Elterninformation Langzeitaustausch - Helmholtz
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Elterninformation Langzeitaustausch - Helmholtz
Städt. Helmholtz-Gymnasium Hilden Schulleiter Informationen zum Auslandsaufenthalt in der Oberstufe Ansprechpartner: Herr Beer Viele Schülerinnen und Schüler möchten - in der Regel im Anschluss an die 9. Klasse - eine längere Zeit im Ausland verbringen. Meistens geht es ihnen dabei um englisch-, bzw. französischsprachige Länder. Das HGH blickt auf eine lange Tradition bei den Schülerauslandsaufenthalten zurück, und wir waren über Jahre - nach Aussage einiger Veranstalter - sogar bundesweit führend in diesem Bereich. Da sich in den letzten Jahren immer mehr Veranstalter auf diese Art des Auslandsaufenthalts spezialisiert haben, gibt es keine Probleme, für jeden das Richtige zu finden, und wir verfügen an unserer Schule über eine Fülle von Informationsmaterial, das wir Interessenten zur Verfügung stellen können. Aktuelles Informationsmaterial zu den einzelnen Veranstaltern liegt im Selbstlernzentrum aus und kann mitgenommen werden (bitte hier stets ein Ansichtsexemplar dort liegen lassen!). Zudem hängen stets News zu der Thematik am schwarzen Brett gegenüber dem Sanitätsraum. Schüleraustausch warum?1 1. Grund für den Schüleraustausch: Einmalige Erfahrungen Ein Austauschschüler macht einzigartige Erfahrungen und sammelt prägende Eindrücke, die er für den Rest seines Lebens nicht vergessen und auch niemals missen wollen wird. Über dieses ganz individuelle Erlebnis kann er sich mit anderen austauschen und noch lange von der erworbenen Lebenserfahrung zehren. 2. Grund für den Schüleraustausch: Horizonterweiterung Durch das Leben in einer Gastfamilie kann der Schüler eine fremde Kultur von innen heraus und als aktiver Teil kennen lernen. Im engen Kontakt zu den Einheimischen taucht er vollständig in ihren Lebensalltag ein und kann sein Gastland so intensiv erleben, wie es kein Tourist jemals könnte. Der Schüler sieht etwas von der Welt, lernt viel über seine „Heimat auf Zeit“ und entwickelt neue Sichtweisen. 3. Grund für den Schüleraustausch: Eine Fremdsprache lernen Während eines Austauschjahres kann ein Jugendlicher seine Fremdsprachenkenntnisse erheblich verbessern. Im alltäglichen Umgang mit der Sprache gibt es zwar meist zu Beginn noch ein paar Schwierigkeiten – ist jedoch die Sprachbarriere erstmal überwunden, entwickelt der Schüler einen (je nach Gastland nahezu) fließenden Sprachgebrauch. Bleibt er nach seiner Rückkehr „dran“, indem er 1 Quelle: www.schueleraustausch-abc.de (28.8.2014) beispielsweise den Kontakt mit der Gastfamilie und den neuen Freunden pflegt oder Medien in der Fremdsprache nutzt, verliert der Jugendliche die erworbenen sprachlichen Kompetenzen auch nicht so schnell wieder. 4. Grund für den Schüleraustausch: Persönlichkeitsentwicklung Ein Austauschschüler muss sich vielen Herausforderungen stellen und wächst dabei nicht selten über sich hinaus. So lernt er, mit Schwierigkeiten umzugehen und verschiedene Probleme selbstständig zu lösen. Außerdem wird sich der Jugendliche durch die ständige Konfrontation mit dem Fremden seiner eigenen Identität bewusst und in sich gestärkt – so kann er ein gesundes Selbstbewusstsein entwickeln. Gleichzeitig erwirbt er im Eingewöhnungsprozess charakterliche Integrität. Die im Schüleraustausch gewonnene Lebenserfahrung und Entwicklung kann dem Schüler niemand mehr nehmen! 5. Grund für den Schüleraustausch: Erwerb wichtiger sozialer Kompetenzen Eng verbunden mit der positiven Persönlichkeitsentwicklung im Schüleraustausch ist der Erwerb von verschiedenen Schlüsselkompetenzen. Zu diesen gehören – neben den bereits oben angesprochenen Fremdsprachenkenntnissen – vor allem soziale Kompetenzen wie Flexibilität, Weltoffenheit und Toleranz. Insbesondere die grenzüberschreitende interkulturelle Kompetenz, die der Schüler im täglichen Miteinander mit der Gastfamilie erlangt, ist in Zeiten der Globalisierung zunehmend gefragt. Sie beinhaltet, mit Menschen anderer Kulturkreisen angemessen umgehen und kommunizieren zu können, indem ihnen Respekt, Toleranz und Verständnis entgegen gebracht wird. 6. Grund für den Schüleraustausch: Verbesserte Berufschance Auslandserfahrung ist im Lebenslauf Jugendlicher ein großer Bonus und erhöht so die beruflichen Chancen. Nicht nur, dass die Fremdsprachenkenntnisse und die interkulturelle Kompetenz auf den heutigen internationalen Märkten besonders gefragt sind, auch die im Schüleraustausch erworbenen sozialen Kompetenzen sind wesentliche berufliche Qualifikationen. Darüber hinaus ist die durch die außergewöhnliche Erfahrung entstehende persönliche Reife ein weiterer Vorteil, ebenso wie das verbesserte Allgemeinwissen und die entstandenen internationalen Beziehungen. 