Anmeldung zur Teilnahme an der Verlässlichen Grundschule und

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Anmeldung zur Teilnahme an der Verlässlichen Grundschule und
GRUNDSCHULE LANGELSHEIM/ASTFELD
WIR LEBEN SCHULE!
ANMELDUNG für:
VERLÄSSLICHE GRUNDSCHULE UND OFFENE GANZTAGSSCHULE
im Schuljahr 2016/17, 1. Halbjahr
 Wir bitten um Rückgabe der Anmeldung bis zum 20. Mai!
 Ab 23. Mai nehmen wir keine Anmeldung mehr an!
Vor- und Nachname des Kindes: Standort
Langelsheim
Astfeld
Erziehungsberechtigte
Klasse ___
Erziehungsberechtigter
Name
Straße
Wohnort
Telefon
1. Anmeldung zur Betreuung bis 12:55 Uhr für die Klassen 1 und 2
Mein Kind nimmt täglich (Montag-Freitag) an der Betreuung teil.
2. Anmeldung zur Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule (Kl. 1-4)
Ich melde mein Kind hiermit verbindlich für die „Offene Ganztagsschule“ für das
Schuljahr 2016/17, 1. Halbjahr, wie unten angekreuzt, an:
Zeit
bis 14.00 Uhr
bis 15.00 Uhr
bis 16.00 Uhr
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
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Hiermit melde ich/ melden wir mein/unser Kind verbindlich zur Teilnahme an der Betreuung oder/und
der Ganztagsschule wie oben angekreuzt an. Die Hinweise zur Teilnahme habe ich/ haben wir
gelesen und erkläre mich/erklären uns damit einverstanden.
Datum: ___________Unterschrift ______________________________________________
(Erziehungsberechtigte/r)
BITTE LESEN UND AUFBEWAHREN!
Hinweise zur Teilnahme an der Betreuung und des Ganztagsangebotes
A.
Betreuung:
Mit der Anmeldung zur Betreuung ist Ihr Kind zur Teilnahme für ein halbes Jahr
verpflichtet. Ihr Kind besucht dann die Schule täglich von Montag bis Freitag bis 12.55 Uhr. In
dieser Zeit wird gebastelt, gemalt, gebaut, vorgelesen und auf dem Schulhof getobt.
Hausaufgaben werden in dieser Zeit nicht erledigt.
B.
Ganztagsschule:
1. Mit der Anmeldung zum Ganztag ist Ihr Kind zur Teilnahme wie auf dem Formular angekreuzt
für ein halbes Jahr verpflichtet. Es gilt die Schulpflicht. Eine Beurlaubung ist nur in
besonderen Ausnahmefällen möglich und muss schriftlich begründet werden. Eine Abmeldung
kann nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen. Dazu muss eine schriftliche Begründung
vorgelegt werden, die Entscheidung trifft die Schulleitung.
2. Die Anmeldung erfolgt AG-unabhängig, eine nachträgliche Änderung der Wochentage ist aus
organisatorischen Gründen nicht möglich! Wir bieten die Arbeitsgemeinschaften ausschließlich
für die im Ganztag angemeldeten Kinder an.
3. Manche Angebote können auch außerhalb des Schulgeländes stattfinden und enden auch dort.
Soll Ihr Kind daran teilnehmen, müssen Sie die Wegeerlaubnis (auf dem AG-Zettel) erteilen.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch von dort abholen. Auf dem Weg zu unseren
Kooperationspartnern ist Ihr Kind über den Gemeindeunfallverband versichert.
4. Bitte geben Sie die Anmeldung fristgerecht (Klassenlehrer/in, Sekretariat/ Briefkasten der
Schule) ab, später eingehende Anmeldungen werden aus organisatorischen Gründen nicht mehr
angenommen.
5. Nach Ablauf der Anmeldung stellen wir das neue AG-Angebot zusammen. Ihr Kind wählt dann
die Angebote aus. Die AGs beginnen in der ersten Schulwoche im neuen Schuljahr/Halbjahr.
6. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass alle Kinder, die nachmittags in der Schule verbleiben, am
gemeinsamen Mittagessen teilnehmen.
An unserem Standort Glockenkamp in Langelsheim nehmen die Kinder ihr Essen unter
Begleitung einer Pädagogischen Mitarbeiterin in der Mensa der Oberschule ein. Die Speisen
werden geliefert von der Firma „Frisch Menue“ Osterode.
Am Standort Astfeld nehmen die Kinder das Essen im Betreuungsraum ein, geliefert wird es
dort von der Firma Meyer-Menü. Die Auswahl und Bezahlung nehmen Sie bequem von zu Hause
vor, eine Anmeldung bzw. Hinterlegung der Kontodaten beim Anbieter ist hierzu zwingend
erforderlich. Die Beträge werden am Monatsende vom Anbieter per Lastschrift eingezogen.
Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie einen Zuschuss zur Verpflegung über das
Bildungs-und Teilhabepaket (BUT) des Landkreises.
7. Auch im Ganztag gilt die Schulordnung: Kinder, die das soziale Miteinander in der
Betreuung oder im Ganztag stören, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Bitte weisen Sie
Ihr Kind auf die Einhaltung der Regeln hin.
Stand Mai 2016