OBERLIN-HAUS ELTINGEN Im Wiesengrund 10, 71229 Leonberg
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OBERLIN-HAUS ELTINGEN Im Wiesengrund 10, 71229 Leonberg
OBERLIN-HAUS ELTINGEN Im Wiesengrund 10, 71229 Leonberg Gebäudebestandsanalyse Auftraggeber: Stadt Leonberg Gebäudemanagement März 2016 Nixdorf Consult GmbH Architekten + Ingenieure Ringstraße 134 D-70839 Gerlingen Tel.: 07156 / 2007-24 Fax: 07156 / 2007-40 [email protected] www.nixdorf-consult.de Aufgabenstellung Das zu untersuchende Gebäude in Leonberg-Eltingen ist eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung für rund 100 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Es wurde in zwei Bauabschnitten errichtet. Begonnen wurde in den Jahren 1968/69 – die Erweiterung folgte im Jahr 1975. Das Gebäude weist entsprechend altersbedingte Mängel auf. Gegenstand dieses Gutachtens ist die Bestandsanalyse des Hauptgebäudes. In einem ersten Schritt wird untersucht, ob das Gebäude aus baufachlicher sowie wirtschaftlicher Sicht weitergenutzt bzw. generalsaniert werden könnte. Sollte dies der Fall sein, so ist in einem nächsten Schritt zu prüfen bzw. abzustimmen, inwieweit und mit welchem Aufwand dieses Gebäude den heutigen Anforderungen entsprechend umgestaltet werden soll unter Erarbeitung eines Sanierungskonzepts mit Ermittlung der zu erwartenden Sanierungskosten. Methodik der Untersuchung Grundlagenermittlung a) Untersuchung der Gebäudesubstanz sowie der technischen Ausrüstung, d.h. Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro in Hinsicht auf deren Sanierungsbedarf b) Ergänzende Chemische Analytik und Schadstoffbewertung für von Umbauarbeiten betroffene Bauteile zum schon vorliegenden Untersuchungsbericht von z.e.t.-consult aus dem Jahr 2000. Entwicklung eines Sanierungskonzeptes a) Erarbeitung eines Lösungskonzeptes sowie Festlegung der hieraus resultierenden notwendigen baulichen und technischen Maßnahmen. b) Erarbeitung eines Energiekonzepts c) Aufstellen eines Grobterminplans mit Aufteilung in Bauabschnitte Kostenermittlung Die Kostenermittlung für die dargestellten Maßnahmen erfolgt als Grobkostenschätzung über entsprechende Massen- und Einheitspreise bzw. Flächenkennwerte. NIXDORF CONSULT GmbH Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Angaben zum Gesamtobjekt 1.1. 1.1.1. 1.1.2. Lage Topographie Gesetzliche Anforderungen 1.2. 1.2.1. 1.2.2. 1.2.3. 1.2.4. 1.2.5. 1.2.6. 1.2.7. 1.2.8. 1.2.9. Baulicher Zustand / Sanierungsbedarf Grundlagen / Vorhandene Planunterlagen Baubeschreibung Allgemeiner Zustand Zustand Rohbau/Tragkonstruktion Zustand Gebäudehülle Zustand Innenausbau Zustand Technische Gebäudeausrüstung Zustand Grundleitungen Schadstoffbelastung 2 Feststellungen / Erkenntnisse aus Bestandsanalyse 2.1 2.2 Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung der baulichen Defizite Fazit 3 Sanierungskonzept 3.1 3.2 3.3 3.4 Erforderliche bauliche Änderungen Bauteilbezogenes Sanierungskonzept Kostenermittlung Grobterminplan und Interimskonzept 4 Anlagen 4.1 4.2 Bestandspläne Schadstoffberichte NIXDORF CONSULT GmbH Seite 3 1 Grundlagenermittlung / Bestandsanalyse 1.1 Lage Die fünfgruppige Kindertageseinrichtung liegt in Eltingen, einem Stadtteil von Leonberg, im Landkreis Böblingen. Das Grundstück liegt hinter der Michaelskirche nahe am Altstadtkern von Eltingen. Entlang der südlichen Grundstückgrenze verläuft die Glems. Die Zufahrt erfolgt über die Anliegerstraße „Im Wiesengrund“. 