7. Grund für den Schüleraustausch: Freundschaften fürs Leben Im Gastland begegnet der Schüler den verschiedensten Menschen und entwickelt nicht selten eine tiefe Bindung zu einigen von ihnen. Die Gastfamilie wird oft zum zweiten zu Hause und auch mit einheimischen Jugendlichen werden wertvolle Freundschaften geschlossen, die manchmal sogar ein Leben lang halten und den deutschen Jugendlichen in einigen Fällen nicht nur persönlich, sondern auch beruflich weiter bringen können. 8. Grund für den Schüleraustausch: Beitrag zur Völkerverständigung Auch auf einer gesellschaftlichen Ebene über den einzelnen Schüler hinaus bietet ein Schüleraustausch Vorteile. So stellt er einen wichtigen Beitrag zur interkulturellen Verständigung dar und hilft, in einer zunehmend globalisierten Gesellschaft verständnisvolle und tolerante Kommunikation zwischen verschiedenen Völkern zu ermöglichen. 9. Grund für den Schüleraustausch: Neue Möglichkeiten erschließen Durch den langen Auslandsaufenthalt und die damit verbundenen interkulturellen Erfahrungen wird die Integrität des Schülers gefördert, so dass er seine persönlichen Möglichkeiten und Perspektiven erweitern kann. Die Hemmschwelle ins Ausland zu gehen sinkt durch den Austausch, so dass die individuelle Mobilität vergrößert wird und der Jugendliche zukünftig ein Leben bzw. eine berufliche Tätigkeit im Ausland viel besser einschätzen und deshalb ggf. auch stärker in Betracht kann. 10. Grund für den Schüleraustausch: Ein unvergessliches Jahr erleben! Es gibt also viele Dinge, für die es sich lohnt, Heimweh und andere Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen! Allerdings sollte einem Austauschschüler auch wirklich klar sein, dass ein Austauschjahr auch viele Herausforderungen und Probleme mit sich bringen kann. Nur, wenn ein Schüler wirklich ins Ausland will, kann er diese bewältigen und vom Austausch profitieren. Jemand, der sich erst dazu überreden lassen muss, wird es sehr schwer haben. Für alle anderen gilt: Lasst euch diese einmalige Chance nicht entgehen! Schüleraustausch wohin? Wohin soll es gehen? Von Jahr zu Jahr zieht es immer mehr deutsche Jugendliche für einen Austausch ins Ausland. Sie wollen eine fremde Kultur von Innen heraus erleben, eine andere Sprache lernen, neue Erfahrungen machen und etwas von der Welt sehen. Für einen potenziellen Austauschschüler stellt sich dabei die Frage, was er denn eigentlich genau von der Welt sehen will und welches Land die besten Möglichkeiten für ihn bietet. Austauschziel USA Mittlerweile wird ein Austausch in mehr als 35 verschiedene Länder angeboten. Das bevorzugte Ziel waren dabei lange Zeit die USA. Nach wie vor besuchen die meisten Schüler dieses Land, aber die Zahlen sind rückläufig: Während im Schuljahr 1993/94 noch über 62.000 Schüler aus aller Welt aufgenommen wurden, waren es im Jahr 2003 nur noch knapp 28.000 1. Gründe dafür sollen, neben schwindendem Interesse seitens der Gastfamilien und -schulen, die verschärften Einreiseregelungen, politische und Sicherheitsfragen, ausgelöst durch die Angst nach den Terroranschlägen vom 11. September, und die „Gewöhnlichkeit“ dieses Ziels sein. Der Trend geht also zu neuen Ufern. Trend zu englischsprachigen „Alternativländern“ Neben der Nachfrage für Staaten mit der häufig aus dem Schulunterricht bekannten Landessprache Spanisch oder Französisch, steigt auch das Interesse am Austausch innerhalb Europas, sowie in „exotische“ Länder wie beispielsweise China, Guatemala oder Brasilien. Vor allem aber steigen die Austauschschüler-Zahlen in den englischsprachigen „Alternativländern“ Kanada, Australien und Neuseeland. Einer