTRAßE
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ST. PAULI STADTGARTEN AUF DEM BUNKER FELDSTRAßE
ST. PAULI STADTGARTEN AUF DEM BUNKERFELDSTRAßE ANFRAGENACH§27BezVG DerHamburgerFlakturmaufdemHeiligengeistfeldimStadtteilSt.Pauliwurde1942innerhalb kurzer Zeit als Teil der Verteidigungsstrategie des Dritten Reichs im zweiten Weltkrieg von Zwangsarbeiternerbaut.NachdemKriegwurdederBunkeralsWohnraumgenutzt,wodurch eine Sprengung verhindert wurde. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich der Bunker zu einem WahrzeichenHamburgsundzueinemkulturellenZentrumSt.Paulisweiterentwickelt.Wegen seiner Präsenz und Sichtbarkeit ist er gleichzeitig zu einem wichtigen Mahnmal Hamburgs geworden.DerBunkerseit1993perErbbaurechtsvertraggepachtet. Im Jahr 2014 entstand die Idee, den Bunker durch eine Begrünung des Daches und neue Nutzungen weiterzuentwickeln. Die massive Begrünung und die Aufstockung des Daches führenzueinergroßenVeränderungdesMahnmals.EsliegteinKonzeptvor,dasbereitsviele Fragen beantwortet. Zahlreiche Veranstaltungen vor Ort ergaben, dass es im Stadtteil und darüberhinausebensovieleFürsprecherwieGegnerdesProjektsgibt.Umeineabschließende, umfangreiche Meinungsbildung der Koalition im Bezirk Hamburg-Mitte zu ermöglichen, müssenalleoffenenPunkteineinemtransparentenVerfahrengeklärtwerden. VordiesemHintergrundfragenwirdenSenat: Baurecht/Denkmalschutz 1. Wurde seitens der FHH mit dem Antragsteller die Möglichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erörtert? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wiesowurdehiervonAbstandgenommen? 2. Welche weiteren Darlegungen, Gutachten, Stellungnahmen, Nachweise etc. müssen vomAntragstellerbiswannnachderzeitigemStandnachgereichtwerden? 3. Ist ausSichtdesSenatseineAufstockungundBegrünungdesBunkersentsprechendder vorliegenden Planungen mit dem Denkmalschutz vereinbar? Liegt aus der Sicht des Senats ein dem Denkmalschutz überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung dieses Projektes vor? Welche Erwägungen liegen dieser Einschätzung zu Grunde? Wir bitten hier um Stellungnahme der einzelnen Fachbehörden (Finanzbehörde,KulturbehördeundBehördefürStadtentwicklungundWohnen). 4. Bleibt der Mahnmalcharakter des Bunkers trotz der Begrünung und der baulichen Veränderungerhalten?DurchwelcheStellenwirddiesgeprüftundwiegewährleistet? VerkehrundNutzung 5. WiesiehtdasParkraum-undVerkehrskonzeptimRahmenderAufstockungdesBunkers aus?WievieleParkplätzemüssenhergestelltundwiesolldiesrealisiertwerden? 6. WievielePersonenkönntensichanhanddergegenwärtigenPlanungenzulässigerweise gleichzeitig auf dem geplanten Aufbau aufhalten? Kann für diese Anzahl eine Entfluchtung über die Rampe auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen (Sturm, Glatteis,etc.)gewährleistetwerden? 7. Wie wird bei einer Begrenzung der Personenanzahl gesteuert, dass Anwohner*innen durchgehend Zugang zu den Flächen erhalten? Wie wird verhindert, dass die Flächen wegenÜberfüllungnichtmehrfürdenStadtteilnutzbarsind? 8. Ist die barrierefreie Erreichbarkeit aller wesentlichen Räume im „Medienbunker" und der gemäß Projektdarstellungen nutzbaren Dachflächen aus bauordnungsrechtlicher Hinsichtvoraussichtlichgewährleistet? 9. GibtesbereitsVereinbarungenund/oderZusicherungenmitpotenziellenMieternüber eineNutzungdesgeplantenSport-undFreizeitsaals? 10. In welchem Maß ist eine Hotelnutzung geplant? Wie viele für den Tourismus verfügbare Hotelzimmer sindvorgesehen? Wie viele Zimmer sind für mehr als zwei Personenausgelegt? Grün 11. Wie erfolgte ein schlüssiger Nachweis einer dauerhaften Begrünungsmöglichkeit mit dergeplantenIntensitätandiesembesonderenStandort?Wieschätztdiezuständige BehördedieAussichtaufdendauerhaftenErfolgeinerBegrünungein? 12. Wiesollder„Stadtteilgarten"dauerhaftgesichertfinanziertwerden? 13. Welche Vorschriften und Restriktionen bestehen für die Dachbegrünung vor zur ordnungsgemäßen Belichtung notwendigen Fenstern der projektierten Büroräume, Hotelzimmeretc.? Anlieger/Bestandsmieter 14. Der Aufbau, insbesondere das Anbringen der Rampe an der Außenwand des Bunkers ist nach den gegenwärtigen Planungen mit intensiven Bohr- und/oder Rammarbeiten verbunden.InwieweitisthierdurchfürdieteilweiselärmempfindlichenBestandsmieter (u.a. Tonstudios, Musikschule, Webradio-Sender) mit Einschränkungen zu rechnen? Gibt es Planungen seitens des Investors oder der FHH, diese Einschränkungen durch anderweitigeUnterstützungzukompensieren? 15. WiewerdendieBestandsmieterandenKostenfürdenUmbaubeteiligt?Wiewirddie heutigeNutzungdesBunkerslangfristigfürkulturelleNutzungensichergestellt? 16. WelcheAuswirkungensindaufden„HamburgerDom"zuerwartenundwelcheRechte können die dort tätigen Schausteller/innen (bzw. ggf. ihre Verbände/ rechtlichen Interessenvertretungen)geltendmachen? 17. ErfolgtbeiniedrigenSonnenständendurchdiegeplantenzusätzlichenGeschosseeine Verschattung der nördlich der Feldstraße gelegenen Wohngebäude? Liegt hierzu ein unabhängigesGutachtenvor? Erbbaurecht/StädtebaulicherVertrag 18. WelcheInhaltesollderStädtebaulicheVertraghaben?Waswirddurchihnvertraglich gesichert? Welche Ahndungsmöglichkeiten werden vertraglich vereinbart? Welche Rücktrittsmöglichkeitensollesgeben? 19. Wie genau sind die Konditionen für die Verlängerung des Erbpachtvertrages? Wir bitten hier um Stellungnahme der beteiligten Fachbehörden (Finanzbehörde, KulturbehördeundBehördefürStadtentwicklungundWohnen) 20. Über welchen Zeitraum und zu welchen Bedingungen wurde der bestehende Vertrag geschlossen? Insbesondere geht es um den Erbbauzins und die lnstandhaltungspflichten. 21. Welche Räume, werden für welche Stadtteilnutzung, zu welchen Konditionen ermöglicht?WiewirddasdauerhaftüberdieLaufzeitdesErbpachtvertragsgesichert?