1.1.1. Topographie Das Grundstück des Kindergartens ist überwiegend eben. In der Errichtungsphase wurde das Grundstück um ca. 80cm aufgeschüttet, so dass sich zu den westlich und östlich anschließenden Grundstücken eine Geländestufe ergibt. Richtung Norden schließt es in etwa niveaugleich an die Anliegerstraße „Im Wiesengrund“ an. 1.1.2. Gesetzliche Anforderungen Unter Annahme der Ausführung einer Fassaden- und Dachdämmung mit Neueindeckung und dem Austausch der Fensterelemente sind für die Sanierungsmaßnahmen die bauteilbezogenen Anforderungen bzw. die maximalen U-Werte der neuesten Novelle der Energieeinsparverordnung einzuhalten (Bauteilverfahren). Da eine neue Heizungsanlage eingebaut werden muss, sind auch die Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen. Hier beispielsweise möglich durch die verschiedenen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der dadurch resultierenden Reduzierung des Wärmeenergiebedarfs um mindestens 15%. Der sommerliche Wärmeschutz ist entsprechend den Regelungen der Energieeinsparverordnung nach der DIN 4108-2 nachzuweisen. Außerdem sind bei Schulen bzw. Kindergärten für die einzelnen Bauteile die Anforderungen nach DIN 4109, Tab.5 an die Luft- und Trittschalldämmung zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Raumakustik gilt es, die je nach Nutzung und Volumen des Raumes unterschiedlichen Anforderungswerte an die optimale Nachhallzeit nach DIN 18041 zu beachten. Insbesondere sei hier auf den Leitfaden zur akustischen Gestaltung von Kindertagesstätten „Lärmschutz für kleine Ohren“, herausgegeben durch das Umweltministerium Baden-Württemberg hingewiesen. Ob umfangreiche brandschutztechnische Ertüchtigungen erforderlich werden, ist noch mit den zuständigen Behörden zu klären. 1.2. Baulicher Zustand / Sanierungsbedarf 1.2.1. Grundlagen / Vorhandene Planunterlagen Vom Gebäudemanagement wurden folgende Planunterlagen als Grundlage für die Untersuchung zur Verfügung gestellt: Planbezeichnung Planinhalt Maßstab Jahr Gesamtplan (CAD) Baugesuchspläne Schal-/Positions- und Bewehrungspläne „Altbau“ Schal-/Positions- und Bewehrungspläne „Erweiterung“ Kanalplan Erweiterungsgeb. Grundrisse, EG Details, Ansichten M 1:200 versch. ? 1975 NIXDORF CONSULT GmbH M 1:20–1:50 1967 M 1:20–1:50 1975 M 1:50 1975 Seite 4 1.2.2. Baubeschreibung Der Gebäuderiegel parallel zur Glems wurde in den Jahren 1968/69 errichtet. Die Erweiterung, im rechten Winkel an der Westseite angeschlossen folgt im Jahr 1975. Infolge der schlechten Baugrundverhältnisse wurde damals auf eine Unterkellerung verzichtet und beide Gebäudeteile eingeschossig in Massivbauweise errichtet. Die Gründung erfolgt auf Einzelfundamenten bis zum tragfähigen Baugrund (Pfeilergründung). Die Gebäudelasten werden über einen Stahlbetonrost auf die Fundamente abgeleitet. Die Bodenplatte ist im „Altbau“ als 20cm starke Beton-Massivplatte, bei der Erweiterung als Fertigteil-Rippendecke hergestellt. Die Tragwände im „Altbau“ sind gemauert, bei der Erweiterung sind diese als Hohlblockmauerwerk und Stahlbetonstützen ausgebildet. Die Fassade ist ungedämmt und größtenteils mit einer Putzschicht versehen. Die Dächer über den großen Gruppenräumen sind als Pultdächer mit einer Welleternit-Eindeckung auf Holzkonstruktion ausgebildet. Es gibt eine ca. 5cm starke Zwischensparrendämmung aus 5cm Hartschaumplatten auf zementgebundenen Holzfaserplatten. Raumseitig sind eine Holzpaneeldecke mit Rieselschutz, darüber 2cm KMF und eine Folie als Dampfsperre ausgeführt. Über den Nebenräumen bzw. Flurbereichen ist die Dachdecke eine 16cm starke Massivplatte mit einer Dämmung aus Awatekt-Platten (ca. 4cm) und einer Kiesschüttung. Außerdem gibt es noch an der Schnittstelle zwischen „Altbau“ und Erweiterung einen kleinen Lichthof von ca. 8m². Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 1.030 m². Die innere Erschließung erfolgt in der Regel über einen mittig liegenden Flur, an den sich die Räume beidseitig anlagern. Das winkelförmige Gebäude besitzt zwei Eingangsbereiche, wobei der an der Westseite als Hauptzugang, der an der Nordseite zur Anliegerstraße als Nebenzugang definiert ist. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene „Schmutzschleusen“ in den Außenbereich, die jedoch auch als Lagerräume genutzt werden. Im Erweiterungsbereich ist eine kleine cook & chill Küche eingerichtet. 1.2.3. Allgemeiner Zustand Das Gebäude befindet sich in einem bauzeitgemäßen Allgemeinzustand. In zahlreichen Bereichen sind vor allem auch in energetischer Hinsicht Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die WC-Anlagen wurden teilweise saniert und mit neuen Einrichtungsgegenständen versehen. In einigen Räumen wurden die Bodenbeläge ausgetauscht. Die Elektroinstallation im Gebäude ist teilsaniert. 1.2.4. Zustand Rohbau/Tragkonstruktion An der tragenden Struktur des Gebäudes lassen sich augenscheinlich keine Mängel feststellen. Allerdings sollte im Vorfeld einer Sanierung die Konstruktion an einigen Stellen nach Vorgabe Statik untersucht werden (Kernprobennahme, Prüfung der Betonfestigkeit und des Zustands der Bewehrung). NIXDORF CONSULT GmbH Seite 5 1.2.5. Zustand Gebäudehülle Die Außenwände sind ungedämmt. Der Außenputz weist kleinere Risse und hohl liegende Bereiche (bei Regenfallrohren) auf. Die Sockelbereiche sind an zahlreichen Stellen schadhaft. Die Außentüren sind bauzeitlich, verzogen und abgenutzt. Die vorhandenen Holzfenster (Altbau) und Alufenster (Erweiterung – nicht thermisch getrennt) sind ebenfalls noch bauzeitlich, teilweise undicht und weisen entsprechend schlechte U-Werte auf und sind als perspektivisch abgängig einzustufen. Die Dachhaut besteht bei den Pultdächern aus einer Eindeckung aus Welleternit, bei den Flachdächern aus 2 Lagen Dachpappe mit Kiesschüttung. Im Traufbereich bei den Pultdächern kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Wassereinbrüchen in Folge von Rückstau in der Kastenrinne. Beide Dachtypen entsprechen hinsichtlich der Dämmstärken bei weitem nicht den heutigen energetischen Anforderungen. 1.2.6. Zustand Innenausbau Im Innenbereich sind die Türen und Bodenbeläge größtenteils noch bauzeitlich und entsprechend abgenutzt. Die Türen entsprechen nicht mehr den akustischen Anforderungen. Im Altbaubereich sind die Innenwände größtenteils mit einer Vorsatzschale versehen. Teilweise besteht diese aus einer Gipskartonbeplankung, teilweise aber auch aus einer Verbundplatte (Mineralfilz mit Styroporplatte). Bei einer Sanierung ist die Beplankung mit den Verbundplatten rückzubauen und zu entsorgen. Die WCBereiche wurden vor einigen Jahren erneuert. Hier sind keine Maßnahmen an den Oberflächen erforderlich. 