der großen Vorteile dieser Länder ist, dass hier bei einigen Organisationen der genaue Zielpunkt mit der entsprechenden Schule relativ gut bestimmt werden kann. Aber auch die englische Landessprache, die außergewöhnlichen Landschaften und die umfangreichen Schulangebote sind für viele Austauschschüler die ausschlaggebenden Gründe, eines dieser Länder zu ihrer Wahlheimat zu machen. Die richtige Wahl Ob nun Australien, China oder die USA – entscheidend ist bei der Wahl, dass der Schüler sich selbst über seine persönlichen Vorlieben bewusst wird. Er sollte sich umfassend über sein mögliches Zielland mit all seinen Facetten und Eigenarten informieren und seine Wahl nicht von gängigen Vorurteilen abhängig machen, sondern viel mehr darauf achten, ob er sich in den Kulturkreis eingliedern könnte. Letztendlich muss der Austauschschüler ja in dem gewählten Land leben und kann somit die Frage nach dem richtigen Land nur für sich selbst beantworten. Welche Kosten fallen an? Wofür die ganzen Kosten? Ein Schüleraustausch kostet – und das nicht zu knapp. Schließlich müssen nicht nur Kernleistungen wie der Flug, die Versicherung, das Visum und Schulgebühren bezahlt werden, auch der Service ist bei guten Austauschorganisationen sehr aufwändig: Es müssen die richtige Gastfamilie gewählt werden, Vor- und Nachbereitungsseminare stattfinden und eine Betreuung während des Austausches angeboten werden. Neben diesen reinen Organisationskosten brauchen die Schüler zusätzlich noch ein monatliches Taschengeld. Insgesamt kommt also einiges zusammen. Aber wie soll das bezahlt werden, wenn die Eltern es sich nicht leisten können, den Löwenanteil der Kosten allein zu tragen? Finanzierungsmöglichkeiten Zunächst sollte man sich klar machen, dass es viel einfacher ist, das nötige Geld aus verschiedenen Quellen zu bekommen, als nur auf eine Karte zu setzen. Mit dem richtigen Mix kommt nämlich einiges zusammen. Die Möglichkeiten reichen von Auslands-BaföG über verschiedenste Teil- oder Vollstipendien bis hin zu Frühbucher- und Geschwister-Rabatten oder einer Sponsorensuche – so ist es mit Sicherheit eine Überlegung wert, eine Artikelserie für die Lokalzeitung zu verfassen. Neben diesen offiziellen Finanzierungsquellen gibt es aber auch familienintern einige Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Stipendien Neben dem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm des Bundestages (Vollstipendium, ein Jahr: www.bundestag.de/ppp - Vorsicht: Bewerbungsschluss: 12.9.!) und dem Austauschprogramm des Regierungspräsidenten Düsseldorf (subventioniert) geben einige Veranstalter Voll- oder Teilstipendien. Die Bedingungen können dort erfragt werden. Verschiedene Vollstipendien für ein Schuljahr in den USA werden u.a. auch auf der Homepage www.dfh.org des Deutschen Fachverbands High School e.V. angeboten. Der Bewerbungsschluss liegt in der Regel um den 15.10. des laufenden Jahres. Einige private Organisationen (z.B. Rotary- oder LIONS-Club) bieten für Mitglieder auf Nachfrage Austausche auf Gegenseitigkeit an. Der Rotary Club Hilden-Haan führt jedes Jahr einen privaten Austausch für ein bis zwei interessierte Schülerinnen oder Schüler zumeist in die USA durch. Auch andere Länder, in denen es Rotary Clubs gibt, sind u.U. möglich. Die Kosten sind bei Aufnahme in das Programm gering; das Auswahlverfahren beginnt meist Mitte September.Nähere Informationen gibt es im Internet (www.rotary-jugenddienst.de) oder bei dem Jugenddienstbeauftragten des Rotary-Clubs Hilden-Haan Jochem Dorloff (email: [email protected] bzw. des Rotary-Clubs Neandertal Stefan Feinendegen (email: [email protected]). Die Bezirksregierung Düsseldorf vermittelt individuelle Schüleraustauschprogramme auf Gegenseitigkeit mit Frankreich (Brigitte-Sauzay-Programm und VOLTAIREProgramm),Québec, Neuseeland, Australien und der Schweiz. Bitte folgen Sie für mehr Information auch dem Link: http://www.brd.nrw.de/schule/zweiter_bildungsweg_internationaler_austausch/index.jsp Investition in die Zukunft Egal, wie letztendlich der Austausch finanziert wird und wie sehr man über die Kosten stöhnt – es lohnt sich! Schließlich bietet er eine einmalige Chance für einen Schüler und macht sich auch Jahre