Arbeitsfähigkeit erhalten: das Projekt „Netzwerk Epilepsie und
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Arbeitsfähigkeit erhalten: das Projekt „Netzwerk Epilepsie und
Veranstaltungsdokumentation zum BGW forum 2011 – Gesundheitsschutz in der Behindertenhilfe Hamburg, 5. bis 7. September 2011 PlenumE2 Arbeitsfähigkeit erhalten: das Projekt „Netzwerk Epilepsie und Arbeit“ Karen Sorgenfrei Netzwerk Epilepsie und Arbeit, München Das Netzwerk Epilepsie und Arbeit 1 berät und begleitet epilepsiekranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber bei epilepsiebedingten Problemen am Arbeitsplatz. Es gibt verschiedene Situationen, in denen die Epilepsie am Arbeitsplatz eine Rolle spielen kann: So sind häufig nach einem Anfallsereignis im Betrieb die Kolleginnen und Kollegen regelrecht geschockt und verunsichert. Oder es können aufgrund von Anfällen risikoreiche Tätigkeiten Hinweis: Dieser Fachbeitrag liegt in der Verantwortung der Autorin oder des Autoren. nicht mehr ausgeführt werden. Falls keine Fahrtauglichkeit besteht, sind bestimmte Aufgaben nicht mehr möglich. In solchen Situationen sind die Betroffenen und deren Umfeld meist ratlos, ob oder wie es überhaupt weitergehen kann. An dieser Stelle steht das Netzwerk Epilepsie und Arbeit dem Betroffenen und/oder seinem Arbeitgeber beratend und unterstützend zur Seite. In einem ersten Gespräch wird zunächst ermittelt, welche Schwierigkeiten aufgrund der Epilepsie am Arbeitsplatz bestehen. Mit Erlaubnis des Betroffenen wird mit dem behandelnden Neurologen Kontakt aufgenommen, um eine genaue Diagnose bezüglich des Anfallsbildes sowie eine Behandlungsprognose zu erhalten. Dies kann unter Umständen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, wenn der Neurologe zum Beispiel aufgrund einer neu aufgetretenen Epilepsie die Behandlung erst beginnt, da die Medikamente langsam aufdosiert werden. Erst wenn die Diagnose feststeht, sollte eine Gefährdungskategorie nach den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) 5852 festgelegt werden. Nachdem der Behandlungsstand optimiert ist, werden bei einer Arbeitsplatzbegehung die individuellen Risiken hinsichtlich des Selbst- und Fremdgefährdungspotenzials bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit aufgrund der Epilepsie ermittelt. Die BGI 585 liefern hier wichtige Anhaltspunkte, da anhand der festgelegten Gefährdungskategorie und des Berufsbildes eine Empfehlung gegeben wird. Aufgrund der Seite 1 von 2 Informationen und Fachbeiträge zum BGW forum: www.bgwforum.de Beobachtungen am Arbeitsplatz erstellt der zuständige Betriebsarzt – meist in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Neurologen und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – eine Gefährdungsbeurteilung für den epilepsiekranken Arbeitnehmer. In dieser werden die Risiken konkret benannt und bestimmte Tätigkeiten gegebenenfalls ausgeschlossen. Beispielsweise sollten keine Arbeiten in ungesicherten Höhen über einem Meter erfolgen, bis eine zweijährige Anfallsfreiheit nachgewiesen werden kann. Um in der Gefährdungsbeurteilung ausgeschlossene Tätigkeiten bei nachgewiesener Anfallsfreiheit wieder zu ermöglichen, kann entsprechend der in den BGI 585 angegebenen Fristen bereits eine Nachuntersuchung schriftlich vereinbart werden. Mit einer so erstellten Gefährdungsbeurteilung stellt der Arbeitgeber sicher, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit getroffen wurden. Trotz der Möglichkeit, bestimmte Aufgaben aus dem Berufsalltag auszugliedern und somit eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, ist Epilepsie mit manchen Berufsbildern nur schwer vereinbar: Das ist zum Beispiel bei der Arbeit als Zimmerer angesichts der Absturzrisiken der Fall oder bei der Tätigkeit als Busfahrer aufgrund der Fremdgefährdung. Für Epilepsiekranke in diesen Berufsfeldern steht in den meisten Fällen eine berufliche Umorientierung an. Das Netzwerk Epilepsie und Arbeit entwickelt derzeit bundesweit regionale Fachteams, die Epilepsiekranke vor Ort interdisziplinär beraten und begleiten, um möglichst viele Arbeitsverhältnisse erhalten zu können. 1 Nähere Informationen zu dem Projekt unter http://www.epilepsie-arbeit.de 2 Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: BGI 585 – Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie. Carl Heymanns Verlag, 2007 Seite 2 von 2 Informationen und Fachbeiträge zum BGW forum: www.bgwforum.de