1.2.7. Zustand Technische Gebäudeausrüstung Heizungsinstallation: Die Beheizung erfolgt über Elektro-Nachtspeicheröfen. Hierbei handelt es sich um Modelle mit den Typbezeichnungen Stiebel Eltron ETT. Aufgrund der Herstellnummer konnte recherchiert werden, dass diese asbestfrei sind. (Herstellnummer 67xx +25 = Baujahr 92). Handlungsbedarf besteht deshalb nur, weil ein Teil der Nachtspeicheröfen bereits ausgefallen sind und in diesen Räumen mit Ölradiatoren oder Heizlüftern geheizt werden muss. Des Weiteren entsprechen die Nachtspeicheröfen sowohl wirtschaftlich, wie von der Behaglichkeit nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die derzeit angetroffene Notbeheizung stellt ein erhöhtes Brandrisiko dar. Sanitärinstallation: Die WC-Anlagen wurden teilweise saniert und mit neuen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Optisch machen die Anlagen einen guten Eindruck. Die Verrohrung erfolgt in Stichleitungen und entspricht damit nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Werden die Vorgaben der Trinkwasserverordnung - keine Stichleitung über 3 Liter Inhalt - aber eingehalten, so besteht keine Notwendigkeit die Verrohrung zu erneuern. Lüftung: Die WC-Anlagen verfügen über keine kontrollierte Lüftung (Fensterlüftung). NIXDORF CONSULT GmbH Seite 6 Elektroinstallation: Es sind zwei Zählerplätze mit ausreichend elektrischer Energie vorhanden. Es sind Gruppen-FI´s für die Steckdosen und die Wärmespeicher nachgerüstet. Fehlerstromschutzschalter bzw. FI/LS für Steckdosen fehlen. Das Gebäude ist teilsaniert. Nachinstallationen sind sichtbar mittels PVCLeitungsführungskanäle im Flurbereich ausgeführt bzw. frei verlegt. Die Beleuchtung in den Gruppenräumen ist teilsaniert mit Pendel-Rasterleuchten, T26 bzw. Rasteraufbauleuchten mit Kompaktleuchtstofflampen und konventionellen Vorschaltgeräten. Der Küchenbereich ist saniert mit Aufbauleuchten mit Plexiglaswannen, in den Kinder-WC`s sind Wandleuchten mit Glühlampen und im Außenbereich sind Aufbauleuchten mit Glasabdeckung, Glühlampen bzw. LED, und integriertem Bewegungsmelder installiert. Im KiGa-Leitungsbüro ist eine Telefonanlage an der Außenwand installiert. Durch Kondensation entstehen Ausfälle. Die Verkabelung ist unstrukturiert und frei verlegt. Ein weiteres Büro ist teilsaniert mit Brüstungskanal. Ein Alarmierung im Sinne der DIN/EN (SAA) ist nicht vorhanden, lediglich eine Klingelanlage mit Handmeldern. Die Notausgänge sind mit nachleuchtenden Piktogrammen versehen. Eine Rauchmeldeanlage ist in Form von Batterie-Einzelmeldern vorhanden. Eine Funkvernetzung konnte nicht festgestellt werden. 1.2.8. Zustand Grundleitungen Die Untersuchung der Grundleitungen muss noch durchgeführt werden. Hier sind auf Grund des Alters der Leitungen die eine oder andere Instandsetzungsmaßnahme zu erwarten. 1.2.9. Schadstoffbelastung Es liegt ein Begehungsbericht aus dem Jahr 2000 des Ing.-Büros z.e.t.-consult vor. Die damals hier angetroffenen, als problematisch eingestuften Bauteile, wurden augenscheinlich mittlerweile beseitigt. Im Februar 2016 wurden ergänzende Untersuchungen und Probenahmen mit dem Ing.-Büro Klinger und Partner vorgenommen. Sofortmaßnahmen wegen Gefährdung der Gebäudenutzer stehen aufgrund der Ergebnisse derzeit nicht an. Gleichwohl befinden sich im Gebäude Anwendungen von Schadstoffen, die im Sanierungsfalle besonderer Behandlung bedürfen. Insbesondere sind dies die KMF-Schallschutzdämmungen in den abgehängten Decken, die KMF-haltigen Vorsatzschalen in den Gruppenräumen und in den Fluren im Altbau und die mit PCP/Lindan verunreinigten Holzdecken in den Gruppenräumen. NIXDORF CONSULT GmbH Seite 7 2 Feststellungen / Erkenntnisse aus Bestandsanalyse 2.1 Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung der baulichen Defizite Auf Grundlage der unter 1.2. ausführlich dargestellten