später noch bezahlt – mit den „Zinsen“ Persönlichkeitsentwicklung und Selbstfindung, besseren Berufschancen und unvergesslichen Erfahrungen. Versicherung Die Schülerinnen und Schüler müssen mit Ausnahme der europäischen Länder (hier gilt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung weiter) meist von den Eltern zusatzversichert werden. Man sollte sich also frühzeitig mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Verlockend - Führerscheinerwerb in den USA2 Während einem Schüleraustausch in den USA schon mit unter 18 Jahren zum Autofahrer werden zu können klingt mehr als verlockend. Denn den Führerschein gibt es in den USA schon ab 16 und zudem mit weit niedrigeren Kosten und Anforderungen an Fahrstunden und Prüfungen. Leider gibt es einige Hürden, die Dir als Austauschschüler den Weg zum amerikanischen Führerschein erschweren. Grundsätzlich gilt: ob die Möglichkeit zum Erwerb eines Führerscheins während dem Schüleraustausch in den USA besteht, hängt sowohl von der Organisation, der Highschool und den Gasteltern als auch dem Bundesstaat ab. Gerade was den Führerschein anbelangt sind die Regelungen von Ost nach West der USA sehr verschieden. Wege zur Driver’s License Grundsätzlich bieten die meisten Highschools in den USA Fahrunterricht an. Das heißt man belegt an der Highschool Theoriekurse. Je nach Bundesstaat kann man dann mit 15 oder 16 Jahren die Learner’s Permit erhalten, sodass man begleitet von einem Führerscheininhaber über 18 oder 21 Jahren das Fahren üben kann. Zusätzlich gibt es private Fahrschulen, an denen man Fahrstunden nehmen kann. In den meisten Staaten muss man die Learner’s Permit mindestens ein halbes Jahr haben und eine bestimmte Anzahl von Stunden gefahren sein, um einen „richtigen“ Führerschein zu bekommen. Neben der absolvierten Fahrpraxis gibt es dann noch einen Sehtest, sowie eine theoretische und eine praktische Prüfung zu bestehen. Preise für den Auslandsaufenthalt Die Preise variieren sehr stark je nach dem Leistungsumfang. Achtung: Bei manchen Veranstaltern sind Hin- und Rückflug nicht im Preis inbegriffen, bei anderen ist im USA-Preis eine Rundreise o.ä. inbegriffen! 2 Quelle: www.schueleraustausch.net (28.8.2014) Beispielhaft seien hier folgende Preise genannt: Land USA Australien ½ Jahr ab ca. 6000/7000 € ab ca. 11.000 € 1 Jahr ab ca. 7000 € ab ca. 17.000 € Normales Angebot: ein oder mehrere Vorbereitungstreffen und/oder -seminare Aufenthalt im Gastland (Familienanschluss) Besuch einer öffentlichen höheren Schule Betreuung im Gastland durch den Veranstalter (meistens) Versicherungen Gebühren. - - Taschengeld muss selbst gestellt werden Für Aufenthalte in Kanada incl. Hin- und Rückflug liegen die Preise etwa so hoch wie die für die USA Die Preise für Neuseeland entsprechen denen von Australien. Dort ist der Aufenthalt fast generell an Privatschulen gebunden; entsprechend verteuert er sich Frankreich ist in der Regel ca. 500 € billiger als der USA-Preis Großbritannien entspricht am allgemeinen dem Preis von Australien/Neuseeland. Aufenthalte dort sind allerdings eventuell auch selbst zu organisieren. Einige Veranstalter geben für bestimmte Gebiete der USA eine Gebietsgarantie gegen einen Aufpreis (zwischen ca. 400 € und ca. 800 €) Bei Besuch einer privaten höheren Schule (Australien, Kanada, USA) müssen erhebliche Mehrkosten bezahlt werden, da die Schulgebühren dort hoch sind. Man muss pro Halbjahr mindestens mit etwa dem Doppelten des „normalen“ Preises rechnen. Die Mehrzahl der Anbieter hat inzwischen solche Angebote für die verschiedensten Länder im Programm Achtung bei privat organisierten Aufenthalten in den USA: Dazu gibt es seit einigen Jahren eine neue Gesetzeslage, die den privaten Schulaufenthalt in den USA z.T. erheblich verteuert! Zeitpunkt des Austauschs innerhalb der Oberstufe - Im Anhang I sind die genauen Möglichgeiten und Bedingungen zu einem Auslandsaufenthalt entsprechend der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) genannt - Die entsprechenden Regelungen zum Latinum findet man in Anhang II und liegen ebenfalls im Selbstlernzentrum aus oder sind bei mir erhältlich Welche Organisation? Bitte beachten Sie zunächst, dass es kommerzielle Anbieter und gemeinnützige Organisationen gibt. Hierbei kann man davon ausgehen, dass die gemeinnützigen in der Regel günstigere Angebote machen können, kommerzielle Anbieter jedoch wiederum teilweise die Möglichkeit bieten, sich sehr genau für eine gewünschte Schule einzuschreiben. Einen Überblick über die gemeinnützigen Organisationen bietet der Dachverband gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen in Deutschland AJA: www.aja-org.de. Besonders die Wahl der Organisation ist eine Entscheidung, die gut durchdacht werden sollte. An erster Stelle steht hier die Informationsbeschaffung. Insbesondere das Internet, aber auch verschiedene Bücher, Gespräche mit ehemaligen Austauschschülern, sowie Kataloge und InfoBroschüren der einzelnen Organisationen sind dabei hilfreich. Bei der Recherche sollten dann verschiedene Fragen geklärt werden: Welches Land ist für den Austausch interessant, auf welche Leistungen wird besonders Wert gelegt, wird ein Stipendium benötigt, welche Programme sagen dem Schüler am ehesten zu und wie soll das Umfeld aussehen? Das und mehr muss individuell beantwortet werden. Idealerweise sollte ein Programm deshalb auch möglichst individuell abgestimmt sein. Denn je passender beispielsweise die Wahl des Umfelds – sprich der Gastfamilie, der Schule und der Umgebung mit ihren Freizeitangeboten -, um so leichter fällt die Integration und umso seltener wird das oft befürchtete Heimweh auftreten. Von Schulseite soll hier keine Organisation empfohlen werden, es liegen jedoch von verschiedenen Optionen reichlich aktuelle Materialien im Selbstlernzentrum aus. Bitte auch die Aushänge gegenüber dem Sanitätsraum beachten! Des Weiteren sei hier verwiesen auf die folgenden Hompages, die alle einen Überblick über verschiedene Austauschorganisationen und auch weiterführende Informationen zu der gesamten Thematik bieten: www.schueleraustausch-abc.de www.schueleraustausch.net www.schueleraustausch-portal.de Beurlaubung - Die Beurlaubung wird von der Schulleitung vorgenommen, wenn die Eltern einen formlosen Antrag stellen. Sofern die Versetzung in die Jahrgangsstufe EF erreicht worden ist, wird die Beurlaubung ohne weiteres erteilt (s. auch Anhang I). Dauer des Aufenthalts - - Die Dauer des Aufenthalts kann im Allgemeinen mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Sie entspricht in der Regel den Schuljahresabschnitten im Gastland, d.h. es sind drei, fünf/sechs und zehn Monate Aufenthalt möglich. Bei manchen Veranstaltern gibt es die Möglichkeit, während des Aufenthalts entweder zu verkürzen oder zu verlängern. Beachten Sie auch die folgenden Angebote: - Privatschulanbieter Au Pair Sprach(ferien)reisen (2-6 Wochen) Sprachschulen/Fremdsprachliche Berufsausbildung/Studium Weltwärts > Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst (nach dem Schulabschluss) Material liegt im Selbstlernzentrum aus! Anhang I: Auszug aus der Verordnung über den Bildungdsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) – Stand 15.6.2014 zum Thema „Auslandsaufenthalte“ §4 Auslandsaufenthalte (1) Während der beiden ersten Jahre der gymnasialen Oberstufe können Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt gemäß §43 Abs. 3 SchulG beurlaubt werden. Nach Rückkehr wird die Schullaufbahn grundsätzlich in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, in der der Auslandsaufenthalt begonnen wurde. Das zweite Jahr der Qualifikationsphase kann nicht für einen Auslandsaufenthalt unterbrochen werden. (2) Schülerinnen und Schüler, die zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase oder einem halbjährigen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase beurlaubt sind, können ihre Schullaufbahn ohne Versetzungsentscheidung in der Qualifikationsphase fortsetzen, wenn aufgrund ihres Leistungsstandes zu erwarten ist, dass sie erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten können. (3) Ausländische Leistungsnachweise können bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nicht übernommen werden. VV zu § 4 4.2 zu Abs. 2 4.21 Die Schullaufbahn kann mit Beginn der Qualifikationsphase fortgesetzt werden, wenn vor dem Antrag auf Beurlaubung a) bei Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums auf dem Zeugnis der Klasse 9/I oder 9/II im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung ausgewiesen sind. Über Ausnahmen entscheidet die Konferenz der die Schülerin oder den Schüler unterrichtenden Lehrkräfte. b) bei Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen auf dem Zeugnis der Klasse 10/I oder 10/II ein Notenbild erreicht wird, das in allen Fächern um eine Notenstufe besser ist als die für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe geforderte Leistung. Über Ausnahmen entscheidet die obere Schulaufsichtsbehörde. Über die durchgehende Teilnahme am Unterricht an einer ausländischen Schule ist der Nachweis zu erbringen. 4.22 Die Voraussetzungen zum Erwerb des Latinums, die in der Einführungsphase zu erbringen sind, müssen zusätzlich nachgewiesen werden. 4.23 Bei Schülerinnen und Schülern, die nach dem Auslandsaufenthalt gemäß § 2 Abs. 3 oder gemäß § 4 Abs. 2 unmittelbar in das erste Jahr der Qualifikationsphase eingetreten sind, wird die Dauer des Auslandsaufenthalts auf die Verweildauer angerechnet. 4.24 Der mit dem Zeugnis am Ende der Einführungsphase verbundene Abschluss gemäß § 40 Abs. 2 wird nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase erworben. 4.25 Bei einem Schulwechsel entscheidet über die Beurlaubung und die Fortsetzung der Schullaufbahn die aufnehmende Schule. Erläuterungen 1 2 Der Paragraph regelt die Beurlaubung von Schülern für Auslandsaufenthalte in der gymnasialen Oberstufe. Über den Antrag auf Beurlaubung entscheidet der Schulleiter (§43 Abs.3 SchulG) der Schule, an welcher die gymnasiale Oberstufe absolviert werden soll (VV 4.25). Wegen der generellen Förderungswürdigkeit von Auslandsaufenthalten ist in der Regel die Beurlaubung auszusprechen. 3 4 5 6 7 Es gilt zunächst der Grundsatz, dass die Schullaufbahn dort fortgesetzt wird, wo sie unterbrochen wurde. Da ein Auslandsaufenthalt in Q2 nicht erlaubt ist, ergeben sich in der Praxis folgende Zeiträume für einen Auslandsaufenthalt: a) E[F]1 b) E[F] c) E[F]2 d) Q1 Die Schullaufbahn wird im Fall a) in E[F]2 fortgesetzt, weil gesicherte Beurteilungsgrundlagen für die Versetzung im 2.Halbjahr erbracht werden. In den Fällen b) bzw. d) wird die Schullaufbahn in E[F]1 bzw. in Q1.1 fortgesetzt. Die Zeit des Auslandsaufenthaltes wird, weil die gymnasiale Oberstufe vollständig durchlaufen wird, nicht auf die Verweildauer angerechnet. Ein Auslandsaufenthalt entsprechend der Variante c) ist nur sinnvoll, wenn die Voraussetzungen gem. VV 4.21 (siehe Rdnr.4) vorliegen, wenn also die Schullaufbahn in Q1.1 fortgesetzt werden kann. Bei Vorliegen der in VV 4.21 genannten, nach Schulformen differenzierten Voraussetzungen erfolgt in den Fällen b) und c) die Fortsetzung der Schullaufbahn in Q1.1. In diesen Fällen muss die Teilnahme am Unterricht der ausländischen Schule nachgewiesen werden (VV 4.21) erfolgt eine Anrechnung auf die Verweildauer (VV4.23) muss das Latinum (bei Lateinisch ab Klasse 5/6) noch erworben werden (VV 4.22, vgl. Kommentierung zu §40), muss eine in der Jahrgangsstufe 8 begonnen 2. Fremdsprache noch in Q1 belegt werden, um vier Jahre Unterricht nachzuweisen wird der Abschluss gemäß §40 Abs.2 (vgl. die Kommentierung zu §40) nach Q1 erworben (VV 4.2). Ein Erfolgreicher Durchgang durch Q1 liegt dann vor, wenn der Schüler am Ende von Q1 nicht gezwungen ist, das erste Jahr der Qualifikationsphase gem. § 19 Abs.2 Nr.2 zu wiederholen. Über die Fortsetzung der Schullaufbahn wird zusammen mit der Genehmigung der Beurlaubung entschieden, und zwar für Schüler des Gymnasiums auf der Grundlage des letzten vorliegenden Zeugnisses der Klasse 9/1 oder 9/2. Über Ausnahmen von den in VV 4.21 geforderten Leistungsvoraussetzungen entscheidet bei Schülern des Gymnasiums die Konferenz der Lehrkräfte, die den Schüler unterrichten, […]. Die Dauer der Beurlaubung hat sich an der Dauer des Auslandsaufenthaltes zu orientieren. Ist diese z.B. nur ein dreiviertel Jahr, muss der Schüler nach Rückkehr am Unterricht teilnehmen. Steht in E[F]2 noch das ganze Quartal zur Verfügung, kann bei leistungsfähigen Schülern auch auf dieser Basis noch über die Versetzung entschieden werden und so der mittlere Schulabschluss und das Latinum