Ergebnisse der Bestandsanalyse und deren Bewertung ist von einem umfassenden Sanierungsbedarf für das Gebäude auszugehen. Dies schließt (je nach energetischem Konzept und umzusetzendem Raumprogramm) die gesamte Gebäudehülle, Teile des Innenausbaus und der haustechnischen Installationen ein. Eine Sanierung des Gebäudes könnte in mehrere kleinere Bauabschnitte unterteilt werden. Wenn organisatorisch auf keine Räume verzichtet werden kann, müssen Interimsmaßnahmen in Form von Ersatzbauten im Außenbereich ergriffen werden. 2.2 Fazit Vorausgesetzt dass keine größeren Raum- und Nutzungsänderungen gewünscht bzw. konzeptionell erforderlich werden, erscheint nach dem Ergebnis der Bestandsanalyse eine Generalsanierung wirtschaftlich umsetzbar. Nachfolgend sind daher die erforderlichen Maßnahmen für eine zukunftsfähige Sanierung des Gebäudes aufgeführt, in einer ersten Grundriss-Skizze nachgewiesen und mit den entsprechenden Grobkosten und einem möglichen Zeitplan der Baumaßnahme bzw. einem Interimskonzept hinterlegt. 3 Sanierungskonzept 3.1 Erforderliche bauliche Änderungen In einem weiteren Schritt wurden die ungefähren Kosten für eine zukunftsfähige Sanierung des Gebäudes nach den heutigen Anforderungen ermittelt, ein Interimskonzept erarbeitet und ein grober Zeitplan der Baumaßnahme aufgestellt. Außerdem wurde untersucht, wie das Raumprogramm des AJFS für das Oberlin-Haus (Stand 15.03.2016) im Bestandsgebäude ggf. mit kleineren An- und Umbauten umgesetzt werden könnte. Weitere Bauteiluntersuchungen (Grundleitungen, Zustand Betonfestigkeit und Bewehrung) werden zunächst nicht unternommen. Gleichwohl sind entsprechende Rückstellungen für mögliche Sanierungsmaßnahmen bei den vorgenannten Bauteilen in den Grobkosten vorgesehen. In der folgenden Grundriss-Skizze ist eine mögliche Umsetzung des Raumprogramms des AJFS u.a. mit einer Neustrukturierung im Bereich des Haupteingangs an der Westseite und einem Anbau an der Ostseite (Technik und Personalraum) dargestellt. [Skizze Grundriss EG, M 1:200, Stand: 18.03.2016] NIXDORF CONSULT GmbH Seite 8 3.2 Bauteilbezogenes Sanierungskonzept Fassade: Auf die bestehenden Mauerwerks- bzw. Stahlbetonwände wird ein WDVS mit einem mineralischen Dickschichtputz gem. bauphysikalischer Vorgabe aufgebracht. Fenster: Die vorhandenen bauzeitlichen Holz- und Alu-Fenster werden durch eine neue 3fach-Verglasung gem. bauphysikalischer Vorgabe ersetzt. Je nach Nutzung bzw. Orientierung erhalten die Fenster zudem neue außen liegende Raffstoreanlagen. Dach: Abbruch der vorhandenen Welleternit-Eindeckung bzw. Dachaufbauten bei den Pultdächern. Neue Dacheindeckung mit Zwischensparrendämmung und ggf. zusätzlicher Aufsparrendämmung gem. bauphysikalischer Vorgabe. Abbruch der unterseitigen Holzdecken mit KMF-Dämmauflage und Anordnung einer raumseitigen Dampfbremse und einer neuen raumakustisch wirksamen Deckenverkleidung. Flachdächer mit neuer Gefälledämmung, dadurch bedingter Attikaerhöhung und extensiver Dachbegrünung. Innenwandbekleidungen: Abbruch der als Wandbeplankung eingesetzten Verbundplatten (KMF mit Polystyrol) im „Altbaubereich“ und Ersatz durch Putz bzw. neue GK-Vorsatzschalen nach raumakustischer Erfordernis. Bodenbeläge: Die Bodenbeläge werden in den meisten Räumen durch neue Beläge (event. Linoleum) ersetzt. Die Fliesenbeläge (soweit neu) in den Sanitärbereichen bleiben erhalten. Die Küche wird mit einer Kunstharz-Beschichtung versehen. Türen: Die Türanlagen werden durch neue entsprechend den