erworben werden. Bei vorversetzten (§2 Abs.3) und für einen Auslandsaufenthalt in E[F] beurlaubten Schüler erfolgt im Unterschied zu VV 2.32 gemäß VV 4.23 eine Anrechnung auf die Verweildauer. Das Latinum muss jetzt auch von dieser Schülergruppe noch erworben werden (Kommentierung zu §40). Die in Frage kommende Schülergruppe ist entsprechend zu beraten. Ausländische Leistungsnachweise könne prinzipiell nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (KMK-Vereinbarung). Anhang II: Auszug aus der Verordnung über den Bildungdsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) – Stand 15.6.2014 zum Thema „Auslandsaufenthalte und Latinum“ 1.3 Erwerb des Latinums in Sonderfällen Schülerinnen und Schüler, die die Pflichtjahre für den Erwerb des Latinums durchlaufen haben und in dem entsprechenden Abschlusshalbjahr der Einführungsphase oder der Qualifikationsphase keine ausreichenden Leistungen erbracht haben oder gemäß §4 Absatz 2 im Anschluss an einen Auslandsaufenthalt die Schullaufbahn in der Qualifikationsphase fortsetzen oder gemäß § 2 Absatz 3 vorversetzt werden, haben die folgenden Möglichkeiten, das Latinum zu erwerben: 1.3.1 Teilnahme am Lateinunterricht der nachfolgenden Einführungsphase gemäß Nummer 1.2.1 oder 1.2.2 Endnote im Abschlussjahr mindestens ausreichend 1.3.2 Teilnahme am Lateinunterricht des zweiten Jahres der Qualifikationsphase gemäß Nummer 1.2.3 oder Teilnahme am Lateinunterricht des ersten Jahres der Qualifikationsphase gemäß Nummer 1.2.4 Endnote im Abschlussjahr mindestens ausreichend (5 Punkte) 1.3.3 bestandene Prüfung zum Erwerb des Latinums gemäß Nummer 1.4 nach Maßgabe der in Nummer 1.4 beschriebenen Anforderungen 1.4 Prüfung zum Erwerb des Latinums 1.4.1 Zeit, Ort, Gliederung und Vorbereitung der Prüfung Die Prüflinge werden von der Schulleitung spätestens bis zum 1. Februar des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der oberen Schulaufsichtsbehörde angemeldet. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet zeitgleich mit der Abiturprüfung im Fach Latein statt. Die Arbeitszeit für die Klausur beträgt 3 Zeitstunden. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling in der Regel 30 Minuten. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden jährlich, ergänzend zu den inhaltlichen Vorgaben für die schriftlichen Abiturprüfungen, Themen und Autoren genannt. Die Vorbereitung auf die Prüfung liegt in der Verantwortung der Prüflinge und der Erziehungsberechtigten. Die Schule berät die Schülerinnen und Schüler dabei. Ein Anspruch auf ein zusätzliches Unterrichtsangebot besteht nicht. 1.4.2 Prüfungsausschuss Die Regelungen für die Fachprüfungsausschüsse gemäß § 26 APO-GOSt gelten analog. 1.4.3 Schriftliche Prüfung Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde landeseinheitlich zentral gestellt. In der schriftlichen Prüfung sind die in Nummer 1 genannten Anforderungen an einem unbekannten lateinischen Text im Umfang von etwa 180 Wörtern zu erfüllen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer reinen Übersetzungsaufgabe. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer korrigiert die Prüfungsarbeit; sie oder er begutachtet und bewertet sie abschließend mit einer Note, der gegebenenfalls eine Tendenz hinzuzufügen ist. Jede Arbeit wird von einem zweiten, von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmten Mitglied des Prüfungsausschusses durchgesehen. Dieses schließt sich entweder der Bewertung an oder fügt eine eigene Beurteilung mit Bewertung an. In den Fällen, in denen sich die beiden Korrektorinnen oder Korrektoren nicht auf eine Bewertungsnote einigen können, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Note. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsarbeiten wird vom Prüfungsausschuss festgestellt. Hat ein Prüfling die schriftliche Prüfungsarbeit mit der Note ungenügend abgeschlossen, kann er nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden. 1.4.4 Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung wird von der Schule durchgeführt. Der Prüfling soll in einem ersten Teil selbstständig den vorbereiteten Text im Umfang von etwa 50 Wörtern übersetzen. An die Übersetzung schließt sich ein Prüfungsgespräch an, das dem Nachweis eines vertieften Verständnisses des Textes und erforderlichenfalls dem Nachweis hinreichender Kenntnisse in der Elementargrammatik dient. Die mündliche Prüfung findet vor dem Prüfungsausschuss statt. Sie wird grundsätzlich von der Fachprüferin oder vom Fachprüfer durchgeführt. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat das Recht, Fragen an den Prüfling zu richten und die Prüfung zeitweise selbst zu übernehmen. Die Aufgabe einschließlich der notwendigen Texte und Hilfen wird dem Prüfling schriftlich vorgelegt. Es ist nicht zulässig, ihm gleichzeitig zwei oder mehrere voneinander abweichende Aufgaben zu stellen oder ihn zwischen mehreren Aufgaben wählen zu lassen. Erklärt der Prüfling bei der Aufgabenstellung oder innerhalb der Vorbereitungszeit, dass er die ihm gestellte Aufgabe nicht bearbeiten kann, und sind die Gründe dafür nicht von ihm zu vertreten, so stellt die Prüferin oder der Prüfer im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine neue Aufgabe. Ist der Prüfling nicht imstande, die gestellte Aufgabe zu lösen, so kann die Prüferin oder der Prüfer ihm Hilfen geben. Der Prüfungsausschuss berät über die einzelnen mündlichen Prüfungsleistungen. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer schlägt die Note vor. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses stimmen über diesen Vorschlag ab. Der Prüfungsausschuss setzt die Note, gegebenenfalls mit Tendenz, fest. 1.4.5 Bewertung der Prüfung Das Gesamtergebnis der Prüfung wird vom Prüfungsausschuss aufgrund der Leistungen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung festgestellt und in einer Gesamtnote zusammengefasst. Das Ergebnis der schriftlichen und der mündlichen Prüfung ist hierbei gleichwertig zu berücksichtigen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens „ausreichend“ lautet. Kein Prüfungsteil darf mit der Note „ungenügend“ abgeschlossen werden. Nach Beendigung der Prüfung ist dem Prüfling das Gesamtergebnis der Prüfung bekanntzugeben. Gegebenenfalls ist er auf die Möglichkeit einer Wiederholung hinzuweisen. Auf Wunsch können dem Prüfling auch die Teilergebnisse der Prüfung mitgeteilt werden. Die Teilnahme an der Prüfung und das dort erzielte Ergebnis haben keinen Einfluss auf die Note im Lateinunterricht. 1.4.6 Nichtbestehen der Prüfung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine Bescheinigung überdas Nichtbestehen gemäß Nummer 5 mit dem zustehenden Rechtsbehelf. Eine bestandene Prüfung muss nicht wiederholt werden, wenn der Prüfling die Abiturprüfung nicht bestanden hat. Eine nicht bestandene Prüfung zum Erwerb des Latinums kann einmal wiederholt oder durch Teilnahme am Lateinunterricht gemäß Nummer 1.3.1 oder Nummer 1.3.2 ersetzt werden. Nach Abgang von der Schule richtet sich die Wiederholung der Prüfung nach der Erweiterungsprüfungsordnung (BASS 19 – 33 Nr. 3). 1.4.7 Niederschriften Über die einzelne schriftliche und mündliche Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der das Prüfungsfach, die Prüfungszeit, die gestellte Aufgabe, gegebene Hilfen, die Prüfungsergebnisse – bei nicht ausreichenden Leistungen mit Begründung – zu entnehmen sind. Die Niederschriften sind als Gesamtniederschrift zusammenzufassen. 1.4.8 Zeugnis Wird das Latinum durch eine Prüfung erworben, wird auf dem Abschluss- und Abgangszeugnis vermerkt: „Latinum gemäß Anlage 15 Nummer 1.4 VVzAPO-GOSt“. Eine Note wird nicht ausgewiesen. 1.5 Kleines Latinum Ein Kleines Latinum wird erworben nach aufsteigendem Pflicht- bzw. Wahlpflichtunterricht entsprechend dem Lehrplan für das Fach Latein: 1.5.1 ab Klasse 5, 6 oder 8, wenn am Ende des der Vergabe des Latinums vorausgehenden Schuljahres mindestens ausreichende Leistungen nachgewiesen werden. 1.5.2 bei Belegung von Latein als neu einsetzende Fremdsprache im gesamten Zeitraum der gymnasialen Oberstufe bei mindestens ausreichenden Leistungen (5 Punkte) im Abschlusshalbjahr. Bei Schülerinnen und Schülern, die die Bedingungen für das Kleine Latinum im Abschlusshalbjahr nicht erreicht haben, entscheidet, sofern Latein Abiturfach ist, die in der Abiturprüfung erreichte Note über die Zuerkennung des Kleinen Latinums. gez. i. A. A. Beer OstR