aktuellen Schallschutz- und Brandschutzanforderungen ersetzt. Sanitär: Einrichtung eines behindertengerechten WC´s, Trinkwasserleitungen werden aus Edelstahl ausgeführt und als Ringleitung ausgebildet – an letzten Entnahmestellen mit Hygienespüleinrichtungen. Die Warmwasserbereitung erfolgt über Durchlauferhitzer. Einrichtung eines Hausanschlusses für Gas. Heizung: Einbau einer Gasbrennwerttherme, Heizflächen als Röhrenradiatoren, Heizkörperanschlussleitungen in Sockelleistenkanal geführt, Ausstattung des Krippenbereichs mit einer Fußbodenheizung. Lüftung: Ausrüstung der WC-Anlagen mit Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung. Elektro: Ergänzende Ausstattung mit Installationsgeräten, Kabelwege in Sockelleisten bzw. Brüstungskanälen, Beleuchtung wird größtenteils neu erstellt (eventuell mit LEDLeuchten), Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Einbau einer Rauchmeldeanlage mit interner Aufschaltung. NIXDORF CONSULT GmbH Seite 9 3.3 Kostenermittlung Art der Kostenermittlung: Grobkostenschätzung Grundlagen: Unterlagen Bestandsgebäude (u.a. Statikpläne) vom GM zur Verfügung gestellt, Besprechungen im GM am 02.02., 02.03. und 22.03.2016, diverse Ortsbesichtigungen am 29.01., 02.02., 15.02. und 17.03.2016. Angaben der beteiligten Fachingenieure Kostenansätze nach Bürokennwerten sowie BKI (Baukosteninformationszentrum) Ergebnis: Die für die Sanierung erforderlichen Aufwendungen werden auf insgesamt brutto 2.280.000.- € geschätzt. Grobkostenschätzung Sanierung Oberlin-Haus Leonberg-Eltingen Stand: 24.03.2016 Auftraggeber: Stadt Leonberg, Gebäudemanagement Projekt Nr.: 3601 Objekt: Oberlin-Haus Leonberg-Eltingen Bearbeiter StM/GH Grundlagen: Div. Ortstermine und Besprechungen / Skizze v. 18.03.2016 KGR LB Kostengruppe/Leistungsbereich Menge E EUR/Einheit EUR Gesamt Preise brutto inkl. MwSt 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen Gasanschluss ist noch zu prüfen nicht angesetzt 1,0 ca. 0€ 0€ 0€ 300 Bauwerk 990.000 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 380.000 € 500 Außenanlagen ohne Gas-, Wasser-, Telefon-, Kabel-, Stromanschlüsse 2.300,0 m²AUF 70 € Wiederherstellen und teilweise Neuanlage 160.000 € 160.000 € 600 Ausstattung u. Möbel 700 Allgemeine Ausstattung 1,0 ca. 50.000 € 50.000 € 50.000 € Baunebenkosten ca. ca. 30% aus KG 300-500 1,0 ca. 460.000 € 460.000 € 460.000 € Summe KG 200-700 brutto ca. 2.040.000 € Unvorhergesehenes und mögl. Baupreissteigerungen ca. 5% Interimsmaßnahmen für 1 Jahr (Mietcontainer für 2 Ganztagesgruppen) 95.000 € 145.000 € Gesamtsumme KG 200-700 brutto ca. 2.280.000 € Gesamtsumme gerundet auf 10.000 € Baupreisindex Stand November 2015 NIXDORF CONSULT GmbH Seite 10 3.4 Grobterminplan und Interimskonzept Die Sanierungsmaßnahme könnte in drei Bauabschnitten für jeweils ca. 4 Monate geplant werden - beginnend von der Ostseite mit dem Anbau für Technik und den Personalraum. Über die gesamte Dauer der baulichen Maßnahmen von ca. 12 Monaten werden Raummodule als Interim für die zwei Ganztagesgruppen angemietet. Eine Aufstellung der Interimsbauten im Gemeindegarten ist noch zu prüfen. Sowohl für die Sanierungsmaßnahme (mit den Anbauten) als auch für die Aufstellung der Interims-Raummodule ist jeweils ein Baugesuch einzureichen. NIXDORF CONSULT GmbH Seite 11 4 Anlagen 4.1 Bestandspläne 4.2 Schadstoffberichte 4.2.1 4.2.2 Schadstoffbericht z.e.t.-consult vom 10.10.2000 Schadstoffbericht Klinger und Partner vom 24.02.2016 NIXDORF CONSULT GmbH Seite 12